Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Behandeln der Endfläche
eines Kunststoff-Lichtwellenleiters gemäß dem Merkmal b) des Anspruchs
1.
Wenn eine Endfläche eines Endes eines Lichtwellenleiters aus
Kusntstoff behandelt wird, wird herkömmlicherweise das Ende des Kunststoff-Lichtwellenleiters
nahe bei einer hohe Temperatur aufweisenden Quelle angeordnet und das Ende dann
behandelt. Wie zum Beispiel in 9 gezeigt ist, wird
herkömmlicherweise ein Verfahren verwendet, bei dem eine Endflächen-Behandlungsvorrichtung
zum Behandeln einer Endfläche 53 eines Kunststoff-Lichtwellenleiters
50 verwendet wird, die mit einem Spannfutter 60 zum Fixieren des
Kunststoff-Lichtwellenleiters versehen ist, der einen Mantel mit einer freiliegenden
Kernendfläche 51a und eine Übertragungsfläche
62a an seinem Ende aufweist, wobei die Vorrichtung ferner eine mittels
einer Heizeinrichtung 61 beheizte Metallform 62 aufweist, wobei
ein Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53 mittels des Spannfutters
60 festgehalten und in Richtung auf die Form 62 bewegt wird, die
beheizte Form 62 gegen die Kernendfläche 51a des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 bewegt wird, die Kernendfläche 51a weichgemacht wird und
ein Finish nach Art einer Spiegeloberfläche erhält sowie die Kernendfläche
mit einer vorbestimmten Formgebung, wie zum Beispiel einer Linsenform oder dergleichen,
ausgebildet wird.
Wie allgemein in 10 dargestellt ist,
besitzt ein Lichtwellenleiter 50 aus Kunststoff einen in der Mitte angeordneten
Kern 51, der aus Polymethylmethacrylatharz (PMMA) mit hoher Reinheit besteht,
eine Umhüllung 52, die aus speziellem Fluorharz besteht und die Umfangsfläche
des Kerns 51 überdeckt, sowie einen Mantel (Abdeckung), der die Umfangsfläche
der Umhüllung 52 überdeckt. Von einer Lichtquelle 60a
emittiertes Licht, das von der einen Kernendfläche des Kerns 51 her
eintritt, wird an der Grenzfläche zwischen dem Kern 51 und der Umhüllung
52 vollständig reflektiert und tritt aus der anderen Kernendfläche
aus.
Bei dem herkömmlichen Behandlungsverfahren zum Behandeln einer
Endfläche eines Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 dehnt sich der
weichgemachte Kern 51 in Richtung der Kernseitenfläche 51b
aus, da die Kernendfläche erwärmt und gleichzeitig gegen die Form
62 gedrückt wird, wobei diese Ausdehnung ein Problem darstellt.
Zur Vermeidung des vorstehend beschriebenen Problems ist die Anbringung
eines Elements erforderlich, um den Expansionsbereich der Kernseitenfläche
51b zu vermeiden, wenn das Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53
in die Verbindungsteile, wie zum Beispiel eine Lichtverzweigungseinrichtung und
eine Lichtkopplungseinrichtung, eingesetzt wird.
Insbesondere wenn ein Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53
unter Verwendung eines in den Zeichnungen nicht dargestellten Verbindungselements,
wie z.B. einer Zwinge (Innenring) in eine kleine Öffnung eingeführt wird,
die an der Spitze der Zwinge ausgebildet ist, ist es notwendig, daß nicht nur
die Kernendfläche 51a, sondern auch der expandierte Bereich des Kerns
51 aus der Kernendfläche herausragt, wobei die exakte Positionierung
des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 schwierig ist und sich damit ein
Problem ergibt.
In Übereinstimmung mit dem Merkmal b) des Anspruchs 1 zeigt die
JP 10148731 A ein Verfahren, bei
dem ein Kunststoff-Lichtwellenleiter endseitig in eine Ferule eingebracht wird.
Zum Haltern des Endes des Kunststoff-Lichtwellenleiters wird die End- oder Stirnfläche
des Lichtwellenleiters, die aus der Endfläche der Ferule versteht, mit einer
heißen Platte bearbeitet, so dass das Material des Kerns des Lichtwellenleiters
sich in eine Ringnut verteilt, welche sich in der Stirnfläche der Ferule an
die Mündung der Ferulenöffnung anschließt. Die – wie oben
ausgeführt – üblicherweise aus Kern, Umhüllung und auf der
Umhüllung befindlichem Mantel ausgebildeten Lichtwellenleiter werden bei Behandlung
des Endes des Lichtwellenleiters typischerweise von ihrem Mantel befreit, um den
Kern mit dessen Umhüllung ohne den die Umhüllung umgebenden Mantel bearbeiten
zu können (JP 08075935 A und
JP 06075124 A).
