Die Erfindung betrifft ein Gassackmodul.
Für gewöhnlich soll bei einem Gassackmodul eines
Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystems der Gassack mit dem vom Gasgenerator erzeugten
Gas möglichst schnell befüllt werden. In bestimmten Fällen ist es
allerdings wünschenswert, den Gassack nicht mit dem gesamten verfügbaren
Gasvolumen zu befüllen, oder, allgemeiner, Gas ausströmen zu lassen, weshalb
im Gassackmodul Abströmöffnungen vorgesehen sind, durch deren Freigabe
der Druck im Gassack begrenzt werden kann.
Es sind Gassackmodule bekannt, bei denen eine vorhandene
Öffnung im Gassackgewebe zunächst durch eine Membrane verschlossen ist.
Diese kann bei Bedarf entfernt oder zerstört werden, um die Abströmöffnung
freizugeben.
Aus dem Stand der Technik sind ferner Gassackmodule bekannt,
bei denen eine Abströmöffnung im Gehäuse in unmittelbarer Nähe
des Gasgenerators angeordnet ist. Die Abströmöffnung ist im geschlossenen
Zustand durch einen Schieber oder dergleichen verdeckt, der zur Freigabe der Öffnung
verschoben werden kann, woraufhin das Gas nicht vollständig in den Gassack,
sondern zum Teil durch die Abströmöffnung nach außen strömt.
Solche Schieber werden magnetisch oder mit Hilfe einer Pyrotechnik bewegt und haben
den Nachteil, daß sie eine Führung benötigen, die ein zusätzliches
Bauteil und zudem eine zusätzliche Fehlerquelle darstellt. Auch sind derartige
magnetische Ventile aufgrund des Aufbaus eines Magnetfelds oft vergleichsweise langsam.
Darüber hinaus sind Module bekannt, bei denen das
Modulgehäuse derart mit einer pyrotechnischen Vorrichtung wie einer Sprengschnur
versehen ist, daß bei deren Aktivierung eine Öffnung im Gehäuse erzeugt
wird, durch die Gas abströmen kann. Dazu sind allerdings große Kräfte
erforderlich, und es können scharfe Kanten am Gehäuse entstehen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Gassackmodul
mit einer Abströmöffnung bereitzustellen, die schnell und zuverlässig
freigegeben werden kann.
Erfindungsgemäß ist das Gassackmodul mit einem
Gassack, einem Gasgenerator, einem ersten und einem zweiten Befestigungsteil, zwischen
denen ein Abschnitt des Gassacks befestigt ist, und einer Abströmöffnung
zum Ableiten des vom Gasgenerator erzeugten und in den Gassack eingeleiteten Gases,
die aus einem geschlossenen in einen geöffneten Zustand überführt
werden kann, versehen. Ferner ist vorgesehen, daß die Abströmöffnung
wenigstens eine Öffnung im ersten sowie im zweiten Befestigungsteil umfaßt,
wobei sich im geschlossenen Zustand ein Abschnitt des Gassacks über die Abströmöffnung
erstreckt und der Gassack im Bereich der Abströmöffnung zum Gassackinneren
hin frei liegt. Es sind Mittel vorgesehen, die im Bereich der Abströmöffnung
den Gassack abschnittsweise zerstören, um die Abströmöffnung freizulegen.
Auf diese Weise wird ein stabiles System geschaffen, das schnell und zuverlässig
betätigt werden kann, um eine Abströmöffnung in einem vom Insassen
abgewandten Bereich des Modulgehäuses freizugeben. Da die Öffnungen in
den Befestigungsteilen, bei denen es sich beispielsweise um einen Generatorträger
und einen Gassackhalterahmen handeln kann, bereits vorhanden sind, muß lediglich
ein Abschnitt des Gassacks geöffnet werden, was besonders einfach und mit vergleichsweise
geringer Kraft erfolgen kann. Dabei kann aufgrund der definierten Lage der Abströmöffnung
auf eine Ausrichtung von Gassack und Gehäuse zueinander verzichtet werden.
