Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zum Speichern eines scheibenformigen
Informationsträgers, versehen mit einem Bodenteil, einer Haltevorrichtung zum
Festhalten des Informationsträgers und einem Deckelteil, der mittels zweier
Eckscharniere mit dem Bodenteil verbunden ist, welcher Deckelteil zwei Gelenkstrukturen
enthält, die je mit einem versenkten Gelenkarm versehen sind, der in Bezug
auf eine seitliche Seite des Deckelteils versenkt ist, und mit einer Schutzwand,
die sich gegenüber dem genannten Gelenkarm befindet und einen Wandabschnitt
aufweist, der nahezu parallel zu dem genannten Gelenkarm und an der genannten seitlichen
Seite des Deckelteils verläuft, und welcher Bodenteil mit zwei Eckaussparungen
versehen ist, die zu den versenkten Gelenkarmen passen und in denen die Gelenkarme
verlaufen, welche Eckaussparungen durch versenkte Scharnierwände begrenzt werden,
die jeweils in Bezug auf eine seitliche Seite des Bodenteils versenkt sind, während
die versenkten Gelenkarme drehbar mit den versenkten Scharnierwänden gekoppelt
sind, um die genannten Eckscharniere zu bilden.
Die PCT-Patentanmeldung WO 99/17291 offenbart ein Gehäuse zum
Unterbringen eines oder mehrerer scheibenförmiger Informationsträger,
beispielsweise eine DVD. Das Gehäuse ist mit einem Bodenteil, einer in dem
Bodenteil zum Festhalten des Informationsträgers vorhandenen Haltevorrichtung
und einem Deckelteil versehen, der drehbar mit dem Bodenteil verbunden ist. Der
Deckelteil ist mit zwei versenkten Gelenkarmen versehen, die jeweils in Bezug auf
eine seitliche Seite des Deckelteils versenkt sind. Der Bodenteil ist mit zwei Eckaussparungen
versehen, die zu den versenkten Gelenkarmen passen und in denen die Gelenkarme verlaufen.
Die Eckaussparungen werden durch versenkte Scharnierwände begrenzt, von denen
jede in Bezug auf eine seitliche Seite des Bodenteils versenkt ist. Die versenkten
Gelenkarme sind mit Scharnierbolzen versehen, die sich in Öffnungen der versenkten
Scharnierwände erstrecken, um Eckscharniere zu bilden. Der Deckelteil ist mit
zwei jeweils gegenüber einem jeweiligen Gelenkarm liegenden Schutzwänden
versehen, welche im Wesentlichen an den seitlichen Seiten des Deckelteils verlaufen.
Der Deckelteil des bekannten Gehäuses ist ein Spritzgussprodukt
und ist aus Polypropylen hergestellt. Es hat sich gezeigt, dass die zum Formen eines
Deckelteils benötigte Zeit ziemlich lang ist. Da das Gehäuse für
die Massenfertigung gedacht ist, wird deutlich sein, dass die Zyklusdauer des Formprozesses
ein wesentlicher Parameter bei der Herstellung des Gehäuses ist, insbesondere
in Bezug auf die Zahl geformter Deckelteile pro Zeiteinheit.
Der Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, das Gehäuse der eingangs
erwähnten An so zu verbessern, dass es in einer kürzeren Zeit hergestellt
werden kann.
Diese Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Gehäuse
gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass der Abstand zwischen dem versenkten
Gelenkarm und dem Wandabschnitt in jeder Gelenkstruktur einen Wert aufweist, der
6,6 mm oder mehr beträgt.
