Die Erfindung betrifft eine Kopplungsanordnung umfassend ein Kopplungselement
und eine Förderkapillare,
wobei das Kopplungselement einen trichterförmigen Abschnitt aufweist, in welchem
ein Ende der Förderkapillare eingeklemmt ist.
Eine solche Kopplungseinrichtung ist bekannt geworden durch den Katalog
der Polymicro Technologies, LLC, PT-MLC/3-02, „Inner-Lok", aus dem Jahre
2002.
Um flüssige Proben zu einer Messapparatur, etwa einer Gaschromatographieanlage
oder einem NMR-Spektrometer zu fördern, werden Kapillaren (Förderkapillaren)
eingesetzt. Diese Kapillaren werden meist aus Quarzglas gefertigt, um eine gute
chemische Beständigkeit der Kapillare gegenüber der Messprobe oder deren
Lösungsmittel zu gewährleisten. Die Probe wird dabei meist von einer nachfolgenden
Transportflüssigkeit, beispielweise reinem Lösungsmittel, geschoben. Die
Kapillaren weisen einen recht geringen Innendurchmesser auf, meist im Bereich unter
0,5 mm, um auch kleine Probenmengen fördern zu können.
Eine besondere konstruktive Schwierigkeit stellt dabei der Übergang
von einer Kapillare zu einer anderen Kapillare oder einer anderen Einrichtung, in
die die flüssige Messprobe geleitet werden soll, dar. Es ist bekannt, an solchen
Übergangsstellen die Kapillare fix zu befestigen, etwa mittels anschmelzen.
Die Befestigung ist in der Regel recht kosten- und zeitaufwendig und zudem beschädigungsanfällig.
Im Falle einer Beschädigung, etwa eines Kapillarbruchs, ist dann eine teure
Reparatur durch Fachleute nötig.
Einen sehr geringen Montageaufwand haben hingegen sogenannte „press
fit"-Verbindungen oder -Kopplungen. Dabei wird eine Kapillare in einen Konus eines
Kopplungselements eingeschoben und durch die Verjüngung eingepresst. Diese
klemmende, auf den elastischen Eigenschaften der Kapillare basierende Befestigung
ist für viele Anwendungen ausreichend fest.
Das oben erwähnte „Inner-Lok" ist im Wesentlichen ein
Glasröhrchen, dessen Innendurchmesser von beiden Öffnungen weg nach innen
abnimmt. In jede Öffnung kann jeweils eine Kapillare eingeschoben werden. Dadurch
können zwei Kapillaren miteinander verbunden werden.
Bei dieser Befestigung besteht jedoch die Gefahr, dass die Kapillare
nicht ausreichend gut im Kopplungselement befestigt ist und durch eine Unachtsamkeit
versehentlich aus dem Kopplungselement herausgezogen werden kann. Ebenso kann eine
Kapillare leicht beschädigt werden, insbesondere durch Bruch nahe des Kopplungselements.
Aufgabe der Erfindung
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kopplungsanordnung
der eingangs vorgestellten Art bereitzustellen, bei der die Förderkapillare
besser im Kopplungselement befestigt ist und zudem besser vor einem Kapillarbruch
geschützt ist.
Kurze Beschreibung der Erfindung
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Kopplungsanordnung der eingangs
vorgestellten Art, die dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Hüllkapillare
vorgesehen ist, in welche die Förderkapillare eingeschoben ist, wobei das Ende
der Förderkapillare über ein Ende der Hüllkapillare hinaussteht,
und dass das Ende der Hüllkapillare ebenfalls im trichterförmigen Abschnitt
eingeklemmt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Kopplungsanordnung wird die Förderkapillare
zweifach im Kopplungselement gesichert. Das Ende der Förderkapillare klemmt
nach axialem Einschieben unmittelbar im trichterförmigen Abschnitt und bildet
einen ersten Haltering aus. Dabei wird das Ende der Förderkapillare geringfügig
in radialer Richtung elastisch gestaucht, wodurch die Haftkraft bzw. Reibungskraft
erhöht wird.
Weiterhin ist das Ende der Hüllkapillare zwischen Förderkapillare
und trichterförmigen Abschnitt eingeklemmt. Die Hüllkapillare wird in
den trichterförmigen Abschnitt in axialer Richtung eingeschoben, wenn die Förderkapillare
bereits verklemmt ist. Dabei wird die Hüllkapillare (und eventuell auch die
Förderkapillare) in radialer Richtung elastisch gestaucht, und es entsteht
ein zweiter Haltering. Dabei haftet die Hüllkapillare am trichterförmigen
Abschnitt, und die Förderkapillare haftet an der Hüllkapillare.
