Die Erfindung betrifft ein elektronisches Gerät mit zumindest
einer Steuereinheit und zumindest einer Speichereinheit, wobei das Gerät ein
Betriebssystem mit einer Software in einer bestimmten Konfiguration zum Betrieb
des Gerätes aufweist, gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches
1.
Bei der Erfindung handelt es sich um bekannte elektronische Geräte
(Hardware) mit einem Betriebssystem, welches Software in einer bestimmten Konfiguration
zum Betrieb des Gerätes enthält. Insbesondere betrifft die Erfindung Switche,
vorzugsweise Ethernet-Switche, in besonderen Umgebungsbedingungen, wie zum Beispiel
auf dem Meer, in Minen, in Tunneln, in Produktionshallen oder dergleichen.
Werden gemäß dem bekannten Ist-Zustand auf einem solchen
elektronischen Gerät Konfigurationen der Software durch eine Bedienperson (zum
Beispiel den Administrator) durchgeführt, dann werden diese Konfigurationen
(zum Beispiel ein Update einer Software oder auch eine vollständig neue Software,
die die bisher abgespeicherte Software ersetzt) immer sofort aktiv. Eine Konfigurationsänderung
wird immer erst in einer Speichereinheit, vorzugsweise einem flüchtigen Arbeitsspeicher,
durchgeführt. Dabei wird die neue Konfiguration lokal (also am Einbauort des
Gerätes) in dessen Speichereinheit gespeichert, wobei alle Konfigurationsinformationen
in die Speichereinheit, zum Beispiel in den lokalen, nicht flüchtigen Speicher
(Flash-Speicher) übertragen werden.
Geräte, insbesondere Ethernet-Switche, für besondere Umgebungsbedingungen
werden allerdings oft an Stellen (Einbauorten) installiert und betrieben, die nur
sehr schwer oder sehr aufwändig zugänglich sind. Daher ist es schon grundsätzlich
bekannt geworden, dass das Gerät aus der Ferne von einer Steuerzentrale aus,
an die das Gerät angeschlossen ist, konfiguriert werden kann.
Bei dieser Art der Konfiguration kann es aber auch vorkommen, dass
das Gerät durch einen Fehler, insbesondere einen Konfigurationsfehler oder
einen Fehler bei der Datenübertragung, nicht mehr erreichbar ist. Das heißt,
dass beim Stand der Technik die an sich funktionierende Konfiguration in einer bestimmten
Version (gegebenenfalls auch Erstversion) bei der Änderung der Konfiguration
ersetzt wird, so dass auf Grund der ersetzenden Neu-Konfiguration die bisher bestehende
und fehlerfrei arbeitende Konfiguration nicht mehr einsetzbar ist, weil davon ausgegangen
wird, dass diese durch eine fehlerfreie Installation der neuen Konfiguration ersetzt
wird und danach das Gerät wieder betriebsbereit mit der neuen Konfiguration
ist. Diese bekannte Konfigurationsänderung hat aber, wie schon beschrieben,
den Nachteil, dass das Gerät insbesondere dann, wenn die neue Konfiguration
nicht richtig installiert wurde oder bei der Datenübertragung Fehler aufgetaucht
sind, nicht mehr weiter betrieben werden kann, da mit Beginn der Neu-Konfiguration
die bisher auf dem Gerät laufende Software zum Beispiel zumindest teilweise
oder sogar vollständig gelöscht wurde. Für einen solchen Fall haben
elektronische Geräte zwar einen so genannten Reset-Knopf (oder andere Möglichkeiten,
um einen Neustart zu ermöglichen), wobei es aber erforderlich ist, dass das
Gerät nur noch vor Ort aus dem nicht mehr betriebsbereiten Zustand befreit
werden kann. Je nach Einbauort ist dies allerdings nur mit einem sehr hohen Aufwand
möglich, zum Beispiel dann, wenn bei Offshore-Windkraftanlagen elektronische
Geräte eingesetzt werden, die den Betrieb dieser Windkraftanlage steuern bzw.
regeln. Dann ist es erforderlich, eine solche Offshore-Windkraftanlage mit einem
Schiff oder einem Helikopter anzusteuern, was allerdings einen hohen Zeit- und Kostenaufwand
bedeutet.
Daneben ist es bekannt, in Produktionshallen oder verfahrenstechnischen
Anlagen zur Steuerung der dortigen Prozesse Netzwerke einzusetzen, wobei in diesem
Netzwerk als elektronisches Gerät Switche oder dergleichen zur Steuerung des
Daten- und Informationsflusses eingesetzt werden. Auch hier bedeutet der Ausfall
eines elektronischen Gerätes, insbesondere bei zeitkritischen produktions-
oder verfahrenstechnischen Abläufen, einen hohen Aufwand, bis eine Bedienperson
an den Einbauort des Gerätes gelangt ist und dort einen Neustart durchführen
kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein elektronisches
Gerät bereit zu stellen, bei dem eine Konfigurationsänderung aus der Ferne
problemlos und zuverlässig durchgeführt werden kann und mit dem die eingangs
geschilderten Nachteile vermieden werden.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das Gerät eine
Schnittstelle aufweist, an der Mittel zur Fernwartung des Gerätes angeschlossen
sind, und dass das Gerät einen Timer aufweist, wobei der Timer bei einer Konfigurationsänderung
zu laufen beginnt und erst dann stoppt, sobald eine geänderte Konfiguration
in die Speichereinheit fehlerfrei geladen worden ist und dann das Gerät mit
der geänderten und fehlerfrei in der Speichereinheit abgespeicherten Konfiguration
betrieben wird.
