Bereich der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung, die eine
Gutschlosskomponente umfasst und hält, welche in eine weitere Gutschlosskomponente
eines Anschnallgurtsystems eingerastet werden soll und auf ein Positionierelement
und ein System zum Herstellen der Gurtschlosskomponentenhalteordnung.
Hintergrund der Erfindung
Zum Halten von Gurtschlössern, die neben einem Fahrzeugsitz angeordnet
sind oder zwischen dem Sitzpolster und der Sitzrückenlehne vorstehen, wurden
verschiedene Halteanordnungen vorgeschlagen. Bei seitlich befestigten Gurtschlössern
wurden Gurtbandsstiele aus Bandstahlmaterial verwendet, welche das Gurtschluss effektiv
in einer vorbestimmten Position stützen und halten, um eine Zungenplatte, die
an einem Fahrzeuggurt befestigt ist, wie bei einem herkömmlichen Dreipunktanschnallgurtsystem
in einfacher Art und Weise einzurasten. Mit anderen Worten wird das Gurtschloss
aufgrund der hohen Festigkeit und Steifheit des Bandstahls in dem Bereich zwischen
dem Sitzpolster und der Sitzrückenlehne im Wesentlich starr in Position gehalten,
oder wie bei Gurtschlossvordersitzen neben dem Sitz, so dass ein Passagier das Gurtschlossgehäuse
nicht halten muss, während er bei Schließ- oder Einrastoperationen die
Zungenplatte darin einsetzt. Der Nachteil einer derart starren Befestigung des Gurtschlosses
besteht jedoch darin, dass ein Passagier beim Einsteigen versehentlich im Bereich
des Gurtschlosses Platz nehmen kann, was aufgrund des vorstehenden Teils des Anschnallgurtsystems
sehr unkomfortabel und möglicherweise schmerzhaft hart sein kann. Da das Gurtschlosspositionier-Stahlband
wenig nachgiebig ist, muss der Passagier wieder aufstehen und erneut auf dem Fahrzeugsitz
Platz nehmen.
Die Verwendung von Anschnallgurt-Gurtbandmaterial für den Gurtschlosshaltestiel
ist ebenfalls bekannt. Jedoch werden die Gurtband-Gurtschlossverankerungsanordnungen
normalerweise derart eingesetzt, dass sie sich zwischen den Rückenlehnen und
den Sitzpolstern von Fahrzeugsitzen erstrecken, wie beispielsweise an einer Rückbank-Sitzanordnung
eines Fahrzeuges. In diesem Fall stützt das Gurtband das Gurtschloss nicht
wirklich, da das Gewicht des Gurtschlosses auf dem Sitzpolster ruht. Derartige Gurtschlossbefestigungsbänder
sind dahingehend vorteilhaft, dass sie aufgrund der flexiblen Natur des Anschnallgurt-Gurtbandmaterials
kein starres und hartes Hindernis für einen Passagier darstellen, der auf einem
Fahrzeugsitz Platz nimmt. Andererseits erfordern Gurtband-Gurtschlosspositionierelemente
normalerweise, dass der Passagier das Gurtschloss hält, um die Schlitzöffnung
desselben in einer aufwärts weisenden Richtung auszurichten, um die Zungenplatte
gleitend darin aufzunehmen. Somit erfordern diese flexiblen Gurtband-Positionierelemente
normalerweise eine zweihändige Schließoperation. Ferner sind diese Gurtband-Gurtschlossbefestigungen
normalerweise nicht ausreichend steif, um diese als eine selbst tragende Gurtbandstange
zu verwenden, um das Gurtschloss ordnungsgemäß längsseits des Sitzpolsters
zu positionieren, ohne ein zusätzliches Verstärkungselement der Anordnung
hinzuzufügen.
Das US-Patent Nr. 4,645,231 von Takada bezieht sich auf einen Anschnallgurt-Gurtbandstiel,
der ein Anschnallgurtband verwendet und sich dem zuvor beschriebenen Problem mit
derartigen Anschnallgurt-Gurtbandstielen annimmt. Zur Lösung dieses Problems
lehrt das 231-Patent das Falten des Gurtbandes und das anschließende Anordnen
desselben in einer Form. Kunststoff wird in die Form eingespritzt, um die Zwischenräume
zwischen den gefalteten Gurtbandbereichen zu füllen, um auf diese Weise die
Steifheit zu erzeugen, die für eine selbsttragende Anordnung erforderlich ist,
wobei ein Gurtschloss an dem Ende gegenüber der Verankerung befestigt wird.
Die Verwendung eines geformten Kunststoffmaterials zwischen gefalteten Anschnallgurt-Gurtbandbereichen,
während allgemein eine geringfügige Polsterung um das harte Kunststoffmaterial
zwischen diesen gefalteten Bereichen erzeugt wird, verursacht weiterhin ein Steifheitsproblem.
Obwohl der Gurtband und der geformte Kunststoffstiel des '231-Patents möglicherweise
flexibler als ein auf einem Bandstahl basierender Stiel ist, wird sie ein relativ
starres Befestigen des Gurtschlosses realisieren. Während dies vorteilhaft
in Bezug auf die Gurtschlosseinrastoperation ist, erzeugt die starre Stange ein
Hindernis in Bezug auf ein komfortables Sitzen des Passagiers auf den Fahrzeugsitzen.
Zudem ist die Herstellung der Stange gemäß dem 231-Patent relativ komplex,
da sie eine spezielle Form und Kunststoff-Spritzgussoperationen erfordert, was in
Bezug auf die damit einhergehenden höheren Kosten nicht wünschenswert
ist.
Entsprechend besteht ein Bedarf an einem Positionierelement für
eine Gurtschlosskomponente, die eine optimale Kombination dahingehend erzielt, dass
sie eine Steifheit aufweist, um es dem Gurtschloss zu gestatten, in einer vorbestimmten
Position zu verweilen, und dass die Gurtschlosskomponente bewegt werden kann, wenn
Biegekräfte auf diese wirken. Genauer gesagt ist ein Gurtschlosskomponenten-Positionierelement
wünschenswert, das eine einhändige Einrastoperationen gestattet, das jedoch
kein signifikantes Hindernis für einen Passagier darstellt, wenn dieser auf
einem dem Gurtschloss zugehörigen Fahrzeugsitz Platz nimmt.
Zusammenfassung der Erfindung
Gemäß einem Aspekt schafft die vorliegende Erfindung eine
Gurtschlosskomponenten-Halteanordnung, die eine Gurtschlosskomponente und ein Positionierelement
aufweist, das die Komponente im Wesentlichen in einer vorbestimmten erhöhten
Position hält, um eine Rastoperation mit einer weiteren Gurtschlosskomponente
durchzuführen. Die Halteanordnung umfasst ferner ein flexibles Material des
Positionierelementes, das derart angeordnet und konfiguriert ist, dass das Positionierelement
eine vorbestimmte Steifheit aufweist, welche das Gurtschloss in der vorbestimmten
erhöhten Position während der Einrastoperation hält. Auf diese Weise
gestattet das Positionierelement eine einhändige Einrastoperationen, da der
Fahrzeugpassagier die Gurtschlosskomponente nicht greifen und anschließend
positionieren oder ausrichten muss, um diese in die andere Gurtschlosskomponente
einzurasten. Ferner sind die Anordnung und die Konfiguration des flexiblen Positionierelementmaterials
derart, dass das Positionierelement um ein vorbestimmtes Maß elastisch versetzt
werden kann, wenn eine relativ geringe Biegekraft auf dieses ausgeübt wird.
Auf diese Weise kann sich ein Fahrzeugpassagier auf den Fahrzeugsitz setzen, ohne
dass die Gefahr besteht, dass eine im Wesentlich starr gehaltene und harte Anschnallgurt-Gurtschlosskomponente
im Wege ist, wie es bei den zuvor beschriebenen Stahlbandstielen der Fall ist. Somit
hat das vorliegende Positionierelement eine vorbestimmte Steifheit, die eine optimale
Balance zwischen der Haltekraft, die das Positionierelement erzeugt, um die Gurtschlosskomponente
in einer vorbestimmten erhöhten Position zu halten, und der Biegefestigkeit
zu schaffen, um die Gurtschlosskomponente leicht zu versetzen, wenn eine relativ
geringe Querbiegekraft auf das Positionierelement ausgeübt wird, was dann der
Fall ist, wenn ein Passagier versehentlich die Gurtschlosskomponente und/oder das
Positionierelement berührt, wenn er sich bewegt, um auf dem Fahrzeugsitz Platz
zu nehmen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist das vorbestimmte
flexible Material das einzige Gurtschlosskomponentenhaltematerial des Positionierelementes.
Besser noch handelt es sich bei dem Material um ein Gurtbandmaterial, das gefaltete
Bereiche aufweist, die derart angeordnet und befestigt sind, dass das Positionierelement
selbsttragend ist und ein elastisches Versetzen der Gurtschlosskomponente gestattet.
Bei einer alternativen Ausführungsform kann eine Abdeckung oder
Hülse vorgesehen sein, die sich aus Gründen der Ästhetik um das Positionierelement
erstreckt. Optional kann die Hülse als ein Rückhalteelement dienen, um
die Gurtschlosskomponente ordnungsgemäß für eine Zungeneinrastoperation
auszurichten, wobei das flexible Material des Positionierelementes weiterhin den
hauptsächlichen Halt für die Gurtschlosskomponente bietet, der diese auf
ihrer erhöhten Position hält.
Bei einer Ausführungsform ist ein Gurtband mit Standardbreite
entlang wenigstens einer Längsfaltlinie gefaltet, um eine Ausgangsgurtbandlänge
mit doppelter Dicke und halber Breite zu bilden. Dreigefaltete Bereiche werden dann
erzeugt, indem die Ausgangsgurtbandlänge mit halber Breite über ein Paar
von in Längsrichtung beabstandeten und sich quer erstreckenden Faltlinien gefaltet
wird. Auf diese Weise können die dreigefalteten Bereiche derart befestigt werden,
dass das Positionierelement eine Dicke aufweist, die dem Sechsfachen des Gurtbandmaterials
entspricht.
Gemäß einem weiteren Aspekt wurde festgestellt, dass das
verwendete Nähmuster dahingehend von Bedeutung ist, dem Positionierelement
die erforderliche Zugfestigkeit zu verleihen, während die Frequenz des Nadelbruchs
relativ zu der Anzahl genähter Positionierelemente minimal gehalten wird. Bei
einer bevorzugten Ausführungsform, bei der das flexible Material des Positionierelementes
ein Gurtbandmaterial ist, das derart gefaltet und befestigt ist, dass es eine Dicke
aufweist, die wenigstens der dreifachen Dicke des Gurtbandmaterials entspricht,
wird ein vorbestimmtes Nähmuster vorgesehen, das die Anzahl von Nähten
minimiert, die zum Zusammennähen des gefalteten Gurtbandmaterials zur Ausbildung
des Positionierelementes erforderlich ist, während weiterhin das Positionierelement
mit einer vorbestimmten hohen Zugfestigkeit erzeugt wird, beispielsweise vergleichbar
mit derjenigen, die durch Bandstahl-Gurtschlossstiele erzielt wird.
