GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Datenspeichervorrichtungen
und insbesondere eine Lese-/Schreibvorrichtung für optische Datenspeichervorrichtungen,
die oberflächenplasmonenverstärkte Lichtdurchlassung durch Subwellenlängenöffnungen
in Metallfilmen verwenden, was sehr hohe Durchsatzleistung und Auflösung bietet.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Wie im Detail im US-Patent Nr. 5,973,316 für Ebbesen et al.,
US-Patent Nr. 6,040,936 für Kim et al., US-Patent Nr. 6,052,238 für Ebbesen
et al., in der US-Patentanmeldung Seriennummer Nr. 09/208,116 für Ebbesen et
al., eingereicht am 9. Dezember 1998, und der US-Patentanmeldung Seriennummer Nr.
09/435,132 für Kim et al., eingereicht am 5. November 1999, erläutert,
kann Lichtdurchlassung durch eine oder mehrere Öffnungen mit Subwellenlängendurchmesser,
die in einem dünnen Metallfilm (d.h. leitend und bei der betreffenden Wellenlänge
opak) vorgesehen sind, beträchtlich verstärkt werden, indem die Öffnungen
in einer periodischen Anordnung angeordnet werden und/oder indem eine periodische
Oberflächentopografie auf dem Metallfilm (Oberflächenmerkmale wie z.B.
Vertiefungen oder Vorsprünge) in Verbindung mit der oder den Öffnung(en)
vorgesehen wird. Diese Verstärkung, welche so groß wie ein Faktor 1.000
sein kann, findet statt, wenn auf den leitenden Film auftreffendes Licht resonant
mit einer Oberflächenplasmonenmode wechselwirkt.
Optische Speicherplatten wie z.B. CD-ROM und DVD werden immer attraktivere
Datenspeichermedien, wegen ihrer hohen Datendichten, kompakten Gestaltung, Transportierbarkeit
und Robustheit und insbesondere weil sowohl die Medien als auch die Schreibvorrichtungen
kostengünstiger werden. Trotz der relativ hohen Datendichten, die optische
Platten bieten, verspürt man noch höhere Dichten als wünschenswert.
Doch um die Dichten über die gegenwärtigen Werte zu erhöhen, muss
man die Größe des Lichtstrahls reduzieren, der die Daten schreibt und
liest. Dies hat sich als undurchführbar erwiesen, ohne auch die Schreib- und
Lesestrahlstärke drastisch zu reduzieren und somit Datenspeicherung unmöglich
zu machen. Außerdem zeigen solche optischen Platten typischerweise einen wesentlichen
Nachteil in dem Sinne, dass die Leseraten (das heißt die Rate, mit der Daten
von der optischen Platte gelesen werden können), relativ niedrig sind.
Die vorliegende Erfindung beseitigt beide Probleme durch Bereitstellung
eines optischen Lese-/Schreibkopfes, welcher trotz der hohen Auflösung das
Lesen und/oder Schreiben von Merkmalen im Subwellenlängenmaßstab auf optischen
Platten mit äußerst hohen Durchsatzleistungen ermöglicht, was viel
höhere lineare Datendichten (und daher Lese- und Schreibraten) erlaubt als
jene, die durch die Beugungsgrenze erlaubt sind (wenn man Linsen oder andere fernfeldfokussierende
Vorrichtungen zum Fokussieren eines Lichtstrahls verwendet, wird die Größe
des konvergenten "Lichtflecks" im Brennpunkt durch Beugung auf einen Durchmesser
&lgr;/2 begrenzt (worin &lgr; die Lichtwellenlänge ist), ein Phänomen,
das als Beugungsgrenze bekannt ist). Kleinere Flecken resultieren in höherer
Datenspeicherdichte auf dem optischen Speichermedium, was wiederum in höheren
Datenleseraten für eine gegebene Drehgeschwindigkeit des Mediums resultiert.
Mehrkanallesen und/oder -schreiben durch eine lineare Anordnung von solchen Lese-/Schreibköpfen
erhöht die Datenübertragungsraten noch mehr. Außerdem werden diese
Vorteile erzielt, ohne auf Laser mit kleineren Wellenlängen zurückzugreifen
als gegenwärtig kommerziell erhältlich sind, so dass die Erfindung praktische
Anwendung mit Laserausrüstung ab Lager bietet.
Wiederbeschreibbare optische CD-ROM-Platten, die im gegenwärtigen
Zeitpunkt kommerziell in Gebrauch sind, speichern ihre Daten als "Grübchen"
auf Spuren auf einem Phasenänderungsmedium. Die Spuren haben einen Abstand
von 1,6 &mgr;m; die Grübchenlänge variiert zwischen 0,4 &mgr;m und
1,2 &mgr;m; die untere Grenze ist durch die Beugungsgrenze der gegenwärtig
in Gebrauch befindlichen Laser gegeben (&lgr; = 780 nm für CD-ROM), da sowohl
Schreiben als auch Auslesen im Fernfeld geschieht, wobei ziemlich große Linsen
für die Fokussier- und Sammeloptiken verwendet werden. Höhere Datendichten
erzielt man durch Stapelung von mehren Schichten Speichermedien. Gegenwärtig
erhältliche DVD-Platten enthalten bis zum achtfachen der Daten einer Standard-CD-ROM
(welche 0,65 GB enthält). Obwohl es wünschenswert ist, noch höhere
Datendichten zu erzielen, ist ein akuteres Problem die Raten, mit denen die Daten
gelesen werden, welche gegenwärtig durch die mechanische Stabilität der
Plattendrehung und somit durch die Drehzahl der Platte begrenzt werden.
Um diese Probleme zu mindern, ist es wünschenswert, die Grübchenlänge
von solchen optischen Datenspeichermedien wesentlich zu reduzieren. Werden Fernfeldoptiken
verwendet (wobei der Abstand zwischen dem Lese-/Schreibkopf und dem optischen Speichermedium
viel größer als die Lichtwellenlänge ist), so ist die minimale Grübchenlänge
durch die Beugungsgrenze gegeben. Zum Beispiel würde Umsteigen auf einen blaugrünen
Laser Grübchenlängen von ungefähr 300 nm erlauben.
Können jedoch Nahfeldoptiken verwendet werden (wobei ein Lese-/Schreibkopf
mit einer Öffnung in Subwellenlängengröße in
einer Höhe von ungefähr einigen zehn Nanometern über dem optischen
Speichermedium abtasten gelassen wird), um die Daten auf das optische Datenspeichermedium
zu schreiben und/oder davon zu lesen, so kann die Grübchenlänge (welche
dann nur durch die Größe der Lese-/Schreiböffnung begrenzt ist) 50
nm oder kleiner sein, was in höheren Datendichten und außerdem wesentlich
höheren Schreib- und/oder Leseraten resultiert. Diese Fortschritte werden auch
dann erzielt, wenn konventionelle rote oder sogar infrarote Diodenlaser verwendet
werden, welche preisgünstig, zuverlässig und in Massen hergestellt werden
können. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass die direkte Einkopplung in
optische Fasern oder Halbleiterwellenleiter für einen Nahfeld-Lese-/Schreibkopf
die Verwendung von platzraubenden und schweren Sammellinsen ausschließt, was
die mechanische Gestaltung des Schwebe- oder Kontaktkopfes vereinfachen kann. Bei
so kleinen Öffnungen leidet jedoch die Durchlassung durch eine konventionelle
Nahfeldvorrichtung wie z. B. die Spitze einer spitz zulaufenden optischen Faser
an massiver Abschwächung, deren Folge ein Rauschabstand, welcher zum Lesen
zu niedrig ist, und ein Fehlen der hohen Intensitäten ist, die zum Schreiben
notwendig sind. Siehe E. Betzig et al., "Near-Field Optics: Microscopy, Spectroscopy,
and Surface Modification Beyond the Diffraction Limit", Science, Band 257, Seiten
189–194 (1992); G.A. Valaskovic et al., "Parameter Control, Characterization,
and Optimization in the Fabrication of Optical Fiber Near-Field Probes", Applied
Optics, Band 34, Nr. 7, Seiten 1215–1227 (1995). Als Folge waren bis jetzt
keine praktischen Lese-/Schreibköpfe für optische Datenspeicher erhältlich,
die Nahfeldoptik verwenden.
