Die Erfindung betrifft einen hydrodynamischen Drehmomentwandler mit
einem Pumpenrad, Turbinenrad, einem Leitrad und einer Überbrückungskupplung,
die in einem Gehäuse enthalten sind.
Ein derartiger Drehmomentwandler geht aus der DE
44 20 959 A1 hervor.
Bei Getrieben mit einem hydrodynamischen Drehmomentwandler als Anfahrelement
ist bei einigen Ausführungen ein hydraulischer oder hydromechanischer Drehmomentfühler
erforderlich, der einen dem übertragenden Drehmoment proportionalen Druck in
einer hydraulischen Zuführleitung einstellt. Dies ist beispielsweise bei einem
stufenlosen Getriebe (CVT, continuously variable transmission) zur automatischen
drehmomentabhängigen Anpressung kraftübertragender Teile der Fall.
Ein derartiges CVT-Getriebe in der Form eines stufenlos einstellbaren
Kegelscheibenumschlingungsgetriebes mit zwei zueinander verstellbaren Kegelscheibenpaaren
ist aus der DE 42 34 294 A1 bekannt.
Dabei ist wenigstens eines der Kegelscheibenpaare mittels eines Drehmomentfühlers
zur Verspannung des Umschlingungsmittels beaufschlagbar. Der Drehmomentfühler
weist dabei Wälzlager in der Form von Kugeln auf, die mit Abwälzflächen
zusammenwirken, die drehmoment- und übersetzungsabhängige Verspannkräfte
bzw. Anpreßkräfte erzeugen.
Üblicherweise werden derartige Drehmomentfühler zwischen
beispielsweise einem Drehmomentwandler und einem stufenlos einstellbaren Kegelscheibenumschlingungsgetriebe
angeordnet, wie dies aus VDI-Berichte, 803 (1990), Seiten 181 – 196 hervorgeht.
Ein Problem besteht dabei darin, daß in axialer Richtung ein relativ großer
Bauraum erforderlich ist.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, einen
hydrodynamischen Drehmomentwandler mit einem Drehmomentfühler zu schaffen,
der in axialer Richtung einen relativ kleinen Bauraum erfordert.
Diese Aufgabe wird durch einen hydrodynamischen Drehmomentwandler
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der
Drehmomentfühler in den hydrodynamischen Drehmomentwandler so integriert ist,
daß der Bauraum, insbesondere der in axialer Richtung erforderliche Bauraum,
wesentlich reduziert ist. Vorteilhafterweise ist bei dem erfindungsgemäßen
hydrodynamischen Drehmomentwandler der Drehmomentfühler in den nahezu unveränderten
Bauraum des an sich bekannten hydrodynamischen Drehmomentwandlers integriert, so
daß keine grundlegenden konstruktiven Veränderungen am Drehmomentwandler
erforderlich sind.
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Drehmomentwandlers
besteht auch darin, daß der integrierte Drehmomentfühler und die Überbrückungskupplung
radial übereinander angeordnet sind, so daß der in axialer Richtung beanspruchte
Bauraum der Vorrichtung des Wandlers mit dem Drehmomentfühler so klein wie
möglich ist. Vorteilhafterweise erfolgt der Kraftfluß von der Turbine
bzw. von der Überbrückungskupplung über den Drehmomentfühler
direkt auf die Getriebeeingangswelle.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Drehmomentfühler
des vorliegenden Drehmomentwandlers zwei Druckkammern besitzt, d.h. daß es
sich um einen zweistufigen Drehmomentfühler handelt, wie er beispielsweise
aus der DE 195 44 644 A1 bekannt
ist. Der Öldurchfluß erfolgt in den Drehmomentfühler des vorliegenden
Drehmomentwandlers vorteilhafterweise über dessen Ansteuerbohrung durch den
Belag der Überbrückungskupplung, durch den Drehmomentwandler und anschließend
zurück in das Getriebe. Der Zulaufdruck wird durch den Drehmomentfühler
geregelt, wohingegen der Druck hinter der Ansteuerbohrung vorwiegend durch den Wandler
bestimmt wird.
Ein wesentlicher Vorteil besteht auch darin, daß der vorliegende
hydrodynamische Drehmomentwandler mit dem integrierten Drehmomentfühler weitgehend
aus einfachen Tiefziehteilen herstellbar ist.
Vorteilhafterweise erfolgt die Ansteuerung der Überbrückungskupplung
über eine eigene Ansteuerleitung.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
Im Folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang
mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
1 einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen
hydrodynamischen Drehmomentwandler;
2 bis 7 Anordnungen mit
Zusatzmassen an der antriebsseitigen Gehäuseschale;
8 bis 13 Zentriereinrichtungen
für den Drehmomentwandler.
Gemäß 1 weist der vorliegende
hydrodynamische Drehmomentwandler 1 ein Gehäuse
2 auf, das mit einer antreibenden Welle verbindbar ist, die durch die Abtriebswelle
3, beispielsweise die Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine, gebildet sein
kann.
Das Gehäuse 2 wird durch eine der Abtriebswelle
3 bzw. der Brennkraftmaschine benachbarte Gehäuseschale
4 sowie eine an dieser drehfest befestigte weitere Gehäuseschale
5 gebildet. Die beiden Gehäuseschalen 4 und 5 sind
vorzugsweise radial außen über eine Schweißverbindung 6
fest miteinander abdichtend verbunden. Bei der dargestellten Ausführungsform
wird zur Bildung der äußeren Schale des Pumpenrades 7 die Gehäuseschale
5 unmittelbar herangezogen. Hierzu sind die Schaufelbleche 8 in
an sich bekannter Weise an der Gehäuseschale 5 befestigt. Die Gehäuseschale
5 ist axial in den äußeren hülsenartigen Bereich
4a der Gehäuseschale 4 eingesteckt. Zwischen dem Pumpenrad
7 und der Gehäuseschale 4 ist ein Turbinenrad 10
angeordnet, das fest bzw. drehstarr mit einer Abtriebsnabe 11 verbunden
ist, die über eine Innenverzahnung 9' mit einer Getriebeeingangswelle
9 drehfest koppelbar ist. Axial zwischen den radial inneren Bereichen des
Pumpenrades 7 und des Turbinenrades 10 ist ein Leitrad
12 vorgesehen. Die Gehäuseschale 5 besitzt radial innen eine
hülsenartige Nabe 13, die in dem Gehäuse eines Getriebes drehbar
und abdichtend lagerbar ist. In dem durch die beiden Gehäuseschalen
4 und 5 gebildeten Innenraum 14 ist ferner eine Überbrückungskupplung
15 angeordnet, die eine Drehmomentkopplung zwischen der Abtriebsnabe
11 und der antreibenden Gehäuseschale 4 ermöglicht.
Die Gehäuseschale 4 bildet mit einem radial äußeren
Bereich eine konische oder ebene Reibfläche 21, deren fiktive Konusspitze
axial zur Antriebsseite hin vom Turbinenrad 10 weggerichtet ist. Die konische
Reibfläche 21 ist in Reibeingriff mit einem Reibbelag 22
bringbar, der von dem konischen Bereich 23 eines ringförmigen Kolbens
17 getragen ist, der vorzugsweise durch ein aus Blech tiefgezogenes Teil
gebildet ist.
An der dem Turbinenrad 10 zugewandten Seite des ringförmigen
Kolbens 17 ist radial innen ein Ringteil 32 befestigt, vorzugsweise
vernietet, das radial innen einen axial verlaufenden Flansch 33 mit einer
Innenverzahnung 34 aufweist. Das Ringteil 32 ist vorzugsweise
ebenfalls ein Tiefziehteil.
