Stand der Technik
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Injektor einer Kraftstoffeinspritzanlage
für eine Brennkraftmaschine, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit den Merkmalen
des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Aus der DE 199 19 432 C2
ist ein Injektor bekannt, der einen Injektorkörper, eine Düsennadel und
eine Steuereinrichtung aufweist. Der Injektorkörper enthält wenigstens
ein Spritzloch sowie einen Zuführpfad zur Versorgung des wenigstens einen Spritzlochs
mit unter Einspritzdruck stehendem Kraftstoff. Die Düsennadel ist im Injektorkörper
hubverstellbar gelagert und dient zum Steuern einer Einspritzung von Kraftstoff
durch das wenigstens eine Spritzloch. Mit Hilfe der Steuereinrichtung kann der Druck
in einem Steuerraum gesteuert werden, wobei die Düsennadel eine den Steuerraum
axial begrenzende Steuerfläche aufweist, an der im Betrieb des Injektors in
Schließrichtung der Düsennadel wirkende hydraulische Kräfte angreifen,
und zwar so, dass ein Druckabfall im Steuerraum die Düsennadel zum Öffnen
ansteuert. Die Düsennadel weist einen das wenigstens eine Spritzloch steuernden,
einteiligen und aus einem Stück hergestellten Nadelkörper und einen die
Steuerfläche aufweisenden Kolbenkörper auf, wobei Nadelkörper und
Kolbenkörper in einer Kontaktzone axial aneinander anliegen.
Beim bekannten Injektor besteht der Kolbenkörper aus zwei Hülsenkörpern,
die in ihrem Inneren einen Niederdruckraum einschließen. Die Steuereinrichtung
ist als Magnetventil ausgestaltet, dessen Ventilglied eine stirnseitige Öffnung
eines der beiden Hülsenkörper steuert, wobei besagte Verbindungsöffnung
den Steuerraum mit dem Niederdruckraum hydraulisch verbindet. Der Niederdruckraum
kommuniziert durch die Wandung des anderen Hülsenkörpers mit einem Rücklauf.
Der Zuführpfad ist seitlich an einem Nadelraum vorbeigeführt, in dem die
Hülsenkörper des Kolbenkörpers angeordnet sind. Durch Öffnen
der stirnseitigen Verbindungsöffnung fällt der Druck im Steuerraum ab,
wodurch die Öffnungskräfte an der Düsennadel überwiegen und
diese öffnet.
Die Einspritztechnologie zeigt eine Tendenz zu anwachsenden Einspritzdrücken.
Injektoren, bei denen die Düsennadel sowohl einem Hochdruckraum als auch einem
Niederdruckraum ausgesetzt ist, weisen zwangsläufig Leckagen auf. Bei großen
Einspritzdrücken werden die Leckagemengen jedoch zu groß. Des weiteren
ist die Herstellung einer mehrteiligen Düsennadel mit Herstellungstoleranzen
gekoppelt, die zu ungünstigen Toleranzketten führen können.
Vorteile der Erfindung
Der erfindungsgemäße Injektor mit den Merkmalen des Anspruchs
1 hat demgegenüber den Vorteil, dass die Düsennadel an sich leckagefrei
ist, wodurch sich die Düsennadel auch für höhere Einspritzdrücke
eignet. Erreicht wird dies bei der Erfindung durch den einteilig und aus einem Stück
hergestellten Kolbenkörper, der mit Hilfe eines Verbindungselements, welches
die Kontaktzone zwischen den Nadelbauteilen, z.B. Kolbenkörper und Nadelkörper,
übergreift, z.B. fest mit dem Nadelkörper verbunden ist. Durch die feste
Verbindung zwischen Nadelkörper und Kolbenkörper ist es insbesondere möglich,
Kolbenkörper und Nadelkörper, insbesondere im Bereich der Kontaktzone,
in einem Hochdruckraum anzuordnen, ohne dass darunter die Funktionalität der
Düsennadel leidet. Insbesondere ist es dadurch möglich, die Düsennadel
in einem Nadelraum des Injektorkörpers unterzubringen, durch den der Zuführpfad
hindurchgeführt ist. In der Folge ist die Düsennadel, insbesondere im
Bereich der Kontaktzone, mit dem unter Einspritzdruck stehenden Kraftstoff umspült,
was die Kraftstoffversorgung des wenigstens einen Spritzlochs erheblich vereinfacht.
