| Dokumentenidentifikation |
DE112005002996T5 27.12.2007 |
| Titel |
Airbagsteuerung |
| Anmelder |
Mitsubishi Electric Corp., Tokyo, JP |
| Erfinder |
Harase, Shinichi, Tokyo, JP; Yamashita, Toshiyuki, Tokyo, JP |
| Vertreter |
HOFFMANN & EITLE, 81925 München |
| DE-Aktenzeichen |
112005002996 |
| Vertragsstaaten |
AE, AG, AL, AM, AT, AU, AZ, BA, BB, BG, BR, BW, BY, BZ, CA, CH, CN, CO, CR, CU, CZ, DE, DK, DM, DZ, EC, EE, EG, ES, FI, GB, GD, GE, GH, GM, HR, HU, ID, IL, IN, IS, JP, KE, KG, KM, KN, KP, KR, KZ, LC, LK, LR, LS, LT, LU, LV, LY, MA, MD, MG, MK, MN, MW, MX, MZ, NA, NG, NI, NO, NZ, OM, PG, PH, PL, PT, RO, RU, SC, SD, SE, SG, SK, SL, SM, SY, TJ, TM, TN, TR, TT, TZ, UA, UG, US, UZ, VC, VN, YU, ZA, ZM, ZW, EP, AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR, OA, BF, BJ, CF, CG, CI, CM, GA, GN, GQ, GW, ML, MR, NE, SN, TD, TG, AP, BW, GH, GM, KE, LS, MW, MZ, NA, SD, SL, SZ, TZ, UG, ZM, ZW, EA, AM, AZ, BY, KG, KZ, MD, RU, TJ, TM |
| WO-Anmeldetag |
09.11.2005 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/JP2005/020543 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2006082680 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
10.08.2006 |
| Date of publication of WO application in German translation |
27.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B60R 21/01(2006.01)A, F, I, 20051109, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Airbagsteuerung, um das Entfalten
eines Airbags zu steuern, der in einem Fahrzeug angebracht ist und insbesondere
betrifft sie eine Airbagsteuerung, die ein nebensächliches Entfalten von Seitenairbags,
verursacht durch eine andere Kollision als eine Seitenkollision, wie beispielsweise
eine Frontalkollision, abstellt.
Stand der Technik
Konventionell erfolgte eine Steuerung, die mit Seitenaufprallsensoren,
die an Seiten der Vordersitze (oder Rücksitze) angebracht sind, über die
Höhe der lateralen Komponente der Kollisionsbeschleunigung eines Fahrzeugs
eine Entscheidung, fällt und Seitenairbags/Kopfairbags entfaltet, wenn der
Stoß groß ist (siehe JP 2001-138856).
Alternativ ist eine Technik bekannt, die Frontalaufprallairbags steuert,
wenn das integral über die Ausgabe der Längsbeschleunigungssensoren gleich
oder größer ist als ein niedriger Grenzwert und gleich oder geringer als
ein hoher Grenzwert und wenn das stückweise integral über die Seitenbeschleunigungssensoren
gleich oder größer als ein niedriger Grenzwert ist (siehe z. B. JP 2004-130842).
Eine andere Technik ist bekannt, die das Entfalten von Airbags bei einer Kollision
verhindert, bei der es sich um keine Frontalkollision handelt (siehe z. B. JP 7-165004/1995).
Die vorstehenden herkömmlichen Vorrichtungen steueren das Entfalten
der Airbags auf Grundlage der Höhe der rechten und linken Komponente in der
lateralen Richtung. Somit können sich die Airbags selbst im Falle einer Frontalkollision
entfalten, wenn ein großer Stoß in der lateralen Richtung erfolgt. Da
sich bei der Frontalkollision Insassen üblicherweise nach vorne bewegen, hat
das Entfalten der Seitenairbags nur einen geringen schützenden Effekt für
die Insassen mit dem Problem hoher Reparaturkosten.