Vorzugsweise ist der Gassack über die Abströmöffnung
gespannt, wodurch die Freigabe der Abströmöffnung wesentlich erleichtert
wird. Bei genügend großer Spannung des Gassacks genügt es, diesen
durch das Mittel zu perforieren, wobei der Gassack aufgrund seines Innendrucks nach
dem Perforieren abrupt weiter aufreißt.
Vorteilhaft sind die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung
zusätzliche, vom Gasgenerator funktional getrennte Mittel. So ist es möglich,
die Abströmöffnung völlig unabhängig vom Gasgenerator freizugeben,
beispielsweise nach einer festgelegten Zeitspanne oder auf ein Sensorsignal hin.
Die Freigabe der Abströmöffnung kann also zu einem frei wählbaren
Zeitpunkt erfolgen, z.B. auch bereits vor der Generatorauslösung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
zerstören die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung den Gassack
im wesentlichen längs einer offenen Kontur. Bei dieser Kontur kann es sich
beispielsweise um eine U-förmige Linie oder eine offene Kreislinie handeln.
Dadurch entsteht im Bereich der Abströmöffnung eine Klappe aus Gassackgewebe,
die weiterhin fest mit dem Gassack verbunden ist und daher nicht die Gefahr birgt,
möglicherweise zu einem frei fliegenden Gegenstand zu werden.
Vorteilhaft sind die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung
zumindest teilweise entlang des Randes der Abströmöffnung angeordnet.
Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die maximale durch die vorhandenen
Öffnungen vorgegebene Fläche als Abströmöffnung genutzt werden
kann, um für eine rasche Druckminderung oder Verringerung des Druckanstiegs
im Gassack zu sorgen.
Die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung können
eine pyrotechnische Einheit umfassen. Dies gewährleistet ein schnelles Freigeben
der Abströmöffnung ohne unerwünschte Verzögerungen. Zur Ansteuerung
können ggf. freie oder freigewordene Kanäle einer als Steuergerät
arbeitenden pyrotechnischen Einheit mit Ventilcharakter verwendet werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
wird die pyrotechnische Einheit durch einen Zünder des Gasgenerators ausgelöst,
wodurch Bauteile eingespart werden können.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform wird
die pyrotechnische Einheit durch einen separaten Zünder ausgelöst, was
ein besonders flexibles Öffnen der Abströmöffnung ermöglicht.
Die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung können
eine vorgespannte Antriebsfeder umfassen, die eine besonders kostengünstige
und störungsunanfällige Ausgestaltung darstellt.
Vorteilhaft weisen die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung
eine klappbare Schneidvorrichtung auf. So ergibt sich ein einfacher und zuverlässiger
Mechanismus zum Freigeben der Abströmöffnung.
Vorzugsweise weisen die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung
ein Rohr auf, das mit dem Zünder verbunden ist. So läßt sich der
erforderliche Bauraum verkleinern und, insbesondere bei einem Rohr aus Kunststoff,
die Masse des Öffnungsmechanismus stark reduzieren.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Rohr mit pyrotechnischem Material gefüllt. Wiederum erhält man
dadurch eine besonders schnell wirkende Freigabevorrichtung ohne Trägheit im
System selbst.
Das Rohr kann mit mehreren Öffnungen versehen sein,
durch die bei Betätigung des Zünders heißes Gas austritt und zum
Gassack im Bereich der Abströmöffnung strömt, um ihn definiert zu
zerstören. So ergibt sich eine besonders leichte und dennoch zuverlässige
Anordnung ohne träge Teile.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung eine Zünd- oder
Sprengschnur auf, die vorteilhaft so nahe zum Gassackgewebe angeordnet ist, daß
sie dieses unmittelbar zerstört. Die Zünd- oder Sprengschnur bildet eine
schnell wirkende und zuverlässige Freigabevorrichtung, die zudem minimalen
Bauraum erfordert.
