Die Erfindung betrifft ein Türsystem, beinhaltend mindestens
ein Türelement zum öffnen und Schließen eines Öffnungsabschnitts,
eine das jeweilige Türelement bewegbar aufnehmende Türhalterung sowie
mindestens ein vertikal angeordnetes Identifizierungssystem für Personen, Gegenstände
oder dergleichen und/oder mindestens eine vertikal angeordnete Luftschleiereinrichtung,
die sich im Wesentlichen über die gesamte Höhe des Öffnungsabschnitts
erstreckt und einen den Öffnungsabschnitt abschirmenden Luftschleier erzeugt,
wobei die Luftschleiereinrichtung unabhängig von dem zum Einsatz gelangenden
bewegbaren Türelement, in horizontaler Richtung verschiebbar vorgesehen ist,
nach Patentanmeldung 10 2005 031 443.0.
Derartige Türsysteme sind beispielsweise der DE-C
38 06 234 der DE-A 102 24 527
der DE-A 102 24 524 sowie der
DE-A 103 31 742 zu entnehmen.
Die jeweilige Luftschleiereinrichtung ist hierbei entweder im Bereich
der Türhalterung stationär oder aber – bei Einsatz im Bereich von
Schiebetüren – mit dem Türelement in Öffnungs- und Schliessrichtung
bewegbar. Bei stationären Anordnungen ist der Einsatzbereich der Luftschleiereinrichtung
bezüglich der Länge des jeweils zu erzeugenden Öffnungsabschnittes
begrenzt.
Ist die Luftschleiereinrichtung mit dem jeweiligen Türelement
bewegbar, so wird selbiges verhältnismäßig schwer, was sich wiederum
nachteilig auf die das Türelement bewegenden Antriebselemente auswirkt. infolge
der zum Teil klobigen Bauform, insbesondere, wenn die Luftschleiereinrichtung mit
der Tür verfährt, kann hier ein Bereich gebildet werden, an welchem die
Unfallgefahr nicht ganz ausgeschlossen werden kann.
Ziel des Erfindungsgegenstandes ist es, das in der Hauptpatentanmeldung
beschriebene Türsystem dahingehend weiter zu bilden, dass bei Erhöhung
der Sicherheit eine Optimierung hinsichtlich der Einzelfunktionen der das Türsystem
bildenden Elemente es zu einer gegenüber dem Stand der Technik verbesserten
und universell einsetzbaren Bauform kommt.
Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Luftschleiereinrichtung
im Bereich mindestens einer, oberhalb der jeweiligen Türhalterung vorgesehenen
horizontal verlaufenden Führungsschiene verschiebbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Türsystems
sind den zugehörigen Unteransprüchen zu entnehmen.
Durch die erfindungsgemäße Trennung der Luftschleiereinrichtung
einerseits vom Türelement und andererseits von der Türhalterung kann somit
flexibel auf jedes herkömmliche Türsystem, beispielsweise gebildet durch
eine Flügeltür, eine Schiebetür oder eine Falttür, reagiert
werden. Die Türelemente haben nun wieder ihr gewöhnliches Gewicht, bzw.
die Türhalterungen müssen nicht in entsprechender Weise bautechnisch angepasst
werden, um die jeweilige Luftschleiereinrichtung aufnehmen zu können. Die Luftschleiereinrichtung
kann bedarfsweise manuell oder aber über separate Antriebselemente verschoben
werden, so dass sie bezüglich der zur Erzeugung des Luftschleiers jeweils erforderlichen
Luftmengen flexibel an die Länge der jeweiligen Durchgangsöffnung angepasst
werden kann.
Die Funktionen der einzelnen Elemente bleiben erhalten, wobei nun
auch die Luftschleiereinrichtung, eine für sich gesehen, individuelle Funktionseinheit
bildet. Im Gegensatz zum Stand der Technik wird hiermit eine noch optimalere Anpassung
an bauliche Gegebenheiten herbeigeführt, so dass der Erfindungsgegenstand ein
großes Einsatzspektrum hat.
