Die Erfindung betrifft eine Windenergieanlage mit einem durch einen
Rotor mit verstellbaren Blättern angetriebenen Generator zur Erzeugung elektrischer
Energie, wobei eine Pitchverstelleinrichtung zum Verstellen der Blätter vorgesehen
ist, die einen Notkreis mit einem elektrischen Energiespeicher zum Betätigen
der Blätter mittels eines Blattstellmotors aufweist.
Aus Sicherheitsgründen sind Windenergieanlagen mit pitchverstellbaren
Rotorblättern in der Regel dafür eingerichtet, auch bei Ausfall des Netzes
mittels eines autarken Energiespeichers die Blätter des Rotors zu verstellen.
Um in einem solchen Fall die Windenergienanlage sicher stillsetzen zu können,
ist eine Notantriebsvorrichtung vorgesehen. Aus der DE-B-103
35 575 ist ein Pitchverstellantrieb mit einer Notantriebseinrichtung bekannt,
die einen Akkumulator als unabhängigen elektrischen Energiespeicher für
den Pitchverstellantrieb aufweist. Der Akkumulator ist an einen Umrichter angeschlossen,
so dass im Fehlerfall mittels eines Schalters der Akkumulator mit dem Umrichter
verbunden wird, und damit die für die Betätigung des Motors erforderliche
Energie bereitstellt. Es hat sich aber gezeigt, dass im Betrieb der Notantriebseinrichtung
gewisse Lastzustände auftreten können, bei denen das zu verstellende Rotorblatt
den Motor antreibt. Es entsteht dann ein Schiebezustand. Dabei wird elektrische
Leistung in dem Blattstellmotor erzeugt, wodurch die Gefahr besteht, dass die erzeugte
elektrische Leistung in den Akkumulator zurückgespeist wird. Eine solche Rückspeisung
ist aus mehreren Gründen unerwünscht und kann zu Schädigungen führen.
Bei der Rückspeisung können hohe Ladeströme auftreten, für die
der Akkumulator nicht geeignet ist. Generell ist es so, dass der Innenwiderstand
eines Akkumulators im Ladebetrieb höher ist als derjenige bei der Entladung,
so dass bei der Ladung und insbesondere bei einer unerwünschten Ladung mit
hohen Ladeströmen gefährlich hohe Batteriespannungen auftreten können.
Ein weiterer schädlicher Effekt besteht darin, dass es im Fall der Rückspeisung.
zu einem Anstieg der Leerlaufdrehzahl des Blattstellmotors kommen kann. Dies führt
zu einer Verschiebung der Kennlinien und erhöht die in der Pitchverstelleinrichtung
und auf die Blätter einwirkenden Lasten.
Es ist in der älteren Anmeldung DE
10 2006 009 127 A1 der Anmelderin vorgeschlagen worden, mittels einer Choppereinrichtung
die von dem Blattstellmotor im Schiebebetrieb erzeugte elektrische Leistung zu vernichten,
und so den Akkumulator vor einer schädlichen Hochstromladung zu schützen.
Zur Steuerung des Bremschoppers kann die Spannung oder der im Notkreis fließende
Strom gemessen werden. Es hat sich aber gezeigt, dass bei einem spannungsgeführten
Betrieb die Probleme des zu hohen Ladestroms nicht sicher in allen Betriebszuständen
beherrscht werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, bei einer Windenergieanlage
der eingangs genannten Art den Schutz des elektrischen Energiespeichers zu verbessern.
Die erfindungsgemäße Lösung liegt in den Merkmalen
der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand
der abhängigen Ansprüche.
Bei einer Windenergieanlage mit einem durch einen Rotor mit verstellbaren
Blättern angetriebenen Generator zur Erzeugung elektrischer Energie, wobei
eine Pitchverstelleinrichtung zum Verstellen der Blätter vorgesehen ist, die
einen Notkreis mit einem elektrischen Energiespeicher zum Betätigen der Blätter
mittels eines Blattstellmotors aufweist, ist gemäß der Erfindung vorgesehen,
dass parallel zum elektrischen Energiespeicher ein Nebenschlusszweig mit einer Stromspiegeleinrichtung
geschaltet ist, wobei die Stromspiegeleinrichtung so ausgebildet ist, um den Strom
im Nebenschlusszweig abhängig von einem Rückspeisestrom des Blattstellmotors
zu steuern. Unter parallel zum Energiespeicher wird hierbei verstanden, dass der
Nebenschlusszweig zumindest mit einem Pol des Energiespeichers verbunden ist und
den Strom damit an ihm vorbeiführt. Dies kann dadurch erreicht werden, dass
der Nebenschlusszweig mit seinem anderen Ende mit dem anderen Pol des Energiespeichers
verbunden ist, oder zur Erde oder zu einer anderen geeigneten Stromsenke geführt
ist.
Kommt es bei einer schnellen Verstellung der Blätter des Rotors,
insbesondere in ihre sichere Fahnenstellung, zu einem Schiebezustand aufgrund der
an den Blättern angreifenden aerodynamischen Kräfte, so wirkt der Blattstellmotor
als Generator. Er erzeugt damit einen Strom, der quasi rückwärts über
den Notkreis zum elektrischen Energiespeicher fließt. Der Strom erreicht den
elektrischen Energiespeicher aber nicht, sondern wird mittels des Nebenschlusszweigs
abgeführt. Der Kern der Erfindung liegt in dem Gedanken, den Betrag des über
den Nebenschlusszweig geführten Stroms so zu bestimmen, dass er dem von dem
Blattstellmotor im Schiebebetrieb erzeugten Strom entspricht. Dies erreicht die
Erfindung mit der Stromspiegeleinrichtung. Dadurch wird bewirkt, dass der in den
elektrischen Energiespeicher rückgespeiste Strom, welcher der Differenz des
von dem Blattstellmotor erzeugten Stroms und des über dem Nebenschlusszweig
abgeführten Stroms entspricht, auf Null gebracht werden kann. So wird erreicht,
dass kein Rückspeisestrom in die Batterie zurückfließt. Der der Erfindung
zugrundeliegende Gedanke des Stromspiegels in dem Nebenschlusszweig sorgt damit
auf verblüffend einfache Weise für einen sicheren Schutz
des elektrischen Energiespeichers gegenüber Rückspeiseströmen.
