HINTERGRUND DER ERFINDUNG
1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Bildsensor, der für
eine Bildeingabevorrichtung verwendet wird, und insbesondere auf einen Berührungsbildsensor,
bei dem mehrere Halbleiterchips als fotoelektrisches Wandlerelement angebracht sind,
und auch auf ein Herstellungsverfahren für diesen.
2. Beschreibung des verwandten Stands der Technik
Als eine Auslegung eines linearen Bildsensors einer Mehrchip-Bauart,
bei dem mehrere Halbleiterchips, wovon jeder dadurch ausgebildet wird, dass viele
fotoelektrische Wandlerelemente (Bildaufnahmeelemente) mit einem konstanten Abstand
dazwischen linear angeordnet werden, offenbaren die 5
und 6 der JP-A-2005-295095 die Auslegung, bei der,
um einen Zustand zu interpolieren (auch imaginäres Bildaufnahmeelement genannt),
bei dem es in einem Spaltbereich zwischen den aneinander angrenzenden Halbleiterchips
kein Bildaufnahmeelement gibt, wobei eine transparente Platte mit Brechungsfunktion
in einem Lichtwegbereich vorgesehen ist, der dem Grenzbereich der Halbleiterchips
entspricht, um dadurch Licht aufgeteilt auf die Bildaufnahmeelemente der aneinander
angrenzenden Halbleitchips einfallen zu lassen.
In 9 der Patentschrift JP-A-2003-101724
ist eine Bildabtastvorrichtung offenbart, bei der mehrere Chips so angeordnet sind,
dass eine Dichtedifferenz, die durch einen Rasterfehler zwischen den Chips (an einer
Grenze der Chips) verursacht wird, daran gehindert wird, auffällig zu werden.
In der Zeichnung bezeichnen Bezugszeichen C1 und C2 Chips (fotoelektrische Wandlerelemente),
Ca und Cb bezeichnen aneinander angrenzende Chipenden, La bezeichnet einen Spaltabstand
zwischen den Enden der aneinander angrenzenden Chips. Darüber hinaus bezeichnet
ein Bezugszeichen r ein Bildaufnahmeelement (Licht aufnehmendes Element), P bezeichnet
einen Abstand zwischen den Bildaufnahmeelementen, P' bezeichnet einen Abstand zwischen
Grenzbildaufnahmeelementen. Noch weiter darüber hinaus handelt es sich in
3(c) der JP-A-2003-101724 bei den Bezugszeichen C14 und C21 um
Bildaufnahmeelemente, die sich an der Grenze der aneinander angrenzenden Chips befinden.
Außerdem offenbart 4 der JP-A-6-218985
eine Bildabtastvorrichtung, in welcher mehrere Optikelementchips angeordnet sind.
In der Zeichnung bezeichnet ein Bezugszeichen 1 einen Optikelementchip,
2 ein Element (Licht aufnehmendes Element), 3 eine in einer Längsrichtung
(geneigte) Stirnfläche, 3a einen Rand an der Hauptflächenseite
des Chips 1, 3b einen Rand auf der Rückflächenseite
(Substratseite) des Chips, 7 ein Substrat und 8 Silberpaste.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Da jedoch nach der JP-A-2005-295095 die ausgeklinkte Form der transparenten
Platte 5 durch die Kombination einer Bogenform und einer rechteckigen Form
gebildet ist, taucht eine Diskontinuität an den Kontaktpunkten zwischen der
Bogenform und der rechteckigen Form auf. Obwohl diese Auslegung in Bezug auf vertikales
Licht wirksam ist, wird dadurch in Bezug auf Licht mit einem etwas im Hinblick auf
das vertikale Licht geneigten Einfallswinkel, eine Ebene, die durch die Durchlaufrichtung
eines als Bild aufzunehmenden Objekts und der Lichttransmissionsebene gebildet wird,
eine nicht durchgehende oder diskontinuierliche Ebene im Hinblick auf die Abtastbreitenrichtung.
Ein Teil des einfallenden Lichts reflektiert vollständig an der
diskontinuierlichen Ebene, so dass insofern ein Problem auftaucht, als dieses voll
reflektierte Licht zu Streulicht (nutzlosem Licht) führt und ein Abtastbild
somit schlechter wird.
Bei der Vorrichtung der JP-A-2003-101724 wird der Abstand P' zwischen
den Grenzbildaufnahmeelementen im Hinblick zum Abstand P zwischen den Bildaufnahmeelementen
größer, und von daher wird ein Durchschnittswert des Ausgangs des Bildaufnahmeelements
C14 und des Ausgangs des Bildaufnahmeelements C21 addiert und ergibt Interpolationsdaten.
Da es sich in diesem Fall bei den Interpolationsdaten um keine eigentlichen Bilddaten
handelt, die durch den Bildsensor abgetastet werden, lässt sich dieses technische
Verfahren schwerlich für ein als Bild aufzunehmendes Objekt wie etwa Papiergeld
anwenden. Da darüber hinaus das imaginäre Bildaufnahmeelement in Form
von Bilddaten interpoliert wird, um die Anzahl der Bildaufnahmeelemente unregelmäßig
zu erhöhen, unterscheidet sich die Anzahl der Elemente des Bildsensors von
der Bitanzahl der linearen Bildverarbeitung, so dass insofern ein Problem auftaucht,
als eine Signalverarbeitungsschaltung kompliziert ist.
In der Vorrichtung der JP-A-6-218985 wird die Steifigkeit einer drehenden
Klinge verstärkt und eine Substratzerteilung (Dicing) durchgeführt, während
die drehende Klinge geneigt wird, und der Rand 3a auf der Hauptflächenseite
des Chips 1 wird vorstehend ausgelegt, um den Rand 3b auf der
Rückflächenseite zurücktreten zu lassen, so dass der Abstand P' zwischen
den Grenzbildaufnahmeelementen nahe an den tatsächlichen Abstand P zwischen
den Bildaufnahmeelementen auf ein und demselben Chip nahe herangebracht
werden kann.
Zum Zeitpunkt der eigentlichen Herstellung mit automatischer Montage
durch eine Chip-Kontaktierungsmaschine oder dergleichen, müssen die Chips jedoch
vorab getrennt und dann unter Berücksichtigung des durch eine Montagegenauigkeit
bewirkten Aufeinandertreffens (Kontakts) der Chips montiert werden. Auch wenn die
Chips als solche mit hoher Genauigkeit montiert werden können, werden sie darüber
hinaus mechanisch auf einem darunter befindlichen Klebstoff wie Silberpaste angebracht
und könnten somit nach dem Anbringen in ihren Positionen verändert werden.
Darüber hinaus wird beim Kontaktieren der Chips der Klebstoff
zum Fixieren der Chips wärmegehärtet. Von daher stellt sich ein Problem,
dass, falls viele Chips angeordnet werden, schließlich auch noch ein Problem
auftaucht, dass sie nicht mit hoher Genauigkeit angebracht werden können, weil
sich die Positionsveränderungen der Chips, die durch die zufällige Bewegung
von Chips während des Schrumpfens des Klebstoffs beim Härten ergeben haben,
sich nicht vernachlässigen lässt.
Ein Bildsensor nach der Erfindung löst die vorstehend beschriebenen
Probleme, und eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Bildsensor bereitzustellen,
der den durch Streulicht verursachten Grad an Verschlechterung eines Abtastbilds
reduzieren und auch dann ein Bild in einem Grenzbereich von Chips mit hoher Wiedergabetreue
ohne Interpolationsdaten (Daten, die von einem imaginären Bildaufnahmeelement
kommen) abtasten kann, wenn ein Abstand P' zwischen Grenzbildaufnahmeelementen größer
ist als ein Abstand P zwischen Bildaufnahmeelementen auf ein und demselben Chip,
und ein Herstellungsverfahren für den Bildsensor bereitzustellen.
Nach einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Bildsensor bereitgestellt,
der Folgendes umfasst: eine Lichtquelle, die Licht auf ein Objekt abstrahlt; einen
Linsenkörper, der eine Reflexion des Lichts vom Objekt konvergiert; mehrere
IC-Chips, welche die Reflexion aufnehmen, die den Linsenkörper durchlaufen
hat; und ein transparentes Teil, das zwischen den IC-Chips und dem Linsenkörper
vorgesehen ist. Das transparente Teil enthält einen Brechungsindexveränderungsbereich,
der an einem Abschnitt einem Spalt zwischen angrenzenden IC-Chips entgegengesetzt
vorgesehen ist. Ein Brechungsindex im Brechungsindexveränderungsbereich nimmt
kontinuierlich oder schrittweise zu einem Innenabschnitt des transparenten Teils
ausgehend von einer Fläche des transparenten Teils auf einer Seite der IC-Chips
so zu, dass der Brechungsindexveränderungsbereich einen Teil der Reflexion
bricht, die in den Spalt zu den IC-Chips einfallen soll.
