Diese Erfindung bezieht sich auf fahrzeuggestützte Systeme zur
passiven Aktivierung und genauer auf die Benachrichtigung von Fahrzeuginsassen,
wenn ein derartiges Systeme nicht reaktiviert werden kann.
Immer mehr Fahrzeuge enthalten passive Aktivierungssysteme, wie etwa
Systeme zum passiven Zugang und Systeme zum passiven Starten, die jedoch keine Einschränkung
darstellen. Diese Systeme beruhen typischerweise auf einem Sender, einem Anhänger
oder einem anderen vom Fahrgast getragenen Element zur Steuerung der Systemaktivierung.
Bei Startsystemen kann z.B. ein Fahrzeugmotor oder ein anderes Antriebselement durch
eine Fahrzeugsteuereinheit, eine Druckknopfbetätigung oder irgend eine andere
passive oder verhältnismäßig passive Aktion gestartet werden, so
lange der Fahrzeuginsasse den Anhänger trägt und dieser in geeigneter
Weise mit dem Fahrzeug kommuniziert.
Sollte der Fahrzeuginsasse den Anhänger vergessen oder sollte
dieser auf andere Weise nicht verfügbar sein, könnte der Fahrzeuginsasse
nicht in der Lage sein, das Fahrzeug unter Verwendung des Systems zum passiven Starten
neu zu starten. Die Unfähigkeit zum Neustarten des Fahrzeugs kann insbesondere
dann problematisch sein, wenn das Fahrzeug bereits gestartet und zu einem anderen
Zielort gefahren wurde. Sollte der Anhänger z.B. aus dem Fenster verloren gehen,
die Stromversorgung ausfallen, arbeitsunfähig werden oder auf andere Weise
nicht verfügbar sein und das Fahrzeug wird anschließend abgestellt, könnte
es sein, dass der Fahrzeuginsasse den Motor nicht neu starten kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, die erwähnten
Nachteile des Standes der Technik zu beseitigen und ein Verfahren zum Benachrichtigen
über die Nichtverfügbarkeit des Anhängers zum Reaktivieren des Systems
zur passiven Aktivierung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein
Verfahren zum Benachrichtigen eines Fahrzeuginsassen, dass ein zuvor aktiviertes
passives Fahrzeugsystem nicht reaktiviert werden kann, nach einem der Ansprüche
1, 15 und 18. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen angegeben.
Demzufolge betrifft ein nicht einschränkender Aspekt der Erfindung
das Benachrichtigen des Fahrzeuginsassen, dass der Anhänger das System zur
passiven Aktivierung nicht reaktivieren kann.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Einschränken von Anhängerübertragungen, um die Betriebslebensdauer
des Anhängers zu bewahren.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Maximieren der Betriebslebensdauer des Anhängers durch Einschränken
von Anhängerübertragungen auf das Auftreten von Auslöseereignissen
nach einer Aktivierung, die nach der Aktivierung des passiven Fahrzeugsystems auftreten.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Benachrichtigen von Fahrzeuginsassen, die ein System zum passiven Zugang besitzen,
dass ein Anhänger des Systems zum passiven Zugang den erneuten Zugang zum Fahrzeug
nicht ermöglichen kann.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Benachrichtigen von Fahrzeuginsassen, die ein System zum passiven Starten besitzen,
dass ein Anhänger des Systems zum passiven Starten den Neustart des Fahrzeugs
nicht ermöglichen kann.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Bestimmen der Funktionsunfähigkeit des Anhängers in Abhängigkeit
davon, ob sich der Anhänger im Fahrzeug befindet.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Bestimmen der Funktionsunfähigkeit des Anhängers in Abhängigkeit
davon, ob sich der Anhänger in der Nähe des Fahrzeugs befindet.