Dabei kann die Stromspiegeleinrichtung in ihrer einfachsten Form derart
ausgebildet sein, dass sie einen Eingang und einen Ausgang aufweist, wobei an dem
Eingang eine Bestimmungseinrichtung für den Rückspeisestrom des Blattstellmotors
angeschlossen ist und deren Ausgang den Strom durch den Nebenschlusszweig bestimmt.
Dies ermöglicht es, die Stromspiegeleinrichtung auf einfache Weise aus passiven
Bauelementen zu bilden. Dies verringert nicht nur den zur Herstellung erforderlichen
Aufwand, sondern ermöglicht dank der geringen Komplexität auch eine hohe
Zuverlässigkeit im Betrieb.
Alternativ oder zusätzlich kann aber auch vorgesehen werden,
die Stromspiegeleinrichtung mit einer aktiven Steuerung zu versehen. Dazu ist die
Stromspiegeleinrichtung zweckmäßigerweise so ausgebildet, dass sie in
Serie zu einem Lastelement ein steuerbares Schaltelement aufweist, das mittels einer
gesonderten Steuerung betätigt ist. Wenn das Schaltelement von der Steuerung
angesteuert ist, schaltet es durch, so dass im Nebenschlusszweig der Strom durch
das Lastelement fließen kann; ist das Schaltelement nicht angesteuert, so öffnet
es und der Stromfluss im Nebenschlusszweig ist unterbrochen. Die Steuerung braucht
nicht unbedingt als eine räumlich getrennte Einheit ausgeführt zu sein,
sondern kann auch genauso gut in eine bereits vorhandene Steuereinheit, wie bspw.
eine in der Regel sowieso vorgesehene Betriebsführungssteuereinheit, integriert
sein.
Die Steuerung kann zweckmäßigerweise einen Taktgenerator
aufweisen, der insbesondere als Pulsweitenmodulator (PWM) ausgeführt sein kann.
Dies ermöglicht es, auf einfache Weise ein Ansteuersignal für das Schaltelement
zu generieren. So erlaubt es insbesondere ein Pulsweitenmodulator, das Schaltelement
mit einer festen Frequenz von bspw. 4 kHz anzusteuern, und über das Taktverhältnis
den über den Nebenschlusszweig abzuführenden Strom zu bestimmen. Es besteht
damit eine lineare Beziehung zwischen dem Tastverhältnis des Pulsweitenmodulators
und dem Strom im Nebenschlusszweig. Ein solches lineares Übertragungsverhalten
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn zusätzliche Regelungen vorgesehen sind.
Zweckmäßigerweise ist an die Steuerung eine Bestimmungseinrichtung
für den Rückspeisestrom angeschlossen. Hierbei wird es sich meistens um
einen Messsensor für den Strom vom Blattstellmotor handeln. Es soll aber nicht
ausgeschlossen sein, dass anstelle einer direkten Messung des Stroms im Wege einer
Berechnung aus anderen Größen, die ggf. leichter messbar sind, wie eine
Differenzspannung, ein Maß für die indirekte Bestimmung des Ruckspeisstroms
gebildet wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
die ggf. unabhängigen Schutz verdient, stellt die Steuerung zusätzliche
Funktionen bereit, die über eine reine Stromspiegelfunktion hinausgehen. Bei
dieser als „modifizierter Stromspiegel" bezeichneten Variante der Erfindung
kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Übertragungsfunktion des Stromspiegels
einen Offset aufweist oder bezüglich ihrer Steigung veränderbar ist. Dazu
kann zweckmäßigerweise ein Offsetmodul vorgesehen sein, das dazu ausgebildet
ist, im Notbetrieb einen Grundstrom durch den Nebenschlusszweig einzustellen. Unter
Grundstrom wird hier der Strom verstanden, der unabhängig davon, ob der Blattstellmotor
geschleppt wird, und damit Rückspeisestrom erzeugt, oder nicht durch den Nebenschlusszweig
fließt. Unter Notbetrieb wird hierbei die Betriebsart verstanden, in welcher
die elektrische Energiespeichereinrichtung die elektrische Energie zur Betätigung
des Blattstellmotors bereitstellt. Der von dem Offsetmodul bewirkte Grundstrom hat
den Effekt, dass im Notbetrieb stets etwas Leistung verbraucht wird, wodurch die
Spannung des elektrischen Energiespeichers verringert wird. Das hat insbesondere
zur Folge, dass sich die Spannung ausgehend von der Ladeschlussspannung rasch auf
die Nennspannung reduziert. Damit wird ein zusätzlicher Pufferbereich geschaffen,
der den elektrischen Energiespeicher vor Überspannung im Fall der Rückspeisung
von Strom durch den geschleppten Blattstellmotor schützt.
