HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Warmformen einer
elastischen fluidgefüllten Blase zur Verwendung auf verschiedenen Anwendungsgebieten
einschließlich bei Sohlen für Fußbekleidungen.
Beschreibung des Standes der Technik
Eine Fußbekleidung teilt sich in zwei Hauptteile, nämlich
einen Oberteil und eine Sohle. Der Oberteil ist so ausgestaltet, dass er bequem
den Fuß umschließt und die Sohle sorgt für die Traktion und den Schutz
und liefert eine dauerhafte Abriebfläche. Die erheblichen Kräfte, die
beim Sport erzeugt werden, machen es erforderlich, dass die Sohle einer Fußbekleidung
einen verstärkten Schutz und eine verstärkte Stoßabsorption für
den Fuß und das Bein gewährleistet. Dementsprechend weist die Sohle einer
Sportfußbekleidung im typischen Fall mehrere Schichten, einschließlich
einer elastischen stoßabsorbierenden Mittelsohle und einer den Boden berührenden
Außensohle auf, die sowohl für die Dauerhaftigkeit als auch die Traktion
sorgt.
Derartige Mittelsohlen wurden aus herkömmlichen Schaumstoffmaterialien,
beispielsweise aus Ethylenvinylacetat oder Polyurethan gebildet, die sich unter
einer anliegenden Last elastisch komprimieren und für eine Polsterung sorgen.
Die Außensohlen wurden aus herkömmlichen abriebfesten Materialien, wie
beispielsweise Rußgummimischungen gebildet. Herkömmliche Schaumstoffmaterialien
sind elastisch kompressibel, teilweise auf Grund der Tatsache, dass sie im Schaumstoff
offene oder geschlossene Zellen enthalten, die ein Innenvolumen bilden, dass im
Wesentlichen durch ein Gas ersetzt ist. D.h., dass der Schaumstoff Blasen enthalten
kann, die im Material ausgebildet sind und Luft enthalten. Nach wiederholten Kompressionen
bricht jedoch die Zellenstruktur zusammen, was zu einer verringerten Kompressibilität
des Schaumstoffes führt. Dadurch ist der Gesamtpolsterungseffekt der Mittelsohle
beeinträchtigt.
Eine Möglichkeit der Vermeidung dieser Nachteile bei der Verwendung
herkömmlicher Schaumstoffmaterialien ist in der US-PS 4,183,156 für Marion
F. Rudy beschrieben, wo der Polstereffekt durch aufblasbare Einlagen aus elastomeren
Materialien geliefert wird. Die Einlagen enthalten eine Vielzahl von rohrförmigen
Kammern, die im Wesentlichen in Längsrichtung über die Länge der
Fußbekleidung verlaufen. Die Kammern stehen in Fluidverbindung miteinander
und erstrecken sich gemeinsam über die Breite der Fußbekleidung. In der
US-PS 4,219,945 für Marion F. Rudy ist eine aufgeblasene Einlage in ein Schaumstoffmaterial
eingebettet. Diese Kombination aus der Einlage und dem einbettenden Material wirkt
als Mittelsohle. Ein Oberteil ist in der oberen Außenfläche des einbettenden
Materials verklebt und eine Außensohle oder ein Laufelement kann an der unteren
Außenfläche befestigt sein.
Die US-PS 4,817,304 für Mark G. Parket et al. beschreibt eine
in Schaumstoff eingebettete und mit einem Gas gefüllte Einlage, bei der Zwischenräume
entlang der Seiten des einbettenden Elementes übriggelassen sind. Wenn die
Mittelsohle komprimiert wird, dehnt sich die Einlage in die Zwischenräume aus.
Die Zwischenräume liefern somit eine verminderte Steifigkeit beim Komprimieren
der Mittelsohle während sie gleichzeitig das Gesamtgewicht der Fußbekleidung
herabsetzen. Durch eine geeignete Positionierung der Zwischenräume kann weiterhin
die Gesamtstoßansprechcharakteristik längs der Bereiche der Fußbekleidung
abgestimmt werden.
Derartige Blasen bestehen im Allgemeinen aus einem elastomeren Material
und sind so ausgebildet, dass sie eine obere und eine untere Fläche haben,
die eine oder mehrere Kammern dazwischen einschließt. Die Kammern werden mit
einem Druck über dem Umgebungsdruck dadurch beaufschlagt, dass eine Düse
oder eine Nadel, die mit einer Fluiddruckquelle verbunden ist, in einen Fülleinlass
eingesetzt wird, der in der Blase ausgebildet ist. Nachdem die Kammern mit Druck
beaufschlagt sind, wird der Fülleinlass dicht verschlossen, beispielsweise
durch Schweißen, und wird die Düse entfernt.
Blasen dieser Art wurden nach der bekannten Zweifolientechnik hergestellt,
bei der zwei getrennte elastomere Folienstücke gebildet werden, die die Gesamtumfangsform
der Blase haben. Die Folienstücke werden entlang des Umfangs zur Bildung einer
Blase mit einer Oberfläche, einer Unterfläche und Seitenflächen und
an bestimmten inneren Bereichen verschweißt, um der Blase die gewünschte
Form, d.h., eine Form zu geben, in der sie Kammern bestimmter Form und Größe
an gewünschten Stellen hat.
Blasen wurden auch durch die bekannte Blasformtechnik hergestellt,
bei der verflüssigtes elastomeres Material in eine Form mit der gewünschten
Gesamtform und Gestalt der Blase eingebracht wird. Die Form hat eine Öffnung
an einer Stelle, durch die Druckluft zugeführt wird. Die Druckluft drückt
das verflüssigte elastomere Material gegen die Innenflächen der Form und
bewirkt, dass das Material in der Form aushärtet, um eine Blase mit der gewünschten
Form und Gestalt zu bilden.
