Ein Detektor zur Messung von Streulicht in Flüssigkeiten, der ein Gehäuse (12), einen durch das Gehäuse (12) geführten, lichtdurchlässigen, flexiblen, Flüssigkeit (10) transportierenden Schlauch (18), einen Lichtemitter (24) und einen Lichtdetektor (28) umfasst, wobei in dem Gehäuse (12) zwei planparallele Flächen (32, 34) gebildet sind, zwischen denen der Schlauch (10) derart angeordnet ist, dass zwei gegenüberliegende Schlauchwände (38, 40) planparallel geformt sind, und der Lichtemitter (24) mit seiner optischen Achse senkrecht zu den planparallelen Flächen an der ersten Schlauchwand (38) und der Lichtdetektor (28) benachbart zum Lichtemitter (24) angeordnet ist, wobei die optischen Achsen von Lichtemitter (24) und Lichtdetektor (28) einen Winkel von kleiner als 90° bilden, sowie ein Verfahren zur Detektion von Blut und quantitativen Bestimmung von biologischen Markersubstanzen, insbesondere Bilirubin, in Lösung, und eine Vorrichtung zur Blutbehandlung, die den Detektor umfasst.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft einen Detektor und die Detektion von Blut und
biologischen Markersubstanzen in optisch dichten und klaren Flüssigkeiten oder
in Sekundärflüssigkeiten, die in Blutreinigungsmaschinen verwendet werden.
Zur Gewährleistung der Patientensicherheit muss bei Einsatz eines
Membranfilters zur Blutreinigung ein Blutdetektor eingesetzt werden, um patientenkritische
Zustände durch Gefährdungen, wie einen möglichen Blutverlust, eine
Membranruptur des Filters, ein Vertauschen von Anschlüssen oder einer Hämolyse
zu vermeiden.
Aus dem Stand der Technik sind bereits spektroskopische Analysen zur
Bestimmung von Blut und biologischen Markersubstanzen in Lösung bekannt.
So beschreibt die EP 0 575
712 A2 die spektroskopische Analyse von Blut an einem eingequetschen Schlauch
in der Dialyse und die Messung in Transmission.
Die EP 1 083 948 B1
beschreibt die spektrale Messung von Abfallprodukten in Dialysierflüssigkeit,
wobei die Messung direkt an der während der Dialysebehandlung austretenden
Dialysierflüssigkeit vorgenommen wird. Die Messung wird spektralphotometrisch
vorgenommen und der erhaltene Messwert mit der Durchflussmenge an Dialysierflüssigkeit
multipliziert. Die Messung geschieht in Transmission.
In der US 5,644,402 ist ein
optischer Detektor zur Bluterkennung in Blutbehandlungsgeräten offenbart, bei
dem das Transmissionsverhalten der zu messenden Anordnung über ein mehrfaches
Durchqueren des Messmediums gemessen wird.
In der US 6,718,190 B1
ist eine Transmissionsanalyse mit geneigten optischen Achsen offenbart.
Die WO 2004/057313 beschreibt
optische Messungen an einem eingequetschten Schlauch, bei dem verschiedene Lichtquellen
und Sensoren und nicht geneigte optische Achsen verwendet werden.
Optische Transmissionsmessungen sind jedoch insbesondere bei optisch
dichteren Lösungen nicht möglich oder ungenau. Hier stellt sich die Frage,
wie bestimmte Komponenten in der Flüssigkeit mit ausreichender Genauigkeit
erfasst werden können. Auch kann es notwendig sein, Blut in Sekundärflüssigkeiten
zu erkennen, um ein Blutleck in der Blutreinigungseinheit (z.B. Dialysator) feststellen
zu können.
Aufgabe der Erfindung war demgemäß die Bereitstellung eines
Detektors zur Detektion von Blut in einem über den Filter laufenden Sekundärkreislauf,
in dem sich eine optisch dichte, suspendierte Lösung befindet. Gegebenfalls
sollte mit dem Detektor Blut, insbesondere auch in einer optisch klaren Lösung,
detektiert werden können.
Zusätzlich bestand die Aufgabe, durch quantitative Bestimmung
bestimmter Markersubstanzen (z.B. Bilirubin in der Leberunterstützungstherapie)
den Therapiefortschritt zu kontrollieren und den Zeitpunkt des Behandlungsendes
oder eines notwendigen Adsorbertausches bestimmen zu können. Der Detektor sollte
auch die grundlegende Unterscheidung von optisch klarer und optisch dichter Lösung
ermöglichen können.
Gelöst werden diese Aufgaben durch einen Detektor nach Anspruch
1.
In den Unteransprüchen zu Anspruch 1 sind besonders vorteilhafte
Ausführungsformen des Detektors angegeben.
Ferner ist in Anspruch 13 eine Vorrichtung zur Blutbehandlung angegeben,
die von dem Detektor Gebrauch macht.
Anspruch 14 betrifft ein Verfahren zur Detektion von Blut, das in
dem Detektor angewendet werden kann, und Anspruch 15 betrifft die Verwendung des
Detektors.