Die vorliegende Erfindung wurde entwickelt, um die vorstehenden Probleme
zu lösen. Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Airbagsteuerung
vorzuschlagen, die in der Lage ist das unbeabsichtigte bzw. nebensächliche
Entfalten der Seitenairbags in einem Fall zu verhindern, in dem der schützende
Effekt für die Insassen gering ist.
Offenbarung der Erfindung
Eine Airbagsteuerung gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst:
eine Beschleunigungserfassungseinrichtung zum Erfassen der Beschleunigung in einer
Längsrichtung und einer lateralen Richtung eines Fahrzeug; eine Kollisionsbeurteilungseinrichtung,
um gemäß den Erfassungsausgaben der Beschleunigungserfassungseinrichtung
auf eine Frontalkollision oder eine Seitenaufprallkollision des Fahrzeugs zu schließen;
und eine Treibereinrichtung zum Entfalten der Airbags, die in der Front oder den
Seiten des Fahrzeugs angebracht sind, auf ein Urteil der Kollisionsbeurteilungseinrichtung,
wobei die Kollisionsbeurteilungseinrichtung die Entscheidung auf eine Seitenaufprallkollision
in Einklang mit Kollisionsinformationen in Längsrichtung des Fahrzeugs, die
in den Erfassungsausgaben der Beschleunigungserfassungseinrichtung enthalten sind,
ausblendet.
Die vorliegende Erfindung bietet den Vorteil ein unbeabsichtigtes
bzw. nebensächliches Entfalten der Seitenairbags oder Kopfairbags in einem
Fall zu verhindern, in dem, bei einer Frontalkollision des Fahrzeugs, der schützende
Effekt für die Insassen gering ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 ist ein Diagramm, das den gesamten Aufbau einer Airbagsteuerung
gemäß Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung zeigt;
2 ist ein Blockdiagramm, das den Aufbau der Airbagsteuerung
gemäß Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung zeigt;
3 ist ein Blockdiagramm, das den detaillierten Aufbau
eines Hauptabschnitts der Airbagsteuerung gemäß Ausführungsform 1
der vorliegenden Erfindung zeigt;
4 ist ein Flussdiagramm, das den Betrieb der Airbagsteuerung
gemäß Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung darstellt; und
5 ist ein Flussdiagramm über die Zeit, das den
Betrieb der Airbagsteuerung gemäß Ausführungsform 1 der vorliegenden
Erfindung darstellt.
Beste Möglichkeit zum Ausführen der Erfindung
Die beste Möglichkeit zum Ausführen der Erfindung wird nun
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, um die vorliegende
Erfindung genauer zu erläutern.
Ausführungsform 1
1 ist ein Diagramm, das den Aufbau der Airbagsteuerung
gemäß Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung zeigt.
In 1 weist die Airbagsteuerung der Ausführungsform
1 der vorliegenden Erfindung folgendes auf: Frontalaufprallsensoren (Vorwärtsbeschleunigungserfassungseinrichtung)
2 und 3, die in der Front eines Fahrzeugs 1 angebracht
sind und als Längsbeschleunigungssensoren zum Erfassen der Längsbeschleunigung
des Fahrzeugs 1 dienen; Seitenaufprallsensoren (Seitenbeschleunigungserfassungseinrichtungen)
4 und 5, die auf der rechten und linken Seite des Fahrzeugs
1 angebracht sind und als Seitenbeschleunigungssensoren zum Erfassen der
Seitenbeschleunigung des Fahrzeugs 1 dienen; Frontairbags 6 und
7, die als Frontalkollisionsairbags zum Schutz der Insassen bei einer Frontalkollision
dienen; Seitenairbags 8 und 9, die als Seitenaufprallkollisionsairbags
zum Schutz der Insassen bei einer Seitenaufprallkollision dienen; und eine Haupt-ECU
(Electric Control Unit) 10, die in der Mitte des Fahrzeugs 1 angebracht
ist, um entsprechend auf die Erfassungsausgaben der Frontalaufprallsensoren
2 und 3 und der Seitenaufprallsensoren 4 und
5 eine Treibersteuerung der Frontairbags 6 und 7 und
Seitenairbags 8 und 9 durchzuführen.
