Die Erfindung betrifft ein Halbleiterbauteil, das einen Halbleiterkörper
aufweist, der ein Substrat eines ersten Leitungstyps, eine auf dem Substrat angeordnete
vergrabene Halbleiterschicht eines zweiten Leitungstyps, eine auf der vergrabenen
Halbleiterschicht angeordnete Funktionseinheit-Halbleiterschicht eines dritten Leitungstyps,
in dem mindestens zwei lateral nebeneinander angeordnete Halbleiter-Funktionseinheiten
vorgesehen sind, sowie einen Kontakt von der Oberfläche des Halbleiterkörpers
zum Substrat umfasst, wobei die vergrabene Halbleiterschicht Teil zumindest einer
Halbleiter-Funktionseinheit ist, und wobei jeweils zwei Halbleiter-Funktionseinheiten
durch eine Isolationsstruktur, die die Funktionseinheit-Halbleiterschicht, die vergrabene
Halbleiterschicht sowie das Substrat durchsetzt, gegeneinander elektrisch isoliert
sind.
Der laterale Platzbedarf von Halbleiterbauteilen der eingangs genannten
Art ist relativ groß. Dies rührt unter anderem daher, dass die Isolationsstrukturen,
die die Funktionseinheit-Halbleiterschicht, die vergrabene Halbleiterschicht sowie
das Substrat durchsetzen, auf Basis eines Diffusionsprozesses erzeugt werden: Beispielsweise
werden, um die Isolationsstrukturen herzustellen, vor der Erzeugung der vergrabenen
Halbleiterschicht Dotierstoffe in den oberen Bereich des Substrats eingebracht und
nach Erzeugen der vergrabenen Halbleiterschicht sowie der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
Dotierstoffe in den oberen Bereich der Funktionseinheit-Halbleiterschicht (oberhalb
des Bereichs des Substrats, in den die Dotierstoffe eingebracht wurden), eingebracht.
Anschließend werden mittels eines Temperaturprozesses (Temperprozesses) die
beiden Dotierstoffbereiche zum Verschmelzen gebracht, d.h. die vertikalen Ausdehnungen
der Dotierstoffbereiche werden solange vergrößert, bis diese vertikal
miteinander überlappen.
In 1A ist eine auf diese Art und Weise
erzeugte Isolationsstruktur zu sehen: ein Halbleiterkörper 1 weist
ein Substrat 2, eine auf dem Substrat 2 angeordnete vergrabene
Halbleiterschicht 3 sowie eine auf der vergrabenen Halbleiterschicht
3 angeordnete Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 auf. Die Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4, die vergrabene Halbleiterschicht 3 sowie das Substrat
2 werden durch eine Isolationsstruktur 51 (Junction Isolation)
durchsetzt, die zur Isolation einer (nicht gezeigten) Halbleiter-Funktionseinheit,
die links neben der Isolationsstruktur 51 angeordnet ist, gegenüber
einer (nicht gezeigten) Halbleiter-Funktionseinheit, die rechts neben der Isolationsstruktur
51 angeordnet ist, dient. Der Leitungstyp der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 und der vergrabenen Halbleiterschicht 3 ist von einem Leitungstyp
(beispielsweise vom n-Leitungstyp), wohingegen das Halbleitermaterial, aus dem die
Isolationsstruktur 51 besteht, und das Substrat vom anderen Leitungstyp
(beispielsweise vom p-Leitungstyp) sind. Damit dient die Isolationsstruktur
51 gleichzeitig als Substratkontakt. Die Isolationsstruktur 51
weist einen ersten Isolationsstruktur-Bereich 51 sowie einen zweiten Isolationsstruktur-Bereich
52 auf, die durch Einbringen von Dotierstoffen in den oberen Bereich des
Substrats 2 sowie in den oberen Bereich der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 und einen anschließenden Temperprozess erzeugt werden. Der Temperprozess
bewirkt, dass sich die laterale Ausdehnung der Isolationsstrukturbereiche
51, 52 vergrößert, was unerwünscht ist, da der
daraus resultierende laterale Platzbedarf des Halbleiterbauteils unnötig vergrößert
wird.
Als Isolationsstrukturen sind weiterhin Grabenisolationen
52 (Trench Isolation) bekannt (1B). Dabei
ist ein Graben 11, der sich von der Oberfläche 41 des Halbleiterbauteils
1 bis in das Substrat 2 hinein erstreckt, derart ausgestaltet,
dass er benachbarte Halbleiter-Funktionseinheiten (nicht gezeigt) in der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 elektrisch voneinander isoliert. Der Graben 11 kann mit einem
isolierenden Material gefüllt sein (nicht gezeigt). Ebenfass möglich ist
die Ausbildung einer isolierenden Schicht 12 auf den Seitenwänden
und dem Boden des Grabens 11 und das Auffüllen des Grabens
11 mit beispielsweise Polysilizium 17, wie in 1B
dargestellt.
Allerdings bietet die bekannte Isolation mittels Graben, wie in
13 dargestellt, keine Möglichkeit der Substratkontaktierung
wie bei der Diffusions-Isolation, die anhand der 1A
beschrieben wurde. Damit muss die Kontaktierung des Substrates beispielsweise mittels
eines zusätzlichen Diffusionsgebietes oder über einen Rückseitenkontakt
erzeugt werden.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist, ein Halbleiterbauteil
der eingangs bezeichneten Art so weiterzuentwickeln, dass der durch die Isolationsstruktur
und den Kontakt zum Substrat beanspruchte laterale Platzbedarf so weit wie möglich
minimiert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe stellt die Erfindung ein Halbleiterbauteil
gemäß Patentanspruch 1 bereit. Weiterhin stellt die Erfindung Verfahren
zur Herstellung dieses Halbleiterbauteils gemäß den Patentansprüchen
11 und 19 bereit. Vorteilhafter Ausgestaltungen bzw. Weiterbildungen des Erfindungsgedankens
finden sich in den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße Halbleiterbauteil weist einen Halbleiterkörper
auf, in dem ein Substrat eines ersten Leitungstyps, eine auf dem Substrat angeordnete
vergrabene Halbleiterschicht eines zweiten Leitungstyps, und eine auf der vergrabenen
Halbleiterschicht angeordnete Funktionseinheit-Halbleiterschicht
eines dritten Leitungstyps, in dem mindestens zwei lateral nebeneinander angeordnete
Halbleiter-Funktionseinheiten vorgesehen sind, ausgebildet sind. Mindestens der
zweite oder der dritte Leitungstyp sind dem ersten Leitungstyp entgegengesetzt.
