Die vorliegende Erfindung betrifft ein Trägersystem zur Befestigung
an einem Fahrzeug. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Trägersystem zur
Beförderung von Gepäck auf dem Dach oder dem Kofferraum des Kraftfahrzeuges.
Zur Beförderung von Gepäck, wie beispielsweise Skiern, ist
es bekannt so genannte Dachträger einzusetzen. Zur Befestigung der Dachträger
ist am Dach der Kraftfahrzeugkarosserie eine Reling vorgesehen, die die Form eine
an Stange aufweist und an deren Enden sowie gegebenenfalls an dazwischen liegenden
Punkten über Stege mit dem Dach des Kraftfahrzeuges verbunden ist. An dieser
Art einer Reling wird der Dachträger befestigt, indem Teile des Dachträgers
die Reling umgreifen.
Ein solches Dachträgersystem ist beispielsweise in der
DE 35 10 805 A1 beschrieben. Ausgehend
von einem Stand der Technik, in dem der Dachträger über einen Klauenkörper
an den Relingkörper gezogen wird und die dafür erforderliche Kraft durch
eine Klemmschraube aufgebracht wird, schlägt die DE
35 10 805 A1 ein verbessertes Dachträgersystem vor. Bei dem verbesserten
Dachträgersystem wird der Dachträger über einen Klauenkörper
mit der Reling verbunden, der als eine in einer Dachträger-Stütze schwenkbar
gelagerte Klemmspange ausgebildet ist. Die Klemmspange spannt hierbei ein weiteres
Klauenelement, das die Reling von der der Dachträger-Stütze abgewandten
Seite umgreift, gegen den Relingkörper.
Obwohl durch dieses Dachträgersystem eine schnellere Befestigung
des Dachträgers an einer Reling realisiert werden kann, weist das vorgeschlagene
Dachträgersystem den Nachteil auf, dass dieses nur an einer Reling befestigt
werden kann, die ein Umgreifen der Reling erlaubt. Der Einsatz des Dachträgersystems
ist somit limitiert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher ein Trägersystem
zu schaffen, das variabel an einem Kraftfahrzeug befestigt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein
Trägersystem zur Befestigung an einem Kraftfahrzeug, das eine Trägervorrichtung
und mindestens zwei Klemmarme aufweist, wobei die Klemmarme so angeordnet sind,
dass die Klemmkraft zwischen den mindestens zwei Klemmarmen erzeugt wird.
Als Trägervorrichtung wird hierbei der Teil des Trägersystems
bezeichnet, an dem das zu befördernde Gepäck mittelbar oder unmittelbar
befestigt werden kann.
Indem die Klemmarme eine auf den jeweils anderen Klemmarm gerichtete
Klemmkraft aufbringen können, kann zwischen den Klemmarmen ein Befestigungsvorsprung
an dem Kraftfahrzeug aufgenommen werden und das Trägersystem so befestigt werden.
Im Vergleich zum Stand der Technik ist es bei dem erfindungsgemäßen Trägersystem
nicht notwendig eine Reling zu umgreifen, da die Klemmkraft nicht in Richtung auf
die Lagerung der Klemmarme wirkt. Die Klemmarme können einen Befestigungsvorsprungs,
der eine Reling darstellen kann, an den Seiten des Befestigungsvorsprungs berühren
und dort die Klemmkraft aufbringen. Der Befestigungsvorsprung wird somit nicht umgriffen
sondern zwischen den Klemmarmen eingeklemmt. Daher wird es auch möglich das
Trägersystem beispielsweise an einer Reling zu befestigen, die über ihre
gesamte Länge mit dem Dach oder einem anderen Teil der Karosserie des Kraftfahrzeuges
verbunden ist.
Gemäß einer Ausführungsform weist das Trägersystem
ein Lager zur schwenkbaren Lagerung mindestens eines der Klemmarme auf und der mindestens
eine schwenkbar gelagerte Klemmarm weist einen Überstand über das Lager
hinaus auf.
Durch den Überstand, den der mindestens eine Klemmarm über
das Lager hinaus aufweist, kann der Hebelarm zur Aufbringung der Klemmkraft an den
Klemmarmen verlängert werden. Als Überstand wird hierbei der Bereich des
Klemmarms bezeichnet, der an der Seite des Lagers, die der Angriffsfläche zur
Befestigung an einem Befestigungsvorsprung abgewandt ist, vorliegt.
