Yano, Kentaro, Ohta-ku, Tokyo, JP; Otsuka, Naoji, Ohta-ku, Tokyo, JP; Takahashi, Kiichiro, Ohta-ku, Tokyo, JP; Nishikori, Hitoshi, Ohta-ku, Tokyo, JP; Iwasaki, Osamu, Ohta-ku, Tokyo, JP; Kanematsu, Daigoro, Ohta-ku, Tokyo, JP; Kanda, Hidehiko, Ohta-ku, Tokyo, JP
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung zum Aufzeichnen eines hochqualitativen Bildes mit unterdrücktem
körnigem Griff sowie auf einen Tintentank und eine Kopfpatronenfassung zur
Halbtonaufzeichnung und eine diese nutzende Tintenstrahlvorrichtung.
Stand der Technik
Neuerdings sind Bürogeräte, wie Personal-Computer und Textverarbeitungssysteme
weit verbreitet, wodurch die Möglichkeit zur Nutzung einer derartigen Ausrüstung,
um nicht nur so genannte binäre Bilder, wie Zeichen oder Strichzeichnungen,
sondern auch Halbtonbilder, wie Fotos oder Farbbilder, durch die Ausgabe von eingegebenen
Informationselementen auszugeben, rapide gesteigert wird.
Zur Ausgabe dieser Bilder wurden verschiedene Aufzeichnungsmethoden
und Aufzeichnungsgeräte entwickelt. Eine von diesen, die Tintenstrahlmethode
(IJ), die kostengünstiges Aufzeichnen hochqualitativer Bilder ermöglicht,
wird zunehmend weitergehend vom Markt akzeptiert. Mit vielen populären Aufzeichnungsgerätetypen,
inklusive dieses IJ-Aufzeichnungsgerätes, werden oben genannte Halbtonaufzeichnungen
in flächigen Abstufungen ausgedrückt.
Die Flächenabstufung oder -gradation bezeichnet ein Verfahren
zum Ausführen von Halbtonwiedergabe durch Steuerung des Aufzeichnungsbereiches
auf einem Aufzeichnungsmedium, und wenn als Beispiel ein IJ-Aufzeichnungsgerät
zur Erklärung herangezogen wird, kann dieses Verfahren grob in die Punktdurchmesser-Modulationsmethode
und in die Pseudogradationsmethode unterteilt werden. Die Punktdurchmesser-Modulationsmethode
ist ein Verfahren zur Steuerung der Größe eines Punktes (eines sogenannten
Dots) auf einem Blatt Papier gemäß einem Gradations- bzw. Halbtonwert,
um den Aufzeichnungsbereich pro Flächeneinheit, durch Steuerung der aufzuzeichnenden
Tintenstrahlmenge für einen Punkt zu steuern, wogegen als Pseudogradations-Methoden
ausgearbeitete bekannte Gradationswiedergabeverfahren sind, wie ein Dithermatrixverfahren
oder ein ED(Error Diffusion)-Verfahren.
Jedoch haben die oben genannten vorhandenen Gradations- bzw. Halbtonwiedergabeverfahren
folgende Nachteile.
1. Tatsächlich variiert in der Punktdurchmesser-Modulationseinrichtung
eine Austragsmenge pro Punkt höchstens um etwa das Zweifache in einem Modulationsbereich,
und dieses Niveau der Austragsmengenmodulation ist für eine Gradations-Reproduzierbarkeit
unzureichend. Im Vergleich eines aufgezeichneten Punktdurchmessers bei einer Austragsmenge
von 80 ng/Punkt auf Papier zu dem Punktdurchmesser bei einer Austragsmenge von 8
ng/Punkt auf Papier differiert dieser auf dem Papier nur um ca. das Zweifache, obwohl
die Austragsmenge um das Zehnfache differiert. Auch wenn zweifellos Variationen
gemäß der Zusammensetzung der Tinte auftreten, kann eine Modulationsbreite
vom Zweifachen durch die Austragsmenge nicht allein ausreichend sein als ein Flächengradationsmittel
im Wege einer Steuerung des aufgezeichneten Punktdurchmessers auf Papier.
2. Das Pseudogradations-Verfahren, beispielsweise das Dithermatrixverfahren,
ist ein Verfahren zur Steuerung der Anzahl in einer bestimmten Matrixgröße
aufgezeichneter Punkte. Bei Erhöhung der Matrixgröße kann die Gradations-Reproduzierbarkeit
bzw. Halbtonwiedergabefähigkeit ebenfalls verbessert werden, aber die tatsächliche
Auflösung sinkt und die Schärfe von Zeichen oder Strichzeichnungen verschlechtert
sich. Außerdem tritt, insbesondere in einem Bildbereich niedriger Gradation
(Hell-Teil) der körnige Griff als ungewohnte Griffigkeit auf. Unter Nutzung
des oben erwähnten ED-Verfahrens kann ein Absinken der Auflösung in gewissem
Umfang gemäßigt werden, aber die körnige Griffigkeit im Hell-Teil
wird nicht verbessert, da diese von der Punktdichte herrührt.
Es gibt ein Aufzeichnungsverfahren, das eine verdünnte, helle
Tinte verwendet derart, dass der körnige Griff nicht wahrgenommen wird. Die
Verwendung einer verdünnten Tinte kann aber nicht das Erfordernis höchster
Dichte im dunklen Teil erfüllen, so dass, obwohl der körnige Griff im
Hell-Bereich gemäßigt werden kann, eine höhere Qualität beim
ganzen Bild nicht zu erwarten ist. Alternativ gibt es ein so genanntes Hoch- und
Niedrigkonzentrations-Tintenaufzeichnungsverfahren, in dem Tinten der gleichen Farbe
in mehreren Konzentrationen als Aufzeichnungstinte verwendet werden. Dies ist ein
Verfahren, bei dem sowohl der körnige Griff im Hell-Teil als auch die höchste
Dichte im dunklen Teil erfüllt werden durch die Verwendung einer ausreichend
verdünnten Tinte und einer ausreichend konzentrierten Tinte, aber in diesem
Fall bleibt es stets bei einem körnigen Griff an einem Umschaltabschnitt von
einem Helltintenaufzeichnen zu einem Dunkeltintenaufzeichnen im Reproduktionsprozess
der Abstufung. Speziell bleibt, wenn ein Punkt aus ausreichend konzentrierter Tinte
in einem durch eine ausreichend verdünnte helle Tinte aufgezeichneten Hell-Abschnitt
gedruckt wird, der körnige Griff aufgrund der Differenz im Vergleich zwischen
Helltintenbildern und Dunkeltintenbildern immer spürbar, wodurch ein Effekt
der Ausführung einer Konzentrationsänderungs-Aufzeichnung verloren geht.
Es ist unnötig zu erwähnen, dass durch Erhöhung der Tintenverdünnungsstufen
unter Verwendung von mittelverdünnter Tinte bei einer zwischen der hellen und
der dunklen Tinte liegenden Konzentration, also eine weitere Verwendung von mittelverdünnter
und mitteldunkler Tinte bei weiteren dazwischen liegenden Konzentrationen etc.,
ein derartiges Problem gelöst werden kann, dieses aber in der praktischen Anwendung
auf Schwierigkeiten stößt, weil die entsprechende Zunahme der Anzahl Aufzeichnungsköpfe
und Aufzeichnungstintenarten einen großen Kostenanstieg verursacht.
Druckverfahren und Druckvorrichtungen, die Tinten in drei verschiedenen
Konzentrationen verwenden, sind in der europäischen Patentanmeldung
EP 0401023 und im US-Patent US
4959659 beschrieben.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Um die oben erwähnten existierenden Probleme zu lösen, ist
es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Halbtonaufzeichnungsverfahren, das
ein hochqualitatives Halbtonaufzeichnen mit einem geringeren Grad an körnigem
Griff ohne Reduzierung einer realen Auflösung ermöglicht, und eine dieses
nutzende Vorrichtung zur Tintenstrahlaufzeichnung bereitzustellen.
Diese Aufgaben werden gelöst durch ein Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren
gemäß Anspruch 1 und die Vorrichtung zur Tintenstrahlaufzeichnung gemäß
Anspruch 7. Die anderen Ansprüche beziehen sich auf Weiterentwicklungen.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine Darstellung eines Beispiels;
2 ist ein Blockdiagramm, das die Logik eines Aufzeichnungsgerätes
erklärt;
3 ist ein Blockdiagramm, das die übliche Konfiguration
eines Aufzeichnungssystems, beinhaltend einen Host-Computer und eine Vorrichtung
zur Erstellung einer Halbtonaufzeichnung, gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
4 ist eine perspektivische Ansicht, die die Konstruktion
eines Mechanismus-Teiles mit entfernter Frontabdeckung, in einer Tintenstrahlvorrichtung
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
5A und 5B sind perspektivische
Ansichten einer Tintenpatrone und eines Tintentanks in einer Tintenstrahlvorrichtung
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
6A und 6B sind Zeichnungen,
die den Kontaktabschnitt einer Tintenpatrone in einer Tintenstrahlvorrichtung gemäß
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
7A und 7B sind Darstellungen
eines anderen Verfahrens zum Erfassen der Klassifikation der Tintentanks in einer
Tintenpatrone 1, vorgesehen in einer Tintenstrahlvorrichtung gemäß
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
8 ist ein Flussdiagramm, das die Verarbeitung eines
Farbverarbeitungsmoduls eines Druckertreibers gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung zeigt;
9 ist eine Grafik, die das Verhältnis zwischen
einer Farbstoff (Färbemittel)-Konzentration der Tinte und einer Reflexionsdichte
in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert;
10 ist eine Übersicht, die die Beziehung zwischen
der Färbemittel-Konzentration der Tinte, den Daten, den Aufzeichnungsmedien
und der maximalen Druckmenge in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
erläutert;
11A und 11B sind Zeichnungen,
die Verteilungen von auf einem Aufzeichnungsmedium aufgezeichneten Punkten in einer
Tintenstrahlvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigen, worin 11A und 11B
die entsprechenden Positionen von aufgezeichneten Punkten, basierend auf 360 dpi-
bzw. mehrwertigen Daten, zeigen.
12A, 12B und
12C sind jeweils Zeichnungen, die Verteilungen von
Druckdaten und Punkten in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
zeigen, worin 12A und 12C
Fälle von binären Daten, vierwertigen Daten bzw. fünfwertigen Daten
zeigen;
13 ist ein Blockdiagramm, das eine Konfiguration der
Tintenstrahlvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigt;
14 ist ein Flussdiagramm, das die Verarbeitung in einem
Druckertreiber eines Host-Computers gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung zeigt;
15 ist ein Flussdiagramm, das die Verarbeitung in einer
Tintenstrahlvorrichtung gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung zeigt; und
16 beinhaltend die 16A
und 16B, ist ein Flussdiagramm, das die Verarbeitung
einer Mehrwegaufzeichnung in einer Tintenstrahlvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Die Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung gemäß
der vorliegenden Erfindung beinhaltet entsprechende Aufzeichnungseinrichtungen zum
Aufzeichnen individuell gefärbter Materialien mit im Wesentlichen gleicher
Farbe in unterschiedlicher Helligkeit, um eine Aufzeichnung mit hoher Gradation
auszuführen. Die obige Vielzahl Aufzeichnungseinrichtungen kann vom zusammengesetzten
Typ zur Ausführung einer Aufzeichnung unter Nutzung einer Vielzahl Aufzeichnungsköpfe
oder vom integralen Typ zur Ausführung einer Aufzeichnung unter Nutzung eines
Aufzeichnungskopfes sein.
Für eine hohe Bildqualität der Halbtonaufzeichnung ist es
wichtig, einen weiten Halbton-Wiedergabebereich vom Bildteil niedriger Halbtöne
(Hell-Teil) zum Bildteil hoher Halbtöne (Dunkel-Teil) und eine heterogenitätsfreie
Verbindung zwischen diesen zu verwirklichen. Ein breiter Halbton-Wiedergabebereich
bedeutet alternativ, dass ein Maximum an reproduzierbarer Bilddichte hoch ist und
durch Erhöhen einer Dichte zusammenhängenden Drucks oberhalb eines definierten
Wertes verwirklicht werden kann. Daneben haben die Erfinder, obwohl eine heterogenitätsfreie
Verbindung nicht einfach definiert ist, herausgefunden, dass diese als ein Index
durch den Kontrastunterschied gegenüber den Umgebungsbildern definiert werden
kann. Zum Beispiel wird beim Drucken eines aufgezeichneten Punktes auf ein Aufzeichnungsmedium
ein höherer Kontrast zwischen einem Aufzeichnungsmedium und gedruckten Punkten
als ein definierter Wert deutlich eine fleckige oder raue Griffigkeit erzeugen (bezeichnet
als körniger Griff). Als ein Index für Kontrast kann die Helligkeitsdifferenz
erwähnt werden. Wenn diese Helligkeitsdifferenz 25 übersteigt,
beginnt ein körniger Griff fühlbar zu werden und wird signifikant erhöht,
wenn diese 35 übersteigt. Da eine Helligkeit eines üblichen Kopierpapiers
bei ca. 90 liegt, ist es wünschenswert, den körnigen Griff unauffällig
zu machen, auch bei direktem Aufzeichnen auf einem Aufzeichnungsmedium dieser Helligkeit
derart, dass die Aufzeichnungshelligkeit der Tinte 65 übersteigt.
Daher erlaubt eine derartige angewendete Tinte (Färbematerial), dass die Aufzeichnungshelligkeit
mit der am höchsten konzentrierten Tinte (dicke Tinte) 65 wird.
Übrigens bedeutet die oben genannte Aufzeichnungshelligkeit einen
üblicherweise mit L* bezeichneten Wert in der Definition der 1976 durch die
CIE (Commision Internationale de Enluminure) empfohlenen psychologischen Helligkeitsmessung.
Nachfolgend hat die Helligkeit, der Farbton und die Sättigung den Definitionen
in CIE 1976 zu entsprechen, es sei denn, sie sind auf andere Weise spezifiziert.
Und das Messverfahren zur Helligkeitsaufzeichnung dient zur Messung
einer Helligkeit eines aufgezeichneten Punktes, der auf einem Aufzeichnungsmedium
durch obige Aufzeichnungseinrichtung aufgezeichnet wird, oder jenem eines kompakten
Druckbereiches eines 100% zusammenhängenden Druckens eines Färbematerials,
und die Lichtquelle ist hierbei ein Standard-Beleuchtungslicht D65 in oben erwähnten
CIE Definitionen.
Wie oben erwähnt, ist es zur Erzielung eines weiten Wiedergabebereiches
vorteilhaft, die maximale Bilddichte oberhalb eines definierten
Wertes zu setzen. Wenn ein für die Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
geeignetes Aufzeichnungsmediums ausgewählt wird, ist diese maximale Aufzeichnungsdichte
vorzugsweise mindestens 1.4 unter den Bedingungen der optischen Reflexionsdichte
(OD), gemessen unter Nutzung eines Ergänzungsfarbfilters zur gemessenen Farbe.