Eine andere Art einer bekannten Blase, die in Sohlen
einer Fußbekleidung verwandt wird, ist in den US-PS 4,906,502 und 5,083,361
für Marion F. Rudy beschrieben. Die in den Patenten '502 und '361 beschriebenen
Blasen sind in Form einer unter Gasdruck stehenden und aufgeblasenen Konstruktion
ausgestaltet, die eine dicht abgeschlossene äußere Decksperrschicht umfasst,
die fest im Wesentlich über die gesamten Außenflächen mit einem doppelwandigen
textilen Kern verbunden ist. Der doppelwandige textile Kern besteht aus einer ersten
und einer zweiten äußeren textilen Schicht, die normalerweise einen bestimmten
Abstand voneinander haben. Verbindungsgarne oder Fallgarne, möglicherweise
in Form von mehrfadigen Garnen aus vielen einzelnen Fäden, verlaufen im Inneren
zwischen den proximalen oder einander zugewandten Flächen der jeweiligen textilen
Schichten. Die Fäden der Fallgarne bilden dehnbare Halteeinrichtungen und sind
an den jeweiligen textilen Schichten verankert. Ein geeignetes Verfahren zur Herstellung
der doppelwandigen textilen Struktur ist das Raschel-Doppelnadelstangenverfahren.
Die US-PS 5,993,585 und 6,119,371 für David A. Goodwin et al.
beschreiben eine Blase, die einen doppelwandigen textilen Kern verwendet, wie es
bei den Patent '502 und '361 der Fall ist, jedoch ohne eine Umfangsnaht, die sich
in der Mitte zwischen der oberen und der unteren Fläche der Blase befindet.
Stattdessen befindet sich die Naht neben der oberen Fläche der Blase. Vorteile
dieser Ausgestaltung bestehen darin, dass eine Naht im Bereich der maximalen Seitenwandbiegung
fehlt und das Innere der Blase einschließlich der Verbindungsgarne besser sichtbar
ist. Das Verfahren, dass zur Bildung einer Blase dieser Art nach dem Patent '585
verwandt wird, schließt die Bildung einer Hülle mit einer Unterfläche
und einer Seitenwand in einer Form ein. Ein doppelwandiger textiler Kern wird oben
auf eine Deckfolie gesetzt und die Hülle wird nach der Entnahme von der Form
über der Deckfolie und dem Kern angeordnet. Die Hülle, die Deckfolie und
der Kern, die in dieser Weise zusammengesetzt sind, werden dann zu einer Laminierungsstation
bewegt, wo über Hochfrequenzenergie die gegenüberliegenden Seiten des
Kerns mit der Hülle und der Deckfolie verbunden werden und ein Umfang der Hülle
mit der Deckfolie verbunden wird. Die Blase wird dann dadurch unter Druck gesetzt,
dass ein Fluid eingebracht wird, um die Verbindungsgarne unter Spannung zu setzen.
Ein Verfahren zum Warmformen einer Blase ist in der US-PS 5,976,451
für Joseph J. Skaja et al. beschrieben, bei dem zwei flexible Folienstücke
aus thermoplastischem Harz erwärmt und an zwei Formen angeordnet werden und
die Folienstücke in die Form durch Unterdruck gezogen werden. Die Folienstücke
werden dann zur Bildung einer Blase zusammengedrückt.
KURZE ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung ist auf Verfahren zum Bilden einer elastischen
fluidgefüllten Blasenkonstruktion gerichtet, welches Verfahren die Merkmale
des Anspruchs 1 umfasst. Das Verfahren schließt den Schritt der Anordnung wenigstens
eines Kerns zwischen einem ersten und einem zweiten Folienstück aus einem thermoplastischen
Material ein, welcher Kern eine erste und eine zweite Außenschicht aufweist,
die beabstandet sind und über mehrere Verbindungselemente miteinander verbunden
sind. Der Kern und die Folienstücke werden erwärmt und in einer Form angeordnet.
Die Form schließt sich über dem Kern und den Folienstücken derart,
dass ein erster Teil der Form das erste Folienstück im Bereich der ersten Außenschicht
kontaktiert, wodurch das erste Folienstück mit der ersten Außenschicht
verbunden wird und eine Seitenwand um den Außenumfang des Kerns herum gebildet
wird. Ein zweiter Teil der Form kontaktiert das zweite Folienstück im Bereich
der zweiten Außenschicht, wodurch das zweite Folienstück mit der zweiten
Außenschicht verbunden wird, und Teile des ersten Folienstückes und des
zweiten Folienstückes werden um im Wesentlichen den gesamten Außenumfang
des Kerns zusammengedrückt, wodurch eine Umfangsverbindung zwischen der Seitenwand
des ersten Folienstücks und dem zweiten Folienstück gebildet wird. Schließlich
wird ein Fluid in den Raum eingegeben, der von der Umfangsverbindung, dem ersten
Folienstück und dem zweiten Folienstück begrenzt ist, derart, dass die
Verbindungselemente unter Spannung gesetzt werden.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gebildete Blase
weist ein äußeres umschließendes Element und einen inneren Kern auf.
Das äußere umschließende Element besteht aus zwei Folienstücken
aus einem thermoplastischen Material, die miteinander zur Bildung einer Umfangsverbindung
verbunden sind. In dem äußeren umschließenden Element befindet sich
der Kern. Der Kern besteht aus zwei textilen Schichten, die über eine Vielzahl
von Verbindungselementen, wie beispielsweise Fallgarnen, miteinander verbunden sind.
Die textilen Schichten sind mit dem äußeren umschließenden Element
verbunden. Ein Druckfluid befindet sich gleichfalls im äußeren umschließenden
Element, wodurch die Verbindungselemente unter Spannung gesetzt sind.
