Diese Erfindung bezieht sich auf eine Adaptervorrichtung der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 definierten Art, welches es möglich macht, eine optische Speicherplatte
der „Compact Disc"-Art zu verwenden, deren Abmessungen (Außendurchmesser)
kleiner als eine Standardgröße oder ein Standardmaß in einer Lese-
und/oder Schreibvorrichtung sind.
„Compact Discs" haben viele Jahre lang als Speichermedien hoher
Kapazität dominiert, anfänglich als digitaler Audiodatenträger und
in letzter Zeit auch als Datenträger für Daten im Allgemeinen.
Compact Discs mit einer sehr großen Vielfalt an Inhalten wurden
als separate, kommerzielle Produkte platziert oder als in Verbindung mit anderen
kommerziellen Produkten zu deren Verkaufsförderung vertriebene Artikel auf
dem Markt zum Verkauf.
Normale Compact Discs werden mit einem Standarddurchmesser von 12
cm (4,75 Zoll) hergestellt. Dementsprechend besitzen Schreib-Lesevorrichtungen einen
zurückversetzen oder vertieften Sitz mit präzise jenem Standarddurchmesser,
um diese Compact Discs aufzunehmen.
Zusätzlich zu dem Hauptsitz mit einem Durchmesser von 12 cm besitzen
die Schreib-Lesevorrichtungen im Allgemeinen einen weiteren Sitz, der noch weiter
vertieft ist, mit einem Durchmesser von ungefähr 8 cm. Dieser Sitz kann verwendet
werden, um 8 cm messende optische Datenträger aufzunehmen und zu lokalisieren.
Standard-Schreib-Lesevorrichtungen sind jedoch nicht in der Lage,
Compact Discs mit einer weiter verringerten Abmessungen „zu akzeptieren".
Eine Adaptervorrichtung der anfänglich definierten Art ist in
der HP-A-0 883 126 offenbart. Diese Druckschrift des Standes der Technik offenbart
eine Lösung, die auf die Verringerung der Größe eines Adapterrings
für eine Videospiel-CD mit einer verringerten Größe (3,25 Zoll statt
dem Standard von 4,75 Zoll) abzielt, so dass solch eine CD und der gefaltete Adapterring
an das Spiel beschreibenden, kleineren Heften angebracht werden können. Dieses
Ziel wird gemäß der EP-A-0 883 126 durch einen Adapterring erreicht, der
nur einmal gefaltet ist, und zwar entlang einer diametralen Faltlinie. Auf diese
Weise besitzt der gefaltete Adapterring eine verringerte Größe und kann
(zusammen mit der CD geringerer Größe) an einem kleineren, das Spiel beschreibenden
Heft angebracht werden. Die Größe des gefalteten Adapterrings ist jedoch
nicht zu klein, so dass der Adapterring und das Spielanleitungsheft die CD effektiv
schützen können.
Die US-A- 2001036148 offenbart einen anderen Adapterring für
kleine CDs. Der Adapterring (2A) besitzt drei radiale Faltlinien
unter 120° zueinander.
Die JP-A-10125026 und die entsprechende Zusammenfassung offenbaren
einen Adapterring für Scheiben (Disks) kleinen Durchmessers. Der Adapterring
besitzt zwei gegenüberliegende, parallele chordale Abschnitte oder Seiten,
die sich mit gekrümmten Abschnitten oder Seiten abwechseln. Die chordalen Abschnitte
oder Seiten bringen irgendwie eine Verringerung der Größe des Adapterrings
mit sich, welche jedoch durch des Vorhandensein einer Vielzahl von Vorsprüngen
ausbalanciert wird, die radial über den Umfang hinaus hervorstehen, zu dem
die gekrümmten Abschnitten oder Seiten des Adapterrings gehören.
