Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Spannglied aus mehreren
miteinander verbundenen Einzelspanngliedern, die jeweils zumindest einen in einer
Schutzhülle angeordneten Spanndraht aufweisen, sowie auf ein Verfahren zur
Herstellung des Spanngliedes.
Die bekannten Spannglieder werden beispielsweise in Bauwerken, insbesondere
Betonbauten mit Spannbetonkonstruktionen, verwendet, um Lasten aufzunehmen. Sie
können innerhalb oder außerhalb des Betonquerschnitts geführt werden.
Die Spannglieder sind auch für andere Zwecke einsetzbar. Um die Aufgabe, Traglasten
aufzunehmen, dauerhaft sicher erfüllen zu können, müssen die aus
Litzen, Stäben oder Drähten gebildeten Spanndrähte dauerhaft gegen
Korrosion gesichert sein.
Häufig müssen aus statischen Gründen mehrere zumindest
annähernd parallel verlaufende Spanndrähte in ein Bauwerk eingebaut werden.
Um die Verarbeitung zu erleichtern, ist es sinnvoll, Pakete aus mehreren Spanndrähten
zu bilden, die dann als ein Strang verlegbar sind.
Um einen zuverlässigen Korrosionsschutz zu schaffen und die Spannglieder
auf Baustellen trotzdem problemlos und schnell verarbeitbar zu machen, wird in der
Schrift EP 0 393 013 A1 vorgeschlagen,
ein Spannglied aus mehreren in einem Abstand parallel zueinander verlaufenden, vorzugsweise
aus einem metallischen Material gefertigten Litzen herzustellen, indem die blanken
Litzen mit einem Kunststoff in einem Extruder ummantelt werden. Dabei muss der Extruder
so dimensioniert sein, dass sämtliche für das Spannglied gewünschten
Litzen durch das Werkzeug laufen und richtig im Spannglied positioniert werden können.
Das Herstellungsverfahren ist sehr aufwendig. Auch ist es schwierig, im Extrusionsprozeß
einen Korrosionsschutz auf die Litzen auszubringen und diesen im Spannglied in der
gewünschten Lage zu halten. Je nach Anzahl der Einzelspanndrähte in einem
Spannglied weist das fertige Spannglied erhebliche Durchmesser auf, die beim Einbau
in ein Bauwerk hinderlich sein können.
Aus der Schrift EP 0 898 629
B1 ist es bekannt, aus mehreren bereits jeweils für sich kunststoffummantelten
Einzelspanngliedern ein gebündeltes Spannglied zu schaffen, indem die Schutzhüllen
der Einzelspannglieder in Längsabständen an der Berührungsstelle
der Ummantelung durch Hitzeeinwirkung miteinander verklebt bzw. verschweißt
sind. Der Vorteil bei diesem Herstellungsverfahren ist darin zu sehen, mehrere bereits
mit einer Ummantelung und einem Korrosionsschutz versehene Einzelspannglieder miteinander
zu einem Spannglied verbinden zu können. Der Herstellungsvorgang ist einfacher
und leichter beherrschbar als bei der vorstehend erläuterten Lösung. Bei
diesem Herstellungsverfahren hat sich allerdings als nachteilig erwiesen, daß
bei dem Verschweißen die Schutzhülle beeinträchtigt oder sogar beschädigt
wird und das Korrosionsschutzmittel aus dem Einzelspannglied austreten kann, was
die Funktion des Spanngliedes gefährdet. Außerdem können die Schutzhüllen
infolge der thermischen und mechanischen Bearbeitung in einzelnen Bereichen dünner
werden und beim nachfolgenden Transport, der Verarbeitung oder bei Wickelvorgängen
aufreißen, wobei dann der Korrosionsschutz austritt und aggressive Medien in
den Innenraum der Ummantelung eintreten können. Bei dieser Art der Verbindung
von Einzelspanngliedern zu einem Spannglied ist die langjährige gleichbleibende
Belastbarkeit wegen der Gefährdung des Korrosionsschutzes nicht mehr gewährleistet.