Durch die doppelte Befestigung der Förderkapillare ist die Befestigung
in der Kopplungsanordnung insgesamt sicherer und hält insbesondere einer höheren
Zugkraft und einen höheren Druck von geförderter Flüssigkeit stand
als bei nur einfacher Befestigung wie im Stand der Technik.
Weiterhin stellt die Hüllkapillare einen mechanischen Schutz
für die Förderkapillare dar. Die Hüllkapillare erstreckt sich vom
Kopplungselement über eine gewisse Strecke weg über die Förderkapillare.
Der besonders gefährdete Übergangsbereich (der in der Regel wegen der
mangelnden Kapillarflexibilität nahe der Befestigung stark bruchgefährdet
ist) wird durch die Hüllkapillare somit auf jeden Fall geschützt. Die
Hüllkapillare kann die Förderkapillare dabei mechanisch
stützen. Typischerweise erstreckt sich die Hüllkapillare über wenigstens
2 cm vom Kopplungselement weg über die Förderkapillare, bevorzugt aber
erstreckt sich die Hüllkapillare über im Wesentlichen die gesamte Länge
der Förderkapillare.
Bevorzugt liegt die Hüllkapillare eng an der Förderkapillare
an, wobei beispielsweise der Innendruchmesser der Hüllkapillare um maximal
40 &mgr;m größer ist als der Außendurchmesser der Innenkapillare.
Das Material der Hüllkapillare ist bevorzugt gut elastisch verformbar, um dem
Verbund von Förderkapillare und Hüllkapillare ebenfalls eine gute elastische
Verformbarkeit zu geben.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kopplungsanordnung, bei der die Förderkapillare aus Quarzglas (fused silica)
oder Polyetheretherketon (PEEK) oder Polytetraflourethylen (PTFE) besteht. Diese
Materialien sind gegenüber vielen Probensubstanzen und Lösungsmitteln
chemisch resistent.
Ebenfalls besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der
die Förderkapillare einen Innendurchmesser zwischen 50 &mgr;m und 500 &mgr;m
aufweist. Die zugehörigen Außendurchmesser ergeben sich durch typische
Wandstärken der Förderkapillaren von ca. 20–100 &mgr;m. Bei diesen
Durchmessern der Förderkapillare kommt die Schutzwirkung der Hüllkapillare
besonders gut zur Geltung.
Bevorzugt ist weiterhin eine Ausführungsform, bei der die Hüllkapillare
aus Kunststoff, insbesondere PEEK, besteht. Kunststoffe haben gute elastische Verformbarkeit.
Besonders bevorzugt ist weiterhin eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Kopplungsanordnung, bei der die Hüllkapillare außen mit einer Signalfarbe
markiert ist, insbesondere mit gelb, orange oder rot. Die Markierung kann durch
eine vollflächige Färbung, Streifen, Ringe oder Flecken erfolgen. Die
Signalfarbe macht die Kapillargesamtheit leichter erkennbar und schützt so
vor versehentlichem Kontakt durch menschliche Benutzer. Durch die Hüllkapillare
vergrößert sich auch der Durchmesser der Kapillargesamtheit, so dass diese
auch dadurch mit bloßem Auge besser wahrnehmbar wird.
Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform, bei der ein
Lecksensor zur Überwachung eines Spaltes zwischen Förderkapillare und
Hüllkapillare vorgesehen ist, insbesondere wobei der Lecksensor zwischen der
Förderkapillare und der Hüllkapillare angeordnet ist. Dringt eine Flüssigkeit,
nämlich die Probensubstanz oder deren Lösungsmittel, in den Zwischenraum
von Hüllkapillare und Förderkapillare, so kann ein Leck der Förderkapillare
oder eine Undichtigkeit am trichterförmigen Abschnitt, entdeckt werden, bevor
Probensubstanz oder Lösungsmittel in größerem Umfang verloren geht
oder in die Umgebung gelangt. Dies ist insbesondere bei kleinen Probenmengen und
toxischen Flüssigkeiten vorteilhaft. Als Lecksensor kann beispielsweise eine
Kapazitätsmessung zwischen zwei eng benachbarten Plättchen eingesetzt
werden, oder auch eine Leitfähigkeitsmessung zwischen zwei gering beabstandeten
Kontakten. Der Lecksensor kann im Zwischenraum (Spalt) oder auch außerhalb
des Spaltes, etwa bei einer Öffnung, angeordnet sein.
Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Kopplungsanordnung, die vorsieht, dass das Kopplungselement einen weiteren trichterförmige
Abschnitt aufweist, in welchem ein Ende einer weiteren Förderkapillare eingeklemmt
ist, dass eine weitere Hüllkapillare vorgesehen ist, in welche die weitere
Förderkapillare eingeschoben ist, wobei das Ende der weiteren Förderkapillare
über ein Ende der weiteren Hüllkapillare hinaussteht, und dass das Ende
der weiteren Hüllkapillare ebenfalls im weiteren, trichterförmigen Abschnitt
eingeklemmt ist. An die Kopplungsanordnung können dann zwei Kapillaren angeschlossen
werden. Die trichterförmigen Abschnitte haben eine Verbindung für die
geförderte Flüssigkeit, so dass die Förderkapillare und die weitere
Förderkapillare und miteinander verbunden sind.
Eine bevorzugte Weiterbildung dieser Ausführungsform sieht vor,
dass der trichterförmige Abschnitt und der weitere trichterförmige Abschnitt
koaxial angeordnet sind. Dadurch kann ein gutes, insbesondere laminares Strömungsverhalten
der geförderten Flüssigkeit erreicht werden.
Bei einer anderen, bevorzugten Weiterbildung ist vorgesehen, dass
der trichterförmige Abschnitt und der weitere trichterförmige Abschnitt
unmittelbar ineinander übergehen oder durch einen Zwischenabschnitt verbunden
sind, dessen Durchmesser kleiner oder gleich den engsten Durchmessern der trichterförmigen
Abschnitte ist. Diese Weiterbildung ist besonders einfach, aber gut dazu geeignet,
zwei Förderkapillaren miteinander zu verbinden, etwa zur Verlängerung
einer Kapillarverbindung oder zur Reparatur einer gebrochenen Förderkapillare.
Bei einer alternativen Weiterbildung ist vorgesehen, dass der trichterförmige
Abschnitt und der weitere trichterförmige Abschnitt in eine Zelle münden,
deren Durchmesser größer den engsten Durchmessern der trichterförmigen
Abschnitte ist. Die Zelle kann zur Durchführung einer Messung, etwa einer spektroskopischen
Messung, als Probenraum genutzt werden. Im Probenraum steht dann
ein größeres Probenvolumen zur Verfügung.
In den Rahmen der vorliegenden Erfindung fällt auch eine Verwendung
dieser Weiterbildung einer erfindungsgemäßen Kopplungsanordnung als Messzelle
in einem Kernspinresonanz(NMR)-Spektrometer.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und
der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten
Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren
in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen
sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr
beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
Zeichnung
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand von
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Kopplungsanordnung;
2 die Kopplungsanordnung von 1
mit einem Lecksensor;
3 eine erfindungemäße Kopplungsanordnung
mit Zelle und Anschlüssen für zwei Förderkapillaren.
Die 1 zeigt eine schematischen Querschnitt
durch eine erfindungemäße Kopplungsanordnung 1. Die Kopplungsanordnung
1 umfasst eine Förderkapillare 2 und ein schraffiert markiertes
Kopplungselement 3, an das die Förderkapillare 2 angeschlossen
ist, sowie eine Hüllkapillare 10, die die Förderkapillare
2 umschließt und ebenfalls an das Kopplungselement 3 angeschlossen
ist.
Das Kopplungselement 3 weist eine Öffnung
4 auf, die in einen trichterförmigen Abschnitt 5 übergeht.
Der trichterförmige Abschnitt 5 verengt sich konisch von der Öffnung
4 weg, wobei der Innendurchmesser linear mit der Tiefe abnimmt (dies macht
den trichterförmigen Abschnitt 5 geeignet zum Klemmen für eine
Vielzahl von Kapillardurchmessern). Alternativ kann auch eine andere, sich verjüngende
Geometrie des trichterförmigen Abschnitts vorgesehen sein.
In den trichterförmigen Abschnitt 5 wurde die Förderkapillare
2 einführt und eingepresst (hier nach links in den trichterförmigen
Abschnitt 5 hinein gedrückt), so dass ein Ende 6 der Förderkapillare
2 im trichterförmigen Abschnitt 5 eingeklemmt ist. Das Einpressen
kann beispielsweise manuell erfolgen. Das Ende 6 der Förderkapillare
2 ist geringfügig in radialer Richtung elastisch gestaucht. Die Förderkapillare
2 wird im Kontaktbereich von Ende 6 und trichterförmigem
Abschnitt 5, also am Rand 7 des Endes 6, durch Reibung
im Kopplungselement 3 gehalten. Insofern bildet der Rand 7 des
Endes 6 einen ersten Haltering der Förderkapillare 2.