Diese Erfindung wurde insbesondere, jedoch nicht ausschließlich,
mit Blick darauf entwickelt, den Vertrieb und die Verwendung von Compact Disks zu
erlauben, die verringerte Abmessungen im Vergleich mit den oben genannten Standardwerten
besitzen, z. B. mit einem Durchmesser von ungefähr 5 cm und einer Kapazität
der Größenordnung von 10 MB, insbesondere als Werbeartikel in Verbindung
mit kommerziellen Produkten geringer Größe, insbesondere Lebensmittelprodukten.
Die Erfindung wurde insbesondere entwickelt, um das Einsetzen einer
solchen Compact Disc mit etwas geringeren Abmessungen in Verbindung mit Lebensmittelprodukten
zu erlauben, und zwar entweder in den Verpackungen der Letzteren (z. B. Brötchen,
Eiskrem oder ähnliches) oder im Lebensmittelprodukt selbst (z. B. in hohlen
Schokoladenprodukten oder ähnlichem).
Diese und andere Aufgaben werden gemäß der Erfindung durch
eine Adaptervorrichtung gelöst, deren hervortretende Merkmale im beigefügten
Anspruch 1 definiert sind.
Werbeartikel, die eine Compact Disc verringerter Größe und
eine zugehörige Adaptervorrichtung entsprechend den Vorschriften des Anspruchs
6 und folgende umfassen, stellen ebenfalls einen Gegenstand dieser Erfindung dar.
Andere Vorteile oder Merkmalen der vorliegenden Erfindung werden aus
der folgenden detaillierten Beschreibung deutlich, die mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen gegeben wird, welche lediglich im Zuge eines nicht einschränkenden
Beispiels bereitgestellt sind, und in denen:
1 eine Draufsicht eines optischen Datenträgers
der „Compact Disc"-Art ist, der einen Außendurchmesser besitzt, der
kleiner als der Standarddurchmeser ist,
2 eine Draufsicht eines Adapterrings ist,
3 den Adapterring in 2 in
einem gefalteten Zustand zeigt,
4 einen Draufsicht ist, die die Compact Disc der
1 und den gefalteten Adapterring in einer gegenseitig
angrenzenden Beziehung zeigt,
5 eine Draufsicht ist, die eine Compact Disc verringerter
Größe im Vergleich zu den Standardabmessungen zeigt, wobei diese in eine
Adapatervorrichtung im Betriebszustand eingelegt ist,
6 eine Ausführungsform eines Adapterrings gemäß
der Erfindung zeigt, und
7 den Adapterring der 6
im gefalteten Zustand zeigt.
In 1 bezeichnet 1 als Ganzes
eine Compact Disc mit einem Außendurchmesser, der kleiner als der Standarddurchmesser
ist. Diese Compact Disc besitzt z. B. einen Außendurchmesser von 5,1 cm, einen
Innendurchmesser von 1,5 cm und eine Dicke von 1,2 mm.
Compact Discs 1 verringerter Größe können
z. B. durch Stanzen oder Zuschneiden einer Compact Disc mit Standardabmessungen
hergestellt werden, insbesondere aus einer Kopie, die aus einer sog. „Gold"-Kopie
hergestellt wurde.
In ihrer einfachsten Ausführungsform umfasst eine Adaptervorrichtung
im Wesentlichen einen Adapterring, wie Z. B. jenen, der durch 2 in
2 und den folgenden Figuren bezeichnet ist.
Der Adapterring 2 wird aus einem flexiblen Material hergestellt,
insbesondere Karton, mit einer Dicke von vorzugsweise nicht mehr als 1 mm. In der
in 2-5 dargestellten Ausführungsform
besitzt der Adapterring einen äußeren Rand 3, der dem äußeren
Umfang einer Standard-Compact Disc entspricht, Z. B. mit einem Durchmesser von 12
cm.
Der Adapaterring 2 besitzt auch einen inneren Rand
4, der zumindest teilweise dem äußeren Umfang 5 der
Compact Disc 1 entspricht.
Der Adapterring 2 ist entlang vorbestimmter Faltlinien L1,
L2 (2) auf solche Weise gefaltet, dass dieser Ring
2 im gefalteten Zustand (3) eine Größe
besitzt, die ähnlich oder kleiner als der Außendurchmesser der Compact
Disc 1 ist (4).