Die vergrabene Halbleiterschicht kann auf der gesamten Oberfläche des Substrates
oder nur in einigen Bereichen der Substratoberfläche ausgebildet sein. Die
vergrabene Halbleiterschicht ist Teil zumindestens einer Halbleiter-Funktionseinheit
(z.B. kann die vergrabene Halbleiterschicht als Drainzone eines vertikalen Tansistors
dienen ("buried layer")). Jeweils zwei Halbleiter-Funktionseinheiten sind durch
eine Isolationsstruktur, die die Funktionseinheit-Halbleiterschicht, die vergrabene
Halbleiterschicht sowie das Substrat durchsetzt, gegeneinander elektrisch isoliert.
Die Isolationsstruktur umfasst mindestens einen Graben zur Isolation von benachbarten
Halbleiter-Funktionseinheiten und einen elektrisch leitenden Kontakt zum Substrat.
Der mindestens eine Graben isoliert den Kontakt zum Substrat elektrisch von der
Funktionseinheit-Halbleiterschicht und der vergrabenen Schicht.
Als halbleitendes Material kann Si verwandt werden. Das Übertragen
des Erfindungsgedankens auf andere Halbleitermaterialien ist möglich, sofern
geeignete Materialkombinationen für die Isolation und elektrische Kontaktierung
vorhanden sind.
Desweiteren liegt es im Rahmen der Erfindung, das Substrat durch eine
beliebige Halbleiterschicht des ersten Leitungstyps zu ersetzen. Eine solche Halbleiterschicht
kann beispielsweise eine zweite vergrabene Halbleiterschicht sein, die unter der
ersten, oben erwähnten vergrabenen Halbleiterschicht angeordnet ist. Ebenfalls
möglich ist eine isolierte Kontaktierung der ersten, oben erwähnten vergrabenen
Halbleiterschicht mittels der beschriebenen Isolationsstruktur, wobei diese dann
nur bis an oder in die erste vergrabene Halbleiterschicht hineinreicht.
Durch das Ausgestalten der Isolationsstruktur als Graben (Trench)
kann der laterale Platzbedarf der Isolationsstruktur weitgehend reduziert werden,
da es heutzutage problemlos möglich ist, Gräben mit sehr geringen lateralen
Abmessungen herzustellen. Weiterhin kann durch das Füllen der Gräben mit
elektrisch leitendem Material, wobei das elektrisch leitende Material einen elektrischen
Kontakt zum Substrat aufweist, oder durch das Erzeugen eines halbleitenden Gebietes
des ersten Leitungstyps zwischen zwei Gräben die Isolationsstruktur zusätzlich
als elektrische Kontaktierung des Substrats genutzt werden. Elektrische Kontaktierungen
des Substrats sind in Halbleiterbauteilen der oben beschriebenen Art üblich
und benötigen in herkömmlichen Halbleiterbauteilen viel lateralen Platz,
da diese entweder einstückig mit den diffundierten Isolationsstrukturen (1A)
oder analog zu den Isolationsstrukturen der Halbleiterbauteile gemäß dem
Stand der Technik auf Basis von Diffusionsprozessen erzeugt werden. Erfindungsgemäß
können demnach Isolationsstrukturen in Form von Platz sparenden Gräben
sowie Substratkontakte, "zusammengefasst" werden.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Isolationsstruktur
einen Graben, dessen Seitenwände zumindest teilweise mit einer isolierenden
Schicht bedeckt sind, so dass das Grabeninnere gegenüber der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
und der vergrabenen Halbleiterschicht elektrisch isoliert ist. Das Innere des Grabens
ist mit einem elektrisch leitenden Material, das das Substrat elektrisch kontaktiert
gefüllt.
In einer besonderen Ausführungsform der ersten Ausführungsform
der Erfindung ist das elektrisch leitende Material ein Halbleitermaterial des ersten
Leitungtyps.
Um die Güte des Substratkontakts zu erhöhen, kann der an
das elektrisch leitende Material des ersten Leitungstyps angrenzende Teil des Substrats
eine Dotierstärke, das heißt eine Dotierstoffkonzentration, aufweisen,
die höher ist als die Dotierstärke des Substrats.
In einer anderen besonderen Ausführungsform der ersten Ausführungsform
der Erfindung ist mindestens am Boden des Grabens ein Silizid ausgebildet. Für
den Fall, dass als halbleitendes Material ein anderes Material als Silizium verwendet
wird, ist anstelle des Silizids eine dem verwendeten Material entsprechende Metall-Halbleiter-Verbindung
ausgebildet. Anstelle des Silizides kann auch eine elektrisch leitfähige Schicht
aus einem Halbleiter-Nitrid oder Halbleiter-Carbid ausgebildet sein. Das elektrisch
leitende Material im Grabeninneren kann ein Halbleitermaterial eines beliebigen
Leitungtyps sein.
Als Silizid können beispielsweise TiSi, WSi, CoSi, TaSi, HfSi,
HfSiOx und andere Verbindungen des halbleitenden Materials mit Übergangsmetallen
zur Anwendung kommen. Insbesondere können auch elektrisch leitfähige Nitride
und Carbide wie TiN, WN, TaN, TaSiN, TiSiN, WC, TiC und andere eingesetzt werden.
In einer anderen besonderen Ausführungsform der ersten Ausführungsform
der Erfindung ist das elektrisch leitende Material ein Metall.
Als Metall in diesem Sinne können W, Al, Cu, Ti, Co, Graphit
oder andere sowie leitfähige Silizide, Nitride und Carbide wie oben beschrieben
zur Anwendung kommen. Es ist ebenfalls möglich, Schichten aus verschiedenen
Materialien zu kombinieren, um den elektrisch leitenden Kontakt
zum Substrat herzustellen.
In einer zweiten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Isolationsstruktur
zwei Gräben sowie ein zwischen den Gräben befindliches halbleitendes Gebiet
des ersten Leitungtyps.
In einer besonderen Ausführungsform der zweiten Ausführungsform
der Erfindung umfasst das zwischen den Gräben befindliche halbleitende Gebiet
des ersten Leitungtyps einen Bereich des ersten Leitungstyps der vergrabenen Halbleiterschicht
und einen dotierten Bereich des ersten Leitungstyps oberhalb des genannten Bereiches
der vergrabenen Halbleiterschicht. Beide Bereiche grenzen mindestens teilweise aneinander,
so dass ein in vertikaler Richtung durchgängiges halbleitendes Gebiet des ersten
Leitungstyps von der Oberfläche des Halbleiterbauteils bis zum Substrat vorhanden
ist.
