Hintergrund der Erfindung
Bereich der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf den Aufbau eines Gehäuses
eines Festplattenlaufwerks (hiernach auch als „HDD" bezeichnet, das heißt
„hard disk drive"), das zum Aufbewahren und Schützen eines Festplattenlaufwerks
verwendet wird, und sich insbesondere auf ein Festplattenlaufwerksgehäuse bezieht,
das Strom und einen direkten Anschluss für einen Signalstecker vorsieht, und
das hinsichtlich Vibrationsabsorption, Geräuschdämmung, Hitzestrahlung,
Luftdichtigkeit und Wasserschutz bzw. Abdichtung überlegen ist.
Beschreibung des Standes der Technik
Ein Festplattenlaufwerk ist im Wesentlichen mit einem Antriebsteil
versehen, der bei hohen Geschwindigkeiten rotiert, und deshalb erfordert ein Festplattenlaufwerk
Maßnahmen gegen die Wärme und Vibration, die mit einer Hochgeschwindigkeitsrotation
verbunden sind.
Entsprechend ist es für das Festplattenlaufwerksgehäuse
vorteilhaft, durch ein Verwenden von schallisolierenden Materialien (oder schallabsorbierenden
Materialien) dicht zu sein, um die Geräusche, die durch die Drehung oder Vibration
des Laufwerks verursacht werden, an einem Austreten aus dem Gehäuse zu hindern.
Ebenfalls wird die Luftdichtigkeit eines Festplattenlaufwerksgehäuses
hervorgehoben, da das Festplattenlaufwerk von Staub geschützt werden muss,
aufgrund der präzisen Auflagen, die für den Antriebsmechanismus erforderlich
sind.
Jedoch ruft ein Vorsehen von Luftdichtigkeit für ein Gehäuse
im Allgemeinen Bedenken über eine Leistungsstabilität und dergleichen
des Festplattenlaufwerks hervor, da Luftdichtigkeit die natürliche Konvektion
von Luft und Wärme behindert, mit dem Resultat, dass Wärme in einem Gehäuse
eingeschlossen ist, welches dem Festplattenlaufwerk nicht erlaubt, Wärme uneingeschränkt
abzuleiten.
Der Erfinder bzw. Anmelder der vorliegenden Erfindung hat einen Festplattenlaufwerksgehäuseaufbau
vorgeschlagen, der hinsichtlich Vibrationsabsorption, Geräuschdämmung
und Wärmestrahlung ausgezeichnet ist, und der sich deshalb mit den vorangehend
erwähnten Problemen befasst (z. B. Bezug nehmend auf Patentdokument 1).
Das Festplattenlaufwerksgehäuse bzw. HDD-Gehäuse
50 des Patentdokuments 1 ist ein Gehäuse, das aus einem Metall, wie
z. B. einer Aluminiumlegierung, hergestellt ist, wobei die Gehäuseinnenfläche
durch eine Matte, die aus Sorbothan hergestellt ist (ein Markenmaterial, das eine
gute Wärmeleitfähigkeit und Vibrationsabsorptionsfähigkeit hat),
ein schwammartiges geräuschabsorbierendes Material, einen Kühlkörper
oder dergleichen abgedeckt ist.
Das Vorgehen zum Beherbergen eines Festplattenlaufwerks in solch einem
Festplattenlaufwerksgehäuse ist wie folgt: Zuerst wird die Abdeckung des Gehäusekörpers
durch Lockern der Schrauben demontiert, die die Abdeckung an dem Gehäusekörper
befestigen.
Als nächstes wird das Festplattenlaufwerk bzw. HDD in dem Gehäusekörper
eingepasst, wo die geräuschabsorbierenden Materialien und die Kühlkörper,
die auf Sorbothanmatten sind, an die Innenflächen von sowohl der Festplattenlaufwerksabdeckung
als auch dem Festplattenlaufwerksgehäuse befestigt sind.
Dann werden ein Speisekabel und ein Signalkabel, welche Verbindungskabel
bzw. Schnittstellenkabel sind, an dem Anschluss des Festplattenlaufwerks befestigt
und durch eine Öffnung in einer Wand des Gehäuses herausgezogen.
Zuletzt wird die Abdeckung befestigt.
Wie vorangehend beschrieben ist, benötigt das Festplattenlaufwerksgehäuse
gemäß Patentdokument 1, ähnlich wie ein konventionelles Festplattenlaufwerksgehäuse,
ebenfalls Verbindungskabel (ein Speisekabel und ein Signalkabel) und deshalb sind
Kabelverbindungen bzw. -anschlüsse unerlässlich, weil sich der Anschluss
des Festplattenlaufwerks innerhalb des Festplattenlaufwerksgehäuses befindet.
Entsprechend, wenn ein Einspeisungsanschluss und ein Signalanschluss
auf der Leiterplatte (d. h. Hauptplatine) vorgesehen sind, um eine Plattenanordnung
(RAID) zu bilden, ist es nicht möglich, eine Stecker-zu-Stecker-Verbindung
zu verwenden, die die Stecker ohne ein Verwenden von Kabeln direkt miteinander verbindet.
Der Erfinder bzw. Anmelder der vorliegenden Erfindung hat kürzlich
ein Festplattenlaufwerksgehäuse vorgeschlagen, das eine Stecker-zu-Stecker-Verbindung
unterbringt, und das deshalb die vorangehend erwähnten Probleme beseitigt (z.
B. Patentdokument 2).
- Patentdokument 1: Japanische Patentoffenlegungsschrift Nr. 2005-285154
- Patentdokument 2: Japanische Gebrauchsmusteranmeldung Nr. 3119362
Offenlegung der Erfindung
Probleme, die durch die Erfindung gelöst werden sollen
Jedoch, selbst in dem Festplattenlaufwerksgehäusen der Patentdokumente
1 und 2 ist die Dichtung zwischen dem Gehäusekörper und der Festplattenlaufwerksabdeckung
und dergleichen nicht ausreichend, und eine Wasserdichtigkeit wird nicht in Betracht
gezogen. Deshalb haben diese Festplattenlaufwerksgehäuse derartige Schwächen,
da die Festplattenlaufwerke durch das Eintreten von Feuchtigkeit in den Gehäusekörper,
z. B. durch Wasser, das in einer Brandbekämpfung versprüht wird, beschädigt
werden.
Um die vorangehend erwähnten Probleme zu lösen, will die
vorliegende Erfindung ein Festplattenlaufwerksgehäuse vorsehen, das einen direkten
Anschluss eines Verbindungssteckers erlaubt, eine Luftdichtigkeit beibehält,
ratternde Geräusche absorbiert, Wärme effektiv abstrahlt und eine ausgezeichnete
Wasserdichtigkeit aufweist.
