Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Analysieren von
sich bewegenden Objekten mittels Röntgenstrahlen und einer Zeitverzögerungs-
und Integrationskamera nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Die Erfindung
betrifft ebenso ein Verfahren zum Aussortieren von Objekten nach vorgegebenen Eigenschaften
oder Kriterien nach erfolgter Durchführung des Analyseverfahrens. Die Erfindung
betrifft ebenso eine Vorrichtung zum Analysieren von sich bewegenden Objekten und
eine mit dieser gekoppelte Vorrichtung zum Aussortieren von Objekten nach vorgegebenen
Eigenschaften oder Kriterien.
Die Erfindung bezieht sich generell auf das Gebiet der zerstörungsfreien
Kontrolle und Prüfung von Objekten und Produkten mittels der Röntgenographie,
insbesondere für Anwendungen in der Nahrungsmittelindustrie. In der Nahrungsmittelindustrie
werden seit langer Zeit Röntgen-Analyseverfahren mittels Röntgen-Scannern
zur Prüfung und Kontrolle und gegebenenfalls zur anschließenden Sortierung
der Nahrungsmittel eingesetzt. Nahezu alle industriellen Röntgen-Scanner werden
mit einem Förderband betrieben, d.h. während der Analyse wird das Produkt
auf einem Förderband an dem Röntgenstrahl vorbeigeführt. Die Durchstrahlung
des Produktes mit dem Röntgenstrahl erfolgt dabei überwiegend in vertikaler
Richtung. Oberhalb des Förderbandes befindet sich eine Röntgenstrahlquelle
und unterhalb des Förderbandes ein Röntgenstrahl-Detektor, sodass die
Durchstrahlung des Produktes in der überwiegenden Zahl der Fälle von oben
nach unten erfolgt. Dies bedeutet, dass auch das Förderband von der Röntgenstrahlung
durchstrahlt werden muss. Dies stellt sich jedoch insbesondere bei sehr gering absorbierender
Materie der zu durchstrahlenden Produkte als wesentlicher Nachteil heraus, da das
Bandmaterial des Förderbandes (Fördergurt) ebenfalls Röntgenstrahlung
absorbiert. Bei gering absorbierender Materie der zu durchstrahlenden Produkte,
wie beispielsweise gefriergetrocknete Früchte oder auch bei Produkten, in denen
Fremdkörper oder Strukturen detektiert werden sollen, die sich in ihrer spezifischen
Absorption (Absorptions-Koeffizient) und ihrer molekularen Struktur nur geringfügig
von den umgebenden Strukturen unterscheiden lassen, ist die zusätzliche durch
das Förderband hervorgerufene Absorption kontraproduktiv.
In der Druckschrift DE 693
21 090 T2 werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Analyse von sich
bewegenden Objekten mittels Röntgenographie für die Nahrungsmittelindustrie
beschrieben, bei welchen die zu analysierenden Objekte den Brennpunkt einer Röntgenstrahlquelle
umrunden und die Röntgenstrahlung, nachdem sie jedes Objekt durchquert hat,
von einer Zeitverzögerungs- und Integrations-(TDI-)Kamera erfasst wird. Dadurch
dass die Objekte den Brennpunkt der Röntgenstrahlquelle umrunden, kann eine
bei einer linearen Bewegung der Objekte auftretende Unschärfe vermieden und
eine realitätsnähere Erfassung der Objekte durch die TDI-Kamera erreicht
werden. In der 8 dieser Druckschrift ist eine Ausführungsform
für eine Kontrolleinrichtung dargestellt, bei der zu analysierende Behälter
auf einem Kreisförderband eine Röntgenstrahlquelle umkreisen und die Röntgenstrahlquelle
in horizontaler Richtung ein einen Ausschnitt des Kreisförderbandes erfassendes
Röntgenstrahlbündel emittiert und somit die Behälter durchleuchtet.
Hinter dem Kreisförderband befindet sich eine TDI-Kamera, welche einen Teil
der durch die Behälter hindurchgetretenen Röntgenstrahlung erfasst. Bei
dieser Kontrolleinrichtung wird jedoch ebenfalls das Förderband von der Röntgenstrahlung
im unteren Bereich des Röntgenstrahlbündels mit durchstrahlt, sodass jedenfalls
der untere Bereich der Behälter durch die Absorption des Förderbandes
nicht richtig analysiert werden kann. Bestimmte Lebensmittelprodukte oder andere
Objekte mit geringer vertikaler Ausdehnung können mit dieser Kontrolleinrichtung
nicht sinnvoll analysiert werden.
Es ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Analysieren eines Produktstroms mittels Röntgenstrahlen
und einer Zeitverzögerungs- und Integrationskamera anzugeben, durch welche
eine Verbesserung der Qualität der Analyse erreicht werden kann. Insbesondere
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Detektion von Produkten mit bestimmten
Eigenschaften oder Strukturen in den Produkten zu verbessern, wenn nur ein geringfügiger
Unterschied des Absorptions-Koeffizienten solcher Strukturen im Vergleich mit der
Umgebung der Strukturen vorhanden ist. Es ist des Weiteren Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aussortieren von Objekten aus
einem Produktstrom aufgrund vorgegebener Eigenschaften oder Kriterien anzugeben.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Analysieren
eines Produktstroms mit den kennzeichnenden Merkmalen der Patentansprüche 1
und 13 gelöst. Es ist außerdem ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Aussortieren von Objekten mit den kennzeichnenden Merkmalen der Patentansprüche
11 und 21 angegeben.