Insbesondere kann auf Bohrungen mit festigkeitskritischen Überschneidungen
verzichtet werden.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform, bei welcher das
Verbindungselement die Nadelbauteile, z.B. den Nadelkörper und den Kolbenkörper,
so miteinander verbindet, dass diese in der Kontaktzone axial spielfrei und/oder
mit axialer Vorspannung aneinander anliegen. Durch diese Bauweise können zumindest
axiale Relativbewegungen zwischen den Nadelbauteilen, z.B. Kolbenkörper und
Nadelkörper, im Betrieb des Injektors vermieden werden.
Das Verbindungselement kann bei einer anderen Ausführungsform
mit einem Verbindungsring oder mit zumindest zwei Verbindungsringsegmenten verschweißt
sein, wobei sich der Verbindungsring bzw. die Verbindungsringsegmente axial am jeweiligen
Nadelbauteil, z.B. am Nadelkörper bzw. am Kolbenkörper, abstützen.
Auf diese Weise lässt sich das Verbindungselement fest z.B. mit dem Nadelkörper
bzw. mit dem Kolbenkörper verbinden, ohne dass hierzu eine direkte Schweißverbindung
am Nadelkörper bzw. am Kolbenkörper ausgebildet werden muss. Dies ist
dann von Vorteil, wenn der Nadelkörper bzw. der Kolbenkörper zum Anbringen
einer Schweißverbindung ungeeignet ist, beispielsweise aufgrund der vorliegenden
Materialkombinationen, aufgrund einzuhaltender Herstellungstoleranzen oder aufgrund
zu vermeidender Gefügeänderungen.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile des erfindungsgemäßen
Injektors ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus
der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
Zeichnungen
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Injektors
sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional
gleiche Komponenten beziehen. Es zeigen, jeweils schematisch,
1 und 2 jeweils einen
stark vereinfachten prinzipiellen Längsschnitt durch einen Injektor bei verschiedenen
Ausführungsformen.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Entsprechend den 1 und 2
umfasst ein Injektor 1 einen Injektorkörper 2, der beispielsweise
einen Kolbenabschnitt 3 und einen Nadelabschnitt 4 aufweist. Üblicherweise
sind der Nadelabschnitt 4 und der Kolbenabschnitt 3 mit Hilfe
eines hier nicht darstellten Verbindungselements, insbesondere nach Art einer Überwurfmutter,
fest miteinander verbunden. Der Injektorkörper 2 weist in seinem Nadelabschnitt
4 wenigstens ein Spritzloch 5 auf, durch das Kraftstoff in einen
Einspritzraum 6 einspritzbar ist. Der Injektorkörper 2 enthält
einen Zuführpfad 7 der dem wenigstens einen Spritzloch 5
unter Einspritzdruck stehenden Kraftstoff zuführt. Hierzu ist der Injektor
1 über den Zuführpfad 7 an eine Kraftstoffhochdruckleitung
8 angeschlossen, die ebenso wie der Injektor 1 einen Bestandteil
einer Kraftstoffeinspritzanlage darstellt, die bei einer Brennkraftmaschine, die
insbesondere in einem Kraftfahrzeug angeordnet sein kann, zur Kraftstoffversorgung
der einzelnen Zylinder dient. Sofern mehrere Injektoren 1 an die gleiche
Kraftstoffhochdruckleitung 8 angeschlossen sind, handelt es sich um ein
Common-Rail-System.
Der Injektor 1 umfasst außerdem eine Düsennadel
9, die im Inneren des Injektorkörpers 2 hubverstellbar angeordnet
ist. Eine Hubrichtung der Düsennadel 9 erstreckt sich dabei parallel
zu einer Längsmittelachse 10 der Düsennadel 9. Die Düsennadel
9 weist eine Nadelspitze 11 auf, die mit einem Nadelsitz
12, der am Nadelabschnitt 4 des Injektorkörpers
2 ausgebildet ist, zusammenwirkt. Die Düsennadel 9 steuert
mit Hilfe ihrer Nadelspitze 11 die Einspritzung von Kraftstoff durch das
wenigstens eine Spritzloch 5. Wenn die Düsennadel 9 mit ihrer
Nadelspitze 11 im Nadelsitz 12 sitzt, ist das wenigstens eine
Spritzloch 5 vom Zuführpfad 7 getrennt. Hebt die Nadelspitze
11 vom Nadelsitz 12 ab, ist das wenigstens eine Spritzloch
5 mit dem Zuführpfad 7 verbunden, so dass Kraftstoff in den
Einspritzraum 6 eingespritzt werden kann.