Vorzugsweise weist das Trägersystem ein Lager für mindestens
einen der Klemmarme und mindestens eine Spannvorrichtung auf, die in einem Abstand
zu dem Lager an den mindestens einen Klemmarm angreift.
Durch den Versatz der Spannvorrichtung zu dem Lager, an dem mindestens
ein Klemmarm schwenkbar gelagert ist, kann die Klemmkraft, die durch den Klemmarm
aufbringbar ist, optimiert werden. Zudem kann eine zu dem Lager beabstandete Spannvorrichtung
von dem Benutzer des Trägersystems leicht bedient werden, da diese von außen
einfach zugänglich gemacht werden kann.
Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, dass die Klemmkraft durch
eine Spannvorrichtung an dem Lager selber auf den mindestens einen Klemmarm aufgebracht
wird. Hierbei ist die maximal aufbringbare Klemmkraft aber geringer, als bei der
Ausführungsform, bei der die Spannvorrichtung beabstandet zu dem Lager angeordnet
ist.
Die Spannvorrichtung kann an den Klemmarmen selber oder aber an einem
an den Klemmarmen vorgesehenen Überstand über das Lager
angreifen. Bei der letzt genannten Variante kann über das Lager die Klemmkraft
mittels der Spannvorrichtung auf die Klemmarme aufgebracht werden und die Klemmkraft
somit erhöht werden. Zum einen ist hierdurch ein möglichst großer
Hebelarm gewährleistet. Zum anderen kann das Lager in unmittelbarer Nähe
des Befestigungsvorsprungs liegen.
Gemäß einer Ausführungsform ist mindestens einer der
Klemmarme mit einer Trägervorrichtung einteilig ausgestaltet.
Durch diese integrale Ausgestaltung des Klemmarms mit der Trägervorrichtung
wird der Aufbau des Trägersystems vereinfacht und die Stabilität des Trägersystems
erhöht. Ein Verschwenken des mit der Trägervorrichtung einteilig ausgestalteten
Klemmarms gegenüber der Trägervorrichtung ist ausgeschlossen. Der mindestens
eine weitere Klemmarm kann hingegen an der Trägervorrichtung oder dem integralen
Klemmarm der Trägervorrichtung schwenkbar verbunden sein.
Die Spannvorrichtung zur Aufbringung der Klemmkraft kann beispielsweise
eine Spannhülse, eine Schraube oder einen Rastvorrichtung darstellen. Die Spannvorrichtung
kann an dem Lager zur Lagerung mindestens eines der Klemmarme angeordnet sein oder
an den Klemmarmen oder Überständen der Klemmarme angreifen. Die Spannvorrichtung
kann durch die Klemmarme oder Überstände an den Klemmarmen hindurch greifen.
So können in den Klemmarmen oder Überständen Bohrungen für die
Führung einer Spannschraube vorgesehen sein. Es ist aber auch möglich
dass die Spannvorrichtung von außen auf die Klemmarme oder Überstände
der Klemmarme einwirkt. So kann eine die Überstände der Klemmarme zumindest
teilweise umgreifende oder einklemmende Spannvorrichtung vorgesehen sein.
Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegende
1 beschrieben, die eine perspektivische Ansicht einer
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trägersystems zeigt.
In der 1 ist ein Trägersystem
1 an einer Reling 2 angebracht. Die Reling 2, stellt
hierbei den Befestigungsvorsprung dar, über den das Trägersystem
1 mit der Karosserie des Kraftfahrzeuges verbunden beziehungsweise daran
befestigt werden kann. Die Reling 2 ist in der dargestellten Ausführungsform
an dem Dach 3 eines Kraftfahrzeuges befestigt. Statt am Dach
3 der Karosserie kann die Reling 2 beispielsweise auch an der
Heckklappe der Karosserie vorgesehen sein (nicht dargestellt.
Die Reling 2 ist an deren Unterseite 21 über
deren gesamte Länge mit dem Dach 3 verbunden. Im Querschnitt besitzt
die Reling 2 an einer Seite im oberen Bereich einen Vorsprung
22. Die Oberseite der Reling 2 ist in der dargestellten Ausführungsform
zu dem Vorsprung 22 an der linken Seite abgeschrägt.
