Bei der Herstellung von Werkstücken ist es in kritischen Anwendungen
erforderlich, die Werkstücke einzeln auf Materialfehlerfreiheit zu überprüfen.
Dies gilt für eine Vielzahl von Bereichen, wobei durch immer komplexer werdende
Produkte, Verschärfungen im Produkthaftungsbereich usw. die Sicherstellung
einer geforderten Bauteilqualität immer bedeutender wird.
Bei der Herstellung von Werkstücken wird es daher immer wichtiger,
Materialfehlerfreiheit zu gewährleisten, insbesondere Freiheit von häufig
auftretenden Fehlern wie Oberflächenrissen und dergleichen, die seit langem
mit Magnetpulververfahren und dergleichen bestimmbar sind. Bei Magnetpulverfahren
wird ein Werkstück magnetisiert und die sich an der Werkstückoberfläche
ergebende Feldverteilung durch Aufbringen feiner Eisenpartikel oder dergleichen
und durch Untersuchung der Eisenpartikelverteilung als Hinweis auf z. B. Risse erfaßt.
Überdies und gerade nach solchen Verfahren ist in bestimmten Anwendungen eine
Entmagnetisierung der Werkstücke erforderlich, etwa im Flugzeug- und/oder U-Bootbau,
aber auch für verschiedene andere industrielle Anwendungen.
Die DE 102 41 029 A1
zeigt dabei bereits eine Prüfvorrichtung zur Materialfehlerermittlung, mit
der simultan eine Messung und eine Entmagnetisierung durchgeführt werden kann.
Die dort beschriebene Vorrichtung und das dort beschriebene Verfahren liefern in
der Praxis sehr gute Ergebnisse. Wünschenswert ist es aber, eine weitere Verbesserung
der Materialprüfung insbesondere im Hinblick auf Serienprüfungen zu ermöglichen,
die bei einer Vielzahl von Prüflingen und/oder in kurzer Zeit die erforderliche
Materialprüfung erlauben.
Aus der EP 0 357 823 A1
ist eine Vorrichtung zum Prüfen von metallischen Werkstücken unter Wasser
bekannt, die einen Behälter aufweist, der eine Flüssigkeit mit magnetisierbaren
Teilchen enthält. In einem Magnetfeld ordnen sich die magnetisierbaren Teilchen
zu für Fehlstellen an metallischen Werkstücken charakteristischen Strukturen,
die optisch auf einem Lichtleiter abgebildet und entfernt vom Messort verarbeitet
und/oder direkt betrachtet werden können.
Aus der DE 23 46 999 ist eine
magnetische Werkstoffprüfvorrichtung bekannt, die durch eine kreuzförmige
Magnetkernanordnung gekennzeichnet ist, die aus zwei Paaren von Magnetpolgliedern
gebildet ist, welche zwei aneinander schneidende Magnetpolpaare festlegen, wobei
zwei um die beiden Paare von Magnetpolgliedern herumgewickelte Spulen und eine Stromversorgung
zur Speisung der ersten Spule mit der positiven Halbwelle eines Einphasen-Wechselstroms
und der zweiten Spule mit der negativen Halbwelle des Einphasen-Wechselstroms derart,
dass zwei Magnetflüsse abwechselnd in einander schneidende Richtungen erzeugt
werden, vorgesehen sind.
Aus der JP 2003 107 057 A
ist ein automatisierter Magnetpulverflussdetektor für eine Stahlplatte bekannt,
bei der ein Magnetjoch mit einem verfahrbaren Wagen über eine Stahlplatte bewegt
wird und eine Beobachtung des mit magnetisiertem Magnetpulver erhaltenen Bildes
erfolgt.
Aus der JP 2002 230 923 A
ist eine Magnetpulvervorrichtung zur Beobachtung von Stahlstäben bekannt, in
der ultraviolette Lampen zur Beleuchtung des Werkstückes eingesetzt werden.
Aus der JP 62110148 A
ist die Beobachtung einer Schweißnaht bekannt, bei der eine Schweißnaht
oder dergleichen unter einem unterschiedlichen Winkel beleuchtet und beobachtet
wird.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Prüfung
von Bauteilen auf einfache und/oder preiswerte Weise und/oder mit hoher Qualität
zu ermöglichen.
Die Lösung der Aufgabe wird in unabhängiger Form beansprucht.
Bevorzugte Ausführungsformen finden sich in den Unteransprüchen.
