Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Festlegung des Endes eines
Signalleiters mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm in einem Sackloch eines
Anschlusselementes, bei dem das Ende parallel zu seiner Längsrichtung in das
Sackloch eingeführt, mit dem Boden des Sacklochs verpresst und darin fixiert
wird.
Stand der Technik
Eine solche Vorrichtung ist aus der EP
1 152 271 bekannt. Sie gelangt bei der Herstellung eines Lichtwellenleiters
zur Anwendung und hat den Zweck, eine dauerhafte Anlage zwischen der Stirnfläche
eines Lichtwellenleiters und dem Boden des Sacklochs zu gewährleisten. Dabei
bedient sie sich der Verwendung eines metallischen Federbügels, der nach dem
Einfügen des Lichtwellenleiters in das Sackloch eine Kralle in den Außenmantel
des Lichtwellenleiters eindringen lässt und auf diesem Wege eine axial gerichtete
Anpressung der Stirnfläche an den Boden des Sacklochs bewirkt. Da der Außenmantel
des Lichtwellenleiters aus unvernetztem, thermoplastischen Werkstoff besteht, ist
die Anpresswirkung nur wenig dauerhaft und es kommt insbesondere bei der Einleitung
von Schwingungen oder einer geringfügigen Erwärmung sehr schnell zu einer
unerwünschten Spaltausbildung im Bereich der Stirnfläche mit der Folge
von zu Streu- und Dämpfungsverlusten bei der Signalübertragung.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Gunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass eine dauerhafte Anpressung der Stirnfläche
an den Boden des Sacklochs gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden
Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Auf vorteilhafte Ausgestaltungen nehmen die
Unteransprüche Bezug.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es vorgesehen,
dass zur Aufnahme des Anschlusselementes eine Klemmeinrichtung vorgesehen ist, die
parallel zur Längsrichtung des Signalleiters gegen die Kraft einer Feder relativverschiebbar
ist und dass ein Sensor zur Erfassung der Größe der Relativverschiebung
vorgehen ist, der die Klemmeinrichtung bei Erreichen des Bodens durch das Ende gegen
weiteres Verschieben blockiert und zugleich ein Fixiermittel aktiviert, dass den
Signalleiter und das Anschlusselement quer zur Längsrichtung miteinander verbindet.
Das Fixiermittel wird somit erst betätigt, wenn die Stirnfläche
des Signalleiters den Boden des Sackloches sicher anliegend berührt. Auf diese
Weise ist eine sichere Signalübertragung gewährleistet.
Durch die Fixierung des Signalleiters quer zur Längsrichtung
des Anschlusselementes, bei dem es sich um ein metallisches Anschlusselement oder
eine Kunststoffferrule handeln kann, werden Kriechbewegungen innerhalb des den Signalleiter
umschließenden, thermoplastischen Mantels bedeutungslos in Bezug auf die langfristige
Anpressung zwischen der Stirnfläche und dem Boden, weil beide Teile einander
in radialer Richtung umschließen. Auch bei Einleitung von Schwingungen oder
erhöhten Temperaturen ist daher ein Abheben der Stirnfläche vom Boden
des Anschlusselementes nicht mehr zu befürchten und eine sichere Signalleitung
gewährleistet.
Der Signalleiter muss zur Gewährleistung einer zuverlässigen
Anpressung seiner Stirnfläche an den Boden des Anschlußelementes auf einer
gewissen Mindestlänge von seinen äußeren Umhüllungen aus Kunststoff
befreit werden. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass Reste der Umhüllungen
die Stirnfläche nicht überlappen und die Signalübertragung beeinträchtigen
können. Die Mindestlänge beträgt im allgemeinen 2 mm. Sie wird von
dem weniger als 0,3 mm dicken Signalleiter bei des Anpressung an den Boden freitragend
überbrückt. Um dabei ein Ausknicken des Signalleiters auszuschließen,
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Feder so bemessen ist, dass die Klemmeinrichtung
bei Einleitung einer Kraft von mindestens 0,5 und höchstens 5 N verschiebbar
ist. Trotz dieser geringen Kraft ist eine sichere Anlageberührung zwischen
dem Signalleiter und dem Boden gewährleistet, vorteilhaft ist die Klemmeinrichtung
und damit zugleich das Anschlusselement und das darin eingefügte Kabel mit
dem Signalleiter bei Einleitung einer Kraft von mindestens 1,0 und höchstens
2,5 N verschiebbar.