In die Innenverzahnung 34 greift eine Außenverzahnung
35 des Außenrandes eines Ringteiles 36 ein, das an seinem
Innenrand einen in axialer Richtung verlaufenden Flansch 37 besitzt, mit
dem es sich auf der Abtriebsnabe 11 axial verschiebbar abstützt. Das
Ringteil 36, das vorzugsweise wieder ein Tiefziehteil ist, ist aus Gründen
der Raumaufteilung so geformt, daß es ausgehend von der Außenverzahnung
35 über einen schrägen Bereich 39 radial nach innen
zur Seite der Gehäuseschale 5 verläuft, wobei sich an den Bereich
39 ein den Flansch 37 endseitig aufweisender radialer Bereich
40 anschließt. Auf diese Weise wird zwischen der Gehäuseschale
4 und dem Ringteil 36 ein Raum für den Drehmomentfühler
41 geschaffen.
An der der Gehäuseschale 4 zugewandten Seite des Ringteiles
36, insbesondere des radialen Bereiches 40 desselben, ist ein,
vorzugsweise als Tiefziehteil ausgebildetes, Ringteil 42 befestigt, vorzugsweise
vernietet, das stufenförmig geformt ist und einen ersten axial verlaufenden
Zylinderbereich 43, einen davon radial nach außen beabstandeten axial
verlaufenden Zylinderbereich 44 mit einer Innenverzahnung 44'
und vom Bereich 44 radial nach außen beabstandet, einen dritten axial
verlaufenden Zylinderbereich aufweist, der einen axialen Flansch 46 bildet,
der axial verschiebbar an einem am Kolben 17 radial innen ausgebildeten
axial verlaufenden Flansch 47 anliegt.
Vorzugsweise befindet sich am radial innen liegenden Endbereich des
Ringteiles 42 ein axialer Flansch 48, der auf der Abtriebsnabe
11 axial verschiebbar gelagert ist. Die Flansche 37 und
48 sind durch O-Ringdichtungen 49, 50 in Bezug auf die
Abtriebsnabe 11 abgedichtet. Entsprechend ist der Flansch 46 in
Bezug auf den Flansch 47 durch eine O-Ringdichtung 51 abgedichtet.
Der Drehmomentfühler 41 zur Erzeugung eines zumindest
momentabhängigen Druckes nach einem hydromechanischen Prinzip weist zwei Kurvenscheiben
55 und 56 auf, die ringförmig ausgebildet sind und zwischen
sich Spreizkörper 57, vorzugsweise in der Form von Kugeln, aufweisen.
Die ringförmige Kurvenscheibe 55 ist an ihrem radial innen liegenden
Rand an der Abtriebsnabe 11 befestigt, vorzugsweise verschweißt
38. Die ringförmige Kurvenscheibe 56 weist an ihrem radial
innen liegenden Endbereich einen axialen Flansch 54 auf, der sich axial
verschiebbar auf der Abtriebsnabe 11 abstützt. An ihrem radial außen
liegenden Ende weist die Kurvenscheibe 56 eine Außenverzahnung
58 auf, die in die Innenverzahnung 44' des Bereiches
44 des Ringteiles 42 eingreift. An der der Gehäuseschale
5 zugewandten Seite der Kurvenscheibe 56 ist ein Kolbenteil
59 befestigt, vorzugsweise verschweißt 53, das ausgehend
von der Kurvenscheibe 56 mit einem ersten Bereich 60 in axialer
Richtung zur Seite der Gehäuseschale 5 hin verläuft, wobei es
mit seiner Außenseite auf einer zylindrischen Fläche 61 der Abtriebsnabe
11 in axialer Richtung gleiten kann, und anschließend mit einem zweiten
Bereich 62, vorzugsweise in radialer Richtung nach außen verläuft.
Vorzugsweise befindet sich die zylindrische Fläche 61 auf einem radial
nach außen verlaufenden Vorsprung 52 der Abtriebsnabe
11. Am zweiten Bereich 62 befindet sich ein in axialer Richtung
verlaufender dritter Bereich 63, dessen Außenseite sich an dem Zylinderbereich
43 des Ringteiles 42 axial verschiebbar innenseitig abstützt.
Vorzugsweise verläuft der dritte Bereich 63 in Richtung auf die Gehäuseschale
4. Der erste Bereich 60 ist in Bezug auf den zylindrischen Bereich
61 durch eine O-Ringdichtung 65 und der dritte Bereich
63 in Bezug auf den Zylinderbereich 43 durch eine O-Ringdichtung
64 abgedichtet.
Die Teile 55, 56 und 62 sind vorzugsweise
ebenfalls Tiefziehteile.
Aus den obigen Ausführungen ist erkennbar, daß der Drehmomentfühler
41 infolge der speziellen Ausgestaltung des Kolbens 17, des Ringteiles
36 und des Ringteiles 42 vollständig in den radial inneren
Raum zwischen der Gehäuseschale 4 und dem Turbinenrad 10
sowie dem Leitrad 12 integriert ist.
Im folgenden wird die Funktion des zuvor erläuterten Drehmomentwandlers
1 näher beschrieben. Dabei wird zunächst davon ausgegangen, daß
die Überbrückungskupplung 15 geschlossen ist. Die Drehmomentübertragung
erfolgt von der Antriebsseite, d.h. also vom Gehäuse 2 zur Abtriebsseite,
d.h. zur Abtriebsnabe 11.
Genauer gesagt verläuft der Drehmomentfluß von der Reibfläche
21 der Gehäuseschale 4 über den Reibbelag
22 zum Kolben 17. Vom Kolben 17 und dem damit verbundenen
Ringteil 32 wird das Drehmoment über die Verzahnungen 34
und 35 auf das Ringteil 36, damit auf das drehfest mit dem Ringteil
36 verbundene Ringteil 42 sowie auf das ebenfalls drehfest mit
dem Ringteil 36 verbundene Turbinenrad 10 übertragen. Vom
Ringteil 43 erfolgt der Drehmomentfluß über die Verzahnungen
44', 58 auf die Kurvenscheibe 56.
Wenn in dem so übertragenen Drehmoment ein Momentenstoß
auftritt, wird die Kurvenscheibe 56 relativ zur Kurvenscheibe
55 verdreht. Dies bedeutet, daß auch die nicht dargestellten Rampen
der Kurvenscheiben 55, 56 gegeneinander verdreht werden, so daß
die Spreizkörper 57 die Kurvenscheiben 55 und 56
auseinanderdrücken. Die Kurvenscheibe 56 wird dabei von der Kurvenscheibe
55 zur Abtriebsseite hin wegbewegt, wobei das Kolbenteil 59 ebenfalls
diese Bewegung ausführt. Die dabei von der Kurvenscheibe 56 und dem
Kolbenteil 59 bzw. dessen zweiten Bereich 62 eingenommenen Positionen
sind beispielhaft durch die unterbrochenen Linien I und II dargestellt. Die genannten
Verschiebungen haben zur Folge, daß die Größe des Druckraumes zwischen
dem Kolbenteil 59, dem Ringteil 42 und der Abtriebsnabe
11 verkleinert wird, wobei Fluid aus diesem Druckraum über die Dreheinführung
70 gefördert wird und beispielsweise in die Druckkammer eines Scheibensatzes
des CVT-Getriebes gelangt.
Wenn die Überbrückungskupplung geöffnet ist, d.h. also,
wenn kein Reibschluß zwischen der Reibfläche 21 der Gehäuseschale
4 und dem Kolben 17 besteht, wird das Gehäuse 2
über einen Fluidstrom über den Drehmomentwandler (Pumpenrad
7 – Turbinenrad 10) an die Abtriebsnabe 11 gekoppelt.
Vorzugsweise ist der Drehmomentfühler 41 als Zweikammersystem
ausgebildet. Dies bedeutet, daß auch zwischen dem Kolbenteil 59, der
Abtriebsnabe 11 bzw. deren Vorsprung 52 und der Kurvenscheibe
56 ein Druckraum besteht, aus dem über eine Dreheinführung
71 Fluid, beispielsweise in die Druckkammer des genannten Scheibensatzes
des CVT-Getriebes gepumpt wird.
Die Drehung der Antriebswelle 3 bei der es sich beispielsweise
um eine Kurbelwelle handelt, wird in an sich bekannter Weise über eine sogenannte
Flexplatte 81, die als ringförmige Scheibe ausgebildet ist, die radial
innen an der Kurbelwelle befestigt ist, auf die Gehäuseschale 4 übertragen.