Nach einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Bildsensor bereitgestellt,
der Folgendes umfasst: eine Lichtquelle, die Licht auf ein Objekt abstrahlt; einen
Linsenkörper, der eine Reflexion des Lichts vom Objekt konvergiert; mehrere
IC-Chips, welche die Reflexion aufnehmen, die den Linsenkörper durchlaufen
hat; und ein transparentes Teil, das zwischen den IC-Chips und dem Linsenkörper
vorgesehen ist. Eine Fläche des transparenten Teils ist auf einer Seite der
IC-Chips an einem Abschnitt einem Spalt zwischen angrenzenden IC-Chips entgegengesetzt
so mit einer Rille ausgebildet, dass ein Teil der auf die Rille einfallenden Reflexion
zu den IC-Chips hin gebrochen wird.
Nach einem dritten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
eines Bildsensors bereitgestellt. Das Verfahren umfasst: Bereitstellen einer Lichtquelle,
die Licht auf ein Objekt abstrahlt, und eines Linsenkörpers, der eine Reflexion
des Lichts vom Objekt konvergiert; Anordnen mehrerer IC-Chips entlang des Linsenkörpers,
wobei die IC-Chips dazu ausgelegt sind, die Reflexion aufzunehmen, die den Linsenkörper
durchlaufen hat; Ausbilden von Brechungsindexveränderungsbereichen in einem
transparenten Teil, wobei jeder der Brechungsindexveränderungsbereiche derart
ausgelegt ist, dass ein Brechungsindex kontinuierlich oder schrittweise zu einem
Innenabschnitt des transparenten Teils ausgehend von einer Fläche des transparenten
Teils zunimmt, wobei die Brechungsindexveränderungsbereiche in einem konstanten
Abstand so ausgebildet werden, dass sie jeweils den Spalten zwischen angrenzenden
IC-Chips entgegengesetzt sind; und Anordnen des transparenten Teils zwischen den
IC-Chips und dem Linsenkörper, derart, dass jeder der Brechungsindexveränderungsbereiche
jeweils den Spalten zwischen angrenzenden IC-Chips entgegengesetzt ist.
Das Ausbilden der Brechungsindexveränderungsbereiche kann umfassen:
Maskieren des transparenten Teils mit einem Metallmaskenteil, das mit mehreren Löchern
in dem konstanten Abstand ausgebildet ist, die jeweils den Spalten zwischen den
angrenzenden IC-Chips entsprechen; und Ausstoßen einer Lösung, die Ionen
enthält, die mit Ionen im transparenten Teil durch die Löcher austauschbar
sind, zum transparenten Teil, um die Brechungsindexveränderungsbereiche auszubilden.
Beim Ausstoßen kann die Lösung gleichzeitig durch die Löcher
zum transparenten Teil ausgestoßen werden, um die Brechungsindexveränderungsbereiche
auszubilden.
Die Lösung kann gleichzeitig durch die Löcher zum transparenten
Teil mit einer Richtung senkrecht zur Fläche des transparenten Teils und einer
Richtung schräg von der senkrechten Richtung zur Fläche
des transparenten Teils ausgestoßen werden.
Das Ausbilden der Brechungsindexveränderungsbereiche kann umfassen:
Maskieren des transparenten Teils mit einem Metallmaskenteil, das mit mehreren Löchern
in dem konstanten Abstand ausgebildet ist, die jeweils den Spalten zwischen den
angrenzenden IC-Chips entsprechen; und Eintauchen des transparenten Teils in eine
Lösung, die Ionen enthält, die mit Ionen im transparenten Teil durch die
Löcher austauschbar sind, um die Brechungsindexveränderungsbereiche auszubilden.
Die Lösung kann eine Natriumsulfidlösung umfassen.
Das transparente Teil kann mit mehreren der Metallmaskenteile maskiert
werden, und das transparente Teil kann zusammen mit den Metallmaskenteilen in die
Natriumsulfidlösung getaucht werden.
Das Metallmaskenteil kann mit Drähten auf einem Außenumfang
von diesem nach dem Anbringen des transparenten Teils umwickelt werden.
Nach einem vierten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
eines Bildsensors bereitgestellt. Das Verfahren umfasst: Bereitstellen einer Lichtquelle,
die Licht auf ein Objekt abstrahlt, und eines Linsenkörpers, der eine Reflexion
des Lichts vom Objekt konvergiert; Anordnen mehrerer IC-Chips entlang des Linsenkörpers,
welche die Reflexion aufzunehmen, die den Linsenkörper durchlaufen hat; Ausbilden
mehrerer Rillen auf einer Fläche eines transparenten Teils mit einem konstanten
Abstand, die Spalten zwischen angrenzenden IC-Chips entsprechen; und Anordnen des
transparenten Teils zwischen den IC-Chips und dem Linsenkörper, derart, dass
die Rillen jeweils den Spalten zwischen den angrenzenden IC-Chips entgegengesetzt
sind.
Nach einem fünften Aspekt der Erfindung wird ein Bildsensor bereitgestellt,
der Folgendes umfasst: eine Lichtquelle, die Licht auf ein Objekt abstrahlt; einen
Linsenkörper, der eine Reflexion des Lichts vom Objekt konvergiert; mehrere
IC-Chips, welche die Reflexion aufnehmen, die den Linsenkörper durchlaufen
hat, wobei die IC-Chips entlang des Linsenkörpers angeordnet sind; ein Sensorsubstrat,
auf dem die IC-Chips angebracht sind; ein transparentes Teil, das zwischen den IC-Chips
und dem Linsenkörper angeordnet und mit Rillen auf einer Fläche des transparenten
Teils an jeweils den Spalten zwischen angrenzenden IC-Chips entgegengesetzten Abschnitten
vorgesehen ist; und mehrere Dünnschichtteile, die auf dem Sensorsubstrat an
jeweils den Rillen des transparenten Teils entgegengesetzten Abschnitten vorgesehen
sind. Einer der Endabschnitte der angrenzenden IC-Chips ist so auf dem Dünnschichtteil
angeordnet, dass eine Lichtstrecke eines Teils der Reflexion, welche jeweils die
Rillen des transparenten Teils durchlaufen hat, um den einen der Endabschnitte der
angrenzenden IC-Chips zu erreichen, im Wesentlichen gleich einer Lichtstrecke eines
anderen Teils der Reflexion ist, die einen anderen Abschnitt als die Rillen des
transparenten Teils durchlaufen hat, um die IC-Chips zu erreichen.
Nach einem sechsten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung
eines Bildsensors bereitgestellt. Das Verfahren umfasst: Bereitstellen einer Lichtquelle,
die Licht auf ein Objekt abstrahlt, und eines Linsenkörpers, der eine Reflexion
des Lichts vom Objekt konvergiert; Anordnen mehrerer IC-Chips, welche die Reflexion
aufnehmen, die den Linsenkörper durchlaufen hat, auf einem Sensorsubstrat;
Ausbilden mehrerer Rillen auf einer Fläche eines transparenten Teils, die jeweils
Spalten zwischen angrenzenden IC-Chips entsprechen; Auflegen des transparenten Teils
zwischen dem Linsenkörper und den IC-Chips; Ausbilden von Lötstoppstrukturen
auf dem Sensorsubstrat, die jeweils den Rillen entsprechen, und Ausbilden einer
Kontaktierungsvorlage so, dass sie sich über den Lötstoppstrukturen erstreckt;
und Anordnen von Endabschnitten jedes der angrenzenden IC-Chips auf der Kontaktierungsvorlage
der Lötstoppstruktur.
Der Brechungsindexveränderungsbereich kann mehrere Brechungsindexveränderungsbereiche
umfassen, die in einer Richtung senkrecht zur Längsrichtung des transparenten
Teils ausgebildet und so hergestellt sind, dass sie in der Längsrichtung voneinander
versetzt sind.
Die Rillen können mehrere Rillen umfassen, die in einer Richtung
senkrecht zur Längsrichtung des transparenten Teils ausgebildet und so hergestellt
sind, dass sie in der Längsrichtung voneinander versetzt sind.
Da wie vorstehend beschrieben nach dem Bildsensor und dessen Herstellungsverfahren
nach den Aspekten das transparente Teil angebracht ist, das mit einem ausgeschnittenen
Abschnitt versehen ist, der die maximale Tiefe in der Mitte des Spalts der angrenzenden
Halbleiterchips hat, und diese Tiefe graduell je nach dem Abstand von der Mitte
des Spalts weg abnimmt, fällt dadurch geteilt einfallendes Licht in die Spaltenbereiche
der angrenzenden Halbleiterchips zur Seite des Lichtaufnahmeelements ein. Damit
kann ein Problem der durch Streulicht verursachten Bildverschlechterung gemildert
werden, und es ist nicht notwendig, Daten für die imaginären Bildaufnahmeelemente
aufzubereiten. Auch wenn auf demselben Chip ein Abstand zwischen Grenzbildaufnahmeelementen
größer ist als ein Abstand zwischen Bildaufnahmeelementen, kann darüber
hinaus ein Bild an den Spaltbereichen (Grenzbereichen) der Halbleiterchips
mit hoher Wiedergabetreue abgetastet werden.
