QUERVERWEIS ZUR VORLÄUFIGEN ANMELDUNG
Diese Anmeldung beansprucht die Priorität aus der vorläufigen
Anmeldung mit der Seriennummer 60/106,359, eingereicht am 30. Oktober 1998.
GEBIET DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft retroreflektierende Folie mit einem
Bild und insbesondere mit einem Bild zur Echtheitsprüfung.
ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
Bilder zur Echtheitsprüfung werden seit Jahren für Authentifizierungs-
und Sicherheitszwecke verwendet. Ein Wasserzeichen ist ein Identifizierungsmuster
oder eine Identifizierungslegende entweder auf oder in einem Material, um die Echtheit
des Materials nachzuweisen. Retroreflektierende Folie mit direktionalen und nichtdirektionalen
Wasserzeichen ist als ein Echtheitsprüfungsmittel für Dokumente, Schallplatten,
Kassettentonbänder, Compact-Disk-Behälter, Verkehrsschilder und Kfz-Nummernschilder
verwendet worden.
Ein Problem mit Wasserzeichen auf retroreflektierendem Material ist
das Herstellen des Wasserzeichens in einer Weise, die die benötigte Authentifizierung
ermöglicht, aber gleichzeitig subtil oder unauffällig ist und zum Beispiel
nur bei einigen wenigen Betrachtungswinkeln wahrnehmbar ist. Oft sind teure Verarbeitungsschritte
und Verarbeitungsmaschinen erforderlich, um ein solches Wasserzeichen herzustellen.
Darüber hinaus lässt sich die Auffälligkeit oder Intensität
des Wasserzeichens während der Verarbeitung im Allgemeinen kaum steuern.
Es ist wünschenswert, für Authentifizierungszwecke ein Bild
zu haben, das klar abgegrenzt und sichtbar ist. Es ist des Weiteren wünschenswert,
ein Verarbeitungsmittel zu haben, mit dem die gewünschte Intensität des
Bildes hergestellt werden kann. Und schließlich ist es des Weiteren wünschenswert,
ein Bild zu haben, das nicht sofort zu erkennen und direktional ist.
KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Diese Erfindung betrifft retroreflektierende Folie, die ein Bild,
wie zum Beispiel ein Bild zur Echtheitsprüfung, nach Anspruch 1 hat.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
1 ist eine Querschnittsansicht einer retroreflektierenden
Folie.
2 ist eine Querschnittsansicht einer retroreflektierenden
Folie.
3 ist eine Querschnittsansicht einer retroreflektierenden
Folie.
4 ist eine Veranschaulichung des Verfahrens zur Herstellung
eines Bildes.
5 ist eine Veranschaulichung eines alternativen Verfahrens zur
Herstellung eines Bildes.
6 ist eine Veranschaulichung eines weiteren alternativen Verfahrens
zur Herstellung eines Bildes.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Wie im vorliegenden Text beschrieben, betrifft die Erfindung eine
retroreflektierende Folie, die ein Bild hat. Das Bild ist ein Teil der reflektierenden
Schicht, das nicht konform – oder weniger konform – zur Rückseite
der Mikrokugellinsen verläuft. Der Teil der reflektierenden Schicht, der nicht
konform ist, erzeugt nicht die gleiche Größenordnung an Retroreflexionsvermögen
wie die konformen Bereiche. Dieser nicht-konforme Bereich kann von einem "toten"
oder nichtreflektierenden Teil über einen weniger reflektierenden Teil bis
hin zu einem stärker reflektierenden Teil der retroreflektierenden Folie reichen.
Dieser Unterschied bei den Reflexionseigenschaften führt zur Sichtbarkeit des
Bildes. Die scheinbare Intensität des Bildes hängt mit dem Grad der Nichtkonformität
der Beabstandung und/oder der reflektierenden Schichten zusammen.
Wie oben beschrieben, hat die retroreflektierende Folie eine Schicht
aus transparenten Mikrokugellinsen. Die Mikrokugellinsen können einen beliebigen
Brechungsindex oder durchschnittlichen Durchmesser haben, sofern die Kügelchen
die erforderliche Brechung für die retroreflektierende Anwendung erzeugen.
