Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer elektronischen
Anordnung, die einen Dünnfilmtransistor mit einer aktiven Schicht umfasst,
die ein organisches Halbleitermaterial enthält, wobei das genannte Verfahren
die folgenden Schritte umfasst:
- – Anbringen der aktiven Schicht auf dem Substrat;
- – Anbringen, Belichten und Entwickeln eines Photolacks, und
- – Strukturieren der aktiven Schicht gemäß dem Muster in dem
angebrachten Photolack.
Die Erfindung betrifft auch eine elektronische Anordnung, umfassend
einen Dünnfilmtransistor mit einer Sourceelektrode und einer Drainelektrode,
die voneinander durch einen Kanal getrennt sind, und einer Gateelektrode, die durch
dielektrisches Material vom Kanal getrennt ist, wobei die Anordnung ein Substrat
aufweist, auf dessen einer Seite sich befinden: eine aktive Schicht, die ein organisches
Halbleitermaterial enthält und in der sich der Kanal befindet; eine erste Elektrodenschicht,
in der die Sourceelektrode und die Drainelektrode definiert sind; eine Zwischenschicht
aus dielektrischem Material, und eine zweite Elektrodenschicht, in der die Gateelektrode
definiert ist, wobei die Gateelektrode bei senkrechter Projektion auf die erste
Elektrodenschicht den Kanal wesentlich überlappt,
Eine derartige Anordnung und ein derartiges Verfahren sind aus H.E.A.
Huitema et al. Nature 414, 599 (2001) bekannt. Die bekannte Anordnung ist eine Anzeigeeinrichtung
mit einer elektrooptischen Schicht aus flüssigkristallinem Material. Um Leckströme
zwischen benachbarten Transistoren zu verhindern, ist die aktive Schicht strukturiert.
Die aktive Schicht in der bekannten Anordnung enthält Polythenylen-Vinylen
als Halbleitermaterial und hat Elektroden aus Gold/PEDOT.
Experimente haben gezeigt, dass ein Dünnfilmtransistor mit einer
strukturierten aktiven Schicht andere Eigenschaften hat als ein vergleichbarer Dünnfilmtransistor
mit einer nicht strukturierten aktiven Schicht. Obwohl der Leckstrom zwischen den
Transistoren bei Gatespannungen von mehr als 20 V deutlich verringert ist, zeigt
sich, dass eine erhebliche Schwellenspannung auftritt. In der Praxis bedeutet dies,
dass zum Betreiben der Anordnung kontinuierlich eine sehr hohe Gatespannung angelegt
werden muss. Dies ist sehr nachteilig für den zugehörigen Energieverbrauch,
ein Merkmal, das besonders für tragbare Einrichtungen relevant ist.
An sich ist eine primäre Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, wodurch eine Anordnung realisiert wird,
die sowohl einen niedrigen Leckstrom zwischen benachbarten Dünnfilmtransistoren
als auch eine niedrigere Schwellenspannung aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anbringen einer
Schutzschicht auf der aktiven Schicht gelöst, auf der der Photolack platziert
wird; und durch Strukturieren der Schutzschicht und der aktiven Schicht gemäß
dem in dem Photolack definierten Muster.
Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass mit einer Schutzschicht
eine Anordnung erhalten wird, in der der Leckstrom und die Schwellenspannung deutlich
erniedrigt sind. Eine erste Hypothese für das Auftreten der erhöhten Schwellenspannung
in den gemessenen Transistoren nach dem Stand der Technik war, dass die Leiter in
dem Photolack die aktive Schicht dotierten. Dotierung in der aktiven Schicht führt
nämlich zu einer erhöhten Leitfähigkeit. Dies führt seinerseits
dazu, dass eine höhere Gateelektrodenspannung erforderlich ist, um die resultierende
Leitfähigkeit zu unterdrücken. Die Schutzschicht in der Anordnung der
Erfindung kann jedoch eine sehr dünne Schicht mit einer amorphen Struktur sein.