Einrichtung zum Lösen des Problems
Um die vorangehend erwähnten Zielsetzungen zu erfüllen,
sieht das Festplattenlaufwerksgehäuse von Anspruch 1 der vorliegenden Erfindung
ein rechteckiges, behälterartiges Metallgehäuse vor, das ein Festplattenlaufwerk
beherbergt, wobei das Festplattenlaufwerksgehäuse Folgendes aufweist:
Einen rechteckigen, behälterartigen Gehäusekörper mit einem Boden
und einer offenen Oberseite, das Folgendes aufweist:
einen Kühlkörper in der Mitte der Innenfläche des Bodens, der mittels
einer anhaftenden Kunstharzmatte montiert ist, und
geräuschabsorbierenden Materialien an den Innenflächen der Gehäusewände,
um den Kühlkörper zu umgeben;
eine Abdeckung, die zu der offenen Oberseite des Gehäusekörpers passt,
die Folgendes aufweist:
einen Kühlkörper in der Mitte der Innenfläche der Abdeckung, die
mittels einer haftenden Kunstharzmatte montiert ist, und
geräuschabsorbierenden Materialien, die den Kühlkörper der Abdeckung
umgeben;
eine Relaisplatine auf der Innenseite der vorderen Wand des Gehäusekörpers,
die Folgendes aufweist:
einen internen Anschluss, der zu einem Schnittstellenanschluss an dem beherbegten
Festplattenlaufwerk passt,
einen Relaisplatinenaußenanschluss, der an einer offenen Oberseite der Vorderseite
des Gehäusekörpers freigelegt ist, und der Außenseite zugewandt ist,
und der derart positioniert ist, dass die obere Fläche des Anschlusses nicht
über die Außenfläche der Abdeckung hinausragen wird, wenn die Abdeckung
geschlossen ist,
ein Leitungsstruktur, die den externen Anschluss mit dem internen Anschluss verbindet;
und
eine wasserdichte Dichtung, die entlang der Gesamtheit der Fügefläche
zwischen der Abdeckung und der offenen Oberseite des Gehäusekörpers, und
zwischen der Abdeckung und der oberen Öffnung des externen Anschlusses aufgebracht
ist.
Die Erfindung von Anspruch 2 ist ein Festplattenlaufwerksgehäuse
gemäß Anspruch 1, wobei an dem vorderen Ende der Abdeckung und an dem
oberen Ende der Vorderseite des Gehäusekörpers Öffnungen vorgesehen
sind, die den Relaisplatinenaußenanschluss beherbergen können, und die
die Kante des oberen vorderen Endes des HDD-Gehäuses ausbilden;
die Vorderseite des externen Anschlusses bzw. Außenanschlusses auf derselben
Höhe wie die Kante des oberen vorderen Endes des HDD-Gehäuses ist;
die obere Öffnung des Außenanschlusses von der offenen Oberseite der Vorderwand
des Gehäusekörpers vorragt, aber sich nicht auswärts über die
Mitte der Dicke der Abdeckung hinaus erstreckt und sich daher nicht über die
Außenfläche der Abdeckung hinaus erstreckt, wenn die Abdeckung geschlossen
ist; und
die Dichtung entlang der Gesamtheit der Fügefläche zwischen der Abdeckung
und der Öffnung an der Oberseite des Gehäusekörpers und zwischen
der Abdeckung und dem oberen Ende des externen Anschlusses aufgebracht ist.
Die Erfindung von Anspruch 3 ist ein Festplattenlaufwerksgehäuse
nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei die anhaftende Kunstharzmatte hinsichtlich
sowohl einer thermischen Leitfähigkeit als auch Polsterungseigenschaften gut
ist und zwischen dem Boden des Gehäusekörpers und dem Kühlkörper
und zwischen der Abdeckung und dem Kühlkörper an der Abdeckung liegt,
und beide von den Kühlkörpern das Festplattenlaufwerk berühren.
Die Erfindung von Anspruch 4 ist ein Festplattenlaufwerksgehäuse
nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Innenabmessungen des Gehäusekörpers
derart sind, dass der Gehäusekörper Festplattenlaufwerke unterschiedlicher
Größen beherbergen kann.
Die Erfindung von Anspruch 5 ist ein Festplattenlaufwerksgehäuse
nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei, um eine Wasserdichtigkeit zu erreichen,
eine Flüssigdichtungszusammensetzung, Dichtungsmaterial oder Schmelzklebstoff
aufgebracht ist, der nach einer Aufbringung härtet, um (1) die Zwischenräume
an den vier Ecken, wo sich die Seiten des Gehäusekörpers treffen, (2)
den Umfang des Gehäuses des Außenanschlusses an der Seite des Gehäusekörpers
und (3) die Schrauben, die extern an dem Gehäusekörper
montiert werden, gänzlich abzudichten.
Technischer Vorteil der Erfindung
Gemäß der Erfindung von Anspruch 1 werden rasselnde Geräusche
absorbiert und abgeblockt durch die schalldämmenden Materialien, anhaftende
Kunstharzmatten und Kühlkörper, die an den Innenflächen der Abdeckung
und des Gehäusekörpers montiert sind, die das Entweichen solcher Geräusche
von dem Festplattenlaufwerksgehäuse in hohem Maße senken.
Außerdem sind die Kühlkörper und dergleichen auf anhaftenden
Kunstharzmatten angeordnet, die aus Materialien hergestellt sind, die eine hohe
Wärmeleitfähigkeit haben, und Kühlkörper und dergleichen sind
an den Innenflächen der Abdeckung und des Gehäusekörpers montiert.
Daher strahlt das Festplattenlaufwerk bzw. HDD Wärme gut ab.
Darüber hinaus hindert die wasserdichte Dichtung, die gänzlich
entlang der Fügefläche zwischen der Abdeckung und dem Gehäusekörper
aufgebracht ist, das Festplattenlaufwerk daran, durch das Eintreten von Feuchtigkeit
in den Gehäusekörper, z. B. durch Wasser, das in einer Brandbekämpfung
versprüht wird, beschädigt zu werden.
Darüber hinaus ist eine Relaisplatine auf der Innenseite einer
Seite des Gehäusekörpers mit einem Relaisplatinenaußenanschluss bzw.
Stecker als einen Schnittstellenanschluss versehen, der eine Stecker-zu-Stecker-Verbindung
mit einer Steuerungsvorrichtung erlaubt.
Darüber hinaus können die Räume um den Relaisplatinenaußenanschluss
abgedichtet werden, was eine Geräuschdämmung und Wasserdichtigkeit gewährleistet.