Demgemäß ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Spannglied und ein Verfahren zu Herstellung eines Spanngliedes aus mehreren
Einzelspanngliedern mit einer jeweiligen Schutzhülle zu schaffen, das auf eine
einfache und kostengünstige Art aus mehreren Einzelspanngliedern zusammengesetzt
ist, ohne dass dabei die Schutzhüllen beschädigt werden können. Zudem
ist es wünschenswert, bei der Anordnung der Einzelspannglieder eine größere
Flexibilität hinsichtlich der Abstände und der Wickelbarkeit zu schaffen.
Die Aufgabe wird für ein gattungsgemäßes Spannglied
gelöst, indem die Einzelspannglieder durch ein auf die Schutzhülle aufgesetztes
Verbindungselement aus Kunststoff miteinander verbunden sind.
Die Aufgabe wird für ein gattungsgemäßes Verfahren
gelöst, indem ein aus einem Kunststoffmaterial bestehendes Verbindungselement
in einem Extrusionsverfahren als Strang über die Schutzhüllen von Einzelspanngliedern
gelegt wird und diese danach durch das Verbindungselement miteinander verbunden
sind.
Das erfindungsgemäße Spannglied kann kostengünstig
und einfach hergestellt werden. Die Schutzhülle wird durch das aufgesetzte
Verbindungselement nicht beeinträchtigt, die Schutzfunktion bleibt voll erhalten.
Das Verbindungselement weist je nach Querschnittsform, verwendetem Material und
Ausrichtung eine gewisse Flexibilität auf, durch die das Spannglied beweglicher
ist und Kraftspitzen von auf das Spannglied einwirkenden Kräften zumindest
teilweise kompensiert werden können, so dass diese nicht voll die Schutzhüllen
belasten. Das verwendete Material für die Schutzhüllen und das Verbindungselement
und deren Materialstärken können dem jeweiligen Anwendungszweck angepasst
werden. Als Kunststoff wird vorzugsweise ein Polyethylen oder Polypropylen
verwendet.
Eine besonders belastbare Verbindung des Materials des Verbindungselements
mit dem Material der Schutzhülle ergibt sich, wenn beide Materialien vor oder
nach dem Auflegen des Verbindungselementes erwärmt werden, bis der Kunststoff
plastifiziert. Bei einer solchen Erwärmung ergeben sich im Verlauf des anschließenden
Abkühlungsprozesses homogene Verbindungen zwischen dem Material des Verbindungselements
mit dem Material der Schutzhüllen. Da das Material des Verbindungselements
dem Material der Schutzhüllen hinzugefügt wird, ergibt sich keine Schwächung
oder Beschädigung der Schutzhülle bei dem Verbindungsvorgang und dem fertigen
Spannglied.
Durch das Verbindungselement werden die miteinander verbundenen Einzelspannglieder
in einer relativen räumlichen Lage zueinander gehalten. Die Einzelspannglieder
können in einem gleich bleibenden Abstand zueinander gehalten sein, der Abstand
kann sich aber auch über die Länge des Spanngliedes verändern. Durch
die Einstellung eines Soll-Abstandsmaßes mittels des Verbindungselements kann
ein Spannglied mit seinen darin enthaltenen Einzelspanngliedern für den späteren
Einbau in einem Bauwerk mit einer bestimmten Lage der einzelnen Einzelspannglieder
vorkonfektioniert werden, so dass dadurch die spätere Verarbeitung erleichtert
und Positionierfehler vermieden werden. Die Einzelspannglieder können jedoch
auch dicht beieinander liegend vom Verbindungselement gehalten sein.
Das Verbindungselement kann so auf die Einzelspannglieder aufgebracht
werden, dass diese nicht nur auf einer Fläche nebeneinander liegend räumlich
fixiert sind, sondern die Einzelspannglieder können auch so durch das Verbindungselement
miteinander verbunden sein, dass sich eine räumlich gewünschte dreidimensionale
Relativlage der Einzelspannelemente zueinander ergibt.
Durch das Kunststoffmaterial für das Verbindungselement ergibt
sich eine leichte Verarbeitbarkeit, ausreichende Zähigkeit gegen auf das Verbindungselement
einwirkende Belastungen, eine gewisse Flexibilität für Bewegungen des
Materials während des Transports oder der Verarbeitung und eine gute Verbindung
mit dem Material der Schutzhüllen. Durch die relative Beweglichkeit des Verbindungselements
ist es auch möglich, die Einzelspannglieder eines Spanngliedes spiralförmig
um dessen Längsachse aufzuwickeln, um auf diese Weise ein Spannglied mit einer
zumindest annähernd runden Querschnittsform zu schaffen.
