Gebiet der Erfindung.
Die Erfindung betrifft einen optischen Datenträger
mit zumindest einem scheibenförmigen Substratbauteil und mit einem RFID Label.
Die Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur Herstellung eines solchen
optischen Datenträgers.
Stand der Technik und Hintergrund der Erfindung.
Aus der Literaturstelle
EP 1302893 A1
ist es bekannt, auf der Oberfläche eines optischen Datenträgers
ein RFID Label anzubringen. Das RFID Label ist dabei auf eine planare Oberfläche
des Datenträgers im Bereich des Mittelloches angebracht.
Aus der Literaturstelle
DE 101 12 899
ist ein RFID Label bekannt, welches zur Anbringung auf einer planaren
Oberfläche u.a. eines optischen Datenträgers geeignet ist.
Aus der Literaturstelle
WO 00/23994
ist es bekannt ein RFID Label in einen optischen Datenträger einzulaminieren.
Das RFID Label ist dabei seitlich neben dem Mittelloch angeordnet. Aus den Literaturstellen
US 7,038985
und
US 2005/027064 A1
sind ähnliche Datenträger bekannt, wobei offen bleibt, ob das
RFID Label eingebaut oder aufgeklebt ist.
Der insofern bekannte Stand der Technik weist mehrere Nachteile
auf. Zum Ersten ist problematisch, dass durch die seitliche Anordnung des RFID Labels
Maßnahmen vorgesehen sein müssen, um Unwuchten des mit dem Label versehenen
Datenträgers zu vermeiden. Da der Datenträger selbst bzw. dessen Substrat
keine baulichen Bezugspunkte oder Bezugskanten aufweist, ist dies produktionstechnisch
aufwändig. Hinzu kommt, dass das RFID Label nicht nur sichtbar ist, was aus
designerischen Gründen stört, sondern vielmehr auch der Gefahr einer Entfernung
durch unauthorisierte Personen ausgesetzt ist. Eine solche Person wird lediglich
das Label, das typischerweise aufgeklebt ist, mit geeigneten Mitteln ablösen
müssen. Nach einer Ablösung ist der Datenträger der Funktion des
RFID Labels, beispielsweise als Diebstahlsicherung, entledigt.
Im Zusammenhang mit den vorstehenden Problemen besteht
in grundsätzliches Problem des Vertriebs von optischen Datenträgern darin,
dass von einem authorisierten, i.e. von einer berechtigten Person in Verkehr gebrachten,
Datenträger jedenfalls dann relativ problemlos unauthorisierte Kopien hergestellt
werden können, wenn der Datenträger nicht mit einem Kopierschutz ausgestattet
ist. Kopierschutze sind in mannigfaltiger Art bekannt, wozu lediglich beispielsweise
auf die Literaturstellen
EP 1174876 A2
,
WO 00/21085 A
,
DE 41 08 249 A
,
US 5,737286
und
US 6,078,552 A
verwiesen wird. Diesen Varianten von Kopierschutz ist gemeinsam, dass
ein Kopieren durch bestimmten Veränderungen der Datenstrukturen und/oder der
physikalischen Strukturen, die für die optisch auslesbare Information codieren,
erschwert bzw. verhindert werden soll. Nachteilig bei den insofern bekannten Kopierschutzen
ist, dass sie zumindest teilweise durch geeignete Reprogrammierung von Brennern
umgangen werden können. Dies ist zwar bei dem Kopierschutz gemäß
EP 1174876
nicht möglich, jedoch kann hierbei nicht ausgeschlossen werden, dass
durch den Kopierschutz auch das reguläre Abspielen bzw. Auslesen des optischen
Datenträgers in einzelnen Geräten behindert und so das Abspielen eines
authorisierten Datenträgers in solchen Geräten erschwert wird. Insofern
hat sich gezeigt, dass jeder Kopierschutz über Veränderungen der Datenstruktur
und/oder der physikalischen Strukturen je nach "Härte" des kopierschutzes entweder
umgehbar ist oder zu Störungen beim Abspielen und folglich zu Kundenreklamationen
führen kann.
Technisches Problem der Erfindung
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zu Grunde,
einen mit einem RFID Label versehenen optischen Datenträger zur Verfügung
zu stellen, bei welchem das RFID Label nicht ohne Weiteres ablösbar und vorzugsweise
sogar einer Betrachtungsperson verborgen bleibt.
Der Erfindung liegt des Weiteren das technische Problem
zu Grunde, einen optischen Datenträger anzugeben, welcher in Hinblick auf die
exakte Positionierung des RFID Labels besonders einfach herstellbar ist und zudem
eine zumindest reduzierte Unwucht aufweist.
Der Erfindung liegt schließlich das technische Problem
zu Grunde, einen optischen Datenträger zur Verfügung zu stellen, bei welchem
ein Kopierschutz unabhängig von den gespeicherten Daten bzw. physikalischen
Strukturen, die für Daten codieren, einrichtbar ist, welcher besonders betriebsicher
und unauffällig in den Datenträger integrierbar ist.
