Die Erfindung betrifft einen Schaltfinger für ein Betätigungsorgan,
wie eine Schaltwelle oder eine Rastierungshülse.
Stand der Technik
Schaltfinger haben die Funktion der Kraftübertragung, und zwar
einer Kraft von einem äußeren Schaltungshebel auf Schaltschienen oder
Schaltgabeln in Getrieben zu übertragen. Derartige Schaltfinger in Getrieben
werden in einer Vielzahl von Fahrzeugen verwendet; sie sind Bestandteil von einer
jedem Autofahrer bekannten Gangschaltung, welche wiederum entweder manuell oder
automatisch erfolgen kann.
Insbesondere an die Schaltfinger in derartigen Getrieben werden hohe
Anforderungen gestellt, weshalb diese eine relativ hohe Festigkeit besitzen müssen,
was bisher durch eine kompakte Ausführung der Schaltfinger erreicht wurde.
Eine kompakte Ausführung des Schaltfingers bedeutet wiederum, dass dieser ein
bestimmtes Gewicht hat, welches ganz allgemein bei Fahrzeugen immer, neben dem Platzbedarf,
zu verringern gilt.
Aufgabe der Erfindung
Hier setzt die Erfindung ein, der die Aufgabe zugrunde liegt, Schaltfinger,
insbesondere in Getrieben für Kraftfahrzeuge, derart weiterzubilden bzw. zu
verbessern, dass sie als Massenartikel in ihrem Gewicht und ihren Kosten reduziert
sind, wobei jedoch ihre Festigkeit und somit Betriebssicherheit gewährleistet
sein muss.
Lösung der Aufgabe
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine
Ausbildung des Schaltfingers in der Form eines weitgehenden Hohlkörpers.
Nach Maßgabe der Erfindung soll dabei der Schaltfinger bevorzugt
im Spritzgiessverfahren und hier vor allem in einem Metallpulverspritzguss hergestellt
werden, wobei ein Keramikpulverspritzguss ebenfalls möglich ist.
Bekanntlich wird – vereinfacht ausgedrückt – beim
Metallpulverspritzguss als Ausgangsmaterial ein Gemisch aus in der Regel verschiedenen
Metallpulvern und einem Binder verwendet, aus welchem dann beliebig geformte Teile
spritzgegossen werden (ähnlich Kunststoffspritzen), die dann einer thermischen
Behandlung, und einem Sintervorgang unterzogen werden, wobei hierbei der Binder
wieder entfernt wird.
Mit dem Metallpulverspritzgussverfahren, auch bekannt als „Metal
Injektion Molding" (MIM), ist es vorteilhaft möglich, sehr komplex geformte
Teile ohne oder mit nur wenig Nacharbeit herzustellen. Im Gegensatz zum herkömmlichen
Pressen oder Sintern, wo Dichten bis zu 90% der theoretischen Werkstoffdichte erzielt
werden können, erreicht das Metallpulverspritzgussverfahren Dichten, bis 100%
der theoretischen Werkstoffdichte. Dadurch werden Materialeigenschaften erreicht,
die weitgehend jenen eines aus dem Vollen gearbeiteten Teils entsprechen. Ferner
besitzen derart hergestellte Teile eine hervorragende Oberflächengüte
und sehr enge Toleranzgrenzen. Schließlich sind hierfür die verschiedensten
Werkstoffe möglich, wie rostfreie Stähle, Eisen/Nickel – Werkstoffe,
aber auch Werkzeugstähle und Sonderlegierungen.
Aufgrund der aufgezeigten Fertigungsmöglichkeiten einerseits
und der Werkstoffwahl andererseits ist es daher vorteilhaft möglich, den Schaltfinger
möglichst leicht, aber dennoch widerstandfähig auszubilden, indem dieser
einen komplett durchgehenden Hohlraum aufweist. Auch kann der Schaltfinger mit mehreren
einzelnen Hohlräumen ausgebildet werden, was sich dann je nach der Anzahl gewichtsmäßig
bemerkbar macht. Schließlich kann der Schaltfinger mit einem entsprechend großen
Durchbruch gefertigt werden, um zu einer relativ hohen Materialersparnis zu kommen,
denn diese ist insofern auch hinsichtlich der Kosten wichtig, da der Ausgangswerkstoff
für das Metallpulverspritzverfahren relativ teuer ist. In diesem Zusammenhang
muss auch erwähnt werden, dass sich dieses moderne Herstellungsverfahren von
der Kostenseite her gesehen nur Sinn macht, wenn es sich um Massenartikel handelt,
was bei dem erfindungsgemäßen Schaltfinger der Fall ist, d.h. die Stückzahlen
sollten mindestens im fünfstelligen Bereich aufwärts liegen.