Wegen der speziellen Positionierung der Gelenkarme und der Scharnierwände
des Gehäuses, auf das sich die Erfindung bezieht, liegen die Eckscharniere
in Bezug auf die seitlichen Umrisse des durch die seitlichen Seiten des Bodenteils
und des Deckelteils gebildeten Gehäuses versenkt. Die Eckscharniere werden
außerdem durch die Schutzwände geschützt, die entlang den Scharnierwänden
verlaufen. Daher sind das Gehäuse und insbesondere seine Scharniere äußerst
widerstandsfähig gegen äußere mechanische Einflüsse, beispielsweise
durch Fallenlassen oder Stöße. Das erfindungsgemäße Gehäuse
ist zum Unterbringen von scheibenförmigen Informationsträgern geeignet,
wie z.B. optische oder magnetooptische Platten, die beispielsweise mit Audio-, Video-
oder Dateninformationen versehen sind.
Es hat sich experimentell erwiesen, dass durch den zwischen dem Gelenkarm
und dem Wandabschnitt in jeder Gelenkstruktur verwendeten Abstand die Zyklusdauer
zum Formen eines Deckelteils wesentlich verkürzt werden kann. Es hat sich gezeigt,
dass die zum Herstellen eines Deckelteils des bekannten Gehäuses mittels Spritzgießen
benötigte Zeit 6,2s beträgt. Bei Verwendung der gleichen An Form beträgt
die zum Herstellen eines Deckelteils des erfindungsgemäßen Gehäuses
benötigte Zeit nur 5,6 s. Somit ist eine Zeitverkürzung von etwa 10% erreichbar,
ohne den Formprozess an sich zu verändern. Dies ergibt eine beträchtliche
Einsparung an Fertigungskosten. Der genannte Effekt kann nicht erhalten werden,
wenn der Abstand kleiner als 6,6 mm oder größer als 13,1 mm ist. Ein praktischer
oberer Wert für den Abstand ist 13,1 mm.
Eine praktische Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gehäuses ist dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen dem Gelenkarm
und dem Wandabschnitt in jeder Gelenkstruktur 9,8 mm beträgt. Der Deckelteil
ist vorzugsweise plattenförmig und weist vorzugsweise zwei durch die Gelenkstrukturen
definierte und die Gelenkstrukturen überdeckende Gebiete oder Flächen
auf. Solche Gebiete sind besonders geeignet, um Schilder sehen zu lassen, wie z.B.
ein Logo oder ein Warenzeichen.
Das Gehäuse hat vorzugsweise das Merkmal, dass der Gelenkarm
oder die Scharnierwand jedes Eckscharniers mit einem Bolzen oder
einem runden Stift versehen ist, der in eine Öffnung der oder des entsprechenden
nicht mit einem Bolzen versehenen Scharnierwand oder Gelenkarms ragt. Die Gelenkarme
und die Scharnierwände sind somit in einfacher und zuverlässiger Weise
schwenkbar miteinander gekoppelt. Um die Befestigung des Deckels am Bodenteil zu
erleichtern, sind die Gelenkarme vorzugsweise in Richtung aufeinander zu und/oder
voneinander weg elastisch, während die Scharnierwände starr sind. Die
Bolzen oder runden Stifte befinden sich vorzugsweise auf den Gelenkarmen und können
beim Zusammenbau des Gehäuses leicht in die Öffnungen eingebracht werden,
die sich in diesem Fall in den Scharnierwänden befinden. Nach dem Zusammenbau
sorgen die elastischen Gelenkarme dafür, dass die Bolzen oder Stifte in den
Öffnungen verriegelt bleiben. Der Bodenteil hat üblicherweise eine Kastenform
erhalten und ist mit vertikalen Seitenwänden versehen. Die versenkten Scharnierwände
werden vorzugsweise durch Wandabschnitte gebildet, die bezüglich der genannten
Seitenwände in einem solchen Bodenteil nach innen geschoben sind.
Die Schutzwände der Gelenkstrukturen haben vorzugsweise eine
elastische Konstruktion. Hierdurch wird ein etwas nachgebender und daher besonders
effektiver Schutz der Eckscharniere erhalten. Die Schutzwände sind vorzugsweise
in Richtung aufeinander zu und voneinander weg elastisch.
