Die Erfindung betrifft Verfahren zur Durchführung und Überwachung
eines Filtrationsprozesses von Fluiden, über in Filtrationsvorrichtungen befindliche
Filterelemente, bei dem ein Minimum an Identifikationsdaten einem Kontroll- und
Prüfgerät zugeführt wird und bei dem den Filtrationsvorrichtungen
über mit dem Kontroll- und Prüfgerät verbundene Prüfmittelleitungen
für Prüfzwecke Prüfgase zugeführt werden.
Aus der EP 0 700 313 B1
ist ein Filtrationssystem zur Durchführung eines Filtrationsprozesses bekannt.
Das Filtrationssystem besteht aus einer Filtrationsvorrichtung mit einem lesbare
Daten aufweisenden Filterelement und einem Kontrollgerät, an das die Filtrationsvorrichtung
über Daten- und Prüfmittelleitungen anschließbar ist. Die lesbaren
Daten sind auf einem elektronischen Etikett angeordnet, dessen Daten von einer dem
elektronischen Etikett benachbarten Ableseeinrichtung abgelesen und der Kontrolleinheit
zugeführt werden können. So soll insbesondere erkannt werden, ob der vorgeschriebene
Filter eingebaut wurde. Auch ist vorgesehen, die Zahl der Betriebsstunden des Filters
zu speichern und das Filtriergerät bzw. Filtriersystem abzuschalten, wenn die
maximal erlaubte Zahl der Betriebsstunden erreicht ist. Das elektronische Etikett
und die Ableseeinrichtung bilden ein elektronisches Erkennungssystem, bei dem in
einer interaktiven Version Daten vom Filtriergerät im Etikett gespeichert werden.
Nachteilig bei dem bekannten Filtrationssystem ist, dass es sich auch
als interaktives System im Wesentlichen auf die Überprüfung der Filterelemente
beschränkt. So ist bei dem bekannten Filtrationssystem eine komplette Überwachung
des Filtrationsprozesses nicht vorgesehen.
Weiterhin nachteilig ist, dass bei Verwendung eines interaktiven Systems
das elektronische Etikett bzw. jedes Filterelement mit einem Speicher ausgerüstet
sein muss. Dies verteuert zum einen die Filterelemente und zum anderen kann nur
ein beschränkter Speicherplatz zur Verfügung stehen.
Weiterhin ist aus der DE 39
17 856 A1 ein Messgerät als Teil einer Prüfeinrichtung für
eine Filtrationsvorrichtung (Filtergehäuse mit mindestens einem Filterelement)
bekannt. Das bekannte Prüfgerät ist über Mittel zum Datenaustausch
mit einer Prozessleiteinrichtung bzw. einem Prozessrechner zum Regeln und Steuern
eines Testablaufs zur Integritätsprüfung der Filterelemente bzw. Filtrationsvorrichtung
verbindbar. Über Mittel zum Datenaustausch ist der Prozessrechner mit einem
HOST-Rechner verbindbar und kann mit weiteren Daten des Gerätebenutzers und
Anwenders gefüttert werden.
Die bekannte Testvorrichtung, die sich grundsätzlich bewährt
hat, ist zur Durchführung und Überwachung eines Filtrationsprozesses entsprechend
der vorliegenden Erfindung weder vorgesehen noch dafür geeignet. Insbesondere
kann die bekannte Testvorrichtung bei Verwendung einer Filtrationsvorrichtung mit
mehreren Filtern nur feststellen, ob alle Filter integer sind oder mindestens ein
Filterelement defekt ist. Demgemäß erhält der Fachmann aus dieser
Vorrichtung auch keinen Hinweis, Daten für jedes einzelne Filterelement zu
nutzen.
Aus der DE 36 18 112 A1
ist eine Filterprüfeinrichtung, d.h. ein Messgerät zur Durchführung
und Überwachung eines Testablaufs zur Integritätsprüfung von Filtrationsvorrichtungen
bzw. Filterelementen bekannt. Diese Testvorrichtung ist nicht zur Durchführung
eines Filtrationsprozesses vorgesehen und geeignet. Hier geht es lediglich darum,
bestimmte Parametersätze für standardisierte Tests unterschiedlichen Filtrationsvorrichtungen
zuzuordnen. Die Zuordnung Testparameter und Filtrationsvorrichtung erfolgt dabei
über eine Magnetkarte, die von dem Kartenleser eines der Filtrationsvorrichtung
vorgelagerten Prüfgerätes gelesen und ggf. beschrieben werden kann.