In der dargestellten Ausführungsform ist der Adapterring
2 im Wesentlichen in zwei diametralen Richtungen L1, L2 gefaltet, die zueinander
im Wesentlichen unter rechtem Winkel stehen, und zwar auf solche Weise, dass vier
benachbarte, an den Knicken verbundene Segmente gebildet werden.
Der Adapterring 2 wird zum Gebrauch aufgefaltet, so dass
er seine in 2 gezeigte, ebene ringförmige Gestalt
besitzt.
Geeigneterweise kann der Adapterring 2 mit einer Klebeverstärkung
versehen werden, die auf ihn im entfalteten Betriebszustand aufgebracht wird, um
jegliche Tendenz zur elastischen Rückkehr in den gefalteten Zustand zu verhindern.
Diese Klebeverstärkung kann einen selbsthaftenden Ring (nicht dargestellt)
umfassen, dessen Abmessungen kleiner oder höchstens gleichgroß wie jene
des Adapterrings 2 sind und der auf eine Oberfläche des Letzteren
aufgebracht werden kann.
Als Alternative umfasst die genannte Klebeverstärkung eine Vielzahl
von selbsthaftenden Elementen oder Etiketten kleiner Größe, wie z. B.
jene mit 6 in 5 bezeichneten, die an den Faltbereichen
des Adapterrings 2 angebracht werden können und dabei die Faltlinien
überspannen.
Für den Gebaruch sind der Ring und die selbsthaftenden Elemente
geeigneterweise mit entsprechenden abziehbaren, ihre Oberflächen oder die selbsthaftende
Seite schützenden Beschichtungen versehen.
Mit Bezug auf 6 und 7
besitzt der äußere Rand 3 des Adapterrings 2 in einer
Ausführungsform eine Vielzahl von Abschnitten oder Seiten 3a, die
sich im Wesentlichen entlang der Sehnen einer Kreislinie 7 erstrecken,
die einen dem Außendurchmesser einer Standard-Compact Disc entsprechenden Durchmesser
besitzt. Der Rand der Adapterscheibe in 6 besitzt auch
eine Vielzahl gekrümmter Abschnitte oder Seiten 3b, die den Bögen
der genannten Kreislinie 7 entsprechen. Diese gekrümmten Seiten
3b wechseln sich mit den chordalen Seiten 3a ab. Die Letzteren
stehen paarweise im rechten Winkel zu den diametralen Faltrichtungen L1, L2.
Wie durch Vergleich der 7 mit der
3 verstanden werden kann, macht es die oben mit Bezug
auf 6 und 7 beschriebene
Ausführungsform der Adapterscheibe 2 möglich, die maximalen Abmessungen
spürbar zu verringern, welche die Adapterscheibe in ihrem gefalteten Zustand
besitzt.
Wie zuvor erwähnt liegt die Maximalabmessung der Adapterscheibe
im gefalteten Zustand geeigneterweise nahe am oder möglicherweise unter dem
Durchmesser der Compact Disc 1. Dieses Merkmal ist z. B. hinsichtlich der
Möglichkeit vorteilhaft, den gefalteten Adapterring
2 in einem gegenseitig benachbarten Verhältnis mit einer Compact Disc
1 entweder in eine Verpackung für ein Lebensmittelprodukt wie z. B.
ein Brötchen, eine Eiskrem oder ähnliches oder möglicherweise in
das Lebensmittelprodukt selbst, wie z. B. ein hohles Schokoladenprodukt und ähnliches,
einzusetzen.
Da natürlich die Prinzipien der Erfindung dieselben bleiben,
können die Ausführungsformen und konstruktiven Details umfassend in Bezug
auf jene beschriebenen und dargestellten variiert werden, die lediglich im Zuge
eines Beispiels gegeben wurden, ohne dabei vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen,
der in den beigefügten Ansprüchen definiert ist.