Grundvoraussetzung für die Realisierung eines solchen elektronischen
Gerätes ist eine Schnittstelle, über die das Gerät drahtgebunden
oder drahtlos in Distanz zu einer Steuerzentrale angeschlossen
ist. Damit wird es grundsätzlich möglich, dass zwecks Konfigurationsänderung
die Bedienperson (zum Beispiel der Administrator oder ein Servicetechniker) sich
nicht mehr am Einbauort des elektronischen Gerätes befinden muss, sondern die
Konfigurationsänderung aus der Distanz (zum Beispiel einige hundert Meter,
aber auch über Distanzen von Kilometern hinweg), vorzugsweise von einer Steuerzentrale
aus, durchführen kann. Eine solche Steuerzentrale kann zum Beispiel bei einer
Produktionshalle oder bei verfahrenstechnischen Prozessen ein Leitstand sein, wobei
aber auch beispielsweise ein Laptop mit einer Funkverbindung zu dem elektronischen
Gerät als Steuerzentrale denkbar ist.
Die erfindungsgemäßen Geräte (insbesondere die Switche)
haben für diese Art von Anwendung eine Sonderfunktion, die mit entsprechenden
Mitteln realisiert ist. Ist diese aktiviert, dann läuft folgendes Verfahren
ab und das Gerät (der Switch) verhält sich wie folgt:
Sobald eine beliebige Konfigurationsänderung (Erst-Konfiguration oder zum Beispiel
Update) im Rahmen einer Fernwartung am Gerät durchgeführt wurde, startet
ein im Gerät vorhandener Timer, zum Beispiel für eine Zeitdauer von 30
Minuten. Diese Zeitdauer kann auch größer oder kleiner als 30 Minuten
sein. Die Zeitdauer kann vorzugsweise auch über Fernwartung veränderbar
sein. Sie richtet sich vorzugsweise nach der erwarteten Dauer für die Übertragung
und Speicherung der Konfigurationsdaten. Bei jeder weiteren Konfigurationsänderung
(das heißt Datenfluss zu dem Gerät, der die Konfigurationsdaten enthält)
beginnt der Timer wieder von neuem zu laufen. Somit läuft der Timer nicht ab,
solange Konfigurationsänderungen durchgeführt werden. Der Timer stoppt,
sobald die aktuelle Konfiguration (Konfigurationsdaten) lokal in der Speichereinheit
des Gerätes gespeichert wurde und startet wieder, sobald eine weitere Konfigurationsänderung
durchgeführt wird. Der Ablauf des Timers kann auch dadurch verhindert werden,
dass eine Kommunikation zwischen entferntem Gerät (Switch) und Konfigurationsoberfläche
besteht. Läuft der Timer ab, nachdem die Konfigurationsdaten fehlerfrei übertragen
und geladen worden sind, dann wird diese gespeicherte und fehlerfreie Konfiguration
geladen. Diese erfindungsgemäße Funktion ermöglicht es nun, dass
das Gerät bei einer Fehlkonfiguration nach Ablauf des Timer wieder zu erreichen
ist. Das ist damit sichergestellt, da die zuletzt gespeicherte Konfiguration entweder
die Defaultkonfiguration ist oder eine Konfiguration, bei welcher eine funktionierende
Kommunikation möglich war (zum Beispiel zum Auslösen Speichervorgangs).
Die Erfindung betrifft somit ein elektronisches Gerät, insbesondere
einen Ethernet-Switch, sowie ein dementsprechendes Verfahren für besondere
Umgebungsbedingungen, zumindest mit einer Speichereinheit zur Speicherung einer
Betriebssoftware mit einer jeweils aktuellen Konfiguration sowie Mitteln zur Fernwartung
des Gerätes zumindest zum Übertragen und zum Abspeichern einer neuen Konfiguration
(bzw. deren Konfigurationsdaten), wobei das Gerät die Funktion und zugehörige
Mittel aufweist, im Falle einer Fehlfunktion während der Fernwartung, die zu
einer Nichterreichbarkeit des Gerätes führt, nach Ablauf einer bestimmten
Zeit mit der vorherigen (der jeweils aktuellen) Konfiguration weiterzuarbeiten,
falls die beabsichtigte Neu-Konfiguration, egal aus welchen Gründen, fehlgeschlagen
ist.