Die Erfindung bezieht sich auf eine Schalung zur Verwendung im Spannbetonbau
der im Oberbegriff von Anspruch 1 erläuterten Art.
Im Spannbetonbau, insbesondere bei der Herstellung von Brücken
oder Trägern usw., werden Schalungen benötigt, die diejenige Betonoberfläche
abschalen, durch die der Spannstahl in Form von Spannkabeln bzw. -stäben bzw.
-drähten geführt und gespannt werden. Diese Schalung muss einerseits ausreichend
stabil sein, um das Spannen des Spannstahls zu gestatten und muss andererseits die
gewünschte Richtung des Spannstahls vorgeben. Bisher war man der Meinung, dass
diese Schalung nur mit herkömmlichen, wieder verwendbaren Schalungsmaterialien,
also insbesondere die üblichen Holzschalbrettern, zufrieden stellend und funktionstüchtig
erstellt werden kann. Holzschalungen erfordem jedoch eine unverhältnismäßig
hohe Arbeitszeit für eine manuelle Erstellung, da ausgeschalt, sandgestrahlt
oder ausgewaschen werden muss.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schalung für den
Spannbetonbau bereitzustellen, die einfach und kostengünstig montiert und trotzdem
allen Anforderungen gerecht wird.
Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung wird erstmalig eine
Schalung bereitgestellt, die sich für den Stahlbetonbau eignet und trotzdem
als verlorene Schalung ausgebildet ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Schalung in Seitenansicht,
2 eine erfindungsgemäße Schalung in Vorderansicht,
und
3 die erfindungsgemäße Schalung im Einsatz
als Spanngliedführung.
Aus den 1 und 2
ist in Seitenansicht und Vorderansicht eine erfindungsgemäße Schalung
1 ersichtlich, die als verlorene Schalung für den Spannbetonbau einsetzbar
ist. Die Schalung 1 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als Spanngliedabschalung,
d. h. zum gleitfähigen Einbau von Spannstahl 2 (3)
im vorzuspannenden Bauteil 3 (3), beispielsweise
ein Kollektor eines Hohlkastentragwerks, eingesetzt.
Die Schalung 1 ist bevorzugt kastenförmig, zumindest
mit einem U-förmigen Querschnitt, mit einer vorderen Schalungswand
4 und zwei Seitenwänden 5a, 5b ausgebildet. Die
vordere Schalungswand 4 besteht aus einem begrenzt Beton durchlässigen
Material, wie beispielsweise Streckmetall oder Lochblech oder Schlitzblech oder
dergleichen. Mit dem Begriff „begrenzt Beton durchlässig" wird eine
Öffnungsgröße bezeichnet, die in der Lage ist, feinteiligere Betonbestandteile
hindurch quellen zu lassen, jedoch gröbere Bestandteile zurückhält,
d. h. für eine gewisse Größenentmischung sorgt. Durch die durch die
Öffnungen in der Schalungswand 4 hindurch quellenden Bestandteile
wird einerseits eine feste Einbindung der Schalung 1 in den zuerst vergossenen
Betonierabschnitt erzielt und andererseits auf der gegenüber liegenden Außenseite
der Schalungswand 4 eine raue Oberfläche erzeugt, die für eine
gute Anbindung an den dort eingegossenen Beton sorgt. Bevorzugt wird die Schalungswand
4 aus einem Streifen des Materials, bevorzugt Streckmetall, gefertigt,
der in die gewünschte Stufen- oder Sägezahnform gebogen wurde.
Die Seitenwände 5a, 5b bestehen bevorzugt aus
einem für alle Betonbestandteile undurchlässigen Material, beispielsweise
aus Blechstreifen, und sind bevorzugt durch Verschweißen mit der vorderen Schalungswandung
4 zu einem U-förmigen Querschnitt verbunden.
An der vorderen Schalungswandung 4 sind, bevorzugt bereits
werkseitig, wenigstens eine, bevorzugt jedoch mehrere Abstützeinrichtungen
6 für den Spannstahl 2 vorgesehen. Die Abstützeinrichtung
6 enthält eine der üblichen Ankerplatten 7 aus massivem
Stahl, durch die sich eine Öffnung 8 zum Hindurchführen des Spannstahls
2 erstreckt. Die Öffnung 8 in der Ankerplatte 7
fluchtet mit einer Öffnung 9 in der vorderen Schalungswandung
4.
Die vordere Schalungswandung 4 ist weiterhin so ausgebildet,
dass sich die Mittellinien der Öffnungen 8, 9 unter dem gewünschten
Winkel erstrecken, unter dem der Spannstahl 2 eingebaut werden soll. Zu
diesem Zweck ist die vordere Schalungswandung 4 stufen- bzw. sägezahnförmig
ausgebildet, wobei die Stufe im Bereich der Ankerplatte 7 einen ebenen
Bereich 10a, 10b, 10c und 10d aufweist, der
sich rechtwinkelig zur gewünschten Erstreckungsrichtung des Spannstahls
2 im Hinblick auf die Einbaurichtung der Schalung 1 erstreckt
und auf dem die Ankerplatte 7 befestigt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind drei Stufen mit jeweils einem ebenen Bereich 10a, 10b und
10c gezeigt, die im Hinblick auf die Vertikale unter unterschiedlichen
Winkeln nach unten geneigt sind. Im unteren Bereich der Schalung 1 (im Einbauzustand)
befindet sich ein weiterer ebene Bereich 10d, der eine im Wesentlichen
horizontale Erstreckung des Spannstahls 2 gestattet.