Darüber hinaus ist der Brechungsindexveränderungsbereich
vorgesehen, der einen vorbestimmten Brechungsindex am tiefen Abschnitt hat, welcher
der Mitte des Spalts im Hinblick auf das Licht entspricht, das in den Spalt der
angrenzenden Halbleiterschips einfällt, und welcher den Ionenaustausch zwischen
einwertigem Ion und wärmeschmelzendem Salz durchführt, und in welchem
ein Brechungsindex zu dem Flächenabschnitt des transparenten Teils entsprechend
dem Abstand von der Mitte des Spalts weg abnimmt. Da somit Licht, das in den Spaltbereich
der angrenzenden Halbleiterchips einfällt, geteilt auf die Seite des Lichtaufnahmeelements
einfällt, lassen sich zusätzlich zu den technischen Wirkungen, die durch
die in Anspruch 1 beanspruchte Erfindung erzielt werden, auch noch die folgenden
Wirkungen erzielen. Und zwar ist es nicht notwendig, das transparente Teil physikalisch
zu bearbeiten, und der Bereich, in dem sich der Brechungsindex kontinuierlich verändert,
wird durch die chemische Behandlung bereitgestellt. Somit erhält das Lichtaufnahmeelement
Brechungslicht, bei dem sich die Verlaufsrichtung des einfallenden Lichts graduell
so verändert, dass das Ausmaß der Veränderung der steilen Krümmung
des Brechungslichts am Spaltbereich der angrenzenden Halbleiterchips reduziert ist,
wodurch Licht, das in die Spaltbereiche einfällt, mit hoher Wiedergabetreue
wiedergegeben werden kann.
Wenn darüber hinaus die chemische Behandlungszeit zum Ionenaustausch
im transparenten Teil mit Ionen des wärmeschmelzenden Salzes verändert
wird, kann sich das Brechungslicht des Lichts, das in den Spaltbereich der Halbleiterschips
einfällt, vorteilhafter Weise auf der gewünschten Seite des Lichtaufnahmeelements
frei krümmen.
Wenn darüber hinaus noch ein Zylinderabschnitt so vorgesehen
ist, dass das Lichtaufnahmeelement, das sich näher an den beiden Endseiten
des Sensorchips befindet, näher an die Seite des transparenten Teils herangebracht
wird, ist es möglich, konjugierte Strecken zusammenfallen zu lassen, wodurch
es wiederum möglich ist, eine Bildqualität mit hoher Genauigkeit ohne
irgendeine Defokussierung hervorzurufen beizubehalten.
Wenn darüber hinaus die Rillen des transparenten Teils oder die
Brechungsindexveränderungsbereiche in der Richtung senkrecht zur Längsrichtung
des transparenten Teils auf eine Weise ausgebildet werden, dass diese Rillen oder
diese Bereiche so angeordnet sind, dass sie in der Längsrichtung einander entgegengesetzt
versetzt sind, ist diese Ausführungsform größtenteils wirksam, um
die durchschnittliche Bildqualität in den imaginären Bildaufnahmebereichen
zu verbessern, wie es bei dem Bildsensor der Fall ist, der große Schwankungen
zwischen den Spaltgrößen der Elemente aufweist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Nun werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung auf Grundlage
der folgenden Figuren im Einzelnen beschrieben:
1 ist ein Aufbauschnittschema, das einen Bildsensor
nach einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
2 ist ein Schema, welches das Lageverhältnis zwischen
einer Stablinsenanordnung, einer transparenten Platte und einem Sensorsubstrat des
Bildsensors nach der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
3 ist ein Schema, das eine Lage und eine schematische
Form eines ausgeschnittenen Abschnitts der transparenten Platte nach der ersten
Ausführungsform der Erfindung zeigt;
4 ist ein Schema zur Erläuterung eines Lageverhältnisses
von Halbleiterchips auf dem Sensorsubstrat des Bildsensors nach der ersten Ausführungsform
der Erfindung,
5 ist eine Teilseitenansicht zur Erläuterung einer
Form der transparenten Platte nach der ersten Ausführungsform der Erfindung;
6 ist eine Teilseitenansicht zur Erläuterung der
Form der transparenten Platte nach der ersten Ausführungsform der Erfindung;
7 ist ein Schema zur Erläuterung einer Lichtbrechung
an einer Grenze von Trägern;
8 ist ein Schema zur Erläuterung einer Lichtwegs
auf dem Sensorsubstrat des Bildsensors nach der ersten Ausführungsform der
Erfindung;
9 ist ein Schema, das eine Brechungsindexverteilung
der transparenten Platte des Bildsensors nach einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
10 ist ein Schema, das die Brechungsindexverteilung
der transparenten Platte des Bildsensors nach der zweiten Ausführungsform der
Erfindung zeigt;
11 ist eine Außenansicht der transparenten Platte
nach der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
12 ist ein Schema zur Erläuterung eines Maskierungsverfahrens
für die transparente Platte nach der zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
13 ist ein Schema zur Erläuterung eines Herstellungsprinzips
für die transparente Platte nach der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
14 ist ein Schema zur Erläuterung des Herstellungsverfahrens
für die transparente Platte nach der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
15 ist eine Teilschnittansicht zur Erläuterung
des Verhältnisses zwischen den Löchern einer Metallmaske und der transparenten
Platte nach der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
16 ist eine Teilschnittansicht zur Erläuterung
eines Verhältnisses zwischen den Löchern der Metallmaske und der transparenten
Platte nach der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
die 17A und 17B
sind Teildraufsichten der transparenten Platte des Bildsensors, der zur zweiten
Ausführungsform der Erfindung gehört;
18 ist ein Schema, das eine Lötabdecklackvorlage
für das Sensorsubstrat des Bildsensors nach einer dritten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
19 ist ein Schema, das eine Kontaktierungsvorlage für
das Sensorsubstrat nach der dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
20 ist eine Draufsicht, die einen Zustand zeigt, in
dem der Sensorschip des Bildsensors nach der dritten Ausführungsform der Erfindung
angebracht ist;
21 ist eine Seitenansicht, die das Sensorsubstrat des
Bildsensors nach der dritten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
22 ist eine perspektivische Teilansicht der transparenten
Platte nach einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
23 ist eine Teilseitenansicht zur Erläuterung
der Form der transparenten Platte nach der vierten Ausführungsform der Erfindung;
und
24 ist eine Teilseitenansicht der transparenten Platte
des Bildsensors, der zur vierten Ausführungsform der Erfindung gehört.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Erste Ausführungsform
Nachstehend wird die erste Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
1 ist eine Schnittansicht, die den Aufbau eines Bildsensors
der Erfindung zeigt. In 1 bezeichnet eine Bezugszahl
1 eine Lichtquelle, um Licht an ein Objekt anzulegen, das als Bild aufgenommen
werden soll (Originaldokument, Papiergeld, Scheck, verkäufliche Wertpapiere
und dergleichen), 2 bezeichnet eine Glasplatte, um eine Lauffläche
bereitzustellen, über die das Objekt 3 läuft, das als Bild aufgenommen
werden soll, und um den Bildsensor zu schützen und hermetisch abzuschließen,
3 bezeichnet ein Originaldokument, wie Papiergeld, bei dem es sich um das
als Bild aufzunehmende Objekt (das Objekt, das mir Licht bestrahlt wird) handelt,
4 bezeichnet eine Linse (Stablinsenanordnung), um Licht zu konvergieren,
das vom Originaldokument 3 reflektiert wird, 5 bezeichnet eine
transparente Platte (transparentes Teil), um das reflektierte Licht durchzulassen,
das von der Stablinsenanordnung 4 konvergiert wurde, 6 bezeichnet
einen IC-Chip (Sensorchip), der aus einem Bildaufnahmeelement, um Licht in ein elektrisches
Signal umzuwandeln, und aus einer Treiberschaltung für das Bildaufnahmeelement
besteht, 7 bezeichnet ein Sensorsubstrat, auf dem der Sensorchip
6 (auch Halbleiterchip genannt) angebracht ist, und 8 bezeichnet
einen Verbinder, um ein Eingangs-/Ausgangssignal weiterzuleiten und zu empfangen.