Die derzeitige industrielle Röntgentechnik in der Lebensmittelindustrie
findet ihr Hauptanwendungsgebiet in der Detektion von Fremdkörpern in lose
geschütteten und fest verpackten Produkten. Die Unterscheidung zwischen Fremdkörper
und Produkt während der Röntgenprüfung basiert im Wesentlichen auf
dem "Lambert-Beer-Gesetz", welches die exponentielle Schwächung von Röntgenstrahlung
mit einer auf ein Produkt auftreffenden Ausgangsintensität durch den Absorptions-Koeffizienten
&mgr; des Produktes bei der Wellenlänge der Röntgenstrahlung und die
Dicke d des Produktes entlang dem Pfad der hindurchgetretenen Röntgenstrahlung
beschreibt. Für die Feststellung, ob in dem Produkt ein Fremdkörper enthalten
ist oder nicht, wird im Prinzip das Produkt dieser beiden Größen &mgr;
× d verwendet. Zu diesem Zweck wird die Dosisleistung der Röntgenstrahlung
solange variiert, bis eine optimale Unterscheidung zwischen Produkt und Fremdkörper
möglich ist. Damit ein Fremdkörper von dem Produkt abgegrenzt werden kann,
muss ein signifikanter Unterschied zwischen den Größen [&mgr;d]Produkt
und [&mgr;d]Fremdkörper bestehen. Auf der Basis dieses Prinzips
können organische und anorganische Materialien, deren Absorptions-Koeffizienten
im Wellenlängenbereich der Röntgenstrahlung relativ stark voneinander
verschieden sind, zuverlässig unterschieden werden.
Problematisch wird es jedoch bei der Unterscheidung von Fremdkörpern
in Produkten, wenn sowohl das Material des Fremdkörpers als auch das Material,
welches den Fremdkörper umgibt, organischer Natur ist. Derartige organisch-organische
Anwendungen treten beispielsweise bei Knochen als Fremdkörpern in Fleisch oder
bei einem Fruchtstein als Fremdkörper in einer Frucht auf. Bei organisch-anorganischen
Anwendungen liegen die in konventionellen Röntgenstrahlquellen eingestellten
Hochspannungen bei etwa 50 kV-60 kV und die eingestellten Ströme bei 4 mA-8
mA. Hierdurch lassen sich Metalle, z.B. Eisen, Kupfer und Blei, und Steine gut,
jedoch Glassplitter, Knochen und Fruchtsteine nur bedingt oder gar nicht detektieren.
Glas lässt sich nur noch aufgrund seines Siliziumgehaltes detektieren.
Um Glas gut und sicher detektieren zu können, muss mit geringerer
Röhrenspannung bei den konventionellen Röntgenstrahlquellen gearbeitet
werden. Typischerweise werden hier 40-50 kV eingestellt. Die häufigsten Anwendungsgebiete
hierfür finden sich in der Prüfung von homogenen Produkten, beispielsweise
Kakaopulver, Kaffee und Joghurt. Die Anwendungsgebiete, bei denen mit 40-50 kV gearbeitet
werden kann, sind jedoch sehr begrenzt. Je höher die Schütthöhe (Dicke)
des zu untersuchenden Produktes ist, desto mehr Leistung wird zur Röntgenprüfung
und zur sicheren Detektion von Fremdkörpern benötigt. Durch Erhöhen
der Spannung werden jedoch gering absorbierende Materialien, wie beispielsweise
Glassplitter, "überstrahlt", sodass der Glassplitter nicht sicher oder überhaupt
nicht detektiert werden kann.
Die Unterscheidung von Fremdkörper und Produkt basiert somit
bei industriellen Röntgenprüfverfahren lediglich auf dem Absorptions-Koeffizienten
&mgr; der zu unterscheidenden Materialien. Dies bedeutet, dass die industrielle
zerstörungsfreie Produkt-Röntgenprüfung zwar auf dem "Lambert-Beer-Gesetz
(e–&mgr;d)" basiert, tatsächlich jedoch nur der Absorptions-Koeffizient
&mgr; genutzt wird, um Fremdkörper und Produkt voneinander zu unterscheiden.
Die Größe d bleibt unberücksichtigt und somit unbekannt.
Organische Materialien lassen sich im unteren Energiebereich bei ca.
25-40 kV und 4-8 mA gut voneinander unterscheiden. Dies haben Testmessungen mit
getrockneten Kirschen, deren Wassergehalt bei ca. 18-20% liegt, gezeigt. Damit dieser
Energiebereich zur Unterscheidung von organisch-organischen Materialien optimal
ausgenutzt werden kann, ist es jedoch erforderlich, keinen zusätzlichen Absorber
zwischen Produkt und Röntgensensor zu haben. Ein Förderband oder eine
Kunststoffscheibe zwischen Produkt und Sensor würde bei diesen niedrigen Energien
so viel absorbieren, dass keine "Rest-Röntgenstrahlung" (ungeschwächt)
in optisches Licht umgewandelt werden kann, um von einem lichtsensitiven Sensor
empfangen zu werden.
Es ist somit ein wesentlicher Gedanke der vorliegenden Erfindung,
die Durchstrahlung des Produktstroms in einem Bereich durchzuführen, in dem
sich kein Förderband befindet. Eine Möglichkeit, um dies zu realisieren,
besteht darin, den Produktstrom im freien Fall zu analysieren.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Analysieren eines Produktstroms
beruht somit darauf, dass der Produktstrom mittels Röntgenstrahlen und einer
Zeitverzögerungs- und Integrationskamera analysiert wird, wobei
- a) der Produktstrom in den freien Fall überführt wird,
- b) die Röntgenstrahlen derart abgestrahlt werden, dass sie durch einen
Teilbereich der Fallstrecke des Produktstroms hindurchtreten, und
- c) die Zeitverzögerungs- und Integrationskamera so positioniert wird, dass
sie die durch den Teilbereich der Fallstrecke des Produktstroms hindurchgetretene
Röntgenstrahlung mindestens teilweise erfasst.