Grundzüge der Erfindung und bevorzugte Ausführungsformen.
Zur Lösung dieses technischen Problems lehrt die Erfindung,
dass das Substratbauteil eine sich orthogonal zu einer Hauptfläche des Substratbauteils
erstreckende und in der Aufsicht ringförmige Ausnehmung aufweist, und dass
in die Ausnehmung das RFID Label eingelegt und hierin fixiert ist. Es versteht sich
dabei, dass die Ausnehmung zu einer der beiden Hauptflächen hin offen ist,
so dass darin das RFID Label im Zuge der Herstellung eingelegt werden kann.
Dabei kann die ringförmige Ausnehmung innenseitig
vor dem Mittelloch enden, dann bleibt zwischen der Ausnehmung und dem Mittelloch
ein Steg stehen. Es ist aber auch möglich, dass sich die ringförmige Ausnehmung
bis zum Mittelloch hin erstreckt. Dann ist zwischen der Ausnehmung und dem Mittelloch
kein verbleibender Steg. Der Begriff der Ringform bezeichnet einen Ring mit coaxialen
kreisförmigen Innen- und Außenrändern.
Mit der Erfindung wird zunächst erreicht, dass eine
stets zuverlässige Positionierung des RFID Labels erfolgt, da die Position
durch die Wandungen der Ausnehmung, entweder sowohl ringinnenseitig und ringaussensseitig,
oder nur ringaußenseitig bestimmt ist. Des weiteren wird erreicht, dass ein
ringförmiges und an die ringförmige Ausnehmung hinsichtlich der Dimensionen
so angepasstes RFID Label eingesetzt werden kann, dass das ringförmige Label
genau in die Ausnehmung passt. Durch die erfindungsgemäße ringförmige
Ausnehmung mit darin eingesetzten ringförmigem RFID Label ist die Unwucht reduziert.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die elektronischen Komponenten (Chip und Antenne)
gewichtsmäßig in dem ringförmigen RFID Label verteilt sind mit der
Maßgabe, dass das RFID Label selbst eine minimale Unwucht aufweist.
Im Rahmen der Erfindung kann eine Abdeckung der Ausnehmung
mit dem darin angeordneten RFID Label auf die verschiedensten Weisen erfolgen. In
einer ersten Variante kann die Ausnehmung und so das eingesetzte RFID Label durch
eine Druckschicht abgedeckt sein. Eine Druckschicht bezeichnet eine Farbschicht,
welche mittels eines herkömmlichen und in der Bedruckung von Datenträgern
üblichen Druckverfahrens, beispielsweise Siebdruck, aufgebracht ist. In dieser
Variante erfolgt mittels der Druckschicht auch eine optische Abdeckung der Ausnehmung,
so dass eine Betrachtungsperson das RFID Label gar nicht erkennen kann. Zudem wird
der designerische Eindruck des Datenträgers durch das RFID Label in keinster
Weise beeinträchtigt.
In einer alternativen Variante kann die Ausnehmung und
so das eingesetzte RFID Label durch eine Lackschicht abgedeckt sein. Hierzu sind
die üblichen Techniken zur Aufbringung von Lacken auf optische Datenträger
einsetzbar. Zwar kann als Lack auch ein Klarlack eingesetzt werden, es wird sich
aber meist empfehlen, einen nicht-transparent pigmentierten Lack zu verwenden, welcher
einen Einblick in die Ausnehmung und so auf das RFID Label verhindert.
In einer weiterhin alternativen Variante kann die Ausnehmung
und so das RFID Label durch eine Folie abgedeckt sein. Hierfür kommen grundsätzlich
alle üblichen Folien auf Basis von Polymerwerkstoffen und mit Schichtdicken
von 0,1 bis 10 µm und mehr in Frage. Bei der Folie kann es sich um eine Klebefolie
handeln, i.e. eine Seite der Folie trägt ein Adhäsiv. Es ist aber auch
möglich, dass ein Adhäsiv auf das Substratbauteil mit eingelegtem RFID
Label aufgebracht ist und die Folie dann auf die Adhäsivschicht aufgelegt und
angeklebt wird. Die Folie kann transparent sein, vorzugsweise ist die Folie jedoch
entweder in sich gefärbt und nicht transparent und/oder mit einer Druckschicht
versehen.