Die Gräben der zweiten Ausführungsform können mit einem
isolierenden Material gefüllt sein.
Die Erfindung stellt weiterhin ein erstes Verfahren zur Herstellung
des erfindungsgemäßen Halbleiterbauteils der ersten Ausführungsform
bereit, das, ausgehend von einem Halbleiterkörper, der
- – ein Substrat des ersten Leitungstyps,
- – eine auf dem Substrat vorgesehene vergrabene Halbleiterschicht des
zweiten Leitungstyps, und
- – eine auf der vergrabenen Halbleiterschicht vorgesehene Funktionseinheit-Halbleiterschicht
des dritten Leitungstyps
aufweist, die folgenden Schritte beinhaltet:
- – Ausbilden wenigstens eines Grabens in dem Halbleiterkörper, der
bis in das Substrat hineinreicht,
- – Ausbilden einer isolierenden Schicht, die das Grabeninnere gegenüber
der Funktionseinheit-Halbleiterschicht sowie der vergrabenen Halbleiterschicht elektrisch
isoliert, jedoch zumindest im Bereich des Grabenbodens eine Aussparung aufweist,
- – Auffüllen des Grabens mit einem elektrisch leitenden Material.
In einer besonderen Ausführungsform des ersten Verfahrens wird
der Graben mit einem Halbleitermaterial des ersten Leitungstyps aufgefüllt.
Vor dem Auffüllen der Gräben mit Halbleitermaterial können
Dotierstoffe des ersten Leitungstyps in den Graben eingebracht werden, so dass die
Dotierung des Bereichs des Substrats, der an den Boden des Grabens angrenzt, gegenüber
der Dotierung des Substrates erhöht wird.
In einer anderen besonderen Ausführungsform des ersten Verfahrens
wird vor dem Auffüllen des Grabeninneren mit einem elektrisch leitenden Material
ein Silizid oder ein elektrisch leitfähiges Nitrid oder Carbid wie vorstehend
beschrieben mindestens am Boden des Grabens gebildet. Danach wird der Graben mit
einem Halbleitermaterial eines beliebigen Leitungstyps als das elektrisch leitende
Material gefüllt.
Das Silizid kann durch die Abscheidung eines Metalls mindestens am
Boden des Grabens gebildet werden. Dabei entsteht in den Bereichen, in denen das
Metall direkt ein halbleitendes Material (beispielsweise Silizium) kontaktiert,
ein Silizid.
Als Metall zur Bildung des Silizids können Ti, W, Co, Ta, Hf
und andere Übergangsmetalle zur Anwendung kommen.
In einer besonderen Ausführungsform des ersten Verfahrens wird
der Graben mit einer metallischen Schicht aufgefüllt.
Als Metall in diesem Sinne können W, Al, Cu, Ti, Co, Graphit
und andere sowie leitfähige Metall-Halbleiter-Verbindungen, Nitride oder Carbide
wie vorstehend beschrieben zur Anwendung kommen.
Die Erfindung stellt weiterhin ein zweites Verfahren zum Herstellen
der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Halbleiterbauteils
bereit, das, ausgehend von einem Halbleiterkörper, der ein Substrat des ersten
Leitungstyps aufweist, die folgenden Schritte beinhaltet:
- – Ausbilden einer vergrabenen Halbleiterschicht auf dem Substrat, wobei
die vergrabene Halbleiterschicht einen Bereich des zweiten Leitungstyps und zumindest
einen Bereich aufweist, dessen Leitungstyp der erste Leitungstyp ist,
- – Ausbilden einer Funktionseinheit-Halbleiterschicht des dritten Leitungstyps
auf der vergrabenen Halbleiterschicht,
- – Ausbilden wenigstens einer Grabenstruktur in dem Halbleiterkörper,
wobei jede Grabenstruktur, ausgehend von der Oberseite der Funktionseinheit-Halbleiterschicht,
bis in das Substrat hineinreicht, und jede Grabenstruktur zwei lateral voneinander
beabstandete Gräben aufweist, zwischen denen sich einer der Bereiche des ersten
Leitungstyps der vergrabenen Halbleiterschicht befindet, und
Vergrößern der vertikalen und/oder horizontalen Ausdehnung der Bereiche
der vergrabenen Halbleiterschicht durch Ausführen eines Temperprozesses.
Die Gräben jeder Grabenstruktur bilden gemäß dem zweiten
Herstellungsverfahren eine Diffusionsbarriere, die verhindert, dass während
des Diffusionsprozesses Dotierstoffe in lateraler Richtung über
eine bestimmte Grenze hinaus diffundieren, sondern statt dessen in eine vertikale
Diffusionsrichtung (nach oben oder nach unten) "umgelenkt" werden.
In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen zweiten
Herstellungsverfahrens werden durch das Ausbilden der Gräben die lateralen
Ausdehnungen der Bereiche des ersten Dotiertyps der vergrabenen Halbleiterschicht
verkleinert, indem die lateralen Positionen der Bereiche der vergrabenen Halbleiterschicht
sowie die lateralen Positionen der Gräben miteinander überlappen. Mit
anderen Worten: durch das Ausbilden der Gräben werden die Randzonen dieser
Bereiche "abgeschnitten"; damit werden die lateralen Freiheitsgrade während
des Diffusionsprozesses noch weiter eingeschränkt.
Zur Herstellung eines in vertikaler Richtung durchgängigen Gebietes
des ersten Leitungstyps zwischen der Oberfläche des Halbleiterbauteiles und
dem Substrat kann durch Einbringen von Dotierstoffen in den Bereich zwischen den
Gräben ein Bereich des ersten Leitungstyps oberhalb des Bereichs des ersten
Leitungstyps der vergrabenen Schicht erzeugt werden. Dies ist besonders vorteilhaft,
wenn die vertikale Ausdehnung der Funktionshalbleiterschicht so groß ist, dass
nur durch Ausdiffusion von Dotierstoffen aus dem Bereich des ersten Leitungstyps
der vergrabenen Schicht keine genügend hohe Dotierung des Gebietes zwischen
den Gräben bis hin zur Oberfläche des Halbleiterbauteiles erreicht werden
kann. Insbesondere kann ein zusätzliches Einbringen von Dotierstoffen des ersten
Leitungstyps von der Oberfläche des Halbleiterbauteiles aus, beispielsweise
mittels Implantation über eine Maske, notwendig sein, wenn der dritte Leitungstyp,
d.h. der Leitungstyp der Funktionseinheit-Halbleiterschicht, dem ersten Leitungstyp
entgegengesetzt ist.
Die Gräben können mit isolierendem Material gefüllt
werden.
Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren in
beispielhaften Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
1A einen Teil eines Halbleiterbauteils gemäß
dem Stand der Technik in Querschnittsdarstellung,
1B einen Teil eines anderen Halbleiterbauteils gemäß
dem Stand der Technik in Querschnittsdarstellung,
2 ein erster Prozessstadium einer ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
3 ein zweites Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
4 ein drittes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
5 ein viertes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
6 ein fünftes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
7 ein sechstes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
8 ein siebtes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
9 ein achtes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
10 ein sechstes Prozessstadium einer zweiten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
11 ein siebtes Prozessstadium der zweiten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
12 ein achtes Prozessstadium der zweiten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
13 ein neuntes Prozessstadium der zweiten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
14 ein sechstes Prozessstadium einer dritten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
15 ein siebtes Prozessstadium der dritten Ausführungsform
des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
16 ein erstes Prozessstadium einer ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
17 ein zweites Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
18 ein drittes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
19 ein viertes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
20 ein fünftes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
21 ein sechstes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens,
22 ein siebtes Prozessstadium der ersten Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens.
In den Figuren sind identische bzw. einander entsprechende Bereiche,
Bauteile/Bauteilgruppen mit denselben Bezugsziffern gekennzeichnet. Des Weiteren
können sämtliche Ausführungsformen invers dotiert sein, das heißt
n-Gebiete werden durch p-Gebiete ersetzt und umgekehrt. Beispielhaft wird in den
dargestellten Ausführungsformen Si als halbleitenden Material eingesetzt. Bei
Vorhandensein entsprechender Materialkombinationen können aber auch andere
halbleitende Materialien zur Anwendung kommen.
Im Folgenden soll anhand der 2 bis
9 eine erste Ausführungsform des ersten erfindungsgemäßen
Herstellungsverfahrens näher erläutert werden.
2 zeigt einen Halbleiterkörper 1, der
ein Substrat 2, eine auf dem Substrat 2 angeordnete vergrabene
Halbleiterschicht 3 sowie eine auf der vergrabenen Halbleiterschicht
3 angeordnete Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 aufweist. Die
Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 kann beispielsweise eine epitaktische,
d.h. einkristalline, Schicht sein. Die Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 enthält Halbleiter-Funktionseinheiten (nicht gezeigt), beispielsweise
Logik-Schaltungen, Speicherzellen oder Bauelemente wie Transistoren, Dioden, Kondensatoren
oder andere. Benachbarte Funktionseinheiten müssen dabei elektrisch voneinander
isoliert werden. Das Substrat 2 ist in dieser Ausführungsform niedrig
dotiertes p-Si, während die vergrabene Schicht 3 (Buried layer) eine
hoch dotierte n-Si-Schicht und die Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 eine niedrig dotierte n-Si-Epitaxie-Schicht ist. Die Dotierungen des
Substrates und der halbleitenden Schichten können auch anders gestaltet sein,
jedoch ist der Leitungstyp des Substrates entgegengesetzt zum Leitungstyp der vergrabenen
Schicht 3 und/oder der Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4. Auf
der Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 ist eine Hartmaske 6
angeordnet, die aus einer Siliziumnitridschicht 7, einer Oxidschicht
8 sowie einer Polysiliziumschicht 9 besteht. Die Hartmaske
6 kann auch aus anderen Materialien und Schichtabfolgen bestehen und an
die Erfordernisse der folgenden Prozessschritte angepasst werden.
In einem zweiten Prozessstadium (3) wird
in der Hartmaske 6 eine Hartmaskenöffnung 10 erzeugt, beispielsweise
unter Verwendung eines Fotomaske.
In einem dritten Prozessstadium (4) wird
unter Verwendung der gemäß 3 strukturierten
Hartmaske 6 ein Graben 11 innerhalb des Halbleiterkörpers
1 erzeugt, der bis in das Substrat 2 hineinreicht. Dabei unterbricht
der Graben 11 die vergrabene Halbleiterschicht 3. Es ist auch
möglich, dass sich die vergrabene Halbleiterschicht 3 nur in einem
Bereich des Halbleiterkörpers 1, d.h. auf einer Seite des Grabens
11, befindet, wenn die vergrabene Halbleiterschicht 3 mittels
einer Maske nur in einigen Bereichen im Halbleiterkörper 1 erzeugt
wurde (hier nicht dargestellt). Während des Erzeugens des Grabens
11 wird die Hartmaske 6 teilweise entfernt (Polysiliziumschicht
9 vollständig, Oxidschicht 8 teilweise). Anschließend
wird die Oxidschicht 8 vollständig entfernt, wie in 4
dargestellt. Die restliche Oxidschicht 8 kann aber auch erst in einem späteren
Prozessstadium entfernt werden.
Der Graben 11 kann beliebige Formen und laterale Abmessungen
aufweisen. Jedoch müssen Form und laterale Abmessungen so beschaffen sein,
dass sie eine elektrische Isolation benachbarter Halbleiter-Funktionseinheiten gewährleisten.
Beispielsweise kann der Graben 11 im Querschnitt eine rechteckige Form,
wie in 4 dargestellt, aufweisen. In der Draufsicht
kann der Graben 11 beispielsweise einen Rahmen um eine Funktionseinheit
bilden, wobei jedes Teilstück des Rahmens eine Länge und eine Öffnungsweite
besitzen. Die Länge eines Teilstückes ergibt sich dabei aus der Länge
oder Breite einer zu isolierenden Funktionseinheit, während die Öffnungsweite
durch die zu gewährleistenden Isolationsparameter bestimmt wird.
In einem vierten Prozessstadium (5) wird
eine Isolationsschicht 12 konform abgeschieden, die die Oberfläche
der Siliziumnitridschicht 7 sowie die Innenwände des Grabens
11 bedeckt. Die Isolationsschicht 12 besteht aus einem elektrisch
isolierenden Material, wie beispielsweise TEOS, thermisches Siliziumoxid, SiNx,
SiOxNy, AlOx, ZrOx, TiOx und anderen, oder aus einer Kombination bzw. einem Schichtstapel
von elektrisch isolierenden Materialien.
In einem fünften Prozessstadium (6)
wird die Isolationsschicht 12 so entfernt, beispielsweise mittels einer
isotropen Rückätzung, dass lediglich die Seitenwände des Grabens
11 von der Isolationsschicht 12 bedeckt werden.
Die Isolationsschicht 12 muss derart ausgestaltet sein, dass
eine elektrische Isolation der Funktionseinheits-Halbleiterschicht 4 und
der vergrabenen Schicht 3 von dem später im Inneren des Grabens
11 eingebrachten elektrisch leitenden Material gewährleistet ist.