Im Gegensatz zu dem bekannten Warmformverfahren nach dem Patent '451
für Skaja et al. hat das vorliegende Verfahren den Vorteil, dass sich die Naht,
die zwei Folienstücke aus thermoplastischem Material verbindet, in einer Position
befindet, die sich nicht in der Mitte in der Seitenwand der Blase befindet, so dass
die Naht aus dem Bereich der maximalen Seitenwandbiegung herausgenommen ist und das
Innere der Blase besser sichtbar ist. Das vorliegende Verfahren erzielt dieses Ergebnis
darüber hinaus dadurch, dass ein leistungsfähigerer Herstellungsprozess
als im Patent '585 verwandt wird. Die verbesserte Leistungsfähigkeit wird dadurch
erzielt, dass die erforderliche Ausrüstung gering gehalten wird, d.h., keine
Laminierungs- oder Hochfrequenzanlage benötigt wird, die Arbeits- und Zykluszeiten
herabgesetzt werden und es ermöglicht wird, mehr Blasen pro Materialeinheit
zu bilden. Das vorliegende Verfahren verbessert auch die Blasenqualität, insofern,
als die Laminierungsschweißstellen und die Blasenabmessungen konsistenter sind.
Das Herstellungsverfahren besteht im Allgemeinen aus einer Vorstufe,
einer Erwärmungsstufe, einer Verbindungsstufe und einer Aufblasstufe. Während
der Vorstufe wird ein Kern, wie er oben beschrieben wurde, kurzfristig an einem
Folienstück aus einem thermoplastischen Material angebracht und wird ein zweites
Folienstück aus einem thermoplastischen Material über dem Kern angeordnet,
so dass sich der Kern zwischen den beiden Folienstücken befindet. Eine Aufblasnadel
und ein Abstandsstück werden gleichfalls zwischen den Folienstücken angeordnet
und die Materialien werden örtlich festgelegt, indem Klammern an einem Pendelrahmen
verwandt werden. Die Erwärmungsstufe schließt das Erwärmen der Bauteile
in einem Ofen über ein bestimmtes Zeitintervall ein. Der Ofen weicht die thermoplastischen
Folienstücke auf, so dass in den nächsten Schritten eine Verbindung erfolgen
kann.
Die Bauteile werden sofort in einer Form angeordnet und die Verbindungsstufe
wird begonnen. Die Form weist zwei gegenüberliegende Teile auf, die die Bauteile
zusammenpressen, wodurch der Kern mit den Folienstücken und die Folienstücke
miteinander über einen zeitabhängigen Wärmekontaktschweißprozess
verbunden werden. Wenn sich die Form zu schließen beginnt, treten Einsätze
im unteren Formteil der Form mit den thermoplastischen Folienstücken in Kontakt.
Ein Einsatz im oberen Formteil der Form kontaktiert dann das andere thermoplastische
Folienstück und der Kern wird zwischen den Einsätzen so zusammengedrückt,
dass eine Verbindung zwischen den Außenschichten des Kerns und den Folienstücken
auftritt. Wenn sich die Form weiter schließt, werden die beiden thermoplastischen
Folienstücke entlang des Umfangs des Kerns miteinander verbunden und eine Aufblasleitung
wird gebildet, die die Aufblasnadel mit dem Kernbereich verbindet. Ein Teilvakuum
kann an die Außenfläche der Folienstücke gelegt werden und Gas kann
in den Kernbereich geblasen werden, um das Ziehen der Folienstücke gegen die
Flächen der Form zu erleichtern. Wenn der Verbindungsvorgang abgeschlossen
ist, wird die Form geöffnet und werden die Bauteile entnommen und abkühlen
gelassen.
Als Endstufe wird der Kernbereich mit einem Fluid durch die Aufblasleitung
unter Druck gesetzt und wird die Aufblasleitung neben dem Kernbereich dicht verschlossen.
Anschließend an das Aufblasen kann der Innendruck der Blase so sein, dass die
Verbindungselemente unter Spannung stehen. Abschließend wird Überschussmaterial
vom Außenumfang der Blase entfernt, wodurch das Herstellungsverfahren einer
Blase abgeschlossen ist, die sich dazu eignet, in einem breiten Bereich von Fußbekleidungen
eingebaut zu werden.
Verschiedene Vorteile und Merkmale der Neuheit, die die vorliegende
Erfindung charakterisieren, werden insbesondere in den zugehörigen Ansprüchen
hervorgehoben. Zum besseren Verständnis der Vorteile und Merkmale der Neuheit,
die die vorliegende Erfindung charakterisieren, wird jedoch auf die Beschreibung
und die zugehörigen Zeichnungen Bezug genommen, die verschiedene Ausführungsbeispiele
erläutern und darstellen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 zeigt eine Seitenansicht eines Fußbekleidungsgegenstandes,
der eine Blase enthält, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
gebildet ist.
2A zeigt eine perspektivische Ansicht einer Blase,
die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gebildet ist.
2B zeigt eine Draufsicht auf die Blase von
2A.
2C zeigt eine Querschnittsansicht längs der Linie
2C-2C in 2B.
3 zeigt eine perspektivische auseinandergezogene Ansicht
eines unteren Formteils gemäß der vorliegenden Erfindung.
4 zeigt eine perspektivische auseinandergezogene Ansicht
eines oberen Formteils gemäß der vorliegenden Erfindung.
5 zeigt eine perspektivische Ansicht des unteren Formteils
in einer Ausrichtung zum oberen Formteil.
6A zeigt eine erste Querschnittsansicht längs
der Linie 6-6 in 5, wobei sich nicht zusammengedrückte
Blasenbauteile zwischen dem oberen Formteil und dem unteren Formteil befinden.
