Die Erfindung betrifft einen kammartigen Halter einer Halterungsvorrichtung
für scheibenartige Substrate wie Solarzellenwafer, mit einem langgestreckten
Steg, an dem über dessen Längserstreckung (X-Achse) hin eine Vielzahl
in gleichem Abstand zueinander angeordneter Kammelemente vorgesehen ist, die jeweils
zur Längserstreckung des Stegs senkrecht (Z-Achse) über eine gleiche Höhe
emporragen und jeweils entsprechend der Breite des langgestreckten Stegs senkrecht
(Y-Achse) zu der von der X- und der Z-Achse gebildeten Ebene eine identische Gesamttiefe
tges aufweisen, wobei zwischen den jeweils einander zugewandten Flächen
benachbarter Kammelemente mindestens eine Ausnehmung für den gehaltert aufzunehmenden
Solarzellenwafer mit einer Umrißkontur gebildet ist, deren Mittelachse in Richtung
der Z-Achse verläuft und die eine Anlagefläche und eine Führungsfläche,
die sowohl zueinander als auch parallel zur Mittelachse der Ausnehmung angeordnet
sind, für den in der Ausnehmung gehaltert aufzunehmenden Solarzellenwafer aufweist.
Bei einer aus der DE 199 13
134 A1 bekannten Übertragungsvorrichtung für Chipkomponenten
mit rechteckiger Quaderform ist eine Halterungsvorrichtung in Form einer Übertragungsscheibe
vorgesehen, die über ihren Umfang eine Vielzahl jeweils im gleichen Abstand
zueinander befindliche Ausnehmungen in Form von Übertragungsrillen aufweist,
in denen jeweils ein quaderförmiges Chipelement mittels Luftansaugung zu haltern
und bei Drehung der Übertragungsscheibe an eine andere Handhabungsposition
zu bewegen ist. In dem Umfangsrandabschnitt jeder Übertragungsrille ist eine
stufenlochförmiger Hohlraum vorgesehen, der nur eine Chipkomponente halten
kann. Da die radiale Länge des Hohlraums kürzer als die lange Seite der
Chipkomponente ist, steht ein Teil der Chipkomponente, die in dem Hohlraum enthalten
ist, von der Umfangsoberflächenseite der Übertragungsscheibe vor. Eine
Stufe in der unteren Oberfläche zwischen dem Hohlraum und der Übertragungsrille
ist kleiner als die Breite der kurzen Seite der Chipkomponente. Hierdurch wird die
Bewegung aufeinanderfolgender Chipkomponenten in Richtung zu dem äußeren
Durchmesser der Übertragungsscheibe geregelt.
Weiterhin ist bei einer aus der DE
199 06 805 B4 bekannten Vorrichtung zum Transportieren von zu bearbeitenden
Substraten wie Wafern eine Lageänderungsvorrichtung vorgesehen, die ein Paar
zueinander beabstandeter und im wesentlichen rechteckförmiger Halter aufweist,
zwischen denen die Wafer anzuordnen sind. Jeder Halter ist dabei auf der dem anderen
Halter zugewendeten Seite in angemessenen Abständen mit einer Vielzahl Haltenuten
versehen, um die Wafer einzeln zu halten. Die Haltenuten weisen im wesentlichen
V-förmigen Querschnitte auf, deren Öffnungsseiten so aufgeweitet sind,
daß soweit wie möglich eine Berührung von Haltenuten und Wafern verhindert
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen kammartigen Halter
einer Halterungsvorrichtung für scheibenartige Substrate wie Solarzellenwafer
zur Verfügung zu stellen, der mit jeweils beliebig eng zu fertigendem Halterungsspalt
zwischen jeweils benachbart angeordneten Kammelementen für eine sichere Aufnahme
und Halterung des jeweils zu halternden Solarzellenwafers sowohl an einer definierten
Seite eines Kammelementes, als auch in einer definierten Höhe in dem kammartigen
Halter auf technisch einfache und ökonomische Weise zu gestalten ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß zwischen jeweils zwei benachbarten Kammelementen ein Halterungsspalt, dessen
Umrißkontur us die Anlagefläche und die Führungsfläche
für den im Halterungsspalt aufzunehmenden Solarzellenwafer aufweist, mit in
Richtung der X-Achse beliebiger Weite von zwei in Richtung der X-Achse zueinander
versetzten Ausnehmungen gebildet ist, die eine Umrißkontur u1 bzw.