Vorzugsweise ist die Zünd- oder Sprengschnur als Faden
ausgebildet, der im geschlossenen Zustand der Abströmöffnung mindestens
einmal durch das Gassackgewebe geführt ist. Dies gewährleistet neben einem
sehr guten thermischen Kontakt insbesondere eine sichere Anbringung und Positionierung
der Zünd- oder Sprengschnur am Gassack.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer bevorzugter Ausführungsformen anhand
der beigefügten Zeichnung. In dieser zeigt:
- Figur 1 eine Teilschnittansicht eines Gassackmoduls gemäß einer ersten
Ausführungsform der Erfindung;
- Figur 2 eine vergrößerte Darstellung der Abströmöffnung
des Gassackmoduls aus Figur 1 in einem geschlossenen Zustand;
- Figur 3 die Abströmöffnung aus Figur 2 im geöffneten Zustand;
- Figur 4 eine Draufsicht auf die geöffnete Abströmöffnung aus
Figur 3;
- Figur 5 eine Perspektivansicht, teilweise im Schnitt, eines Gassackmoduls gemäß
einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
- Figur 6 ein Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung, das im Gassackmodul
aus der Figur 5 zum Einsatz kommen kann;
- Figur 7 ein alternatives Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung aus
der Figur 5; und
- Figur 8 eine weitere Ausführungsform eines Mittels zum Freilegen der Abströmöffnung
im Gassackmodul aus der Figur 5.
Ein in der Figur 1 ausschnittsweise gezeigtes Gassackmodul
10 weist einen Gassack 12, der im entfalteten Zustand gezeigt ist, und einen mit
einem Zünder 13 versehenen Gasgenerator 14 auf. Ferner sind ein erstes Befestigungsteil
in Form eines Generatorträgers 16 und ein zweites Befestigungsteil in Form
eines im Gassackinneren liegenden Gassackhalterahmens 18 vorgesehen, zwischen denen
ein Abschnitt des Gassacks 12 (Einblasmund) zum Zwecke der Befestigung eingeklemmt
ist.
Im Generatorträger 16 ist eine Öffnung 20 vorgesehen,
die im wesentlichen deckungsgleich mit einer Öffnung 22 im Halterahmen 18 ist.
Diese beiden übereinander angeordneten Öffnungen 20 und 22 bilden eine
Ausströmöffnung 24, die in dem in den Figuren 1 und 2 gezeigten Zustand
durch einen Abschnitt des Gassacks 12 verschlossen wird. Dabei ist der Abschnitt
des Gassacks 12 im Bereich der Abströmöffnung 24 gespannt und liegt zum
Gassackinneren hin frei, wie am besten in Figur 2 zu sehen ist; es sind also keine
zusätzlichen Teile, z.B. ein Schieber oder dergleichen, vorgesehen.
Unterhalb des Generatorträgers 16 ist eine klappbare
Schneidvorrichtung 26 angeordnet, die in einem Punkt P schwenkbar mit dem Generatorträger
16 verbunden ist. Die Schneidvorrichtung 26 weist wenigstens eine Schneidkante 28
auf und ist ferner so ausgebildet und so im Bereich der Abströmöffnung
24 angeordnet, daß sie bei einer Betätigung den Gassack 12 im wesentlichen
längs einer offenen Kontur in Form einer U-förmigen Linie entlang des
Rands der Abströmöffnung 24 zerstören kann.
Die Schneidvorrichtung 26 bildet zusammen mit einem Antriebsmittel,
bei dem es sich um eine pyrotechnische Einheit 25 oder eine vorgespannte Antriebsfeder
27 handeln kann, die Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung 24. Im Falle,
daß es sich bei dem Antriebsmittel um eine pyrotechnische Einheit 25 handelt,
kann diese entweder durch den Zünder 13 des Gasgenerators 14 oder durch einen
separaten Zünder 29 ausgelöst werden.
