Die Erfindung betrifft eine Filtervorrichtung mit den im
Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen. Derartige Filtervorrichtungen
bestehen typischerweise aus Stapeln von hohlen Filterplatten, die in einem im Wesentlichen
zylindrischen Filtergehäuse ggf. auch rotierend angeordnet sind. Die zu filternde
Flüssigkeit wird in das Gehäuse eingeleitet, gelangt durch die im Bereich
der Oberfläche der Filterplatten gebildeten Filter in das Innere der Platten
und von dort in einen zentralen Kanal, über welchen die gefilterte Flüssigkeit
abgezogen wird. Derartige Filterplatten sind beispielsweise aus
DE 196 24 176 A1
oder
EP 0 723 799 A1
bekannt, entsprechende Filteranordnungen sind aus
DE 196 24 176 A1
sowie
US-PS 5,326,512
bekannt.
Da das Filtergehäuse meist von einer Stirnseite mit
der zu filternden Flüssigkeit beaufschlagt wird, sammelt sich das vom Filter
zurückgehaltene Gut typischerweise an dem von der Zufuhröffnung abgewandten
Ende der Filtervorrichtung. Wenn sich hier ein zäher Filterschlamm bildet,
kann es problematisch sein, diesen aus der Filtervorrichtung zu entfernen. Spül-
und Rückspülvorgänge sind ungünstig, da sie den kontinuierlichen
Filterbetrieb unterbrechen.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine gattungsgemäße Filtervorrichtung so auszubilden, dass eine
Abfuhr der in der Vorrichtung verbleibenden Filtermasse verbessert wird.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung der
Zeichnung angegeben.
Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung weist
ein Gehäuse auf, in dem mindestens zwei, typischerweise ein Stapel, von durch
eine Welle angetriebenen Rotationskörpern angeordnet sind. Gemäß
der Erfindung sind die Rotationskörper dabei zur Erzeugung einer Kreiselpumpwirkung
ausgebildet und angeordnet, wobei zwischen den Rotationskörpern mindestens
eine Leiteinrichtung vorgesehen ist, die die Druckseite eines ersten Rotationskörpers
mit der Saugseite des in Strömungsrichtung dahinter angeordneten Rotationskörpers
verbindet, wobei in dieser Filtervorrichtung entweder die Rotationskörper selbst
oder aber oder auch zusätzlich die Zwischenräume zwischen den Rotationskörpern
mit einer Filteranordnung versehen sind.
Grundgedanke der vorliegenden Erfindung ist es, den Transport
der von der Filteranordnung zurückgehaltenen Filtermasse innerhalb des Filtergehäuses
dadurch zu verbessern, dass mindestens zwei, vorzugsweise mehrere der Rotationskörper,
zur Erzeugung einer Kreiselpumpwirkung ausgebildet und angeordnet sind, wobei innerhalb
des Filtergehäuses zwischen den die Kreiselpumpwirkung erzeugenden Rotationskörpern
eine Leiteinrichtung vorgesehen ist, die dafür sorgt, dass die Druckseite eines
ersten Rotationskörpers mit der Saugseite eines in Strömungsrichtung dahinter
angeordneten Rotationskörpers verbunden wird. Gemäß der Erfindung
können die Filteranordnungen dabei entweder rotationskörperseitig oder
im Bereich der Zwischenräume zwischen den Rotationskörpern vorgesehen
sein. Rotationskörper und Leiteinrichtung sind dabei so angeordnet, dass innerhalb
des Filtergehäuses eine Art mehrstufige Pumpe entsteht, so dass das Druckniveau
in Strömungsrichtung der Filtermasse vom Eingang bis zum Ausgang ansteigt,
was von besonderem Vorteil ist, da nämlich durch den höheren Druck im
Bereich des Auslasses der Filtermasse, diese auch dort noch zuverlässig aus
der Filtervorrichtung abgeführt wird, selbst wenn es sich hierbei schon um
eine zähe Masse in Form eines Breies handelt. Die Rotationskörper, die
so ausgebildet und angeordnet sind, dass sie Kreiselpumpwirkung haben, nehmen das
Fluid wellennah auf und transportieren dies nach dem Wirkprinzip einer Kreiselpumpe
nach außen, wo dann mit Hilfe einer entsprechenden Leiteinrichtung die am Außenumfang
des Rotationskörpers höhere Geschwindigkeit der Flüssigkeit in Druck
umwandelt, der dann durch die Leiteinrichtung gezielt zur Saugseite des in Strömungsrichtung
dahinter angeordneten Rotationskörpers geleitet wird, der wiederum für
eine Druckerhöhung sorgt.