In der Regel sind die Mikrokugellinsen dadurch gekennzeichnet, dass sie einen durchschnittlichen
Brechungsindex im Bereich von etwa 1,8 bis etwa 2,5 oder von etwa 1,9 bis etwa 2,4
oder von etwa 2,1 bis etwa 2,3 und einen durchschnittlichen Durchmesser von etwa
35 bis etwa 100 oder von etwa 45 bis etwa 90 oder von etwa 55 bis etwa 80 Mikrometer
aufweisen. Hier und an anderer Stelle in der Spezifikation und den Ansprüchen
können die Bereichs- und Verhältnisgrenzen miteinander kombiniert werden.
Die transparenten Mikrokugellinsen, die in der retroreflektierenden Folie der vorliegenden
Erfindung verwendet werden, können dadurch gekennzeichnet sein, dass sie durchschnittliche
Durchmesser im Bereich von etwa 25 bis etwa 300, 30 bis etwa 120 Mikrometer und
besonders bevorzugt in einem Bereich von etwa 40 bis etwa 80 Mikrometer aufweisen.
Der Brechungsindex der Mikrokugellinsen liegt im Allgemeinen im Bereich von etwa
1,9 bis etwa 2,5, besonders bevorzugt im Bereich von etwa 2,0 bis etwa 2,3 und ganz
besonders bevorzugt zwischen etwa 2,10 und etwa 2,2.
In der Regel werden Glasmikrokugeln verwendet, obgleich auch keramische
Mikrokugeln wie zum Beispiel jene, die mittels Solgel-Techniken hergestellt werden,
verwendet werden können. Der Brechungsindex und der durchschnittliche Durchmesser
der Mikrokugeln und der Brechungsindex der Deckschicht und/oder der Überzugsfolie
und der Abstandsschicht bestimmen die Dicke des Abstandsfilms. Die Mikrokugeln können
chemischen oder physikalischen Behandlungen unterzogen werden, um die Bindung zwischen
den Mikrokugeln und den Polymerfilmen zu verstärken. Zum Beispiel können
die Mikrokugeln mit einem Fluorkohlenwasserstoff oder einem Adhäsionsverstärker
wie zum Beispiel einem Aminosilan behandelt werden, um die Bindung zu verstärken,
oder die Abstandsschicht, in die die Linsen eingebettet sind, können einer
Flammenbehandlung oder einer Koronaentladung unterzogen werden, um die Bindung zwischen
der Abstandsschicht und den Linsen und der anschließend aufgebrachten Deckschicht
und/oder Überzugsfolie zu verstärken.
Die retroreflektierende Folie hat auch eine Abstandsschicht, die allgemein
konform zur Unterseite der Mikrokugellinsen verläuft. Die Dicke der polymeren
Abstandsschicht oder Abstandsbeschichtung reicht von etwa 25% bis etwa 100% oder
von 40% bis etwa 60% des durchschnittlichen Durchmessers der Mikrokugellinsen. Verschiedene
thermoplastische polymere Harze wurden früher zur Herstellung der Abstandsschicht
von retroreflektierender Folie mit eingebetteten Linsen benutzt, und solche Harze
können auch in der Folie der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Zu den
Harzen, die für die Abstandsschicht verwendet werden können, gehören
eine Vielzahl verschiedener teilweise amorpher oder halbkristalliner thermoplastischer
Polymere, die im Allgemeinen eine weiche Phase haben, während der die Linsen
in die Filme eingebettet werden können. Das Material, das zur Herstellung des
Abstandsfilms oder der Abstandsschicht verwendet wird, muss sich mit dem Deckschichtmaterial
vertragen und geeignet sein, eine gute Bindung mit der Deckschicht (und den Mikrokugellinsen)
einzugehen. Vorzugsweise ist die Adhäsion zwischen den Materialien größer
als die Zugfestigkeit der Materialien. Acryle, Polyvinylbutyrale, aliphatische Urethane
und Polyester sind aufgrund ihrer Freiluftstabilität besonders brauchbare Polymermaterialien.
