HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tandem-Bildausbildevorrichtung,
in welcher Bildausbildestationen für jeweilige Farben entlang eines Förderriemens
angeordnet sind, wobei jede Bildausbildestation aus einem Bildträger, einem
Auflademittel und einem Entwicklermittel besteht, die um den Bildträger herum
angeordnet sind. Die Bildausbildevorrichtung bildet ein mehrfarbiges Bild, indem
sie den Förderriemen durch jede Station hindurch führt.
Tandem-Bildausbildevorrichtungen der oben genannten Art werden in
die folgenden beiden Typen kategorisiert:
- (1) Eine Vorrichtung, die ein Papierzuführverfahren verwendet, welche mehrere
Bildausbildestationen aufweist, die in einem Feld angeordnet sind, wobei ein Aufnahmemedium
elektrostatisch an einen Förderriemen angezogen wird und so getragen wird,
dass es in Kontakt mit den jeweiligen Stationen in der Reihenfolge gebracht wird,
und eine elektrostatische Übertragungskraft wird zwischen jeder Station und
dem Aufzeichnungsmedium aufgebracht, um dadurch Tonerbilder von mehreren Farben
zu überlagern, während die Tonerbilder direkt auf das Aufzeichnungsmedium
übertragen werden; und
- (2) eine Vorrichtung, die ein Zwischentransferverfahren verwendet, welche mehrere
Bildausbildestationen aufweist, die in einem Feld angeordnet sind, wobei ein Zwischentransferriemen,
der aus einem dielektrischen Substrat gemacht ist, so getragen wird, dass er in
Kontakt mit den jeweiligen Stationen gebracht wird, und eine elektrostatische Übertragungskraft
wird zwischen jeder Station und dem Zwischentransferriemen aufgebracht, um Tonerbilder
der jeweiligen Stationen eines nach dem anderen primär zu übertragen,
um die Tonerbilder auf dem Zwischentransferriemen zu überlagern, und die überlagerten
Tonerbilder werden sekundär von dem Zwischentransferriemen auf einmal auf ein
Aufzeichnungsmedium übertragen.
In dem vorgenannten Papierzuführverfahren ist es erforderlich,
ein Mittel (eine Walze oder Bürste) zum Anziehen des Aufzeichnungsmediums an
den Förderriemen sowie eine Hochspannungsenergieversorgung vorzusehen. Bei
dem Zwischentransferverfahren sind ein solches Mittel und eine solche Hochspannungsenergieversorgung
nicht erforderlich. Außerdem ist es bei dem Papierzuführverfahren erforderlich,
die Transfervorspannung, die auf den jeweiligen bildübertragenen Bereich aufgebracht
wird, streng gemäß der Größe, der Dicke und der Art des Aufzeichnungsmediums
zu steuern. In dem Zwischentransferverfahren wird der primäre Transfer der
Tonerbilder hin zu dem Zwischentransferriemen ausgeführt, dessen Widerstand,
Dicke und Oberflächenrauhigkeit konstant sind unabhängig von den vorgenannten
Faktoren des Aufzeichnungsmediums. Die Steuerung der Transferbedingung einschließlich
der Transferspannung oder des Transferstroms und des Kontaktdrucks muss nur für
den sekundären Transfer der Tonerbilder hin zu dem Aufzeichnungsmedium ausgeführt
werden. Daher hat das Zwischentransferverfahren viele Vorteile.
Andererseits kann die Vorrichtung auch gemäß der Anordnung
der jeweiligen Bildausbildestationen kategorisiert werden. Es gibt ein Verfahren
zum Anordnen dieser Stationen horizontal und ein Verfahren zum Anordnen der Stationen
vertikal. Das erste genannte Verfahren hat einen Nachteil insofern, als es einen
größeren Flächenbereich für die Platzierung erfordert, während
das letztgenannte Verfahren den Nachteil hat, dass es die Vorrichtung zu groß
macht, um auf einem Schreibtisch aufgestellt zu werden.
Daher ist ein Verfahren zum Anordnen der jeweiligen Bildausbildestationen
auf schräge Art und Weise herkömmlicherweise bekannt, wie es in der japanischen
ungeprüften Patentveröffentlichung Nr. H11-95520 und der japanischen ungeprüften
Patentveröffentlichung Nr. H8-305115 offenbart ist.
Dieses Verfahren hat aber einen Nachteil wie folgt. Da die Bildausbildestationen
bei einem oberen Bereich eines Riemens angeordnet sind, welcher entweder der Aufzeichnungsmedium-Förderriemen
oder der Zwischentransferriemen sein kann, und zwar schräg angeordnet, wird
Toner eventuell von dem Entwicklermittel jeder Bildausbildestation aus verspritzt,
so dass er das Bildausbildemittel wie beispielsweise den Riemen befleckt und dadurch
die Bildqualität verschlechtert. Außerdem muss ein Belichtungsmittel bei
einem oberen Bereich der Vorrichtung vorgesehen werden, wodurch die Schwingungen
der Vorrichtung verstärkt werden und die Bildqualität ebenfalls verschlechtert
wird.
Das erste Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Bildausbildevorrichtung
zu schaffen, die die oben genannten herkömmlichen Probleme lösen kann,
welche Vorrichtung jeweilige Bildausbildestationen aufweist, die schräg angeordnet
sind, und die verhindern kann, dass Bildausbildemittel wie beispielsweise ein Riemen
durch ausgelaufenen Toner befleckt werden, und die auch die Schwingung eines Belichtungsmittels
vermindern kann.
Ob die Bildausbildestationen nun vertikal oder schräg angeordnet
sind, wichtig ist die Position einer Fixiereinrichtung, um die Vorrichtung kompakt
zu machen. Dies beruht darauf, dass sich die Bildqualität verschlechtert, wenn
die Hitze und/oder die Schwingung, die von der Fixiereinrichtung erzeugt werden,
auf das Belichtungsmittel, den Transferriemen und das Bildausbildemittel übertragen
wird. Es ist auch wichtig, eine einfache Wartung der Fixiereinrichtung und das einfache
Entfernen eines verklemmten Papierbogens um die Fixiereinrichtung herum zu ermöglichen.
Es ist auch wichtig, das einfache Entfernen eines verklemmten Papierbogens um den
Transferriemen herum und das einfache Austauschen von Verbrauchsgegenständen
wie beispielsweise den Bildträgern und dem Entwicklermittel zu ermöglichen.
Dazu offenbart die japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung Nr. 2001-142378
eine Vorrichtung, in welcher ein Transferriemen schwenkbar außerhalb der Vorrichtung
bewegt wird, um den Austausch solcher Verschleißteile zu ermöglichen.
Diese Vorrichtung hat aber ein Problem insofern, als es unmöglich ist, das
Entwicklermittel allein auszutauschen, ein Problem des Zerstreuens von Toner und
ein Problem, dass es schwierig ist, die Fixiereinrichtung selbst zu warten, und
es ist auch schwierig, einen um den Transferriemen oder um die Fixiereinrichtung
herum verklemmten Bogen Papier zu entfernen.
Weiterer zu nennender Stand der Technik ist US-A-4 987 455, gemäß
welcher die Bildausbildestationen um den Außenumfang einer gegenüberliegenden
angetriebenen Trommel herum vorgesehen sind, wobei der Transferriemen durch den
Klammspalt zwischen der Trommel und den jeweiligen Bildausbildestationen hindurch
verläuft. In US-A-5 499 093 ist eine Papierzuführwalze vorgesehen, wobei
das abgewickelte Papier die vertikal angeordneten Bildausbildestationen passiert.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Um das oben genannte Ziel zu erreichen, schafft die vorliegende Erfindung
eine Bildausbildevorrichtung vom Tandemtypen, die Bildausbildestationen für
jeweilige Farben aufweist, die entlang eines endlosen Förderriemens oder Transferriemens
angeordnet sind, wobei jede Bildausbildestation einen Bildträger beinhaltet,
ein Auflademittel und ein Entwicklungsmittel beinhaltet, die um den Bildträger
herum vorgesehen sind, wobei der Förderriemen und die jeweiligen Bildausbildestationen
schräg und/oder vertikal angeordnet sind und der Förderriemen durch die
jeweiligen Bildausbildestationen hindurchgeführt wird, um dadurch ein Mehrfarbenbild
auszubilden, wobei der Förderriemen mit einer konstanten Spannung um die Antriebswalze
und die angetriebene Walze herumgelegt ist, wobei die Antriebswalze oder die angetriebene
Walze schräg oberhalb der anderen dieser beiden Walzen positioniert ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Antriebswalze und die angetriebene Walze so vorgesehen
sind, dass sich die gespannte Seite des Förderriemens beim Antrieb des Förderriemens
auf der unteren Seite befindet, und die Bildträger der jeweiligen Bildausbildestationen
in Kontakt mit der gespannten Seite des Förderriemens sind.