Bereitgestellt wird durch die Erfindung ein Detektor zur Messung von
Streulicht in Flüssigkeiten, der ein Gehäuse, einen durch das Gehäuse
geführten, lichtdurchlässigen, flexiblen, Flüssigkeit transportierenden
Schlauch, einen Lichtemitter und einen Lichtdetektor umfasst, wobei in dem Gehäuse
zwei im wesentlichen plane Flächen gebildet sind, zwischen
denen der Schlauch derart angeordnet ist, dass zwei gegenüberliegende Schlauchwände
im wesentlichen plan geformt sind, und der Lichtemitter mit seiner optischen Achse
senkrecht zu den planen Flächen neben der ersten Schlauchwand angeordnet ist
und der Lichtdetektor neben derselben ersten Schlauchwand wie der Lichtemitter,
benachbart zu dem Lichtemitter, angeordnet ist, wobei die optischen Achsen von Lichtemitter
und Lichtdetektor einen Winkel von kleiner als 90° bilden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die planen
Flächen der Schlauchwände parallel zueinander angeordnet.
Für den flexiblen, Flüssigkeit transportierenden Schlauch
kann es im Rahmen der Erfindung ausreichend sein, wenn die an der planen Fläche
angeordnete Schlauchwand flexibel ist, während die anderen Begrenzungswände
rigide ausgestaltend sein können. Im allgemeinen Fall wird der Schlauch jedoch
vollumfänglich flexibel sein.
Der Lichtemitter strahlt in einem breiten Wellenlängenbereich
durch eine Blende Licht in einem senkrechten Winkel auf den Schlauch ein. Als Lichtquelle
wird vorzugsweise eine weiße LED eingesetzt, die Wellenlängen im Bereich
von ca. 400 bis 700nm emittiert. Der Schlauch ist vorzugsweise ein Standardschlauch,
wie er in der Dialyse eingesetzt wird. Bevorzugt ist ein Einwegschlauch.
Dadurch, dass der Lichtemitter mit seiner optischen Achse senkrecht
zu den planen Flächen neben der ersten Schlauchwand angeordnet ist, wird ein
optimaler Durchtritt des Lichts in das Schlauchinnere ermöglicht.
Der erfindungsgemäße Detektor kann auch an optisch dichten
Flüssigkeiten eingesetzt werden. Unter einer optisch dichten Flüssigkeit
wird erfindungsgemäß eine lichtundurchlässige Flüssigkeit verstanden.
Unter einer optisch klaren Flüssigkeit wird eine Flüssigkeit mit hoher
Transmission für sichtbares Licht verstanden. Mit lichtdurchlässig ist
gemeint, dass zumindest ein Teil des eingestrahlten Lichts den gesamten Schlauchquerschnitt
samt der im Schlauch enthaltenen Flüssigkeit durchdringen kann, wenn das Licht
auf einer Seite des Schlauches eingestrahlt wird. Bei lichtundurchlässigen
Flüssigkeiten tritt praktisch kein Licht durch den Schlauchquerschnitt und
die im Schlauch enthaltene Flüssigkeit, d.h. eine Transmission findet nicht
statt.
Unter dem Oberbegriff „Flüssigkeit" werden erfindungsgemäß
insbesondere Lösungen und Suspensionen verstanden.
In optisch dichter Flüssigkeit als erste Ausführungsform
dringt das Licht durch die transparente Schlauchwand in die Flüssigkeit im
Schlauchinneren ein und wird dort wellenlängenspezifisch teilweise absorbiert
bzw. teilweise gestreut. Eine optisch dichte Flüssigkeit ist z.B. eine optisch
dichte Suspension oder eine optisch dichte Lösung. Durch die optische Dichte
der Flüssigkeit wird die Transmission durch das Flüssigkeitsinnere verhindert,
so dass es auch zu keiner Reflektion an der vom Lichtemitter abgewandten rückwärtigen
Schlauchwand oder an der rückwärtigen Gehäusewand, an der die rückwärtige
Schlauchwand anliegt, kommt.
In optisch klarer Lösung als zweite Ausführungsform dringt
das Licht ebenfalls durch die erste transparente Schlauchwand in die Flüssigkeit
im Schlauchinneren ein. In diesem Fall durchdringt zumindest aber ein Teil des Lichts
die im gesamten Schlauchquerschnitt befindliche Flüssigkeit im Schlauchinneren
und wird bei einer bevorzugten Ausführungsform an der vom Lichtemitter abgewandten,
rückwärtigen Schlauchwand und/oder der rückwärtigen Gehäusewand
reflektiert. Die rückwärtige Gehäusewand ist die Wand im Inneren
des Gehäuses, an der die rückwärtige Schlauchwand anliegt. Im Fall
einer optisch klaren Lösung ist die reflektierte Lichtmenge aufgrund des zweimaligen
Durchtritts durch die Flüssigkeit geringer als die eingestrahlte Lichtmenge.
Der Lichtdetektor befindet sich vorzugsweise mit seiner optischen
Achse im 45° Winkel zur optischen Achse des Lichtemitters. Der Lichtdetektor
nimmt das reflektierte bzw. gestreute Licht auf und wertet das Signal aus. Er umfasst
vorzugsweise einen Lichtleiter, der das Licht aufnimmt, und ein Spektrometer, das
mit dem Lichtleiter verbunden ist. Es wird z.B. das Licht über einen Lichtwellenleiter
in ein Mikrospektrometer geleitet und dort das Wellenlängenspektrum aufgenommen.
Der Schnittpunkt der optischen Achsen von Lichtemitter und Lichtdetektor
liegt in einer besonders vorteilhaften Ausführungsform genau an der Mediengrenze
zwischen der dem Lichtemitter/Lichtdetektor zugewandten Schlauchwand und der im
Schlauch transportierten Flüssigkeit.
