Gegenstand der Erfindung sind eine Vorrichtung und ein
Verfahren zum Erfassen von Objekten bei Nähmaschinen sowie mit dieser Vorrichtung
erfassbare Nähmaschinenobjekte gemäss den Merkmalen der Patentansprüche
1 und 9 und 10.
Nähmaschinen umfassen in der Regel eine Mehrzahl von
Teilen, die wieder lösbar an die Maschine angekoppelt werden können. Beispiele
hierfür sind Nähnadeln, Nähfüsse, Stichplatten, Greifergehäuse,
Unterfadenspule, Stickrahmen und dergleichen. Gewisse Kombinationen solcher Teile
sind nicht zulässig oder bedingen eine Einschränkung beim Betrieb der
Nähmaschine. So darf z.B. eine Dreifachnadel nur zusammen mit einer Stichplatte
mit einem entsprechend breiten Einstichloch verwendet werden, und es ist bei gewissen
Nähnadeln und/oder Nähfüssen erforderlich, den Schwenkbereich der
Nadelstange für die Erstellung von Zick-Zack-Stichen einzuschränken oder
solche Schwenkbewegungen gar vollständig zu unterbinden.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Ansätze
zur Lösung dieses Problems bekannt. So können beispielsweise die an die
Maschine angeschlossenen Komponenten mittels einer menugesteuerten Benutzerschnittstelle
ausgewählt bzw. der Nähmaschinensteuerung mitgeteilt werden. In einem
Speicher der Steuerung sind die zulässigen Kombinationen und gegebenenfalls
die erforderlichen Einschränkungen der Wertebereiche für die auszuführenden
Bewegungen hinterlegt. Entsprechend der manuell angegebenen Komponenten setzt die
Steuerung dann selbständig die zulässigen Wertebereiche fest und/oder
generiert Warnhinweise. Die manuelle Eingabe von angeschlossenen Nähmaschinenelementen
birgt die Gefahr von Fehleingaben in sich.
Aus der
JP9056963
ist es bekannt, bei Nähnadeln mittels Laserstrahlen Strichcodes einzugravieren,
die dann zur Identifizierung dieser Nadeln benutzt werden können. Dazu sind
aufwändige optische Strichcodeleser erforderlich. Die
JP9056963
liefert keinen Hinweis dafür, dass solche Lesegeräte an einer
Nähmaschine angeordnet werden könnten. Die hohen Kosten und der Platzbedarf
für solche Lesegeräte sprechen gegen die Anordnung solcher Geräte
an einer Nähmaschine.
Aus der
DE 19646707 A1
ist es bekannt, auf einer Unterfadenspule eine eindeutige Spulenkennung
in Form eines Strichcodes aufzubringen. Beim Aufspulen eines Fadens auf die Spule
werden Daten wie das Aufspuldatum oder die Fadenlänge in Verbindung mit den
Daten des Strichcodes gespeichert. Beim Einsetzen der Spule in die Nähmaschine
wird der Barcode von einem Barcode-Leser erfasst, und die zugeordneten gespeicherten
Daten werden weiter verarbeitet. Zweck dieser Anordnung und des Verfahrens ist es,
eine lückenlose Dokumentation der den Unterfaden betreffenden Daten zu ermöglichen.
Die
DE 102005007007
zeigt eine Möglichkeit auf, mit einer Kamera mit nachgeschalteter
Bildverarbeitungseinheit Nähmaschinenteile zu erkennen. Bei einer solchen Anordnung
mit räumlicher Auflösung kann die Kamera mehrere Nähmaschinenteile
gleichzeitig überwachen.
Analog zur Erfassung von Nähmaschinenteilen zwecks
Sicherstellung des einwandfreien zusammenspiels dieser Teile können Eigenschaften
des Nähguts und des Unter- und des Oberfadens erfasst und zur Sicherstellung
einer einwandfreien Nahtqualität benutzt werden. Für die Bearbeitung eines
bestimmten Nähguts müssen geeignete Fadenqualitäten, insbesondere
geeignete Fadenfarben durch den Benutzer festgelegt werden. Bei Unterfadenspulen
ist es möglich, dass Fäden unterschiedlicher Qualität und Farbe (für
den Benutzer zumindest während des Nähens nicht sichtbar) aufgewickelt
sind. Beim Nähen kann somit z.B. plötzlich die Fadenfarbe wechseln oder
das Ende des Unterfadens erreicht werden.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, mit denen verhältnismässig
einfach und kostengünstig eine Identifizierung bzw. Charakterisierung von Eigenschaften
von Nähmaschinenelementen oder Nähelementen möglich ist. Eine weitere
Aufgabe der Erfindung besteht darin, Fehler, die im Zusammenhang mit den erfassten
Nähmaschinenteilen oder Nähelementen auftreten könnten, zu verhindern.
Diese Aufgaben werden gelöst durch eine Vorrichtung
und ein Verfahren zum Erfassen von Objekten bei Nähmaschinen sowie durch mit
dieser Vorrichtung erfassbare Nähmaschinenobjekte gemäss dem Oberbegriff
der Patentansprüche 1, 9 und 10.