Der Weg, auf dem die Klemmeinrichtung, das Anschlusselement und das
Kabel verschiebbar ist, soll max. 2 mm betragen. Auch dies trägt dazu bei,
den extrem dünnen Signalleiter vor einem seitlichen Ausknicken bei seiner Anpressung
an den Boden zu schützen.
Um sicher zu stellen, dass die Auslösung des Sensors an sich
nicht bereits zu einem Ausknicken des Signalleiters bei seiner Anpressung an den
Boden führt, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Sensor berührungslos
zu gestalten und beispielsweise einen photosensiblen oder eine kapazitiv arbeitende
Ausführung des Sensors zu verwenden. Bevorzugt gelangt eine kapazitive Abstandsmessung
zur Anwendung in Hinblick auf deren enorme Langlebigkeit und Robustheit.
Bei einer Ausführung, bei der die Vorrichtung zur Festlegung
des Endes eines Lichtwellenleiters in einer Kunststoffferrule zur Anwendung gelangt,
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Kunststofferrule laserverschweißbar
ist und das Fixiermittel eine Laserschweißeinrichtung. Diese kann im Durchstrahlverfahren
quer zur Längsrichtung wirksam sein.
Dabei hat es sich als vorteilhaft bewährt, wenn die Kunststoffferrule
transparent ist. Sie kann an ihrem von dem Sackloch abgewandten Ende plan, bedarfsweise
jedoch auch konkav oder konvex gewölbt ausgebildet sein, wobei sich der Vorteil
einer besonders einfachen Zentrierbarkeit mit einer guten Lichtleitung zu einem
Anschlusselement vereint. Konvexe Ausbildungen werden wegen ihrer besodners guten
Verschmutzungssicherheit bevorzugt.
Derartige Kunststoffferrulen haben sich besonders bewährt, um
die Dämpfungs- und Streuverluste bei der Signalübertragung zu vermindern,
die sich ergeben können, wenn die Stirnfläche in Folge üblicher Ablängprozesse
Abweichungen in Gestalt von Randausbrüchen, Abschrägungen und/oder Einwölbungen
von der idealen Form aufweist. Die dadurch verursachten Streuungen werden durch
das konvexe Ende gebündelt und auf einer verhältnismäßig großen
Fläche gleichmäßig verteilt, wodurch das zu übertragende Signal
in einer verhältnismäßig großen Querschnittsfläche zur
Verfügung steht. Auch bei Verwendung von noch manuell betätigbaren Steckverbindungen
ist dadurch unter Verwendung der hier in Rede stehenden, extrem dünnen Signaleiter
eine sichere Signalübermittlung gewährleistet.
In Bezug auf die Festlegung des Endes eines Hochfrequenzleiters in
einem metallischen Anschlusselement hat es sich als vorteilhaft bewährt, wenn
das Anschlusselement zumindest eine Crimpfahne aufweist wenn die Fixiereinrichtung
aus einem Crimpwerkzeug zur plastischen Verformung der Crimpfahne besteht.
Zweckmäßig sind an dem Anschlusselement zumindest ein Paar
einander gegenüberstehender Crimpfahnen vorgesehen, die durch das Crimpwerkzeug
gemeinsam verformbar sind. Die beim Crimpvorgang auf einander und auf den Signalleiter
ausgeübten Kräfte werden dadurch gegenseitig kompensiert, was die Sicherheit
der Signalsübertragung durch das erhaltene Produkt wesentlich verbessert.
Unabhängig von der Art der zur Anwendung gelangenden Fixiermittel
ist es von hervorzuhebender Bedeutung, dass diese erst aktiviert werden, wenn die
Stirnfläche des Signalleiters vorausgehend mit der erforderlichen Kraft an
den Boden des Sackloches angepresst ist. Sie sind ferner nur in radialer Richtung
wirksam. Schrumpf- oder elastische Rückverformungen der Fixiermittel im Anschluss
an ihre Auslösung können daher nicht mehr zu einer nachträglichen
Veränderung der Anpresskraft führen, mit der die Stirnfläche an den
Boden angepresst ist. Für die Gewährleistung einer sicheren Signalübertragung
ist das von großem Vorteil.
Die Erfindungsgemäße Vorrichtung ist einfach im Aufbau und
von einer enormen Betriebssicherheit. Sie lässt es dadurch zu der extrem dünnen
Signalleiter sicher handhabbar zu verarbeiten und mit den nötigen Anschlusselementen
zu bestücken.