Der Schnittpunkt kann aber je nach Dichte der Lösung auch wenige
Zehntel Millimeter hinter der Mediengrenze im Schlauchinneren in der Flüssigkeit
liegen. In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform liegt der Schnittpunkt
der optischen Achsen von Lichtemitter und Lichtdetektor somit in einem Bereich,
der sich von der Mediengrenze zwischen der dem Lichtemitter/Lichtdetektor zugewandten
Schlauchwand und der im Schlauch transportierten Flüssigkeit bis hin zu 0,5
mm ins Schlauchinnere erstreckt.
Wie zuvor dargestellt, wird in optisch klarer Lösung Licht nach
Durchdringen des gesamten Schlauchquerschnitts an der an der vom Lichtemitter abgewandten
rückwärtigen Schlauchwand und/oder der rückwärtigen Gehäusewand
reflektiert. Um in diesem Fall die Lichtreflexion zu verbessern, ist vorzugsweise
an der vom Lichtemitter und Lichtdetektor abgewandten Seite des Schlauches eine
reflektierende Oberfläche vorgesehen. Die reflektierende Oberfläche kann
sowohl eine reflektierende Schlauchoberfläche als auch eine reflektierende
Gehäusewand oder auch beides sein. Um eine Reflexion zu erzielen, bietet sich
als Gehäusematerial z.B. Aluminium an. Ansonsten ist das Gehäuse vorzugsweise
aus Kunststoff gefertigt. Zum einfachen Einlegen des Schlauches in das Gehäuse
ist es von Vorteil, an der rückwärtigen, von Lichtemitter und -detektor
abgewandten Seite einen Deckel vorzusehen.
Vorteilhafterweise ist zumindest eine der beiden Gehäusewände
(die dem Lichtemitter zugewandte bzw. abgewandte rückwärtige Gehäusewand)
plan ausgebildet, so dass sich die Schlauchwand beim Einlegen in das Gehäuse
plan ausbildet. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, die insbesondere
bei doppelter Transmission zum Einsatz kommt, sind beide Gehäusewände
plan und parallel zueinander ausgebildet, so dass die zu durchstrahlende Schichtdicke
innerhalb des eingelegten Schlauchs im wesentlichen parallel und somit konstant
ist.
Zwischen dem Schlauch und dem Lichtemitter und dem Lichtdetektor kann
eine lichtdurchlässige Glasscheibe angeordnet sein, um eine Verschmutzung der
Lichtemitter- bzw. Lichtdetektoröffnungen im Gehäuse zu vermeiden (z.B.
bei einem Schlauchleck). Diese Glasscheibe kann vorzugsweise parallel zur gegenüberliegenden
Deckeloberfläche angeordnet sein.
Vorzugsweise wird das Licht durch eine 2-4 mm breite Öffnung
(Blende) in die Lösung gestrahlt, wodurch das System relativ unempfindlich
gegen im Bereich der Fehlertoleranz liegende Abweichungen der Bohrungen bei der
Gehäuseerstellung oder der Schlauchdicke wird.
Gelangt Hämoglobin an den Detektor, erhöht sich die Lichtabsorption
und reduziert sich dementsprechend gleichzeitig die reflektierende Lichtmenge substanzspezifisch
bei spezifischen Wellenlängen. Die Signaländerung im Vergleich zum vorher
bestimmten Referenzsignal an diesen Wellenlängen, bei welchem die Lichtreflektion
der puren Suspension bzw. Lösung gemessen wird, ergibt einen Signalausschlag
für Blut, der unter Verwendung eines nachfolgend beschriebenen Algorithmus
dann bei Erfüllen eines definierten Alarmkriteriums Blutalarm auslöst.
Das gleiche Messsystem kann ebenfalls quantitativ für andere Substanzen verwendet
werden, deren Spektralmaxima nicht durch Störsubstanzen überlagert werden.
Zum Zweck der Signalauswertung umfasst der Lichtdetektor vorteilhaft
eine Auswertungseineinheit. Die Auswertungseinheit errechnet aus einem wellenlängenabhängigen
Messsignal und einem ebenso wellenlängenabhängigen Referenzsignal eine
wellenlängenabhängige Signalveränderung &Dgr;S gemäß
der folgenden Formel (1):
&lgr; = Wellenlange, I = Intensität
Anschließend bildet die Auswerteeinheit ein Faltungsintegral,
beginnend von einer Wellenlänge &lgr;0 der Signalveränderungsfunktion
&Dgr;S(&lgr;) über einen definierten Wellenlängenbereich z.B. von
&lgr;0 bis &lgr;1. Die Faltungsfunktion lautet gemäß
(2) z.B. folgendermaßen:
wobei x = &lgr; – &lgr;0 und a, b, c, d, f, g, h und j gewählte
Konstanten sind.
Für jede Wellenlänge wird die Signalveränderungsfunktion
&Dgr;S mit der Faltungsfunktion &psgr;(x) multipliziert. Dann wird aus der Summe
aller Produkte das Faltungsintegral für die Wellenlänge &lgr;0
errechnet. Befindet sich kein Blut im Medium, so sollte das Faltungsintegral unabhängig
von allen Störeinflüssen möglichst bei Null liegen. Bei Blut wird
es dagegen positiv. Der so gewonnene Wert wird mit verschiedenen definierten Alarmkriterien
verglichen. Ist eines dieser Kriterien erfüllt, wird Blut erkannt.
