Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Brennstoffeinspritzventil
nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Bei bekannten Brennstoffeinspritzventilen wird in eine
Federraumöffnung eine Einstellhülse eingepreßt, an der sich eine
auf das Ventilschließteil wirkende Rückstellfeder abstützt. Beim
Einpressen der Einstellhülse besteht die Gefahr der Spanbildung an der Einstellhülse
und an der Wandung der Federraumöffnung.
Beispielsweise ist aus der
DE 41 25 155 C1
ein Brennstoffeinspritzventil bekannt, bei welchem die Rückstellfeder
in eine Federraumöffnung eingepreßt und durch eine radial gerichtete Spannung
in der Federraumöffnung gehalten wird. Die Einpreßtiefe der Rückstellfeder
bestimmt dabei die Größe der auf das Ventilschließteil wirkenden
Federkraft. Die Rückstellfeder weist dabei in einem aktiven Federbereich einen
geringeren Durchmesser auf als die Federraumöffnung, während ein dem Ventilschließteil
abgewandter zylindrischer Klemmbereich einen größeren Durchmesser als
die Federraumöffnung hat.
Nachteilig an der aus der oben genannten Druckschrift bekannten
Konstruktion mit einer selbstklemmenden Feder ist insbesondere, daß die Montagekraft
sehr hoch ist. Außerdem besteht die Gefahr, daß das Federpaket bei kleinsten
asymmetrisch aufgebrachten Kräften aus seiner vorgesehenen Lage verschoben
werden kann und sich in der Aufnahmebohrung schief stellt. Dadurch ist die korrekte
Funktion des Brennstoffeinspritzventils nicht mehr gewährleistet, da die Federkraft,
mit der das Ventilschließteil beaufschlagt wird, sich verändern kann.
Vorteile der Erfindung
Das erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil,
daß im Anschluß an die federnden Windungen der Rückstellfeder mehrere
Windungen so gewickelt sind, daß ihre Querschnittsfläche senkrecht zu
derjenigen der federnden Windungen steht.
Dadurch kann sichergestellt werden, daß einerseits
die Montagekraft, die aufgewendet werden muß, um die Rückstellfeder korrekt
zu plazieren, relativ gering ist, so daß die Gefahr von Abspanungen ebenfalls
gering ist. Zudem ist die Gefahr des Verkippens der Haltewindungen in der Federraumöffnung
und nachfolgender Fehlfunktionen des Brennstoffeinspritzventils nicht mehr gegeben.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterentwicklungen des im Hauptanspruch angegebenen
Brennstoffeinspritzventils möglich.
Vorteilhafterweise sind die Haltewindungen oval oder ellipsenförmig
ausgebildet.
Weiterhin ist von Vorteil, daß die Anzahl der Haltewindungen
drei oder mehr beträgt.
Zudem ist vorteilhaft, daß die Breite der ovalen oder
ellipsenförmigen Haltewindungen größer ist als die Federaufnahmebohrung
des Brennstoffeinspritzventils, so daß eine zuverlässige Klemmwirkung
gewährleistet ist.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen:
- Fig. 1
- einen schematischen Schnitt durch ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß
ausgestalteten Brennstoffeinspritzventils in einer schematischen, teilweise geschnittenen
Ansicht, und
- Fig. 2A-C
- verschiedene Ansichten einer Rückstellfeder für ein erfindungsgemäß
ausgestattetes Brennstoffeinspritzventil gemäß Fig. 1.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
beispielhaft beschrieben. Übereinstimmende Bauteile sind dabei in allen Figuren
mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 ist beispielhaft ein elektromagnetisch betätigbares
Brennstoffeinspritzventil 2 für Brennstoffeinspritzanlagen von gemischverdichtenden
fremdgezündeten Brennkraftmaschinen dargestellt. Das Brennstoffeinspritzventil
2 umfaßt einen von einer Magnetspule 1 umgebenen, als Brennstoffeinlaßstutzen
dienenden rohrförmigen Innenpol 3. Die Magnetspule 1 weist einen in radialer
Richtung gestuften Spulenkörper 5 mit einer in radialer Richtung gestufter
Wicklung 7 auf und ermöglicht in Verbindung mit dem einen konstanten Außendurchmesser
aufweisenden Innenpol 3 einen besonders kompakten Aufbau des Brennstoffeinspritzventils
2.