Copolymere von Ethylen und einer Acrylsäure oder Methacrylsäure; vinyle,
Fluoropolymere, Polyethylene, Celluloseacetatbutyrat, Polycarbonate und Polyacrylate
sind weitere Beispiele von Polymeren, die für die Deckbeschichtung und die
Abstandsschicht der erfindungsgemäßen Folie verwendet werden können.
Es ist wünschenswert, Materialien mit elastomeren Eigenschaften zu verwenden,
um retroreflektierende Folie zu erhalten, die sich wiederholt dehnen oder biegen
lässt und die bei Nachlassen der einwirkenden Dehnungs- oder Biegekraft rasch
zu im Wesentlichen ihren ursprünglichen Abmessungen zurückkehrt, ohne
dass ein nennenswerter Verlust des Retroreflexionsvermögens eintritt. Es gibt
Polyurethane, die solche elastomeren Eigenschaften besitzen, und diese Materialien
können als Abstandsschichtmaterialien verwendet werden.
Es ist wünschenswert, zwei oder mehr Schichten zum Herstellen
einer Deckbeschichtungs- oder Überzugsfolienschicht zu verwenden. Diese können
aus beliebigen der oben genannten Materialien in Kombination mit einem transparenten
druckempfindlichen Klebstoff (wie zum Beispiel Acrylklebstoff AS352RX von Avery
Chemical aus Mill Hall, Pennsylvania) bestehen, der sich unter der Überzugsfolie
und in direktem Kontakt mit den – und konform zu den – Mikrokugeln
befindet. Die Überzugsfolie oder der druckempfindliche Klebstoff können
mit einem transparenten Pigment oder Farbstoff eingefärbt sein oder sogar mit
einer grafischen Darstellung bedruckt sein, die sich auf der Innenseite oder der
Außenseite der Überzugsfolie befinden kann. Der druckempfindliche Klebstoff
kann durch eine Wärmebindungsschicht, einen wärmeaktivierten Klebstoff
oder ein Material ersetzt werden, das chemischen Bindungen mit der Überzugsfolie
eingeht.
Die retroreflektierende Folie hat eine Deckschicht oder Überzugsfolie,
die über der – und konform zu der – Oberfläche der Mikrokugellinsen
verläuft. Das Beschichtungsgewicht der Deckschicht kann im Bereich von etwa
25 bis 175 g/m2 liegen. Bevorzugt beträgt das Beschichtungsgewicht
etwa 50 bis 150 g/m2 und besonders bevorzugt etwa 60 bis 120 g/m2.
Die Deckschichtdicke kann im Bereich von etwa 25 bis etwa 125 Mikrometern und besonders
bevorzugt im Bereich von etwa 50 bis 100 Mikrometern liegen.
Die Deckschicht kann verschiedene thermoplastische Polymere umfassen,
einschließlich Acrylpolymeren wie zum Beispiel Polymethylmethacrylat, Vinylpolymere
wie zum Beispiel PVC und Vinylacryl-Copolymere, oder Polyurethane wie zum Beispiel
aliphatische Polyetherurethane. Zu Überzugsfolien gehören ein schlagmodifiziertes
Polymethylmethacrylat (PMMA) (zum Beispiel PlexiglasTM-Acryl DR, MI-7
(Rohm & Haas), PerspexTM-Acryl HI-7 (ICI) oder Mischungen daraus), eine
Vinylacrylformulierung (Methylmethacrylat/Butylmethacrylat-Copolymer und ein PVC-Homopolymer)
oder ein Polyurethan. Die Überzugsfolie aus aliphatischem Polyurethan stellt
man durch Gießen des Urethans auf eine polymerbeschichtete Papiergießbahn
oder eine polymere Gießbahn her. Gießfolienprodukte sind in der Industrie
bestens bekannt und werden von Unternehmen wie zum Beispiel Felix Schoeller Technical
Papers, Pulaski, New York, S. D. Warren aus Newton Center, Massachusetts, und der
