Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbindung eines Bauteils
an einem Untergrund mittels einer Dichtfolie und entsprechendes Befestigungsverfahren
zur Montage von Dichtfolien im Baubereich, insbesondere von Dichtfolien zur Anschlussabdichtung
von Fenstern oder Fassadenelementen zu tragenden Baukörpern.
Im Stand der Technik sind verschiedene Dichtfolien für den Einsatz
zur Abdichtung von Fenstern und Fassadenelementen zum Mauerwerk bekannt: Diese weisen
auf der einen Seite einen Klebestreifen auf, mit dem die Dichtfolie mit dem Fenster
oder Fassadenelement verklebt wird. Zur Herstellung der Anschlussabdichtung zum
Mauerwerk wird auf das Mauerwerk mit einem Pinsel, Pistole oder vergleichbaren Werkzeug
eine Klebstoffpaste aufgetragen, in die die nicht selbstklebende Seite der Dichtfolie
eingedrückt wird. Ein Nachteil dieses Verfahrens ist der hohe Zeitaufwand des
Klebstoffpastenauftrags. Zudem kann nicht immer gewährleistet werden, dass
alle Oberflächenbereiche des Mauerwerks mit einem Pinsel oder ähnlichen
Werkzeug erreicht werden. Dies kann zu einer unzureichenden Klebeverbindung zwischen
Dichtfolie und Mauerwerk führen, die nicht langzeitbeständig ist und zu
einer luft- und/oder wasserdurchlässigen Fehlstelle in der Anschlussabdichtung
führen kann. Zudem werden Werkzeuge wie Pinsel, Spachtel oder ähnliches
Zubehör verschmutzt, so dass neben dem hohen Zeitaufwand für den Klebstoffauftrag
noch eine Nachbearbeitung notwendig wird, um die Gebrauchsgegenstände zu reinigen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Verwendung einer Dichtfolie,
wobei die Verbindung zum Fenster oder Fassadenelement wieder mit einem Klebestreifen
auf der einen Seite der Dichtfolie hergestellt wird. Zudem ist auf der anderen Seite
der Dichtfolie ein zweiter Klebestreifen, meist aus Butyl vorgesehen. Durch Verkleben
der Dichtfolie über den zweiten Klebestreifen wird die Anschlussabdichtung
des Fensters oder Fassadenelementes zum Mauerwerk hergestellt. Nachteilig bei dieser
Variante ist die notwendige aufwändige Untergrundvorbehandlung des Mauerwerks
vor der Verklebung mit dem Klebestreifen der Dichtfolie. Der Einsatz von Primern
zur Verfestigung des Untergrundes ist unbedingt erforderlich. Zudem muss der eingesetzte
Klebstoff eine Mindestklebrigkeit aufweisen, da er sich ansonsten nicht mit dem
Untergrund flächendeckend verbindet. Die zum Einsatz kommenden Klebstoffe wie
Butyle von entsprechender Mindestklebrigkeit sind jedoch sehr kostenintensiv. Ein
weiterer Nachteil zeigt sich bei der Verarbeitung im Überkopfbereich. Da die
zum Einsatz kommenden Klebstoffe zum kalten Fluss neigen, ist bei der Verarbeitung
im Überkopfbereich eine zusätzliche mechanische Befestigung erforderlich.
Ansonsten kommt es auf Dauer zu Beschädigungen der Verbindung zwischen Dichtfolie
und Mauerwerk und zur Gefährdung der Luft- und/Wasserabdichtung.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein verbessertes und kostengünstigeres
Vorrichtung zur Verbindung eines Bauteils an einem Untergrund mittels einer Dichtfolie
und entsprechendes Befestigungsverfahren zur Montage von Dichtfolien im Baubereich
bereitzustellen, das die oben angeführten Nachteile nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die vorteilhaften Ausgestaltungen der Erfindung sind mit den Unteransprüchen
angegeben.
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, dass der Untergrund,
welcher mit der Dichtfolie verklebt wird, vor der Montage der Dichtfolie mit einem
Sprühklebstoff versehen wird. Dieser Sprühklebstoff wird dabei unter Einsatz
eines gasförmigen Druckmittels aufgetragen. Als Sprühklebstoff kann hier
insbesondere Nitrilkautschuk oder Synthesekautschuk zum Einsatz kommen. Auch andere,
durch ein gasförmiges Druckmittel auftragbare Sprühklebstoffe sind denkbar.