Das Trägersystem 1 besteht im Wesentlichen aus einer
Trägervorrichtung 11 und einer Klemmvorrichtung 12. Die Trägervorrichtung
11 besitzt einen im Wesentlichen T-förmigen Aufbau. An dem Querteil
111 der Trägervorrichtung 11 sind an der Oberseite Aufnahmen
112 vorgesehen. In diese Aufnahmen 112 können beispielsweise
Skier eingelegt werden und über Befestigungsvorrichtungen (nicht dargestellt),
wie beispielsweise Spannbänder, befestigt werden.
An den vertikal verlaufenden Teil 113 der Trägervorrichtung
11 schließt sich in der dargestellten Ausführungsform ein schräg
verlaufender Bereich 114 an, der in einen im Wesentlichen vertikal verlaufenden
ersten Klemmarm 121 übergeht. Der erste Klemmarm 121 ist
somit gegenüber dem vertikal verlaufenden Teil 113 der T-förmigen
Trägervorrichtung 11 versetzt.
In dem schräg verlaufenden Bereich 114 ist ein Lager
13 zur schwenkbaren Lagerung eines weiteren Klemmarmes 122 vorgesehen.
Der zweite Klemmarm 122 besitzt an seinem unteren Ende einen Vorsprung
1221. Oberhalb des Lagers 13weist der zweite Klemmarm
122 einen Überstand 1222 auf, der unterhalb der Unterseite
des Querteils 111 der Trägervorrichtung 11 endet.
Der Überstand 1222 und der vertikal verlaufende Teil
113 der T-förmigen Trägervorrichtung 11, der einen Überstand
des ersten Klemmarmes 121 über das Lager 13 darstellt, sind
über eine Spannvorrichtung 14 miteinander verbunden. Die Spannvorrichtung
14 ist in der dargestellten Ausführungsform als Klemmschraube gezeigt.
Mittels dieser Spannvorrichtung 14 kann über das Lager 13
auf die Klemmarme 121 und 122 eine Klemmkraft aufgebracht werden,
die auf den jeweils anderen Klemmarm 122, 121 gerichtet ist. Durch
diese Klemmkraft wird die Reling 2 zwischen den Klemmarmen 121,
122 eingeklemmt.
Durch den zusätzlich an dem zweiten Klemmarm 122 vorgesehenen
Vorsprung 1221, der mit dem Vorsprung 22 der Reling
2 eingreift, kann ein Abrutschen des Trägersystems 1 von
der Reling 2 zusätzlich verhindert werden.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt. Insbesondere können die Klemmarme auch eine andere als die
gezeigte Form aufweisen. Es können insbesondere im Wesentlichen
parallel zueinander verlaufende gerade Schenkel als Klemmarme verwendet werden.
Solche Klemmarme können zur Befestigung an einem Befestigungsvorsprung oder
Reling mit rechteckigem Querschnitt eingesetzt werden. Zudem kann zumindest die
Innenseite der Klemmarme, das heißt die Seite, die im montierten Zustand der
Reling beziehungsweise dem Befestigungsvorsprung zugewandt ist, aus einem flexiblen
Material gefertigt sein. Hierdurch können sich die Klemmarme der Kontur des
Befestigungsvorsprungs anpassen.
Außer Klemmarmen, die gegeneinander verschwenkbar sind, können
auch Klemmarme eingesetzt werden, die gegeneinander verschoben werden können.
Hierbei kann die Klemmkraft durch eine Verbindungsschraube zwischen den Klemmarmen
aufgebracht werden.
Schließlich ist die Spannvorrichtung bei einer verschwenkbaren
Anordnung der Klemmarme nicht auf die gezeigte Spannschraube beschränkt. Auch
Klemmvorrichtungen, Spannhülsen oder Rastvorrichtungen können zur Erzeugung
der Klemmkraft verwendet werden.
Mit der vorliegenden Erfindung wird es somit möglich ein Trägersystem
auch bei einer auf das Dach oder die Karosserie des Kraftfahrzeuges aufgesetzten
Reling befestigen zu können. Hierzu umgreift das Trägersystem die Reling
nicht, sondern klemmt diese ein, insbesondere zwischen Klemmarmen. Das Trägersystem
ist somit vielfältig einsetzbar.