Ivex Corporation aus Troy, Ohio, angeboten. Die Urethanschicht wird mittels standardmäßiger
Beschichtungsverfahren wie zum Beispiel Vorhangbeschichtung, Schlitzdüsenbeschichtung,
Umkehrwalzenbeschichtung, Walzenrakelbeschichtung, Luftbürstenbeschichtung,
Tiefdruckbeschichtung, Umkehrtiefdruckbeschichtung, Offset-Tiefdruckbeschichtung,
Meyerstabbeschichtung usw. auf die Gießfolie aufgetragen. Um in jeder der Beschichtungsoperationen
die bestimmungsgemäße Produktleistung und die richtige Beschichtungsgewichtsdicke
zu erreichen, wird die optimale Viskosität der Urethanlösung durch den
versierten Fachmann anhand seiner Erfahrung bestimmt. Die Anwendung dieser Beschichtungstechniken
ist in der Industrie bestens bekannt und kann durch den Fachmann effektiv implementiert
werden. Das fachliche Wissen und Können des Herstellerwerkes, in dem die Beschichtung
ausgeführt wird, bestimmt das bevorzugte Verfahren. Weitere Informationen zu
Beschichtungsverfahren finden sich in "Modern Coating and Drying Technology" von
Edward Cohen und Edgar Gutoff, VCH Publishers, Inc., 1992. Extrusion oder Extrusionsbeschichten
sind alternative Verfahren zum Herstellen eines Urethanfilms.
Die retroreflektierende Folie kann außerdem einen druckempfindlichen
Klebstoff oder optional eine Trennschicht enthalten. Zum Beispiel kann eine Klebstoffschicht
über die reflektierende Schicht aufgebracht werden, um die reflektierende Schicht
zu schützen und einen funktionalen Zweck zu erfüllen, wie zum Beispiel
das Anhaften der Folie an einem Substrat. Herkömmliche druckempfindliche Klebstoffe
wie zum Beispiel Klebstoffe auf Acrylbasis oder wärme- oder lösemittelaktivierte
Klebstoffe werden in der Regel verwendet und können mittels herkömmlicher
Verfahren aufgebracht werden. Zum Beispiel kann eine vorgeformte Klebstoffschicht
auf einer Trägerbahn oder Trennschicht auf die reflektierende Schicht laminiert
werden. Es können herkömmliche Trennschichten bei der Herstellung der
retroreflektierenden Folie der vorliegenden Erfindung verwendet werden.
Die retroreflektierende Folie wird anhand der Zeichnungen weiter veranschaulicht.
In 1 hat die retroreflektierende Folie 10
eine Überzugsfolie, beispielsweise Polyurethan 11, in die Glasmikrokugeln
12 eingebettet sind. Die Glasmikrokugeln sind auch an der Abstandsschicht,
beispielsweise Polyvinylbutyral, 13 angehaftet. Eine reflektierende Oberfläche
(aufgedampftes Aluminium) 14 ist an der Abstandsschicht 13 angehaftet.
Ein druckempfindlicher Klebstoff 15 und eine Trennschicht 16 sind
an der reflektierenden Oberfläche 14 angehaftet. Bilder
17 und 18 sind Teile der reflektierenden Schicht und der Abstandsschicht,
die nicht konform zu den Glaskügelchen 12 verlaufen.
2 veranschaulicht eine retroreflektierende Folie, die
keinen druckempfindlichen Klebstoff aufweist. Die retroreflektierende Folie
20 hat eine Überzugsfolie 21, die an Glasmikrokugeln
22 angehaftet ist, welche ebenfalls an der Abstandsschicht 23
angehaftet sind. Auf der Abstandsschicht 23 befindet sich eine reflektierende
Oberfläche 24. Bilder 25 und 26 sind nicht-konforme
Sektionen der reflektierenden und der Abstandsschicht 23 bzw.
24.
