Verfahren zum Bestellen und Fakturieren einer zu einem bestimmten Preis angebotenen Ware, wobei ein Kunde vermittels eines über einen Anschluss an ein Kommunikationsnetz angeschlossenen Endgeräts die Ware bestellt, wobei dem Anschluss von einem Netzbetreiber (Provider) eine Netzkennung zugeordnet ist, wobei der Netzbetreiber in Zusammenhang mit den Anschlussdaten weitere Kundendaten, insbesondere eine Kundenadresse, in einer Datenbank verwaltet, wobei der Netzbetreiber die von diesem Anschluss geführten Anrufe gegenüber dem Kunden über eine Sammelrechnung, insbesondere über eine Telefonrechnung, abrechnet, - wobei der von einem Warenanbieter angebotenen Ware neben dem Preis ebenfalls ein Anschluss mit einer Netzkennung, insbesondere einer Telefonnummer, eindeutig wird, die der Kunde zur Annahme des Angebotes über ein Endgerät anwählt, - wobei nach der Anwahl der der Ware zugeordneten Netzkennung eine Kommunikationsverbindung zum Anschluss der Ware hergestellt wird, wobei das Angebot durch Herstellung der Kommunikationsverbindung angenommen ist, - wobei der Netzbetreiber den Anruf des Kunden in der Datenbank registriert, wobei die Gebühr für diesen Anruf den Preis der Ware beinhaltet, - wobei die Ware an die Kundenadresse versandt wird und - wobei der Netzbetreiber den Preis der Ware über die Gebühr für diesen Anruf automatisch in der an den Kunden gerichteten Sammelrechnung fakturiert.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestellen und Fakturieren
einer zu einem bestimmten Preis angebotenen Ware, wobei ein Kunde vermittels eines
über einen Anschluss an ein Kommunikationsnetz angeschlossenen Endgerätes
die Ware bestellt, wobei dem Anschluss von einem Netzbetreiber (Provider) eine Netzkennung
zugeordnet ist, wobei der Netzbetreiber in Zusammenhang mit den Anschlussdaten weitere
Kundendaten, insbesondere eine Kundenadresse, in einer Datenbank verwaltet, wobei
der Netzbetreiber die von diesem Anschluss geführten Anrufe gegenüber
dem Kunden über eine Sammelrechnung, wie die Telephonrechnung, abrechnet. Die
Erfindung betrifft zudem ein System zur Umsetzung des Verfahrens.
Vertriebsformen dieser Art, bei denen dem Kunden eine Ware präsentiert
wird, die er dann durch Anruf einer angegebenen Telephonnummer erwerben kann, sind
in vielfältigen Ausführungsformen bekannt. So sind Formen des sogenannten
„Tele-Shopping", beispielsweise von der Sendung „QVC", bekannt, bei
denen während eines Fernsehspots ein Produkt in Zusammenhang mit einer Telephonnummer
gezeigt wird, das mit einem Anruf dieser Nummer abrufbar ist. Zum Erhalt der Ware
muss sich der Kunde in dem Telephongespräch mit seinem Namen und seiner Adresse
gegenüber dem Warenanbieter identifizieren. Die Fakturierung findet dann über
die Zusendung einer Rechnung oder über die Abbuchung von einem Kreditkartenkonto
statt.
Zudem sind vom Internet Vertriebsformen mit unterschiedlichen Fakturierungen
bekannt. So können Produkte über das Internet durch einen Mausklick auf
der entsprechenden Home-Page des Warenanbieters bestellt und über Kreditkarten
abgerechnet werden. Zudem sind Dienste, wie T-Pay® und PayPal®
bekannt, die mittlerweile von einer Vielzahl von Warenanbietern benutzt werden und
mit denen die Fakturierung einer auf einer Homepage „angeklickten" Ware über
ein bei diesem Diensteanbieter geführtes Konto relativ bequem möglich
ist.
Auf der anderen Seite ist es aus dem Bereich des Abrufes von Dienstleistungen
über das Telephon, beispielsweise beim Telephon-Sex, bekannt, diese Leistung
über die Telephonrechnung abzurechnen. Dabei sind diesen „Dienstleistungen"
entsprechende Rufnummern, wie die bekannten „0900"-Nummern, zugeordnet, deren
Anwahl mit einer erhöhten Gebühr einhergeht. Der Diensteanbieter erhält
seine Entlohnung dann entsprechend vom Netzprovider. Ähnliches ist aus der
EP 899 933 A2 für „herkömmliche"
Nummern bekannt. Dabei kann der Nutzer über sein Telephon eine Dienstleistung,
wie beispielsweise eine Wetterauskunft, abfragen, wobei dieser Service individuell
fakturiert und vom Netzprovider über die verschickte Telephonrechnung abgerechnet
werden kann.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr darin, ein Verfahren
zu schaffen, mit dem eine einfache, komfortable und vor allem sichere Fakturierung
von Warenkäufen, die über Sprachtelephonie, insbesondere über Internet-Sprachtelephonie
(„Voice over IP"), initiiert werden, möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruch
1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
genannt.
Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung liegt zunächst darin, für
eine angebotene Ware einen individuellen Anschluss mit einer Netzkennung, insbesondere
einer Telephonnummer, vorzusehen, so dass dieser Netzkennung genau die eine Ware
eindeutig zugeordnet ist. Damit hat auch die Ware ihre eigene Telephonnummer, über
die sie „zu erreichen" und zu bestellen ist. Der Kunde kann mit der Anwahl
der entsprechenden Nummer das Angebot annehmen und damit den Abschluss eines Kaufgeschäftes
initiieren.