Beispielsweise bedeckt die Isolationsschicht 12 die Seitenwände des
Grabens 11 bis zum Boden des Grabens 11. Es ist aber auch möglich,
dass die Isolationsschicht 12 sich von der Oberfläche 41
der Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4, die eine Oberfläche des
Halbleiterkörpers 1 bildet, bis mindestens unterhalb der Unterkante
31 der vergrabenen Schicht 3 erstreckt. Dabei bildet die Unterkante
31 die Grenzfläche zwischen der vergrabenen Schicht 3 und
dem Substrat 2. Mit anderen Worten: Es ist möglich, dass sich die
Isolationsschicht 12 nicht bis an den Boden des Grabens 11 erstreckt.
Jedoch muss in jedem Falle gewährleistet sein, dass ein Bereich des Graben
11, der an das Substrat angrenzt, nicht von der Isolationsschicht
12 bedeckt ist. Dies kann ein Bereich des Grabenbodens, wie in den hier
beschriebenen Ausführungsformen, aber auch ein Bereich der Seitenwand des Grabens
11 sein.
Zur Erzeugung der Isolationsschicht 12 in der beschriebenen
Form können auch andere Verfahren, die kein Entfernen der Isolationsschicht
12 vom Grabenboden nötig machen, zur Anwendung kommen.
Typische laterale Öffnungsweiten des Grabens 11 sind
0,5 bis 3 µm. Bevorzugte Öffnungsweiten sind 1,5 bis 2,5 µm, und
eine besonders bevorzugte Öffnungsweite ist ca. 2 µm. Typische Tiefen
des Grabens 11 sind 5 bis 50 µm. Bevorzugte Tiefen sind 10 bis 25
µm, und eine besonders bevorzugte Tiefe ist ca. 20 µm. Typische Dicken
der Isolationsschicht 12 sind 50 bis 1000 nm. Typische Dicken der Isolationsschicht
12 sind 100 bis 700 nm, bevorzugte Dicken der Isolationsschicht
12 sind 100 bis 500 nm.
Jedoch sind alle erwähnten Dimensionen und Materialien an die
gewünschten Eigenschaften der Isolationsstruktur, das heißt der elektrischen
Isolierung und des elektrischen Kontaktes, anpassbar.
In einem sechsten Prozessstadium (7)
werden Dotierstoffe des Leitungstyps des Substrates, beispielsweise mittels Implantation,
in den Boden des Grabens 11 eingebracht, so dass innerhalb des Substrats
2 ein Bereich 13 entsteht, dessen Dotierung höher als die
des Substrates 2 ist. Damit kann der elektrische Anschluss des später
in den Graben 11 eingebrachten elektrisch leitenden Materials an das Substrat
2 verbessert werden. Der zusätzliche Dotierschritt ist ein optionaler
Schritt, er kann auch eingespart (weggelassen) werden.
Insbesondere kann der Bereich 13 auch schon in einem zeitigeren
Prozessstadium erzeugt worden sein, beispielsweise in Form einer vergrabenen Schicht.
Damit ist die laterale Ausdehnung des Bereiches 13 nicht durch die Abmessungen
des Grabens 11 begrenzt. Mit anderen Worten: Der Bereich 13 kann
sich lateral über den Graben 11 hinaus erstrecken.
Weiterhin ist es möglich, den Bereich 13 gar nicht auszubilden.
In einem siebten Prozessstadium (8) wird
der Graben 11 sowie die Oberfläche der Siliziumnitridschicht
7 mit einer Polysiliziumschicht 14 des Leitungstyps des Substrates
2 gefüllt bzw. bedeckt.
In einem achten Prozessschritt (9) wird
die Polysiliziumschicht 14 rückgeätzt, so dass lediglich innerhalb
des Grabens 11 Polysilizium 14 verbleibt. Damit bildet der Graben
11, dessen Seitenwände mit der Isolationsschicht 12 bedeckt
sind und dessen Inneres mit dem Polysilizium 14 gefüllt ist, und der
Bereich 13 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Isolationsstruktur 5.
Die Siliziumnitridschicht 7 kann während der weiteren
Prozessierung des Halbleiterbauteils auf der Oberfläche 41 der Funktionseinheits-Halbleiterschicht
4 verbleiben oder von dieser entfernt werden.
Damit ergibt sich eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Halbleiterbauteils, wie in 9 dargestellt. Das Halbleiterbauteil
umfasst einen Halbleiterkörper 1 und eine Isolationsstruktur
5. Der Halbleiterkörper 1 umfasst ein Substrat
2 von einem ersten Leitungstyp, eine vergrabene Halbleiterschicht
3 von einem zweiten Leitungstyp und eine Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 von einem dritten Leitungstyp, wobei mindestens der zweite oder dritte
Leitungstyp dem ersten Leitungstyp entgegengesetzt ist. Die Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 hat eine Oberfläche 41, die nicht an die vergrabene Halbleiterschicht
3 angrenzt. Die Oberfläche 41 bildet eine Oberfläche
des Halbleiterkörpers 1 und des erfindungsgemäßen Halbleiterbauteils.
Die Isolationsstruktur 5 ist in einem Graben 11 ausgebildet, der
sich von der Oberfläche 41 bis in das Substrat 2 erstreckt
und dabei die Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 und die vergrabene Schicht
3 durchtrennt. Die Unterkante des Grabens 11 weist damit eine
größere Tiefe, gemessen von der Oberfläche 41, auf als die
Unterkante 31 der vergrabenen Schicht 3. Die Seitenwände
des Grabens 11 sind mit einer isolierenden Schicht 12 bedeckt,
die sich bis an den Boden des Grabens 11 erstreckt. Dabei ist ein Bereich
des Grabenbodens nicht von der Schicht 12 bedeckt. Unterhalb dieses Bereiches
des Grabenbodens ragt ein hochdotierter Bereich 13 des ersten Leitungstyps
in das Substrat 2 hinein. Dieser Bereich 13 verbessert den
Kontakt zum Substrat 2. Der Bereich 13 ist optional, kann also
auch nicht vorhanden sein. Oberhalb des Bereiches 13, d.h. im Inneren des
Grabens 11, befindet sich eine Polysiliziumschicht 14 vom ersten
Leitungstyp. Die Schicht 14 füllt den Raum innerhalb des Grabens
11 zwischen den Isolationsschichten 12 vollständig auf und
reicht bis zur Oberfläche 41. Die Schicht 14 realisiert den
elektrischen Kontakt zum Substrat 2. Die Isolationsschichten
12 realisieren die elektrische Isolation der benachbarten Bereiche
41 und 42 der Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 voneinander
und die elektrische Isolation der Schicht 14 von der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 sowie von der vergrabenen Schicht 3.