6B zeigt eine zweite Querschnittsansicht längs
der Linie 6-6 in 5, wobei sich teilweise zusammengedrückte
Blasenbauteile zwischen dem oberen Formteil und dem unteren Formteil befinden.
6C zeigt eine dritte Querschnittsansicht längs
der Linie 6-6 in 5, wobei sich zusammengedrückte
Blasenbauteile zwischen dem oberen Formteil und dem unteren Formteil befinden.
7 zeigt eine perspektivische Ansicht der miteinander
verbundenen Bauteile, die vier nicht aufgeblasene Blasen einschließen.
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG IM EINZELNEN
Ein Fußbekleidungsgegenstand 100, der in 1
dargestellt ist, weist einen Oberteil 110 und einen Sohlenkonstruktion
120 auf. Der Oberteil 110 ist so gestaltet, dass er den Fuß
eines Trägers aufnimmt. Die Sohlenkonstruktion 120, die das dauerhafte
stoßabsorbierende Medium ist, das sich zwischen dem Fuß und dem Boden
befindet, besteht hauptsächlich aus einer Mittelsohle 122 und einer
Außensohle 124. Eine Blase 200, die nach dem im Folgenden
beschriebenen Verfahren gebildet ist, ist im Fersenbereich der Mittelsohle
122 und über der Außensohle 124 befestigt. Wie es in
1 dargestellt ist, ist der Fußbekleidungsgegenstand
100 ein Sportschuh. Die Blase 200 kann jedoch auch bei anderen
Arten von Fußbekleidung einschließlich Halbschuhen, Sandalen, Inline-Skating-Schuhen
und Stiefeln verwandt werden.
Die Blase 200, die in den 2A
bis 2C dargstellt ist, weist ein äußeres
umschließendes Element 210, einen Kern 220, zwei Kopplungsschichten
232 und 234, ein Fluid 240 und einen Einlass
250 auf. Das äußere umschließende Element 210 ist
aus einem ersten Folienstück 212 und einem zweiten Folienstück
214 gebildet, die so miteinander verbunden sind, dass sich eine Umfangsverbindung
216 ergibt. Das Material, das die Folienstücke 212 und
214 bildet, kann beispielsweise aus fünf abwechselnden Schichten eines
thermoplastischen Polyurethans und eines Ethylenvinylalkoholcopolymers bestehen,
wie es in der US-PS 5,713,141 für Mitchell et al. beschrieben ist. Ein Abwandlung
dieses Materials, bei dem die mittlere Schicht aus einem Ethylenvinylalkoholcopolymer
besteht, die beiden Schichten neben der mittleren Schicht aus thermoplastischem
Polyurethan bestehen und die äußeren Schichten aus einem wiedergemahlenen
Material aus thermoplastischem Polyurethan und Ethylenvinylalkoholcopolymer besteht,
kann auch für die Folienstücke 212 und 214 verwandt
werden. Ein anderes geeignetes Material ist eine flexible Mikroschichtmembran, die
abwechselnde Schichten aus einem Gassperrmaterial und einem elastomeren Material
aufweist, wie es in der US-PS 6,082,025 und 6,127,026 für Bonk et al. beschrieben
ist. Ein geeigneter Stärkebereich für das erste Folienstück
212 beträgt 30 bis 60 mil, wobei die bevorzugte Stärke bei 50
mil liegt, und ein geeigneter Stärkebereich für das zweite Folienstück
214 beträgt 20 bis 45 mil, wobei die bevorzugte Stärke bei 30
mil liegt. Andere geeignete Materialien für die Folienstücke
212 und 214 sind diejenigen, die in den obigen Rudy-Patenten angegeben
sind. Wie es in den 2A bis 2C
dargestellt ist, sind das erste Folienstück 212 und das zweite Folienstück
214 in einem Stück um einen Kern 220 nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren ausgebildet, das im Folgenden im Einzelnen beschrieben wird. Das Material,
das das erste Folienstück 212 bildet, kann so gestaltet sein, dass
der Kern 220 durch die Seitenwand 213 sichtbar ist.
Das erste Folienstück 212 kann daher lichtdurchlässig,
lichtdurchscheinend, klar oder farbig sein, um die Sichtbarkeit des Kernes
220 zu erleichtern.
Der Kern 220 kann aus einem doppelwandigen textilen Element
bestehen, das eine erste Außenschicht 222 und eine zweite Außenschicht
224 umfasst, die normalerweise einen bestimmten Abstand voneinander haben.
Obwohl die Stärke des Kerns variieren kann, kann ein Bereich, der für
Fußbekleidungen geeignet ist, in Bereich von 8 bis 15 mm liegen, wobei eine
geeignete Stärke annähern 14,5 bis 15 mm beträgt. Mehrere Verbindungselemente
226, die aus Fallgarnen bestehen, die mehrere Fäden enthalten, erstrecken
sich zwischen den äußeren Schichten 222 und 224. Die
Fallgarnfäden bilden dehnbare Halteelemente und sind an den äußeren
Schichten 222 und 224 verankert. Ein Verfahren zum Herstellen
des Kerns 220 ist das Raschel-Doppelnadelstangenverfahren. Die äußeren
Schichten 222 und 224 können aus luftdüsentexturiertem
oder in anderer Weise texturiertem Garn, beispielsweise Falschdrahtgarn, insbesondere
einer Kombination aus Nylon 6,6 und Nylon 6 bestehen. Die Verbindungselemente
226 können aus einem ähnlichen Material gebildet sein.