Dementsprechend gibt es Bedarf nach einem Lese-/Schreibkopf für
optische Datenspeichermedien, der Nahfeldoptik verwendet, welcher ein reduziertes
Grübchenlängenmaß und daher hohe Datendichte und hohe Lese-/Schreibraten
ermöglicht und welcher nicht an massiver Abschwächung leidet und daher
sowohl Schreiben als auch Lesen von Daten auf dem optischen Speichermedium wie z.B.
einem Phasenänderungsmedium erlaubt.
KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Allgemein gesprochen wird in Übereinstimmung mit der Erfindung
ein Lese-/Schreibkopf für ein optisches Speichermedium bereitgestellt. Der
Lese-/Schreibkopf umfasst einen Wellenleiter mit einer Stirnfläche und eine
plasmonenverstärkte Vorrichtung, die auf der Stirnfläche des Wellenleiters
vorgesehen ist. Die plasmonenverstärkte Vorrichtung weist einen Metallfilm
mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche auf, wobei die
erste Oberfläche an der Wellenleiter-Stirnfläche befestigt ist und der
Metallfilm eine dahindurch vorgesehene Öffnung hat. Der Metallfilm hat eine
periodische Oberflächentopografie, die auf mindestens einer der ersten und
zweiten Oberflächen des Metallfilms vorgesehen ist. Auf eine der Oberflächen
des Metallfilms auftreffendes Licht wechselwirkt mit einer Oberflächenplasmonenmode
auf mindestens einer der Oberflächen des Metallfilms, wodurch die Durchlassung
von Licht durch die Öffnung im Metallfilm verstärkt wird, welches auf
das optische Speichermedium geleitet und/oder davon gesammelt wird. Auch wird ein
Lese-/Schreibkopf mit einer integrierten Lichtquelle bereitgestellt.
Außerdem wird auch eine Anordnung von präzise ausgerichteten
Lese-/Schreibköpfen für ein optisches Speichermedium bereitgestellt. Die
Anordnung umfasst eine Vielzahl von Wellenleitern, wobei jeder Wellenleiter eine
Stirnfläche hat und alle Stirnflächen im Wesentlichen in derselben Ebene
angeordnet sind, und eine auf der Stirnfläche eines jeden Wellenleiters vorgesehene
plasmonenverstärkte Vorrichtung. Jede plasmonenverstärkte Vorrichtung
weist einen Metallfilm mit einer ersten Oberfläche und einer zweiten Oberfläche
auf, wobei die erste Oberfläche an der entsprechenden Wellenleiter-Stirnfläche
befestigt ist und der Metallfilm eine dahindurch vorgesehene Öffnung hat. Der
Metallfilm hat eine periodische Oberflächentopografie, die auf mindestens einer
der ersten und zweiten Oberflächen des Metallfilms vorgesehen ist. Auf eine
der Oberflächen des Metallfilms auftreffendes Licht wechselwirkt mit einer
Oberflächenplasmonenmode auf mindestens einer der Oberflächen des Metallfilms,
wodurch die Durchlassung von Licht durch die Öffnung im Metallfilm verstärkt
wird, welches auf das optische Speichermedium geleitet und/oder davon gesammelt
wird. Auch wird eine Anordnung von präzise ausgerichteten Lese-/Schreibköpfen
mit integrierten Lichtquellen bereitgestellt.
Weiterhin werden auch erfinderische Seitenemissionslaser und Vertikalhohlraum-Oberflächenemissionslaser
(VCSELs) mit verstärkter Durchlassung vorgesehen.
Somit werden Lese-/Schreibköpfe mit hoher Auflösung für
optische Speichermedien bereitgestellt. Die Lese-/Schreibköpfe verwenden typischerweise
Nahfeldoptik. Insbesondere sind die Lese-/Schreibköpfe mit einer Subwellenlängenöffnung
versehen, welche es erlaubt, die Grübchenlänge auf dem optischen Speichermedium
zu reduzieren, wodurch hohe Datendichte und höherer Datendurchsatz bei einer
ausgewählten Abtastgeschwindigkeit als bei optischen Lese-/Schreibköpfen
nach dem Stand der Technik ermöglicht werden. Wichtig, die Lichtdurchlassung
durch die Subwellenlängenöffnung im erfinderischen Lese-/Schreibkopf wird
durch eine Wechselwirkung mit Oberflächenplasmonen unter Verwendung einer plasmonenverstärkten
Vorrichtung (nachfolgend "PED") verstärkt. Die Stirnfläche des
Wellenleiters des Lese-/Schreibkopfes wird mit einem Metallfilm bedeckt, durch den
eine Subwellenlängenöffnung Licht durchlässt, entweder im Emissionsmodus
oder im Sammelmodus (oder beiden). Die verstärkte Durchlassung ist das Resultat
einer resonanten Wechselwirkung des zum Lesen oder Schreiben auf dem optischen Speichermedium
verwendeten Lichts und Oberflächenplasmonen auf der Oberfläche des Metallfilms
des Lese-/Schreibkopfes. Die Resonanz kann durch die Gestaltung der Oberflächentopologie
des Metallfilms auf die gewünschte Wellenlänge abgestimmt werden. Die
Auflösung der Vorrichtung wird durch den Durchmesser der Öffnung bestimmt.
Die Durchlassung durch den Lese-/Schreibkopf der vorliegenden Erfindung kann Eins
übersteigen (wenn auf die Leistung normiert, die auf die Fläche der Lese-/Schreiböffnung
auftrifft), selbst wenn der Durchmesser der Lese-/Schreiböffnung wesentlich
kleiner als die Lichtwellenlänge ist. Siehe Ebbesen et al., ebenda; T. Thio
et al., "Surface-Plasmon Enhanced Transmission Through Hole Arrays in Cr Films",
Journal of the Optical Society of America B, Band 16, Nr. 10, Seiten 1743–1748
(1999).
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Lese-/Schreibkopf für optische Speichermedien bereitzustellen, welcher verstärkte
Lichtdurchlassung ermöglicht.
Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Lese-/Schreibkopf
für optische Speichermedien bereitzustellen, welcher Nahfeldoptik verwendet.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Lese-/Schreibkopf
für optische Speichermedien bereitzustellen, welcher das Grübchenlängenmaß
auf den optischen Speichermedien reduziert und daher hohe Datendichte und hohe Lese-/Schreibraten
ermöglicht.