Mit der erfindungsgemässen Vorrichtung und dem erfindungsgemässen
Verfahren können Nähmaschinenteile und/oder Nähelemente anhand ihrer
Farbe oder anhand eines Farbcodes identifiziert werden. Entsprechende Daten zu Referenzfarben
können z.B. in einem der Steuerung der Nähmaschine zugänglichen Speicher
gespeichert werden. Eine Erfassung von Objektfarben ist auch unabhängig von
gespeicherten Referenzfarben möglich. Erfasste Farben können die Steuerung
der Nähmaschine beeinflussen. Die Kategorie Nähelemente bzw. Nähobjekte
umfasst das Nähgut und die für die Verarbeitung des Nähguts verwendeten
Fäden je vor und nach deren Verarbeitung. Die Kategorie Nähmaschinenteile,
fortan auch Nähmaschinenobjekte genannt, umfasst alle Teile bzw. Zubehörteile,
welche mit der Nähmaschine wieder lösbar verbunden oder in Wirkverbindung
gebracht werden können. Die Erfassung der Farbe bzw. des Farbcodes erfolgt
vorzugsweise mittels einer programmierbaren integrierten elektronischen Schaltung,
wobei mehrere Fotodioden mit unterschiedlichen Farbfiltern und eine Auswerteelektronik
monolithisch auf einem einzigen gemeinsamen Chip integriert sein können. Eine
solche Schaltungsanordnung ist beispielsweise aus dem Datenblatt "TCS230, Programmable
Color Light-to-Frequency Converter" (TAOS046-January 2003) von Texas Advanced Optoelectronic
Solutions Inc. bekannt. Ein ähnlicher Sensor wird von der Firma Agilent unter
der Bezeichnung HDJD-S722-QR999 angeboten. Derartige Vorrichtungen zum Erfassen
von Farben können - selbst dann, wenn sie eine zusätzliche Abbildungsoptik
und ergänzende Farbfilter zum Abblocken des Infrarotanteils sowie eine Lichtquelle
umfassen - kostengünstig und auf kleinstem Raum hergestellt werden. Sie können
- je nach gewählter Abbildungsoptik - kleine Flächen in der Grössenordnung
von etwa 1mm2 oder weniger bis hin zu grösseren Bereichen in der
Grössenordnung von etwa 10cm2 oder mehr auf die lichtempfindliche
Sensorfläche abbilden. Die Entfernung zum jeweils zu erfassenden Objekt kann
- abhängig von der jeweiligen Abbildungsoptik - in der Grössenordnung
von etwa 1mm bis deutlich über 10cm betragen. Im Unterschied zu Kameras umfassen
Farbsensoren keine Mittel zur räumlichen bzw. örtlichen Auflösung
eines zweidimensionalen Bildes. Ein Farbsensor umfasst in der Regel mehrere lichtempfindliche
Elemente mit spektralen Empfindlichkeiten bei je einer der Grundfarben Rot, Grün
und Blau. Die spektrale Empfindlichkeit jedes der Sensorelemente kann z.B. mittels
vorgelagerter Farbfilter erreicht werden. Die räumlich verteilt angeordneten
Sensorelemente gleicher spektraler Empfindlichkeit werden jeweils zusammengeführt
und gemeinsam ausgewertet. Dadurch können lokale Inhomogenitäten ausgeglichen
werden. Im Weiteren wird so im Vergleich zu einem einzelnen Sensorelement die Sensitivität
erhöht und die Empfindlichkeit gegenüber kleinen Positionsänderungen
des zu erfassenden Objekts verkleinert. Der Farbsensor liefert ausgangsseitig analoge
oder digitale Farbinformationen des gesamten erfassten Objektbereichs.
Das zum Erfassen von Objektfarben erforderliche Licht kann von einer oder mehreren
Lichtquellen erzeugt werden. Insbesondere kann dazu das natürliche Tageslicht
der Sonne, das Licht von künstlichen Lichtquellen mit geeigneter Spektralverteilung
im Raum, der die Nähmaschine umgibt, oder das Licht von künstlichen Lichtquellen
im Bereich der Nähmaschine genutzt werden.
Anstelle einer direkten Objektabbildung auf die spektral lichtempfindlichen Sensorelemente
mittels Linsen, Spiegeln und dergleichen können auch Lichtleiter dazu benutzt
werden, Licht vom jeweils zu erfassenden Nähmaschinen- bzw. Nähobjekt
auf den Sensor zu leiten. Der integrierte Farbsensor umfasst zusätzlich zu
den Fotodioden mit verschiedenen Farbfiltern auch solche ohne Farbfilter. Vorzugsweise
ist eine Vorrichtung mit einer weissen LED zum Beleuchten der zu erfassenden Objekte
vorgesehen. Besonders vorteilhaft sind sogenannte True White LEDs, bei denen eine
ultraviolette LED zur Anregung von RGB-Phospors benutzt wird, wie sie beispielsweise
von Toyoda Gosei unter der Artikelnummer E1S40-1W0C6-01 angeboten werden. Sie erzeugen
ein besonders helles, in der Spektralverteilung dem Tageslicht sehr ähnliches
Lichtspektrum. Die Beleuchtungsvorrichtung kann Linsen und/oder Lichtleiter umfassen.