Um eine solche Leiteinrichtung möglichst effektiv
und mit geringem Bauaufwand zu bilden, ist gemäß einer Weiterbildung der
Erfindung vorgesehen, dass mindestens zwei in dem Gehäuse feststehend angeordnete
Platten vorgesehen sind, welche Teil der Leiteinrichtung bilden und von denen in
Strömungsrichtung gesehen, die erste Platte eine einen wellenfernen Strömungskanal
und die in Strömungsrichtung gesehen zweite Platte, einen wellennahen Strömungskanal
aufweist oder bildet. Mit Hilfe zwei solcher Platten kann sehr effizient die Strömungsrückführung
vom Außenumfang eines Rotationskörpers zum wellennahen Bereich des nachfolgenden
Rotationskörpers erfolgen und der dabei aufgrund der Kreiselpumpwirkung erzielte
Druckgewinn dem nächsten Rotationskörper nach Art einer mehrstufigen Pumpe
zugeführt werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung weist
eine oder weisen bevorzugt beide Platten Filteranordnungen auf, wobei diese Platten,
da sie feststehend innerhalb des Gehäuses angeordnet sind, zweckmäßigerweise
außenseitig über einen dort angeordneten Abfuhrkanal angeschlossen sind,
um die gefilterte Flüssigkeit in diesem Bereich abzuziehen.
Grundsätzlich kann gemäß der Erfindung jede
geeignete Filteranordnung eingesetzt werden, besonders vorteilhaft ist es jedoch,
wenn die Filteranordnung durch eine hohle Filterplatte gebildet wird, wie sie an
sich zum Stand der Technik zählt und deren bevorzugte Ausbildung weiter unten
beschrieben ist. Eine ideale Pumpwirkung wird erzielt, wenn gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung der Rotationskörper durch ein Kreiselpumpenlaufrad
gebildet wird. Insbesondere wenn mehrere solcher Kreiselpumpenräder innerhalb
der Vorrichtung hintereinander geschaltet sind, erfolgt eine intensive Abfuhr der
Filtermasse, so dass auch zähe und weitgehend von Flüssigkeit befreite
Filtermassen aus der Vorrichtung herausgepumpt werden können.
Eine weniger intensive Pumpwirkung, dafür aber eine
kompaktere Filtervorrichtung wird gemäß der Erfindung dadurch erzielt,
dass auch die Rotationskörper durch Filterplatten gebildet sind, die zur Abfuhr
der gefilterten Flüssigkeit über mindestens einen Kanal mit dem Abfuhrkanal
in der Welle leitungsverbunden sind. Dabei kann entweder die Filterplatte selbst
die Kreiselpumpwirkung fördernd ausgebildet sein oder aber, ggf. auch zusätzlich,
mit einer erhöhten Geschwindigkeit angetrieben sein, um eine geeignete Pumpwirkung
zu erzielen.
Erfindungsgemäß ist die den Rotationskörper
bildende Filterplatte mit einer saugmundartigen Durchbrechung nahe dem Außenumfang
der Welle ausgebildet, so dass das innerhalb des Filtergehäuses zu fördernde
Fluid wellennah die Filterplatte durchdringt, dann längs der Filterplattenfläche
vom Innen- zum Außenumfang gelangt, wonach innerhalb der Leiteinrichtung die
Umwandlung der kinetischen Energie in potentielle, d. h. in Druckgewinn erfolgt.