Und noch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Lese-/Schreibkopf
für optische Speichermedien bereitzustellen, welcher nicht an massiver Abschwächung
leidet und daher sowohl Schreiben als auch Lesen von Daten auf dem optischen Speichermedium
erlaubt.
Und noch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung
von Lese-/Schreibköpfen für optische Speichermedien bereitzustellen, welche
präzise ausgerichtet sind und verstärkte Lichtdurchlassung ermöglichen.
Andere Aufgaben der vorliegenden Erfindung ergeben sich noch deutlicher
angesichts der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1A ist eine Querschnittsansicht (nicht notwendigerweise
maßstäblich) eines Lese-/Schreibkopfes der vorliegenden Erfindung, der
eine spitz zulaufende optische Faser mit einer an ihrer Stirnfläche hergestellten
PED enthält;
1B ist eine Draufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel
einer PED, die für den Lese-/Schreibkopf der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei die PED eine Oberflächentopografie enthält, die eine quadratische
Anordnung von Vertiefungen aufweist, die eine einzelne kreisförmige Subwellenlängenöffnung
umgeben;
1C ist eine Draufsicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel
einer PED, die für den Lese-/Schreibkopf der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei die PED eine Oberflächentopografie enthält, die konzentrische
Ringe von Vertiefungen (Rillen) aufweist, die eine einzelne kreisförmige Subwellenlängenöffnung
umgeben;
1D ist eine Draufsicht auf ein drittes Ausführungsbeispiel
einer PED, die für den Lese-/Schreibkopf der vorliegenden Erfindung nützlich
ist, wobei die PED eine Oberflächentopografie enthält, die ein einen Subwellenlängenschlitz
umgebendes Rillenmuster aufweist;
2 ist eine Prinzipskizze eines Beispiel-Lichtweges
für den Lese-/Schreibkopf der vorliegenden Erfindung;
3A ist eine Perspektivansicht, teilweise geschnitten
gezeigt, einer Anordnung von monolithisch auf einem einzelnen Wafer hergestellten
Lese-/Schreibköpfen in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
3B ist eine Querschnittsansicht der Vorrichtung von
3A durch die Längsachse eines der Wellenleiter;
4 ist eine Querschnittsansicht einer Anordnung von
aus einer Vielzahl von Kegelstumpfstrukturen aufgebauten, aus einem Halbleiterwafer
hergestellten Lese-/Schreibköpfen, von denen ein jeder mit einer PED versehen
ist, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
5 ist eine Querschnittsansicht eines in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung aufgebauten Lasers, der einen Hohlraumspiegel enthält,
der eine kleine Öffnung hat, welche oberflächenplasmonenverstärkte
Durchlassung zeigt;
6A ist eine Querschnittsansicht eines Vertikalhohlraum-Oberflächenemissionslasers
(VCSEL) nach dem Stand der Technik, der einen durch verteilte Bragg-Reflektoren
(DBRs) abgegrenzten Hohlraum enthält;
6B ist eine Querschnittsansicht eines verbesserten,
in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung aufgebauten VCSEL, wobei
der VCSEL einen Ausgangskoppler mit einer Subwellenlängenöffnung mit verstärkter
Durchlassung enthält;
6C ist eine Draufsicht auf den verbesserten VCSEL von
5B, die die Subwellenlängenöffnung und die Oberflächenmerkmale
im oberen Metallspiegel zeigt; und
6D ist eine Draufsicht auf eine Anordnung von verbesserten,
in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung aufgebauten VCSELs.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
In den Zeichnungen, auf die nun Bezug genommen wird, zeigt
1A einen Lese-/Schreibkopf 100 der vorliegenden
Erfindung zum Schreiben auf und/oder Lesen von optischen Speichermedien. Wie hierin
verwendet, bedeutet "optische Speichermedien" irgendwelche Medien, worauf bzw. wovon
Daten mittels Licht geschrieben und/oder gelesen werden, und umfasst, ohne darauf
beschränkt zu sein, Phasenänderungsmedien, wie sie in optischen Platten
wie z.B. DVD und CD-ROM verwendet werden, und auch andere Formen von optischen Medien
wie z. B. optisches Band oder magnetooptische Materialien (im Falle von magnetooptischen
Materialien wird nur das Lesen optisch durchgeführt, während das Schreiben
magnetisch durchgeführt wird). Wie hierin verwendet, bedeutet weiterhin "Lese-/Schreibkopf"
eine Vorrichtung, welche Daten auf optischen Speichermedien speichert ("schreibt")
oder auf optischen Speichermedien gespeicherte Daten wiedergewinnt ("liest"). Lese-/Schreibköpfe
der vorliegenden Erfindung können Nur-Lesen, Nur-Schreiben oder sowohl Lesen
als auch Schreiben erlauben.
Der in 1A gezeigte Lese-/Schreibkopf
100 enthält einen Wellenleiter 10 und eine plasmonenverstärkte
Vorrichtung ("PED") 20. Der Wellenleiter 10 umfasst vorzugsweise
eine optische Faser, obwohl der Wellenleiter 10 auch irgendeinen anderen
geeigneten Wellenleiter zum Leiten von Licht wie in der Technik bekannt umfassen
kann, wie z.B. Wellenleiter, die auf einem Halbleitersubstrat aufgebaut sind. Der
Wellenleiter 10 ist mit einer Stirnfläche 12 versehen, welche
während Lesen und/oder Schreiben in nächster Nähe zu dem optischen
Speichermedium 50 angeordnet ist, wovon Daten zu lesen sind und/oder worauf
Daten zu schreiben sind. Der Wellenleiter 10 kann spitz zulaufend sein,
um die Fläche an der Stirnfläche 12 des Lese-/Schreibkopfes
100 zu minimieren, was wünschenswert sein kann, um den Lese-/Schreibkopf
innerhalb eines geforderten Subwellenlängenabstands z von der Oberfläche
des optischen Speichermediums 50 zu halten. Der Abstand z sollte in der
Größenordnung des Öffnungsdurchmessers sein; vorzugsweise ist z kleiner
als oder gleich ungefähr 1,5 mal der Öffnungsdurchmesser. Werte von z
größer als ungefähr 1,5 mal der Öffnungsdurchmesser resultieren
in Beugung des Strahls, und die Auflösung geht verloren. Außerdem minimiert
Minimierung der Fläche der Wellenleiter-Stirnfläche die Gesamtrauigkeit
auf dieser Fläche, einschließlich Effekten wie Schiefe. Zum Beispiel ist
es mechanisch leichter, eine Wellenleiter-Stirnfläche innerhalb 50 nm von einer
Oberfläche zu halten, wenn sie 500 nm quer über ist, als wenn sie 5 mm
quer über ist.