Die vorliegende Erfindung schlägt somit in einem ersten Grundgedanken
eine Materialprüfungsvorrichtung mit einer Spulenanordnung zur Erzeugung prüflingsdurchflutender
Magnetfelder und einer zugehörigen Beobachtungs- und Beleuchtungsanordnung
zur Beleuchtung der im Durchflutungsbereich angeordneten Prüflinge für
eine Beobachtung vor, bei welcher die Spulenanordnung zur Realisierung einer entmagnetisierenden
Materialprüfung aus einer gepulsten Stromquelle gespeist und die Beobachtungs-
und Beleuchtungsanordnung zur taktweisen Prüflingsbeobachtung ausgebildet ist.
Ein erster wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung ist somit
in der Realisierung einer Materialprüfungsvorrichtung zu sehen, bei der die
prüfende Beobachtung unmittelbar im Rahmen der Prüflingsdurchflutung erfolgen
kann. Die angegebene Anordnung ermöglicht somit eine besonders schnelle und
damit preissparende Prüflingsuntersuchung, die überdies gegenüber
einer Anordnung, bei der Beleuchtung und Magnetfelderzeugung an getrennten Orten
vorgenommen werden, verbesserte Ergebnisse liefert, da weder die Gefahr einer Re-Magnetisierung
besteht, die sonst etwa durch Vorbeiführen an magnetisierenden Teilen oder
durch das Streufeld der Spulen aufgrund der Magnetisierung/Demagnetisierung nachfolgender
Prüflinge gegeben ist, noch die Bewegung aufgetragenen Prüfmaterials
wie fluoreszierendem Prüffluid, Prüfpulver usw. durch Stöße
oder andere Beeinträchtigungen zu befürchten ist. Die Prüfung wird
also schneller und besser. Die bei gleichem Aufwand höhere Meßergebnisqualität
erlaubt auch gegebenenfalls eine Einfachprüfung mit verringertem Aufwand bei
noch guten Ergebnissen, etwa im Fall einer Magnetisierungsstromverringerung. Die
Ausleuchtung von der Spulenseite her gewährleistet zudem eine Untersuchung
jener Seite, von und auf welcher Seite die Magnetisierung vorgenommen wurde.
In besonderem Umfange können die Vorteile erhalten werden, wenn
die Spulenanordnung eine Mehrzahl an Spulen umfasst und die Beleuchtungsmittel zwischen
und/oder vor diese gesetzt sind. Diese Anordnung erlaubt es in besonderem Maße,
eine günstige Prüflingsausleuchtung unmittelbar im Rahmen der Magnetfelddurchflutung
des Prüflings zu gewährleisten und dadurch nicht nur das Analyseergebnis
zu verbessern, sondern auch eine sehr schnelle Bewertung zu erhalten, zumal gegebenenfalls
eine Zykluswiederholung möglich ist und/oder eine Neuprüfung dann, wenn
mit einer ersten Maximalstromstärke ein Prüfzyklus durchgeführt wurde
und dabei keine eindeutigen Ergebnisse erhalten wurden. In einem solchen Fall kann
aufgrund der Beleuchtung von der Spulenseite her, ohne sonst erforderliche erneute
Prüflingsbewegung zu den Spulen hin, sofort eine Nachprüfung erfolgen,
die insbesondere eine andere und typisch höhere maximale Stromstärke verwenden
kann.
Besonders bevorzugt ist es, wenn die Beleuchtungsanordnung einen UV-Strahler
umfasst, der die Verwendung fluoreszierenden Prüffluids ermöglicht. Zugleich
kann auch eine Beleuchtung mit sichtbarem Licht erfolgen. Dies ist besonders dann
vorteilhaft, wenn sowohl mit sichtbarem als auch ultraviolettem Licht gearbeitet
wird, weil die Überlagerung von UV- und Weißlicht ermöglicht, bei
der Materialprüfung auch die Oberflächenbeschaffenheit und/oder -qualität
des Prüflings festzustellen und so Fehlurteile aufgrund von Verschmutzungen
wie Staubkörnern usw. sicher vermeidet. Es sei im Übrigen erwähnt,
dass die Vorrichtung nicht auf bestimmte Magnetpulver und/oder bestimmte Magnetfluide
beschränkt ist.
