Die Erfindung betrifft eine Luftmischvorrichtung für Lüftungs-
oder Klimaanlagen in Gebäuden, deren Gehäuse über zumindest drei
Lufteinlassöffnungen sowie wenigstens eine Luftauslassöffnung verfügt
und bei der zwischen Lufteinlassöffnung und Luftauslassöffnung zumindest
eine durch mehrere zwangsgesteuerte Strömungsprofile in Lamellen- oder Jalousienform
gebildete Luftleiteinrichtung angeordnet ist.
Luftmischvorrichtungen sind dazu geeignet, luftförmige Medien
unterschiedlicher stofflicher Zusammensetzung oder mit verschiedenen thermischen
Eigenschaften zu vermengen. Derartige Luftmischvorrichtungen weisen daher mehrere
Lufteinlassöffnungen auf und führen das innerhalb der Luftmischvorrichtung
vermengte Medium über die wenigstens eine Luftauslassöffnung an die Umgebung
beziehungsweise ein Folgesystem oder Folgegerät ab. Die Luftleiteinrichtung
ist zwischen der Lufteinlassöffnung und der Luftauslassöffnung zur Führung
und Verbindung der Einzelströmungen vorhanden. Aus der DE
38 15 081 A1 und der DE 43 29 646
A1 sind jeweils unterschiedliche Ausführungen derartiger Luftleiteinrichtungen
bekannt. Diese Luftleiteinrichtungen werden beispielsweise vor den Lufteinlassöffnungen
angeordnet, um den zugeführten Luftstrom in eine vordefinierte Richtung zu
leiten. Die Luftmischvorrichtung nach der DE
38 15 081 A1 verfügt ferner über zwei Lufteinlassöffnungen
sowie eine Luftauslassöffnung. Die Luftleiteinrichtung ist als eine lamellenartige
Jalousie ausgeführt, wobei die einzelnen Lamellen oder Jalousien der Luftleiteinrichtung
zur Umlenkung des Luftstromes verstellbar ausgeführt sind. Durch eine zwischen
den Lamellen oder Jalousien bestehende Kopplung sind diese zwangsgesteuert und können
so gruppenweise in der gleichen Richtung bewegt werden.
Den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen ist gemein,
dass sie jeweils für einen speziellen Einsatzzweck und Einsatzort konzipiert
werden und daher nach ihrer Herstellung nicht variabel verwendbar sind.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Luftmischvorrichtung bereitzustellen,
die im Sinne eines Baukastensystems flexibel gestaltet und am jeweiligen Einsatzort
den vorherrschenden Bedingungen angepasst werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Patentansprüche
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand untergeordneter
Ansprüche.
Zur Lösung der Aufgabenstellung schlagen die Erfinder vor, eine
Luftmischvorrichtung für Lüftungs- oder Klimaanlagen in Gebäuden,
deren Gehäuse über zumindest drei Lufteinlassöffnungen sowie wenigstens
eine Luftauslassöffnung verfügt und bei der zwischen Lufteinlassöffnung
und Luftauslassöffnung zumindest eine durch mehrere zwangsgesteuerte Strömungsprofile
in Lamellen- oder Jalousienform gebildete Luftleiteinrichtung angeordnet ist, dahingehend
weiterzubilden, dass die Luftleiteinrichtung den Innenraum des Gehäuses in
mindestens drei Kammern unterteilt, von denen wenigstens zwei Kammern jeweils mindestens
eine der Lufteinlassöffnungen aufweisen.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung steht eine Luftmischvorrichtung
zur Verfügung, die ein Maximum an flexiblen Einsatzmöglichkeiten bietet.
Das vorhandene Gehäuse kann mit verschiedenen Lufteinlassöffnungen versehen
werden.
