Stand der Technik
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Injektor einer Kraftstoffeinspritzanlage
für eine Brennkraftmaschine, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Aus der DE 199 19 432 C2
ist ein Injektor bekannt, der einen Injektorkörper, eine Düsennadel sowie
eine Steuereinrichtung aufweist. Der Injektorkörper weist wenigstens ein Spritzloch
auf und enthält einen Zuführpfad zur Versorgung des wenigstens einen Spritzlochs
mit unter Einspritzdruck stehendem Kraftstoff. Die Düsennadel ist im Injektorkörper
hubverstellbar gelagert und weist eine Nadelspitze zum Steuern einer Einspritzung
von Kraftstoff durch das wenigstens eine Spritzloch auf. Die Steuereinrichtung dient
zum Steuern des Drucks in einem Steuerraum, und die Düsennadel weist eine den
Steuerraum axial begrenzende Steuerfläche auf. Im Betrieb des Injektors greift
an der Steuerfläche eine in Schließrichtung der Düsennadel wirkende
hydraulische Kraft an, derart, dass ein Druckabfall im Steuerraum die Düsennadel
zum Öffnen ansteuert. Beim bekannten Injektor umfasst die Düsennadel einen
mit der Nadelspitze ausgestatteten Nadelkörper sowie zwei hülsenförmige
Kolbenkörper, die sich axial aneinander abstützen, in ihrem Inneren einen
Niederdruckraum enthalten und sich axial am Nadelkörper abstützen. Die
Steuereinrichtung ist als Magnetventil ausgestaltet, dessen Ventilglied eine stirnseitige
Öffnung des vom Nadelkörper entfernten hülsenförmigen Kolbenkörpers
steuert, die den Steuerraum mit besagtem Niederdruckraum verbindet. Der Zuführpfad
ist im Injektorkörper an einem Nadelraum vorbeigeführt, in dem zumindest
die hülsenförmigen Kolbenkörper der Düsennadel untergebracht
sind.
Mit fortschreitender Entwicklung der Einspritztechnik geht auch eine
Erhöhung der gewünschten Einspritzdrücke einher. Herkömmliche
Injektoren mit Leckagestellen sind dann nicht mehr geeignet, da die Leckagemengen
mit zunehmendem Druck immer größer werden.
Vorteile der Erfindung
Der erfindungsgemäße Injektor mit den Merkmalen des Anspruchs
1 hat demgegenüber den Vorteil, dass die Düsennadel vergleichsweise lang
gebaut werden kann, ohne dass dabei grundsätzlich die Gefahr von Leckagestellen
auftritt. Erreicht wird dies mit Hilfe wenigstens eines Gelenkabschnitts innerhalb
der Düsennadel, wodurch die Düsennadel in besagtem Gelenkabschnitt im
Hinblick auf Biegebelastungen, die quer zur Längsmittelachse der Düsennadel
orientiert sind, biegeweicher als daran angrenzende Abschnitte der Düsennadel
ausgestaltet ist. Durch die so vergrößerte Biegbarkeit bzw. Flexibilität
der Düsennadel im jeweiligen Gelenkabschnitt können Querbelastungen in
der Düsennadel im Bereich von Axialführungen reduziert werden. Insbesondere
lassen sich dadurch Lagetoleranzen zwischen der Düsennadel und ihrer jeweiligen
Axialführung ausgleichen, um dadurch Querbelastungen und Verschleiß zu
reduzieren.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung kann wenigstens einer der Gelenkabschnitte
zumindest einen geradlinigen Steg aufweisen, wobei der Steg sich bezüglich
einer Längsmittelachse der Düsennadel radial erstreckt und wobei der Steg
axial benachbarte Axialabschnitte der Düsennadel miteinander verbindet. Mit
Hilfe eines derartigen Stegs wird im Gelenkabschnitt die Biegbarkeit bzw. Flexibilität
der Düsennadel um eine durch die Längsrichtung des Stegs definierte Biegeachse
stark vergrößert. Vorteilhaft ist eine Weiterbildung, bei welcher der
jeweilige Gelenkabschnitt zumindest zwei solche Stege aufweist, die axial zueinander
beabstandet und um die Längsmittelachse der Düsennadel um 90° zueinander
versetzt angeordnet sind. Hierdurch wird die Flexibilität der Düsennadel
im Bereich des Gelenkabschnitts um zwei senkrecht zueinander verlaufende Achsen
erhöht, wodurch sich eine Art kardanische Beweglichkeit der über den Gelenkabschnitt
miteinander verbundenen Abschnitte der Düsennadel ergibt.
