Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
von Tetrahydrogeranylaceton durch selektive Hydrierung von Pseudojonon, Geranylaceton
und/oder Dihydrogeranylaceton.
Tetrahydrogeranylaceton (THGAC, Hexahydropseudojonon) wird
als Ausgangsstoff für die Herstellung von Isophytol verwendet, welches seinerseits
als Edukt für die Herstellung von Vitamin E und Vitamin K eingesetzt wird (s.
z.B. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5th ed. on CD-Rom, "Vitamins",
chapter 4.11).
Die
GB 788,301
beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von THGAC bei dem im letzten
Schritt Geranylaceton oder Dihydrogeranylaceton (Tetrahydropseudojonon) zu THGAC
hydriert wird.
Prinzipiell sollte THGAC auch durch Hydrierung von Pseudojonon
zugänglich sein, das durch Umsetzung von Citral mit Aceton oder durch Umsetzung
von Dihydrolinalool mit Diketen oder mit Isopropenylmethylether hergestellt werden
kann (s. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, loc. cit.). Bei der Herstellung
von THGAC aus Pseudojonon stellt sich jedoch das Problem, dass drei olefinische
Doppelbindungen in Gegenwart einer Ketocarbonylgruppe selektiv hydriert werden müssen
(siehe Schema 1).
Katalytische Hydrierungen an heterogenen Katalysatoren
werden vielfach unter Einsatz von Festbettreaktoren durchgeführt, um die Vorzüge
einer kontinuierlichen Verfahrensführung zu erhalten. Allerdings müssen
dafür speziell präparierte Katalysatoren hergestellt und eingesetzt werden,
die bei Verlust der Aktivität - oft bereits nach kurzeren Standzeiten - in
aufwändiger Weise ausgetauscht oder regeneriert werden müssen, was in
der Regel nicht nur mit der Abstellung der Hydrieranlage, sondern auch der nachfolgenden
Aufarbeitungsstufen verbunden ist.
Alternativ kann eine heterogen katalysierte Hydrierung
in Form einer Suspensionsreaktion durchgeführt werden, wobei der Hydrierkatalysator
durch Zufuhr mechanischer Energie z.B. in einem Rührkessel in einer Flüssigphase
suspendiert wird, vgl. z.B.
Ullmanns Encyklopädie der technischen Chemie, 4. Aufl. Band 13, 1997,
S. 138
, Verlag Chemie Weinheim. Eine Erhöhung der Energiezufuhr über
den zur Suspendierung erforderlichen Betrag führt zu keiner nennenswerten Verbesserung
des Stoff transports der zu hydrierenden Moleküle an die Oberfläche der
Katalysatorteilchen, da die erzielbare Relativgeschwindigkeit zwischen Katalysatorteilchen
und Flüssigphase die Sedimentationsgeschwindigkeit nur unwesentlich übersteigt.
Fließ- oder Wirbelbettreaktoren gestatten zwar höhere Relativgeschwindigkeiten,
erfordern aber die Verwendung deutlich größerer Katalysatorteilchen, damit
im Betrieb ein mehr oder weniger stark expandiertes Katalysatorbett vorliegt. Die
geringere volumenbezogene Oberfläche größerer Katalysatorteilchen
limitiert aber den Stoffumsatz und kompensiert so den Effekt der höheren Relativgeschwindigkeit.
Die
US 5,939,589
beschreibt ein Verfahren zur Durchführung von katalytischen Reaktionen,
bei dem eine flüssige Phase, in der ein Katalysator suspendiert vorliegt, und
eine Gasphase im Reaktor durch eine Vorrichtung geführt werden, die Öffnungen
oder Kanäle mit einem hydraulischen Durchmesser von 0,5 bis 20 mm aufweist.