Damit die Spektrendivergenz bei unterschiedlichen Sauerstoffsättigungen
keinen Einfluss auf das Faltungsintegral hat, wird &lgr;0 (vorzugsweise
&lgr;0 = 558nm) so gewählt, dass bei dieser Wellenlänge die
Signalstärken von mit Sauerstoff gesättigtem und mit Sauerstoff ungesättigtem
Blut gleich groß sind.
Bei der Auswertung können also zwei unterschiedliche Auswertungsmethoden
zum Einsatz kommen. Bei der Erkennung von Stoffen, wie beispielsweise Bilirubin,
wird das Signal &Dgr;S(&lgr;) bei einer bestimmten Wellenlänge gewählt.
Um andererseits die Erkennung von Blut trotz verschiedener Sauerstoffsättigung
zu ermöglichen, wird weiterhin ein Faltungsintegral herangezogen. Hierbei wird
die Signalveränderungsfunktion &Dgr;S(&lgr;) für jede Wellenlänge
mit einer vorgewählten Faltungsfunktion &psgr;(x) multipliziert, wobei das
Ergebnis summiert wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch zur Überprüfung
der Funktionalität der Detektoreinrichtung eingesetzt werden, wobei das Vorliegen
von Blut im Messobjekt simuliert wird.
Hierzu werden als Lichtemitter vorteilhafterweise sowohl eine weiß
strahlende LED als auch eine grün strahlende LED eingesetzt. Es werden nacheinander
zwei Messungen durchgeführt, wobei vorteilhafter weise im ersten Messschritt
beide LED's strahlen, während im darauffolgenden Messschritt nur die weiße
LED strahlt. Durch Ausschalten der grünen LED wird Blut im Schlauch simuliert,
da im Schlauch vorliegendes Hämoglobin u.a. im grünen Wellenlängenbereich
absorbiert, wodurch weniger Licht in diesem Wellenlängenbereich zum Detektor
gelangt.
Zur Überprüfung der Funktionalität wird die Signaländerung
gemäß Formel (1) in abgeänderter Form bestimmt, nämlich nach
Formel (3)
Für den Signalwert I (&lgr;)LED weiß kann vorteilhaft
auch ein hinterlegter Referenzwert verwendet werden.
Anschließend wird analog zur Spektrenbewertung für Blut
die gleiche Funktion verwendet und der sich hieraus ergebende Signalwert wird mit
einer Ansprechschwelle verglichen. Dabei soll bei funktionierendem Detektor der
Signalwert stets höher als die Ansprechschwelle sein. Wenn dies nicht der Fall
ist, deutet dies auf eine Fehlfunktion des Detektors hin.
Diese Simulation lässt sich im übrigen sowohl in einer optisch
klaren als auch in einer optisch dichteren Lösung durchfüren.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist auch die Luft-Erkennung
in einer optisch dichteren Lösung möglich. Gelangt nämlich Luft in
den Sekundärkreislauf-Schlauch, so wird hierdurch die Intensität des gemessenen
Spektrums verringert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Luft einer
optisch transparenten Lösung sehr ähnlich ist, wobei aufgrund der Anordnung
des optischen Systems wie bei der optisch transparenten Lösung nur ein Teil
des reflektierten Lichts den Detektor erreicht.
In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Verfahren zur
Detektion von Blut und der quantitativen Bestimmung von biologischen Markersubstanzen,
insbesondere Bilirubin, in Lösung, bei dem man die zuvor bei der Auswertungseinheit
beschriebenen Verarbeitungsschritte durchführt. Die Detektion von Bilirubin
mit dem erfindungsgemäßen Detektor ist besonders nützlich in der
Leberunterstützungstherapie zur Kontrolle des Therapiefortschritts und Bestimmung
des Zeitpunkts eines Behandlungsendes oder Adsorbertausches.
Demgemäss betrifft die Erfindung in einem weiteren Aspekt auch
die Verwendung des erfindungsgemäßen Detektors in der Detektion von Blut,
insbesondere Hämoglobin, und von biologischen Markersubstanzen, insbesondere
Bilirubin.
Schließlich betrifft die Erfindung auch eine Vorrichtung zur
Blutbehandlung mit einer Blutbehandlungseinheit, einem mit der Blutbehandlungseinheit
verbundenen Blutkreislauf und einen ebenfalls mit der Blutbehandlungseinheit verbundenen
Sekundärflüssigkeitskreislauf. Der Sekundärflüssigkeitskreislauf
ist bevorzugt ein Dialysierflüssigkeitskreislauf. Der Sekundärflüssigkeitskreislauf
umfasst ein Schlauchsystem und einen Detektor wie zuvor beschrieben, durch den der
Schlauch des Sekundärflüssigkeitskreislaufs geführt ist.
Die Zeichnung erläutert die Erfindung.