Wie oben angegeben, enthält der Lese-/Schreibkopf 100
auch eine PED 20. Die PED 20 ist auf der Stirnfläche
12 des Wellenleiters 10 vorgesehen und verstärkt die durchgelassene
Intensität von Licht, welches dahindurchgeht, gleich ob das Licht vom Wellenleiter
10 in Richtung auf das optische Speichermedium 50 läuft oder
in der umgekehrten Richtung vom optischen Speichermedium 50 in den Wellenleiter
10 läuft. Die PED 20 umfasst einen Metallfilm 22,
vorzugsweise Silber, mit einer Durchgangsöffnung 30, deren Abmessungen
die Auflösung der Vorrichtung bestimmen. Die Öffnung 30 hat einen
Durchmesser d, welcher vorzugsweise kleiner als die Wellenlänge des auf die
Öffnung auftreffenden Lichts ist (das heißt, die Öffnung hat vorzugsweise
Subwellenlängendurchmesser). Die Auflösung des Lese-/Schreibkopfes sollte
vorzugsweise zu der Größe der Grübchen auf den optischen Speichermedien
passen (das heißt, ungefähr gleich groß sein). Feinere Auflösung
sowohl der Grübchengröße als auch des Lesekopfes ist günstig,
es gibt aber Grenzen für so eine Auflösung, wie z.B. die Auflösung
der optischen Speichermedien selbst und die Gesamtintensität des den Lese-/Schreibkopf
durchlaufenden Lichts. Praktisch gesprochen, zum Lesen muss der Rauschabstand so
hoch sein, dass man eine vernünftige Fehlerrate erhält (daran denkend,
dass gewöhnlich erhebliche Fehlerkorrektur unter Verwendung eines digitalen
Signalprozessors durchgeführt wird, der häufig im Lese-/Schreibkopf integriert
ist). Eine strengere praktische Anforderung gilt für die Lichtintensität
zum Schreiben. Im Falle eines optischen Phasenänderungs-Speichermediums muss
die Intensität zum Schreiben so hoch sein, dass das Medium lokal geschmolzen
(z.B. von kristallin in amorph umgewandelt) wird.
Der Metallfilm 22 ist außerdem mit einer periodischen
Oberflächentopografie 40 auf mindestens einer der zwei Oberflächen
des Metallfilms 22 versehen (die zwei Oberflächen sind eine erste,
an die Stirnfläche 12 des Wellenleiters 10 angrenzende Oberfläche,
und eine zweite, der ersten Oberfläche entgegengesetzte Oberfläche, welche
dem optischen Speichermedium 50 gegenüber liegt). Die periodische
Oberflächentopografie 40 kann auf einer oder beiden der zwei Oberflächen
des Metallfilms 22 vorgesehen sein, obwohl man glaubt, dass man die Oberflächenmerkmale
40 besser nur auf der ersten, an die Stirnfläche 12 des Wellenleiters
10 angrenzenden Oberfläche des Metallfilms 22 vorsieht. Die
periodische Oberflächentopografie 40 enthält erhabene und/oder
eingesenkte Bereiche (im Gegensatz zu einer im Wesentlichen glatten Oberfläche),
die als Oberflächenmerkmale bekannt sind, wobei solche Oberflächenmerkmale
mit einer Periodizität oder in einem regelmäßig wiederholten Muster
angeordnet sind. Die Periodizität der Oberflächenmerkmale ist wichtig
zur Bestimmung der Wellenlänge der verstärkten Lichtsammlung und ist detaillierter
beschrieben in der US-Patentanmeldung Seriennummer Nr. 09/208,116 für Ebbesen
et al., eingereicht am 9. Dezember 1998. Siehe auch Grupp et al., ebenda. Beispiele
für eine periodische Oberflächentopografie 40 sind eine quadratische
Anordnung von Vertiefungen oder halbkreisförmigen Vorsprüngen, wie in
1B gezeigt, oder ein Satz von konzentrischen erhabenen
oder eingesenkten Ringen, wie in 1C gezeigt, wovon
die Gitterkonstante (1B) oder die Radien (1C)
auf die Wellenlänge des in Verbindung mit dem Lese-/Schreibkopf 100 verwendeten
Lese-/Schreiblasers abgestimmt sind. Siehe US-Patentanmeldung Seriennummer Nr. 09/208,116
für Ebbesen et al., eingereicht am 9. Dezember 1998; Grupp et al., ebenda;
H.F. Ghaemi et al., "Surface Plasmons Enhance Optical Transmission Through Subwavelength
Holes", Physical Review B, Band 58, Nr. 11, Seiten 6779–6782 (1998). Die
obigen beispielhaften periodischen Oberflächentopografien sind bloß Beispiele
und beschränken die Erfindung nicht. Vielmehr sind auch andere Anordnungen
der periodischen Oberflächentopografie 40 möglich und sind von
der Erfindung umfasst. Bei dieser Anordnung wechselwirkt Licht, das auf eine der
Oberflächen des Metallfilms auftrifft, mit einer Oberflächenplasmonenmode
auf mindestens einer der Oberflächen des Metallfilms, wodurch die Durchlassung
von Licht durch die Öffnung im Metallfilm verstärkt wird.
Die Öffnung 30 in der PED 20 kann kreisförmig
sein, kann aber auch rechtwinklig oder oval sein oder kann eine andere Form haben,
die zu dem Spurabstand und der minimalen Grübchenlänge des optischen Speichermediums
50 passt. Zum Beispiel zeigt 1D eine PED mit
einer Öffnung 30, die eine allgemein ovale Schlitzform hat, zusammen
mit einer periodischen Oberflächentopografie 40, die konzentrische
gerundete rechtwinklige erhabene oder eingesenkte Ringe aufweist. Wird ein Schlitz
verwendet, und ist die Schlitzlänge (die Länge, welche die längste
Abmessung des Schlitzes ist), größer als die halbe Lichtwellenlänge
des durch die PED 20 gelassenen Lichts, so können Resonanzen und Wellenleitermoden
innerhalb des Schlitzes selbst ebenfalls verstärkte Lichtdurchlassung verursachen.
Siehe J.A. Porto et al., "Transmission Resonances on Metallic Gratings with Very
Narrow Slits", Physical Review Letters, Band 83, Nr. 14, Seiten 2845–2848
(1999). Bei einer schlitzförmigen Öffnung ist die Schlitzbreite (die Breite,
welche die kürzeste Abmessung des Schlitzes ist) vorzugsweise kleiner als die
Wellenlänge des auf die Öffnung auftreffenden Lichts (das heißt,
die Schlitzbreite, welche in diesem Fall den Öffnungsdurchmesser umfasst, ist
eine Subwellenlänge). Außerdem ist die bevorzugte Orientierung für
den Schlitz derart, dass er seine längste Abmessung senkrecht zu den Datenspuren
hat, um die Leseraten zu maximieren.