Beschrieben wird die Hydrierung von Hydrodehydrolinalool zu Hydrolinalool und weiter
zu Tetrahydrolinalool. Hydrodehydrolinalool enthält lediglich eine Dreifachbindung
als zu hydrierende funktionelle Gruppe, so dass der Fachmann dieser Schrift keine
Anregung bezüglich einer selektiven Hydrierung entnommen hätte.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein
Verfahren zur Herstellung von THGAC aus Pseudojonon, Geranylaceton und/ oder Dihydrogeranylaceton
bereitzustellen, das eine hohe Selektivität bezüglich der Hydrierung der
C-C-Doppelbindungen aufweist, d.h. bei dem die Bildung des 6,10-Dimethylundecanols
unter Reduktion der Carbonylgruppe möglichst unterdrückt ist, und das
die Vorteile einer hohen Raum-Zeit-Ausbeute und eines einfachen Katalysatoraustausches
vereint.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch ein Verfahren, bei dem man Pseudojonon, Geranylaceton und/oder Dihydrogeranylaceton,
vorzugsweise Pseudojonon, in flüssiger Phase, in der Teilchen eines Katalysators
suspendiert sind, der zur präferentiellen Hydrierung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen
vor Kohlenstoff-Sauerstoff-Doppelbindungen fähig ist, in Gegenwart eines wasserstoffhaltigen
Gases durch eine Vorrichtung führt, welche den Transport der Katalysatorteilchen
hemmt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird eine höhere
Relativgeschwindigkeit der Flüssigphase gegenüber den Katalysatorteilchen
erzeugt, weil der Transport der Katalysatorteilchen durch geeignete Mittel, wie
Einbauten in einem Reaktor, gehemmt wird, d.h. die Partikel werden gegenüber
der umgebenden Flüssigkeit stärker zurückgehalten. In Verbindung
mit der hohen volumenbezogenen Oberfläche der suspendierten Partikel werden
im Ergebnis hohe Raum-Zeit-Ausbeuten erzielt.
Eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist in der
EP-A 798 039
beschrieben.
Die den Transport der Katalysatorteilchen hemmende Vorrichtung
weist vorzugsweise Öffnungen oder Kanälen auf, deren hydraulischer Durchmesser
das 2- bis 2000-fache, insbesondere das 5- bis 500-fache, besonders bevorzugt das
5- bis 100-fache des mittleren Durchmessers der Katalysatorteilchen beträgt.
Der hydraulische Durchmesser ist eine dem Fachmann geläufige
Kenngröße zur Beschreibung des Äquivalentdurchmessers nichtkreisrunder
Kanalstrukturen. Der hydraulische Durchmesser einer Öffnung ist als Quotient
des 4-fachen Querschnitts der Öffnung und deren Umfang definiert. Bei Kanälen
mit einem Querschnitt in Gestalt eines gleichschenkeligen Dreiecks lässt sich
der hydraulische Durchmesser als
beschreiben, worin b für die Basis, h für die Höhe und s für
die Schenkellänge des Dreiecks steht.
Die Öffnungen oder Kanäle geeigneter Vorrichtungen
weisen im Allgemeinen einen hydraulischen Durchmesser von 0,5 bis 20 mm, vorzugsweise
1 bis 10 mm, besonders bevorzugt 1 bis 3 mm, auf.
Üblicherweise verwendet man Katalysatorteilchen eines
mittleren Durchmessers von 0,0001 bis 2 mm, bevorzugt von 0,001 bis 1 mm, besonders
bevorzugt von 0,005 bis 0,1 mm.
Die den Transport der Katalysatorteilchen hemmende Vorrichtung
kann aus einer Schüttung, einem Gestrick, einer offenzelligen Schaumstruktur,
vorzugsweise aus Kunststoff z.B. Polyurethan oder Melaminharz, oder Keramik, oder
einem Packungselement, wie es grundsätzlich, d.h. seiner geometrischen Form
nach, bereits aus der Destillations- und Extraktionstechnik bekannt ist, bestehen.
Für Zwecke der vorliegenden Erfindung haben die Packungen jedoch grundsätzlich
einen wesentlich, regelmäßig um den Faktor 2 bis 10 kleineren hydraulischen
Durchmesser als vergleichbare Einbauten im Bereich der Destillations- und Extraktionstechnik.
Als Packungselemente eignen sich insbesondere Metallgewebepackungen
bzw. Drahtgewebepackungen, z.B. der Bauart Montz A3, Sulzer BX, DX und EX. Anstelle
von Metallgewebepackungen können auch Packungen aus anderen gewebten, gewirkten
oder gefilzten Materialien verwendet werden. Weiterhin eignen sich Packungen ebener
oder gewellter Bleche, bevorzugt ohne Perforation oder andere größere
Öffnungen, beispielsweise entsprechend den Bauarten Montz B1 oder Sulzer Mellapak.
Vorteilhaft sind auch Packungen aus Streckmetall, wie z.B. Packungen des Typs Montz
BSH. Entscheidend für die Eignung einer Packung im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ist nicht deren Geometrie, sondern die für die Stromführung
entstehenden Öffnungsgrößen bzw. Kanalbreiten in der Packung.