3 veranschaulicht eine retroreflektierende Folie mit
einem mehrschichtigen Aufbau. Die retroreflektierende Folie 30 hat eine
Überzugsfolie 31, die an druckempfindlichem Klebstoff 32
angehaftet ist. Der Klebstoff 32 ist an Glasmikrokugeln 33 gebunden,
die ebenfalls an der Abstandsschicht 34 angehaftet sind. Auf der Abstandsschicht
34 befindet sich eine reflektierende Oberfläche 35. Die reflektierende
Oberfläche 35 ist an druckempfindlichem Klebstoff 36 angehaftet,
der ebenfalls ablösbar an der Trennschicht 37 angehaftet ist. Die
reflektierende Folie hat Bilder 38 und 39.
Die Bilder der vorliegenden Erfindung können mittels Prägen
oder Flexodrucktechniken hergestellt werden. Die Bilder können durch Eindrücken
eines Musters in die retroreflektierende Folie mit einem Druck und einer Temperatur
hergestellt werden, die erforderlich sind, um das gewünschte Bild entstehen
zu lassen.
Die retroreflektierende Folie kann mittels Verfahren hergestellt werden,
die in der Industrie üblicherweise verwendet werden. Zum Beispiel kann die
Folie der Erfindung hergestellt werden, indem man zuerst eine Abstandsschicht von
gewünschter Dicke auf einer polymerbeschichteten Gießbahn extrudiert oder
gießt und erforderlichenfalls trocknet. Die Abstandsschicht wird erneut erwärmt,
um eine klebrige Oberfläche entstehen zu lassen, auf die Mikrokugeln kaskadenbeschichtet
werden, so dass eine Monoschicht aus Mikrokugeln entsteht. In der Regel können
auf dieser Stufe Wärme und/oder Druck angelegt werden, um die Einbettung der
Mikrokugeln zu unterstützen. Die Mikrokugeln werden im Allgemeinen auf eine
Tiefe von etwa der Hälfte des durchschnittlichen Durchmessers der Mikrokugeln
in die Schicht eingebettet. Es ist wichtig, dass die Abstandsschicht eine Kontur
parallel zur Oberfläche der Mikrokugeln annimmt. Dann wird die Deckschicht
auf die exponierten und teilweise eingebetteten Mikrokugeln aufgebracht.
Die Deckbeschichtung wird mittels standardmäßiger Beschichtungsverfahren
aufgebracht, wie sie zum Beispiel oben beschrieben sind. Es ist auch möglich,
die Deckschicht mittels dieser Beschichtungstechniken als einen
separaten Einzelschichtfilm zu gießen. Um in jeder der Beschichtungsoperationen
die bestimmungsgemäße Produktleistung und die richtige Beschichtungsgewichtsdicke
zu erreichen, muss die optimale Viskosität der Lösung durch den versierten
Fachmann anhand seiner Erfahrung bestimmt werden. Die Anwendung dieser Beschichtungstechniken
ist einschlägig bekannt und ist oben beschrieben. Extrusion oder Extrusionsbeschichtung
sind alternative Verfahren zur Herstellung einer Deckschicht. Erforderlichenfalls
werden die Deckschicht und die Basisschicht dann einer erhöhten Temperatur
ausgesetzt, um die zu trocknen oder auszuhärten.
Die polymerbeschichtete Gießbahn wird dann von der Abstandsschicht
abgezogen, und anschließend wird eine reflektierende Schicht auf die Rückseite
der Abstandsschicht aufgebracht. Zum Beispiel kann eine reflektierende Schicht aus
Silber oder Aluminiummetall auf die Rückseite der Abstandsschicht aufgedampft
werden. Die Dicke der reflektierenden Schicht richtet sich nach dem konkret verwendeten
Metall und liegt im Allgemeinen zwischen etwa 500 und 1000 Nanometern. Die Deckschicht
kann dann zum Beispiel mit W-strahlungshärtbaren Tinten bedruckt werden, um
einfarbige oder mehrfarbige Bilder mit der optionalen transparenten Überzugsschicht
entstehen zu lassen.