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Behandlungsverfahrens
der genannten Art, bei dem keine Expansion an der Kernseitenfläche entsteht,
wenn ein Kunststoff-Lichtwellenleiterende weichgemacht und angeschmolzen wird und
die Endfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes ein Finish nach Art einer
Spiegeloberfläche mit der vorbestimmten Formgebung erhält.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch die
Merkmale, wie sie im Anspruch 1 angegeben sind.
Die Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden anhand der
zeichnerischen Darstellungen von Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung
noch näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematische Schnittansicht einer Vorrichtung
zum Behandeln einer Endfläche eines Lichtwellenleiters aus Kunststoff gemäß
einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
2 eine fragmentarische, vergrößerte Schnittansicht
der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung;
3 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung eines Verfahrens
zum Behandeln einer Endfläche eines Lichtwellenleiters aus Kunststoff gemäß
einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
4 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung
der Freisetzung von eingeschlossener Luft bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Behandeln einer Endfläche eines Kunststoff-Lichtwellenleiters gemäß
einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
5 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung
der Abschrägung eines Kunststoff-Lichtwellenleiters gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
6 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung
der Abschrägung eines Kunststoff-Lichtwellenleiters gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
7 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung des Endflächen-Behandlungsverfahrens
nach dem Abschrägen eines Kunststoff-Lichtwellenleiters gemäß einem
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
8 eine teilweise schematische Schnittansicht zur Erläuterung
der Arbeitsweise der Vorrichtung zum Behandeln einer Endfläche eines Lichtwellenleiters
aus Kunststoff gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
9 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung
eines herkömmlichen Verfahrens zum Behandeln einer Endfläche eines Lichtwellenleiters
aus Kunststoff; und
10 eine schematische Schnittansicht zur Erläuterung
eines Lichtwellenleiters aus Kunststoff.
Ein Endflächen-Behandlungsverfahren sowie eine Enflächen-Behandlungsvorrichtung
zum Behandeln eines Kunststoff-Lichtwellenleiterendes gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
ausführlich beschrieben.
Dabei zeigt 1 eine schematische Schnittansicht
einer Endflächen-Behandlungsvorrichtung zum Behandeln eines Lichtwellenleiters
bzw. einer Lichtleitfaser aus Kunststoff gemäß der vorliegenden Erfindung.
Wie in 1 gezeigt ist, besitzt die Endflächen-Behandlungsvorrichtung
eine Fixiereinheit 12, die auf einem ebenen Basistisch 11 angebracht
und fixiert ist, eine Bewegungseinheit 13, die in bezug auf den Basistisch
11 beweglich gehaltert ist und der Fixiereinheit 12 zugewandt
gegenüberliegt, sowie einen Steuermotor 15, der auf dem Basistisch
11 angeordnet ist und mit einem Teil der Bewegungseinheit 13 in
Eingriff steht sowie eine drehbare Schraubspindel 15a aufweist.
Die Fixiereinheit 12 beinhaltet eine zylindrische Form
17, die aus Hartmetall besteht und eine Übertragungsfläche
17a zum Übertragen der Form einer Linsenfläche aufweist, eine
Heizvorrichtung 18, wie z. B. eine Heizeinrichtung zum Beheizen der Form
17, sowie ein Thermoelement 20, das an der Form 17 angebracht
ist und als Sensor zum Steuern der Temperatur der Heizvorrichtung 18 in
konstanter Weise dient.
Die Bewegungseinheit 13 ist mit einer Betätigungseinrichtung
22 aus Metall versehen, die in horizontaler Richtung, d.h. in der Zeichnung
in der Richtung XO, beweglich ist, wobei die Betätigungseinrichtung mit einer
Schraubenspindelöffnung bzw. einer mit Gewinde versehenen Öffnung
22a versehen ist, die sich zentral durch diese hindurch erstreckt.