Besonders bevorzugt ist es, wenn für die Beleuchtung Leuchtdioden,
die als „Weißlicht-" wie auch als UV-emittierende Dioden verfügbar
sind, verwendet werden. Die Verwendung von LEDs erlaubt einerseits die sehr raumnahe
Anbringung der Beleuchtungsmittel an den Spulen und gestattet andererseits bei überdies
geringem Energieverbrauch einen von den zum Teil nicht uribeachtlich starken Magnetfeldern
zumindest weitgehend unbeeinträchtigten Leuchtmittelbetrieb. Hinzu kommt, dass
die Leuchtdioden sich schnell schalten lassen. Dies ist vorteilhaft, wenn an Stelle
einer Weißlichtüberlagerung des UV-Lichtes eine zeitlich alternierende
Beleuchtung mit sichtbarem und ultraviolettem Licht oder, für Kontrollzwecke
und dergleichen bzw. für Zwecke einer verbesserten oder zumindest veränderten
Prüfung nur eine Beleuchtung in nur einem Spektralbereich bzw. mit nur einer
Leuchtmittelart (für sichtbares oder ultraviolettes Licht) erfolgen soll.
Die Spulenanordnung bzw. deren Stromversorgung kann zur entmagnetisierenden
Materialprüfung ausgebildet sein. Es kann also über die Spulen sowohl
eine Magnetisierung als auch die dann erforderliche Entmagnetisierung vorgenommen
werden.
Bevorzugt wird die Stromquelle zur Beaufschlagung der Spulen mit Gleichstromimpulsen
vorgesehen sein.
Die Stromquelle kann insbesondere zur Erzeugung von Gleichstromimpulsen
mit abnehmender Stärke ausgebildet sein; verwiesen wird hier insbesondere auf
die DE 102 41 029 A1. Diese ist
durch Bezugnahme vollumfänglich zu Offenbarungszwecken hierin eingegliedert.
So kann quasi beim Magnetisieren bereits wieder entmagnetisiert werden; in einem
solchen Fall ist es besonders wichtig, dass das Prüfpulver oder -fluid zur
Sichtbarmachung des Streufeldes nicht aus seiner einmal eingenommenen Ordnung gerissen
wird, wie dies womöglich bei Bewegungen zwischen Magnetisierungs-/Entmagnetisierungsschritt
und Prüfbetrachtung der Fall wäre.
Es können wenigstens zwei Spulen in der Spulenanordnung vorgesehen
sein und diesen zwei Spulen kann eine vierpolige Gleichstromquelle zugeordnet sein,
wie sie z. B. in der DE 102 41 029 A1
beschrieben ist. Weiter sind Anordnungen von zwei Spulenpaaren verwendbar, denen
eine achtpolige Gleichstrom(impuls)quelle zugeordnet ist. Dies ermöglicht die
Prüfung mit Magnetfeldern, die in einem gewünschten Winkel zueinander
ausgerichtet sein können. Bevorzugt ist deshalb insbesondere bei Vorsehen von
wenigstens vier Spulen, wenn Spulen im Winkel zueinander angeordnet sind, bevorzugt
in einem Winkel von zumindest 30°, so dass Magnetfelder erzeugt werden, deren
Feldrichtung sich ebenfalls um wenigstens 30° voneinander unterscheidet.
Besonders bevorzugt ist es, wenn mehrere Spulenpaare in einem gegebenen
Winkel zueinander angeordnet sind.
In einer Anordnung, in der eine Mehrzahl von Spulen vorgesehen sind,
können diese so beabstandet sein, dass ein Prüfling zwischen diesen durchführbar
ist. Insbesondere können die Spulen einen Eintauchbereich definieren, in welchen
Bauteile wie bei einer „Tauchspule" heruntergelassen werden.
Hierzu sei erwähnt, dass die vorliegende Erfindung besonders
für große Werkstücke gut geeignet ist, d. h. Werkstücken mit
einer Größe von über 50 cm Abmessung in wenigstens einer Richtung,
bevorzugt in mehr als einer Richtung; weiter und besonders vorteilhaft ist die Anwendbarkeit
für Werkstücke mit mehr als 1 m Größe; es können problemfrei
auch Werkstücke einer Größe von bis zu und/oder über 3 m Größe
geprüft und simultan entmagnetisiert werden. Dabei ist trotz der großen
Bauteile eine vollständig berührungsfreie Prüfung möglich, da
die impulsartige Spulenerregung, anders als eine Erregung mit langandauerndem Erregerstromfluss,
keine sehr hohen Anforderungen an die Stromversorgung und dergleichen stellt. So
werden Kurbelwellen für Motoren oder übergroße Zahnräder bequem
prüfbar, indem diese in Tauchspulen berührungsfrei geprüft werden.