Nachteilig dabei ist, dass hier bei Filtrationsvorrichtungen mit einer
Mehrzahl von Filterelementen nur Testparametersätze für die Filtrationsvorrichtung,
d.h. für eine Gruppe von Filterelementen verarbeitet werden können. Zudem
ist es möglich, die Magnetkarten zu vertauschen und so falsche Testparameter
zugrunde zu legen.
Aus der EP 0 496 266 A1
ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur kontinuierlichen Durchführung eines
Herstellungsprozesses bekannt, bei dem Herstellungsparameter gemessen und einer
Kontrolleinrichtung zugeführt werden. Die ermittelten Parameter können
dabei mit Werten aus einem dem Prozess- bzw. der Kontrolleinrichtung zugeordneten
Speicher verglichen werden.
Nachteilig bei dem bekannten ganz allgemeinen Verfahren ist, dass
der Fachmann keine Hinweise erhält, wie er Filterelemente und insbesondere
eine Mehrzahl von in einer Filtrationsvorrichtung angeordneten Filterelementen optimal
bei einem Filtrationsprozesses von Fluiden überwacht. Insbesondere erhält
der Fachmann keine Hinweise etwa einzelne Filterelemente mit einer Identifikation
zu versehen und Prozessparameter mit Daten aus einer Filterelemente-Datenbank individuell
einem Filterelement zuzuordnen und miteinander zu vergleichen.
Aus der US 4 685 066 A
ist eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Bestimmung der Partikelkontamination
in einem flüssigen System bekannt. Dabei wird beispielsweise die Verwendung
bzw. Standzeit eines Filterelementes über dessen Druckabfall
beurteilt. Die mit Hilfe von Sensoren gemessenen Drücke können dabei einer
Kontrolleinheit zugeführt werden, die Speicher zur Aufnahme der gemessenen
Drücke aufweist. Hinweise zur Speicherung von Identifikationsdaten der Filterelemente
und zum Einspeisen von zur Überwachung benötigten Daten aus einer Filterelemente-Datenbank
und einem entsprechenden Vergleich kann der Fachmann dieser Entgegenhaltung nicht
entnehmen.
Aus der WO 2000/32298 A1
ist ein Filtrationssystem zur Überwachung eines Kompressors oder einer Vakuumpumpe
bekannt, das eine erste Filtrationsvorrichtung bzw. einen Lufteinlassfilter und/oder
eine zweite Filtrationsvorrichtung bzw. Tröpfchenfilter für eine Aufbereitung
eines Gasflusses aufweist. Die Filter weisen lesbare Daten zur Identifikation auf,
die in an den Filterelementen angeordneten Transpondern als von einer Lesevorrichtung
lesbare Identifikation gespeichert sind. Eine Kontrolleinheit ist über die
Lesevorrichtung mit den Filtrationsvorrichtungen bzw. Filtern verbunden. Die Kontrolleinheit
ist mit einem Speicher verbunden, in dem die von der Lesevorrichtung ausgelesenen
Identifikationsdaten der Filter abgespeichert werden. Die Kontrolleinheit kann somit
überprüfen, ob ein zugelassener Filter verwendet wird und mittels einer
internen Uhr prüfen, ob korrekte Filtertauschzeiten befolgt werden. Weitere
Leistungsdaten des Filtrationssystems können ebenfalls in dem Speicher gespeichert
werden.
Nachteilig an der bekannten Vorrichtung ist, dass sie nicht über
Prüfmittelleitungen für Prüfgase verfügt, über die den
Filtern für Prüfzwecke kontrolliert Prüfgase zugeführt werden
können. Weiterhin ist bei der bekannten Vorrichtung keine Prozessleiteinrichtung
zum Regeln und Steuern des Filtrationsprozesses vorgesehen. Ebenfalls weist die
bekannte Vorrichtung keine Filterelemente-Datenbank auf, die neben den für
die Überwachung benötigten Identifikationsdaten limitierende Daten und
Produktfreigabedaten aufweist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die bekannten Verfahren so zu
verbessern, dass eine kostengünstige und sichere Überwachung eines Filtrationsprozesses
durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Durch die Zuführung bzw. das Lesen der Identifikationsdaten und
den Identifikationsdaten zugeordneten limitierenden Daten und Produktfreigabedaten
aus der Filterelemente-Datenbank wird in Verbindung mit dem Ermitteln von Integritäts-
und/oder Filtrationsdaten während der Durchführung des Filtrationsprozesses
eine komplexe sichere Durchführung des Filtrationsprozesses gewährleistet.