Eine ebene Plazierungsplatte 24 aus Metall ist in integraler
Weise an der Betätigungseinrichtung 22 angebracht. Die Plazierungsplatte
24 weist einen nach oben ragenden Regulierabschnitt 24a auf, und
der Regulierabschnitt weist ein Durchgangsloch 24b auf (siehe
2), das sich zentral durch diesen hindurch erstreckt.
Ein aus Metall bestehendes Gleitstück 25 weist an seinem
Boden 26 eine Aussparung 26a auf, wobei eine lange Metallachse
27 in die Aussparung 26a durchsetzender Weise vorgesehen ist und
eine Schraubenfeder 28 um die Achse herum angeordnet ist.
Die Schraubenfeder 28 spannt den Regulierabschnitt
24 mit der üblichen elastischen Kraft vor, und zwar in Richtung auf
die Position, in der der Regulierabschnitt 24 mit dem einen Ende (und zwar
dem linken Ende in der Zeichnung) der Aussparung 26a an dem Boden
26 in Berührung steht, wobei die Achse 27 in zwischengeordneter
Weise in dem Durchgangsloch 24b des Regulierabschnitts 24a verschiebbar
angebracht ist.
In dem Zentrum des Gleitstücks 25 ist eine Einführöffung
29 zum Einführen eines Lichtwellenleiters 50 aus Kunststoff
ausgebildet, und auf der Verlängerungslinie der Einfuhröffnung
29 ist ein Einspannmechanismus 30 vorgesehen, der zusammen mit
dem Gleitstück 25 angebracht ist.
Nachfolgend wird der Einspannmechanismus ausführlicher beschrieben.
2 zeigt eine teilweise vergrößerte Schnittansicht
einer Endflächen- Behandlungsvorrichtung zum Behandeln eines Lichtwellenleiters
50 aus Kunststoff.
Der Einspannmechanismus 30 weist ein zylindrisches Metallgehäuse
31 auf, ein sich nach außen erstreckender Flansch 31a ist
an dem Umfang an dem einen Ende des Gehäuses 31 vorgesehen, und ein
sich geringfügig nach innen erstreckender Kragen 31b ist an dem Umfang
an dem anderen Ende desselben vorgesehen.
Ferner ist an dem anderen bzw. äußeren Ende des Gehäuses
31 ein scheibenförmiges Kernführungselement 32 zusammen
mit dem Kragen 31b derart angebracht, daß diese einander überlappen,
und eine kreisförmige Führungsöffnung 32a, die sich durch
die Dicke der Platte hindurch erstreckt, ist im Zentrum der Kernführungselements
32 ausgebildet, wobei die Peripherie der Führungsöffnung
32a nach außen erweitert ist, um eine Senkung 32b zu bilden.
Die Peripherie der Führungsöffnung 32a ragt in die Senkung
32b hinein, und es ist ein leistenartiger Peripheriebereich 32c
mit einer ebenen Oberfläche vorhanden. Ferner sind wenigstens zwei kreisförmige
Öffnungen durch die Umfangswand des Gehäuses 31 hindurch ausgebildet,
und Stellschrauben 33 sind in nach innen gehender Weise in diesen kreisförmigen
Öffnungen angebracht.
Bei dem vorstehend beschriebenen Gehäuse 31 ist eine
Schraubenfeder 35 entlang des Kragens 31b sowie der äußeren
Umfangswand angeordnet, und eine Spannzangeneinrichtung 36 ist derart vorgesehen,
daß die Schraubenfeder 35 zwischen dieser und dem Kragen
31b gehalten ist.
Die Spannzangeneinrichtung 36, die aus Metall oder Kunstharz
mit hoher Steifigkeit besteht, ist mit einer kreisförmigen Hülse
37 mit einer Öffnung 37a in der Mitte und mit einer allgemein
zylindrischen Verriegelungsmutter 38 versehen, die aus demselben Material
wie die Hülse 37 besteht und in Berührung mit der Außenumfangswand
der Hülse 37 drehbar angeordnet ist.
Das eine Umfangsende der vorstehend genannten Hülse
37 ist in mehrere Bereiche unterteilt, und es ist eine Mehrzahl von sich
verjüngenden Zapfen 37b mit dünner Spitze vorhanden.
Eine vertieft ausgebildete Kerbnut 38a ist auf dem Umfang
der Außenumfangswand der genannten Verriegelungsmutter 38 ausgebildet,
und von der Kerbnut 38a erstreckt sich eine sich verjüngende Klemme
38b mit dünner Spitze weg. An dem anderen Ende der Außenumfangswand
der Verriegelungsmutter 38 ist eine Verlängerung 38c vorgesehen,
die sich längs der Außenumfangswand erstreckt.