Es zeigen:
1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Detektors im Querschnitt, wobei hier eine Messung in optisch dichter Lösung
dargestellt ist;
2 die Ausführungsform des Detektors nach der
1 anhand einer Messung in optisch klarer Lösung;
3a eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Detektors im Querschnitt anhand einer Messung in optisch dichter Lösung mit
einem Lichtemitter und
3b die gleiche Ausführungsform mit zwei Lichtemittern;
4 einen Vergleich des Messsignals von optisch klarer
und optisch dichter Lösung;
5 Spektren des Hämoglobins für unterschiedliche
Sauerstoffsättigungen;
6 graphisch den Einfluss der zu messenden Konzentration
an Hämoglobin auf das Messsignal;
7 ein Spektrum des Bilirubins;
8 den Einfluss der zu messenden Konzentration an Bilirubin
auf das Messsignal;
9 die Veränderung des Messsignals in optisch dichter
Lösung („Referenz-Signal") durch Zuführung von Hämoglobin
(„Messsignal mit Hämoglobin");
10 einen beispielhaften Flussplan einer Blutbehandlungsvorrichtung
mit einem integrierten erfindungsgemäßen Detektor.
Die Erfindung wird nachfolgend detailliert mit Bezug auf bevorzugte
Ausführungsformen beschrieben. Diese speziellen Ausführungsformen dienen
nur zur Verdeutlichung und sollen die Erfindung, wie sie zuvor in allgemeiner Weise
beschrieben wurde, nicht beschränken.
1 zeigt eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Detektors 8 in einer Ansicht quer zur Fließrichtung der Flüssigkeit
10. Ein Gehäuse 12 ist gebildet aus einem Hauptgehäuseteil
14 und einem Gehäusedeckel 16, der zum einfachen Einlegen
eines Schlauchs 18 in das Gehäuse 12 und als Messhintergrund
dient. Bei eingelegtem Schlauch 18 ist der Gehäusedeckel
16 dicht abschließend auf dem Hauptgehäuseteil 14 befestigt.
Das Hauptgehäuseteil 14 umfasst weiterhin einen Kanal
20 zur Führung des Schlauches 18 durch das Gehäuse
12, eine erste Aussparung 22 zur Aufnahme eines Lichtemitters
24 sowie eine zweite Aussparung 26 zur Aufnahme eines Lichtdetektors
28. Beide Aussparungen 22 und 26 öffnen sich von
der Außenseite des Hauptgehäuseteils 14 und gehen über eine
verengte erste Blende 30 für den Strahlengang des Lichtemitters
24 und über eine zweite verengte Blende 36 für den Strahlengang
des Lichtdetektors 28 durch das Hauptgehäuseteil 14 hindurch
und münden im Kanal 20.
Der Lichtemitter 24 ist vorteilhafterweise eine weißes
Licht aussendende Lichtquelle, vorzugsweise eine weißes Licht aussendende LED.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann der Lichtemitter
24 im Bedarfsfall auch aus zwei Lichtquellen bestehen, die unterschiedliche
Lichtspektren aussenden, beispielsweise einer weißes Licht aussendenden Lichtquelle
und einer grünes Licht aussendenden Lichtquelle, insbesondere auch als LED-Ausführung.
Der Schlauch 18 ist durch das Gehäuse 12 geführt,
wobei durch den Schlauch 18 Flüssigkeit 10 geleitet werden
kann. Der Schlauch selbst ist durchlässig für das vom Lichtemitter
24 ausgesandte Licht.
Die plane Innenfläche 34 des Gehäusedeckels
16 ist vorteilhafterweise parallel zur gegenüberliegenden planen Kanalfläche
32 des Hauptgehäuseteils 14 angeordnet, wobei beide Flächen
32, 34 Begrenzungsflächen für den eingelegten Schlauch
18 sind. Dabei ist der Abstand der beiden Flächen 32 und
34 geringer als der Außendurchmesser des Schlauchs 18. Durch
diese Anordnung ist der flexible Schlauch 18 nach Einlegen in das Gehäuse
12 so verformt, dass die zunächst runde Form in eine weitgehend ovale
Form mit zwei nahezu planen, vorzugsweise planparallelen Schlauchwänden
32, 34 übergeht.
Der Lichtdetektor 28 ist benachbart zur ersten Kanalfläche
32 angeordnet, wobei auch hier über eine zweite Blende 36
zusammen mit der zweiten Aussparung 26 ein Lichtkanal durch das Hauptgehäuseteil
14 vom Kanal 20 her gebildet wird. Dieser Lichtdetektor
28 ist benachbart zum Lichtemitter 24 angeordnet, wobei die durch
die beiden Blenden 30 und 36 sowie durch die ersten und zweiten
Aussparungen 22 und 26 verlaufenden optischen Achsen vorteilhafterweise
einen Winkel von etwa 45° bilden. In 1 sind die
optischen Achsen, die zugleich auch die Lichtstrahlen anzeigen, von Lichtemitter
26 und Lichtdetektor 28 als Pfeile dargestellt, die sich an der
Mediengrenze der ersten Schlauchwand 38 und der Flüssigkeit
10 oder wenige zehntel Millimeter hinter der Mediengrenze innerhalb der
Flüssigkeit 10 schneiden.
Der Lichtdetektor 28 selbst ist gemäß seiner ersten
Ausführungsform als Lichtleiter ausgebildet, der mit einem Spektrometer zur
Weiterverarbeitung des Lichtsignals verbunden sein kann, oder aber als Lichtdiode
u.dgl. gemäß einer zweiten Ausführungsform ausgebildet, die unmittelbar
die eingestrahlte Lichtmenge in ein elektrisches Messsignal umwandeln kann.