Gemäß dieser Anordnung wird verhindert, dass der Transferriemen
und das Belichtungsmittel durch verspritzten Toner befleckt werden, und die Schwingung
des Belichtungsmittels wird vermindert. Außerdem kann das Fixiermittel in einem
Raum angeordnet werden, der schräg oberhalb der Komponenten in der Vorrichtung
ausgebildet ist, so dass die Verminderung der Wärmeübertragung auf das
Belichtungsmittel, den Transferriemen und das Bildausbildemittel ermöglicht
wird und auch die Verminderung der Frequenz, mit Maßnahmen zum Korrigieren
eines Farbübereinstimmungsfehlers getroffen werden müssen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine schematische Schnittansicht, die die gesamte
Struktur einer Ausführungsform einer Bildausbildevorrichtung der vorliegenden
Erfindung zeigt;
2 ist eine vergrößerte Ansicht eines Transferriemens
und einer Bildausbildeeinheit der Vorrichtung der 1;
3 ist eine vergrößerte Ansicht eines Belichtungsmittels
der Vorrichtung der 1; Fig. Ist eine vergrößerte
Ansicht eins Papierzuführmittels der Vorrichtung der 1;
5 ist eine Frontansicht, gesehen von der rechten Seite
in 1;
6 ist eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung
der 1, die einen Zustand zeigt, wo ein erster beweglicher
Abschnitt geöffnet ist;
7 ist eine Veranschaulichung zum Erläutern einer
Variante der Ausführungsform der 6;
8 ist eine schematische Schnittansicht, die einen Zustand
zeigt, wo ein zweiter beweglicher Abschnitt aus dem in 6
dargestellten Zustand heraus geöffnet ist;
9 ist eine Veranschaulichung zum Erläutern des
Austauschens von Verschleißteilen in dem in 8
dargestellten Zustand;
10 ist eine Darstellung zum Erläutern einer Variation
der Ausführungsform der 8;
11 ist eine Darstellung zum Erläutern des Austausches
von Verschleißteilen in dem Zustand der 10;
12 ist eine perspektivische Ansicht, die den
Transferriemen sowie Bildträger der Vorrichtung der 1
zeigt; die 13(A) und 13(B)
sind Darstellungen zum Erläutern von Beispielen eines Antriebsstrangs der Bildträger
der 12;
14 ist eine Darstellung zum Erläutern eines Beispiels
eines Getriebes der Bildträger der 12;
15 ist eine Darstellung zum Erläutern eines Beispiels
eines Getriebes der Bildträger der 12; die
16(A) und 16(B) sind Darstellungen
zum Erläutern eines Beispiels eines Antriebsstrangs der Bildträger der
12;
17 ist eine schematische Schnittansicht, die die gesamte
Struktur einer anderen Ausführungsform der Bildausbildevorrichtung der vorliegenden
Erfindung zeigt; und
18 ist eine schematische Schnittansicht, die die gesamte
Struktur einer noch anderen Ausführungsform der Bildausbildevorrichtung der
vorliegenden Erfindung zeigt.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Im Folgenden werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben. Die 1 und
2 zeigen eine Ausführungsform der Bildausbildevorrichtung
der vorliegenden Erfindung, wobei 1 eine schematische
Schnittansicht ist, die die gesamte Struktur der Vorrichtung zeigt, und
2 ist eine vergrößerte Ansicht von hauptsächlichen
Teilen in 1. Diese Ausführungsform ist eine, die
das oben beschriebene Zwischentransferverfahren verwendet.
In 1 weist die Bildausbildevorrichtung
1 dieser Ausführungsform einen Gehäusekörper 2
auf, einen ersten beweglichen Abschnitt (Türkörper) 3, der an
der Vorderseite des Gehäusekörpers 2 so angebracht ist, dass
der erste bewegliche Abschnitt frei geöffnet oder geschlossen werden kann,
und eine Ausgabeablage (einen Ausgabebereich) 3a, der in der Oberseite
des ersten beweglichen Abschnitts 3 ausgebildet ist. Innerhalb des Gehäusekörpers
2 sind eine Steuerungseinheit 4, eine Energiequelleneinheit
5, eine Belichtungseinheit (ein Belichtungsmittel) 6, eine Bildausbildeeinheit
7, ein aus einem Lüfter bestehendes Kühlungsmittel
8, eine Transferriemeneinheit 9 sowie eine Papierzuführeinheit
10 angeordnet. Innerhalb des ersten beweglichen Abschnitts 3 ist
ein Papierhandhabungsmittel 11 angeordnet. Die Bildausbildeeinheit
7 und die Papierzuführeinheit 10 sind dazu ausgestaltet,
relativ zu dem Gehäusekörper 2 abnehmbar zu sein. In diesem Fall
können die Komponenten einschließlich der Transferriemeneinheit
9 zum Zwecke der Reparatur oder des Austausches von Verschleißteilen
abgenommen werden.
Die Transferriemeneinheit 9 weist eine Antriebswalze
12 auf, die in einem unteren Bereich des Gehäusekörpers
2 vorgesehen ist und mittels eines nicht dargestellten Antriebsmittels
zur Drehung angetrieben wird, eine angetriebene Walze 13, die diagonal
oberhalb der Antriebswalze vorgesehen ist, einen Zwischentransferriemen
14, der um die beiden Walzen mit einer konstanten Spannung herumgelegt
ist und dazu angetrieben wird, in einer durch einen Pfeil angezeigten Richtung (entgegen
dem Uhrzeigersinn) umzulaufen, und ein Reinigungsmittel 15, das an der
Oberfläche des Zwischentransferriemens 14 anliegt. Die angetriebene
Walze 13 und der Zwischentransferriemen 14 sind schräg hin
zur oberen linken Seite der Antriebswalze 12 angeordnet. Demzufolge nimmt
während des Betriebs des Zwischentransferriemens 14 eine Riemenfläche
14a, deren Bewegungsrichtung X abwärts ist, eine untere Seite, und
eine Riemenfläche 14b, deren Bewegungsrichtung aufwärts ist,
nimmt eine obere Seite. In dieser Ausführungsform ist die Riemenfläche
14a eine gespannte Seite (die mittels der Antriebswalze 12 gespannte
Seite) zur Zeit des Antreibens des Zwischentransferriemens 14, und die
Riemenfläche 14b ist zur Zeit des Antreibens des Zwischentransferriemens
14 eine durchhängende Seite.
Die Antriebswalze 12 funktioniert auch als Back-up-Walze
für eine später beschriebene sekundäre Transferwalze 39.
Wie in 2 dargestellt, ist auf der Außenumfangsoberfläche
der Antriebswalze 12 eine Gummischicht 12a ausgebildet, die 3
mm dick ist und eine Volumen-Widerstandsfähigkeit von höchstens 105&OHgr;·cm
hat. Die Antriebswalze 12 hat eine metallische Welle, die geerdet ist,
so dass sie als Leitungsweg für eine sekundäre Transfervorspannung funktioniert,
die durch die sekundäre Transferwalze 39 hindurch zugeleitet wird.
Da die Antriebswalze 12 mit der Gummischicht 12a versehen ist,
die eine große Reibung und Stoßabsorption hat, wird ein Stoß, der
erzeugt wird, wenn ein Aufzeichnungsmedium in einen sekundären Transferabschnitt
hinein befördert wird, kaum auf den Zwischentransferriemen 14 übertragen,
so dass die Verschlechterung der Bildqualität verhindert wird.
In dieser Ausführungsform ist der Durchmesser der Antriebswalze
12 so gewählt, dass er kleiner ist als der Durchmesser der angetriebenen
Walze 13. Dies erleichtert die Trennung eines Aufzeichnungsmediums nach
de sekundären Transfer aufgrund der elastischen Kraft des Aufzeichnungsmediums
selbst. Die angetriebene Walze 13 funktioniert auch als Back-up-Walze für
das später noch beschriebene Reinigungsmittel 15.
Das Reinigungsmittel 15 befindet sich auf der Seite der Riemenfläche
14a, deren Bewegungsrichtung nach unten verläuft.
Wie in 2 dargestellt, weist das Reinigungsmittel
15 eine Reinigungsklinge 15a zum Entfernen von Toner auf, der
auf der Oberfläche des Zwischentransferriemens 14 nach dem sekundären
Transfer verblieben ist, und ein Tonertrageelement 15b zum Tragen von gesammeltem
Toner. Die Reinigungsklinge 15a ist in Kontakt mit dem Zwischentransferriemen
14 an einer Position, wo er um die angetriebene Walze 13 herumgewickelt
ist.
Auf der Rückseite des Zwischentransferriemens 14 sind
primäre Transferelemente 16 vorgesehen, die aus Blattfederelektroden
bestehen. Diese primären Transferelemente 16 werden in Kontakt mit
der Rückseite des Zwischentransferriemens 14 durch ihre elastische
Kraft an Stellen entsprechend Bildträgern 17 der jeweiligen Bildausbildestationen
Y, M, C und K gedrückt, welche später beschrieben werden. Eine Transfervorspannung
wird an jedes primäre Transferelement 16 angelegt.