An sich könnten die Leiter in dem Photolack einfach durch diese Schutzschicht
diffundieren. Dies gilt insbesondere, wenn das Aushärten des Photolacks bei
erhöhter Temperatur ausgeführt wird. Bei weiteren Schritten des Herstellungsprozesses
für – insbesondere – eine Anzeigeeinrichtung werden auch höhere
Temperaturen verwendet. Im Grunde genommen treten offenbar einer oder mehrere unverstandene
Effekte auf. Vermutet wird, dass die Photolackmuster als zusätzliche und ungesteuerte
Elektrode wirken. Weil in der erfindungsgemäßen Anordnung auf Grund des
Vorhandenseins der Schutzschicht kein Kontakt mehr zwischen dieser Elektrode und
der aktiven Schicht vorliegt, ist diese Elektrode nicht länger aktiv. Die Tatsache,
dass die betreffende Schutzschicht sehr dünn sein kann, hat offenbar hierauf
keinen Einfluss.
Um korrekten Betrieb des Transistors zu gewährleisten, ist es
hier äußerst wünschenswert, dass die Schutzschicht ein elektrisch
nichtleitendes Material ist; geeignete Materialien sind Halbleitermaterialien und
insbesondere elektrisch isolierende Materialien. Geeignete Materialien enthalten
unter anderem Polymethylmethacrylat, Polyvinylalkohol, Polyvinylphenol, Polyacrylat,
Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyester, Polyether, Benzocyclobuten, Polyimid, Epoxide,
glasgefüllte Polymere und anorganische Dielektrika. Es ist dann vorteilhaft,
dass das Schutzschichtmaterial in einem Lösungsmittel angebracht wird, in dem
das Halbleitermaterial der aktiven Schicht nicht löslich oder nur wenig löslich
ist. In der Praxis ist es vorteilhaft, ein Material zu wählen, das in dem Lösungsmittel
des Photolacks nicht löslich ist. Weiterhin kann diese Beständigkeit gegen
Auflösen im Photolack durch Aushärten des Materials nach dessen Aufbringen
auf die aktive Schicht realisiert werden. Wenn dies unter dem Gesichtspunkt der
Löslichkeit wünschenswert ist, kann die Schutzschicht selbstverständlich
aus zwei Teilschichten aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
Ein Vorteil des Verfahrens der Erfindung ist, dass Wärmebehandlungen
für unterschiedliche Schichten in einem einzigen Aufheizschritt ausgeführt
werden können. Solche Wärmbehandlungen werden beispielsweise benötigt,
um ein Vorläufermaterial in das organische Halbleitermaterial umzuwandeln und
um den Photolack auszuheizen.
Beispiele für geeignete organische Halbleiter enthalten Polythenylen-vinylen,
Poly-3-Alkylthiophene, wie z. B. Poly-3-Pentylthiophen, Poly-3-Hexylthiophen, Poly-3-heptylthiophen;
Pentacen, Phtalocyanin, Benzodithiophen, Tetracyanonaphthoquinon, Tetrakismethylanimoethylen,
Oligothiophene, Polyarylamine, Polyphenylene-vinylene, Polyfuranylene-vinylene,
Polypyrrol, Polyphenylen, Polyfluoren, Polyacetylen, Polyfuran, Polyanilin, funktionalisierte
Buckyballs, Copolymere und Verbindungen davon, und Copolymere, in denen ein Halbleiter
mit einer begrenzten konjugierten Länge integriert ist. Zusätzlich können
auch substituierte Varianten dieser Polymermaterialien verwendet werden. Beispiele
für Substituenten sind Alkyl- und Alkoxy-Gruppen und ringförmige Gruppen,
wie z. B. Alkylendioxy-Gruppen. Solche Gruppen sind bevorzugt C1- bis
C10-Alkyl, -Alkoxy oder -Alkylen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform enthält die aktive
Schicht ein Gemisch aus einem Trägermaterial und dem Halbleitermaterial. Es
hat sich gezeigt, dass auf diese Weise die Haftung der Schutzschicht an der aktiven
Schicht verbessert werden kann. In der Praxis zeigt sich, dass manche Halbleitermaterialien,
insbesondere Oligomere, wie z. B. Pentacen und Oligothiophen, eine schwache Haftung
aufweisen und eine schlechte mechanische Stabilität. Durch Hinzufügen
einer kleinen oder größeren Menge Trägermaterial wird diese mechanische
Stabilität deutlich verbessert. Das bedeutet, dass die aktiven Schichten einfacher
mittels Spincoating aufgebracht werden können und dass es einfacher ist, Schichten
auf diesen aktiven Schichten abzuscheiden. Eine aktive Schicht an sich ist aus der
nicht vorveröffentlichten Anmeldung mit der Nummer PCT-IB02/03940 (PHNL010691)
bekannt. Mit einer solchen Verbindung in Kombination mit der Schutzschicht kann
die aktive Schicht mit solchen Oligomeren als Halbleitermaterial strukturiert werden.
