Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Bestimmung der zur
Delamination führenden Schädigung der Elektrotauchlackschicht eines füllerlosen
Automobillacks durch Lichteinwirkung.
Die füllerlose Lackierung gewinnt in der Automobilindustrie zunehmend
Interesse. Durch den Entfall und somit die Nacharbeit der Füllerschicht sind
erhebliche Einsparungen erzielbar. Neben einer Reduzierung der Investitionskosten
ergeben sich Materialeinsparungen und Durchlaufzeitenverkürzungen, die zu einem
höheren Durchsatz in der Lackierlinie führen.
Aufgrund der reduzierten Schichtdicke der füllerlosen Lackierung
wird jedoch die Elektrotauchlackschicht stärker durch die kurzwelligen Anteile
des Sonnenlichtes belastet und geschädigt. Dies hat zur Folge, dass der darüberliegende
Decklack die Haftung auf der Tauchlackschicht verliert und delaminiert.
Das Risiko der Schädigung des Elektrotauchlacks durch Lichteinwirkung
wird von den Lackherstellern unterschiedlich bewertet. Dies führt zu unterschiedlichen
Vorschlägen für die relevanten Grenzwerte der Lichteinwirkung auf die
Elektrotauchlackschicht des Automobillacks und damit unterschiedlichen Grenzwerten
für die Dicke des Decklacks.
Der Decklack besteht im Allgemeinen aus mindestens einer Basislackschicht
und einer Klarlackschicht. Aufgrund der geringen Langzeiterfahrung mit dieser Technik
werden mögliche Risiken der Delamination meist dadurch minimiert, dass relativ
dicke Basislackschichten appliziert werden. Dies kann zu Problemen bei der Applikation
führen, beispielsweise zu Kochern oder Läufern. Auch sind Materialeinsparungen
kaum möglich, da die untere Grenze der Schichtdicke des Decklacks, bei der
eine zur Delamination führende Schädigung der Elektrotauchlackschicht
durch Lichteinwirkung während der Lebensdauer des Automobils sicher ausgeschlossen
werden kann, nicht zuverlässig ermittelbar ist.
Zudem gibt es zahlreiche andere Fälle, bei denen es von Interesse
ist, festzustellen, ob eine Delamination des Decklacks auf eine Schädigung
des Elektrotauchlacks durch Lichteinwirkung zurückzuführen ist oder nicht.
Dies ist beispielsweise bei Reklamationen von Bedeutung. So ist für eine Delamination
des Decklacks, die durch Lichteinwirkung hervorgerufen wird, normalerweise der Automobilhersteller
verantwortlich, während eine Delamination des Decklacks durch andere Ursachen,
beispielsweise durch Kontakt mit Lösungsmitteln, die nach Diffusion in den
Decklack die Haftung zwischen Decklack und Elektrotauchlack lösen, der Kunde
zu verantworten hat.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Verfahren bereitzustellen,
mit dem bei einem füllerlosen Automobillack zuverlässig ermittelt werden
kann, ob die Ursache für eine Delamination des Decklacks eine durch Lichteinwirkung
hervorgerufene Schädigung des Elektrotauchlacks ist, wobei mit dem Verfahren
insbesondere die untere Grenze der Schichtdicke des Decklacks eines füllerlosen
Automobillacks ermittelbar sein soll, ab der eine Delamination des Decklacks durch
Lichteinwirkung während der Lebensdauer des Automobils nicht mehr auftritt.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 gekennzeichneten
Verfahren erreicht, das durch die Unteransprüche 2 bis 8 in vorteilhafter Weise
ausgestaltet wird. Die Ansprüche 9 und 10 haben bevorzugte Verwendungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens zum Gegenstand.
Wie festgestellt werden konnte, führt die Lichteinwirkung auf
einen Elektrotauchlack, insbesondere einen kathodischen Elektrotauchlack (KTL) zur
Zersetzung des Elektrotauchlacks unter Bildung von Zersetzungsprodukten. Erfindungsgemäß
wird daher wenigstens ein Zersetzungsprodukt als Referenz Zersetzungsprodukt ausgewählt.