Sogar bei der Aufzeichnung auf üblichem Kopierpapier ist es zum Zweck der Verwirklichung
einer hohen Bildqualität erwünschenswert, dass ein Wert nicht niedriger
als 1.0 unter den oben genannten OD-Bedingungen erzielt wird. In einem Vollfarben-Aufzeichnungssystem
unter Nutzung einer Y(Gelb)-, M(Magenta)- und C(Cyan)-Tinte, beispielsweise bezogen
auf die später erwähnten Ausführungsformen, hat die Y-Tinte eine
Helligkeit nicht niedriger als 65 und kann eine Dichte von 1.4 verwirklichen, und
demgemäß wird ein Tintentyp mit einer Helligkeit von 85 als Y-Tinte verwendet.
Da die bei einer Helligkeit von 65 festgelegte M- und C-Tinte keinen OD-Wert von
1.4 erzielen kann, werden ein Typ (helle Tinte) mit einer Helligkeit von 65 in der
Aufzeichnungshelligkeit und darüber hinaus ein anderer, einen OD-Wert vom 1.4
erzielenden Typ jeweils der M- und C-Tinte (dunkle Tinte) festgesetzt. Hier wird
die Halbtonaufzeichnung durch die helle Tinte für den Hell-Teil (niedrige Gradation)
ausgeführt und durch Mischen dieser mit der dunklen Tinte verlagert sich die
Aufzeichnung zum dunklen Teil (hohe Gradation). Im Fall des Mischens dieser mit
der dunklen Tinte ist es ratsam, um den körnigen Griff von Punkten aufgrund
der dunklen Tinte unfühlbar zu machen, die Helligkeitsdifferenz zwischen dem
Helltintenaufzeichnungsbereich und der Dunkeltintenaufzeichnung vorzugsweise innerhalb
25, aber höchstens innerhalb 35, zu bestimmen. Als Ergebnis dieser Experimente
kann ein OD-Wert bei nicht weniger als 1.4 bei einem mit dunkler Tinte bedruckten
zusammenhängenden Druckabschnitt durch Erzeugen einer Aufzeichnungshelligkeit
der M- und C-Dunkeltinten von ca. 50 erzielt werden. Da diese Aufzeichnungshelligkeit
von 50 ausreichend klein ist, d.h. um 15 gegenüber einer Aufzeichnungshelligkeit
mit der hellen Tinte liegt, kann der körnige Griff wenig fühlbar gemacht
werden, auch wenn die Dunkeltintenaufzeichnung mit der hellen koexistieren kann,
ohne zusätzlicher Nutzung einer mittleren Konzentration der Tinte zwischen
der hellen Tinte und der dunklen Tinte. Daher ermöglicht, unter dem Gesichtspunkt
dieser Ausführungsform, die Verwendung eines Typs für die Y-Tinte und
zweier Typen jeweils für die M- und C-Tinten, bei oben erwähnter Konzentration
eingestellt, eine Halbton-Vorrichtung für hochqualitative Bilder zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung mit einem heterogenitätsfreien Gradations-Übergang
und einen bei Bereitstellung eines Minimums an Typen (Aufzeichnungshelligkeiten)
von Tinten (Farbmaterialien) für jede Farbe zu verwirklichenden weiten Halbton-Wiedergabeumfang.
Das Konzept der Farbgebungs-Leistung ist bezeichnet durch eine Stärke
der Färbefähigkeit der Tinte selbst oder den Grad der auf einem Aufzeichnungsmedium
dargestellten Farbgebungs-Leistung.
Im Fall einer chromatischen Farbe gibt es eine Stärke der Färbefähigkeit
an, und im Fall einer achromatischen Farbe gibt es einen Helligkeitsgrad an. In
dieser Bedeutung kann dies eine Farbstoffkonzentration der Tinte sein, wenn der
gleiche Farbstoff oder das gleiche Pigment verwendet wird.
Alternativ kann dies, zum Vergleich im gedruckten Zustand auf einem
Aufzeichnungsmedium, eine optische Reflexionsdichte oder die maximale Sättigung
in ein und demselben Farbton sein.
Eine so genannte Foto-Farbgebung stellt sich bei ausgezeichneter Farbgebungs-Leistung
ein.
Beispiel
Als nächstes wird ein Beispiel unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
detailliert beschrieben. Übrigens bezieht sich dieses Beispiel auf eine Vorrichtung
zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung mit einem Farbmaterialtypen für jeden
Farbton.
1 ist eine perspektivische Ansicht zur Erläuterung
einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung der Tintenstrahlmethode.
Zuerst wird die allgemeine Konfiguration einer Vorrichtung zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung beschrieben. In 1 bezeichnet
die Ziffer 1001 ein Aufzeichnungsblatt, umfassend ein Blatt Papier oder
Plastikfolie. Die Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung ist derart
ausgebildet, dass eine Vielzahl von einer Kassette oder ähnlichem gestapelten
Blättern 1001 eines nach dem anderen durch eine Papierzuführwalze
(nicht gezeigt) zugeführt werden und in der Richtung des Pfeilkopfes A durch
eine Einrichtung aus einem ersten Paar Transportwalzen 1003 und einem zweiten,
einen definierten Zwischenraum entfernt angeordneten, Paar Transportwalzen
1004, jede betrieben mit individuellen Schrittmotoren (nicht gezeigt),
transportiert werden.
Der Aufzeichnungskopf 1005 vom Tintenstrahltyp zur Durchführung
des Aufzeichnens auf oben genanntes Aufzeichnungsmediumblatt
1001 umfasst einen Aufzeichnungskopf 1005a für die Aufzeichnung
in K-Tinte (Schwarz), einen Aufzeichnungskopf 1005b für die Aufzeichnung
in C-Tinte (Cyan), einen Aufzeichnungskopf 1005c für die Aufzeichnung
in M-Tinte (Magenta) und einen Aufzeichnungskopf 1005d für die Aufzeichnung
in Y-Tinte (Gelb). Tinten haben nur einen Konzentrationsgrad für jede Farbe
und werden aus entsprechenden Tintenpatronen (nicht gezeigt) zugeführt und
aus Düsen in Entsprechung zu Bildsignalen ausgetragen. Diese Aufzeichnungsköpfe
1005 und Tintenpatronen sind auf einen Wagen 1006 beladen, mit
welchem ein Patronenmotor 1023 über einen Riemen 1007 und
Riemenscheiben 1008a und 1008b verbunden ist. Somit ist der Wagen
1006 derart ausgebildet, rück- und vorwärts entlang einer Führungswelle
1009 durch Steuerung des Wagenmotors 1023 zu scannen.
Gemäß der obigen Anordnung trägt der Aufzeichnungskopf
1005 Tinte zu einem Aufzeichnungsblatt 1001 aus in Entsprechung
zu Bildsignalen, während er sich in der Richtung des Pfeilkopfes B bewegt,
um eine Tintenabbildung aufzuzeichnen, und der Aufzeichnungskopf 1005 kehrt
zur Ausgangsposition zurück, um eine Düsenverschmutzung, wenn erforderlich,
unter Nutzung einer Tintenreinigungseinrichtung (nicht gezeigt) aufzulösen,
und darüber hinaus werden die Transportwalzenpaare 1003 und
1004 angetrieben, um das Aufzeichnungsblatt 1001 um eine Zeile
in der Richtung des Pfeilkopfes A zu transportieren. Durch Wiederholung dieses Vorgangs
wird ein vorbestimmtes Aufzeichnen auf dem Aufzeichnungsblatt 1001 ausgeführt.
Als nächstes wird das Steuerungssystem zum Betreiben einzelner
Teile der obigen Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung beschrieben.
Wie in 2 gezeigt, umfasst dieses Steuerungssystem einen
Steuerabschnitt 1020, ausgestattet mit einer CPU 1020a, wie einem
Mikroprozessor, einen ROM 1020b zum Speichern eines Steuerprogramms oder
verschiedener Daten dieser CPU 1020a und einen RAM 1020c, verwendet
als Arbeitsbereich der CPU 1020a und zum temporären Speichern verschiedener
Daten, wie Aufzeichnungsbilddaten, eine Schnittstelle 1021, eine Bedienungstafel
1022, einen Treiber 1027 zum Antreiben individueller Motoren (einen
Wagenmotor 1023 zum Antreiben eines Wagens, einen Papierzuführmotor
1024 zum Antreiben einer Papierzuführwalze, einen ersten Fördermotor
1025 zum Antreiben eines ersten Förderwalzenpaares, einen zweiten
Fördermotor 1026 zum Antreiben eines zweiten Förderwalzenpaares)
und einen Treiber 1028 zum Ansteuern des Aufzeichnungskopfes
1005.
Der obige Steuerabschnitt 1020 führt die I/O (Eingabe/Ausgabe
von Informationen) von verschiedenen Informationselementen, d.h. Zeichenabstand
und Zeichentyp, von der Bedienungstafel, Bilddaten zu einer externen Einrichtung
1029 oder ähnlichem über die Schnittstelle 1021 aus.
Daneben gibt der Steuerabschnitt 1020 ein ON-Signal und ein OFF-Signal
zum Antreiben individueller Motoren 1023 bis 1026 und Bildsignale
über die Schnittstelle 1021 aus und steuert einzelne Teile in Entsprechung
dieser Bildsignale an.
Mit obiger Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung wird
das Aufzeichnen bei einer Auflösung von beispielsweise 360 dpi (dot/inch) durchgeführt.
Die Auflösung des Aufzeichnungskopfes ist ebenfalls 360 dpi, und jeder Kopf
hat 64 Aufzeichnungsdüsen in einer Zeile. Ein Tropfen einer aus jeder Düse
ausgetragenen Aufzeichnungsflüssigkeit ist bei allen Köpfen üblicherweise
etwa 40 ng, und der Durchmesser eines aufgezeichneten Punktes, wenn er auf üblichem
Kopierpapier aufgezeichnet wird, liegt bei ca. 90 &mgr;m. So wird, durch Drucken
eines Punktes auf jeweils den längen- und breitenseitigen 360 dpi-Gitterpunkten,
der Druckbereich eines Druckmediums völlig mit aufgezeichneter Tinte abgedeckt
(Drucken mit diesem Druckverhältnis wird als „100%ig zusammenhängendes
Drucken" abgekürzt).
Auf diese Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung abgestimmte
Aufzeichnungsmedien schließen beispielsweise das oben erwähnte übliche
Kopierpapier und spezielles Papier für ein Tintenstrahlsystem mit einer Deckschicht
zur Erhaltung der an der Oberfläche vorgesehenen Tinte ein. Tabelle 1 zeigt
Zusammensetzungen von Tinten, die einen OD-Wert nicht niedriger als 1.0 erzeugen,
wenn ein 100%iges zusammenhängendes Drucken auf dem oben erwähnten üblichen
Kopierpapier ausgeführt wird, und nicht niedriger als 1.4 für ein 100%iges
zusammenhängendes Drucken, das auf speziellem Papier für ein Tintenstrahlsystem
ausgeführt wird. Die Farbstoffkonzentration von Y-Tinte ist 3.0 Gew.-% und
die der anderen K-, C- und M-Tinten sind entsprechend 3.5 Gew.-%. Wie in Tabelle
1 gezeigt, wird das Lösungsmittel aus Glycerin, Acetylenol, Urea und destilliertem
Wasser zusammengesetzt.
Tabelle 1
Tabelle 2 zeigt eine Beziehung zwischen einem OD-Wert und einer Aufzeichnungshelligkeit,
wenn das Aufzeichnen mit oben erwähnten Tinten auf speziellem Papier für
ein Tintenstrahlsystem ausgeführt wird.
Tabelle 2C-Tinte (Cyan)
M-Tinte (Magenta)
Y-Tinte (Gelb)
In Tabelle 2 sind Werte der mit „Original" bezeichneten Spalte
experimentelle Ergebnisse beim Aufzeichnen mit der oben genannten Tinte, und diese
der mit „100%" bezeichneten Spalte sind solche, die in einem 100%igen zusammenhängenden
Drucken erzielt wurden. Daneben stellt „200%" die Ergebnisse des Druckens
von einem Punkt für jeden der Gitterpunkte dar, 360 dpi in der Länge und
720 dpi in der Breite, wobei die gedruckte Menge von aufgezeichneten Punkten pro
Bereicheinheit ist die Doppelte der bei einem 100%igen zusammenhängenden Drucken
erhaltenen. Wie ersichtlich aus Tabelle 2, ist der OD-Wert für einzelne Farben
bei einem 100%igen zusammenhängenden Drucken 1.50 für C-Tinte, 1.42 für
M-Tinte und 1.41 für Y-Tinte, wie links oberhalb der schrägen unterbrochenen
Linie in Sektionen gezeigt, von denen jeder 1.4 überschreitet. Da die maximale
Bilddichte ausreichend hoch ist, kann der Halbtonwiedergabeumfang, der ein wichtiger
Faktor für die Aufzeichnung mit einer Bildqualität von hoher Gradation
ist, ausreichend breit gewählt werden. Jedoch, wie rechts unterhalb der schrägen
unterbrochenen Linie gezeigt, ist die aufgezeichnete Helligkeit 88.8 und ausreichend
hoch für Y und durch störende Begleitstoffe für C 52.1 und für
M 46.2, wovon beide unterhalb 60 sind. Die Helligkeit des oben erwähnten, ausschließlich
für ein Tintenstrahlsystem verwendeten Aufzeichnungsmediums ist 94.2, wodurch
die Differenz des Aufzeichnungsmediums in der Helligkeit von C- und M-Tinte entsprechend
42.1 und 48.0 wird, was beachtlich hohe Differenzen sind. Da eine 35 überschreitende
Aufzeichnungshelligkeit zu einer ausgeprägten Entwicklung von körnigem
Griff von Punkten führen wird, wie oben erwähnt, kann weder eine heterogenitätsfreie
noch eine homogene Verbindung in der Halbtonwiedergabe erwartet werden, insbesondere
für den Hell-Abschnitt. In Tabelle 2 sind die mit „3-fach" und „4-fach"
und „5-fach" bezeichneten Spalten die Ergebnisse von verdünnten Tinten.
Hier stellt „3-fach" die Nutzung einer zu 1/3 verdünnter Tinte einer
Farbstoffkonzentration für das Original dar, während „4-fach" und
„5-fach" die Nutzung von entsprechend zu 1/4 und 1/5 verdünnter Tinte
darstellt. Wie aus den in Tabelle 2 aufgeführten experimentellen Ergebnissen
ersichtlich, kann die Aufzeichnungshelligkeit (rechts unterhalb der schrägen
unterbrochenen Linie) gesteigert werden mit Senkung der Farbstoffkonzentration,
und der körnige Griff kann ebenfalls reduziert werden. Jedoch sinkt die Bilddichte
in einer 100%ig zusammenhängenden Aufzeichnung entsprechend einer Steigerung
des Verdünnungsfaktors und führt daher zu einem Absinken der wahrnehmbaren
Bildqualität der Halbtonwiedergabe.