Bezugszahl 9 bezeichnet einen Einsatz, um die Stablinsenanordnung
4, die transparente Platte 5 und das Sensorsubstrat
7 unterzubringen oder zu enthalten, und 10 bezeichnet eine Antriebsplatte,
um das Originaldokument 3 anzutreiben, und die Antriebsplatte ist für
gewöhnlich nicht am Bildsensor angebracht.
Als Nächstes wird der Funktionsablauf beschrieben. In
1 wird Licht aus der Lichtquelle 1 über
die Glasplatte 2 an das Originaldokument 3 angelegt. Ein Teil
des vom Originaldokument 3 reflektierten und gestreuten Lichts wird zu
reflektiertem Licht und wird von der Stablinsenanordnung 4 über die
Glasplatte 2 konvergiert. Das von der Stablinsenanordnung 4 konvergierte
reflektierte Licht durchläuft die transparente Platte 5 und fällt
auf das Bildaufnahmeelement (Lichtaufnahmeelement) des Sensorchips 6 auf
dem Sensorsubstrat 7 ein.
Ein Abstand zwischen der Oberfläche eines Originaldokuments und
dem auf dem Sensorschip 6 angeordneten Bildaufnahmeelement wird Lichtwegstrecke
genannt, und ein Teil des Lichts, das reflektiert und gestreut wird und entlang
dieses Lichtwegs einfällt, wird vom Sensorchip 6 als reflektiertes
Licht aufgenommen. Die Stablinsenanordnung 4, die transparente Platte
5 und der Teil des Bildaufnahmeelements des Sensorchips 6 sind
im Hinblick auf eine Lichtwegachse symmetrisch angeordnet.
2 ist eine perspektivische Ansicht (Vogelperspektivenansicht),
um das Lageverhältnis zwischen der Stablinsenanordnung 4, der transparenten Platte
5 und dem Sensorchip 6 auf dem Sensorsubstrat 7 und ihre
Formen in einer Längsrichtung (Abtastbreitenrichtung des Originaldokuments)
zu zeigen. Dabei bezeichnet eine Bezugszahl 11 ein Bildaufnahmeelement
(Lichtaufnahmeelement), das auf dem Halbleiterchip 6 ausgebildet ist. In
der Zeichnung sind Teile, die gleich denen von 1 sind
oder diesen entsprechen, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
3 zeigt Rillenabschnitte (ausgeschnittene Abschnitte),
die auf der unteren Fläche der transparenten Platte 5 ausgebildet
sind, und die Teilung (A) der ausgeschnittenen Abschnitte stimmt mit dem Montageabstand
der Sensorchips 6 überein. In der Zeichnung sind Teile, die gleich
denen von 1 sind oder diesen entsprechen, mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet.
4 zeigt das Lageverhältnis zwischen den aneinander
angrenzenden Sensorchips 6 auf dem Sensorsubstrat 7. In dieser
Abbildung bezeichnet ein Bezugszeichen P einen Abstand zwischen Bildaufnahmeelementen,
P' bezeichnet einen Abstand zwischen Grenzbildaufnahmeelementen, und S bezeichnet
eine Größe des Lichtaufnahmebereichs des Bildaufnahmeelements
11, bei dem der Lichtaufnahmebereich quadratisch oder rechteckig ist. Ein
Bezugszeichen Lgap bezeichnet einen Spaltabschnitt (Spalt) zwischen den aneinander
angrenzenden Sensorchips 6, und 11e bezeichnet Bildaufnahmeelemente
(Grenzbildaufnahmeelemente), die sich an den beiden Enden der Halbleiterchips
6 befinden. In der Zeichnung sind Teile, die gleich denen von
2 sind oder diesen entsprechen, mit denselben Bezugszeichen
bezeichnet.
5 ist eine Seitenansicht, um die Form eines Teils des
ausgeschnittenen Abschnitts der transparenten Platte 5 zu zeigen. Die ausgeschnittenen
Abschnitte der transparenten Platte 5 sind mit einem konstanten Abstand
in einer Längsrichtung (Abtastbreitenrichtung) der transparenten Platte ausgebildet.
Der ausgeschnittene Abschnitt ist in einer relativ steilen Bergform ausgebildet.
Entsprechend ist 6 eine Seitenansicht, um die Form
eines Teils des ausgeschnittenen Abschnitts der transparenten Platte 5
zu zeigen. Die ausgeschnittenen Abschnitte der transparenten Platte 5 sind
auch mit einem konstanten Abstand in einer Längsrichtung der transparenten
Platte ausgebildet. Dieser ausgeschnittene Abschnitt ist in einer Bergform mit einer
relativ sanften Neigung hergestellt. In dieser Ausführungsform werden diese
transparenten Platten 5 jeweils dadurch hergestellt, dass Kunststoffmaterial
unter Verwendung transparenten Acrylharzes einem Spritzgussverfahren unterzogen
wird, um dabei die ausgeschnittenen Abschnitte auszubilden.
Die transparente Platte 5 kann auch aus transparentem Natronglasmaterial
hergestellt und dann einer Schleifbearbeitung unterzogen werden, um die ausgeschnittenen
Abschnitte herzustellen. Alternativ kann im Hinblick auf Abplatzungen und Brüche
der ausgeschnittenen Abschnitte das Natronglasmaterial auf konzentrierte Weise an
Abschnitten, die den tiefsten Teilen der ausgeschnittenen Abschnitte entsprechen,
unter Verwendung von Fluorwasserstoffsäure (HF-Lösung) einer Ätzbearbeitung
unterzogen werden.
Falls die transparente Platte aus Kunststoffmaterial hergestellt wird,
können die ausgeschnittenen Abschnitte darüber hinaus gebrannt werden,
nachdem sie durch das Spritzguss- wie auch das Ätzverfahren bearbeitet wurden,
um dadurch die Transparenz sicherzustellen.
Im Allgemeinen wird in einem Fall, bei dem der Brechungsindex von
Medium A größer ist als derjenige von Medium B, wie in 7
gezeigt, Licht, das nicht vertikal zu einer Fläche des Mediums B ausgehend
vom Medium A einfällt, an der Grenze zwischen dem Medium A und dem Medium B
gebrochen und gekrümmt. Wenn die Grenze zwischen dem Medium A (Brechungsindex
n = 1,5) und dem Medium B (Brechungsindex n = 1,0) im Hinblick auf eine horizontale
Linie der Papierfläche nach rechts oben geneigt ist, wird das gebrochene Licht
im Hinblick auf das einfallende Licht in eine Richtung nach links gekrümmt.
Wenn die Grenze zwischen dem Medium A und dem Medium B nach rechts unten geneigt
ist, wird das gebrochene Licht im Hinblick auf das einfallende Licht in eine Richtung
nach rechts gekrümmt.
8 ist ein Schema, um die Richtungen zu zeigen, in denen
das gebrochene Licht die transparente Platte 5 durchlaufen hat und zum
Sensorsubstrat 7 geleitet wurde. In diesem Fall wird das vertikale Licht,
das auf den Grenzbereich zwischen Halbleiterchips 6 einfällt, gebrochen
und fällt geteilt in die Richtungen der Bildaufnahmeelemente (Grenzbildaufnahmeelemente)
11e ein, die sich an der Grenze befinden. In der Zeichnung sind Teile,
die gleich denen von 1 sind oder diesen entsprechen,
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Darüber hinaus stellt in 8 &Dgr;h
einen Abstand zwischen der unteren Fläche der transparenten Platte
5 und des Bildaufnahmeelements 11 dar. Wenn beispielsweise die
Abtaststrecke zwischen der Stablinsenanordnung 4 und dem Bildaufnahmeelement
11 2,5 mm beträgt und die 1,2 mm dicke transparente Platte
5 in der Mitte der Abtaststrecke angeordnet wird, wird &Dgr;h zu 0,65
mm. Angesichts der Abtaststelle wird die transparente Platte 5 nicht unbedingt
in der Mitte zwischen der Stablinsenanordnung 4 und dem Bildaufnahmeelement
11 angeordnet, vielmehr kann die Stelle der transparenten Platte je nach
der angrenzenden Dichte der Bildaufnahmeelemente 11 des
auf dem Sensorsubstrat 7 angebrachten Sensorchips 6 verändert
werden, solange nur die transparente Platte zwischen der Stablinsenanordnung
4 und dem Sensorsubstrat 7 angeordnet ist.