Um einerseits die Abfuhr der innerhalb der Filterplatte gelangten gefilterten Flüssigkeit
durch die zentrale Welle zu ermöglichen, andererseits jedoch eine möglichst
effiziente Saugmundstruktur im wellennahen Bereich zu schaffen, ist erfindungsgemäß
vorgesehen, dass die den Rotationskörper bildende Filterplatte eine zentrale
Ausnehmung aufweist, die lediglich über kanalbildende Speichen mit der Welle
sowohl mechanisch als auch leitungsverbunden ist. Die Speichen werden zweckmäßigerweise
symmetrisch zur Drehachse verteilt angeordnet und sind so zu dimensionieren, dass
einerseits ein ausreichender Querschnitt für die Abfuhr der gefilterten Flüssigkeit
gebildet ist, andererseits das zum Antrieb des Rotationskörpers erforderliche
Drehmoment übertragen werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung
sind die Rotationskörper in Form rotierender Filterplatten ausgebildet, die
über die zentrale Welle angetrieben sind und die gefilterte Flüssigkeit
durch die zentrale Welle abführen. Auch die Leiteinrichtung ist bevorzugt durch
Filterplatten gebildet, die allerdings, da sie drehfest mit dem Gehäuse verbunden
sind, über einen Abfuhrkanal innerhalb des Gehäuses zur Abfuhrt der gefilterten
Flüssigkeit angeschlossen sind. Das Gehäuse, das vorteilhaft eine im Wesentlichen
zylindrische Ausbildung hat, weist vorteilhaft einen Ringkanal als außenseitigen
Abfuhrkanal auf. Ein solcher Ringkanal kann auf einfache Weise dadurch gebildet
werden, dass das Gehäuse in diesem Bereich doppelwandig ausgebildet ist. Hierdurch
wird einerseits ein ausreichender Querschnitt für den Abfuhrkanal gebildet
andererseits kann hierdurch eine sehr kompakte Bauform gebildet werden.
Um die Strömungsverluste innerhalb der Filtervorrichtung
durch Rückfluss im Bereich der Rotationskörper möglichst niedrig
zu halten, ist insbesondere bei der Verwendung von Kreiselpumpenlaufrad innerhalb
der Vorrichtung zweckmäßigerweise ein Kreiselpumpenlaufrad so angeordnet,
dass der Saugmund des Kreiselpumpenlaufrads bis in die die Welle mit Abstand umgebende
Ausnehmung der vorgeschalteten feststehenden Filterplatte ragt.
Insbesondere wenn als Rotationskörper Filterplatten
eingesetzt werden, ist es von Vorteil, wenn die Rotationskörper in Gruppen
von zwei oder mehr Rotationskörpern angeordnet sind, wobei dann zwischen den
Gruppen von Rotationskörpern jeweils eine Leiteinrichtung angeordnet ist. Die
Anordnung der rotierend angetriebenen Filterplatten in Gruppen bewirkt eine bessere
Kreiselpumpwirkung, insbesondere wenn die Filterplatten im Hinblick auf die Kreiselpumpwirkung
nur wenig angepasst sind, sondern lediglich eine saugmundähnliche Ausnehmung
im Bereich um die Welle aufweisen und im Übrigen den Ausbildungen nach dem
Stand der Technik entsprechen.
Die mit Hilfe der vorbeschriebenen Pumpwirkung durch die
Vorrichtung geförderte Filtermasse kann ganz oder teilweise im Kreislauf geführt
werden, wobei dann eine entsprechend große Menge von noch zu filternder Flüssigkeit
zuzugeben ist, um die Konzentration der Filtermasse im Verhältnis zur Flüssigkeit
zu verringern. Die durch die Welle und den Ringkanal am Außenumfang des Gehäuses
abgezogene Filterflüssigkeit steht dann der weiteren Verwendung zur Verfügung.
Die erfindungsgemäße Filtervorrichtung kann nicht
nur als Filter, sondern bevorzugt auch als Teil eines biologischen Reaktors eingesetzt
werden, wobei die Vorrichtung dann gleichzeitig zur Umwälzung der im Reaktor
befindlichen Fluide/Massen dient, zumindest diese unterstützt. Es versteht
sich, dass dann gegebenenfalls kein geschlossenes Filtergehäuse erforderlich
ist, sondern lediglich ein rohrförmiges Gehäuse, das die für die
Pumpwirkung erforderliche hydraulische Umgebung schafft.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- in stark schematisierter vereinfachter Darstellung einen Längsschnitt durch
einen Teil einer Filtervorrichtung gemäß der Erfindung,
- Fig. 2
- die Filtervorrichtung gemäß Fig. 1 innerhalb eines Reaktors,
- Fig. 3
- eine alternative Ausführungsvariante in Darstellung nach Fig. 2,
- Fig. 4
- eine Filtervorrichtung, bei der als Rotationskörper Filterplatten eingesetzt
sind in Darstellung nach Fig. 2 und
- Fig. 5
- eine Filtervorrichtung, bei der gruppenweise Filterplatten eingesetzt sind in
Darstellung nach Fig. 2.