Tritt nun eine Situation ein, in der es wünschenswert
erscheint, den Innendruck des ausgelösten Gassacks 12 zu reduzieren, wird das
Antriebsmittel betätigt, das eine Kraft F auf die Schneidvorrichtung 26 ausübt
(Figur 2). Dadurch wird die Schneidvorrichtung 26 um den Punkt P nach oben geschwenkt
und schneidet das über die Abströmöffnung 24 gespannte Gassackgewebe
entlang drei Seiten der in den Figuren rechteckig ausgebildeten Abströmöffnung
24 vollständig auf oder perforiert es zumindest, wobei im letzteren Fall das
Gewebe aufgrund des Innendrucks des Gassacks 12 aufreißt und so die Abströmöffnung
24 freigibt. Dabei entsteht eine Klappe 30 aus Gassackgewebe, die weiterhin fest
mit dem Gassack 12 verbunden ist, wie in den Figuren 3 und 4 gezeigt ist.
Figur 5 zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Gassackmoduls 10, wobei gleiche oder funktionsgleiche Teile gleiche Bezugszeichen
tragen und im folgenden nur auf die Unterschiede zu der bereits beschriebenen Ausführungsform
eingegangen wird.
Als Mittel zum Freilegen der Abströmöffnung 24
ist anstelle einer Schneidvorrichtung eine pyrotechnische Einheit 32 vorgesehen,
die wiederum entlang des Rands der Abströmöffnung 24 unterhalb des Generatorträgers
16 angeordnet ist. Bei der pyrotechnischen Einheit 32 kann es sich um ein in Figur
6 gezeigtes, U-förmiges Kunststoffrohr 34 handeln, das mit pyrotechnischem
Material gefüllt und mit einem Zünder 36 verbunden ist. Der Zünder
36 kann wiederum der Zünder des Gasgenerators 14 oder ein separater Zünder
sein. Bei Betätigung des Zünders 36 kommt es zu einer Zerstörung
des Kunststoffrohrs 34, die das unmittelbar über dem Rohr 34 angeordnete Gewebe
des Gassacks 12 linienartig auftrennt und auf diese Weise die Abströmöffnung
24 freigibt. Dabei entsteht wiederum eine Klappe 30 aus Gassackgewebe, die nach
unten wegklappt und weiterhin fest mit dem Gassack 12 verbunden ist.
Figur 7 zeigt eine alternative Ausführungsform der
pyrotechnischen Einheit 32, bei der es sich ebenfalls um ein U-förmiges Rohr
34' handelt, das mit einem Zünder 36 verbunden ist. Im Gegensatz zu der in
Figur 6 gezeigten pyrotechnischen Einheit weist das Rohr 34' mehrere Öffnungen
38 auf und ist nicht mit pyrotechnischem Material gefüllt. Bei einer Aktivierung
des Zünders 36 entsteht heißes Gas, das durch die Öffnungen 38 des
Rohrs 34' strömt und das unmittelbar oberhalb des Rohrs 34' angeordnete Gassackgewebe
entlang des Rands der Abströmöffnung 24 punktuell zerstört. Aufgrund
des Innendrucks des Gassacks 12 reißt das Gassackgewebe im Bereich der linienartigen
Perforation, und es entsteht eine fest mit dem Gassack 12 verbundene Klappe 30,
die die Abströmöffnung 24 freigibt.
Figur 8 zeigt eine dritte Ausführungsform der U-förmigen
pyrotechnischen Einheit 32 aus Figur 5. Dabei handelt es sich um eine pyrotechnische
Zünd- oder Sprengschnur 40 in Form eines Fadens, die wiederum mit einem Zünder
36 verbunden ist. Die Sprengschnur 40 ist dabei im geschlossenen Zustand der Abströmöffnung
24 auf drei Seiten der Abströmöffnung 24 mehrmals durch das Gewebe des
Gassacks 12 geführt. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß die
Sprengschnur so nahe am Gewebe des Gassacks 12 angeordnet ist, daß sie dieses
beim Abbrennen nach der Betätigung des Zünders 36 unmittelbar zerstört
und so die Abströmöffnung 24 freigibt.