Dadurch, dass den häufig auszuwechselnden Filterelementen unmittelbar
lediglich Identifikationsdaten zugeordnet werden müssen, kann das Verfahren
zugleich kostengünstig durchgeführt werden. Dadurch, dass das Filtrationssystem
über Prüfmittelleitungen für Prüfgase verfügt und die Filterelemente-Datenbank
mindestens über Integritätsdaten als limitierende Daten verfügt,
wird das Filtrationssystem bzw. das Filtrationsverfahren in Bereichen einsetzbar,
wo es auf eine hohe Produktsicherheit ankommt, beispielsweise bei sterilen Filtrationen,
im Pharma- oder im Lebensmittelbereich. Sie stellen eine Voraussetzung dafür
dar, dass nur integere Filterelemente zum Einsatz gelangen können und nicht
etwa nur die richtigen Filterelemente, und dass eine regelmäßige Überprüfung
der Integrität der Filterelemente in dem Filtrationssystem durchgeführt
werden kann, ohne dass die Filterelemente ausgebaut werden müssen.
Die Ansprüche 2 bis 8 zeigen weitere bevorzugte Ausführungsformen.
Durch die Zuordnung von Identifikationsdaten und entsprechenden Daten
der Filterelemente-Datenbank wird zuverlässig sichergestellt, dass unzulässige
Filterelemente und/oder Filtrationsvorrichtungen erkannt und das Filtrationssystem
gesperrt wird. Das Abrufen von limitierenden Daten und von Produktfreigabedaten
ermöglicht die Überprüfung, ob limitierende Daten bereits erreicht
sind, so dass der Filtrationsprozess noch vor dem eigentlichen Start gesperrt werden
kann. Durch die Zuordnung der Identifikationsdaten zu den Filterelementen oder Prozessdaten
lassen sich bereits vor Beginn des eigentlichen Filtrationsprozesses zulässige
Toleranzwerte ermitteln und abspeichern, so dass sie bei der Überwachung des
Filtrationsprozesses zur Verfügung stehen. Durch Messen von Prozess- und Integritätsdaten
sowie deren Einlesen und Summieren in das entsprechende Speicherelement, lassen
sich die spezifischen Prozess- und/oder Integritätsdaten leicht mit den zulässigen
Toleranzwerten vergleichen und bei Überschreiten der zulässigen Toleranzwerte
das Filtrationssystem sperren. Durch das Speichern der aktuellen Prozessdaten und
der Filterelemente-Datenbank wird zuverlässig vermieden, dass Filterelemente
oder Filtrationsvorrichtungen, die die zulässigen Toleranzwerte überschritten
haben, erneut eingesetzt werden können.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
werden die aktuellen Prozessdaten der Filterelemente-Datenbank als Protokoll gespeichert.
Durch die Protokollierung der aktuellen Prozessdaten lässt sich
relativ leicht nachvollziehen, warum es zum Überschreiten
zulässiger Toleranzwerte und zum Sperren des Filtrationssystems gekommen ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte
Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft veranschaulicht sind.
In den Zeichnungen zeigen:
1: Eine schematische Darstellung einer Vorrichtung
zur Durchführung eines Filtrationsprozesses von Fluiden mit einer externen
Filterelemente-Datenbank,
2: eine schematische Darstellung einer Vorrichtung
zur Durchführung eines Filtrationsprozesses von Fluiden mit einer in einer
Prozessleiteinrichtung integrierten Filterelemente-Datenbank und einer externen
Datenbank und
3: eine schematische Darstellung eines Verfahrensablaufes
zur Durchführung eines Filtrationsprozesses.
Ein Filtrationssystem 1 zur Durchführung eines Filtrationsprozesses
von Fluiden besteht im Wesentlichen aus Filtrationsvorrichtungen 2,
3, einem Kontroll- und Prüfgerät 4, einer Prozessleiteinrichtung
5 und einer Filterelemente-Datenbank 6.
Die erste Filtrationsvorrichtung 2 und die zweite Filtrationsvorrichtung
3 sind in Reihe geschaltet und über eine Fluidleitung 7 miteinander
verbunden. Je nach Filtrationsprozess kann eine oder eine Mehrzahl von Filtrationsvorrichtungen
2, 3 verwendet oder in Reihe oder auch parallel geschaltet werden.
Im Beispiel weist die erste Filtrationsvorrichtung 2 zwei Filterelemente
8 auf. Die Filtrationsvorrichtung 3 weist ein Filterelement
8 auf. Die Filterelemente 8 können gleich oder unterschiedlich
ausgebildet sein. Die Filterelemente 8 weisen an ihrem oberen Ende lesbare
Daten 9 auf, die von einem nicht dargestellten Lesegerät gelesen werden.