In einer weiterhin alternativen Variante kann die Ausnehmung
und so das RFID Label durch ein zweites scheibenförmiges Substratbauteil abgedeckt
sein. Diese Variante ist insbesondere bei solchen optischen Datenträgern geeignet,
die auf Grund der Anordnung der physikalischen Strukturen, welche für die Daten
codieren, ohnehin aus zwei (oder mehr) scheibenförmigen Substratbauteilen,
die miteinander fluchtend flächig verklebt werden, bestehen. Beispiele hierfür
sind DVDs. Es ist aber auch möglich, dass die ringförmige Ausnehmung im
Falle von solchen Datenträgern außenseitig auf einem der Substratbauteile
angeordnet ist, dann besteht in Hinblick auf den Aufbau grundsätzlich kein
Unterschied zwischen Datenträgern mit einem oder mit zwei Substratbauteilen.
Im Falle von optischen Datenträgern, welche aus mehr
als einem scheibenförmigen Substratbauteil gebildet sind, ist es aber auch
möglich, dass die Ausnehmung in einer Außenfläche eines außenliegenden
Substratbauteils angeordnet ist, wie es bei optischen Datenträgern mit nur
einem einzigen Substratbauteil (beispielsweise CD) ohnehin gegeben ist. Dann finden
die vorstehenden Ausführungen zur Abdeckung der Ausnehmung entsprechend Anwendung.
Vorzugsweise ist das RFID Label in der Ausnehmung eingeklebt.
Hierzu können im einfachsten Falle selbstklebende RFID Labels, wie sie käuflich
erwerbbar sind, eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um im Wesentlichen flächige
Elemente, die auf einer Seite ein Adhäsiv tragen. Dann kann das RFID Label
einfach in die Ausnehmung eingelegt und angedrückt werden. Alternativ ist es
möglich, dass zumindest die Grundfläche der Ausnehmung mit einer Adhäsivschicht
beschichtet wird und dann das RFID Label eingelegt und angedrückt wird. Grundsätzlich
ist es aber auch möglich, das RFID Label in der Ausnehmung dadurch zu fixieren,
dass die Ausnehmung mit dem darin angeordneten Label mit einer Vergussmasse, typischerweise
aus einem organischen Polymer, vergossen wird. Dies kann unabhängig davon erfolgen,
ob das RFID Label in der Ausnehmung verklebt ist oder nicht.
Die Ausnehmung wird typischerweise eine Mittelachse, in
Richtung orthogonal zur Hauptfläche des Substratbauteils, aufweisen und die
coaxial zur Zentralachse des Mittelloches des Substratbauteils angeordnet ist.
In einer Ausführungsform, bei welcher kein Steg zwischen
der Ausnehmung und dem Mittelloch verbleibt, wird das RFID Label ein Labelmittelloch
aufweisen, wobei das Labelmittelloch bei in die Ausnehmung eingelegtem RFID Label
vorzugsweise, aber nicht zwingend, mit dem Mittelloch des Substratbauteils fluchtet.
Der Durchmesser des Labelmitteloches ist zumindest so groß wie der Durchmesser
des Mittelloches des Substratbauteiles. In der Ausführungsform mit Steg zwischen
der Ausnehmung und dem Mittelloch ist der Durchmesser des Labelmitteloches zumindest
so groß, wie der Innendurchmesser der ringförmigen Ausnehmung.
Der Innendurchmesser der ringförmigen Ausnehmung kann
im Bereich von 15 oder 16 bis 22 mm liegen. Der Außendurchmesser der ringförmigen
Ausnehmung kann im Bereich von 20 bis 50 mm, beispielsweise 30 bis 35 mm, liegen.
Die Grundfläche der Ausnehmung kann zwar grundsätzlich
eine beliebige Form aufweisen, beispielsweise plan sein. Die Form der Grundfläche
kann aber auch dem Querschnitt des RFID Labels angepaßt sein. Wenn beispielsweise
der Chip des RFID Labels dicker als jener Bereich des Labels, welcher die Antenne
trägt, ist und folglich auf einer Seite des RFID Labels hervorragt, so kann
es vorgesehen sein, dass für den über die Oberfläche des Trägers
des RFID Labels hervorragenden Teil des Chips eine komplementäre Zusatzausnehmung
in der Grundfläche vorgesehen ist. Mit anderen Worten ausgedrückt, die
Grundfläche der Ausnehmung kann einer von einer im wesentlichen planen Ebene
abweichenden Topographie einer Hauptfläche des RFID Labels komplementär
angepaßt sein. Vorzugsweise wird eine plane Hauptfläche des RFID Labels
der Grundfläche der Ausnehmung gegenüber liegen, so daß bei in die
Ausnehmung eingelegtem RFID Chip eine im wesentlichen plane Oberfläche auch
im Bereich der Ausnehmung entsteht. Dann kann die die Ausnehmung aufweisende Hauptfläche
des Substratbauteils beispielsweise durchgehend bedruckt werden. Eine solche Zusatzausnehmung
kann im übrigen auch unabhängig von den vorstehenden Ausführungen
zur Auswuchtung des mit dem RFID Label versehenen Substratbauteils bzw. des Datenträgers
insgesamt genutzt werden. Dann wird die Zusatzausnehmung mit der Maßgabe eingerichtet,
positioniert und dimensioniert, dass Lagerkräfte im Betrieb des Datenträgers
minimiert werden. Mittels der Zusatzausnehmung kann also auch eine ggf. durch das
eingelegte RFID entstandene bzw. zu erwartende Unwucht praktisch vollständig
kompensiert werden.