Um die Steifheit in Bezug auf das elastische Versatzmaß, das
durch das Positionierelement zugelassen wird, zu optimieren, wurde festgestellt,
dass es bevorzugt ist, dass die Steifheit des Positionierelementes für die
geringe Biegekraft im Bereich von etwa 1 N bis weniger als etwa 10 N liegt, um das
Positionierelement elastisch zwischen etwa 10 mm bis etwa 30 mm von der vorbestimmten
erhöhten Position zu versetzen. Bei einer anderen Ausführungsform nimmt
die vorbestimmte Steifheit für die geringe Biegekraft nach und nach zu, wenn
sich die Gurtschlosskomponente nach und nach weiter von der vorbestimmten erhöhten
Position weg bewegt. Entsprechend ähnelt die Steifheit derjenigen von Stahlbandstielen
in Bezug auf die Zugfestigkeitskomponente, wohingegen die Steifheit in Bezug auf
die Biegefestigkeit gemessen anhand der Biegekraft für das Positionierelement
im Wesentlichen eine Größenordnung geringer als diejenige ist, die zum
Biegen vergleichbarer Stahlstiele erforderlich ist.
Weitere Aspekte der Erfindung umfassen ein Falt- und Nähsystem
zum Herstellen eines Gurtschlosskomponenten-Positionierelementes
aus flexiblem Material und ein Positionierelement. Genauer gesagt umfasst das Falt-
und Nähsystem ein Paar von Falteinrichtungen zum Falten des flexiblen Materials
des Positionierelementes und eine Spanneinrichtung zum Halten des gefalteten Materials,
während dieses genäht wird.
Ein Verfahren umfasst das Falten des flexiblen Materials entlang wenigstens
einer Längsfaltlinie und das Zusammennähen des gefalteten Materials zum
Herstellen eines Ausgangsstoffes des gefalteten Materials mit doppelter Dicke und
halber Breite. Das Verfahren umfasst ferner das Falten des Ausgangsstoffes des gefalteten
Materials in Querrichtung über eine laterale Faltlinie und das Zusammennähen
des umgelegten Stoffes des gefalteten Materialbestands zum Erzeugen des Positionierelementes
mit einer verkürzten Länge und erhöhten Dicke gegenüber denjenigen
des Ausgangsstoffes des gefalteten Materials. Vorzugsweise wird der Ausgangsstoff
des quer gefalteten Materials erneut quer über eine zweite laterale Faltlinie
gefaltet, die in Längsrichtung von der ersten lateralen Faltlinie beabstandet
ist, so dass er sich über und entlang des quer gefalteten Materials erstreckt
und mit diesem vernäht wird, um das Positionierelement zu bilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfasst das Nähen
des quer gefalteten Materials das Nähen wenigstens eines kreuz und quer verlaufenden
Musters. Besser noch umfasst das Nähen wenigstens des kreuz und quer verlaufenden
Musters das Nähen sowohl des kreuz und quer verlaufenden Musters als auch eines
Kastenmusters, die sich im Wesentlichen kontinuierlich über einen Großteil
der Länge des Positionierelementes erstrecken.
Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
1 zeigt ein Paar von Gurtschloss-Halteanordnungen
10, die an jeder Seite einer Mittelkonsole 12 zwischen dem Fahrersitz
14 und dem Beifahrersitz 16 positioniert sind. Wie es in der Figur
gezeigt ist, positioniert die Halteanordnung 10 eine Gurtschlosskomponente,
wie beispielsweise ein Gurtschloss 18, an einer erhöhten Position,
die sich aufwärts in einer Richtung weg von dem Boden des Fahrzeugs erstreckt.
Die Halteanordnung 10 umfasst ferner eine untere Verankerungsplatte
20, die in 2 gezeigt ist, die an einem unteren
Bereich des Rahmens der Sitze 14 und 16 befestigt wird. Alternativ
kann die Verankerung 20 dazu geeignet sein, an dem Fahrzeugrahmen oder
an dem Fahrzeugboden befestigt zu werden. Bei der bevorzugten und dargestellten
Ausführungsform positioniert die Gurtschlosshalteanordnung 10 das
Gurtschloss 18 derart, dass seine erhöhte Position geringfügig
höher als diejenige des Sitzpolsters 22 jedes der Sitze
14 und 16 ist. Auf diese Weise positioniert die Gurtschlosshalteanordnung
10 das Gurtschloss 18 an einer bequemen und einfach zu erreichenden
Position zum Verrasten mit der zugehörigen Gurtschlosskomponente, d.h. einer
Zungenplatte 24 eines Anschnallgurtsystems, wie beispielsweise das in
1A dargestellte Dreipunkt-Anschnallgurtsystem
26. Natürlich kann die Zungenplatte 24 auch Teil der Halteanordnung
10 und anstelle des Gurtschlosses 18 von dieser gehalten sein.
Das dargestellte Dreipunkt-Anschnallgurtsystem 26 für
die äußeren Sitze 28 einer Rückband-Sitzanordnung
30 verwendet, obwohl klar sein sollte, dass ein ähnliches Dreipunktsystem
26 auch für den Fahrer- und den Beifahrersitz 14 und
16 verwendet werden kann. Bei dem Rückbanksitz 30 können
die Gurtschlosshalteanordnungen 10 auch derart verwendet werden, dass sie
sich zwischen dem Sitzpolster 32 und der Sitzrückenlehne
34 und neben dem mittleren Sitz 36 erstrecken. In diesem Fall
können die Halteanordnungen 10 die Gurtschlösser 18
im Wesentlichen in einer erhöhten Position geringfügig oberhalb des entsprechenden
Sitzpolsters 32 halten, anstatt auf diesem zu ruhen.
Genauer gesagt, bietet die vorliegende Gurtschlosshalteanordnung
10 eine optimale Kombination aus Gurtschlosshaltekraft zum Halten des Gurtschlosses
18 in einer im Wesentlichen vorbestimmten Position, die ein einfaches Verrasten
der Zungenplatte 24 gestattet, und aus einem elastischen Versetzen, das
stattfindet, wenn ein Passagier versehentlich die Halteanordnung 10 mit
dem Gurtschloss 18 oder dem Positionierelement 38 berührt.
Zu diesem Zweck ist das Positionierelement 38 bevorzugt ausschließlich
aus einem flexiblen Material ausgebildet, wie beispielsweise aus einem Gewebeband-Gurtbandmaterial
40. Wie es in 6 gezeigt ist, ist das Gurtbandmaterial
40 derart gefaltet, dass das Positionierelement 38 mehrere Schichten
aus dem Gurtbandmaterial 40 aufweist, die mittels Nähen aneinander
befestigt sind. Dies verleiht dem Positionierelement 38 die Steifheitscharakteristika,
die zuvor beschrieben wurden. Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das Positionierelement
38 aus sechs Schichten 40a-40f des Gurtbandmaterials
ausgebildet, so dass die Dicke des Positionierelementes 38 dem Sechsfachen
einer einzelnen Schicht des Gurtbandmaterials 40 entspricht. Es hat sich
herausgestellt, dass sich das Gurtbandmaterial, das von dem Anmelder bereitgestellt
wird, besonders zum Ausbilden des vorliegenden Positionierelementes 38
eignet, insbesondere wenn die Schichten 40a-40f miteinander vernäht
sind, was nachfolgend genauer beschrieben wird.
Das bevorzugte Positionierelement 38 gemäß
6 eliminiert den Bedarf an separatem Verstärkungsmaterial,
um das gewünschte Steifheitsniveau zu erzielen. Das Falten
der Schichten 40a-40f des Gurtbandmaterials 40 verleiht
dem Positionierelement 40 eine ausreichende Festigkeit und Steifheit, so
dass es selbsttragend ist, einschließlich des Gewichtes des Gurtschlosses
18 an einem Ende desselben, wie es in den 1
und 1A dargestellt ist. Gleichzeitig sind die Steifheit
und die Festigkeit, insbesondere die Zugfestigkeit entlang der Längsrichtung
des länglichen Gurtschlosspositionierelementes 38 ausreichend gering,
so dass ein Versetzen des Gurtschlosses 18 oder des Positionierelementes
39 durch eine relativ geringe Querbiegekraft ermöglicht wird, die
auf die Gurtschlosshalteanordnung 10 ausgeübt wird. Auf diese Weise
kann das Positionierelement 38 das Gurtschloss 18 sowohl im Wesentlichen
an seiner vorbestimmten erhöhten Position während einer Einrastungsoperation
halten als auch ein Versetzen oder Biegen der Halteanordnung 10 bei einem
versehentlichen Kontakt mit der Halteanordnung 10 zulassen, wenn beispielsweise
ein Passagier versucht sich hinzusetzen.
Entsprechend ermöglicht es das vorliegende Positionierelement
38 einem Passagier, eine einhändige Einrastoperation durchzuführen,
indem die Zungenplatte 24 einfach mit einer Hand gegriffen wird, während
diese in das erhöhte Gurtschloss 18 eingesetzt wird, um sie einzurasten,
ohne dass der Passagier seine andere Hand dazu verwenden muss, das Gurtschloss auszurichten
und zu positionieren, um die Platte 24 gleitend darin aufzunehmen. Wenn
sich eine Person beim Hinsetzen versehentlich in den Bereich der Halteanordnung
10 setzt, so wird sie hingegen nicht gegen ein hartes und fest gehaltenes
Objekt stoßen, wie es beispielsweise bei Stahlband-Gurtschlosshaltestielen
der Fall ist. Vielmehr gestattet das mehrschichtige Positionierelement
38 ein elastisches Versetzen der Halteanordnung 10 um ein vorbestimmtes
Maß, wenn auf die Halteanordnung 10 eine Biegekraft ausgeübt
wird, die im Wesentlichen quer zu der Länge des Positionierelementes
38 wirkt. Entsprechend empfindet der Passagier bei dem vorliegenden Positionierelement
38 keine bedeutende Unannehmlichkeit und/oder keinen Schmerz, wenn er versehentlich
die Halteanordnung 10 beim Hinsetzen auf die Fahrzeugsitze 14,
16 und 28 berührt. Die Zugfestigkeit des Positionierelementes
38 ist mit derjenigen von Stahlbandstielen vergleichbar (27),
während die Halteanordnung 10 durch wesentlich geringere Biegekräfte
im Vergleich zu denjenigen versetzt werden kann, die zum Versetzen der Stahlbandstiele
erforderlich sind (29 und 30).