Denkbare gasförmige Druckmittel sind beispielsweise die üblich verwendeten
Treibgase, insbesondere Propan, Butan, Kohlendioxid, Stickstoff, Lachgas, Sauerstoff
oder Luft. Nach dem Auftrag des Sprühklebstoffes wird die Dichtfolie mit dem
mit Sprühklebstoff versehenen Untergrund verbunden. Der Vorteil des Sprühklebstoffauftrags
unter Einsatz eines gasförmigen Druckmittels ist die flächige Benetzung
der zu verklebenden Oberfläche des Untergrundes. Vorzugsweise wird der Sprühklebstoff
versprüht so dass sich dieser sprühnebelartig gleichmäßig auf
der gesamten Oberfläche verteilt. Im Gegensatz zu dem im Stand der Technik
bekannten Pastenauftrag ist ein Sprühklebstoffauftrag mittels eines gasförmigen
Druckmittels durch seine immense Zeitersparnis beim Auftrag sehr Kosten sparend.
Das gasförmige Druckmittel bewirkt zudem neben dem Sprühklebstoffauftrag
eine Reinigung des Untergrundes, indem Staub und andere Verunreinigungen weggeblasen
werden. Neben der Bereitstellung einer untergrundverfestigenden Vorbehandlung durch
die Sprühklebstoffbenetzung wird gleichsam die Oberfläche von Fremdkörpern
gereinigt, die der Festigkeit der Verbindung schaden könnten. Im Gegensatz
zu einem Primer, der nach dem Auftrag nicht klebt, stellt der Sprühklebstoff
nicht nur einen tragfähigen Untergrund bereit, sondern zusätzlich eine
Klebeschicht auf dem Untergrund. Im Anschluss kann die Dichtfolie mit dieser Klebeschicht
verklebt werden. Ein weiterer Vorteil ist die vereinfachte Überkopfarbeit.
Während bei herkömmlichen Verfahren für die Montage im Überkopfbereich
zusätzliche mechanische Befestigungen vorgesehen werden müssen,
kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auf diese verzichtet werden,
da durch die Sprühklebstoffbenetzung eine klebrige Oberfläche auf dem
Untergrund bereitgestellt wird.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen den Sprühklebstoff
mittels einer Sprühdüse aufzubringen. Diese Sprühdüse kann dabei
insbesondere beliebige, dem Anwendungsbereich angepasste Formen aufweisen. Beispielsweise
sind verschiedene, durch die Gestaltung der Düse bzw. Wahl der Düsenöffnung
wählbare Sprühwinkel denkbar. Alternativen sind insbesondere für
verschiedene Breiten des zu benetzenden Untergrundes, für unterschiedliche
Viskositäten des Sprühklebstoffes und/oder die gewünschte Schichtdicke
der Sprühklebstoffschicht auf dem Untergrund denkbar. Diese Möglichkeit
bietet dem Anwender einen breiten Anwendungsbereich des Sprühklebers für
unterschiedliche Gebiete im Baubereich. Ein weiterer Vorteil ist die genaue Dosierung
und/oder der gezielte Auftrag des Sprühklebstoffes mittels einer Sprühdüse.
Ein weiterer Vorteil ist der Einsatz von Sprühklebstoffen zur
Benetzung des Untergrundes, die mittels einer Sprühflasche oder Sprühdose
aufgetragen werden. Der Einsatz einer Sprühflasche eignet sich besonders im
Baubereich, da oft auf Gerüsten oder in engen Bereichen gearbeitet werden muss,
auf denen einem Anwender nur ein begrenzter Arbeitsraum zur Verfügung steht.
Aufgrund der geringen Abmessungen einer Sprühflasche kann der Anwender diese
auf sehr kleinem Raum führen und den Untergrund mit Sprühklebstoff benetzen.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
eine Dichtfolie einzusetzen, die mindestens bereichsweise mit einem Haftklebstoff
ausgerüstet ist. Der Haftklebstoff ist dabei vorzugsweise auf der Seite, die
mit dem mit Sprühklebstoff versehenen Untergrund verklebt wird, angebracht.