Zu diesem Zweck ist die Flexplatte 81 über eine ringförmige Platte
85, die radial innen an der Gehäuseschale 4 befestigt, vorzugsweise
verschweißt 80 ist, und die radial außen mit der Hilfe von Bolzen
79 an der Flexplatte 81 befestigt ist, drehfest mit der Gehäuseschale
4 verbunden. An einem radial außenliegenden axialen Bereich der Flexplatte
81 ist in bekannter Weise ein Anlasserzahnkranz 90 angeordnet.
Im folgenden werden Anordnungen erläutert, bei denen die antriebsartige
Anregung durch Zusatzmassen, die vorzugsweise gleichzeitig als Signalgeber, beispielsweise
für einen Motordrehzahlsensor, dienen können, reduziert wird. Dabei erfolgt
die Vergrößerung der Primärmasse unter vorteilhafter Ausnutzung des
Raumes zwischen der konischen Reibfläche 21 der Gehäuseschale
4 und der Flexplatte 81.
Gemäß 2 ist die Flexplatte
81, die als ringförmige Scheibe ausgebildet ist, mit der Kurbelwelle
3, vorzugsweise mit der Hilfe von Bolzen 82 verschraubt. An ihrem
radial außen liegenden Rand weist die Flexplatte 81 Bohrungen
83 auf, durch die Bolzen 84 geführt sind, mit deren Hilfe
eine ringförmige Platte 85 an der dem Gehäuse 2 des
Drehmomentwandlers zugewandte Seite der Flexplatte 81 mit dieser radial
außen verschraubt ist. Der Innenrand der Platte 85 ist an der Gehäuseschale
4 des Drehmomentwandlers befestigt, vorzugsweise verschweißt
80. Die Bolzen 84 sind vorzugsweise in einer ringförmigen
Zusatzmasse 93 verschraubt, die in den Raum zwischen der Platte
85 und der konischen Reibfläche 21 der Gehäuseschale
4 eingesetzt ist und diesen Raum soweit wie möglich ausfüllt
und ausnutzt. Außenseitig weist die Zusatzmasse 93 Aussparungen
94 auf, die als Signalgeber dienen. Bei der Zusatzmasse
93 handelt es sich vorzugsweise um ein Eisengußteil.
Vorzugsweise weist die Platte 85 an ihrem radialen äußeren
Ende einen axialen Flansch 92 in der Form einer Abwinkelung auf, auf der
der Anlasserzahnkranz 90 befestigt ist. Die Zusatzmasse 93 schafft
auch einen Ausgleich für das Gewicht des Zahnkranzes 90.
Die 3 zeigt eine Ausführungsform,
bei der die Flexplatte 81 selbst an ihrem radialen äußeren Ende
einen axial abgewinkelten Flansch 95 besitzt, an dem der Anlasserzahnkranz
90 befestigt ist. Als Zusatzmasse ist hier ein Blechteil 78 vorgesehen,
das aus einem ringförmigen Blechteil gebildet ist, dessen innerer Randbereich
96 größtenteils umgefaltet ist, so daß er auf dem mittleren
Bereich des Blechteiles 78 aufliegt, und dessen radial außenliegender
Bereich 97 axial verläuft und in Bezug auf den mittleren Bereich um
90° abgewinkelt ist. Das Blechteil 78 weist radial nach innen vorstehende
Bereiche 76 auf, die im Gegensatz zu den umgefalteten Randbereichen
96 nicht abgebogen sind. Diese Bereiche 76 sind radial innen an
der Gehäuseschale 4 verschweißt 91. An der der Gehäuseschale
4 zugewandten Seite sind die Bolzen 84, in dem mittleren Bereich
und den umgebogenen Randbereichen 96 verschraubt. Der Bereich besitzt Öffnungen
98, die ebenfalls als Geber dienen.
Die 4 zeigt eine Ausführungsform,
bei der die ringförmige Platte 85, die radial innen an der Gehäuseschale
4 befestigt, vorzugsweise verschweißt 91 ist, an ihrer radial
außen liegenden Seite einen abgewinkelten Flansch 99 besitzt, der
sich zur Abtriebsseite hin erstreckt und vorzugsweise Öffnungen 100
aufweist, die als Geber dienen. Außerdem ist auf diesem axialen Flansch
99 gleichzeitig auch der Anlasserzahnkranz 90 befestigt. Die Bolzen
84 sind in einem Ringteil 86 verschraubt, das als Zusatzmasse
dient.
Die 5 bis 9
zeigen weitere Zusatzmassen für Drehmomentwandler zur Erhöhung des primärseitigen
Massenträgheitsmomentes, die ebenfalls ohne Veränderung des verfügbaren
Bauraumes erreicht wird.
Die Anordnung der 5 entspricht im wesentlichen
derjenigen der 3, wobei jedoch an dem geformten Blechteil
78 im Raum zwischen der Reibfläche 21 der Gehäuseschale
4 und dem an der Flexplatte 81 verschraubten Blechteil
78 eine weitere Zusatzmasse 105 vorzugsweise in der Form eines
ringförmigen Eisengußteiles angeordnet ist, die den genannten Raum nahezu
ausfüllt und an diesen angepaßt ist. Die Zusatzmasse 105 ist
z.B. im genannten Raum hinter dem axialen Bereich 97 gehalten oder an dem
Blechteil 78 vernietet.
Bei der Ausführungsform der 6a,
die im wesentlichen derjenigen der 2 entspricht, ist
an der Stelle der Zusatzmasse 93 eine Zusatzmasse 106 in der Form
eines ringförmigen Gußteiles vorgesehen, das vorzugsweise mit Bolzen
84 an der Flexplatte 81 verschraubt und dem Ringteil
85 vernietet ist. Die Zusatzmasse 106 ist so ausgestaltet, daß
sie wieder im wesentlichen den Raum zwischen dem Ringteil 85 und der konischen
Reibfläche 21 ausfüllt. Sie erstreckt sich mit einem axialen
Bereich 108 oberhalb des äußeren Endes der Flexplatte
81 zu der der Gehäuseschale 4 abgewandten Seite, wobei auf
dem axial verlaufenden Bereich 108 der Anlasserzahnkranz 90 angeordnet
ist. Der Bereich 108 vergrößert die Gesamtmasse der Zusatzmasse
106.
In dem die Zusatzmasse 106 bildenden Gußteil kann als
Geber eine Umlaufnut 101 angeordnet sein, über der ein Abdeckblech
102 angeordnet ist, das Öffnungen 103 aufweist.
Die Flexplatte 81 kann gemäß 6b
zur weiteren Vergrößerung der Masse der Zusatzmasse 106 nicht
rund ausgebildet sein, sondern vorzugsweise etwa die Form eines gleichseitigen Dreiecks
aufweisen, dessen Spitzenbereiche in entsprechende, sich radial nach innen öffnende
Aussparungen 111 der Zusatzmasse 106 eingreifen. Im Bereich der
drei Spitzenbereiche sind die Bolzen 84 angeordnet. Auf diese Weise können
diejenigen Bereiche der Zusatzmasse 106, die für eine kreisförmige
Flexplatte ausgespart sein müßten, zur Massevergrößerung herangezogen
werden.
Schließlich zeigt die 7 eine Anordnung,
bei der eine Zusatzmasse 117 in Form eines gebogenen Blechteiles vorgesehen
ist, das in den Raum zwischen der ringförmigen Platte 85 und der konischen
Reibfläche 21 angeordnet ist. Die Platte 85 erstreckt sich
ausgehend von der Gehäuseschale 4 bzw. der Schweißnaht
91 radial nach außen, wo sie eine axiale Abwinkelung 119
aufweist, die zur Seite der konischen Reibfläche 21 hin verläuft.