Die 2-5
und 7 und 8 zeigen Beispiele
von zwei verschiedenen Halteanordnungen 10, und zwar eine, welche die entsprechende
Elektronik aufweist, die ein Anschnallsignal oder ein Nicht-Anschnallsignal an das
Armaturenbrett übermittelt (2-5),
und eine weitere ohne eine solche Elektronik (7 und
8). In beiden Fällen verwenden die Halteanordnungen
10 das gleiche Positionierelement 38. Die in den 2-5
dargestellte Halteanordnung mit der Elektronik kann beispielsweise für den
Fahrersitz 14 verwendet werden, während die andere Halteanordnung
10, die in den 7 und 8
gezeigt ist, für den Beifahrersitz 16 verwendet werden kann. Alternativ
können diese Halteanordnungen 10 in Bezug auf denjenigen Sitz, für
den sie verwendet werden, vertauscht werden, oder die Halteanordnung 10,
welche die Elektronik aufweist, kann für beide Sitze 14 und
16 verwendet werden, oder die Halteanordnung 10 ohne Elektronik
kann für beide Sitze 14 und 16 verwendet werden.
Das Positionierelement 38 weist normalerweise eine Länge
auf, die größer als seine Breite ist, wobei sich die Länge zwischen
gegenüberliegenden Enden 42 und 44 des Positionierelementes
38 erstreckt. Unter Bezugnahme auf 4 ist das
Gurtschloss 18 an dem Positionierelement 38 an dem oberen Ende
42 desselben befestigt, wohingegen die Verankerungsplatte 20 an
dem Positionierelement 38 an dem unteren Ende 44 desselben befestigt
ist. 3 zeigt die Schaltungsanordnung 46, welche
in die in den 2-5 dargestellten
Gurtschlosshalteanordnung integriert ist. Das Gurtschloss 18 umfasst ein
Abdeckelement 48 und ein Basiselement 50, die aneinander befestigt
sind, um ein Gehäuse 52 für eine Gurtschlossbetätigungs-Nebenanordnung
54 zu erzeugen. Wie es bekannt ist, definiert ein Gurtschlossgehäuse
52 eine Schlitzöffnung 46, wobei die Zungenplatte
24 derart konfiguriert ist, dass sie gleitend darin aufgenommen werden
kann. Sobald sich die Zungenplatte 24 ein ausreichendes Maß in das
Gurtschloss 18 hinein bewegt hat, wird sie in dem Gehäuse
52 über den Betätigungsmechanismus 54 eingerastet. Zum
Lösen der Zungenplatte 24 von dem Gurtschloss 18 wird das
Druckknopf-Betätigungselement 58 des Mechanismus 54 gedrückt,
wodurch die Rastverbindung zwischen der Zungenplatte 24 und dem Betätigungsmechanismus
54 gelöst wird, so dass der Passagier die Zungenplatte 24
aus dem Gurtschloss 18 herausziehen kann.
Die Schaltanordnung 46 umfasst eine Schalteinrichtung
58, die in dem Gurtschlossgehäuse 52 angeordnet und dazu
geeignet ist, zu erfassen, ob die Zungenplatte 24 und der Betätigungsmechanismus
54 eingerastet sind oder nicht. Leitungsdrähte erstrecken sich durch
eine Hülle oder ein Rohr 62 aus der Rückseite des Gurtschlossgehäuses
52 zu einem Anschluss 64, der mit einem Verbindungsclip
66 verbunden ist, der wiederum mit einem elektrischen Verbindungselement
68 verbunden ist. Das Verbindungselement 68 passt in einen Kabelstrang,
der hinter dem Sitz 14 angeordnet und elektrisch mit dem Armaturenbrett
verbunden ist, um anzuzeigen, ob sich das Fahrersitzgurtschloss 18 und
die Zungenplatte 24 im nicht eingerasteten oder im eingerasteten
Zustand befinden.
Ansonsten entsprechen die Konstruktion der die Elektronik aufweisenden
Halteanordnung 10, die in den 2-5
gezeigt ist, und der in den 7 und 8
dargestellten weiteren Halteanordnung im Wesentlichen einander. Entsprechend ist
ein Schutzhülsenelement 70 vorgesehen, in dem die Rückseite des
Gurtschlossgehäuses 52 fest aufgenommen ist. Das Hülsenelement
70 ist optional aus ästhetischen Gründen vorgesehen und kann
auch dazu dienen, das Gurtschloss 18 daran zu hindern, eine Schwenkbewegung
relativ zu dem Positionierelement 38 durchzuführen, so dass die Schlitzöffnung
56 in einer im Wesentlichen aufwärts weisenden Ausrichtung verbleibt,
um die Zungenplatte 24 einfach darin einsetzen zu können. Eine Heftklammer
72 sichert das Hülsenelement 70 in Bezug auf eine Gleitbewegung
relativ zu dem Positionierelement 38, indem diese durch einen dünnen
Lippenerstreckungsbereich 74 des Hülsenelementes 70 getrieben
wird, der abwärts entlang des Positionierelementes 38 vorsteht, und
dann in das Gurtbandmaterial 40 des Positionierelementes 38. Die
Verankerungsplatte 20 umfasst eine obere Schlitzöffnung
76 zum Befestigen des Positionierelementes 44, was nachfolgend
beschrieben wird. Ferner ist eine untere ringförmige Öffnung
78 in der Verankerungsplatte 20 ausgebildet, um eine Buchse
80 darin aufzunehmen. Die untere Verankerungsöffnung 78 und
die Buchse 80 ermöglichen es, dass die Verankerungsplatte
20 an einem unteren Bereich des Sitzrahmens über einen Verankerungsbolzen
befestigt werden kann, wobei die Buchse 80 als ein Geräuschdämpfer
zwischen dem Bolzen und der Verankerungsplatte 20 wirkt.
Unter Bezugnahme auf die 12-18
wird nachfolgend die Herstellung des bevorzugten Positionierelementes
38 mit den sechs Schichten 40a-40f des Gurtbandmaterials
40 beschrieben. Wie es zuvor erläutert wurde, ist der Körper
82 des Positionierelementes 38 bevorzugt aus mehreren Schichten
40a-40f des Gurtbandmaterials 40 ausgebildet, das aus
einem Gurtband 83 mit Standardgröße hergestellt ist, beispielsweise
ein Gurtband, das von dem vorliegenden Anmelder bereitgestellt wird. Beispielsweise
kann das Gurtband eine Dicke von etwa 9 mm bis etwa 14 mm und eine Breite von etwa
22 mm bis etwa 28 mm aufweisen, die sich zwischen gegenüberliegenden Seitenkanten
84 und 86 desselben erstreckt, was jedoch nicht einschränkend
ist. Dieses Gurtband 83 mit Standardgröße wird durch Faltstationen
80a und 90 und durch eine Nähstation 92 geleitet,
um den mehrschichtigen Körper 82 des Positionierelementes
38 zu erzeugen.
Insbesondere unter Bezugnahme auf 12
wird das Gurtband 83 anfangs durch eine Einrichtung 94 geführt,
um die Breite des Gurtbandes 83 zu verringern. Genauer gesagt, weist die
Einrichtung die Form eines Schuhelementes 96 auf, das eine vergrößerte
Mundöffnung 98 an seinem Zuführende aufweist. Das Schuhelement
96 verjüngt sich von der Mundöffnung 98 zu einer kleineren
Ausgangsöffnung 100 an seinem gegenüberliegenden Ende über
konturierte Seitenwände 102 und 104. Die Kontur der Seitenwände
102 und 104 ist derart, dass, wenn das Gurtband 83 durch
das Schuhelement 96 in Bewegungsrichtung 105 entlang der Länge
des Gurtbandes gezogen wird, die Kanten 84 und 86 entweder automatisch
oder manuell aufeinander zu umgefaltet werden. Wenn die Kanten 84 und
86 derart gefaltet sind, dass sie eng beieinander angeordnet sind oder
gegeneinander stoßen, wie es in 13A dargestellt
ist, wird das gefaltete Gurtband 83 genäht, wie es in 13B
gezeigt ist.
Nachdem das Gurtband 83 an der Faltstation 88 gefaltet
und an der Nähstation (nicht dargestellt) genäht wurde, weist das gefaltete
Gurtband 83 eine Breitenabmessung zwischen den gefalteten Seitenkanten
106 und 108 auf, die in etwa in der Hälfte der Breitenabmessung
des ungefalteten Gurtbandes 83 zwischen den Kanten 84 und
86 entspricht. Zudem weisen die gefalteten Gurtbandbereiche 110
und 112, welche die entsprechenden Gurtbandkanten 84 und
86 aufweisen, etwa ein Viertel der Breite des gefalteten Gurtbandes
83 auf, wenn sie um die Längsfaltkanten 107 und
109 gemäß den entsprechenden gefalteten Seitenkanten
106 und 108 gefaltet werden. Die Gurtbrandbreiten 110
und 112 mit der Viertel-Breite werden zurück auf einen zentralen Bereich
114 des Gurtbandes 83 mit halber Breite gefaltet, so dass ein
Gurtbandmaterial 40 mit doppelter Dicke erzeugt wird, sobald die Gurtbandbereiche
110 und 112 an den zentralen Gurtbandbereich 114 genäht
werden. Unter Bezugnahme auf 13B ist zu erkennen, dass
sich die Nähte 116 in der Längsrichtung 118 des Gurtbandes
83 erstrecken, wobei die Nähte 116 in Reihen 120
und 122 angeordnet sind, die benachbart und im Wesentlichen parallel zu
den entsprechenden Kanten 84 und 86 angeordnet sind. Entsprechend
befestigt die Nahtreihe 120 den gefalteten Gurtbandbereich 110
mit Viertel-Breite an dem zentralen Gurtbandbereich 114 mit halber Breite,
und die Nahtreihe 122 befestigt den gefalteten Gurtbandbereich
112 mit Viertel-Breite an dem zentralen Gurtbandbereich 114. Auf
diese Weise wird das Gurtband 83 in ein Gurtband mit doppelter Dicke und
halber Breite transformiert, das zur Herstellung des mehrschichtigen Positionierelementkörpers
83 verwendet wird.
Es sollte klar sein, dass ein Standard-Gurtbandnähgerät
(nicht gezeigt) verwendet werden kann, da die Nähte 116 lediglich
zwei Schichten des Gurtbandmaterials 40 miteinander vernähen. Während
das Gurtband 83 bevorzugt entlang der beiden Faltlinien 107 und
108 gefaltet wird, um zu vermeiden, dass die Gurtbandkanten 84
und 86 entlang der Seite des Teils mit doppelter Dicke
und halber Breite, das an der Faltstation 88 erzeugt wird, freiliegen,
sollte ferner klar sein, dass das Gurtband 83 anstelle dessen auch entlang
einer einzelnen, zentralen Längsfaltlinie gefaltet werden kann, um ein Gurtband
mit doppelter Dicke und halber Breite zu erzeugen.