Um eine unerwünschte Belastung des elektrischen Energiespeichers
insbesondere in solchen Fällen zu vermeiden, in denen der Blattstellmotor eine
hohe Leistung zum Verstellen der Blätter aufbringen muss, kann zweckmäßigerweise
eine Austasteinrichtung vorgesehen sein, die dazu ausgebildet ist, den Grundstrom
bei Volllast des Blattstellmotors zu reduzieren. Durch die Reduktion des Grundstroms,
die bis auf einen Wert Null geführt sein kann, wird erreicht, dass in solchen
Situationen der volle, von dem elektrischen Energiespeicher bereitgestellte Strom
in den Blattstellmotor fließt, und damit die maximale Leistung bereitgestellt
wird.
Zweckmäßigerweise kann weiter vorgesehen sein, dass die
Steuerung ein Steigungsstellmodul aufweist, das dazu ausgebildet ist, den Spiegelstrom
im Nebenschlusszweig linear zu verstärken. Damit ist es ermöglicht, das
Verhältnis zwischen dem Strom im Nebenschlusszweig und dem Rückspeisestrom
des Blattstellmotors zu erhöhen. Damit können Puffer geschaffen werden
zum Ausgleich von Toleranzen, die sich aufgrund einer nicht optimalen Bestimmung
des Rückspeisestroms ergeben können. Insbesondere ermöglicht dies,
auch weniger hochwertige Messeinrichtungen für die Bestimmung des Rückspeisestroms
einzusetzen, oder den Rückspeisestrom indirekt aus anderen,
zweckmäßigerweise ohnehin vorhandenen Messgrößen zu generieren.
Vorzugsweise kann die Steuerung weiter ein Schwellwertmodul aufweisen,
das dazu ausgebildet ist, das Schaltelement derart anzusteuern, dass ein einstellbarer
Maximalstrom im Nebenschlusszweig nicht überschritten wird. Damit wird erreicht,
dass auch im Extremfall eine Überlastung von Komponenten im Nebenschlusszweig
sicher verhindert werden kann. Der Gefahr eines Ausfalls des erfindungsgemäßen
Stromspiegels und dem sich damit ergebenden Risiko eines vorschnellen Ausfalls des
elektrischen Energiespeichers bzw. einer unerwünschten Kennlinienveränderung
für die Pitchverstellung im Notbetrieb, kann damit entgegengewirkt werden.
Zweckmäßigerweise weist die Steuerung weiter ein Kompensationsmodul
für den Energiespeicher auf, das dazu ausgebildet ist, in Abhängigkeit
von dessen Ladezustand den Spiegelstrom zu modifizieren. Ist als Lastelement im
Nebenschlusszweig ein Widerstand vorgesehen, so ist der durch ihn fließende
Strom nicht nur von der Betätigung des Schaltelements abhängig, sondern
auch von der Spannung des elektrischen Energiespeichers. Bei sinkender Batteriespannung
führt dies zu einer entsprechenden Absenkung des Stroms im Nebenschlusszweig.
Um zu verhindern, dass ein zu niedriger Strom im Nebenschlusszweig fließt,
ist das Kompensationsmodul vorgesehen, welches in Abhängigkeit von der tatsächlichen
Spannung das Ansteuersignal für das Schaltelement derart verändert, dass
ein höherer Strom im Nebenschlusszweig erreicht wird. Im Idealfall ist das
Kompensationsmodul derart eingestellt, dass der Strom im Nebenschlusszweig unabhängig
wird von der tatsächlichen Spannung des elektrischen Energiespeichers. Um dies
zu ermöglichen, ist vorzugsweise an dem elektrischen Energiespeicher eine Spannungsmesseinrichtung
vorgesehen.
Vorzugsweise weist die Steuerung weiter ein Schutzmodul auf, das dazu
ausgebildet ist, den Spiegelstrom in Abhängigkeit von einem Belastungszustand
des Lastelements zu vermindern. Die in den Nebenschlusszweig geführte elektrische
Leistung, die von dem Lastelement dissipiert wird, ist im Quadrat abhängig
von dem Strom. Insbesondere bei hohen Strömen kommt es dabei zu einem starken
Anstieg der aufzunehmenden elektrischen Leistung. Dies kann zu einer Überbelastung
der Komponenten im Nebenschlusszweig führen, insbesondere des Lastelements.
Insbesondere besteht die Gefahr einer thermischen Überlastung, wodurch es leicht
zu einem Ausfall des Lastelements und damit zu einem Versagen des Nebenschlusszweigs
kommen kann. Um dem entgegenzuwirken, überwacht das Schutzmodul den Belastungszustand
des Lastelements, und sorgt erforderlichenfalls für eine Verminderung des Stroms
im Nebenschlusszweig. Zweckmäßigerweise ist zur Überwachung des Lastelements
eine Temperaturmesseinrichtung vorgesehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das
Lastelement als ein Bremswiderstand ausgeführt ist. Damit steht eine einfache
und direkte Messmöglichkeit für den Lastzustand zur Verfügung. Alternativ
kann aber auch vorgesehen sein, zur Vermeidung zusätzlicher Sensorik eine Schätzeinrichtung
für den Belastungszustand vorzusehen. Sie ist dazu ausgebildet, aus einem Spannungssignal
des elektrischen Energiespeichers und dem Ausgangssignal der Steuerung ein Maß
für den thermischen Belastungszustand des Energiespeichers zu ermitteln. Um
nicht nur bei kurzzeitig wirkenden Belastungsspitzen, sondern auch bei über
längere Zeit wirkenden Belastungen den Belastungszustand des Lastelements besser
ermitteln zu können, weist die Schätzeinrichtung zweckmäßigerweise
ein Tiefpasselement auf. Seine Zeitkonstante ist so gewählt, dass es der thermischen
Zeitkonstante des Lastelements entspricht. Damit kann auf einfache und zweckmäßige
Weise eine Integrierfunktion bereitgestellt werden, um auch über einen längeren
Zeitraum die von dem Lastelement zu tragende Belastung erfassen zu können.