Die Seitenwandungen der Ausnehmung können ebenfalls
grundsätzlich beliebig sein, beispielsweise nach Maßgabe der Umfangsform
des RFID Labels. Bevorzugt ist es jedoch, wenn die Seitenwandungen als Zylinderinnenfläche
ausgebildet sind.
Vorzugsweise weist die Ausnehmung einen (Außen-) Durchmesser
im Bereich von 20 bis 50 mm auf. Der Durchmesser wird typischerweise im Bereich
des 1,3- bis 4-fachen, vorzugsweise des 1,5- bis 3-fachen, des Durchmessers des
Mittelloches des Substratbauteiles liegen. Der Innendurchmesser der Ausnehmung kann
zumindest 1 mm über dem Durchmesser des Mittelloches des Substratbauteils liegen
bzw. zumindest das 1,05-fache bis 1,5-fache des Mittelloches betragen. Die Tiefe
der Ausnehmung kann im Bereich von 0,1 bis 1 mm, vorzugsweise 0,2 bis 0,8 mm, liegen.
Im Allgemeinen wird die Tiefe der Ausnehmung zwischen dem 0,1- und 0,9-fachen, vorzugsweise
0,2- bis 0,7-fachen, der Dicke des Substratbauteiles liegen.
Als optische Datenträger mit einem erfindungsgemäß
integrierten RFID Label kommen insbesondere CDs, CDRs, DVDs, DVDRs, Blu-Ray Discs,
HD-DVD, oder HD-Discs in Frage. Daten können im Rahmen der Erfindung beliebige
gespeicherte Informationen sein. Es kann sich dabei um Zeichenfolgen, codierte Toninformationen,
codierte Textinformationen und/oder codierte Bildinformationen handeln.
Geeignete RFID Labels bzw. Transponder/Transponderantennen
sind beispielsweise in der Literaturstelle
EP 1302893 A1
beschrieben. Grundsätzlich lassen sich alle RFID Labels bzw. Transponder/Transponderantennen
einsetzen, die den geometrischen Anforderungen genügen, i.e. in die ringförmige
Ausnehmung eingelegt werden können.
Die Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zur Herstellung
eines erfindungsgemäßen optischen Datenträgers, wobei in ein scheibenförmiges
Substratbauteil eine ringförmige Ausnehmung eingebracht und in der Ausnehmung
ein RFID Label fixiert wird. Dabei kann die Ausnehmung in das Substratbauteil im
Zuge des Spritzgussprozesses zur Herstellung des Substratbauteils eingebracht werden.
Hierfür ist es lediglich erforderlich, ein entsprechend angepaßtes Formwerkzeug
einzusetzen. Es ist aber grundsätzlich auch möglich, zuerst das Substratbauteil
in üblicher Weise herzustellen und erst danach die ringförmige Ausnehmung,
beispielsweise durch Fräsen, einzubringen. Es versteht sich in jedem Falle,
dass die Ausnehmung nur in einem Bereich eingebracht wird, die nicht im weiteren
Prozess durch beispielsweise Besputtern mit einer Metallschicht ausgestattet wird,
die letztendlich die Informationen tragen wird. Dies ist beispielsweise der Bereich
um das Mittelloch. Mit Ausnahme der Einbringung der ringförmigen Ausnehmung
und dem Einbringen und Fixieren des RFID Labels entspricht der gesamte Herstellungsprozeß
ansonsten den üblichen Verfahren, die dem Durchschnittsfachmann gut vertraut
und folglich hier nicht näher erläutert werden brauchen.
Vorzugsweise wird das RFID Label in der ringförmigen
Ausnehmung durch Einkleben fixiert, sei es durch Einsatz eines selbstklebenden RFID
Labels oder durch Einbringung einer Klebstoffschicht in den Grund der Ausnehmung.
Es gelten die vorstehend zum erfindungsgemäßen Datenträger getroffenen
Anmerkungen analog.
Weiterhin vorzugsweise wird die ringförmige Ausnehmung
nach der Fixierung des RFID Labels in der Ausnehmung abgedeckt, insbesondere mittels
einer Lackschicht, einer Druckschicht und/oder einer Klebefolie. Es versteht sich,
dass die Lackschicht, Druckschicht und/oder Klebefolie so dimensioniert und angeordnet
ist, dass eine Auslesung der gespeicherten Informationen nicht behindert wird. Die
Lackschicht, Druckschicht oder Klebefolie wird in der Regeln zumindest den (Außen-)
Durchmesser der ringförmigen Ausnehmung haben, typischerweise jedoch einen
Durchmesser von zumindest dem 1,1-fachen des (Außen-) Durchmessers der ringförmigen
Ausnehmung.