Die Erfindung macht es somit möglich, dass der zu analysierende
Produktstrom von der Röntgenstrahlung durchstrahlt werden kann, ohne dass ein
zusätzlicher und störender Röntgenabsorber die Messung der durch
den Produktstrom hindurchgetretenen Röntgenstrahlung beeinträchtigt. Die
Erfindung schafft damit die Voraussetzung dafür, dass Fremdkörper detektiert
werden können, deren Absorptions-Koeffizient sich nicht wesentlich von dem
Absorptions-Koeffizienten des übrigen Produktes unterscheidet. Bei Wahl geeigneter
Werte für die Hochspannungen in der Röntgenstrahlquelle und somit für
die Intensitäten der ausgesandten Röntgenstrahlung wird
es somit beispielsweise möglich, einen Kirschkern in einer Kirsche sicher und
zuverlässig zu detektieren. Das Detektionsergebnis kann dann an eine Auswerfereinrichtung
weitergegeben werden, mit der die den Kirschkern enthaltende Kirsche aus dem Produktstrom
aussortiert wird, wie weiter unten noch genauer erläutert werden wird.
Der Produktstrom kann dabei insbesondere durch einzelne in sich abgeschlossene
Produkte wie Früchte oder verpackte Produkte gegeben sein. Es ist aber ebenso
möglich, dass der Produktstrom durch einen homogenen zusammenhängenden
Produktstrom, wie beispielsweise Kakaopulver oder Kaffee oder dergleichen gebildet
wird, aus welchem Fremdkörper aussortiert werden sollen.
Um den Produktstrom in den freien Fall zu befördern, wird er
bevorzugtermaßen zunächst auf einem Förderband transportiert und
auf diesem auf eine vorgegebene Geschwindigkeit gebracht. Die Fördergeschwindigkeit
beträgt vorzugsweise 100 m/min oder mehr. An einem Umkehrpunkt des umlaufenden
Förderbandes werden die zu analysierenden Produkte von dem Förderband
weggeschleudert und in den freien Fall befördert. Entlang der Fallstrecke der
Produkte befindet sich dann der genannte Teilbereich der Fallstrecke, der von der
Röntgenstrahlung durchleuchtet wird und auf den die Zeitverzögerungs-
und Integrations-(TDI-)Kamera ausgerichtet ist, um die durch den Teilbereich hindurchgetretene
Röntgenstrahlung zu erfassen.
In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Produkte zunächst
in geeigneter Weise voneinander separiert oder vereinzelt und dieser Form in die
Fallstrecke überführt. Dies kann entweder durch geeignete Ausgestaltung
des Förderbandes selbst oder durch eine mit dem Förderband gekoppelte
geeignete Einheit erfolgen. Diese Einheit kann beispielsweise eine Rüttel-
oder Vibrationsrinne sein.
Das Förderband selbst kann mehrspurig ausgelegt sein, um einen
hohen Produktdurchsatz zu gewährleisten. Das Förderband kann insbesondere
auch als ein Muldenband ausgelegt sein.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Aussortieren von Objekten
aus einem Produktstrom aufgrund vorgegebener Eigenschaften oder Kriterien besteht
darin, dass der Produktstrom zuvor mit dem oben beschriebenen erfindungsgemäßen
Analysenerfahren analysiert wurde und anschließend in Abhängigkeit von
dem Ergebnis der Analyse bestimmte Objekte aussortiert werden.
Dabei können die auszusortierenden Objekte durch eine geeignete
mechanische Einrichtung, wie beispielsweise eine mechanische Auswerfereinrichtung,
aussortiert werden. Um diese zeitrichtig ansteuern zu können, ist es notwendig,
zumindest einen ungefähren Zeitpunkt oder ein Zeitfenster für das Eintreffen
der auszusortierenden Objekte in der mechanischen Einrichtung zu kennen. Diese Zeitinformation
für die zeitrichtige Ansteuerung der mechanischen Einrichtung kann beispielsweise
dadurch gewonnen werden, indem die Geschwindigkeit der auszusortierenden Objekte
in der Fallstrecke herangezogen und über das "Weg-Zeit-Gesetz" aus dem bekannten
Abstand des Teilbereichs von der Auswerfereinrichtung ein Zeitpunkt gewonnen wird.
Als Näherung für diese Geschwindigkeit kann beispielsweise die Geschwindigkeit
des Förderbandes verwendet werden.
Anstelle diesen näherungsweisen Geschwindigkeits-Wert zu verwenden,
kann jedoch auch die Geschwindigkeit der in der Fallstrecke befindlichen Produkte
individuell gemessen werden. Sobald durch die TDI-Kamera und die daran angeschlossene
Bilderfassung und -auswertung ein Produkt erkannt wird, welches aussortiert werden
soll, so wird die Geschwindigkeitsinformation über das "Weg-Zeit-Gesetz" in
eine Zeitinformation umgerechnet und an die mechanische Einrichtung bzw. eine diese
ansteuernde Rechnereinheit weitergegeben. Ebenso kann verfahren werden, wenn der
Produktstrom durch einen homogenen Schüttgutstrom, wie beispielsweise Kakaopulver
oder dergleichen gebildet wird. Sobald darin ein Fremdkörper detektiert wird,
wird dessen Geschwindigkeit in der Fallstrecke bestimmt und die mechanische Einrichtung
zeitrichtig angesteuert, um diesen auszusortieren.
Die Geschwindigkeit der herabfallenden Produkte oder Objekte kann
beispielsweise bestimmt werden, während sich diese in dem bereits oben genannten
Teilbereich der Fallstrecke befinden, in welchem sie von der Röntgenstrahlung
durchstrahlt werden. Dieser Raumbereich ist um eine bekannte Wegstrecke von der
mechanischen Auswerfereinrichtung entfernt. Unter der vereinfachenden Annahme, dass
die gemessene Geschwindigkeit sich in der weiteren Fallstrecke nicht ändert,
kann somit der Zeitpunkt oder das Zeitfenster des Eintreffens des Objektes an der
mechanischen Auswerfereinrichtung bestimmt werden.