Bisher war es nicht leicht möglich, dies in industriell durchführbarer
Weise zu realisieren. Hierbei ist wichtig, dass das Trägermaterial in dem Lösungsmittel,
das für das Material in der Schutzschicht verwendet wird, nicht löslich
ist.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden die aktive
Schicht und die Schutzschicht mittels Trockenätzen strukturiert. Beim Trockenätzen,
das auch als reaktives Ionenätzen bekannt ist, werden keine Lösungsmittel
verwendet; auf diese Weise werden unerwünschte Effekte, wie z. B. Quellung,
vermieden. Bei noch einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen
der aktiven Schicht und dem Substrat eine Metallelektrodenschicht enthalten, die
auch als Ätzstoppschicht dient. Das bevorzugte Metall hierfür ist ein
Edelmetall wie z. B. Au oder Ag.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform werden eine Sourceelektrode
und eine Drainelektrode für den Dünnfilmtransistor in einer ersten Elektrodenschicht
definiert, bevor die aktive Schicht abgebracht wird. Zusätzlich wird eine Zwischenschicht
aus dielektrischem Material angebracht, und in einer zweiten Elektrodenschicht aus
elektrisch leitendem Material wird eine Gateelektrode für den Dünnfilmtransistor
definiert. Auf diese Weise wird ein Dünnfilmtransistor mit einer Bottom-Gate-Struktur
erhalten. Bei der alternativen Top-Gate-Struktur ist die Gateelektrode auf der Schutzschicht
oder auf dem Photolack platziert. Dies ergibt die Beschränkung, dass die Schutzschicht
auch zur Verwendung als Gatedielektrikum geeignet sein muss. Außerdem hat in
diesem Fall die Zwischenschicht das gleiche Muster wie die Halbleiterschicht, was
einen größeren Widerstand für die vertikalen Zwischenverbindungen
zur Folge hat. Wenn zudem die Gateelektrode vor dem Anbringen des Photolacks platziert
wird, muss eine zusätzliche Schicht aus elektrisch leitendem Material zum Füllen
der vertikalen Zwischenverbindungen verwendet werden. Wenn die Gateelektrode nach
dem Anbringen des Photolacks platziert wird, wird ein Zwei-Schichten-Dielektrikum
erzeugt.
Das Verfahren der Erfindung kann sehr erfolgreich zum gleichzeitigen
Realisieren einer großen Zahl Dünnfilmtransistoren eingesetzt werden.
Es ist darüber hinaus vorteilhaft, dass die Dünnfilmtransistoren Teil
einer Anzeigeeinrichtung sind, wie bereits in WO 01/15233 beschrieben. Statt einer
flüssigkristallinen elektrooptischen Schicht kann dabei auch ein anderer Typ
einer elektrooptischen Schicht verwendet werden, wie z. B. eine elektrophoretische
Schicht.