In diesem Beispiel wird jedoch die Lösung abgeleitet durch die
quantitative Beurteilung eines Ausgleichs zwischen dem körnigen Griff im Hell-Teil
und der maximalen Bilddichte, die die Qualität der Halbtonwiedergabefähigkeit
beeinflusst. Das heißt, jede der Tintenkonzentrationen von Y-, M- und C-Tinten
kann derart bestimmt werden, dass die Aufzeichnungshelligkeit von einzelnen Farben
nicht niedriger als 60 liegt. Der Grund, warum die Aufzeichnungshelligkeit nicht
niedriger als 60 erzeugt wird, ist, die Helligkeitsdifferenz innerhalb 35 (L* ≤
35) zu halten. Von einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung zu
nutzende Aufzeichnungsmedien sind üblicherweise nicht von einem einzigen Typ.
Außerdem, da allgemein Kopierpapier verschiedener Typen für einen Nutzer
erhältlich ist, erstreckt sich die Helligkeit der verschiedenen auf diese bezogenen
Medien von ca. 85 bis ca. 90, und die des speziellen Papiers für ein Tintenstrahlsystem
erstreckt sich von ca. 90 bis ca. 95. Daher kann selbst für das exklusivste
Papier für ein Tintenstrahlsystem mit einer Mediumhelligkeit von 95 die Helligkeitsdifferenz
von 25 bis 35 für das meiste Kopierpapier und spezielle Papier für ein
Tintenstrahlsystem erreicht werden, wenn die von einer Aufzeichnungstinte aufgezeichnete
Aufzeichnungshelligkeit bei nicht niedriger als 60 eingestellt wird. Wie oben erwähnt,
ist eine Helligkeitsdifferenz von 25 ein vorzuziehender Bereich für die Beseitigung
eines körnigen Griffs, und eine Helligkeit von 35 ist ein zulässiger Bereich
für einen körnigen Griff, und deshalb ermöglicht das Setzen der Aufzeichnungshelligkeit
bei nicht niedriger als 60 die geeignetste, für die Mehrheit der Aufzeichnungsmedien
zu bestimmende Verdünnungskonzentration.
In dem Beispiel kann durch Bestimmung des Verdünnungsfaktors
bei „3-fach" sowohl für C als auch für M, die C- und M-Aufzeichnungshelligkeit
bei nicht niedriger als 60 erzeugt werden. Daher kann die Helligkeitsdifferenz der
Mehrheit der Aufzeichnungsmedien innerhalb 35 gehalten werden, und sogar für
die Halbtonwiedergabe im Hell-Teil kann eine homogene, heterogenitätsfreie
Verbindung erreicht werden. Tabelle 3 zeigt die die oben genannten Bedingungen für
individuelle Farben erfüllenden Farbstoffkonzentrationen. Die Farbstoffkonzentrationen
von C- und M-Tinten werden gesenkt von 3.5 Gew.-% zu einem 1/3-Wert, 1.2 Gew.-%,
und der Anteil des destillierten Wassers im Lösungsmittel wird von 73 Gew.-%
auf 75.3 Gew.-% geändert.
Tabelle 3
Wie in Tabelle 2 gezeigt, liegen die OD-Werte für ein 100% zusammenhängendes
Drucken mit den oben erwähnten verdünnten C- und M-Tinten entsprechend
bei 0.9 und 0.75 und können überhaupt nicht als ausreichend bezeichnet
werden. Daher wird in diesem Beispiel die gesamte Steigerung der maximalen Konzentration
durch die Steigerung der Druckmenge der Tinte, mit der gedruckt werden soll, bewerkstelligt.
Berücksichtigend, dass der Punktdurchmesser eines gedruckten Punktes ca. 90
&mgr;m für übliches Kopierpapier ist, und die Aufzeichnungsauflösung
360 dpi ist, wie oben erwähnt, ist das 100%ig zusammenhängende Drucken
als zusammenhängendes Drucken ausreichend. Das heißt, dass durch 100%ig
zusammenhängendes Drucken der Aufzeichnungsteil auf einem Aufzeichnungsmedium
völlig mit der Aufzeichnungstinte abgedeckt werden kann. Üblicherweise
wird, wenn Halbtöne mit der Flächen-Gradation wiedergegeben werden, die
maximale Konzentration zu der Zeit bestimmt, wenn ein Aufzeichnungsmedium in der
Aufzeichnungssektion völlig mit Aufzeichnungspunkten bedeckt ist, aber ein
Aufzeichnungsmedium kann nicht immer nur das 100%ig zusammenhängende Drucken
zulassen.
Gemäß Experimenten konnten viele Kopierpapiertypen Tinte
beispielsweise zu einem 300%ig zusammenhängenden Drucken annehmen. Daher kann,
wenn die maximale Dichte mit einem 300%ig zusammenhängenden Drucken beabsichtigt
ist, der OD-Wert bei 1.62 für C-Tinte und bei 1.42 für M-Tinte mit obiger
3-fach verdünnter Tinte erreicht werden, wie in Tabelle 2 gezeigt. Da die Y-Tinte
nicht, wie oben erwähnt, verdünnt ist, kann die Aufzeichnungshelligkeit,
die als körniger Griff ins Spiel kommt, insbesondere für den Hell-Teil
und die maximale Bildaufzeichnungsdichte entsprechend erreicht werden bei und unterhalb
35 und bei und oberhalb 1.41 sowohl für C-, M- und Y-Farben.
Überdies liegt für die K-Tinte (Schwarz) einer achromatischen
Farbe die Aufzeichnungshelligkeit bei 28.5 und viel niedriger als 60 in der Farbstoffkonzentration
von Tabelle 3, aber es ist nicht immer erforderlich, dass die K-Tinte eine Aufzeichnungshelligkeit
von nicht niedriger als 60 hat, begründet dadurch, dass ein helles Grau zusammengesetzt
werden kann durch Nutzung von C-, M- und Y-Tinten, und dass die K-Farbe als achromatische
Farbe sich in ihrem Charakter von einem Farbton einer chromatischen Farbe unterscheidet
und zur Ausgabe eines schwarzen Buchstaben oder schwarz gezogene Linien bei einem
hohen Kontrast benötigt wird, eher aus dem Blickwinkel des körnigen Griffs.
Daher bleibt in dieser Ausführungsform die K-Tinte unverdünnt in einer
hohen Konzentration, aber es erübrigt sich zu erwähnen, dass die K-Tinte
mit einer Aufzeichnungshelligkeit von nicht niedriger als 60 verwendet werden kann
oder das Vorgehen der Nutzung der unterhalb 28.5 verdünnten K-Tinte was der
vorhandene Zustand unterhalb von 60 in der Aufzeichnungshelligkeit ist, unter Berücksichtigung
dessen ermöglicht wird, dass ein achromatisches Farbbild mit niedriger Gradation durch
die Zusammensetzung von C-, M- und Y-Tinten aufgezeichnet wird.
Bisher wurden in Bezug auf Sekundärfarben wie R (Rot), G (Grün)
und B (Blau) weder Dichte noch Helligkeit erwähnt, aber mit einer Anordnung,
dass die Dichte und Helligkeit der Primärfarben (C, M, Y) in einer hohen Bildqualität
reproduzierbar sind, kann ein Fachmann einfach verstehen, dass die Reproduktion
einer Bildqualität mit hoher Gradation ebenso für durch die Kombination
von Primärfarben erzeugten sekundären oder höhergradigen Farben,
wie zum Beispiel durch die Bildung einer Sekundärfarbe als Fläche ohne
Überlappung von Punkten zweier Farben auf Pixel-Ebene in einem Sekundärfarbenbereich
des Bereichs niedriger Halbtöne möglich ist, und dementsprechend wird
eine detaillierte Beschreibung hier weggelassen.
Auch hinsichtlich Verfahren für 300%ig zusammenhängendes
Drucken wäre der Fachmann in der Lage, einfach zu verstehen, dass es eine Vielzahl
Ausführungsmittel gibt, wie beispielsweise ein Verfahren zum vierwertigen Aufzeichnen
(Druckverfahren des Druckens nicht pixelweise, wie Einpunktdrucken, Zweipunktdrucken
und Dreipunktdrucken) durch Drucken mit 600 dpi-Pixeln durch eine Vielzahl Busse,
oder ein Verfahren mit dreifacher Drucktintenmenge pro Fläche relativ zu den
360 dpi-Pixeln, durch Setzen der transversalen Auflösung auf 1080 dpi.
Wie oben erwähnt, kann durch Setzen der Aufzeichnungshelligkeit
aller Aufzeichnungsfarbmaterialien zur Aufzeichnung eines chromatischen Farbbildes
bei oder oberhalb 60 (L* ≥ 60) eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
zur Verwirklichung einer Bildqualität mit Wiedergabe hoher Gradation mit homogener
heterogenitätsfreier Halbton-Verbindung im ganzen Halbtonwiedergabebereich
vom Teil niedriger Halbtöne zum Teil hoher Halbtöne und mit einem breiten
Halbtonwiedergabeumfang einfach mit einer Vielzahl Tintentypen (Farbmaterialien)
mit demselben Farbton und unterschiedlicher Helligkeit bereitgestellt werden.
Erste Ausführungsform
Als nächstes wird eine eine Bildqualität mit noch höherer
Halbtonwiedergabe ermöglichende Ausführungsform beschrieben. Im vorangegangenen
Beispiel wird ein Beispiel einer Tintenzusammensetzung beschrieben, in dem eine
Bildqualität mit hoher Halbtonwiedergabe mit einem Tintentyp mit im Wesentlichen
der gleichen Farbsättigung für jede Farbe bewerkstelligt werden kann.
Wie oben erwähnt, war dies eine Anordnung, die eine Bildqualität mit hoher
Halbtonwiedergabe bewerkstelligen kann, aber eine große Tintenmenge pro Bereich
wird innerhalb der zulässigen Akzeptanzgrenzen eines vorgesehenen Aufzeichnungsmediums
gedruckt. Mit größerer Druckmenge der Tinte steigen die Menge der verbrauchten
Tinte und die laufenden Kosten. Außerdem nehmen Betriebsstörungen zu,
es steigt etwa die Austauschfrequenz.
Überdies gibt es, da die Zahl der gedruckten Punkte steigt, ebenfalls
Fälle, in denen eine nicht zu vernachlässigende Differenz, wie eine kürzere
Lebensdauer der Druckköpfe, bei Bearbeitung eines großen Druckauftrags
auftritt.
In der ersten Ausführungsform wird eine Vorrichtung zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung, in der die obigen Probleme durch Reduzierung der Zahl
der gedruckten Punkte pro Bereich unterdrückt werden, verwirklicht. Gemäß
dieser Ausführungsform werden Tinten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Aufzeichnungshelligkeiten
bei nahezu gleicher Farbsättigung üblich unter den Bedingungen etabliert,
dass eine Bildqualität mit hoher Halbtonwiedergabe umgesetzt werden kann, und
dass auf diese Art und Weise die maximale Dichte im 100%ig zusammenhängenden
Drucken erreicht werden kann.
Wie oben erwähnt, bedeuten die Bedingungen, dass eine Bildqualität
mit hoher Halbtonwiedergabe umgesetzt werden kann, dass eine heterogenitätsfreie
Verbindung der Gradation im gesamten Halbtonwiedergabebereich vom Teil niedriger
Halbtöne zum Teil hoher Halbtöne erreicht werden kann und ein breiter
Halbtonwiedergabeumfang vorgesehen ist. Insbesondere ist in dieser Ausführungsform
die Helligkeitsdifferenz zwischen der Aufzeichnungshelligkeit des gedruckten Punktes
in einer Gradationsaufzeichnung von nahezu der gleichen Farbsättigung, und
der Umgebungshelligkeit innerhalb 35 (einschließlich dem Fall, in dem die Helligkeitsdifferenz
zwischen der Aufzeichnungshelligkeit mit einem Färbematerial von maximaler
Helligkeit und der Umgebungshelligkeit innerhalb 35 liegt), und die maximale Dichte
ist ein OD-Wert von nicht niedriger als 1.4 für spezielles Papier für
ein Tintenstrahlsystem und ein OD-Wert von nicht niedriger als 1.0 für übliches
Kopierpapier.
Zuerst wird die Tinte ausgewählt mit der Limitierung durch einen
OD-Wert nicht niedriger als 1.4 im 100%ig zusammenhängenden Drucken, wobei
das Aufzeichnungsmedium spezielles Papier für ein Tintenstrahlsystem ist. In
dieser Ausführungsform wird, wie unter Nutzung von Tabelle 1 und 2 beschrieben,
eine diese Bedingungen erfüllende Farbstoffkonzentration
bei 3.5 Gew.-% für C-Tinte, 3.5 Gew.-% für M-Tinte und 3.0 Gew.-% für
Y-Tinte (3.5 Gew.-% für K-Tinte) gesetzt. Dabei kann der OD-Wert von Primärfarben
bei 1.5 für C-Bilder, 1.42 für M-Bilder und 1.41 für Y-Bilder im
100%ig zusammenhängenden Drucken erreicht werden (Tintentypen dieser Konzentrationen
werden der Einfachheit halber „Dunkeltinte" bezeichnet).
Als nächstes wird eine hohe Bildqualität der Halbtonwiedergabe,
die nicht mit der oben erwähnten Dunkeltinte erzielt werden kann, d.h. eine
Methode für eine homogene heterogenitätsfreie Gradationsverbindung betrachtet.
Wie in Tabelle 2 beschrieben, sind die Aufzeichnungshelligkeiten mit Dunkeltinten
entsprechend 52.1, 46.2 und 88.8 für C-, M- und Y-Tinten. Wie oben erwähnt,
muss, um den körnigen Griff auch beim Drucken von aufgezeichneten Punkten in
dieser Aufzeichnungshelligkeit unfühlbar zu machen, die Helligkeitsdifferenz
vom Hintergrund (d.h. bereits gedruckte Bilder) innerhalb 35 (vorzugsweise innerhalb
25) beibehalten werden. Somit kann die Helligkeit von weniger konzentrierten Tintentypen
(der Einfachheit halber als „Helltinte" bezeichnet) als die Dunkeltinte ausgewählt
werden innerhalb der Limits nicht höher als 87.1 und 81.2 für C- und M-Tinten
entsprechend (da die Helligkeitsdifferenz innerhalb 25 wünschenswert ist, sind
Helligkeiten von nicht höher als 77.1 und 71.2 für C- und M-Tinten am
besten). Und außer der Helligkeitsdifferenz von der Aufzeichnungshelligkeit
mit Dunkeltinte muss ebenfalls die Differenz von der Helligkeit eines Aufzeichnungsmediums
in Betracht gezogen werden. Das in dieser Ausführungsform angenommene Aufzeichnungsmedium
hat eine maximale Helligkeit von 95, wie im Beispiel. Daher kann, durch Setzen der
Aufzeichnungshelligkeit von Helltinte zwischen der Helligkeit von Dunkeltinte und
eines Aufzeichnungsmediums, die Helligkeitsdifferenz von beiden innerhalb der zulässigen
Limits gesetzt werden. So werden die Helltinten von C- und M-Farben als Tinten in
den Spalten „4-fach" und „3-fach" in Tabelle 2 gesetzt. Das heißt,
die helle Aufzeichnungshelligkeit von C-Tinte und M-Tinte ist entsprechend 73.0
und 65.0. Da die Dunkeltinte der Y-Farbe sowohl Dichte und Helligkeit erfüllt,
muss die Helltinte nicht gesetzt werden.