Wenn ein Ende 53 eines Lichtwellenleiters aus Kunststoff
in die Öffnung 37a der Hülse 37 eingeführt wird,
wird das Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53 mittels der Verriegelungsmutter
38 festgeklemmt, die die Hülse 37 umschließt, und das
Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53 wird dadurch festgelegt und fixiert.
Eine Spannfutterbasis 40 mit einem zylindrischen Element
aus Metall weist eine Durchgangsöffnung 40a in ihrem Zentrum, einen
einstückig damit ausgebildeten Hülsenbereich 40b an dem einen
Ende der Durchgangsöffnung 40a sowie einen Kragen 40c im
Zentrum der Außenumfangswand auf.
Bei der Verriegelungsmutter 41 aus Metall handelt es sich
um ein konisches zylindrisches Element mit einer Öffnung 41a in der
Mitte, wobei der Flansch 31a des Gehäuses 31 an der Innenwandung
der Öffnung 41a in verschiebbarer Weise in Anlage gelangt bzw. dort
gestoppt wird.
Als nächstes wird das Endflächen-Behandlungsverfahren zum
Behandeln eines Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 unter Bezugnahme auf
3 erläutert.
Wie in 3A gezeigt ist, wird zuerst das
eine Ende des Kunststoff-Lichtwellenleiters 50 in die Spannzangeneinrichtung
36 eingeführt, wobei der Mantel des Kunststoff-Lichtwellenleiters
50 mitels der Spannzangeneinrichtung 36 in der vorbestimmten Position
gehalten wird und eine Kernendfläche 51a des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 freiliegt.
Die Form 17 wird der Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 zugewandt gegenüberliegend angeordnet, und die Heizvorrichtung
18 heizt die Form 17 auf eine vorbestimmte Temperatur von beispielsweise
etwa 120° C bis 200° C, in weiter bevorzugter Weise auf eine Temperatur
von etwa 170° C, wobei die Form 17 die Formgebung einer Linsenfläche
bzw. eine asphärische Oberfläche aufweist.
Wie in 3B gezeigt ist, wird die Kernendfläche
dann zusammen mit der als Einspannmechanismus 30 dienenden Spannzangeneinerichtung
36 in Richtung auf die Form 17bewegt, während der Mantel
54 des Kunststoff-Lichtwellenleiters 50 durch die Spannzangeneinrichtung
36 gehalten wird, um dadurch die Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 mit der Übertragungsfläche 17a der Form
17 in Berührung zu bringen.
Die Kernendfläche 51a wird um die Kontaktstelle
herum teilweise weichgemacht und angeschmolzen sowie derart verformt, daß sie
an die Übertragungsfläche 17a angepaßt wird, die beispielsweise
eine Konfiguration einer Linsenfläche aufweist, wobei die Kernendfläche
51a leicht gegen die erwärmte Form 17 gedrückt wird.
Wie in 3C gzeigt wird, wird das Kunststoff-Lichtwellenleiterende
53 zusammen mit der Spannzangeneinrichtung 36 vorübergehend
von der Übertragungsfläche 17a der Form 17 getrennt.
Der weichgemachte und angeschmolzene Bereich der Kernendfläche 51a
des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53, der von der Übertragungsfläche
17a getrennt worden ist, kühlt nun auf natürliche Weise ab und
erstarrt wieder.
Wie in 3D gezeigt ist, wird das Kuststoff-Lichtwellenleiterende
53 zusammen mit der Spannzangeneinrichtung 36 dann wieder in Richtung
auf die Form 17 bewegt und leicht gegen die erwärmte Form
17 gedrückt, wodurch die bereits leicht verformte Kernendfläche
wieder weichgemacht und angeschmolzen wird, wobei die Kernendfläche derart
verformt wird, daß sie in weiter angepaßter Weise als bei dem ersten Verformungsvorgang
in Richtung auf die vorbestimmte Krümmungsflächenform verformt wird.
Wie ferner in 3E gezeigt ist, wird die
Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 wiederum von
der Form 17 getrennt, und es erfolgt ein natürliches Abkühlen
und Erstarren derselben.