Vorzugsweise ist weiter eine Vergleichseinrichtung vorgesehen, an deren einem Eingang
ein Ausgang des Tiefpasselements und an deren anderem Eingang ein Temperaturgrenzwertsignal
angelegt ist. Es ist dazu ausgebildet, bei Überschreiten der Grenztemperatur
ein Ausgangssignal auszugeben, wodurch das Schutzmodul den Strom durch den Nebenschlusszweig
vermindert oder sogar auf Null reduziert.
Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren mit den Merkmalen des
unabhängigen Verfahrensanspruchs. Zur Erläuterung der Funktionsweise wird
auf vorstehende Ausführungen verwiesen.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung erläutert, in der vorteilhafte Ausführungsbeispiele dargestellt
sind. Es zeigen:
1 eine schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Windenergieanlage;
2 eine schematische Ansicht einer Pitchverstelleinrichtung
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel;
3 eine schematische Ansicht einer Pitchverstelleinrichtung
gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
4 eine Stromspiegeleinrichtung gemäß dem
in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel;
5 eine Stromspiegeleinrichtung gemäß dem
in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel;
6 eine schematische Ansicht einer Steuerung für
das zweite Ausführungsbeispiel;
7 eine schematische Ansicht eines Schutzmoduls;
8 eine Funktionsdarstellung für die Steuerung;
9 bis 11 Kennlinien für
verschieden eingestellte Stromspiegeleinrichtungen;
12 ein Kennlinienpaar darstellend die Stromspiegeleigenschaft und
ein entsprechendes Ansteuersignal; und
13 Stromkennlinien im Notkreis.
Eine in ihrer Gesamtheit mit der Bezugsziffer 1 bezeichnete
Windenergieanlage gemäß der Erfindung umfasst einen Turm 10 mit
einer in Azimutebene drehbar an seinem oberen Ende angeordneten Gondel
11. An einer Stirnseite der Gondel 11 ist ein Rotor
2 drehbar über eine Rotorwelle 20 angeordnet. Der Rotor
2 umfasst mehrere (im dargestellten Beispiel 2) Rotorblätter
21. Eine Rotorblattnabe 22 verbindet die Rotorblätter
21 mit der Rotorwelle 20. Diese treibt einen in der Gondel
11 angeordneten Generator 13 zur Erzeugung elektrischer Energie
an. Die elektrische Energie wird zu einem Umrichter 14 geführt und
über eine Drehstromleitung (dargestellt ist nur eine Phase) 15 und
einen Transformator 16 an ein elektrisches Netz 9 abgegeben. In
der Gondel 11 ist weiter noch eine Steuerungseinrichtung 18 für
die Windenergieanlage 1 angeordnet. Sie dient in an sich bekannter Weise
zur Betriebsführung der Windenergieanlage.
Die Rotorblätter 21 sind bezüglich ihres Anstellwinkels
&thgr; verstellbar an der Nabe 22 angeordnet. Zur Verstellung des Anstellwinkels
ist eine Pitchverstelleinrichtung 3 vorgesehen. Sie umfasst Blattstellmotoren
55, die im Bereich der Wurzel des jeweiligen Rotorblatts 21 angeordnet
sind. Die Pitchverstelleinrichtung weist ein Notverstellmodul 5 auf. Dieses
ist dazu ausgebildet, auch im Fall eines Ausfalls des Netzes 9 oder im
Fall einer Störung der Energieversorgung der Rotorblattnabe 22 eine
Notverstellung der Rotorblätter 21 zu bewirken. Um dafür ausreichend
elektrische Energie zur Verfügung zu haben, ist in der Rotorblattnabe
22 ein autarker elektrischer Energiespeicher vorgesehen, der in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel als ein Akkumulator 50 ausgeführt ist.
Aufbau und Funktionsweise der Pitchverstelleinrichtung im Notbetrieb
werden nun in Bezug auf 2 erläutert. Die in ihrer
Gesamtheit mit der Bezugsziffer 5 bezeichnete Pitchverstelleinrichtung
für den Notbetrieb umfasst einen Batterieschütz 51, über
welches der Akkumulator 50 mit Verbindungsleitungen 52, und weiter
über ein Motorschütz 54 mit dem Blattstellmotor 55 verbunden
ist. Es ist vorgesehen, dass im Notbetrieb die Pitchverstelleinrichtung
5 wie folgt betrieben wird. Von dem Akkumulator 50 bereitgestellte
elektrische Energie fließt über das Batterieschütz 51 und
die Verbindungsleitungen 52 zum Motorschütz 54 und zum Blattstellmotor
55. Der derart bestromte Motor dreht das ihm zugeordnete Rotorblatt
21 (oder mehrere ihm zugeordnete Rotorblätter 21 im Fall
eines zentralen Pitchmotors), und zwar im Regelfall in die zum Stillsetzen der Windenergieanlage
vorgesehene Fahnenstellung der Rotorblätter 21. Aufgrund von an den
Rotorblättern 21 angreifenden Windkräften können aerodynamische
Lasten erzeugt werden, wodurch das Rotorblatt 21 schneller in Richtung
der Fahnenstellung bewegt wird, als es der Drehzahl des Blattstellmotors
55 entspricht. Dadurch gerät der Blattstellmotor 55 in einen
Schleppbetrieb. Er wirkt in diesem Schleppbetrieb wie ein Generator. Er kann dann
einen Strom erzeugen, der in 2 als Motorstrom IMR
dargestellt ist. Herkömmlicherweise würde dieser von dem Blattstellmotor
55 im Schleppbetrieb erzeugte Motorstrom über die Verbindungsleitungen
52 und das Batterieschütz 51 in den Akkumulator
50 geleitet werden. Der Akkumulator 50 würde dadurch aufgeladen
werden. Da es sich hierbei um verhältnismäßig hohe Ströme handeln
kann, besteht die Gefahr einer schädlichen Hochstromladung für den Akkumulator
50. Weiter besteht die Gefahr, dass es in dem Schleppbetrieb zu magnetischer
Sättigung im Blattstellmotor 55 kommt, wodurch dessen Betriebskennlinie
derart verschoben würde, dass seine Leerlaufdrehzahl in unerwünschter
Weise ansteigt.