Nach dem zuvor beschriebenen Falten und Nähen wird das genähte
und gefaltete Gurtband 83 an einer Schneidstation (nicht gezeigt) auf spezifische
Längen für die Endfalt- und Nähoperationen zur Herstellung des Positionierelementes
38 geschnitten. Unter Bezugnahme auf die 14
und 15 erzeugt das auf Länge geschnittene, gefaltete
Gurtbandmaterial ein Ausgangsgurtbandstoffstück oder ein Ausgangsgurtbandstoffelement
125 mit einer vorbestimmten Länge des Gurtbandmaterials
40 mit doppelter Dicke und halber Breite, das erneut an einer Faltstation
126 gefaltet wird. Die Faltstation 126 umfasst eine Einrichtung
128 mit einer Basis 130, die einen Verankerungshalteblock
132 und eine Faltsäule 134 an seinen Enden aufweist. Der
Block 132 umfasst einen engen Schlitz 136, der sich zentral und
vertikal durch das Blockelement 132 erstreckt und zu dessen Oberseite offen
ist. Der enge Schlitz 136 hat eine Breite, die in etwa derjenigen der Dicke
der Verankerungsplatte 20 entspricht, so dass die Verankerungsplatte von
der Oberseite des Blockes 132in den Schlitz 136 eingesetzt und
mittels einer Übergangspassung aufgenommen werden kann.
Wie es zuvor beschrieben wurde, wird der Stoff 124 auf eine
vorbestimmte Länge geschnitten, um ein Stoffelement 125 zu erzeugen,
das sich zwischen gegenüberliegenden Enden 138 und 140 erstreckt.
Bei im Wesentlichen fest in dem Befestigungsblock 132 gehaltener Verankerungsplatte
20 wird das Stoffende 138 durch die Verankerungsplattenschlitzöffnung
76 gefädelt und durch diese hindurch gezogen, bis das Stoffende
140 in einem gewünschten Abstand von der Befestigungssäule
134 angeordnet ist. Genauer gesagt wird das Stoffende 140 um die
Säule 134 gelegt, so dass sich der Stoffbereich 142 nahe
benachbart zu dem Stoffbereich 144 erstreckt, der derart gezogen wird,
dass er sich straff zwischen der Verankerungsplatte 20 und der Säule
134 erstreckt. Der Stoffbereich 146 mit dem Ende 138
wird durch die Verankerungsplatte 76 gezogen und um die Platte zurück
in Richtung der Stoffbereiche 142 und 144 geführt. Die Länge
des Stoffbereiches 146 wird dadurch bestimmt, wie weit das Stoffelement
125 durch den Verankerungsschlitz 76 gezogen wird. Normalerweise
ist es in Bezug auf die Länge des Stoffbereiches 146 wünschenswerter,
dass sie etwa derjenigen des Stoffbereiches 144 entspricht, so dass er
sich zwischen der Schlitzöffnung 76 in der Verankerungsplatte
20 und der Befestigungssäule 134 erstreckt, wie es in
15 gezeigt ist. Auf diese Weise wird das Stoffende
140 in einem vorbestimmten Abstand, beispielsweise im Bereich von etwa
2 mm bis etwa 5 mm, von dem benachbarten Ende 20a der Verankerungsplatte
20 positioniert.
Nachdem das Ende 138 in Eingriff mit dem Stoffbereich
144 geschwenkt wurde, wird das quer gefaltete Stoffelement 125
aus der Einrichtung 128 entfernt, indem die Verankerungsplatte
20 aus dem Halteschlitz 136 des Befestigungsblockes
132 gehoben und die gefalteten Stoffbereiche 142 und
144 von der Befestigungssäule 134entfernt werden. Das gefaltete
Stoffelement 125 umfasst den inneren Stoffbereich 142, der die
kürzere Länge aufweist und sich zwischen den äußeren Stoffbereichen
144 und 146 mit der längeren Länge erstreckt, so dass
drei Schichten des Stoffes 124 des Gurtbandmaterials 40 mit doppelter
Dicke und halber Breite vorhanden sind. Es ist zu erkennen, dass das Stoffelement
125 entlang zweier lateraler Faltlinien 148 und 150 quer
gefaltet ist, die sich in Breitenrichtung entlang des Stoffelementes 125
und zwischen den gefalteten Seitenkanten 106 und 108 desselben
erstrecken und in Längsrichtung voneinander entlang der Länge des Stoffelementes
125 in der Längsrichtung 118 beabstandet sind. Der Abstand
in Längsrichtung der Faltlinien 148 und 150 definiert die
Länge des Positionierelementes 38, der im Wesentlichen mit dem Abstand
zwischen dem Verankerungsplattenschlitz 76 und dem distalen Flächenbereich
der Befestigungssäule 134 entspricht, um die sich das Stoffelement
125 erstreckt.
Bei dem wie zuvor beschrieben ausgebildeten Positionierelement
38 verleiht das gefaltete Stoffelement 125 den Positionierelementkörper
82 mit einer dreigefalteten Konfiguration mit doppelter Dicke, die drei
gefaltete Bereichen 142-146 des Stoffelementes 125 aufweist,
die jeweils aus der anfänglichen Länge des gefalteten Stoffes
124 mit doppelter Dicke und halber Breite erzeugt wurden, wie es zuvor
beschrieben wurde. Mit anderen Worten umfasst jeder der gefalteten Stoffbereiche
142-146 die gefalteten Gurtbandbereiche 110 und
112 und den zentralen Gurtbandbereich 114, so dass die dreigefaltete
Konfiguration mit doppelter Dicke des Positionierelementkörpers 82
sechs Schichten 40a-40f des in 6
dargestellten Gurtbandmaterials 40 aufweist.
Aufgrund der Anzahl von robusten Gewebeschichten, aus denen das Positionierelement
38 wie zuvor ausgebildet ist, wurde festgestellt, dass der Nähprozess
und das Nahtmuster von besonderer Bedeutung sind. Genauer gesagt minimieren die
bevorzugten Nahtmuster die Anzahl von einzelnen Nähten, die dazu erforderlich
sind, die Stoffbereiche 142-146 miteinander zu verbinden, während
weiterhin die für das Positionierelement 38 gewünschte hohe Zugfestigkeit
erzielt wird. Zudem tragen die bevorzugten Nahtmuster auch dazu bei, das Positionierelement
38 mit dem gewünschten Maß an Biegefestigkeit zu versehen, so
dass das Gurtschloss 18
während Gurtschlossoperationen im Wesentlichen stationär
gehalten wird, während ein leichtes Versetzen zugelassen wird, wenn es versehentlich
mit einem Passagier in Eingriff kommt, wie es zuvor beschrieben wurde.
Um den Positionierelement die optimierte Steifheit zu verleihen, wie
es zuvor beschrieben wurde, ist es bevorzugt, dass das Gurtband 83 von
dem vorliegenden Anmelder bezogen wird, wie es zuvor beschrieben wurde. Der Faserverlauf
152 des Gewebegurtbandes 183 verläuft im Wesentlichen in
Längsrichtung entlang des Positionierelementes 38 in der Richtung
seiner Längsachse 38a, wie es am besten in den 9-11
gezeigt ist. Entsprechend sind es die Konstruktion des Gurtbandes 83, das
Falten des Gurtbandes 83 zum Erzeugen des Positionierelementkörpers
82 und das Nähen des gefalteten Gurtbandkörpers 82 mit
einem vorbestimmten Nahtmuster, wie beispielsweise das in den 9
und 10 dargestellte Nahtmuster 154 und das
in 11 dargestellte Nahtmuster 156, die dem
Positionierelement 38 gemeinsam die hierin beschriebene Steifheit verleihen.
Wie es in den 9 und 10
gezeigt ist, erstreckt sich das Nahtmuster 154 über den Großteil
der Länge des Positionierelementkörpers zwischen dem Verankerungsende
158 und dem Gurtschlossende 160, an dem die entsprechenden Querfalten
148 und 150 ausgebildet sind. Das Nahtmuster 154 ist
eine Kombination eines Kasten- und Schmetterling- oder kreuz und quer verlaufenden
Musters, so dass eine Vielzahl von kreuz und quer verlaufenden oder X-förmigen
Nahtabschnitten 162 vorhanden ist, die jeweils durch ein Paar von sich
überschneidenden Nahtreihen 163 gebildet sind, die durch einen länglichen,
rechteckigen Kasten von Nähten 164 abgegrenzt sind. Bei der Kombination
des Kasten- und Schmetterling-Nahtmusters 154 minimiert die im Wesentlichen
längs ausgerichtete Naht die Anzahl der erforderlichen einzelnen Nähten,
während die Nähte weiterhin dazu beitragen können, dem Positionierelement
das gewünschte hohe Maß an Zugfestigkeit zu verleihen und das Gurtschloss
18 fest an einer erhöhten Position für Gurtschlossoperationen
zu halten. Gleichzeitig sind die Nähte nicht derart frequent ausgebildet, dass
sie einen übermäßigen Widerstand in Bezug auf eine Querbiegung des
Positionierelementes 38 erzeugen, was insbesondere für den gefalteten
Gurtbandkörper 82 desselben gilt, und minimieren ferner die Anzahl
von Nadelbrüchen in Bezug auf die ausgebildeten Positionierelemente
38. Dies ist besonders wichtig, da der vorliegend bevorzugte Positionierelementkörper
82 aus sechs Schichten 40a-40f aus einem stabilen Gewebegurtbandmaterial
40 hergestellt ist. Weitere Anpassungen des Nähgerätes über
das verwendete bestimmte Nahtmuster hinaus sind bevorzugt beinhaltet, wie beispielsweise
durch das Vorsehen einer robusten Nähnadel 66 mit hoher Festigkeit,
die in den 17 und 18 dargestellt
ist.
Bei der bevorzugten und dargestellten Ausführungsform umfasst
das Nahtmuster 154 ferner einen größeren, äußeren,
rechteckigen Kasten von Nähten 168, der sich um den inneren Kasten
von Nähten 164 erstreckt. Unter Bezugnahme auf 10
umfasst das Kasten-in-Kasten-Nahtmuster vier Nahtreihen 170, die sich in
der Längsrichtung entlang des Positionierelementes 38 erstrecken.
Diese langen Reihen 170 verleihen dem Positionierelement 38 die
Zugfestigkeit und die Elastizität mit einem Widerstand in Bezug auf eine Biegeoperation
in Querrichtung. Zudem umfasst das Kasten-in-Kasten-Muster vier relativ kurze Reihen
172 von Nähten, die sich lateral oder in der Breitenrichtung im Wesentlichen
orthogonal zu der Längsachse 38a des Positionierelementes
38 erstrecken.