Die Luftschleiereinrichtung wird vorteilhafterweise gebildet durch
ein, Luftansaug-, Luftführ- und Luftauslassmittel beinhaltendes, Gehäuse,
respektive einzelne, zu einem Gehäuse zusammensetzbare Segmente, wobei das
Gehäuse an seinem freien oberen Ende Führungsmittel aufweist, die oberhalb
des jeweiligen Türelementes innerhalb dort vorgesehener Führungsschienen
verschiebbar sind.
Bei Ausbildung des Türelementes als Schiebetürelement, respektive
als Falttürsegment, kann die Luftschleiereinrichtung bedarfsweise steuerungstechnisch
so vorgesehen werden, dass sie getrennt oder zusammen mit dem jeweiligen Schiebetürelement,
respektive Falttürsegment, verschoben werden kann. Die Art und Ausgestaltung
der Führung ist für den Erfindungsgedanken unerheblich und wird vom Fachmann
in angemessener Weise – auch abhängig von der Länge des Öffnungsabschnittes
– technisch ausgeführt werden.
Dadurch, dass die sich über Teile der Gehäusehöhe bzw.
durchgehend erstreckenden, düsenartig ausgebildeten Schlitze einstellbar sind,
können in Abhängigkeit von der Länge des gewählten Öffnungsabschnittes
unterschiedliche Ausströmwinkel für die Luft, beispielsweise in Richtung
der Atmosphäre, eingestellt werden. In gleichem Sinne kann das vorteilhafter
Weise innerhalb des Gehäuses angeordnete Gebläse, bedarfsweise in Kombination
mit einer Heiz- oder Kühleinrichtung, ebenfalls gezielt angesteuert werden,
so dass in Abhängigkeit von der Länge des gewählten Öffnungsabschnittes
auch nur der hierfür notwendige Luftmengenanteil produziert wird,
um den Luftschleier über die Höhe des jeweiligen Türelementes zu
erzeugen und aufrecht zu erhalten.
Einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß kann im Bereich
der Luftschleiereinrichtung mindestens ein als Identifizierungssystem einsetzbarer
Sensor zur Überwachung vorgesehen werden, der in Wirkverbindung mit einer insbesondere
zentral angeordneten Auswerteeinrichtung steht. Je nach Anwendungsfall kann es natürlich
auch denkbar sein, dass lokal eine Auswerteeinrichtung vorgesehen ist, die dann
beispielsweise mit einem Zentralrechner in heute üblicher Weise datenmäßig
verbunden ist. Verwiesen wird allgemein auf elektrische Leitungen, Infrarot- und
Funkverbindungs- sowie Bussysteme.
In Folge des im Bereich der Luftschleiereinrichtung vorgesehenen Identifizierungssystems,
gebildet durch einzelne Sensoren oder aber Sensoreinheiten, kann der gesamte Öffnungsabschnitt
unabhängig von seiner vorgegebenen Größe oder Einstellung durch das
Identifizierungssystem in vielerlei Hinsicht überwacht werden.
Ist das Türelement beispielsweise durch eine Schiebetür
oder ein Falttür-System gebildet, bei welchem, von zwei beabstandeten Wandabschnittsbereichen
ausgehend, einzelne Schiebetürelemente, respektive Falttürsegmente, aufeinander
zu bewegt werden, kann beispielsweise bei kleinen Öffnungsabschnitten nur eine
Luftschleiereinrichtung aktiv sein, während die andere Luftschleiereinrichtung
funktionslos ist und erst in Abhängigkeit einer vorgebbaren Länge des
Öffnungsabschnittes zugeschaltet wird.
Mit dem erfindungsgemäßen Türsystem (bei Einsatz als
Schiebetür oder Falttür) können unterschiedlich lange Öffnungsabschnitte
erzeugt werden, so dass bedarfsweise eine Stütze zum Einsatz gelangen kann,
die dann ebenfalls bedarfsweise mit weiteren Identifzierungssystemen bestückt
ist. Derartige wieder entfernbare Stützen kommen jedoch nur in denjenigen Fällen
sinnvoll zum Einsatz, in welchen größtmögliche Öffnungsabschnitte
(beispielsweise 8 m) gegeben sind.