Beim Setzen bzw. Einstellen der Dunkel- und Helltinten unter Bezugnahme
auf C-Bilder wird die Helligkeitsdifferenz 22 (95 minus 73) zwischen einem Medium
und hellen aufgezeichneten Bildern, und 20.9 (73.0 minus 52.1) zwischen hellen aufgezeichneten
Bildern und dunklen aufgezeichneten Bildern, während die maximale Aufzeichnungsdichte
(optische Reflexionsdichte; OD) 1.50 wird. Und unter Bezugname auf M-Bilder wird
die Helligkeitsdifferenz 30 zwischen dem Medium und hellen aufgezeichneten Bildern,
und 18.8 zwischen hellen aufgezeichneten Bildern und dunklen aufgezeichneten Bildern,
während die maximale Aufzeichnungsdichte (optische Reflexionsdichte; OD) 1.42
wird. Und unter Bezugnahme auf Y-Bilder wird die Helligkeitsdifferenz 6.2 zwischen
dem Medium und Y-Bildern, während die maximale Aufzeichnungsdichte (optische
Reflexionsdichte; OD) 1.41 wird. Unter Bezugnahme auf alle aufgezeichneten Bilder
können die Bedingungen für eine Bildqualität mit hoher Halbtonwiedergabe
erfüllt werden.
Die Zusammensetzungen von hellen C- und M-Tinten werden in Tabelle
4 gezeigt.
Tabelle 4
Wenn die Halbtonwiedergabe für M-Farbe betrachtet wird, ist es
in vielen Fällen vorteilhaft, dass die Helligkeitsdifferenz zwischen dem Medium
und dem hellen M-Bild um nicht weniger als 10 größer als die Helligkeitsdifferenz
zwischen den hellen M- und den dunklen M-Bildern und die helle M-Tinte eine geringfügig
höhere Helligkeit hat, so dass die Farbstoffkonzentration der hellen M-Tinte
eingestellt werden kann, aber auch oben genannte Einstellung verursacht kein Problem,
weil sie innerhalb der obigen Bedingungen für eine Bildqualität mit hoher
Halbtonwiedergabe liegt.
In der ersten Ausführungsform wurden unter der Voraussetzung,
dass die maximale Dichte von aufgezeichneten Bildern bei oder über 1.4 bestimmt
wird, dass die Aufzeichnungsmedien als Kopierpapier und spezielles Papier für
ein Tintenstrahlsystem bestimmt werden, und dass die Zusammensetzungen von Tinten
wie in Tabelle 1 bestimmt gesetzt werden, die Tintentypen zwei Typen für C-
und M-Tinten und ein Typ für Y-Tinte, aber wenn diese Voraussetzungen abgeändert
werden, wird die Zahl von erforderlichen Typen in verschiedenen Kombinationen von
Tintentypen unterschiedlich bestimmt.
Welche Voraussetzungen auch gelten mögen, wird der Sinn der vorliegenden
Erfindung, eine Bildqualität mit hoher Halbtonwiedergabe, durch Setzen der
Zusammensetzungen der Tinte unter den Bedingungen umgesetzt, dass die Aufzeichnungshelligkeitsdifferenz
zwischen den Medien und zwischen der entsprechenden Tinte bei 35 oder kleiner (wahlweise
25 oder kleiner) liegt, und es ist unnötig zu erwähnen, dass die vorliegende
Erfindung nicht auf die Vorbedingungen der ersten Ausführungsform oder eines
Beispiels von optimalen Kombinationen unter den relevanten Bedingungen beschränkt
ist. Jedoch hat die Helligkeit einen der Definition entsprechenden maximalen Wert
von 100, und wenn die Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung ein Drucksystem
an einem Druckmedium ist, kann eine maximale Helligkeit von tatsächlich vorhandenen
Aufzeichnungsmedien bei ca. 95 angenommen werden. Demgemäß kann, durch
die Bereitstellung von Farbmaterialien (hellen Farbmaterialien), die geeignet sind
zum Aufzeichnen mit einer Helligkeit von nicht kleiner als 60 als Maximum, ein körniger
Griff zwischen einem Aufzeichnungsmedium und hellem Farbmaterial in den meisten
Fällen unterdrückt werden.
Und in der ersten Ausführungsform sind Kombinationen von Tinten
beispielhaft verwirklicht in der Kombination umfassend C, M, Y und K, aber alternativ
ist die Erfindung beispielsweise auch auf die Kombination von R, G und B oder auf
andere Kombinationen oder weiter auf eine Einfarben-Vorrichtung zur Erzeugung einer
Halbtonaufzeichnung eines Farbtontyps im Hinblick auf eine Bildqualität mit
hoher Halbtonwiedergabe anwendbar.
Der oben erwähnte Begriff „Farbmaterial (Tinte) mit dem
gleichen Farbton, aber unterschiedlicher Helligkeit" bedeutet ein Farbmaterial mit
hoher Helligkeit, das hauptsächlich für die Aufzeichnung eines niedrigeren
Halbtonteils (Hell-Teil) verwendet wird, und ein Farbmaterial mit Niedrighelligkeit,
das hauptsächlich für die Aufzeichnung eines hohen Halbtonteils (dunkler
Teil) verwendet wird, und beide Farbmaterialien sind geeignet, eine mit dem gleichen
Farbton vorgesehene Halbtonaufzeichnung bereitzustellen. Somit ist die in der Helligkeit
abweichende Tinte, die bei der Halbtonaufzeichnung mit gleichem Farbton verwendet
wird, nicht immer auf zwei Typen beschränkt. Wenn drei oder mehr in der Helligkeit
abweichende Farbmaterialien zur Gradationsaufzeichnung mit dem gleichen Farbstoff
vorgesehen werden, sind eine Konfiguration und eine Bearbeitungswirkung gleich denen
des Beispiels, und daher wird die Beschreibung weggelassen.
Zweite Ausführungsform
Als nächstes wird noch eine andere Ausführungsform beschrieben.
In der nachfolgend beschriebenen Ausführungsform sind „Farbmaterialien
(Tinten) mit dem gleichen Farbton und unterschiedlicher Helligkeit" Tinten von unterschiedlichen
Farbstoffkonzentrationen und in unterschiedlichen Tintenpatronen gefüllt, um
die Aufzeichnung (das Drucken) durchzuführen. Nachfolgend werden vor der Beschreibung
dieser Ausführungsform Merkmale dieser Ausführungsform beschrieben.
(1) Mit der Modifikation einer Farbstoffkonzentration in Tinte durch das Ersetzen
der Patrone wird mindestens entweder die Druckmenge oder die maximale Druckmenge
durch die Identifikation oder Setz-Eingabe mit ID in Übereinstimmung mit der
Kombination der Farbstoffkonzentrationen modifiziert. Auf diese Weise wird eine
Einrichtung zur Modifizierung des Mengenwertes des auf ein Aufzeichnungsmedium entladenen
Farbmaterials oder dessen maximalen Wertes bereitgestellt.
(2) Wenn ein Farbmaterial von relativ niedriger Farbstoffkonzentration als ein
weiter verbesserter Aspekt verwendet wird, wird die Farbaufspaltung in primäre
Farbkomponenten oder sekundäre Farbkomponenten für jedes Pixel ausgeführt,
und die maximale Druckmenge von Farbmaterial wird für jede dieser n-ter-Ordnung-Farben,
bevorzugt gemäß einem einfachen Steigerungsverfahren der maximalen Druckmenge,
übereinstimmend mit den Verhältnissen der entsprechenden Farbstoffkonzentrationen,
bestimmt. Diese Bestimmung zeichnet sich nicht nur aus durch eine einfache Steigerung
der maximalen Druckmenge, sondern dadurch, dass die Druckmengen unabhängig
gesteigert werden, während sie auf solche Weise beschränkt werden, dass
schließlich die entsprechende maximal erzielbare Menge für Farben n-ter-Ordnung
erreicht wird. Auf diese Weise können sogar bei Verwendung von Farbmaterialien
mit relativ niedrigen Konzentrationen, die optischen Reflexionsdichten erzielt werden,
die nahezu denen entsprechen, die bei Verwendung von Farbmaterial mit relativ hohen
Konzentrationen erzielt werden, und darüber hinaus wird ermöglicht, eine
Erhöhung der gedruckten Tintenmenge zu unterbinden und laufende Kosten zu sparen.
(3) Zur Ausgabe aus einem durch einen Druckertreiber oder ähnlichem dargestellten
Farbbearbeitungsmodul können die aufgezeichneten Daten für individuelle
Farben zwischen binären Daten und mehrwertigen Daten gemäß der Farbstoffkonzentrationen
der zur Aufzeichnung verwendeten Farbmaterialien geschaltet werden. Überdies
wird für zur Gradation mehr benötigte Modi eine Funktion bereitgestellt,
die für die Ausgabe in Form von mehrwertigen Daten oder Hochauflösungs-Daten
geeignet ist.
Nachfolgend wird eine zweckmäßige Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
3 ist eine Darstellung der funktionalen Konfiguration
eines Aufzeichnungssystems, umfassend einen Host-Computer 100 und eine
Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung (Tintenstrahldrucker)
200.
Unter Bezugnahme auf 3 werden üblicherweise
in einem Host-Computer 100 der Austausch von verschiedenen Daten und die
Steuerung ausgeführt zwischen einem OS (Operation System) 101 und
einer am OS 101 arbeitenden Anwendungs-Software 102, während
Aufzeichnungsdaten vom OS 101 und die Anwendungs-Software 102
zu einem Druckertreiber 103 und umgekehrt ausgetauscht, und zu einer Vorrichtung
zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung 200 durch den Druckertreiber
103 übermittelt werden.
Nachfolgend wird der Datenfluss beschrieben, wenn das Ausdrucken eines
Farbbildes unter Nutzung der Anwendungs-Software 102 durchgeführt
wird, um eine bildhafte Abbildung in der Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
200 zu handhaben.
Im Falle einer bildhaften Abbildung werden in der Anwendungs-Software
102 vorbereitete/ausgegebene Bilddaten an einen Druckertreiber
103 als mehrwertige RGB-Signale gesendet. Von der Anwendungs-Software
102 erhaltene mehrwertige Daten werden durch diesen Druckertreiber
013 der Farbbearbeitung und weiter der Halbtonbearbeitung ausgesetzt, üblicherweise
in binäre C(Cyan)-, M(Magenta)-, Y(Gelb)- und K(Schwarz)-Signale umgewandelt
und zur Schnittstelle für eine Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
200 im Host-Computer 100 oder zur Schnittstelle eines Speichers
für Dokumente oder ähnliches befördert.
In dieser Ausführungsform wird ein Signal zur Schnittstelle für
die Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung 200 ausgegeben
und Daten werden zu einer Steuerungs-Software 201 in der Vorrichtung zur
Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung 200 gesendet, um deren Passfähigkeit
mit dem Aufzeichnungsmodus oder der Tintenpatrone 203 zu überprüfen.
Nachfolgend wird der Fall der Übermittlung von Daten zur Maschinen-Software
202 gezeigt. Die Maschinen-Software 202 empfängt diese übermittelten
Daten als den Aufzeichnungsmodus und als die durch die Steuerungs-Software
201 spezifizierte Datenstruktur und wandelt die Aufzeichnungsdaten in einen
Austragimpuls um, um sie zur Tintenpatrone (Aufzeichnungskopf) 203 zu übermitteln,
um die Aufzeichnung durchzuführen. Dementsprechend sind Farbmaterialien derart
ausgebildet, aus der Tintenpatrone 203 abgegeben zu werden. Es werden die
ID-Informationen der Tintenpatrone 203, die ID-Informationen des Tintentanks
und so weiter zur Maschinen-Software 202 gesendet und die Zuweisung von
Speichern oder verschiedener Optimierungen wird auf der Basis der Information der
Kopfpatrone 203 vollzogen. Des Weiteren wird die entsprechende Information
zum Steuerungsteil gesendet und als Information zur Decodierung von vom Druckertreiber
103 unter Bezugnahme auf Druckinstruktionen oder ähnliches gesendete
Daten verwendet.
4 ist eine Darstellung des mechanischen Aufbaus eines
geeigneten Tintenstrahldruckers 200 des Wechselpatronentyps gemäß
Beispiel 3 und zeigt einen Zustand, in dem das Innere des Vorrichtungsaufbaus sichtbar
gemacht wird, mit entfernter Frontabdeckung der Tintenstrahlvorrichtung.
In 4 umfasst eine Tintenpatrone
1 vom austauschbaren Typ (entsprechend 203 in 3)
einen Tintentankteil zur Speicherung von Tinte und einen Aufzeichnungskopf.
Eine die Tintenpatrone 1 fassende Wageneinheit
2 als Beladeteil wandert von Seite zu Seite, um die Aufzeichnung durchzuführen.
Ein Halter 3 zur Fixierung der Tintenpatrone 1 arbeitet in Eingriff
mit einem Patronenfixierungshebel 4. Mit anderen Worten wird die Tintenpatrone
1, nachdem sie in der Wageneinheit 2 eingesetzt ist, so angeordnet,
dass sie durch Betätigung des Patronenbefestigungshebels 4 auf die
Wageneinheit 2 gepresst wird. Mit dieser Anordnung wird ein Versuch unternommen,
die Positionierung der Tintenpatrone 1 und den elektrischen Kontakt zwischen
der Tintenpatrone 1 und der Wageneinheit 2 zu erzielen. Ein flexibles
Kabel 5 ist zur Übertragung von elektrischen Signalen zur Wageneinheit
2 vorgesehen. Ein Wagenmotor 6 bewirkt durch
seine Rotation, dass die Wageneinheit 2 zurück- und vorwärts
in der Hauptscanrichtung wandert. Ein Wagen-Riemen wird durch den Wagenmotor
6 derart angetrieben, die Wageneinheit 2 von Seite zu Seite zu
bewegen. Eine Führungswelle 8 ist zur verschiebbaren Führung
der Wageneinheit 2 vorgesehen. Ein Seiten-Ausgangssensor ist mit einem
Fotokoppler zur Positionierung der Ausgangsposition der Wageneinheit 2
versehen. Eine Abschattungsplatte 10 zur Erfassung der Ausgangsposition,
wenn die Wageneinheit 2 die Ausgangsposition erreicht, schirmt den an der
Wageneinheit 2 vorgesehenen Fotokoppler ab, und somit wird erfasst, dass
die Wageneinheit 2 die Ausgangsposition erreicht. Eine Ausgangspositionseinheit
12 beinhaltet den Reinigungsmechanismus für den Aufzeichnungskopf
der Tintenpatrone 1. Eine Papierauswurfwalze 13 zum Auswerfen
eines Aufzeichnungsmediums dient dazu, ein Aufzeichnungsmedium zusammen mit einer
Abstützeinheit (nicht gezeigt) einzuklemmen und es außerhalb der Vorrichtung
zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung auszuwerfen. Die LF-Einheit 14
ist eine Einheit zur Beförderung eines Aufzeichnungsmediums einer bestimmten
Menge in der Subscanrichtung.