Um dem entgegenzuwirken, ist gemäß der Erfindung eine Stromspiegeleinrichtung
6 vorgesehen. Sie ist so geschaltet, dass ein Nebenschlusszweig
60 zwischen den Verbindungsleitungen 52 gelegt ist. In dem Nebenschlusszweig
60 ist die Stromspiegeleinrichtung 6 angeordnet. Aufbau und Funktionsweise
der Stromspiegeleinrichtung 6 werden nachfolgend näher erläutert.
Zur Erläuterung dient eine besonders einfache, aber für
den erfindungsgemäßen Zweck völlig ausreichende Ausführung einer
Stromspiegeleinrichtung mit passiven Bauelementen, wie sie in ihrem Grundschema
in 3 und im Detail in 4
dargestellt ist. Eine solche passive Stromspiegeleinrichtung 6' umfasst
lediglich Widerstände und Transistoren. Mittels eines Stromsensors
61 wird der über die Verbindungsleitung 52 fließende
Motorrückspeisestrom gemessen. Es ist zweckmäßig, wenn der Stromsensor
61 als ein Übertrager mit einem Übersetzungsverhältnis von
500:1 ausgebildet ist. Bei einem Motorrückspeisestrom von beispielsweise 50
A erzeugt er einen Steuerstrom von 0,1 A. Der Messsensor 61 ist an einen
Kollektor eines Transistors 77'
angeschlossen, dessen Emitter über einen Widerstand
76' mit Masse verbunden ist. Mit einer Basis des Transistors
77' ist ein zum Kollektor führender Widerstand 75' sowie
ein Steueranschluss 78' verbunden. Diese Schaltung bewirkt, dass sich eine
von dem Strom des Messsensors 61 abhängige Spannung an dem Steueranschluss
78' einstellt. Weiter ist ein Schalttransistor 73' vorgesehen.
Er ist vorzugsweise als ein Darlington-Leistungstransistor ausgeführt (aus
Symmetriegründen ist zweckmäßigerweise der Transistor 77'
ebenfalls ein Darlington-Leistungstransistor). Der Schalttransistor ist mit seinem
Kollektor an die Verbindungsleitung 52 und mit seinem Emitter über
einen Lastwiderstand 71' an Masse angeschlossen. Damit bildet die Kollektor-Emitterstrecke
des Schalttransistors 73' einen Nebenschlusszweig 60 für
den Akkumulator 50. Der Steueranschluss 78' ist an die Basis des
Schalttransistors 73' angelegt. Damit haben der Transistor 77'
und der Schalttransistor 73' ein gemeinsames Basispotential. Der Lastwiderstand
71' weist in Bezug auf den Widerstand 75' einen Widerstandswert
entsprechend dem inversen Übertragungsverhältnis auf. Das bedeutet mit
dem obigen Übertragungsverhältnis 500:1 und einem beispielhaften Widerstand
von 50 Ohm für den Widerstand 76'einen Wert von 0,1 Ohm für den
Lastwiderstand 71'. Es handelt sich bei der Stromspiegeleinrichtung
6' gemäß 4 um eine klassische Stromspiegelschaltung,
die dazu ausgebildet ist, mit ihrem einen, den Transistor 77' beinhaltenden
Zweig den von dem Blattstellmotor 55 im Schleppbetrieb erzeugten Motorstrom
IMR zu erfassen, und über den anderen, den Lasttransistor
73' beinhaltenden Zweig einen gleich großen Strom IS über
den Nebenschlusszweig 60 abzuführen. Im Idealfall bedeutet dies, dass
der gesamte von dem Blattstellmotor 50 im Schleppbetrieb erzeugte Strom
dank der Stromspiegeleinrichtung 6' über den Nebenschlusszweig
60 abgeführt wird. Zum Akkumulator 50 fließt damit kein
Strom, d. h. der Strom IBR ist Null. Der Akkumulator 50 ist
damit vor der unerwünschten Hochstromladung durch den im Schleppbetrieb laufenden
Blattstellmotor 55 geschützt. Weiter wird durch die erfindungsgemäße
Ableitung des von dem Blattstellmotor 55 im Schleppbetrieb erzeugten Stroms
erreicht, dass die Spannung zwischen den Verbindungsleitungen 52 und damit
die Spannung an dem Blattstellmotor 55 auch im Schleppbetrieb nicht ansteigt.
Dem unerwünschten Ansteigen der Leerlaufdrehzahl des Blattstellmotors
55 im Schleppbetrieb aufgrund magnetischer Sättigungserscheinungen
wird dadurch entgegengewirkt.