Ein Verbindungselement kann nicht nur zwischen zwei benachbart angeordneten
Einzelspannglieder positioniert sein, so dass es nur diese miteinander verbindet,
sondern es kann auch über mehrere Einzelspannglieder hinweg geführt sein,
so dass es auch mehrere oder alle Einzelspannglieder eines Spannglieds miteinander
zu verbinden vermag.
Es ist leicht möglich, von einem fertigen Spannglied mit mehreren
Einzelspanngliedern nachträglich eines oder mehrere der Spannglieder einzeln
oder zu mehreren abzulösen, indem das verbindende Verbindungselement durchschnitten
wird. Auf diese Weise ist es auch nach der Herstellung eines Spanngliedes möglich,
die Zahl der miteinander zu einem Spannglied verbundenen Einzelspannglieder an geringere
Anforderungen anzupassen, ohne dabei die Schutzhüllen einzelner Einzelspannglieder
zu beschädigen.
Bei der Verwendung von doppelten Schutzhüllen kann ein Einzelspannglied
auch nachträglich im Einbauzustand noch herausgezogen und durch ein neues Einzelspannglied
ersetzt werden, da das Verbindungselement nur die Oberflächen der außen
liegenden Schutzhüllen miteinander verbindet. Das gilt auch für den Fall,
in dem mehrere Einzelspannglieder in einer gemeinsamen Schutzhülle angeordnet
sind. Auch können eine oder mehrere leere Schutzhüllen in einem Spannglied
mit weiteren Einzelspanngliedern verbunden sein, um nachträglich weitere Einzelspannglieder
oder Spanndrähte durch die leere Schutzhülle nachrüsten oder die
eingebauten benachbarten Einzelspannglieder mit einer durch die Schutzhüllen
bewegten Sensorik nachträglich auf ihren Zustand und ihre Tragfähigkeit
untersuchen zu können.
Weitere Vorteile und bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung, den Zeichnungen und
den Merkmalen der Unteransprüche.
Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen näher
erläutert werden. Es zeigen:
1: eine Ansicht auf ein Spannglied mit zwei Einzelspanngliedern,
2: eine Ansicht auf ein Spannglied mit sechs dicht
nebeneinander angeordneten Einzelspanngliedern,
3: eine Ansicht auf sechs mit unterschiedlichem Abstand
angeordneten Einzelspanngliedern,
4: eine Ansicht auf ein Spannglied mit einem Verbindungselement,
das alle Einzelspannglieder miteinander verbindet,
5: eine Ansicht auf ein Spannglied, bei dem das Verbindungselement
im Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Einzelspanngliedern
angeordnet ist,
6: eine Ansicht eines Spanngliedes mit einer leeren
Schutzhülle,
7: eine Ansicht eines gewickelten Spannelementes.
In 1 ist ein Spannglied 2 mit
zwei Einzelspanngliedern 4 dargestellt, die in einer annähernd parallelen
Lage zueinander angeordnet sind. Jedes der Einzelspannglieder 4 ist mit
einer Schutzhülle 6 versehen, in der die Spanndrähte
8 angeordnet sind. Die Schutzhülle 6 ist bevorzugt aus einem
Kunststoff hergestellt. Im Ausführungsbeispiel sind in einem Einzelspannglied
4 sieben Spanndrähte 8 als Litze angeordnet, die Zahl und
Stärke der in einem Einzelspannglied 4 angeordneten Spanndrähte
8 ist für den Gegenstand der Erfindung jedoch nicht von Bedeutung.
Die Spanndrähte 8 können auch aus Stäben oder Litzen oder
sonstigem Material bestehen, das geeignet ist, um Zugkräfte sicher und dauerhaft
zu übertragen.
Der von den Spanndrähten 8 nicht ausgefüllte Hohlraum
innerhalb der Schutzhülle 6 kann ganz oder teilweise mit einer Füllung
10 versehen sein, die beispielsweise aus einem Korrosionsschutzmittel wie
beispielsweise Fett bestehen kann. Durch die Befüllung des Hohlraumes der Schutzhülle
6 mit einem Korrosionsschutzmittel bleiben die Spanndrähte
8 dauerhaft vor korrosiven Beeinträchtigungen geschützt.