Das ausgewählte Referenz-Zersetzungsprodukt zeichnet sich dadurch aus, dass
es sich von den übrigen Zersetzungsprodukten eindeutig unterscheiden lässt
und in einer relativ großen Menge gebildet wird.
Zur Ermittlung des Referenz-Zersetzungsprodukts wird der Elektrotauchlack
Licht im UV- und sichtbaren UV/VIS-Bereich ausgesetzt, also einem Licht, das beispielsweise
den Wellenlängenbereich von 300 nm bis 400 nm, insbesondere von 280 nm bis
500 nm umfasst.
Der der Lichteinwirkung ausgesetzte Elektrotauchlack wird anschließend
chemisch analysiert. Dazu werden die Zersetzungsprodukte vorzugsweise chromatographisch
aufgetrennt, beispielsweise durch Flüssigkeitschromatographie, insbesondere
HPLC. Die chromatographisch aufgetrennten Zersetzungsprodukte werden dann anhand
charakteristischer Größen erfasst, vorzugsweise spektroskopisch, beispielsweise
durch Absorptions-Spektroskopie, insbesondere UV-Spektroskopie, und/oder Massen-Spektroskopie.
Das Zersetzungsprodukt, welches von den übrigen Zersetzungsprodukten z.B. chromatographisch
eindeutig abtrennbar ist und einen relativ großen Peak bildet, wird dann vorzugsweise
als Referenz-Zersetzungsprodukt ausgewählt.
Als Elektrotauchlack wird vor allem ein handelsüblicher KTL verwendet.
Die meisten handelsüblichen KTL werden aus vernetzten Biphenol
A-Lacken gebildet die aus Bisphenol A-Prepolymeren als Hauptkomponente und meist
aromatischen Vernetzungsmitteln, wie Toluendiisocyanat und 4,4'-Methylendi(phenyl)isocyanat
erhalten werden. Zudem sind in handelsüblichen KTL im Allgemeinen weitere Komponenten,
wie Flexibilisierungsmittel, beispielsweise ethoxyliertes Bisphenol A oder Solubilisierungsmittel,
wie Polyoxypropylenamine, vorhanden.
Dabei hat sich gezeigt, dass bei den handelsüblichen KTL, wenn
sie einer Lichteinwirkung im UV- und UV/VIS-Bereich ausgesetzt werden, ein Zersetzungsprodukt
in relativ großer Menge erzeugt wird, das bei UV-Spektroskopie einen Peak im
Bereich unterhalb von 300 nm erzeugt und ein Molekulargewicht von etwa 136 bei massenspektroskopischer
Bestimmung aufweist.
Wenn das Referenz-Zersetzungsprodukt ermittelt worden ist, kann anhand
der Menge oder Konzentration des Referenz-Zersetzungsprodukts in der Elektrotauchlackschicht
des jeweiligen füllerlosen Automobillacks das Ausmaß der Schädigung
der Elektrotauchlackschicht bestimmt werden, welche durch Lichteinwirkung hervorgerufen
worden ist.
Um festzustellen, ob beispielsweise in einem Reklamationsfall die
Delamination auf einer Schädigung der Elektrotauchlackschicht durch Lichteinwirkung
beruht oder nicht, kann z.B. der Decklack und die Elektrotauchlackschicht abgetragen
und dann durch chemische Analyse in gleicher Weise, wie oben beschrieben, ermittelt
werden, ob das Referenz-Zersetzungsprodukt in der Elektrotauchlackschicht vorliegt
oder nicht. Wenn das Referenz-Zersetzungsprodukt ab einer bestimmten Konzentration
festgestellt wird, hat der Automobilhersteller die Delamination zu verantworten,
andernfalls der Kunde.
Um die Mindestschichtdicke der Decklackschicht zu bestimmen, kann
beispielsweise wie folgt vorgegangen werden:
Es werden mehrere Proben aus z.B. durch Phosphatierung oberflächenbehandeltem
Blech, die mit einem füllerlosen Lack aus einer Elektrotauchlackschicht, wenigstens
einer Basislack- und einer Klarlackschicht gleicher Zusammensetzung und Schichtdicke
versehen sind, einer UV-Strahlung mit jeweils unterschiedlicher Belichtungszeit
ausgesetzt.