Dabei können Spulen nötigenfalls über Prüflinge gestülpt
werden, um die Messung zu bewirken.
Da zugleich durch die besondere Ausleuchtung die Untersuchung bzw.
Prüfung wesentlich erleichtert wird, werden so zuvor nicht in solcher vereinfachten
Form lösbare Prüfungen möglich. Dies gilt insbesondere auch für
eine Sichtprüfung, wenn diese unter Verwendung von UV-LEDs oder anderen, vergleichbar
schwachen Leuchtmitteln erfolgt, da besondere Augen- oder Hautschutzmaßnahmen
durch die unmittelbar bei Durchflutung erfolgende Betrachtung aufgrund der dann
besseren Bilder nicht wie im Stand der Technik bei dort schlechteren Kontrasten
erforderlich werden.
Alternativ können die Spulen, wenn sie entsprechend angeordnet
werden, um ein Förderband, auf dem Werkstücke bewegt werden, herum vorgesehen
werden, insbesondere um ein zumindest im Spulenbereich nichtmagnetisches Fördermittel
wie ein auf Kunststoffmaterialien gleitendes Förderband oder dergleichen.
In einer besonders bevorzugten Variante bilden die Spulenanordnungen
jedoch eine Kastenspule, die über den zu prüfenden Bauteilen aufgehängt
wird. In einem solchen Fall ist es besonders vorteilhaft, die Beleuchtungseinheit
in die unmittelbare Nähe der Spulen zu bringen. Das Bauteil kann dann berührungsfrei
materialgeprüft werden, und zwar, bei entsprechend vorgesehenen Doppelspulen,
mit in unterschiedlichen Richtungen verlaufenden Magnetfeldern.
Es ist vorteilhaft, wenn die zum Prüfling weisende Spulenanordnungsseite,
von welcher her beleuchtet wird, allgemein hell bzw. reflektierend ausgebildet ist,
um so eine homogenere Prüflingsausleuchtung zu erzielen.
In einer besonders bevorzugten Variante kann daher die Kastenspule,
aber auch jede andere Spulenanordnung der Erfindung, an ihrer Unterseite mit einer
reflektierenden Platte ausgestattet sein. Diese Unterseitenplatte kann sowohl mit
UV-LEDs als auch mit Weißlicht-LEDs bestückt sein.
Die jeweiligen Leuchtdioden können separat ansteuerbar sein,
um in einer bevorzugten Variante sowohl eine UV-Beleuchtung mit Weißlichtüberlagerung
als auch eine reine UV-Beleuchtung oder eine reine Weißlichtbeleuchtung zu
erzielen.
Es sei darauf hingewiesen, dass eine Weißlichtbeleuchtung nicht
zwingend eine Beleuchtung mit einem Tageslichtspektrum oder dergleichen bedeuten
muss, sondern im Sinne der vorliegenden Erfindung bereits dann von einer Weißlichtbeleuchtung
die Rede ist, wenn für das Auge oder mit einer – gegebenenfalls nur
Hell-Dunkel-Unterschiede wahrnehmenden – Kamera ein Bild gesehen wird, welches
zumindest weitgehend einem Bild entspricht, das auch bei tatsächlich alle Frequenzbereiche
umfassender Weißlichtbeleuchtung erhältlich ist. Insbesondere kann eine
Quasi-Weißlichtbeleuchtung erhalten werden, in welcher einige wenige Wellenlängen
des (sichtbaren) Lichtes zu einem nahezu weißen Lichteindruck gemischt sind.
In jedem Fall wird aber eine solche Weißlichtüberlagerung
vorteilhaft sein, um Scheinanzeigen von Fehlern bzw. vermeintlichen Fehlern besser
erkennen zu können. Dies ist insbesondere in Verbindung mit einer digitalen
Kamera, die Einzelbilder oder Bildsequenzen aufnimmt, vorteilhaft, um so vollautomatisch
etwa Risslängen und dergleichen zu bestimmen und Rissbefunde insbesondere in
mehrere Kategorien wie "tauglich" oder „untauglich" einzustufen. Dass neben
einer flächigen Kamera gegebenenfalls auch Zeilenkameras verwendbar wären,
wenn entsprechende Prüfaufgaben durchzuführen sind, sei der Vollständigkeit
halber erwähnt.