Die Vielzahl an Garnen, aus denen die Verbindungselemente
226 bestehen, kann in Bändern angeordnet sein, die durch Zwischenräume
227 getrennt sind. Die Verwendung von Zwischenräumen 227
gibt dem Kern 220 eine höhere Kompressibilität, verglichen mit
Kernen, die aus doppelwandigen textilen Materialien gebildet sind, die durchgehende
Verbindungsgarne verwenden. Die Verbindungselemente 226 und die Zwischenräume
227 können auch für ein gefälliges Aussehen sorgen, wenn
sie durch die Seitenwand 213 gesehen werden. Die Zwischenräume
227 werden während des Raschel-Doppelnadelstangenverfahrens dadurch
gebildet, dass Verbindungsgarne an bestimmten Nadeln in Kettrichtung (Langreihe)
weggelassen werden. Das Wirken mit drei Nadeln mit und drei Nadeln ohne Garne liefert
ein geeignetes textiles Material mit Verbindungselementen 226, die durch
Zwischenräume 227 getrennt sind. Es können andere Wirkmuster
mit Nadeln mit und ohne Garne verwandt werden, wie beispielsweise
zwei mit und zwei ohne, vier mit und zwei ohne, zwei mit und vier ohne oder irgendeine
Kombination. Die Zwischenräume können auch in Längs- und Querrichtung
dadurch gebildet werden, dass Nadeln in Kettrichtung weggelassen werden oder auf
aufeinanderfolgenden Bahnen wahlweise gewirkt wird oder nicht.
Um die Verbindung der ersten Außenschicht 222 mit dem
ersten Folienstück 212 zu erleichtern, kann dazwischen eine erste
Kopplungsschicht 232 vorgesehen sein. In ähnlicher Weise kann eine
zweite Kopplungsschicht 234 zwischen der zweiten Außenschicht
224 und dem zweiten Folienstück 214 vorgesehen sein. Die
Kopplungsschichten 232 und 234, die aus demselben thermoplastischen
Material wie die Folienstücke 212 und 214 bestehen können,
sind an den Außenschichten 222 und 224 so angebracht, dass
die Kopplungsschichten 232 und 234 in einen Teil jeder Außenschicht
222 und 224 eindringen, ohne an den Verbindungselementen
226 zu haften. Die Kopplungsschichten 232 und 234 können
an den Außenschichten 222 und 224 dadurch angebracht sein,
dass die Materialien bei 3,4·104 kPa (5 psi) zwischen oberen und
unteren beheizten Platten einer 121°C-Presse (250°F) annähernd 5
Sekunden zusammengepresst werden. Dieses Verfahren und andere geeignete Verfahren
zum Abringen des Kopplungsmaterials an den textilen Schichten sind im Einzelnen
im Rudy-Patent '361 beschrieben.
Die Blase 200 enthält ein Fluid 240, beispielsweise
Stickstoff. Andere geeignete Gase schließen Hexafluorethan (beispielsweise
Freon, F-116), Schwefelhexafluorid, Luft und die Gase ein, die in den oben erwähnte
Rudy-Patenten, insbesondere im Patent '156 beschrieben sind.
Der Gesamtherstellungsvorgang für die Blase 200 schließt
allgemein die Schritte der Vorbereitung, der Erwärmung, der Verbindung und
des Aufblasens ein. Ein Pendelmechanismus oder ein anderer Übertragungsmechanismus
kann dazu benutzt werden, die Bauteile der Blase 200 zwischen den verschiedenen
Stufen des Herstellungsprozesses zu transportieren. Der Pendelmechanismus kann einen
Pendelrahmen, verschiedene Klammern, die die Bauteile der Blase am Pendelrahmen
befestigen, und einen Abstandshalter aufweisen, der verhindert, dass die Folienstücke
212 und 214 zu früh miteinander, während des Erwärmungsschrittes,
in Kontakt kommen. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Abstandhalter
durch eine Fluidschicht mit einem Druck von 1,4·104 bis 3,4·104
kPa (2 bis 5 psi) ersetzt sein, die einen Kontakt verhindert. Allgemein werden die
Bauteile der Blase 200 organisiert, zusammengestellt und am Pendelrahmen
während der Vorbereitungsschritte befestigt. Wenn sie vorbereitet sind, werden
die Bauteile der Blase in einen Ofen transportiert, wo sie über eine bestimmte
Zeit erwärmt werden, damit sie eine gewünschte Temperatur erreichen. Der
Pendelmechanismus transportiert dann die Bauteile zu einer Form 300, wo
die Folienstücke 212 und 214 fest mit dem Kern
220 verbunden werden. Die Folienstücke 212 und
214 werden dann aneinander zur Bildung einer Umfangsverbindung
216 auf einer Höhe verbunden, die annähernd der Höhe der
zweiten Folie 214 entspricht. Anschließend an die Verbindung werden
die Bauteile vom Pendelrahmen entfernt, abkühlen gelassen und auf einen gewünschten
Druck aufgeblasen.
Ein Teil der Vorbereitungsschritte und die Verbindungsschritte können
im Bereich der Form 300 erfolgen. Insofern können die Bauteile der
Blase am Pendelrahmen im Bereich der Form 300 angeordnet und befestigt
werden und dann zum Ofen zur Erwärmung transportiert werden. Anschließend
an die Erwärmung kommen die Materialien aus dem Ofen und gehen die Materialien
zum Bereich der Form 300 zum Zweck der Verbindung zurück. Der Vorteil
dieser Ausgestaltung besteht darin, dass eine einzelne Person die Vorbereitung,
Erwärmung und Verbindung überwachen kann. Wenn weiterhin die Verbindung
abgeschlossen ist, ist der Pendelrahmen richtig für einen nächsten Zyklus
positioniert, was die Leistungsfähigkeit des Prozesses erhöht. Besonderheiten
bezüglich des Herstellungsverfahrens nach der vorliegenden Erfindung werden
im Folgenden im Einzelnen beschrieben.