Jede Probe wird dann in mindestens zwei Stücke geteilt. Das eine
Probestück wird z.B. mit der Gitterschnittmethode auf Delamination überprüft,
bei der nach Einritzen eines Gittermusters in die Lackschicht delaminierter Lack
mit einem Haftklebestreifen vom Blech gelöst wird (EN ISO 2409:1994). Das andere
Probestück wird zur Analyse der Konzentration des Referenz-Zersetzungsproduktes
der Elektrotauchlackschicht verwendet.
Dazu kann der Lack, einschließlich der Elektrotauchlackschicht,
durch Auseinanderziehen des beispielsweise streifenförmigen Probestücks
vom Blech gelöst werden. Der erhaltene freie Lackfilm wird zerkleinert und
dann beispielsweise in einem polaren Lösungsmittel, wie Tetrahydrofuran, gelöst.
Die Lösung wird z.B. mittels HPLC chromatographiert und das Eluat z.B. einer
UV-Spektroskopie und Massenspektroskopie zur Bestimmung der Menge des Referenz-Zersetzungsprodukts
unterworfen, beispielsweise anhand der Fläche des Peaks im UV-Spektrum bei
Erfassen der Verbindung mit einem Molekulargewicht von 136 mit dem Massenspektrometer.
Damit kann die maximale Konzentration des Referenz-Zersetzungsprodukts
ermittelt werden, bis zu der keine spürbare Delamination feststellbar ist.
Aufgrund der erhaltenen Ergebnisse kann z.B. eine Regressionskurve
gefittet werden, mit der die Lebensdauer der jeweiligen Lackierung errechnet werden
kann.
Dabei werden vorzugsweise Proben verwendet, die mit einem Klarlack
ohne Lichtschutzmittel und einem unpigmentierten Basislack lackiert sind.
Das nachstehende Beispiel dient der weiteren Erläuterung der
Erfindung:
Um die Lebensdauer eines füllerlosen Automobillacks zu bestimmen, werden aus
einem phosphatierten, mit einem handelsüblichen KTL mit einer Schichtdicke
von 20 &mgr;m bis 24 &mgr;m, einem unpigmentierten Basislack mit einer Schichtdicke
von 5 &mgr;m bis 10 &mgr;m und einem Klarlack mit einer Schichtdicke von 35
&mgr;m bis 45 &mgr;m versehenen Stahlblech acht rechteckige, gleich große
Probestücke gebildet.
Jedes Probestück wird in drei gleich große Streifen geschnitten,
die jeweils mit einer UV-Lampe mit gleicher Intensität ca. 24, 48, 72, 96,
120, 180, 210 und 235 Stunden belichtet werden.
Mit dem mittleren Streifen jeder Probe wird die Haftung des Lacks
nach der Gitterschnittmethode bestimmt. Je nach der Menge des nach der Gitterschnittmethode
mit dem Haftklebestreifen von dem mittleren Streifen gelösten Lacks wird die
Delamination bewertet, und zwar mit den Noten 0 bis 5, wobei die Note 0 keine Delamination
und die Note 5 starke Delamination bedeutet.
Der linke und rechte Streifen jeder Probe wird zur Analyse des Referenz-Zersetzungsprodukts
verwendet, welches durch UV-Spektroskopie und zugleich Massenspektroskopie detektiert
wird, und eine aromatische Verbindung ist, die einen Absorptionspeak unterhalb 300
nm mit einem Molekulargewicht von 136 aufweist.
Dazu wird die Lackschicht, einschließlich der KTL-Schicht von
dem Blech gelöst, indem der Streifen der Länge nach gedehnt wird. Der
freie Lackfilm der beiden Streifen wird zerkleinert und mit einem Lösemittelgemisch
aus Acetonitril (ACN) und Ethylacetat 3 h extrahiert. Das Lösemittel wird mit
einem Turbovag verdampft, die Restfüllmenge mit THF aufgenommen und dann auf
1 ml reduziert.