Die Reihe der Vorgänge, die in den 3B
bis 3E dargestellt sind, wird 20 bis 100 Mal, vorzugsweise
etwa 70 Mal, in intermittierender Weise wiederholt, um die Formgebung der Linsenfläche
bzw. asphärischen Oberfläche zu erzielen, wobei der auf die Kernendfläche
51a ausgeübte Druck 0,5 kp bis 3 kp, vorzugsweise 2 kp beträgt,
um die Formgebung der Linsenfläche bzw. der asphärischen Oberfläche
zu erzielen. Durch Aufbringen von Wärmedruck bzw. Druck und Wärme zur
Bildung der Kernendfläche in allmählicher Weise, wie dies vorstehend beschrieben
wurde, läßt sich dieselbe Konfiguration wie die der Übertragungsfläche
17a der Form an der Kernendfläche ausbilden.
Wie in 4 gezeigt ist, bildet sich an
der Kernendfläche 51a eingeschlossene Luft S, die durch den Einschluß
von Luft oder Gas in dem Anfangsstadium der Endflächenbehandlung entsteht.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Behandeln eines Kunststoff-Lichtwellenleiters
wird jedoch aufgrund der mehrmaligen Wiederholung des Berührungs-/Trennvorgangs
zur Erzielung der Endfläche mit der vorbestimmten Konfiguration, wie z.B. einer
Linsenfläche, die Kernendfläche dabei in intermittierender Weise erwärmt
und mit Druck beaufschlagt, so daß eingeschlossene Luft oder eingeschlossenes
Gas allmählich freigesetzt wird, wodurch sich eine Endfläche mit einem
Finish nach Art einer Spiegeloberfläche und mit einer vorbestimmten Formgebung
sowie ohne eingeschlossene Luft S erzielen läßt.
Dabei handelt es sich bei dem Intervall (Zyklus) der wiederholten
Druckbeaufschlagung um ein konstantes Intervall im Bereich von 0,1 s bis 2 s. Im
Fall der Linsenfläche bzw. asphärischen Oberfläche beträgt das
Druckbeaufschlagungsintervall vozugsweise 0,7 s.
Als nächstes ist es erforderlich, die Umhüllung
52 des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 von der Kernendfläche
abzuziehen, um die Endfläche in der bevorzugtesten Weise beim Bilden der Kernendfläche
des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 der vorliegenden Erfindung zu
behandeln.
Diese Verfahrensweise wird nachfolgend beschrieben. Wie in
5 gezeigt ist, wird der Mantel 54 zuvor unter
Verwendung eines Werkzeugs an dem Endbereich des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 entfernt, um dadurch den Kern 51 und die Umhüllung
52 freizulegen.
Das Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53 wird schräg
angeordnet, indem es mittels einer nicht gezeigten Einspanneinrichtung in bezug
auf die Rotationsachse eines Schleifsteins T fixiert wird, wonach die die Kernendfläche
51a umschließende Umhüllung 52 mit dem Schleifstein
T in Berührung gebracht wird, der sich mit einer hohen Drehzahl dreht, so daß
die Umhüllung 52 abgeschliffen wird und die Umhüllung
52 von dem Ende entfernt wird und nur der Kern 51 an der Kernendfläche
51a verbleibt. Gleichzeitig wird die Kernendfläche an ihrem gesamten
Umfang abgeschrägt, wobei sich der in der Spanneinrichtung gehaltene Kunststoff-Lichtwellenleiter
50 mit einer vorbestimmten Rotationsgeschwindigkeit um die zentrale Längsachse
des Kerns 51 dreht und die nicht erforderliche Umhüllung
52 von der Kernendfläche 51 an dem Endbereich entfernt wird.
6 zeigt ein Verfahren zum Abschrägen bzw. Abfasen
der Spitze bzw. des äußeren Endes des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 unter Verwendung einer Schneideinrichtung C anstatt des Schleifsteins
T.
Wie in 6 gezeigt ist, wird der Mantel
von der Kernendfläche 51a des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 entfernt, so daß der Kern 51 und die Umhüllung
52 freiliegen.
Der Kunststoff-Lichtwellenleiter 50, der von einer nicht
gezeigten Einspanneinrichtung gehalten wird, wird mit einer vorbestimmten Geschwindigkeit
um die zentrale Längsachse des Kerns langsam gedreht, und
die Schneidklinge der Schneideinrichtung C wird schräg an die Kernendfläche
angesetzt, die Kernendfläche wird an dem gesamten Umfang abgeschnitten und
abgeschrägt, und die nicht erforderliche Umhüllung 52 wird dadurch
von der Kernendfläche entfernt.