Anstelle einer Weisslichtquelle könnten drei unabhängig voneinander ansteuerbare
Lichtquellen mit den Farben Rot, Grün und Blau zur Objektbeleuchtung verwendet
werden. Bei gleichzeitiger Ansteuerung der drei Lichtquellen kann weisses Licht
erzeugt werden. Alternativ können die drei Lichtkanäle auch separat angesteuert
werden. Bei alternierender Ansteuerung der drei Lichtquellen in rascher Folge ist
es möglich, beim Farbsensor auf Farbmasken zu verzichten und die Ausgänge
des oder der spektral breitbandigen lichtempfindlichen Elemente zeitlich gestaffelt
drei Auswertungskanälen zuzuführen. Die zu erfassenden Nähmaschinenobjekte
sind jeweils in bestimmten Farben ausgeführt oder umfassen Farbmarken bzw.
Farbcodes oder Bereiche mit einem oder mehreren Farbpunkten. Die Farbcodes auf den
einzelnen Objekten sind so angeordnet, dass sie bei korrektem Anschluss an die Nähmaschine
vom jeweils zugeordneten Farbsensor erfasst werden können. Zusätzlich
können auch Mittel vorgesehen sein, welche die Erfassung von Farbmarken verhindern,
z.B. dann, wenn die gekennzeichneten Objekte nicht oder nicht korrekt an die Nähmaschine
angeschlossen sind, z.B. federnde Abdeckungen oder Klappen aus Kunststoff oder Metall,
welche die Farbmarken abdecken und bei korrekter Montage an der Nähmaschine
mittels korrespondierender mechanischer Anschlagmittel freigeben.
Zur Erfassung jedes der zu erfassenden Objekte kann eine individuelle Erfassungsvorrichtung
vorgesehen sein, wobei diese möglichst nahe beim jeweils zu erfassenden Objekt
angeordnet ist. Eine Erfassungsvorrichtung kann aber auch umschaltbare optische
Elemente oder andere Mittel umfassen, welche die sequentielle Erfassung von Farbmarken
mehrerer Objekte mittels nur eines zentral angeordneten Farbsensors ermöglichen.
Bei geeigneter Wahl der Farben können auch mehrere Objekte bzw. Farbmarken
simultan von lediglich einem Farbsensor erfasst werden.
Die Farbsensoren und/oder die zugehörigen Abbildungsoptiken
und/oder Lichtleiter bzw. Teile davon können an der Nähmaschine fest oder
beweglich angeordnet sein.
Die Erfassungsvorrichtung umfasst einen Sollgrössen-
oder Vergleichsspeicher, in dem die von der Maschine erfassbaren Farben bzw. deren
digitalisierte Äquivalente gespeichert bzw. speicherbar sind.
Anhand der von einem oder mehreren Farbsensoren erfassten
Farben bzw. Farbmarken oder Farbcodierungen erkennt die Nähmaschinensteuerung
an die Nähmaschine angeschlossene Nähmaschinenobjekte und/oder Nähobjekte
und führt entsprechend angepasste Steueralgorithmen aus. Die hierzu erforderlichen
Verarbeitungsvorschriften oder Funktionen sind in einem der Nähmaschinensteuerung
zugänglichen Speicher gespeichert.
Unter Mitwirkung der Erfassungsvorrichtung mit dem oder den Farbsensoren können
Bedienungs-, Überwachungs- und Kontrollaufgaben automatisiert, vereinfacht
oder verbessert werden. Insbesondere ist es möglich, Fehler und mögliche
Konflikte zu erkennen. Beim Auftreten solcher Fehler oder Konflikte können
Warnungen ausgegeben oder die Ausführung gewisser Folgeoperationen verhindert
werden. Die Vorrichtung hilft somit, Unfälle zu verhindern und die Qualität
des Nähvorgangs sicherzustellen oder zu verbessern.
Die Farbsensoren können auch zur Vorgabe bzw. zum
Programmieren von Vergleichskriterien für den Sollgrössenspeicher verwendet
werden. Alternativ oder zusätzlich können solche Farbmerkmale auch über
eine Schnittstelle in den Sollgrössenspeicher eingelesen werden.
Anhand einiger Figuren wird die Erfindung im Folgenden
näher beschrieben. Dabei zeigen
- Figur 1
- eine Nähmaschine in Seitenansicht,
- Figur 2
- eine Explosionsdarstellung eines Teils des Greifers mit Spulenkapsel und Unterfadenspule,
- Figur 3
- eine Stichplatte,
- Figur 4
- eine Nähmaschine mit Anschiebe- bzw. Nähtisch,
- Figur 5
- eine Detailansicht einer Nähmaschine mit angesetztem Stickmodul im Bereich
des Unterarms,
- Figur 6
- einen Nähfuss,
- Figur 7
- eine Detailansicht der Nähmaschine im Bereich der Nähnadel und des
Nähfusses,
- Figur 8
- ein Nähfuss mit integriertem Farbsensor,
- Figur 9
- ein Lichtwellenleiterbündel,
- Figur 10
- eine Anordnung mit beidseitig gespleisstem Lichtwellenleiterbündel zur
Erfassung von Farbmarken an mehreren Objekten,
- Figur 11
- eine perspektivische Darstellung einer Haushaltnähmaschine mit einem Garnrollenkarussell
mit angedocktem Zusatzgarnrollenhalter.