Obwohl beispielsweise der Pixelabstand des Bildsensors, der eine Auflösung
von 8 Punkten/mm hat, 0,125 mm beträgt, beträgt der Pixelabstand des Bildsensors,
der eine Auflösung von 300 dpi (Punkten/Zoll) hat, ca. 0,084 mm. Um gebrochenes
Licht von der Mitte des Spalts zwischen den angrenzenden Sensorchips 6
geteilt zu den Bildaufnahmeelementen 11 einfallen zu lassen, wird &Dgr;h
deshalb kleiner eingestellt, wenn die Auflösung höher wird, um den Krümmungsgrad
des gebrochenen Lichts kleiner zu machen und dadurch den Einfluss auf die Bildaufnahmeelemente
11 einzustellen, die sich auf den Innenseiten angrenzend an die Grenzbildaufnahmeelemente
11e befinden. Da darüber hinaus der Teilungsvorgang des einfallenden
Lichts durch die ausgeschnittenen Abschnitte der transparenten Platte
5 erfolgt, kann, was den Bildsensor mit einer Auflösung von 400 dpi
oder höher betrifft, der untere Flächenbereich der transparenten Platte
5, anders als die ausgeschnittenen Abschnitte, die über die Abtastrichtung
flach ist, in Kontakt mit den Sensorchips 6 ausgelegt werden, um &Dgr;h
zu beinahe Null werden zu lassen. Insbesondere, was den Bildsensor mit einer Auflösung
von 1.200 dpi betrifft, reicht, da die Anzahl der imaginären Bildaufnahmeelemente
11 ca. fünf beträgt, die Interpolationsverarbeitung unter Verwendung
von Interpolationsdaten nicht aus. Werden hingegen die ausgeschnittenen Abschnitte
auf die vorstehend genannte Weise verwendet, kann Licht, das an den ausgeschnittenen
Abschnitten gebrochen wird, direkt in die Bildaufnahmeelemente 11 an den
beiden Enden der Sensorchips 6 einfallen.
Da die mittlere Stelle des Spalts zwischen den Sensorchips
6 beim Herstellungsvorgang für das Sensorsubstrat 7 etwas
variiert, bedeutet diese mittlere Stelle des Spalts eine mittlere Auslegungsstelle
zwischen den Sensorchips 6, die mit einem vorbestimmten Abstand vorgesehen
werden.
Die transparente Platte 5 wird also zwischen der Stablinsenanordnung
4 und den Sensorchips 6 angeordnet, um auf deren Seite des Sensorsubstrats
7 mit den ausgeschnittenen Abschnitten vorgesehen zu sein, wovon jeder
in der Mitte des Spalts zwischen angrenzenden Halbleiterschips 6 die größte
Tiefe hat und entsprechend dem Abstand von der Mitte graduell abnimmt, um dadurch
Licht von durch die Stablinsenanordnung 4 fokussiertem (konvergiertem)
Licht geteilt auf die Seite der Bildaufnahmeelemente 11 einfallen zu lassen,
das an den Spaltbereichen zwischen den aneinander angrenzenden Halbleiterchips
6 einfällt. Somit kann Licht an den Bereichen, die den imaginären
Bildaufnahmeelementen entsprechen, von den Bildaufnahmeelementen 11 einschließlich
den Grenzbildaufnahmeelementen 11e, die sich an den beiden Enden der Halbleiterchips
6 befinden, angemessen aufgenommen und so als fotoelektrischer Wandlerausgang
erhalten werden.
Zweite Ausführungsform
Obwohl in der ersten Ausführungsform die transparente Platte
5 durch Kunststoffspritzguss hergestellt wird, um dabei die ausgeschnittenen
Abschnitte zu erhalten, und Licht aufgrund des Unterschieds des Brechungsindexes
von Kunststoff und des Brechungsindexes des Raums gebrochen wird, wird die zweite
Ausführungsform hinsichtlich eines Verfahrens erklärt, bei dem der Brechungsindex
eines gewünschten Bereichs, der dem ausgeschnittenen Abschnitt entspricht,
kontinuierlich verändert und der ausgeschnittene Abschnitt nicht vorgesehen
wird.
9 ist eine Seitenansicht, die den Brechungsindex eines
Teils des gewünschten Bereichs der transparenten Platte 5 zeigt, in
dem die gewünschten Bereiche der transparenten Platte 5 mit einem
konstanten Abstand entlang deren Längsrichtung ausgebildet sind. Das Verteilungsmuster
des Brechungsindexes hat eine Bergform. Entsprechend ist 10
eine Seitenansicht, die den Brechungsindex eines Teils des gewünschten Bereichs
der transparenten Platte 5 zeigt, in dem die gewünschten Bereiche
der transparenten Platte 5 mit einem konstanten Abstand entlang deren Längsrichtung
ausgebildet sind. Das Verteilungsmuster des Brechungsindexes hat eine Bogenform.
Jede dieser transparenten Platten 5 ist als transparentes Sodaglas durch
ein Glasmaterial aufgebaut, das SiO2 als Hauptbestandteil enthält,
der aus einem ionenaustaschbaren Bestandteil besteht, der Lithiumoxid (Li2O)
und Bleioxid (PbO) enthält. Obwohl das Verteilungsmuster des Brechungsindexes
der beiden 9 und 10 der
Einfachheit halber mit derartigen Grenzen gezeigt ist, dass sich die Brechungsindizes
schrittweise ausgehend vom Muttermaterial mit einem konstanten Brechungsindex verändern,
verändert sich der Brechungsindex im Muttermaterial kontinuierlich.
11 zeigt die gewünschten Bereiche der transparenten
Platte 5, an denen der Brechungsindex das sich kontinuierlich verändernde
Verteilungsmuster hat. Die transparente Platte besitzt eine Breite von 4 mm entlang
der Durchlaufrichtung des als Bild aufzunehmenden Objekts 3. Der gewünschte
Bereich hat eine im Hinblick auf den Öffnungswinkel (ca. 20 Grad) der darüber
befindlichen Stablinsenanordnung 4 kreisrunde Form von ca. 2,5 mm. Da darüber
hinaus die Spalte zwischen den angrenzenden Halbleiterchips 6 mit einem
Abstand von 8 mm ausgebildet sind, sind auch die kreisrunden Bereiche mit einem
Abstand von 8 mm entlang der Spalte der Halbleiterchips ausgebildet. In den Zeichnungen
sind Teile, die gleich denen von 1
sind oder diesen entsprechen, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Als Nächstes erfolgt die Erläuterung zu einem Herstellungsverfahren
zum Ausbilden der Brechungsindexverteilung des gewünschten Bereichs der transparenten
Platte 5. 12 ist ein Schema, um das Verhältnis
zwischen der transparenten Platte 5 und einer Maske zur chemischen Bearbeitung
der gewünschten Bereiche der transparenten Platte 5 zu zeigen, worin
eine Bezugszahl 20 eine hohle Metallmaske (auch Metallmaskenteil genannt)
bezeichnet, die hergestellt wird, indem eine dünne Platte rostfreien Stahls
(SUS) mit einer Dicke von 1 mm in Rechteckform gebogen wird, und 20a bezeichnet
ein Loch (Lochabschnitt), das gebildet wird, indem die Metallmaske 20 im
Zustand der dünnen Platte einem Metallätzprozess unterzogen wird. In der
Zeichnung sind Teile, die gleich denen von 1 sind oder
diesen entsprechen, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Als Erstes wird die transparente Platte 5 in die Metallmaske
20 eingesetzt, und die gewünschten Bereiche der transparenten Platte
5 werden jeweils mit den Löchern 20a der Metallmaske
20 ausgerichtet. 13 ist ein Schema, das einen
Zustand zeigt, in dem die Metallmaske 20 mit der darin eingesetzten transparenten
Platte 5 in eine Lösung eingetaucht wird.
Um diese Art von Brechungsindexverteilung herzustellen, wird für
gewöhnlich Natriumsulfidlösung um ein säulenförmiges transparentes
Glas gegossen, das beispielsweise Lithiumoxid und Bleioxid enthält. Dann werden
die Lithiumoxidionen durch ein Ionenaustauschverfahren durch in der Lösung
vorhandene Ionen ersetzt, um dabei die Brechungsindexverteilung mit einer konzentrischen
Form zu bilden, bei der der Brechungsindex graduell zum Innenabschnitt des säulenförmigen
Glases ausgehend von dessen Oberfläche graduell zunimmt. In diesem Fall wird
die Temperatur der Natriumsulfidlösung auf die Übergangstemperatur des
transparenten Glases angehoben, und dieses wird dann ca. 10 bis 50 Stunden lang
in die Lösung eingetaucht.
Nach der zweiten Ausführungsform hingegen wird der Brechungsindexverteilungsbereich,
in dem sich der Brechungsindex kontinuierlich verändert, an jedem der gewünschten
Bereiche ausgebildet, die wie vorstehend so auf der einen Fläche der transparenten
Platte 5 gebildet sind, dass sie eine heterogene Brechungsindexverteilung
haben, bei der der Brechungsindex wie auch der Brechungsindex des Muttermaterials
zum Oberflächenabschnitt ausgehend vom tiefen Abschnitt mit einem hohen Brechungsindex
in beiden Flächenrichtungen und der Dickenrichtung symmetrisch abnimmt.
