Die vorliegende Erfindung ist auf eine Griffvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 zur Betätigung eines Schlosses zum Öffnen und/oder Schließen
eines beweglichen Teils, insbesondere einer Tür, einer Heckklappe oder dergleichen
eines Fahrzeuges gerichtet. Diese Griffvorrichtungen werden vorzugsweise als Türaußengriffe
bei einem Kraftfahrzeug eingesetzt. Dabei weisen gattungsgemäße Griffvorrichtungen
zumindest ein feststehendes Griffelement auf, welches an dem beweglichen Teil fixiert
ist und womit man an dem beweglichen Teil ziehen oder drücken kann, um es zu
öffnen oder zu schließen. Ferner weist eine solche Griffvorrichtung auch
ein bewegliches Griffelement auf, welches an dem feststehenden Griffelement bewegbar,
insbesondere dreh- und/oder schwenkbar, angeordnet ist, und zur eigentlichen Betätigung
des Schlosses dient. Dabei kann die Betätigung des Schlosses rein elektronisch
oder auch mechanisch funktionieren. Zur komfortablen Handhabung der Griffvorrichtung
ist zumindest ein Elektronikelement in der Griffvorrichtung vorgesehen. Dieses Elektronikelement
kann zum Beispiel Bestandteil eines Keyless-Entry-Systems für das Fahrzeug
sein. Folglich wird über dieses Elektronikelement der schlüssellose Zugang
zum Fahrzeug mitgesteuert bzw. sichergestellt.
Aus dem Stand der Technik ist zum Beispiel die europäische Patentanmeldung
EP 1 103 432 A1 bekannt, die u.
a. einen feststehenden Türaußengriff mit Elektronikelementen offenbart.
Dabei sind sämtliche Elektronikelemente in dem feststehenden Element des Türaußengriffs
angeordnet. Somit findet eine Betätigung des elektromechanischen Schlosses
nur auf elektrischem Wege statt, da bei diesem Ausführungsbeispiel der Türgriff
keine beweglichen Elemente aufweist. Bei einem Stromausfall ist somit eine Betätigung
des elektromechanischen Schlosses nicht möglich.
Ferner ist aus dem Stand der Technik die Druckschrift WO
99/28170 A1 (Internationales Aktenzeichen: PCT/DE98/03544)
bekannt, die ebenfalls zahlreiche Ausführungsbeispiele für einen Türaußengriff
offenbart, welcher zwei zueinander bewegliche Teile enthält, um einen Schalter
oder Sensor zu aktivieren, der ein Aktivierungssignal zu einem Sicherungssystem
des Fahrzeuges sendet. Der eigentliche Türgriff ist selbst relativ beweglich
zu einer Fahrzeugtür angebracht, um somit eine mechanische Betätigung
des Türschlosses zu ermöglichen. Somit weist dieser Türgriff eine
anspruchsvolle Kinematik für die beiden beweglichen Teile des Griffes auf.
Des Weiteren ist aus dem Stand der Technik auch ein rein mechanischer
Türaußengriff bekannt, wie er beim VW Käfer eingesetzt worden ist.
Dieser Türgriff weist ein feststehendes Griffelement auf, an dem ein beweglicher
Hebel angeordnet ist. Dieses feststehende Griffelement dient zum Ziehen oder Drücken
an der Tür. Die Betätigung des Türschlosses erfolgt über den
beweglichen Hebel. Zu diesem Zweck wird die Bewegung des Hebels über ein mechanisches
Verbindungselement auf das Schloss übertragen. Allerdings lässt dieser
bekannte und rein mechanische Türaußengriff keinen schlüssellosen
Zugang zum Fahrzeug zu.
Somit liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Griffvorrichtung zur Betätigung eines Schlosses zum Öffnen und/oder Schließen
eines beweglichen Teils zu erhalten, die einen hohen Bedienungskomfort aufweist
und über eine einfache und Platz sparende Konstruktion verfügt.
Die zuvor genannte Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße
Griffvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst,
denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Erfindungsgemäß ist es bei der Griffvorrichtung vorgesehen,
dass im beweglichen Griffelement wenigstens ein Elektronikelement angeordnet ist.
Dieses Elektronikelement stellt ein elektronischer Bestandteil eines Keyless-Entry-Systems
dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um ein sogenanntes Active-
bzw. Passive-Keyless-Entry-System handelt. Bei beiden Keyless-Entry-Systemen ist
es im Normalfall möglich, das bewegliche Teil bzw. Tür oder Klappe schlüssellos
zu öffnen oder zu schließen, da die eigentliche Entriegelung bzw. Entsicherung
des Schlosses elektronisch durch das Keyless-Entry-System gesteuert wird. Um eine
besonders solide und kostengünstige Konstruktion zu erhalten, ist bei der erfindungsgemäßen
Griffvorrichtung nur ein Bauteil beweglich ausgestaltet, nämlich das bewegliche
Griffelement, welches dazu dient, die Elektronikelemente aufzunehmen. Hierdurch
lässt sich gleichzeitig eine besonders Platz sparende Konstruktion realisieren.