2 zeigt eine konkrete Schaltung der Airbagsteuerung
gemäß Ausführungsform 1 der vorliegenden Erfindung. Sie weist folgendes
auf: eine Beschleunigungserfassungseinrichtung 11, die die Aufprallsensoren
2 und 3 und 4 und 5, die an der Front- und der
rechten und linken Seite des Fahrzeugs 1 angebracht sind, umfasst und den
Stoß auf das Fahrzeug 1 in Spannungssignale umwandelt; eine Kollisionsbeurteilungseinrichtung
(eine Kollisionsbeurteilungstreibereinrichtung) 12, um durch Berechnen
der Spannungssignale von der Erfassungseinrichtung 11 auf die Höhe
der Aufprallbeschleunigung zu schließen; eine Treibereinrichtung (Kollisionsbeurteilungstreibereinrichtung)
13 zum Erzeugen eines Treibersignals zum Auslösen des Airbags auf
das Kollisionsbeurteilungsergebnis von der Kollisionsbeurteilungseinrichtung
12; und eine Insassenschutzeinrichtung 14 umfassend die Frontairbags
6 und 7 und Seitenairbags 8 und 9, die durch
das Treibersignal von der Treibereinrichtung 13 ausgelöst werden.
Hierbei bilden die Kollisionsbeurteilungseinrichtung 12 und die Treibereinrichtung
13 praktisch die ECU 10 in 1, die
aus einem Mikrocomputer und elektronischen Komponenten aufgebaut ist. Darüber
hinaus schließt die Kollisionsbeurteilungseinrichtung 12 normalerweise
gemäß dem integral über die Wellenform der Beschleunigungserfassungsausgabe
(äquivalent zur Geschwindigkeit) über die Höhe des Stoßes. Genauer
gesagt erfolgt ein Urteil, dass der Aufprall groß ist, wenn das Integral einen
vorbestimmten Grenzwert überschreitet. In diesem Fall gibt die Treibreinrichtung
13 auf das Kollisionsbeurteilungsergebnis das Treibersignal zum Auslösen
der Airbags aus, um die Airbags 14 auszulösen.
3 ist ein Diagramm, das eine konkrete Schaltung der
Kollisionsbeurteilungseinrichtung 12 aus 2
zeigt. Die Kollisionsbeurteilungseinrichtung 12 weist folgendes auf: einen
arithmetischen Verarbeitungsabschnitt 12a zum Ausführen einer arithmetischen
Verarbeitung der Höhe der Beschleunigung G1, die durch die Beschleunigungserfassungseinrichtung
11 als Beschleunigungsinformationen in Längsrichtung des Fahrzeugs
erfasst wird, wenn eine Frontalkollision auftritt; einen arithmetischen Verarbeitungsabschnitt
12b zum Ausführen einer arithmetischen Verarbeitung der Höhe
der Beschleunigung G2, die durch die Beschleunigungserfassungseinrichtung
11 als Beschleunigungsinformation in der lateralen Richtung des Fahrzeugs
erfasst wird, wenn eine Seitenaufprallkollision auftritt; eine Vergleichseinrichtung
12c zum Vergleichen des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts
12a mit einem vorbestimmten Frontalkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth1
und um zu verursachen, dass, wenn der Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts
12a größer als der Grenzwert Vth1 ist die Treibereinrichtung
13 zum Auslösen des Frontairbags über das Ausgabesignal OUT1
der Vergleichseinrichtung 12c ein Treibersignal erzeugt; eine Vergleichseinrichtung
12d, um den Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts
12b mit einem Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth2, der gemäß
dem Ausgabewert der Vergleicheinrichtung 12c variabel ist, zu vergleichen
und um zu verursachen, dass, wenn der Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts
12b größer als der Grenzwert Vth2 ist, die Treibereinrichtung
13 über das Ausgabesignal OUT2 der Vergleichseinrichtung
12d ein Treibersignal zum Auslösen eines Seitenairbags erzeugt; und
einen Niveaueinstellabschnitt 12e zum Einstellen der Höhe des Grenzwerts
Vth2 der Vergleichseinrichtung 12e gemäß dem Wert des Ausgabesignals
OUT1 der Vergleichseinrichtung 12c.