Die 5A und 5B
sind eine detaillierte Zeichnung einer in Beispiel 3 eingesetzten Tintenpatrone
1.
In 5A bezeichnen die Ziffern
15 und 16 einen austauschbaren Tintentank für schwarze (Bk)
Tinte und einen austauschbaren Tintentank für C-, M- bzw. Y-Tinten und Kupplungsanschlüsse
17 und 18 (Farbmaterialzuführöffnungen) des Tintentanks
16 und entsprechend einen Kupplungsanschluss (Farbmaterialzuführöffnung)
des Tintentanks 16, in dem der Kupplungsanschluss 17 mit der Tintenpatrone
1 für die Zuführung vom Farbmaterialen verbunden ist. Die mit
einer Zuführleitung 20 verbundenen Kupplungsanschlüsse
17 und 18 sind so ausgebildet, dass sie Farbmaterialien dem Aufzeichnungskopfteil
21 zuführen. Ein Kontaktabschnitt 19 für elektrische
Signale ist mit einem flexiblen Kabel 5 verbunden und so ausgebildet, dass
sie verschiedene Signale an die Tintenpatrone 1 übermittelt.
5B ist eine vergrößerte Zeichnung des Aufzeichnungskopfes
21.
Die 6A und 6B
sind detaillierte Zeichnungen der Kontaktabschnitt 19 der Tintenpatrone
1.
An diesem Kontaktabschnitt 19 ist eine Vielzahl von Elektrodenanschlüssen
vorgesehen und ein dem Tintenaustrag entsprechendes Signal, ein ID-Signal zur Identifikation
der Tintenpatrone 1 oder ähnliches wird durch diese Elektrodenanschlüsse
des Kontaktabschnitts 19 mit dem Grundkörper der Tintenstrahlvorrichtung
ausgetauscht. 6B ist eine vergrößerte Zeichnung
des Kontaktabschnitts 19.
Die 7A und 7B
sind Darstellungen eines anderen Verfahrens zur Erfassung der Klassifikation von
Tintentanks in der in Beispiel 3 verwendeten Tintenpatrone 1.
Die Tintentanks 15 und 16 sind an der Tintenpatrone
1 befestigt und durch den Eingriff eines Hakens 70 mit Vorsprüngen
73 der Tanks daran fixiert. In Wirkrichtung der Kraft dieses Hakens
70 ist einen Kontaktabschnitt 71 zum Erfassen der Klassifikation
eines montierten Tanks vorgesehen. Dieser Kontaktabschnitt 71 zur Erfassung
des Tanks ist an beiden Seiten der Tintenpatrone 1 und der Tintentanks
15 und 16 vorgesehen. 7B ist eine
vergrößerte Zeichnung des Kontaktabschnitts 71 und zeigt, dass
drei Elektrodenanschlüsse, umfassend einen Elektrodenanschluss 1,
einen Elektrodenanschluss 2 und einen Elektrodenanschluss 3, vorgesehen
sind. Obwohl in 7B nicht gezeigt, ist die gleiche Anzahl
Elektrodenanschlüsse an der Seite der Tintenpatrone 1 vorgesehen,
und diese sind elektrisch mit den ersten in dem Kontaktabschnitt 71 verbunden.
Hier sind in dem Kontaktabschnitt an der Seite der Tintentanks 15 und
16 der Elektrodenanschluss 1 und der Elektrodenanschluss
2 im leitenden Zustand, aber die Elektrodenleitung 3 muss isoliert
sein. Ein solcher Zustand kann z.B. ein Tintentank sein, in den normale Tinte eingespritzt
ist. Durch die Stromleitung zu diesen Elektrodenanschlüssen über den Kontaktabschnitt
an der Seite der damit in Kontakt stehenden Patrone 1 kann eine Tintenstrahlvorrichtung
gemäß dieser Ausführungsform erfassen, welcher Typ von Tinte im montierten
Tintentank gelagert wird.
Das heißt im Beispiel der 7A und
7B, dass Strom zwischen dem Elektrodenanschluss
1 und dem Elektrodenanschluss 2 fließt, aber nicht zwischen
dem Elektrodenanschluss 1 und dem Elektrodenanschluss 2 oder zwischen
dem Elektrodenanschluss 2 und dem Elektrodenanschluss 3. Dieser
Zustand wird vorab durch den Grundkörper der Tintenstrahlvorrichtung in ROM
oder ähnlichem als der Fall gespeichert, dass ein normaler Tintentank angebracht
ist. Im Gegensatz hierzu wird es mit einem Tintentank, in dem helle Tinte injiziert
wird, bestimmbar, dass dieser von einem normalen Tintentank differiert, beispielsweise
indem der Elektrodenanschluss 3 in einen leitenden Zustand gebracht wird.
Unter dem Blickwinkel dieser Ausführungsform wird die Anzahl
der Elektronenanschlüsse zur Identifikation von Tintentanks
auf drei gesetzt, aber eine Steigerung der Anzahl der Elektronenleitungen ermöglicht
eine größere Anzahl zu identifizierender Tintentanktypen.
Des Weiteren ist es durch die Überprüfung des Leitungszustandes
über den in 6A gezeigten Kontaktabschnitt
19 möglich zu erfassen, ob die Tintenpatrone 1 ausgetauscht
wurde oder nicht.
8 ist ein Flussdiagramm, das ein Beispiel einer Bildbearbeitung
durch das Bildbearbeitungsmodul in einem Druckertreiber 103 gemäß
dieser Ausführungsform zeigt.
Zuerst werden in Schritt S101 die Helligkeitssignale von RGB, beispielsweise
die Eingabesignale von 24 Bit im Gesamten, umfassend 8 Bit für jede der CMY-Farben,
der Umwandlung der Helligkeitsdichte zugrunde gelegt und in Dichtesignale der CMY-Signale
umgewandelt, beispielsweise 24 Bit im Gesamten, umfassend 8 Bit für jede der
CMY-Farben, oder in solche von insgesamt für CMYK 32 Bit umfassend 8 Bit für
jede der CMYK-Farben. Als nächstes wird in Schritt S102 die Maskierungsbearbeitung
ausgeführt, um eine Korrekturbehandlung für unnötige Farbkomponenten
der Farbstoffe in jedem der CMY-Farbmaterialien auszuführen. Dann schreitet
das Verfahren zu Schritt S103, die UCR/BGR-Bearbeitung wird ausgeführt, um
die Untergrundfarbe zu entfernen und die Schwarz-Komponente zu extrahieren. Und
in Schritt S104 werden die entsprechenden Mengen von Primärfarben und Sekundärfarben
unterschiedlich in jedem Pixel begrenzt. Hier wird die Druckmenge auf 300% für
Primärfarben und bei 400% für Sekundärfarben begrenzt.
Als nächstes erfolgt in Schritt S105 die Ausgabegammamodifikation,
um die Ausgabecharakteristik so zu modifizieren, dass sie linear wird. Hier wird
eine mehrwertige Ausgabe von 8 Bit für jede Farbe bewerkstelligt. Dann schreitet
der Ablauf zu Schritt S106, 8-Bit-Signale werden der Halbtonbearbeitung zugrunde
gelegt, um Daten für jede der CMYK-Farben in 1- oder 2-Bit-Signale umzuwandeln.
Zu dieser Zeit wird in Schritt S106 die Halbtonbearbeitung unter Nutzung des Fehlerverteilungsverfahrens,
der Dither-Methode oder ähnlichem erreicht.
10 ist eine klassifizierte Darstellung der in dem Steuerabschnitt
einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung gemäß einem
Kopfidentifikationssignal oder einem Tintentankidentifikationssignal (ID-Signal)
von dem Kontaktabschnitt 19 der Tintenpatrone 1 durchzuführenden
Schaltsteuerung.
In diesem Beispiel wird die Identifikation mit ID unter Nutzung von
vier IDs durchgeführt und nur drei IDs (im Falle von Farbbildern) von diesen
sind gezeigt. Der Fall ID = 0 (nicht gezeigt) zeigt eine einzige Patrone für
Monochrom, während die Fälle ID = 1, 2 und 3 Farbpatronen zeigen.
10 zeigt ein Klassifikationsbeispiel im Falle von Farbpatronen.
Hier wird bei einer Erhöhung der ID-Nummer mindestens eine Färbemittelkonzentration
auf Verringern gesetzt.
In Beispiel 3 wird die Patrone von ID = 1 für eine Tintenpatrone
mit durch einen konventionellen Farbdrucker verwendeter Farbstoffkonzentration (hohe
Konzentration) gewählt. ID = 2 bezeichnet den Fall einer Tintenpatrone oder
eines Tintentanks mit niedriger Färbemittelkonzentration für andere Farbmaterialien
als das gelbe. ID = 3 bezeichnet den Fall einer Tintenpatrone oder eines Tintentanks
zur Speicherung von Tinte mit noch niedrigerer Färbematerialkonzentration,
verwendet zur Aufzeichnung eines konventionellen bildhaften Bildes in der zweiten
Ausführungsform.
Gemäß derart definierten individuellen ID-Werten wird zuerst
die Differenz der Färbematerialkonzentration identifiziert. Die hier in Bezug
genommene Differenz der Färbemittelkonzentration bedeutet die Differenz der
maximalen optischen Reflexionsdichte für jede Primärfarbe und kann von
der Modifikation des Färbemittels an sich begleitet sein. In diesem Sinn können
sich diese ID-Werte auf die Unterschiede in der maximalen optischen Reflexionsdichte
von individuellen Primärfarbenmaterialien oder die Unterscheide im maximalen
Wert der Auflösung beziehen. Übrigens werden sie in Beispiel 3 zur Vereinfachung
der Erläuterungen als Unterschiede in den Konzentrationen der Färbemittel
definiert.
Mit ID = 1 und ID = 2 ist die Färbemittelkonzentration für
Gelb die gleiche (2.5 Gew.-%), die von ID = 2 ist ein Drittel derjenigen von ID
= 1 für Magenta, gleich einem Drittel für Cyan und ca. die Hälfte
für K (Bk). Mit ID = 1 und ID = 3 ist die Färbemittelkonzentration für
Gelb die gleiche (2.5 Gew.-%), die von ID = 3 ca. ein Viertel derjenigen von ID
= 1 für Magenta, gleich ca. einem Viertel für Cyan und ca. ein Viertel
für K (Bk).
Wie in 9 gezeigt, gilt in dieser Ausführungsform
die Relation, dass die optische Reflexionsdichte auf ca. 76% bei der Hälfte
der Färbematerialkonzentration, auf ca. 60% bei einem Drittel, auf ca. 53%
bei einem Viertel und auf ca. 90% bei drei Vierteln reduziert wird. Dieses Verhältnis
ist weitgehend gleich, unabhängig von Farbsorten.
In 10 zeigt der mit „Daten" bezeichnete
Abschnitt die Tinte in der vom Druckertreiber 103 zur Vorrichtung zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung 200 gesendeten Datenstruktur für jeden ID.
Dies entspricht den durch das Modifizieren der maximalen Druckmenge während
des Erhöhens des Halbtongrades mit einer modifizierten Färbematerialkonzentration
im Farbmaterial verursachten Änderungen. Zu der Zeit kann eine die Modifikation
der Austragsmengen von Farbmaterialien durch die Tintenpatrone begleitende Änderung
hinzugefügt werden. Ebenso sind die Ergebnisse grundsätzlich davon abhängig,
welche Menge jedes Farbmaterials, noch spezieller eines Färbemittels, pro Fläche
gedruckt wurde und somit in der Kategorie der vorliegenden Erfindung enthalten ist.
In dieser Ausführungsform wird der Fall einer konstanten Tintenaustragsmenge
beschrieben. In dieser Ausführungsform ist das Auflösungsvermögen
auf 360 × 360 dpi gesetzt unabhängig vom ID-Wert, während ID = 1,
ID = 2 und ID = 3 entsprechend binären Daten, vierwertigen Daten bzw. fünfwertigen
Daten belassen werden.
Als eine alternative Ausführungsform zur Erhöhung der Gradzahl
kann ein nahezu ähnlicher Effekt durch Steigerung des Auflösungsvermögens
während der jeweils bei einem binären Wert festen Anzahl der Datenabstufung
erzielt werden.
Als nächstes bezeichnen „entsprechende Medien" in
10 genau an die Tintenpatrone 1 angepasste
Aufzeichnungsmedien für jeden ID.
Der Auswahlstandard für genau angepasste Medien wird aus verschiedenen
Perspektiven betrachtet, wird aber hier durch die Differenz in der maximalen Farbmaterialabsorbierungsmenge
gekennzeichnet. In dieser Ausführungsform zeigen Medien für Illustrationen
(Fotopapier) die größte Farbmaterialabsorptionsmenge von ca. 500% und
beschichtetes Papier zeigt die zweitgrößte Menge von ca. 400%. Und Normalpapier
zeigt die kleinste Menge von ca. 200%.
Des Weiteren differiert die „maximale Druckmenge" in
10 individuell mit CMYK und RGB. Diese Ziffern zeigen
die maximalen Druckmengen für jedes Pixel begrenzt innerhalb des Druckertreibers
103. Für gleich bleibende Darstellungen wird die Modifikation auf
die Bereichsdichte eines Farbmaterials entsprechend jeder Konzentration angewendet
derart, dass die Menge des Färbematerials nahezu übereinstimmt in einem
die gleiche Konzentration zeigenden Abschnitt. Diese Ausführungsform (Fälle
ID = 2 und 3) zeichnet sich dadurch aus, dass die maximale Druckmenge für Sekundärfarben
(RGB) nicht das Doppelte der für Primärfarben (CMYK) beträgt, im
Gegensatz zu einem konventionellen Fall (ID = 1).
Wie aus 10 ersichtlich, ist das Verhältnis
der Modifikation zwischen der „Konzentration von Färbemittel" und der
„maximalen Druckmenge" folgendermaßen.
Wenn die Färbemittelkonzentrationen der Farbmaterialien überwiegend
des gleichen Farbtons (nahezu identische Farbe) zwischen unterschiedlichen IDs der
chromatischen Farben Cyan, Magenta und Gelb (nachfolgend bezeichnet als C, M und
Y) verglichen werden, werden die Verhältnisse mindestens eines in der Färbemittelkonzentration
höheren Farbmaterials zu einem in der Färbemittelkonzentration niedrigeren
Farbmaterial ausgewertet, und die maximale Druckmenge wird oberhalb der Summe des
maximalen Wertes und des minimalen Wertes der Verhältnisse modifiziert.