Genauer gesagt, ist der innere Nahtkasten 164 aus dem inneren
Paar von Längsnahtreihen 170b und 170c gebildet, die an ihren
gegenüberliegenden Enden durch laterale Nahtreihen 172b und
172c verbunden sind. Der andere Nahtkasten 168 ist aus den äußeren
Längsnahtreihen 170a und 170d gebildet, die durch laterale
Nahtreihen 172a und, in Richtung des Verankerungsendes 158, durch
zwei eng voneinander beabstandeter laterale Nahtreihen 172d und
172e miteinander verbunden sind. Wie es zu erkennen ist, sind bei dem inneren
Nahtkasten 164, der im Wesentlichen in dem äußeren Nahtkasten
168 zentriert ist, die inneren lateralen Nahtreihen 172d und
172c kürzer als die äußeren, längeren, lateralen Nahtreihen
172a, 172d und 172e, die sich dann lateral über
jedes Ende der benachbarten kurzen, lateralen Nahtreihen 172b und
172c hinaus erstrecken. Ähnlich sind die inneren Längsnahtreihen
170b und 170c kürzer als die äußeren, längeren
Längsnahtreihen 170a und 170d, die sich dann in Längsrichtung
über jedes Ende der benachbarten kürzeren Längsnahtreihen
170b und 170c hinaus erstrecken. Die beiden Nahtreihen
172d und 172e sind vorgesehen, um es zu ermöglichen, dass
das Nahtmuster 154, das die inneren X-Bereiche 162 aufweist, im
Wesentlichen kontinuierlich genäht werden kann, ohne die Nähoperation
anzuhalten, um den Nadelkopf 174 über die Fläche des Positionierelementes
38 ohne eine Nähoperation zu bewegen. Die kürzeren, lateralen
Nahtreihen 172 verleihen dem Positionierelement ferner den Biege- oder
Verdrehwiderstand um die Längsachse 38a des Positionierelementes
38.
Unter Bezugnahme auf die 9 und
10 ist zu erkennen, dass bevorzugt sechs kreuz und
quer verlaufende Nahtabschnitte 162 durch den inneren Nahtkasten
164 begrenzt werden. Diese Abschnitte 162 haben eine X-Form, die
sich länglich in der Längsrichtung erstreckt. Entsprechend erstrecken
sich die Nähte der kreuz und quer verlaufenden Abschnitte 162 mehr
längs als lateral von einer der Längsnahtreihen 170b und/oder
170c zur anderen. Dabei erstrecken sich die Reihen 163 von Nähten,
welche die inneren kreuz und quer verlaufenden Abschnitte 162 bilden, in
einem spitzen Winkel von etwa 20° in Bezug auf die Längsnahtlinien
170b und 170c und die Positionierelementachse 38a. Entsprechend
erstrecken sich Nahtreihen 163 mehr in Längsrichtung als in Querrichtung
über die Breite des Positionierelementes 38. Somit verleihen die Nahtreihen
163, die sich quer zwischen den Längsnahtlinien 170b und
170c erstrecken, dem Positionierelement 38 eine zusätzliche
Zugfestigkeit, während die Anzahl von Nähten in dem Muster 154
minimal gehalten wird.
Bei den zuvor beschriebenen bevorzugten Gurtbandgrößen umfasst
das Nahtmuster 154 beispielsweise Längsnahtreihen 170a und
170d, die sich über eine Entfernung in Längsrichtung von etwa
139 mm zwischen lateralen Nahtreihen 172a und 172d erstrecken,
und die lateralen Nahtreihen 172a und 172d erstrecken sich über
eine Entfernung von etwa 16 mm. In Bezug auf den inneren Nahtkasten 164
erstrecken sich die Längsnahtreihen 170b und 170c über
eine Entfernung von etwa 132 mm, und die lateralen Nahtreihen 172b und
172c erstrecken sich über eine laterale Entfernung von etwa 8 mm.
Die kreuz und quer verlaufenden Nahtabschnitte 162 erstrecken sich jeweils
über eine Entfernung in Längsrichtung von etwa 22 mm entlang der Positionierelementachse
38a. Somit sind sechs solcher kreuz und quer verlaufenden Abschnitte
162 in dem inneren Nahtkasten 164 vorhanden.
11 zeigt das alternative Nahtmuster 156, das
eine Mehrzahl von Schmetterling- oder kreuz und quer verlaufenden Nahtgruppen
176 entlang der Länge des Positionierelementes 38 verwendet.
Wie es zu erkennen ist, erstrecken sich die kreuz und quer verlaufenden oder X-förmigen
Nahtabschnitte 177 in jeder der Nahtgruppen 176 länglich
in der lateralen Richtung oder Breitenrichtung des Positionierelementes
38. Auf diese Weise erstrecken sich die quer verlaufenden Nahtreihen
178 mehr in lateraler Richtung als in Längsrichtung. Um die Anzahl
von diskreten Nähten in dem Stichmuster 156 zu verringern, sind die
X-förmigen Abschnitte 177 bevorzugt in drei Gruppen 176 angeordnet,
wobei die mittlere Gruppe 176a von den Endgruppen 176b und
176c durch Zwischenräume 180 beabstandet ist. Dennoch ist
ersichtlich, dass das Nahtmuster 156 gegenüber dem Nahtmuster
154 weniger bevorzugt wird, da es eine größere Anzahl von diskreten
Nähten als diejenige aufweist, die für den Kombinationskasten und das
Schmetterlingsnahtmuster 154 verwendet wird.
Dennoch wurde festgestellt, dass durch die Verwendung der Schmetterling-Nahtabschnitte
177 und durch die Unterteilung derselben in diskrete Gruppen
176 die Anzahl von Nähten, die in dem Muster 156 verwendet
wird, signifikant in Bezug auf diejenige verringert wird, die erforderlich wäre,
wenn beispielsweise ausschließlich laterale Nahtreihen verwendet würden.
In diesem Fall wäre die Anzahl von Nähten, die erforderlich wäre,
wenn nur laterale Nahtreihen verwendet würden, um das Positionierelement mit
dem gewünschten Steifheitsniveau zu Zugfestigkeits- und Biegefestigkeitszwecken
zu versehen, derart groß, dass die Frequenz von Nadelbrüchen aus herstellungstechnischer
Sicht nicht zufriedenstellend wäre. Entsprechend verwenden die bevorzugten
Nahtmuster 154 und 156 Schmetterling- oder kreuz und quer verlaufende
Nahtabschnitte 162 oder 177, um die Anzahl von diskreten Nähten
für das Positionierelement 38 minimal zu halten, wobei die Kombination
aus Kasten und Schmetterlingsnahtmustern 154 zu diesem Zweck bevorzugt
wird, wie es in den 9 und 10
dargestellt ist.
Jede der kreuz und quer verlaufenden Nahtgruppen 176 wird
an ihren gegenüberliegenden Längsenden durch eine laterale Reihe
182 von Nähten beendet, so dass das Nähen innerhalb einer Gruppe
176 kontinuierlich durchgeführt werden kann, bevor der Nadelkopf
174 die Nähoperation unterbricht, um sich zu dem Startpunkt für
die darauf folgende Nahtgruppe 176 zu bewegen. Beispielsweise können
die Nahtmuster 156 Nahtgruppen 176 umfassen, die sich jeweils
in Längsrichtung etwa 36 mm entlang der Länge des Positionierelementes
38 zwischen den gegenüberliegenden Nahtreihen 182 desselben
erstrecken, wobei sich die Nahtreihen 182 über die gesamte Breite
von etwa 18 mm jedes der fluchtenden X-förmigen Nahtabschnitte 177
erstrecken. Die Entfernung in Längsrichtung zwischen dem benachbarten parallelen
Nahtreihen 178 beträgt etwa 4 mm. Allgemein kann diese Entfernung
in Längsrichtung zwischen Nahtreihen und zwischen etwa 2 mm und etwa 4 mm betragen.
Die Anzahl von diskreten Nähten in einem kreuz und quer verlaufenden Abschnitt
kann zwischen zwei bis elf Nähten variieren. Die Länge jeder der Nahtreihen
178 kann zwischen etwa 3 mm und etwa 22 mm variieren.
Ein spezieller Nähprozess wurde entwickelt, um die Herstellung
des dreigefalteten Positionierelementes 38 mit doppelter Dicke durchzuführen.
Wie es zuvor beschrieben wurde, werden Faltstationen 88 und 90
eingesetzt, um die Falten in dem Gurtband 83 vor dem Nähen der Nahtmuster
154 oder 156 zu erzeugen. Ferner wird eine Nähstation (nicht
gezeigt) zwischen den Faltstationen 88 und 90 eingesetzt, um den
Ausgangsgurtbandstoff 124 mit doppelter Dicke und halber Breite zu erzeugen,
wie es zuvor beschrieben wurde. Nach der Faltstation 90 bewegt der Bediener
den dreigefalteten Positionierelementkörper 82 mit doppelter Dicke
mit der an diesem befestigten Verankerungsplatte 20 aus der Einrichtung,
um diesen zur Nähstation 92 zu überführen,
wie es in den 16-18 gezeigt
ist. Die Nähstation 92 umfasst eine Spanneinrichtung 184,
die dazu dient, die gefalteten Stoffbereiche 142-146 während
der Nähoperation stramm zu spannen.
Die Spanneinrichtung 184 umfasst ein Basiselement
186 mit einer länglichen Aussparung 188, die derart dimensioniert
ist, dass sie den gefalteten Positionierelementkörper 82aufnehmen
kann, wobei die einander gegenüberliegenden gefalteten Enden 158 und
160 von den entsprechenden offenen Enden der Aussparung vorstehen, wie
es in 17 gezeigt ist. Die Basis 186 umfasst
ebenfalls eine zentrale Öffnung 190, die in dem ausgesparten Bereich
188 ausgebildet ist und fast über die gesamte Länge in derselben
verläuft. Die Öffnung 190 kann eine Tiefe aufweisen, die geringfügig
größer als die Dicke eines der Stoffbereiche 142-146
ist, wohingegen die Tiefe der Aussparung 188 etwa der Dicke von zwei der
Stoffbereiche 142-146 entsprechen kann.
Genauer gesagt, umfasst das Basiselement 186 eine obere Fläche
192 und eine ausgesparte Fläche 194, die sich zu jeder Seite
196 und 198 des Basiselementes 186 erstreckt. Die ausgesparte
Entfernung zwischen der oberen Fläche 192 und der ausgesparten Fläche
194 entspricht in etwa der Dicke der Stoffbereiche 142 und
144. Die Öffnung 190 ist in der ausgesparten Fläche
194 ausgebildet und erstreckt sich durch den Boden 200 des Basiselementes
186, der von der ausgesparten Fläche 194 um eine Entfernung
beabstandet ist, die wenigstens der Dicke des Stoffbereiches 146 entspricht.