Damit die gesamte Masse der Luftschleiereinrichtungen nicht zu hoch
ausfällt, wird vorteilhafter Weise auf Kunststoffe oder Leichtmetalle zurückgegriffen.
Die Sensoreinheit des erfindungsgemäßen Identifizierungssystems
kann eine Vielzahl von Sensoren beinhalten, die beispielsweise auf vorgebbaren Bauhöhen
der Luftschleiereinrichtung angeordnet sind. Durch diese Maßnahme kann unter
anderem sichergestellt werden, dass Kinder, die im Bereich des Öffnungsabschnittes
spielen, ebenfalls von den Sensoren erkannt werden können, wodurch Unfälle
bei sich selbsttätig schließenden Türelementen unterbunden werden.
Die Sensoreinheit kann bedarfsweise auch mit einem länglichen
antennenartig ausgebildeten Sensor ausgerüstet sein, der sich im Wesentlichen
über die gesamte Bauhöhe der Luftschleiereinrichtung erstreckt. Derartige
Sensoren werden vielfach bei Warensicherungssystemen verwendet, da sie die mit einer
Diebstahlsicherung versehene Ware nach dem Radiofrequenzprinzip oder Akustik-Magnetik-Prinzip
(AM) erfassen können. Ebenfalls denkbar ist die Erkennungsmethode „Radio
Frequency Identification (RFID)", auch als Funkerkennung bekannt. Zum Einsatz gelangen
Transponder und Sende-Empfangs-Einheiten, die vielfach im Zusammenwirken mit Servern
oder sonstigen Systemen, wie beispielsweise Warensicherungssystemen, stehen. Die
so aufgenommenen Daten können dann an die lokale bzw. zentrale Auswerteeinrichtung
weitergeleitet werden, durch welche dann beispielsweise ein Alarmsignal ausgelöst
wird. Des weiteren kann das jeweilige Türelement geschlossen und/oder ein Funksignal
an das Wachpersonal übermittelt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Sensoreinheit aus
unterschiedlichen Sensoren gebildet ist, die verschiedene Messgrößen erfassen
und die daraus resultierenden Signale an die jeweilige Auswerteeinheit weiterleiten.
Durch diese Maßnahme wird der Einsatzbereich des Identifizierungssystems beträchtlich
erhöht. Dies auch im Hinblick darauf, dass in Platz sparender Weise sämtliche
Bauteile des Identifizierungssystems im Bereich der Luftschleiereinrichtung, respektive
des selbiges bildenden bzw. aufnehmenden Gehäuses, positioniert werden können.
Darüber hinaus denkbar ist, dass Ware, die mit einem Strichcode
versehen ist, von so genannten Laserdioden, die in diesem Fall als Sensoren Anwendung
finden, erkannt werden können. Schließlich kann eine den Öffnungsabschnitt
passierende Person, die beispielsweise über eine Identifizierungskarte verfügt,
von dem Identifizierungssystem durch Einlesen oder Abtasten von elektronischen oder
optischen Daten erkannt werden. Durch diese Maßnahme kann beispielsweise das
Zeitkonto eines Mitarbeiters geführt werden, wobei Missbrauch eines herkömmlichen
Zeiterfassungssystems deutlich erschwert wird.
Allgemein gesprochen ist das erfindungsgemäße Identifizierungssystem
bei jedem herkömmlichen Türsystem im Bereich der Warensicherung, der Lagerbestandssysteme,
der Zeiterfassungssysteme sowie der Personenkontrollsysteme einsetzbar, wobei der
das erfindungsgemäße Türsystem einsetzende Anwender entweder nur
Teile des Identifizierungssystems einsetzt und bedarfsweise eine spätere Nachrüstung
vornimmt, soweit er dies für notwendig erachten sollte.