Kurzbeschreibung der Zeichnung
In der in der Anlage beigefügter Zeichnung wir eine beispielhafte
Ausführung der Erfindung gezeigt. Sie wird nachfolgend näher beschrieben.
Es zeigen:
1: Eine Vorrichtung der erfindungsgemäßen
Art in längsgeschnittener Darstellung.
2: eine Kunststoffferrule mit einem darin eingeschweißten
Lichtwellenleiter.
3: ein metallisches Anschlusselement, an das ein Hochfrequenzkabel
angecrimpt ist.
Ausführung der Erfindung
Die in 1 gezeigte Vorrichtung dient zur
Festlegung des Endes eines in einem Kabel 1 enthaltenen Signalleiters
1.2 mit einem Durchmesser von weniger als 0,5 mm in dem Sackloch eines
Anschlusselementes 5.
Die Vorrichtung umfasst einen Rahmen 21, in dem ein Schlitten
8 parallel zur Längsrichtung des Kabels 1 hin- und herverschiebbar
gelagert ist. Der Schlitten 8 ist durch Druckfedern 10 auf dem
rechten Ende des Rahmens 21 abgestützt und befindet sich in der Ruhelage
in der dargestellten, linken Position, bezogen auf den Rahmen 21. Am linken
Ende des Schlittens ist eine Aufnahmeplatte 6 für die anzuschweißenden
Kunststoffferrulen befestigt. Sie ist von einer sich parallel zur Längsrichtung
erstreckenden Bohrung durchdrungen, in die die anzuschweißenden Kunststoffferrulen
mit Spiel leicht hin- und herverschiebbar einsetzbar sind. An die Bohrung schließt
sich am rechten Ende eine weitere Öffnung an, in die der Abstützbolzen
der Klemmeinrichtung 7 leicht verschiebbar eingesetzt ist. Der Abstützbolzen
ist am rechten Ende mit einem radial vorspringenden Flansch versehen, der einen
Bestandteil des kapazitiv arbeitenden Abstandssensors 19 bildet, mit dem
axiale Relativverlagerungen gemessen werden können. Am linken Ende ist der
Abstützbolzen 7 durch einen Stift verlängert, der in die Bohrung
der Aufnahmeplatte 6 leicht verschiebbar eingreift. Auf ihm und damit zugleich
auf dem Abstützbolzen 7 stützt sich nach dem
Einfügen der Kunstoffferrule deren vorderes Ende ab. Eine Relativverschiebung
der Kunststoffferrule hat zugleich eine Relativverschiebung des Abstützbolzens
7 zu Folge und ist mittels des Abstandssensors 19 erfassbar. Um
sicher zu stellen, dass der Abstützbolzen 7 die Kunststofferrule
5 mit dem Stift 23 immer unmittelbar anliegend berührt, ist
er einschließlich des Stiftes von einer Entlüftungsbohrung 22
durchdrungen. Eingeschlossene Luft kann bedarfsweise dadurch entweichen.
Auf der linken Wange des Rahmens 21 ist der Gegenbacken der
Klemmeinrichtung 2 parallel zur Längsrichtung 11 federnd
gelagert.
Der Signalleiter 1.2 ist in einem Kabel 1 enthalten,
das ihn mit mehreren Kunststoffschichten umhüllt und weist in dem aus dem Sackloch
vorstehenden Bereich einen Außendurchmesser von 2,3 mm und ein kabelähnliches
Aussehen und Verhalten in mechanischer Hinsicht auf. Die einzelnen Kunststoffschichten
sind abgestuft in Richtung des vorderen Endes entfernt und in den verschiedenen
Teilbereichen so an die verschiedenen Querschnitte des Sackloches angepasst, dass
eine direkte Verpressung der Stirnfläche des Signalleiters 1.2 mit
dem Boden des Sackloches möglich ist und dass der Signalleiter 1.2
bei einer Abbiegung des aus dem Sackloch vorstehenden Abschnitts keine Relativverlagerung
in Bezug auf den Boden 5.2 erfährt.
Das Ende des Kabels 1 ist parallel zur Längsrichtung
11 in das Sackloch 5.1 eingeführt. Es wird durch die Klemmbacken
14 und 15 gegen Herausfallen gesichert.