Um die beiden in 1 dargestellten Einzelspannglieder
4 miteinander zu einem Spannglied 2 zu verbinden, ist im Zwischenraum
zwischen den beiden Einzelspanngliedern 4 ein Verbindungselement
12 angeordnet. Das Verbindungselement 12 besteht aus einem Kunststoff
und ist auf die Oberflächen der Schutzhüllen 6 aufgelegt. Das
Verbindungselement 12 erstreckt sich zumindest über eine Teillänge
entlang der Längsachse des Spanngliedes 2. Es kann sich auch ohne
Unterbrechungen über die volle Länge eines Spanngliedes 2 erstrecken.
Im Ausführungsbeispiel weist das Verbindungselement
12 eine Anzahl von Abschnitten 14 auf, in dem das Verbindungselement
12 mit der Schutzhülle 6 eines Einzelspanngliedes
4 verbunden ist, sowie eine Anzahl von Verbindungsabschnitten
16, die den Abstand zwischen zwei benachbarten Einzelspanngliedern
4 in der Anbringungshöhe des Verbindungselements 12 überbrücken.
Der Abstand zwischen Einzelspanngliedern 4, der vom Verbindungselement
12 überbrückt wird, muss nicht gleich dem Abstand sein, den die
Einzelspannglieder 4 zueinander haben, an der sie am dichtesten aneinander
liegen. Der vom Verbindungselement 12 überbrückte Abstand entspricht
vielmehr zumindest annähernd der Länge der Verbindungsabschnitte
16, die von einem Abschnitt 14 zum nächsten Abschnitt
14 reichen, an denen diese mit dem Material der Schutzhüllen
6 verbunden sind.
In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
verlaufen die Abschnitte 14 parallel zur Längsachse des Spanngliedes
2 und der Einzelspannglieder 4, während die Verbindungsabschnitte
16 schräg zur Längsachse des Spanngliedes 2 und der
Einzelspannglieder 4 verlaufen. Um den Abstand zwischen zwei Einzelspanngliedern
4quer zur Länge des Spanngliedes 2 überbrücken
zu können, sind die Verbindungsabschnitte 16 aufeinanderfolgend wechselweise
alternierend in eine Richtung halb links bzw. halb rechts von der Längsmittelachse
des Spanngliedes 2 weg weisend ausgerichtet.
Abweichend von der im Ausführungsbeispiel dargestellten Ausrichtung
können die Anstellwinkel der Verbindungsabschnitte 16 so gestaltet
sein, daß diese im Extremfall parallel zur Längsachse des Spanngliedes
verlaufen oder quer zur Längsachse des Spanngliedes 2 ausgerichtet
sind. Im letzteren Fall ist es erforderlich, zur Verbindung von zwei benachbarten
Einzelspanngliedern 4 eine Anzahl kurzer Verbindungsabschnitte
16 zwischen den Einzelspanngliedern 4 vorzusehen, die zumindest
mit ihren Enden an den jeweiligen Schutzhüllen 6 befestigt sein müssen,
um eine Verbindung herzustellen, wenn Abschnitte 14 zwischen den aufeinanderfolgenden
Verbindungsabschnitten 16 fehlen. Abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel
kann das Verbindungselement 12 auch einen sinusförmigen, dreieckigen,
viereckigen oder sonstigen als geeignet erscheinenden Verlauf aufweisen.
Im Ausführungsbeispiel aus 1 weist
das Verbindungselement 14 einen kreisförmigen Querschnitt auf. Davon
abweichend sind auch andere Querschnittsformen möglich, wie beispielsweise
dreieckig, viereckig, linsenförmig oder dergleichen. Die Querschnittsform des
Verbindungselementes 12 kann auch in dem Verlauf variieren, oder die Dicke
des Verbindungselementes 12 ist in seinem Verlauf unterschiedlich gestaltet.
Im Ausführungsbeispiel ist in der Schnittansicht gut erkennbar,
daß das Material des Verbindungselementes 12 als zusätzliches
Material auf die Schutzhülle 6 aufgelegt ist. Die Verbindung zwischen
dem Verbindungselement 12 und der Schutzhülle 6 ergibt sich
in der Kontaktzone, in der sich die Oberfläche der Schutzhülle
6 und die Oberfläche des Verbindungselementes 12 berühren.