Die anhand von Fig. 1 in einem mittleren Abschnitt dargestellte
Filtervorrichtung 1 weist ein zylindrisches Gehäuse 2 auf, nahe dessen in Fig.
1 linken Ende ein Einlass für die zu filternde Flüssigkeit vorgesehen
ist. In analoger Weise ist an dem in Darstellung gemäß Fig. 1 gesehenen
rechten Ende der Filtervorrichtung ein Auslass für die nach dem Filtervorgang
im Gehäuse 6 verbleibende Filtermasse vorgesehen.
Zentral durch das Gehäuse 2 läuft eine Welle
3, die in den nicht dargestellten stirnseitigen Deckeln des Gehäuses 2 gelagert
und mittels eines außerhalb des Gehäuses 2 angeordneten Motors drehbar
angetrieben ist. Auf der Welle 3 sitzen drehfest eine Vielzahl von Rotationskörpern
in Form von Kreiselpumpenlaufrädern 4. Die in Fig. 1 nur schematisch darstellten
Kreiselpumpenlaufräder 4 weisen jeweils einen Saugmund 5 und eine radial außen
angeordnete Druckseite 6 auf und sind jeweils durch Leiteinrichtungen 7 innerhalb
des Gehäuses 2 vom benachbarten Laufrad 4 hydraulisch getrennt, derart, dass
die Druckseite 6 eines Laufrads über die Leiteinrichtung 7 mit den Saugmund
5 des in Durchströmungsrichtung des Gehäuses 2 nachfolgenden Laufrades
4 hydraulisch verbunden. Jede Leiteinrichtung 7 besteht aus einer in Strömungsrichtung
8 gesehen in dem Gehäuse feststehend angeordneten ersten Filterplatte 9 sowie
einer dazu mit Abstand angeordneten zweiten Filterplatte 10. Bei den Filterplatten
handelt es sich um hohle Platten, welche über ihre gesamte Oberfläche
einen mechanischen Filter bilden, durch den die in Filtervorrichtung 1 befindliche
Flüssigkeit, nicht jedoch die darin befindlichen Schwebstoffe hindurchtreten
können. Die Filterplatten 9 und 10 sind fest mit dem Gehäuse 2 verbunden,
wobei ihr Innenraum über radiale Kanäle 11 und 12 in einem gehäuseseitigen
Abfuhrkanal 13 münden, der durch einen Ringkanal des in diesem Bereich doppelwandig
ausgebildeten Gehäuses 2 gebildet ist. Die durch die Filterplatten 9 und 10
in das Innere der Platten eindringende und dann gefilterte Flüssigkeit wird
über die Kanäle 11 und 12 in den Abfuhrkanal 13 und von dort aus der Filtervorrichtung
1 herausgeleitet.
Die jeweils erste Filterplatte 9 einer Leiteinrichtung
7 reicht bis zur Welle 3 und ist gegenüber dieser abgedichtet. Radial nach
außen endet jede erste Filterplatte 9 mit deutlichem Abstand zur Innenseite
des Gehäuses 2 und ist im Bereich seiner radialen Außenseite über
Speichen 14 mit dem Gehäuse 2 verbunden, deren Inneres die radialen Kanäle
9 bilden. Diese Speichen 14 sorgen dafür, dass zwischen der Filterplatte 9
und der Innenwandung des Gehäuses 2 ein ausreichender Freiraum verbleibt, so
dass die vom Kreiselpumpenlaufrad 4 über den Saugmund 5 angesaugte und an der
Druckseite 6 des Rades 4 radial austretende Flüssigkeit um etwa 180° umgelenkt
wird, um dann zwischen der ersten Filterplatte 9 und der zweiten Filterplatte 10
wieder in Richtung zur Welle 3 und somit zum Saugmund 5 des in Durchströmungsrichtung
8 nächst folgenden Laufrades 4 gelangt. Hierzu weist die zweite Filterplatte
10 eine zentrale Ausnehmung 15 auf, in welche der Saugmund 5 des Kreiselpumpenlaufrades
4 eingreift. Die Außenseite der zweiten Filterplatte 10 schließt bündig
und dicht an die Innenseite des Gehäuses 2 an, wobei radiale Kanäle 12
vorgesehen sind, welche das Innere der zweiten Filterplatte 10 mit dem Abfuhrkanal
13 verbinden.