Die Geschwindigkeit kann durch an sich bekannte konventionelle Messmethoden
bestimmt werden. Beispielsweise kann ein gepulster Laserstrahl auf die Produkte
in der Fallstrecke gerichtet und die von den Objekten zurückgestreuten Laserimpulse
detektiert werden. Aus einer zeitlichen Abfolge von Distanzmessungen kann die Produktgeschwindigkeit
bestimmt werden.
Alternativ zur Verwendung eines Laserstrahls können auch Ultraschallwellen
für die Bestimmung der Geschwindigkeit der Produkte verwendet werden.
Die Einrichtung zur Messung der Geschwindigkeit der herabfallenden
Produkte kann vorteilhafterweise an der mechanischen Auswerfereinrichtung angeordnet
oder an dieser befestigt werden. Diese Einrichtung weist im Wesentlichen eine Strahlungsquelle
zum Aussenden von elektromagnetischen oder Schallwellen und einen Detektor zum Empfangen
von an den Objekten rückgestreuten oder reflektierten Wellen auf. In einer
an diese Einrichtung angeschlossenen Rechnereinrichtung kann dann die Geschwindigkeit
ermittelt und als Reaktion darauf wieder ein geeignetes Signal zum Betätigen
der mechanischen Auswerfereinrichtung an diese zurückgeführt werden. Die
Rechnereinrichtung ist insbesondere durch eine zentrale Datenverarbeitungs-(DV-)Einrichtung
gegeben, durch die auch die Bilderkennung und -auswertung der von der TDI-Kamera
gelieferten Bilder erfolgt.
Alternativ zu der Messung der Geschwindigkeit in der Fallstrecke kann
auch in einfacherer Weise von der Fördergeschwindigkeit des Förderbandes
ausgegangen werden und diese als Näherung für die Geschwindigkeit für
die fallenden Objekte angenommen werden. Wenn durch die TDI-Kamera ein auszusortierendes
Objekt erkannt wird, so kann gerechnet ab dem Zeitpunkt des Detektierens durch die
TDI-Kamera über das "Weg-Zeit-Gesetz" und der bekannten Wegstrecke von der
Mitte des von der TDI-Kamera erfassten Bereichs bis zu der Auswerfereinrichtung
der Auswurfzeitpunkt bestimmt bzw. geschätzt werden. Der Auswurfzeitpunkt kann
jedoch möglicherweise bei dieser Variante mit einer bestimmten Ungenauigkeit
geschätzt werden. Der Grund hierfür ist, dass Latenzen durch Auslesen
des Röntgensensors und durch die Bildverarbeitung berücksichtigt werden
müssen. Weiterhin müssen Ungenauigkeiten der Messdaten von dem Röntgensensor
und der Röntgenröhre mitberücksichtigt werden. Um diesen Unsicherheiten
Rechnung zu tragen, wird in der Regel die Dauer der Offen-Stellung des Auswerfers
erhöht, um sicherzustellen, dass der Fremdkörper ausgeschleust wird. Dies
hat jedoch zur Folge, dass der Ausschuss erhöht wird. Als Konsequenz darauf
wird mit relativ geringer Fördergeschwindigkeit gearbeitet, um den Ausschuss
zu minimieren, wodurch jedoch der Produktdurchsatz absinkt.
Durch die weiter oben beschriebene exakte Messung der Geschwindigkeit
der herabfallenden, auszusortierenden Objekte in der Fallstrecke kann somit die
Ansteuerung des Auswerfers wesentlich zeitnäher erfolgen.
Die Messung der Geschwindigkeit der herabfallenden Objekte kann zusätzlich
dafür verwendet werden, um die TDI-Kamera genauer anzusteuern. Bekanntermaßen
wird in einer TDI-Kamera ein spezieller Aufnahme- und Akkumulationsmechanismus angewandt,
bei welchem das sich bewegende Objekt nacheinander mehrfach auf einem aus mehreren
Zeilen bestehenden TDI-Sensor (in der Regel ein CCD-Chip) abgebildet wird, während
es sich durch den Erfassungsbereich des TDI-Sensors bewegt. Dabei entspricht die
Geschwindigkeit, mit der die in den einzelnen Zeilen des TDI-Sensors akkumulierte
Ladung von einer Zeile zur nächsten Zeile transferiert wird, der Geschwindigkeit
des sich vorbei bewegenden Objektes. Das von der TDI-Kamera gelieferte Bild ist
somit um so schärfer, je besser die Geschwindigkeit eines an dem TDI-Sensor
vorbeifliegenden Objekts an die Rasterfrequenz der TDI-Kamera, also die Abtastrate
des Ladungstransfers angepasst ist. Unterschiedliche oder variierende Fluggeschwindigkeiten
und Flugbahnen (geometrische Vergrößerung, siehe unten) der zu analysierenden
Objekte führen zu Unschärfen des Röntgenbildes. Mit Hilfe einer Information
über gemessene Geschwindigkeiten der Objekte kann jedoch die Bildunschärfe
durch Anpassung der Ansteuerung der TDI-Kamera oder durch Integration der Geschwindigkeit
in die Röntgenbildinformationen korrigiert werden. Des Weiteren kann eine Frequenzkorrektur
mittels „Ratenanpassung" (siehe unten) aus den Bildinformationen erfolgen.
Die bereits beschriebene Einrichtung zur Geschwindigkeitsmessung mittels
Laserstrahl kann zusätzlich als ein sehr präziser Entfernungsmesser eingesetzt
werden. Dies ermöglicht eine Messung der Produktdicke während der Analyse
und gegebenenfalls auch des Produktgewichts. Aufgrund der hierdurch gewonnenen zusätzlichen
metrischen Information der Produktdicke lässt sich das bereits genannte „Lambert-Beer-Gesetz"
um die Größe d erweitert nutzen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische, teilweise schematische Ansicht
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung;
2 eine schematische Darstellung des Abbildungsvorgangs;
3 eine Blockdarstellung des Ratenanpassungsmodells.
