Die Erfindung betrifft eine Isolierglaseinheit aus mindestens zwei
Scheiben mit einem elastoplastischen Abstandhalterband, das einen Mantel und einen
Kern aus einem Trockenmittel umfasst und zur haftenden Anlage an gegenüberliegenden
Scheibenflächen bestimmte Seitenflächen, eine bestimmungsgemäß
dem Innenraum zwischen den Scheiben zugewandte Innenfläche und, letzterer gegenüberliegend,
eine Außenfläche hat, die mit einer Dampfsperrschicht beschichtet ist.
Ein derartiges Abstandhalterband ist aus der EP
0 261 923 B1 bekannt. Es besteht vorzugsweise aus Silikonschaum, dem bis
etwa 30% eines Trockenmittels (im Folgenden auch kurz für eine Mischung aus
mehreren Trockenmitteln) beigemischt sind. Damit das Trockenmittel seine Aufgabe
erfüllen kann, den Innenraum zwischen den Scheiben zu entfeuchten, ist der
Silikonschaum offenporig. Deshalb ist auf der Aussenseite des Abstandhalterbandes
eine (Wasser-)Dampfsperrschicht erforderlich, die auch beständig gegenüber
UV-Strahlung sei soll, aber das Biegen des Bandes in engen Krümmungsradien
oder das Abwinkeln (nach dem Ausstanzen eines Eckkeiles) in den Ecken einer Isolierglaseinheit
nicht behindern soll. Die hierfür in der Regel durch Besputtern aufgebrachte,
sehr dünne Aluminiumschicht behindert zwar das Biegen oder Abwinkeln des Abstandhalterbandes
nicht, neigt aber zur Bildung von Mikrorissen, die die Dampfdiffusionsdichtigkeit
verschlechtern.
Weil das bekannte Abstandhalterband aus Silikonschaum mit beigemischtem
Trockenmittel besteht, hat es nur eine beschränkte Formstabilität. Ausserdem
kann dem Silikonschaum nur vergleichsweise wenig Trockenmittel beigemischt werden,
denn andernfalls leiden sowohl die Festigkeit als auch die elastischen Eigenschaften
des Bandes.
Eine Isolierglaseinheit mit einem ähnlichen Abstandhalter ist
aus der DE 195 33 685 A1 bekannt.
Der Abstandhalter besteht aus einem Kunststoffhohlprofil, das vorzugsweise glasfaserverstärkt
ist und ein Trockenmittel enthält, das über Durchbrüche in dem Abstandhalter
mit dem Innenraum der Isolierglaseinheit in Verbindung steht.
Ein ähnlicher Abstandhalter ist aus der DE
26 36 433 A1 bekannt. Er besteht aus einem Kunststoffhohlprofil, beispielhaft
PVC, das mit einem Trockenmittel gefüllt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Isolierglaseinheit
mit einem Abstandhalterband der einleitend angegebenen Gattung zu schaffen, das
eine hohe Formstabilität mit einem hohen Vermögen zur Absorbtion von Wasserdampf
verbindet.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
der Mantel aus einem Silikonmaterial besteht, dass das Trockenmittel des Kerns kunststoffgebunden
ist und dass der Silikonmantel und der Trockenmittelkern koextrudiert sind.
Die Erfindung besteht also darin, die unterschiedlichen Funktionen
des Abstandhalterbandes voneinander getrennten Materialien zuzuweisen. Der Mantel
aus Silikonmaterial, das frei von Trockenmittel ist, gewährleistet die UV-Beständigkeit,
die Elastizität und eine hohe Formstabilität. Der Kern aus Trockenmittel
kann einen erheblichen Teil des Querschnitts des Bandes ausmache, so dass der Volumenanteil
des Trockenmittels bis auf 70% gesteigert werden kann. Entsprechend größer
wird das Wasserdampfabsorbtionsvermögen je Längeneinheit des Bandes. Dadurch
verlängert sich die Lebensdauer der Isolierglaseinheit, d. h. die Zeit bis
es wegen Sättigung des Trockenmittels zur Bildung von Kondenswasser im Inneren
der Isolierglaseinheit kommt. Gleichzeitig wird bei der Herstellung des Bandes teures
Silikonmaterial eingespart.
Der Silikonmantel muß zumindest im Bereich der Innenfläche
des Bandes wasserdampfdurchlässig ausgebildet sein. Er kann insbesondere insgesamt
aus offenporigem Silikonschaum bestehen.
Alternativ kann der Silikonmantel weitgehend oder vollständig
massiv und nur im Bereich der Innenfläche des Bandes offenporig sein.
Zum gleichen Zweck kann der Silikonmantel massiv, jedoch im Bereich
der Innenfläche des Bandes mikrogelocht sein.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen massiven, d.h.
porenfreien Silikonmantel im Bereich der Innenfläche des Bandes mit einem,
vorzugsweise jedoch mehreren schmalen Schlitzen zu versehen.