Bei einer Beleuchtung von der Spulenseite her können bevorzugt
die Leuchtmittel selbst unmittelbar bei den Spulen angeordnet werden. Alternativ
ist auch die Verwendung von Leuchtkörpern möglich, wie sie etwa bei Laptopanzeigen
und dergleichen gebräuchlich sind, bei denen eine seitliche Quelle Licht in
einen flächigen Kunststoffkörper einstrahlt und dieser so strukturiert
ist, dass eine Auskopplung an gewünschter Stelle seiner Oberfläche erfolgt.
Der Materialprüfungsvorrichtung kann ein Prüflingstransportmittel
wie ein Förderband oder ein Drehtisch zugeordnet sein. Bevorzugt wird dann
der Prüfzyklus gekoppelt mit der Prüflingsbewegung erfolgen. Es kann dafür
eine Steuerung vorgesehen sein, die getaktet Messungen durchführt, insbesondere
dann, wenn taktgerecht neue Prüflinge auf das Band gesetzt werden und/oder
es kann vorgesehen sein, dass immer dann, wenn ein Prüfling in einen bestimmten
Bereich gelangt, der etwa mit einer Lichtschranke definiert wird, ein Prüfzyklus
ausgelöst wird oder ein bestimmter Zyklusteil ausgeführt wird.
Besonders bevorzugt ist es, wenn keine rein visuelle Beobachtung der
Prüflinge erfolgt, sondern eine Prüfung kameraunterstützt oder kamerabasiert
durchgeführt wird. Dies ist insbesondere bei der Kleinteilprüfung vorteilhaft,
da durch die Ermüdung des menschlichen Auges eine hohe Fehlerrate auftreten
kann. Die hier vorgeschlagene Anordnung insbesondere mit einer überlagerten
Weißlichtbestrahlung von der Spulenseite her ermöglicht eine besonders
effiziente, preiswerte und zugleich sichere automatische Prüflingsuntersuchung.
Im übrigen erlaubt die Anordnung in jedem Fall eine Betrachtung des Prüflings,
die, anders als im Stand der Technik, von praktischer jeder Seite aus nahezu ungehindert
möglich ist.
Es ist möglich, die Kamera, wie gegebenenfalls auch die Leuchtmittel
zur Beobachtung des Prüflings vor, während und/oder unmittelbar nach einem
Gleichstromimpulszyklus einzuschalten. So kann insbesondere bei gepulster Spulenerregung
eine Beobachtung in den Zwischenpulszeiten erfolgen. Dass hierbei auch eine Kopplung
von Kamerabetrieb und Leuchtmittelbetrieb möglich ist, sei erwähnt. Insbesondere
durch die schnelle Taktbarkeit von Leuchtdioden ist hier ein taktweiser Betrieb
ohne weiteres möglich.
Die Materialprüfungsvorrichtung wird in einer bevorzugten Variante
eine Einheit umfassen, mit der aufgenommene Bilder zu Dokumentationszwecken gespeichert
werden können und/oder es kann eine Einheit vorgesehen sein, mit der die Bilder
automatisch ausgewertet werden, um insbesondere Risse und dergleichen zu erkennen.
Für solche Zwecke kann eine Bildbearbeitungseinheit, die softwareprogrammierbar
ist, vorgesehen sein.
Dass die Materialprüfungsanordnung bevorzugt zur simultanen Prüfung,
Demagnetisierung und Prüflingsbewertung ausgebildet ist und aufgrund des Ineinandergreifens
aller Prozesse eine schnelle Bewertung möglich ist, sei vorliegend erwähnt.
Die Erfindung wird im Folgenden nur beispielsweise anhand der Zeichnung
beschrieben. In dieser ist gezeigt durch:
1 eine Materialprüfungsvorrichtung gemäß
der vorliegenden Erfindung;
2 ein Bild eines Prüflings, wie es mit einer Beleuchtungsanordnung
in einer Materialprüfungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung aufnehmbar
ist, und zwar mit zusätzlich eingestelltem Vergleichsmaßstab.
Nach 1 umfasst eine allgemein mit
1 bezeichnete Materialprüfungsvorrichtung 1 eine Spulenanordnung
2 zur Erzeugung von Prüflinge 3 durchflutenden Magnetfeldern
und eine Beleuchtungsanordnung 4 zur Prüflingsbeleuchtung, wobei die
Beleuchtungsanordnung 4 zur Beleuchtung der Prüflinge 3 von
der Seite der Spulenanordnung 2 her ausgebildet ist.