4 eine Gegenüberstellung einer Werteanpassung
(a.) und einer erfindungsgemäß bevorzugten Ratenanpassung (b.).
In der 1 ist eine perspektivische Ansicht
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aussortieren von Objekten aus
einem Produktstrom in teilweise schematischer Form dargestellt. Die in der 1
dargestellten Baugruppen und die Abstände zwischen ihnen sind nicht als maßstabsgetreu
aufzufassen.
Die in der 1 gezeigte Vorrichtung besteht
aus einer Vorrichtung 10 zum Analysieren eines Produktstroms und einer
damit verbundenen mechanischen Auswerfereinrichtung 20 zum Aussortieren
von Fremdkörpern oder Produkten mit bestimmten nicht gewünschten Eigenschaften
oder Kriterien.
Die Vorrichtung 10 zum Analysieren enthält ein umlaufendes
Förderband 1, welches bevorzugt mit einer Fördergeschwindigkeit
von 100 m/min oder mehr betrieben wird. Das Förderband 1 wird mit
einem Produktstrom 2 beladen, wobei der Produktstrom 2 in dem
gewählten Ausführungsbeispiel aus einzelnen, in sich abgeschlossenen Elementen
wie Früchten oder verpackten Produkten besteht. Der Produktstrom kann aber
auch aus einem kontinuierlichen homogenen Produkt wie Kakaopulver oder dergleichen
bestehen. Der Produktstrom 2 wird zunächst auf einer schräggestellten
Vibrationsrinne 3 abgeladen, durch welche der Produktstrom 2 vereinzelt
und aufgelockert wird. Die Produkte gelangen dann von der Vibrationsrinne
3 auf das Förderband 1, durch welches sie mit der Fördergeschwindigkeit
des Förderbandes 1 mitgerissen werden. Das Förderband
1 kann auch ein Muldenband sein, um die Produkte mehrspurig zu transportieren.
An dem in der Zeichnung rechten Umkehrpunkt des Förderbandes
werden die Produkte in den freien Fall befördert und beschreiben dann eine
parabelförmige Fallstrecke. Seitlich der Fallstrecke der Produkte sind eine
Röntgenstrahlquelle 4 und eine TDI-Kamera 5 angeordnet. Eingezeichnet
sind ebenfalls das von der Röntgenstrahlquelle 4 emittierte Röntgenstrahlungsbündel
und der von der TDI-Kamera 5 erfassbare Raumbereich. Zwischen der Röntgenstrahlquelle
4 und der TDI-Kamera 5 befindet sich ein Teilbereich der Fallstrecke
der Produkte. Durch diesen Teilbereich tritt die von der Röntgenstrahlquelle
4 emittierte Röntgenstrahlung durch den Produktstrom hindurch und
erzeugt somit aufgrund der verschiedenen Absorptionskoeffizienten der in dem Produktstrom
enthaltenen Materialien und Substanzen ein schattenartiges Abbild des Produktstroms.
Auf der anderen Seite dieses Teilbereichs befindet sich die TDI-Kamera
5, deren Erfassungsbereich den Teilbereich der Fallstrecke umfasst und
die die durch den Produktstrom hindurchgestrahlte Röntgenstrahlung empfängt.
Der innere Aufbau einer Röntgen-TDI-Kamera ist an sich bekannt und braucht
vorliegend nicht weiter erörtert zu werden.
Die TDI-Kamera 5 ist über eine Datenleitung A angeschlossen
und wird über diese Leitung angesteuert und liefert ihre Ausgangsdaten über
diese Leitung. Die Datenleitung A ist mit einer Datenverarbeitungs-(DV-)Einrichtung
30 wie einem Personal Computer (PC) mit einer Bilderkennungs- und -verarbeitungs-Software
angeschlossen. In der Software können vorab bestimmte Kriterien definiert sein,
um automatisch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob ein analysiertes Objekt
auszusortieren ist oder nicht. Durch die Software muss beispielsweise entschieden
werden, ob sich im Zentrum einer Kirsche ein Kirschkern befindet. Um für derartige
organisch-organische Unterscheidungen einen ausreichenden Kontrast bereitstellen
zu können, kann die Röhrenspannung der Röntgenstrahlquelle in einem
Bereich 25-40 kV eingestellt werden. Wenn dann bei der Bildauswertung des aufgenommenen
Röntgenbildes ein Kontrastunterschied zwischen dem Zentrum einer Kirsche und
ihrem äußeren Bereich festgestellt wird, der einen bestimmten kritischen
Wert überschreitet, so wird die Feststellung getroffen, dass ein auszusortierendes
Objekt vorliegt und ein entsprechendes Signal auf einer Datenleitung B ausgegeben.
Die Röntgenstrahlquelle 4 und die TDI-Kamera
5 sind in geeigneter Weise stabil und ortsfest zu haltern, beispielsweise
in dem sie in ein Rahmengestell eingebaut werden, welches in einem Abstand von dem
Umlaufende des Förderbandes 1 stationär auf den Fußboden
gestellt wird. Die Röntgenstrahlquelle 4 und die TDI-Kamera
5 sind darin so einzubauen, dass ein Großteil der von der Röntgenstrahlquelle
4 emittierten Strahlung durch die TDI-Kamera 5 erfasst wird. Es
kann somit auch vorgesehen sein, dass die Röntgenstrahlquelle 4 und
die TDI-Kamera 5 direkt miteinander befestigt sind und als ein bereits
optisch vorjustiertes Modul bereitgestellt werden. Es ist dann nur noch dafür
Sorge zu tragen, dass dieses Modul in dem Rahmengestell befestigt und in einer geeigneten
Position relativ zu der Fallstrecke montiert wird.