An den Stellen der Abstützeinrichtung 6, d. h. insbesondere
an der Ankerplatte 7, werden weiterhin die üblichen Bestandteile zur
Befestigung von Spannstahl 2 angeordnet, d. h. beispielsweise Hüllrohre
oder dergleichen.
Damit die Schalung 1 die beim Spannen der Spannstähle
2 auftretenden Kräfte aufnehmen kann, sind Versteifungen
11 vorgesehen. Die Versteifungen 11 enthalten längs verlaufende
Versteifungselemente 12 und quer verlaufenden Versteifungselemente
13. Die längs verlaufenden Versteifungselemente 12 sind in
Form von Streifen ähnlich der Seitenwände 5a, 5b an
der den Ankerplatten 7 gegenüberliegenden Rückseite der vorderen
Schalungswand 4 angeordnet und verlaufen parallel zu den Seitenwänden
5a, 5b. Bevorzugt sind die längs verlaufenden Versteifungselemente
12 Blechstreifen, deren zur Schalungswandung 4 weisenden Kanten
die gleiche Stufen- bzw. Sägezahnform aufweisen, wie die Schalungswandung
4, so dass die Form der Schalungswandung 4 ausgesteift wird. Die
Anordnung und die Abstände zueinander der längs verlaufenden Versteifungselemente
12 wird nach Festigkeitsgesichtspunkten ausgewählt, bevorzugt sind
jedoch beidseitig der Quererstreckung der Ankerplatten 7 jeweils eines
der längs verlaufenden Versteifungselemente 12 angeordnet. Jeweils
ein weiteres längs verlaufendes Versteifungselement 12 befindet sich
im Bereich zwischen der Angkerplatte 7 und der jeweiligen Seitenwand
5a bzw. 5b.
Die quer verlaufenden Versteifungselemente 13 sind ebenfalls
streifenförmig ausgebildet und bevorzugt Blechstreifen. Die Querversteifungselemente
13 sichern die kleinere Seite der Stufe bzw. des Sägenzahns und dort
insbesondere die Biegekanten, die beim Biegen der Stufen- bzw. Sägezahnform
aus einem Streifen eines begrenzt Beton durchlässigen Materials entstehen.
Zweckmäßigerweise ist ein weiteres Querversteifungselement 13
zwischen dem im Wesentlichen ungebogenen, vertikalen ebenen Bereich 10d
und dem ebenen Bereich 10c der untersten Stufe vorgesehen.
Die Schalung 1 enthält weiterhin eine Positioniereinrichtung
14, mit der die korrekte Position der Abstützeinrichtung
6, und insbesondere der Ankerplatte 7 festgelegt werden kann.
Die Positioniereinrichtung 14 enthält pro Abstützeinrichtung
6 wenigstens ein quer verlaufendes Anschlagelement 15 das die
obere oder untere Position der Ankerplatte 7 festlegt und bevorzugt als
Stab, Leiste oder Streifen ausgebildet ist. Bevorzugt sind die oberen und unteren
(in Einbaurichtung) Begrenzungen der Ankerplatte 7 durch jeweils ein Anschlagelement
15 vorgegeben.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel bestehen die wesentlichsten
Teile der Schalung 1 aus einem schweißbaren Material, insbesondere
Stahl. Die Herstellung der Schalung 1 erfolgt demzufolge durch Verschweißen.
So sind beispielsweise die Schalungswandung 4, die Seitenwände
5a, 5b, die Versteifungen 12, 13, die Positioniereinrichtung
14 und die Ankerplatten 7 miteinander verschweißt.
3 zeigt die Verwendung der erfindungsgemäßen
Schalung zur Herstellung eines Kollektors eines Hohlkastentragwerks für einen
Brückenbau, ausgebildet als Spanngliedführung zum gleitfähigen Einbau
des Spannstahls. Die erfindungsgemäße Schalung 1 kann jedoch
auch für andere Zwecke im Stahlbetonbau eingesetzt und dementsprechend abgewandelt
werden.
In Abwandlung des beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispiels
können beispielsweise die Versteifungen je nach Festigkeitsanforderungen in
Anzahl und Form verändert bzw. an anderen Stellen angebracht werden. Weiterhin
kann die Querversteifung auch Wandbereiche am oberen und unteren Ende (Einbaurichtung)
in Form eines Bodens und einer oberen Abdeckung enthalten. Die Abstützeinrichtung
kann je nach Verwendungszweck verändert werden.