Die Materialprüfungsvorrichtung 1 gemäß der
vorliegenden Erfindung ist zur schnellen und seriellen zerstörungsfreien Oberflächenrissprüfung
nach dem Magnetpulver- bzw. Fluidverfahren ausgebildet, und zwar derart, dass eine
Magnetisierung, Demagnetisierung und automatisierte Oberflächenrissprüfung
mit Prüflingsqualitätsdokumentation vollautomatisch erfolgen kann.
In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist der Materialprüfungsanordnung
1 mit Spulenanordnung 2 und Beleuchtungsanordnung 3 wie
dargestellt weiter ein Förderband 5 zugeordnet, welches zur Bewegung
der Prüflinge 3 unter Steuerung eines elektromotorischen Antriebes
5a ausgebildet ist, wobei auf der stromaufwärtigen Förderbandseite
5a eine Station zum automatischen Versehen der Prüflingsoberflächen
mit in UV-Licht fluoreszierendem Prüffluid (nicht gezeigt) sowie mit einer
Station zur Abtrennung für gut befundener Prüflinge 3 von Prüflingen,
die für schlecht befunden wurden; diese Station kann am stromabwärtigen
Ende 5b des Förderbandes (nicht gezeigt) angeordnet werden.
Die Spulenanordnung 2 umfasst im vorliegenden Ausführungsbeispiel
vier einzelne Spulen, die gemeinsam in einem Gehäuse 6 montiert sind,
welches sich einen Abstand A oberhalb der Prüflinge bzw. des Förderbandes
befindet und insbesondere von einer Decke oder dergleichen herabgehängt sein
kann. Im Gehäuse 6 sind die Spulen fest montiert und mit einer Leitungsanordnung
verbunden, die zu einer Steuerung 7 außerhalb des Gehäuses führt.
Die Steuerung 7 ist eine Achtpol-Gleichstromimpuls-Stromquelle, mit der
jeweils zwei Spulen paarweise erregbar sind. Die Spulen, von denen nur ein Spulenpaar
gezeigt ist, sind zueinander in dem Kastengehäuse 6 so ausgerichtet,
dass die aus den beiden Spulenpaaren jeweils erzeugbaren Magnetfelder einen Winkel
von mindestens 30° zueinander aufweisen. Die Achtpol-Gleichstromimpulsquelle
ist dabei, wie in der Fig. angedeutet, zur Erzeugung von in einem Zyklus sukzessive
immer kleiner werdenden Stromimpulsen ausgebildet. Der Stromverlauf, die Regelungsmöglichkeiten
usw. können insbesondere wie in der DE
102 41 029 A1 beschrieben erfolgen.
Bei den Prüflingen 3 handelt es sich vorliegend wie
bevorzugt um kleine, seriengefertigte, magnetisierbare Werkstücke, die produktionsbedingt
Materialfehler wie Oberflächenrisse 3a aufweisen können,
welche kritisch oder unkritisch sein können, was beispielsweise aufgrund der
Rissbreite und/oder – länge zu entscheiden ist.
Überdies kann die Oberfläche der Prüflinge
3 durch Staubkörner, Fasern und dergleichen Störungen
3b des Erscheinungsbildes aufweisen, die von möglichen Rissen
3a zu unterscheiden sind.
Die Beleuchtungsanordnung 4 ist im Folgenden durch eine Mehrzahl
Leuchtdiodenfelder 4a, 4b gebildet, wobei ein Teil der Leuchtdioden
zur Emission von sichtbarem Licht, insbesondere sog. Weißlicht, ausgebildet
ist, während andere Leuchtdiodenfelder zur Emission von ultraviolettem Licht
ausgebildet sind. Anders als dargestellt, brauchen die jeweiligen ultravioletten
und sichtbaren Leuchtdioden bzw. Leuchtdiodenfelder räumlich nicht deutlich
voneinander getrennt zu sein. Die in der Fig. dargestellte räumliche Trennung
der einzelnen Leuchtmittel erfolgt lediglich aus Gründen der besseren Veranschaulichung;
in der Praxis ist es jedoch bevorzugt, die Leuchtmittel für die Erzeugung sichtbaren
und ultravioletten Lichtes dicht beieinander anzuordnen. Wie aus 1
ersichtlich, sind die Leuchtmittel zwischen die Spulenpaare der Spulenanordnung
2 gesetzt, und zwar unmittelbar dicht an den Spulen; wie bevorzugt sind
sie dabei so angeordnet, dass der Bereich, in dem die eigentliche, für die
Prüfung gewünschte Magnetfelddurchflutung erfolgt, nicht nur sehr homogen
durchflutet, sondern auch sehr homogen ausgeleuchtet ist.