Mit einem unteren Polende 9 des Innenpols 3 ist konzentrisch
zu einer Ventillängsachse 11 ein rohrförmiges Zwischenteil 13 dicht beispielsweise
durch Schweißen verbunden und umgibt dabei mit einem oberen Zylinderabschnitt
15 das Polende 9 teilweise axial. Der gestufte Spulenkörper 5 übergreift
teilweise den Innenpol 3 und mit einer Stufe 17 größeren Durchmessers
den oberen Zylinderabschnitt 15 des Zwischenteils 13. Das Zwischenteil 13 ist an
seinem dem Innenpol 3 abgewandten Ende mit einem unteren Zylinderabschnitt 19 versehen,
der einen rohrförmigen Düsenhalter 21 übergreift und mit diesem beispielsweise
durch Schweißen verbunden ist. In das stromabwärtsliegende Ende des Düsenhalters
21 ist in einer konzentrisch zu der Ventillängsachse 11 verlaufenden Durchgangsöffnung
23 ein zylinderförmiger Ventilsitzkörper 25 durch Schweißen dicht
montiert. Der Ventilsitzkörper 25 weist der Magnetspule 1 zugewandt einen festen
Ventilsitz 27 auf, stromabwärts dessen im Ventilsitzkörper 25 im Ausführungsbeispiel
zwei Abspritzöffnungen 29 ausgebildet sind. Stromabwärts der Abspritzöffnungen
29 ist in dem Ventilsitzkörper 25 beispielsweise eine sich in Strömungsrichtung
kegelstumpfförmig erweiternde Aufbereitungsbohrung 31 ausgebildet.
Der feste Ventilsitz 27 wirkt mit einem z.B. kugelförmigen
Ventilschließteil 33 zusammen, das zum Öffnen und Schließen des Brennstoffeinspritzventils
dient. Das Ventilschließteil 33 ist mit seinem dem festen Ventilsitz 27 abgewandten
Ende mit einer rohrförmigen Ventilnadel 35 beispielsweise durch Schweißen
verbunden. An ihrem anderen, dem Ventilschließteil 33 abgewandten Ende ist
die Ventilnadel 35 mit einem rohrförmigen Anker 37 z.B. durch Schweißen
verbunden. Der Anker 37 wird an seinem Umfang durch einen Führungsbund 39 des
Zwischenteils 13 geführt. In eine konzentrisch zu der Ventillängsachse
11 verlaufende, durchgehende gestufte Federraumöffnung 41 des rohrförmigen
Innenpols 3, die der Zufuhr des Brennstoffs in Richtung des Ventilsitzes 27 dient,
ist eine Rückstellfeder 43 eingepreßt, die sich z.B. im Bereich des Polendes
9 erstreckt. Die Rückstellfeder 43 ist beispielsweise als Schraubenfeder aus
einem im Ausführungsbeispiel einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden
Draht ausgebildet. Die Rückstellfeder 43 kann z.B. aus einem Messingdraht,
aus einem Federstahldraht oder aus einem beliebigen anderen Draht ausgebildet sein.
Die Rückstellfeder 43 liegt mit ihrer dem festen Ventilsitz
27 zugewandten Federstirnseite 46 an einer dem Ventilschließteil 33 abgewandten
Stirnseite 47 der Ventilnadel 35 an und beaufschlagt das Ventilschließteil
33 in Richtung des festen Ventilsitzes 27. Die Einpreßtiefe der Rückstellfeder
43 in die Federraumöffnung 41 des Innenpols 3 bestimmt dabei die Federkraft
der Rückstellfeder 43 und beeinflußt dadurch die dynamische, während
des Öffnungs- und des Schließhubes des Brennstoffeinspritzventils 2 abgegebene
Brennstoffmenge.
In der gestuften Federraumöffnung 41 des Innenpols
3 ist stromaufwärts der Rückstellfeder 43 in einer dem Polende 9 abgewandten
Richtung ein Brennstofffilter 49 angeordnet. Die Magnetspule 1 ist von wenigstens
einem, beispielsweise bügelförmig ausgebildeten und als ferromagnetisches
Element dienenden Leitelement 51 umgeben, das die Magnetspule in Umfangsrichtung
wenigstens teilweise umgibt sowie mit seinem einen Ende an dem Innenpol 3 und mit
seinem anderen Ende an dem Düsenhalter 21 anliegt und mit diesem z.B. durch
Schweißen oder Löten verbunden ist. Ein Teil des Brennstoffeinspritzventils
2 ist mit einer Kunststoffummantelung 53 vorzugsweise umspritzt, die sich vom Innenpol
3 ausgehend in axialer Richtung über die Magnetspule 1 und das wenigstens eine
Leitelement 51 erstreckt und an die ein elektrischer Anschlußstecker 55 mit
angespritzt ist.
Nachteilig an den aus dem Stand der Technik bekannten Brennstoffeinspritzventilen
2 ist insbesondere, daß die Rückstellfeder 43 zwar so konzipiert ist,
daß sie in der Federraumöffnung 41 ohne zusätzliche Hülse hält,
jedoch ist die zur Montage der Rückstellfeder 43 benötigte Montagekraft
bedingt durch den größeren Durchmesser der Haltewindungen 45 so hoch,
daß auch hier die Gefahr von Abspanungen an der Wandung der Federraumöffnung
41 zu befürchten ist. Damit entfällt der Vorteil der Einsparung der Hülse,
da diese beim Einpressen in die Federraumöffnung 41 ebenfalls Abspanungen hervorruft.