Die Schutzwände können vollständig innerhalb der äußeren
Umrisse des Gehäuses verlaufen, wobei die Schutzwände sich in den Eckaussparungen
des Bodenteils erstrecken. Die Schutzwände liegen vorzugsweise in der Verlängerung
der Seitenwände des Bodenteils, falls ein Bodenteil eine Kastenform aufweist.
Die Schutzwände sind vorzugsweise je mit einem freien Endabschnitt
versehen, welche freien Endabschnitte zueinander hin gebogen sind und je gegenüber
einem freien Ende eines der Gelenkarme und auf Abstand dazu verlaufen. Dies liefert
einen maximalen Schutz für die Eckscharniere.
Jede der Schutzwände ist vorzugsweise mit einem kontinuierlich
gebogenen Abschnitt versehen, der in den Endabschnitt mündet und einen abgerundeten
Übergang zwischen einer der seitlichen Seiten des Bodenteils und einer Rückseite
des Bodenteils bildet, zumindest wenn der Deckelteil sich in geschlossener Stellung
befindet. Die so erhaltenen runden Übergänge bilden eine ideale Möglichkeit,
Eckabschnitten des Gehäuses, die sich nahe den Eckscharnieren befinden, abgerundete
Winkel zu geben. Abgerundete Winkel machen das Gehäuse verbraucherfreundlicher,
da keine scharfen Eckabschnitte vorhanden sind, und sie sind widerstandsfähiger
gegen Beschädigungen als rechte Winkel. Vorzugsweise sind daher alle Ecken
des Gehäuses Ecken mit abgerundeten Winkeln.
Der Deckelteil ist vorzugsweise als Produkt aus einem Stück konstruiert,
insbesondere als ein Spritzgussprodukt. Der Bodenteil ist vorzugsweise auch ein
Spritzgussprodukt aus einem Stück. Dies ergibt eine einfache Herstellung des
gesamten Gehäuses, einschließlich der Scharniereinrichtung. Das Gehäuse
ist vorzugsweise aus einem transparenten Material hergestellt, um eine optimale
Möglichkeit zu erhalten, in dem Gehäuse von außen lesbare Informationen
unterzubringen,. Ein geeignetes Material ist beispielsweise Polystyrol.
Es sei bemerkt, dass auch Varianten des erfindungsgemäßen
Gehäuses möglich sind, die mit einer Kombination von vorstehend beschriebenen
Merkmalen versehen sind.
Das erfindungsgemäße Gehäuse kann äußere
Abmessungen haben, die im Wesentlichen denen der allgemein bekannten CD-Hülle
(Jewel-Box) entsprechen, d.h. eine Tiefe von 142 mm, eine Breite von 124 mm und
eine Höhe von 10 mm. Eine andere geeignete Größe des erfindungsgemäßen
Gehäuses wird durch eine Tiefe von 190 mm, eine Breite von 142 mm und eine
Höhe von 10 mm definiert.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden im Folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
1 eine Explosionsansicht einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gehäuses,
2 eine Perspektivansicht der ersten Ausführungsform
in geschlossenem Zustand,
3 einen Abschnitt des mit einem Eckscharnier versehenen
Gehäuses in vergrößertem Maßstab,
4 eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gehäuses, mit einem Bodenteil und einem Deckelteil
in geöffnetem Zustand,
5A eine Draufsicht, die den Bodenteil der zweiten Ausführungsform
zeigt, die mit einer Haltevorrichtung versehen ist, und
5B den genannten Bodenteil in einem Querschnitt entlang
der Linie V-V in 5A.