Sofern der Silikonmantel im Bereich der Innenfläche des Bandes
nur einen einzigen, breiten Schlitz hat, kann dieser Schlitz mit einem offenporigen
Kunststoff ausgefüllt sein, am Besten im Wege der Koextrusion.
Die Dampfsperrschicht besteht vorzugsweise aus einer dünnen Folie
aus rostfreiem Stahl. Diese Folie ist diffusionsdicht, unempfindlich gegen Biegen
und Knicken sowie anders als Aluminium korrosionsfest.
Gemäß einer Weiterbildung dieser Ausführungsform kann
die Stahlfolie beide Ränder des Bandes zwischen dessen Aussenfläche und
dessen Seitenflächen umgreifen und sitzt dann besonders fest.
Jede Seitenfläche des Bandes kann im Anschluss an den Rand der
Aussenfläche längslaufend eine eingezogene Teilfläche haben.
Diese gegenüberliegenden, seitlichen, eingezogenen Teilflächen
können, von der Aussenfläche des Bandes hergesehen, als Hinterschnitte
ausgebildet sein.
In der Ausführungsform, in der die Stahlfolie beide Ränder
des Bandes zwischen dessen Aussenfläche und dessen Seitenflächen umgreift,
kann die Stahlfolie die eingezogen Teilflächen der Seitenflächen des Bandes
zumindest teilweise überdecken. Dadurch wird die Haftung der Stahlfolie auf
dem Band noch weiter verbessert.
Mindestens die eingezogenen Teilflächen der Seitenflächen
des Bandes sind im Zuge dessen Applikation zwischen die beiden Glasscheiben mit
einem Butylkleber beschichtbar, der die Dampfdiffusionsdichtigkeit gewährleistet.
Die verbleibenden Seitenflächen können mit einem handelsüblichen
stark ahhäsiven Kleber, z. B. auf Acrylbasis, beschichtet sein.
Die Stahlfolie kann auf das Band aufgeklebt sein.
Stattdessen kann die Stahlfolie mit dem Band durch Koextrusion verbunden
sein.
Das Abstandhalterband kann wie folgt unter Benutzung einer an sich
bekannten Vorrichtung umlaufend auf die erste Glasscheibe appliziert werden (die
zweite Glasscheibe wird anschließend lediglich gegen den Verbund aus der ersten
Glasscheibe und dem Abstandhalterband angedrückt):
Die glatten oder erfindungsgemäß gestuft ausgebildeten Seitenflächen
des Bandes sind über einen Teil ihrer Höhe, z.B. über die halbe Höhe,
mit dem oben schon genannten stark adhäsiven Kleber beschichtet, der zunächst
mit einer Schutzfolie abgedeckt ist. Nach dem Entfernen der Schutzfolie wird auf
den verbleibenden Teil der jeweiligen Seitenfläche ein dünner Strang aus
einem Butylkleber aufgetragen. Unmittelbar anschließend wird das Band gegen
die erste Glasscheibe appliziert und haftet auf dieser unverrückbar.
Vorzugsweise wird die zur haftenden Anlage an der Scheibe bestimmte,
jedoch kleberfreie Seitenfläche des Bandes nach dessen Abziehen von einem Bandvorrat,
vor dem Applizieren und zweckmäßig kurz vor dem Auftragen des Butylstranges,
mittels energiereicher Strahlung behandelt. Diese Oberflächenbehandlung, die
insbesondere als Coronaverfahren und als Plasmaverfahren bekannt ist, kann sich
über die gesamte Höhe der jeweiligen Seitenfläche oder nur auf diejenige
Teilfläche erstecken, die bei Anwendung des zuvor geschilderten Verfahrens
mit dem stark adhäsiven Kleber beschichtet ist. Die Behandlung der Oberfläche
mit energiereicher Strahlung ersetzt den stark adhäsiven Kleber und führt
zu einer Aktivierung der Oberfläche, die letztere selbst stark adhäsiv
macht, nach der üblichen Erklärung durch „Einbau" von Sauerstoffatomen
oder von Ozonmolekülen, die die Benetzungs- und Hafteigenschaften insbesondere
von Kunststoffen auf glatten Werkstoffen wie Glas beträchtlich verbessern.
In der Zeichnung ist ein Ausschnitt einer Isolierglaseinheit mit dem
Abstandhalterband nach der Erfindung in einer beispielhaft gewählten Ausführungsform
veranschaulicht. Es zeigt:
1 das applizierte Abstandhalterband zwischen zwei Glasscheiben;
2 bis 4 unterschiedliche
Ausführungsformen des Abstandhalterbandes.
1 zeigt ein Abstandhalterband 1 nach der Erfindung
zwischen den Scheiben 2 und 3 einer Isolierglaseinheit. Auf den
Scheiben 2 und 3 ist das Band 1 durch einen an sich bekannten
stark adhäsiven Kleber 4, insbesonderer einen Kleber auf Arcrylatbasis,
unverrückbar fixiert. Dieser Kleber befindet sich vorzugsweise schon vor dem
Applizieren des Bandes 1 auf dessen Seitenflächen und wird, wie an
sich bekannt, durch Abziehen von Schutzfolien unmittelbar vor dem Applizieren aktiviert.