Je nach Art der eingesetzten Tür kommen unterschiedliche Führungsmittel
für die jeweilige Luftschleiereinrichtung zum Einsatz.
Bei Verwendung einer (manuell zu betätigenden) Flügeltür
sitzt die jeweilige Führungsschiene vorteilhafter Weise unmittelbar oberhalb
der Türhalterung.
Bei Verwendung einer (automatisch zu betätigenden) Schiebe- oder
Falttür kommt in der Regel ein Antriebskasten zum Einsatz, der oberhalb der
Türhalterung aufgesetzt ist. Damit der freie Zugang zu diesem Antriebskasten
nicht behindert wird, wird außerhalb des Antriebskastens mindestens eine horizontale
Führungsschiene positioniert, die über Hilfsmittel den Antriebskasten
zumindest partiell umgreift und dann mit der jeweiligen Luftschleiereinrichtung
in Wirkverbindung gebracht wird.
Die jeweilige Führungsschiene wird, einem weiteren Gedanken der
Erfindung gemäß, durch ein einseitig offenes Profil gebildet, das beispielsweise
für die Aufnahme von Laufrollen dient. Das Profil kann bedarfsweise auch zur
Führung von Kabeln, wie Stromkabeln, Datenkabeln oder dergleichen, vorgesehen
werden oder aber selbst – zumindest partiell – als Stromschiene ausgebildet
sein, wobei an definierten Stellen des Profils entsprechende Abgriffsmöglichkeiten
für den Strom der die Daten gegeben sind. Hierbei können luftschleierseitig
vorgesehene Elemente, wie Gebläse, Sensoren, Beleuchtungsmittel (LED) oder
Alarmeinrichtungen versorgt werden.
Einem weiteren Gedanken der Erfindung gemäß ist eine jede
Luftschleiereinrichtung vom Aufbau her symmetrisch ausgebildet, so dass sie durch
einfaches Wenden um 180° sowohl für den Einsatz links als auch für
den Einsatz rechts eingesetzt werden kann. Somit bedarf es keiner größeren
Lagerhaltung, vielmehr kann unmittelbar auf der Baustelle ohne Nachfrage beim Hersteller,
der jeweilige Einsatz bestimmt werden.
Es ist auch denkbar die jeweilige Luftschleiereinrichtung beispielsweise
mit einem Infrarot-Lichtvorhang auszurüsten.
Sofern die im oberen Bereich der Luftschleiereinrichtung angeordneten
Führungsmittel als nicht ausreichend angesehen werden, besteht des Weiteren
die Möglichkeit, bodenseitig zusätzliche Führungsbereiche für
an der Luftschleiereinrichtung anbringbare Mittel vorzusehen. Selbige können
beispielsweise durch eine an einem Zapfen angeordnete Rolle gebildet sein. Der Zapfen
selber kann natürlich auch als Führungsmittel verwendet werden.
Sofern kein Schlitz für diese zusätzliche Führung gestemmt
werden soll, kann man sich beispielsweise eine vorhandene Fußmatte zunutze
machen. Heutzutage werden vielfach segmentierte Fußmatten eingesetzt, wobei
in Längsrichtung verlaufende Stege und Vertiefungen gegeben sind. In einem
dieser vertieften Bereiche könnte der Zapfen oder eine daran befestigte Rolle
geführt werden. Sofern die Fußmatte über separat zugängliche
abdeckbare Kanäle verfügt, können hier auch Daten- und/oder Stromkabel
eingebracht werden.
Sind Personen mit Einkaufswagen oder Arbeiter beispielsweise mit Hubwagen
oder dergleichen unterwegs, kann es geschehen, dass Zusammenstöße erfolgen,
die möglicherweise zu Beschädigungen am Gehäuse oder an den darin
vorhandenen Bauteilen führen. Um auch hier größtmögliche Sicherheit
zu erlangen, wird vorgeschlagen, je nach Anwendung der Luftschleiereinrichtung und/oder
der Indentifizierungssystems eine Art Schutzbereich zu schaffen, der beispielsweise
durch ein Verstärkungssystem, wie einen das Gehäuse umgebenden Poller,
bebildet sein kann.