Das freie Ende dieser Abwinkelung 119 kann um 180° nach oben umgebogen
sein, so daß es eine Verstärkung bildet und außerdem zur weiteren
Erhöhung der Zusatzmasse beiträgt. Das die Zusatzmasse 117 bildende
Blechteil liegt mit einem radial inneren Bereich 118 an der Platte
85 an und weist an seinem radial außenliegenden Endbereich eine axiale
Abwinkelung 121, die zur Gehäuseschale 4 gerichtet ist, und
eine axiale Zurückbiegung 120 auf, die außenseitig auf der Abwinkelung
121 aufliegt und die Masse der Zusatzmasse 117 vergrößert.
An der Flexplatte 81 ist außenseitig ein ringförmiges
Winkelteil 122 verbindbar, wie verschraubbar oder vernietbar, dessen einer
Schenkel 123 sich parallel zum oberen Endbereich der Flexplatte
81 erstreckt und dessen abgewinkelter axialer Bereich 124
zur Seite der konischen Reibfläche 21 hin abgewinkelt ist. Der abgewinkelte
Bereich 124 weist vorzugsweise als Geber wirkende Aussparungen
125 auf, wie sie beispielsweise bereits im Zusammenhang mit der
4, zu 100 erläutert wurden.
An der axialen Abwinkelung 122 ist vorzugsweise der Anlasserzahnkranz
90 befestigt.
Die Verschraubung erfolgt vorzugsweise mit der Hilfe von an der Platte
85 zur Antriebsseite hin befestigten Bolzen 84', die die Flexplatte
81 durchgreifen und an dem Winkelteil 122 verschraubt sind.
Im folgenden werden im Zusammenhang mit den 8
bis 11 Zentriereinrichtungen für Drehmomentwandler
erläutert.
Üblicherweise werden derartige Zentriereinrichtungen, die eine
Zentrierung des Drehmomentwandlers in der Kurbelwelle 3 des Motors bei
der Montage des Drehmomentwandlers im Fahrzeug bewirken und außerdem für
eine Zentrierung beim Wuchten des Drehmomentwandlers sorgen, durch Verbinden eines
zusätzlichen Teiles mit dem Wandlerdeckel, d.h. also mit der Gehäuseschale
4 realisiert. Beispielsweise ist es bekannt, eine solche Zentriereinrichtung
in der Form eines zusätzlichen, tiefgezogenen Teiles auszugestalten, das in
der 1 mit 170 bezeichnet ist. Dabei weist
dieses Teil 170 die Form eines tiefgezogenen Zapfens 171 auf,
der durch Schweißen, beispielsweise durch Laserschweißen mit der Gehäuseschale
4 verbunden ist. Eine entsprechende Schweißnaht ist in der
1 mit 172 bezeichnet. Aus dem Stand der Technik
sind auch andere derartige Zapfen bekannt, die jedoch immer die Form von zusätzlichen,
an der Gehäuseschale 4 verschweißten Teilen aufweisen.
Insbesondere bestehen Nachteile solcher zusätzlichen Teile darin,
daß eine Endbearbeitung nur nach dem Verschweißen des zusätzlichen
Teiles an der Gehäuseschale 4 möglich ist. Vor allem ist es aber
stets erforderlich in aufwendiger Weise das Zusatzteil selbst herzustellen und dieses
außerdem kostenintensiv mit aufwendigen Schweißoperationen an der Gehäuseschale
4 zu befestigen. Diese zuvor beschriebenen Nachteile können dadurch
vermieden werden, daß erfindungsgemäß die Gehäuseschale
4 selbst keine Zentriereinrichtung aufweist, sondern daß eine Drehmomentmitnahmeeinrichtung
in der Form einer ringförmigen Platte geschaffen wird, die zur Kurbelwelle
3 hin konstruktiv relativ einfach zentriert ist und mit dem Wandlerdeckel
bzw. der Gehäuseschale 4 verbunden wird. Vorteilhafterweise entfallen
dabei mindestens ein Bauteil und eine Verbindungsoperation oder ein kostenintensiver
Tiefziehprozeß. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß wegen der Anordnung
der als Platte ausgeführten Drehmomentmitnahmeeinrichtung die Möglichkeit
einer Innen- oder Außenzentrierung mit der Kurbelwelle 3 besteht,
so daß der für die Flexplatte 81 ohnehin schon vorhandene Außenzentriersitz
auch für die Drehmomentmitnahmeeinrichtung verwendet werden, d.h. also auch
für die Wandlerzentrierung ausgenutzt werden kann. Da der Zentrierdurchmesser
der Drehmomentmitnahmeeinrichtung im Werkzeug relativ leicht änderbar ist,
kann bei Verwendung der vorliegenden Zentriereinrichtung der Drehmomentwandler in
einer äußerst einfachen Weise an verschiedene Fahrzeug- bzw. Motortypen
angepaßt werden. Die Verbindung der Drehmomentmitnahmeeinrichtung mit der Kurbelwelle
kann über eine variable Anzahl von Verschraubungen erfolgen. Vorteilhafterweise
kann die Drehmomentmitnahmeeinrichtung auch so ausgeführt werden, daß
sie den Anlasserzahnkranz aufweist. Die Verbindung mit der Gehäuseschale
4 kann in einer äußerst einfachen Weise durch Schweißen
oder Vernieten usw. erfolgen. Die vorliegende Zentriereinrichtung ist äußerst
günstig hinsichtlich der Fertigungsfolge und der Nachbearbeitung. Alternativ
zur integrierten Zentriereinrichtung kann diese auch als separates Bauteil mit der
Drehmomentmitnahmeeinrichtung einfach verbunden werden. Dies ist trotz des zusätzlichen
Bauteiles günstig gegenüber der bekannten Verbindung der Zentriereinrichtung
mit dem Wandlerdeckel, da keine Dichtprobleme und kein Fertigungseinfluß auf
den konischen Bereich der Gehäuseschale 4 bestehen, der einen Teil
der Überbrückungskupplung 15 bildet.
Gemäß 8 handelt es sich bei
der Gehäuseschale 4 um ein einteiliges Deckelteil, das die konische
Reibfläche 21 aufweist. An der Kurbelwelle 3 ist mit der
Hilfe von Bolzen 173 die Flexplatte 81 verschraubt. Die plattenförmig
ausgebildete Drehmomentmitnahmeeinrichtung 174, die insbesondere auch in
9 dargestellt ist, ist mit der Hilfe von Bolzen
175 an der Flexplatte 81 verschraubt. Insbesondere weist die Drehmomentmitnahmeeinrichtung
174 die Form eines in etwa gleichseitigen Dreiecks auf, wobei im Bereich
der Spitzen des Dreiecks Bohrungen 176 zum Hindurchführen der Bolzen
175 angeordnet sind. Um ein Aufliegen der plattenförmigen Drehmomentmitnahmeeinrichtung
auf der Flexplatte 81 zu vermeiden, weist diese im Bereich der Bohrungen
176 Einprägungen 177, 178 auf, wobei die tiefstliegenden
Bereiche 178, die die Bohrungen 176 aufweisen, auf der Flexplatte
81 aufliegen. Radial innen weist die vorzugsweise als Tiefziehteil ausgebildete
Drehmomentmitnahmeeinrichtung eine axiale Zentriernabe 179 auf, die in
eine entsprechende axiale zylindrische Zentrierfläche 180 verläuft,
die in der Kurbelwelle 3 ausgebildet ist. Um die Zentriernabe
179 herum weist die Drehmomentmitnahmeeinrichtung Aussparungen
181 auf, durch die hindurch die Bolzen 173 zur Verschraubung der
Flexplatte 81 an einem Flansch 182 der Kurbelwelle 3
führbar sind.
Die Drehmomentmitnahmeeinrichtung 174 wird in einer einfachen
Weise vorzugsweise durch eine ringförmige Schweißnaht 183, vorzugsweise
durch Laserschweißen, an der Gehäuseschale 4 verschweißt.