Außerdem umfasst der Injektor 1 eine Steuereinrichtung
49, mit deren Hilfe der Druck in einem Steuerraum 13 gesteuert
werden kann. Die Steuereinrichtung 49 kann beispielsweise gemäß
1 beliebiger Art sein. Gemäß 2
kann es sich bei der Steuereinrichtung 49 auch um ein Magnetventil
14 handeln, das ein Ventilglied 15 und einen elektromagnetischen
Stellantrieb 16 aufweist, mit dessen Hilfe das Ventilglied 15
verstellbar ist. Grundsätzlich sind auch andere Konstruktionen von Magnetventilen
14denkbar. Alternativ kann die Steuereinrichtung 49 auch einen
Piezoaktuator aufweisen, um damit den Druck im Steuerraum 13 zu steuern.
Die Düsennadel 9 weist eine Steuerfläche
17 auf und zwar an einer von der Nadelspitze 11 abgewandten axialen
Stirnseite. Die Steuerfläche 17 bildet eine axiale Begrenzung des
Steuerraums 13. Der im Betrieb des Injektors 1 herrschende hydraulische
Druck im Steuerraum 13 greift an der Steuerfläche 17 an und
wirkt in einer Schließrichtung der Düsennadel 9, also in einer
die Düsennadel 9 mit ihrer Nadelspitze 11 in den Nadelsitz
12 antreibenden Richtung. In der Folge führt ein Druckabfall im Steuerraum
13 zu einer Reduzierung der in Schließrichtung an der Düsennadel
9 angreifenden Kräfte, wodurch diese zum Öffnen angesteuert werden
kann.
Die Düsennadel 9 ist aus mehreren Nadelbauteilen zusammengebaut.
Im gezeigten Beispiel besteht die Düsennadel 9 ohne Beschränkung
der Allgemeinheit aus zwei Nadelbauteilen, nämlich aus einem Nadelkörper
18 und aus einem Kolbenkörper 19. Der Nadelkörper
18 weist die Nadelspitze 11 auf und dient somit zum Steuern der
Einspritzung durch das wenigstens eine Spritzloch 5. Der Nadelkörper
18 ist im Nadelabschnitt 4 angeordnet und darin insbesondere hubverstellbar
gelagert. Des weiteren ist der Nadelkörper 18 einteilig und aus einem
Stück hergestellt. Beim erfindungsgemäßen Injektor 1 ist
auch der Kolbenkörper 19 einteilig und aus einem Stück hergestellt.
Der Kolbenkörper 19 erstreckt sich innerhalb des Nadelabschnitts
3 und weist die Steuerfläche 17 auf. Nadelkörper
18 und Kolbenkörper 19 liegen in einer Kontaktzone
20 axial aneinander an. Um den Nadelkörper 18 am Kolbenkörper
19 zu befestigen, ist im Bereich der Kontaktzone 20 ein Verbindungselement
21 angeordnet, welches die Kontaktzone 20 axial übergreift.
Der Injektorkörper 2 enthält außerdem einen Nadelraum
22, der sich hier im Kolbenabschnitt 3 und teilweise im Nadelabschnitt
4 erstreckt. Der Zuführpfad 7 ist durch diesen Nadelraum
22 hindurchgeführt, das heißt, dass im Nadelraum 22
unter Einspritzdruck stehender Kraftstoff vorliegt. Die Düsennadel
9 ist nun in diesem Nadelraum 22 angeordnet und erstreckt sich
mit ihrem Kolbenkörper 19 und teilweise mit ihrem Nadelkörper
18 und somit zwangsläufig auch im Bereich der Kontaktzone
20 innerhalb des Nadelraums 22. Auch das Verbindungselement
21 ist somit im Inneren des Nadelraums 22 angeordnet.
Da Nadelkörper 18 und Kolbenkörper 19 mit Hilfe des
Verbindungselements 21 in axialer Richtung fest miteinander verbunden sind,
kann der im Nadelraum 22 herrschende Hochdruck die beiden Bestandteile
der Düsennadel 9 in axialer Richtung nicht voneinander trennen. Hierdurch
bilden die beiden Bestandteile der Düsennadel 9 eine Einheit. Durch
die separate Herstellung von Nadelkörper 18 und Kolbenkörper
19 lassen sich am einzelnen Bauteil engere Herstellungstoleranzen einhalten
als dies beispielsweise bei einer von der Nadelspitze 11 bis zur Steuerfläche
17 einteiligen, aus einem Stück hergestellten Düsennadel
9 der Fall wäre. Des Weiteren ist es grundsätzlich möglich,
im Bereich der Kontaktzone 20 beim Anbringen des Verbindungselements
21 Fertigungstoleranzen auszugleichen.
Da die Düsennadel 9 aus einteiligen Bauteilen zusammengebaut
ist, die keinem Niederdruckraum ausgesetzt sind, ist die Düsennadel
9 leckagefrei.