Es kann ein komparativer Herstellungsprozess, der nicht in den Geltungsbereich
von Anspruch 1 fällt, für umschlossene retroreflektierende Produkte von
Kügelchentyp verwendet werden, indem man zuerst ein Polyurethangemisch auf
eine Gießbahn aufbringt und den frisch gegossenen Film Wärme aussetzt,
um die Lösemittel zu verdampfen und das Urethan auszuhärten. Nach der
Herstellung des Films wird eine Kügelchenbindungsschicht aufgebracht und in
der Regel einer erhöhten Temperatur ausgesetzt, um auszuhärten und/oder
einen Träger, wie zum Beispiel ein Lösemittel, zu verdampfen. Obgleich
viele Materialien als die Kügelchenbindungsschicht in Frage kommen, ist ein
thermoplastisches Polymer bevorzugt. Die Kügelchenbindungsschicht kann dann
durch Anlegen von Wärme teilweise ausgehärtet oder erneut erweicht werden,
damit die kaskadenbeschichteten Mikrokügelchen eine Monoschicht aus Mikrokügelchen
bilden können. Die Mikrokügelchen werden im Allgemeinen in die Kügelchenbindungsschicht
in einem Prozess eingebettet, bei dem Wärme und/oder Druck einwirken. Dann
wird die Abstandsschicht von gewünschter Dicke über die exponierten Mikrokügelchen
aufgebracht. Als nächstes werden die Abstandsschicht und die Basisschicht erhöhten
Temperaturen ausgesetzt, um die Lösemitteltrocknung und/oder das Härten
zu vollenden und einen ausreichenden konformen Verlauf der Abstandsschicht entlang
der Oberfläche der Mikrokügelchen herzustellen.
Wie oben beschrieben, wird anschließend eine reflektierende Oberfläche
auf die Rückseite der Abstandsschicht aufgebracht. Nachdem die ursprüngliche
Gießbahn von dem Produkt abgezogen wurde, kann die oberste alipathische Polyurethanschicht
zum Beispiel mit UV-strahlungshärtbaren Tinten bedruckt werden, um einfarbige
oder mehrfarbige Bilder mit der optionalen transparenten Überzugsschicht oder
dem optionalen transparenten Überlaminatfilm entstehen zu lassen.
Die in einem vorangegangenen Absatz beschriebene retroreflektierende
Folie kann mit einer Struktur aus druckempfindlichem Klebstoff versehen werden.
In dieser Ausführungsform wird ein druckempfindlicher Klebstoff auf eine trennbeschichtete
Lage (Papier oder Polymer) aufbeschichtet, woraufhin die klebstoffbeschichtete Lage
auf die exponierte Oberfläche der reflektierenden Schicht drucklaminiert wird.
Dies ist in 1 veranschaulicht. Die trennbeschichtete
Lage kann anschließend abgezogen werden, und die retroreflektierende Folie
kann auf andere Oberflächen geklebt werden.
4 veranschaulicht ein komparatives Verfahren zum Herstellen
eines Bildes. Eine erwärmte Stahlwalze 41 berührt die reflektierende
Seite der retroreflektierenden Folie 42. Die Deckschichtseite der Folie
42 wird gegen die flexografische Walze 43 gepresst, die den erhabenen
Eindruck 44 des gewünschten Bildes trägt. nach dem Durchlaufen
des Erwärmungs- und Pressschrittes weist die Folie 42 Bilder auf.
Bei der Walze, die für die Gestaltung des Bildes verwendet wird,
kann es sich um jede beliebige Walze handeln, die zum Prägen oder für
den Flexodruck benutzt wird. Der Vorteil des hier besprochenen Prozesses ist, dass
die relativ preisgünstige Ausrüstung zum Herstellen der retroreflektierenden
Folie mit dem Bild verwendet werden kann. Mit der Verwendung der erwärmten
Walze stellt der hier besprochene Prozess ein einfaches Mittel zum Herstellen einer
retroreflektierenden Folie mit dem Bild bereit.