Beispielsweise sind beim Vergleich der Patrone von ID = 1 mit der
von ID = 2C und M Farbmaterialien mit überwiegend gleichem Farbton mit der
größten Färbemittelkonzentration. Dieses Verhältnis entspricht
„3" für M und ebenfalls „3" für C (das Maximum). Und das
Minimum entspricht „1" für Y. Demgemäß summiert sich das Maximum
und das Minimum auf 4. Somit wird in diesem Fall die maximale Druckmenge ca. das
Vierfache (= 3 + 1), beispielsweise ca. 400%. Zur Verdeutlichung wird im Fall ID
= 2 die maximale Druckmenge auf das Dreifache des ID = 1 gesetzt, beispielsweise
„300%" für Primärfarben (CMY) und auf das Vierfache, beispielsweise
„400%" für Sekundärfarben (RGB).
Bei der Bestimmung der maximalen Druckmenge wie dieser für Primärfarben
C und M können Bilder mit überwiegend der gleichen optischen Reflexionsdichte
wie unter Verwendung einer eine Tinte mit hoher Färbemittelkonzentration, wie
ID = 1, speichernden Patrone erzielt werden.
Und für Y, da der Fall ID = 2 gleich dem ID = 1 ist, kann die
maximale Druckmenge bei „100" bleiben. Das heißt, wie im Fall von
9 erläutert, die Aufzeichnung durch dreifachen
Austrag der Tinte mit 1/3 Farbstoffkonzentration führt zu ca. der dreifachen
ausgetragenen Farbstoffmenge, und schließlich wird ca. die dreifache
zu erzielende optische Reflexionsdichte erhalten, weil die Feuchtigkeit der verdünnten
Lösung und anderer durch das Aufzeichnungsmedium absorbiert oder verdunstet
wird. Wie ebenfalls aus 9 ersichtlich, hat die Reflexionsdichte
„0.9" oder mehr erreicht und ist nahezu so gesättigt, dass sie eine
Farbstoffkonzentration nicht niedriger als 2/3 erreicht, so dass die Differenz in
der Reflexionsdichte aufgrund unterschiedlicher Farbstoffkonzentration schwer wahrnehmbar
wird.
Als nächstes wird der Fall von Sekundärfarben, beispielsweise
Rot, Grün und Blau (nachfolgend bezeichnet als R, G und B) in Betracht gezogen.
Die mit diesen Sekundärfarben dargestellte maximale Druckmenge entspricht der
Tintenabsorbierbarkeit des entsprechenden Aufzeichnungsmediums. Das heißt,
wenn in den Beispielen der 10 erläutert, Normalpapier
bezüglich der Tintenabsorbierbarkeit die niedrigste (200%), beschichtetes Papier
das zweitniedrigste (400%) und Fotopapier das höchste (500%) ist.
Zuerst wird im Hinblick auf die Farbe R, R als (M + Y) unter Verwendung
von Färbematerialien der Tinte dargestellt. Hier ist, wie oben erwähnt,
Y in der Färbemittelkonzentration hoch (hoch in der Helligkeit), und die maximale
Druckmenge ist entsprechend 100%. Und die maximale Druckmenge für M wird auf
300% gesetzt. Somit wird R, d.h. (M + Y) in 400% ausgedrückt, und die optische
Reflexionsdichte nahezu gleich dem Wert von R im Fall ID = 1 kann erzielt werden.
Ebenso wird in Bezug auf G, da G durch (C + Y) dargestellt wird und die maximale
Druckmenge für C auf 300% gesetzt wird, die maximale Druckmenge für C
400%, und die optische Reflexionsdichte nahezu gleich eines Wertes von G im Fall
ID = 1 erzielt werden. Des Weiteren wird im Fall B durch die Darstellung (C + M)
die maximale Druckmenge 600% (300% + 300%) erreicht, aber die optische Reflexionsdichte
wird für einen derartigen Anstieg der Tintendruckmenge nicht erhöht. Daher
ist es im praktischen Gebrauch angemessener, diese Menge in Anbetracht dessen, dass
(C + M = 200% + 200%) ist, auf 400% zu setzen. Die optische Reflexionsdichte der
aufgezeichneten Pixel in diesem Rahmen beträgt im Falle der Nutzung der ID
= 1-Patrone ca. 90%.
Ebenso wird der Fall der Verwendung einer ID = 3-Patrone ähnlich
berechnet. Das heißt, dass unter Berücksichtigung des Verhältnisses
zwischen dem Fall ID = 1 und dem Fall ID = 3 die maximale Druckmenge 400% oder mehr
für Primärfarben (C, M) und 500% für Sekundärfarben (RGB) erreicht
wird. In diesem Fall ähnelt die optische Dichte nahezu der des außer für
B aus Sekundärfarbe erzielten Falles ID = 1, aber für B kann die maximale
Druckmenge bei 600% gesetzt werden, da die optische Reflexionsdichte, verglichen
mit dem Fall ID = 1, allmählich sinkt. „Entsprechende Medien" werden
durch eine Änderung der Menge des maximalen Druckens definiert, wie in
10 gezeigt. Wenn ein fotoähnlicheres Bild benötigt
wird, kann man die optischen „entsprechenden Medien" für die Illustration
durch Senkung der Färbemittelkonzentration und Modifizierung der maximalen
Druckmenge gemäß der Konzentration verwenden.
In jedem Fall wird eine derartige Modifikation der maximalen Druckmenge
die größtmögliche zu erzielende Wirkung ermöglichen.
Tatsächlich kann, sogar wenn die Menge des maximalen Druckens
auf einem Aufzeichnungsmedium nicht ideal modifiziert wird, die Gestaltung von Bildern
auf einem etwas niedrigeren Niveau als eine ideale Ausgabedaten kurve durch Abschneiden
der Daten der oberen Stufe (höherer Konzentration) von den für die Eingabe
ausgegebenen Daten, wie in 9 gezeigt, oder durch Nutzung
einer Kurve höheren Ordnung für das Setzen von Ausgabedaten erzeugt werden.
Sogar wenn ein Anstieg der maximalen Druckmenge durch Abschneiden
unterdrückt wird, kann eine gleichwertige Wirkung auf einem bestimmten Gradationsniveau
erzielt werden.
In diesem Fall ist es möglich, die Färbemittelkonzentration
pro Bereich bei nahezu gleichem Niveau wie vor dem Abschneiden zu halten.
Die 11A und 11B
sind Darstellungen von Anordnungen aufgezeichneter Punkten.
11A zeigt die Anordnung von Punkten auf einem Aufzeichnungsmedium,
wenn binäre Daten mit 360 dpi × 360 dpi aufgezeichnet werden, während
11B die Anordnung von Punkten auf einem Aufzeichnungsmedium
zeigt, wenn vierwertige Daten oder fünfwertige Daten mit 360 dpi × 360
dpi aufgezeichnet werden.
11A entspricht dem Fall eines Druckverhältnisses,
bei dem ein Punkt jedem Pixel zugeteilt wird, und dieser Zustand wird als 100% definiert.
Demgemäß wird der Fall von 11B 200%. Nebenbei
können, wenn die Austragsmengen von Tinten in jedem Fall von binären,
vierwertigen oder fünfwertigen Daten modifiziert werden,
Werte der entsprechenden modifizierten, durch 100% multiplizierten, Verhältnisse
im Betrieb genutzt werden, sogar wenn dort alles unterschiedlichen Punkte sind,
die einzelnen Pixeln entsprechen.
12A und 12C sind Darstellungen
einer Beziehung zwischen der Anordnung von tatsächlich auf ein Aufzeichnungsmedium
aufgezeichneten Punkten und dem Datenformat in einer Tintenstrahlvorrichtung
200 gemäß der zweiten Ausführungsform.
12A zeigt binäre Daten mit 360 dpi,
12b zeigt ebenso vierwertige Daten mit 360 dpi, und
12C zeigt ein Beispiel von fünfwertigen Daten
mit 360 dpi. Hier werden binäre Daten von 12A
unter Nutzung der in 11A gezeigten Punktanordnung aufgezeichnet.
In diesem Fall ist, da Daten von einzelnen aufgezeichneten Pixeln und Punkten in
eins-zu-eins Entsprechung zueinander sind, kein aufgezeichneter Punkt für „0"-Daten
und ein Punkt an jeder Pixelposition mit 360 dpi × 360 dpi für „1"-Daten
aufgezeichnet. In dieser Ausführungsform wird ein derartiges Aufzeichnungsverfahren
durchgeführt, wenn eine ID = 1-Tintenpatrone 1 angebracht ist und
zur Aufzeichnung verwendet wird.
12B zeigt das Aufzeichnen in vierwertigen Daten, durchgeführt,
wenn eine ID = 2 Tintenpatrone 1 angebracht ist. In dem Fall werden vierwertige
Daten im Zwei-Bit-Signal gegeben und als bei Adressen (700 von
11B) aufgezeichnete Unterpunkte entsprechend 720 dpi
× 360 dpi Pixeln aufgezeichnet, und bei Adressen (701 von
11B)entsprechend 720 dpi × 360 dpi Pixeln aufgezeichnet.
Das heißt, es gibt keinen Punkt für „00"-Daten, ein Punkt ist an
jede Adresse entsprechend 360 dpi × 360 dpi für „0"-Daten angeordnet.
Für „10"-Daten werden Daten in einer Tintenstrahlvorrichtung decodiert
und ein Punkt wird für jede Adresse (700) mit 360 dpi × 360 dpi
angeordnet und entsprechend für jede Adresse (701) mit 720 dpi ×
360 dpi. Dieser Zustand wird zu einem 200%-Zustand mit 360 dpi × 360 dpi (11A).
Des Weiteren werden für „11"-Daten zwei Punkte in Überlappung bei
jeder Adresse (700) mit 360 dpi × 360 dpi aufgezeichnet, und ein Punkt
wird bei jeder Adresse (701) mit 720 dpi × 360 dpi angeordnet. Auf
diese Weise wird ein 300%iges Tintendrucken in 11A
erzielt.
Im Fall von 12C wird ein Beispiel einer
fünfwertigen Ausgabe in Vier-Bit-Daten gezeigt, es ist aber ein anderes Verfahren
möglich. Diese Aufzeichnung von 12C unterscheidet
sich von der Aufzeichnung in 12B dahingehend, dass
für die „1000"-Aufzeichnung von fünfwertigen Daten zwei Punkte
in Überlappung beider bei jeder Adresse (700) entsprechend 360 dpi
× 360 dpi und bei jeder Adresse (701) entsprechend 720 dpi ×
360 dpi gedruckt werden. Dadurch wird im Falle fünfwertiger Daten das maximale
400% Tintendrucken in Primärfarben möglich. Es erübrigt sich zu erwähnen,
dass Punkte durch das Decodieren gemäß 12B
angeordnet werden können.
In den 11A bis 12C
bedeuten die Zeichen
„0" und „x" entsprechend Zweipunkt-Überlappungsdrucken pro Pixel,
1-Punkt pro Pixel bzw. kein Punkt.
Übrigens wird, da das Überlappungsdrucken von zwei Punkten
bei einer Pixelposition für das obige Aufzeichnen mit erhöhter Gradation
erforderlich ist, das Aufzeichnen durch das bekannten Mehrwegverfahren wesentlich.
Als ein anderes Durchführungsverfahren kann eine Einwegaufzeichnung
mit gleicher Anzahl von Wegen in der Anordnungsdichte von für jede Patrone
erhöhter Anzahl Aufzeichnungselementen, oder ein Mehrwegaufzeichnen eingesetzt
werden.
Beispielsweise kann die vorliegende Erfindung für eine gesteigerte
Gradation im Gebrauch einer Patrone bei der 360 dpi Aufzeichnungselementintervallteilung
in die Praxis umgesetzt werden unter Nutzung einer Tinte mit 720 dpi-Teilung.
13 ist ein Blockdiagramm, das die Konfiguration einer
Tintenstrahlvorrichtung 200 gemäß Beispiel 3 und Teile zusammen
mit den obigen Zeichnungen, bezeichnet durch die gleiche Ziffer, zeigt.
Ein Steuerabschnitt 301 zur Steuerung der Bearbeitung der
gesamten Vorrichtung umfasst eine CPU 310, wie einen Mikroprozessor, einen
ROM 311 zum Speichern eines Steuerprogramms oder verschiedener durch die
CPU 310 auszuführenden Daten, und einen als Arbeitsbereich während
der Ausführung verschiedener Verfahren durch die CPU 310, der zeitweise
verschiedene Daten hält, verwendeten RAM 312. In diesem RAM
312 sind ein Empfangspuffer zum Speichern des von einem Host-Computer
100 empfangenen Aufzeichnungscodes, Druckpuffer entsprechend individuellen
Farben Y, M, C und K zum Speichern von Druckdaten (Bilddaten) in Entsprechung zu
Aufzeichnungsköpfen 1Y, 1M, 1C und 1K zur
Aufzeichnung in den entsprechenden YMCK-Farben oder anderen vorgesehen.
Ein Kopftreiber 302 bildet Druckmengensteuerungseinrichtungen
zusammen mit einem Steuerabschnitt 301 und steuert einen Aufzeichnungskopf
1Y für Farbe Gelb, einen Aufzeichnungskopf 1M für die
Farbe Magenta, einen Aufzeichnungskopf 1C für die Farbe Cyan und einen
Aufzeichnungskopf 1K für die Farbe Schwarz in Entsprechung zu Druckdaten
von individuellen, von dem Steuerabschnitt 301 ausgegebenen, Farben. Ein
Schnittstellen(I/F)-Abschnitt 306 steuert die Schnittstelle zwischen einer
Tintenstrahlvorrichtung 200 und einem Host-Computer 100 gemäß
dieser Ausführungsform. Ein Bedienabschnitt 307 ist mit verschiedenen
vom Nutzer bedienten Tasten oder Anzeigen, wie einem Flüssigkeitskristalldisplay,
ausgestattet.
14 ist ein Flussdiagramm, das die durch den Host-Computer
100 durchzuführende vorbereitende Verarbeitung von Aufzeichnungscodes
gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt.
Zuerst wird in Schritt S1 ein in der Vorrichtung zur Erzeugung einer
Halbtonaufzeichnung 200 verwendetes Aufzeichnungsmedium bestimmt, und in
Schritt S2 wird der ID der an der Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
200 geladenen Tintenpatrone 1 (gezeigt in 4)
auf der Basis eines Signals von der Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
200 unterschieden. Eine derartige Unterscheidung einer Patrone, eine Bestimmung
eines Mediums oder dergleichen wird durch Setzen des Modus der Vorrichtung zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung 200 oder ähnlichem angezeigt, beispielsweise
auf einem durch den OS 101 des Host-Computers 100 dargestellten
Bildschirm (gezeigt in 3). Als nächstes werden
in S3 entsprechend des ID der in der Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
200 geladenen Tintenpatrone 1 Bilddaten codiert, wie beispielsweise
für eine ID = 1-Patrone, der Ablauf schreitet zu Schritt S4 und Bilddaten von
individuellen Farbkomponenten werden in binäre Daten umgewandelt, wie bereits
bekannt.