Hierbei wird der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth2
der Vergleichseinrichtung 12d von einem niedrigen Niveau auf ein hohes
Niveau angehoben, wenn die Beschleunigung G1 in Längsrichtung des Fahrzeugs
zunimmt, d. h. wenn eine Frontalkollisionsentscheidung der vorliegenden Ausführungsform
vorliegt. Mit anderen Worten wird er durch den Niveaueinstellabschnitt
12e angehoben auf den die Ausgabe der Vergleicheinrichtung 12c
angewandt wird, wenn der Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitt
12a den Frontalkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth1 der Vergleichseinrichtung
12c überschreitet. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht es das
unbeabsichtigte bzw. nebensächliche Entfalten der Seitenairbags 8
und 9 durch temporäres Erhöhen des Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwerts
Vth2 der Vergleichseinrichtung 12d bei einer Frontalkollision zu verhindern.
Als nächstes wird der Betrieb unter Bezugnahme auf die
4 und 5 erläutert.
4 ist ein Flussdiagramm, das die arithmetische Verarbeitung
der Kollisionsbeurteilung errechnet in der Kollisionsbeurteilungseinrichtung
12, die aus einem Mikrocomputer aufgebaut ist, darstellt. Es wird hierbei
angenommen, dass der Mikrocomputer eine Entscheidung über das Entfalten/Nicht-Entfalten
des Airbags in Einklang mit der Beschleunigungsinformation gesampelt in Intervallen
von mehreren 100 Mikrosekunden trifft.
In dem Schritt ST1 in 4 verarbeitet der
arithmetische Verarbeitungsabschnitt 12a der Kollisionsbeurteilungseinrichtung
12 die Beschleunigungsinformationen in Längsrichtung der Frontalaufprallsensoren
2 und 3 (1), die durch die Beschleunigungserfassungseinrichtung
11 erfasst werden und die Vergleichseinrichtung 12c vergleicht
den Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts 12a mit dem
Frontalkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth1, um eine Frontalkollisionsentscheidung
zu treffen. Tritt eine Frontalkollision auf, wird der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert
Vth2 der Vergleichseinrichtung 12d der Kollisionserfassungseinrichtung
12, der normalerweise auf einem niedrigen Niveau steht, im Schritt ST2
auf ein hohes Niveau angehoben. Zusätzlich wird eine Timerzeit derart zurückgesetzt,
dass der Zeitpunkt, an dem der Grenzwert Vth2 umgestellt wird, den Zeitpunkt Null
definiert.
Im nächsten Schritt ST3 führt der arithmetische Verarbeitungsabschnitt
12b der Kollisionserfassungseinrichtung 12 die Verarbeitung der
Beschleunigungsinformationen in der lateralen Richtung der Seitenaufprallsensoren
4 und 5 (1), erfasst durch die Beschleunigungserfassungseinrichtung
11, durch. Zusätzlich vergleicht die Vergleichseinrichtung
12d den Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts
12b mit dem Seitenaufprallkollisionserfassungsgrenzwert Vth2, um eine Seitenaufprallkollisionsentscheidung
über das Auftreten einer Seitenaufprallskollision zu treffen. In diesem Stadium
wird jedoch keine Seitenaufprallskollision erfasst, weil der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert
Vth2 der Vergleichseinrichtung 12d im Schritt ST2 auf das hohe Niveau angehoben
wurde und die Verarbeitung kehrt zum Schritt ST1 zurück. Nachfolgend wird beim
Schritt ST4 nachdem die Entscheidung über die Frontalkollision erfolgt ist,
der Grenzwert Vth2 der Vergleichseinrichtung 12d für eine vorbestimmte
Zeitdauer auf dem hohen Niveau gehalten.