14 ist ein Schema zur Erläuterung des Herstellungsverfahrens
für die transparente Platte 5, die am Bildsensor nach der zweiten
Ausführungsform angebracht ist, worin eine Bezugszahl 31 ein Metallrohr
zum Umwälzen der Natriumsulfidlösung bezeichnet, 32 eine Düse
mit einem Innendurchmesser von ca. 0,2 mm bezeichnet, die als Ausstoßöffnung
dient, die an der vorbestimmten Stelle des Metallrohrs 31 vorgesehen ist,
um die Natriumsulfidlösung auszustoßen, 32a eine erste Düse,
32b eine zweite Düse, und 32c eine dritte Düse bezeichnet.
Jede dieser Düsen 32 besitzt eine Ausstoßöffnung, die auf
die Mitte des gewünschten Bereichs der transparenten Platte 5 gerichtet
ist. Eine Bezugszahl 33 bezeichnet einen Tischaufbau, auf den die Metallmaske
20 gestellt ist, 34 bezeichnet einen Metallstreifen (Draht) aus
Phosphorbronze, der am Tischaufbau befestigt ist und die Metallmaske 20
mit der transparenten Platte 5 klebend kontaktiert, 35 bezeichnet eine
Ausstoßöffnung für die Natriumsulfidlösung, 36 bezeichnet
einen Filter zur Reinigung der umgewälzten Lösung, und 37 bezeichnet
eine Umwälzpumpe, um die Natriumsulfidlösung dem Metallrohr
31 mit einer Durchflussrate von 5 Liter/Minute zuzuführen. Die Durchflussrate
der Umwälzpumpe 37 ist nicht auf 5 Liter/Minute beschränkt, sondern
kann eingestellt werden, um die Veränderung der Geschwindigkeit der chemischen
Bearbeitung, die durch die Lösung verursacht wird, zu verzögern, um dadurch
die Form der Brechungsindexverteilung der transparenten Platte 5 zu verändern
und die Tropfbehandlung der Düse 32 zu ermöglichen. In der Zeichnung
sind Teile, die gleich denen von 12 sind oder diesen
entsprechen, mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
Die 15 und 16
sind Schaubilder zur Erläuterung der Veränderung der Brechungsindexverteilung
am gewünschten Bereich der transparenten Platte 5 entsprechend der
Form des Lochs 20a der Metallmaske 20. Die Ausstoßstelle
der aus der Düse 32 ausgestoßenen Lösung ist so eingestellt,
dass sie auf den Mittelabschnitt des Lochs 20a gerichtet ist, um dadurch
den Ionenaustausch zielgerichtet an einem Teil der transparenten Platte
5 ablaufen zu lassen, der sich unter der Mitte des Lochs 20a befindet.
Da im Falle der in 15 gezeigten Form des Lochs
20a der Teilbereich des Lochs 20a so ausgelegt ist, dass er eine
sich verjüngende Form mit einer enger werdenden Öffnungsbreite in der
Strömungsrichtung der Lösung hat, die aus der Düse 32 ausgestoßen
wird, wird die in 9 gezeigte Brechungsindexverteilung
mit der Bergform erhalten. Da hingegen im Falle der in 16
gezeigten Form des Lochs 20a der Teilbereich des Lochs 20a so
ausgelegt ist, dass er eine sich verjüngende Form mit einer größeren
Öffnungsbreite entlang der Strömungsrichtung der Lösung hat, die
aus der Düse 32 ausgestoßen wird, wird die in 10
gezeigte Brechungsindexverteilung mit der Bogenform erhalten.
Bei 17 handelt es sich um Teildraufsichten jeweils
zur Erläuterung der Brechungsindexverteilung der transparenten Platte
5, die perspektivisch von der unteren Flächenseite der transparenten
Platte auf der Seite des Bildaufnahmeelements 11 her zur oberen Flächenseite
der transparenten Platte auf der Seite der Linsen 4 dargestellt ist. In
der zweiten Ausführungsform wird die Lösung unter Verwendung von drei
Düsen 32 zur Mitte des gewünschten Bereichs der transparenten
Platte 5 hin ausgestoßen, um dadurch den Brechungsindexveränderungsbereich
so auszulegen, dass er die Brechungsindexverteilung mit der wie in 17A
gezeigten kontinuierlichen konzentrischen Form hat. Im Gegensatz dazu ist es auch
möglich, die Düsen 32a, 32b, 32c entlang der
kurzen Seitenrichtung (Durchlaufrichtung des als Bild aufzunehmenden Objekts
3) senkrecht zur Längsrichtung der transparenten Platte
5 verstreut anzuordnen, um die Lösung verstreut auszustoßen,
um dadurch wie bei der ersten Ausführungsform eine transparente Platte
5 mit kontinuierlichen Brechungsindexveränderungen in der Längsrichtung
(Abtastbreitenrichtung) zu erhalten, wie in 17B gezeigt
ist.
Wenn insbesondere jeder der Linsenabschnitte der Stablinsenanordnung
4 für in die Bildaufnahmeelemente 11 einfallendes Licht einen
derartigen Öffnungswinkel hat, dass das Blickfeld im Hinblick auf ein Hauptlicht,
das durch jeden der Linsenabschnitte der Stablinsenanordnung bearbeitet wird, im
Durchmesser kleiner als 0,8 mm ist, kann ein Phänomen, dass die Schärfe
des Randabschnitts eines sich nach und nach verändernden Bilds schlechter und
somit die Bildqualität schlechter wird und dadurch verursacht wird, dass die
Mitte des Linsenabschnitts und die Mitte des Bildaufnahmeelements 11 sich
zur Durchlaufrichtung des als Bild aufzunehmenden Objekts 3 im Hinblick
auf die ursprüngliche Lichtwegachse verschieben, am Auftreten gehindert werden.
Obwohl im Übrigen das Verteilungsmuster des Brechungsindexes der beiden
17A und 17B der Einfachheit
halber mit derartigen Grenzen gezeigt ist, dass sich die Brechungsindizes schrittweise
ausgehend vom Muttermaterial mit einem konstanten Brechungsindex verändern,
verändert sich der Brechungsindex im Muttermaterial kontinuierlich.
In der zweiten Ausführungsform wird die Natriumsulfidlösung
mit 530°C aus der Düse 32 im Hinblick auf die transparente Platte
5 ausgestoßen, die Lithiumoxid und Bleiglas enthält. Da jedoch,
was die transparente Platte 5 betrifft, die kein Bleiglas enthält,
die Übergangstemperatur zunimmt, sollte die Temperatur der Lösung wünschenswerter
Weise auf eine etwas über 530°C liegende Temperatur eingestellt werden.
Wird hingegen eine aus Kunststoff bestehende transparente Platte 5 verwendet,
lassen sich die Wirkungen erzielen, die denjenigen der zweiten Ausführungsform
entsprechen, wenn die transparente Platte bei einer Temperatur unter 530°C
bearbeitet wird.
Darüber hinaus ist in der zweiten Ausführungsform die Zeit
der chemischen Bearbeitung auf 50 Stunden festgelegt. Wird hingegen die Zeit der
chemischen Bearbeitung kürzer ausgelegt, wird die in den 9
und 10 gezeigte Brechungsindexverteilung dünn
und flach, und es ist möglich, eine transparente Platte 5 zu erhalten,
die der Konstruktionsgröße (Lgap) des Spalts zwischen den Sensorchips
6 angepasst ist.
Wie vorstehend beschrieben, kann gemäß dem in der zweiten
Ausführungsform gezeigten Bildsensor und dessen Herstellungsverfahren, selbst
wenn ein großer Spalt zwischen den aneinander angrenzenden Halbleiterchips
besteht und kein Bildaufnahmeelement 11 am Spaltbereich vorgesehen ist,
das Originallicht von dem als Bild aufzunehmenden Objekt 3 von den Bildaufnahmeelementen
11 aufgenommen werden, und das Ausmaß der Schwankung der steilen Krümmung
des Brechungslichts am Spaltbereich der aneinander angrenzenden Halbleiterchips
wird reduziert, wodurch Licht, das in die Spaltbereiche einfällt, mit hoher
Wiedergabetreue wiedergegeben werden kann.
Dritte Ausführungsform
Da in der ersten Ausführungsform die transparente Platte
5 mit den ausgeschnittenen Abschnitten in den Lichtweg des Bildsensors
eingesetzt ist, entsteht dort teilweise ein Bereich mit verschieden konjugierter
Strecke. Deshalb erfolgt in der dritten Ausführungsform die Erläuterung
hinsichtlich eines Verfahrens, die konjugierte Strecke zwischen dem ausgeschnittenen
Abschnitt und dem flachen Oberflächenabschnitt der transparenten Platte
5 zusammenfallen zu lassen, der keinen ausgeschnittenen Abschnitt aufweist.