In der 1 ist die Messung in optisch dichter
Flüssigkeit dargestellt, wobei es ausreicht, wenn nur die erste Gehäusewand
32 plan ausgebildet wird, so dass gegebenenfalls eine plane Ausbildung
der rückwärtigen Gehäusewand 34 nicht notwendig ist. Die
Flüssigkeit 10 ist hier beispielsweise eine optisch dichte Lösung
oder Suspension. Das Licht dringt durch die erste Schlauchwand 38 in die
Lösung 10 ein und wird dort in der optisch dichten Flüssigkeit
10 wellenlängenspezifisch teilweise absorbiert und teilweise gestreut.
Durch die optische Dichte in der Flüssigkeit 10 wird jegliche Transmission
durch die Flüssigkeit 40 verhindert, so dass es zu keiner Reflektion
an der zweiten Schlauchwand 10 oder an der Innenfläche 34
des Deckels 16, an der die zweite Schlauchwand 40 anliegt, kommt.
Schematisch dargestellt ist hier lediglich die teilweise Streuung an der Flüssigkeitsoberfläche
in Richtung des Lichtdetektors 28 in Form eines Pfeils zum Lichtdetektor
28.
2 zeigt die Ausführungsform des Detektors nach
der 1 – mit dem Unterschied, dass hier eine
Messung in optisch klarer Lösung dargestellt ist. Das vom Lichtemitter
24 ausgesendete Licht 42 durchdringt die erste Schlauchwand
38 und die gesamte, im Schlauch befindliche Flüssigkeit
10, um an der zweiten, rückwärtigen Schlauchwand 40
und/oder an der Innenfläche des Deckels 16 reflektiert zu werden.
Ein Teil 44 des reflektierenden Lichts durchdringt wiederum die gesamte
Flüssigkeit, um vom Lichtdetektor bzw. Lichtleiter 28 aufgenommen
zu werden. Gemäß dieser Ausführungsform ist es vorteilhaft, wenn
die rückwärtige Gehäusewand 34 planparallel zur vorderen
ersten Gehäusewand 32 ausgebildet ist.
3a zeigt eine zweite Ausführungsform des Detektors
8 im Querschnitt anhand einer Messung in optisch dichter Lösung. Im
Unterschied zu der in den 1 und 2
gezeigten Ausführungsform ist zwischen der ersten Schlauchwand 38
und der Wandfläche eine Glasscheibe 46 angeordnet, die für das
eingestrahlte Licht durchlässig ist. Dadurch werden mögliche Verschmutzungen
der Lichtemitter- bzw. Lichtdetektoröffnungen im Gehäuse 12 vermieden.
Vorteilhafterweise ist die rückwärtige Gehäusewand 34 planparallel
zur Glasscheibe 46 ausgebildet.
3b zeigt eine weitere Ausführungsform mit 2 Lichtemittern
unterschiedlicher Einstrahlungswellenlänge (z.B. grün). Zum ersten Lichtemitter
24 kommt ein zweiter Lichtemitter 48 hinzu, der in einer dritten
Aussparung 50 im Hauptgehäuseteil 14 aufgenommen ist. Die
Aussparung 50 öffnet sich von der Außenseite des Hauptgehäuseteils
14 und geht über eine weitere verengte dritte Blende 52 für
den Strahlengang des Lichtemitters 48 durch das Hauptgehäuseteil
14 hindurch und mündet ebenfalls im Kanal 20. Der Lichtstrahl
bzw. die optische Achse des zweiten Lichtemitters 48 bildet – wie
durch die Pfeile in 3a angedeutet – vorteilhafterweise
einen Winkel von 45° zur Achse des ersten Lichtemitters 24, wobei
auch andere Winkel möglich sind und lediglich von der Messgeometrie der eingesetzten
Lichtemitter bzw. -detektoren abhängen. Die beiden Achsen schneiden sich an
der Mediengrenze der ersten Schlauchwand 38 und der Flüssigkeit
10 oder wenige zehntel Millimeter hinter der Mediengrenze innerhalb der
Flüssigkeit 10.
4 zeigt einen Vergleich des Messsignals von optisch
klarer und optisch dichter Lösung. Es ist dargestellt, wie bei gleichen Messparametern
durch Veränderung der Messsignale eine optisch klare Lösung von einer
optisch dichten Lösung unterschieden werden kann. Ist eine optisch dichte Lösung
im Schlauch 18, so gelangt ein hoher Anteil des in das Medium eingestrahlten
Lichtes über Streuung in den Lichtdetektor 28 und das Spektrometer.
Bei optisch klarer Lösung wird das Licht an der hinteren Schlauchwand
40 oder an der Innenfläche des Deckels 16 reflektiert. Da
die optischen Achsen sich hier aber nicht treffen, gelangt nur ein Teil des eingestrahlten
Lichts in den Lichtdetektor 28. Die Gesamtlichtmenge ist daher bei klarem
Medium deutlich niedriger (s. 4). Dies ermöglicht
eine einfache und sichere Unterscheidung der verschiedenen Flüssigkeitszustände.
5 zeigt Spektren des Hämoglobins für unterschiedliche
Sauerstoffsättigungen. Der Farbstoff der Erythrozyten, das Hämoglobin,
hat bei unterschiedlichen Sauerstoffsättigungen leicht divergierende Blutspektren.
Diese Divergenz der Spektren kann bei der Auswertung durch den Algorithmus, wie
nachfolgend gezeigt, ausgeglichen werden, um eine genaue quantitative Messung sicher
zu stellen.