Der auf 1 ml reduzierte THF-Extrakt wird mittels HPLC mit einem Methanol/Wassergemisch
als Fließmittel mit einem Gradienten von 90,0 Vol.-% Wasser und 10 Vol.-% Methanol
am Start bis 100,0 Vol.-% Methanol chromatographiert und das Eluat mittels eines
Dioden-Array-UV-Detektors (DAD) und einem Massenspektrometer detektiert.
Die Fläche des UV-Absorptionspeaks, der bei Detektion des Zersetzungsprodukts
mit dem Molekulargewicht von 136 auftritt, wird gemessen und stellt die relative
Konzentration des gebildeten Referenz-Zersetzungsprodukts dar, das bei der jeweiligen
Belichtungszeit gebildet worden ist.
Die erhaltenen Werte sind in dem als 1
beigefügten Diagramm dargestellt. Dabei ist in der Abszisse die Belichtungszeit
in Stunden und in der Ordinate das Integral, also die Fläche des Peaks und
damit die relative Konzentration des Referenz-Zersetzungsprodukts mit der Masse
136 in dem jeweiligen Probestück dargestellt. GT0, GT1, GT2, usw., bedeuten
die Bewertung der mit der Gitterschnittmethode bestimmten Delamination mit den Noten
0, 1, 2, usw., des jeweiligen Probestücks.
Da die Noten 0 und 1, also GT0 und GT1 akzeptierbar sind, führt
eine Konzentration von etwa 770 des Referenz-Zersetzungsprodukts, welche nach einer
Belichtungszeit von ca. 160 h auftritt, noch nicht zu einer Delamination.
Die Konzentration, bei der das grenzwertige Gitterschichtergebnis
GT1 erzielt wird, wird als Grenzkonzentration für das Referenz-Zersetzungsprodukt
bezeichnet.
In dem Diagramm nach 2 sind die Achsen
für die Belichtungszeit und das Integral des Reaktionsproduktes vertauscht
und durch die Punkte einer Regressionskurve gefittet, wobei die Gleichung für
die Regressionskurve in 2 rechts oben dargestellt ist.
Wird nun das Integral des Referenz-Zersetzungsproduktes einer Probe
eines Automobillacks ermittelt, der mit einer pigmentierten Basislackschicht und
mit einer mit Lichtschutzmitteln versetzten Klarlackschicht hergestellt worden und
UV-Licht der gleichen Intensität ausgesetzt worden ist wie die Proben, mit
denen die Diagramme nach 1 und 2
erstellt worden sind, so kann der Wert dieses Integrals in die Funktion gemäß
2 eingegeben werden. Das Ergebnis des Grenzwertes wird
durch das ermittelte Ergebnis dividiert und mit 1 gemäß der nachstehenden
Formel subtrahiert:
(F(Grenzwert)/F(Ermittelt)) – 1 = Lebensdauerfaktor.
Man erhält so einen Faktor, welcher, multipliziert mit der bisherigen
Strahlungsexpositionszeit und dem Verhältnis der UV-Strahlungsintensität,
mit der die Kurven nach 1 und 2
erstellt worden sind und der der pigmentierte Automobilprobelack ausgesetzt worden
ist, zu der UV-Strahlung, die der Automobillack durch das Sonnenlicht ausgesetzt
ist, die noch zu erwartende Lebensdauer ergibt.
D.h., wenn nach einer Belichtungszeit von 500 h das Integral des Referenz-Zersetzungsprodukts
200 beträgt, ist der Lebensdauerfaktor dieses Automobillacks mit F(Grenzwert)
von 160 h und mit F(Ermittelt) von 40 h mit (160:40) – 1 = 3.
D.h., wenn das Verhältnis der UV-Strahlungsintensität, der
dieser pigmentierte Lack 500 h ausgesetzt worden ist, zu der Intensität der
UV-Strahlung, der der Lack durch das Sonnenlicht ausgesetzt wird, z.B. 50 beträgt,
weist dieser pigmentierte Automobillack eine Lebensdauer von 3 × 500 ×
50 = 75000 h und damit bei einer täglichen durchschnittlichen Sonnenscheindauer
von 12 h von ca. 17 Jahren(75000/12) auf.
Damit kann nach kurzer Testzeit durch Extrapolation auf die Lebensdauer
einer füllerlosen Automobillackierung geschlossen werden.