In einem Abstand von dem Teilbereich der Fallstrecke ist die mechanische
Auswerfereinrichtung 20 angeordnet. Dieser Abstand kann durchaus im Bereich
von wenigen Zentimetern bis ein paar Metern liegen. Die Auswerfereinrichtung
20 weist im wesentlichen ein Auffanggehäuse 21 auf, an welchem
die Produkte im Bereich der Bodenplatte des Auffanggehäuses eintreffen. Auf
dieser Bodenplatte ist ein mit hoher Ansprechgeschwindigkeit verschwenkbarer Trennstab
22 angeordnet. Die Auswerfereinrichtung 20 ist über die Datenleitung
B mit der DV-Einrichtung 30 verbunden. Der Trennstab 22 befindet
sich in einer bestimmten Grundposition, in der keine auszusortierenden Produkte
vorhanden sind, so dass die Produkte auf eine bestimmte erste Halbseite des Auffanggehäuses
gelangen und anschließend geeignet gesammelt werden. Sobald durch die Analysevorrichtung
10 ein auszusortierendes Produkt erkannt wird, wird ein entsprechendes
Signal auf der Datenleitung B an die Auswerfereinrichtung gesandt.
Als Antwort auf dieses Signal wird der Trennstab 22 verschwenkt, so dass
das betreffende Produkt in dem Auffanggehäuse 21 auf eine zweite Halbseite
gelangen und anschließend geeignet gesammelt werden kann.
Um dies zu ermöglichen, muss der richtige Zeitpunkt bzw. das
richtige Zeitfenster bestimmt werden, in dem der Trennstab 22 zu verschwenken
ist. Wenn ein Produkt durch die Analysevorrichtung 10 detektiert wird,
so kann ein Start-Zeitpunkt festgelegt werden, wenn sich das Produkt im Mittelpunkt
des Erfassungsbereichs der TDI-Kamera 5 befindet, der gleichzeitig der
Mittelpunkt des genannten Teilbereichs der Fallstrecke sein kann. Der Abstand dieses
Mittelpunkts von der Auswerfereinrichtung 20 bzw. einem bestimmten Punkt
kurz vor Erreichen des Trennstabs ist bekannt. Wenn die Fluggeschwindigkeit des
Produkts bekannt ist, so kann über das Weg-Zeit-Gesetz die Zeit ermittelt werden,
in der das Produkt – gerechnet ab dem oben genannten Start-Zeitpunkt –
die Auswerfereinrichtung 20 erreichen wird. Entsprechend bestimmt die DV-Einrichtung
30 den Zeitpunkt für das Absenden des Signals auf der Datenleitung
B.
Als Annäherung für die Geschwindigkeit des Produkt kann
in einer einfachen Ausführungsform die Geschwindigkeit des Förderbandes
1 verwendet werden. Es kann aber auch – wie in der Ausführungsform
der 1 gezeigt – die Fluggeschwindigkeit der
Produkte gemessen werden. Zu diesem Zweck ist eine Geschwindigkeitsmess-Einrichtung
40 vorgesehen, die geeigneterweise an die Auswerfereinrichtung
20 angebaut sein kann. Beispielsweise kann wie gezeigt ein dachartiger
Aufbau auf der Auswerfereinrichtung 20 angeordnet sein, der als Träger
für die Einrichtung 40 dienen kann. Die Einrichtung 40 kann
in an sich bekannter Weise aufgebaut sein und beispielsweise eine gepulste Laserstrahlquelle
enthalten, durch die ein Laserstrahlbündel 41 in Richtung auf die
Produkte abgestrahlt wird. Mittels eines Detektors kann die von den Produkten rückgestreute
Strahlung aufgefangen werden. Die Geschwindigkeit wird aus einer Folge von Distanzmessungen
bestimmt. Die Distanz wird aus dem zeitlichen Abstand zwischen dem Aussenden eines
Laserimpulses und dem Empfangen des rückgestreuten Impulses bestimmt. Wenn
um eine definierte Zeit danach eine erneute Distanzmessung durchgeführt wird,
kann die von dem Produkt zurückgelegte Distanz und aus dieser und der definierten
Zeit die Produktgeschwindigkeit bestimmt werden.
Die gemessene Produktgeschwindigkeit kann zusätzlich dafür
verwendet werden, um die TDI-Kamera 5 genauer anzusteuern. Es kann die
Geschwindigkeit der Produkte bereits bei deren Eintritt in den Teilbereich der Fallstrecke
gemessen werden. Die laufend gemessene Geschwindigkeit wird an die DV-Einrichtung
30 gemeldet und diese steuert auf der Basis der gemessenen Geschwindigkeitswerte
die TDI-Kamera 5 derart, dass die Rasterfrequenz der TDI-Kamera
5 an die Geschwindigkeit des an dem TDI-Sensor vorbeifliegenden Objekts
angepasst wird.
Die Röntgenstrahlquelle 4 kann ebenfalls über eine
Datenleitung D mit der DV-Einrichtung 30 verbunden sein, um von dieser
etwa hinsichtlich der einzustellenden Röhrenspannung und dergleichen angesteuert
zu werden.
In der 2 ist der Abbildungsvorgang schematisch
dargestellt. Die TDI-Kamera wird auf eine Abbildungsebene scharf gestellt, die sich
auf halber Höhe des Objekts befindet. Diese Ebene wird scharf abgebildet, während
Bereiche oberhalb und unterhalb dieser Ebene unscharf abgebildet werden. Die geometrische
Vergrößerung GV der Abbildung kann wie folgt definiert werden.