Grundsätzlich kann die Düsennadel einteilig und aus einem
Stück hergestellt werden, wodurch sich Toleranzketten reduzieren lassen. Ebenso
ist es möglich, die Düsennadel aus mehreren Komponenten zusammenzubauen,
die zumindest in axialer Richtung fest miteinander verbunden sind. In jedem Fall
kann die Düsennadel leckagefrei ausgestaltet werden, wodurch sie für daran
angreifenden Drücke quasi unempfindlich ist. Desweiteren ermöglicht eine
leckagefreie Bauweise der Düsennadel die Unterbringung der Düsennadel
in einem Nadelraum, durch den der Zuführpfad hindurchgeführt ist. Hierdurch
ist die Düsennadel in dem unter Hochdruck stehenden Kraftstoffangeordnet, was
die Kraftstoffführung innerhalb des Injektors erheblich vereinfacht.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen
Injektors ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus
der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Zeichnungen
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Injektors
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional
gleiche Komponenten beziehen. Es zeigen, jeweils schematisch,
1 und 2 jeweils einen
stark vereinfachten prinzipiellen Längsschnitt durch einen Injektor, bei verschiedenen
Ausführungsformen.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Entsprechend den 1 und 2
umfasst ein Injektor 1 einen Injektorkörper 2, der beispielsweise
aus einem Steuerabschnitt 3 und einem Nadelabschnitt 4 besteht.
Steuerabschnitt 3 und Nadelabschnitt 4 können beispielsweise
über eine nicht gezeigte Verbindungshülse nach Art einer Überwurfmutter
aneinander befestigt sein. Der Injektorkörper 2 enthält in seinem
Nadelabschnitt 4 wenigstens ein Spritzloch 5, durch das eine Einspritzung
von Kraftstoff in einen Einspritzraum 6 durchführbar ist. Des Weiteren
enthält der Injektorkörper 2 einen Zuführpfad
7, der das wenigstens eine Spritzloch 5 mit unter Einspritzdruck
stehendem Kraftstoff versorgt. Hierzu ist der Injektor 1 über den
Zuführpfad 7 an eine Kraftstoffhochdruckleitung 8 angeschlossen.
Diese bildet ebenso wie der Injektor 1 einen Bestandteil
einer im übrigen nicht gezeigten Kraftstoffeinspritzanlage für eine Brennkraftmaschine,
die insbesondere in einem Kraftfahrzeug angeordnet sein kann. Bei einem sogenannten
Common-Rail-System sind mehrere Injektoren 1 an dieselbe Kraftstoffhochdruckleitung
8 angeschlossen.
Der Injektor 1 weist außerdem eine Düsennadel
9 auf, die im Injektorkörper 2 hubverstellbar gelagert ist.
Die Hubrichtung ist dabei parallel zu einer Längsmittelachse 10 der
Düsennadel 9 orientiert. Die Düsennadel 9 weist eine
Nadelspitze 11 auf, die mit einem am Injektorkörper 2 bzw.
an dessen Nadelabschnitt 4 ausgebildeten Nadelsitz 12 zusammenwirkt.
Die Nadelspitze 11 dient zum Steuern einer Einspritzung von Kraftstoff
durch das wenigstens eine Spritzloch 5. In einer Schließstellung der
Düsennadel 9 sitzt die Nadelspitze 11 im Nadelsitz
12 und trennt dadurch das wenigstens eine Spritzloch 5 vom Zuführpfad
7. Beim Öffnen der Düsennadel 9 hebt die Nadelspitze
11 vom Nadelsitz 12 ab und verbindet dadurch das wenigstens eine
Spritzloch 5 mit dem Zuführpfad 7, wodurch Kraftstoff durch
das wenigstens eine Spritzloch 5 in den Einspritzraum 6 gelangt.
Der Injektor 1 umfasst außerdem eine Steuereinrichtung
13, die dazu ausgestaltet ist, in einem Steuerraum 38 den Druck
zu steuern. Die Steuereinrichtung 13 kann dabei – wie bei den hier
gezeigten Ausführungsformen – mit einem Magnetventil 14 ausgestattet
sein, dessen Ventilglied 15 mit Hilfe eines elektromagnetischen Stellantriebs
16 betätigbar ist. Ein derartiges Magnetventil 14 ist vergleichsweise
preiswert realisierbar. Alternativ kann die Steuereinrichtung 13 auch mit
einem Piezoaktuator ausgestattet sein.