Das bewegliche Griffelement kann durch ein Federelement belastbar sein, wodurch
eine automatische Rückstellung des beweglichen Griffelements aus einer Arbeitsposition
in eine Ruheposition stattfinden kann. Aus der Ruheposition, in der das bewegliche
Griffelement aus dem feststehenden Griffelement herausragt, ist es gegen die Kraft
des Federelementes zu bewegen, um beispielsweise eine mechanische oder elektrische
Betätigung des Schlosses zu bewirken. Die erfindungsgemäße Griffvorrichtung
ermöglicht eine mechanische und/oder elektrische Betätigung des Schlosses.
Sofern ausschließlich eine rein mechanische Betätigung des Schlosses durch
die erfindungsgemäße Griffvorrichtung vorgesehen ist, ist es notwendig,
dass das bewegliche Griffelement auch bewegt werden muss, um diese Bewegung auf
das Schloss mechanisch zu übertragen. Bei einer elektrischen Betätigung
des Schlosses ist es dagegen denkbar, dass das bewegliche Griffelement
quasi feststehend ausgestaltet ist und eine bloße Berührung oder ein leichtes
Ziehen am beweglichen Griffelement ausreicht, um das Öffnen des Schlosses zu
bewirken. Im Normalfall, bei dem eine elektrische Betätigung des Schlosses
erfolgt, muss das bewegliche Griffelement eben nicht unbedingt bewegt werden, um
das elektromechanische Schloss zu betätigen, da ein von der Griffvorrichtung
erzeugtes elektrisches Signal zu diesem Zweck genutzt werden kann. Bei einem Notfall,
bei dem z. B. die Elektronik oder die Energieversorgung im Fahrzeug ausgefallen
ist, kann zusätzlich eine mechanische Betätigung des Schlosses vorgesehen
sein, so dass auf jeden Fall sichergestellt ist, dass durch die erfindungsgemäße
Griffvorrichtung das Schloss betätigbar ist.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Griffvorrichtung können sämtliche Elektronikelemente, die in der Griffvorrichtung
angeordnet sind, ausschließlich in dem beweglichen Griffelement vorgesehen
sein. Selbstverständlich können auch bei dieser Variante elektrische Leitungen,
Kabel oder dergleichen von dem beweglichen Griffelement durch das feststehende Griffelement
durchgeführt werden, um die Elektronikelemente elektrisch mit der übrigen
Fahrzeugelektronik zu verbinden.
Optional ist es möglich, dass die Elektronikelemente im beweglichen
Griffelement über einen Transponder mit Energie versorgbar sind, wobei der
Transponder, insbesondere in der Nähe zur Griffvorrichtung, im beweglichen
Teil angeordnet ist. Gleichzeitig kann der Transponder auch zum Datenaustausch mit
den Elektronikelementen im beweglichen Griffelement dienen. Somit ist nicht nur
eine drahtlose Energieübertragung, sondern auch eine drahtlosen Datenübertragung
möglich. Dabei kann der Datenaustausch durch eine entsprechende Modulation
bei der Energieübertragung erfolgen. Eine einfache drahtlose Energieübertragung
kann zum Beispiel durch Induktion mit einem Spulensystem erfolgen. Zu diesem Zweck
ist in dem Transponder eine Primärspule angeordnet und die Elektronikelemente
im beweglichen Griffelement weisen eine Sekundärspule auf, in der die erforderliche
Energie induziert wird.
Um die Elektronikelemente in dem beweglichen Griffelement anordnen
zu können, kann ein Hohlraum oder eine Ausbuchtung vorhanden sein. Sofern das
bewegliche Griffelement aus einem Kunststoffteil besteht, kann der Hohlraum durch
ein so genanntes GID-Verfahren (Gasinnendruck-Verfahren) hergestellt werden. Selbstverständlich
ist es auch denkbar, dass der Hohlraum nach dem eigentlichen Herstellungsprozess
durch Bohren oder Fräsen in das bewegliche Griffelement eingearbeitet wird.
Dabei kann das bewegliche Griffelement auch aus einem Leichmetallteil bestehen.