Ein weiterer nicht einschränkender Aspekt der Erfindung betrifft
das Bestimmen der Funktionsunfähigkeit des Anhängers, wenn sich der Anhänger
im Fahrzeug befindet und nicht mit dem Fahrzeug kommunizieren kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich beim Lesen
der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, die auf die Zeichnungen
Bezug nimmt; es zeigen:
1 eine Anordnung zur passiven Aktivierung gemäß
einem nicht einschränkenden Aspekt der Erfindung; und
2 einen Ablaufplan eines Verfahrens zum Benachrichtigen,
dass ein passiv aktiviertes System nicht reaktiviert werden kann, gemäß
einem nicht einschränkenden Aspekt der Erfindung.
1 veranschaulicht eine Anordnung 10 zur passiven
Aktivierung gemäß einem nicht einschränkenden Aspekt der Erfindung.
Die Anordnung 10 kann einen Anhänger 12 für eine Wechselwirkung mit
einem System 14 zur passiven Aktivierung eines Fahrzeugs 16 enthalten.
Wie ein Fachmann erkennen wird, können Fahrzeuge eine beliebige Anzahl von
Systemen 14 zur passiven Aktivierung, die als eine Funktion von Signalen,
die von dem Anhänger 12 empfangen werden, passiv gesteuert werden,
umfassen.
Die Erfindung beinhaltet, dass das System 14 zur passiven
Aktivierung einem beliebigen Typ eines passiv aktivierten Systems 14 zugeordnet
ist, einschließlich eines passiven Zugangssystems und/oder eines passiven Startsystems,
ohne jedoch darauf eingeschränkt zu sein.
Das System 14 zum passiven Zugang kann so konfiguriert sein,
dass es einen Fahrzeugzugang ermöglicht, solange der Fahrzeuginsasse den Anhänger
12 trägt und der Anhänger 12 zur Verwendung zur Verfügung
steht. Als Beispiel und ohne den Umfang und die Betrachtung der Erfindung einschränken
zu wollen, kann das passive Zugangssystem 14 mit dem automatischen Entriegeln
von Fahrzeugtüren, dem Entschärfen eines Alarms oder mit dem Bereitstellen
einer weiteren passiven Funktionalität, die mit dem passiven Betreten des Fahrzeugs
16 oder einem andersartigen Zugriff auf dieses verbunden ist, zugeordnet
sein.
Das System 14 zum passiven Starten kann in der Weise arbeiten,
dass das Starten des Fahrzeugs oder eine damit verbundene Funktionalität durch
das Fahrzeug 16 passiv zugelassen oder automatisch gesteuert wird, solange
der Fahrzeuginsasse den Anhänger 12 mit sich führt und dieser
betriebsbereit ist. Als Beispiel und ohne den Umfang und die Betrachtung der Erfindung
einschränken zu wollen, kann das System 14 zum passiven Starten auf
mit der Fahrzeugbatterie betriebene Elements und/oder das Starten, das mit Fahroperationen
verbunden ist, beschränkt sein, ist jedoch nicht auf das Starten durch einen
Motor, eine Kraftstoffzelle oder einen Elektromotor beschränkt.
Die Erfindung betrifft vollständig das System 14 zur
passiven Aktivierung, das mit irgendeinem Fahrzeugelement, einem System, einer Komponente
und/oder einem Merkmal verbunden ist, auf die in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit
des Anhängers 12 passiv zugegriffen werden kann, die gestartet oder
auf andere Weise angeregt werden können. Die Erfindung soll dementsprechend
nicht durch das Vorhergehende eingeschränkt sein und sieht die Verwendung anderer
Fahrzeug- und Nichtfahrzeug-Systeme 14 zur passiven Aktivierung vor.
Der Anhänger 12 kann irgendeine in geeigneter Weise
konfigurierte Vorrichtung sein, die ausreichende Möglichkeiten besitzt, Wechselwirkungen
mit dem passiven Aktivierungssystem 14 des Fahrzeugs 16 zu ermöglichen.