u2 aufweisen und deren Tiefe t1 bzw. t2 jeweils
kleiner ist als die Gesamttiefe tges jedes Kammelementes ist, wobei die
Tiefe t1 und die Tiefe t2 jeweils die Gesamttiefe tges
jedes Kammelementes bilden und die Umrißkontur u1 oder u2
stegseitig eine Auskehlung mit einem geneigten stegseitigen Flächenabschnitt
aufweist, der in einer Ebene liegt, die zur Ebene der Anlagefläche des Halterungsspaltes
unter einem spitzen Winkel &agr; geneigt verläuft derart, daß der in
den Halterungsspalt einzuführende Solarzellenwafer bei Ineingriffkommen seiner
Unterkante mit dem geneigten Flächenabschnitt der Auskehlung der Umrißkontur
u1 oder u2 auf diesem Schwerkraft bedingt unter Überwindung
der Haftreibung in eine vobestimmte gleitend Position zu versetzen ist, in der der
Solarzellenwafer bei Drehung des kammartigen Halters um einen vorbestimmten spitzen
Winkel zur Lotrechten auf die Umrißkontur us des Halterungsspaltes
mit seiner seiner letzteren zugewandten Fläche an der Anlagefläche plan
in Anlage zu bringen ist und in der zugleich ein Toleranzspiel zwischen der der
Anlagefläche abgewandten Fläche des Solarzellenwafers und der zur Anlagefläche
parallel verlaufenden Führungsfläche der Umrißkontur us
des Halterungsspaltes gegeben ist.
Vorzugsweise sind die Tiefe t1 und die Tiefe t2
der ersten Ausnehmung bzw. der zweiten Ausnehmung zwischen den jeweils zueinander
benachbarten Kammelementen gleich und der spitze Winkel &agr; ist in Abhängigkeit
von der Werkstoffpaarung des kammartigen Halters und des Solarzellenwafers im Bereich
von 46° bis 50° zu wählen. Die Breite des Halterungsspaltes
ist – gemessen in Richtung der X-Achse – gleich der Dicke des Solarzellenwafers
plus dem Toleranzspiel.
Die Umrißkontur us des Halterungsspaltes kann sich
entgegengesetzt zu der Einführungsrichtung des Solarzellenwafers trichterförmig
in einen Öffnungsbereich erweitern, indem – gesehen im Längsschnitt
des kammartigen Halters – jeweils die den Öffnungsbereich begrenzenden
Flächen, die an die Führungsfläche und an die Anlagefläche der
Umrißkontur us des Halterungsspaltes angrenzen, unter einem spitzen
Winkel &bgr; bzw. &ggr; im Bereich von 18° bis 22° bzw. im Bereich
von 13° bis 17° nach außwärts von der Führungsfläche
bzw. von der Anlagefläche geführt sind, wobei der Öffnungsbereich
der Umrißkontur u1 oder u2 der ersten oder der zweiten
Ausnehmung, die die stegseitige Auskehlung aufweist, stufenlochförmig gestaltet
ist.
Um in geeigneter Weise für eine planes Anliegen jedes Solarzellenwafers
an der Anlagefläche der Umrißkontur us des entsprechenden Halterungsspaltes
zu sorgen, kann die untere Längskante des Stegs des kammartigen Halters zur
Lotrechten auf die Anlagefläche der Umrißkontur us des Halterungsspaltes
unter einem spitzen Winkel von 3° geneigt sein.
Bevorzugt ist jeder kammartige Halter der Halterungsvorrichtung durch
Bearbeitung eines Rohlings, der z.B. aus einem flexiblen Kunststoff, aus Leichtmetall
oder einer Legierung des letzteren besteht und die Außenabmessungen des fertigenden
kammartigen Halters aufweist, derart hergestellt, daß mittels eines einzigen
Fräswerkzeugs die Fräskontur des kammartigen Halters zunächst teilweise
von der einen Längsseite des Rohlings aus in Richtung der Y-Achse bis zu der
Tiefe t1 und nach anschließender Drehung des teilgefrästen
Rohlings um 180° um die Z-Achse von dessen anderen Längsseite aus die
Fräskontur in Richtung der Y-Achse bis zur Tiefe t2 vollkommen gefertigt
ist. Eine gleichzeitige Bearbeitung des Rohlings zur Herstellung des kammartigen
Halters von dessen beiden Längsseiten aus mittels je eines entsprechend zu
positionierenden Fräswerkzeuges ist ebenfalls möglich.