Zudem ist zu erkennen, dass sich die Öffnung 190 nicht über die
gesamte Strecke zwischen den Seiten 196 und 198 des Basiselementes
186 erstreckt. Alle drei Stoffbereiche 142-146 werden
auf dem Basiselement positioniert und derart gehalten, dass der Stoffbereich
144 im Wesentlichen mit der oberen Fläche 192 in der Basis
fluchtet. Der Positionierelementkörper 82 umfasst schlaufenförmige
Enden 158 und 160, wo nur zwei Schichten des Ausgangsstoffstückes
125 vorhanden sind, die durch die Querfaltung 148 zwischen den
Stoffbereichen 144 und 146 an dem Verankerungsende 158
und die Querfaltung 150 zwischen den Stoffbereichen 142 und
144 an dem Gurtschlossende 160 erzeugt wurden. An diesen Enden
weist der Positionierkörper 82 nur eine Doppelschichtdicke des Stoffes
124 auf, die durch die Abmessungen der Aussparung 188 aufgenommen
wird, wie es zuvor beschrieben wurde.
Wenn der Positionierelementkörper 82 an dem Basiselement
186 angeordnet ist, so dass die Enden 158 und 160 geringfügig
über die Seiten 196 und 198 desselben vorstehen, kann die
Platte 202 der Einrichtung 184 abwärts in Richtung des Basiselementes
186 bewegt werden. Die Spannplatte 202 hat im Wesentlichen die
gleiche äußere, umfängliche, rechteckige Konfiguration des Basiselements
186 und ist mit einem länglichen Fenster 204 versehen, das
derart dimensioniert ist, dass es in etwa die gleiche Größe wie der Umfang
in der zentralen Öffnung 190 in dem Basiselement 186 aufweist.
Zudem ist die Größe des Fensters 204 und der Öffnung
190 derart gewählt, dass das gesamte Nahtmuster 154 oder
156 in den freiliegenden Bereich des Positionierelementkörpers
82 ausgebildet werden kann. Wenn somit die Spannplatte 202 durch
ein Magnetbetätigungselement 206 oder dergleichen betätigt wird,
werden die sich quer oder lateral erstreckenden Enden 208 und
210 der Platte 202 in Spanneingriff mit den schlaufenförmigen
Enden 158 und 160 des Positionierelementkörpers
82 abwärts bewegt, um die schlaufenförmigen Enden 158
und 160 fest abwärts auf die ausgesparte Fläche 194
zu drücken, wobei der untere Stoffbereich 146 in der Basiselementöffnung
190 aufgenommen wird, wie es in den 16 und
17 gezeigt ist.
Wenn die Spannplatte 202 angetrieben von dem Magneten
206 in Spanneingriff mit dem Basiselement 186 und insbesondere
mit der oberen Fläche 192 desselben bewegt wird, wird die Länge
des Positionierelementkörpers 82, der alle drei Stoffbereiche
142-146 übereinander liegend aufweist, durch das Fenster
204 und die Öffnung 190 freigelegt oder fluchtend angeordnet,
um die Nähoperation durchzuführen. Unter Bezugnahme auf 18
wird dann der Nähkopf 174 betätigt, um die Nadel 166
hin und her zu bewegen, woraufhin die Nahtmuster 154, 156 durch
eine geeignet einprogrammierte Bewegung der Spanneinrichtung 184 unterhalb
des Nadelkopfes 174 erzeugt werden. Die zentrale Öffnung
190 erzeugt den Zwischenraum für die Nadel 166, wenn diese
durch den unteren Stoffbereich 146 stößt, und ermöglicht
eine Co-Operation mit dem Spulenfaden, der in die Öffnung 190 von
der Unterseite des Basiselementes 186 zugeführt wird. Sobald die Nähoperation
beendet ist, wird der Magnet 206 erneut betätigt, um die Platte
202 weg von der Basis 186 anzuheben, und der Bediener entfernt
den vollständig genähten Positionierelementkörper 82, um
an diesem den Gurtschlosskopf 18 zu befestigen.
Die 19-24
beziehen sich auf ein weiteres Positionierelement 212 mit einem Körper
214, der aus mehreren Schichten des gefalteten Gurtbandmaterials
40 hergestellt ist. Das Positionierelement 212 ist bevorzugt aus
dem gleichen Anfangsstoff 124 mit doppelter Dicke und halber Breite des
gefalteten Gurtbandes 83 ausgebildet, das dann an der Faltstation
90 gefaltet wird, wie es in 22 und
23 dargestellt ist. Wie es zu erkennen ist, besteht
ein Unterschied zwischen dem Positionierelement 212 und dem Positionierelement
38 darin, dass die Länge des geschnittenen Stoffteils oder Elements
216 zwischen den Enden 218 und 220 kürzer als diejenige
des Stoffelementes 125 ist. Dies liegt daran, dass beim
Falten des Positionierelementes 212 um die zwei lateralen Faltlinien
222 und 224 an dem entsprechenden schlaufenförmigen Verankerungsende
227 und dem schlaufenförmigen Gurtschlossende 229 des Positionierelementes
212 zum Ausbilden von drei Stoffbereichen 226-230 der
innere Stoffbereich 226 kürzer als der entsprechende innere Stoffbereich
142 des Positionierelementes 38 ist. Hingegen weisen die äußeren
Stoffbereiche 228 und 230 im Wesentlichen die gleiche Länge
wie die entsprechenden äußeren Stoffbereiche 144 und
146 des Positionierelementes 38 auf.
Somit erstreckt sich der äußere Stoffbereich 228
über die gesamte Entfernung zwischen den Faltlinien 222 und
224, und der äußere Stoffbereich 230 wird durch den
Verankerungsplattenschlitz 76 gezogen und erstreckt sich zu der Faltsäule
134 und kurz vor die Faltlinie 224 zwischen den Stoffbereichen
226 und 228, wie es in 23 gezeigt
ist. Die kürzere Länge des Stoffteils 216 belässt somit
nur einen kurzen inneren Stoffbereich 226. Dennoch sind drei Stoffbereiche
226-230 an dem Gurtschlosskopfende 229 des Positionierelementes
214 ähnlich wie bei dem Positionierelement 38 vorgesehen,
wie es am besten in 20 dargestellt ist. An dem Positionierelementende
229 sind entsprechend die gleichen sechs Schichten 40a-40f
des Gurtbandmaterials 40 wie bei dem Positionierelement 38 vorhanden,
wie es in 6 gezeigt ist, um den dreigefalteten Bereich
231 des Positionierelementes 212 auszubilden. Hingegen fehlt dem
Positionierelementkörper 214 näher an dem Verankerungselement
227 ein innerer Stoffbereich, der sich zwischen den äußeren Stoffbereichen
228 und 230 erstreckt, wie es in 23
gezeigt ist. Entsprechend sind nur Gurtbandschichten 40a, 40b
und 40e, 40f entlang dieser Länge des Positionierelementes
212 vorhanden, um einen zweigefalteten Bereich 232 auszubilden.
Somit hat der dreigefaltete Bereich 231 die gleichen sechs Schichten
40a-40f des Gurtbandmaterials 40 wie der dreigefaltete
Positionierelementkörper 82, wohingegen der zweigefaltete Bereich
232 nur vier Schichten 40a, 40b und 40e,
40f aufweist. Wie es in den 21,
23 und 24 gezeigt ist,
erstreckt sich der dreigefaltete Bereich 231 nur über eine relativ
kurze Entfernung X verglichen mit der Gesamtlänge des Positionierelementes
212 und somit in Bezug auf die Länge des restlichen zweigefalteten
Bereiches 232 des Positionierelementkörpers 214.
Die Entfernung X kann im Bereich von etwa 26 mm bis etwa 35 mm liegen,
wobei eine Gesamtlänge des Positionierelementes 212 etwa 170 mm beträgt,
so dass eine Länge von ungefähr 135 mm für den zweigefalteten Bereich
232 des Positionierelementes 212 verbleibt, wobei diese Maße
nur als Beispiel dienen und in keiner Weise einschränkend sind. Wenn nachfolgend
das Positionierelement 212 als ein zweigefaltetes Positionierelement
212 mit einer doppelten Dicke bezeichnet wird, sollte klar sein, dass diese
Bezeichnung den kurzen dreigefalteten Bereich 231 desselben einschließt.
Selbst wenn nur der kurze dreigefaltete Bereich 231 an dem Gurtschlosskopfende
229 des Positionierelementkörpers 214 vorhanden ist, wurde
festgestellt, dass das Positionierelement 212 die gewünschten Steifheitscharakteristika
zum Halten des Gurtschlosses 18 ähnlich wie das Positionierelement
38 aufweist. Diesbezüglich ist die Zugfestigkeitskomponente der Steifheit
des Positionierelements 212 nur geringfügig gegenüber dem dreigefalteten
Positionierelement 38 doppelter Dicke reduziert, wie es anhand der Testergebnisse,
die in 27 aufgeführt sind, zu erkennen ist. Ähnlich
ist die Flexibilität oder die Biegefestigkeit des Positionierelementes
212 nicht weit von demjenigen des Positionierelementes 38 entfernt
und in jedem Fall um eine Größenordnung viel geringer als diejenige des
Stahlbandes, wie es anhand der in den 29 und
30 dargestellten Versuchsergebnisse ersichtlich ist.
Unter Bezugnahme auf die 25 und
26 ist eine Zugfestigkeitsversuchsanlage oder Vorrichtung
234 zum Überprüfen der Festigkeit der Gurtschlosshalteanordnungen
10 mit den Positionierelementen 38 und 212 gezeigt, auf
die eine Zugkraft 236 ausgeübt wird. Die Zugkraft 236 wird
bis zum Versagen der Positionierelemente 38, 212 ausgeübt
und die Zugkraft notiert. Zu ordnungsgemäßen Vergleichszwecken wurden
für beide Positionierelemente 38 und 212 sowie für das
bekannte, an einem Stahlband montierte Gurtschloss sechs separate Versuche durchgeführt.
Wie es zu erkennen ist, umfasst die Versuchsanlage 234 einen
unteren Befestigungsblock 238 mit einer schrägen Befestigungsfläche
240 für die Gurtschlossvorrichtung 242. Die Gurtschlossvorrichtung
242 umfasst eine Testplatte 244, die in die Öffnung
56 des Gurtschlosses 18 eingerastet ist.