Sofern anstelle eines Hohlraums eine Ausbuchtung in dem beweglichen Griffelement
vorgesehen ist, kann diese U-förmig ausgestaltet sein. Auch diese Ausbuchtung
kann bereits bei der Herstellung, z. B. bei einem Formteil, insbesondere einem Gussteil,
des beweglichen Griffelementes berücksichtigt werden. Ebenfalls ist es denkbar,
die Ausbuchtung anschließend durch einen weiteren Fertigungsschritt in das
bewegliche Griffelement einzuarbeiten. Um die Elektronikelemente geschützt
in dem Hohlraum oder der Ausbuchtung anzuordnen, ist es ratsam, den Hohlraum oder
die Ausbuchtung durch eine Vergussmasse zu versiegeln bzw. auszuspritzen. Hierdurch
können einerseits die Elektronikelemente gegenüber Umwelteinflüsse,
wie Feuchtigkeit, Druckschwankungen und dergleichen, geschützt werden und andererseits
können die Elektronikelemente ortsfest in dem beweglichen Griffelement fixiert
werden. Ebenfalls ist es denkbar, die Elektronikelemente zu einem Modul zusammenzufassen,
welches bereits versiegelt bzw. vergossen ist, und dieses anschließend über
eine entsprechende Aufnahme in dem beweglichen Griffelement ortsfest anzuordnen.
Damit das bewegliche Griffelement auch hohen Zug- oder Druckkräften
standhält, kann es ein formstabiles Trägermaterial aufweisen, wobei zweckmäßigerweise
die dem beweglichen Teil zugewandte Seite des beweglichen Griffelementes aus dem
Trägermaterial bestehen sollte. Als formstabiles Trägermaterial kann ein
insbesondere glasfaserverstärkter Kunststoff oder eine Leichtmetalllegierung
zum Einsatz kommen. Sofern eine Ausbuchtung in dem beweglichen Griffelement vorgesehen
ist, sollte die Öffnung der Ausbuchtung nicht auf der dem beweglichen Teil
zugewandten Seite, die auch als Betätigungsfläche für die Griffvorrichtung
dient, vorgesehen sein.
Damit ein Zugang zu dem Fahrzeug auch bei einem Notfall möglich
ist, wenn das Sicherheitssystem (Keyless-Entry-System) das Schloss nicht entriegelt,
kann zusätzlich ein mechanischer Schließzylinder in der Griffvorrichtung
angeordnet sein. Dabei ist es zweckmäßig, dass der mechanische Schließzylinder
im feststehenden Griffelement angeordnet ist und eine mechanische Entriegelung bzw.
Entsicherung des Schlosses ermöglicht.
Um eine aerodynamische und ergonomische Ausgestaltung der Griffvorrichtung
zu bewirken, kann es vorsehen sein, dass die Griffvorrichtung mit dem beweglichen
Teil eine Mulde bildet, in die ein Benutzer eingreifen kann. Hierdurch entstehen
zumindest drei Bereiche bei der Griffvorrichtung, nämlich ein erster Bereich,
in dem der Schließzylinder angeordnet ist, ein mittlerer Bereich, in dem die
Griffmulde vorgesehen ist, und ein dritter Bereich, der nach der Griffmulde an der
Schließzylinder abgewandt Seite angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung kann
das feststehende Griffelement im ersten und dritten Bereich bzw.
links und rechts neben der Griffmulde fest an dem beweglichen Teil fixiert werden.
Hierzu können mechanische Befestigungselemente, insbesondere Schrauben, dienen,
die in das feststehende Griffelement eindrehbar sind. Selbstverständlich können
auch andere mechanische Befestigungselemente zur Halterung des feststehenden Griffelementes
verwendet werden, wie z. B. Nieten, Rastverbindungen, Schweißverbindungen oder
dergleichen. Ferner empfiehlt es sich, die Griffvorrichtung vertieft im beweglichen
Teil anzuordnen, wobei zu diesem Zweck ein entsprechender Absatz im beweglichen
Teil vorgesehen ist. Hierdurch steht die Griffvorrichtung nur unwesentlich aus der
Oberfläche des beweglichen Teils heraus und ist damit besonders aerodynamisch
ausgestaltet. Durch die weitere im Absatz des beweglichen Teils vorgesehene Vertiefung
wird die Griffmulde für die Griffvorrichtung im beweglichen Teil gebildet.
Damit ist auch eine ergonomische Handhabung der Griffvorrichtung erreichbar.