Im Bereich der Kontaktfläche sollte die Verbindung zwischen den beiden Bauteilen
so gestaltet sein, daß sich dort ausreichend hohe Haltekräfte ergeben,
durch die die Einzelspannglieder 4 miteinander verbunden gehalten werden.
Eine ausreichend hohe Adhäsionskraft kann sich ergeben, indem ein heißer
Kunststoffstrang über den gewünschten Verlauf hinweg auf die darunter
liegenden Einzelspannglieder 4 aufgebracht wird. Der Kunststoff kann so
weit aufgeheizt sein, dass seine Temperatur den Schmelzpunkt überschreitet
und der Kunststoff flüssig wird. Nach dem Abkühlen und Aushärten
ergibt sich an den Kontaktflächen eine gute Verbindungsqualität.
Um die Verbindung belastbarer zu machen, ist es auch möglich,
auch die Schutzhüllen 6 vor dem Auflegen des Verbindungselementes
12 zu erwärmen. Auch hier ist eine Erwärmung bis zum Erreichen
des Schmelzpunktes möglich, allerdings ist darauf zu achten, dass sich die
Form und Materialverteilung des Materials der Schutzhülle 6 nicht
verändert. Das erwärmte Material der Schutzhüllen 6 und
der heiße Kunststoff des Verbindungselementes 10 können sich
bei entsprechenden Temperaturen sogar teilweise miteinander vermischen.
Um eine gute Verbindung herzustellen, ist es auch möglich, den
Kunststoff des Verbindungselementes 12 mit einem Lösungsmittel zu
versehen, das das Material der Schutzhülle 6 anlöst. Nach dem
Verdampfen des Lösungsmittels härten die Kunststoffe auch in der Kontaktzone
aus und bilden eine dauerhafte Verbindung. Zur Herstellung einer Verbindung können
auch alternativ oder zusätzlich zu einer Erwärmung Klebstoffe eingesetzt
werden.
In 2 ist ein Spannglied 2 mit
sechs dicht nebeneinander angeordneten Einzelspanngliedern 4 gezeigt. Die
Einzelspannglieder 4 sind räumlich derart relativ zueinander angeordnet,
daß sich die Schutzhüllen 6 umfangsseitig berühren. Die
Einzelspannglieder 4 sind jedoch nicht in dieser Berührungszone miteinander
verbunden, sondern das zwei benachbarte Einzelspannglieder 4 verbindende
Verbindungselement 12 ist oberhalb des Berührungsbereiches der Schutzhüllen
6 angeordnet. Das Verbindungselement 12 ist allerdings jeweils
auch so tief im Zwischenraum zwischen benachbarten Einzelspanngliedern
4 angeordnet, daß das Verbindungselement 12 die Bauhöhe
H der Einzelspannglieder 4 im gezeigten Ausführungsbeispiel nicht
überragt. Bei einer solchen Gestaltung ergibt sich eine flache Bauhöhe,
und die Verbindungselemente 12 können sich nicht so leicht an Fremdkörpern
verhaken und abreißen. Bei einem Aufrollen des Spanngliedes 2 um dessen
Längsachse können bei einer solchen Anordnung die Einzelspannglieder
4 leicht nach innen gerollt werden.
In 3 ist eine Ansicht auf ein Spannglied
2 gezeigt, bei dem drei Einzelspannglieder 4 vom mittleren Verbindungselement
12 in einem größeren Abstand zu drei anderen Einzelspanngliedern
4 gehalten sind. Während die beiden äußeren Verbindungselemente
12 die durch diese verbundenen Einzelspannglieder 4 eng beieinander
halten, wie es auch in den 1 und 2
gezeigt ist, sind die Verbindungsabschnitte 16 des mittleren Verbindungselementes
12 länger ausgeführt, so daß sich zwischen den beiden mittleren
Einzelspanngliedern 4 ein größerer Freiraum ergibt. Durch eine
entsprechende Gestaltung des Verbindungselementes 12 ist es also möglich,
die Einzelspannglieder 4 in einem gewünschten Abstand voneinander
zu halten. Während das Verbindungselement 12 bei den sich berührenden
Einzelspanngliedern 4 das Abstandsmaß A überbrückt, wird
im mittleren Bereich des Spanngliedes 2 von dem dort angeordneten Verbindungselement
12 ein Abstandsmaß B überbrückt.