Im Schritt ST4 wird nach der Entscheidung über die Frontalkollision
(Nein im Schritt ST1), wenn die Timerzeit innerhalb einer vorbestimmten Zeitdauer
liegt, z. B. einige hundert Millisekunden, die Timerzeit im Schritt ST5 erhöht
ohne den Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth2 der Vergleichseinrichtung
12d zu ändern. Da der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert
Vth2 in diesem Fall auch im Schritt ST2 auf dem hohen Niveau liegt, wird beim Schritt
ST3 keine Seitenaufprallkollision erfasst und die Verarbeitung geht zum Schritt
ST1 zurück. Auf diese Art und Weise erfolgt beim Schritt ST4 eine Beurteilung,
ob die Timerzeit die vorbestimmte Zeitdauer überschreitet oder nicht und es
sei denn sie ist überschritten, wird die Verarbeitung die Timerzeit im Schritt
ST5 in mehreren hundert Millisekundenintervallen wiederholt erhöhen. Überschreitet
die Timerzeit einen vorbestimmten Wert, d. h. wenn sie die vorbestimmte Zeitdauer
nach der Frontalkollision überschreitet, führt der Niveaueinstellabschnitt
12e im Schritt ST6 den Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth2
der Vergleicheinrichtung 12d auf seinen ursprünglichen Wert (niedriges
Niveau) zurück.
Wurde der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert Vth2 auf diese
Art und Weise zu seinem ursprünglichen Wert (niedriges Niveau) zurückgeführt,
erfolgt im Schritt ST3 die Seitenaufprallkollisionsbeurteilung der Kollisionsbeurteilungseinrichtung
12. Ist der Ausgabewert des arithmetischen Verarbeitungsabschnitts
12b größer als der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert
Vth2 der Vergleichseinrichtung 12d (niedriges Niveau) verursacht die Vergleicheinrichtung
12d, dass die Treibereinrichtung 13 das Treibersignal zum Auslösen
des Seitenairbags auf das Ausgabesignal OUT2 der Vergleichseinrichtung
12d erzeugt, um die Seitenairbags 8 und 9 zu entfalten.
5 ist ein Zeitdiagramm, das die Zeitabläufe bei
der Frontalkollision darstellt.
Im Allgemeinen wird bei einer versetzten Kollision oder bei einer
schrägen Kollision nach einem Stoß in Längsrichtung des Fahrzeugs
ein großer Stoß in der seitlichen Richtung auf das Fahrzeug aufgebracht.
Folglich überschreitet der arithmetische Wert der Seitenaufprallkollisionsbeurteilung
den vorbestimmten Grenzwert erst nachdem die Frontalkollisionsentscheidung ON wird.
Somit kann die vorliegende Ausführungsform das unnötige
Entfalten der Seitenairbags oder Kopfairbags bei einer Frontalkollision durch Ändern
des Seitenaufprallkollisionserfassungsgrenzwerts Vth2 der Vergleicheinrichtung
12d vom niedrigen Niveau auf das hohe Niveau und Halten des hohen Niveaus
von der Zeit, zu der die Frontalkollisionsentscheidung ON unter Verwendung der ON-Timerverarbeitung,
wie sie in 5 dargestellt ist, erfolgt, für die
vorbestimmte Zeitdauer.
Wie es oben beschrieben wurde, tritt bei einer Frontalkollision, insbesondere
einer asymmetrischen Kollision, wie beispielsweise einer versetzten Kollision oder
schrägen Kollision ebenso ein großer Stoß in der seitlichen Richtung
des Fahrzeugs auf. Wenn der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert
niedrig ist, ist es folglich wahrscheinlich, dass sich die Seitenairbags/Kopfairbags
zu einem Zeitpunkt entfalten, in dem sich die Insassen im Fahrzeug nach vorne bewegen
und so wird kein die Insassen schützender Effekt erzielt, selbst wenn die Seitenairbags
entfaltet werden. Die vorliegende Ausführungsform kann jedoch das unnötige
Entfalten der Seitenairbags oder Kopfairbags bei der Frontalkollision durch Unterdrücken
der Seitenaufprallkollisionsentscheidung, bei einem starken Stoß in der seitlichen
Richtung während einer Kollision, bei der es sich um keine Seitenaufprallkollision
handelt, wie beispielsweise einer versetzten Kollision oder einer schrägen
Kollision, wodurch es ermöglicht wird überflüssige Reparaturkosten,
die anfallen, zu reduzieren.