Zur leichtgängigen mechanischen Betätigung der Griffvorrichtung
ist eine kraftsparende Konstruktion vorgesehen, bei der an einem freien Ende des
beweglichen Griffelementes ein Angriffspunkt für ein mechanisches Verbindungselement,
insbesondere einem Bowdenzug oder ein Gestänge, vorgesehen ist, womit das Schloss
mechanisch betätigbar ist. Zusätzlich ist an dem gegenüberliegenden
Ende (von dem freien Ende) des beweglichen Griffelementes der entsprechende Dreh-
und/oder Schwenkpunkt vorgesehen. Durch die gewählte Anordnung des Dreh- und/oder
Schwenkpunkt zum Angriffspunkt wirkt das bewegliche Griffelement als Hebel, wodurch
eine kleine Betätigungsstrecke des beweglichen Griffelements eine größere
funktionswesentliche Strecke am Angriffspunkt für das Schloss bewirkt. Zweckmäßigerweise
weist dafür das bewegliche Griffelement eine gewisse (Hebel-) Länge auf,
die zumindest der Hälfte der gesamten Länge der Griffvorrichtung entspricht.
Vorteilhafterweise entspricht die Länge des beweglichen Griffelements 60 bis
90% der Gesamtlänge der Griffvorrichtung.
Damit auch das mechanische Verbindungselement gegen Witterungseinflüsse
geschützt ist, ist es denkbar, dass dieses von dem feststehenden Griffelement
umgeben in das bewegliche Teil geführt wird. Außerdem ist somit das mechanische
Verbindungselement vor den Blicken der Benutzer versteckt, wodurch insgesamt ein
wohlgefälliger Eindruck der Griffvorrichtung erzielbar ist. Ebenfalls kann
somit eine gezielte Führung des mechanischen Verbindungselementes innerhalb
der Griffvorrichtung bewirkt werden. Dabei kann das mechanische Verbindungselement
in dieser Führung gleitend gelagert sein, wodurch eine möglichst reibungsfreie
mechanische Betätigung des Schlosses erzielbar ist.
Zweckmäßigerweise kann auch am freien Ende des beweglichen
Griffelementes ein Betätigungssensor vorgesehen sein, der zur elektrischen
Betätigung des Schlosses dient. Dabei liefert der Betätigungssensor ein
entsprechendes Signal, sofern ein Benutzer das bewegliche Griffelement berührt
oder an diesem zieht. Bei dem gegenüberliegenden Ende des beweglichen Griffelementes
ist dagegen der Dreh- und/oder Schwenkpunkt des beweglichen Griffelementes vorgesehen.
Da auch bei dieser Anordnung des beweglichen Griffelementes die Hebelwirkung ausgenutzt
wird, führt eine kleine Betätigungsstrecke, die zum Beispiel durch einen
Zug an dem beweglichen Griffelement verursacht wird, zu einer großen Längenänderung
an dem freien Ende des beweglichen Griffelementes. Folglich kann auch in diesem
Fall von einer Verstärkung oder Vergrößerung der funktionswesentlichen
Strecke gesprochen werden. Damit kann am freien Ende des beweglichen Griffelementes
ein einfacher Schalter als Betätigungssensor eingesetzt werden. Bei diesem
kann sich dann der Schaltzustand ändern, sofern das bewegliche Griffelement
aus der Ruheposition in eine Arbeitsposition überführt wird. Ebenfalls
sind auch andere Betätigungssensoren denkbar, wie z. B. ein Piezo-Element,
ein Hall-Sensor oder dergleichen. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass je
nach Ausführungsform der Griffvorrichtung sowohl das mechanische Verbindungselement
als auch ein elektronischer Betätigungssensor am freien Ende des beweglichen
Griffelementes anordbar sind. Ebenfalls ist eine lineare Führung des beweglichen
Griffelementes im feststehenden Griffelement denkbar, wobei auch in diesem Fall
die Relativbewegung der beiden Griffelemente zueinander durch den Betätigungssensor
erfassbar ist.
Die in dem beweglichen Griffelement vorgesehenen Elektronikelemente
können einen Annäherungssensor, einen Betätigungssensor, eine Antenne
und/oder eine Steuerelektronik umfassen. Selbstverständlich sind auch weitere
Elektronikelemente in dem beweglichen Griffelement denkbar, um einen komfortablen
Zugang zu dem Fahrzeug zu ermöglichen. Die zuvor genannten Elektronikelemente
können zu einem Modul zusammengefasst werden, in dem sie beispielsweise auf
einer Leiterplatte angeordnet sind. Dieses Modul kann dann in dem beweglichen Griffelement,
insbesondere in dem vorgesehenen Hohlraum oder der Ausbuchtung, eingebettet werden.
Selbstverständlich können die entsprechenden Elektronikelemente auch zu
zwei oder mehreren Modulen zusammengefasst werden.