6 stellt den Einfluss der zu messenden Konzentration
an Hämoglobin auf das Messsignal dar. Durch Zugabe von Hämoglobin in eine
optisch dichte Lösung reduziert sich das zurück gestreute Licht im Bereich
der für die Substanz spezifischen Wellenlängen, wie in 6
dargestellt. Die Veränderung des Spektrums bei optisch klarer Lösung ist
hierzu analog. Einzig das Gesamtsignal vor Hämoglobin-Zugabe unterscheidet
sich, wie in 4 dargestellt, deutlich voneinander. Besonders
im Bereich 500-600 nm ist die Spektrenänderung durch das Absorptionsverhalten
sehr spezifisch. Dieser Bereich wird u.a. bei dem Auswertealgorithmus zur Bluterkennung
angewendet. Überlagerungen in diesem Wellenbereich durch Markersubstanzen sind
bei der Entwicklung des Auswertealgorithmus zu beachten. Der Hämoglobinpeak
zwischen 400 und 450 nm kann für die Auswertung nicht herangezogen werden,
da dieser Peak von Bilirubin, das in diesem Beispiel als Markersubstanz in der Flüssigkeit
10 enthalten sein kann, deutlich überlagert wird.
Die quantitative Bestimmung von Bilirubin erfolgt durch Auswertung
des Peaks bei etwa 450 nm.
7 zeigt ein Spektrum des Bilirubins.
In 8 ist die Änderung des Mess-
bzw. Rohsignals durch unterschiedlich hohe Zugabe von Bilirubin zu erkennen.
Störeinflüsse bei der Auswertung bezüglich von Hämoglobin
kommen, wie zuvor erwähnt, von durch die Blutreinigung in die Flüssigkeit
gelangte Substanzen wie z.B. Bilirubin (s. 7-8)
sowie von der Spektrendivergenz des Blutes bei unterschiedlicher Sauerstoffsättigung
(s. 5). Die Auswertung ist daher so ausgelegt, dass
diese Störeinflüsse minimiert werden. Da die Lichtquelle im Detektor auch
zur Messung des Referenzsignals eingesetzt wird, wird die Referenz zu einem Zeitpunkt
aufgenommen, in dem der Schlauch eingelegt ist und sich eine Blindlösung im
Schlauch befindet. Bei optisch klarer Lösung ist dies Wasser oder eine Kochsalzlösung.
Bei einer optisch dichten Lösung sind zusätzlich Partikel enthalten. Die
9 zeigt ein Spektrum des Referenzsignals und ein Messspektrum
mit Hämoglobin in optisch dichter Lösung.
Um Signalveränderungen bezogen auf das Referenzsignal darzustellen,
werden die Daten des Referenzspektrums und des Messspektrums nach Formel (1) ausgewertet.
Um einen sicheren Nachweis von Blut liefern zu können, wird eine
Faltungsfunktion verwendet, die z.B. die Form von Gleichung (2) aufweisen kann.
Um den Störeinfluss von Bilirubin zu minimieren, hat es sich
als ausreichend erwiesen, die Faltungsfunktion in einem Wellenlängenbereich
von ca. 550-700 nm heranzuziehen. Zur Bildung des Faltungsintegrals wird die Signalveränderungsfunktion
&Dgr;S(&lgr;) mit der Faltungsfunktion &psgr;(x) für jede Wellenlänge
multipliziert. Die Summe der Produkte stellt dann das Faltungsintegral für
die Wellenlänge &lgr;0 dar. Befindet sich kein Blut im Medium,
so sollte das Faltungsintegral unabhängig von allen Störeinflüssen
möglichst bei Null liegen. Bei Anwesenheit von Blut wird es dagegen positiv.
Um dies zu erreichen, ist &lgr;0 für eine bestimmte
Faltungsfunktion entsprechend zu wählen, d.h. es sollte für gesättigtes
und ungesättigtes Blut an dieser Wellenlänge gleich groß sein.
10 zeigt einen Flussplan einer Blutbehandlungsvorrichtung
58 mit einem integrierten Detektor 76, der dem Detektor
8 gemäß den Ausführungsformen von 1
bis 3 entspricht.
Dargestellt ist ein Blutkreislauf 60 von und zu einem Patienten
sowie ein Sekundärkreislauf 66 zur Blutreinigung. Beide Kreisläufe
60 und 66 sind an eine Blutbehandlungseinheit 62 angeschlossen,
wobei diese Kreisläufe innerhalb der Blutbehandlungseinheit 62 durch
eine Membran 64 getrennt sind.
In dem Sekundärkreislauf 66, in dem üblicherweise
eine Reinigungsflüssigkeit, z.B. eine Dialysierflüsskeit, umgepumpt wird,
befinden sich die üblichen Klemmen 68, Drucksensoren 70 und
72 stromauf bzw. stromab der Blutbehandlungseinheit 62 sowie eine
stromauf der Blutbehandlungseinheit 62 eingeschaltete Schlauchpumpe
74.
Der Detektor 76 ist stromab der Blutbehandlungseinheit
62 in den Sekundärkreislauf 66 eingeschaltet, wobei der Schlauch
des Sekundärkreislaufs 66 den Schlauch 18 des Detektor
8 gemäß 1–3
bildet.
Wie aus 10 ersichtlich ist, ist an die
Detektoreinheit 76 über einen Lichtleiter 77 ein Spektrometer
78 oder ein anderer Detektor angeschlossen, in dem die zugeführten
Lichtsignale spektral zerlegt werden.