Der erfindungsgemäße kammartige Halter kann auch aus zwei
gleichzeitig herzustellende Bauteile gebildet sein, deren Umrißkontur jeweils
der Umrißkontur uSchnitt der bei einem Längsschnitt des kammartigen
Halters definierten beiden Schnitteile des letzteren entspricht, wenn die Ebene
des Längsschnitts parallel zur X-Achse bei y = t1 bzw. y = tges
– t2 verläuft, und die an ihren einander zugewandten Längsseiten
plan aneinanderliegend lösbar miteinander verschraubt sind.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Fertigung der Fräskontur
eines Halters für dünne parallel angeordnete Substrate, wie z.B. Siliziumwafer,
mittels eines Fräswerkzeuges in einem Arbeitsgang, bei dem die Breite des Halterungsspaltes
für jeden Siliziumwafer durch die Dicke des Fräswerkzeuges definiert ist,
ist der erfindungsgemäße kammartigen Halter mit einem beliebig engen Halterungsspalt
zu fertigen. Zudem ist durch die Fräskontur des erfindungsgemäßen
kammartigen Halters ein planes Anliegen aller in letzterem zu halternden Solarzellenwafer
sowohl an einer definierten Seite der Umrißkontur des Halterungsspaltes us
als auch in einer definierten Höhe des letzteren gewährleistet. Der erfindungsgemäße
kammartige Halter einer Halterungsvorrichtung für scheibenförmige Substrate
wie Solarzellenwafer ist somit mit einem Halterungsspalt beliebiger Breite technisch
verhältnismäßig einfach und ökonomisch zu fertigen.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen kammartigen
Halters, der paarweise in der Halterungsvorrichtung für die Solarzellenwafer
vorzusehen ist, wobei die beiden kammartigen Halter parallel und beabstandet zueinander
zwecks Aufnahme der Solarzellenwafer zwischen ihnen anzuordnen sind, wird nun anhand
der Zeichnungen beschrieben. In diesen sind:
1 eine Aufsicht auf einer Längsseite des kammartigen
Halters,
2 eine Schnittansicht eines in 1
am linken Enden des kammartigen Halters gekennzeichneten Details, wobei ein Solarzellenwafer
in einem Halterungsspalt gezeigt ist,
3 eine Perspektivansicht des in 1
gekennzeichneten Details des kammartigen Halters, gesehen in Richtung von links
vorne auf die Längsseite des kammartigen Halters,
4 eine Perspektivansicht des in 1
gekennzeichneten Details des kammartigen Halters, gesehen von rechts auf die Längsseite
des kammartigen Halters, und
5 eine Ansicht eines Schnitts senkrecht zur Längsrichtung
einer anderen Ausführungsform des kammartigen Halters, der aus zwei Bauteilen
zusammengesetzt ist.
Wie aus den 1 bis 4
hervorgeht, weist der kammartige Halter 1 einer Halterungsvorrichtung für
Solarzellenwafer 2 einen Steg 3 auf, an dem über dessen Längserstreckung
in Richtung der X-Achse hin eine Vielzahl in gleichem Abstand zueinander angeordneter
Kammelemente 4 vorgesehen ist. Die Kammelemente 4 ragen jeweils
in Richtung der Z-Achse senkrecht zur Längserstreckung des Stegs
3 über eine gleiche Höhe empor und weisen jeweils
entsprechend der Breite b des langgestreckten Stegs 3 senkrecht –
in Richtung der Y-Achse – zu der von der X- und der Z-Achse gebildeten Ebene
eine identische Gesamttiefe tges auf.