In einer besonderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Griffvorrichtung kann es vorgesehen sein, dass das bewegliche Griffelement quasi
feststehend ausgestaltet ist, wobei eine mechanische Betätigung des Schlosses
nur im Notfall erforderlich ist. Zu diesem Zweck kann an dem beweglichen
Griffelement eine Kraftsperreinheit angreifen, die nur eine Bewegung des beweglichen
Griffelementes zulässt, wenn eine vordefinierte Kraft auf das bewegliche Griffelement
wirkt. Sofern das erfindungsgemäße Griffelement voll funktionsfähig
ist, dass heißt auch ausreichend mit Energie versorgt ist, kann eine rein elektrische
bzw. elektronische Betätigung des Schlosses stattfinden, in dem eine Berührung
oder eine Betätigung an dem beweglichen Griffelement erfasst wird. In diesem
Normalfall findet dann nur eine elektrische Betätigung des Schlosses statt.
Bei einem Notfall dagegen kann dann die erfindungsgemäße Griffvorrichtung
eine mechanische Betätigung des Schlosses ermöglichen. Durch die Kraftsperreinheit
soll eine vorrangige Reihenfolge bei der Betätigung der Griffvorrichtung erzielt
werden, wobei die elektrische Betätigung vorrangig vor der mechanischen Betätigung
erfolgen soll.
Um eine besonders leichte und witterungsbeständige Griffvorrichtung
zu erhalten, kann das feststehende und/oder das bewegliche Griffelement zumindest
ein Kunststoff-Spritzgussteil aufweisen. Dabei kann ein glasfaserverstärkter
Kunststoff zum Einsatz kommen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann zum
Beispiel einen Türaußengriff für ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug,
darstellen. Ebenfalls kann diese Griffvorrichtung auch bei Booten, Kleinflugzeugen
oder dergleichen Verwendung finden.
Ferner ist die Erfindung auch auf ein Fahrzeug, insbesondere ein Kraftfahrzeug
mit einer Griffvorrichtung, nach einem der Ansprüche 1 bis 16 gerichtet.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung detailliert beschrieben werden. Es
zeigen:
1 einen schematischen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße
Griffvorrichtung mit einem mechanischen Verbindungselement und
2 einen vergleichbaren Querschnitt, wie in
1, durch eine weitere erfindungsgemäße Griffvorrichtung,
die nur eine elektrische Betätigung des Schlosses ermöglicht.
In der 1 ist eine erfindungsgemäße
Griffvorrichtung 1 dargestellt, die eine mechanische Betätigung eines
nicht gezeigten Schlosses ermöglicht. Diese Griffvorrichtung 1 weist
ein feststehendes Griffelement 2 und ein bewegliches Griffelement
5 auf, welches an dem feststehenden Griffelement 2 dreh- und/oder
schwenkbar angeordnet ist. Die bogenförmige Griffvorrichtung 1 wird
durch das feststehende Griffelement 2 mittels einem oder mehreren Befestigungselementen
4 mit dem beweglichen Teil 12 fest verbunden. Zu diesem Zweck
kann an dem beweglichen Teil 12 auf der abgewandten Seite der Griffvorrichtung
1 eine Halterung zur Befestigung vorgesehen sein. Diese Halterung ist beispielsweise
auf der Innenseite des beweglichen Teils 12 anzuordnen. Auch ist es denkbar,
dass die Griffvorrichtung 1 direkt mit dem feststehenden Griffelement
2 an dem beweglichen Teil 12 festgeschraubt, gesteckt, genietet
oder verrastet ist. Um die erfindungsgemäße Griffvorrichtung
1 aerodynamisch an dem beweglichen Teil 12 anzuordnen, kann ein
Absatz 14 im beweglichen Teil 12 vorgesehen sein, wodurch die
Griffvorrichtung 1 insgesamt etwas in der Oberfläche des beweglichen
Teils 12 versenkbar ist. Zur ergonomischen Handhabung der Griffvorrichtung
1 kann zwischen der Griffvorrichtung 1 und dem beweglichen Teil
12 eine Griffmulde 13, die insbesondere aus einer Vertiefung in
dem beweglichen Teil 12 besteht, vorhanden sein. Diese Griffmulde
13 ermöglicht einem Benutzer den einfachen Eingriff in die Griffvorrichtung
1, um an dem beweglichen Griffelement 5 zu ziehen, wodurch einerseits
eine Betätigung des Schlosses bewirkt wird und andererseits insgesamt des beweglichen
Teils 12 geöffnet werden kann.