In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die der
Flüssigphase zugewandten Oberflächen der Vorrichtung eine Rauhigkeit im
Bereich des 0,1 bis 10-fachen, vorzugsweise des 0,5- bis 5-fachen, des mittleren
Durchmessers der Katalysatorteilchen auf. Bevorzugt sind Materialien, deren Oberflächen
einen Mittelrauwert Ra (bestimmt nach DIN 4768/1) von 0,001 bis 0,01
mm aufweisen. Eine entsprechende Oberflächenrauhigkeit kann bei Verwendung
von Drahtgewebepackungen aus Edelstahl durch thermische Behandlung in Gegenwart
von Sauerstoff erreicht werden, z.B. indem man das Gewebe an der Luft bei einer
Temperatur von etwa 800 °C tempert.
Die Flüssigphase enthält vorzugsweise wenigstens
80 Gew.-%, insbesondere wenigstens 90 Gew.-% Pseudojonon, d.h. sie enthält
vorzugsweise keine größeren Mengen Verdünnungsmittel. Obgleich nicht
bevorzugt, kann die Flüssigphase aber Verdünnungsmittel, wie z.B. C1-C4-Alkanole,
z.B. Methanol enthalten.
Als wasserstoffhaltiges Gas verwendet man in der Regel
Wasserstoffgas mit einer Reinheit von wenigstens 99,5 Vol.-%. Es wird in wenigstens
stöchiometrischer Menge, bezogen auf die in der Flüssigphase enthaltene
Carbonylverbindung eingesetzt, meist in einem Überschuß von 1 bis 20 %.
Als Katalysator kann ein handelsüblicher Suspensionskatalysator
verwendet werden, der zur präferentiellen Hydrierung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Doppelbindungen
vor Kohlenstoff-Sauerstoff-Doppelbindungen fähig ist. Es eignen sich besonders
solche Katalysatoren, die als Aktivkomponente mindestens Palladium enthalten. Neben
Palladium kann der Katalysator auch weitere Aktivkomponenten, wie beispielsweise
Zink, Cadium, Platin, Silber oder ein Seltenerdmetall wie Cer, enthalten. Der Katalysator
kann in metallischer und/oder oxidischer Form eingesetzt werden. Vorzugsweise sind
die Aktivkomponenten auf einem Trägermaterial aufgebracht. Als Trägermaterialien
eignen sich beispielsweise SiO2 TiO2, ZrO2, Al2O3
oder Kohlenstoff wie Graphite, Ruße oder Aktivkohle. Aktivkohle ist aufgrund
ihrer leichten Suspendierbarkeit bevorzugt. Der Gehalt an Palladium beträgt
vorzugsweise 0,1 bis 10 Gew.-%, insbesondere 0,5 bis 7 Gew.-% und besonders bevorzugt
2 bis 6 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Katalysators.
Das suspendierte Katalysatormaterial kann mit Hilfe gebräuchlicher
Techniken in die Flüssigphase eingebracht und darin verteilt werden.
Bei der den Transport der Katalysatorteilchen hemmenden
Vorrichtung handelt es sich üblicherweise um Einbauten in einem Reaktor, die
so angeordnet sind, dass das Reaktionsgemisch beim Passieren des Reaktors durch
die Vorrichtung gezwängt wird, d.h. die Einbauten füllen in der Regel
den gesamten freien Querschnitt des Reaktors. Die Einbauten erstrecken sich vorzugsweise,
aber nicht notwendigerweise über die gesamte Ausdehnung des Reaktors in Strömungsrichtung
der Flüssigphase.
Es eignen sich verschiedene Reaktorformen, wie Strahldüsenreaktoren,
Blasensäulen oder Rohrbündelreaktoren. Davon sind eine vertikal angeordnete
Blasensäule oder ein Rohrbündelreaktor, bei dem die Einbauten in den einzelnen
Rohren untergebracht sind, besonders geeignet.
Das wasserstoffhaltige Gas und die Flüssigphase werden
bevorzugt im Gleichstrom, vorzugsweise entgegen der Richtung der Schwerkraft, durch
den Reaktor geführt. Die Gasphase wird beispielsweise mittels einer Injektordüse
innig mit der Flüssigphase durchmischt. Die Leerrohrgeschwindigkeit der Flüssigphase
beträgt vorzugsweise mehr als 100 m3/m2h, insbesondere
100 bis 250 m3/m2h, die der Gasphase mehr als 100 Nm3/m2h,
insbesondere 100 bis 250 Nm3/m2h. Um ausreichend hohe Leerrohrgeschwindigkeiten
zu erzielen, ist es bevorzugt, Teilströme der Gas- und Flüssigphase, die
den Reaktor verlassen, zurückzuführen.
Die im Hydrieraustrag suspendierten Katalysatorteilchen
werden durch übliche Verfahren abgetrennt, z.B. durch Sedimentation, Zentrifugation,
Kuchenfiltration oder Querstromfiltration.