Über die Förderkapillare 2 wurde eine Hüllkapillare
10 geschoben und ebenfalls in den trichterförmigen Abschnitt
5 eingeführt und eingepresst, beispielsweise wiederum manuell. Dadurch
ist ein Ende 11 der Hüllkapillare 10 zwischen der Förderkapillare
2 und dem trichterförmigen Abschnitt 5 des Kopplungselements
3 eingeklemmt. Dabei wird das Ende 11 der Hüllkapillare
10 in radialer Richtung elastisch verformt, nämlich zusammengedrückt.
Das Ende 11 drückt dabei in radialer Richtung nach innen auf die Förderkapillare
2, wodurch die Förderkapillare 2 im Kontaktbereich
12 von Ende 11 und Förderkapillare 2 gegenüber
der Hüllkapillare 10 durch Reibung fixiert wird. Das Ende
11 der Hüllkapillare 2 drückt weiterhin in radialer
Richtung nach außen auf den trichterförmigen Abschnitt 5, wodurch
die Hüllkapillare 10 im Kontaktbereich 13von Ende
11 und trichterförmigem Abschnitt 5 gegenüber dem trichterförmigen
Abschnitt 5 durch Reibung fixiert wird. Im Ergebnis führt das dazu,
dass die Förderkapillare 2 über die Kontaktbereiche
12 und 13 zusätzlich gegenüber dem trichterförmigem
Abschnitt 5 des Kopplungselements 3 fixiert wird. Der Kontaktbereich
12 bildet einen zweiten Haltering der Förderkapillare 2 im
Kopplungselement 3, der indirekt über den Kontaktbereich
13 funktioniert.
Da der Außendurchmesser der Hüllkapillare 10 größer
ist als der Außendurchmesser der Förderkapillare 2, liegt das
Ende 6 der Förderkapillare 2 tiefer im trichterförmigen
Abschnitt 5 (d.h. weiter weg von der Öffnung 4) als das Ende
11 der Hüllkapillare 2. Mit anderen Worten, das Ende
6 der Förderkapillare steht über das Ende 11 der Hüllkapillare
hinaus. Dadurch ergibt sich auch, dass der erste Haltering (bei Rand 7)
vom zweiten Haltering (bei Kontaktbereich 12) beabstandet ist, wodurch
sich die Festigkeit der Befestigung der Förderkapillare 2 in der Kopplungseinrichtung
3 verbessert.
Die Hüllkapillare 10 besteht bevorzugt aus einem Material,
dass eine besonders gute Haftung sowohl zum Außenmaterial der Förderkapillare
2 als auch zum Innenmaterial des trichterförmigen Abschnitts
5 aufweist. Beispielsweise ist Gummi als Material der Hüllkapillare
10 besonders günstig bezüglich Quarzglas (fused silica) als Material
der Förderkapillare 2 oder des trichterförmigen Abschnitts
5. Das Material der Hüllkapillare 10 kann dabei unabhängig
von der zu transportierenden Flüssigkeit gewählt werden.
Die Förderkapillare 2 (und auch die Hüllkapillare
10) kann grundsätzlich nach rechts aus dem Kopplungselement
3 herausgezogen werden. Die dazu erforderliche Kraft ist aber im Vergleich
zu einer Kopplungsanordnung ohne installierte Hüllkapillare weitaus höher.
Ein weiterer Effekt der erfindungsgemäßen Hüllkapillare
10 ist der Schutz der Förderkapillare 2. Die Gesamtheit aus
Hüllkapillare 10 und Förderkapillare 2 ist mechanisch
weitaus robuster als die Förderkapillare 2 allein. Dadurch können
Beschädigungen der Förderkapillare 2 – und damit teure
Reparaturen – verringert werden. Die Hüllkapillare 10 umschließt
die Förderkapillare 2 erfindungsgemäß teilweise innerhalb
des trichterförmigen Abschnitts 5, und auch noch zumindest ein Stück
weit außerhalb des trichterförmigen Abschnitts 5, um Kapillarbrüchen
im Bereich der Kapillarenbefestigung vorzubeugen, die im Stand der Technik besonders
häufig vorkommen und besonders aufwändig zu reparieren sind.
Als Förderkapillaren 2 können beispielsweise eingesetzt
werden 1/32'' PEEK, 450 &mgr;m FS (fused silica) oder 363 &mgr;m FS; die Maße
beziehen sich auf den Außendurchmesser (OD). Als Hüllkapillaren
10 werden bevorzugt Kunststoffkapillaren, beispielsweise aus PEEK, eingesetzt;
diese sind sehr robust bezogen auf Biegung, Streckung und Chemikalienbeständigkeit.