Auf der anderen Seite schreitet, wenn eine ID = 2-Patrone in Schritt
S3 geladen wird, der Ablauf zu Schritt S5, und Y-Daten werden in binäre Daten
umgewandelt, und die, anderen Farben entsprechenden Aufzeichnungsdaten werden in
vierwertige Daten umgewandelt. Alternativ schreitet, wenn eine ID = 3-Patrone in
Schritt S3 geladen wird, der Ablauf zu Schritt S6 und Y-Daten werden in binäre
Daten umgewandelt und die anderen Farben entsprechenden Aufzeichnungsdaten werden
in fünfwertige Daten umgewandelt. Basierend auf in dieser Weise in einem der
Schritte S4, S5 und S6 umgewandelten Daten wird ein Aufzeichnungscode in Schritt
S7 vorbereitet und zur Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
200 über die Grenzfläche 306 (gezeigt in 13)
übermittelt.
15 ist ein Flussdiagramm, das den Aufzeichnungsvorgang
in einer Tintenstrahlvorrichtung 200 gemäß dieser Ausführungsform
zeigt. Dieses Steuerprogramm zur Ausführung dieses Ablaufes wird im RAM
311 gespeichert (gezeigt in 13).
Zuerst wird in Schritt S11 der vom Host-Computer 100 empfangene
und im Empfangspuffer gespeicherte Aufzeichnungscode ausgelesen und in Schritt S12
der ausgelesene Aufzeichnungscode analysiert. Dann schreitet der Ablauf zu Schritt
S13, und der Aufzeichnungscode wird entsprechend des analysierten Ergebnisses in
individuellen Farben entsprechende Druckdaten umgewandelt. Auf diese Weise schreitet
der Ablauf zu Schritt S14, und auf der Basis der erhaltenen Daten wird entschieden,
ob das Aufzeichnen an der momentan geladenen Tintenpatrone 1 zugelassen
ist oder nicht. Wenn nicht, wird in Schritt S15 eine Fehlermeldung oder dergleichen
an den Bedienabschnitt 307 abgegeben (gezeigt in 13),
und der Ablauf endet.
Wenn die die geladene Patrone 1 verwendende Aufzeichnung
zugelassen ist, schreitet der Ablauf zu Schritt S16, und es wird sichergestellt,
ob der Patronen-ID „1 " entspricht oder nicht. Wenn dem so ist, schreitet
der Ablauf zu Schritt S17, und alle Farbdaten werden in binäre Druckdaten umgewandelt
und zum Druckpuffer weitergeleitet, und in Schritt S18 wird das Aufzeichnen durch
das übliche Einwegverfahren ausgeführt.
Auf der anderen Seite schreitet, wenn der Patronen-ID nicht „1"
entspricht, der Ablauf zu Schritt S19, und nur Y-Daten werden in binäre Daten
umgewandelt, und andere Farbdaten werden in vierwertige oder fünfwertige Daten
umgewandelt. Nebenbei kann dieser Ablauf einzig und allein mit einem Aufzeichnungscode
bestimmt werden oder allein auf der Basis des ID der geladenen Patrone an der Vorrichtung
zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnungsseite verlaufen. Auf diese Weise schreitet
der Ablauf zu Schritt S20, und Druckdaten mit in Mustern gemäß der geladenen
Patrone ausgedehnten individuellen Farben werden im Druckpuffer entsprechend verschiedenen
Farben gespeichert. Und der Ablauf schreitet zu Schritt S21, und bezogen auf
11A bis 11C und 12C
werden die entsprechenden mehrwertigen Daten durch Mehrwegverfahren gedruckt.
Die 16A und 16B
sind Flussdiagramme, die den Aufzeichnungsvorgang durch ein derartiges Mehrwegverfahren
zeigen (Schritt S12).
Zuerst startet in Schritt S31 der Antrieb eines Wagenmotors
6 (gezeigt in 4), dann werden in Schritt S32
die Druckdaten von als nächstes aufzuzeichnenden individuellen Farben entsprechend
jeder Farbe aus dem Druckpuffer ausgelesen, um zu prüfen, dass das Druck-Timing
der Aufzeichnung mit dem Auflösungsvermögen von 360 dpi (bei Position
700 in 11B) sich einschaltet. Wenn sich das
Druck-Timing einschaltet, schreitet der Ablauf zu Schritt S33, und die den individuellen
Farben entsprechenden Druckdaten werden an entsprechende Köpfe 1Y,
1M, 1Cund 1K über den Kopftreiber 302 ausgegeben,
um Punkte bei mit 701 in 11B bezeichneten
Positionen aufzuzeichnen (wenn die Daten weder „0" noch „00" sind).
Als nächstes schreitet der Ablauf zu Schritt S34, um zu prüfen, dass keine
Daten anderer mehrwertiger Farbdaten kleiner sind als „10", außer Gelb.
Falls nicht, ist nur das Drucken eines einzigen Bits erforderlich, wie in
12 gezeigt, und entsprechend schreitet der Ablauf ohne
jeglichen Betriebvorgang zu Schritt S37.
Wenn es Daten gleich oder größer „10" gibt, schreitet
der Ablauf zu Schritt S35, um zu prüfen, dass die Druckeinstellung der Aufzeichnung
mit 720 dpi-Punkten eingestellt ist. Wenn dem so ist, schreitet der Ablauf zu Schritt
S36, und Druckdaten werden an den Kopf 1M, 1C oder 1B der entsprechenden
Farbe ausgegeben, um die Aufzeichnung durchzuführen. Auf diese Weise schreitet
der Ablauf zu Schritt S37, um zu prüfen, dass der Aufzeichnungsvorgang für
einen Scan-Abschnitt vervollständigt ist. Wenn nicht, geht der Ablauf zurück
zu Schritt S32, um die oben genannte Verarbeitung auszuführen.
Nachdem die Aufzeichnungsverarbeitung für einen Scan-Abschnitt
in Schritt S37 vervollständigt ist, schreitet der Ablauf zu Schritt S38, um
eine Wagendrehung durchzuführen, um den Kopf zur Ausgangsposition rückzuführen.
Der Ablauf schreitet zu Schritt S39, um den Wagenmotor 6 wieder um die
eigene Achse in der Vorwärtsrichtung anzutreiben, und in Schritt S40 wird überprüft,
dass die Wageneinheit 2 die Aufzeichnungsposition mit 360 dpi ähnlich
wie in Schritt S32 erreicht. Wenn dem so ist, schreitet der Ablauf zu Schritt S41,
um zu überprüfen, dass keine Druckdaten kleiner als „11" sind.
Wenn dem so ist, werden in Schritt S42 Punktdaten an der relevanten Position gedruckt.
Dann schreitet der Ablauf zu Schritt S43, um zu überprüfen, dass die Druckdaten
„1000"-Daten (Maximum von vierwertigen Daten) enthalten. Wenn dem so ist,
schreitet der Ablauf zu Schritt S44, um zu überprüfen, dass sich die Aufzeichnungseinstellung
mit 720 dpi einstellt. Auf diese Weise schreitet, wenn sich die Aufzeichnungseinstellung
mit 720 dpi einstellt, der Ablauf zu Schritt S45, um einen Punkt an der relevanten
Position aufzuzeichnen.
Auf diese Weise schreitet, wenn in Schritt S46 ein Scan der Aufzeichnung
vervollständigt ist, der Ablauf zu Schritt S47, um eine Wagendrehung durchzuführen,
um die Wageneinheit 2 zur Ausgangsposition zu drehen, und ein Papierzufuhrmotor
305 wird angetrieben, um das Aufzeichnungspapier durch das Aufzeichnungselement
eines Kopfes für jede Farbe zu befördern. Dadurch wird das Aufzeichnen
der Aufzeichnungsbreite von Bildern durch den Aufzeichnungskopf für jede Farbe
erreicht.
Auf diese Weise schreitet der Ablauf zu Schritt S48, um zu überprüfen,
dass eine Seite der Aufzeichnung vervollständigt ist. Wenn nicht, geht der
Ablauf zurück zu Schritt S1, und die Druckdaten des durch das nächste
Aufzeichnungsablesen aufzuzeichnenden Abschnitts werden vorbereitet und getrennt
in Druckpuffern für individuelle Farben gespeichert. Auf diese Weise schreitet,
wenn ein Seitenabschnitt der Bildaufzeichnung endet, der Ablauf zu Schritt S49,
um das aufgezeichnete Aufzeichnungspapier auszustoßen und der Ablauf endet.
Übrigens werden in dieser Ausführungsform das Verfahren
in einem Host-Computer und das Verfahren in einem Speicher separat beschrieben,
aber die vorliegende Erfindung ist nicht auf diese Trennung beschränkt und
eine derartige Funktion kann in einer Vorrichtung oder einer Einheit ausgeführt
werden.
Mit diesen Ausführungsformen, speziell in dem Tintenstrahlaufzeichnungs-Verfahren,
ermöglicht die Bereitstellung von Einrichtungen (wie beispielsweise elektrothermische
Wandler und Laserstrahl) zur Erzeugung thermischer Energie als für den Austrag
von Tinte verwendeten Energie, und die Verwendung einer Methode, um eine Änderung
des Zustandes der Tinte durch die obige thermale Energie zu bewirken, eine höhere
Dichte und eine höhere Feinheit der zu erreichenden Aufzeichnung.
Als entsprechende Anordnung und Prinzip wird eine Umwandlungsmethode
unter Nutzung eines Grundprinzips, beispielsweise beschrieben in den US-Patentschriften
4,723,129 und 4,740,796 bevorzugt. Diese Methode ist sowohl bei dem On-demand-Typen
als auch dem kontinuierlichen Typen anwendbar. Insbesondere im Fall des On-demand-Typen
ist diese Methode wirkungsvoll, da thermische Energie im elektrothermalen Wandlerkörper
erzeugt wird und Filmsieden an der Kopfwirkfläche einer Vorrichtung bewirkt
wird zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung bei Anwendung mindestens
eines Steuersignals entsprechend den Aufzeichnungsinformationen, das einen steilen
Temperaturanstieg oberhalb des Filmsiedens bei einem elektrothermalen Wandlerkörper,
positioniert entsprechend einem Blatt oder einer flüssigen Leitung zum Aufbewahren
einer Flüssigkeit (Tinte) bewirkt, und in Folge dessen kann eine Blase in der
Flüssigkeit (Tinte) gebildet werden, die diesem Steuersignal eins-zu-eins entspricht.
Durch das Wachsen/Zusammenziehen dieser Blase wird Flüssigkeit (Tinte) über
die Austragöffnung ausgetragen, um mindestens einen Tropfen zu bilden. Wenn
dieses Steuersignal in eine Impulsform gebracht wird, wird das Wachsen und Zusammenziehen
einer Blase sofort und passend ausgeführt, so dass ein ausgezeichneter Austrag
von Flüssigkeit (Tinte) insbesondere als Reaktion erzielt wird, und deswegen
ist dieses impulsförmige Signal noch vorteilhafter.
Ein derartiges geeignetes impulsgebildetes Signal wird in den US-Patentschriften
4,463,359 und 4,345,262 beschrieben. Inzwischen wird unter den in der US-Patentschrift
4,313,124 beschriebenen Bedingungen eine auf die Temperaturanstiegsrate auf der
oben beschriebenen Heizwirkfläche bezogene Erfindung angenommen, und ein weiteres
ausgezeichnetes Aufzeichnen kann ausgeführt werden.
Als Anordnung eines Aufzeichnungskopfes zusätzlich zu einer kombinierten
Anordnung einer Austragöffnung, eines Flüssigkeitsdurchlasses und eines
elektrothermischen Wandlerkörpers (linearer Flüssigkeitsdurchlass oder
rechtwinkliger Flüssigkeitsdurchlass), ist eine Anordnung der in einem ungeraden
Bereich angeordneten Heizwirkfläche, beschrieben in den US-Patentschriften
4,558,333 und 4,459,600, anwendbar. Daneben sind Anordnungen basierend auf JP-59-123670-A,
die eine Anordnung beschreibt, worin eine Durchgangsöffnung gemeinsam mit einer
Vielzahl elektrothermischer Wandlerkörper als Austragöffnung eines elektrothermischer
Wandlerkörpers dient, und JP-59-138461-A, die eine Anordnung beschreibt, die
eine Öffnung zur Absorbierung einer Druckwelle von thermischer Energie in Entsprechung
zur Austragsektion bietet, anwendbar.
Außerdem ist ein austauschbarer Aufzeichnungskopf vom Spitzentyp,
in dem das Anbringen am Hauptgerätekörper die elektrische Verbindung zum
Hauptgerätekörper und Tintenzufuhr von dem Hauptgerätekörper
ermöglicht, oder ein Patronentypaufzeichnungskopf bekannt, in dem ein Tintentank
einstückig am Hauptgerätekörper selbst vorgesehen ist.
Und wegen der weiteren Stabilisierung des Aufzeichnungsvorganges wird
die Hinzufügung von Reinigungseinrichtungen für den Aufzeichnungskopf,
vorläufiger Hilfsmittel oder ähnlichem zur obigen Anordnung einer Vorrichtung
zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung bevorzugt. Spezieller beinhaltet dies die
Bereitstellung von Abdeckeinrichtungen für einen Aufzeichnungskopf, Reinigungseinrichtungen,
Druckbelüftungs- oder Ansaugeinrichtungen, Vorheizeinrichtungen umfassend einen
elektrothermischen Wandlerkörper oder ein separates Heizelement, oder eine
Kombination derer, einen Vorbehandlungsaustragmodus, um ein anderes Austragen als
Aufzeichnen zu bewirken.
Des Weiteren ist der Aufzeichnungsmodus einer Vorrichtung zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung nicht nur ein Aufzeichnungsmodus unter Nutzung führender
Farben wie Schwarz, sondern kann einen mit einer einstückigen Konstruktion
von Aufzeichnungsköpfen oder einer Vielzahl kombinierter Aufzeichnungsköpfe
oder einen zur Nutzung einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung,
vorgesehen mit einer verschiedene Farbtöne umfassenden Mehrfarbigkeit oder
mindestens einer Vollfarbe durch Farbmischung beinhalten.
In der oben beschriebenen Ausführungsform basiert die Beschreibung
auf der Vorbedingung, dass Tinte eine Flüssigkeit ist, aber auch Tinte, die
bei oder unter Raumtemperatur erstarrt oder feste Tinte, die bei Raumtemperatur
weich oder flüssig wird, kann verwendet werden. Oder, da allgemein in der Tintenstrahlmethode
die Temperatur der Tinte selbst derart im Bereich von 30 °C bis 70 °C
eingestellt wird, dass die Viskosität der Tinte innerhalb der stabilen Austragsgrenzen
liegt, wird jede Tinte, die während dem Applizieren eines Aufzeichnungsverwendungssignals
flüssig wird, dem entsprechen.