Weitere Hinweise für den Anwendungsbereich des Erfindungsgegenstandes
sind dem Stand der Technik zu entnehmen, die somit auch Bestandteil des vorliegenden
Erfindungsgegenstandes sind.
Der Erfindungsgegenstand ist anhand eines Ausführungsbeispieles
in der Zeichnung dargestellt und wird wie folgt beschrieben: Es zeigen:
1 Prinzipsskizze eines erfindungsgemäßen
Türsystems einerseits beinhaltend angedeutete Flügeltürelemente und
andererseits beinhaltend angedeutete Schiebetürelemente
2 und 3 Prinzipsskizzen
unterschiedlicher Falttür-Syteme
1 zeigt das erfindungsgemäße Türsystem
1, wobei in diese Prinzipsskizze einerseits Flügeltürelemente
2, 3 und andererseits Schiebetürelemente 4,
5 eingebracht sind. Die Flügeltürelemente 2,
3 sind in zugehörigen, vertikal angeordneten Türhalterungen
6, 7 um eine Vertikalachse schwenkbar vorgesehen, während
die Schiebetürelemente 4, 5 im Bereich einer durchgehenden,
beispielsweise als Führungsschiene ausgebildeten, Führung 8,
in horizontaler Richtung verschiebbar sind. Bei Flügeltüren, die beispielsweise
nach innen geöffnet werden, können bedarfsweise ausschließlich Sensoren
eines Identifizierungssystems zur Überwachung von Personen, Gegenständen
oder dergleichen in die Türelemente eingebaut werden. Lediglich als Blackbox
dargestellt ist ein Antriebskasten 9 für den motorischen Betrieb der
Schiebetürelemente 4, 5, respektive bei Automatisierung auch
für die Flügeltürelemente 2,
3. Unabhängig von dem jeweiligen Türelement 2,
3, 4, 5 kommen Luftschleiereinrichtungen 10
zum Einsatz, die unabhängig von dem jeweiligen Türelement 2,
3, 4, 5 in horizontaler Richtung verschiebbar sind (Pfeil).
Lediglich angedeutet ist ein in horizontaler Richtung sich erstreckendes Führungselement
11, das zum Beispiel ebenfalls durch eine Führungsschiene gebildet
werden kann. Im oberen Endbereich 12 weist eine jede Luftschleiereinrichtung
10 Führungsmittel 13 auf, die beispielsweise durch Laufrollen
oder dergleichen gebildet sein können und mit der Führungsschiene
11 in Wirkverbindung stehen. Antriebsmittel (nicht dargestellt) für
ein automatisches Verfahren der Luftschleiereinrichtungen 10 können
ebenfalls im Antriebskasten 9 untergebracht sein. Der Antriebskasten
9 kann neben dem Antrieb für die Schiebetürelemente
4, 5 auch Antriebselemente für die Luftschleiereinrichtung
10 aufnehmen.
1 zeigt noch eine weitere Variante zur Anordnung einer
Führungsschiene 11' außerhalb, das heißt oberhalb des Antriebskastens
9. Über Hilfsmittel 11'', wie Aufhängungen, wird der
Antriebskasten 9 zumindest partiell umgriffen wobei das freie Ende der
Hilfsmittel 11'' jeweils mit einer Luftschleiereinrichtung 10
in Wirkverbindung bringbar ist. Somit ist der freie Zugang zum Antriebskasten
9 gewährleistet, ohne dass die Beweglichkeit der jeweiligen Luftschleiereinrichtung
10 beeinträchtigt wird. Die Führungsschiene 11' ist
durch ein einseitig offenes Profil gebildet, das vorteilhafter Weise als Laufrollen
ausgebildeten Führungsmittel 13 aufnimmt. Lediglich angedeutet ist,
dass die Führungsschiene 11' zur Aufnahme etwa spiralartig ausgebildeter
Kabel 11'' vorgesehen ist, die die Versorgung der Luftschleiereinrichtung
10, respektive eines Identifizierungssystems, mit Energie/Daten sicherstellen.