In 4 findet sich eine Ansicht auf ein
Spannglied 2 mit einem Verbindungselement 12, das im Zuge eines
Verbindungsabschnittes 16 alle Einzelspannglieder 4 dieses Spanngliedes
2 miteinander verbindet. Aus der Darstellung in 4
ist ersichtlich, daß die drei rechten Einzelspannglieder 4 ein unterschiedliches
Abstandsmaß zum jeweiligen benachbarten Einzelspannglied 4 aufweisen.
Die Abstandsmaße können individuell gewählt und eingestellt werden.
Beim Herstellverfahren ist es möglich, die Einzelspannglieder
4 von einer Trommel abzuziehen und an einer Stelle einen Extruder in einer
Hin- und Herbewegung über den darunter durchlaufenden Einzelspannglieder
4 zu führen, wobei von dem Extruder ein drahtartiger Kunststoffstrang
ausgegeben wird, der sich als Verbindungselement 12 auf die Oberfläche
der Schutzhüllen 6 derjeweiligen Einzelspannglieder 4 legt.
Je nachdem, wie die Hin- und Herbewegung des Extruders ausgeführt wird, und
abhängig von der Fördergeschwindigkeit, mit der die Einzelspannglieder
4 unter dem Extruder durchlaufen, ergeben sich entsprechende Formen und
Muster für die jeweiligen Verbindungselemente 12. In dem in
4 dargestellten Ausführungsbeispiel zeigt das
Verbindungselement 12 eine Art Zick-Zack-Form, bei der sich durch eine
kurze Wartezeit des Extruders an den Endanschlägen und einer fortlaufenden
Förderung des Spannglieds 2 jeweils die Abschnitte 14 ausbilden.
Um größere Verarbeitungsgeschwindigkeiten zu erzielen, können auch
mehrere Extruderköpfe in Quer- oder Längsrichtung nebeneinanderliegend
über den Einzelspanngliedern 4 angeordnet sein. Wenn ein Extruderkopf
nur einen Kunststoffstrang ausgeben muß, der zwischen zwei benachbart angeordneten
Einzelspanngliedern 4 zu liegen kommen soll, kann die Verfahrbewegung für
den Extruderkopf erheblich geringer ausfallen, als das zur Herstellung des in
4 dargestellten Verbindungselementes 12 erforderlich
ist. Anstatt den Extruderkopf zu bewegen, um das Verbindungselement 12
auf das Spannglied 2 aufzubringen, kann der Extruderkopf auch ortfest positioniert
sein, und das Spannglied 2 wird seitlich so unter dem
Extruderkopf bewegt, dass sich eine entsprechende Gestaltung des Verbindungselements
12 ergibt, oder das Spannglied 2 ist ortsfest, und nur der Extruderkopf
wird über die Länge des Spannglieds 2 bewegt.
Bei dem in 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
überragt das Verbindungselement 12 die Bauhöhe der Schutzhüllen
6. Aus Vereinfachungsgründen sind in den 4
und 5 die Spanndrähte 8 nur in jeweils
einem Einzelspannglied 4 dargestellt.
Der Aufbau des in 5 dargestellten Spanngliedes
2 entspricht im wesentlichen dem des in 4
dargestellten Spanngliedes, allerdings ist die Menge des vom Extruder ausgetragenen
Kunststoffstranges über den Verfahrweg unterschiedlich mengengeregelt, so daß
sich beim Überfahren einer Schutzhülle 6 nach oben hin ein immer
dünnerer Strang ergibt, der bei Erreichen des obersten Punktes einer Schutzhülle
6 sogar ganz unterbrochen sein kann. Auf diese Weise ist es möglich,
mit einem Extruder einen Verbindungsabschnitt 16 zu schaffen, der aus einer
Anzahl von Teilverbindungsabschnitten 16 zusammengesetzt ist.
In 6 ist ein Spannglied 2 gezeigt,
das zwei Einzelspannglieder 4 aufweist, von denen das linke mit zwei Schutzhüllen
6 versehen ist. Die innere Schutzhülle 6, in der auch die
Spanndrähte 8 und die Füllung 10 angeordnet sind, ist
an ihrem Umfang vollständig von einer zweiten Schutzhülle 6 umgeben.