In vielen Fällen ist eine solch einfache Stromspiegeleinrichtung
6', wie sie in 3 dargestellt ist, zum Schutz
des Akkumulators 50 und zur Beibehaltung von günstigen Betriebseigenschaften
im Notbetrieb ausreichend. Gemäß einem besonders vorteilhaften Aspekt
der Erfindung, der gegebenenfalls unabhängigen Schutz verdient, kann aber auch
eine erweiterte Stromspiegeleinrichtung 6 vorgesehen sein. Sie umfasst
eine aktive Steuerung 8, die ein in dem Nebenschlusszweig 60 angeordnetes
Schaltelement 7 betätigt. Es sei angemerkt, dass die Steuerung
8 nicht unbedingt als eine gesonderte Einheit ausgeführt zu sein braucht,
sondern genauso gut in eine bereits vorhandene Steuerungseinrichtung für die
Betriebsführung 18 integriert sein kann.
Es sei zunächst der Aufbau des Schaltelements 7 erläutert.
Es umfasst entlang des Nebenschlusszweig 60 einen Lastwiderstand
71 und einen in Serie dazu angeordneten Halbleiterschalter 73,
der vorzugsweise als ein IGBT ausgeführt ist. Ferner ist zum Schutz vor Spannungsspitzen
eine Freilaufdiode 72 über den Lastwiderstand 71 vorgesehen.
Weiterhin ist ein Kondensator 79 vorgesehen, der zur Vergleichmäßigung
des durch den Halbleiterschalter getakteten Stroms dient. Der Lastwiderstand
71 dient einerseits dazu, die durch den Nebenschlusszweig 60 geleitete
elektrische Leistung zu dissipieren, und andererseits dient er zum Schutz des Halbleiterschalters
73 vor Überlastung. Dies bedeutet, dass der Wert für den Lastwiderstand
71 mindestens so groß gewählt werden muss, dass bei maximaler
Spannung des Akkumulators 50 der zulässige Maximalstrom des Halbleiterschalters
73 nicht überschritten wird. Andererseits muss der Widerstand ausreichend
klein gewählt werden, damit auch bei einer verminderten Spannung des Akkumulators
50 immer noch ein Mindeststrom durch den Nebenschlusszweig 60
erreicht wird. Für eine Pitchverstelleinrichtung mit einem Akkumulator mit
einer Endspannung von 320 V und einem Innenwiderstand von 0,5 &OHgr; hat sich ein
Widerstandswert von R = 10 &OHgr; bewährt. Der als Halbleiterschalter
73 eingesetzte IGBT weist einen Steueranschluss 78 auf. An diesen
ist die Steuerungseinrichtung der erweiterten Stromspiegeleinrichtung
6 angeschlossen.
Die Steuerung 8 weist ein Hauptmodul 80 sowie als
Ausgangsstufe einen Taktgenerator auf, der vorzugsweise als Pulsweitenmodulator
89 ausgeführt ist. Der Ausgang des Pulsweitenmodulators
89 leitet über eine Verbindungsleitung 88 ein Ausgangssignal
A an den Steuereingang 78 des Halbleiterschalterelements 73. Der
Pulsweitenmodulator 89 ist dazu ausgebildet, aus einem normierten Steuersignal
S (das Werte zwischen 0 und 1 annehmen kann) ein Taktsignal mit einer Frequenz von
bspw. 4 kHz zu erzeugen, und in Abhängigkeit von der Größe des normierten
Steuersignals das Tastverhältnis des Taktsignals zwischen 0 und 100 % zu variieren.
Vorzugsweise nimmt der Pulsweitenmodulator 89 dabei eine lineare Umsetzung
vor. Als Eingangssignal ist an das Hauptmodul 80 jeweils ein Messsensor
für den Motorrückspeisestrom 61 und für die Spannung
62 vorgesehen. Das Hauptmodul 80 arbeitet derart, dass es basierend
auf den mit dem Sensor 61 gemessenen Stromwert das Steuersignal S für
den Pulsweitenmodulator 89 ermittelt, wobei verschiedene
Korrekturfaktoren berücksichtigt werden können. Ein Korrekturfaktor besteht
in der Einstellung eines Offsets. Dazu ist ein Offsetmodul 83 vorgesehen.
Durch die Einstellung eines Offsets mittels des Offsetmoduls 83 wird erreicht,
dass ein bestimmter Strom (der Offsetstrom) auch dann durch den Nebenschlusszweig
60 fließt, wenn der Blattstellmotor 55 nicht im Schleppbetrieb
läuft. Mit dem Offsetstrom wird eine definierte Belastung des Akkumulators
50 bewirkt. Dies hat den gewünschten Effekt, dass die Spannung über
den Akkumulator 50 rasch von der vergleichsweise hohen Ladeschlussspannung
auf die Nennspannung gesenkt werden kann. Die Nennspannung bildet einen stabilen
Betriebspunkt für den Akkumulator 50, da sich die Spannung bei fortschreitender
Entladung des Akkumulators 50 nur langsam vermindert. Mit dem Offsetmodul
83 wirkt zweckmäßigerweise ein Austastmodul 84 zusammen.
Es ist dazu ausgebildet, bei hoher Belastung des Akkumulators 50 den Offsetstrom
zu reduzieren, und zwar erforderlichenfalls bis auf einen Wert Null herab. Damit
ist sichergestellt, dass die volle Leistung des Akkumulators 50 zur Verfügung
steht, wenn sie zum Antrieb des Blattstellmotors 55 benötigt wird.