Das Herstellungsverfahren beginnt damit, dass der Kern 220
an das erste Folienstück 212 vorgeheftet wird. Das kann dadurch erfolgen,
dass der Kern 220 auf dem ersten Folienstück 212 angeordnet
wird und der Kern 220 und das erste Folienstück 212 zwischen
den Platten einer erwärmten Presse zusammengedrückt werden, derart, dass
sich das erste Folienstück 212 mit der ersten Kopplungsschicht
232 verbindet. Das Vorheften stellt sicher, dass der Kern 220
richtig am ersten Folienstück 212 für den Formprozess positioniert
ist, wie es im Einzelnen im Folgenden beschrieben wird. Es sei darauf hingewiesen,
dass die Kopplungsschicht 234 vorher an der Außenschicht
224 angebracht wurde, wie es oben beschrieben wurde, aber nicht an das
zweite Folienstück 214 vorgeheftet ist.
Wenn das Vorheften abgeschlossen ist, sind das erste Folienstück
212, der Kern 220 und das zweite Folienstück 214
im Pendelrahmen so angeordnet, dass sich der Kern 220 zwischen den Folienstücken
212 und 214 befindet. Um einen Kontakt zwischen den Folienstücken
212 und 214 zu verhindern, ist der Abstandshalter zwischen den
Folienstücken 212 und 214 angeordnet. Eine Aufblasnadel kann
gleichfalls zwischen den Folienstücken 212 und 214 angeordnet
sein. Die Klemmen am Pendelrahmen können geschlossen werden, um eine sichere
Positionierung der Folienstücke 212 und
214, des Kerns 220 und der Aufblasnadel sicherzustellen.
Der Pendelrahmen transportiert dann die Bauteile der Blase
200 in den Ofen, der irgendein herkömmlicher Ofen sein kann, der thermoplastisches
Material auf eine zum Warmformen angemessene Temperatur erwärmen kann. Ein
typischer Ofen kann eine Quarzstrahlungsheizung enthalten, die die Temperatur der
Folienstücke 212 und 214 gleichmäßig erhöht.
Aus Gründen, die später beschrieben werden, kann die Stärke des ersten
Folienstückes 212 größer als die zweites Folienstückes
214 sein. Um eine gleiche Erwärmung sicherzustellen, kann die relative
Ausgangsleistung der Heizelemente, die dem ersten Folienstück 212
und die dem zweiten Folienstück 214 jeweils entsprechend passend eingestellt
werden.
Die Temperatur, auf die Folienstücke 212 und
214 erwärmt werden, hängt vom dem speziellen verwandten Material
ab. Das Material sollte auf eine Temperatur erwärmt werden, die über der
Erweichungstemperatur, jedoch unter dem Schmelzpunkt liegt, um für eine angemessene
Verbindung zu sorgen. Wie es oben erwähnt wurde, können die Folienstücke
212 und 214 aus einer Vielzahl verschiedener Materialien gebildet
sein. Ein erstes geeignetes Material weist abwechselnde Schichten aus thermoplastischem
Polyurethan und Ethylenvinylalkoholcopolymer auf, dessen Schmelztemperatur zwischen
177 und 182°C (350 und 360°F) liegt. Die Temperatur, auf die das erste
Material erwärmt werden sollte, liegt daher zwischen 149 und 160°C (300
und 320°F). Ein zweites geeignetes Material besteht aus einer flexiblen Mikroschichtmembran,
die abwechselnde Schichten aus einem Gassperrmaterial und einem elastomeren Material,
wie beispielsweise thermoplastischem Polyurethan aufweist, welches Material eine
Schmelztemperatur im Bereich von 177 bis 182°C (350 und 360°F) hat. Eine
geeignete Temperatur, auf die das zweite Material erwärmt werden kann, liegt
jedoch zwischen 160 und 168°C (320 und 335°F). Anschließend an das
Erwärmen transportiert der Pendelrahmen die Bauteile aus dem Ofen und bringt
der Pendelrahmen die Bauteile in eine Position zwischen einem unteren Formteil
310 und einem oberen Formteil 350 der Form 300.
Die 3 bis 5
zeigen die Form 300 in einer Gestaltung, bei der vier Blasen
200 gleichzeitig gebildet werden. Das vorliegende Herstellungsverfahren
kann auch dazu verwandt werden, gleichzeitig irgendeine Anzahl von Blasen
200 zu bilden und ist nicht auf die dargestellte Anzahl beschränkt.
Der untere Formteil 310, der einzeln in 3
und mit dem oberen Formteil 350 in den 5 und
6 dargestellt ist, weist eine untere Platte 320 und einen
unteren Einsatz 330 auf. Ein Hohlraum 321 ist in der oberen Außenfläche
der unteren Platte 320 ausgebildet und so bemessen, dass der untere Einsatz
330 aufgenommen werden kann. Die untere Außenfläche des Hohlraumes
321 weist eine oder mehrere Vakuumöffnungen 326 auf. Zusätzlich
zum Hohlraum 321 weist die obere Außenfläche der unteren Platte
320 einen flachen halbkreisförmigen Kanal 324, der vom Hohlraum
321 ausgeht, und einen erhöhten Steg 325 auf, der an beiden
Seiten des Kanals 324 entlang und um den Hohlraum 321 herum verläuft.
Der untere Einsatz 330 ist im Hohlraum 321 durch
eine Ansatzschraube 322 befestigt und sitzt auf zwei Druckfedern
323 derart, dass ein Teil des unteren Einsatzes 330 über
der oberen Außenfläche der unteren Platte 320 angeordnet bleibt,
wenn keine nach unten gerichteten Kräfte anliegen. Wenn eine nach unten gerichtete
Kraft anliegt, werden jedoch die Druckfedern 323 zusammengedrückt
und zieht sich der untere Einsatz 320 in den Hohlraum 321 zurück.