Das heißt, wenn ein Objekt mit einem Brechungsindex, der größer ist
als der von Luft, in den Lichtweg eingesetzt wird, durch den das von dem als Bild
aufzunehmenden Objekt 3 reflektierte Licht über die Stablinsenanordnung
4 zu den Bildaufnahmeelementen 11 verläuft, erfolgt die Beschreibung
dahingehend, dass die Brennweite lang wird und die konjugierte Strecke als Lichtstrecke
ausgehend vom ausgeschnittenen Abschnitt sich von der konjugierten Strecke als Lichtstrecke
ausgehend von dem Abschnitt, bei dem es sich nicht um den ausgeschnittenen Abschnitt
handelt, unterscheidet.
Wenn ein Material im Lichtweg angeordnet wird, wird die Scheinbrennweite
im Allgemeinen aufgrund des Brechungsindexes des Materials länger als die von
Luft, wie durch die folgende Gleichung dargestellt ist:
&Dgr;t = {(n – 1)/n}·t
worin &Dgr;t einen größeren Abstand bezeichnet, n
den Brechungsindex des Materials und t die Dicke des Materials, durch welches das
Licht hindurchgeht.
Wenn es sich beispielsweise bei dem Material im Lichtweg nur um Luft
mit dem Brechungsindex von 1,00 handelt, befindet sich der Brennpunkt an einem Punkt,
der von der unteren Fläche der Linse 4 um 2,1 mm entfernt ist. Wird ein Material
mit einem Brechungsindex, der größer ist als der von Luft, in den Lichtweg
eingesetzt, wird die Brennweite länger als 2,1 mm. Davon ausgehend, dass der
Brechungsindex von Glas ca. 1,51 beträgt, wird die Brennweite, wenn ein 1,2
mm dickes Glas in den Lichtweg eingesetzt wird, zu 2,5 mm, was um ca. 0,40 mm länger
ist als in dem Fall, bei dem kein Material in den Lichtweg eingesetzt ist.
In der dritten Ausführungsform erfolgt die Erläuterung zu
einem Verfahren, die konjugierte Strecke von Licht zu berechnen, das in den Spaltbereich
ausgehend vom ausgeschnittenen Abschnitt einfällt, und die konjugierte Strecke
von Licht zu berechnen, das aus einem anderen Abschnitt als dem in der ersten Ausführungsform
aufgezeigten ausgeschnittenen Abschnitt einfällt, und zu einem Verfahren, diese
beiden konjugierten Strecken zusammenzulegen.
Unter der Annahme, dass die Tiefe des tiefsten Teils des ausgeschnittenen
Abschnitts 0,1 mm beträgt, wie bei der wie in den 5
und 6 gezeigten transparenten Platte 5 mit
der Dicke von 1,2 mm, ist der Verlängerungsbetrag der konjugierten Strecke
aus dem ausgeschnittenen Abschnitt 0,37 mm, während der Verlängerungsbetrag
der konjugierten Strecke aus dem anderen als dem ausgeschnittenen Abschnitt 0,4
mm beträgt; somit wird klar, dass dazwischen eine Differenz der konjugierten
Strecke von 0,03 mm besteht.
18 zeigt eine Lötstoppstruktur, die so ausgebildet
wurde, dass es die Spaltbereiche zwischen den aneinander angrenzenden Sensorchips
6 bedeckt, indem ein Lötstoppmaterial (Dünnschichtteil) auf das
Sensorsubstrat 7 aufgedruckt wurde, das von einer gedruckten Leiterplatte
gebildet ist. Diese Struktur ist so ausgebildet, dass sie eine Größe von
4 mm2 (☐) mit einer Teilung von 8 mm und einer Dicke von ca. 0,03
mm hat. Diese Struktur wird auch als Stufenabschnitt bezeichnet.
19 zeigt eine Kontaktierungsvorlage, in der eine Kontaktierungspaste,
auf der die Sensorchips 6 angebracht werden sollen, in einer Bandform mit
einer Breite von 0,3 mm aufgedruckt ist. 20 ist eine
Draufsicht des Sensorsubstrats 7, auf dem die Sensorchips 6 (wovon
jeder eine Länge von 7,95 mm, eine Breite von 0,35 mm und eine Dicke von 0,35
mm hat) von der Kontaktierungsvorrichtung (Montagevorrichtung) auf der so aufgedruckten
Kontaktierungsvorlage angebracht werden.
21 ist eine Seitenansicht des Sensorsubstrats
7, auf dem die Sensorchips 6 angebracht sind. Die Kontaktierungspaste
hat nach dem Aushärten eine Dicke (t) von ca. 0,02 mm. In 21
ist mittels des Lötstopplacks eine Stufe an jedem der Spaltbereiche zwischen
den aneinander angrenzenden Sensorchips 6 vorgesehen. Da ein Größenverhältnis
(L/W) zwischen der Größe (L) in der Längsrichtung und der Größe
(W) in der Richtung der kurzen Seite des Sensorchips 6 20 oder mehr beträgt,
werden die Sensorchips 6 beim Aushärten der Kontaktierungspaste fest
am Sensorsubstrat 7 fixiert. Im Ergebnis sind die beiden Enden der Sensorchips
6 jeweils um ca. 0,03 mm höher als deren Mittelabschnitt. Somit krümmt
sich auch das Bildaufnahmeelement 11 leicht (biegt sich etwas rund), und
zwar so, dass dessen Mittelabschnitt tief ist und zum Grenzbildaufnahmeelement
11e hin graduell höher wird.
Da ein Lichtstrom, der auf das Bildaufnahmeelement 11 des
Sensorchips 6 einfällt, vom Umfang her eintritt, der den tiefsten
Abschnitt des ausgeschnittenen Abschnitts der transparenten Platte 5 enthält,
sind deshalb, wenn der Sensorchip mit dem rundgebogenen Abschnitt von ca. 0,03 mm
vorgesehen ist, was der Dicke des wie vorstehend beschriebenen Lötstopplacks
entspricht, die konjugierte Strecke des Lichts, das in den Spaltbereich vom ausgeschnittenen
Abschnitt her einfällt, und die konjugierte Strecke des Lichts, das in den
Spaltbereich vom anderen und nicht dem ausgeschnittenen Abschnitt her einfällt,
zusammenfallend ausgelegt. Das Defokussierungsphänomen an dem Bereich, der
die Grenzbildaufnahmeelemente 11e einschließt, kann auch dann verhindert
werden, wenn die konjugierte Strecke am Mittelabschnitt des Sensorchips
6 mit dem Bildaufnahmeelement 11 zusammenfallend ausgelegt ist.
In der dritten Ausführungsform wird die gedruckte Leiterplatte
als Sensorsubstrat 7 verwendet. Hingegen kann auch ein Keramiksubstrat
usw. als Sensorsubstrat verwendet und eine Stufe durch Borsilikat-Bleiglas (Dünnschichtteil)
usw. anstelle des Lötlacks nach dem Aushärten vorgesehen werden, um den
Sensorchip 6 mit einem sich durchbiegenden Abschnitt von ca. 0,03 mm bereitzustellen.
Wenn die Länge des tiefsten Abschnitts der transparenten Platte 5
groß ist, kann die Höhe der Stufe entsprechend der Länge des tiefsten
Abschnitts des ausgeschnittenen Abschnitts größer ausgelegt werden, wodurch
der sich durchbiegende Abschnitt so verändert wird, dass er sich am besten
zur Verhinderung der Defokussierung eignet. Im Übrigen ist die Form der Stufe
nicht auf ein Quadrat (Rechteck) beschränkt, sondern es kann sich dabei auch
um ein Kreuz wie etwa ein Erkennungsziel zur Anbringung eines Chips handeln, und
die Stufe kann auch geteilt an den Grenzbereichen des Sensorchips
6 vorgesehen sein.
Um wie vorstehend beschrieben nach dem in der dritten Ausführungsform
gezeigten Bildsensor die Defokussierung an den Spaltbereichen der transparenten
Platte 5 abzuschaffen, ist jeder der Sensorchips 6 mit dem sich
durchbiegenden Abschnitt versehen, um sich den Bildaufnahmeelementen 11
an den beiden Endseiten der Sensorchips 6 auf der Seite der transparenten
Platte 5 zu nähern, wodurch ein Bild mit einer hochgenauen Qualität
aufrechterhalten werden kann, ohne dass dabei ein Defokussierungszustand hervorgerufen
wird.
Vierte Ausführungsform
In der ersten bis dritten Ausführungsform ist die Mitte des ausgeschnittenen
Abschnitts des Sensorchips 6 bzw. der tiefste Abschnitt der Brechungsindexverteilung
jeweils auf dem Plan mit der Mittelposition des Spalts zwischen den aneinander angrenzenden
Sensorchips 6 zusammenfallend ausgelegt. Wie in 20
gezeigt ist, variiert der Sensorchip 6 jedoch beim Substratzerteilungsprozess
(Ausschneideprozess) des Halbleiters in seiner Größe um ca. ± 0,02
mm. Auch wenn die Montagegenauigkeit der Montagevorrichtung hoch ist, kann sich
darüber hinaus beim Anbringen des Sensorchips 6, der von dem Halbleiterchip
gebildet wird, dieser aufgrund dessen zufällig bewegen, dass das als Klebstoff
dienende Kontaktierungsmaterial beim Aushärten schrumpft.
