| Dokumentenidentifikation |
DE05755699T1 03.01.2008 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001754054 |
| Titel |
VERFAHREN UND VORRICHTUNG ZUR VERBINDUNG VON SCHLÄUCHEN MIT KLEINEM DURCHMESSER |
| Anmelder |
New Objective, Inc., Woburn, Mass., US |
| Erfinder |
VALASKOVIC, Gary A., Cambridge, MA 02139, US; SAWDEY, Lee R., Merrimack, NH 03054, US; MURPHY, James P., Watertown, MA 02472, US |
| Vertreter |
derzeit kein Vertreter bestellt |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
EN |
| EP-Anmeldetag |
27.05.2005 |
| EP-Aktenzeichen |
057556995 |
| WO-Anmeldetag |
27.05.2005 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/US2005/018944 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2005119110 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
15.12.2005 |
| EP-Offenlegungsdatum |
21.02.2007 |
| Veröffentlichungstag der Übersetzung europäischer Ansprüche |
03.01.2008 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.01.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
G01N 30/60(2006.01)A, F, I, 20070123, B, H, EP
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| Anspruch[de] |
Verbindungselement zum Verbinden zweier oder mehrerer Teilstücke
von Schläuchen oder Glasfasern, umfassend
a) einen elastomeren Kern mit einer oder mehreren linearen oder verzweigten, röhrenförmigen
Abschnitten, wobei jeder Abschnitt mit einer Innenbohrung versehen ist, welche bei
einer Mehrzahl von röhrenförmigen Abschnitten eine optische oder durch
eine Flüssigkeit hergestellte Verbindung mit den Innenbohrungen der anderen
röhrenförmigen Abschnitte ermöglicht,
b) einen Verbindungskörper mit einer Durchgangsbohrung für jeden der röhrenförmigen
Abschnitte, der diese umgibt, wobei die Größe und Gestalt der Durchgangsbohrung(en)
des Verbindungskörpers der Größe und Gestalt des röhrenförmigen
Kernabschnittes entsprechen, welcher von diesem umgeben wird, und die Abmessungen
der Durchgangsbohrung(en) des Verbindungskörpers dem Außendurchmesser
des zugehörigen röhrenförmigen Kernabschnitts im Übermaß
annähernd entsprechen, um so eine radial nach außen gerichtete Ausdehnung
des röhrenförmigen Kernabschnitts bzw. der röhrenförmigen Kernabschnitte
zuverlässig zu verhindern,
c) ein Gehäuse mit mindestens einer Durchgangsbohrung mit einem Einlass und
einem Auslass, wobei mindestens eine der Bohrungen durch eine Vertiefung im Gehäuse
unterbrochen wird, die sich in Größe und Abmessungen zur Aufnahme und
Wiederentnahme des Verbindungskörpers eignet, sodass der Verbindungskörper
im Gehäuse frei bewegbar ist, um den elastomeren Kern bzw. die elastomeren
Kerne des Verbindungskörpers mit der/den Durchgangsbohrung(en) des Gehäuses
fluchten zu lassen, sobald Schlauch- oder Glasfaserteilstücke durch die Durchgangsbohrung(en)
des Gehäuses und in röhrenförmige Abschnitte innerhalb des Verbindungskörpers
eingeschoben werden,
d) mit dem Gehäuse zu verbindende Kompressionselemente, die beim Fluchten der
Durchgangsbohrung(en) des Verbindungskörpers mit den Bohrungen des Gehäuses
einen axialen Druck auf den elastomeren Kern des Verbindungskörpers ausüben
sollen, wobei beim Einführen von Schlauch- oder Glasfaserteilstücken mit
einem Außendurchmesser, der in etwa dem Innendurchmesser der Bohrung(en) des
Abschnitts bzw. der Abschnitte des elastomeren Kerns entspricht oder geringfügig
kleiner ist, in die Bohrung(en) des elastomeren Kernabschnitts bzw. der elastomeren
Kernabschnitte und bei axialer Druckausübung des elastomeren Kernabschnitts
bzw. der elastomeren Abschnitte durch die Kompressionselemente zur Vermeidung einer
radial nach außen gerichteten Ausdehnung des elastomeren Kernabschnitts bzw.
der elastomeren Kernabschnitte durch die Bohrung(en) des Verbindungskörpers
ein nach innen gerichteter radialer Druck auf den elastomeren Kernabschnitt bzw.
auf die elastomeren Kernabschnitte ausgeübt wird, um die Teilstücke dicht
mit dem Schlauch bzw. der Glasfaser zu verbinden.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kompressionselemente als Druckmuttern ausgelegt sind.
Verbindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Druckmuttern aus zueinander passenden primären und sekundären
Druckmuttern bestehen.
Verbindungselement gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass Polymerhülsen über mindestens einen Teil der Schlauch- oder Glasfaserteilstücke
und durch die Bohrungen der primären und sekundären Druckmuttern geschoben
werden.
Verbindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass Metallhülsen zwischen den Druckmuttern und dem elastomeren Kernabschnitt
bzw. den elastomeren Abschnitten angeordnet sind.
Verbindungselement gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens einige der Druckmuttern über integrierte Metallhülsen
verfügen.
Verbindungselement gemäß Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens einige der Druckmuttern über integrierte Metallhülsen
verfügen.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbindungskörper zylindrisch ausgeführt ist.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Teil bzw. die Teile des elastomeren Kernabschnitts bzw. der elastomeren
Kernabschnitte, die von der Durchgangsbohrung des Verbindungskörpers umgeben
sind, durch Verklebung mit der Durchgangsbohrung des Verbindungskörpers verbunden
ist.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbindungskörper eine lineare Reihe von Durchgangsbohrungen und elastomeren
Kernabschnitten in den Durchgangsbohrungen umfasst, wobei das Gehäuse mehrere
Durchgangsbohrungen umfasst und so ausgelegt ist, dass es den elastomeren Kern aufnimmt
und bewirkt, dass die jeweiligen Durchgangsbohrungen mit den Durchgangsbohrungen
und elastomeren Kernabschnitten des Verbindungskörpers fluchten.
Verbindungselement gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbindungskörper aus mehreren linearen Reihen von Durchgangsbohrungen
und elastomeren Kernen besteht.
Verbindungselement gemäß Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kompressionselemente in einer linearen Reihe von Druckmuttern auf einer
Platte bestehen, die so ausgelegt sind, dass sie mit den Durchgangsbohrungen des
Gehäuses fluchten.
Verbindungselement gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbindungskörper sowie das Gehäuse und die Platte durch eine
Klemme miteinander verbunden sind.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbindungskörper und der elastomere Kern durchsichtig sind.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Gehäuse mindestens einen Fensterausschnitt aufweist, durch den mindestens
ein Teil der Schlauch- oder Glasfaserteilstücke innerhalb des Verbindungskörpers
betrachtet werden können.
Verbindungselement gemäß Anspruch 15 mit einem auf oder in
dem Fensterausschnitt angeordneten Vergrößerungsglas.
Verbindungselement gemäß Anspruch 15 mit zusätzlich einer
opto-elektronischen Abtastvorrichtung zur Überwachung der Verbindung der Schlauchteilstücke
mit dem Gehäuse des Verbindungselements durch die Fensteröffnung.
Verbindungselement gemäß Anspruch 17 mit zusätzlich einer
opto-elektronischen Lichtquelle samt erforderlichem Fokussierobjektiv, opto-elektronischem
Abtaster, Schaltungen zur Erkennung, Verstärkung und Unterscheidung sowie einem
elektronischen Indikator, die gänzlich oder teilweise in das Gehäuse des
Verbindungselements integriert sind.
Verbindungselement gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Lichtquelle und der Abtaster an gegenüberliegenden Seiten des elastomeren
Kerns des Verbindungselements angeordnet sind.
Verbindungselement gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Lichtquelle und der opto-elektronische Indikator jeweils aus einer Leuchtdiode
bestehen, und dass der opto-elektronische Abtaster aus einer Fotodiode besteht.
Verbindungselement gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schaltung zur Erkennung, Verstärkung und Unterscheidung aus analogen
elektronischen Komponenten besteht.
Verbindungselement gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schaltung zur Erkennung, Verstärkung und Unterscheidung aus einer
Mischung analoger und digitaler elektronischer Komponenten besteht.
Verbindungselement gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass jeweils die Lichtquelle aus einer Laserdiode, der opto-elektronische Indikator
aus einer Leuchtdiode und der opto-elektronische Abtaster aus einer Fotodiode besteht.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens eines der Schlauchteilstücke einen Filter besitzt.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der elastomere Kern aus elektrisch leitendem Material hergestellt ist.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Verbindungselement als ein "T", ein Kreuz, ein Stern oder eine Kugel mit
einem elastomeren röhrenförmigen Kern gleicher Gestalt ausgeführt
ist.
Verbindungselement gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der elastomere Kern jeweils an den Enden konisch ausgeführt ist.
Verbindungselement gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet,
dass die Druckmuttern Enden aufweisen, die den konischen Enden des elastomeren Kerns
angepasst sind.
Verfahren zur Verbindung mindestens zweier Schlauch- oder Glasfaserteilstücke,
das in der Verbindung der Teilstücke mittels des Verbindungselements gemäß
Anspruch 1 besteht.
Verfahren gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass
die beiden Teilstücke diejenigen eines Schlauchs sind, der elastomere Kern
elektrisch leitend ist, eine Flüssigkeit durch die Teilstücke fließt,
der elastomere Kern an eine Stromquelle angeschlossen ist, und eine elektrische
Ladung an die Flüssigkeit angelegt wird.
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