Figur 1 zeigt schematisch eine Nähmaschine 1 mit einem
Sockel 3, einem auf dem Sockel 3 befestigten und abgestützten Ständer
5 und daran befestigtem Frei- bzw. Unterarm 7 sowie dem Oberarm 9. Am Oberarm 9
sind seitlich eine Anzeige 10 bzw. ein Bildschirm und Bedienelemente 12 angeordnet.
Das vordere Ende des Oberarms 9 ist als Nähmaschinenkopf 11 ausgebildet. An
der Unterseite des Nähmaschinenkopfs 11 ragen eine Nadelstange 13 mit einem
Nadelhalter 15, eine in den Nadelhalter 15 eingesetzte Nähnadel bzw. Nadel
17, ein Nähfusshalter 19 mit einem darin eingesetzten Nähfuss 21 und eine
Einfädelvorrichtung 23 hervor. Die Nähmaschine 1 umfasst an mehreren Stellen
Farbsensoren 25, wovon in Figur 1 beispielhaft einige dargestellt sind. Die Farbsensoren
25 sind dazu ausgebildet, innerhalb des jeweiligen Erfassungsbereichs an Nähmaschinenobjekten
oder Nähobjekten bzw. an zugehörigen Farbmarken 26 gestreutes Licht zu
erfassen. Das Licht kann von einer oder mehreren Lichtquellen 32 erzeugt werden.
Je nach Art des jeweiligen Farbsensors 25 kann das natürliche Tagslicht und/oder
Licht von Kunstlichtquellen im Raum, in dem sich die Nähmaschine 1 befindet
und/oder Licht von Lichtquellen 32 der Nähmaschine 1 zur Beleuchtung der zu
erfassenden Objekte benutzt werden. Insbesondere können solche Lichtquellen
32 im Bereich der Farbsensoren 25 angeordnet oder zusammen mit diesen in gemeinsamen
Gehäusen integriert sein. Die Erfassungsbereiche werden mittels optischer Elemente
wie Linsen, Spiegel, Lichtleiter und dergleichen festgelegt oder durch diese mitbestimmt.
Im Beispiel von Figur 1 ist einer der Farbsensoren 25 seitlich einer am Oberarm
nach oben ragenden Spulereinrichtung 27 derart angeordnet, dass er bei einer auf
den Dorn der Spulereinheit 27 aufgesetzten Unterfadenspule 29 die Fadenfarbe des
zwischen den Spulenflanschen auf die Welle der Unterfadenspule 29 aufgewickelten
Fadens erfassen kann. Ein weiterer Farbsensor 25 ist in den Oberarm 9 der Nähmaschine
1 eingebaut und erfasst mittels eines Lichtleiters 31 bzw. eines Bündels von
Lichtleitern 31 die Farbe eines der Spulenflansche bzw. einer aussen auf den Spulenflansch
aufgebrachten Farbmarke 26. Ein weiterer Farbsensor 25 ragt am Oberarm 9 der Nähmaschine
1 nach oben. Er ist derart angeordnet, dass seine Abbildungs- oder Erfassungsoptik
24 zum Dorn eines Garnrollenhalters 34 hin gerichtet ist. Bei auf den Garnrollenhalter
34 aufgesetzter Oberfadenspule kann dieser Farbsensor 25 die Farbe des darauf aufgewickelten
Garns erfassen. Neigt sich während des Nähens der Garnvorrat dem Ende
zu, erfasst der Farbsensor 25 zusätzlich auch die Farbe des Spulenkörpers.
Der vom Farbsensor 25 festgestellte Farbwechsel ist somit ein Indikator für
das nahende Fadenende. Bei fehlender Oberfadenspule kann - bei entsprechend grossem
Erfassungsbereich - die Farbe des Garnrollenhalters 34 erfasst werden. Bei entsprechender
Farbgebung des Garnrollenhalters 34 kann so das Fehlen einer Oberfadenspule detektiert
werden.
Ein weiterer Farbsensor 25 ist in den Unterarm 7 eingebaut. Er umfasst zwei Lichtleiterbündel
31, welche z.B. mittels (nicht dargestellter) integriert-optischer Schaltelemente
wechselweise mit den lichtempfindlichen Bereichen des Farbsensors 25 verbunden werden
können. Eines dieser Lichtleiterbündel 31 endet unterhalb einer Stichplatte
33 und kann eine an deren Unterseite angebrachte Farbmarke 26 erfassen. Das andere
der Lichtleiterbündel 31 endet an der Innenseite einer Klappe 37, welche zum
Öffnen und Schliessen eines Greifergehäuses 38 dient. Von dort aus wird
die Farbe der Spulenkapsel 39 oder einer auf dieser angebrachten Farbmarke 26 erfasst,
wie dies in der Explosionsdarstellung eines Teils eines Greifers 35 mit Spulenkapsel
39 und Unterfadenspule 29 dargestellt ist.