Außerdem hat diese Gestaltung derartige Vorteile, da sie in der
Lage ist, entweder eine Kabelverbindung mit einer Steuerungsvorrichtung oder eine
Stecker-Buchse-Verbindung mit einer Steuerungsvorrichtung zu verwenden.
Die Erfindung von Anspruch 2 sieht dieselben Vorteile vor, wie die
von Anspruch 1. Außerdem sind Öffnungen an dem Gehäusekörper
und der Abdeckung vorgesehen, und die obere Öffnungsfläche des Relaisplatinenaußenanschlusses
wird an der Schnittfläche der Öffnungen montiert, der von der Öffnung
an der Oberseite der Vorderseite des Gehäusekörpers vorragt, was dem Relaisplatinenaußenanschluss
ermöglicht, sichtbar diagonal von der Rückseite des Festplattenlaufwerksgehäuses
aufgebaut zu werden, und um einfach mit einem anderen Anschluss, der mit diesem
verbunden wird, zusammen zu passen.
Darüber hinaus können die Randkontakte des Relaisplatinenaußenanschluss
durch die Öffnungen der Abdeckung von außen gesehen werden. Deshalb, wenn
ein anderer Stecker an den Relaisplatinenaußenanschluss angeschlossen wird,
kann ein verkehrtes Einsetzen des Relaisplatineninnenanschluss an der Rückseite
des Gehäusekörpers verhindert werden, und die Randkontakte können
leichter gereinigt werden.
Ferner wird eine wasserdichte Dichtung gänzlich entlang der Fügefläche
zwischen der Abdeckung und der offenen Oberseite des Gehäusekörpers und
zwischen der Abdeckung und der oberen Öffnung des externen Steckers aufgebracht,
was überdies die Wasserdichtigkeit des Gehäuses erhöht und ein Montieren
der Abdeckung an oder ein Entfernen der Abdeckung von dem Gehäusekörper
vereinfacht ohne eine Gefahr, dass die Abdeckung von dem Gehäusekörper
fallen wird.
Die Erfindung von Anspruch 3 sieht dieselben Vorteile vor, als jene
von Anspruch 1 oder Anspruch 2. Außerdem ist ein Wärmeübertragungsweg
von dem Festplattenlaufwerk zu dem Boden des Gehäusekörpers und der Abdeckung
hin durch den Kühlkörper und anhaftende Kunstharzmatten ausgebildet, die
das Festplattenlaufwerk berühren, was dem Festplattenlaufwerk in dem Gehäuse
ermöglicht, Wärme von all seinen Oberflächen abzustrahlen, was eine
Wärmeabstrahlung weiter erhöht.
Die Erfindung von Anspruch 4 sieht dieselben Vorteile vor, als die
von einem der Ansprüche 1 bis 3. Außerdem sind die Innenabmessungen des
Gehäusekörpers derart, dass der Gehäusekörper Festplattenlaufwerke
von unterschiedlichen Größen beherbergen kann, was einem Festplattenlaufwerksgehäuse,
das ein 2,5-Zoll- oder 3,5-Zoll-Festplattenlaufwerk beherbergt, in einer Mehrfach-HDD-Aufbewahrungsvorrichtung
montiert zu werden, die Einsätze aufnimmt, welche jedem Festplattenlaufwerk
ermöglichen, entfernt zu werden, was die Zweckmäßigkeit bzw. den
Nutzen des Festplattenlaufwerksgehäuses erhöht.
Des Weiteren kann die Aufbewahrungsvorrichtung in eine abgeändert
werden, die hinsichtlich Geräuschdämmung, Wärmeabstrahlung und Wasserdichtigkeit
ausgezeichnet ist.
Die Erfindung von Anspruch 5 sieht dieselben Vorteile vor, wie jene
von einem der Ansprüche 1 bis 4. Außerdem, damit das Festplattenlaufwerksgehäuse
gänzlich wasserdicht wird, wird eine flüssige Dichtungsmischung, Dichtungsmaterial
oder ein Schmelzklebstoff aufgebracht, der nach einer Aufbringung härtet, um
(1) die Räume an den vier Ecken, wo sich die Seiten des Gehäusekörpers
treffen, (2) den Umfang des Gehäuses des äußeren Anschlusses an der
Vorderseite des Gehäusekörpers und (3) die Schrauben, die extern an dem
Gehäusekörper montiert sind, komplett abzudichten.
Beschreibungen der bevorzugten Ausführungsformen
Die vorliegende Erfindung wird nun insbesondere gemäß der
folgenden dargestellten Ausführungsformen der Erfindung beschrieben.
Ausführungsform 1
1 ist eine perspektivische Ansicht, die das Festplattenlaufwerksgehäuse
von Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung mit entfernter Abdeckung zeigt.
2 ist eine Vorderansicht der Relaisplatine von
1.
3 ist eine Vorderansicht des Festplattenlaufwerksgehäuses
von Ausführungsform 1.
4 ist eine perspektivische Ansicht der Metallabstützung
von 1.
5 ist eine ebene Ansicht der Dichtung, von der Seite
der Abdeckung her gesehen, auf welche das Element angewendet ist.
6 ist eine perspektivische Ansicht der Gehäusebasis,
die von dem Boden des Gehäusekörpers der Ausführungsform 2 der vorliegenden
Erfindung aus gesehen ist (die Vorder- und Rückwand sind nicht gezeigt).
Das Festplattenlaufwerksgehäuse bzw. HDD-Gehäuse
100 der Ausführungsform 1 hat eine dünne, rechtwinklige behälterartige
Form und ist zusammengesetzt aus (1) einem Gehäusekörper 52,
der einen Boden und eine offene Oberseite hat, und (2) einer Metallabdeckung
51 aus einem dünnen Blech, die z. B. eine dicke t von ungefähr
2 mm hat, und die aus einem aluminiumlegierten Metall oder kupferlegierten Metall
hergestellt ist, von denen beide leicht im Gewicht sind und eine hohe Wärmeleitfähigkeit
haben.
Der Gehäusekörper 52 dieser Ausführungsform
hat durch ein vertikales Abstehen aller vier Seiten 52a, 52b,
52c und 52c von seinem Boden eine rechteckige, kastenartige Form.
Des Weiteren sind die Flansche 52d, an welche die Abdeckung 51
oberhalb der Wand 52c durch Schrauben befestigt ist, von angemessener Breite
und sind horizontal einwärts gebogen. Die oberen Endflächen der drei Wände
52a, 52c und 52c an der Front, Linken bzw. Rechten und
die obere Fläche des Flansches 52d sind auf derselben Höhe ausgebildet,
um eine Fläche zum Befestigen der Abdeckung auf diesen zu bilden.