Denkbar ist hier beispielsweise ein Butyl, ein Bitumen, ein Bitumen-Buyl-Gemisch
oder eine Kautschukart. Auch ein Compound, insbesondere aus Butyl, Kunststoff-Bitumenbasis
oder Kautschuk kann zum Einsatz kommen. Auf diese Weise können insbesondere
Belastungsabdichtungen realisiert werden, die eine sehr gute Wasser- und Alterungsbeständigkeit
aufweisen. Aufgrund der Sprühklebstoffschicht auf dem Untergrund kann auf eine
Untergrundvorbehandlung verzichtet werden. Da durch den auf den Untergrund aufgebrachten
Sprühklebstoff bereits eine klebefähige Schicht bereitgestellt wird, muss
der Haftklebstoff der Dichtfolie nicht allein für eine Verbindung zwischen
Untergrund und Dichtfolie sorgen. Aus diesem Grund kann auch ein Haftklebstoff von
geringerer Mindestklebrigkeit eingesetzt werden, welcher dennoch die Anforderungen
an die Dichtigkeit erfüllt. So wird eine kostengünstigere Anschlussabdichtung
bereitgestellt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, eine Dichtfolie einzusetzen,
die mit dem Bauteil verbunden ist, zu dem die Verbindung mit dem Untergrund hergestellt
werden soll. Dabei kann es sich insbesondere um Fenster oder Fassadenelemente handeln.
Vorzugsweise ist dieses Bauteil bereits mechanisch mit dem Untergrund verbunden.
Ein weiterer Vorteil ist die Ausrüstung der Dichtfolie an der
dem zu montierenden Bauteil zugewandten Seite mindestens bereichsweise mit einem
Klebstoff. Als Klebstoff kann dabei insbesondere zur besseren Handhabung beispielsweise
ein Klebestreifen vorgesehen werden, so dass auf der Dichtfolie nach Abzug eines
Abdeckbandes eine selbstklebende Schicht bereitstellt wird. Zur Verklebung der Dichtfolie
am Bauteil sind beispielsweise Klebstoffe wie Acrylate, Butyle oder Hotmelts denkbar.
Ein weiterer Vorteil ist der Einsatz einer gasdichten und/oder flüssigkeitsdichten
Folie als Dichtfolie. Auf diese Weise kann, je nach Einsatzbereich und zu erfüllenden
Zweck, die gewünschte Abdichtung zwischen einem Bauteil und dem Untergrund
hergestellt werden. Denkbar wäre auch der Einsatz einer wasserdampfoffenen
Folie, welche gleichzeitig die Luftdichtheit gewährleistet, beispielsweise
bei einer Außenanwendung, vorzugsweise zur Abdichtung von Fenstern.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, eine nachbearbeitbare
Folie als Dichtfolie einzusetzen. Diese Folien, beispielsweise Vliesfolien, haben
insbesondere zum Vorteil, dass eine gas- und/oder flüssigkeitsdichte Abdichtung
gewährleistet werden kann, die nach der Montage insbesondere überputzt,
überklebt und/oder überstrichen werden kann.
Zudem wird eine Vorrichtung zur Befestigung einer gas- und/oder flüssigkeitsdichten
Verbindung eines Bauteils mit einem Untergrund unter Einsatz eines Sprühklebstoffes
unter Schutz gestellt. Dabei ist der Untergrund mit einem Sprühklebstoff versehen
und die Dichtfolie, die mittels eines Klebstoffes mit dem Bauteil verbunden ist,
ist über einen Haftklebstoffs mit dem Sprühklebstoff und damit dem Untergrund
verbunden. Eine solche Vorrichtung im Baubereich gewährleistet eine sichere
und langzeitbeständige Verbindung von Bauteil und Untergrund, wobei die Herstellung
Zeit und Kosten sparend erfolgt.