Im Unterarm 7 oder generell an beliebigen geeigneten Orten in oder am Nähmaschinengehäuse
können weitere Farbsensoren 25 angeordnet sein. Diese können z.B. zum
Erfassen der Farbe des Unterfadens innerhalb des Greifergehäuses 38 oder der
Farbe einer am Flansch der Unterfadenspule 29 ausgebildeten Farbmarke 26 dienen.
Im Beispiel von Figur 2 ist die Farbmarke 26 an der Spulenkapsel 39 als Farbfleck
ausgebildet. Bei der Unterfadenspule 29 ist der gesamte gelochte Flansch als Farbmarke
26 ausgebildet.
Ein weiterer Farbsensor 25 ist beim in Figur 1 dargestellten
Beispiel in einem seitlich an den Nähmaschinenkopf 11 ankoppelbaren Funktionsmodul
41 so angeordnet, dass er am Nähfuss 21 und/oder an der Nähnadel 17 ausgebildete
Farbmarken 26 erfassen kann. Dieser Farbsensor 25 umfasst eine entsprechende Abbildungsoptik
24, die den Erfassungsbereich auf Bereiche mit den Farbmarken 26 an den zu erfassenden,
an die Nähmaschine 1 angeschlossenen Nähmaschinenobjekten einschränkt.
Bei der Nähnadel 17 kann dieser Bereich z.B. für eine obere Stellung der
Nadelstange 13 festgelegt werden, die zum Auswechseln der Nähnadel 17 vorgesehen
ist.
Ein am Nähmaschinenkopf 11 oder an einem Funktionsmodul 41 ausgebildeter, nach
unten gerichteter Farbsensor 25 kann auch zum Erfassen der Farbe des auf dem Unterarm
7 aufliegenden Nähguts (nicht dargestellt) oder zum Erfassen von Farbmarken
26 an der Oberseite der Stichplatte 33 (Figur 3) und/oder eines zur Vergrösserung
der Nähfläche an den Unterarm 7 angeschlossenen Anschiebe- oder Nähtischs
43 (Figur 4) oder eines Stickmoduls 45 (Teildarstellung in Figur 5) ausgebildet
sein. Um zu verhindern, dass bei grossen Abständen zwischen dem Farbsensor
25 und der zu erfassenden Farbmarke 26 Fremdobjekte im Zwischenraum erfasst werden,
kann die Erfassung z.B. durch eine Benutzeraktion wie das Drücken einer der
Bedientasten 12 ausgelöst und/oder bestätigt werden. Alternativ können
Farben oder Farbmarken 26 unten oder seitlich an solchen Objekten angeordnet sein
und z.B. von am Unterarm 7 angeordneten Farbsensoren 25 erfasst werden, wie dies
in Figur 5 dargestellt ist. Vorzugsweise ist der Farbsensor 25 so angeordnet, dass
unterschiedliche an den Unterarm 7 ankoppelbare Nähmaschinenobjekte mit einem
Farbcode 26 an der entsprechenden Stelle erfasst werden können.
Die Farben der Farbmarken 26 der von einem Farbsensor 25 zu erfassenden Objekte
sind in der Regel so festgelegt, dass der Farbsensor 25 bzw. die mit dem Farbsensor
25 in Wirkverbindung stehende Steuerung aufgrund der erfassten Farben die jeweiligen
Objekte eindeutig zu identifizieren vermag.
Dort, wo kein eindeutiger Rückschluss von einer erfassten Farbe auf ein Objekt
möglich ist (z.B. wenn der Farbsensor 25 zum Erfassen der Nähgutfarbe
verwendet wird, oder wenn die Erfassung einer Farbmarke 26 durch ein Fremdobjekt
innerhalb des Erfassungsbereichs gestört oder verhindert wird), kann der Benutzer
z.B. mittels einer Text- oder Bildanzeige auf dem Bildschirm 10 zu einer präzisierenden
Eingabe oder Auswahl mittels der Bedienelemente 12 aufgefordert werden. Vorzugsweise
kann der Betriebsmodus bzw. die Art der Erfassung und Verarbeitung von Farben und
Farbcodes 26 mittels des oder der Farbsensoren 25 interaktiv durch den Benutzer
beeinflusst oder festgelegt werden. So kann z.B. festgelegt werden, dass Farbsensoren
25, mit denen Farbmarken 26 bestimmter Objekte eindeutig erfasst werden, kontinuierlich
arbeiten, oder dass jene Farbsensoren 25, die keine eindeutigen Ergebnisse liefern,
manuell per Knopfdruck abgefragt werden müssen.
Figur 6 zeigt einen Nähfuss 21, bei dem sowohl die
Fläche, welche eine kegelförmige Ausnehmung 47 zum Zentrieren am Gegenstück
des Nähfusshalters 19 umrandet, als auch ein farbiger alphanumerischer Code
an der Vorderseite als Farbmarke genutzt werden können - je nachdem, wie der
Erfassungsbereich des zugehörigen Farbsensors 25 liegt. Der Farbsensor 25 kann
z.B. im Nähmaschinenkopf 11 angeordnet sein, wobei die Farbmarken 26 mittels
Lichtleitern 31 erfasst werden, die in den Nähfusshalter 19 integriert oder
an diesem befestigt sind (nicht dargestellt).