Das Verbindungselement 21 ist vor vorzugsweise als Hülse
ausgestaltet. Bei den hier gezeigten Ausführungsformen weist das Verbindungselement
21 jeweils einen radial nach innen vorstehenden Kragen 23 auf,
über den das Verbindungselement 21 an einem der Nadelbauteile, hier
am Nadelkörper 18 axial abgestützt ist. Hierzu ist am Nadelkörper
18 im Bereich der Kontaktzone 20 ein radial nach außen abstehender
Bund 24 ausgeformt, den das Verbindungselement 21 axial übergreift,
so dass ihr Kragen 23 besagten Bund 24 hintergreift. Zwischen
Kragen 23 und Bund 24 wird somit eine axiale Formschlussverbindung
hergestellt.
Bei der in 1 gezeigten Ausführungsform
ist das Verbindungselement 21 an ihrem vom Kragen 23 entfernten
Ende mit einem Verbindungsring 25 verschweißt. Eine entsprechende
Schweißnaht ist hier mit 26 bezeichnet und läuft vorzugsweise
ringförmig geschlossen um. Besagter Verbindungsring 25 ist in axialer
Richtung an einem der Körper 18, 19, hier am Kolbenkörper
19 abgestützt. Hierzu ist am Kolbenkörper 19 im Bereich
der Kontaktzone 20 ein radial nach außen abstehender Bund
27 ausgeformt. An diesem Bund 27 ist der Verbindungsring
25 an einer vom Verbindungselement 21 abgewandten Seite axial
abgestützt. Somit wird auch hier ein axialer Formschluss zwischen Kolbenkörper
19 und Verbindungsring 25 hergestellt. Beachtenswert ist hierbei,
dass weder mit dem Nadelkörper 18 noch mit dem Kolbenkörper
19 eine Schweißverbindung hergestellt werden muss, um die beiden Körper
18, 19 sicher aneinander zu befestigen.
Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
ist das Verbindungselement 21 mit mehreren Verbindungsringsegmenten
28 verschweißt. Entsprechende Schweißverbindungen sind in
2 mit 31 bezeichnet. Die Verbindungsringsegmente
28 können sich zu einem, den jeweiligen Körper 18,
19, hier den Kolbenkörper 19 vollständig umgreifenden
Ring vervollständigen. Beispielweise sind zwei Verbindungsringsegmente
28 als Halbringe ausgestaltet. Zur axialen Abstützung der Verbindungsringsegmente
28 am Kolbenkörper 19 ist an diesem beispielsweise eine Nut
29 ausgespart, in welche die Verbindungsringsegmente 28 radial
eingesetzt sind. Innerhalb dieser Nut 29, die ringförmig ausgestaltet
sein kann, stützen sich die Verbindungsringsegmente 28 an einer vom
Verbindungselement 21 abgewandten Nutwand 30 axial ab. Bei dieser
Bauweise kann auf den am Kolbenkörper 19 auszubildenden Bund
27 verzichtet werden, was insgesamt eine Bauweise mit reduziertem Querschnitt
ermöglicht. Auch bei dieser Ausführungsform wird eine direkte Schweißverbindung
mit einem der Körper 18, 19 vermieden.
Besonders vorteilhaft sind Ausführungsformen, bei denen das Verbindungselement
21 die beiden Körper 18, 19 axial spielfrei und
insbesondere mit axialer Vorspannung aneinander festlegt. Erreicht wird dies beispielsweise
dadurch, dass das Verbindungselement 21 vor dem Verschweißen mit dem
Verbindungsring 25 bzw. mit den Verbindungsringsegmenten 28 vorgewärmt
wird, um sie thermisch zu dehnen. Nach dem Verschweißen baut der anschließende
Temperaturausgleich zwischen Verbindungselement 21 und den Körpern
18, 19 die gewünschte Vorspannung auf.