Die Bildausbildeeinheit 7 weist die Bildausbildestationen
Y (für gelb), M (für magenta), C (für cyan) sowie K (für schwarz)
zum Ausbilden von mehrfarbigen Bildern (in dieser Ausführungsform vierfarbigen
Bildern) auf. Wie es in 2 klar dargestellt ist, hat
jede Bildausbildestation Y, M, C und K einen Bildträger 17, der aus
einer lichtempfindlichen Walze aufgebaut ist, ein Auflademittel 19, das
aus einem Korona-Auflademittel besteht, sowie ein Entwicklermittel 20,
und diese sind um den Bildträger 17 herum angeordnet. Die Bildausbildestationen
Y, M, C und K können natürlich in jeder Reihenfolge angeordnet sein.
Die Bildausbildestationen Y, M, C und K sind so vorgesehen, dass ihre
jeweiligen Bildträger 17 in Kontakt mit der Riemenfläche
14a des Zwischentransferriemens 14 sind, deren Bewegungsrichtung
nach unten verläuft. Als Ergebnis sind die Bildausbildestationen Y, M, C und
K in einer schräg nach links verlaufenden Richtung relativ zu der Antriebswalze
12 in 2 angeordnet. Jeder Bildträger
17 wird so angetrieben, dass er sich in der Bewegungsrichtung des Zwischentransferriemens
14 dreht, wie es durch Pfeile angezeigt ist. Der Zwischentransferriemen
14 kann auch in einer schräg nach rechts verlaufenden Richtung relativ
zu der Antriebswale 12 angeordnet sein. In diesem Fall sollte die Riemenbewegungsrichtung
X die Gegenrichtung sein, und die Riemenfläche, deren Bewegungsrichtung nach
unten hin verläuft, sollte die Oberfläche 14b sein.
Es wird nun das Auflademittel 19 im Detail beschrieben, wobei
die Bildausbildestation C in 2 als Beispiel genommen
wird. Das Entwicklermittel 20 hat eine Entwicklerwalzenöffnung
20a, die angrenzend an eine Entwicklerwalze 33 vorgesehen ist.
Das Korona-Auflademittel 19 als das Auflademittel hat eine aufwärtige
Öffnung 19a, die sich nach oben hin zu dem Bildträger
17 öffnet. Wenn die aufwärtige Öffnung 19a des
Korona-Lademittels 19 sich unterhalb der Entwicklerwalzenöffnung
20a befindet, läuft Toner aufgrund der Schwerkraft aus der Entwicklerwalzenöffnung
20a heraus und tritt so in das Korona-Lademittel 19 durch die
aufwärtige Öffnung 19a ein, so dass es das Korona-Lademittel
19 auf unerwünschte Art und Weise verschmutzt.
In dieser Ausführungsform ist die aufwärtige Öffnung
19a des Korona-Lademittels 19 in Richtung des Zwischentransferriemens
14 von der Entwicklerwalzenöffnung 20a des Entwicklermittels
20 aus so versetzt, dass die aufwärtige Öffnung 19a
relativ zu der Entwicklerwalzenöffnung 20a nicht überlappt. Dies
kann das mögliche Problem lösen, dass Toner aus der Entwicklerwalzenöffnung
20a aufgrund der Schwerkraft herausläuft und so durch die aufwärtige
Öffnung 19a in das Korona-Lademittel 19 herein eintritt,
um so das Korona-Lademittel 19 auf unerwünschte Art und Weise zu verschmutzen.
Das Belichtungsmittel 6 ist in einem Raum vorgesehen, der
schräg unterhalb der Bildausbildeeinheit 7 ausgeformt ist, die schräg
angeordnet ist. Die Steuerungseinheit 4 und die Energiequelleneinheit
5 sind in einem Raum oberhalb des Belichtungsmittels 6 vorgesehen.
Die Papierzuführeinheit 10 ist unterhalb des Belichtungsmittels
6 und am Boden des Gehäusekörpers 2 vorgesehen. Da die
Steuerungseinheit 4 und die Energiequelleneinheit 5 angrenzend
an das Belichtungsmittel 6 angeordnet sind, kann diese Anordnung den Flächenbereich
zum Platzieren verglichen mit einem Fall vermindern, in dem diese parallel zu den
Rahmenstützkomponenten der Vorrichtung angeordnet sind.
Wie es in den 1 und 3
dargestellt ist, hat das Belichtungsmittel 6 ein Gehäuse
18, das in einem Raum angeordnet ist, der schräg unterhalb der Riemenfläche
14a ausgeformt ist, deren Bewegungsrichtung nach unten verläuft, so
dass eine geneigte Ebene 18a des Gehäuses 18 parallel zu
der Riemenfläche 14a verläuft. Am Boden des Gehäuses
18 ist ein einzelnes Abtastmittel 21, das aus einem Polygonspiegelmotor
21a und einem Polygonspiegel 21b besteht, vorgesehen, und außerdem
sind eine einzelne f-&thgr;-Linse 22 und ein Reflektionsspiegel
23 vorgesehen. Außerdem befinden sich vier Reflektionsspiegel
24 oberhalb des Reflektionsspiegels 23, um Abtastlinien y, m,
c und k parallel zu der geneigten Ebene 18a (der Riemenfläche
14a) zu machen, und drei Reflektionsspiegel 25 sind außerdem
vorzusehen, um die Abtastlinien m, c und k, reflektiert mittels der Reflektionsspiegel
24, hin zu den Bildträgern 17 zu richten.
In dem die Reflektionsspiegel 24 und 25 vorgesehen
werden, werden die Abtastlinien y, m, c und k verbogen, um dadurch die Höhe
des Gehäuses 18 zu verkürzen und die Vorrichtung kompakt zu machen.
Die Reflektionsspiegel 24, 25 sind in einer solchen Art und Weise
angeordnet, dass die jeweiligen Längen der Abtastlinien zu den Bildträgern
17 der Bildausbildestationen Y, M, C und K gleich zueinander sind.
In dem Belichtungsmittel 6 mit der oben genannten Struktur
werden Bildsignale entsprechend den jeweiligen Farben ausgebildet und gemäß
der gängigen Datenuhrfrequenz moduliert und werden dann von dem Polygonspiegel
21b abgestrahlt. Die abgestrahlten Bildsignale sind hin zu den Bildträgern
17 der Bildausbildestationen Y, M, C und K über die f-&thgr;-Linse
22, den Reflektionsspiegel 23 und die Reflektionsspiegel
24 und 25 gerichtet, um dadurch latente Bilder auszubilden.
In dieser Ausführungsform ist das optische Abtastsystem auf einer
unteren Seite der Vorrichtung angeordnet, um dadurch die Schwingung des optischen
Abtastsystems aufgrund einer Schwingung des Antriebssystems des Bildausbildemittels
zu minimieren, welche Schwingung den Rahmen negativ beeinflusst, der die Vorrichtung
stützt, und so wird die Verschlechterung der Bildqualität verhindert.
Insbesondere kann durch Anordnen der Abtastmittel 21 am Boden des Gehäuses
18 die Schwingung des Polygonmotors 21a, die das Gehäuse
18 nachteilig beeinflusst, minimiert werden, um dadurch die Verschlechterung
der Bildqualität zu verhindern. Da nur ein einzelner Polygonmotor
21a vorgesehen ist, der die Quelle von Schwingungen ist, können Schwingungen,
die das Gehäuse negativ beeinflussen, minimiert werden.
Das Kühlmittel 8, das aus einem Ventilator oder Lüfter
aufgebaut ist, ist auf einer Seite des Gehäusekörpers 2 vorgesehen,
um die Atmosphäre in einer Richtung von Pfeilen einzuleiten, um das Belichtungsmittel
6, die Steuerungseinheit 4 sowie die Energiequelleneinheit
5 abzukühlen. Die Atmosphäre, die von der hinteren Seite in der
Zuführrichtung von Papierbögen P oder in Richtung der Breite der Zuführrichtung
der Papierbögen P in die Vorrichtung hineingezogen wird, wird hin zu dem Äußeren
des Polygonmotors 21 geleitet, dann zu der Steuerungseinheit
4 und der Energiequelleneinheit 5, und anschließend wird
sie nach außerhalb der Vorrichtung ausgegeben, um dadurch den Anstieg der Temperatur
des Polygonmotors 21a zu beschränken, so dass die Verschlechterung
der Bildqualität verhindert werden kann und die Lebensdauer des Polygonmotors
21a verlängert wird.