Wie in 1A gezeigt, ist außerdem
eine Deckschicht 24 vorzugsweise auf der zweiten Oberfläche des Metallfilms
22 der PED 20 vorgesehen (das heißt, der dem optischen Speichermedium
50 gegenüberliegenden Oberfläche des Metallfilms 22),
obwohl so eine Deckschicht 24 nicht notwendig ist. Die Deckschicht
24 weist ein optisch transparentes dielektrisches Material auf. Die Deckschicht
24 kann den Lese-/Schreibkopf 100 und insbesondere die PED
20 vor Beschädigung schützen, die durch Treffen der Oberfläche
des optischen Speichermediums 50 oder anders verursacht wird. Außerdem
kann die Deckschicht 24 zusätzlich verstärkte Lichtdurchlassung
durch die PED 20 ermöglichen. Speziell, indem ein Material für
die Deckschicht 24 gewählt wird, das einen Brechungsindex hat, der
im Wesentlichen gleich dem des Wellenleiters 10 ist, wird die Gesamtdurchlassung
durch die PED zusätzlich verstärkt. Zum Beispiel, wenn der Wellenleiter
10 eine amorphe optische Siliziumoxid-Faser ist, könnte die Deckschicht
24 ebenfalls aus amorphem Siliziumoxid bestehen, um einen Brechungsindex
zu haben, der im Wesentlichen gleich dem des Wellenleiters ist. Experimentell wurde
gezeigt, dass diese zusätzliche Verstärkung mit einer brechungsindexangepassten
Deckschicht 24 die Lichtdurchlassung durch die PED um einen zusätzlichen
Faktor 10 steigert. Dieser Effekt ist detaillierter beschrieben in der US-Patentanmeldung
Seriennummer Nr. 09/435,132 für Kim et al., eingereicht am 5. November 1999.
Siehe auch Krishnan et al., "Enhanced Light Transmission by Resonance Tunneling
Through Subwavelength Holes", NEC Research Institute, Inc. Technical Report Nr.
99–152 (1999). Weiterhin ist das Material, das die Deckschicht
24 aufweist, vorzugsweise mechanisch hart und ist vorzugsweise geeignet,
ohne Defekt den Temperaturanstieg zu schlucken, welcher einen unbeabsichtigten "Crash"
(d.h. mechanischen Kontakt) des Lese-/Schreibkopfes mit dem optischen Speichermedium
gewöhnlich begleitet.
Der Lese-/Schreibkopf 100 der vorliegenden Erfindung arbeitet
als Lichtemitter und -sammler und arbeitet daher sowohl in Emissions-
als auch in Sammelmoden, wie es sich in der Technik versteht. Das heißt, der
Lese-/Schreibkopf arbeitet im Emissionsmodus als Lichtquelle (wodurch das optische
Speichermedium 50 beleuchtet wird) und im Sammelmodus als Lichtsammler
(wodurch Licht gesammelt wird, das vom optischen Speichermedium 50 emittiert,
davon reflektiert, dadurch gebrochen oder dahindurch gelassen wird). Die Lichtdurchlassung
durch den Lese-/Schreibkopf 100 der vorliegenden Erfindung ist sowohl in
Emissions- als auch in Sammelmoden hoch, und der Lese-/Schreibkopf 100
der vorliegenden Erfindung kann in beiden Moden simultan verwendet werden.
2 zeigt schematisch ein Beispiel für den Lichtweg
des Lichts, das zum Lesen des optischen Speichermediums 50 verwendet wird,
auf dem Daten als Modulation des Reflexionsvermögens des Mediums aufgezeichnet
sind. In dieser Darstellung wird der Lese-/Schreibkopf 100 der vorliegenden
Erfindung simultan sowohl in Emissions- als auch in Sammelmoden verwendet. Licht
von einer Lichtquelle 200 (typischerweise ein Halbleiterlaser, doch wird
eine beliebige Lichtquelle von der Erfindung umfasst) wird typischerweise mittels
einer Linse 210 über einen Strahlteiler 220 und einen Faserkoppler
230 in den Wellenleiter 10 des Lese-/Schreibkopfes 100
geleitet. Die PED 20 des Lese-/Schreibkopfes 100 wird in nächster
Nähe zum optischen Datenspeichermedium 50 abtasten gelassen. Das optische
Datenspeichermedium 50 reflektiert das durch die PED 20 durchgelassene
Licht, und das reflektierte Licht wird dann von derselben Vorrichtung gesammelt,
wobei es zuerst durch die PED 20 gesammelt, dann durch den Wellenleiter
10 durchgelassen wird und dann, nachdem es den Strahlteiler 220
und typischerweise eine Fokussierlinse 240 durchlaufen hat, das Licht vom
Detektor 250 gesammelt wird (die Linsen 210, 230 und
240 können weggelassen werden, wenn man Faseroptik-Wellenleiter zum
Leiten des Lichts verwendet, wie in der Technik bekannt). Das Ausgangssignal des
Detektors wird typischerweise einer digitalen Signalverarbeitungseinheit (nicht
gezeigt) zugeführt, wie in der Technik bekannt.
Um die Datenübertragungsrate zusätzlich zu steigern, kann
eine Anordnung von Lese-/Schreibköpfen 100 verwendet werden. Die Datenübertragungsrate
wird dadurch um einen Faktor N erhöht, wobei N die Zahl der Lese-/Schreibköpfe
in der Anordnung ist. Eine Anordnung von Lese-/Schreibköpfen ist auch äußerst
nützlich in Verbindung mit optischem Band, einer alternativen optischen Speichertechnik,
bei der die Daten in Spuren geschrieben werden, welche im Allgemeinen senkrecht
zur Länge des Bandes sind, und durch Abtastenlassen des Lese-/Schreibkopfes
quer über das (und in nächster Nähe zum) Band gelesen oder geschrieben
werden. Siehe W.S. Oakley, "A Novel Digital Optical Tape Recorder", Proceedings
of the SPIE, Band 2604, Seiten 256–262 (1996). Eine lineare Anordnung von
Lese-/Schreibköpfen verbessert die Lese- und Schreibraten und vereinfacht auch
die mechanische Gestaltung der Steuermechanismen zum Positionieren der Köpfe
beträchtlich, das die Notwendigkeit für seitliche Bewegung beseitigt wird
(zum Beispiel im Falle von optischem Band). In der Praxis wird N durch die mechanischen
Anforderungen der Lese-/Schreibkopfanordnung begrenzt. Bei Vorrichtungen nach dem
Stand der Technik ist es die größte Herausforderung, alle N Lese-/Schreibköpfe
innerhalb eines Abstands z zmax (siehe 2)
von der Oberfläche des optischen Speichermediums zu halten, wobei zmax
in der Größenordnung der Grübchenlänge (typischerweise ungefähr
50 nm) liegt. Zur Bezugnahme werden Schwebeköpfe, die zum Lesen von magnetischen
Medien verwendet werden, in einem Abstand von ungefähr 30 nm über den
magnetischen Medien angeordnet (mit neueren Techniken wird dieser Abstand möglicherweise
bald auf ungefähr 10 nm reduziert, und man hat Vorschläge für Systeme
gemacht, die mit Kontaktgleiter-Magnetköpfen einen Abstand von ungefähr
5 nm verwenden). Vorrichtungen nach dem Stand der Technik versuchen eine Anordnung
von spitz zulaufenden optischen Fasern zu verwenden, welche an ihren spitz zulaufenden
Enden genau ausgerichtet werden müssen. Die Schwierigkeiten, so eine präzise
Ausrichtung der Enden von verschiedenen optischen Fasern zu erzielen, sind beträchtlich.
Wird eine Anordnung von Lese-/Schreibköpfen verwendet, so ist
es auch wichtig, die mehreren Lese-/Schreibköpfe in Bezug aufeinander auszurichten.