Zur Optimierung der Strömungsführung innerhalb der Luftmischvorrichtung
schlagen die Erfinder weiterhin vor, die Luftleiteinrichtung mit mehreren Strömungsprofilen
auszustatten. Die damit einhergehende Aufteilung der Luftvolumina und deren Umlenkung
ermöglicht eine optimierte Führung und Vermischung der Luft innerhalb
der Luftmischvorrichtung.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist auch darin zu sehen, dass
die Strömungsprofile den Innenraum des Gehäuses in mindestens drei Kammern
unterteilen, von denen wenigstens zwei Kammern jeweils mindestens eine der Lufteinlassöffnungen
aufweisen. Durch diese Zergliederung des Innenraumes des Gehäuses in mehrere
Kammern kann die zugeführte Luft variierbar durchmischt werden, was die Variantenvielfalt
des an der Luftauslassöffnung zur Verfügung stehenden Luftgemisches erheblich
erhöht. Die Aufteilung in Kammern ermöglicht ferner unter Zuhilfenahme
der Strömungsprofile eine sehr genaue Dosierung der zu vermengenden Luft.
Zur Lösung der Aufgabenstellung schlagen die Erfinder gemäß
einer Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die Luftmischvorrichtung mindestens
eine zu mehreren der Lufteinlassöffnungen passende Abdeckung zum abdichtenden
Verschluss wenigstens einer der Lufteinlassöffnungen aufweist.
In Abhängigkeit von den Eigenschaften des an der Luftauslassöffnung
bereitzustellenden Luftgemisches kann somit eine beziehungsweise können mehrere
der am Gehäuse vorhandenen Lufteinlassöffnungen durch die erfindungsgemäße
Abdeckung abgedeckt sein. Dabei ist nicht an eine Abdeckung gedacht, die im Sinne
einer Verschlussklappe geöffnet und geschlossen werden kann. Vielmehr wird
die Abdeckung einmalig vor Ort montiert und verbleibt am Gehäuse der Luftmischvorrichtung.
Durch die mit der Erfindung geschaffene Möglichkeit,
zahlreiche standardisierte Bauteile einzusetzen, kann die Fertigung einer erfindungsgemäßen
Luftmischvorrichtung gegenüber bekannten Ausführungen extrem vereinfacht
werden, so dass diese kostengünstig herstellbar ist. Darüber hinaus lassen
sich mit der angegebenen Lösung auch Lagerhaltungskosten erheblich reduzieren,
da die Zahl der Bauteile insgesamt vermindert wird.
Die vor die Lufteinlassöffnung montierte Abdeckung dichtet die
betroffene Lufteinlassöffnung vollständig ab und vermeidet somit das unerwünschte
Eindringen von Luft auf diesem Weg. Es kann dennoch von Vorteil sein, wenn die Abdeckung
lösbar mit dem Gehäuse verbunden ist. So werden beispielsweise Wartungs-
oder Reparaturarbeiten erheblich vereinfacht. Die Abdeckung wird in diesem Fall
demontiert, so dass die Luftmischkammer vom Bereich der zuvor abgedeckten Lufteinlassöffnung
her zugänglich ist. Aus diesem Grunde sieht eine Weiterbildung der Erfindung
die lösbare Befestigung der Abdeckung am Gehäuse der Luftmischvorrichtung
vor.
Zur Verbindung der Abdeckung mit dem Gehäuse ist es möglich,
diese am Gehäuse anzuschrauben oder mittels einer Schnappverbindung zu befestigen.
Darüber hinaus kann die Abdeckung auch innerhalb einer am Gehäuse hierfür
vorhandenen Führung aufgenommen sein. Von Bedeutung ist lediglich, dass eine
luftdichte Befestigung der Abdeckung vor der Lufteinlassöffnung geschaffen
wird.
Das mit der erfindungsgemäßen Lösung angestrebte Ziel
einer erheblichen Vereinfachung der baulichen Ausführung einer Luftmischvorrichtung
kann in verbesserter Weise erreicht werden, wenn die Strömungsprofile direkt
mit dem Gehäuse verbunden beziehungsweise unmittelbar im Gehäuse gelagert
sind. Durch diese Befestigung oder Lagerung der Strömungsprofile im Innenraum
des Gehäuses kann ein normalerweise erforderlicher Rahmen eingespart werden.
Damit vereinfacht sich der Aufbau einer erfindungsgemäßen Luftmischvorrichtung
erheblich.
Die als Lamellen oder Jalousien ausführbaren Strömungsprofile
werden bevorzugt derart innerhalb der Luftmischvorrichtung angeordnet, dass sie
den gesamten Strömungsquerschnitt der Luftmischvorrichtung zwischen Lufteinlassöffnung
und Luftauslassöffnung vollständig durchsetzen. Damit entstehen die zuvor
bereits erwähnten Kammern zur Aufteilung des Innenraumes des Gehäuses
ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen.