Ferner ragt die obere Endfläche der Rückseite
52b über die obere Fläche der anderen Wände von
52a, 52c und 52c, und des Flansches 52d hinaus,
um im Wesentlichen bündig mit der Außenfläche (die obere Fläche)
der Abdeckung 51 zu sein, wenn die Abdeckung 51 geschlossen ist.
Dieser Vorsprung funktioniert als eine Positionierungshilfe zum Einstellen bzw.
Festlegen des hinteren Endes der Abdeckung 51, wenn die Abdeckung
51 geschlossen wird.
Entsprechend hat die Abdeckung 51 eine Länge L in seiner
Längsrichtung, welche Länge erhalten wird durch subtrahieren der Dicke
t der Rückwand 52b des Gehäusekörpers 52 von der
Gesamtlänge des Gehäusekörpers 52.
Drei Gewindelöcher für Senkschrauben sind in der Mitte und
beiden Enden beider Seiten der Abdeckung vorgesehen, und die Abdeckung
51 ist durch Schrauben an die obere Fläche des rechten und linken
Flansches 52d des Gehäusekörpers 52 befestigt, von denen
jeder mit 3 Löchern versehen ist, die zu den 3 Löchern auf jeder Seite
der Abdeckung 51 korrespondieren.
Eine rechteckige, anhaftende Kunstharzmatte 5b, die aus einem
Material hergestellt ist, das eine hohe thermische Leitfähigkeit und Polsterungsfähigkeit
hat, z. B. Sorbothan (Markenname), wird auf den Mittelteil der Innenseite des Bodens
des Gehäusekörpers 52 aufgebracht, in dem Bereich innerhalb der
gepunkteten Linie, die in 1 gezeigt ist, und ein rechteckiger
Kühlkörper 54b, welcher geringfügig größer als
die anhaftende Kunstharzmatte 5b ist und dessen Größe zu jener
des unterzubringenden Festplattenlaufwerks korrespondiert, ist auf der anhaftenden
Kunstharzmatte 5b platziert.
Da die anhaftende Kunstharzmatte 5b klebrig ist, kann der
Kühlkörper 45b einfach durch ein Platziertwerden auf dieser Matte
gehalten werden.
Des Weiteren wird das geräuschabsorbierende Material
53b, das aus einem schwammartigen, nachgiebigen Kunstharz bzw. synthetischen
Kunststoff, Naturgummi bzw. Kautschuk oder dergleichen hergestellt ist, entlang
der Innenflächen der Wände 52a, 52b und 52c
platziert, um den inneren Kühlkörper 54b zu umgeben.
Die obere Fläche des geräuschdämmenden Materials
53b, das entlang der Innenfläche der Wände 52a,
52b und 52c montiert ist, ist wenigstens mit derselben Höhe
wie oder leicht über die oberen Flächen der drei rechten, linken und vorderen
Wände 52a, 52c bzw. 52c und des Flansches
52d hinausragend ausgebildet, um eine Fläche zum
Befestigen der Abdeckung auf dieser passend zu machen.
Falls die obere Fläche des geräuschdämmenden Materials
53b geringfügig über die oberen Flächen der Wände
52a, 52c und 52c und der Flansche 52d hinausragt,
wird die Luftdichtigkeit der Fügefläche mit der Abdeckung 51
erhöht, weil das geräuschdämmende Material 53b komprimiert
wird, um eng an der Innenfläche der Abdeckung 51 anzuhaften, wenn
die Abdeckung 51 geschlossen ist.
Gleichermaßen wird ein Kühlkörper 54a, der
geringfügig größer als die anhaftende Kunstharzmatte 5b
ist, und dessen Größe zu jener des unterzubringenden Festplattenlaufwerks
korrespondiert, an dem Mittelteil der Rückseite (Innenfläche) der Abdeckung
51 durch eine rechteckige, anhaftende Kunstharzmatte 5a platziert,
die aus Sorbothan oder dergleichen hergestellt ist, und ein geräuschdämmendes
Material 53a, das aus einem schwammartigen, nachgiebigen Kunstharz bzw.
synthetischen Kunststoff, Naturgummi bzw. Kautschuk oder dergleichen hergestellt
ist, wird den Kühlkörper 54a umgebend montiert, mit Ausnahme
der Fügefläche an der Öffnung an der Oberseite des Gehäusekörpers
52.
Des Weiteren wird eine wasserdichte Dichtung 57 gänzlich
entlang der Fläche der Rückseite (die Innenfläche) der Abdeckung
51 aufgebracht, die sich mit der offenen Oberseite des Gehäusekörpers
52 zusammenfügt (einschließlich der oberen Endflächen der
Wände 52a, 52c und 52c, die obere Fläche der
Flansche 52d und die obere Endfläche des geräuschdämmenden
Materials 53b).
Die Formen und andere Eigenschaften der Abdeckung 51 und
der Dichtung 57 werden nachfolgend beschrieben.
Die rechteckigen, anhaftenden Kunstharzmatten 5a und
5b sind geringfügig kleiner als ihre entsprechenden, jeweiligen Kühlkörper
54a und 54b. Dies macht es einfacher, die jeweiligen geräuschdämmenden
Materialien 53a und 53b um den Kühlkörper
54a und 54b herum korrekt zu platzieren.
Wie in 1 und 4
gezeigt ist, sind die Metallabstützungen 6, welche eine L-förmige
Querschnittsform haben, durch Schrauben (nicht gezeigt) an der rechten und linken
Seite des Kühlkörpers 54b über dem inneren Boden des Gehäusekörpers
52 montiert.
Sowohl die rechte als auch linke Metallabstützung 6
sind z. B. mit zwei durchgebohrten Langlöchern 6a versehen, um die
quergerichtete Breitenpassform auf jene des unterzubringenden Festplattenlaufwerks
anzupassen.
Das geräuschdämmende Material 53b wird zwischen
den Innenflächen der rechten und linken Wand 52c des Gehäusekörpers
52 und Metallabstützungen 6 gehalten.
Die Abdeckung 51, der Gehäusekörper 52,
die Kühlkörper 54a und 54b und die Metallabstützungen
6 sind alle z. B. aus einer leichtgewichtigen Aluminiumlegierung hergestellt,
die eine hohe thermische Leitfähigkeit hat. Dies ermöglicht es dem untergebrachten
Festplattenlaufwerk, Wärme über die Kühlkörper 54a
und 54b, die Metallabstützungen 6 und die Abdeckung
51 abzustrahlen, was in einer guten thermischen Leitfähigkeit resultiert.