Die Testplatte 244 ist an dem Befestigungsblock
238 derart befestigt, dass sie mit der schrägen Befestigungsfläche
240 fluchtet, so dass sich das Gurtschloss 18 schräg aufwärts
von dieser erstreckt, wie es am besten in 26 dargestellt
ist. Die Platte 244 umfasst einen Schlitz 246, um Schraubenbefestigungselemente
248 in entsprechende Schraubenlöcher zu schrauben, die in dem Block
238 vorgesehen sind, so dass die Platte 244 fest an der Blockbefestigungsfläche
240 gehalten ist. Die Testanlage 234 umfasst einen Zugmechanismus
250, an dem das dargestellte Positionierelement 38 an dem Verankerungsende
158 befestigt ist, wobei der Zugmechanismus 250 im Wesentlichen
oberhalb der Blockfläche 240 ausgerichtet ist, so dass sich das Positionierelement
38 ebenfalls in einem spitzen Winkel zu der Vertikalen erstreckt.
Zum Durchführen des Versuchs wird der Zugmechanismus
250 angetrieben, so dass er sich in einer Richtung weg von dem Befestigungsblock
238 bewegt, und zwar in einer Aufwärtsrichtung 252, wie es
in den Figuren dargestellt ist. Da die Gurtschlossvorrichtung 242 fest
von dem Befestigungsblock 238 gehalten wird, werden das Positionierelement
38 und insbesondere das Gurtbandmaterial 40 desselben unter der
aufgebrachten Zuglast 236 gedehnt, die während der Versuchsdurchführung
sorgfältig gemessen wird. Sämtliche Lastwerte werden aufgezeichnet, bis
das Positionierelement 38 versagt. Normalerweise ist es in Bezug auf die
Positionierelemente 38 und 212 wünschenswert, dass diese
Lasten von wenigstens 17,79 KN aushalten, um Industriestandards (PF 8099-B, Abschnitt
5.2) zu entsprechen. Wie es in 27 gezeigt ist, wurden
für die Positionierelemente 38 und 212 Zugfestigkeitsmessung
durchgeführt, die weit über diesem Minimalwert liegen. Tatsächlich
zeigen die Versuchsergebnisse, dass die Positionierelemente 38 und
212 in Bezug auf die Zugfestigkeit mit den bekannten Stahlband-Positionierelementen
vergleichbar sind. Genauer gesagt, wies das Stahlband eine durchschnittliche Zugfestigkeit
von etwa 24,285 KN über alle sechs Versuche auf, die gemäß den in
PF8099-A, Abschnitt III.B festgelegten Standards durchgeführt wurden, und das
dreigefaltete Positionierelement 38 mit doppelter Dicke mit dem kontinuierlichen
Nahtmuster 154 wies eine durchschnittliche Zugfestigkeit von 22,575 KN
über alle sechs Versuche auf. Der Unterschied beträgt also weniger als
2 KN, wobei die durchschnittliche Zugfestigkeit weiterhin deutlich größer
als der minimale Standard von 17,79 KN ist, d.h. gut über 4 KN. Ähnlich
betrug der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Zugfestigkeit von 22,002
KN für das dreigefaltete Positionierelement mit doppelter Dicke mit den gruppierten
Nahtmustern 156 nur weniger als 2 KN gegenüber der durchschnittlichen
Zugfestigkeit des Stahlbandes und betrug gut über 4 KN mehr als der Zugfestigkeit-Minimalstandards.
Selbst bei dem zweigefalteten Positionierelement 212 mit doppelter Dicke
mit dem kontinuierlichen Nahtmuster 154 war die durchschnittliche Zugfestigkeit
von 20,241 KN geringfügig mehr als 2 KN größer als die Zugfestigkeit
des Positionierelementes 38, welches das Nahtmuster 154 verwendet,
und mehr als 2 KN gröber als der minimale Zugfestigkeitsstandard. In Bezug
auf die Zugfestigkeit ist zu erkennen, dass die Steifheit, die durch die Positionierelemente
38 und 212 erzielt wird, mit derjenigen, die bei den bekannten,
an einem Stahlband befestigten Gurtschlössern erzielt wird, vergleichbar und
auch gröber als der Minimalstandard von 17,79 KN ist.
Hinsichtlich der Flexibilität- oder Biegewiderstandsversuche
wurde die Versuchsanlage oder Vorrichtung 254 verwendet, die in
28 dargestellt ist. Die Versuchsanlage 254
ist fest an der Verankerungsplatte 20 befestigt. Wie es zu erkennen ist,
umfasst die Versuchsanlage 254 eine Wand 256, von der eine Erweiterung
258 vorsteht. Die Erweiterung 258 steht rechtwinklig von der wand
256 vor und nimmt einen Verankerungsbolzen 260 auf, der durch
die Verankerungsplattenöffnung 78 eingesetzt und festgeschraubt werden
kann, um die Verankerungsplatte 20 relativ zu der Erweiterung
258 zu befestigen. Zwischen der befestigten Verankerungsplatte
20 und der Wand 256 umfasst die Anlage 254 eine Einstellplatte
262, die sich aufwärts von dem Erweiterungselement 258 entlang
der Gurtschlosshalteanordnung 10 erstreckt. Die Einstellplatte
262 ermöglicht es einer starren Stange 264, an verschiedenen
Positionen entlang dieser befestigt zu werden.
Bei der Gurtschlosshalteanordnung 10, die in der zuvor beschriebenen
Weise in der Versuchsanlage 254 angeordnet wird, wird eine quer laufende
Biegekraft in der Richtung 266 auf den Gurtschlosskopf 18 im Wesentlichen
in Richtung der Wand 256 über eine Messkrafteinrichtung (nicht gezeigt)
ausgeübt. Die Stange 264 kann an zwei verschiedenen Positionen entlang
der Einstellplatte 262 angeordnet werden, so dass das obere Ende
268 der Stange 264 entweder um 50 mm um 100 mm von der Mitte der
Verankerungsplattenöffnung 78 beabstandet ist. In beiden Positionen
der Biegestange 264 wurde die Kraft gemessen und aufgezeichnet, die dazu
erforderlich ist, um das Gurtschloss 18 zu Positionen in drei verschiedenen
Abständen, d.h. 10 mm, 20 mm und 30 mm, auf einer vertikalen Position zu bewegen,
wie es in der 28, bei der es sich um eine nicht maßstabgerechnete
übertriebene Ansicht handelt, dargestellt ist, wobei die aufgezeichneten Ergebnisse
in den 29 und 30 dargestellt
sind. Diese Biegeversuche wurden mit den beiden vorliegenden Positionierelementen
38 und 212 sowie mit dem bekannten stahlbandartigen Positionierelement
durchgeführt. Um einen genauen Vergleich durchführen zu können, wurde
jeder dieser Versuche sechs Mal bei identischem Aufbau durchgeführt. Durchschnittswerte
der Biegekraft wurden erfasst und ausgedruckt, wie es in 32
dargestellt ist, um die Unterschiede besser darzustellen.
Wie es zu erkennen ist, sind die Biegekraftunterschiede zwischen dem
Stahlband und den Positionierelementen 38 und 212 relativ signifikant,
wobei das Stahlband eine viel festere Befestigung des Gurtschlosskopfes
18 als diejenige zeigt, die durch die Positionierelemente 38 und
212 erzielt wird. Während die Unterschiede zwischen dem dreigefalteten
Positionierelement 38 mit doppelter Dicke und dem zweigefalteten Positionierelement
212 mit doppelter Dicke nicht so groß sind, ist zu erkennen, dass
das dreigefaltete Positionierelement 38 mit doppelter Dicke, während
es eine flexible Bewegung in der Haltevorrichtung 10 zulässt, einen
größeren Biegewiderstand als das zweigefaltete Positionierelement
212 mit doppelter Dicke aufweist, was in Bezug auf die Einrastoperation
wünschenswerter ist. Auf jeden Fall ist klar, dass jedes der Positionierelemente
38 und 212 eine Gurtschlosshaltevorrichtung 10 schafft,
die eine optimierte Steifheit dahingehend hat, dass eine ausreichend starre Befestigung
des Gurtschlusses 18 erzeugt wird, während sich das Gurtschloss
18 gleichzeitig bewegen kann, wenn eine relativ geringe Querbiegekraft
auf die Haltevorrichtung 10 ausgeübt wird. Auf diese Weise können
Einrastoperationen relativ einfach mit dem Gurtschluss 18 durchgeführt
werden, und das durch die Positionierelemente 38 und 212 gehalten
wird, während die Positionierelemente 38 und 212 auch bei
einem versehentlichen Kontakt eines Passagiers mit der Haltevorrichtung
10 elastisch gebogen werden können, so dass ein harter und möglicherweise
schmerzhafter Kontakt mit der Haltevorrichtung 10 vermieden wird.
Unter Bezugnahme auf die 33-38
ist eine duale Gurtschlosshalteanordnung 269 mit einem einzelnen Halte-
oder Positionierelement 270 und einem einzelnen Verankerungselement
272 gezeigt, die vorgesehen sind, um ein Paar von Gurtschlösser
274 und 276 zu halten. Wie das Positionierelement 212
umfasst das Positionierelement 270 einen Körper 278, der
aus mehreren Schichten des gefalteten Gurtbandmaterials 40 ausgebildet
ist. Diesbezüglich ist das Positionierelement 270 bevorzugt aus dem
gleichen Anfangsgewebe 124 mit doppelter Dicke und halber Breite des gefalteten
Gurtbandes 83 hergestellt, das dann gefaltet wird, wie es in den
39 und 40 gezeigt ist.
Während das Falten gemäß 40 derart dargestellt
ist, dass es direkt an den Gurtschlössern 274 und 276 durchgeführt
wird, sollte klar sein, dass das Falten auch an einer Einrichtung ähnlich der
Einrichtung 90 der 14, 15
und 22, 23 unter Hinzufügung
einer zusätzlichen Faltsäule 134 durchgeführt werden kann,
die lateral von der einzelnen Faltsäule 134 beabstandet ist, die in
diesen Figuren gezeigt ist. Ob das Nähen durchgeführt wird, wenn die Gurtschlösser
bereits an dem Positionierelement 270 befestigt sind, oder vor dem Befestigen
der Gurtschlösser, hängt von der Art des verwendeten Gurtschlosses ab.