Die Strömungsprofile stellen bei bekannten Luftmischvorrichtungen
häufig ein erhebliches Problem dar, weil sie durch den an ihnen vorbei geführten
Luftstrom dazu neigen, Geräusche zu erzeugen. Darüber hinaus sind die
bislang erzielbaren Vermischungsqualitäten der zu vermischenden Luft unbefriedigend.
Aus diesem Grund schlagen die Erfinder entsprechend einer weiteren Ausführungsvariante
vor, die Strömungsprofile im Querschnitt betrachtet V- oder L-förmig in
dem Gehäuse anzuordnen. Es hat sich herausgestellt, dass der somit gegebene
Anströmwinkel, der sich aus der Neigung der Strömungsrichtung der aus
den Lufteinlassöffnungen austretenden Luft in Bezug zu den Strömungsprofilen
ergibt, zu einer minimalen Geräuschentstehung führt.
Weiterhin lassen sich Verbesserungen hinsichtlich der Strömungsführung
innerhalb der Luftmischvorrichtung dadurch erreichen, dass jedes der Strömungsprofile
im Querschnitt betrachtet eine Flügelform ähnlich einem Flugzeugflügel
aufweist. Hieraus ergeben sich auch die Vorteile, dass die miteinander kontaktierenden
Strömungsprofile im geschlossenen Zustand eine optimale Abdichtung ergeben,
ohne dass zusätzliche aufwendige Abdichtmaßnahmen im Randbereich der Strömungsprofile
erforderlich werden. Die schmalen Seiten dieser als Flügelform ausgeführten
Strömungsprofile können sich dabei im geschlossenen Zustand an die breiteren
Seiten der nächstgelegenen Strömungsprofile anlegen und erzeugen damit
eine Dichtwirkung. Durch die flügelähnliche Krümmung der Strömungsprofile
wird zudem eine turbulente Strömung erzeugt, die eine optimierte Luftvermischung
innerhalb der Luftmischvorrichtung gestattet.
Um die Strömungsprofile innerhalb der Luftmischvorrichtung bewegen,
das heißt öffnen oder schließen zu können, schlagen die Erfinder
ferner vor, dass diese Strömungsprofile über ein Getriebe oder Gestänge
miteinander verbunden und mittels des Getriebes oder Gestänges einzeln, gruppenweise
und/oder insgesamt verstellbar ausgeführt sind. Da, wie eingangs bereits erwähnt,
die erfindungsgemäße Luftmischvorrichtung mehrere Lufteinlassöffnungen
aufweist, kann durch eine derartige Verstelleinrichtung innerhalb der Luftmischvorrichtung
die Luftführung optimiert werden. Die Möglichkeiten dabei sind so weit
gehend, dass sogar einzelne Luftzuführungen gänzlich abschaltbar sind,
indem die Strömungsprofile verschlossen werden. Weiterhin lassen sich die Strömungsprofile
in beliebiger Stellung fixieren, das heißt, sie können sowohl vollständig
geschlossen oder geöffnet sein oder eine beliebige Zwischenstellung einnehmen.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann das Getriebe aus
mit den Strömungsprofilen verbundenen Zahnrädern, Riemen oder Gestängen
bestehen beziehungsweise diese aufweisen. Von Bedeutung ist lediglich, dass die
zuvor erwähnte Ansteuerung der Strömungsprofile über dieses Getriebe
ermöglicht wird.
Zum Betrieb beziehungsweise zum Verstellen der Strömungsprofile
kann in an sich bekannter Weise ein Elektromotor Verwendung finden, der seinerseits
mit dem Getriebe verbunden wird. Ein Vorteil eines Getriebes zur Verstellung der
Strömungsprofile ist darüber hinaus auch darin zu sehen, dass der Elektromotor
während seines Betriebes nicht die Drehrichtung wechseln muss, sondern der
Drehrichtungswechsel über das Getriebe umsetzbar ist. Damit lassen sich die
Strömungsprofile ohne großen Aufwand öffnen und schließen und
als Elektromotor sind sehr einfache und damit kostengünstige Motoren einsetzbar.