In der folgenden Beschreibung soll unter Bezugnahme auf
10 bis 13 eine zweite
Ausführungsform des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
erläutert werden.
Im Anschluss an das Erzeugen eines Grabens 11 im Halbleiterkörper
1 und dem Erzeugen einer Isolationsschicht 12 an den Seitenwänden
des Grabens 11, wie dies unter Bezugnahme auf 2
bis 6 beschrieben ist, wird eine metallische Schicht
15 konform auf der Siliziumnitridschicht 7 und auf der Oberfläche
des Grabens 11 abgeschieden (10). Damit befindet
sich die Schicht 15 auf der Isolationsschicht 12 an den Seitenwänden
des Grabens 11 sowie auf dem Boden des Grabens 11.
In einem anschliessenden Silizidierungsschritt wird an den Stellen,
an denen die Schicht 15 das Silizium kontaktiert, ein Silizid erzeugt.
Wie in 11 dargestellt, entsteht somit ein Silizid
16 am Boden des Grabens 11. Nachfolgend wird die metallische Schicht
15 entfernt, so dass die in 11 dargestellte
Struktur entsteht.
Das Silizid 16 am Boden des Grabens 11 kann auch
auf andere Weise erzeugt werden, beispielsweise durch eine CVD-Abscheidung, wobei
dann nachfolgend weitere Prozessschritte, wie beispielsweise das Entfernen nicht
benötigter Schichtbereiche, erforderlich werden können. Insbesondere können
anstelle des Silizides 16 auch andere leitfähige Schichten
16 wie Nitride und Carbide erzeugt werden.
In einem achten Prozessstadium der zweiten Ausführungsform des
ersten Herstellungsverfahrens wird eine Polysiliziumschicht 17 so abgeschieden,
dass sie den verbleibenden Graben 11 vollständig füllt und die
Oberfläche der Siliziumnitridschicht 7 bedeckt (12).
Dabei kann die Polysiliziumschicht 17 von einem beliebigen Leitungstyp
sein.
In einem neunten Prozessstadium wird die Polysiliziumschicht
17 von der Oberfläche der Siliziumnitridschicht 7 enfernt
(13). Damit bildet der Graben 11, dessen Seitenwände
mit der Isolationsschicht 12 bedeckt sind und dessen Inneres mit dem Polysilizium
17 gefüllt ist, eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Isolationsstruktur 5.
Die in 13 dargestellte zweite Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterbauteils ähnelt der in der
9 dargestellten ersten Ausführungsform. Jedoch
befindet sich kein hochdotierter Bereich 13 im Substrat 2, sondern
ein Silizid 16 ist am Boden des Grabens 11 ausgebildet. Das Silizid
16 kann auch in das Substrat 2 hineinragen. Der Raum innerhalb
des Grabens 11 zwischen den Isolationsschichten 12 ist vollständig
mit einer Polysiliziumschicht 17 von einem beliebigen Leitungstyp gefüllt.
Ein besonderer Vorteil der zweiten Ausführungsform ist der beliebig
wählbare Leitungstyp der Polysiliziumschicht 17. Damit können
Prozessschritte, wie beispielsweise die Abscheidung einer weiteren Polysiliziumschicht
mit einem entgegengesetzten Leitungstyp, bei der Kontaktierung von halbleitenden
Schichten mit entgegengesetztem Leitungstyp in verschiedenen Bereichen eines Halbleiterkörpers
eingespart werden.
In der folgenden Beschreibung soll unter Bezugnahme auf
14 und 15 eine dritte
Ausführungsform des ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
erläutert werden.
Im Anschluss an das Erzeugen eines Grabens 11 im Halbleiterkörper
1 und dem Erzeugen einer Isolationsschicht 12 an den Seitenwänden
des Grabens 11, wie dies unter Bezugnahme auf 2
bis 6 beschrieben ist, wird eine Schicht
18 auf der Siliziumnitridschicht 7 und im Graben 11 abgeschieden
(14). Damit füllt die Schicht 18 vollständig
den Graben 11. Die Schicht 18 ist eine metallische Schicht. Mögliche
Materialien der Schicht 18 können Graphit, elektrisch leitfähige
Nitride oder Carbide oder Metalle wie W, Cu, Al, Ti, Co oder andere sein. Abhängig
von dem gewählten Material ist eventuell die Abscheidung einer elektrisch leitenden
Barriereschicht (nicht dargestellt) auf freiliegenden Halbleiterbereichen vor dem
Abscheiden der Schicht 18 notwendig. Desweiteren ist es möglich, dass
die Schicht 18 aus einem Verbund oder einem Schichtstapel der genannten
Materialien besteht.
In einem siebten Prozessstadium der dritten Ausführungsform des
ersten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens wird die Schicht
18 von der Oberfläche der Siliziumnitridschicht 7 enfernt
(15). Damit bildet der Graben 11, dessen Seitenwände
mit der Isolationsschicht 12 bedeckt sind und dessen Inneres mit der Schicht
18 gefüllt ist eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Isolationsstruktur 5.
Die in 15 dargestellte dritte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Halbleiterbauteils ähnelt der in der
9 dargestellten ersten Ausführungsform. Jedoch
befindet sich kein hochdotierter Bereich 13 im Substrat 2. Der
Raum innerhalb des Grabens 11 zwischen den Isolationsschichten
12 ist vollständig mit einer metallischen Schicht 18 gefüllt.
Ein besonderer Vorteil der dritten Ausführungsform besteht in
der freien Wahl des Materials der Schicht 18 unabhängig vom Leitungstyp
des Substrates. Damit können halbleitenden Schichten mit entgegengesetztem
Leitungstyp in verschiedenen Bereichen eines Halbleiterkörpers durch nur eine
Abscheidung eines leitenden Materials kontaktiert werden.
In der folgenden Beschreibung soll unter Bezugnahme auf
16 bis 22 eine erste Ausführungsform
des zweiten erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens erläutert werden.