Die Düsennadel 9 weist an ihrer von der Nadelspitze
11 abgewandten Stirnseite eine Steuerfläche 17 auf, die den
Steuerraum 38 axial begrenzt. Im Betrieb des Injektors 1 bewirkt
der im Steuerraum 38 herrschende Druck eine hydraulische Krafteinleitung
in die Steuerfläche 17 und zwar in Schließrichtung der Düsennadel
9. Ein Druckabfall im Steuerraum 38 reduziert somit die in Schließrichtung
an der Steuerfläche 17 angreifenden hydraulischen Kräfte und
kann somit die Düsennadel 9 zum Öffnen ansteuern.
Die Düsennadel 9 ist im hier gezeigten, bevorzugten
Beispiel einteilig ausgestaltet und ist von der Nadelspitze 11 bis zur
Steuerfläche 17 aus einem Stück hergestellt. Durch diese Bauweise
ist die Düsennadel 9 als solche leckagefrei, da sie insbesondere keinen
Niederdruckraum enthält. Besonders vorteilhaft bei der einteiligen Düsennadel
9 ist, dass sie in einem Nadelraum 18 des Injektorkörpers
2 angeordnet sein kann, durch den der Zuführpfad 7 hindurchgeführt
ist. Bei dieser Bauweise ist die Düsennadel 9 von dem unter Hochdruck
stehenden Kraftstoff umgeben bzw. umspült. Da die Düsennadel
9 aus einem Stück hergestellt ist, kann ihre Funktionalität auch
in dieser Hochdruckumgebung gewährleistet werden. Alternativ ist es grundsätzlich
möglich, die Düsennadel 9 aus mehreren Teilen oder Komponenten
zusammenzubauen. Zum Beispiel lassen sich die einzelnen Komponenten durch Press-
und/oder Schrumpfverbindungen aneinander befestigen. Dabei sind die einzelnen Komponenten
im zusammengebauten Zustand zumindest in axialer Richtung fest miteinander verbunden.
Auch bei dieser Bauform ist es grundsätzlich möglich, die mehrteilige
Düsennadel 9 leckagefrei auszugestalten, wodurch sie auch ohne weiteren
in einer Hochdruckumgebung verwendet werden kann.
Bei den in den 1 und 2
gezeigten Ausführungsformen ist die Düsennadel 9 jeweils mit
wenigstens einem Gelenkabschnitt 19 ausgestattet. Ein derartiger Gelenkabschnitt
19 charakterisiert sich dadurch, dass die Düsennadel 9 in
ihm eine erhöhte Flexibilität bzw. Elastizität aufweist, wodurch
die Düsennadel 9 im Gelenkabschnitt 19 im Hinblick auf Biegebelastungen,
die quer zur Längsmittelachse 10 der Düsennadel 9 orientiert
sind, biegeweicher ist als in daran angrenzenden Abschnitten der Düsennadel
9. Beispielsweise kann ein derartiger Gelenkabschnitt 19 durch
eine Einschnürung oder Verjüngung im Durchmesser der Düsennadel
9 ausgebildet sein. Bevorzugt wird jedoch die hier gezeigte Ausführungsform,
bei welcher jeder Gelenkabschnitt 19 zumindest einen geradlinigen Steg
20 aufweist. Der jeweilige Steg 20 erstreckt sich bezüglich
der Längsmittelachse 10 radial. Außerdem verbindet der jeweilige
Steg 20 axial dazu benachbarte Axialabschnitte der Düsennadel
9 miteinander. Bei den hier gezeigten bevorzugten Varianten
weist der jeweilige Gelenkabschnitt 19 zwei derartige Stege 20
auf. Die Stege 20 sind axial zueinander beabstandet positioniert und um
die Längsmittelachse 10 um 90° zueinander versetzt orientiert.