Das Sackloch 5.1 ist an seiner Mündung und in den Bereichen
der Übergänge der Innendurchmesser jeweils kegelig erweitert, um das Einschieben
des Signalleiters 1.2 und der ihn umschließenden Umhüllungen
1, 1.1 und 1.2 zu erleichtern. Auch Signalleiter,
1.2, die nebst ihrer Umhüllungen 1, 1.1, nicht völlig
geradlinig ausgebildet sind, lassen sich daher problemlos einführen und sicher
mit dem Boden 19 verpressen.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem
Signalleiter 1.2 um einen Lichtwellenleiter mit einem Durchmesser von 0,23
mm. Er kann aus Glas oder Kunststoff bestehen und ist unmittelbar umschlossen von
einem sogenannten Cladding, das aus einem polymeren Werkstoff besteht. Über
dem in der Zeichnung nicht gesondert dargestellten Cladding ist ein Mantel
1.1 aus Polyamid angeordnet, der einen Außendurchmesser von 1,54 mm
hat und der seinerseits von einem Jacket 1 aus Polyamid umhüllt ist
mit einem Außendurchmesser von 2,3 mm.
Zur Aufnahme des Anschlusselementes 5 ist eine Klemmeinrichtung
2,7 vorgesehen, die parallel zur Längsrichtung
18 gegen die resultierende Kraft der ersten Feder 9 und einer
zweiten Feder 3 relativ verschiebbar ist, wobei ein Abstandssensor
19 zur Erfassung der Größe der Relativverschiebung vorgehen ist,
der die Klemmeinrichtung 2, 7 bei Erreichen des Bodens
5.2 durch das Ende gegen weiteres Verschieben blockiert und zugleich ein
Fixiermittel 13 aktiviert, dass die den Signalleiter 1.2 umschließende
Außenhülle 1 und das Anschlusselement 5 quer zur Längsrichtung
des Signalleiters 1.2 miteinander verbindet.
Die erste Feder 3 und die zweite Feder 9 sind so
aufeinander abgestimmt, dass das Anschlusselement 5 bei Einleitung einer
Kraft von mindestens 0,5 und höchstens 5 N verschiebbar ist, vorzugsweise bei
Einleitung einer Kraft von mindestens 1,0 und höchstens 2,5 N.
Grundsätzlich genügt die erste Feder 9 zur Erreichung
diesen Zweckes allein. Um die anzuschweißende Kunststofferrule einfügen
zu können, ist es jedoch erforderlich, den Schlitten 8 vorübergehend
gegen die Kraft der Federn 10 innerhalb des Rahmens nach rechts zu verschieben.
In den dadurch am linken Ende geschaffenen Freiraum kann die Kunststoffferule leicht
in radialer Richtung zugeführt und in die Bohrung der Aufnahmeplatte
6 eingefügt werden. Das kann mit einer automatischen Einrichtung geschehen.
Im Anschluss daran wird der Schlitten 8 durch die Federn 10 zurück
in die dargestellte, rechte Position gehoben. Dabei gelangt das linke Ende der in
die Bohrung der Aufnahmeplatte 6 eingesetzten Kunststofferrule mit dem
auf dem Rahmen 21 federnd abgestützten, linken Klemmbacken der Klemmeinrichtung
2, 7 zur Anlage und ist nicht länger radial verschiebbar.
Der linke Klemmbacken umgreift die Kunststoffferrule dabei mit einer nach u-förmig
nach unten geöffneten Ausnehmung. Er ist außerdem zu diesem Zweck mit
einer Eintiefung versehen, die an das rechte Ende der Kunststoffferrule nach Form
und Größe angepasst und ebenfalls nach unten offen ist. Nach dem Festschweißen
der Kunststoffferrule 5 an dem Kabel 1 kann der linke Klemmbacken
der Klemmeinrichtung dadurch nach oben von dem Kabel 1 und der Kunststoffferrule
5 abgehoben und beides nach links aus der Vorrichtung entnommen werden.
Die schwimmende Einspannung der Kunststofferrule während des
Schweißprozesses zwischen zwei Federn 3,9 hat eine formstabile
Aufnahme der Kunststoffferrule zu Folge. Das anzuschließende Kabel kann dadurch
besonders einfach zugeführt und so mit der Kunststofferrule verpresst werden,
dass der daraus vorstehende Signalleiter 1,2 keinen Schaden nimmt
und genau in der vorgeschriebenen Zuordnung relativ zu der Kunststofferrule darin
festgelegt wird.
Signalleiter 1,2, die als Lichtwellenleiter ausgebildet
sind, können aus Glas oder Kunststoff bestehen. Glasausführungen erfordern
zu Vermeidung von Randausbrüchen im Bereich der Stirnfläche optimierte
Anpresskräfte. Werden demgegenüber Kunststoffausführungen verwendet,
dann besteht die Gefahr plastischer Deformierungen der Stirnfläche. Auch das
erfordert eine Optimierung der Anpresskräfte. Sie lässt sich bei der gezeigten,
schwimmenden Abstützung der Kunststoffferrule besonders einfach herbeiführen.