Neben den erwähnten Regelungsmöglichkeiten der Luftströmung
innerhalb der Luftmischvorrichtung ist es auch möglich, dass zumindest eine
Lufteinlassöffnung beziehungsweise Luftauslassöffnung einen variablen
Öffnungsquerschnitt aufweist. Über einen derartig variabel gestaltbaren
Öffnungsquerschnitt lässt sich die Zu- beziehungsweise Abführung
der Luft ebenfalls oder zusätzlich steuern.
Gemäß einer Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens können
die variablen Öffnungsquerschnitte der Lufteinlassöffnung beziehungsweise
der Luftauslassöffnung verstellbare Leitgitter, Lamellen oder Schieber aufweisen
beziehungsweise sein. Die Einstellung des Öffnungsquerschnittes der Lufteinlassöffnung
oder der Luftauslassöffnung kann dabei einmalig erfolgen oder während
des Betriebs veränderbar vorgesehen werden.
Eine sinnvolle und sehr einfache Lösung kann auch darin bestehen,
dass zumindest eine Abdeckung die hierfür vorgesehene Lufteinlassöffnung
nur teilweise abdeckt. Damit lässt sich eine Querschnittsreduzierung der Lufteinlassöffnung
und folglich eine Einschränkung des zur Luftmischvorrichtung zuführbaren
Luftvolumenstromes mit wenig Aufwand vor Ort realisieren.
Die Erfinder haben auch erkannt, dass es für die Handhabung der
Luftmischvorrichtung und Verbesserung der Strömungsführung sinnvoll sein
kann, wenn die Strömungsprofile Gruppen von Strömungsprofilen bilden,
die wechselseitig zwangsgesteuert sind. Dies bedeutet, dass eine erste und eine
zweite Gruppe Strömungsprofile wechselseitig geöffnet und geschlossen
werden können. Hierdurch können beispielsweise wechselweise zwei zugeführte
Luftströme beeinflusst, das heißt stärker gedrosselt oder weiter
geöffnet werden.
Da die erfindungsgemäße Luftmischvorrichtung in einem hierzu
geeigneten Gehäuse untergebracht ist, kann es von Vorteil sein, wenn dieses
insgesamt auswechselbar ausgeführt wird.
Somit lassen sich beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an
einer Luftmischvorrichtung ohne nennenswerte Ausfälle des Gesamtsystems realisieren.
Die Luftmischvorrichtung ist insbesondere als integraler Bestandteil
einer Gebäudeklimaanlage oder einer Gebäudeluftversorgungsanlage einsetzbar.
Die erwähnten Vorteile lassen sich in diesem Bereich und bei einer Verwendung
der Luftmischvorrichtung für den Einsatz in Gebäuden am besten ausnutzen.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren näher beschrieben,
wobei nur die zum Verständnis der Erfindung notwendigen Merkmale in zum Teil
stark vereinfachter Weise dargestellt sind. Dabei sind jeweils gleiche Bauteile
oder Baueinheiten mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
Die Figuren zeigen im einzelnen:
1: eine Explosivdarstellung einer Ausführungsvariante
einer erfindungsgemäßen Luftmischvorrichtung;
2: einen Querschnitt durch das Gehäuse einer Luftmischvorrichtung
mit Blick auf die Strömungsprofile, mit zwei unterschiedlichen Öffnungszuständen
der Strömungsprofile;
3: vier Einzeldarstellungen verschiedener Luftführungen;
4: eine Explosivdarstellung einer erfindungsgemäßen
Luftmischvorrichtung in Kombination mit einem Ventilator und einem nachgeschalteten
Wärmetauscher.
Die 1 stellt eine Luftmischvorrichtung
in einer Explosivdarstellung dar. Dabei weist ein insgesamt kastenförmig ausgeführtes
und mit 1 bezeichnetes Gehäuse insgesamt drei Lufteinlassöffnungen
2, 3, 4 auf. Die Lufteinlassöffnungen
2, 3, 4 sind jeweils durch ein Leitgitter 15
gekennzeichnet, wobei die Lufteinlassöffnung 2 ein Leitgitter
15.1, die Lufteinlassöffnung 3 ein Leitgitter 15.2
und die Lufteinlassöffnung 4 ein Leitgitter 15.3 aufweist.