Weiter ist ein Steigungsstellmodul 85 vorgesehen. Es dient
dazu, das Verhältnis des Spiegelstroms im Nebenschlusszweig 60 zu
dem von dem Blattstellmotor 55 erzeugten Rückspeisestrom linear zu
verändern. Im Regelfall bedeutet diese Veränderung eine Erhöhung
des Spiegelstroms, jedoch soll eine Verminderung nicht völlig ausgeschlossen
sein. Mit einer Erhöhung des Spiegelstroms mittels des Steigungsstellmoduls
85 kann ein Puffer für Toleranzen bezüglich der Messung des Rückspeisestroms
oder anderer Größen erzeugt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass auch
unter Einfluss von Toleranzen oder Messungenauigkeiten der Strom im Nebenschlusszweig
stets groß genug ist, um den von dem Blattstellmotor 55 erzeugten
Rückspeisestrom aufzunehmen. Damit wird auch unter widrigen Umständen
sichergestellt, dass der Akkumulator 50 nicht durch den Rückspeisestrom
geladen wird.
Weiter kann zweckmäßigerweise ein Kompensationsmodul
82 vorgesehen sein. Es ist dazu ausgebildet, einen Korrekturfaktor in die
Berechnung des Steuersignals einzubringen, um Schwankungen der aktuellen Spannung
des Akkumulators 50 auszugleichen. Dadurch können Schwankungen des
Stroms im Nebenschlusszweig 60 aufgrund von veränderter Spannung des
Akkumulators 50 ausgeglichen werden. Um die Spannung des Akkumulators
50 zu erfassen, ist das Kompensationsmodul 82 zweckmäßigerweise
mit dem Spannungssensor 62 verbunden.
Weiter kann in dem Hauptmodul 80 ein Schutzmodul
81 vorgesehen sein. Es ist dazu ausgebildet, den Strom im Nebenschlusszweig
60 in Abhängigkeit von einem Belastungszustand des Lastwiderstands
71 zu verringern. Dazu kann an dem Lastwiderstand ein Temperatursensor
74 angeordnet sein. Droht die Temperatur an dem Lastwiderstand
71 ein unzulässig hohes Maß zu überschreiten, und damit
der Lastwiderstand 71 überlastet zu werden, so wird mittels des Schutzmoduls
81 der Spiegelstrom in dem Nebenschlusszweig 60 erforderlichenfalls
begrenzt. Dies basiert auf der Erkenntnis, dass es günstiger sein kann, eine
temporäre Verringerung des Spiegelstroms hinzunehmen, als einen Ausfall der
Spiegeleinrichtung insgesamt aufgrund von Zerstörung des Lastwiderstands
71 zu riskieren. – Es ist aber nicht unbedingt erforderlich, dass
ein aufwendiger Temperatursensor 74 für den Belastungswiderstand
71 verwendet wird. Es kann auch vorgesehen sein, den Belastungszustand
des Lastwiderstands 71 aus vorhandenen Messgrößen zu schätzen.
Dazu kann eine entsprechende Schätzeinrichtung 86 vorgesehen sein.
Ein Schemadiagramm ist in 7 dargestellt.
Es umfasst eine Messung der Spannung des Akkumulators 50, vorzugsweise
mittels des Messsensors 62, und weiter eine Erfassung des Ansteuersignals
A mittels des Schaltelements 73, bspw. von der Leitung 88. Basierend
auf diesen Eingangsgrößen ermittelt eine Berechnungseinheit
811 ein Leistungssignal, bspw. durch Quadrieren der gemessenen Spannung
geteilt durch den Wert des Lastwiderstands 71 multipliziert mit dem Tastverhältnis
des Ansteuersignals A. Dies ist ein Maß für die in dem Lastwiderstand
71 dissipierte Leistung. Mittels eines Multiplikationsglieds
812 kann unter Berücksichtigung eines Parameters für den Wärmewiderstand
ein Temperaturdifferenzsignal &Dgr;T bestimmt werden. Es ist ein Maß für
die sich theoretisch ergebende stationäre Temperaturerhöhung. Zur Berücksichtigung
der Dynamik kann ein Tiefpassglied 813 vorgesehen sein, welches die thermische
Zeitkonstante des Lastwiderstands 71 berücksichtigt. An seinem Ausgang
liegt dann ein Maß für die dynamische Temperaturerhöhung. Sie wird
an einem Eingang eines Komparators 814 gelegt, an dessen anderen Eingang
ein Maß für eine zulässige Grenztemperaturerhöhung &Dgr;Tmax
angelegt ist. Überschreitet die tatsächliche dynamische Temperaturerhöhung
diesen Grenzwert, so gibt der Komparator ein Signal aus, wodurch das Schutzmodul
81 ausgelöst wird. Mit dieser Berechnung sind keine zusätzlichen
Temperatursensoren 74 für den Lastwiderstand 71 erforderlich.
Die grundlegende Funktionsweise des Hauptmoduls 80 ist in
8 zusammenfassend dargestellt. Als Eingangsgröße
dient ein Maß für den Motorrückspeisestrom IMR. Mittels
des Offsetmoduls 83 wird ein zusätzlich fließender Grundstrom
G in den Nebenschlusszweig 60 hinzugefügt. Mittels des Steigungsstellmoduls
85 wird ein Verstärkungsfaktor k für die Stromspiegelkennlinie
eingestellt. Werden für die Berechnung normierte Größen verwendet,
so erfolgt eine Begrenzung auf den Bereich zwischen 0 und 1. Mittels des Kompensationsmoduls
82 wird ein Absinken der Spannung des Akkumulators 50 ausgehend
von der Nennspannung berücksichtigt. Dies bewirkt eine Erhöhung des Steuersignals
S und damit des Ansteuersignals A bei fallender Spannung des Akkumulators
50. Nach erneuter Begrenzung auf den Bereich 0 und 1 wird ein Ausgangssignal
S des Hauptmoduls 80 gebildet. Es ist an den Eingang des Pulsweitenmodulators
89 angelegt. Dieser bildet aus dem normierten Steuersignal S das festfrequente
Ansteuersignal A, dessen Tastverhältnis durch die Größe des Steuersignals
bestimmt ist.