Zusätzlich kann die vorliegende Ausführungsform unter Verwendung
der Frontalkollisionsentscheidung als im Wesentlichen ein Trigger der Beurteilungsunterdrückung
der Kollision präzise das Auftreten einer Kollision erfassen, die keine Seitenaufprallkollision
ist (einer Frontalkollision). Dies macht es überflüssig neue Logiken für
den Ausblendungstrigger hinzuzufügen. Ferner können sich die Seitenairbags/Kopfairbags
selbst während des hohen Niveaus des Grenzwertes entfalten, wenn eine Seitenaufprallkollision,
die einen ausreichend großen Stoß beinhaltet, auftritt. Da der Grenzwert
auf sein ursprüngliches niedriges Niveau zurückgesetzt wird nachdem die
vorbestimmte Zeitdauer abgelaufen ist, kann die Seitenaufprallkollisionsbeurteilung
zu einem angemessenen Zeitpunkt durchgeführt werden, selbst in einem Fall mehrerer
Kollisionen, bei denen ein Seitenaufprallkollision nach einer Frontalkollision auftritt.
Wenn es gewünscht wird den Seitenaufprallkollisionsentscheidung nach dem Auftreten
der Frontalkollision vollständig zu verhindern, sollte sonst der Grenzwert
des hohen Niveaus auf einen ausreichend hohen Wert festgelegt werden. Somit kann
die Seitenaufprallkollisionsentscheidung bei einer Frontalkollision verboten werden.
Zusätzlich kann die Zeit T (Seitenaufprallkollisionsentfaltungsunterdrückungszeit)
während der der Seitenaufprallkollisionsbeurteilungsgrenzwert in
5 auf dem hohen Niveau gehalten wird dadurch auf einen
geeigneten Wert festgelegt werden, dass er als Parameter gestaltet wird.
Ausführungsform 2
Obwohl die vorstehende Ausführungsform 1 die Frontalaufprallsensoren
als Einrichtung zum Erfassen der Längsbeschleunigung einsetzt, ist dies nicht
wesentlich. Z. B. ist die vorliegende Erfindung auch auf einen solchen Aufbau anwendbar,
der einen Beschleunigungssensor, der, mit oder ohne Verwendung der Frontalaufprallsensoren,
in der Haupt-ECU vorgesehen ist. Alternativ ist sie auch auf eine Konfiguration
anwendbar, die Aufprallsensoren an der Rückseite, die nahe der C-Säule
angebracht sind, als Einrichtung zum Erfassen der Beschleunigung einsetzt. Obwohl
die Ausführungsform 1 beispielhaft mit zwei angebrachten Frontalaufprallsensoren
beschrieben ist, ist die vorliegende Erfindung auch auf Fälle mit einem, drei
oder mehreren Frontalaufprallsensoren anwendbar.
Industrielle Anwendbarkeit
Wie es oben beschrieben wurde, ist die Airbagsteuerung gemäß
der vorliegenden Erfindung dazu geeignet das unbeabsichtigte bzw. nebensächliche
Entfalten der Seitenairbags zu verhindern, wenn der die Insassen schützende
Effekt klein ist.
Zusammenfassung
Eine Airbagsteuerung weist einen Beschleunigungserfassungsabschnitt
11 zum Erfassen der Beschleunigung in Längsrichtung und der lateralen
Richtung eines Fahrzeugs 1 auf; einen Kollisionsbeurteilungsabschnitt
12, um eine Entscheidung zu treffen über eine Frontalkollision und
eine Seitenaufprallkollision des Fahrzeugs auf die Erfassungsausgaben des Beschleunigungserfassungsabschnitts
11; und einen Treiberabschnitt 13 zum Entfalten des Airbags
14, die der Front und den Seiten des Fahrzeugs angebracht sind auf die
Entscheidungsausgabe des Kollisionsbeurteilungsabschnitts 12. Der Kollisionsbeurteilungsabschnitt
unterdrückt die Entscheidung über die Seitenaufprallkollision gemäß
Kollisionsinformationen in Längsrichtung des Fahrzeugs, die in den Erfassungsausgaben
des Beschleunigungserfassungsabschnitts enthalten sind.