Da die bekannten, stark adhäsiven Kleber nicht dampfdiffusionsfest sind, befindet
sich zwischen den Seitenflächen des Bandes und den Glasscheiben zusätzlich
ein dampfdiffusionsfester Kleber 5, in der Regel ein Butylkleber. Dieser
wird unmittelbar vor dem Applizieren des Bandes aufgetragen und behält dauerhaft
seine zähelastischen Eigenschaften, wie ebenfalls bekannt. Der Überstand
der Glasscheiben 2 und 3 über das Abstandhalterband
1 bildet die übliche, umlaufende Randfuge, die wie ebenfalls bekannt,
im nächsten Herstellschritt mit einem polymerisierenden Kunststoff, insbesondere
auf Polysulfidbasis, ausgefüllt wird (nicht dargestellt).
Das Abstandhalterband 1 besteht in dieser Ausführungsform
aus einem Silikonmantel 1.1, hier aus offenporigem Silikonschaum (in
1 symbolisch angedeutet) und einem Kern, hier beispielsweise
mit Kreisquerschnitt, aus einem kunstharzgebundenen Trockenmittel oder Trockenmittelgemisch
1.2.
Die Aussenfläche des Abstandhalterbandes 1 ist mit einer
dünnen Folie 1.3 aus rostfreiem Stahl abgedeckt. Diese Folie
1.3 kann auf das Abstandhalterband 1 z.B. auflaminiert sein. Die
Folie ist so dünn und dehnbar, dass sie auch ein Abwinkeln des Bandes
1 (nach dem innenseitigen Ausstanzen von Eckkeilen) in den Ecken der Isolierglaseinheit
ermöglicht, ohne das es zur Bildung von Mikrorissen kommt.
2 zeigt eine ähnliche Ausführungsform des
Abstandhalterbandes 1. Es umfasst eine Aussenfläche 11, zwei
sich gegenüberliegende Seitenflächen 12 und 13 sowie
eine Innenfläche 14. Von der Aussenfläche 11 aus gesehen
haben die Seitenflächen 12 und 13 im Anschluß an die
Ränder 11a und 11b der Aussenfläche 11 je eine
eingezogene Teilfläche 12a und 13a. Die Stahlfolie
1.3 auf der Aussenfläche 11 ist um die Ränder
11a und 11b herum umgeschlagen, so dass die seitlichen Ränder
der Stahlfolie 1.3 die Teilflächen 12a und 13a des
Bandes teilweise überdecken. Die verbleibenden Bereiche der Seitenflächen
sind wie in 1 mit dem Kleber 4 beschichtet.
Wie im Fall der 1 besteht das Band aus einem Silikonmantel
1.1 und hat einen Kernhohlraum 1.4 für das Trockenmittel.
Der Silikonmantel 1.1 besteht in dieser Ausführungsform jedoch aus
massivem, porenfreien Silikon. Zur Herstellung einer Diffusionsverbindung zwischen
dem Kernhohlraum 1.4 und dem Innenraum der Scheibe ist die Innenfläche
14 des Bandes mit zahlreichen, hier vergrößert angedeuteten Mikrolöchern
1.5 versehen.
3 zeigt eine ähnliche Ausführungsform, bei
der jedoch der hier ebenfalls massive Silikonmantel 1.1 im Bereich der
Innenfläche des Bandes einen schmalen Längsschlitz 1.6 hat, der
eine wasserdampfdurchlässige Verbindung zwischen dem Scheibeninneren und dem
Kernhohlraum 1.4 gewährleistet. Statt eines durchgehenden Schlitzes
können mehrere voneinander getrennte und ggf. versetzt angeordnete Schlitze
vorsehen sein.
4 zeigt eine weitere Ausführungsform, die anstelle
des schmalen Schlitzes 1.6 einen demgegenüber wesentlich breiteren
Schlitz 1.7 in dem Silikonmantel 1.1 hat. Dieser Schlitz
1.7 ist mit einem offenporigen Kunststoff 1.8, z.B. wiederum
Silikonschaum, ausgefüllt, durch den hindurch Wasserdampf aus dem Scheibeninnenraum
zu dem Trockenmittel 1.2 diffundiert und von diesem absorbiert wird.
Desweiteren sind in dieser Ausfertigungsform die Seitenflächen
12 und 13 des Bandes nicht mit dem stark adhäsiven Kleber
4 beschichtet, sondern erhalten ihre stark adhäsive Eigenschaft durch
Bestrahlung mittels energiereicher Strahlung, z.B. nach dem Coronaverfahren, in
der nicht dargestellten Appliziervorrichtung kurz vor dem Aufbringen der beidseitigen
Butylstränge 5.