Bei einer solchen Anordnung ist es möglich, die innere Schutzhülle
6 zusammen mit dem Spanndraht 8 und der Füllung
10 aus der äußeren Schutzhülle 6 herauszuziehen,
um ein eventuell schadhaftes Einzelspannglied 4 nachträglich auszutauschen.
Für den Austausch kann nach dem Herausziehen der ursprünglichen inneren
Schutzhülle 6 ein neues Einzelspannglied 4 in die äußere
Schutzhülle 6 eingezogen werden.
Abweichend von dem in 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel können auch beide Einzelspannglieder 4 mit
doppelten oder Mehrfach-Schutzhüllen 6 versehen sein. Es ist allgemein
möglich, eines oder mehrere Einzelspannglieder 4 eines Spanngliedes
2 mit jeweils einer zweiten Schutzhülle 6 zu versehen. Zusätzlich
oder alternativ kann es vorgesehen sein, dass mehrere Einzelspannglieder
4 mit einer jeweiligen Schutzhülle 6 von einer gemeinsamen
weiteren Schutzhülle 6 umgeben sind. Es ist auch möglich, Einzelspannglieder
4 mit und ohne einer jeweiligen Schutzhülle 6 in einer gemeinsamen
weiteren Schutzhülle 6 anzuordnen. Die Verbindung von benachbart angeordneten
Schutzhüllen 6 eines Spannglieds 2 erfolgt durch eines oder
mehrere Verbindungselemente 12, das oder die auf die äußere Schutzhülle
6 aufgelegt ist.
In dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die rechte Schutzhülle 6 leer dargestellt. Bei einem Spannglied
2 können wie in 6 gezeigt ohne weiteres
auch leere Schutzhüllen 6 verarbeitet werden, die über ein Verbindungselement
12 mit benachbarten Einzelspanngliedern 4 verbunden ist. Die leere
Schutzhülle 6 kann dazu genutzt werden, um im Bedarfsfall Einzelspannglieder
4 nachrüsten zu können oder um über Sensoren die Qualität
der benachbart liegenden Einzelspannglieder 4 zu überwachen.
Eine Schutzhülle 6 kann auch mit einer Druckbefüllung
versehen werden, um über eine Drucküberwachung eventuell im Bauwerk auftretende
Risse feststellen zu können.
Im Ausführungsbeispiel sind die Einzelspannglieder
4 jeweils mit identischen Querschnittsmaßen dargestellt, erfindungsgemäß
ist es jedoch möglich, Einzelspannglieder 4 mit unterschiedlichen
Durchmessern und Querschnittsformen durch Verbindungselemente 12 miteinander
zu verbinden.
In 7 ist ein Spannglied 2 gezeigt,
dessen Einzelspannglieder 4 um ihre Längsachse gewickelt sind. Im
Ausführungsbeispiel handelt es sich um sieben Einzelspannglieder
4, von denen jeweils zwei benachbarte Einzelspannglieder 4 durch
ein diese verbindendes Verbindungselement 12 miteinander verbunden sind.
Wie im Ausführungsbeispiel gezeigt, kann das Spannglied 2 somit unter
geringem Materialeinsatz für die Verbindungselemente 12 aus mehreren
Einzelspanngliedern 4 zu einem dicken Strang eines Spanngliedes
2 zusammengesetzt werden. Das Aufwickeln der Einzelspannglieder
4 zu einem Strang eines Spanngliedes 2 wird möglich durch
eine flexible Gestaltung der Verbindungselemente 12, die dann eine gewisse
Drehung und Stauchung des Materials zulassen. Es ist zudem möglich, den auf
diese Weise gebildeten Strang eines Spanngliedes 2 in einem weiteren runden
Schutzrohr anzuordnen, mit dem ein Spannglied 2 dann in einem Bauwerk verarbeitet
werden kann.
Die vorstehende gegenständliche Beschreibung dient nur Erläuterungszwecken.
Durch die gegenständliche Beschreibung soll der Schutzgehalt der in den Ansprüchen
genannten Merkmale nicht eingeschränkt werden. Dem Fachmann ist es ohne weiteres
möglich, einzelne Aspekte der vorstehend beschriebenen Erfindung auf eine ihm
geeignet erscheinende Weise an gegebene technische Anforderungen anzupassen, ohne
dadurch die erfindungsgemäße Lehre zu verlassen.