Im Folgenden wird das Entwicklermittel 20 im Detail beschrieben,
wobei die Bildausbildestation Y in 2 als Beispiel genommen
wird. In dieser Ausführungsform sind, da die Bildausbildestationen Y, M, C
und K schräg angeordnet sind und die Bildträger 17 in Kontakt
mit der Riemenfläche 14a des Zwischentransferriemens 14 sind,
deren Bewegungsrichtung abwärts ist, Tonerbehälter 26 schräg
abwärts angeordnet. Dazu wird in dem Entwicklermittel 20 eine spezielle
Struktur verwendet.
Das heißt, das Entwicklermittel 20 weist jeweils den
Tonerbehälter 26 auf, einen in dem Tonerbehälter 26
zum Aufbewahren von Toner ausgebildeten Toneraufnahmeflächenbereich
27 (schraffiert), ein innerhalb dieses Toneraufnahmeflächenbereichs
27 vorgesehenes Tonerrührelement 29, eine in einem oberen
Bereich des Toneraufnahmeflächenbereichs 27 definierte Trennwand
30, eine oberhalb der Trennwand 30 vorgesehene Tonerzuführwalze
31, eine an der Trennwand 30 angebrachte flexible Klinge
32, die an der Tonerzuführwalze 31 anliegt, die Entwicklerwalze
33, die so angeordnet ist, dass sie sowohl an der Tonerzuführwalze
31 als auch an dem Bildträger 17 anliegt, und eine Regulierklinge
34, die so angeordnet ist, dass sie an der Entwicklerwalze 33
anliegt.
Der Bildträger 17 wird in der Bewegungsrichtung des
Zwischentransferriemens 14 gedreht. Die Entwicklerwalze 33 und
die Zuführwalze 31 werden in einer Richtung entgegen der Drehrichtung
des Bildträgers 17 gedreht, wie durch einen Pfeil angezeigt. Andererseits
wird das Rührelement 29 in einer Richtung entgegen der Drehrichtung
der Zuführwalze 31 gedreht. Von dem Rührelement 29 in
dem Toneraufnahmeflächenbereich 27 durchgerührter und aufwärts
geschöpfter Toner wird zu der Tonerzuführwalze 31 entlang der
oberen Fläche der Trennwand 30 geleitet. Zwischen dem Toner und der
flexiblen Klinge 32 wird eine Reibung erzeugt, so dass eine mechanische
Haftkraft und eine durch triboelektrische Aufladung erzeugte Haftkraft relativ zu
der rauen Oberfläche der Zuführwalze 31 erzeugt werden. Durch
diese Haftkräfte wird der Toner zu der Oberfläche der Entwicklerwalze
33 geführt. Der zu der Entwicklerwalze 33 geführte Toner
wird in eine Schicht mit einer vorbestimmten Dicke durch die Regulierklinge
34 geregelt. Die Tonerschicht wird als eine dünne Schicht hin zu dem
Bildträger 17 getragen, um so ein latentes Bild auf dem Bildträger
bei einem Klemmbereich, der ein Kontaktbereich zwischen der Entwicklerwalze
33 und dem Bildträger 17 ist, und in der Nähe dieses
Klemmbereichs zu entwickeln.
In dieser Ausführungsform sind die Entwicklerwalze
33, die zu dem Bildträger 17 hinweist, die Tonerzuleitewalze
31 und der Kontaktbereich der Regulierklinge 34 relativ zu der
Entwicklerwalze 33 nicht in dem Toner eingetaucht. Diese Anordnung kann
verhindern, dass der Kontaktdruck der Regulierklinge 34 relativ zu der
Entwicklerwalze 33 sich aufgrund der Abnahme oder Verminderung des aufgenommenen
Toners verändert. Da von der Entwicklerwalze 33 mittels der Regulierklinge
34 abgeschabter überflüssiger Toner auf den Toneraufnahmeflächenbereich
27
hinauf tropft, um dadurch eine Filmbildung auf der Entwicklerwalze
33 zu verhindern.
Der Kontaktbereich zwischen der Entwicklerwalze 33 und der
Regulierklinge 34 befindet sich unterhalb des Kontaktbereichs zwischen
der Zuleitewalze 31 und der Entwicklerwalze 33. Es gibt einen
Durchgang zum Rückführen von überschüssigem Toner, der zu der
Entwicklerwalze 33 mittels der Zuleitewalze 31 geleitet worden
war, aber nicht auf die Entwicklerwalze 33 übertragen worden war,
und von überschüssigem Toner, der von der Entwicklerwalze 33
durch die Regulierwirkung der Regulierklinge 34 entfernt worden war, hin
zu dem Toneraufnahmeflächenbereich 27 bei dem unteren Bereich des
Entwicklermittels. Der zu dem Toneraufnahmeflächenbereich zurückgeführte
Toner wird mit Toner in dem Toneraufnahmeflächenbereich 27 durchgerührt
durch das Rührelement 29 und einem Tonereinlass in der Nähe der
Zuführwalze 31 wieder zugeleitet. Daher wird der überschüssige
Toner hin zu dem unteren Bereich hinuntergelassen, ohne den Reibungsbereich zwischen
der Zuleitewalze 31 und der Entwicklerwalze 33 und den Kontaktbereich
zwischen der Entwicklerwalze 33 und der Regulierklinge 34 mit
dem überschüssigen Toner zu verstopfen, und wird dann mit Toner in dem
Toneraufnahmeflächenbereich 27 zusammen durchgerührt, wodurch
sich der Toner in dem Entwicklermittel langsam verschlechtert, so dass plötzlich
Veränderungen in der Bildqualität direkt nach dem Austauschen des Entwicklermittels
verhindert werden.
Wie es wiederum in 1 dargestellt ist,
weist die Papierzuführeinheit 10 eine Bogenkassette 35 auf,
in welcher ein Stapel von Aufzeichnungsmedien P gehalten wird, und eine Aufnahmewalze,
um die Aufzeichnungsmedien P eines nach dem anderen aus der Bogenkassette
35 heraus zuzuführen.
Das Papierhandhabungsmittel 11 weist zwei Resistwalzen
37 zum Regeln der Zuführung eines Aufzeichnungsmediums P zu dem sekundären
Transferbereich zum richtigen Zeitpunkt auf, die sekundäre Transferwalze
39 als sekundäre Transfermittel, die gegen die Antriebswalze
12 und den Zwischentransferriemen 14 anliegt und dagegen drückt,
einen Bogenzuführkanal oder Durchgang 38, das Fixiermittel
40, zwei Ausgabewalzen 41 sowie einen Durchgang 42 für
den doppelseitigen Druck.
Das Fixiermittel 40 weist zwei Fixierwalzen 40a
auf, von denen zumindest eine ein eingebautes Heizelement wie beispielsweise einen
Halogenheizer hat, und die frei drehbar sind, und ein Pressmittel, um zumindest
eine der Walzen gegen die andere zu pressen, um ein sekundäres Bild zu fixieren,
das sekundär auf das Aufzeichnungsmedium P übertragen worden war. Das
sekundär auf das Aufzeichnungsmedium übertragene sekundäre Bild wird
an dem Aufzeichnungsmedium bei dem Klemmspaltbereich fixiert, der zwischen den Fixierwalzen
40a ausgeformt ist, und zwar bei einer vorbestimmten Temperatur. In dieser
Ausführungsform kann das Fixiermittel 40 in einem Raum angeordnet
werden, der schräg oberhalb der Riemenfläche 14b des Fixierriemens
ausgeformt ist, deren Bewegungsrichtung nach oben verläuft, das heißt,
in einem Raum, der auf der gegenüberliegenden Seite der Bildausbildestationen
relativ zu dem Transferriemen ausgeformt ist. Diese Anordnung ermöglicht die
Verminderung im Wärmetransfer zu dem Belichtungsmittel 6, dem Zwischentransferriemen
14 und dem Bildausbildemittel und vermindert die Frequenz, mit der Maßnahmen
zum Korrigieren von Farbeinstimmungsfehlern getroffen werden müssen. Insbesondere
ist das Belichtungsmittel 6 am weitesten von dem Fixiermittel
40 entfernt, um dadurch die Verformung der optischen Abtastkomponenten
aufgrund der Wärme zu minimieren und so das Auftreten eines Farbübereinstimmungsfehlers
zu verhindern.
Es wird nun die detaillierte Struktur der Papierhandhabungsmittel
11 mit Bezug auf die 4 bis 6
beschrieben. In den 4 und 6
sind ein Bogenzuführbereich 10a dargestellt, der aus der Bogenkassette
35 und der Aufnahmewalze 36 besteht, die mit Bezug auf
1 beschrieben worden sind, die Resistwalzen
37, die schräg oberhalb der Aufnahmewalze 36 angeordnet sind,
die Antriebswalze 12, der Zwischentransferriemen 14, die sekundäre
Transferwalze 39, die schräg oberhalb der Resistwalzen 37
angeordnet ist und mit der Antriebswalze 12 zusammen arbeitet, um einen
Transferbereich T zu bilden, der Blattzuführdurchgang 38, das schräg
oberhalb der sekundären Transferwalze 39 angeordnete Fixiermittel
40, die Ausgabewalzen 41 und der Ausgabebereich 3a.