Das Verfahren wird vorzugsweise bei einem Druck von 1 bis
100 bar, besonders bevorzugt von 1 bis 50 bar und insbesondere von 1 bis 20 bar
durchgeführt. Die Reaktionstemperatur beträgt vorzugsweise 20 bis 150°C,
besonders bevorzugt 20 bis 120°C und insbesondere 40 bis 80°C.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird durch die
beigefügte Figuren und das nachstehende Beispiel näher veranschaulicht.
Figur 1 zeigt schematisch eine zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete Anlage mit einem Reaktor (Blasensäule)
1 mit einer Packung 2, die den Transport der Katalysatorteilchen hemmte. In den
Reaktor werden über die Leitungen 3 Flüssigkeit und über die Leitung
4 Wasserstoffgas eingeführt. Das Kreisgas 5 wird mittels der Mischdüse
6 mit Frischgas und der durch die Pumpe 14 im Kreis geführten Suspension 11
eingemischt. Der Reaktoraustrag wird über die Leitung 7 in das Abscheidegefäß
8 gefahren, in dem die Gasphase abgeschieden und über Leitung 9 abgeführt
wird. Von dieser Gasmenge wird zur Begrenzung der Aufpegelung von gasförmigen
Verunreinigungen ein Teilstrom über die Leitung 10 entnommen und die verbleibende
Restmenge über die Leitung 5 in den Reaktor geführt. Der suspendierte
Katalysator verbleibt im Reaktorsystem, indem er über einen Querstromfilter
12 zurückgehalten und nur katalysatorfreie Flüssigphase über die
Leitung 13 austritt und entnommen wird. Über den Wärmetauscher 15 kann
die Temperatur im Reaktorsystem gezielt eingestellt werden.
Figur 2 zeigt schematisch eine Lage eines gefalzten Gewebes.
Erfindungsgemäß verwendbare Packungen werden erhalten, wenn mehrere dieser
Lagen übereinander angeordnet werden. Jede Lage umfasst Kanäle mit einem
Querschnitt in Gestalt eines gleichschenkeligen Dreiecks mit der Schenkellänge
s, der Basis b und der Höhe h.
Beispiele
Man verwendete eine Anlage wie in Fig. 1 dargestellt, die
eine mit einer Gewebepackung vom Typ Montz A3 1200 bestückte Blasensäule
(1000 mm Länge, 27,3 mm Durchmesser) umfasste. Die Packung bestand aus übereinander
angeordneten Lagen eines Gewebe von Edelstahldrähten, das so gefalzt war, dass
Kanäle mit einem Querschnitt in Gestalt eines gleichschenkeligen Dreiecks gebildet
werden, wobei die Schenkellänge 3,1 mm, die Basis 5,1 mm und die Höhe
1,8 mm betrug, entsprechend einem hydraulischen Durchmesser von 1,62 mm.
Pseudojonon (97 gew.-%ig) mit dem darin suspendierten Katalysator
und Wasserstoffgas wurden im Gleichstrom mit einer Leerrohrgeschwindigkeit von 200
m3/m2*h von unten in den gepackten Reaktor eingebracht. Als
Katalysator wurde ein handelsüblicher Pd-Kohle-Suspensionskatalysator mit einem
Gehalt von 5 % Palladium auf Aktivkohle und einer mittleren Korngröße
von 50 µm verwendet.
Beispiel 1
Die Reaktion erfolgte kontinuierlich unter einem Wasserstoffdruck
von 10 bar und bei einer Temperatur von 100°C. Man erhielt einen Umsatz von
mehr als 99,9 %, wobei Tetrahydrogeranylaceton mit einer Selektivität von mehr
als 96 %, bezogen auf die Gesamtproduktmenge, gebildet wurde. Die Selektivität
zu 6,10-Dimethylundecan-2-ol betrug 3 %. Die Katalysatorbelastung betrug 2,5 kgPseudojonon/(kgKatalysator*h)
; die Raum-Zeit-Ausbeute betrug 500 kgPseudojonon/(m3*h).
Beispiel 2
Die Reaktion erfolgte kontinuierlich unter einem Wasserstoffdruck
von 10 bar und bei einer Temperatur von 60°C. Man erhielt einen Umsatz von
mehr als 99,9 %, wobei Tetrahydrogeranylaceton mit einer Selektivität von mehr
als 96 %, bezogen auf die Gesamtproduktmenge, gebildet wurde. Die Selektivität
zu 6,10-Dimethylundecan-2-ol betrug 0,3 %. Die Katalysatorbelastung betrug 2,5 kgPseudojonon/(kgKatalysator*h)
; die Raum-Zeit-Ausbeute betrug 500 kgPseudojonon/(m3*h).