Die 10 zeigt eine alternative Ausführungsform,
bei der die Drehmomentmitnahmeeinrichtung 174 radial innen keine Zentriernabe
aufweist, sondern zur Zentrierung direkt mit der Innenfläche 184 auf
einer axialen Zentrierfläche 185 der Kurbelwelle 3 aufliegt,
auf der auch die Flexplatte 81 innenseitig zentriert ist.
Aus der 11 ist erkennbar, daß die
Verschweißung der Drehmomentmitnahmeeinrichtung 174 an der Gehäuseschale
4 bevorzugt durch Schweißnähte 186, die insbesondere
durch MAG-Schweißen hergestellt werden, erfolgt, die an den Rändern von
Schlitzen 187 angeordnet sind, die sich in der Drehmomentmitnahmeeinrichtung
174 befinden und vorzugsweise über Teilbereiche eines zur Mitte derselben
gezogenen Kreises äquidistant angeordnet sind.
Die 12 zeigt eine Ausführungsform,
die im wesentlichen derjenigen der 17 entspricht, wobei jedoch
eine weitere Möglichkeit der Lagerung der Getriebeeingangswelle, der Turbine
bzw. der Abtriebsnabe 11 oder dem Kolben an der Gehäuseschale
4 besteht. Zu diesem Zweck weist die Gehäuseschale 4 mittig
einen Zentriervorsprung 189 auf, der in eine axiale Zentrierfläche
beispielsweise der Abtriebsnabe 11 eingreift. Die Zentrierfläche ist
mit 190 bezeichnet. Vorzugsweise kann zwischen der Zentrierfläche
190 und dem Zentriervorsprung 189 eine Lagerschale 191
angeordnet sein.
Gemäß 13 können die in
den 17 bis 21 dargestellten Muttern
189 entfallen, die auf den Bolzen 175 verschraubt sind, wenn diese
integraler Bestandteil (Bezugszeichen 189') der Drehmomentmitnahmeeinrichtung
174 sind.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Ausführungsformen der
2 bis 13 jeweils unabhängig
voneinander und unabhänig von der Anordnung der 1
angewendet werden können.
Die Erfindung betrifft einen Drehmomentwandler mit einem Drehmomentfühler
mit einem Druckraum, der von einer Pumpe mit Druckmittel beaufschlagbar ist, wobei
über den Drehmomentfühler wenigstens ein Teil des zwischen einem Antriebsteil
und einem Abtriebsteil zu übertragenden Drehmomentes übertragbar ist und
weiterhin der im Druckraum anstehende, die Drehmomentübertragungskapazität
des Fühlers bestimmende Druck mittels wenigstens zweier relativ zueinander
bewegbarer Teile eines mit dem Druckraum in Verbindung stehenden Drosselventils
erzeugbar ist. Die Erfindung betrifft weiterhin den Einsatz eines derartigen Drehmomentfühlers
insbesondere in Verbindung mit einem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe. Solche
Drehmomentfühler dienen zur lastabhängigen bzw. drehmomentabhängigen
Verspannung von Teilen einer Drehmomentübertragungseinrichtung.
Insbesondere dienen Drehmomentfühler der betroffenen Bauart zur
wenigstens lastabhängigen bzw. drehmomentabhängigen kraftmäßigen
Verspannung von aneinander gedrückten Reibpartnern, und zwar derart, daß
möglichst gerade die für die Drehmomentübertragung erforderliche
Anpreß- bzw. Verspannkraft zwischen den Reibpartnern vorhanden ist. Eine Überanpressung
zwischen den in Reibeingriff stehenden Teilen führt zu einem erhöhten
Verschleiß, während eine zu geringe Anpressung ein gegenseitiges Durchrutschen
und damit wiederum einen erhöhten Verschleiß der in Reibeingriff stehenden
Teile bewirkt. Solche Drehmomentfühler sind praktisch als zumindest momentabhängig
gesteuertes Ventil ausgebildet. Die als Drossel dienenden Bereiche sind abflußseitig
dem Druckraum des Drehmomentfühlers nachgeschaltet. Der Druckraum wird von
einer Pumpe gespeist und bei Drehmomentstößen wird die Drosselstelle zumindest
teilweise verschlossen, wodurch eine entsprechende Druckerhöhung im Druckraum
des Drehmomentfühlers entsteht, so daß auch in den mit diesem Druckraum
in Verbindung stehenden Stellgliedern, insbesondere Kolben-/Zylindereinheiten, eine
entsprechende Druckerhöhung erzeugt wird, wodurch wiederum die über die
Stellglieder aneinander gedrückten Reibpartner ebenfalls entsprechend stärker
verspannt werden. Dadurch wird bei einem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe die
durch die Kegelscheiben auf das Umschlingungsmittel erzeugte Einspannkraft bei einer
Erhöhung des Drehmomentes bzw. bei Vorhandensein eines Drehmomentstoßes
ebenfalls entsprechend erhöht. Zur Verstellung des Drosselventils besitzen
die durch den Stand der Technik bekannt gewordenen Momentenfühler einander
gegenüberstehende mit Anpreßkurven bzw. -bahnen versehene Scheiben, vorzugsweise
mit dazwischen eingelegten Wälzkörpern, die durch den im Druckraum und
von der diesen speisenden Pumpe erzeugten Druck aufeinander zu verspannt werden.
Bei Drehmomentstößen, insbesondere von der Antriebsseite her, erfolgt
ein Spreizen der beiden Scheiben und ein axial bewegliches Teil verringert bzw.
verschließt entsprechend den Drehmomentstößen den Abflußquerschnitt
der Drosselstelle. Über die mit den Anpreßkurven versehenen Scheiben wird
außerdem zumindest ein Teil des Antriebsmomentes mechanisch übertragen
und entsprechend dem übertragenen Drehmoment das Drosselventil bzw. die Drosselstelle
verschlossen und der Anpreßdruck auf das Umschlingungsmittel, wie eine Kette,
eingestellt. Die Drosselstelle bzw. das Drosselventil wird also – außer
bei sehr starken Drehmomentstößen, durch welche die Abflußöffnung
ganz verschlossen werden kann – stets durchströmt. Es muß also
von der Pumpe neben der Leistung für den Druck, der eine ausreichende Verspannung
der Anpresskurven zur Drehmomentübertragung erzeugt, zusätzlich eine Leistung
entsprechend dem unter Druck durch die Drosselstelle durchströmenden Medium
aufgebracht werden, was also eine permanente Verlustleistung bedeutet. Vorteilhaft
ist es, den Drehmomentfühler derart auszugestalten, daß dieser nicht nur
einen drehmomentabhängigen bzw. lastabhängigen Druck liefern kann, sondern
einen Druck, der auch übersetzungsabhängig ist. Dadurch soll die Verspannung
zwischen den Reibpartnern, also bei einem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe, die
Pressung zwischen dem Umschlingungsmittel, wie Kette, und den mit diesem zusammenwirkenden
Kegelscheiben auf ein Minimum reduziert werden, insbesondere im Teillastbereich,
so daß die durch die Verspannung zwischen den Reibpartnern verursachten Verluste
auf ein Minimum reduziert werden können. So kann z.B. durch bekannte Drehmomentfühler
in dem Betriebszustand eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes, bei dem die Kette
auf der Antriebsseite radial innen steht, das bedeutet also, daß eine Übersetzung
ins Langsame stattfindet, der vom Drehmomentfühler gelieferte Druck größer
sein als bei einem Betriebszustand, bei dem die Kette antriebsseitig außen
steht, das bedeutet, daß eine Übersetzung ins Schnelle erfolgt, wobei
dieser Vergleich bezogen ist auf ein bestimmtes Drehmoment.