Im Rahmen der Herstellung eines erfindungsgemäßen
optischen Datenträgers ist es aber auch möglich, verschiedene Komponenten
des RFID Labels in verschiedenen Schritten einzubringen. So kann eine Antenne beispielsweise
in einer Druckverfahrensstufe in die ringförmige Ausnehmung eingebracht werden,
während der RFID Chip in die Ausnehmung so eingelegt wird, dass Antennenkontakte
des Chips mit der Antenne kontaktiert werden. Dabei ist die Reihenfolge, Druck Antenne/Einlegen
Chip oder Einlegen Chip/Druck Antenne grundsätzlich beliebig. Anstelle des
Druckes der Antenne sind auch beliebige andere fachübliche Methoden der Bildung
einer RFID Antenne möglich. In dieser Variante eines Herstellungsverfahrens
wird der freie Ringraum der Ausnehmung nach Einbringung des RFID Labels bzw. dessen
Komponenten zweckmäßigerweise verfüllt, beispielsweise vergossen.
Auch ist es möglich, die Antenne auf ein Substratbauteil,
welches keine ringförmige Ausnehmung, i.e. beidseitig planar bzw. eben ohne
Topographie (mit Ausnahme der folgend beschriebenen Chip-Ausnehmung) ist, aufweist,
aufzudrucken, und zwar beispielsweise aber nicht zwingend in Bereichen, welche vorstehend
für die ringförmige Ausnehmung definiert sind. Dann wird der RFID Chip
in eine Chip-Ausnehmung des Substratbauteiles eingesetzt, welche etwa den Dimensionen
des RFID Chips entspricht, wobei die Druckbahnen der Antenne Antennenanschlüsse
des eingesetzten RFID Chips kontaktieren. Die Chip-Ausnehmung ist ihrerseits vorzugsweise
in Bereichen angeordnet, welche vorstehend für die ringförmige Ausnehmung
definiert sind. Die Antenne kann aber auch auf eine Folie aufgedruckt sein, welche
auf das Substratbauteil aufgebracht bzw. aufgeklebt wird, wobei die vorstehenden
Ausführungen hinsichtlich der Anordnung der Antenne analog gelten.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung von selbstständiger
Bedeutung ist dadurch gekennzeichnet, dass das RFID Label eine einzigartige Identzeichenfolge,
welche für verschiedene Datenträger verschieden ist, in einem Speicherelement
gespeichert enthält, wobei die Identzeichenfolge mit einer RFID-Ausleseeinheit
aus dem RFID Label auslesbar ist.
Eine Identzeichenfolge ist einzigartig, wenn für eine
geschlossene Gruppe von Datenträgern jedem Datenträger eine andere Zeichenfolge
zugeordnet ist. Eine geschlossene Gruppe von Datenträgern kann beispielsweise
durch einen Datenträgertyp, wie vorstehend gelistet, gebildet sein. Bevorzugt
ist es, wenn die Identzeichenfolge einzigartig in dem Sinne ist, dass kein zweites
RFID Label existiert, jedenfalls innerhalb eines Datenträgertyps, welches die
gleiche Identzeichenfolge eingespeichert enthält. Dann kann die Identzeichenfolge
beispielsweise eine UID-Nummer sein.
Im Rahmen dieser Variante sind verschiedene Verfahren zur
Überprüfung, zum Abspielen und/oder zum Kopieren eines erfindungsgemäßen
optischen Datenträgers möglich. Diese Verfahren stellen Verwendungen des
erfindungsgemäßen Datenträgers dar, deren Gemeinsamkeit die Auslesung
bzw. versuchte Auslesung der Identzeichenfolge ist. Diese verschiedenen Verfahren
werden folgend im Einzelnen beschrieben.
Bei einem Verfahren zur Überprüfung der Originalität
eines erfindungsgemäßen optischen Datenträgers wird der Datenträger
einer RFID-Ausleseeinheit zugeführt, wobei mittels der RFID-Ausleseeinheit
ein Verfahrensschritt zur Auslesung der Identzeichenfolge durchgeführt wird,
wobei entweder bei erfolglosem Verfahrensschritt zur Auslesung einer Zeichenfolge,
oder bei Auslesung einer Zeichenfolge, die eine nicht Identzeichenfolgenorm-konforme
Zeichenfolge aufweist, oder bei Auslesung einer Zeichenfolge, die eine Identzeichenfolge
ist, jedoch bei Vergleich der ausgelesenen Identzeichenfolge mit in einem an die
RFID-Ausleseeinheit angeschlossenen Zentralspeicher gespeicherten registrierten
Identzeichenfolgen, als nicht registriert identifiziert wird, eine Warnmeldung zur
Anzeige eines nicht-originalen Datenträgers aktiviert und/oder eine Steuerfunktion
zur Inhibierung eines Auslesens der Daten des Datenträgers aktiviert wird.