GV = AQD/(AQD – OAE·OH)
wobei mit AQD der Abstand Röntgenquelle zu Detektor (Kamera), mit OH die Objekthöhe
und mit OAE die dynamische, scharf abgebildete Abbildungsebene des Objektes bezeichnet
sein soll (s. 2).
Die synchronisierte Kamerafrequenz fTDI ergibt sich aus
dem Produkt einer Basisfrequenz f0 (Objektgeschwindigkeit) und des geometrischen
Vergrößerungsfaktors GV und kann vereinfacht wie folgt definiert werden:
fTDI = f0·GV
Aufgrund des TDI-Messprinzips einer Röntgen-TDI-Kamera ist es
– wie bereits oben erwähnt – von Vorteil, wenn erstens die Objektgeschwindigkeit
der Kamerafrequenz möglichst exakt entspricht und zweitens die Objektdistanz
zur TDI-Kamera möglichst weitgehend konstant ist. Jegliche Abweichungen von
entweder der Objektgeschwindigkeit, der Zeilenfrequenz oder der Objektdistanz (geometrische
Vergrößerung) führen zwangsläufig zu unscharfen und verrauschten
Messergebnissen. Sich verändernde Objektdistanzen führen ebenfalls zu
unscharfen Objektabbildungen und damit zu ungenauen Messergebnissen, da sich durch
die Veränderung der Objektdistanz zum TDI-Sensor die geometrische Vergrößerung
verändert. In beiden Fällen muss entweder die Objekt- bzw. die Transportgeschwindigkeit
oder Zeilenfrequenz des Sensors angepasst werden. Die Zeilenfrequenz ist somit eine
Funktion der Basisfrequenz f0, welche sich aus der Objektgeschwindigkeit
und der aktuellen Sensorauflösung SA ergibt sowie einem Frequenz-Offset-Anteil
f1, resultierend aus der dynamischen geometrischen Vergrößerung
GV. Also:
fTDI = fkt (f0, f1) = f0 + f1
mit
- f0
- für die Basisfrequenz
- f1
- für den Frequenz-Offset
Die Basisfrequenz f0 sei wie folgt definiert:
f0 = fkt(Ov, SA) = Ov/SA
mit Ov für die aktuelle Objektgeschwindigkeit
und SA für die aktuelle Sensorauflösung
Weiterhin kann der Frequenz-Offset-Anteil wie folgt definiert werden:
f1 = fkt(f0, GV) = f0·(1-GV).
Bei bekannten Einrichtungen wird die Zeilenfrequenz auf das zu untersuchende
Objekt direkt (statisch) angepasst bzw. eingestellt. Hierbei wird davon ausgegangen,
dass sich die geometrische Vergrößerung während der Prüfung
(Laufzeit) nicht ändert. Verändert sich während der Laufzeit jedoch
die Objekthöhe oder gar die Objektdistanz zum TDI-Sensor, so hat dies zur Folge,
dass sich die „scharfe" Abbildungsebene verschiebt oder gar verschwindet.
Demnach muss die Zeilenfrequenz auf die Objektgeschwindigkeit, die Objekthöhe
und die Objektdistanz zum Sensor (geometrische Vergrößerung) und zur Laufzeit
dynamisch angepasst werden.
Bei Objekten im freien oder beschleunigten Fall tritt dieser Effekt
noch massiver auf. Somit besteht die Notwendigkeit, die Objektgeschwindigkeit, Objekthöhe
sowie die Objektdistanz „online" zu ermitteln und die Zeilenfrequenz des
Sensors nahezu zeitgleich anzupassen.
Der Vorteil eines solchen gekoppelten Verfahrens liegt in einer höheren
Messgenauigkeit und einem geringeren Produktausstoß. Das Verfahren gewährleistet
somit eine sehr hohe Wiederholungsgenauigkeit im Messergebnis.
Das Ziel muss es daher sein, eine Online-Synchronisation von Objektgeschwindigkeit
und TDI-Sensor-Zeilenfrequenz zu realisieren. Darüber hinaus werden derartige
Genauigkeiten für das Ansteuern der Auswerfereinrichtung benötigt. Schwankt
die Fördergeschwindigkeit bei 100m/min um nur 10%, so muss mit einem Mehrauswurf
von 20 m Produkt pro Auswurf gerechnet werden.
Diesem Ziel dient die zuvor beschriebene Idee, Objekte während
des Transports oder freien Falls mittels eines Lasers online zu vermessen. Gleichzeitig
kann die Größe eines gescannten Objekts durch Einsatz des Lasers (Länge,
Breite und Höhe) und des TDI-Sensors (Länge, Breite und Absorption) vermessen
werden. Durch Aufnahme von Absorptionskennlinien (Lookup-Tabellen) besteht die Möglichkeit
die Produkthöhe approximativ zu schätzen. Weiterhin können die metrischen
Informationen von Laser und vom TDI-Röntgensensor beispielsweise unter Einsatz
von Kalman-Filtern miteinander fusioniert und mit statistischen Verfahren verglichen
werden.
Mittels Fusionierung der zwei Sensordaten lässt sich somit auch
das Gewicht schätzen. Das Gewicht eines Objekts ergibt sich dann aus seinen
Abmessungen L × B × H (Lasersensor), L × B × Absorptionsgrad
(Röntgensensor). Unter Verwendung eines mathematischen „nichtlinearen
Fit-Verfahrens" lässt sich dann eine produktabhängige bzw. eine approximative
produktunabhängige Gewichtskurve bzw. Gewichtsfunktion ermitteln, die zur individuellen
Gewichtsermittlung eingesetzt werden kann.
Da die aktuelle Zeilenfrequenz des TDI-Sensors bekannt ist, kann über
das Weg-Zeit-Gesetz die Geschwindigkeit gemessen bzw. errechnet werden. Ebenfalls
lässt sich die Objektgeschwindigkeit, resultierend aus den Lasermessungen über
das Weg-Zeit-Gesetz errechnen. Beide Messergebnisse lassen sich wiederum unter Einsatz
von mathematischen Modellen miteinander fusionieren und statistisch vergleichen.