Im hinteren Bildteil der Darstellung in 1 befindet
sich die Luftauslassöffnung 5, über die die vermischte Luft an
die Umgebung oder ein Folgegerät beziehungsweise ein Folgesystem abgegeben
wird. Innerhalb des Gehäuses 1 befinden sich mehrere Strömungsprofile
8, die den Innenraum des Gehäuses 1 in insgesamt drei Kammern
10, 11, 12 unterteilen. Die Kammern 10,
11, 12 sind in der 2 besser erkennbar.
Von Bedeutung ist insbesondere, dass die Strömungsprofile 8 innerhalb
des Gehäuses 1 eine V-förmige Anordnung aufweisen. Entsprechend
der Erfindung ist eine der Lufteinlassöffnungen durch eine Abdeckung
7 dauerhaft abgedeckt. Die Abdeckung 7 wird gemäß der
Darstellung in 1 vor der Lufteinlassöffnung
4
befestigt. Somit kann die Luftzuführung im vorliegenden Fall
ausschließlich über die Lufteinlassöffnungen 2 und
3 erfolgen, während die Lufteinlassöffnung 4 abgedichtet
verschlossen ist. Die Strömungsprofile 8 weisen einseitig Zahnräder
14 auf, die insgesamt ein Getriebe 13 bilden. Über dieses
Getriebe 13, das mit einem Elektromotor als Antrieb gekoppelt ist, sind
die Strömungsprofile 8 verstellbar. Sie können vom geschlossenen
Zustand in einen vollständig geöffneten Zustand überführt werden
und auch jede beliebige Zwischenstellung einnehmen. Dabei ist es möglich, die
Strömungsprofile 8 einzeln, gruppenweise oder gemeinsam zu bewegen.
Das Getriebe 13 ist in der 1 lediglich auf
einer Seite der Strömungsprofile 8 vorhanden. Selbstredend kann dieses
auch beidseitig an den Strömungsprofilen 8 vorgesehen werden.
In der 2 sind zwei unterschiedliche Darstellungen
desselben Schnittverlaufes durch das Gehäuse 1 der Luftmischvorrichtung
gezeigt. In dem Innenraum 9 des Gehäuses 1 werden durch die
V-förmig angeordneten Strömungsprofile 8 drei Kammern
10, 11 und 12 gebildet. Die Kammern 10 und
11 sind mit je einer Lufteinlassöffnung 2 beziehungsweise
3 versehen.
Bei der im Bildteil a) dargestellten Variante sind die Strömungsprofile
8 einer ersten Gruppe von Strömungsprofilen 8.1 in einer
Anordnung ausgerichtet, die die Lufteinlassöffnung 3 und damit die
Kammer 10 verschließen. Hier wird folglich keine Luft in die Luftmischkammer
eingelassen. Im Gegensatz hierzu ist eine zweite Gruppe Strömungsprofile
8.2 vollständig geöffnet, so dass über die Lufteinlassöffnung
2 in die Kammer 11 einströmende Luft von der Kammer
11 weiter in Richtung Luftauslassöffnung 5 geführt werden
kann. Zur Verstellung der Strömungsprofile 8 dienen die in den Bildern
a) und b) der 2 gezeigten Zahnräder
14 des Getriebes 13. Die Strömungsprofile 8 der
ersten Gruppe 8.1 sind mit den Strömungsprofilen 8 der zweiten
Gruppe 8.2 wechselseitig zwangsgesteuert.
Im Bild b) der 2 ist eine andere Situation
dargestellt, die jedoch ebenfalls eine wechselseitige Zwangssteuerung der Strömungsprofile
8 zeigt. Hier wird die Lufteinlassöffnung 3 und die sich
in Strömungsrichtung dahinter befindende Kammer 10 mit Luft versorgt.
Die Strömungsprofile 8 sind derart gestellt, dass eine Luftströmung
von der Kammer 10 zur Luftauslassöffnung 5 möglich ist.
Bei der in Bild b) der
2 gezeigten Kammer 11 ist hingegen die über
die Lufteinlassöffnung 2 zugeführte Luft durch die gesperrte
Stellung der Strömungsprofile 8 nicht in der Lage, zur Luftauslassöffnung
5 zu strömen. Die Kammer 11 ist damit geschlossen.