Dieser Punkt kann angegangen werden, indem die Anordnung von Lese-/Schreibköpfen
auf einem Halbleiterwafer hergestellt wird (siehe US-Patent No. 5,646,051 für
Solin et al.). 3A zeigt so eine lineare Anordnung
300 von Lese-/Schreibköpfen 100, ausgebildet auf einem einzelnen Halbleiterwafer.
Wellenleiter 10 werden durch optische Lithografie aus dem Halbleiterwafer
hergestellt, wie in der Technik bekannt. Die Wellenleiter haben eine Höhe h,
welche vorzugsweise mindestens ungefähr die halbe Wellenlänge des den
Wellenleiter durchlaufenden Lichts ist (d.h. /2), jedoch auch von der Differenz
der Brechungsindizes zwischen dem Wellenleiter und dem umgebenden Medium (z.B. Luft)
abhängt, wie in der Technik bekannt. Laserdioden (nicht gezeigt) zum Beleuchten
der Datenspuren auf dem optischen Speichermedium und auch die Lese-/Schreibköpfe
selbst können ebenfalls auf demselben Halbleiterwafer hergestellt werden, wie
in der Technik für eine vollständig monolithische Gestaltung bekannt,
was die Notwendigkeit für die sonst schwierige Ausrichtung der Laser auf die
Wellenleiter beseitigt. Spaltung der Wellenleiter-Stirnflächen 12
resultiert in Glätte in atomarem Maßstab. Auf jede gespaltene Wellenleiter-Stirnfläche
12 wird ein Metallfilm 22, vorzugsweise Silber,
aufgedampft oder gesputtert und nachfolgend gemustert, um eine periodische Oberflächentopografie
40 zu ergeben, wie oben beschrieben, und eine einzelne Öffnung
30 durch den Metallfilm 22 wird im axialen Zentrum jedes Wellenleiters
10 angebracht, um eine Vielzahl von PEDs 20 auszubilden, wobei
jede PED 20 mit einem einzelnen Wellenleiter 10 registerhaltig
ist. Obwohl in 3A die Öffnungen 30 als
kreisförmig gezeigt sind, können auch andere Geometrien günstig sein,
wie oben beschrieben. Die Lese-/Schreibkopfanordnung 300 enthält eine
Anordnungsfläche 310, die die Außenfläche des Metallfilms
22 und die darauf ausgebildeten PEDs 20 umfasst. Auf der Anordnungsfläche
310 sind die PEDs 20 parallel und von unmittelbar benachbarten
PEDs um einen Abstand gleich dem Abstand R der Spuren auf der Platte beabstandet.
Verwendet man so eine Lese-/Schreibkopfanordnung 300, so können eine
Vielzahl von Lichtstrahlen I1, I2, ..., IN durch
die Anordnung 300 durchgelassen werden, ein Lichtstrahl pro Lese-/Schreibkopf
100 in der Anordnung.
3B ist eine Querschnittsansicht der Lese-/Schreibkopfanordnung
300 von 3A durch die Längsachse eines
der Wellenleiter 10. Die Vorrichtung ist mit einer Deckschicht
24 wie oben beschrieben beschichtet, um die Lese-/Schreibköpfe zu
schützen und um die Durchlassung durch die PED 20 zusätzlich
zu verstärken. Dementsprechend zeigt die Deckschicht 24 vorzugsweise
hohe Härte und hat vorzugsweise einen Brechungsindex, welcher im Wesentlichen
gleich jenem des Materials ist, auf dem der Metallfilm abgeschieden ist (in diesem
Fall der Wellenleiter 10 selbst, obwohl ein Zwischenmaterial zwischen dem
Wellenleiter 10 und dem Metallfilm 22 verwendet werden kann, wenn
gewünscht). Wenn die Lese-/Schreibkopfanordnung 300 als ein Kontaktgleiterkopf
zu verwenden ist, sollte ein für die Gleitwirkung notwendiges Schmiermittel
mit einem geeigneten Brechungsindex gewählt werden, der zu jenem entweder der
Deckschicht 24, wenn vorhanden (um Reflexion an der Grenzfläche zu
minimieren), oder (wenn die Deckschicht 24 fehlt) des Wellenleiters
10 passt (um die Lichtdurchlassung zusätzlich zu verstärken,
wie oben beschrieben). Ätzen des darunter liegenden Substrats 25 in
der Nähe der Anordnungsfläche 310 kann wünschenswert sein,
um die Gesamtfläche zu minimieren, um das Halten des Lesekopfes innerhalb von
Nahfeldabständen der Medien zu erleichtern.
Ist bei einer Lese-/Schreibkopfanordnung mit linearer Gestaltung wie
in 3A und 3B gezeigt der
Mitte-zu-Mitte-Abstand zwischen PEDs R = 1,6 &mgr;m (was den Spurabstand für
gegenwärtige optische Speichermedien wie z.B. CD-ROM oder DVD widerspiegelt),
so gibt es kein Übersprechen zwischen benachbarten Lese-/Schreibköpfen.
Bei einer Probe, bei der die Position der PED-Öffnungen in Bezug auf die Oberflächenmerkmale
quer über die Probe variiert wird, wird das durch die Probe durchgelassene
Licht dementsprechend auf einem Längenmaßstab von 2 &mgr;m variiert,
was die stark lokale Natur der Durchlassungsverstärkung bekundet. Siehe US-Patentanmeldung
Seriennummer Nr. 09/208,116 für Ebbesen et al., eingereicht am 9. Dezember
1998. Außerdem ist gezeigt worden, dass nur eine oder zwei "Schalen" von nächstgelegenen
Oberflächenmerkmalen (z.B. Vertiefungen) genügen, um die volle Durchlassungsverstärkung
zu erhalten. Siehe T. Thio et al., ebenda. Der Begriff "Schale" ist in der Festkörperphysik
bekannt. Jede Schale umfasst eine Gruppe von Oberflächenmerkmalen, die im selben
Abstand von der Öffnung angeordnet sind. Zum Beispiel für eine quadratische
Anordnung umfasst die erste Schale die nächsten Oberflächenmerkmalsnachbarn
(in diesem Fall vier Oberflächenmerkmale, die die Ecken eines Quadrats bilden).
Die zweite Schale umfasst die zweitnächsten Oberflächenmerkmalsnachbarn
(in diesem Fall die vier Oberflächenmerkmale auf der Diagonalen), und so weiter.
Zum Beispiel, wird ein roter Laser (&lgr; = 635 nm) mit kreisförmigen Öffnungen
und Vertiefungen als Oberflächemerkmale verwendet, die auf der Oberfläche
des an den Wellenleiter angrenzenden Metallfilms vorgesehen sind, so sollte der
Abstand zwischen einer Öffnung und dem benachbarten Oberflächenmerkmal
(in diesem Fall einer Vertiefung) in jeder PED ungefähr (600/n) nm sein, wobei
n der Brechungsindex des an die Oberflächenmerkmale auf dem Metallfilm
22 angrenzenden dielektrischen Materials ist (zum Beispiel der Deckschicht
24, wenn die Oberflächenmerkmale auf dieser Seite des Metallfilms
22 liegen). Dies kann in dem 0,8-&mgr;m-Abstand zum Mittelpunkt zwischen
zwei unmittelbar benachbarten kreisförmigen Öffnungen untergebracht werden.