Eine an das Spektrometer 78 angeschlossene Auswerteeinheit
80 wertet dann das vom Spektrometer 78 kommende Signal aus, vergleicht
das aktuelle Signal gegebenenfalls mit einem Referenzsignal und erzeugt über
eine nicht gezeigte Rechen- und Diskriminiereinheit das Endsignal.
Dieses Endsignal kann anschließend zur nicht gezeigten Hauptsteuerung
der Blutbehandlungsvorrichtung 58 zugeführt werden, um dort in einer
Alarmeinheit weiter verarbeitet zu werden.
Anspruch[de]
Detektor zur Messung von Streulicht in Flüssigkeiten mit einem
Gehäuse (12), das einen durch das Gehäuse (12) geführten,
lichtdurchlässigen, flexiblen, Flüssigkeit (10) transportierenden
Schlauch (18), einen Lichtemitter (24) und einen Lichtdetektor
(28) umfasst,
dadurch gekennzeichnet, dass
in dem Gehäuse (12) wenigstens eine plane Fläche (32,
34) gebildet ist, an der der Schlauch (18) derart angeordnet ist,
dass die anliegende Schlauchwand (31) plan geformt ist,
und der Lichtemitter (24) mit seiner optischen Achse im wesentlichen senkrecht
zu der planen Fläche an der Schlauchwand (38) angeordnet ist und der
Lichtdetektor (28) an der Schlauchwand (38) benachbart zu dem
Lichtemitter (24), angeordnet ist, wobei die optischen Achsen von Lichtemitter
(24) und Lichtdetektor (28) einen Winkel von kleiner als 90°
bilden.Detektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Flächen
(32, 34) bzw. die Schlauchwände (38, 40)
planparallel angeordnet sind.Detektor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen
Achsen von Lichtemitter (24) und Lichtdetektor (28) einen Winkel
von 35 bis 55°, vorzugsweise etwa 45° bilden.Detektor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schnittpunkt der optischen Achsen von Lichtemitter (24) und Lichtdetektor
(28) in einem Bereich liegt, der sich von der Mediengrenze zwischen der
ersten Schlauchwand (38) und der im Schlauch (18) transportierten
Flüssigkeit (10) bis hin zu 0,5 mm in die Flüssigkeit (10)
erstreckt.Detektor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Schnittpunkt der optischen Achsen von Lichtemitter (24) und Lichtdetektor
(28) an der Mediengrenze zwischen der ersten Schlauchwand (38)
und der im Schlauch transportierten Flüssigkeit (10) liegt.Detektor nach Anspruch 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass an der von
dem Lichtemitter (24) und dem Lichtdetektor (26) abgewandten Seite
(34, 40) des Schlauches (10) eine reflektierende Oberfläche
vorgesehen ist.Detektor nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die reflektierende
Oberfläche eine reflektierende Schlauchoberfläche (40) oder eine
reflektierende Gehäuseoberfläche (34) ist.Detektor nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen
dem Schlauch (18) und dem Lichtemitter (24) und dem Lichtdetektor
(26) eine lichtdurchlässige Glasscheibe (46) angeordnet ist.Detektor nach Anspruch 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtemitter
(24) Licht der Wellenlänge von 400 bis 700 nm aussendet.Detektor nach Anspruch 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtdetektor
(26) ein Lichtleiter oder eine Lichtdiode ist.Detektor nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass der Lichtdetektor (26) ein mit dem Lichtleiter verbundenes Spektrometer
umfasst.Detektor nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtdetektor
(26) weiterhin mit einer Auswertungseineinheit (70) zum Blutnachweis
verbunden ist, die aus einem wellenlängenabhängigen Messsignal und einem
ebenso wellenlängenabhängigen Referenzsignal eine wellenlängenabhängige
Signalveränderungsfunktion errechnet, ein Faltungsintegral aus der Signalveränderungsfunktion
über einen definierten Wellenlängenbereich bildet, und aufgrund des Wertes
des Faltungsintegrals auf das Vorhandensein von Blut in der Flüssigkeit schließt.Vorrichtung zur Blutbehandlung mit einer Blutbehandlungseinheit (62),
einem mit der Blutbehandlungseinheit (62) verbundenen Blutkreislauf (60)
und einen ebenfalls mit der Blutbehandlungseinheit (62) verbundenen Sekundärkreislauf
(66), insbesondere Dialysierflüssigkeitskreislauf, wobei der Sekundärkreislauf
(66) ein Schlauchsystem und einen Detektor (8) nach den Ansprüchen
1 bis 12 umfasst.Verfahren zur Detektion von Blut in Lösung, bei dem man
aus einem wellenlängenabhängigen Messsignal und einem ebenso wellenlängenabhängigen
Referenzsignal eine wellenlängenabhängige Signalveränderungsfunktion
errechnet,
ein Faltungsintegral aus der Signalveränderungsfunktion und einer Faltungsfunktion
über einen definierten Wellenlängenbereich bildet und aufgrund des Wertes
des Faltungsintegrals auf das Vorhandensein von Blut schließt.Verwendung des Detektors (8) nach den Ansprüchen 1 bis
12 zur Detektion von Hämoglobin und oder Markersubstanzen, insbesondere Bilirubin
in Flüssigkeiten.Verwendung des Detektors (8) nach den Ansprüchen 1 bis
12 zur Detektion von Lufteinschlüssen in einer optisch dichten Lösung.