Figurenbeschreibung
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung von vier Ausführungsbeispielen in
Verbindung mit der Zeichnung; es zeigen
1 eine perspektivische Ansicht einer schematisch dargestellten
Schaltwelle mit einem ersten Ausführungsbeispiel eines Schaltfingers;
2 eine perspektivische Ansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiels
eines Schaltfinger ähnlich 1;
3 eine seitliche perspektivische Draufsicht auf ein
drittes Ausführungsbeispiel eines Schaltfingers und
4 eine seitliche perspektivische Draufsicht auf ein
viertes Ausführungsbeispiel eines Schaltfingers.
In 1 ist schematisch eine Schaltwelle
1 eines nicht dargestellten Getriebes gezeigt, auf der ein Schaltfinger
2 eines ersten Ausführungsbeispiels befestigt ist. Der Schaltfinger
2 hat in der Draufsicht eine rechteckförmige Form, während er
von der Seite gesehen vasenförmig ausgebildet ist.
Der Schaltfinger 2 wurde im Metallpulverspritzguss hergestellt
und hat mittig einen durchgehenden Hohlraum 3, der symmetrisch im Querschnitt
entsprechend eines beidseitig abgerundeten Langloches ausgebildet ist. Durch die
hohe Werkstoffdichte, hervorgerufen durch das Metallpulverspritzgussverfahren einerseits
und die Hohlkörperausbildung des Schaltfingers 1 andererseits, ist
dessen Stabilität gewährleistet, und zwar selbst dann, wenn zu übertragende
Kräfte vom Schaltfinger 2 auf die Getriebeelemente aus verschiedenen
Richtungen und in verschiedener Größe eingeleitet werden. Zusätzlich
wird durch den geringeren Materialeinsatz als beim kompakten Schaltfinger bei einem
Schaltfinger nach der vorliegenden Erfindung vorteilhaft das Gewicht verringert,
ohne dass die notwendige Festigkeit der gesamten Baugruppe darunter leidet.
Der in 2 als zweites Ausführungsbeispiel
von seiner Anschlussseite an die Schaltstange her gesehene Schaltfinger –
bezeichnet mit 4 – entspricht vom Material und seiner äußeren
Form her dem Schaltfinger 2 nach 1. Lediglich
ist hier der mit 5 bezeichnete mittig durchgehende Hohlraum derart ausgebildet,
dass er im Prinzip die gleiche Form wie die Außenkontur des Schaltfingers
4 besitzt, jedoch in seiner äußeren Abmessung jeweils verringert
um eine gleiche Wandstärke 6, denn grundsätzlich gelten bei dem
Metallpulverspritzgussverfahren die gleichen Regeln wie bei Kunststoffteilen, d.h.
möglichst gleichmäßige relativ dünne Wandstärken.
In 3 ist als drittes Ausführungsbeispiel
ein Schaltfinger 7 perspektivisch dargestellt, der mit zwei symmetrisch
zur Längsachse des Schaltfinger 7 angeordneten Hohlräume
8 nach dem Metallpulverspitzverfahren entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel
gemäß 1 hergestellt ist. Die Hohlräume
8 sind dabei im Querschnitt jeweils als beidseitig abgerundete Langlöcher
ausgebildet.
Ferner ist in 4 als viertes Ausführungsbeispiel
ein Schaltfinger 9 gezeigt, der in seinem unteren Bereich einen Durchbruch
10 besitzt, dessen seitliche Begrenzungsflächen dem Verlauf der Außenkanten
des Schalfingers 9 entsprechen. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel
wird bezüglich Herstellung und Vorteile auf das Beispiel in 1
verwiesen.
Schließlich ist es auch möglich, dass die in den
1 bis 4 aufgezeigten Schaltfinger
2, 4, 7 und 9 gleichzeitig mit einer sogenannten
Schaltstange versehen sind. Auch ist es möglich, die Gewichtseinsparung und
somit die Kosteneinsparung noch zu optimieren, indem die aufgezeigten Hohlräume
3, 5, 8 und 10 in geeigneter Weise kombiniert
oder noch durch Hohlräume mit anderen Querschnitten ergänzt werden, wobei
so genannte Hinterschneidungen bei der Anwendung eines, Metallpulverspritzverfahrens
durchaus realisierbar sind, was mit üblichen Sinterverfahren nicht möglich
ist.
Bezugszeichenliste
1
Schaltwelle
2
Schaltfinger
3
Hohlraum
4
Schaltfinger
5
Hohlraum
6
Wandstärke
7
Schaltfinger
8
Hohlräume
9
Schaltfinger
10
Durchbruch