Analog dazu kann der obere Bereich einer Nähnadel 17 mit einer Farbmarke 26
gekennzeichnet sein, die mittels in die Nadelstange 13 integrierter oder an dieser
befestigter Lichtleiter 31 von einem Farbsensor 25 im Nähmaschinenkopf 11 erfasst
werden kann.
In Figur 7 ist eine Anordnung mit einem am Nähfusshalter 19 festgeklemmten
Nähfuss 21 und einer in den Nadelhalter 15 eingesetzten Nähnadel 17 dargestellt.
Die Farbmarken 26 sind in Gestalt fahnen- oder knopfartiger Elemente aus Kunststoff
im oberen Bereich der Nähnadel 17 bzw. des Nähfusses 21 befestigt. Zur
Befestigung können beispielsweise wieder lösbare Schnappverbindungen genutzt
werden. Zum Anordnen der Lichtleiterenden an der Nadelstange 13 bzw. dem Nähfusshalter
19 unmittelbar gegenüber der Farbmarken 26 können zusätzliche Haltemittel
vorgesehen sein.
Generell können Farbmarken 26 z.B. direkt am jeweiligen Objekt aufgedruckt,
aufgeklebt, oder in sonstiger Weise dort angebracht werden.
Farbsensoren 25 oder zugehörige Teile davon wie z.B.
Lichtleiter 31 oder Abbildungsoptiken 24 können auch teilweise oder vollständig
in Zubehörteile bzw. Nähmaschinenelemente integriert sein. Figur 8 zeigt
einen Nähfuss 21, bei dem der Farbsensor 25 und eine nach unten gerichtete
Linse bzw. die Erfassungsoptik 24 hinter oder neben der Nähfusssohle in den
Nähfuss 21 integriert sind. Die elektrische Verbindung des Farbsensors 25 mit
der Nähmaschinensteuerung 57 (Fig. 10) erfolgt über ein Anschlusskabel
49 mit einem Stecker 51, der in eine korrespondierende Buchse 53 (Fig. 1) oder Kupplung
am Nähmaschinenkopf 11 eingesteckt wird.
Bei einer weiteren Variante sind lediglich Lichtleiter 31 und gegebenenfalls Ein-
und Auskopplungselemente wie optische Linsen und Spiegel in den Nähfuss 21
integriert, und Der Farbsensor 25 ist in diesem Fall im Maschinenkopf 11 angeordnet.
Die optische Verbindung der Lichtleiter 31 im Nähfuss 21 mit dem Farbsensor
25 bzw. mit weiteren Lichtleitern 31, die mit dem Farbsensor 25 verbunden sind,
kann z.B. über eine Kupplungsstelle im Bereich der kegelförmigen Ausnehmung
47 (nicht dargestellt) oder über ein Anschlusskabel 49 mit einem optischen
Steckverbinder (analog zum elektrischen Anschlusskabel 49) erfolgen.
Grundsätzlich ist die Codierung aller optischen oder
elektrischen Verbindungen von Zubehörteilen mit der Nähmaschine 1 mittels
Farbmarken 26 möglich, wobei im Bereich der Schnittstellen der Zubehörteile,
also z.B. an den Stirnseiten der Umhüllungen von Anschlusssteckern 51, Farbmarken
26 angeordnet sind, und wobei am nähmaschinenseitigen Teil dieser Schnittstellen
korrespondierende Elemente der Erfassungsvorrichtung wie z.B. die Enden von mit
einem Farbsensor 25 verbundenen Lichtleitern 31 ausgebildet sind.
Figur 9 zeigt symbolisch einen Abschnitt einer Faseroptik mit mehreren zu einem
Bündel zusammengefassten Multimode-Glasfaser-Lichtleitern 31, die von einem
Schutzmantel 55 umhüllt sind. Solche Faseroptiken umfassen in der Regel eine
Vielzahl einzelner Glas- oder Kunststofffasern. Der besseren Übersichtlichkeit
halber sind in Figur 9 nur wenige dieser Fasern dargestellt.
Ein oder mehrere der Lichtleiter 31 können zur Beleuchtung von Farbmarken 26
am Ende des Lichtleiterbündels mittels der maschinenseitigen Lichtquelle 32
(Figur 10) benutzt werden. Die Lichtquelle 32 umfasst dabei ein Frequenzspektrum,
welches zur Erfassung und Unterscheidung aller verwendeten Farben der Farbmarken
26 genügt. Die restlichen Lichtleiter 31 dienen dazu, Licht, welches an Farbmarken
26 innerhalb des jeweiligen Erfassungsbereichs am Ende dieser Lichtleiter 31 reflektiert
bzw. gestreut wird, dem jeweils zugeordneten Farbsensor 25 zuzuführen. Das
Licht muss nicht zwingend von einer eigens zur Beleuchtung von Farbmarken 26 vorgesehenen
Lichtquelle 32 her stammen. Je nach Anordnung der Farbmarken 26 kann auch das Umgebungslicht
bzw. das Tageslicht ausreichend sein.