Die Leuchtdioden 4 werden getaktet betrieben wie durch die
Erregungspulse 4a1, 4a2 angedeutet, wobei die Taktfolge so gewählt
ist, dass in den spulenerregungsstromfreien Prüfperioden eines Prüfzyklusses
die Leuchtdioden erregt werden. Die Leuchtdiodenstromversorgung ist dabei so ausgebildet,
dass auch ein prüfzyklusunabhängiges Einschalten möglich ist, um
etwa zu Wartungszwecken die Anlage zu beleuchten.
Im Kastengehäuse 6 ist weiter eine Mehrzahl von CCD-Kameras
8 vorgesehen, die auf den Prüfling 3 gerichtet sind und so
ausgebildet sind, dass sie die relevanten Bereiche des Prüflings vollständig
erfassen.
Die CCD-Kameras 8 sind sowohl im sichtbaren als auch im ultravioletten
Licht der Leuchtmittel 4a, 4b empfindlich bzw. in dem Spektralbereich,
in dem die durch UV-Licht angeregte fluoreszierende Flüssigkeit fluoresziert.
Die Signale der CCD-Kameras 8 gehen an eine Bildauswertestufe
9 zur Entscheidung darüber, ob ein mit den CCD-Kameras erfasstes Oberflächenmuster
einen kritischen Defekt, eine nichtkritische Beeinträchtigung, eine oberflächliche
Verschmutzung oder dergleichen darstellt. Dazu kann insbesondere eine automatische
Risslängenbestimmung in der Bildauswertestufe erfolgen. Die Bildauswertestufe
9 ist zugleich mit der am Ausgang des Bandfördermittels
5 vorgesehenen weichenartigen Trennstufe in gute und schlechte Werkstücke
gekoppelt, um die Trennung zu bewirken. Die Bildauswertestufe 9 ist dazu
ausgebildet, Bilder von den Prüflingen in der Zeit zwischen den einzelnen abnehmenden
Gleichstromimpulsen, welche die Achtpol-Gleichstromimpulsquelle 7 an die
Spulen der Spulenanordnung 2 speist, zu erfassen.
Die Anlage wird betrieben wie folgt:
Zunächst wird ein Prüfling 3 im stromaufwärtigen Bereich
des Bandfördermittels 5 mit Prüffluid versehen. Dann wird er
mit dem Bandfördermittel unter die Spulen der Spulenanordnung 2 im
Kastengehäuse 6 bewegt. Wenn er, um den Abstand A von dem Kastengehäuse
beabstandet, eine Sollposition unter dem Kastengehäuse erreicht hat, was beispielsweise
durch eine geeignete Lauflängenmessung des Förderbandes und/oder durch
Lichtschranken (nicht gezeigt) erfasst werden kann, wird die Achtpol-Gleichstromimpulsquelle
in erforderlicher Weise erregt, um den Prüfling zunächst zu magnetisieren
und danach zu demagnetisieren, und zwar gemäß der Spulenpaarerregung aus
alternierenden Richtungen.
In den Pausen zwischen den Gleichstromimpulsen abnehmender Stärke
aus der Achtpol-Gleichstromimpulsquelle 7 werden wiederholt die Leuchtmittel
4a, 4b erregt, um den Prüfling 3 im Zustande seiner
Magnetisierung zu beleuchten. Der gepulste Betrieb erlaubt dabei höhere Stromstärken
als im Dauerbetrieb möglich und somit größere Helligkeiten. Dabei
wird zugleich die LCD-Kamera wiederholt entsprechend der Leuchtmittelerregung ausgelesen,
um Bildinformationen über den Prüfling 3 und dessen Oberflächenstruktur
zu erhalten.