Eine zweite Aufgabe der Erfindung ist, eine Anordnung der eingangs
erwähnten Art zu schaffen, mit einem niedrigen Leckstrom und einer niedrigen
Schwellenspannung. Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die dem Substrat
abgewandte Seite der aktiven Schicht mit einer Schutzschicht in Kontakt steht, wobei
die Schichten entsprechend einem gleichen Muster strukturiert sind. Diese Struktur,
die mit dem Verfahren der Erfindung erhalten werden kann, liefert das gewünschte
Ergebnis.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform hat der Dünnfilmtransistor
eine Bottom-Gate-Struktur; in diesem Fall liegt die zweite Elektrodenschicht zwischen
der ersten Elektrodenschicht und dem Substrat. Dies hat die vorstehend genannten
Vorteile. Bei noch einer weiteren Ausführungsform wird in dem gleichen Muster,
vor dem Strukturieren, ein Photolack verwendet, der später nicht entfernt zu
werden braucht. Dies scheint einen positiven Einfluss auf die Lebensdauer der Dünnfilmtransistoren
zu haben. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Source- und die Drainelektrode
eine kammartig verzahnte Struktur (sogenannte "interdigitated" Struktur) haben.
Die bevorzugte Auflösung dieser Elektroden und des dazwischen liegenden Kanals
liegt in der Größenordnung von 0,5-5 &mgr;m. Vorzugsweise liegen die
Dünnfilmtransistoren in großen Anzahlen vor und können in dem gewünschten
Muster miteinander verbunden werden, um eine integrierte Schaltung zu bilden.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist der Dünnfilmtransistor
ein Bestandteil des ersten Anzeigeelementes und sind weitere Anzeigeelemente mit
Dünnfilmtransistoren vorhanden, welche erste und weiteren Anzeigeelemente in
einer Matrix angeordnet sind. In diesem Fall ist die Anordnung eine Anzeigeeinrichtung
mit mehreren Anzeigeelementen – auch bekannt als Pixel. Für eine Anzeigeeinrichtung
ist besonders wichtig, dass der Leckstrom zwischen benachbarten Transistoren extrem
klein ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1 einen schematischen Querschnitt der erfindungsgemäßen
Anordnung;
2 Ergebnisse von Messungen, die an der erfindungsgemäßen
Anordnung und bekannten Anordnungen ausgeführt worden sind und
3 Ergebnisse von Messungen, die an der erfindungsgemäßen
Anordnung und bekannten Anordnungen ausgeführt worden sind, und in Ausführungsformen
bei Verwendung anderer Materialien.
Der in 1 schematisch und nicht maßstabsgetreu
dargestellte Dünnfilmtransistor 10 umfasst ein elektrisch isolierendes
Substrat 1, auf dem sich eine Sourceelektrode 21, eine Drainelektrode
22 befinden, wobei die genannten Elektroden 21, 22 voneinander
durch einen Kanal 23 getrennt und in der erste Elektrodenschicht
2 definiert sind. Zudem gibt es eine zweite Elektrodenschicht
3 auf dem Substrat 1, in der eine Gateelektrode 24 definiert
ist. Bei paralleler Projektion der Gateelektrode 24 auf die erste Elektrodenschicht
2 überlappt die Gateelektrode 24 wesentlich den Kanal
23. Weiterhin gibt es eine Zwischenschicht 4 und eine aktive Schicht
5, die ein Halbleitermaterial enthält.
Die genannten Schichten 2, 3, 4,
5 befinden sich auf dem Substrat 1 in der folgenden Reihenfolge:
zweite Elektrodenschicht 3, Zwischenschicht 4, erste Elektrodenschicht
2 und aktive Schicht 5. Um das Substrat zu planarisieren, gibt
es eine – nicht abgebildete – isolierende Planarisierungsschicht aus
Polyvinylalkohol. Die zweite Elektrodenschicht 3 enthält Au und ist
in bekannter Weise mit Hilfe eines belichteten und enwickelten lichtempfindlichen
Lacks so, wie gefordert, strukturiert. Zwischen der zweiten Elektrodenschicht
3 und der Zwischenschicht 4 kann eine – nicht abgebildete
– Mono-Schicht von CH3-(CH2)15-SH angebracht werden,
um die Bildung von Pinholes in der Zwischenschicht 4 zu verhindern. Die
Zwischenschicht 4 enthält ein photoaktives organisches Dielektrikum,
wie z. B. Benzocyclobuten, Polyimid, Polyvinylphenol oder einen Photolack, in diesem
Fall den Photolack HPR504. Die erste Elektrodenschicht 2 enthält in
diesem Fall Gold. Die erste Elektrodenschicht 2 wird mittels Aufdampfen
aufgebracht und photolithographisch in bekannter Weise strukturiert. Auf der ersten
Elektrodenschicht 2 wird die aktive Schicht 5 aus Poly-3-Hexylthiophen
mit einer Dicke von 50 nm aufgebracht. Zumindest ein Abschnitt der Halbleiterschicht
5 befindet sich im Kanal 23.