Der Anhänger kann eine beliebige Anzahl von Vorrichtungen, Konfigurationen,
logischen Operatoren und anderen Elementen enthalten, die mit der Realisierung von
Operationen, die dem System 14 zur passiven Aktivierung zugehörig
sind und für das Ausführen von Operationen, die mit der Erfindung verbunden
sind, erforderlich sind. Wie gezeigt ist, kann der Anhänger 12 mit
dem Fahrzeug 16 und/oder dem System 14 zur passiven Aktivierung
drahtlos kommunizieren. Die drahtlosen Kommunikationen können über Hochfrequenz-Übertragungen
(HF-Übertragungen) oder andere Formen der drahtlosen Kommunikationen erfolgen.
Das Fahrzeug 16 und/oder das System 14 zur passiven Aktivierung
können jede Anzahl von Merkmalen und Konfigurationen enthalten, um Kommunikationen
mit dem Anhänger zu ermöglichen, einschließlich Merkmale und Möglichkeiten,
die zum Ausführen der Operationen, die mit der vorliegenden Erfindung verbunden
sind, erforderlich sind.
2 veranschaulicht einen Ablaufplan 20 eines
Verfahrens gemäß eines nicht einschränkenden Aspekts der Erfindung
zum Benachrichtigen eines Fahrzeuginsassen über eine Unfähigkeit, ein
System zur passiven Aktivierung zu reaktivieren. Das erfindungsgemäße
Verfahren kann durch eine Fahrzeug-Systemsteuereinheit, ein System zur passiven
Aktivierung, einen Anhänger, eine Kombination hiervon und/oder durch andere
Elemente ausgeführt werden in Übereinstimmung mit einer Logik, einer Software
sowie weiterer Anweisungen, die eingebettet sind oder auf andere Weise dem Vorhergehenden
oder damit verbundenen Merkmalen zugeordnet sind.
Der Block 22 betrifft das passive Aktivieren des Systems
zur passiven Aktivierung. Diese Aktivierung kann einer beliebigen Aktion entsprechen,
die erforderlich ist, um das System zur passiven Aktivierung zu aktivieren und kann
vom Aktivieren der passiven Aktivierung abhängig sein.
Wenn das System zur passiven Aktivierung einem System zum passiven
Starten entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass das System zum passiven
Starten aktiv ist, wenn das Fahrzeug passiv gestartet wird als eine Funktion von
Wechselwirkungen mit dem Anhänger und/oder wenn das Fahrzeug auf andere Weise
gestartet wird und der Anhänger anschließend vorhanden ist, wie etwa beim
Starten des Fahrzeugs durch eine Überschreiboperation oder eine manuelle Operation,
ohne Einschränkung darauf.
Wenn das System zur passiven Aktivierung einem System zum passiven
Zugang entspricht, kann davon ausgegangen werden, dass das System zum passiven Zugang
aktiv ist, wenn das Fahrzeug passiv betreten wird als eine Funktion von Wechselwirkungen
mit dem Anhänger und/oder wenn das Fahrzeug auf andere Weise betreten wird
und der Anhänger anschließend vorhanden ist, wie etwa beim Betreten des
Fahrzeugs durch eine Überschreiboperation oder eine manuelle Operation, ohne
Einschränkung darauf.
Der Block 24 betrifft das Bestimmen des Auftretens eines
Auslöseereignisses nach der Aktivierung. Das Auslöseereignisses nach der
Aktivierung kann mit jedem bestimmbaren Ereignis verbunden sein, das nach der Aktivierung
des Systems zur passiven Aktivierung auftritt. Die Auslöseereignisse können
variieren gemäß dem System, das aktiviert wird, d. h. in Abhängigkeit
davon, ob das aktivierte System ein Zugangssystem, ein Startsystem, ein anderes
System oder eine Kombination von Systemen ist und das Auftreten einer beliebigen
Anzahl von bestimmbaren Betriebsparametern, Ergebnissen, Messungen und dergleichen
umfasst oder erfordert.