Das erfindungsgemäße Gehäuse von 1
und 2 ist zum Unterbringen eines optischen Informationsträgers
20 geeignet, in diesem Beispiel einer mit Audioinformationen
versehenen DVD. Ein derartiger Informationsträger weist eine oder mehrere optisch
beschreibbare und/oder lesbare Informationsschichten auf und ist mit einer zentralen
Öffnung versehen. Das Gehäuse, das zweiteilig ausgebildet ist, umfasst
einen Bodenteil 1 und einen plattenförmigen Deckelteil 3,
die mit Hilfe von Eckscharnieren 5A und 5B schwenkbar miteinander
verbunden sind. Der Bodenteil 1 umfasst eine Haltevorrichtung
7, in diesem Beispiel einen als Tray bezeichneten Einsatz, mit einer zentralen
Klemmeinrichtung 7a, um den Informationsträger klemmend festzuhalten,
sodass die zentrale Klemmeinrichtung 7a im eingeklemmten Zustand in die
zentrale Öffnung des Informationsträgers hineinragt. Die Haltevorrichtung
kann bei einer alternativen Ausführungsform auch einen integralen Abschnitt
des Bodenteils bilden.
Der Bodenteil 1 hat eine Kastenform, ist an einer Seite offen
und ist mit einer Bodenwand 2, einer Vorderwand 1a und einer Rückwand
1b, die senkrecht zu der Bodenwand 2 stehen, und zwei Seitenwänden
1c, die senkrecht zur Bodenwand 2 stehen, versehen. Die Vorderwand
1a, die Rückwand 1b und die Seitenwände 1c,
die alle die gleiche Höhe haben, sind durchsichtig und über zumindest
den größten Teil ihrer Länge nahezu nicht unterbrochen. In diesem
Beispiel ist die Bodenwand 2 auch transparent. Die Rückwand
1b bildet ein hinteres Ende des Gehäuses, neben dem sich die Scharniere
5A und 5B befinden. Der Deckelteil 3 hat im Wesentlichen
Plattenform, ist transparent und im vorliegenden Beispiel an der dem Bodenteil
1 zugewandten Seite mit Laschen 3a versehen, um eine eingelegte
Informationsbroschüre oder einen Prospekt 9 festzuhalten. In diesem
Beispiel hat das Gehäuse die folgenden Außenabmessungen: eine Tiefe d
von 142 mm, eine Breite w von 124 mm und eine Höhe h von 10 mm. Das Gehäuse
ist mit abgerundeten Ecken 4 versehen.
Bei der bekannten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gehäuses gibt es einen Einleger 11, der sich im Bodenteil
1 erstreckt, insbesondere auf der Bodenwand 2. Der Einleger
11 umfasst in diesem Beispiel vier aufrechte Abschnitte, d.h. einen Abschnitt
11a gegenüber der Vorderwand 1a, einen Abschnitt
11b gegenüber der Rückwand 1b und zwei Abschnitte
11c, die gegenüber den Seitenwänden 1c verlaufen. Die
Seiten der den transparenten Wänden 1a, 1b und
1c zugewandten aufrechten Abschnitte 11a, 11b und
11c sind mit gedruckter Information versehen, die sich auf den zu dem Gehäuse
gehörenden Informationsträger 20 bezieht. Die aufrechten Abschnitte
11a, 11b, und 11c bilden vorzugsweise mit einem Hauptabschnitt
12 des Einlegers eine Einheit und sind relativ zu Letzterem um Falzlinien
geknickt. Der Einleger 11 kann aus Papier, einem Kunststoff oder einem
anderen geeigneten Material hergestellt sein.
Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, liegt der Einleger
11 vollständig in dem Bodenteil 1, wobei der Hauptabschnitt
12 in diesem Beispiel zwischen der Bodenwand 2 und der Haltevorrichtung
7 verläuft.