Bei geöffneten Türelementen 2, 3,
4, 5 wird ein Öffnungsabschnitt 14 vorgebbarer Größe
bzw. Länge gebildet, der, je nach Einsatz der Türelemente (beispielsweise
Schiebetürelement oder Falttürsegment), unterschiedlich groß ausgebildet
werden kann.
Die Luftschleiereinrichtung 10 beinhaltet ein aus leichten
Werkstoffen (Kunststoff, Aluminium) bestehendes Gehäuse 15, in dessen
oberem Endbereich 12 die Hilfsmittel 11' sind. Nicht weiter dargestellt
sind Lufteinlassbereiche am Gehäuse 15. Innerhalb des Gehäuses
15 sind längliche Gebläse 16 angeordnet, so dass im
Wesentlichen die gesamte Bauhöhe des jeweiligen Türelementes
2, 3, 4, 5 klimatechnisch erfassbar ist. Lediglich
angedeutet sind längliche düsenartig ausgebildete Schlitze 17,
über welche Luft zur Bildung eines in horizontaler Richtung wirkenden Luftschleiers
geführt werden kann. Die durch die Schlitze 17 austretende Luft wird
in Richtung der gegenüber liegenden Luftschleiereinrichtung 10 geführt,
wobei die Schlitze 17 dergestalt unter einem vorgegebenen bzw. vorgebbaren
Winkel angestellt bzw. anstellbar sind, dass sie in Abhängigkeit von der Länge
des Öffnungsabschnittes 14 Luft in Richtung der äußeren
Atmosphäre verströmen.
Anstelle der Luftschleiereinrichtung 10 kann alternativ auch
nur ein Identifizierungssystem für Personen, Gegenstände oder dergleichen
vorgesehen werden, das ebenfalls innerhalb eines Gehäuses im Bereich des Türsystems
angeordnet und getrennt oder zusammen mit den Türelementen verschoben werden
kann.
In der jeweiligen Luftschleiereinrichtung 10, respektive
im Gehäuse 15, ist in diesem Beispiel zusätzlich das vorab angesprochene
Identifizierungssystem integriert, das gebildet wird durch einen länglichen
antennenartig ausgebildeten Sensor 18, der sich etwa über die gesamte
Bauhöhe des Gehäuses 15 erstreckt sowie mehrere einzelne Sensoren
19, 20, 21 (lediglich angedeutet), die in diesem Beispiel
im Bereich der Schlitze 17 vorgesehen sind. Auch hier kann auf Elemente,
wie sie zum Beispiel im Stand der Technik beschrieben sind, zurückgegriffen
werden. Der antennenartig ausgebildete Sensor 18 kann im gesamten Öffnungsabschnitt
14, über die gesamte Bauhöhe der Luftschleiereinrichtung
10 gesehen, Personen oder Gegenstände, die den Öffnungsabschnitt
14 passieren, erfassen und somit beispielsweise Diebstahl von Waren erschweren.
Der Sensor 19 kann beispielsweise Klimadaten innerhalb des
Luftschleiers erfassen (z. B. Strömungsgeschwindigkeit, Temperatur, Ausströmwinkel
oder dergleichen), so dass eine hier nicht dargestellte mit dem Sensor
19 in Wirkverbindung stehende Auswerteeinheit unmittelbar bei Abweichungen
von vorgegebenen Betriebsparametern regelungstechnisch eingreifen kann.
Der Sensor 20 kann beispielsweise für die Warenidentifizierung
einsetzbar (z. B. Laserdioden, RFID oder dergleichen) sein, so dass – sofern
die Ware mit einem Identifizierungscode (z. B. Strichcode) versehen ist –
Daten hier abgegriffen werden können, die beispielsweise an ein Alarmsystem
weitergeleitet werden.
Der Sensor 21 kann beispielsweise ein Personenerfassungssensor
sein, der im unteren Bereich des jeweiligen Türelementes 2,
3, 4, 5 spielende Kinder oder Tiere erfasst, so dass
ein unbeabsichtigtes Schließen der Türelemente 2, 3,
4, 5 nicht möglich ist.