Darüber hinaus sind die äußeren Flächen der Abdeckung
51 und des Gehäusekörpers 52 mit schwarzem Alumite behandelt,
was deren Wärmeabstrahlung erhöht.
Dieser Aufbau gestattet rattelnden Geräuschen absorbiert und
abgehalten zu werden durch die geräuschdämmenden Materialien
53a und 53b, die an den Innenflächen der Abdeckung
51 bzw. des Gehäusekörpers montiert sind, durch die anhaftenden
Kunstharzmatten 5a, 5b und durch die Kühlkörper
54a und 54b, die den Austritt von rattelnden Geräuschen aus
dem Festplattenlaufwerksgehäuse 100 außerordentlich senken. Darüber
hinaus sind die Abdeckung 51, der Gehäusekörper 52 und
die Metallabstützungen 6 aus einer Aluminiumlegierung hergestellt,
die eine hohe thermische Leitfähigkeit hat, und die Kühlkörper
54a und 54b, die die anhaftenden Kunstharzmatten 5a und
5b berühren, sind derart angeordnet, um oberhalb und unterhalb die
Flächen des Festplattenlaufwerks zu berühren, was des Weiteren Wärme
von all den Flächen des Festplattenlaufwerks abstrahlt.
Eine Relaisplatine 1 ist an der Innenfläche der Vorderseite
des Gehäusekörpers 52 nahe der vorderen Wand 52a vorgesehen.
Die Relaisplatine 1 ist auf der anderen Seite der Distanzstücke
4 durch Schrauben montiert, wobei die Distanzstücke 4 durch
Senkschrauben in z. B. zwei Löchern, die in der vorderen Wand 52a
vorgesehen sind, befestigt sind.
Eine Buchse 3 (ein interner Anschluss) zum Zusammenpassen
mit einem Schnittstellenanschluss des Festplattenlaufwerks ist an einer Seite (innerhalb
des Gehäusekörpers 52, in dem das Festplattenlaufwerk untergebracht
ist) der Relaisplatine 1 vorgesehen, die dem Festplattenlaufwerk gegenüberliegend
positioniert ist.
An der anderen Seite (die Seite der vorderen Wand 52a) der
Relaisplatine 1 ist ein Stecker 2 (externer Anschluss) an der
Vorderseite positioniert, der der Außenseite zugewandt ist. Die Öffnungen
der Buchse 3 und die Stifte bzw. Pole des Steckers 2 sind gemäß
einer Verkabelung verbunden, die nicht gezeigt ist, die auf der Relaisplatine
1 montiert ist.
Eine 2,5-Zoll- oder 3,5-Zoll-Festplatte hat typischerweise eine rechteckige,
kastenartige Form mit der oberen Seite des Festplattenlaufwerks, die die flache
Fläche eines Aluminiumgehäuses ist, in welchem ein Plattenlaufwerk untergebracht
ist, und mit einer unbedeckten Steuerungsplatte bzw. -platine auf der Bodenfläche
des Festplattenlaufwerks.
Darüber hinaus ist ein Schnittstellenanschluss an dem Ende der
Steuerungsplatte vorgesehen.
Wenn solch ein Festplattenlaufwerk in dem Festplattenlaufwerksgehäuse
100 untergebracht ist, ist das Festplattenlaufwerk derart positioniert,
um der flachen oberen Fläche des Festplattenlaufwerks zu ermöglichen,
mit dem Kühlkörper 54 an dem Boden des Festplattenlaufwerksgehäuses
100 in Verbindung zu stehen.
Dies veranlasst die Buchse 3, an dem Mittelpunkt der Relaisplatine
1 aufrecht zu stehen.
Unterdessen gibt es einen Spalt zwischen der Steuerungsplatte des
Festplattenlaufwerks und dem Kühlkörper 54a der Abdeckung
51 ohne einen engen Kontakt dazwischen.
Ein Festplattenlaufwerk kann eine ATA-Schnittsstellenspezifikation
oder eine SCSI-Schnittstellenspezifikation haben.
Es gibt zwei Verfahren zum Übertragen von Daten zwischen computerbezogenen
Vorrichtungen: Serielle ATA (hiernach „SATA") und serielle SCSI (hiernach
„SAS"). Das serielle Übertragungsverfahren hat eine hohe Geschwindigkeit
von 1,9 Gbps (ungefähr 190 MB/s). In letzter Zeit wurden Datentransfers, die
ein serielles 1-Bit-Transferverfahren verwenden, populärer als die 8-Bit- oder
16-Bit-Paralleltransferverfahren.
Die Form des Schnittstellenanschlusses, der für ein Festplattenlaufwerk
verwendet wird, ist derselbe für sowohl SATA als auch SAS.
Der Stecker 2 der Relaisplatine 1 ist derselbe wie
der Schnittstellenanschluss, der in SATA- oder SAS-Vorrichtungen verwendet wird.
Ein Stecker 2 ist mit jedem von dem ersten Anschluss bzw.
Port 11, dem zweiten Anschluss 12 und dem dritten Anschluss
13 von rechts nach links versehen, wie in der vergrößerten Vorderansicht
des Steckers in dem separaten Kreis C1 von 1 gezeigt
ist.
Jeder Anschluss ist auf einer Kleinplatine positioniert mit einem
7-poligen Stecker für den ersten Anschluss bzw. Port 11 und den zweiten
Anschluss 12 und einem 15-poligen Randkontakt für den dritten Anschluss
13, wobei die Anschlüsse jeweils auf der Vorderseite, Rückseite
und Vorderseite vorgesehen sind.
Außerdem ist der zweite Anschluss 12 mit einem Schlüsselabschnitt
versehen, der aufwärts ragt, was eine weibliche Steckverbindung hindert, in
die entgegengesetzte Richtung zu dem ersten Anschluss 11 und dem dritten
Anschluss 13 eingeschoben zu werden.
Z. B. in SATA-Vorrichtungen, angenommen, dass die Signalleitungen
des ersten Anschlusses 11 s1 bis s7 sind, setzen sich diese zusammen aus
s1, s4 und s7 für die Masseleiter, s2 und s3 (entsprechend zu A+ und A–)
für die Eingangsleitungen zu der Scheibe, und s5 und s6 (entsprechend zu B+
und B–) für die Ausgangsleitungen von der Scheibe.
Des Weiteren, angenommen, dass die Zuführungsleitungen p1 bis
p15 sind, setzen sich diese zusammen aus p4, p12, p5, p6 und p10 für die Masseleiter,
p3 für die 3,3-V-Vorladungsstromleitung, p1 und p2 für die 3,3-V-Stromleitungen,
p7 für die 5-V-Vorladungsstromleitung, p8 und p9 für die 5-V-Stromleitungen,
p13 für die 12-V-Vorladungsstromleitung, p14 und p15 für die 12-V-Stromleitungen,
und p11 für die Reserveleitung.