Der Blattzuführbereich oder Bogenzuführbereich
10a ist bei einem unteren Bereich der Vorrichtung vorgesehen, und der Ausgabebereich
3a ist an der Oberseite der Vorrichtung vorgesehen. Der Bogenzuführdurchgang
38 weist einen Zuführdurchgang a zwischen dem Bogenzuführbereich
10a und den Resistwalzen 37 auf, einen Zuführdurchgang b
zwischen den Resistwalzen 37 und dem Transferbereich T, einen Zuführdurchgang
c zwischen dem Transferbereich T und dem Fixiermittel 40. Diese Zuführdurchgänge
a, b und c sind dazu ausgestaltet, einen Durchgang auszubilden, der zickzackartig
vorzuspannen ist, wie es in 4 durch Pfeile z angezeigt
ist. Durch diese Anordnung wird ein Aufzeichnungsbogen P bei dem Zuführdurchgang
a nach links gewölbt und bei den Zuführdurchgängen b und c nach rechts,
um dadurch Aufzeichnungsbögen P gleichförmig zuzuführen und einen
Papierstau zu verhindern, insbesondere einen Papierstau bei dicken Bögen Papier,
OHP-Bögen und dergleichen.
Wie es in 5 und 6
dargestellt ist, hat der Gehäusekörper 2 zwei Paare von Stegen
2b, die auf beiden Seiten einer unteren vorderen Oberfläche des Gehäusekörpers
2 vorgesehen sind, so dass sie von der vorderen Oberfläche hervorstehen.
Der erste bewegliche Abschnitt 3 hat Paare von Schwenkbereichen
3b, die auf beiden Seiten eines unteren Bereichs ausgebildet sind. Durch
Einsetzen von Wellen 57 durch die jeweiligen Öffnungen der Stege
2b und die Schwenkbereiche 3b ist der erste bewegliche Abschnitt
3 an dem Gehäusekörper 2 so angebracht, dass der erste
bewegliche Abschnitt 3 relativ zu dem Gehäusekörper
2 schwenkbar ist. Der erste bewegliche Abschnitt 3 ist an seiner
oberen vorderen Fläche mit einer Steuertafel 59 ausgestattet. Der
Gehäusekörper 2 ist an der Öffnung 60 zum Einsetzen
der Bogenkassette 35 unterhalb des ersten beweglichen Abschnitts
3 versehen. In dieser Ausführungsform können daher die jeweiligen
Einheiten an der Vorrichtung angebracht und entfernt werden lediglich durch Betätigen
vor der Vorrichtung. Dies ermöglicht es, die Vorrichtung in einem engen Raum
anzuordnen.
6 zeigt einen Zustand, in welchem der erste bewegliche
Abschnitt 3 von dem Gehäusekörper 2 aus geöffnet
ist. In dem ersten beweglichen Abschnitt 3 ist ein Antriebsmotor
61 angeordnet, und ein Schwenkhebel 63 ist schwenkbar mittels
einer Fixierwelle 62 gelagert. Ein Ende des Schwenkhebels 63lagert
die Welle der sekundären Transferwalze 39, und das andere Ende ist
mit dem ersten beweglichen Abschnitt 3 durch eine Feder 64 verbunden.
Normalerweise ist die sekundäre Transferwalze 39 in Richtung eines
Pfeils in 6 mittels der Vorspannkraft der Feder
64 so vorgespannt, dass die sekundäre Transferwalze 39 gegen
den Zwischentransferriemen 14 und die Antriebswalze 12 gedrückt
werden kann. Ein exzentrischer Nocken 65 ist auf der Seite des Schwenkhebels
63 vorgesehen, auf der sich die Feder 64 befindet. Der Schwenkhebel
63, die Feder 64 und der exzentrische Nocken 65 arbeiten
zusammen, um ein Versetzmittel zu bilden, um die sekundäre Transferwalze in
Kontakt zwischen dem Zwischentransferriemen 14 zu bewegen und sie von diesem
zu trennen.
Die Drehwelle des Antriebsmotors 61 ist mit der Welle einer
der Fixierwalzen 40a über eine nicht dargestellte Transfereinrichtung
verbunden, die aus einem Getriebe und einer Kupplung besteht, und sie ist mit der
Nockenwelle des exzentrischen Nockens 65 über eine nicht dargestellte
Transfereinrichtung ebenfalls verbunden, die aus einem Getriebe und einer Kupplung
besteht. Gemäß dieser Anordnung treibt die normale Drehung des Antriebsmotors
61 die Fixierwalze 40a an, während die Rückwärtsdrehung
des Antriebsmotors 61 den exzentrischen Nocken 65 dreht. Die Drehung
des exzentrischen Nockens 65 spannt den Schwenkhebel 63 vor, so
dass er sich gegen die Vorspannkraft der Feder 64 verschwenkt, um so die
sekundäre Transferwalze 39 in einer Richtung entgegen der Richtung
des Pfeils zu bewegen, so dass die sekundäre Transferwalze 39 von
dem Zwischentransferriemen 14 getrennt wird.
Gemäß dieser Ausführungsform ist der Antriebsmotor
61 in dem ersten beweglichen Abschnitt 3 nicht in dem Gehäusekörper
2 angeordnet, so dass die Antriebslinie zwischen dem Fixiermittel
40, dessen Antriebslast schwer ist, und dem Antriebsmotor 61 nicht
getrennt wird, selbst wenn der erste bewegliche Abschnitt 3 geöffnet
ist, um dadurch das Auftreten von Fehlern bei der Bogenzuführung und Schwingungen
der Vorrichtung insgesamt zu verhindern, und zwar aufgrund einer fehlerhaften Verbindung
des Antriebssystems, und die Bildqualität gut zu halten. Durch das Rückwärtsdrehen
des Antriebsmotors 61, wenn kein Aufzeichnungsmedium transferiert wird,
kann die sekundäre Transferwalze 39 von dem Zwischentransferriemen
14 getrennt werden. Dabei kann ein Korrekturvorgang ausgeführt werden,
das heißt Bilder zum Testen der dichten Modulation oder Markierungen zum Erfassen
eines Farbübereinstimmungsfehlers können auf dem Zwischentransferriemen
14 ausgeformt und von einem Sensor gelesen werden. Diese Anordnung vermeidet
die Notwendigkeit zum Vorsehen eines Antriebsmittels exklusiv zum Bewegen der sekundären
Transferwalze 39 in Kontakt mit dem Zwischentransferelement und außer
Kontakt damit.
7 zeigt eine Variation der Ausführungsform der
6. In dieser Variation ist der Antriebsmotor
61 an der Seite des Gehäusekörpers 2 angebracht und
ist dazu angeordnet, mit der Welle der Fixierwalze 40 und auch mit der
Nockenwelle des exzentrischen Nockens 65 verbunden zu werden, wenn der
erste bewegliche Abschnitt 3 hin zu dem Gehäusekörper
2 geschlossen wird. Die Ziffern 40a' und 65' bezeichnen
Positionen der sekundären Transferwalze 40a und des exzentrischen
Nockens 65, wenn der erste bewegliche Abschnitt 3 geschlossen
ist. Die restliche Struktur und Arbeitsweise dieser Variante sind gleich wie bei
der Ausführungsform der 6, so dass auf die Beschreibung
verzichtet wird.
Mit Bezug auf die 8 und 9
wird der Austausch von Verschleißteilen erläutert werden. In
8 ist der Gehäusekörper mit Wellen
66 als Schwenkpunkten an einer Position oberhalb der Wellen 57
des ersten beweglichen Abschnitts 3 versehen. Schwenkbar mittels der Wellen
66 gelagert sind ein zweiter beweglicher Abschnitt 50, der aus
Rahmen besteht. Die Transferriemeneinheit 9 und die Bildausbildeeinheit
7, die mit Bezug auf 1 beschrieben worden
sind, werden hin zu dem zweiten beweglichen Abschnitt 50 zurückgehalten.
In dem Zustand, wo der erste bewegliche Abschnitt 3 geöffnet ist und
der zweite bewegliche Abschnitt 50 auch nach vorne hin geöffnet ist,
liegen die Bildausbildeeinheit 7 und die Transferriemeneinheit
9 nach außen hin frei.
Wie in 9 dargestellt, können das
Entwicklermittel 20 und Bildträgereinheiten (jede einschließlich
eines Rahmens 67a, der den Bildträger 17 und das Auflademittel
19 lagert) 67 für die jeweiligen Farben, die zusammen arbeiten,
um die Bildausbildeeinheit 7 zu bilden, und die Transferriemeneinheit
9 von dem zweiten beweglichen Abschnitt 50 für den Zweck
der Reparatur oder des Austauschs entfernt werden. In dieser Ausführungsform
sind die Positionen des Entwicklermittels 20, des Bildträgers
17 und des Transferriemens 14 einfach relativ zueinander definiert,
was den Austauschvorgang erleichtert.