In einem ersten Prozessstadium (16) wird
ein Halbleiterkörper 1 bereitgestellt, der ein Substrat
2, eine vergrabene Halbleiterschicht 3 sowie eine Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 aufweist. Das Substrat 2 ist in dieser Ausführungsform
niedrig dotiertes p-Si, während die Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4 eine niedrig dotierte n-Si-Epitaxie-Schicht ist. Die vergrabene Halbleiterschicht
3 weist Bereiche 31 des zweiten Leitungstyps (hier: n-Leitungstyp)
sowie Bereiche 32 des ersten Leitungstyps (Leitungstyp des Substrates,
hier: p-Leitungstyp) auf. Die Dotierungen des Substrates und der halbleitenden Schichten
können auch anders gestaltet sein, jedoch ist der Leitungstyp des Substrates
entgegengesetzt zum Leitungstyp der vergrabenen Schicht-Bereiche 31 und
der Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4. Zur Herstellung der vergrabenen
Halbleiterschicht 3 kann beispielsweise in einem ersten Schritt eine zusammenhängende
n-dotierte Halbleiterschicht auf dem Substrat 2 abgeschieden werden, in
einem zweiten Schritt mittels einer geeigneten Maskierung ein Teil der n-dotierten
Halbleiterschicht entfernt und anschließend der entfernte Bereich mit p-dotiertem
Halbleitermaterial gefüllt werden. Auf der so hergestellten Halbleiterschicht
3 wird dann eine Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 erzeugt,
so dass die Halbleiterschicht 3 zu einer vergrabenen Halbleiterschicht
3 wird. Auf dem Halbleiterkörper 1 ist eine Hartmaske
6 angeordnet, die aus einer Siliziumnitridschicht 7, einer Oxidschicht
8 sowie einer Polysiliziumschicht 9 besteht.
In einem zweiten Prozessstadium (17)
werden in der Hartmaske 6 Hartmaskenöffnungen 10 eingebracht,
deren laterale Position mit der lateralen Position des p-dotierten Bereichs
32 überlappen. Mit anderen Worten: Die laterale Position der linken
Grenzfläche des Bereiches 32 zum linken Bereiche 31 muss
sich unterhalb der linken Hartmaskenöffnung 10 befinden, während
sich die laterale Position der rechten Grenzfläche des Bereiches
32 zum rechten Bereiche 31 unterhalb der rechten Hartmaskenöffnung
10 befinden muss.
In einem dritten Prozessstadium (18)
werden unter Verwendung der Hartmaske 6 als Ätzmaske Gräben
11 in dem Halbleiterkörper 1 erzeugt, die bis in das Substrat
2 hineinreichen. Die Gräben 11 trennen dabei die Bereiche
31 von dem Bereich 32 der vergrabenen Halbleiterschicht
3.
In einem vierten Prozessstadium (19)
wird isolierendes Material 19, beispielsweise TEOS, auf der Oberfläche
der Siliziumnitridschicht 7 sowie in den Gräben 11 abgeschieden,
so dass die Gräben 11 vollständig mit dem isolierenden Material
19 aufgefüllt werden.
In einem fünften Prozessstadium (20)
wird das isolierende Material 19 rückgeätzt, derart, dass lediglich
innerhalb der Gräben 11 isolierendes Material 19 verbleibt.
In einem sechsten Prozessstadium (21)
wird die Siliziumnitridschicht 7 entfernt und ein Temperprozess durchgeführt.
Die Siliziumnitridschicht 7 kann aber auch auf der Oberfläche
41 verbleiben. Der Temperprozess bewirkt eine Vergrößerung der
vertikalen Ausdehnung der Bereiche 31 sowie des Bereichs 32 der
vergrabenen Halbleiterschicht 3. Aufgrund der Tatsache, dass der Bereich
32 seitlich durch das isolierende Material 19 in den Gräben
11 eingeschlossen ist, kann der Effekt der vertikalen Ausdehnung dieses
Bereichs gezielt vergrößert werden, wobei der Effekt um so größer
ist, je enger die beiden Gräben 11 aneinander rücken, d.h. je
schmaler der Zwischenraum zwischen den beiden Gräben 11 ist. Die Gräben
11 wirken demnach als laterale Diffusionsbarriere, was dazu führt,
dass die vertikale Ausdehnung des Bereichs 32 verglichen zu den Bereichen
31, die keine laterale Diffusionsbarriere aufweisen, höher ausfällt.
In einem siebten Prozessstadium (22)
werden in den oberen Bereich zwischen den Gräben 11, in den während
des Diffusionsprozesses keine Dotierstoffe aus dem Bereich 32 vordringen
konnten, Dotierstoffe des ersten Leitungstyps (p-Leitungstyp) eingebracht, so dass
ein p-dotierter Bereich 20 entsteht. Dieser bildet zusammen mit dem Bereich
32, ausgehend von der Oberfläche 41 der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
4, ein zum Substrat 2 durchgehendes Gebiet 21 des ersten
Leitungstyps, das einen elektrischen Kontakt zum Substrat 2 ermöglicht.
Die Gesamtheit aus dem mit isolierendem Material 19 gebildeten Gräben
11 sowie den Bereichen 20 und 32 bildet eine vierte Ausführungsform
der Isolationsstruktur 5. Die Isolationsstruktur 5 dient einerseits
zur Isolation unterschiedlicher Halbleiter-Funktionseinheiten
(nicht gezeigt), die in den Bereichen 41 und 42 ausgebildet sind
bzw. ausgebildet werden; gleichzeitig kann das zwischen den Gräben
11 befindliche Gebiet 21 des ersten Leitungstyps zur Kontaktierung
des Substrats 2 verwendet werden. Auf diese Art und Weise kann der laterale
Platzbedarf des Halbleiterbauteils stark reduziert werden.
Typische laterale Öffnungsweiten für die Gräben
11 sind denen der für das erste Herstellungsverfahren genannten Weiten
ähnlich. Typische laterale Abstände zwischen den Gräben
11 einer Isolationsstruktur 5, d.h. die laterale Weite des Gebietes
21, sind 1 bis 500 µm.
Für den Fall, dass der Bereich 32 während des Temperprozesses,
der mit Bezug auf 21 beschrieben wurde, die Oberfläche
42 der Funktionseinheit-Halbleiterschicht 4 erreicht und dass
die Dotierstärke des so entstandenen Gebietes 21 des ersten Leitungstyps
für einen niederohmigen Kontakt zum Substrat 2 ausreicht, kann die
Ausbildung des hochdotierten Bereiches 20 eingespart werden.
In der folgenden Beschreibung sollen weitere Aspekte der Erfindung
erläutert werden.
In den heute gängig verfügbaren SPT-Produkte (Smart Power
Technologien), die die Funktionalität von CMOS, Bipolar und DMOS Devices auf
einem Chip vereinigen, wird die Isolierung der unterschiedlichen Schaltungselementen
auf dem Si-Chip durch eine Diffusions-Isolierung realisiert. Dabei wird z.B. durch
maskierte Implantation und anschließendes Tempern ein p-dotiertes Gebiet auf
einem n-Substrat oder eine n-Epi-Schicht erzeugt. Eine ähnliche Vorgehensweise
wird zum Herstellen eines elektrischen Kontaktes zum Buried-Layer herangezogen.