Daneben kann, um eindeutig einen Temperaturanstieg aufgrund der erzeugten
thermischen Energie durch Nutzung der thermischen Energie als Energie zur Zustandsänderung
vom festen Zustand zum flüssigen Zustand von Tinte zu verhindern, oder die
Verdampfung von Tinte zu verhindern, Tinte, die im Ruhezustand erstarrt und sich
durch Erhitzen verflüssigt, verwendet werden. Nichtsdestotrotz ist die vorliegende
Erfindung ebenso auf den Fall der Nutzung einer Tinte, die zuerst verflüssigt
nach dem Applizieren von thermaler Energie anwendbar, wie daraus ersichtlich, dass
Tinte durch das Applizieren von thermaler Energie verflüssigt entsprechend
eines aufgezeichneten Signals, und Tinte ausgetragen wird, oder daraus, dass Tinte
beginnt, beim Auftreffen auf ein Aufzeichnungsmedium fest zu werden. In diesen Fällen
kann Tinte in entgegengesetzter Form zu einem elektrothermalen
Wandlerkörper sein, während sie in Hohlräumen oder Durchgangslöchern
eines porösen Blattes flüssig oder fest erhalten bleibt, wie in der JP
54-56847-A und JP 60-71260-A beschrieben. In der vorliegenden Erfindung sind die,
die das oben beschriebene Filmsiedeverfahren nutzen, bei allen oben erwähnten
Tintenarten wirksam.
Noch weiter sind aus dem Blickwinkel einer Vorrichtung zur Erzeugung
einer Halbtonaufzeichnung gemäß der vorliegenden Erfindung nicht nur solche,
die integral oder getrennt als Bildausgabeterminal von Informationsbearbeitungseinrichtungen
wie Computern vorgesehen sind, sondern auch solche in Form eines Kopiergerätes
kombiniert mit einem Lesegerät oder ähnliche zulässig.
Übrigens ist die vorliegende Erfindung auf ein System mit einer
Vielzahl Instrumente oder Geräte oder auf eine Vorrichtung mit einem Instrument
oder Gerät anwendbar. Es ist unnötig, zu erwähnen, dass die vorliegende
Erfindung auf einen Fall anwendbar ist, in dem das Aufzeichnen durch die Verbindung
eines Programms mit einem System oder einer Vorrichtung erzielt wird. In diesem
Fall bildet ein Speichermedium zum Speichern eines Programms gemäß der
vorliegenden Erfindung die vorliegende Erfindung. Und durch Auslesen des Programms
aus einem Speichermedium zu einem System oder einer Vorrichtung verfährt das
System oder die Vorrichtung in vorbestimmter Weise.
Übrigens werden mit den obigen Ausführungsformen mehrwertige
Daten eingeteilt in Daten entsprechend individuellen Farben, und es wird ein zweiwertiges
oder mehrwertiges Verfahren gemäß den entsprechenden Farben in einem Host-Computer
durchgeführt, aber die vorliegende Erfindung ist nicht darauf beschränkt,
und eine derartige Funktion kann im Hauptgerätekörper einbezogen sein.
Alternativ kann diese Ausführungsform so ausgebildet sein, dass erweiterte
Daten in Druckdaten vom Host-Computer zu einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung
übermittelt werden statt einen Aufzeichnungscode von einem Host-Computer zu
einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung auszugeben.
Wie oben beschrieben, kann gemäß dieser Ausführungsform
durch das Wechseln einer Tintenpatrone oder eines Tintentanks eine Vorrichtung zur
Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung das Aufzeichnen im Wechsel zwischen Tinte verschiedener
Färbemittelkonzentrationen ausführen. Alternativ werden durch die Modifizierung
der Druckmenge oder der maximalen Druckmenge der Tinte während des Aufzeichnens
gemäß der Kombination von Tintenfärbemittelkonzentration aufgrund
des Wechselns der Patrone, die maximalen Mengen von auf ein Aufzeichnungsmedium
auszutragenden Farbmaterialien bestimmt. Daher wird eine Aufzeichnung entsprechend
den zum Aufzeichnen verwendeten Aufzeichnungsmedienarten ausführbar.
Und mit dieser Ausführungsform wird zum Aufzeichnen unter Nutzung
eines Farbmaterials mit niedriger Färbemittelkonzentration jedes Pixel chromatisch
in Primär-/Sekundär-Farbkomponenten zergliedert, und die maximale Druckmenge
eines Farbmaterials wird für jede n-ter-Ordnung-Farbe entsprechend der Klasse
des zu verwendenden Aufzeichnungsmediums bestimmt, nicht durch Erhöhung der
maximalen Druckmenge der Tinte mit einer niedrigen Färbemittelkonzentration
einfach in Abhängigkeit der Farbkonzentrationenverhältnisse.
Durch volles Ausnützen dieser Funktion kann ein aufgezeichnetes
Bild mit nahezu gleicher optischen Reflexionsdichte, wie die unter Verwendung von
Farbmaterialien mit hoher Färbemittelkonzentration sowohl in Primär- als
auch in Sekundärfarben aufgezeichneten, auch bei Verwendung von Farbmaterialien
mit niedriger Färbemittelkonzentration erzielt werden.
Diese Ausführungsform zeichnet sich hauptsächlich dadurch
aus, dass sogar bei der Verwendung von Farbmaterialien verschiedener Färbemittelkonzentrationen
die Menge der Färbemittel pro Fläche auf einem Aufzeichnungsmedium durch
den Wechsel einer Patrone oder eines Tintentanks geändert werden kann.
Hauptsächlich wird es durch das Bewirken einer fast übereinstimmenden
Färbemitteldichte möglich, die maximale Konzentration nahezu anzugleichen,
während der körnige Griff reduziert wird.
Und gemäß dieser Ausführungsform wird ein Senken der
laufenden Kosten durch Reduzierung der Anforderung an ein Aufzeichnungsmedium durch
Absenken der Druckmenge der Tinte auf das Aufzeichnungsmedium ermöglicht. Wie
diese ist diese Ausführungsform, da die Druckmenge der Tinte entsprechend der
Färbemittelkonzentration der zu verwendenden Tinte geändert werden und
weiter die Druckmenge der Tinte für jede Farbe genau gesteuert werden kann,
besonders wirkungsvoll für eine allgemein verwendete Tintenstrahlvorrichtung,
in der ein Aufzeichnungsmedium mit einer niedrigen Grenze für die Tintendruckmenge
zum Drucken verwendet wird.
Die Konzeption der Farbgebungs-Leistung bezeichnet die Färbeintensität
der Tinte an sich oder den Grad der Färbeintensität im bildgebenden Zustand
auf einem Aufzeichnungsmedium.
Sie bezeichnet den Grad der Färbeintensität im Fall einer
chromatischen Farbe und einer Helligkeit im Fall einer achromatischen Farbe. In
diesem Sinn kann sie die Farbstoffkonzentration von Tinte im Fall der Nutzung ein
und desselben Farbstoffes oder derselben Farbe bezeichnen.
Zum Vergleich im Zustand des Druckens auf ein Aufzeichnungsmedium,
kann die optische Reflexionsdichte oder die Gegenüberstellung der maximalen
Auflösung in nahezu demselben Farbton dienen. Die so genannte Hochfärbung
wird bei einer ausgezeichneten Farbgebungs-Leistung eingeordnet. Und Tinte ist nicht
auf eine Flüssigkeit beschränkt, sondern kann ein Feststoff sein.
In dieser Ausführungsform wird die Vorrichtung unter dem Blickwinkel
einer Vorrichtung zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung beschrieben, in der Tinte
auf ein Aufzeichnungsmedium ausgetragen wird, jedoch ist die vorliegende Erfindung
nicht auf diese beschränkt, sondern ebenso auf andere Vorrichtungen, wie beispielsweise
Farbaufzeichnungen vom temperatursensiblen oder Sublimations-Typ anwendbar. Zusammenfassend
sind alle Drucker zur Erzeugung eines Bildes unter Nutzung von Punkten in der Kategorie
der vorliegenden Erfindung enthalten.
Wie oben aufgeführt, kann gemäß der vorliegenden Erfindung
eine hochqualitative Halbtonaufzeichnung mit reduziertem körnigem Griff durch
Nutzung eines Minimums an Tintensorten für jede Farbe ohne Verringerung des
absoluten Auflösungsvermögens verwirklicht werden.
Wie oben beschrieben, wird gemäß der vorliegenden Erfindung
eine Wirkung dahingehend erzielt, dass Patronen zur Lagerung von Farbmaterial mit
unterschiedlichen Konzentrationen im Austausch verwendet werden können und
ein hochqualitatives Bild durch den Austausch dieser Patronen aufgezeichnet werden
kann.
Gemäß der vorliegenden Erfindung reduziert das Aufzeichnen
durch Veränderung der Konzentrationen der zu verwendenden Farbmaterialien erheblich
den körnigen Griff und ermöglicht es somit, ein hochqualitatives Bild
aufzuzeichnen.
Außerdem wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine
Wirkung dahingehend erzielt, dass eine angemessene Tintendruckmenge eingesetzt werden
kann, entsprechend den Konzentrationen des für die Aufzeichnung eines Bildes
verwendeten, Farbmaterials oder der Art des Druckmediums.
Des Weiteren wird gemäß der vorliegenden Erfindung eine
Wirkung dahingehend erzielt, dass bei Aufzeichnung unter Nutzung eines Farbmaterials
mit niedriger Konzentration die Steuerung der verwendeten Menge des entsprechenden
Farbmaterials ermöglicht, einem Ausfließen auf dem Aufzeichnungsmedium
vorzubeugen, und ein Bild mit nahezu gleicher zu erzielenden optischer Reflexionsdichte
wie unter Nutzung eines Farbmaterials mit hoher Konzentration zu erhalten.
Anspruch[de]
Tintenstrahl-Aufzeichnungsverfahren zur Erzeugung einer Halbtonaufzeichnung,
mit den Schritten:
Aufbringen mindestens zweier Tintentypen von Magenta-Tinte und Cyan-Tinte auf ein
Aufzeichnungsmedium einer ersten Helligkeit, wobei die Magenta-Tinte und die Cyan-Tinte
je zwei Konzentrationsgrade haben, um Aufzeichnungsbereiche je einer entsprechenden
Helligkeit auf dem Aufzeichnungsmedium zu liefern
wobei die Helligkeitsdifferenz zwischen den mit den zwei Konzentrationsgraden der
Magenta-Tinte hergestellten Aufzeichnungsbereichen und die Helligkeitsdifferenz
zwischen den mit den zwei Konzentrationsgraden der Cyan-Tinte hergestellten Aufzeichnungsbereichen
jeweils nicht mehr als 35 ist, und
wobei die Helligkeitsdifferenz zwischen der ersten Helligkeit und der des Aufzeichnungsbereiches
mit dem niedrigeren Konzentrationsgrad der Magenta-Tinte und die Helligkeitsdifferenz
zwischen der ersten Helligkeit und der des Aufzeichnungsbereiches mit dem niedrigeren
Konzentrationsgrad der Cyan-Tinte nicht mehr als 35 ist, wenn die Helligkeit gemessen
wird entsprechend der Definition der psychologischen Helligkeitsmessung CIE 1976
unter Verwendung eines Standard-Beleuchtungslichtes D65 als Lichtquelle.Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der höhere Konzentrationsgrad
des Magenta-Färbematerials und der höhere Konzentrationsgrad des Cyan-Färbematerials
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,0 bei 100 %ig zusammenhängendem
Drucken (Englisch: solid printing) liefern.Verfahren nach Anspruch 2, bei dem der höhere Konzentrationsgrad
des Magenta-Färbematerials und der höhere Konzentrationsgrad des Cyan-Färbematerials
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,4 bei 100 %ig zusammenhängendem
Drucken liefern.Verfahren nach einem der Ansprüche 1-3, des weiteren umfassend
einen Schritt zum Aufbringen eines Konzentrationsgrades an Gelb-Tinte auf das Aufzeichnungsmedium,
um einen Aufzeichnungsbereich einer Helligkeitsdifferenz gegenüber der ersten
Helligkeit von nicht mehr als 35 zu liefern.Verfahren nach Anspruch 4, bei dem ein Konzentrationsgrad der Gelb-Tinte
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,0 bei 100 %ig zusammenhängendem
Drucken liefert.Verfahren nach Anspruch 5, wobei ein Konzentrationsgrad des Gelb-Färbematerials
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,4 bei 100 %ig zusammenhängendem
Drucken liefert.Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung, umfassend mindestens zweier Tintentypen
von Magenta-Tinte und Cyan-Tinte, wobei die Magenta-Tinte und die Cyan-Tinte je
zwei Konzentrationsgrade haben, um Aufzeichnungsbereiche je einer entsprechenden
Helligkeit beim Aufbringen auf ein Aufzeichnungsmedium einer ersten Helligkeit zu
liefern, wobei die Helligkeitsdifferenz zwischen den mit den zwei Konzentrationsgraden
der Magenta-Tinte hergestellten Aufzeichnungsbereiche und die Helligkeitsdifferenz
zwischen den mit den zwei Konzentrationsgraden der Cyan-Tinte hergestellten Aufzeichnungsbereiche
jeweils nicht mehr als 35 ist, und wobei die Helligkeitsdifferenz zwischen der ersten
Helligkeit und der des Aufzeichnungsbereiches mit dem niedrigeren Konzentrationsgrad
der Magenta-Tinte und die Helligkeitsdifferenz zwischen der ersten Helligkeit und
der Helligkeit des Aufzeichnungsbereiches mit dem niedrigeren Konzentrationsgrad
der Cyan-Tinte nicht mehr als 35 ist, wenn die Helligkeit entsprechend der Definition
der psychologischen Helligkeitsmessung CIE 1976 unter Verwendung eines Standard-Beleuchtungslichtes
D65 als Lichtquelle gemessen wird.Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der der höhere Konzentrationsgrad
des Magenta-Färbematerials und der höhere Konzentrationsgrad des Cyan-Färbematerials
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,0 bei 100 %ig zusammenhängendem
Drucken (Englisch: solid printing) liefern.Vorrichtung nach Anspruch 8, bei der der höhere Konzentrationsgrad
des Magenta-Färbematerials und der höhere Konzentrationsgrad des Cyan-Färbematerials
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,4 bei 100 %ig zusammenhängendem
Drucken liefern.Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7-9, weiterhin umfassend einen
Schritt zum Aufbringen von Gelb-Tinte in einem Konzentrationsgrad auf das Aufzeichnungsmedium,
um einen Aufzeichnungsbereich mit einer Helligkeitsdifferenz gegenüber der
ersten Helligkeit von nicht mehr als 35 zu liefern. Vorrichtung nach Anspruch 10, bei der die Gelb-Tinte in einem Konzentrationsgrad
eine optische Dichte von nicht weniger als 1,0 bei 100 %ig zusammenhängendem
Druck liefert.Vorrichtung nach Anspruch 11, bei der das Gelb-Färbematerial eine
optische Dichte von nicht weniger als 1,4 bei 100 %ig zusammenhängendem Druck
liefert.