Da innerhalb der Filtervorrichtung 1 eine Vielzahl solcher
Kreiselpumpenlaufräder 4 mit nachgeschalteter Leiteinrichtung 7 hintereinander
angeordnet sind und über die Leiteinrichtung 7 der Druckgewinn eines in Strömungsrichtung
8 davor liegenden Laufrads 4 zum Saugmund des dahinter liegenden Laufrades 4 geleitet
wird, arbeitet die Filtervorrichtung 1 nach dem Prinzip einer mehrstufigen Pumpe,
d. h. der Druck innerhalb des Gehäuses 2 steigt in Fig. 1 von links nach rechts
nach jedem Laufrad 4 an. Dies hat den Effekt, dass in Durchströmungsrichtung
8 aufgrund des Druckanstiegs zum einen eine intensiver werdende Flüssigkeitsabfuhr
durch die Filterplatten 9 und 10 erfolgt und zum anderen die innerhalb der Filtervorrichtung
1 verbleibende Masse mit erhöhtem Druck in Richtung 8 und somit zum Ausgang
der Filtervorrichtung 1 gefördert wird. Es entsteht also eine intensive Filterung
bei gleichzeitig kontinuierlicher Abfuhr der in der Vorrichtung anfallenden Restmasse,
die ausgangsseitig eine breiartige Konsistenz aufweisen kann.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 ist schematisch
angedeutet, wie die anhand von Fig. 1 vorbeschriebene Filtervorrichtung innerhalb
eines Reaktors angeordnet werden kann. Solche Reaktoren werden beispielsweise zur
Behandlung von Abwasser eingesetzt. Das Reaktorgehäuse ist mit 16 gekennzeichnet
und weist typischerweise neben der eigentlichen Filtervorrichtung noch weitere Aggregatteile
auf, ist jedoch, da die übrigen Aggregatteile für die Verwirklichung der
Erfindung nicht wesentlich sind, hier nur bezogen auf die Filtervorrichtung, dargestellt.
Es versteht sich, dass das Aggregatgehäuse typischerweise ein Vielfaches der
Längsausdehnung der Filtervorrichtung 1 aufweist. Der zentrale Abfuhrkanal
13 ist, wie Fig. 2 zeigt, aus dem Reaktorgehäuse 16 herausgeführt, wohingegen
der Förderstrom durch die Filtervorrichtung 1 in Kreislauf geführt ist,
es sind allerdings geeignete Maßnahmen zur Abfuhr der verbleibenden Masse vorgesehen.
Wie dieses Ausführungsbeispiel insbesondere verdeutlichen soll, weist in diesem
Falle die Filtervorrichtung 1 kein geschlossenes, sondern ein an den Endseiten offenes
Gehäuse auf, da hier das Gehäuse lediglich die Aufgabe hat, im Bereich
der Kreiselpumpenlaufräder 4 und der Leiteinrichtungen 7 den erforderlichen
hydraulischen Abschluss nach außen hin zu gewährleisten, wohingegen die
eigentliche Gehäusefunktion durch das Reaktorgehäuse 16 sichergestellt
ist. Die dargestellte Filtervorrichtung 1 kann typischerweise zur Umwälzung
der im Reaktor befindlichen Fluide dienen, da die Filtervorrichtung 1 die Wirkung
einer mehrstufigen Pumpe hat.
Die in Fig. 3 dargestellte Variante unterscheidet sich
von der gemäß Fig. 2 dadurch, dass bei der Filtervorrichtung 1 a die Welle
3 mit den darauf sitzenden Kreiselpumpenlaufrädern 4 fest mit dem Reaktorgehäuse
16 verbunden ist, wohingegen das Gehäuse 2 mit den daran angebrachten Filterplatten
9 und 10 drehbar angetrieben innerhalb des Reaktorgehäuses ist. Hierzu ist
der Abfuhrkanal 13 in einen zentralen Kanal 13a geführt, welcher konzentrisch
zur Drehachse des Gehäuses und mittig aus dem Reaktorgehäuse 16 herausgeführt
ist. Die Durchströmrichtung 17 durch die Filtervorrichtung 1 a ist demgemäß
genau entgegengesetzt zu der Durchströmrichtung 8 der Filtervorrichtung 1.