Das nicht dargestellte Lesegerät leitet die lesbaren Daten 9 über
das Kontroll- und Prüfgerät 4 an die Prozessleiteinrichtung
5 weiter.
Die Filtrationsvorrichtungen 2, 3 sind über
Daten- und Prüfmittelleitungen 10 mit dem Kontroll- und Prüfgerät
4 verbunden. Das Kontroll- und Prüfgerät 4 ist über
Mittel zum Datenaustausch 11 mit der Prozessleiteinrichtung 5
verbunden. Entsprechend 1 ist die Prozessleiteinrichtung
5 über Mittel zum Datenaustausch 12 mit der Filterelemente-Datenbank
6 verbunden. Die Filterelemente-Datenbank 6 ist entsprechend
1 als externe Datenbank ausgebildet. Als Mittel zum
Datenaustausch wird ein Daten- und Computernetzwerk verwendet.
Entsprechend 2 ist die Filterelemente-Datenbank
6' in die Prozessleiteinrichtung 5' integriert. Die Filterelemente-Datenbank
6' kann insbesondere über Mittel zum Datenaustausch 13 mit
einer externen Datenbank 14 verbunden werden.
Die Prozessleiteinrichtung 5, 5' regelt und steuert
über nicht dargestellte Steuerleitungen und Stell- und Regelorgane den Filtrationsprozess.
Die Prozessleiteinrichtung 5 weist ein jeder Filtrationsvorrichtung
2, 3 bzw. jedem Filterelement 8 zuordenbares elektronisches
Speicherelement 15 auf, in das Daten für die jeweiligen Filterelemente
8 der Filtrationsvorrichtungen 2, 3 und/oder dem durchzuführenden
Filtrationsprozess speicherbar sind.
Zur Durchführung des Verfahrens werden die an den Filterelementen
8 angeordneten Identifikationsdaten in das Speicherelement 15
eingelesen. Weiterhin werden aus der Filterelemente-Datenbank 6,
6' die Filterelemente- bzw. Prozessdaten in das Speicherelement
15 eingelesen. Anschließend wird von der Prozessleiteinrichtung
5, 5' geprüft, ob zulässige Filterelemente
8 und/oder Filtrationsvorrichtungen 2, 3 verwendet werden.
Bei Verwendung unzulässiger Filterelemente 8 oder unzulässiger
Filtrationsvorrichtungen 2, 3 wird das Filtrationssystem
1 gesperrt und die Filterelemente 8 bzw. Filtrationsvorrichtungen
2, 3 in der Filterelemente-Datenbank 6, 6' als
gesperrt gekennzeichnet. Bei zulässiger Verwendung werden aus der Filterelemente-Datenbank
6, 6' bzw. aus dem elektronischen Speicherelement 15
die limitierenden Daten und Produktfreigabewerte abgerufen. Soweit limitierende
Daten erreicht sind, wird das Filtrationssystem gesperrt und das Erreichen der limitierenden
Daten in der Filterelemente-Datenbank 6, 6' gespeichert.
Soweit die limitierenden Daten nicht überschritten wurden, werden
zulässige Toleranzwerte ermittelt und im elektronischen Speicherelement
15 gespeichert. Anschließend erfolgt der eigentliche Start des Filtrationsprozesses.
Von der Prozessleiteinrichtung 5 gesteuert werden die Prozess- und Integritätsdaten
gemessen und in das elektronische Speicherelement 15 eingelesen und summiert.
Soweit die Summe der spezifischen Prozess- und/oder Integritätsdaten die zulässigen
Toleranzwerte überschreitet, wird das Filtrationssystem 1 gesperrt
und das Sperren des Filtrationssystems 1 bzw. der Filterelemente
8 in der Filterelemente-Datenbank 6, 6' gespeichert.
Die aktuellen Prozessdaten werden der Filterelement-Datenbank 6 ebenfalls
gespeichert, so dass bei einer wiederholten Durchführung des Filtrationsprozesses
auf die letzten aktuellen Prozessdaten der Filterelemente-Datenbank 6,
6' zurückgegriffen werden kann.
Der Prozessleiteinrichtung 5, 5' ist ein Computerprogrammprodukt
zur Durchführung des Filtrationsprozesses zugeordnet, bei dem Programmteile
aus einem nicht dargestellten Programmspeicher abgerufen werden, die die Durchführung
des Filtrationsprozesses bzw. das Verfahren zur Durchführung eines Filtrationsprozesses
unterstützen.
In der 3 ist ein Verfahrensablauf entsprechend
den obigen Beschreibungen schematisch dargestellt.