Bei den Ausführungsformen der 1
und 2 ist der Kolbenkörper 19 jeweils
mit wenigstens einem Gelenkabschnitt 32 ausgestattet. Ein derartiger Gelenkabschnitt
32 charakterisiert sich dadurch, dass er der Düsennadel
9 im Hinblick auf quer zur Längsmittelachse 10 orientierte
Belastungen eine erhöhte Biegeweichheit gibt. Jeder Gelenkabschnitt
32 weist hierzu beispielsweise zumindest einen geradlinigen Steg
33 auf, der sich bezüglich der Längsmittelachse 10 radial
erstreckt. Dabei verbindet der jeweilige Steg 33 zwei dazu axial benachbarte
Axialabschnitte des Kolbenkörpers 19 miteinander. Im Bereich des jeweiligen
Gelenkabschnitts 32 weist der Kolbenkörper 19 eine erhöhte
Biegeelastizität bzw. Flexibilität um eine durch die Längsrichtung
des jeweiligen Stegs 33 definierte Biegeachse auf. Bevorzugt weist der
jeweilige Gelenkabschnitt 32 wie hier jeweils mindestens zwei Stege
33 auf, die axial voneinander beabstandet positioniert sind und die bezüglich
der Längsmittelachse 10 zueinander um 90° versetzt orientiert
sind. Hierdurch wird eine quasi kardanische Konfiguration erreicht, bei welcher
der Kolbenkörper 19 im Bereich des jeweiligen Gelenkabschnitts
33 um alle Querachsen eine erhöhte, quasi räumliche Biegeelastizität
aufweist. Mit Hilfe dieser erhöhten Elastizität kann der Kolbenkörper
19 Lageabweichungen zwischen dem Kolbenkörper 19 und Führungen
bzw. Lagerungen des Injektorkörpers 2 ausgleichen. Hierdurch werden
in der jeweiligen Führung bzw. Lagerung Querkräfte und damit einhergehender
Verschleiß reduziert.
Die Stege 33, die sich vorzugsweise jeweils über den
gesamten Durchmesser des Kolbenkörpers 19 im Bereich des jeweiligen
Gelenkabschnitts 32 erstrecken, können beispielsweise dadurch hergestellt
werden, dass am Kolbenkörper 19 an zwei diametral gegenüberliegenden
Seiten zwei Aussparungen 34 eingearbeitet werden. Diese Aussparungen
34 sind dann durch den jeweiligen Steg 33 voneinander getrennt.
Somit sind die Aussparungen 34 bezüglich einer Symmetrieebene, in
welcher die Längsmittelachse 10 und der jeweilige Steg 33
liegen, spiegelsymmetrisch angeordnet.
Bei den hier gezeigten Ausführungsformen ist der Nadelkörper
18 im Nadelabschnitt 4 des Injektorkörpers 2 mittels
einer Axialführung 35 gelagert. Mittels Anschliffflächen
36 ist dabei der Zuführpfad 7 durch die Axialführung
35 hindurchgeführt. Die Axialführung 35 definiert eine
axiale Führungsrichtung, von der die Längsmittelachse 10 des
Kolbenkörpers 19 im montierten Zustand geringfügig abweichen
kann, was auf Herstellungstoleranzen zurückzuführen ist. Um nun die Querkräfte
in dieser Axialführung 35 zu reduzieren, ist einer der Gelenkabschnitte
32 in einem an die Kontaktzone 20 angrenzenden Endabschnitt
37 des Kolbenkörpers 19 ausgebildet.
Des Weiteren ist bei den hier gezeigten Ausführungsformen der
Kolbenkörper 19 im Bereich eines die Steuerfläche 17
aufweisenden Endabschnitts 38 in einer Führungshülse
39 mit einer Axialführung 40 hubverstellbar gelagert. Auch
diese Axialführung 40 definiert eine Führungsachse, die geringfügig
von der Längsmittelachse 10 des Kolbenkörpers 19 abweichen
kann. Dementsprechend ist vorzugsweise auch im Bereich des der Steuerfläche
zugeordneten Endabschnitts 38 ein solcher Gelenkabschnitt 32 ausgebildet,
um auch in der Führungshülse 39 Querkräfte und Verschleiß
zu reduzieren. Die hier gezeigten Ausführungsformen weisen jeweils genau zwei
Gelenkabschnitte 32 auf.
Die Führungshülse 39 ist hier ortsfest an einer
Zwischenplatte 41 angeordnet, insbesondere an der Zwischenplatte
41 angeschweißt oder daran integral ausgeformt.