Durch die Magnetisierung wird das Prüffluid auf dem Prüfling
3 in per se bekannter Weise ausgerichtet und danach durch die Leuchtdioden
ausgeleuchtet. Das Fluoreszenzmuster kann nun mit der Kamera 8 erfasst
und an die Einheit 9 gespeist werden, um dort durch Analyse des Bildes
Oberflächendefekte von oberflächlichen Verunreinigungen und dergleichen
unterscheiden zu können und zugleich die Länge von im Prüfling
3 etwa vorhandenen Rissen 3a zu ermitteln, um so anhand des Prüfungsergebnisses
eine Gut/Schlecht-Kontrolle des Prüflings zu bewirken. Durch die Überlagerung
von Weiß- und UV-Licht ergeben sich dabei Bildinformationen, die es ohne weiteres
erlauben, die gewünschte Bestimmung vorzunehmen und das Werkstück unverdeckt
aus praktisch allen Richtungen bewerten zu können.
Ein Beispiel einer unter der Beleuchtung der Beleuchtungsanordnung
der vorliegenden Erfindung erhältlichen Bildaufnahme ist in
2 gezeigt. Dort ist klar zu erkennen, dass durch die
kombinierte Überlagerung von Weiß- und UV-Licht sowohl Oberflächenstrukturen
als auch die mit dem fluoreszierenden Fluid sichtbar gemachten Oberflächenrisse
erkennbar sind.
Nach Beendigung des Bilderfassungs-/Magnetisierungs-/Demagnetierungszyklusses
wird das Förderbandmittel zur Weiterbewegung des Prüflings angesteuert
und dieser verläßt das Förderband 5 in förderstromabwärtiger
Richtung, und zwar entsprechend des Auswerteergebnisses der Bildauswertestufe
9 in der für gute beziehungsweise, falls für ihn zutreffend,
für schlechte Bauelemente vorbestimmten Richtung. Die während des Prüfzyklus
aufgenommene Bildinformation wird ganz oder teilweise zu Dokumentationszwecken abgespeichert
werden. Dazu sind entsprechende Speicher- und/oder Dokumentationsmittel vorgesehen.
Auf diese Weise kann in kritischen Fällen eine erhöhte Produktionsqualität
sichergestellt werden.
Es sei erwähnt, dass eine Vielzahl von Variationen möglich
ist. So kann in einfachen Fällen auf eine Achtpolspulenanordnung verzichtet
werden. Auch ist es möglich, anstelle eines Förderbandes ein manuelles
Aufsetzen oder einen drehbaren Tisch für den Transport von Prüflingen
vorzusehen. Es muss keine Station vorgesehen sein, in der das Prüffluid und/oder
-pulver automatisch auf die Prüflinge aufgebracht wird, und es ist möglich,
anders als aus Gründen der vereinfachten Beschreibung dargestellt, mehrere
Prüflinge gleichzeitig zu magnetisieren, zu entmagnetisieren und/oder zu erfassen;
dies gilt vor allem, sofern die Prüflinge so klein sind, dass mehrere von ihnen
unterhalb der abgehängten Kastenspulenanordnung angeordnet werden können
und angesichts der durch die berührungsfreie Prüfung verbesserten Aufsicht
auf den Prüfling. Auch ist es möglich, anstelle einer abgehängten
Spulenanordnung mehrere Spulen so zu kombinieren, dass ein Prüfling zwischen
die Spulen gesetzt bzw. „getaucht" werden kann.
Es sei weiter erwähnt, dass die Bilderfassung nicht unbedingt
lediglich in den Impulszwischenzeiten zu erfolgen braucht, auch wenn dies im Hinblick
auf eine Störungsfreiheit der Signalübertragung aufgrund der starken spuleninduzierten
Magnetfelder sinnvoll sein kann.
Auch braucht ein Aussortieren für schlecht befundener Werkstücke
nicht automatisch zu geschehen. Vielmehr ist es auch möglich, dass die Bildauswertestufe
bzw. eine dieser nachfolgenden Stufe ein Warnsignal oder dergleichen ausgibt, damit
ein Prüfling z. B. manuell entfernt und erforderlichenfalls nachuntersucht
wird.
Falls gewünscht, können Erregungsstromimpulse zur Spulenerregung
mehrfach mit gleicher Stärke an die Spulen gespeist werden, bevor eine weitere
Erregungsstromverringerung erfolgt. Auch solche Stromverläufe, bei denen jedenfalls
nach und nach eine Maximalimpulsverringerung erfolgt, bis ein bestimmter Wert erreicht
ist, der nicht mehr überschritten wird, ist noch ein abnehmender Stromverlauf
im Sinne der Erfindung.
Anders als vorstehend beschrieben können andere Kameras außer
CCD-Kameras zur Bilderfassung eingesetzt werden.