Die Konstruktion der Eckscharniere 5A und 5B, die
im Prinzip identisch sind, soll anhand von 1,
2 und 3 näher erläutert
werden. Jedes der Eckscharniere 5A und 5B umfasst zwei Gelenkstrukturen,
die versenkte Gelenkarme 30 enthalten, die Teil des Deckelteils
3 sind und die in Bezug auf die jeweiligen seitlichen Seiten
32 des Deckelteils 3 versenkt sind. Die Gelenkarme 30
sind in Richtung aufeinander zu und voneinander weg etwas elastisch und je mit einem
Bolzen 34 versehen, wobei diese zwei Bolzen 34 sich an einander
zugewandten Seiten der Gelenkarme 30 befinden. Die Scharniere
5A und 5B umfassen jeweils weiterhin eine versenkte Scharnierwand
36, die Teil des Bodenteils 1 ist. Die Scharnierwände
36, die hinter den seitlichen Seiten des von den Seitenwänden
1c gebildeten Bodenteils 1 versenkt liegen, sind mit Öffnungen
38 versehen, in die die jeweiligen Bolzen 34 eingebracht sind.
Der Bodenteil ist mit Eckaussparungen 40 versehen, um das Platzieren der
Scharnierwände 36 zu ermöglichen. Die Eckscharniere
5A und 5B befinden sich im Wesentlichen in den genannten Eckaussparungen
40. Zum Schützen des Gelenkarms 30 enthalten die Gelenkstrukturen
der Eckscharniere 5A und 5B Schutzwände 42 an den
Seiten 32. Die Schutzwände 42 verlaufen in gewissem Abstand
und zum größten Teil parallel oder nahezu parallel zu den Gelenkarmen
30 und können in Querrichtung etwas elastisch gemacht sein. Die parallel
zu den Gelenkarmen 30 liegenden Wandabschnitte werden mit dem Bezugszeichen
42A bezeichnet. In diesem Beispiel beträgt der Abstand d zwischen
einem Gelenkarm 30 und dem ihm zugewandten Wandabschnitt 42A 9,8
mm. Der Deckelteil 3 hat zwei Gebiete 35, die durch die Gelenkstrukturen
definiert werden, d.h. die Gelenkarme 30 und die Schutzwände
42, und die diese Strukturen überdecken. In diesem Beispiel sind die
Gebiete 35 mit einem Logo versehen, das z.B. den Typ der in dem Gehäuse
aufgenommenen Platte oder einen Firmennamen repräsentiert. Durch den verwendeten
relativ großen Abstand zwischen den Gelenkarmen und den Wandabschnitten ist
es möglich, eine Form, die zum Herstellen des Deckelteils verwendet wird, mit
auswechselbaren Einlegerformteilen zu versehen, die Logos darstellen.
In dieser Ausführungsform sind die Schutzwände
42 mit freien Endabschnitten 44 versehen, die zueinander gebogen
sind und auf einigem Abstand von den freien Enden 46 der Gelenkarme
30 verlaufen. Die freien Endabschnitte 44 sind mit dem Rest der
Wände 42 über kontinuierlich gebogene Abschnitte 48
der Schutzwände 42 verbunden. Die gebogenen Abschnitte 48
verlaufen über zumindest nahezu 90° und bilden abgerundete Übergänge
zur durch die Rückwand 1b des Bodenteils gebildeten
Rückseite, wobei sie somit zwei der abgerundeten Ecken 4 des Gehäuses
bilden. Die Schutzwände 42 sind so in den Eckaussparungen
40 positioniert, dass sie bündig mit den Seitenwänden
1c des Bodenteils 1 liegen. Sowohl der gesamte Bodenteil
1 als auch der gesamte Deckelteil 3 bilden je ein Spritzgussprodukt
aus einem Stück.
Das in 4, 5A
und 5B dargestellte erfindungsgemäße Gehäuse
ist beispielsweise zum Unterbringen einer DVD entworfen, die mit Videoinformation
versehen ist. Die Abmessungen des Gehäuses sind in diesem Beispiel: eine Tiefe
d von 142 mm, eine Breite w von 190 mm, und eine Höhe h von 10 mm. Das Gehäuse
ist mit einem Bodenteil 101 und einem Deckelteil 103 versehen.