Die Endflächenbehandlung des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
30, von dem die Umhüllung 52 in der vorstehend beschriebenen
Weise entfernt worden ist, wird nun kurz erläutert. Wie in 7A
gezeigt ist, ist die Umhüllung 52 von dem Umfangsbereich der freiliegenden
Kernendfläche durch Abschrägen bzw. Abfasen in der vorstehend beschriebenen
Weise entfernt.
Der Kunststoff-Lichtwellenleiter 50 wird mittels der in
2 gezeigten Spannzangeneinrichtung 36 fest
an der Bewegungseinheit 13 fixiert und gegen die Übertragungsfläche
17a der Form 17 gedrückt, die auf eine bestimmte Temperatur
erwärmt ist.
Wie in 7B gezeigt ist, wird die Kernendfläche
des Kunststoff-Lichtwellleiterendes 53 in intermittierender und wiederholter
Weise erwärmt und gegen die Form 17 gedrückt, so daß sie
in die gewünschte Gestalt gebracht wird, die der Formgebung der Übertragungsfläche
17a, wie z.B. der Formgebung einer Linsenfläche, entspricht. Die Umhüllung
52 bedeckt die Kernendfläche 51a nicht und behindert auch
nicht die Ausbildung der Kernendfläche 51a mit einem Finish nach Art
einer Spiegeloberfläche.
Nachfolgend wird die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Behandeln einer Endfläche eines Lichtwellenleiters aus Kunststoff
unter Bezugnahme auf 8 erläutert.
8 zeigt schematische Schnittansichten zur Erläuterung von
aufeinanderfolgenden Schritten bei der Behandlung der Endfläche eines Kunststoff-Lichtwellenleiters.
Von dem Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53 wird zuvor der
Mantel 54 und die Umhüllung 52, die den Kern 51
umschließen, entfernt, wobei die Umhüllung 52 von der Kernendfläche
51a durch Abphasen des Umfangs des Kerns 51 und der Umhüllung
52 entfernt wird.
Wie in 8A gezeigt ist, wird das Kusntstoff-Lichtwellenleiterende
53 durch die Einfuhröffnung 29 des Gleitstücks
25 eingeführt, und das Kunststoff-Lichtwellenleiterende
53 wird derart positioniert, daß die Kernendfläche desselben
in der Führungsöffnung 32a des Kernführungselements
32 angeordnet ist und der Mantelbereich an den Zapfen 37b der
Hülse 37 angeordnet ist.
Wenn dann eine Fixierschraube 33 zusammen mit dem Gehäuse
31 um die Längsachse gedreht wird, gelangt die Fixierschraube
33 in Anlage in der Kernnut 38a an der Außenumfangswand der
Verriegelungsmutter 38, und die Verriegelungsmutter 38 wird zusammen
mit dem Gehäuse 31 rotationsmäßig bewegt. Die Verriegelungsmutter
38 wird mittels einer in der Zeichnung nicht dargestellten und an der Verriegelungsmutter
38 und der Einspannbasis 40 angebrachten Schraubeneinrichtung
in Richtung auf die Seite des Gleitstücks 25 bewegt, die Zapfen
37b der Hülse 37 werden mittels des Verriegelungselements
38b festgezogen, und der Mantel des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 wird dadurch eingespannt.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 in der vorbestimmten Position in die Führungsöffnung
32a des Führungselements 32 eingeführt und festgelegt.
Wie in 8B gezeigt ist, werden bei rotationsmäßigem
Antrieb des in 1 gezeigten Steuermotors 15
die Bewegungseinheit 13 sowie der an der Bewegungseinheit 13 angebrachte
Einspannmechanismus 30 entlang der in 1 gezeigten
Achse 15a zusammen in Richtung auf die Form 17, d.h. in der Pfeilrichtung
XO in der Zeichnung, bewegt.
Die Übertragungsfläche 17a der Form 17
wird mit einem vorbestimmten Druck mit der vorspringenden Peripherie 32c
in der Senkung 32b des Kernführungselements 32 in Berührung
gebracht.
Wie in 8C gezeigt ist, wird während
des weiteren rotationsmäßigen Antriebs des Steuermotors 15 die
Bewegungseinheit 13 in Richtung auf die Form 17 bewegt, wobei
die Übertragungsfläche 17a der Form 17 gegen die Kernendfläche
51a des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 und die vorspringende
Peripherie 32c in der Senkung 32b des Kernführungselements
32 drückt, um dadurch das Gehäuse 31 entgegen der Drückkraft
der Schraubenfeder 35 in die der Bewegungsrichtung (Pfeilrichtung X1 in
der Zeichnung) der Bewegungseinheit 13 entgegengesetzte Richtung (Pfeilrichtung
X2 in der Zeichnung) zu drücken.