Die 10 und 11
zeigen eine Variante der in 8 dargestellten Ausführungsform.
In dieser Variante werden die Transferriemeneinheit 9 und die Bildträgereinheit
67 hin zu dem zweiten beweglichen Abschnitt 50 zurückgehalten,
und das Entwicklermittel 20 wird hin zu dem Gehäusekörper
2 zurückgehalten. Demzufolge kann der Austausch der Bildträgereinheit
67 und des Entwicklermittels 20 selektiv und separat ausgeführt
werden. Die Bildträgereinheiten 67 können mittels des Gehäusekörpers
2 zurückgehalten werden.
In dieser Ausführungsform können der erste bewegliche Abschnitt
3 als Abdeckung der Vorrichtung, die Resistwalzen 37, die sekundäre
Transferwalze 39, der Bogenzuführdurchgang 38 sowie das Fixiermittel
40 alle vor der Vorrichtung gelöst werden, wo ein Raum für den
Vorgang des Herausziehens und Einsetzens der Bogenkassette 35 erforderlich
ist, um dadurch die Handhabbarkeit zur Wartung der Fixiermittel 40 zu verbessern
und auch die Sichtbarkeit und Handhabbarkeit im Falle eines Papierstaus. Außerdem
kann die Transferriemeneinheit 9, die Bildträgereinheiten
67 und/oder das Entwicklermittel 20 in einem Raum oberhalb des
ersten beweglichen Abschnitts 3 in dem geöffneten Zustand gelöst
werden, um den Austausch der Bildträger 17 und des Entwicklermittels
20 zu ermöglichen, um dadurch die Handhabbarkeit zum Ersetzen von
Verschleißteilen zu verbessern.
Da keine Notwendigkeit besteht, eine große Zugangsöffnung
zum Ersetzen von Verschleißteilen in dem Rahmen auszubilden, der die Bildausbildemittel
lagert, wie bei einer herkömmlichen Vorrichtung, ist die Steifigkeit des Rahmens
erhöht, um dadurch exzellente Bilder stabil zu erhalten.
Es kann einen Bediener daran hindern, den Transferriemen zu berühren,
wenn der zweite bewegliche Abschnitt 50 geöffnet ist, und so kann
das Auftreten eines Bilddefekts aufgrund von Fingerabdrücken durch diese Berührung
verhindert werden. Außerdem kann, selbst wenn während des Austauschs Toner
heruntertropft, der Toner von dem zweiten beweglichen Abschnitt 50 aufgenommen
werden, um dadurch zu verhindern, dass die Resistwalzen 37, die zweite
Transferwalze 39, der Bogenzuführdurchgang 38 und die Fixiermittel
40 befleckt werden.
Außerdem wird die sekundäre Transferwalze 39 von
dem Transferriemen 14 evakuiert, wenn der erste bewegliche Abschnitt
3 geöffnet wird, Vorgang des Entfernens eines verklemmten Papierbogens
um den Transferriemen 14 herum während des Bedruckens mehrerer Papierbögen.
12 zeigt den Zwischentransferriemen 14, das
Reinigungsmittel 15, das primäre Transferelement 16 und die
jeweiligen Bildträger 17 der Bildausbildestationen Y, M, C und K,
wie sie mit Bezug auf 1 beschrieben worden sind.
Der zweite bewegliche Abschnitt 50 (8)
weist einen rechten und einen linken Seitenrahmen (Seitenwände) 50a
auf. Die in 1 dargestellten Antriebswalze
12 und angetriebene Walze 13 sind an den Rahmen 50a angebracht.
Der Zwischentransferriemen 14 ist um die Antriebswalze 12 und
die angetriebene Walze 13 mit einer konstanten Spannung herumgelegt. Ein
Ende der Antriebswalze 12 ist mit einem Riemenantriebszahnrad
51 verbunden, und ein Ende jedes Bildträgers 17 ist mit einem
Bildträgerantriebszahnrad 52, 52' verbunden. Leerlaufzahnräder
sind so vorgesehen, dass jedes Leerlaufzahnrad mit jedem Paar von den benachbarten
Antriebszahnrädern 52, 52' kämmt. Der Antriebsmotor
54 befindet sich in der Nähe der obersten Stelle der Riemenfläche
14a, deren Bewegungsrichtung nach unten verläuft. Ein Übertragungszahnrad
55, das ein Kombinationszahnrad ist, kämmt mit einem Ritzel
54a, das an der Drehwelle des Antriebsmotors 54 fixiert ist, und
das mit einem Antriebszahnrad 52' des obersten Bildträgers
17 kämmt. Die Ziffer 56 bezeichnet einen Tonersammelbehälter,
in welchen hinein von dem Reinigungsmittel 15 entfernter Abfalltoner gesammelt
wird.
In der obigen Anordnung sind die jeweiligen Bildträger
17 durch zwei nicht dargestellte Rahmen drehbar gelagert und werden durch
den einzelnen Antriebsmotor 54 angetrieben, der in der Nähe des oberen
Bereichs des Zwischentransferriemens 14 vorgesehen ist, weil die Drehung
des Antriebsmotors 54 sequentiell durch das Übertragungszahnrad
55, die Bildträgerantriebszahnräder 52 und die Leerlaufzahnräder
53 übertragen wird. Die Drehung wird außerdem von dem untersten
Bildträgerantriebszahnrad 52 auf die Antriebswalze 12 des
Zwischentransferriemens 14 über das Riemenantriebszahnrad
51 übertragen, um so die Antriebswalze 12 anzutreiben. Die
Anzahl der Zähne des Leerlaufzahnrads 53 ist so gewählt, dass
sie gleich der Anzahl der Zähne des Riemenantriebszahnrads
51 ist, um so deren Drehperioden zu synchronisieren, so dass eine Periode
der Antriebswalze 12 im Wesentlichen gleich dem Intervall des primären
Transferbereichs jedes Bildausbildemittels ist. Daher können die Rotationsphasen
zwischen den jeweiligen Bildträgern 17 und den Zahnrädern bei
der Herstellung gewählt werden. Selbst nachdem die Bildträger
17 ausgetauscht worden sind, gibt es eine minimierte Möglichkeit des
Auftretens eines Farbübereinstimmungsfehlers aufgrund des periodischen Fehlers
zwischen den jeweiligen Bildträgern 17.
In diesem Fall ist die Zuführgeschwindigkeit des Transferriemens
14 so gewählt, dass sie schneller ist als die Umfangsgeschwindigkeit
der Bildträger 17, und zwar um ungefähr 1 bis 3%, um dadurch
das Durchhängen des Transferriemens 14 zu verhindern und so den stabilen
Antrieb des Transferriemens zu erzielen. Es kann auch das Auftreten eines Farbübereinstimmungsfehlers
verhindern, um so die Bildqualität zu verbessern, und kann die Notwendigkeit
zum Vorsehen des Reinigungsmittels vermeiden, weil die Transfereffizienz durch Wählen
eines solchen Geschwindigkeitsunterschieds verbessert wird.
Der Antriebsstrang für die Bildträger in 10
wird mit Bezug auf die 13(A) bis 16(B)
beschrieben. Alle in 13(A) bis 16(B)
dargestellten Anordnungen sind von einer Art, die an eine Bildausbildevorrichtung
angepasst werden kann, wie sie in 10 dargestellt ist,
in welcher das Entwicklermittel 20 mittels des Gehäusekörpers
2 gelagert ist und die Bildträgereinheiten 67 und die Transferriemeneinheit
9 mittels des zweiten beweglichen Abschnitts 50 gelagert werden.
In den 13(A) und 13(B)
sind der Antriebsmotor 54 und das Übertragungszahnrad 55,
die mit Bezug auf 12 beschrieben worden sind, an dem
Gehäusekörper 2 angebracht, und das Riemenantriebszahnrad
51, die Bildträgerantriebszahnräder 52', 52
und die Leerlaufzahnräder 53 sind an den Bildträgereinheiten
67 angebracht. Die Achsen des Übertragungszahnrads 55, der
Bildträgerantriebszahnräder 52', 52 sowie der Leerlaufzahnräder
53 sind in einer Reihe parallel zu der Riemenfläche 14a ausgerichtet,
um dadurch einen einfachen Antriebsstrang mit der minimalen Anzahl von Zahnrädern
zu erzielen. Die Transferriemeneinheit 9 wird schwenkbar um die Wellen
66 herum in einer Richtung des Pfeils P bewegt, wie es in 13(A)
dargestellt ist, und das Bildträgerantriebszahnrad 52' an der obersten
Position der Riemenfläche 14a, deren Bewegungsrichtung nach unten
verläuft, kämmt mit dem Übertragungszahnrad 55, wie in
13(B) dargestellt. Dabei werden alle Bildträgerantriebszahnräder
52', 52 gedreht, wodurch die Bildträgerantriebszahnräder
52', 52 hin zu dem Körper positioniert und montiert werden,
und das Bildträgerantriebszahnrad 52' kämmt mit dem Übertragungszahnrad
55 in der normalen Drehrichtung R während der Montage.