In einer konventionellen parallelen Schnittstelle sind die Anschlüsse,
die für das Stromkabel und das Signalkabel verwendet werden, unterschiedlich,
während in diesem Aufbau diese Anschlüsse in einen Schnittstellenanschluss
integriert sind.
Außerdem ist der zweite Anschluss 12 individuellen Signalleitungen
zugewiesen.
In 2 zeigen gestrichelte Linien den vertikalen
Mittelpunkt der Relaisplatine 1, die Positionen, die dem ersten Anschluss
11 und dem dritten Anschluss 13 der Buchse 3 entsprechen,
und, weiter aufwärts, die Positionen, die zu den Randkontakten des ersten Anschlusses
11 und des dritten Anschlusses 13 des Steckers 2 korrespondieren.
Wie in 1 und 3
gezeigt ist, ist der Stecker 2 derart positioniert, dass die vordere Fläche
2a des Anschlussstückes auf derselben Höhe sein wird, wie die
Außenfläche der vorderen Wand 52a des Gehäusekörpers
52, und derart, dass die obere Öffnungsfläche 2b des
Steckers 2 angeordnet ist, um von der Öffnung an der Oberseite der
vorderen Wand 52a des Gehäusekörpers 52 vorzuragen,
und derart, um hinsichtlich der Dicke der Abdeckung 51 in der Mitte zu
bleiben, ohne von der Außenseite (obere Fläche) der Abdeckung
51 vorzuragen, wenn die Abdeckung 51 geschlossen ist.
Deshalb sind Öffnungen 7 und 8, die zum Beherbergen
eines Steckers 2 fähig sind, an dem vorderen Ende der Abdeckung
51 bzw. dem oberen Ende der vorderen Wand 52a des Gehäusekörpers
52 vorgesehen, wobei die Öffnung 8 die obere Kantenlinie
der vorderen (vorwärts gerichteten) Seite des Festplattenlaufwerksgehäuses
100 ausbildet.
Darüber hinaus ist eine vertiefte Steckerfügefläche
51b, die sich mit der Öffnung 7 der Abdeckung 51
verbindet und die letztere Hälfte der oberen Öffnungsfläche
2b des Steckers 2 überlappt, ausgebildet, die ausgeschnitten
ist, um eine Dicke zu haben, die ungefähr eine Hälfte von der der Abdeckung
51 ist.
Entsprechend, da die erste Hälfte der oberen Öffnungsfläche
2b des Steckers 2 zusammen mit dem Randkontakt 9 aufwärts
nach außen hin freigelegt ist, kann der Stecker 2 visuell diagonal
von der höher gelegenen Rückseite her bestätigt werden, was sowohl
(1) ein Zusammenpassen des Steckers 2 mit der Buchse, mit welcher er extern
verbunden werden soll, als auch (2) ein Reinigen des Randkontaktes 9 vereinfacht.
Daher ermöglicht es die Abdeckung 51, die mit einer
Steckerfügefläche 51b versehen ist, die über die Öffnung
7 verbunden ist, der wasserdichten Dichtung 57 entlang der Gehäusekörperfügefläche
51a, die mit der offenen Oberseite zusammenpasst, welche die obere Endfläche
der Wände 52a, 52c und 52c des Gehäusekörpers
52, die obere Fläche des Flansches 52d und die obere Fläche
des geräuschdämmenden Materials 53b umfasst, und der Steckerfügefläche
51b aufgebracht zu werden, die mit der oberen Öffnungsfläche
2b des Steckers zusammenpasst, was eine Wasserdichtigkeit gewährleistet,
um Feuchtigkeit am Eindringen in das Festplattenlaufwerksgehäuse zu hindern,
falls z. B. Wasser im Falle eines Feuers versprüht wird.
Die Dichtung 57 ist dünn, z. B. zirka 1 mm dick, und
sie ist angemessen hinsichtlich Elastizität und Wasserdichtigkeit, derart,
wie es charakteristisch für Gummi oder bestimmte Arten von Plastik ist, und
die Dichtung wird auf die Rückseite (Innenfläche) der Abdeckung
51 aufgebracht. Wie in 1 und 5
gezeigt ist, ist der Innenabschnitt der Dichtung derart ausgeschnitten, um eine
rechteckige Form zu haben, und der Innenabschnitt wird z. B. durch Ausstanzen entfernt,
um der Fläche zu entsprechen, die mit der offenen Oberseite des Gehäusekörpers
52, welche die obere Endfläche der Wände 52a,
52c und 52c, die obere Fläche des Flansches 52d
und die obere Fläche des geräuschdämmenden Materials 53b
umfasst, und der oberen Öffnungsfläche 2b des Steckers zusammenpasst,
und deshalb ist die Kontur der Dichtung ungefähr dieselbe wie der rechteckige
Rahmen der Abdeckung 51.
Diese Dichtung 57 besteht aus der Gehäusekörperdichtung
57a, die zu den Fügeflächen korrespondiert (einschließlich
der oberen Endflächen der Wände 52a, 52b und
52c des Gehäusekörpers 52, der oberen Fläche des
Flansches 52d und der oberen Endfläche des geräuschdämmenden
Materials 53b), und der Steckerdichtung 57b, die zu der Fügefläche
der oberen Öffnungsfläche 2b des Steckers 2 korrespondiert.
Entsprechend wird die Gehäusekörperdichtung 57a
auf die Gehäusekörperfügefläche 51a aufgebracht, und
die Steckerdichtung 57b wird auf die Steckerfügefläche
51b aufgebracht, welche die Dichtung 57 bilden, um als ein unversehrter,
einstückiger, geschlossener Rahmen ausgebildet zu werden.
Da die Steckerfügefläche 51b geschnitten ist, um
eine Dicke zu haben, die ungefähr die Hälfte von jener der Abdeckung
51 ist, welche eine Vertiefung ausbildet, die z. B. ungefähr die Hälfte
der Dicke der Abdeckung 51 hat, wird die Steckerdichtung 57b,
die auf die Steckerfügefläche 51b aufgebracht ist, in eine vertiefte
Form entgegen der Gehäusekörperdichtung 57a umgeformt, wie in
1 und 5 gezeigt ist.
Aufgrund der Elastizität der Dichtung 57 kann die Abgrenzung
zwischen der Steckerdichtung 57b und der Gehäusekörperdichtung
57a derart umgewandelt werden, um eine Vertiefung auszubilden, und das
Zufügen flacher Kerben zu der Begrenzungsfläche vereinfacht das Umformen
der Steckerdichtung 57b in eine Vertiefung, und die Kerben sind außerdem
ausreichend abgedichtet und aneinander angehaftet aufgrund der Elastizität
der Dichtung 57, was eine Wasserdichtigkeit gewährleistet.