Im Folgenden werden einige mögliche Ausführungsformen der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
1 zeigt eine geschnittene Ansicht eines Fensteranschlusses
im Baubereich
- 1
- Dichtfolie
- 2
- Mauerwerk
- 3
- Fensterrahmen
- 4
- Haftklebeschicht
- 5
- Selbstklebestreifen
- 6
- Klebeschicht
- 7
- Putz
- 8
- Wärmedämmverbundsystem
In 1 ist ein Fensteranschluss vereinfacht
dargestellt, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurde.
Der Fensteranschluss weist eine Dichtfolie 1 auf. Die Dichtfolie
1 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Vliesfolie ausgestaltet.
Durch die Dichtfolie 1 wird ein dampfdichter Anschluss eines Fensterrahmens
3 an ein Mauerwerk 2 bereitgestellt. Die Dichtfolie
1 weist auf der dem Mauerwerk 2 zugewandten Seite eine Haftklebstoffschicht
4 auf, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem Bitumen-Butyl-Gemisch
besteht. Auf der dem Fensterrahmen 3 zugewandten Seite ist auf der Dichtfolie
1 ein Selbstklebestreifen 5 aus Acrylat vorgesehen. Das Mauerwerk
2 weist dem mit der Haftklebstoffschicht 4 versehenen Abschnitt
der Dichtfolie 1 angrenzenden Bereich eine Sprühklebstoffschicht
6 auf. Die dampfdichte Verbindung zwischen Mauerwerk 2 und Fensterrahmen
3 mittels der Dichtfolie 1 wird über zwei Stoffschlussverbindungen
hergestellt. Zum einen von der Dichtfolie 1 mit dem Fensterrahmen
3 über den Selbstklebestreifen 5, zum anderen von der Dichtfolie
1 mit dem Mauerwerk 2 über die Haftklebstoffschicht
4 in Verbindung mit der Sprühklebstoffschicht 6. Weiter zeigt
die Abbildung eine Schicht Putz 7, mit der sowohl das Mauerwerk
2, als auch die Dichtfolie 1 versehen ist. Natürlich können
Dichtfolie 1 und Mauerwerk 3 zusätzlich oder alternativ überklebt
und/oder überstrichen werden. Zudem zeigt der abgebildete Fensteranschluss
ein Wärmeverbundsystem 8.
Zur Bereitstellung der in 1 dargestellten
Anschlussabdichtung wird auf dem Fensterrahmen 3 die Dichtfolie
1 mittels des Selbstklebestreifens 5 befestigt. Im Anschluss erfolgt
die Benetzung der Oberfläche des Mauerwerks 2, auf die die Dichtfolie
1 angebracht werden soll, mit einer Sprühklebstoffschicht
6. Die Benetzung erfolgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel unter
Einsatz eines gasförmigen Druckmittels aus einer Sprühflasche mit einer
Düse. Durch das Sprühen des Sprühklebstoffs kann ein gleichmäßiger
Sprühklebstoffauftrag gewährleistet werden. Durch einen feinen Sprühnebel
wird die gesamte mit Sprühklebstoff zu versehende Oberfläche mit diesem
benetzt. Auf diese Weise erfolgt zum einen eine untergrundverfestigende Vorbehandlung
des Untergrundes des Mauerwerks 2, zum anderen wird auf schnelle Art und
Weise eine Sprühklebstoffschicht 6 für die Dichtfolie
1 zur Verfügung gestellt. Zudem befreit das zum Auftragen des Sprühklebstoffs
notwendige gasförmige Druckmittel beim Auftragsvorgang das Mauerwerk
2 von Staub und anderen Verunreinigungen, welche auf Baustellen meist zu
finden sind und die sichere und dichte Verbindung von einzelnen Bauteilen gefährden.
Nach dem Benetzen des Mauerwerks 2 mit der Sprühklebstoffschicht
6 wird der mit der Haftklebstoffschicht 4 versehene Bereich der
Dichtfolie 1 mit der Sprühklebstoffschicht 6 auf dem Mauerwerk
2 verbunden. Anschließend wird die Dichtfolie händisch, mittels
einer Hartgummirolle oder einem vergleichbaren Werkzeug angedrückt, damit die
Haftklebstoffschicht 4 der Dichtfolie 1 flächig mit der Sprühklebstoffschicht
6 des Mauerwerks 2 verbunden wird.