In dieser Anordnung kämmen das Übertragungszahnrad
55 und das Bildträgerantriebszahnrad 52' während der
Montage mit einer geringfügigen Drehung, um dadurch ein gleichförmiges
Kämmen ohne Beschädigen eines der Zahnräder zu erzielen, wobei eine
Kollision zwischen Spitzen verhindert wird, um den Kämmvorgang zu erzielen.
Der Austausch der Bildträger 17 kann oft durchgeführt werden.
Selbst wenn aufgrund des Austauschs ein Fehler in der Drehrichtung vorliegt, verändert
sich das Kämmen zwischen dem Übertragungszahnrad 55 und dem Bildträgerantriebszahnrad
52' nie, um dadurch eine stabile Energieübertragung durchzuführen.
In einem in 14 dargestellten Beispiel
sind durch Drehen aller Bildträgerantriebszahnräder 52',
52 die Bildträgerantriebszahnräder 52', 52
hin zu dem Körper positioniert und montiert, und das Bildträgerantriebszahnrad
52' kämmt während der Montage mit dem Übertragungszahnrad
55 in der tangentialen Drehrichtung Q. Gemäß diesem Beispiel
wird, selbst wenn die Positionen des Übertragungszahnrads 55und des
Bildträgerantriebszahnrads 52' relativ zueinander verändert werden,
weil die linearen Ausdehnungskoeffizienten des Körperrahmens und der Bildträgerrahmen
sich voneinander unterscheiden, das Kämmen zwischen dem Übertragungszahnrad
55 und dem Bildträgerantriebszahnrad 52' nicht negativ beeinflusst,
um dadurch eine stabile Übertragung der Antriebskraft zu schaffen.
In einem Beispiel der 15 befindet sich
die Antriebswalze 12 des Transferriemens 14 auf der oberen Seite,
die angetriebene Walze auf der unteren Seite, das Übertragungszahnrad
55 kämmt mit dem Riemenantriebszahnrad 51, und das Riemenantriebszahnrad
51 kämmt mit dem Bildträgerantriebszahnrad 52'. Gemäß
diesem Beispiel wird die Antriebskraft von dem Antriebsmotor 54 zunächst
auf das Riemenantriebszahnrad 51 übertragen, dann auf das oberste
Bildträgerantriebszahnrad 52' und anschließend in absteigender
Reihenfolge auf die Bildträgerantriebszahnräder 52.
Gemäß diesem Beispiel wird, da der Transferriemen
14 stromaufwärts des Antriebsstrangs angetrieben wird, der Transferriemen
14 kaum durch eine Variation der Geschwindigkeit des Antriebsstrangs beeinträchtigt,
verglichen mit dem Fall, dass der Transferriemen 14 stromabwärts angetrieben
wird, um dadurch eine Schwankung der Geschwindigkeit des Transferriemens
14 zu verhindern und so das Auftreten eines Farbübereinstimmungsfehlers
und eine Ungleichmäßigkeit des Bildabstands (banding) zu verhindern, welche
Ungleichmäßigkeit bei dem primären Transferbereich erzeugt werden
könnte. Die Richtung der Antriebskraft von dem Übertragungszahnrad
55 ist gleich der Montagerichtung der Bildträger 17, um dadurch
zu verhindern, dass die Positionen der Bildträger 17 aufgrund der
Antriebskraft verändert werden.
In diesem Fall ist die Fördergeschwindigkeit des Transferriemens
14 so eingestellt, dass sie langsamer ist als die Umfangsgeschwindigkeit
der Bildträger 17, und zwar um ungefähr 1 bis 3%, um dadurch
das Durchhängen des Transferriemens 14 zu verhindern und den stabilen
Antrieb des Transferriemens zu bewirken. Das Auftreten des Farbübereinstimmungsfehlers
kann auch verhindert werden, um so die Bildqualität zu verbessern, und die
Notwendigkeit zum Vorsehen des Reinigungsmittels kann verhindert werden, weil die
Transfereffizienz durch Wählen eines solchen Geschwindigkeitsunterschieds verbessert
wird.
In einem Beispiel der 16(A) und
16(B) befinden sich die Antriebswalze 12 des
Transferriemens 14 und der Antriebsmotor 54 auf der unteren Seite,
und die angetriebene Walze 13 befindet sich auf der oberen Seite, das Übertragungszahnrad
55 kämmt mit dem Riemenantriebszahnrad 51, und das Riemenantriebszahnrad
51 kämmt mit dem Bildträgerantriebszahnrad 52. Gemäß
diesem Beispiel wird die Antriebskraft von dem Antriebsmotor 54 zunächst
auf das Riemenantriebszahnrad 51 übermittelt, dann auf das unterste
Bildträgerantriebszahnrad 52 und anschließend in aufsteigender
Reihenfolge auf die Bildträgerantriebszahnräder 52.
Gemäß diesem Beispiel wird, da der Transferriemen
14 stromaufwärts des Antriebsstrangs angetrieben wird, der Transferriemen
14 kaum durch eine Schwankung der Geschwindigkeit des Antriebsstrangs beeinflusst,
verglichen mit dem Fall, dass der Transferriemen 14 stromabwärts angetrieben
wird, um dadurch zu verhindern, dass die Geschwindigkeit des Transferriemens
14 sich verändert, und um dadurch das Auftreten eines Farbregistrierungsfehlers
und einer Ungleichmäßigkeit des Bildabstands (banding) zu verhindern,
welche Ungleichmäßigkeit bei dem primären Transferbereich auftreten
könnte.
In diesem Fall ist die Fördergeschwindigkeit des Transferriemens
14 so gewählt, dass sie langsamer ist als die Umfangsgeschwindigkeit
der Bildträger 17, und zwar um ungefähr 1 bis 3%, um dadurch
das Durchhängen des Transferriemens 14 zu verhindern und den stabilen
Antrieb des Transferriemens zu bewirken. Das Auftreten eines Farbregistrierfehlers
kann verhindert werden, um die Bildqualität zu verbessern, und die Notwendigkeit
zum Vorsehen des Reinigungsmittels kann vermieden werden, weil die Transfereffizienz
durch Wählen eines solchen Geschwindigkeitsunterschieds verbessert wird.
Wie in 16(B) dargestellt, liegt der Kämmpunkt
des Übertragungszahnrads 55, wo es mit dem Riemenantriebszahnrads
51 kämmt, das sich zusammen mit den Bildträgern während
der Montage bewegt, sehr nahe an den Wellen 66 als dem Schwenkpunkt der
Schwenkbewegung für die Montage der Bildträger. Selbst wenn ein Fehler
beim Positionieren der Bildträger vorliegt, wird daher der Kämmpunkt kaum
beeinträchtigt, und das Kämmen zwischen dem Übertragungszahnrad
55 und dem Riemenantriebszahnrad 51 wird nicht beeinträchtigt,
um dadurch eine stabile Übertragung der Antriebskraft zu bewirken.
Wie oben beschrieben, wird in dieser Ausführungsform, da der
Zwischentransferriemen 14 so vorgesehen ist, dass er relativ zu der Antriebswalze
12 geneigt ist, ein großer Raum auf der rechten Seite des Zwischentransferriemens
14 in 1 erzeugt. Das Fixiermittel
40 kann in dem Raum vorgesehen werden, um dadurch die Verminderung der
Größe der Vorrichtung zu erzielen. Diese Anordnung verhindert auch, dass
die durch das Fixiermittel 40 erzeugte Hitze auf die Belichtungseinheit
6, den Zwischentransferriemen 14 und die jeweiligen Bildausbildestationen
Y, M, C und K übertragen wird, die sich auf der linken Seite des Fixiermittels
40 befinden. Da die Belichtungseinheit 6 in einem Raum auf der
unteren linken Seite der Bildausbildeeinheit 7 vorgesehen werden kann,
kann die Schwingung des optischen Abtastsystems aufgrund der Schwingung des Antriebssystems
des Bildausbildemittels minimiert werden, und die Verschlechterung der Bildqualität
kann verhindert werden.
In dieser Ausführungsform ist außerdem durch Verwenden eines
sphäroidisierten Toners die primäre Transfereffizienz erhöht (ungefähr
100%). Daher wird kein Reinigungsmittel zum Sammeln von verbleibendem Toner nach
dem ersten oder primären Transfer für die jeweiligen Bildträger
17 verwendet. Demzufolge können die Bildträger 17, deren
Durchmesser 30 mm oder weniger beträgt, nahe aneinander angeordnet werden,
um die Größe der Vorrichtung so zu vermindern.