Alternativ ist es ebenso möglich, die Führungshülse
als Dichthülse 39 auszugestalten, die über die Axialführung
40 hubverstellbar am zugehörigen Endabschnitt 38 des Kolbenkörpers
19 gelagert ist. Die als Dichthülse wirkende Führungshülse
39 liegt dann axial an der Zwischenplatte 41 an. Die Führungs-
oder Dichthülse 39 bildet eine radiale Begrenzung des Steuerraums
13. Die Zwischenplatte 41 bildet gegenüber der Steuerfläche
17 ebenfalls eine axiale Begrenzung des Steuerraums 13. Über
einen Verbindungspfad 42 ist es der Steuereinrichtung 49 möglich,
den Druck im Steuerraum 13 zu verändern.
Sofern die Führungshülse 39 als axial an der Zwischenplatte
anliegende Dichthülse ausgestaltet ist, sind Relativbewegungen quer zur Längsmittelachse
10 zwischen der Führungshülse 39 und der Zwischenplatte
41 möglich, so dass dann grundsätzlich auf den in dem der Steuerfläche
17 zugeordneten Endabschnitt 38 ausgebildeten Gelenkabschnitt
32 verzichtet werden kann.
Bei der in 2 gezeigten Ausführungsform
ist der Verbindungspfad 42 beispielsweise durch wenigstens eine gedrosselte
Bohrung realisiert. Über den Verbindungspfad 42 ist der Steuerraum
13 hier mit einem Kopplungsraum 43 hydraulisch gekoppelt. Die
Steuereinrichtung 49 dient hier zur Steuerung des Drucks im Kopplungsraum
43. Über die hydraulische Kopplung zwischen Kopplungsraum
43 und Steuerraum 13 ergibt sich dadurch zwangsläufig eine
indirekte Steuerung des Drucks im Steuerraum 13. Beispielsweise ist der
Kopplungsraum 43 mit einem vergleichsweise drucklosen Rücklauf
44 verbunden bzw. verbindbar. Dabei ist diese Verbindung durch die Steuereinrichtung
49 zum Öffnen und Schließen betätigbar. Bei geschlossener
Verbindung zwischen Kopplungsraum 43 und Rücklauf 44 herrscht
im Kopplungsraum 43 und im Steuerraum 13 der Einspritzdruck. Erreicht
wird dies beispielsweise durch einen die Führungshülse 39 durchdringenden
Verbindungspfad 45, z.B. in Form wenigstens einer gedrosselten Bohrung,
die den Steuerraum 13 mit dem Nadelraum 22 verbindet. Des Weiteren
kann ein Verbindungspfad 46, z.B. in Form wenigstens einer die Zwischenplatte
41 durchdringenden Bohrung, vorgesehen sein, der eine hydraulische Kopplung
zwischen dem Kopplungsraum 43 und dem Nadelraum 22 realisiert.
Zum Öffnen der Düsennadel 9 kann durch eine entsprechende
Betätigung der Steuereinrichtung 49 die Verbindung zwischen Kopplungsraum
43 und Rücklauf 44 geöffnet werden. In der Folge fällt
der Druck im Kopplungsraum 43 ab. Über den Verbindungspfad
42 fällt der Druck auch im Steuerraum 13 ab. In der Folge
nehmen die in Schließrichtung wirksamen hydraulischen Kräfte an der Steuerfläche
17 ab, wodurch die Düsennadel 9 zum Abheben aus dem Nadelsitz
12 betätigt wird.
Zum Schließen der Düsennadel 9 wird die Verbindung
zwischen Kopplungsraum 43 und Rücklauf 44 durch eine entsprechende
Betätigung der Steuereinrichtung 49 wieder gesperrt. Folglich kann
sich über die Verbindungspfade 42, 45, 46 wieder
der Einspritzdruck im Kopplungsraum 43 und Steuerraum
13 aufbauen. Die Schließkräfte an der Steuerfläche
17 nehmen dann wieder entsprechend zu und treiben die Düsennadel
9 in Richtung Nadelsitz 12 an.
Gleichzeitig ist die Schließbewegung der Düsennadel
9 durch eine Schließdruckfeder 47 unterstützt. Besagte
Schließdruckfeder 47 stützt sich einerseits axial am Kolbenkörper
19 ab, wozu an diesem ein entsprechender Bund 48 ausgebildet sein
kann. Andererseits stützt sich die Schließdruckfeder 47 axial
an der Führungshülse 39 bzw. an der Zwischenplatte
41 ab.