Mittels des Laserscanners kann die Objektgröße und somit
die aktuelle Objektgeschwindigkeit ermittelt werden. Es kann dabei vorgesehen sein,
laufend die aktuelle TDI-Zeilenfrequenz durch die gemessene Objektgeschwindigkeit
zu überschreiben bzw. zu ersetzen. Vorzugsweise wird jedoch stattdessen mittels
eines in der 3 in Blockform dargestellten Ratenanpassungsverfahrens
die aktuelle TDI-Zeilenfrequenz lediglich unter Verwendung der bereits genannten
Funktion f(f0, f1) angepasst. In diesem Modell ist VS
die Soll-Geschwindigkeit, V1 die Ist-Geschwindigkeit, V0 die
Objekt-Geschwindigkeit und V0' die Objekt-Geschwindigkeit resultierend
aus der „geometrischer Vergrößerung". Die Funktion fTDI(f0,
f1) ist derart geeignet zu wählen, dass über die geometrische
Vergrößerung auch die Objekthöhe in die TDI-Zeilenfrequenz mit eingeht.
Gleichzeitig kann diese Ratenanpassung zur Ansteuerung der Fördereinrichtung,
also des Förderbandes oder der Druckpumpe, verwendet werden, um solchermaßen
die Fördereinrichtung zu synchronisieren.
Bei der Frequenzsynchronisation wird die lokale Frequenz der TDI-Kamera
in Intervallen aufgrund der Geschwindigkeits- und Objekthöheninformation des
Lasersensors verändert. Das kann zu einem bestimmten Zeitpunkt durch einfaches
Umstellen des Frequenzwertes der TDI-Kamera erfolgen, man spricht in diesem Fall
von einer Werteanpassung. Hierdurch können jedoch Effekte
entstehen, wie sie in 4 verdeutlicht sind. Die beiden
Teilabbildungen zeigen die synchronisierte Kamerafrequenz fTDI sowie
den Offset-Anteil resultierend aus der dynamisch variierenden „geometrischen
Vergrößerung GV". Die Gerade stellt jeweils die synchronisierte Kamerafrequenz,
die Geradenstücke den Frequenz-Offset aus „GV" dar.
In 4a ist zu erkennen, dass der Frequenz-Offset höher
bzw. niedriger als die synchronisierte Kamerafrequenz, daher muss die Kamerafrequenz
regelmäßig vor oder zurückgestellt werden. Nachteil dieses klassischen
Regelungs-Verfahrens ist jedoch, dass es hierbei zu großen Frequenzkorrektursprüngen
kommt, welche zu sichtbaren Bildartefakten (Bildstörungen) führen, die
eine automatische Bildverarbeitung erheblich erschweren.
Da die Objekthöhe bzw. Schütthöhe besonders bei gefrorenen
Produkten (bspw. Früchte) sehr stark variieren kann, wäre in Fall einer
Werteanpassung eine permanente Korrektur von IST- und SOLL-Geschwindigkeit erforderlich.
Bei hohen Objektgeschwindigkeiten ist dies jedoch praktisch nicht möglich.
Aus diesem Grund wird hier das Ratenanpassungs-Modell angewandt, welches Aufgrund
der berechneten „geometrischen Vergrößerung GV" die aktuelle Kamerafrequenz
fTDI mit kleinen In- und Dekrementen anpasst (4b). Ein weiterer
Vorteil besteht darin, dass nicht die gesamte Frequenz neu berechnet werden muss,
sondern lediglich der Geschwindigkeitsanteil (Offset) bezogen auf die ermittelte
geometrische Vergrößerung GV.
Im Folgenden werden die Funktonen der Schaltungsblöcke der
3 erläutert.
(1)
- – Die Fördergeschwindigkeit wird einmal vorgegeben
- – Die Objektgeschwindigkeit entspricht dann der Fördergeschwindigkeit
(f0)
- – D.h. Das Objekt wird mit VFörderer beschleunigt und
nimmt dann idealerweise die Geschwindigkeit VFörderer an. Also:
VObjekt ~ VFörderer.
(2)
- – Die tatsächliche Objektlänge (OL) in Beschleunigungsrichtung
wird dann mittels Laser ermittelt (OLEst)
- – Darüber hinaus wird die aktuelle Objekthöhe (OH) mittels
Laser ermittelt (OHEst)
(3)
- – Berechnung von V0 (Objektgeschwindigkeit)
- – Berechnung von V0' (Geschwindigkeits-Offset aus geometrischer
Vergrößerung)
(4A+4B)
- – Einlesen der prioren Objektgeschwindigkeit OV und des Prioren
Objektgeschwindigkeits-Offsets GV
- – Einlesen der aktuellen Objektgeschwindigkeit V0 und des
aktuellen Objektgeschwindigkeits-Offsets V0
- – Berechnung der In- bzw. Dekremente für Ratenanpassung für
V0 aus OLEst (Objektgeschwindigkeit)
- – Berechnung der In- bzw. Dekremente für Ratenanpassung für
V0, (Geschwindigkeits-Offset aus Objekthöhe OHEst)
Die Berechnung der In- bzw. Dekremente für das Ratenanpassungsmodell
kann beispielsweise unter Verwendung eines logarithmischen „Stair-Case-Verfahrens"
realisiert.
(5)
- – Berechnung und Übertragung der ratenangepassten Parameter bzw.
Frequenzen f0 und fGV bzw. fTDI an Kamera.
- – Übergabe der aktuellen Objektgeschwindigkeit OV an
(1) zur Regelung der Fördergeschwindigkeit bzw. Objektbeschleunigung.