Ein alternatives komparatives Verfahren zum Herstellen eines Bildes
besteht darin, dass man zuerst ein Bild in die Oberseite der polymerbeschichteten
Oberfläche einer Gießbahn prägt. Dies kann auf einfache Weise in
thermoplastische Materialien hinein mittels der Techniken zum Prägen holografischer
Bilder erfolgen. Zum Beispiel kann die erfindungsgemäße Folie hergestellt
werden, indem man zuerst eine Abstandsschicht von gewünschter Dicke auf eine
bebilderte polymerbeschichtete Gießbahn extrudiert oder gießt und gegebenenfalls
trocknet. Die Abstandsschicht wird erneut erwärmt, um eine klebrige Oberfläche
entstehen zu lassen, auf die Mikrokugeln kaskadenbeschichtet werden, so dass eine
Monoschicht aus Mikrokugeln entsteht. In der Regel können
auf dieser Stufe Wärme und/oder Druck angelegt werden, um die Einbettung der
Mikrokugeln zu unterstützen. Die Mikrokugeln werden im Allgemeinen auf eine
Tiefe von etwa der Hälfte des durchschnittlichen Durchmessers der Mikrokugeln
in die Schicht eingebettet. Es ist wichtig, dass die Abstandsschicht eine Kontur
parallel zur Oberfläche der Mikrokugeln annimmt und dass das Bild im Wesentlichen
intakt bleibt. Dann wird die Deckschicht auf die Oberseite der exponierten und teilweise
eingebetteten Mikrokugeln aufgebracht.
Die Deckbeschichtung wird mittels standardmäßiger Beschichtungsverfahren
aufgebracht, wie sie oben beschrieben sind. Zum Herstellen der Deckschicht kann
Extrudieren als ein alternatives Verfahren in Betracht gezogen werden. Erforderlichenfalls
wird dann die Deckschicht einer erhöhten Temperatur ausgesetzt, um das Gemisch
zu trocknen und/oder auszuhärten.
Die polymerbeschichtete Gießbahn wird dann von der bebilderten
Abstandsschicht abgezogen, und es wird anschließend – wie oben beschrieben
– eine reflektierende Schicht auf die Rückseite der Abstandsschicht
aufgebracht. Die Deckschicht kann dann wie oben beschrieben bedruckt werden.
5 veranschaulicht ein alternatives komparatives Verfahren zum Herstellen
des Bildes. In 5a hat der Gegenstand 50 ein
Substrat 51, das an einen Polymerfilm (zum Beispiel Polyethylen)
52 angehaftet ist. Wärme und Druck werden benutzt, um ein Bild
53, wie zum Beispiel ein holografisches Bild, in die Oberfläche eines
Polymerfilms 52 zu prägen. In 5b wird
eine Abstandsschicht (zum Beispiel Polyvinylbutyral) 54 auf den Polymerfilm
52 beschichtet. Das Bild 53 im Polymer 52 wird in der
Unterseite der Abstandsschicht 54 repliziert. In 5c
sind Glasmikrokugeln 55 in die Abstandsschicht 54 eingebettet;
die Abstandsschicht ist durch die Polymerschicht 52 zu einer Kontur parallel
zur Oberfläche der Mikrokugeln geformt, und das Bild bleibt im Wesentlichen
intakt. In 5d ist eine Deckschicht 56 auf
die exponierte Oberfläche der Glasmikrokugeln 55 beschichtet. In
5e sind das Substrat 51 und der Polymerfilm
52 von der Struktur abgezogen. Die Abstandsschicht 54 mit holografischen
Bildern 53 ist metallisiert, wie oben beschrieben, so dass eine reflektierende
Schicht 57 entsteht.