Die in dem Reaktorgehäuse 16 nach Fig. 4 angeordnete
Filtervorrichtung 1 b unterscheidet sich von der anhand der Fig. 1 und 2 dargestellten
Filtervorrichtung 1 dadurch, dass statt der Kreiselpumpenlaufräder 4 Filterplatten
18 eingesetzt sind, welche in gleicher Weise hohl wie die Filterplatten 9 uns 10
sind, die jedoch sowohl mit Abstand zum Gehäuse 2 wie die Filterplatten 9 als
auch mit Abstand zur Welle 3b wie die Filterplatten 10 angeordnet sind. Die mechanische
Verbindung der Filterplatten 18 zur Welle 3b erfolgt über Speichen 19, die
vom Innenumfang der Filterplatten 18 radial zur Welle 3 b gerichtet und dort befestigt
sind. Die Speichen 19 sind hohl, ebenso wie die Welle 3b, so dass über das
Innere der Speichen ein radialer Kanal 20 gebildet ist, der in einen zentralen Abfuhrkanal
21 innerhalb der Welle 3b mündet. Durch die Filterplatten 18 wird innerhalb
der Filtervorrichtung 1 b zusätzliche Filterfläche geschaffen. Die Pumpwirkung
wird dadurch erzielt, dass eine saugmundähnliche zentrale Ausnehmung zwischen
Welle und dem Innenumfang der Filterplatte 8 gebildet ist, die lediglich durch die
Speichen 19 durchsetzt ist, so dass die in der Filtervorrichtung 1 b befindliche
Flüssigkeit zu beiden Seiten der Filterplatte 18, diese umströmen und
radial nach außen mitgenommen werden kann, wenn der auf der Welle 3b angeordnete
Filterplattenstapel mit ausreichender Geschwindigkeit angetrieben wird. Eine ausreichende
Geschwindigkeit ist typischerweise dann gegeben, wenn diese mehr als 3 m/s beträgt,
also die Filterplatten 18 zum Gehäuse eine Mindestgeschwindigkeit von mehr
als 3 m/s aufweisen. Die Durchströmrichtung 8 entspricht daher etwa der der
Filtervorrichtungen 1 bzw. 1 a, wobei die Filterplatten beidseitig umströmt
sind.
Eine Weiterbildung dieser anhand von Fig. 4 dargestellten
Vorrichtung ist in Fig. 5 dargestellt. Dort sind anstelle einzelner Filterplatten
18 diese in Gruppen, hier paarweise angeordnet, so dass jeweils zwischen einem Paar
von Filterplatten 18 sich in Durchströmungrichtung 8 eine Leiteinrichtung 7
anschließt. Hierdurch wird zum einen die Filterfläche weiter vergrößert,
zum anderen die gegenüber der Kreiselpumpenlaufradanordnung verminderte Pumpwirkung
verbessert, da die Flüssigkeit insbesondere im Bereich zwischen einem Filterplattenpaar
18 besonders intensiv radial nach außen mitgenommen wird, wenn die Welle 3b
rotiert wird.
Bezugszeichenliste
- 1
- Filtervorrichtung
- 1 a
- in Fig. 3
- 1 b
- in Fig. 4
- 1 c
- in Fig. 5
- 2
- Gehäuse
- 3
- Welle
- 3b
- Welle in den Fig. 4 und 5
- 4
- Kreiselpumpenlaufrad
- 5
- Saugmund
- 6
- Druckseite
- 7
- Leiteinrichtung
- 8
- Durchströmungsrichtung durch das Gehäuse
- 9
- erste Filterplatte
- 10
- zweite Filterplatte
- 11
- radialer Kanal in 9
- 12
- radialer Kanal in 10
- 13
- Abfuhrkanal
- 13a
- zentraler Abfuhrkanal in Fig. 3
- 14
- Speichen
- 15
- zentrale Ausnehmung
- 16
- Reaktorgehäuse
- 17
- Durchströmungsrichtung in Fig. 3
- 18
- Filterplatten
- 19
- Speichen
- 20
- radialer Kanal
- 21
- zentraler Abfuhrkanal