Dabei wird ein hochdotiertes n+-Gebiet auf die Scheibenoberfläche
durch maskierte Belegung mit einem hochdotiertem Phosphorglas erzeugt. Anschließend
werden die Dotierstoffe durch Tempern in das Substrat oder in die Epi-Schicht "eingetrieben".
Neben einem Kontakt zum Buried-Layer, wird auch ein Kontakt zum Substrat
benötigt. Dieser Substratkontakt, der gleichzeitig die Junction-Isolation der
Wannen darstellt, wird heute realisiert durch ein unteres p-Gebiet (Bottom Isolation)
(durch eine Implantation im Substrat vor der n-Epi-Schicht erzeugt) und ein oberes
p-Gebiet (Top Isolation), die über Diffusion ineinander laufen. Diese durch
die Temperungen gewünschten Diffusionen der Dotierstoffe zur Erzeugung des
Isolationsgebietes und des Kontaktes führen natürlich auch zu radial symmetrisch
ausgedehnten Diffusionsgebieten. Diese wiederum bedingen den großen Platzanspruch
der Diffusions-Isolierung und des Diffusions-Kontaktes auf dem Siliziumchip.
Die Erfindung ermöglicht ein Integrationskonzept für eine
Platz sparende Substratkontaktierung ohne Verwendung eines Diffusionskontaktes bzw.
eine Substratkontaktierung, bei der die laterale Ausdiffusion unterdrückt wird.
Weiterhin wird erfindungsgemäß eine gleichzeitige Realisierung von Isolierung
und Substratkontakt durch einen Deep Trench ermöglicht.
Vorangehend wurden zwei mögliche Varianten für einen Substratkontakt
mit Hilfe der DTI (Deep Trench Isolation) beschrieben. In der ersten Variante wird
im Deep Trench zusätzlich zur Isolation der Epi-Wannen ein Substratkontakt
erzeugt. Hierzu wird die Isolierung im Trench, die durch eine TEOS-Abscheidung erreicht
wird, über eine Spacerätzung am Boden des Isolationstrenches geöffnet.
Anschließend wird der geöffnete Deep Trench mit einer p-Poly-Abscheidung
verfüllt. Um den Anschluss an das Substrat zu verbessern, kann vor der Poly-Abscheidung
noch eine hohe p-Dosis im Trenchboden implantiert werden, hierfür ist allerdings
eine zusätzliche Lithographie-Ebene nötig. Demnach werden beispielsweise
nach dem partiellen Auffüllen der Deep Trenches mit TEOS-Oxid (für ca.
2 µm weite Trenches z.B. 100-500 nm) über eine trockenchemische TEOS-Oxid-Ätzung
(Spacerätzung) die Trenches am Boden geöffnet. Anschließend wird
über eine weitere Lithographie die Dotierung im Trenchboden angehoben und mit
p-dotiertem Poly verfüllt oder alternativ direkt mit p-dotiertem Poly verfüllt.
In der zweiten Variante wird der Deep Trench benutzt, um die laterale
Ausdiffusion der Dotierungsprofile, die den Substratkontakt bilden, zu begrenzen,
um so Fläche zu sparen. Dies lässt sich zudem mit dem "dual well Prozess"
(Bottom Isolation wird flächig vor dem n-Buried Lager implantiert) kombinieren,
um sich eine Lithographie-Ebene zu sparen. Da eine große Ausdiffusion der unteren
Isolation durch die Begrenzung mit Deep Trenches lateral keine Rolle spielt, kann
der obere Anschluss mit einer bestehenden flacheren p-Wanne realisiert werden und
somit zusätzlich eine weitere Lithographie-Ebene gespart werden. In der zweiten
Variante wird über die Außenwände von benachbarten Deep Trenches
im Layout ein Bereich definiert, in dem die Ausdiffusion der beiden p-Implantationen
begrenzt wird. Dabei ist in diesem Bereich der Buried Layer zu öffnen. Demnach
wird in der zweiten Variante im Bereich des gewünschten Substratkontakts mit
Hilfe des "dual well"-Prinzips der n-Buried-Layer unterbrochen, und eine flächige
p-Dotierung auf dem Wafer implantiert. Dabei maskiert ein dickeres thermisches Oxid
den n-dotierten Buried Layer, in der Substratkontaktöffnung erfolgt die Implantation.
Dadurch entsteht neben dem n-Buried Layer ein p-Buried Layer. Dieser Bereich wird
anschließend mit Deep-Trenches umschlossen. Bei einer anschließenden Diffusion
des p-Buried Lagers stellt nun der Deep-Trench eine laterale Barriere
für den Dotierstoff dar. Dadurch kann der Dotierstoff nur in Richtung der Oberfläche
und dem Substrat ausdiffundieren. Dieser Effekt ist gewünscht, um anschließend
mit einer von oben implantierten p-Wanne den Anschluss nach unten an das Substrat
zu erzielen.
Bei beiden Varianten spart man sich (zusätzlich zum enormen Flächengewinn)
eine Lithographie-Ebene, da das Diffusions-Isoliergebiet normalerweise mit zwei
Isolierungsebenen erzeugt wird (Bottom Isolierung vor Abscheidung der Epi-Schicht
und Top Isolierung nach Abscheidung der Epi-Schicht).
- 1
- Halbleiterkörper
- 2
- Substrat
- 3
- vergrabene Halbleiterschicht
- 31
- Unterkante der vergrabenen Halbleiterschicht
- 31, 32
- Bereiche der vergrabenen Halbleiterschicht
- 4
- Funktionseinheit-Halbleiterschicht
- 41, 42
- Bereiche der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
- 41
- Oberfläche der Funktionseinheit-Halbleiterschicht
- 5
- Isolationsstruktur
- 51
- Junction Isolation
- 52
- Trench Isolation
- 51, 52
- Isolationsstrukturbereich
- 6
- Hartmaske
- 7
- Siliziumnitridschicht
- 8
- Oxidschicht
- 9
- Polysiliziumschicht
- 10
- Hartmaskenöffnung
- 11
- Graben
- 12
- Isolationsschicht
- 13
- hochdotierter Bereich
- 14
- Polysiliziumschicht
- 15
- metallische Schicht
- 16
- Silizid
- 17
- Polysiliziumschicht
- 18
- elektrisch leitendes Material
- 19
- isolierendes Material
- 20
- hochdotierter Bereich
- 21
- halbleitendes Gebiet