Zur komfortablen Handhabung der Griffvorrichtung 1 sind zusätzlich
Elektronikelemente 8 ausschließlich im beweglichen Griffelement
5 untergebracht. Dabei sind die in der 1 gezeigten
Elektronikelemente 8 als ein Modul 8a ausgestaltet. Dieses Modul
8a ist in einer U-förmigen Ausbuchtung 5b im beweglichen
Griffelement 5 angeordnet. Die untere Seite der U-förmigen Ausbuchtung
5b ist der Griffmulde 13 zugeordnet, um einen stabilen Aufbau
des beweglichen Griffelementes 5 zu erhalten. In der Ausbuchtung
5b kann das Elektronikmodul 8a durch eine Vergussmasse
5c ortsfest gehalten werden. Ebenfalls ist es denkbar, dass das Elektronikmodul
8a selbst mit einer Vergussmasse vergossen ist und über Rast-, Steck-
oder Schraubverbindungen oder dergleichen am beweglichen Griffelement
5 anordbar ausgestaltet ist.
In der 1 ist das bewegliche Griffelement
5 in einer Ruheposition dargestellt. Um eine mechanische Betätigung
des Schlosses zu bewirken, muss ein Bediener an dem beweglichen Griffelement
5 ziehen, wobei dieses dann um einen Drehpunkt 6 in Richtung des
Pfeils 20 drehbar ist. Folglich dreht oder schwenkt das bewegliche Griffelement
5 in das feststehende Griffelement 2 hinein. Nach der Betätigung
des Schlosses kann eine Rückstellung des beweglichen Griffelementes
5 über zumindest ein nicht dargestelltes Federelement erfolgen, wodurch
das bewegliche Griffelement 5 wieder seine Ruheposition einnimmt, in der
es aus dem feststehenden Griffelement 2 zumindest teilweise herausragt.
In einer Arbeitsposition kann dagegen das bewegliche Griffelement 5 komplett
in das feststehende Griffelement 2
hinein gefahren bzw. gedreht sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass
das bewegliche Griffelement 5 parallel bzw. längsverschiebbar verschiebbar
zum feststehenden Griffelement 2 ausgestaltet ist. Zu diesem Zweck ist
dann anstatt des Dreh- oder Schwenkpunktes 6 eine Führung, insbesondere
lineare Führung, zwischen dem feststehenden und dem beweglichen Griffelement
2, 5 vorgesehen.
Da die verwendeten Elektronikelemente 8 Bestandteile eines
Keyless-Entry-Systems sind, ist eine schlüssellose Entriegelung des Schlosses
in dem beweglichen Teil 12 möglich. Dabei kann z. B. eine Annäherung
eines Benutzers an die Griffvorrichtung 1 elektronisch erfasst werden,
um durch die Elektronikelemente 8, die im beweglichen Griffelement
5 angeordnet sind, ein erstes Weck- oder Initialisierungssignal an einen
mobilen ID-Geber zu senden, den ein Benutzer des Fahrzeuges bei sich trägt.
Hierdurch wird dann der ID-Geber geweckt und sendet seinerseits einen Zugangscode,
entweder auch an die Griffvorrichtung 1 oder an die fahrzeugseitige Elektronik,
um den rechtmäßigen Zugang zum Fahrzeug zu veranlassen. Damit diese in
der Griffvorrichtung 1 vorgesehene Elektronikelemente 8 mit Energie
versorgt werden können, kann ein Transponder 10 eingesetzt werden,
der eine drahtlose Energieübertragung zu den Elektronikelementen
8 in der Griffvorrichtung 1 ermöglicht. Dieser Transponder
10 ist an der Innenseite des beweglichen Teils 12 oder an einer
beliebiger Stelle im Fahrzeug anzuordnen. Ebenfalls kann der Transponder
10 auch zu einer drahtlosen Datenübertragung zwischen den Elektronikelementen
8 im beweglichen Griffelement 5 und der fahrzeugseitigen Elektronik
dienen. Darüber hinaus ist es denkbar, dass optional zum Transponder
10 eine drahtbetriebene Energieversorgung der Elektronikelemente
8 erfolgen kann.
Bei der erfindungsgemäßen Griffvorrichtung 1 aus
der 1 greift ein mechanisches Verbindungselement
15 am freien Ende des beweglichen Griffelementes 5, insbesondere
an dem Angriffspunkt 7, an. Die bei der Betätigung auf das Griffelement
5 wirkende Kraft wird indirekt über das mechanische Verbindungselement
15 auf das Schloss übertragen. Ebenfalls ist es denkbar, dass eine
mechanische Betätigung des Schlosses nur im Notfall vorgesehen ist, wobei zusätzlich
eine Kraftsperreinheit 16 auf das bewegliche Griffelement 5 wirken
kann. Diese Kraftsperreinheit 16 kann beispielsweise aus einer Druckfeder
bestehen, die zwischen dem feststehenden Griffelement 2 und dem beweglichen
Griffelement 5 angeordnet ist. Um diese Druckfeder ortsfest zu halten,
können entsprechende Führungen, in Form von Ausnehmungen oder Ausbuchtungen
in dem feststehenden Griffelement 2 und/oder dem beweglichen Griffelement
5 vorgesehen sein. Ebenfalls sind auch andere Ausführungsformen einer
Kraftsperreinheit 16 denkbar, die zum Beispiel aus einer Rastverbindung
bestehen können, die nach Überwindung einer vordefinierten Anfangskraft
eine freie Bewegung des beweglichen Griffelementes 5 erlauben. Folglich
wirkt von diesen Kraftsperreinheiten nicht permanent eine Kraft auf das bewegliche
Griffelement 5.