Weil keine Reinigungsvorrichtung verwendet wird, wird das Korona-Auflademittel
19 als Lademittel verwendet. Wenn das Lademittel eine Walze ist, lagert
sich verbleibender Toner nach dem primären Transfer auf dem Bildträger
17 (dessen Menge klein sein sollte) auf der Walze ab, was zu einer unzureichenden
Aufladung führt. Da das Korona-Auflademittel 19 aber ein berührungsloses
Auflademittel ist, haftet kaum Toner an den Bildträgern an, um dadurch das
Auftreten dieser unzureichenden Aufladung zu verhindern.
Die Arbeitsweise der Bildausbildevorrichtung insgesamt wird wie folgt
zusammengefasst:
- (1) Wenn ein Druckbefehl (Bildausbildesignal) in die Steuerungseinheit
4 der Bildausbildeeinheit 1 von einem Host-Computer (Personal
Computer) (nicht dargestellt) oder dergleichen eingegeben wird, werden die Bildträger
17 und die jeweiligen Walzen der Entwicklermittel 20 der jeweiligen
Bildausbildestationen Y, M, C und K und der Zwischentransferriemen 14 zur
Drehung angetrieben.
- (2) Die äußeren Oberflächen der Bildträger 17 werden
gleichmäßig mittels des Auflademittels 19 aufgeladen.
- (3) In den jeweiligen Bildausbildestationen Y, M, C und K werden die äußeren
Oberflächen der Bildträger belichtet, und zwar werden sie selektivem Licht
ausgesetzt entsprechend Bildinformationen für jeweilige Farben, durch die Belichtungseinheit
6, um dadurch elektrostatische latente Bilder für die jeweiligen Farben
auszubilden.
- (4) Die auf den Bildträgern 17 ausgebildeten elektrostatischen
latenten Bilder werden durch die Entwicklermittel 20 entwickelt, um Tonerbilder
auszubilden.
- (5) Die primäre Transferspannung mit einer Polarität, die der Polarität
des Toners entgegengesetzt ist, wird an die primären Transferelemente
16 des Zwischentransferriemens 14 angelegt, um dadurch die Tonerbilder,
die auf den Bildträgern 17 ausgeformt worden sind, sequentiell auf
den Zwischentransferriemen 14 zu übertragen. Gemäß der Bewegung
des Zwischentransferriemens 14 werden die Tonerbilder auf dem Zwischentransferriemen
14 überlagert.
- (6) Synchron mit der Bewegung des Zwischentransferriemens 14, auf welchem
primäre Bilder übertragen werden, wird ein in der Bogenkassette
35 untergebrachtes Aufzeichnungsmedium P durch die beiden Resistwalzen
37 der sekundären Transferwalze 39 zugeführt.
- (7) Das primär übertragene Bild trifft das Aufzeichnungsmedium bei
dem sekundären Transferbereich. Eine Vorspannung mit der Polarität, die
der Polarität des primären Transferbilds entgegengesetzt ist, wird mittels
der sekundären Transferwalze 3 angelegt, die gegen die Antriebswalze
12 für den Zwischentransferriemen 14 durch einen nicht dargestellten
Pressmechanismus gedrückt wird, wodurch das primär übertragene Bild
sekundär auf das Aufzeichnungsmedium in der synchronisierten Art und Weise
übertragen wird.
- (8) Nach dem sekundären Transfer verbleibender Toner wird in Richtung der
angetriebenen Walze 13 getragen und wird mittels des dieser Walze
13 gegenüberliegend vorgesehenen Reinigungsmittels 15 abgeschabt,
um so den Zwischentransferriemen 14 aufzufrischen, damit der oben genannte
Zyklus wiederholt werden kann.
- (9) Das Aufzeichnungsmedium tritt durch das Fixiermittel 40 hindurch,
wodurch das Tonerbild auf dem Aufzeichnungsmedium fixiert wird. Anschließend
wird das Aufzeichnungsmedium in Richtung einer vorbestimmten Position getragen (in
Richtung der Ausgabeablage 3a im Fall des einseitigen Drucks oder in Richtung
des Durchgangs 42 für den doppelseitigen Druck im Fall des doppelseitigen
Drucks).
17 ist eine schematische Schnittansicht, die die gesamte
Struktur einer weiteren Ausführungsform der Bildausbildevorrichtung der vorliegenden
Erfindung zeigt. Komponenten, die solchen der Ausführungsform der
1 gleichen, sind mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet,
und auf ihre Beschreibung wird hier verzichtet. Diese Ausführungsform verwendet
das oben erwähnte Papierzuführverfahren. In dieser Ausführungsform
wird daher ein Papierförderriemen statt des Zwischentransferriemens
14 verwendet.
In dieser Ausführungsform sind eine Transfereinheit
9 und ein Papierhandhabungsmittel 11 in einem ersten Bewegungsabschnitt
3 angeordnet. Die Transfereinheit 9 weist eine Antriebswalze
12 auf, die in einem oberen Bereich eines Gehäusekörpers
2 vorgesehen ist und mittels eines nicht dargestellten Antriebsmittels
zur Drehung angetrieben wird, eine angetriebene Walze 13 und eine Backup-Walze
44, die diagonal unterhalb der Antriebswalze 12 vorgesehen sind,
einen Papierförderriemen 43, der um die drei Walzen herum mit einer
konstanten Spannung gelegt ist und dazu angetrieben wird, in einer durch einen Pfeil
gekennzeichneten Richtung (im Uhrzeigersinn) umzulaufen, und ein Reinigungsmittel
15, das an der Oberfläche des Papierförderriemens 43
anliegt, um der Backup-Walze 44 gegenüber zu liegen. Die Antriebswalze
12 und der Papierförderriemen 43 sind schräg zur oberen
linken Seite der Antriebswalze 13 hin angeordnet. Demzufolge befindet sich
eine Riemenspannungsseite (eine durch die Antriebswalze 12 gespannte Seite)
43 beim Antreiben des Papierförderriemens 43 auf der unteren
Seite, und eine durchhängende Riemenseite 43b befindet sich auf der
oberen Seite.
Auf der Rückseite des Papierförderriemens 43 sind
Transferelemente 45 vorgesehen, die aus Blattfederelektroden bestehen.
Die Transferelemente 45 werden in Kontakt mit der Rückseite des Papierförderriemens
43 durch ihre elastische Kraft an Stellen entsprechend Bildträgern
17 von jeweiligen Bildausbildestationen Y, M, C und K gepresst. Eine Transfervorspannung
wird an jedes Transferelement 45 angelegt. Die Bildträger
17 der Bildausbildestationen Y, M, C und K sind in Kontakt mit der Riemenspannungsseite
43a des Papierförderriemens 43. Als Ergebnis sind die Bildausbildestationen
Y, M, C und K in einer schräg nach links verlaufenden Richtung relativ zu der
Antriebswalze 13 in 17 angeordnet.
18 ist eine schematische Schnittansicht, die
die gesamte Struktur einer noch anderen Ausführungsform der Bildausbildevorrichtung
der vorliegenden Erfindung zeigt. Die gleichen Komponenten wie die der Ausführungsform
in 1 sind mit den gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet,
und auf eine Beschreibung wird verzichtet. Diese Ausführungsform ist ein Beispiel,
in welchem der Zwischentransferriemen 14 und die Bildausbildestationen
Y, M, C und K in einer vertikalen Richtung angeordnet sind. Die verbleibende Struktur,
die Arbeitsweise und die Effekte dieser Ausführungsform sind gleich wie bei
der Ausführungsform der 1, so dass auf eine Beschreibung
davon hier verzichtet wird.
Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug auf die hierin offenbarten
Ausführungsformen beschrieben worden ist, ist die vorliegende Erfindung nicht
darauf beschränkt, und die Komponenten der vorliegenden Erfindung können
durch herkömmlich bekannte oder an sich bekannte Techniken ersetzt werden oder
beinhalten diese.
Obwohl sich beispielsweise sowohl in der Ausführungsform der
1 als auch in der Ausführungsform der
18 die Antriebswalze 1 auf der unteren Seite
und die angetriebene Walze 13 auf der oberen Seite befinden, kann auch
die angetriebene Walze auf der unteren Seite und die Antriebswalze 12 auf
der oberen Seite vorgesehen sein.
Obwohl außerdem die Schwenkpunkte 57, 66 des
ersten beweglichen Abschnitts 3 und des zweiten beweglichen Abschnitts
50 auf der unteren Seite des Gehäusekörpers 2 vorgesehen
sind, so dass sie vertikal beweglich sind in den obigen Ausführungsformen,
können die Schwenkpunkte auch an der Seite des Gehäusekörpers
2 vorgesehen sein, so dass sie horizontal beweglich sind.
Der Zwischentransferriemen und der Papierförderriemen werden
außerdem allgemein als Transferriemen definiert.