Das Verfahren des Herstellens eines Bildes besteht darin, dass man
zuerst unter Verwendung eines transparenten Polymers oder eines transparenten farbigen
Polymers ein Bild auf die Oberseite der polymerbeschichteten Oberfläche einer
Gießbahn druckt. Das Drucken kann mittels üblicher Drucktechniken erfolgen,
wie zum Beispiel Flexografie (Flexo) und Rotationstiefdruck (Tiefdruck). Unter Anlegen
von Wärme und Druck wird das Bild in die Oberseite des polymerbeschichteten
Substrats gepresst, so dass die Oberseite des Drucks im Wesentlichen bündig
mit der polymerbeschichteten Oberfläche abschließt. Zum Beispiel kann
die erfindungsgemäße Folie in der Weise hergestellt werden, dass man zuerst
eine Abstandsschicht von gewünschter Dicke auf eine bebilderte polymerbeschichtete
Gießbahn extrudiert oder gießt und gegebenenfalls trocknet. Die Abstandsschicht
wird erneut erwärmt, um eine klebrige Oberfläche entstehen zu lassen,
auf die Mikrokugeln kaskadenbeschichtet werden, so dass eine Monoschicht aus Mikrokugeln
entsteht. In der Regel können auf dieser Stufe Wärme und/oder Druck angelegt
werden, um die Einbettung der Mikrokugeln zu unterstützen. Die Mikrokugeln
werden im Allgemeinen auf eine Tiefe von etwa der Hälfte des durchschnittlichen
Durchmessers der Mikrokugeln in die Schicht eingebettet. Es ist wichtig, dass die
Abstandsschicht eine Kontur parallel zur Oberfläche der Mikrokugeln annimmt
und dass das Bild im Wesentlichen intakt bleibt. Dann wird die Deckschicht auf die
Oberseite der exponierten und teilweise eingebetteten Mikrokugeln aufgebracht.
Die Deckbeschichtung wird mittels standardmäßiger Beschichtungsverfahren
aufgebracht, wie sie oben beschrieben sind. Zum Herstellen einer Deckschicht kann
Extrudieren als ein alternatives Verfahren in Betracht gezogen werden. Erforderlichenfalls
werden die Deckschicht und die Basisschicht dann einer erhöhten Temperatur
ausgesetzt, um zu trocknen und/oder auszuhärten.
Die polymerbeschichtete Gießbahn wird dann von der bebilderten
Abstandsschicht abgezogen, und es wird anschließend – wie oben beschrieben
– eine reflektierende Schicht auf die Rückseite der Abstandsschicht
aufgebracht. Das aufgedruckte Bild verläuft nicht konform zu den Mikrokugeln.
Die Deckschicht kann dann zum Beispiel mit W-strahlungshärtbaren Tinten bedruckt
werden, um einfarbige oder mehrfarbige Bilder entstehen zu lassen.
6 veranschaulicht ein alternatives Verfahren zum Herstellen des
Bildes. In 6a hat der Gegenstand 60 ein Substrat
(zum Beispiel Papier) 61, das an einen Polymerfilm (zum Beispiel Polyethylen)
62 angehaftet ist. Ein Bild wird unter Verwendung eines transparenten oder
transparent eingefärbten Polymers (zum Beispiel Polyvinylbutyral) auf die Oberfläche
des Polymers 62 gedruckt. In 6b ist das Bild
63 in die Polymerschicht 62 unter Verwendung von Wärme und
Druck eingebettet. In 6c ist die Abstandsschicht (zum
Beispiel Polyvinylbutyral) 64 auf die Oberfläche des Polymerfilms
62 aufgebracht, der die eingebetteten Bilder 63 enthält.
In 6d sind die Glasmikrokugeln 65 in die Abstandsschicht
64 eingebettet; die Abstandsschicht ist durch die Polymerschicht
62 zu einer Kontur parallel zur Oberfläche der Mikrokugeln geformt,
und das Bild bleibt im Wesentlichen intakt. In 6e
ist eine Deckschicht (zum Beispiel alipathisches Polyurethan) 66 auf die
exponierte Oberfläche der Glasmikrokugeln 65 beschichtet. In
6f sind das Substrat 61 und der Polymerfilm
62 von der Struktur abgezogen. Die Abstandsschicht 64 mit den
Bildern 63 ist metallisiert, wie oben beschrieben, so dass eine reflektierende
Schicht 67 entsteht.
Obgleich die Erfindung anhand ihrer bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben wurde, versteht es sich, dass dem Fachmann beim Studium der Spezifikation
verschiedene Modifikationen an der Erfindung einfallen. Darum versteht es sich,
dass es beabsichtigt ist, dass derartige Modifikationen von der im vorliegenden
Text offenbarten Erfindung erfasst werden, sofern sie in den Geltungsbereich der
angehängten Ansprüche fallen.