Berücksichtigt man den Brechungsindex des Wellenleiters, so sollte die Vertiefungsperiode
0,2 &mgr;m sein, so dass mehrere Schalen von Oberflächenmerkmalsnachbarn
rund um jede Öffnung untergebracht werden können. Um Übersprechen
zusätzlich zu vermindern, können Öffnungen wechselweise für
unterschiedliche Wellenlängen optimiert werden, zum Beispiel 635 nm und 830
nm, wie beschrieben in der US-Patentanmeldung Seriennummer Nr. 09/208,116 für
Ebbesen et al., eingereicht am 9. Dezember 1998.
Eine alternative Geometrie zur Herstellung von Anordnungen von Subwellenlängenöffnungen
und daher Anordnungen von Lese-/Schreibköpfen ist eine Anordnung von Kegelstumpfstrukturen,
die auf einem Halbleiterwafer hergestellt sind. Wie in 4
gezeigt, wird ein optisch transparenter Halbleiterwafer 80 wie z.B. ein
Silizium- oder GaAs-Wafer geätzt (vorzugsweise mit anisotropischem Ätzen,
wie in der Technik bekannt), um eine oder mehrere Kegelstumpfstrukturen
90 zu erzeugen, von denen jede als ein Wellenleiter für einen Lese-/Schreibkopf
dient. Diese Kegelstumpfstrukturen kann man sich allgemein als Pyramidenstrukturen
denken, welche keine Spitze enthalten. Jede Kegelstumpfstruktur
90 enthält eine im Wesentlichen flache Oberseite 92 mit einer
darauf vorgesehenen PED, wie gezeigt, und außerdem eine Basis 94 und
eine Vielzahl von Facetten 96. Die Kegelstumpfstruktur hat vorzugsweise
eine quadratische Basis (und daher vier Facetten), obwohl auch andere Kegelstumpfbasisformen
(wie zum Beispiel dreieckig, in weichem Fall der Kegelstumpf drei Facetten haben
würde) verwendet werden können. Es wurde gezeigt, dass diese Kegelstumpfstrukturen
Licht, das in ebenen Wellen auf die Basis der Kegelstumpfstruktur auftreffend durchgelassen
wird (wie durch die Lichtstrahlen I1 und I2 in dem Beispiel
von 4 gezeigt), auf einer Höhe gerade unterhalb
der Stelle fokussieren, wo die Spitze der Pyramide angeordnet wäre, wenn der
Kegelstumpf eine Pyramide wäre und die Spitze der Pyramide vorhanden wäre.
Der Kegelstumpf wird in dieser Höhe aufhören gelassen, und für auf
die Basis des Kegelstumpfs auftreffendes Licht (zum Beispiel von einem VCSEL, der
unterhalb des Kegelstumpfs aufgebaut ist), wird hoher Durchsatz ermöglicht.
Durch Bereitstellung einer PED 20 auf der Oberseite jeder Kegelstumpfstruktur
wie gezeigt wird der hohe Durchsatz auf dieselbe Weise wie oben beschrieben noch
zusätzlich verstärkt. Die Auflösung so einer Vorrichtung wird durch
die Größe der Öffnung 30 in der Metallschicht der PED bestimmt.
Anordnungen von solchen Kegelstumpfstrukturen können auf eine unkomplizierte
Weise hergestellt werden. Dies ist besonders nützlich im Falle, dass die Lichtquelle
eine Anordnung von Vertikalhohlraum-Oberflächenemissionslasern ("VCSELs", siehe
unten) ist, welche unterhalb der Kegelstümpfe hergestellt werden können,
wie unlängst von Heisig et al. gezeigt worden ist. Siehe S. Heisig et al.,
"Optical Active Gallium Arsenide Cantilever Probes for Combined Scanning Near-Field
Optical Microscopy and Scanning Force Microscopy", Journal Vac. Sci. Technology
B, Band 18, Nr. 3, Seiten 1134–1137 (2000); S. Heisig et al., "Gallium Arsenide
Probes for Scanning Near-Field Probe Microscopy", Applied Physics A, Band 66, Seiten
S385–S390 (1998).
Bekanntermaßen konzentrieren Halbleiter-Pyramidenstrukturen mit
hohem Index das auf ihre Basen auftreffende Licht im Allgemeinen in einer Position
wenig unterhalb der äußersten Spitze. Siehe K. Iga, "Surface Emitting
Lasers", Electronics and Communications in Japan, Part 2, Band 82, Nr. 10, Seiten
70–82 (1999); K. Goto, "Proposal of Ultrahigh Density Optical Disk System
Using a Vertical Cavity Surface Emitting Laser Array", Japanese Journal of Applied
Physics, Band 37, Teil 1, Nr. 4B, Seiten 2274–2278 (1998); Y.-J. Kim et al.,
"Fabrication of Micro-Pyramidal Probe Array with Aperture for Near-Field Optical
memory Applications", Japanese Journal of Applied Physics, Band 39, Teil 1, Nr.
3B, Seiten 1538–1541 (2000). Um bei der vorliegenden Erfindung den höchstmöglichen
Durchsatz zu erzielen, während hohe Auflösung beibehalten wird, wird jede
Kegelstumpfstruktur 90 vorzugsweise so aufgebaut, dass die Oberseite
92 in der Position der höchsten Lichtintensität angeordnet ist,
und eine PED 20 wird auf dieser Oberseite mit einer Subwellenlängenöffnung
30 versehen, welche zu der gewünschten Auflösung des Lese-/Schreibkopfes
passt, wie oben beschrieben. Diese Mehrkanalvorrichtung hat den Vorteil, dass Kegelstumpfstrukturen
mit äußerst hoher Gleichförmigkeit (das heißt, der Höhe,
in der die flache Oberseite 92 angeordnet ist) hergestellt werden können
und daher zur Verwendung auch in Kontaktgleiterköpfen geeignet sind, welche
die strengsten Anforderungen an so eine Gleichförmigkeit haben.
In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung aufgebaute
Anordnungen von Lese-/Schreibköpfen erlauben somit sowohl Lesen als auch Schreiben
durch jeden Kopf, was ein wesentlicher Vorteil ist. Getrennte Lese- und Schreibköpfe
sind typischerweise nicht erforderlich, wodurch die Schwierigkeiten in Verbindung
mit Ausrichtung von getrennten Lese- und Schreibköpfen beseitigt werden. Für
mit optischen Faserwellenleitern hergestellte Lese-/Schreibköpfe der vorliegenden
Erfindung mit einer Eingangsleistung von 100 mW und einem Faserkerndurchmesser von
3 bis 4 &mgr;m kann man, insbesondere wenn eine dielektrische Deckschicht
24 mit einem passenden Brechungsindex wie oben beschrieben verwendet wird,
um die Lichtdurchlassung zusätzlich zu verstärken, Ausgangsleistungsdichten
von ungefähr 1010 W/m2 erhalten, was mit den bei gegenwärtigen
Lese-/Schreibköpfen für optische Medien verwendeten Leistungsdichten vergleichbar
ist. Man kann die Ausgangsleistungsdichte unter Verwendung von optischen Fasern
für Wellenleiter mit einem kleineren Kern zusätzlich steigern, oder indem
das Ende der optischen Faser oder eines anderen Wellenleiters ein wenig spitz zulaufen
gelassen wird, so dass das Licht innerhalb einer kleineren Fläche eingesperrt
wird, wodurch die Leistungsdichte erhöht wird. Wie oben erwähnt, kann
man auch Kegelstumpfstrukturen in Halbleitern verwenden, um die Lichtintensität
an der Ausgangsfläche zu konzentrieren.