Der Anwendungsbereich des erfindungsgemäßen Identifizierungssystems
18–21 ist vielfach und kann an dieser Stelle nicht abschließend
behandelt werden. Bemerkt sei jedoch, dass jegliches System zur Identifizierung
von Personen, Gegenständen oder dergleichen im Bereich des
erfindungsgemäßen Türsystems einsetzbar ist, das in Wirkverbindung
mit lokalen bzw. zentralen Auswerteeinrichtungen (nicht dargestellt) nach dem heute
gegebenen Stand der Technik bringbar ist.
1 zeigt eine weitere Variante zur Führung der
Luftschleiereinrichtung 10. Im Eingangsbereich (Öffnungsabschnitt
14) ist bodenseitig eine segmentierte Fußmatte 24 angeordnet.
Die Fußmatte 24 wird gebildet aus Stegen 25 und Vertiefungen
26. Im Bereich einer der der Führungsschiene 11 gegenüberliegenden
Vertiefung 26 kann beispielsweise ein im bodenseitigen Bereich der Luftschleiereinrichtung
10 angeordneter Zapfen 27 eingebracht und geführt werden.
Nicht dargestellt, jedoch einfach zu realisieren, ist eine Kabelverlegung im Bereich
der Fußmatte 24 z. B. in einer Vertiefung 26 oder in einem
mittels Deckel abdeckbaren Bereich, so dass eventuelle Stemmarbeiten zur Erzeugung
von Schlitzen entbehrlich werden.
Bedarfsweise kann noch ein ebenfalls nicht dargestellter Infrarot-Lichtvorhang
im Bereich der jeweiligen Luftschleiereinrichtung 10 vorgesehen bzw. in
selbige integriert werden.
Abhängig von der Breite des Öffnungsabschnittes
14 reicht eine einzelne Luftschleiereinrichtung 10 aus. Selbige
kann für Breiten bis etwa 2,5 m eingesetzt werden. Aus optischen Gründen
könnte eine zweite Luftschleiereinrichtung 10, jedoch ohne technische
Elemente (eventuell nur das Gehäuse 15 oder in Verbindung mit einem
Identifizierungssystem 18–21) vorgesehen werden.
Der Fachmann wird hier die geeignete Auswahl treffen. In Abhängigkeit
vom Anwendungsfall ist es sinnvoll, zumindest den unteren Bereich der Luftschleiereinrichtung
10 verstärkt auszubilden. Hier kann bedarfsweise ein Poller
28 zum Einsatz gelangen, so dass Schäden an der Luftschleiereinrichtung
10 bei Kollisionen mit Einkaufswagen oder dergleichen vermeidbar sind.
2 zeigt ein von 1 abweichendes
Türsystem 1' als Prinzipsskizze, wobei zur Vereinfachung des Aufbaus
lediglich die wesentlichen Elemente dargestellt sind. Das Türsystem
1' wird gebildet durch eine Falttür, beinhaltend lediglich zwei vertikal
angeordnete Segmente 22, 23 (Türelemente), die in ihrem Berührungsbereich
23', um eine Vertikalachse 23'' schwenkbar, gelenkig miteinander
verbunden sind. Das Türsystem 1' ist zum verschiebbaren Einbau in
einen Öffnungsabschnitt 14' vorgesehen und beinhaltet z. B. durch
Türhalterungen 6' gebildete seitliche Begrenzungsbereiche. Das Segment
22 ist an der Türhalterung 6' stationär jedoch gelenkig
gelagert bzw. aufgehängt.