Im Bodenteil gibt es eine Haltevorrichtung 107 mit einem mehr oder weniger
plattenförmigen Element 107a, das mit einem Klemmglied 107b
versehen ist, um einen Informationsträger 120 klemmend festzuhalten.
Der Deckelteil 103 ist mit dem Bodenteil 101 mittels zweier Eckscharniere
105A und 105B verbunden und mit zwei versenkten Gelenkarmen
130 versehen, die in Bezug auf eine Seite 132 des Deckelteils
103 jeweils versenkt liegen. Der Bodenteil 101 ist mit zwei Eckaussparungen
140 versehen, die an die Gelenkarme 130 angepasst sind und durch
versenkte Scharnierwände 136 begrenzt sind, die in Bezug auf eine
Seite 101c des Bodenteils 101 jeweils versenkt liegen. Die Gelenkarme
130 verlaufen in den Eckaussparungen 140 so, dass die Gelenkarme
130 und die Scharnierwände 136 die genannten Eckscharniere
105A und 105B bilden. Die Gelenkarme 130 sind hier mit
Bolzen 134 versehen, die in Öffnungen 138 der Scharnierwände
136 ragen. Der Deckel 103 ist zusätzlich mit zwei Schutzwänden
142 versehen, wobei jede der Schutzwände 142 gegenüber
einer jeweiligen Scharnierwand 130 liegt.
Die Schutzwände 142 sind je mit einem freien Endabschnitt
144 versehen, wobei diese freien Endabschnitte 144 zueinander
hin gebogen sind und jeweils gegenüber den und auf Abstand von einem der Gelenkarme
130 verlaufen. Jede der Schutzwände 142 ist zusätzlich
mit einem kontinuierlich gebogenen Abschnitt 148 versehen, der in den Endabschnitt
144 übergeht, sodass zwischen den seitlichen Seiten 101c
und der Rückseite 101b des Bodenteils 101 abgerundete Übergänge
gebildet werden, wenn das Gehäuse geschlossen ist, sodass das Gehäuse
am Ort der Eckaussparungen 140 abgerundete Ecken hat. Um auch an der Vorderseite
des Gehäuses scharfe Ecken zu vermeiden, sind der Bodenteil 101 und
der Deckelteil 103 an den Übergängen zwischen ihren Vorderseiten
und ihren seitlichen Seiten abgerundet. Zur Verstärkung sind zwischen den Gelenkarmen
130 und den Schutzwänden 142 stabile Rippen 150
vorgesehen. Das in dem Bodenteil 103 vorhandene Element 107a ist
am Bodenteil 103 lösbar befestigt, beispielsweise mit zwei Schnappverschlusselementen
151. Das Element 107a ist mit aufrechten Wänden
153 versehen, die auf einigem Abstand von den transparenten Wänden
155 des Bodenteils 103 verlaufen. Zwischen dem Bodenteil
103 und dem Element 107a liegt ein Informationsprospekt
111, wobei aufrechte Abschnitte 111a des Prospekts 111
zwischen den genannten Wänden 153 und den genannten transparenten
Wänden 155 geschützt liegen. Das Element 107a ist mit
einer Anzahl, in diesem Beispiel vier, Öffnungen oder Aussparungen
157 versehen, sodass der Informationsträger 120 leicht aus
dem Gehäuse genommen werden kann.
Es sei bemerkt, dass die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsformen
beschränkt ist; so kann beispielsweise die Haltevorrichtung und/oder irgendeine
andere für die Erfindung relevante Komponente auf andere Weise konstruiert
sein. Es ist auch möglich, dass das Gehäuse speziell an unterschiedliche
Typen von scheibenförmigen Informationsträgern angepasst ist. Es ist weiterhin
möglich, dass das Gehäuse keinen Einleger aufnimmt. In eine solchen Fall
kann die Haltevorrichtung ein integraler Teil der Bodenwand sein und können
die Seitenwände, insbesondere in einem zentralen Teil, örtlich unterbrochen
sein.