Gemäß der Erfindung wird dies dadurch gewährleistet,
daß bei einem Drehmomentfühler der eingangs beschriebenen Art wenigstens
ein zweiter Druckraum vorgesehen ist, der in Abhängigkeit einer Änderung
wenigstens eines Betriebsparameters, z.B. über ein Ventil, mit dem ersten Druckraum
verbindbar und von diesem wieder trennbar ist. Dadurch kann gewährleistet werden,
daß bei bestimmten Werten des entsprechenden Betriebsparameters die mit Druck
beaufschlagte und eine axiale Kraft erzeugende Fläche des Drehmomentfühlers
durch Verbinden der beiden Druckräume vergrößert bzw. durch Trennen
der beiden Druckräume verkleinert wird. Dadurch kann der vom Drehmomentfühler
gelieferte Stelldruck verändert werden. So kann z.B. für ein definiertes
am Drehmomentfühler anstehendes Drehmoment der vom Drehmomentfühler gelieferte
Stelldruck bzw. das im ersten Druckraum anstehende Druckniveau bei verbundenen Druckräumen
kleiner sein, und zwar aufgrund der dann vorhandenen größeren mit Druck
beaufschlagten Wirkfläche, als in einem Betriebszustand des Drehmomentfühlers,
bei dem lediglich der erste Druckraum von der den Drehmomentfühler versorgenden
Pumpe druckbeaufschlagt ist. In den Betriebszuständen, bei denen lediglich
der erste Druckraum wirksam ist, kann der zweite Druckraum praktisch drucklos sein.
Hierfür besitzt der zweite Druckraum einen Abfluß bzw. eine Entlastungsöffnung.
Für die Funktion und den Aufbau des Drehmomentfühlers kann
es besonders vorteilhaft sein, wenn die die Druckräume begrenzenden Kolben-
und Zylinderteile über einen im Drehmomentfluß des Drehmomentfühlers
angeordneten, wenigstens ein Teil des zwischen Antriebs- und Abtriebsteil anstehenden
Drehmomentes übertragenden Rampenmechanismus relativ zueinander axial verlagerbar
sind.
Der erfindungsgemäße Drehmomentfühler kann in besonders
vorteilhafter Weise in Verbindung mit einem stufenlos einstellbaren Kegelscheibenumschlingungsgetriebe
Verwendung finden, das zwischen einem Antriebsmotor und einem Abtrieb einsetzbar
ist, wobei das Getriebe ein antriebsseitiges und ein abtriebsseitiges Kegelscheibenpaar
besitzt, von denen wenigstens eines über ein druckmittelbeaufschlagtes Stellglied,
z.B. eine Kolben-/Zylindereinheit, zur Verspannung eines Umschlingungsmittels, wie
insbesondere einer Kette, beaufschlagbar ist. Das Stellglied kann dabei in vorteilhafter
Weise mit einem von dem vom Drehmomentfühler gelieferten Druck abhängigen
Druck beaufschlagbar sein, und es können weiterhin Mittel vorgesehen werden,
welche in Abhängigkeit einer Übersetzungsänderung des Getriebes die
Verbindung zwischen den beiden Druckräumen herstellen oder eine derartige Verbindung
unterbrechen. Besonders vorteilhaft kann es dabei sein, wenn zumindest über
einen Teilbereich des Übersetzungsbereiches des Getriebes ins Langsame nur
der erste Druckraum druckbeaufschlagbar ist. Auch kann es zweckmäßig sein,
wenn zumindest über einen Teilbereich des Übersetzungsbereiches des Getriebes
ins Schnelle beide Räume miteinander verbindbar sind bzw. druckbeaufschlagt
werden. Die Verbindung bzw. die Trennung zwischen den beiden Räumen kann in
vorteilhafter Weise bei einem Übersetzungsverhältnis des Getriebes in
der Größenordnung von 1:1 stattfinden. Die Umschaltung von einem auf zwei
Druckräume und umgekehrt kann über eine zumindest geringe Bandbreite der
Änderung des entsprechenden Parameters stattfinden. Bei Verwendung von Ventilen,
die durch in Abhängigkeit einer Übersetzungsänderung bewegte Teile
verstellbar sind, kann die Verbindung bzw. Trennung der Räume nicht schlagartig
erfolgen, sondern eine derartige Zustandsänderung erfolgt z.B. bei einem Kegelscheibenumschlingungsgetriebe
innerhalb der Bandbreite einer zumindest geringen Übersetzungsänderung.
Für die Funktion und für den Aufbau eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes
kann es besonders vorteilhaft sein, wenn die axial verlagerbare Kegelscheibe einer
der Kegelscheibenpaare dem Drehmomentfühler axial benachbart bzw. koaxial mit
diesem angeordnet ist, wobei dann in Abhängigkeit einer axialen Verlagerung
dieser Kegelscheibe die beiden Druckräume miteinander verbindbar und voneinander
trennbar sein können. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn der
Drehmomentfühler und das entsprechende Kegelscheibenpaar auf einer gemeinsamen
Welle angeordnet sind. Besonders zweckmäßig kann es sein, wenn zumindest
die dem Drehmomentfühler benachbarte, axial verlagerbare Kegelscheibe von wenigstens
einem Stellglied, wie z.B. einer Zylinder-/Kolbeneinheit axial beaufschlagbar ist,
dessen Druckkammer mit einem vom Drehmomentfühler abhängigen Druckniveau
beaufschlagbar ist, wobei zumindest in Abhängigkeit einer Änderung des
Übersetzungsverhältnisses des Getriebes die Druckkammer mit dem zweiten
Druckraum verbindbar oder von diesem trennbar ist. Besonders vorteilhaft kann es
dabei sein, wenn das Stellglied der Kegelscheibe stets mit dem ersten Druckraum
verbunden ist, wohingegen der zweite Druckraum übersetzungsabhängig mit
dem ersten Druckraum und dem wenigstens einen Stellglied verbindbar ist. Die Anordnung
der Drossel- bzw. Ventilstellen und der Verbindungskanäle kann dabei in vorteilhafter
Weise derart vorgenommen sein, daß der zweite Druckraum über die Druckkammer
des Stellgliedes mit dem ersten Druckraum verbunden wird und umgekehrt.
Eine besonders vorteilhafte und kostengünstige Ausgestaltung
eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes kann dadurch erzielt werden, daß
eine axial verlagerbare Kegelscheibe auf einer Welle zentriert ist, wobei im Bereich
der Zentrierung bzw. der Zentrierflächen zwischen der Kegelscheibe und der
Welle wenigstens ein Ventil bildende Abschnitte oder Anformungen vorgesehen sind,
welche mit Verbindungskanälen zusammenwirken und über die die Verbindung
zwischen den beiden Druckräumen steuerbar ist. Die axial bewegliche Kegelscheibe
ist also selbst Teil eines Ventils, über das der zweite Druckraum mit der Druckkammer
eines Stellgliedes verbindbar ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes
kann also über den Axialweg einer beweglichen Kegelscheibe der zweite Druckraum
des Drehmomentfühlers entweder mit einem drucklosen Abflußkanal oder dem
ersten Druckraum verbunden werden. Im Bereich einer Übersetzung ins Langsame
(underdrive) wirkt somit – z.B. bis zu einem Obersetzungsverhältnis
in der Größenordnung von 1:1 – die durch den Rampenmechanismus
des Drehmomentfühlers erzeugte Axialkraft lediglich auf die vom ersten Druckraum
gebildete axiale Beaufschlagungsfläche, wodurch der Drehmomenffühler einen
höheren Druck bezogen auf ein gleiches Eingangsmoment erzeugt als bei einer
Übersetzungsstellung des Getriebes ins Schnelle (overdrive), bei der die axial
beaufschlagbaren Flächen beider Druckräume parallel geschaltet sind, wodurch
die durch Beaufschlagung der beiden Druckräume erzeugten Axialkräfte sich
addieren.