Unabhängig von der verschiebbaren Beweglichkeit der Segmente
22, 23 des Türsystems 1' ist analog zu
1 eine Luftschleiereinrichtung 10' vorgesehen,
die unabhängig von der Verschiebbarkeit der Segmente 22,
23 in Pfeilrichtung horizontal hin- und her bewegbar ist. Auch hier ist
oberhalb der Segmente 22, 23 eine nur angedeutete Führung
11 zur Aufnahme der als Laufrollen ausgebildeten Führungsmittel
13 vorgesehen. Die Antriebs- und Führungsmittel für die Segmente
22, 23 sind, der besseren Übersicht halber, hier nicht dargestellt,
können jedoch auch in einem in 1 dargestellten
Antriebskasten integriert sein. Gleiches gilt für Antriebsmittel für die
Luftschleiereinrichtung 10'. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf
die Beschreibung der Luftschleiereinrichtungen 10 der 1
verwiesen. Auch die in dieser Figur dargestellte Luftschleiereinrichtung
10' kann mit einem gleichartigen oder ähnlichen Identifizierungssystem
ausgerüstet werden.
3 zeigt ein 2 ähnliches
Türsystem 1'', wie in 1 beschrieben,
beinhaltend zwei in 2 dargestellte Falttüren
1', die in diesem Beispiel – um einen geschlossenen Zustand erzeugen
zu können – aufeinander zu bewegbar sind. Ein jedes Türsystem
1' wirkt mit einer unabhängig von selbigem in horizontaler Richtung
bewegbaren Luftschleiereinrichtung 10' zusammen. Dargestellt ist auch hier
lediglich eine durchgehende Führung 11 zur Aufnahme der Führungsmittel
13. Da der Aufbau der jeweiligen Luftschleiereinrichtung 10' derjenigen
der 1 entspricht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen
auf die entsprechenden Textpassagen dieser Figur verwiesen. Mit einem solchen Türsystem
1'' können beliebig große Öffnungsabschnitte 14''
zwischen den Türhalterungen 6'', 7'' erzeugt werden. In Abhängigkeit
von der jeweiligen Länge des Öffnungsabschnittes 14'' werden
die Gebläse 16 in entsprechender Weise einzeln oder zusammen aktiviert,
um mehr oder weniger Luft durch die düsenartig ausgebildeten Schlitze
17 zu drücken. Hierbei kann der Anstellwinkel der Schlitze
17 automatisch verändert werden, um den jeweiligen strömungstechnischen
Parametern, insbesondere im Hinblick auf die Außenatmosphäre, gerecht
werden zu können, so dass in jedem Öffnungszustand der Türsysteme
1' ein optimaler Luftschleier erzeugt werden kann. Wie in der Beschreibung
bereits angedeutet, können im Bereich des Gehäuses 15 nicht weiter
dargestellte Heiz- oder Kühlelemente positioniert werden, um auf das entsprechende
jahreszeitlich unterschiedliche Temperaturniveau der Außenatmosphäre reagieren
zu können.
- 1
- Türsystem
- 1'
- Türsystem
- 1''
- Türsystem
- 2
- Türelement
- 3
- Türelement
- 4
- Türelement
- 5
- Türelement
- 6
- Türhalterung
- 6'
- Türhalterung
- 6''
- Türhalterung
- 7
- Türhalterung
- 7''
- Türhalterung
- 8
- Führung
- 9
- Antriebskasten
- 10
- Luftschleiereinrichtung
- 10'
- Luftschleiereinrichtung
- 11
- Führungsschiene
- 11'
- Führungsschiene
- 11''
- Hilfsmittel
- 11''
- Kabel
- 12
- oberer Endbereich
- 13
- Laufrollen
- 13'
- Laufrollen
- 14
- Öffnungsabschnitt
- 14'
- Öffnungsabschnitt
- 14''
- Öffnungsabschnitt
- 15
- Gehäuse
- 16
- Gebläse
- 17
- Schlitz
- 18
- Sensor
- 19
- Sensor
- 20
- Sensor
- 21
- Sensor
- 22
- Segment
- 23
- Segment
- 23'
- Berührungsbereich
- 23''
- Vertikalachse
- 24
- Fußmatte
- 25
- Steg
- 26
- Vertiefung (Führungsabschnitt)
- 27
- Zapfen
- 28
- Verstärkung (Poller)