In der 3 ist in vier unterschiedlichen
Darstellungen a), b), c) und d) je eine mögliche Gestaltung einer erfindungsgemäßen
Luftmischvorrichtung mit entsprechender Darstellung der Luftführung gezeigt.
Der Luftmischvorrichtung ist in Strömungsrichtung der Luft betrachtet, ein
in der Figur nicht sichtbarer Ventilator und ein Wärmetauscher 16
nachgeschaltet. Dieser kann zum Entzug von Wärme der zugeführten Luft
beziehungsweise zur Erwärmung dieser Luft verwendet werden.
Im Bildteil a) der 3 wird der Lufteinlassöffnung
3 ein „Luftstrom 1" und der Lufteinlassöffnung 2 ein
„Luftstrom 2" zugeführt. Die Lufteinlassöffnung 4 ist
durch die Abdeckung 7 verschlossen. Beide Luftströme werden innerhalb
des Gehäuses 1 der Luftmischkammer vermischt und treten über
die Luftauslassöffnung 5 in den Wärmetauscher 16 aus.
Von hier werden sie an ein Folgesystem oder die Umgebung abgegeben.
Im Bildteil b) der 3 tritt der „Luftstrom
1" über die Lufteinlassöffnung 3 und der „Luftstrom 2"
über die Lufteinlassöffnung 4 in die Luftmischvorrichtung ein.
Die Lufteinlassöffnung 2 ist in diesem Beispiel durch die Abdeckung
7 verschlossen.
Bei der Darstellung im Bildteil c) der 3
ist die Lufteinlassöffnung 3 durch eine Abdeckung 7 verschlossen.
Hierbei dienen die Lufteinlassöffnungen 2 und 4 jeweils als
Einlass für den „Luftstrom 1" beziehungsweise den „Luftstrom
2" in die Luftmischvorrichtung.
Letztlich zeigt der Bildteil d) der 3
eine Ausführungsform, bei der keine Abdeckung vorgesehen ist. Vielmehr werden
hier drei Luftströme, nämlich der „Luftstrom 1", der „Luftstrom
2" und der „Luftstrom 3" unterschiedlicher Konsistenz oder Temperatur den
vorhandenen Lufteinlassöffnungen 2, 3, 4 zugeführt
und nach ihrer Durchmischung über die Luftauslassöffnung 5 in
den Wärmetauscher 16 abgeführt. Von hier werden sie an ein Folgesystem
oder die Umgebung abgegeben.
In 4 ist die Baueinheit, bestehend aus
der Luftmischvorrichtung und einem in Strömungsrichtung betrachtet der Luftmischvorrichtung
nachgeschalteten Wärmetauscher 16, in einer Explosivdarstellung gezeigt.
Bei dieser Ausführung ist die Lufteinlassöffnung 4 durch die
Abdeckung 7 verschlossen, so dass Luft lediglich durch die Lufteinlassöffnungen
2 und 3 in die Luftmischvorrichtung einströmen kann. Nach
dem Durchmischen der Luft in der gewünschten Weise wird das Luftgemisch durch
den Ventilator und den Wärmetauscher 16 zur Luftauslassöffnung
5 geführt und von dort entweder an die Umgebung oder an nachfolgende
Baueinheiten abgegeben. Erkennbar ist aus der 4 ferner,
dass die Lufteinlassöffnungen mit Leitgittern 15 ausgestattet sind.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten Merkmale der Erfindung
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
- 1
- Gehäuse
- 2
- Lufteinlassöffnung
- 3
- Lufteinlassöffnung
- 4
- Lufteinlassöffnung
- 5
- Luftauslassöffnung
- 6
- Luftleiteinrichtung
- 7
- Abdeckung
- 8
- Strömungsprofil
- 8.1
- erste Gruppe Strömungsprofile
- 8.2
- zweite Gruppe Strömungsprofile
- 9
- Innenraum
- 10
- Kammer
- 11
- Kammer
- 12
- Kammer
- 13
- Getriebe oder Gestänge
- 14
- Zahnrad
- 15, 15.1, 15.2, 15.3
- Leitgitter, Lamellen, Schieber
- 16
- Wärmetauscher