Die Stege 20 können beispielsweise dadurch hergestellt werden, dass
an der Düsennadel 9 im Bereich des jeweiligen Gelenkabschnitts
19 an diametral gegenüberliegenden Seiten zwei Aussparungen
21 eingearbeitet werden, die durch den jeweiligen Steg 20 voneinander
getrennt sind. Die Aussparungen 21 sind dann bezüglich einer Symmetrieebene,
in der die Längsmittelachse 10 und der jeweilige Steg 20
liegen, spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet. Außerdem erstreckt sich der
jeweilige Steg 20 vorzugsweise über den gesamten Durchmesser der Düsennadel
9 im Bereich des jeweiligen Gelenkabschnitts 19. Im Bereich eines
solchen Gelenkabschnitts 19 weist die Düsennadel 9 eine erhöhte
Flexibilität bezüglich Biegebeanspruchungen um Biegeachsen auf, die durch
die Längsachsen der Stege 20 definiert sind. Hierdurch wird die Düsennadel
9 im jeweiligen Gelenkabschnitt 19 um besagte Biegeachsen biegeweich.
Durch diese Bauweise kann die Düsennadel 9 Lagetoleranzen zwischen
der Düsennadel 9 und einer Axialführung der Düsennadel
9 ausgleichen, um dadurch Querbelastungen und Verschleiß im Bereich
der Axialführung zu reduzieren.
Bei den Ausführungsformen der 1
und 2 ist beispielsweise im Nadelabschnitt
4 des Injektorkörpers 2 eine derartige Axialführung
22 ausgebildet, über welche die Düsennadel 9 im Bereich
eines die Nadelspitze 11 aufweisenden Endabschnitts 23 im Injektorkörper
2 gelagert ist. Um den Zuführpfad 7 durch besagte Axialführung
22 hindurchzuführen, kann die Düsennadel 9 in besagtem
Endabschnitt 23 innerhalb der Axialführung 22 mit entsprechenden
Freischliffflächen 24 versehen sein, die in 2
angedeutet sind.
Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform
ist die Düsennadel 9 außerdem im Bereich eines die Steuerfläche
17 aufweisenden Endabschnitts 25 in einer Führungshülse
26 mittels einer Axialführung 27 gelagert. Besagte Führungshülse
26 bildet eine radiale Begrenzung des Steuerraums 38 und ist an
einer Zwischenplatte 28 ortsfest angeordnet, z. B. daran angeschweißt
oder integral daran ausgebildet. Die Zwischenplatte 28 bildet einerseits
eine der Steuerfläche 17 gegenüberliegende axiale Begrenzung
des Steuerraums 38. Andererseits begrenzt die Zwischenplatte
28 hier einen Kopplungsraum 29 in axialer Richtung. Kopplungsraum
29 und Steuerraum 38 sind durch die Zwischenplatte 28
hindurch hydraulisch miteinander gekoppelt über einen Verbindungspfad
30, z.B. in Form einer gedrosselten Bohrung. Die in 1
gezeigte Ausführungsform weist genau zwei Gelenkabschnitte 19 auf.
Dabei ist der eine Gelenkabschnitt 19 in dem der Nadelspitze
11 zugeordneten Endabschnitt 23 ausgebildet, während der
andere Gelenkabschnitt 19 in dem der Steuerfläche 17 zugeordneten
Endabschnitt 25 ausgebildet ist. Insofern können über die Gelenkabschnitte
19 Lagetoleranzen zwischen der Axialführung 27 der Führungshülse
26 einerseits und der Axialführung 22 des Nadelabschnitts
4 andererseits ausgeglichen werden, um die darin auftretenden Querkräfte
und den damit einhergehenden Verschleiß zu reduzieren.
Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
ist an der Düsennadel 9 in dem der Steuerfläche 17 zugeordneten
Endabschnitt 25 eine Dichthülse 31 axial verstellbar gelagert,
wobei auch hier zwischen Düsennadel 9 und Dichthülse
31 wieder eine Axialführung 32 ausgebildet ist. Auch die
Dichthülse 31 bildet eine radiale Begrenzung des Steuerraums
38. Die Dichthülse 31 liegt axial an einer Zwischenplatte
28 an, die auch hier einerseits den Steuerraum 38 und andererseits
einen Kopplungsraum 29 axial begrenzt. Auch hier existiert ein Verbindungspfad
30 zur hydraulischen Kopplung zwischen Kopplungsraum 29 und Steuerraum
38, der durch die Zwischenplatte 28 hindurchgeführt ist.
Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform ist die
Düsennadel 9 nur mit genau einem Gelenkabschnitt 19 ausgestattet,
der in dem der Nadelspitze 11 zugeordneten Endabschnitt 23 ausgebildet
ist. Eine Ausrichtung zwischen Düsennadel 9 und Dichthülse
31 im Bereich des der Steuerfläche 17 zugeordneten Endabschnitts
25 erfolgt durch die Beweglichkeit der Dichthülse 31 quer
zur Längsmittelachse 10 entlang der Zwischenplatte 28, an
der sie anliegt.