In diesem Verfahren kann mit einer RFID Ausleseeinheit gearbeitet werden, die unabhängig
von einer optischen Ausleseeinheit funktioniert. Gleichsam off-line kann die Authentizität
des Datenträgers zumindest einer ersten Prüfung, auch automatisiert, unterzogen
werden. Nichtoriginale Datenträger können dann von einer Bedienperson
der RFID Ausleseeinheit sofort beschlagnahmt werden. Insgesamt wird eine hohe Sicherheit
erreicht, da Fälscher in der Regel den Aufwand des Einbaus eines RFID-Labels
scheuen werden, zumal RFID-Label mit geeigneten Datenstrukturen (Identzeichenfolge)
nicht ohne weiteres verfügbar sind.
Bei dem Verfahren zum Auslesen eines erfindungsgemäßen
optischen Datenträgers wird der optische Datenträger in ein Datenträgerauslesegerät
eingelegt, wobei mittels einer im Abspielgerät eingerichteten RFID-Ausleseeinheit
die Identzeichenfolge aus dem RFID Label ausgelesen wird, wobei entweder bei erfolglosem
Verfahrensschritt zur Auslesung einer Zeichenfolge, oder bei Auslesung einer Zeichenfolge,
die eine nicht Identzeichenfolgenorm-konforme Zeichenfolge aufweist, oder bei Auslesung
einer Zeichenfolge, die eine Identzeichenfolge ist, jedoch bei Vergleich der ausgelesenen
Identzeichenfolge mit einer in einem an die RFID-Ausleseeinheit angeschlossenen
Zentralspeicher gespeicherten registrierten Identzeichenfolgen, als nicht registriert
identifiziert wird, eine Inhibierung eines Auslesens der Daten des Datenträgers
aktiviert und ansonsten ein Auslesen der Daten des Datenträgers initiiert wird.
Mit anderen Worten ausgedrückt, es wird ein Abspielgerät verwendet, welches
eine RFID-Ausleseinheit enthält, wobei mittels der RFID-Ausleseeinheit die
Überprüfung der Datenträgers erfolgt, und wobei ein Abspielen nur
bei authentischem Datenträger angesteuert werden kann.
Ein Verfahren zum Kopieren eines optischen Datenträgers
ist auch Bestandteil der Erfindung, da in manchen Ländern ein bestimmte Anzahl
von privaten Kopien zuzulassen ist. Bei diesem Verfahren wird der Datenträger
in eine Kopiervorrichtung, beispielsweise einen computergesteuerten Brenner, welche
eine RFID-Ausleseeinheit enthält, eingelegt wird, wobei die Kopiervorrichtung
einen an die RFID-Ausleseeinheit angeschlossenen Prozessor mit einem Speicher aufweist,
in welchem, einer gespeicherten Identzeichenfolge zugordnet, eine Anzahl von Kopiervorgängen
speicherbar ist, wobei mittels der RFID-Ausleseeinheit die Identzeichenfolge aus
dem Datenträger ausgelesen wird, wobei die ausgelesene Identzeichenfolge mit
gespeicherten Identzeichenfolgen verglichen wird, wobei bei positivem Vergleich
die der Identzeichenfolge zuordnete Anzahl von Kopiervorgängen mit einer maximalen
Anzahl von Kopiervorgängen verglichen wird, wobei bei Überschreiten der
maximalen Anzahl von Kopiervorgängen ein Kopiervorgang inhibiert wird, wobei
bei Unterschreiten der maximalen Anzahl von Kopiervorgängen die gespeicherte
Anzahl von Kopiervorgängen um 1 erhöht und der Kopiervorgang initialisiert
wird, wobei bei negativem Vergleich die Identzeichenfolge gespeichert und der Identzeichenfolge
eine Anzahl von Kopiervorgängen von 1 zugeordnet und der Kopiervorgang initialisiert
wird. Mit anderen Worten ausgedrückt, die Kopiervorrichtung prüft zunächst,
ob auf ihr bereits eine Kopie erstellt wurde. Falls nicht, wird die Identzeichenfolge
gespeichert und ein Kopieanzahl "1" zugeordnet. Bei jedem weiteren Kopiervorgang
desselben Datenträgers wird die Anzahl inkrementiert, bis zur maximal zulässigen
Anzahl an Kopiervorgängen. Nach Erreichen der maximalen Anzahl an Kopiervorgängen
wird jeder weitere Kopierversuch unterbunden. Die jeweils aktuelle verbleibenden
erlaubte Kopieanzahl kann auch in dem RFID Label durch Übertragung von der
Kopiervorrichtung gespeichert werden. Dann wird bei einem weiteren Kopiervorgang
diese Größe ausgelesen und wie vorstehend beschrieben verarbeitet.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich Ausführungbeispielen
darstellenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
- Figur 1:
- einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße CD,
- Figur 2:
- eine Aufsicht auf den Gegenstand der Figur 1,
- Figur 3:
- einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße DVD 18,
- Figur 4:
- einen Querschnitt durch eine Variante des Gegenstandes der Figur 3, und
- Figur 5:
- eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Gerätes
zu Auslesung und/oder zum Kopieren eine erfindungsgemäßen optischen Datenträgers.