Die obere Außenfläche des unteren Einsatzes 330 weist am Umfang
eine Vertiefung 331 auf, die den Rand des unteren Einsatzes 330
umschreibt. Eine Reihe von Öffnungen 232 ist in der Umfangsvertiefung
331 ausgebildet, die nach unten und durch den unteren Einsatz
320 hindurch verlaufen, um dadurch die Umfangsvertiefung 331 in
eine Fluidverbindung mit dem Hohlraum 321 zu bringen. Wie es im Folgenden
beschrieben wird, ist die Umfangsvertiefung 331 hauptsächlich für
die Bildung der Seitenwand 213 verantwortlich. Die Merkmale der Umfangsvertiefung
331 einschließlich der Länge des Bogens, der die Oberfläche
der Umfangsvertiefung 331 bildet, sollten daher so gewählt sein, dass
sich eine Seitenwandhöhe ergibt, die die Umfangsverbindung 216 im
Wesentlichen auf der Ebene des zweiten Folienstücks 214 positioniert.
Der obere Formteil 350, der einzeln in 4
und mit dem unteren Formteil 310 in den 5
und 6 dargestellt ist, ist so ausgestaltet, dass er den verschiedenen
Bauelementen des unteren Formteils 310 entspricht. Der obere Formteil
350 weist eine obere Platte 360 und einen oberen Einsatz
370 auf. Die obere Platte 360 weist einen Hohlraum 361,
einen Kanal 362, der dem Kanal 324 der unteren Platte
310 entspricht, und einen Steg 363 auf, der neben dem Hohlraum
361 und dem Kanal 362 liegt. Der obere Einsatz 370 ist
im Hohlraum 361 mit einer Schraube 364 so befestigt, dass die
untere Außenfläche des oberen Einsatzes 310 mit dem Steg
363 zusammenfällt. Es sei darauf hingewiesen, dass der obere Einsatz
370 bezüglich der oberen Platte 360 ortsfest ist. Wie bei
der unteren Platte 310 weist die obere Platte 360 Vakuumöffnungen
365 auf.
Wenn die Form 300 geschlossen ist, befinden sich entsprechende
Teile des unteren Formteils 310 und des oberen Formteils 350 nebeneinander.
Der untere Einsatz 330 und der obere Einsatz 370 werden beispielsweise
so angeordnet sein, dass Teile des unteren Einsatzes
330 direkt unter entsprechenden Teilen des oberen Einsatzes 370
liegen. In ähnlicher Weise werden die Stege 325 und 363 so
angeordnet sein, dass sich ein zylindrischer Raum, der durch die Kanäle
324 und 362 gebildet wird, zwischen Platten 320 und
360 befindet.
Wenn ein Pendelrahmen benutzt wird, positioniert der Pendelrahmen
in passender Weise das erste Folienstück 212, das zweite Folienstück
214, den Kern 220 und die Kopplungsschichten 232 und
234 zwischen den Teilen der Form 300, wie es in 6A
dargestellt ist. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verbindungselemente
226 in 6A im nichtgedehnten Zustand dargestellt
sind. Der untere Formteil 310 und der obere Formteil 350 beginnen
sich zu schließen, wenn ein Bauteil, wie der untere Einsatz 310 das
erste Folienstück 212 in dem Bereich kontaktiert, in dem die erste
äußere Schicht 220 an das erste Folienstück 212
vorgeheftet ist, und der obere Einsatz 370 das zweite Folienstück
214 in dem Bereich der zweiten äußeren Schicht 224 kontaktiert,
um dadurch die Bauteile zwischen den Einsätzen 330 und 370
zusammenzudrücken, wie es in 6B dargestellt ist.
Die Druckkraft der Einsätze 330 und 370 in Verbindung mit
der erhöhten Temperatur der zusammengedrückten Bauteile verbindet dauerhaft
die Kopplungsschichten 232 und 234 mit den Folienstücken
212 und 214 jeweils. In dieser Weise wird der Kern 220
wirksam mit den Folienstücken 212 und 214 verbunden.
Anschließend an die Verbindung des Kerns kann ein Unterdruck
im Bereich von beispielsweise 71,1 bis 74,9 cm Quecksilbersäule (28 bis 29,5
Inch Quecksilbersäule) in der Umfangsvertiefung 331 und um den Außenumfang
der Einsätze 330 und 370 gebildet werden, indem Luft durch
die Vakuumöffnungen 326 und 365 evakuiert wird. Wie erwähnt,
weist die Umfangsvertiefung 331 Öffnungen 332 auf. Wenn der
Hohlraum 321 durch Abziehen von Luft durch die Vakuumöffnung
326 evakuiert wird, geht die Luft in der Umfangsvertiefung 331
durch die Öffnungen 332 und in den Hohlraum 321. Die Luft,
die sich um den Umfang des unteren Einsatzes 330 befindet, wird darüber
hinaus dadurch evakuiert, dass sie über eine Zwischenraum zwischen dem unteren
Einsatz 330 und den Seiten Hohlraums 321 geht. Ein ähnlicher
Vorgang bildet einen Unterdruck um den Außenumfang des oberen Einsatzes
370.