Der Flansch 31a des Gehäuses 31 wird somit
in der Öffnung 41a der Verriegelungsmutter 41 in Richtung
auf die Innenseite verschoben.
Wir in 8D gezeigt ist, wird bei weiterem
rotationsmäßigem Antrieb des Steuermotors 15 die Bewegungseinheit
13 dann weiter in Richtung auf die Form 17 (in Pfeilrichtung XO
in der Zeichnung) bewegt, und das Gehäuse 31 wird dadurch weiter entgegen
der Drückkraft der Schraubenfeder 35 in die zu der Bewegungsrichtung
der Bewegungseinheit 13 entgegengesetzte Richtung (der Pfeilrichtung X2
in der Zeichnung) bewegt.
Dadurch wird die Kernendfläche 51a mit der Übertragungsfläche
17a der Form 17 in Berührung gebracht und gegen die Übertragungsfläche
17a gedrückt, wobei der Einspannmechanismus 30 durch die
Drückkraft mit Druck beaufschlagt wird. Als Ergebnis hiervon bewegt sich die
Bodenplatte 26 des Gleitstücks 25 entgegen der Drückkraft
der Schraubenfeder 28 in der Pfeilrichtung X1 in der Zeichnung, um dadurch
den Regulierungsabschnitt 24a der Plazierungsplatte 24 von dem
einen Ende der Aussparung 26a des Gleitstücks 25 zu trennen.
Wie vorstehend bereits erläutert wurde, wird die auf die Kernendfläche
51a des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes 53 ausgeübte Drückkraft
derart gesteuert, daß diese konstant ist, wobei die Pufferwirkung derart arbeitet,
daß die Drückkraft nicht zu stark ist, daß das Kunststoff-Lichtwellenleiterende
53 abbrechen könnte.
Wenn dann in der in 8E gezeigten Weise
die Achse 15a des in 1 gezeigten Steuermotors
15 in der entgegengesetzten Richtung rotationsmäßig angetrieben
wird, wird die Plazierungsplatte 24 in der Pfeilrichtung X1 bewegt, jedoch
bleiben die Bewegungseinheit 13 und der Einspannmechanismus 30
zunächst in dem durch die Schraubenfedern 28 und 35 in Richtung
der Form 17 (in der Pfeilrichtung X1) druckbeaufschlagten Zustand gehalten.
Danach wird der Regulierungsabschnitt 24a des Gleitstücks
25 durch die Drückkraft der Schraubenfeder 28 mit dem anderen
Ende bzw. der anderen Wand in der Aussparung 26a der Bodenplatte
26 in Berührung gebracht und in die ursprüngliche Position zurückgeführt,
so daß die Verriegelungsmutter 38 mittels der Schraubenfeder
35 mit der Fixierschraube 33 in Berührung gebracht wird und
das gesamte Gehäuse 31 in die ursprüngliche Position zurückkehrt,
in dem es sich vor dem Drücken gegen die Form 17 befand.
Die Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 wird von der Übertragungsfläche 17a der Form
17 getrennt, und es erfolgt eine Wiederholung der Reihe von Vorgängen,
wie sie vorstehend beschrieben worden sind, um die Endflächenbehandlung der
Kernendfläche zu einem Abschluß zu bringen.
Durch Anwendung der vorstehend beschriebenen Verfahrensweise wird
das Kunststoff-Lichtwellenleiterende 53 ohne unnötige Verformung,
wie z.B. Extrusion bzw. Expansion, akkurat mit der gewünschten Formgebung ausgebildet.
Das Fluorharzmaterial der Umhüllung 52 des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 bleibt nicht an der Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
53 haften, und die Kernendfläche 51a ist vor Beeinträchtigung
geschützt.
Das Verfahren und die Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung zum Behandeln einer Endfläche eines Lichtwellenleiters sind in keinster
Weise auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Zum Beispiel
kann es sich bei der Übertragungsfläche der Form um eine Linsenfläche
oder um eine gerade bzw. in einer Ebene liegende Fläche handeln.