In der Figur 1 erkennt man einen erfindungsgemäßen
Datenträger 1, beispielsweise eine CD 1, welcher aus einem einzigen scheibenförmigen
Substratbauteil 2 gebildet ist. Aus einer vergleichenden Betrachtung der Figuren
1 und 2 ist entnehmbar, dass das Substratbauteil 2 eine sich orthogonal zu einer
Hauptfläche des Substratbauteils 2 erstreckende, in der Aufsicht der Figur
2 kreisringförmige Ausnehmung 4 aufweist, in welche das ebenfalls kreisringförmige
und exakt in die Ausnehmung passende RFID Label 3 eingelegt und hierin fixiert ist.
Wiederum der Figur 1 ist zu entnehmen, dass das RFID Label 3 mittels einer Klebstoffschicht
9, welche zwischen RFID Label 3 und dem Grund der Ausnehmung 4 angeordnet ist, in
der Ausnehmung 4 befestigt ist. Nicht dargestellt ist, dass das RFID Label 3 einen
Speicher enthält, in welchem eine Identzeichenfolge gespeichert ist. Der Speicher
ist in üblicher Weise mit den an sich bekannten weiteren Schaltkreisen des
RFID Labels 3 verbunden, welche zur Aussendung eines Signals, das als Information
die Identzeichenfolge enthält, eingerichtet ist.
Die Dicke des RFID Labels 3 (einschließlich Klebstoffschicht
9) entspricht der Tiefe der Ausnehmung 4. In der Detailansicht der Fig. 1a erkennt
man, dass des Weiteren im Rahmen der Ausnehmung 4 eine Zusatzausnehmung 4a eingerichtet
ist. Das RFID Label 3 wird dabei in die Ausnehmung 4 so eingelegt, dass der Chip
3a in der Zusatzausnehmung 4a zum Liegen kommt. Dabei ist die Zusatzausnehmung 4a
so dimensioniert, dass das Trägheitsmoment des Chips 3a durch das in der Zusatzausnehmung
4a fehlende Substratmaterial kompensiert wird, i.e. der Datenträger trotz des
exzentrisch angeordneten Chips 3a ausgewuchtet ist. Aufgrund der Dichten des Chips
3a einerseits und des Substratmaterials andererseits wird die Zusatzausnehmung 4a
in der Regel ein Volumen haben, welches höher als das Volumen des über
die Oberfläche des RFID hinausragenden Teils des Chips 3a ist.
Da die in der Darstellung der Figuren 1 und 1a obenliegende
Oberfläche bzw. freie Oberfläche des RFID Labels 3 plan ist, und wegen
der Gestaltung der Zusatzausnehmung ist die freie Oberfläche bündig mit
der Oberfläche des Substratbauteils 2. Auf diese Seite der CD 1 ist eine (nicht
transparente) Druckschicht 5' vollflächig aufgebracht. Dadurch ist das RFID
Label 3 jedenfalls von der Seite der CD 1 mit der Druckschicht 5' nicht erkennbar.
Die Druckschicht erstreckt sich auch über die die Informationen tragenden Metallschicht
10. Soll das RFID Label auch von der der Metallschicht 10 gegenüberliegenden
Seite unsichtbar sein, so kann beispielsweise der Grund der Ausnehmung 4 mit einer
nichttransparenten (nicht dargestellten) Farbschicht versehen sein, oder es kann
ein nicht-transparenter Kleber für die Klebstoffschicht 9 verwendet werden.
Auch kann auf der Seite, welche der die Metallschicht 10 tragenden Seite gegenüberliegt,
des Substratbauteils 2, von welcher eine Auslesung der Information durch das Substratbauteil
2 hindurch erfolgt, im Innenbereich ein (nicht dargestellter) Aufdruck eingerichtet
sein. Der maximale Durchmesser eines solchen Aufdruckes muß jedoch kleiner
als der kleinste Durchmesser des mit Informationen versehenen Bereiches der Metallschicht
10 sein, um die Auslesung nicht zu stören. An Stelle eines Aufdruckes oder
zusätzlich hierzu kann natürlich auch eine nicht-transparente Farbschicht
und/oder ein nicht-transparenter Aufkleber eingerichtet sein.