Normalerweise ist die Länge des geschnittenen Stoffteils oder
Elements 280 zwischen den Enden 282 und 284 länger
als die Stoffelemente 125 und 216, die zum Halten der einzelnen
Gurtschlösser verwendet werden. Ein Unterschied in Bezug auf die Positionierelemente
38 und 212 besteht darin, dass das Stoffelement 280 nicht
derart gefaltet ist, dass es eine dreigefaltete Konfiguration in der Nähe der
Gurtschlossköpfe 274 und 276 aufweist. Anstelle dessen ist
das Stoffelement 280 durch den Schlitz 286 des Verankerungsplattenelementes
272 geführt und etwa in der Mitte zwischen den Enden 282
und 284 gefaltet. Dies erzeugt entsprechend eine laterale Faltung
288 in dem Positionierelement 270 an dem schlaufenförmigen
Verankerungsende 290 desselben. Anschließend werden die Stoffelementenden
282 und 284 um die Faltsäulen 134 gefaltet, um laterale
Faltlinien 292 und 294 jeweils an den schlaufenförmigen Gurtschlossenden
296 und 298 zu erzeugen. Wie es in 37 gezeigt
ist, können die schlaufenförmigen Gurtschlossenden 296 und
298 um entsprechende Befestigungssäulen 300 und
302 gelegt werden, die mit den Gurtschlössern 274 und
276 verbunden sind. Alternativ können die Stoffelementenden
296 und 298 durch den rahmen der Gurtschlösser
274 und 276 vor dem Nähen geführt werden, wie es in
40 gezeigt ist. Ein solches Falten und anschließendes
Nähen, das nachfolgend genauer beschrieben wird, erzeugt die Stoffbereiche
304-310 des Positionierelementes 270 mit den inneren
Stoffbereichen 308 und 310, welche etwa die gleiche Länge
aufweisen und beide viel kürzer als die zugehörigen äußeren
Stoffbereiche 304 und 306 sind, wie es in 37
gezeigt ist.
Die Stoffbereiche 304-310 werden miteinander vernäht,
so dass jedes Gurtschloss 274 und 276 obere und untere Positionen
aufweist, an denen zweigefaltete Bereiche des Positionierelementes 270
diesem in ähnlicher Weise wie die zuvor beschriebenen Positionierelemente
38 und 212 für das Gurtschloss 18 Halt verleihen.
Mit anderen Worten, weist das Positionierelement 270 eine kontrollierte
Steifheit auf, die sehr wünschenswert ist, um die Gurtschlösser
274 in einer erhöhten Position relativ zu den Fahrzeugsitzen zu halten,
wie es in 33 dargestellt ist. Diesbezüglich weist
die Steifheit, die durch das zweigefaltete Positionierelement 270 bereitgestellt
wird, eine optimierte Kombination aus Zugfestigkeit und Elastizität einschließlich
Biegefestigkeit oder Biegewiderstand im Vergleich zu den bekannten Gurtschlössern
auf, die an Stahlbändern befestigt sind.
Unter Bezugnahme auf die 35-37
ist zu erkennen, dass der untere zweigefaltete Bereich 312 aus unteren
Abschnitten 314 und 316 der entsprechenden Stoffbereiche
304 und 306 besteht, die in der Nähe des Verankerungsplattenelementes
272 zusammengenäht sind. Dieser untere zweigefaltete Bereich
312 ist den Gurtschlössern 274 und 276 gemein, so
dass er beiden Halt verleiht. Der obere zweigefaltete Bereich 318 besteht
aus einem oberen Abschnitt 320 des Stoffbereiches 304, der an
den kürzeren Stoffbereich 308 in der Nähe des Gurtschlosses
274 genäht ist, um diesen zu stützen. Entsprechend ist zwischen
den oberen und unteren zweigefalteten Bereichen 312 und 318 nur
eine einzelne Schicht des Stoffelementes 280 vorhanden ist, wenngleich
dieses aus zwei Schichten an das Gurtbandmaterial 40 besteht, wie es zuvor
beschrieben wurde.
Ähnlich besteht der obere zweigefaltete Bereich 322
eines oberen Abschnittes 324 des Stoffbereiches 306, der an den
kürzeren Stoffbereich 310 in der Nähe des Gurtschlosses
276 genäht ist. Zwischen dem unteren zweigefalteten Bereich
312 und dem oberen zweigefalteten Bereich 322 ist nur eine einzelne
Schicht des Stoffelementes 280 vorhanden.
Entsprechend ist das Positionierelement 270 an einem geteilten
Zwischenbereich 326, der eine V-förmige Konfiguration aufweist, die
zu den oberen zweigefalteten Bereichen 318 und 322 führt,
mit mehr Flexibilität versehen. Die erhöhte Flexibilität, die an
dem V-förmigen Zwischenbereich 326 vorhanden ist, ermöglicht
es den Gurtschlössern 274, aus der in 35
dargestellten gestapelten Konfiguration in die in den 36
und 38 dargestellte versetzte Konfiguration bewegt
zu werden, und zwar in Abhängigkeit von der spezifischen Anwendung in dem Fahrzeug,
in dem sie befestigt sind. Unter Bezugnahme auf 33
sind die Gurtschlösser 274 und 276 in der gestapelten Konfiguration
dargestellt, die sich zwischen benachbarten Sitzen erstreckt, wie beispielsweise
ein äußerer Sitz 328 und ein Mittelsitz 330 bei Fahrzeugrücksitzen.
Wie es zu erkennen ist, kann das Positionierelement 270 die Gurtschlösser
274 und 276 in einer erhöhten Position relativ zu den Sitzpolstern
332 halten. Bei dieser Anordnung stehen die oberen zweigefalteten Bereiche
318 und 322 aus dem Sitz hervor und halten die Gurtschlösser
274 und 276 in einer Position oberhalb des Polsters
332. Wenn verschieden große Insassen auf den benachbarten Sitzen
328 und 330 Platz nehmen, so gestattet es der flexible Zwischenbereich
326 des Positionierelementes 270, die Gurtschlösser
274, 276 relativ zueinander in verschiedene Positionen zu bewegen,
so dass die beste Ausrichtung erzielt werden kann, um die entsprechenden Zungenplatten
334 in diesen aufzunehmen. Zudem kann das Positionierelement
270 an verschiedenen Positionen in dem Fahrzeug verwendet werden, wie beispielsweise
zwischen den vorderen Einzelsitzen 336 und 338, um die Gurtschlösser
274und 276 an der Innenseite dieser Sitze in einer erhöhten
Position zu halten, um die Zungeneinrastoperationen zu vereinfachen. Der flexible
Zwischenbereich 326 ist auch in Bezug auf die Herstellung der Gurtschlosshalteanordnung
mit dem Positionierelement 270 hilfreich, wie es nachfolgend beschrieben
wird.
Das vorliegende Positionierelement 270, das zwei Gurtschlösser
274 und 276 hält, ist dahingehend vorteilhaft, dass es nur
ein einzelnes Verankerungsplattenelement 272 zum Verankern der beiden Gurtschlösser
274 und 276 an dem Fahrzeug benötigt. Das Verankerungsplattenelement
272 umfasst eine Hülse 340, die in der Befestigungsöffnung
342 eingesetzt ist, durch die ein Verankerungsbolzen die duale Gurtschlosshalteanordnung
269 an einem Fahrzeugkörper befestigt. Diesbezüglich wurde ein
einzelnes Verankerungselement für zwei Gurtschlösser verwendet; normalerweise
haben sie jedoch eine U-förmige klammerartige Konfiguration, wobei die Basis
der Klammer an dem Fahrzeugkörper befestigt ist und die Beine mit den entsprechenden
Halteelementen für die Gurtschlösser verbunden sind. Vorzugsweise umfasst
das Verankerungselement 272 einen im Wesentlichen flachen Verankerungskörper
273, der beispielsweise robuster als der entsprechende Körper des
Verankerungselementes 20 ist. Diesbezüglich kann der Verankerungselementkörper
273 eine Dicke von etwa 4 mm aufweisen, während der Plattenkörper
des Verankerungselementes 20 eine Dicke von etwa 3,2 mm aufweist. Ein solches
Verankerungsplattenelement 272 mit größerer Dicke bietet weiterhin
Raumvorteile gegenüber einer U-artigen Klammerverankerung. Das Verankerungsplattenelement
272 hat gegenüber der Verwendung von zwei dünneren Verankerungsplattenelementen
ähnlich wie das Verankerungselement 20 den Vorteil, dass die erhöhten
Kosten der mehreren Verankerungselemente und die zugehörigen Hülsen vermieden
werden, ebenso wie eine zweite Montageoperation in Bezug auf die ringförmige
Hülse, die in die Befestigungsöffnung in der zweiten Verankerungsplatte
eingesetzt wurde.
Zum Nähen der unteren und oberen zweigefalteten Bereiche
312, 318 und 322 wird das gefaltete Stoffelement
280 mit dem Verankerungselement 272 aus der Falteinrichtung entnommen
und zu einer Nähstation 344 gebracht. Die Nähstation
344 ähnelt der Nähstation 92 dahingehend, dass sie eine
Spanneinrichtung 346 ähnlich der Spanneinrichtung 384 umfasst.
Die Einrichtung 346 ist jedoch derart konfiguriert, dass sie die im Wesentlichen
Y-förmige Konfiguration des gefalteten Stoffelementes 280 aufnimmt,
also den flexiblen, geteilten Zwischenbereich 326 desselben. Dazu umfasst
das Basiselement 348 eine Y-förmige Durchgangsöffnung
350, die derart konfiguriert ist, dass sie das Y-förmige, gefaltete
Stoffelement 280 darin aufnimmt. Wie es zuvor beschrieben wurde, kann das
gefaltete Stoffelement 280 die Gurtschlösser 274 und
276 aufweisen, wie es dargestellt ist, oder die Gurtschlösser werden
an den schlaufenförmigen Enden 296 und 298 befestigt, nachdem
das gefaltete Stoffelement 280 genäht wurde. An den drei Enden der
Y-förmigen Durchgangsöffnung 350 sind Aussparungen
352, 354 und 356 ausgebildet, so dass die Verankerungsplatte
272 und jedes der Gurtschlösser 274 und 276 oder
der schlaufenförmigen Enden 296 und 298 darin gehalten werden
kann. Anschließend wird ein geeignet ausgebildetes Spannelement (nicht gezeigt)
ähnlich dem Spannelement 184 abwärts auf das Basiselement
348 bewegt, um das gefaltete Stoffelement 280 für die Nähoperation
zu halten, die mit Hilfe des Nähmechanismus mit der obersten Nadel
166 und dem programmierbaren Nähkopf 174 durchgeführt
wird, wie es zuvor beschrieben wurde. 42 zeigt, wie
der untere zweigefaltete Bereich 312 genäht wird, 43
zeigt, wie der obere zweigefaltete Bereich 382 genäht wird, und
44 zeigt, wie der obere zweigefaltete
Bereich 318 genäht wurde. Wie es gezeigt ist, wird das Nahtmuster
154 für jeden der zweigefalteten Bereiche 312,
318 und 322 verwendet. Alternativ kann das Nahtmuster
156 gemäß 11 für jeden der
beabstandeten zweigefalteten Bereiche 312, 318 und 322
verwendet werden.
Während spezielle Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
dargestellt und beschrieben wurden, sollte klar sein, dass zahlreiche Änderungen
und Modifikationen für den Fachmann nahe liegend sind, und diese Änderungen
und Modifikationen sollen in den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung fallen,
der durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.