Nachfolgend wird anhand verschiedener Kennlinien erläutert, auf
welche Weise der erfindungsgemäß erweiterte Stromspiegel mit und ohne
Berücksichtigung der zusätzlichen Module betrieben werden kann.
In 9 ist die Kennlinie des reinen Stromspiegels
dargestellt, wie sie sich bspw. bei der einfachen Ausführungsform gemäß
3 ergibt. Auf der Abszisse ist der Motorrückspeisestrom
IMR als normierter Wert dargestellt, und auf der Ordinate der Strom IS
im Nebenschlusszweig ebenfalls als normierter Wert. Fließt kein Rückspeisestrom
IMR, ist sein Wert also 0 oder kleiner, ist entsprechend der Spiegelstrom
durch den Nebenschlusszweig 60 ebenfalls 0. Steigt der Rückspeisestrom
IMR an, so erhöht sich der durch den Nebenschlusszweig
60 fließende Spiegelstrom IS linear, bis schließlich
jeweils der Normwert erreicht wird. Bereits mit dieser Grundfunktion des Stromspiegels
ist ein Schutz des Akkumulators 50 vor schädliche Hochstromladungen
im Schleppbetrieb sichergestellt.
In 10 ist eine Kennlinie für einen
erweiterten Stromspiegel gemäß 2 dargestellt.
Es sind wie in 9 Motorrückspeisestrom und Strom
im Nebenschlusszweig normiert dargestellt. Zusätzlich ist das Offsetmodul
83 vorgesehen. Es führt zu einer Verschiebung der Kennlinie in dem
Diagramm nach links. Das bedeutet, dass auch bei einem Motorrückspeisestrom
IMR von 0 bereits ein Strom (im dargestellten Beispiel ein normierter
Strom) in Höhe von 0,2 im Nebenschlusszweig 60 fließt. Tritt
zusätzlich ein Motorrückspeisestrom auf, so erhöht sich der Strom
im Nebenschlusszweig 60 aufgrund der Stromspiegeleinrichtung
6 entsprechend linear.
In 11 ist eine andere Variante dargestellt.
Es sind wie in 9 Motorrückspeisestrom und Strom
im Nebenschlusszweig normiert dargestellt. Hier ist zusätzlich das Steigungsstellmodul
85 vorgesehen. Es führt dazu, dass beim Auftreten eines Motorrückspeisestroms
der Spiegelstrom um einen konstanten Faktor verstärkt wird. Dadurch fließt
mehr Strom durch den Nebenschlusszweig 60, als von dem Blattstellmotor
55 im Schleppzustand erzeugt wird. Damit wird erreicht, dass auch unter
Berücksichtigung von Toleranzen kein Rückspeisestrom zu dem Akkumulator
50 fließt.
In 12a) ist eine Kennlinie dargestellt,
wie sie sich unter Berücksichtigung des Offsetmoduls 83 und des Kompensationsmoduls
87 ergibt. Aufgrund des Offsetmoduls 83 ist die Kennlinie nach
links verschoben (vgl. gestrichelte ansteigende Kennlinie). Weiter ist das Kompensationsmodul
81 vorgesehen. Dies führt dazu, dass bei einer Spannung des Akkumulators
50 unterhalb der Nennspannung der Strom im Nebenschlusszweig
60 voll erhalten bleibt, und nicht entsprechend der geringeren Spannung
abgesenkt ist. In 12b) ist das entsprechende Steuersignal
S dargestellt, welches von dem Hauptmodul 80 in den Pulsweitenmodulator
89 übertragen wird. Die durchgezogene Linie stellt den Fall dar, wenn
die Spannung des Akkumulators 50 der Nennspannung entspricht, und die gestrichelte
Linie den Fall, wenn die Spannung geringer ist.
In 13 ist schließlich beispielhaft die Wirkung
der beiden in 2 und 3
dargestellten Ausführungsformen gezeigt. Die durchgezogene Linie zeigt die
Ausführungsform gemäß 3 mit einem einfachen
Stromspiegel. Solange der Blattstellmotor 55Strom aus dem Akkumulator
50 aufnimmt (IMR ist negativ), fließt kein Strom IS
im Nebenschlusszweig 60 (siehe die durchgezogene Kurve im linken Abschnitt
der Figuren a), b) und c)). Erst wenn der Motorrückspeisestrom IMR
positiv wird, fließt ein Spiegelstrom IS durch den Nebenschlusszweig
60. Dieser entspricht in seinem Betrag genau dem positiven Anteil des Motorrückspeisestroms,
so dass zu dem Akkumulator 50 kein Strom fließt (siehe mittlerer Bereich
in den Diagrammen a), b) und c)). – Der rechte Bereich entspricht dem linken
Bereich.
Mit der punktstrichlinierten Kurve ist der Stromfluss im Nebenschlusszweig
bei der zweiten Ausführungsform gemäß 2
dargestellt. Bei dieser Ausführungsform mit dem sogenannten "erweiterten Stromspiegel"
fließt dank des Offsetmoduls 83 ein Grundstrom immer dann durch den
Nebenschlusszweig 60, wenn der Blattstellmotor 55 einen Rückspeisestrom
IMR im Schleppbetrieb erzeugt, oder wenn der den Motor antreibende Strom
–IMR einen Betrag von –0,2 des normierten Motorstroms überschreitet.
Damit ist sichergestellt, dass auch im Fall des Schleppbetriebs des Motors ein Entladestrom
aus dem Akkumulator 50 fließt.