Wie besonders 2 verdeutlicht, ist zwischen
den jeweils benachbarten Kammelementen 4 sind eine erste Ausnehmung
5 mit einer Umrißkontur uA1 und eine zweite Ausnehmung
6 mit einer Umrißkontur uA2 vorgesehen, die in Richtung
der X-Achse zueinander versetzt sind. Die Tiefe t1 und die Tiefe t2
der ersten Ausnehmung 5 bzw. der zweiten Ausnehmung 6 sind jeweils
kleiner als die Gesamttiefe tges jedes Kammelementes 4 und bilden
zusammen jeweils die Gesamttiefe tges jedes Kammelementes 4.
Die Tiefe t1 und die Tiefe t2 der ersten Ausnehmung
5 bzw. der zweiten Ausnehmung 6 können gleich sein.
Durch die Versetzung der ersten Ausnehmung 4 und der zweiten
Ausnehmung 5 in Richtung der X-Achse zueinander ist zwischen den jeweils
benachbarten Kammelementen 4 ein Halterungsspalt 9 beliebiger
Breite bH einer Umrißkontur us zu bilden, die eine Anlagefläche
7 und eine Führungsfläche 8 für den im Halterungsspalt
9 aufzunehmenden Solarzellenwafer 2 aufweist. Die Anlagefläche
7 und die Führungsfläche 8 sind sowohl zueinander als
auch parallel zur Mittelachse A der Umrißkontur uA1 wie auch der
Umrißkontur uA2 der ersten wie Ausnehmung 5 bzw. der zweiten
Ausnehmung 5 bzw. 6 angeordnet, wobei die Mittelachse A im wesentlichen
in Richtung der Z-Achse verläuft. Die Breite bH des Halterungsspaltes
9 ist, gemessen in Richtung der X-Achse, gleich der Dicke d des Solarzellenwafers
2 plus einem Toleranzspiel 14.
Die Umrißkontur uA2 der zweiten Ausnehmung
6 weist stegseitig eine Auskehlung 10 mit einem geneigten stegseitigen
Flächenabschnitt 11 auf, der in einer Ebene 12 liegt, die
zur Ebene 13 der Anlagefläche 7 der Umrißkontur us
des Halterungsspaltes 9 unter einem vorbestimmten spitzen Winkel &agr;
geneigt verläuft. In Abhängigkeit von der Werkstoffpaarung des Stegs
3 und des Solarzellenwafers 2 kann der Winkel &agr; im Bereich
von 46° bis 50° gewählt werden.
Wie aus den 2 und 4
am besten ersichtlich ist, erweitert sich die Umrißkontur us des
Halterungsspaltes 9 entgegengesetzt zu der Einführungsrichtung RE
des Solarzellenwafers 2 in den Halterungsspalt 9 trichterförmig
in einen Öffnungsbereich 15 der Umrißkontur uA1 der
ersten Ausnehmung 5 zwischen den entsprechenden benachbarten Kammelementen
4. Dieser Öffnungsbereich 15 wird – gesehen im Längsschnitt
des kammartigen Halters 1 (2) – von
Flächen 16 und 17 der zueinander benachbarten Kammelemente
begrenzt, die an die Führungsfläche 8 bzw. an die Anlagefläche
7 der Umrißkontur us des Halterungsspaltes 9 angrenzen.
Die Fläche 16 und die Fläche 17 sind bevorzugt unter
einem spitzen Winkel &bgr; bzw. &ggr; nach außwärts zur Führungsfläche
8 bzw. zur Anlagefläche 7 geführt, der im Bereich von
18° bis 22° bzw. im Bereich von 13° bis 17° liegt. Der Öffnungsbereich
der Umrißkontur uA2 der die stegseitige Auskehlung 10 aufweisenden
zweiten Ausnehmung 6 ist sufenlochförmig gestaltet.