In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Rückstellfeder 43 erfindungsgemäß dagegen zumindest eine
an einem dem Ventilschließteil 33 abgewandten Ende 59 der Rückstellfeder
43 ausgebildete Haltewindung 45 auf, die einen größeren Außendurchmesser
aufweist als der Durchmesser der Federraumöffnung 41. Dadurch liegt die Rückstellfeder
43 mit einer in radialer Richtung wirkenden Spannung an der Wandung der Federraumöffnung
41 an. Eine Querschnittsfläche 60 der zumindest einen Haltewindung 45 ist im
Vergleich zu einer Querschnittsfläche 61 der Rückstellfeder 43 senkrecht
ausgebildet.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen sind in
den Fig. 2A bis 2C und der zugehörigen Beschreibung näher erläutert.
Fig. 2A zeigt in einer schematischen Ansicht eine Rückstellfeder
43, wobei die Blickrichtung seitlich auf die im Ausführungsbeispiel drei Haltewindungen
45 gerichtet ist.
Fig. 2B zeigt eine gegenüber Fig. 2A um 90° gedrehte
Ansicht der Rückstellfeder 43, in welcher eine ovale oder ellipsenförmige
Wickelform der Haltewindungen 45 erkennbar ist. Eine Breite b der Haltewindungen
45 ist dabei im entspannten Zustand der Haltewindungen 45 im unmontierten Zustand
der Rückstellfeder 43 größer als der Durchmesser der Federraumöffnung
41. Bei der Montage der Rückstellfeder 43 in der Federraumöffnung 41 werden
die Haltewindungen 45 plastisch-elastisch verformt und dabei in der Federraumöffnung
41 verspannt, wodurch sie die Federkraft ohne weitere Einstellhülse aufnehmen
können.
Fig. 2C zeigt in einer Aufsicht mit Blickrichtung in Strömungsrichtung
des Brennstoffs die Rückstellfeder 43 sowie die Haltewindungen 45. Aus Fig.
2C ist ersichtlich, daß die Haltewindungen 45 zentriert über dem Querschnitt
61 der Rückstellfeder 43 angeordnet sind. Weiterhin ist der größere
Außendurchmesser b der Haltewindungen 45 erkennbar.
Eine gemäß Fig. 2A bis 2C ausgebildete Rückstellfeder
43 weist verschiedene Vorteile auf. Zunächst entfällt eine separate Einstellhülse.
Weiterhin können die Haltewindungen 45 unter Belastung nicht verkippt werden,
sondern liegen stabil an der Wandung der Federraumöffnung 41 an. Durch eine
geeignete Gestaltung der Haltewindungen 45, beispielsweise durch eine Anpassung
der Anzahl, der Breite b sowie einer Länge L der Haltewindungen 45, kann die
Haltekraft in einfacher Weise an die Erfordernisse angepaßt werden.
Weiterhin ist von Vorteil, daß die Feder bei Bedarf
mittels eines Hakens problemlos wieder aus der Federraumöffnung 41 entfernt
werden kann. Dies ist bei herkömmlichen Rückstellfedern 43 beispielsweise
gemäß dem Stand der Technik nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich.
Bedingt durch die ausgeprägte Asymmetrie der Rückstellfeder 43 ist eine
automatische Zuführung bei der Montage leicht möglich. Weiterhin kann
Spanbildung verhindert werden, da der runde Federdraht der Rückstellfeder 43
nur in einer Erstreckungsrichtung der Haltewindungen 45 mit der Wandung der Federraumöffnung
41 in Kontakt tritt.
Wie aus Fig. 2A und 2B ersichtlich, weist ein federnder
Teil 62 der Rückstellfeder 43 beidseitig beispielsweise zwei aneinander anliegende
Abschlußwindungen 63 auf, um zu verhindern, daß sich die Rückstellfedern
43 bei der Herstellung als Schüttgut verhaken. Zudem stellen die Abschlußwindungen
63 sicher, daß die Einstell- und Federkraft aus den Haltewindungen 45 in axialer
Richtung ohne seitliche Versätze übertragen werden können.
Weiterhin kann am Übergang der federnden Windungen
62 zu den Haltewindungen 45 eine Einführschräge 64 ausgeführt sein,
um das Einführen der Rückstellfeder 43 in die Federraumöffnung 41
zu erleichtern und Spanbildung zu verhindern.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt und für beliebige Bauformen von Brennstoffeinspritzventilen
2 anwendbar. Insbesondere sind beliebige Kombinationen der verschiedenen Merkmale
möglicht, soweit sie vom Gegenstand der beiliegenden Ansprüche abgedeckt
sind.