Der Zweck des Unterdrucks besteht darin, die Folienstücke
212 und 214 in einen Kontakt mit den verschiedenen Teilen der
Form 300 zu ziehen. Das stellt sicher, dass die Folienstücke
212 und 214 in passender Weise nach Maßgabe der Kontur der
Form 300 geformt werden. Wie es oben beschrieben wurde, ist die Umfangsvertiefung
331 hauptsächlich für die Formung der Seitenwand 213
verantwortlich, sie sollte daher so geformt sein, dass die Seitenwand
213 eine ausreichende Höhe hat, so dass die Umfangsverbindung
316 in der Ebene des zweiten Folienstückes 214 liegt. Wenn
die Seitenwand 213 nicht in passender Weise geformt wird, kann die Umfangsverbindung
216 nicht richtig angeordnet werden. Das erste Folienstück
212 kann sich so dehnen, dass es in die Umfangsvertiefung 331
verläuft und die Seitenwand 213 bildet. Unterschiede in der ursprünglichen
Stärke der Folienstücke 212 und 214, wie oben erwähnt,
kompensieren die Verdünnung des ersten Folienstückes 212, die
dann auftreten kann, wenn das erste Folienstück 212 gedehnt und in
die Umfangsvertiefung 331 gezogen wird.
Als zweite Maßnahme zum Ziehen der Folienstücke
212 und 214 in einen Kontakt mit den verschiedenen Teilen der
Form 300 kann der Innenbereich des Kerns 220 auf annähernd
60 psi unter Druck gesetzt werden. Während der Vorbereitungsphase dieses Verfahrens
wurde eine Injektionsnadel zwischen den Folienstücken 212 und
214 angeordnet. Vorzugsweise kann die Injektionsnadel so angeordnet werden,
dass die Kanäle 324 und 362 die Injektionsnadel umhüllen,
wenn sich die Form 300 schließt. Ein Gas kann dann von der Injektionsnadel
so ausgestoßen werden, dass die Folienstücke 212 und
214 die Oberfläche der Kanäle 324 und 362 erfassen,
wodurch eine Aufblasleitung zwischen den Folienstücken 212 und
224 gebildet wird. Das Gas kann dann durch Aufblasleitung gehen und dadurch
in den Bereich des Kerns 220 eintreten und diesen unter Druck setzen. In
Kombination mit dem Vakuum stellt der Innendruck sicher, dass die Folienstücke
212 und 214 die verschiedenen Teile der Form 300 kontaktieren,
wie es in 6C dargestellt ist.
Wenn sich die Form 300 weiter schließt, verbinden die
Stege 325 und 363 das erste Folienstück 212 mit
dem zweiten Folienstück 214, wodurch eine Umfangsverbindung
216 gebildet wird. Weiterhin bilden Teile der Stege 325 und
363, die die Kanäle 324 und 362 begrenzen, eine
Verbindung zwischen den Folienstücken 212 und 214, die die
oben erwähnte Aufblasleitung bildet.
Während der verschiedenen Phasen des Verbindungsvorganges, wie
er oben beschrieben wurde, ändert sich die Position des unteren Einsatzes
330 bezüglich des Hohlraumes 321. Am Anfang liegt die obere
Außenfläche des unteren Einsatzes 330 über dem Steg
325, wie es in 6A dargestellt ist. Während
des Teils des Verbindungsvorgangs, bei dem die Kopplungsschichten 232 und
234 mit den Folienstücken 212 und 214 jeweils verbunden
werden, zieht sich der untere Einsatz 330 teilweise in den Hohlraum
321 zurück. Die Federn 323 werden daher teilweise gespannt
und drücken nach oben, wodurch die Folienstücke 212 und
214, der Kern 220 und die Kopplungsschichten 230 unter
Druck gesetzt werden, wie es in 6B dargestellt ist.
Die Form 300
schließt sich dann weiter und der untere Einsatz
330 zieht sich vollständig in den Hohlraum 321 zurück,
wie es in 6C dargestellt ist. In dieser Position wird
die Umfangsverbindung 216 gebildet, da die Folienstücke
212 und 214 zwischen den Stegen 325 und 363
zusammengedrückt werden. Wie es oben erwähnt wurde, wird in dieser Phase
auch die Seitenwand 213 dadurch gebildet, dass das erste Folienstück
212 in die Umfangsvertiefung 331 gezogen wird.
Wenn die Verbindung abgeschlossen ist, wird die Form 300
geöffnet und wird das verbundene Bauteil 400, das in 7
dargestellt ist, entnommen und abkühlen gelassen. Obwohl die Temperatur der
Folienstücke 212 und 214 anschließend an die Erwärmung
zwischen 149 und 160°C (300 und 320°F) liegt, setzt die Abkühlung
die Temperatur auf 60 bis 66°C (140 und 150°F) nach Entnahme aus der Form
herab. Anschließend an eine weitere Abkühlung kann ein Fluid
240 in den Bereich des Kerns 220 durch die Aufblasnadel und die
Aufblasleitung geblasen werden. In 7 ist die Aufblasleitung
mit 260 bezeichnet. Der Einlass 250 wird dann dicht verschlossen,
um das erste Folienstück 212 weiter mit dem zweiten Folienstück
214 zu verbinden. Überschüssige Teile des ersten Folienstücks
212 und des zweiten Folienstücks 214 werden dann entfernt,
wodurch die Blase 200 gebildet wird. Als Alternative kann die Reihenfolge
des Aufblasens und des Entfernens des überschüssigen Materials umgekehrt
sein. Als Endschritt im Prozess kann die Blase 200 in die Sohle eines Fußbekleidungsgegenstandes
in herkömmlicher Weise eingesetzt werden.
Die vorliegende Erfindung wurde im Obigen und in den zugehörigen
Zeichnungen bezüglich einer Vielzahl verschiedener Ausführungsbeispiele
beschrieben. Der Zweck der Beschreibung der Ausführungsbeispiele besteht jedoch
darin, ein Beispiel verschiedener Aspekte der Erfindung zu geben, nicht jedoch,
den Bereich der Erfindung zu beschränken. Der Fachmann wird erkennen, dass
zahlreiche Änderungen und Abwandlungen an den Ausführungsbeispielen vorgenommen
werden können, ohne den Bereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der
durch die zugehörigen Ansprüche gegeben ist.