Für manche Anwendungen ist es zwar zweckmäßig, einen
Lese-/Schreibkopf zu verwenden, welcher von der Lichtquelle oder dem Detektor getrennt
ist, wie in 1 bis 3 gezeigt, für manche andere
Anwendungen kann es aber vorteilhaft sein, die Lichtquelle als einen integrierten
Teil des Lese-/Schreibkopfes zu haben. Ein Weg, diese sehr dichte Gestaltung zu
erzielen, ist es, eine Gestaltung zu verwenden, die von Partovi et al. demonstriert
wurde, der eine Nadellochöffnung im Ausgangsspiegel eines Halbleiterlasers
hergestellt hat. A. Partovi et al., "High-Power Laser Light Source for Near-Field
Optics and its Application to High-Density Optical Data Storage", Applied Physics
Letters, Band 75, Nr. 11, Seiten 1515–1517 (1999). Der Durchmesser der Öffnung
kann so gewählt werden, dass er gut unter der Lichtwellenlänge liegt.
Ist das Material des Ausgangsspiegels ein Metall, so ist die Durchlassung durch
die Subwellenlängen-Ausgangsöffnung erwartungsgemäß sehr klein
und wird mit kleiner werdendem Ausgangsdurchmesser d wie ~(d/&lgr;)4
kleiner, worin &lgr; die Lichtwellenlänge ist. Siehe H.A. Bethe, Physical
Review, Band Nrn. 7 and 8, Seiten 163–182 (1944). In Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung kann die Ausgangskopplung so eines Lasers durch die
Verwendung von oberflächenplasmonenverstärkter Durchlassung durch die
Ausgangsöffnung wesentlich verstärkt werden.
5 zeigt schematisch einen in Übereinstimmung mit
der vorliegenden Erfindung aufgebauten Laser 60, der einen Hohlraum enthält,
der durch einen hinteren Spiegel 62 und einen vorderen, Ausgangsspiegel
64, in dem eine Öffnung 30 es erlaubt, das Laserlicht mit
äußerst hoher Präzision auszukoppeln, abgegrenzt wird. Der allgemeine
Aufbau und Betrieb von Lasern ist in der Technik bekannt. Bei der vorliegenden Erfindung
ist jedoch eine periodische Oberflächentopografie 40 an der Grenzfläche
des Ausgangsspiegels mit dem Laser vorgesehen, um eine PED 20 zu erzeugen,
welche die Durchlassungseffizienz des aus der Ausgangsöffnung herauskommenden
Lichts verstärkt. Die Periodizität der Oberflächenmerkmale der periodischen
Oberflächentopografie sollte in Übereinstimmung mit der Dispersion der
Oberflächenplasmonen und der Gitterkopplung mit der periodischen Oberflächentopografie
passend zur Laserwellenlänge gewählt werden. Siehe Ghaemi et al., ebenda.
Der Laser selbst kann irgendein Laser einschließlich irgendeines konventionellen
Lasers sein. Zum Beispiel könnte der Laser ein Gaslaser (wie z.B. Ar, N2,
CO2, HeNe) sein, bei dem einer der Hohlraumspiegel die Subwellenlängen-Ausgangsöffnung
mit der umgebenden periodischen Oberflächentopografie aufweist. Eine andere
Möglichkeit ist ein Festkörperlaser (wie z. B. Rubin, YAG, Ti:Saphir)
mit einem ähnlich modifizierten Ausgangskoppler; der Ausgangskoppler könnte
hier direkt auf der Fläche des Verstärkungsmediums hergestellt werden.
Der Laser könnte auch ein Faserlaser sein, bei dem der hintere Spiegel aus
einem Fasergitter bestehen kann. Von der Erfindung wird ein beliebiger Laser umfasst.
Man beachte, dass in diesen Ausführungsformen, in denen die Lichtquelle ein
integrierter Teil des Lese-/Schreibkopfes ist, die Lichtquelle entweder zum Schreiben
auf das optische Speichermedium oder zum Beleuchten des optischen Speichermediums,
so dass das reflektierte oder gebrochene Licht von so einer Beleuchtung von einem
Lichtsammler gesammelt werden kann, welcher auf einer Seite des optischen Speichermediums
angeordnet sein kann, oder als eine Kombination aus Lichtquelle und Detektor verwendet
werden kann. Der Detektor oder Lichtsammler kann entweder im Nahfeld- oder im Fernfeldmodus
arbeiten.
Die am meisten bevorzugten Laser für die Lese-/Schreibköpfe
der vorliegenden Erfindung sind Halbleiterlaser. Diese können Seitenemissionslaser
sein (wie zum Beispiel in 5 gezeigt), in welchem Fall
das Licht in der z-Richtung auf einen Heteroübergang oder Quantentopf
66 beschränkt wird. Noch attraktivere Alternativen sind Vertikalhohlraum-Oberflächenemissionslaser
("VCSELs") wie in 6A gezeigt. Im Allgemeinen wird der
VCSEL-Hohlraum durch zwei verteilte Bragg-Reflektoren ("DBRs") 70 abgegrenzt,
die aus GaAs/AlGaAs-Mehrfachschichten besteht, deren Struktur an die Laserwellenlänge
angepasst ist, wie in der Technik bekannt. Um Subwellenlängenauflösung
mit hohem Durchsatz zu erzielen (siehe 6B), kann der
vordere DBR 70 durch eine PED 20 ersetzt werden, die einen Metallfilmreflektor
22 enthält, in dem (siehe 6B,
6C) eine Öffnung 30 mit Subwellenlängendurchmesser
hergestellt ist, die von einer periodischen Oberflächentopografie
40 umgeben ist. Ein sehr attraktives Merkmal von VCSELs ist, dass die Herstellung
von sehr großen Anordnungen unkompliziert ist. 6D
zeigt eine Ansicht von oben oder Draufsicht auf eine VCSEL-Anordnung, bei der jeder
Ausgang mit einer PED versehen ist, die eine Subwellenlängenöffnung mit
verstärkter Durchlassung enthält. Die Erwägungen zum Abstand zwischen
VCSELs sind dieselben wie jene, die oben für die Lese-/Schreibkopfanordnung
beschrieben wurden (siehe 3), außer dass in der Praxis alle
Elemente der VCSEL-Anordnung mit derselben Wellenlänge arbeiten werden, und
der Abstand kann durch die Anforderungen an die seitlichen Abmessungen jedes VCSEL
begrenzt sein.
Obwohl verschiedene Lese-/Schreibköpfe für optische Speicherung
mit verstärkter Durchlassung zur Verwendung in einigen Anwendungen beschrieben
und gezeigt worden sind, ist es für den Fachmann ersichtlich, dass Abwandlungen
und Modifizierungen möglich sind, ohne den Geist und die breiten Lehren der
Erfindung zu verlassen, welche allein durch den Schutzbereich der hier beigefügten
Patentansprüche begrenzt sein sollen.