Daher gewährleistet ein Aufbringen der wasserdichten Dichtung
57 entlang der Fügefläche der Abdeckung 51 mit der offenen
Oberseite des Gehäusekörpers 52 und der oberen Öffnung
2a des Steckers 2 eine gute Wasserdichtigkeit des Inneren des
Festplattenlaufwerksgehäuses 100.
Wie in 3 gezeigt ist, gleicht die Gesamtsumme
der Tiefe d der Öffnung 8 an der Vorderwand 52a, der Dicke
t der Gehäusekörperfügefläche 51a und der Montagedicke
t2 der Gehäusekörperdichtung 57a der Dichtung 57 der
Gesamtsumme der Höhe h des Steckers 2, der Dicke t1 der Steckerfügefläche
51b und der Montagedicke t2 der Steckerdichtung 57b.
Entsprechend kann die Tiefe d der Öffnung 8 bestimmt
werden, falls die Höhe h des Steckers 2, die Dicke t der Gehäusekörperfügefläche
51a und die Dicke t1 der Steckerfügefläche 51b vorgesehen
sind.
Daher, wie vorangehend erwähnt ist, falls sich
der Stecker 2 an der Öffnung 8 befindet, ist der Stecker
2 derart montiert, dass die obere Öffnungsfläche 2b
des Steckers 2 geringfügig von der Öffnung an der Oberseite der
vorderen Wand 52a des Gehäusekörpers 52 vorragt und
hinsichtlich der Dicke der Abdeckung 51 in der Mitte bleibt, ohne über
die Außenfläche (obere Fläche) der Abdeckung 51 vorzuragen,
wenn die Abdeckung 51 geschlossen ist.
Die Dichtung 57 ist eine kreisförmige oder polygone
Ringquerschnittsdichtung anstelle der vorangehend erwähnten dünnen Dichtung,
und ist aus Gummi bzw. Kautschuk oder aus einer von bestimmten Arten von Plastik
hergestellt (in diesem Fall, um mit dem erhöhten Arbeitsaufwand umzugehen,
ist es wünschenswert die Dichtungsnut auf den vorangehend erwähnten Fügeflächen
51a und 51b der Abdeckung 51 vorzusehen). Oder eine von
einer Vielzahl von Dichtungen, die einen Schmelzklebstoff oder dergleichen benutzen,
kann verwendet werden.
Darüber hinaus kann die Dichtung 57 durch ein Verwenden
eines von einer Vielzahl von Klebstoffen, einschließlich Schmelzklebstoffen,
druckempfindlichen Klebestoffen oder doppelseitig klebenden Bändern, auf die
vorangehend erwähnten Fügeflächen 51a und 51b der
Abdeckung 51 aufgebracht werden.
Um des Weiteren eine Wasserdichtigkeit zu erreichen, wird die Umlaufdichtung
57 auf (1) die Abdeckung 51, (2) die Zwischenräume an den
vier Ecken, wo die Seiten 52a, 52b, 52c und
52c des Gehäusekörpers 52 zusammentreffen, (3) den Umfang
des Gehäuses des Steckers 2 an der vorderen Wand 52a und
(4) die Öffnung 8 aufgebracht, und zusätzlich werden die Gewindelöcher
auf der Außenseite des Gehäusekörpers 52 oder die Schrauben,
die in die Gewindelöcher gesetzt werden, durch ein Aufbringen einer Flüssigdichtungszusammensetzung
oder eines anderen Dichtmittels, eines Schmelzklebstoffs, oder eines anderen vergleichbaren
Materials, das nach einem Aufbringen härtet, gänzlich abgedichtet.
Dadurch ist die Wasserdichtigkeit des Festplattenlaufwerksgehäuses
100 gänzlich erreicht.
Die Innenabmessungen des Festplattenlaufwerksgehäuse
100 können derart sein, dass das Festplattenlaufwerksgehäuse
bzw. HDD-Gehäuse 100 entweder ein 3,5-Zoll-Festplattenlaufwerk, das
101,6 mm breit, 25,4 mm hoch und 146 mm lang ist, oder ein 2,5-Zoll-Festplattenlaufwerk
unterbringen kann, das 70 mm breit, 9,5 mm hoch und 100 mm lang ist.
Das heißt, die Innenabmessungen eines Festplattenlaufwerksgehäuses
zum Unterbringen eines 2,5-Zoll-Festplattenlaufwerks sind größer als die
Außenabmessungen eines 3,5-Zoll-Festplattenlaufwerks. Dies gestattet es dem
2,5-Zoll-Festplattenlaufwerk, das die vorangehend erwähnten Fähigkeiten
hinsichtlich Vibrationsabsorption, Schallisolation, Wärmeabstrahlung und Wasserdichtigkeit
hat, in dem 3,5-Zoll-Schacht eines Arbeitsplatzrechners montiert zu werden.
Darüber hinaus können die Innenabmessungen des Gehäusekörpers
derart sein, das er nicht nur 2,5-Zoll- oder 3-Zoll-Festplattenlaufwerke unterbringen
kann, sondern Festplattenlaufwerke unterschiedlicher Größen, einschließlich
5-Zoll-Festplattenlaufwerke. Dies gestattet es einem Festplattenlaufwerkgehäuse,
das ein 2,5-Zoll- oder 3,5-Zoll-Festplattenlaufwerk unterbringt, in einer Mehrfach-HDD-Aufbewahrungsvorrichtung
montiert zu werden, die Einsätze unterbringt, die jedem Festplattenlaufwerk
ermöglichen, entfernt zu werden, was einen Nutzen bzw. Zwecksdienlichkeit erhöht.
Daher kann der Einsatz zu einem umgewandelt werden, der hinsichtlich Geräuschdämmung,
Wärmeabstrahlung und Wasserdichtigkeit ausgezeichnet ist.
Ausführungsform 2
6 ist eine perspektivische Ansicht der Gehäusebasis,
die von dem Boden des Gehäusekörpers der Ausführungsform 2 der vorliegenden
Erfindung aus gesehen ist (die vordere und hintere Wand ist nicht gezeigt).
Für ein besseres Verständnis ist irgendein Teil der Ausführungsform
2, der dieselbe Funktion wie in Ausführungsform 1 hat, durch dasselbe Bezugszeichen
wie für Ausführungsform 1 bezeichnet.