Bei Ineingriffkommen der Unterkante 21 des in den Halterungsspalt
9 einzuführenden Solarzellenwafers 2 mit dem geneigten stegseitigen
Flächenabschnitt 11 der Auskehlung 10 der Umrißkontur
uA2 der zweiten Ausnehmung 6 wird der Solarzellenwafer
2 auf dem geneigten Flächenabschnitt 11 Schwerkraft bedingt
unter Überwindung der Haftreibung in eine vorbestimmte Position gleitend nach
unten versetzt, in der der Solarzellenwafer 2 bei Drehung des kammartigen
Halters 1 um einen vorbestimmten spitzen Winkel ϕ zur Lotrechten
auf die Anlagefläche 7 der Umrißkontur us des Halterungsspaltes
9 mit seiner letzterer zugewandten Fläche 13 an der Anlagefläche
7 plan in Anlage zu bringen ist und in der zugleich das Toleranzspiel
14 zwischen der der Anlagefläche 7 abgewandten Fläche
22 des Solarzellenwafers 2 und der zur Anlagefläche
7 parallel verlaufenden Führungsfläche 8 der Umrißkontur
us des Halterungsspaltes 9 gegeben ist. Der spitze Winkel ϕ
beträgt für gewöhnlich 3°. Es ist auch möglich, für
die plane Anlage des Solarzellenwafers 2 an der Anlagefläche
7 bei Versetzung der Unterkante 21 des Solarzellenwafers auf dem
geneigten Flächenabschnitt 11 der Auskehlung 10 der zweiten
Ausnehmung 6 zu sorgen, indem die untere Längskante 18 des
Stegs 3 des kammartigen Halters 1 von vorneherein unter dem spitzen
Winkel ϕ = 3° geneigt zur Lotrechten auf die Anlagefläche
7 der Umrißkontur us der zweiten Ausnehmung 6
gefertigt ist.
Bei der aus 5 hervorgehenden Ausführungsform
des kammartigen Halters 1 sind zwei Bauteile 19 und
20, die getrennt und gleichzeitig gefräst sein können und deren
Umrißkontur u19 bzw. u20 jeweils der Umrißkontur
uSchnitt der bei einem Längsschnitt des kammartigen Halters
1 definierten beiden Schnittteile des letzteren entspricht, wenn die Ebene
des Längsschnitts parallel zur X-Achse bei y = t1 bzw. y = tges
– t2 verläuft, an ihren einander zugewandten Längsseiten
plan aneinanderliegend lösbar miteinander befestigt.
- 1
- Kammartiger Halter
- 2
- Solarzellenwafer
- 3
- Steg
- 4
- Kammelement
- 5
- erste Ausnehmung
- 6
- zweite Ausnehmung
- 7
- Anlagefläche
- 8
- Führungsfläche
- 9
- Halterungsspalt
- 10
- stegseitige Auskehlung
- 11
- stegseitiger geneigter Flächenabschnitt der Auskehlung
- 12
- Ebene des stegseitigen Flächenabschnitts der Auskehlung
- 13
- der Anlagefläche zugewandte Fläche des Solarzellenwafers
- 14
- Toleranzspiel
- 15
- Öffnungsbereich
- 16
- an die Anlagefläche angrenzende Fläche
- 17
- an die Führungsfläche angrenzende Fläche
- 18
- untere Längskante des Stegs
- 19
- erste Bauteil
- 20
- zweite Bauteil
- 21
- Unterkante des Solarzellenwafers
- 22
- vorbestimmte Position auf dem stegseitigen geneigten Flächenanschnitt der
Auskehlung
- 23
- der Anlagefläche abgewandte Fläche des Solarzellenwafers
- uA
- Umrißkontur einer Ausnehmung
- A
- Mittelachse der Ausnehmung mit der Umrißkontur uA
- uA1
- Umrißkontur der ersten Ausnehmung
- uA2
- Umrißkontur der zweiten Ausnehmung
- us
- Umrißkontur des Halterungsspaltes
- uSchnitt
- Umrißkontur der Schnittteile
- u19
- Umrißkontur des ersten Bauteils
- u20
- Umrißkontur des zweiten Bauteils
- t1
- Tiefe der ersten Ausnehmung
- t2
- Tiefe der zweiten Ausnehmung
- tges
- Gesamttiefe des Kammelementes
- b
- Breite des Stegs
- bH
- Breite des Halterungsspaltes
- d
- Dicke des Solarzellenwafers
- RE
- Einführungsrichtung des Solarzellenwafers in der Halterungsspalt
- &agr;
- Neigungswinkel der Ebene des stegseitigen Flächenabschnitts
- &bgr;
- Neigungswinkel der an die Führungsfläche angrenzenden Fläche
- &ggr;
- Neigungswinkel der an die Anlagefläche angrenzenden Fläche
- ϕ
- Neigungswinkel der unteren Längskante des Stegs