Der Innendurchmesser der Hüllkapillare 10 ist bevorzugt nur wenig
größer als der Außendurchmesser der Förderkapillare
2, so dass durch elastische Verformung (Quetschung) der Hüllkapillare
10 ein weiterer Haltepunkt bzw. Haltering für die Förderkapillare
2 entstehen kann. Außendurchmesser der Hüllkapillare
10 betragen, je nach Durchmesser der Förderkapillare 2 und
der Wandstärke der Hüllkapillare 10, typischerweise zwischen
100 &mgr;m und 1 mm.
Die 2 zeigt die Kopplungsanordnung
1 von 1 mit einem zusätzlichen Lecksensor
21. Der Lecksensor 21 umfasst hier zwei geringfügig beabstandete
Ringe 22 aus einer Metallbeschichtung, die auf der Außenfläche
der Förderkapillare 10 angeordnet sind. Die beiden Ringe
22 bilden einen einfachen Kondensator.
Wenn eine Flüssigkeit, insbesondere die in der Förderkapillare
2 geförderte Flüssigkeit, in den Spalt 24 zwischen Förderkapillare
2 und Hüllkapillare 10 eindringt und zum Lecksensor
21 vordringt, so ändert sich die Kapazität der beiden Ringe
22. Dies kann über elektrische Kontakte 23 des Lecksensors
21 vermessen werden. Die zugehörige Messelektronik ist in
2 nicht dargestellt. Der Lecksensor 21 ist
hier an einem Ende der Hüllkapillare 10 angeordnet; alternativ kann
auch ein Lecksensor 21 unabhängig von einem Ende der Hüllkapillare
10 unter der Hüllkapillare 10 platziert werden, wobei die
elektrischen Kontakte 23 dann durch die Hüllkapillare 10
hindurchgeführt werden müssen.
Mit dem Lecksensor 21 können Undichtigkeiten am Übergang
von Förderkapillare 2 und Kopplungselement 3 und auch die
Dichtigkeit der Förderkapillare 2 selbst überwacht werden. Wird
ein Defekt mit dem Lecksensor 21 erkannt, kann eine Reparatur vorgenommen
werden, bevor wertvolle Probensubstanz in größerer Menge verloren gegangen
ist.
Die 3 zeigt in einem schematischen Querschnitt
eine erfindungsgemäße Kopplungsanordnung 30, die zwei Anschlüsse
31, 32 für erfindungsgemäß gesicherte Kapillaren
und eine dazwischen liegende Zelle 33 aufweist. Die Kopplungsanordnung
30 ist hier rotationssymmetrisch aufgebaut, insbesondere mit im Wesentlichen
kreiszylindrischer Zelle 33.
Am rechtsseitigen Anschluss 31 sind eine Förderkapillare
2 und eine Hüllkapillare 10 im trichterförmigen Abschnitt
5 des Kopplungselements 3 eingepresst. Im linksseitigen Anschluss
32 sind eine weitere Förderkapillare 34 und eine weitere
Hüllkapillare 35 in einem weiteren trichterförmigen Abschnitt
36 des Kopplungselements 3 eingepresst. Die beiden trichterförmigen
Abschnitte 5, 36 sind koaxial angeordnet und münden jeweils
in die Zelle 33, die einen größten Innendurchmesser DZ aufweist,
der größer ist als der kleinste Innendurchmesser DT der trichterförmigen
Abschnitte 5, 36. In der gegenüber den Förderkapillaren
2, 34 und den trichterförmigen Abschnitten 5,
36 weiteren Zelle 33 kann sich daher geförderte Flüssigkeit
ansammeln, beispielsweise um eine ausreichend große Probenmenge für eine
spektroskopischen Messung zur Verfügung zu haben.
Die Kopplungsanordnung 30 von 3
kann aufgrund der Art der Befestigung der Kapillaren auch als Pressfit-Zelle bezeichnet
werden. Die erfindungsgemäße Pressfitzelle eignet sich insbesondere zum
Einsatz als Messzelle in NMR-Spektrometern, wobei die Probensubstanz über die
Förderkapillaren 2, 34 in die Zelle verbracht wird. Die erfindungsgemäßen
Pressfit-Verbindungen mit Förderkapillare und befestigungssichernder Hüllkapillare
können neben der NMR-Spektroskopie auch in der Gaschromatographie und der Liquid-Chromatographie
eingesetzt werden.