Bei den Ausführungsformen der 1
und 2 ist der Injektor 1 außerdem mit
einer Schließdruckfeder 33 ausgestattet. Diese stützt sich einerseits
an der Düsennadel 9 ab, beispielsweise über einen radial davon
abstehenden Bund 34. Andererseits stützt sich die Schließdruckfeder
33 bei der in 1 gezeigten Ausführungsform
an der Führungshülse 26 ab und bei der in 2
gezeigten Ausführungsform an der Dichthülse 31. Mit Hilfe der
Schließdruckfeder 33 ist die Düsennadel 9 in Schließrichtung
vorgespannt.
Bei den hier gezeigten Ausführungsformen ist die Steuereinrichtung
13 zum Steuern des Drucks im Kopplungsraum 29 ausgestaltet. Durch
die hydraulische Kopplung zwischen Kopplungsraum 29 und Steuerraum
38 ergibt sich dadurch eine indirekte Steuerung des Drucks im Steuerraum
38. Beispielsweise ist der Kopplungsraum 29 an einen relativ drucklosen
Rücklauf 35 angeschlossen, wobei eine Verbindung zwischen Kopplungsraum
29 und Rücklauf 35 durch die jeweilige Steuereinrichtung
13, z.B. durch das Ventilglied 15, gesteuert ist. Bei geschlossener
Düsennadel 9 und bei geschlossener Verbindung zwischen Kopplungsraum
29 und Rücklauf 35 herrscht im Kopplungsraum 29
ebenso wie im Steuerraum 38 derselbe Druck wie im Nadelraum 18,
also der Einspritzdruck des Zuführpfads 7. Hierzu
kann der Steuerraum 38 über einen entsprechenden Verbindungspfad
36, der z. B. durch wenigstens eine gedrosselte Bohrung in der Führungshülse
26 bzw. in der Dichthülse 31 realisiert sein kann, mit dem
Nadelraum 18, also mit dem Zuführpfad 7. Darüber hinaus
kann bei der Ausführungsform gemäß 2
der Kopplungsraum 29 über einen entsprechenden Verbindungspfad
37, z. B. in Form einer gedrosselten Bohrung, auch direkt mit dem Nadelraum
18, also mit dem Zuführpfad 7 kommunizieren. Hierdurch kann
zum Schließen der Düsennadel 9 im Kopplungsraum 29 der
erforderliche Hochdruck rascher aufgebaut werden.
Zum Öffnen der Düsennadel 9 wird die Verbindung
zwischen Kopplungsraum 29 und Rücklauf 35 geöffnet,
wodurch es zu einem Druckabfall im Kopplungsraum 29 kommt. Das Öffnen
besagter Verbindung erfolgt durch eine entsprechende Betätigung der Steuereinrichtung
13, also insbesondere durch eine entsprechende Ansteuerung des Magnetventils
14, also insbesondere durch einen entsprechenden Hub des Ventilglieds
15. Der im Kopplungsraum 29 eintretende Druckabfall pflanzt sich
in den Steuerraum 38 fort und führt dort zu einer Abnahme der an der
Steuerfläche 17 angreifenden Schließkräfte. In der Folge
werden die an der Düsennadel 9 angreifenden, in Schließrichtung
wirkenden Kräfte stark reduziert, wodurch die an der Düsennadel
9 angreifenden, in Öffnungsrichtung wirkenden hydraulischen Kräfte
überwiegen. In der Folge hebt die Düsennadel 9 aus dem Nadelsitz
12 ab und der Einspritzvorgang beginnt. Zum Schließen der Düsennadel
9 wird die Verbindung zwischen Kopplungsraum 29 und Rücklauf
35 wieder gesperrt durch eine entsprechende Betätigung der Steuereinrichtung
13 bzw. durch eine entsprechende Ansteuerung des Magnetventils
14. Über die Verbindungspfade 30, 36 und
37 kann sich im Steuerraum 38 bzw. im Kopplungsraum
29 wieder der Einspritzdruck aufbauen, so dass die in Schließrichtung
wirksamen hydraulischen Kräfte an der Steuerfläche 17 wieder
zunehmen und die Düsennadel 9 in deren Schließrichtung antreiben.