Der Einsatz der zuvor beschriebenen Kraftsperreinheit 16
ist besonders dann zweckmäßig, wenn im Normalfall eine elektrische oder
elektronische Betätigung des Schlosses durch die Griffvorrichtung
1 vorgesehen ist. Zu diesem Zweck muss eine Berührung oder ein leichtes
Ziehen an dem beweglichen Griffelement 5 über einen entsprechenden
Betätigungssensor 8d erfasst werden. Auch dieser Sensor
8d, der aus einem Piezo-Element, einem Mikroschalter oder dergleichen bestehen
kann, stellt ein Elektronikelement 8 dar.
Um bei einem Defekt in der Fahrzeugelektronik oder einem Stromausfall
eine mechanische Entriegelung des Schlosses zu ermöglichen, kann zusätzlich
ein mechanischer Schließzylinder 3 im feststehenden Griffelement
2 angeordnet sein, der die Funktion des Keyless-Entry-Systems übernimmt.
Sofern die Griffvorrichtung 1 keine Notfunktion zur Entriegelung bzw. Entsicherung
des Schlosses erfüllen soll, kann auf den Schließzylinder 3 verzichtet
werden.
Die erfindungsgemäße Griffvorrichtung 1 kann in
drei Bereiche, nämlich einen ersten Bereich 17, einen mittleren Bereich
18 und einen dritten Bereich 19 eingeteilt werden. In dem ersten
Bereich 17 kann der optional vorgesehene Schließzylinder
3 angeordnet sein. Ebenfalls kann in diesem Bereich das mechanische Verbindungselement
15 durch das feststehende Griffelement 2 in das bewegliche Teil
12 ragen. Zu diesem Zweck ist der Angriffspunkt 7 von dem freien
Ende des beweglichen Griffelements 5 ebenfalls in dem ersten Bereich
17 vorgesehen. Im mittleren Bereich 18 ist die Griffmulde
13 gegenüber der bogenförmigen Griffvorrichtung 1 vorhanden,
in dem auch eine Befestigung der Griffvorrichtung 1 schwer zu realisieren
ist. Dagegen dient der dritte Bereich 19, der in der vom Schließzylinder
3 abgewandten Seite angeordnet ist, zur Befestigung des feststehenden Griffelementes
2 am beweglichen Teil 12. Im mittleren oder dritten Bereich
18, 19 kann der Dreh- oder Schwenkpunkt 6 des beweglichen
Griffelementes 5 vorgesehen sein. Um die beschriebene Hebelwirkung des
beweglichen Griffelementes 5 zu erhöhen, ist der Drehpunkt
6 möglichst an die Außenseite der Griffvorrichtung
1 im dritten Bereich zu legen. Dafür ist es notwendig, dass das bewegliche
Griffelement 5 entsprechend lang ausgestaltet ist. Es sei an dieser Stelle
angemerkt, dass auch eine spiegelbildliche Anordnung des beweglichen Griffelementes
5 in dem feststehenden Griffelement 2 denkbar ist. Hierdurch würde
im Wesentlichen eine Vertauschung des Dreh- oder Schwenkpunktes 6 mit dem
Angriffspunkt 7 stattfinden. Dementsprechend würde
auch das mechanische Verbindungselement 15 nicht im ersten Bereich
17 nahe des Schließzylinders 3 angeordnet werden, sondern
im dritten Bereich 19 nahe des Befestigungselementes 4.