Der erfindungsgemäße Drehmomentfühler kann in besonders
vorteilhafter Weise in Verbindung mit Kegelscheibenumschlingungsgetrieben Verwendung
finden, bei denen beide einem gemeinsamen Umschlingungsmittel zugeordneten Kegelscheibenpaare
über jeweils wenigstens ein Stellglied axial aufeinander zu beaufschlagbar
sind, wobei dann die beiden Stellglieder von dem vom Drehmomentfühler erzeugte
Druck beaufschlagbar sind. Gegebenenfalls kann dieser Fühlerdruck für
wenigstens ein Kegelscheibenpaar bzw. ein Stellglied noch moduliert, d.h. im Niveau
verändert werden. Weiterhin kann es für die Erfindung besonders zweckmäßig
sein, wenn wenigstens eines der Kegelscheibenpaare zumindest ein zweites Stellglied
aufweist, das zur Übersetzungsänderung dient und nicht von dem vom Drehmomentfühler
bereitgestellten Druck beaufschlagbar ist. Bei einer derartigen Ausgestaltung besitzt
also zumindest ein Kegelscheibenpaar ein Stellglied mit einer Druckkammer, in der
ein vom anstehenden Drehmoment und dem Übersetzungsverhältnis abhängiges
Druckniveau herrscht, sowie ein Stellglied, dessen Druckkammer lediglich derart
druckbeaufschlagt wird, daß sich das gewünschte bzw. erforderliche Übersetzungsverhältnis
einstellt. In vorteilhafter Weise können beide Kegelscheibenpaare ein derartiges
zur Übersetzungseinstellung des Getriebes dienendes Stellglied aufweisen, wobei
die Kammern der beiden Stellglieder unter Zwischenschaltung eines Ventils, wie z.B.
eines Vierkantschiebers, von einer Pumpe beaufschlagbar sind. Hierfür kann
eine spezielle Pumpe, also eine von der den Drehmomentfühler speisenden Pumpe
unterschiedliche Pumpe vorgesehen werden. Es kann jedoch auch eine einzige Pumpe
Anwendung finden, die zwei Druckausgänge aufweist, wobei an diesen Ausgängen
ein unterschiedliches Druckniveau vorhanden sein kann oder aber es kann der einzigen
Pumpe ein Druckregulierungsventil nachgeschaltet sein, das das Druckniveau für
den Drehmomentfühlerdruckmittelkreislauf und für den für die Übersetzungsänderung
erforderlichen Druckmittelkreislauf entsprechend steuert bzw. einreguliert.
Für die Funktion des Kegelscheibenumschlingungsgetriebes bzw.
des Drehmomentfühlers kann es besonders vorteilhaft sein, wenn für den
während einer Verbindung oder einer Trennung der beiden Druckräume auftretenden
Übergangsbereich ein Ausgleichsventil vorgesehen ist. Dieses Ausgleichsventil
soll gewährleisten, daß am Umschaltpunkt bzw. im Umschaltbereich der Drehmomentfühler
funktionsfähig bleibt. Hierfür ist es nämlich erforderlich, daß
bevor die beiden Druckräume miteinander verbunden sind, der zweite Druckraum
abflußseitig zumindest annähernd verschlossen ist, um einen unzulässigen
Druckabfall im Drehmomentfühler zu verhindern. Während des Umschaltvorganges
können auch Zustände auftreten, bei denen der zweite Druckraum abflußseitig
zwar schon verschlossen ist, die Verbindung zwischen den beiden
Druckräumen jedoch noch nicht hergestellt ist, so daß dann ein Pumpen,
also eine axiale Verlagerung zwischen den Kolben- und Zylinderbauteilen des Drehmomentfühlers
bei fehlendem Ausgleichsventil praktisch nicht möglich wäre, und zwar,
weil der zweite Druckraum vollständig abgedichtet wäre und das darin vorgesehene
Druckmittel bzw. Öl inkompressibel ist. Um die Funktion des Drehmomentfühlers
während eines Umschaltvorganges zwischen den Druckräumen zu gewährleisten,
ist das Ausgleichsventil vorgesehen, welches vorzugsweise als Rückschlagventil
ausgebildet sein kann, das eine Verbindung zwischen den beiden Druckräumen
herstellen kann. Eine derartige Verbindung bzw. das Öffnen des Rückschlagventils
erfolgt, wenn während der Umschaltphase das Druckniveau im zweiten Raum des
Drehmomentfühlers um einen bestimmten Betrag größer ist als das Druckniveau
im ersten Raum. Die Druckdifferenz, bei dem das Ausgleichsventil anspricht, kann
dabei in der Größenordnung zwischen 0,25 und 2 bar liegen, vorzugsweise
in der Größenordnung zwischen 0,3 und 0,7 bar, wobei ein Wert von 0,5
bar sich als vorteilhaft erwiesen hat.
Eine besonders einfache und kostengünstige Bauweise kann dadurch
gewährleistet werden, daß die beiden Druckräume durch eine den beiden
Räumen gemeinsame Dichtung voneinander getrennt sind und diese Dichtung in
Verbindung mit einer mit ihr zusammenwirkenden Dichtfläche als Volumenausgleichsventil
zwischen den beiden Druckräumen wirkt. Die Dichtung kann dabei in vorteilhafter
Weise von einem axial festen Bauteil getragen sein, und zwar in einer radial nach
außen hin offenen Nut dieses Bauteiles aufgenommen sein. In vorteilhafter Weise
können hierfür Lippen- bzw. Zungendichtungen Verwendung finden, die praktisch
nur in einer Richtung absperren.
In vorteilhafter Weise kann die Zuleitung an Druckmittel zumindest
zum zweiten Druckraum des Drehmomentfühlers über die zumindest drehmomentabhängig
beaufschlagbare Druckkammer des Stellgliedes eines Scheibenpaares erfolgen.
Für die Funktion und den Aufbau des Drehmomentfühlers kann
es vorteilhaft sein, wenn die Verbindung und Trennung zwischen den beiden Druckräumen
über ein exzentrisch gegenüber der Rotationsachse des Drehmomentfühlers
angeordnetes Umschaltventil erfolgen kann. Das Umschaltventil kann dabei von dem
axial verlagerbaren oder axial festen Teil des Stellgliedes, wie z.B. dem Zylinder-
oder Kolbenteil, getragen sein. In vorteilhafter Weise kann der Schieber des Umschaltventils
über die axial verlagerbare Kegelscheibe betätigbar sein. Weiterhin kann
ein vorteilhafter Aufbau des Drehmomentfühlers dadurch gewährleistet werden,
daß dieser ein gegenüber der Rotationsachse exzentrisch angeordnetes Drosselventil
zur Bestimmung wenigstens des im ersten Druckraum anstehenden Druckniveaus besitzt.
In vorteilhafter Weise kann das Kegelscheibenumschlingungsgetriebe
derart ausgebildet sein, daß jedem Kegelscheibenpaar jeweils ein Stellglied,
wie eine Kolben-/Zylindereinheit, zugeordnet ist, wobei beide Stellglieder mit einem
von dem vom Drehmomentfühler erzeugten Druck abhängigen Druck beaufschlagbar
sind. Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn im ersten Druckraum, im zweiten Druckraum
und in den über den Drehmomentfühler druckbeaufschlagten Stellgliedern
zumindest annähernd das dem jeweiligen Betriebszustand entsprechende Druckniveau
vorhanden ist. Das bedeutet also, daß in den einzelnen Druckräumen sowie
Druckkammern praktisch der gleiche Druck vorhanden ist.