Das Auslöseereignis kann wahlweise damit verbunden sein, dass
ein Fahrzeuggetriebe in den Fahrzustand versetzt wird, das Fahrzeuggetriebe in den
Parkzustand versetzt wird, das Fahrpedal niedergedrückt wird, eine Fahrzeuggeschwindigkeit
größer als null ist, mit inkrementalen Änderungen der Fahrzeuggeschwindigkeit
oder mit einigen Kombinationen anderer Fahrzeugbetriebsparameter, einschließlich
einer Kombination, die das Niederdrücken eines Fahrzeugbremspedals, eine Verschiebung
des Fahrzeuggetriebes in die Parkstellung und ein Betriebszustand eines Fahrzeug-Antriebsstrangs,
wobei jedoch keine Einschränkung darauf besteht.
Der Block 26 betrifft das Erzeugen einer Anhängerabfrage.
Die Anhängerabfrage kann von dem Anhänger übertragen werden und/oder
zu diesem durch das Fahrzeug und/oder das System zur passiven Aktivierung in Reaktion
auf das Auftreten eines oder mehrerer Auslöseereignis und/oder in Reaktion
auf irgendein anderes Ergebnis übertragen werden. Wenn z.B. die Abfrage von
dem Anhänger übertragen wird, kann der Anhänger in Unkenntnis des
fahrzeuggestützten Auslöseereignisses sein und statt dessen so konfiguriert
sein, dass die Anhängerabfrage gemäß einer anderen Logik übertragen
wird, die wahlweise Merkmale enthalten kann, um Übertragungen auf eine Form
zu beschränken, dass keine ständige Übertragungen erfolgen, so dass
die Anhänger-Betriebslebensdauer (Batterie) maximal gemacht werden kann.
Wenn die Abfrage vom Fahrzeug übertragen wird, kann die Abfragehäufigkeit
in ähnlicher Weise beschränkt sein, um die Betriebslebensdauer des Anhängers
zu verlängern, wobei das Auftreten eines oder mehrerer der oben aufgezählten
Auslöseereignisse erforderlich ist, wobei jedoch keine Beschränkung darauf
besteht. Der Anhänger kann so konfiguriert sein, dass er auf die Abfrage mit
einem Antwortsignal oder einer bestimmten Form der Kommunikation antwortet.
Block 28 betrifft das Bestimmen der Verfügbarkeit des
Anhängers als eine Funktion der Anhängerabfrage. Die Anhängerverfügbarkeit
kann als eine Funktion der Antwort des Anhängers auf die Anhängerabfrage
bestimmt werden, wenn die Anhängerabfrage vom Fahrzeug übertragen wird,
und/oder als eine Funktion der Anhängerabfrage selbst, wenn die Anhängerabfrage
vom Anhänger übertragen wird.
Die Anhängerverfügbarkeit kann im Allgemeinen eine Fähigkeit
des Anhängers betreffen, das zuvor aktivierte System zur passiven Aktivierung,
das im Block aktiviert wurde, zu reaktivieren. Daher kann die Verfügbarkeit
des Anhängers anhand einer beliebigen Anzahl von Parametern, die mit dem System
zur passiven Aktivierung verbunden sind, bestimmt werden, einschließlich ob
sich der Anhänger im Fahrzeug befindet, einer Nähe des Anhängers
zum Fahrzeug, der Fähigkeit des Anhängers, die Anhängerabfrage zu
erzeugen und/oder darauf zu antworten, sowie eine beliebige Anzahl weiterer Zustände,
die mit der Anhängeraktivität verbunden sind, wobei jedoch keine Beschränkung
darauf besteht.