Die 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Griffvorrichtung 1. Hierbei findet die Energieversorgung der Elektronikelemente
8 im beweglichen Griffelement 5 über eine elektrische Leitung
11 statt. Diese Leitung 11 kann mehradrig ausgestaltet sein, und
auch zur Datenübertragung dienen. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Elektronikelemente 8 in einem Hohlraum 5a angeordnet,
wobei das bewegliche Griffelement 5 in diesem Fall insbesondere aus einem
Kunststoffteil bestehen kann. Auch diese Elektronikelemente 8 können
durch eine Vergussmasse 5c gegen Erschütterungen, Wettereinflüsse
oder dergleichen geschützt untergebracht sein. In diesem Ausführungsbeispiel
findet ausschließlich eine elektrische bzw. elektronische Betätigung des
Schlosses statt, um das bewegliche Teil 12, was vorliegend aus einer Kraftfahrzeugtür
besteht, vornehmen zu können. Dabei ist am freien Ende des beweglichen Griffelementes
5, welches gegenüber dem feststehenden Ende, das den Dreh- bzw. Schwenkpunkt
6 enthält, ein Betätigungssensor 8d angeordnet. Dieser
Betätigungssensor 8d erfasst eine Berührung oder Zugkraft auf
das bewegliche Griffelement 5, da sich die Andruckskraft bzw. der Abstand
zwischen dem Betätigungssensor 8d und einem Kontaktelement
9 verändert. Das verstellbare Kontaktelement 9 kann zur Feinjustierung
des Betätigungssensors 8d oder des beweglichen Griffelementes
5 nach der Montage der Griffvorrichtung 1 dienen. Hierzu kann
das Kontaktelement 9 z. B. schraubbar an dem feststehenden Griffelement
2 oder dem beweglichen Teil 12 angeordnet sein. Außerdem
kann das bewegliche Griffelement 5 in seiner Ruheposition mit seinem freien
Ende an einem Anschlag an dem beweglichen Teil 12 zu liegen kommen, wie
in 2 gezeigt.
Wird von der Griffvorrichtung 1, insbesondere den Elektronikelementen
8, die aus einer Antenne 8b, einem Annäherungssensor
8c, einem Betätigungssensor 8d und/oder einer Steuerelektronik
8e bestehen können, eine Annäherung eines Benutzers erfasst,
so wird der zuvor beschriebene Weck- oder Initialisierungsablauf für einen
mobilen ID-Geber gestartet. Sofern das Keyless-Entry-System einen entsprechenden
Identifizierungscode von dem mobilen ID-Geber erhalten hat, sorgt es für eine
Entsicherung des Schlosses, damit ein anschließendes Öffnen des beweglichen
Teils 12 möglich wird. Die nach der Annäherung erfolgte Berührung
oder Betätigung des beweglichen Griffelementes 5 kann ebenfalls durch
die zuvor genannten Elektronikelemente 8 erfasst werden, wodurch ein entsprechendes
Signal an eine fahrzeugseitige Steuereinheit oder direkt an das elektromechanische
Schloss weiterleitbar ist. Auch in der 2 sind nicht
sämtliche mechanische Bestandteile der Griffvorrichtung 1 dargestellt,
um einen besseren Überblick zu ermöglichen. So wurde zum Beispiel auf
die Darstellung des Federelementes zur Rückstellung des beweglichen Griffelementes
5 in die Ruheposition verzichtet.
Ebenfalls kann bei dem Ausführungsbeispiel aus 2
noch ein mechanisches Verbindungselement 15 zur mechanischen Betätigung
des Schlosses im Notfall vorgesehen sein. Zusätzlich kann auch die bereits
beschriebene Kraftsperreinheit 16 in diesem Ausführungsbeispiel angeordnet
werden.
Abschließend sei noch erwähnt, dass auch eine beliebige
Kombination der technischen Merkmale der Griffvorrichtung 1 aus den einzelnen
Ausführungsbeispielen möglich ist, so lange diese sich nicht explizit
ausschließen. Ebenfalls können die dargestellten Ausführungsbeispiele
der Griffvorrichtung 1 weitere nicht gezeigte elektrische, elektronische
oder mechanische Bauteile enthalten.
- 1
- Griffvorrichtung
- 2
- feststehendes Griffelement
- 3
- Schließzylinder
- 4
- Befestigungselement, Schraube od. dergl.
- 5
- bewegliches Griffelement
- 5a
- Hohlraum
- 5b
- Ausbuchtung
- 5c
- Vergussmasse
- 6
- Dreh- bzw. Schwenkpunkt
- 7
- Angriffspunkt
- 8
- Elektronikelemente (als Modul)
- 8a
- Modul
- 8b
- Antenne
- 8c
- Annäherungssenor
- 8d
- Betätigungssensor
- 8e
- Steuerelektronik
- 9
- verstellbares Kontaktelement
- 10
- Transponder
- 11
- Leitung für 8
- 12
- bewegliches Teil, insbesondere Tür, Klappe od. dergl.
- 13
- Griffmulde
- 14
- Absatz
- 15
- Mechanische Verbindungselement
- 16
- Kraftsperreinheit
- 17
- erster Bereich
- 18
- mittleren Bereich
- 19
- dritter Bereich
- 20
- Pfeil für Bewegungsrichtung von 5