Als Ergebnis kann der Spalt zwischen den aneinander angrenzenden Sensorchips
zwischen einem Zustand von beinahe Null, in dem sich die angrenzenden Sensorchips
berühren, und einem Zustand schwanken, in dem ein großer Spalt von fast
0,1 mm besteht. Darüber hinaus erscheint ein solcher Spalt oftmals bei jedem
der Bildsensoren, bei dem es Spalte zwischen vielen Halbleiterchips gibt. Deshalb
erfolgt in der vierten Ausführungsform die Erläuterung bezüglich
der am Bildsensor angebrachten transparenten Platte in dem Falle, bei dem sich der
Spalt zwischen den angrenzenden Sensorchips 6 in einem Bereich von 0 bis
0,1 mm verändert.
Nachstehend wird die vierte Ausführungsform der Erfindung mit
Bezug auf die 22 und 23
beschrieben. 22 ist eine perspektivische Ansicht, die
eine transparente Platte nach der vierten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
In 22 bezeichnet eine Bezugszahl 51 eine vordere
transparente Platte (transparentes Teil) und 52 eine hintere transparente Platte
(transparentes Teil). 23 ist eine Teilseitenansicht,
die die vordere transparente Platte 51 und die hintere transparente Platte
52 zeigt, die geschichtet angeordnet sind. In den 22
und 23 wird die vordere transparente Platte
51 bzw. die hintere transparente Platte 52 dadurch ausgebildet,
dass Kunststoffmaterial einem Spritzgussvorgang unterzogen wird, bei dem dieselbe
Form mit einer Breite von 4 mm wie für die in der ersten Ausführungsform
gezeigte transparente Platte 5 verwendet wird, um dadurch die ausgeschnittenen
Abschnitte zu bilden. In diesem Fall wird die Extrusionsgröße so eingestellt,
dass die vordere transparente Platte 51 und die hintere transparente Platte
52 eine Breite von 2 mm haben. Als Nächstes werden die vordere transparente
Platte 51 und die hintere transparente Platte 52 an ihren Seitenflächen
in Berührung gebracht und unter Verwendung transparenten Klebstoffs so zusammengeklebt,
dass die ausgeschnittenen Abschnitte dieser Platten in der Hauptabtastrichtung zueinander
um 0,1 mm verschoben werden, um dadurch die geschichtete transparente Platte mit
einer Breite von insgesamt 4 mm zu bilden. Somit werden die vordere transparente
Platte 51 und die hintere transparente Platte 52 so ausgelegt,
dass sie in der Durchlaufrichtung (Teilabtastrichtung) des Objekts 3 des
Bildsensors ausgerichtet und dann in den Einsatz 9 des Bildsensors eingebaut
werden.
Als Nächstes wird der Funktionsablauf dieser Ausführungsform
erläutert. Die optische Achse der Stablinsenanordnung 4 besteht an
dem geschichteten Grenzabschnitt der vorderen transparenten Platte 51 und
der hinteren transparenten Platte 52. Die Konstruktionsmitten der ausgeschnittenen
Abschnitte dieser transparenten Platten sind so bestimmt, dass sich die Mitte des
ausgeschnittenen Abschnitts der vorderen transparenten Platte 51 am Endabschnitt
eines der aneinander angrenzenden Sensorchips 6 befindet, und sich die
Mitte des ausgeschnittenen Abschnitts der hinteren transparenten Platte
52 am Endabschnitt des anderen der aneinander angrenzenden Sensorchips
6 befindet, und dann diese schichtverklebten Platten am Bildsensor montiert
werden.
Jede dieser transparenten Platten 51, 52 lässt
Licht ausgehend von der Nähe der Endabschnitte der Spalte der Sensorchips
6 geteilt auf die Bildaufnahmeelemente 11 einfallen. In der ersten
Ausführungsform fällt von der transparenten Platte 5 kommendes
Licht ausgehend von der Konstruktionsmitte des Spalts zwischen aneinandergrenzenden
Sensorchips 6 geteilt ein. In der vierten Ausführungsform hingegen
fällt das Brechungslicht ausgehend von den Positionen geteilt ein, die in entgegengesetzte
Richtungen in der vorderen transparenten Platte 51 und der hinteren transparenten
Platte 52 um 0,05 mm verschoben sind.
Was den Bildsensor mit der Auflösung von 8 Punkten/mm betrifft,
so beträgt der Abstand der Pixel 0,125 mm. Wenn also die ausgeschnittenen Abschnitte
der vorderen transparenten Platte 51 und der hinteren transparenten Platte
52 in der Lesehauptabtastrichtung um 0,1 mm voneinander verschoben werden,
beträgt die Abweichung der geteilt einfallenden Positionen
zwischen diesen weniger als ein Pixel. Was somit den Bildsensor mit großen
Schwankungen bei den Spaltgrößen der Sensorschips 6 betrifft,
wirkt diese Ausführungsform größtenteils dahingehend, dass die durchschnittliche
Bildqualität an den imaginären Bildaufnahmebereichen verbessert wird.
Obwohl in der vierten Ausführungsform das Brechungslicht dadurch
geteilt einfällt, dass die vordere transparente Platte 51 und die
hintere transparente Platte 52 verwendet werden. Die jeweils eine Breite
von 2 mm haben, können die vordere transparente Platte und die hintere transparente
Platte, die jeweils eine Breite von 1 mm haben, auch abwechselnd zusammengeklebt
werden, um eine transparente Platte mit einer Breite von insgesamt 4 mm zu bilden.
In diesem Fall wird die Bildqualität in der Leseteilabtastrichtung wirksam
verbessert.
Auch bei dem wie in der zweiten Ausführungsform beschriebenen
Verfahren, Licht aufgrund der Veränderung der Brechungsindexverteilung geteilt
einfallen zu lassen, lassen sich in der vierten Ausführungsform ähnliche
Wirkungen erzielen, wenn die Ausstoßrichtung für die Lösung aus der
Düse 32 zum Teil verändert wird.
Und zwar, wenn wie in 24 gezeigt, die
drei Düsen 32a, 32b und 32c so angeordnet werden,
dass die erste Düse 32a die Lösung zur Mitte der transparenten
Platte 5 hin ausstößt, und die Düsen 32b und
32c die Lösung jeweils zu den der Abtastbreitenrichtung im Hinblick
auf die Mitte der transparenten Platte 5 hin entgegengesetzten, um 0,05
mm verschobenen Stellen ausstößt, kann die durchschnittliche Bildqualität
selbst dann effektiv verbessert werden, wenn die Schwankungen der Spalte zwischen
den Sensorchips 6 groß sind.
Obwohl die vorgenannte Auslegung so eingerichtet ist, dass die Lösung
linear zur transparenten Platte 5 ausgestoßen wird, lassen sich darüber
hinaus fünf Düsen 32 so verwenden, dass die Lösung in der
Art einer X-Form ausgestoßen wird, um die Mitte der transparenten Platte
5 mit einem Kreuz zu versehen. In diesem Fall wird die Bildqualität
auch in der Teilabtastrichtung verbessert.
Obwohl in der ersten bis vierten Ausführungsform die Erläuterung
bezüglich des Bildsensors erfolgte, bei dem sowohl die Lichtquelle
1 als auch die Bildaufnahmeelemente 11 auf der einen Oberflächenseite
des als Bild aufzunehmenden Objekts 3 (des Objekts, das mit Licht bestahlt
wird) vorgesehen sind, lassen sich die der ersten bis vierten Ausführungsform
entsprechenden Wirkungen auch bei einem Übertragungsbildsensor erzielen, bei
dem die Lichtquelle 1 auf der einen Oberflächenseite des als Bild
aufzunehmenden Objekts 3 angeordnet ist, und die Bildaufnahmeelemente
11 auf der anderen Oberflächenseite des als Bild aufzunehmenden Objekts
3 angeordnet sind, um durch die Bildaufnahmeelemente 11 Reflexionslicht
aufnehmen zu lassen, das sowohl Reflexionslicht als auch direktes Licht von der
Lichtquelle 1 enthält.
Die gesamte Offenbarung der am 28. April 2006 eingereichten japanischen
Patentanmeldung Nr. 2006-125208, einschließlich der technischen Beschreibung,
der Ansprüche, der Zeichnungen und des Abstracts wird hier durch Bezugnahme
in ihrer Gänze mitaufgenommen.