Die Erfindung betrifft weiterhin ein stufenlos einstellbares Kegelscheibenumschlingungsgetriebe
zur Verwendung zwischen einem Antriebsmotor und einem Abtrieb, welches ein antriebsseitiges
sowie ein abtriebsseitiges Kegelscheibenpaar aufweist und dessen Drehmomentübertragungskapazität
mittels wenigstens eines im Drehmomentfluß angeordneten und zumindest ein Teil
des Drehmoments übertragenden hydromechanischen Drehmomentfühlers veränderbar
ist, welcher den von wenigstens einer Pumpe gelieferten Druck zumindest in Abhängigkeit
des zu übertragenden Drehmomentes moduliert, wobei wenigstens eines der Kegelscheibenpaare
über ein druckmittelbeaufschlagtes Stellglied, wie eine Kolben-/Zylindereinheit,
zur Verspannung des Umschlingungsmittels beaufschlagbar ist, dieses Stellglied mit
einem von dem vom hydromechanischen Drehmomentfühler eingestellten Druck abhängigen
Druck beaufschlagbar ist und für eine übersetzungsabhängige Druckanpassung
der Fühler wenigstens zwei von der Pumpe druckbeaufschlagbare Druckräume
aufweist, die durch axial zueinander verlagerbare Bauteile gebildet und wirkungsmäßig
parallel geschaltet sind, wobei Mittel, die in Abhängigkeit der eingestellten
Übersetzung bzw. einer Übersetzungsänderung des Getriebes die Druckräume
miteinander verbinden oder voneinander trennen, vorgesehen sind. Diese Mittel können
beispielsweise durch wenigstens ein Ventil gebildet sein.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltungsmöglichkeit der
Erfindung kann der Drehmomentfühler mehr als zwei Druckräume aufweisen,
wobei diese Druckräume in Abhängigkeit eines Betriebsparameters, wie insbesondere
des Übersetzungsverhältnisses eines Getriebes, wahlweise miteinander verbindbar
oder voneinander trennbar sind. Dabei können alle Druckräume miteinander
verbindbar sein und bezüglich der aufgebrachten resultierenden Kraft parallel
arbeiten. Die Anordnung der Druckräume und der zwischen diesen vorgesehenen
Verbindungsmittel, wie insbesondere Ventile, kann jedoch auch
derart vorgenommen werden, daß von der Mehrzahl von Druckräumen nur ganz
bestimmte Räume miteinander verbindbar und voneinander trennbar sind, so daß
also eine beliebige Kombination bezüglich der Wirkung zwischen den verschiedenen
Druckräumen in Abhängigkeit des entsprechenden Parameters erfolgen kann.
Ein gemäß der Erfindung ausgestalteter Drehmomentfühler
kann auch in Verbindung mit anderen Getrieben Verwendung finden. So kann ein derartiger
Drehmomentfühler auch verwendet werden in Verbindung mit Kugelscheibengetrieben
mit zueinander parallelen Reibscheiben, deren Drehachsen zueinander versetzt sind
und zwischen denen in einem Käfig geführte Kugeln zur Übersetzungsverstellung
verschiebbar sind, oder Reibscheibengetriebe mit aufeinander abrollenden Reibscheiben,
deren Drehachsen zueinander winkelig versetzt, wie z.B. rechtwinklig angeordnet
sein können. Der erfindungsgemäße Drehmomentfühler kann also
ganz allgemein bei Reibgetrieben Verwendung finden. Weiterhin kann der erfindungsgemäße
Drehmomentfühler in Verbindung mit Reibungskupplungen eingesetzt werden, wobei
das über die Reibungskupplung übertragbare Moment mittels des Drehmomentfühlers
zumindest in manchen Betriebsbereichen steuerbar ist.
Ausführungsvarianten eines Kegelscheibenumschlingungsgetriebes
besitzen ein antriebsseitiges auf der Antriebswelle drehfest angeordnetes Scheibenpaar
und ein auf der Abtriebswelle drehfest angeordnetes Scheibenpaar. Jedes Scheibenpaar
hat ein axial bewegbares Scheibenteil und je ein axial festes Scheibenteil. Zwischen
den beiden Scheibenpaaren ist zur Drehmomentübertragung ein Umschlingungsmittel
beispielsweise in Form einer Kette vorgesehen.
Das eine Scheibenpaar ist über ein Stellglied, das als Kolben-/Zylindereinheit
ausgebildet ist, axial verspannbar. Das zweite Kegelscheibenpaar ist in ähnlicher
Weise über ein Stellglied, das ebenfalls als Kolben-/Zylindereinheit ausgebildet
ist, axial gegen die Kette verspannbar. In dem Druckraum der Kolben-/Zylindereinheit
ist ein durch eine Schraubenfeder gebildeter Kraftspeicher vorgesehen, der das axial
bewegbare Scheibenteil in Richtung des axial festen Scheibenteils drängt. Wenn
sich die Kette abtriebsseitig im radial inneren Bereich des Scheibenpaares befindet,
ist die von dem Kraftspeicher aufgebrachte Verspannkraft größer als wenn
sich die Kette im größeren Durchmesserbereich des Scheibenpaares befindet.
Das bedeutet also, daß mit zunehmender Übersetzung des Getriebes ins Schnelle
die von dem Kraftspeicher aufgebrachte Vorspannkraft zunimmt. Die Schraubenfeder
stützt sich einerseits unmittelbar am axial bewegbaren Scheibenteil und andererseits
an einem den Druckraum begrenzenden topfförmigen und mit der Abtriebswelle
starr verbundenen Bauteil ab. Wirkungsmäßig parallel geschaltet zu den
Kolben-/Zylindereinheiten ist jeweils eine weitere Kolben-/Zylindereinheit vorgesehen,
die zur Übersetzungsänderung des Getriebes dienen. Die Druckkammern der
Kolben-/Zylindereinheiten können wechselweise entsprechend dem geforderten
Übersetzungsverhältnis mit Druckmittel befüllt oder entleert werden.
Hierfür können die Druckkammern entsprechend den Erfordernissen entweder
mit einer Druckmittelquelle, wie einer Pumpe, verbunden werden oder aber mit einer
Ablaßleitung. Bei einer Übersetzungsänderung wird also eine der Druckkammern
mit Druckmittel befällt, also deren Volumen vergrößert, wohingegen
die andere Druckkammer zumindest teilweise entleert, also deren Volumen verkleinert
wird. Diese wechselseitige Druckbeaufschlagung bzw. Entleerung der Druckkammern
kann mittels eines entsprechenden Ventils erfolgen.
Zur Erzeugung eines zumindest momentabhängigen Druckes ist ein
Drehmomentfühler vorgesehen, der auf einem hydromechanischen Prinzip basiert.
Der Drehmomentfühler überträgt das über ein Antriebszahnrad
oder Antriebsritzel eingeleitete Drehmoment auf das Kegelscheibenpaar. Das Antriebszahnrad
ist über ein Wälzlager auf der Antriebswelle gelagert und ist über
einen Formschluß bzw. eine Verzahnung drehfest mit der sich auch axial am Antriebszahnrad
abstützenden Kurvenscheibe des Drehmomentfühlers verbunden. Der Momentenfühler
besitzt die axial feststehende Kurvenscheibe und eine axial verlagerbare Kurvenscheibe,
die jeweils Auflauframpen besitzen, zwischen denen Spreizkörper in Form von
Kugeln vorgesehen sind. Die Kurvenscheibe ist auf der Antriebswelle axial verlagerbar,
jedoch gegenüber dieser drehfest. Hierfür weist die Kurvenscheibe einen
axial von den Kugeln weg weisenden radial äußeren Bereich auf, der eine
Verzahnung trägt, die mit einer Gegenverzahnung eines mit der Antriebswelle
sowohl axial als auch in Umfangsrichtung fest verbundenen Bauteils zusammenwirkt.
Die Verzahnung und Gegenverzahnung sind dabei in bezug aufeinander derart ausgebildet,
daß eine axiale Verlagerung zwischen den Bauteilen möglich ist.
Die mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvorschläge
ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die Anmelderin
behält sich vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder Zeichnungen
offenbarte Merkmale zu beanspruchen.
In Unteransprüchen verwendete Rückbeziehungen weisen auf
die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des
jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung
eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
Die Gegenstände dieser Unteransprüche bilden jedoch auch
selbständige Erfindungen, die eine von den Gegenständen der vorhergehenden
Unteransprüche unabhängige Gestaltung aufweisen.
Die Erfindung ist auch nicht auf das (die) Ausführungsbeispiel(e)
der Beschreibung beschränkt. Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche
Abänderungen und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten,
Elemente und Kombinationen und/oder Materialien, die zum Beispiel durch Kombination
oder Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen Beschreibung
und Ausführungsformen sowie den Ansprüchen beschriebenen und in den Zeichnungen
enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrensschritten erfinderisch sind
und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten
bzw. Verfahrensschrittfolgen führen, auch soweit sie Herstell-, Prüf-
und Arbeitsverfahren betreffen.