Erfindungsgemäß gibt es eine Schutzschicht 6 auf
der aktiven Schicht 5, welche Schutzschicht in diesem Beispiel Polymethylmethacrylat
(PMMA) enthält und 40 nm dick ist. Wenn die aktive Schicht durch Schleudern
in Chloroform angebracht ist, wird Ethylmethylketon als Lösungsmittel für
die Schutzschicht verwendet. Auf die Schutzschicht wird ein Photolack
7, in diesem Fall CK6020L, mittels Spincoating aufgebracht. Dieser wird
in einer Safe-Solvent-Version geliefert. Nach Belichtung des Photolacks
7 mit Hilfe von UV Strahlung (&lgr; = 365 nm) wird der Photolack bei
90°C getrocknet. Nach einem Trocknungsschritt bei 120°C mit einer Dauer
von 1 Minute werden die Schutzschicht 6 und die aktive Schicht
5 mit Hilfe von reaktivem Ionenätzen strukturiert. Hierbei dient die
erste Elektrodenschicht 2 als Ätzstoppschicht.
2 zeigt eine graphische Darstellung, in der der Strom
Id (in A) zwischen der Source und der Gateelektrode 21,
22 als Funktion der Spannung an der Gateelektrode 24 aufgetragen
ist. Wegen des p-Charakters des organischen Halbleitermaterials fließt Strom,
wenn negative Spannungen an die Gateelektrode angelegt werden. In anderen Ausführungsbeispielen
können auch ein n-Halbleitermaterial oder eine aktive Schicht mit n- und p-Eigenschaften
verwendet werden, wie in der nicht vorveröffentlichen Anmeldung
EP03100177.9 (PHNL030112) beschrieben
wird. Die ausgezogene Linie zeigt die ursprünglichen Kennlinien, die unterste
punktierte Linie zeigt das Ergebnis ohne Schutzschicht 6, während
die oberste punktierte Linie das Ergebnis mit Schutzschicht 6 zeigt.
3 zeigt die gleiche graphische Darstellung wie
2, aber für andere Materialien. In diesem Fall
wurde Pentacen als Halbleitermaterial verwendet. Ein Vorläufermaterial hiervon
(mit einer Tetrachlorcyclohexadin-Bindung als Austrittsgruppe) wurde als aktive
Schicht angebracht, mit Polystyrol als Trägermaterial. Dies wurde danach bei
200°C in Pentacen umgewandelt. Als Schutzschicht wurde das im Handel erhältliche
Material Zeonex durch Schleudern angebracht, mit Cyclohexan als Lösungsmittel.
HPR504 wurde als Photolack verwendet. Das Trägermaterial war hier in einer
Menge von 1 Gewichtsprozent enthalten. Das verwendete Lösungsmittel war Dichlormethan.
Die ausgezogene Linie zeigt die ursprünglichen Kennlinien ohne Strukturierung
und ohne obere Schichten. Die am meisten rechts liegende punktierte Linie in der
graphischen Darstellung zeigt das Ergebnis, wenn keine Schutzschicht 6
verwendet wird. Die andere punktierte Linie zeigt das Ergebnis, wenn die aktive
Schicht strukturiert ist.
Inschrift der Zeichnung
Fig. 3
- Gate voltage – Gatespannung
- initial – anfänglich
- standard litho – standard litho