Die Signale vom Anhänger können von dem System zur passiven
Aktivierung abgerufen werden, um festzustellen, ob der Anhänger verfügbar
ist. Es kann z.B. die Stärke des Signals analysiert werden, um festzustellen,
ob die Nähe des Anhängers zum Fahrzeug ausreichend ist, um die Verfügbarkeit
des Anhängers anzugeben, wobei das Fehlen einer Antwort durch den Anhänger
als eine Anzeige einer Nichtverfügbarkeit des Anhängers bestimmt werden
kann, eine schwache Antwort oder schwache Daten in der Antwort, die eine begrenzte
Batterielebensdauer angeben, als eine angezeigte Nichtverfügbarkeit des Anhängers
bestimmt werden, eine HF-Verfolgungsoperation oder andere Fahrzeugerfassungsoperationen
verwendet werden können, um das Vorhandensein des Anhängers in dem Fahrzeug
zu bestimmen, und/oder eine beliebige Kombination dieser oder anderer Operationen
verwendet werden kann, um die Verfügbarkeit des Anhängers zu bestimmen.
Der Block 30 betrifft das Benachrichtigen des Fahrzeuginsassen,
wenn der Anhänger nicht verfügbar ist. Die Benachrichtigung kann derart
sein, dass der Fahrzeuginsasse darüber benachrichtigt wird, dass der Anhänger
nicht verfügbar ist und das zuvor aktivierte System zur passiven Aktivierung
infolge einer Nichtverfügbarkeit des Anhängers nicht zur Verfügung
steht. Diese Benachrichtigung kann hilfreich sein, um den Fahrzeuginsassen zu warnen,
das laufende Fahrzeug nicht anzuhalten (System zum passiven Starten), das Fahrzeugzugangssystem
nicht scharf zu machen oder zu verriegeln (System zum passiven
Zugang) oder keine anderen Funktionen auszuführen, die mit dem Deaktivieren
des aktivierten Systems zur passiven Aktivierung verbunden sind.
Die Benachrichtigung, die mit der Erfindung verbunden ist, kann vorteilhaft
hilfreich sein, um zu verhindern, dass der Fahrzeuginsasse scheitert bzw. strandet
oder infolge einer Nichtverfügbarkeit des Anhängers in anderer Weise mit
einer eingeschränkten Fahrzeugleistungsfähigkeit agiert, die entsteht,
nachdem das zugehörige System zur passiven Aktivierung aktiviert wurde.
Die Erfindung wird hauptsächlich in Bezug auf Systeme zur passiven
Aktivierung beschrieben, die eine bestimmte Form der passiven Aktivierung anhand
der Verfügbarkeit des Anhängers bereitstellen. Die Erfindung soll jedoch
nicht auf diese Weise eingeschränkt sein sieht ihre vollständige Verwendung
bei Nicht-Fahrzeugsystemen und/oder bei Systemen, die nicht den passiven Zugang
betreffen, vor, die eine bestimmte Form der Verfügbarkeit von einem Anhänger
oder einer ähnlichen tragbaren oder sekundären Vorrichtung erfordern.
Wie gefordert werden hier detaillierte Ausführungsformen der
Erfindung offenbart, es sollte jedoch klar sein, dass die offenbarten Ausführungsformen
für die Erfindung lediglich beispielhaft sind, die in verschiedenen und alternativen
Formen ausgeführt werden kann. Die Figuren sind nicht unbedingt maßstabsgerecht,
einige Merkmale können vergrößert oder verkleinert sein, um Einzelheiten
bestimmter Komponenten zu zeigen. Deswegen sollten spezifische strukturelle und
funktionelle Einzelheiten, die hier offenbart wurden, nicht als einschränkend
interpretiert werden, sondern lediglich als repräsentative Grundlage für
die Ansprüche und/oder als repräsentative Grundlage, um einen Fachmann
zu befähigen, die Erfindung auf verschiedene Weise auszuführen.
Während Ausführungsformen der Erfindung dargestellt und
beschrieben wurden, ist nicht vorgesehen, dass diese Ausführungsformen alle
möglichen Formen der Erfindung darstellen und beschreiben. Die in der Spezifikation
verwendeten Worte sind eher beschreibend als einschränkend und es sollte klar
sein, dass verschiedene Änderungen ausgeführt werden können, ohne
vom Erfindungsgedanken und Umfang der Erfindung abzuweichen.