Faserbündel können auch ein- oder beidseitig
in einzelne Teilstränge aufgespleisst sein. Auf diese Weise können mehrere
Farbmarken 26 verschiedener Objekte, die an unterschiedlichen Orten positioniert
sind mit nur einem Farbsensor 25 erfasst werden. Eine solche Anordnung ist schematisch
in Figur 10 dargestellt.
Der oder die Farbsensoren 25 umfassen je eine Ausgangsschnittstelle,
die z.B. je einen Kanal für Rot-, Grün- und Blau-Anteile oder alternativ
einen digitalen Kommunikationskanal umfassen kann. Die Farbsensoren 25 stehen so
in Wirkverbindung (diese ist in Figur 10 schematisch als gepunktete Linie dargestellt)
mit einem Sollgrössenspeicher für Farben, kurz Speicher 59 genannt. Der
Speicher 59 kann beispielsweise Bestandteil der Nähmaschinensteuerung 57 sein.
Alternativ könnte ein solcher Speicher 59 auch von der Elektronik des Farbsensors
25 umfasst werden. Im Speicher 59 können Vergleichswerte für die vom Farbsensor
25 erfassten Farben bzw. Farbeigenschaften gespeichert werden, indem sie beispielsweise
von der Nähmaschinensteuerung 47 vorgegeben werden. Alternativ kann auch ein
Lernmodus aktiviert werden, wobei die vom Farbsensor 25 erfassten Farbeigenschaften
als Referenz- oder Vergleichswerte im Speicher 59 hinterlegt werden. Den gespeicherten
Vergleichswerten wird immer ein eindeutiger Bezug zum jeweils zugehörigen Objekt
zugeordnet. Dies kann beispielsweise in Form einer Look-up-Tabelle geschehen, wobei
Objektmerkmale bzw. Merkmale, welche die jeweiligen Objekte eindeutig bestimmen
(z.B. Identifikationsnummer) in Verbindung mit den Daten von Farbmerkmalen dieser
Objekte bzw. der den Objekten zugeordneten Farbmarken 26 gespeichert werden.
Die Nähmaschinensteuerung 57 überprüft kontinuierlich
oder auf entsprechende Anweisung des Benutzers die Signale der Farbsensoren 25 und
erkennt so die an die Nähmaschine 1 angeschlossenen Nähmaschinenobjekte.
Ein Programm der Nähmaschinensteuerung 57 wertet die Informationen der Farbsensoren
25 aus und führt in Abhängigkeit der an die Nähmaschine 1 angeschlossenen
Objekte oder gewisser Kombinationen solcher Objekte geeignete Massnahmen aus. Solche
Massnahmen sind beispielsweise (nicht abschliessende Aufzählung):
- Anzeigen der angeschlossenen Nähmaschinenobjekte auf der Anzeige 10
- Akustische und/oder optische Warnung bei möglichen Konflikten (z.B. Warnton
oder synthetische Stimme)
- Blockieren des Nähvorgangs bei Gefahr (z.B. bei Verwendung einer Nähnadel
17, die nicht mit der eingesetzten Stichplatte 33 verträglich ist).
- Anpassung von Bewegungsbereichen, wo dies erforderlich ist (z.B. maximal zulässiger
Schwenkbereich der Nadelstange 13 wird in Abhängigkeit der in den Nadelhalter
15 eingesetzten Nähnadel 17 und der verwendeten Stichplatte 33 festgelegt)
- Anpassung der Menusteuerung (z.B. Freigabe der Auswahl gewisser Stich- oder
Stickmuster in Abhängigkeit des an den Nähfusshalter 19 angeschlossenen
Nähfusses 21 und des an die Nähmaschine 1 angeschlossenen Stickmoduls
45)
- Anzeige von Informationen (z.B. Aufforderung, bei Verwendung einer bestimmten
Stichplatte 33 eine Nähnadel 17 aus einer vorgeschlagenen Auswahl von Nähnadeln
17 in den Nadelhalter 15 einzusetzen)
- Konfiguration einer Schnittstelle in Abhängigkeit des daran angeschlossenen
Objekts (z.B. kann eine Buchse 53 am Nähmaschinenkopf 11 zum Anschliessen eines
Nähfusses 21 mit integriertem Farbsensor 25 oder eines Nähfusses 21 mit
einem Sensor zur Erfassung der Relativbewegung des Nähguts, wie sie beim Freihandquilten
zum Steuern der Nadelstangenbewegung benötigt wird, verwendet werden.)
Bei entsprechender Anordnung können Farbsensoren 25
auch zur Erfassung und Überwachung von Nähelementen verwendet werden.
So können beispielsweise die Farben des Unterfadens auf der Unterfadenspule
29 im Greifergehäuse 38 und des Oberfadens auf einer auf den Garnrollenhalter
34 aufgesetzten Oberfadenspule sowie die Farbe des Nähguts von unten her im
Bereich der Stichplatte 33 erfasst werden. Falls die drei erfassten Farben nicht
innerhalb vorgebbarer Toleranzgrenzen übereinstimmen, kann z.B. eine Warnung
auf der Anzeige 10 ausgegeben werden. Falls der Farbsensor 25 bei der Unterfadenspule
eine zweite Farbe mit zunehmender Intensität feststellt, deutet dies auf ein
Reststück eines Fadens mit einer anderen Farbe hin. Lässt hingegen die
Intensität des benutzten Unterfadens langsam nach, so deutet dies auf das nahende
Fadenende hin. Die Unterfadenspule 29 kann auf der Innenseite auch eine bestimmte
Farbe aufweisen. Dadurch werden störende Reflexionen verhindert. Das nahende
Fadenende kann in diesem Fall durch einen langsamen Übergang der vom Farbsensor
25 festgestellten Farbe von der Fadenfarbe zur Farbe der Unterfadenspule festgestellt
werden.