Ausführungsform 2 hat eine Gehäusebasis 52g, auf
welcher eine Vielzahl von Lamellen 52f an dem Boden 52e und entlang
der Außenseite der rechten und linken Wand 52c und 52c des
Gehäusekörpers 52 ausgebildet sind. Die vordere und hintere Wand
(nicht gezeigt) der Gehäusebasis 52g sind durch Schrauben an das vordere
und hintere Ende der Gehäusebasis 52g befestigt.
Die Lamellen 52f sind an dem Boden 52e und an der
Außenseite der rechten und linken Wand 52c und 52c zusammen
mit einer Vielzahl von Parallelen Nuten in der Längsrichtung der Gehäusebasis
52g ausgebildet.
In dieser Ausführungsform sind die Nuten in der Längsrichtung
an dem Boden 52e und an der Außenseite der rechten und linken Wand
52c und 52c vorgesehen, allerdings sind Konstruktionen mit Nuten
nur auf der Außenseite des Bodens 52e oder nur auf der Außenseite
der rechten und linken Wand 52c und 52c ebenfalls möglich.
Ferner können die Nuten stattdessen in der Breitenrichtung vorgesehen sein. Außerdem
können Gittermusterlamellen durch ein Vorsehen von Nuten in sowohl der Längs-
als auch der Breitenrichtung mit inbegriffen sein.
Darüber hinaus können Lamellen auf der Außenseite der
vorderen und hinteren Wand und auf der Abdeckung ausgebildet sein.
Die anderen Merkmale der Ausführungsform 2 sind dieselben als
jene der Ausführungsform 1.
Folglich ist in Ausführungsform 2, zusätzlich zu den Vorteilen
von Ausführungsform 1, die Wärmeabstrahlung des Festplattenlaufwerks bzw.
HDD durch ein Hinzufügen der Lamellen und Nuten auf der Außenseite des
Gehäusekörpers und/oder der Abdeckung weiter erhöht.
Außerdem sind in dieser Ausführungsform die äußeren
Flächen des Gehäusekörpers und der Abdeckung mit schwarzen Alumite
behandelt, was die Wärmeabstrahlung weiter erhöht.
Währenddessen kann der Aufbau des Festplattenlaufwerksgehäuses
der vorliegenden Erfindung ohne Weiteres geändert werden durch ein Modifizieren
der Form des Gehäusekörpers und/oder der Abdeckung, der Materialien, aus
denen die Teile hergestellt sind, und so weiter, anders als für Ausführungsform
1 in 1–6 gezeigt
ist. Zum Beispiel können die Lamellen irgendeine Querschnittsform anstelle
der rechteckigen Form von dieser Ausführungsform haben.
Kurzbeschreibungen der Zeichnungen
1 ist eine perspektivische Ansicht des Festplattenlaufwerksgehäuses
von Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung mit der entfernten Gehäuseabdeckung.
2 ist eine Vorderansicht der Relaisplatine von
1.
3 ist eine Vorderansicht des Festplattenlaufwerksgehäuses
von Ausführungsform 1 (1).
4 ist eine perspektivische Ansicht der Metallabstützung
von 1.
5 ist eine ebene Ansicht der Dichtung, die von der
Seite der Abdeckung aus gesehen ist, auf die das Bauteil aufgebracht wird.
6 ist eine perspektivische Ansicht der Gehäusebasis,
die von dem Boden des Gehäusekörpers der Ausführungsform 2 der vorliegenden
Erfindung aus gesehen ist (die vordere und hintere Wand ist nicht gezeigt).
- 1
- Relaisplatine
- 2
- Stecker (männlicher Anschluss)
- 3
- Buchse (weiblicher Anschluss)
- 4
- Distanzstück
- 5a und 5b
- anhaftende Kunstharzmatte
- 6
- Metallabstützung
- 6a
- Langloch
- 7
- Öffnung an der Abdeckung
- 8
- Öffnung an der Vorderwand
- 9
- Randkontakt
- 10
- Gewindeloch
- 11
- erster Anschluss (Port)
- 12
- zweiter Anschluss (Port)
- 13
- dritter Anschluss (Port)
- 50
- Gehäuse
- 51
- Abdeckung
- 51a
- Gehäusekörperfügefläche
- 51b
- Steckerfügefläche
- 52
- Gehäusekörper
- 52a
- Vorderwand
- 52b
- Rückwand
- 52c
- rechte und linke Seitenwand
- 52d
- Flansch
- 52e
- Boden
- 52f
- Lamelle
- 52g
- Gehäusebasis
- 53a, 53b
- geräuschdämmendes Material
- 54a, 54b
- Kühlkörper
- 55
- Speisekabel
- 56
- Signalkabel
- 57
- Dichtung
- 57a
- Gehäusekörperdichtungsmittel
- 57b
- Steckerdichtungsmittel
- 60
- Festplattenlaufwerk (HDD)
- 100
- Festplattenlaufwerksgehäuse (HDD-Gehäuse)
- d
- Tiefe der Öffnung an der Vorderwand
- h
- Höhe des Steckers
- t
- Dicke (der Abdeckung und Seitenwände des Gehäusekörpers)
- t1
- Dicke der Steckerfügefläche
- t2
- Dicke der Dichtung
- s1–s7
- Signalleitung des ersten Anschlusses bzw. Ports
- p1–p15
- Speiseleitung des dritten Anschlusses bzw. Ports
[Aufgaben] Ein Festplattenlaufwerksgehäuse wird vorgesehen, das
einen direkten Anschluss eines Schnittstellensteckers ermöglicht und ein Festplattenlaufwerk
beherbergt und das hinsichtlich Vibrationsabsorption, Geräuschdämmung,
Abstrahlen von Wärme und Wasserdichtigkeit ausgezeichnet ist.
[Lösungen] Das Festplattenlaufwerksgehäuse besteht aus (1)
einem rechteckigen, behälterartigen Gehäusekörper, (2) einer Abdeckung,
die einen Kühlkörper, der mittels einer anhaftenden Kunstharzmatte
montiert ist, und geräuschdämmende Materialien hat, (3) einer Relaisplatine,
die einen internen Anschluss, der zu einem Schnittstellenanschluss des Festplattenlaufwerks
passt, einen externen Anschluss, der zu der Außenseite hin freigelegt ist,
um nicht über die Außenfläche der Abdeckung hinauszuragen, wenn die
Abdeckung geschlossen ist, und eine Verkabelung bzw. Leitungen hat, die die Anschlüsse
verbindet, und (4) einer wasserdichten Dichtung, die entlang der Fügefläche
zwischen der Abdeckung und der Öffnung an der Oberseite des Gehäusekörpers
und zwischen der Abdeckung und der oberen Öffnungsfläche des externen
Anschlusses aufgebracht ist.