Da bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren zum Behandeln einer
Endfläche eines Lichtwellenleiters die Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
in intermittierender Weise gegen die Form gedrückt wird, die auf eine bestimmte
Temperatur erwärmt ist, so daß die Kernendfläche weich wird und anschmilzt
und die Übertragungsfläche der Form dadurch auf die Kernendfläche
übertragen wird, so daß die Kernendfläche durch Erwärmen und
Druckbeaufschlagung der Kernendfläche in intermittierender Weise allmählich
geformt wird, ist der in einem einzelnen Arbeitsgang weich werdende Bereich klein,
und der übertragene Bereich bzw. die übertragene Konfiguration der Übertragungsfläche
wird allmählich gesteigert. Die weiche Kernendfläche wird somit nicht
aus der Form extrudiert, und die gewünschte Formgebung läßt sich
ohne Nachbehandlung erzielen.
Da das Verfahren zum Behandeln der Endfläche eines Kunststoff-Lichtwellenleiters
einen Schritt zum Drücken der Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
gegen die Übertragungsfläche der beheizten Form, einen Schritt zum Trennen
der Kernendfläche von der Form und zum Abkühlen der Kernendfläche
auf natürliche Weise sowie einen Schritt beinhaltet, bei dem die Berühung/Trennung
zwischen der Kernendfläche und der Übertragungsfläche der Form in
intermittierender Weise wiederholt wird, um dadurch die Formgebung der Kernendfläche
allmälich zu verformen und dadurch die Übertragungsfläche der Form
allmählich auf die Kernendfläche zu übertragen, wird die Endflächen-Behandlung
des Kunststoff-Lichtwellenleiters ohne zusätzliche Kühlvorrichtung zum
Kühlen der Kernendfläche durchgeführt. Die eingeschlossene Luft wird
aufgrund der wiederholten Berührungs- bzw. Druckbeaufschlagungs-/Trennvorgänge
freigesetzt, und die Übertragungsfläche wird exakt gebildet.
Da ferner die Kernendfläche in Form einer Linsengestalt ausgebildet
wird, kann ein Kunststoff-Lichtwellenleiter mit einer Linsenfläche ohne zusätzliche
Sekundärbehandlung gebildet werden.
Da ferner ein Schritt vorgesehen ist, in dem der Mantel des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes
entfernt wird und die Kernendfläche freigelegt wird, überdeckt der Mantel
die Kernendfläche nicht, so daß sich die Kernendfläche
in einfacher Weise behandeln läßt.
Da weiterhin ein Schritt vorhanden ist, in dem die Umhüllung
des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes entfernt wird, überdeckt die Umhüllung
die Kernendfläche bei der Formgebung derselben nicht, wodurch sich die Kernendfläche
in exakter Weise behandeln läßt.
Da weiterhin die Endflächen-Behandlungsvorrichtung zum Behandeln
der Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes der vorliegenden Erfindung
mit einem Einspannelement zum Fixieren des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes, mit
einem Führungselement zum Führen der Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes,
mit einer Form mit einer Übertragungsfläche zum Ausbilden der Kernendfläche
mit einer vorbestimmten Formgebung, mit einer Heizeinheit zum Erwärmen der
Form auf eine bestimmte Temperatur sowie mit einer Bewegungseinheit versehen ist
zum Bewegen der Kernendfläche des Kunststoff-Lichtwellenleiterendes und der
Übertragungsfläche der Form in die Position, in der diese gegeneinander
gedrückt und voneinander getrennt werden, wobei der Kunststoff-Lichtwellenleiter
durch das Einspannelement und das Führungselement fixiert ist, die Form mittels
der Heizeinheit erwärmt wird, die Bewegungseinheit wiederholt hin- und herbewegt
wird, um dadurch die Übertragungsfläche in allmählicher Weise auf
die Kernendfläche zu übertragen, wobei die Form wiederholt hin- und herbewegt
werden kann und die Kernendfläche durch die Form in intermittierender Weise
erwärmt und mit Druck beaufschlagt wird, um dadurch die Übertragungsfläche
in allmählicher Weise an der Kernendfläche auszubilden, läßt
sich der in einem einzelnen Arbeitsgang weichgemachte Bereich klein halten, und
der übertragene Bereich der Übertragungsfläche läßt sich
allmählich steigern. Als Ergebnis hiervon kommt es zu keinem Extrudieren der
weichgemachten Kernendfläche aus der Form, und eine gewünschte Formgebung
kann ohne Nachbehandlung gebildet werden.