Figur 11 zeigt eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemässen
Vorrichtung an einer Nähmaschine 1 mit einem Garnrollenkarussell 61, wie es
insbesondere zur Ausführung von Stickarbeiten mit einer Nähmaschine 1
geeignet ist. Dieses umfasst eine vorzugsweise motorisch um eine Drehachse A dreh-
oder schwenkbare Grundplatte 63, welche mittels einer Steuervorrichtung, z.B. mittels
der Nähmaschinensteuerung 57, in unterschiedlichen Winkellagen positioniert
werden kann. Die Grundplatte 63 hat im Wesentlichen die Gestalt einer kreisrunden
Scheibe 63a. Ein Kreisringabschnitt 63b bzw. Satellit kann an der Peripherie der
Scheibe 63a angedockt und z.B. entlang einer Führung an dieser Peripherie verschoben
werden. Die Scheibe 63a kann somit auch dann weitergedreht werden, wenn der Kreisringabschnitt
63b am Nähmaschinengehäuse ansteht. An der Grundplatte 63 ragt ein teleskopisch
ausgebildeter Galgen 65 entlang der Drehachse A nach oben. An dessen Spitze sind
mehrere Garnführungsorgane 67 ausgebildet. Koaxial zur Drehachse A ragen mehrere
Garnrollenstifte bzw. Garnrollenhalter 34 an der Grundplatte 63 nach oben. An der
Scheibe 63a und am Kreisringabschnitt 63b können weitere Garnrollenhalter 34
ausgebildet sein. In Figur 11 ist einer der Garnrollenhalter 34 auf einer bezüglich
der Grundplatte 63 schwenkbaren Halteplatte 69 angeordnet, derart, dass ein Faden,
der von einer Garnrolle auf diesem Garnrollenhalter 34 durch eine der Ösen
der Garnführungsorgane 67 tangential zur Garnrolle abgezogen wird, etwa rechtwinklig
zu diesem Garnrollenhalter 34 verläuft.
Seitlich des Garnrollenkarussells 61 ist in einer Ausnehmung am Ständer 5 der
Nähmaschine 1 ein Farbsensor 25 einschliesslich Lichtquelle 32 so angeordnet,
dass er die Fadenfarbe jener Garnrolle erfassen kann, die auf den nächstliegenden
Garnrollenhalter 34 innerhalb des Erfassungsbereichs des Farbsensors 25 aufgesteckt
ist. Je nach Drehlage des Garnrollenkarussells 61 können so alle Fadenfarben
der Garnrollen, die auf die an der Scheibe 63a nach oben ragenden Garnrollenhalter
34 aufgesteckt sind, erfasst werden. Der Farbsensor 25 und die Lichtquelle 32 können
beispielsweise auch ortsfest am Galgen 65 oder in anderer Weise, z.B. relativ zur
Nähmaschine 1 definiert bewegbar, angeordnet sein. Zur Erfassung aller Fadenfarben
können auch mehrere Farbsensoren 25 verwendet werden (nicht dargestellt). Bei
einer alternativen Ausgestaltung kann bei jedem Garnrollenhalter 34 eine Lichtleiteroptik
ausgebildet sein, welche zur Farberfassung der auf den jeweiligen Garnrollenhalter
34 aufgesteckten Garnrolle genutzt werden kann (nicht dargestellt). Die Erfassung
der Fadenfarben ist somit unabhängig von der Drehlage des Garnrollenkarussells
61 möglich.
Mit derartigen Vorrichtungen kann die Steuerung der Nähmaschine 1 z.B. folgende
Aufgaben ausführen: Erfassen der Farben der auf die Garnrollenhalter 34 aufgesteckten
Garnrollen; Speichern der erfassten Farben in Verbindung mit Angaben zum jeweiligen
Garnrollenhalter 34 oder zur jeweiligen Drehposition des Garnrollenkarussells 61;
suchen einer zur Farbe des Nähguts passenden Oberfadenfarbe; automatischer
Garnwechsel mit Überprüfung der Fadenfarbe.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann ein
Farbsensor 25, der im Bereich des Nähmaschinenkopfs 11 angeordnet ist und das
Nähgut im Bereich der Einstichstelle der Nähnadel 17 erfasst, auch zum
Erfassen der Helligkeit und zum Regulieren der Helligkeit einer (nicht dargestellten)
Nähleuchte genutzt werden.
Mit der erfindungsgemässen Vorrichtung und dem erfindungsgemässen
Verfahren können beim Betrieb der Nähmaschine 1 die Sicherheit erhöht,
Fehler verhindert, die Bedienung vereinfacht und/oder automatisiert und die Qualität
verbessert werden.