Bedarfsweise ist es möglich, zumindest eine der Federn 3,
9 hinsichtlich der Federkraft verstellbar auszubilden.
Bei der gezeigten Ausführung ist das Anschlusselement
5 um einen Weg D von max. 2 mm verschiebbar.
Der Abstandssensor 19 arbeitet berührungslos, um eine
mechanische Rückwirkung des Auslösemechanismus auf die Anpressung des
Signalleiters 1.2 an den Boden 20 des Sackloches 5.1
auszuschließen. Bevorzugt gelangen kapazitiv oder photosensible Abstandsmesser
zur Anwendung. Kapazitive Bauformen werden wegen ihrer geringen Baugröße,
ihrer enormen Robustheit und wegen ihrer hohen Messgenauigkeit bevorzugt. Eine solche
Bauform ist in der Zeichnung dargestellt. Sie ist besteht aus den beiden Kondensatorteilen
7,11, von denen das dem Anschlusselement 5 zugewandte
einen Bestandteil eines in Längsrichtung verschiebbaren Bolzens 7
bildet, dessen von dem Kondensator abgewandtes Ende das Anschlusselement
5 durch die Kraft der ersten Feder 9 elastisch abstützt.
Das Anschlusselement 5 ist mit seinem anderen Ende ebenfalls elastisch
abgestützt auf der zweiten Feder 3. Die Federn 3 und
9 sind so aufeinander abgestimmt, dass das Anschlusselement 5
bei Einleitung einer Kraft von mindestens 0,5 und höchstens 5 N in Richtung
des durch einen Kondensator gebildeten kapazitiven Abstandsmessers 19 verschiebbar
ist.
Diese Änderung wird von dem Abstandssensor 19 erkannt
und dazu benutzt, jede weitere Verschiebung des Anschlusselementes 5 zu
blockieren und zugleich das Fixiermittel 13 zu betätigen, vorliegend
bevorzugt eine Laserschweiß- oder Crimpeinrichtung, die im Bereich der mit
4 bezeichneten Ausnehmung des linken Klemmbackens der Klemmeinrichtung
2 angreift.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel dient die Vorrichtung zur
Festlegung des Endes eines Lichtwellenleiters in einer Kunststoffferrule, wobei
die Kunststoffferrule laserversschweißbar ist und das Fixiermittel eine Laserschweißeinrichtung.
Die Kunststoffferrule ist transparent ausgebildet und an ihrem von dem Sackloch
abgewandten Ende konvex gewölbt. Die aus der Stirnfläche austretenden
Lichtstrahlen werden auf der konvexen Wölbung so verteilt, dass sich insgesamt
eine gleichmäßige Ausleuchtung ergibt. Für eine gute Signalübertragung
ist das von großem Vorteil.
Es ist ferner zu erkennen, dass der Lichtwellenleiter, bezogen auf
das zum Einführen in das Sackloch 5.1 erforderliche, radiale Spiel
und die bei der Laserverschweißung auftretende Erwärmung radial verschoben
wird, bezogen auf das Zentrum des Sacklochs. Diese Relativverschiebung hat keine
Nachteile in Bezug auf die Qualität der Signalübertragung zur Folge.
Die Vorrichtung lässt sich nach 3
auch zur Festlegung des Endes eines Hochfrequenzleiters in einem metallischen Anschlusselement
verwenden, wobei das Anschlusselement 5 zumindest eine Crimpfahne
18 aufweist wobei die Fixiereinrichtung 13 aus einem Crimpwerkzeug
zur plastischen Verformung der Crimpfahne 13 besteht.
Zweckmäßig ist dabei an dem Anschlusselement 5
zumindest ein Paar einander gegenüberstehender Crimpfahnen 18 vorgesehen,
die durch das Crimpwerkzeug gemeinsam verformbar sind. Die Festlegung des Kabels
17 erfolgt somit ebenfalls mit Hilfe von Festlegungsmitteln 13,
die quer zu dessen Längsrichtung wirksam und damit über extrem lange Zeiträume
formbeständig sind. Crimpprozesse dieser Art sind an sich bekannt. Sie sind
extrem kostengünstig durchführbar, haben es bisher aber noch nicht erlaubt,
eine in axialer Richtung hochpräzise Festlegung von Kabeln sicher zu stellen.