In der Figur 3 erkennt man einen erfindungsgemäßen
Datenträger 1, beispielsweise eine erfindungsgemäße DVD-9 1, welcher
aus zwei Substratbauteilen 2 gebildet ist. Dabei sind beide Substratbauteile 2 vollflächig
miteinander verbunden und die Ausnehmung 4 ist auf einer außenliegenden Seite
eines der beiden Substratbauteile 2 angeordnet. Da eine DVD 18 1 von beiden Seiten
auslesbar sein muß, darf der Durchmesser der Ausnehmung 4 nicht größer
als der kleinste Durchmesser einer Metallschicht 10 sein. Die Abdeckung 5, 5', 5"
ist in Bereichen oberhalb der Metallschichten 10 transparent, damit eine Auslesung
der Informationen aus der Metallschicht 10 auch von der die Abdeckung 5, 5', 5"
tragenden Seite möglich ist. Innerhalb des kleinsten Durchmessers der Metallschicht
10 ist die Abdeckung 5, 5', 5" demgegenüber nicht transparent, so dass das
RFID Label 3 von dieser Seite nicht sichtbar ist. Der Übersichtlichkeit halber
nicht dargestellt ist, dass auf der gegenüberliegenden Seite des Datenträgers
1 ebenfalls eine nicht-transparente Schicht angebracht sein kann, wobei deren größter
Durchmesser kleiner als der kleinste Durchmesser des mit Informationen versehenen
Bereiches der darunterliegenden Metallschicht 10 ist, damit die Auslesung auch von
dieser Seite nicht beeinträchtigt wird. Ansonsten treffen die vorstehenden
Erläuterungen analog zu.
In der Figur 4 ist eine Variante eines erfindungsgemäßen
Datenträgers 1 aus zwei Substratbauteilen 2 dargestellt. Dabei ist die Ausnehmung
4 mit dem RFID Label in einem der Substratbauteile 2 durch das andere Substratbauteil
abgedeckt. Ansonsten entspricht der Aufbau jenem der Figur 3.
Ein Verfahren zur Überprüfung der Originalität
eines optischen Datenträgers (1) erfolgt dadurch, dass der Datenträger
(1) einer nicht dargestellten einer stationären und vorzugsweise automatisierten
oder auch manuell zu bediendenen RFID-Ausleseeinheit, beispielsweise zur Mitführung
von polizeilichen oder sonstigen Kontrollpersonen, zugeführt wird, wobei mittels
der RFID-Ausleseeinheit ein Verfahrensschritt zur Auslesung der Identzeichenfolge
durchgeführt wird. Wird überhaupt keine Zeichenfolge ausgelesen, so ist
der Datenträger (1) sofort als unauthorisiert identifiziert. Wird eine Zeichenfolge
ausgelesen, weist diese jedoch eine nicht Identzeichenfolgenorm-konforme Zeichenfolge
auf, beispielsweise unzutreffende Zeichenanzahl, Verwendung nicht zulässiger
Zeichen, Fehlen von definierten Zeichenfolgen, usw., so kann durch Vergleich mit
in der RFID-Ausleseeinheit gespeicherten Regeln für Identzeichenfolgenormen
die nicht-Originalität festgestellt werden. Schließlich ist es möglich,
dass die RFID-Ausleseeinheit mit einem Zentralspeicher verbunden ist, in welchem
registrierte Identzeichenfolgen gespeichert sind. Bei Auslesung einer Zeichenfolge,
die eine Identzeichenfolge ist, jedoch bei Vergleich der ausgelesenen Identzeichenfolge
mit den gespeicherten registrierten Identzeichenfolgen, als nicht registriert identifiziert
wird, kann wiederum die nicht-Originalität festgestellt werden.
In der Figur 5 ist schließlich ein für einen
erfindungsgemäßen Datnenträger 1 geeignetes Auslesegerät 11
bzw. Kopiergerät 11 dargestellt. Dieses umfasst eine optische Ausleseeinheit
12, die in üblicher Weise zur Auslesung der optisch gespeicherten Informationen
des Datenträgers 1 ausgebildet ist. Des Weiteren ist eine RFID-Auleseeinheit
13 eingerichtet. Die RFID-Ausleseeinheit 13 und die Ausleseeinheit 12 sind an einen
Prozessor 14 angeschlossen. die Ausleseeinheit 12 kann von dem Prozessor 14 aktiviert
werden und der Prozessor 14 wandelt dann die von der Ausleseeinheit 12 dem Prozessor
14 zugeführten Signale in üblicher Weise in eine gewünschte Wiedergabeform
um. Die RFID Ausleseeinheit 13 ist so positioniert, dass eine Auslesung des RFID-Labels
3 in einer Position des Datenträgers 3 möglich ist, in welcher die Ausleseeinheit
12 normalerweise operativ ist. Der Prozessor 14 enthält in einem Speicher 15
ein Betriebsprogramm, welches für ein im allgemeinen Teil der Beschreibung
erläutertes Verfahren codiert. Im Speicher 15 sind auch die für das Betriebsprogramm
benötigten Daten gespeichert.