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| Anspruch[de] |
Airbagsteuerung umfassend:
einen Beschleunigungserfasser (11) zum Erfassen der Beschleunigung in einer
Längsrichtung und einer lateralen Richtung eines Fahrzeugs (1);
einen Kollisionsbeurteilungsabschnitt (12), der ausgestaltet ist, um gemäß
den Erfassungsausgaben des Beschleunigungserfassers eine auf eine Frontalkollision
oder eine Seitenaufprallkollision des Fahrzeugs zu schließen; und
einen Treiber (13) zum Entfalten von Airbags (14) zum Schützen
der Insassen gegenüber einer Frontalkollision und Airbags zum Schützen
der Insassen gegenüber einer Seitenaufprallkollision auf eine Beurteilungsausgabe
des Kollisionsbeurteilungsabschnitts (12), wobei
der Kollisionsbeurteilungsabschnitt (12) die Entscheidung auf eine Seitenaufprallkollision
gemäß Kollisionsinformationen in Längsrichtung des Fahrzeugs unterdrückt,
welche Kollisionsinformationen in den Erfassungsausgaben des Beschleunigungserfassers (11)
enthalten sind.
Airbagsteuerung nach Anspruch 1, bei der der Kollisionsbeurteilungsabschnitt
(12) die Unterdrückung der Entscheidung auf die Seitenaufprallkollision
zu einem Zeitpunkt ermöglicht, zu dem auf eine Frontalkollision geschlossen
wird.
Airbagsteuerung nach Anspruch 1, bei der der Kollisionsbeurteilungsabschnitt
(12) die Entscheidung auf eine Seitenaufprallkollision durch Erhöhen
eines Grenzwerts (Vth2) zum Entscheiden auf die Seitenaufprallkollision von einem
normalen Niveau auf ein vorbestimmtes Niveau unterdrückt.
Airbagsteuerung nach Anspruch 3, bei der der Kollisionsbeurteilungsabschnitt
den Grenzwert (Vth2) zum Entscheiden auf die Seitenaufprallkollision, der auf das
vorbestimmte Niveau angehoben wurde, auf das normale Niveau zurückführt
nachdem eine vorbestimmte Zeitdauer abgelaufen ist.
Airbagsteuerung umfassend:
einen Vorwärtsbeschleunigungserfasser zum Erfassen der Beschleunigung in einer
Längsrichtung eines Fahrzeugs;
einen seitlichen Beschleunigungssensor zum Erfassen der Beschleunigung in einer
lateralen Richtung des Fahrzeugs; und
einen Kollisionsbeurteilungstreiber zum Entfalten der Airbags zum Schützen
der Insassen gegenüber einer Seitenaufprallkollision, in dem eine Entscheidung
über die Seitenaufprallkollision des Fahrzeugs in Einklang mit der Beschleunigung
in Längsrichtung des Fahrzeugs erfasst durch den Vorwärtsbeschleunigungserfasser,
und der Beschleunigung in Längsrichtung des Fahrzeugs, erfasst durch den seitlichen
Beschleunigungserfasser, getroffen wird.
Airbagsteuerung umfassend:
einen Kollisionsbeurteilungstreiber, um eine Entscheidung zu treffen über eine
Seitenaufprallkollision eines Fahrzeugs durch Vergleichen der Beschleunigung in
einer lateralen Richtung des Fahrzeugs mit einem vorbestimmten Grenzwert und um
den Grenzwert gemäß der Beschleunigung in Längsrichtung des Fahrzeugs
zu variieren.
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