Im Prinzip läuft ein solches erfindungsgemäßes Kaufgeschäft
so, dass der Kunde in einer Werbepräsentation die Ware, deren Preis und deren
Telephonnummer wahrnimmt, die Ware „anruft" und nach diesem Anruf die Ware
auf dem normalen Versandweg zugestellt bekommt. Besonders wesentlich für die
Erfindung ist dabei, dass der Preis der Ware automatisch über die periodisch
vom Netzbetreiber, des Kunden generierte Sammelrechnung, insbesondere die Telephonrechnung,
eingezogen wird.
Erfindungsgemäß wird also durch den an die Ware gerichteten
Anruf eine Kommunikationsverbindung, insbesondere als „sprachlose Sprachverbindung",
zum Anschluss der Ware hergestellt, wobei das Angebot durch Herstellung der Kommunikationsverbindung
als angenommen gilt. Damit die Fakturierung über die Sammelrechnung geschehen
kann, registriert der Netzbetreiber diesen Anruf des Kunden vorteilhafterweise in
derselben Datenbank, in der er auch alle sonstigen Anrufe ausgehend von dem Anschluss
des Kunden registriert. Diesem „speziellen" Anruf wird jedoch eine Gebühr
zuordnet, die den Preis der Ware beinhaltet. Dabei kann der Preis auf unterschiedliche
Weise zum Netzbetreiber übermittelt werden.
Generell ist es bei solchen Geschäften vorteilhaft, vor dem Zustandekommen
des eigentlichen Kaufgeschäftes eine Authentifikation des Kunden und/oder eine
Bestätigung der Bestellung vorzusehen, um dem Missbrauch durch Unberechtigte
und eventuellen Versehen des Kunden vorzubeugen. Allerdings gelten
für diese Art von Käufen zumindest in Deutschlang besondere Rückgaberechte,
falls es zu einem Versehen oder zu Missbrauch kommt.
Um dem Missbrauch vorzubeugen, ist es vorteilhaft, wenn der Netzbetreiber
die dem Anschluss zugeordnete Adresse anhand physikalischer Parameter, wie anhand
der zum Anschluss führenden Leitungen, lokalisiert. Mit einer solchen Ortung
kann die Übereinstimmung der Anschlussadresse mit der Kundenadresse zur Authentifikation
des Kunden verglichen werden. So wird verhindert, dass ein Dritter vorgibt der Kunde
zu sein. Diese Funktionalität kann über eine bekannte Verwaltungs- und
Vermittlungsplattform realisiert werden.
Entgegen der von 0900-Nummern bekannten Abrechnung eines erhöhten
Tarifes ist erfindungsgemäß der Netzkennung der Ware ein fester, dem Kunden
bekannter Warenpreis zugeordnet, der sich von Ware zu Ware unterscheidet.
Dieser kann beim Netzbetreiber in Verbindung mit der Netzkennung der
Ware hinterlegt sein oder im Rahmen der Verbindung über das Netz ausgetauscht
werden. Wird nun die spezielle Ware „angerufen", registriert der Netzbetreiber
diesen Anruf des Kunden in Zusammenhang mit den sonstigen Anschlussdaten.
Um den sicheren Versandt gewährleisten zu können, werden
dem Warenanbieter im Rahmen der Verbindung neben der Spezifikation der Ware auch
die in der Datenbank gespeicherten Kundendaten, insbesondere der Name des Kunden
und seine Adresse, automatisch übermittelt. Dem Anruf wird nun der Preis der
Ware zugeordnet, den der Netzanbieter gegenüber dem Kunden über die allgemeine
Sammelrechnung, insbesondere die Telephonrechnung, abrechnet, wobei er diesen gegebenenfalls
unmittelbar über einen Abbuchungsauftrag einzieht. Der vom Kunden erhaltene
Betrag muss dann vom Netzbetreiber zum Warenanbieter transferiert werden. Um einen
reibungslosen Ablauf des Verfahrens gewährleisten zu können, wird der
Ware die individuelle Netzkennung und der Preis für die gesamte Dauer des Angebotes,
also für eine vergleichsweise lange Zeit, zugeordnet.
Generell kann die Darbietung der Ware über verschiedene Medien
geschehen. Im einfachsten Fall kann der Nutzer die Ware auf einem Plakat, einer
Liftfass-Säule oder im Fernseher in Verbindung mit einer Telephonnummer wahrnehmen
oder von dem Angebot im Rundfunk hören. Diese ruft er dann einfach an und bezahlt
über seine Telephonrechnung.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform wird das Internet
in die Sprachkommunikation („Voice over IP") einbezogen, wobei zumindest
ein Teil des Kommunikationsnetzes vom Internet gebildet wird. Um eine solche Internet-Kommunikation
zu ermöglichen, wird auf dem Endgerät des Kunden, das ein Computer oder
ein (mobiles) Multifunktionstelephon sein kann, eine spezielle Software Anwendung
(„Client") installiert. Als derartige „Voice-over-IP- Clients" sind
der bekannte SIP-Client oder der H.323-Client zu bevorzugen. Ein solcher Client
kann „manuell" oder „automatisch" aufgerufen werden, wobei es generell
vorteilhaft ist, wenn sich der Kunde beim ersten Aufruf des Clients durch Eingabe
eines Passwortes authentifiziert.
Um den Komfort für den Kunden zu steigern, wird der Client automatisch
aufgerufen, sobald der Nutzer beim Surfen auf Homepages mit seinem Cursor auf ein
der gewünschten Ware zugeordnetes Feld klickt. Nach dem Klick stellt der Client
die Verbindung zum Anschluss der Ware her und löst damit die Bestellung der
Ware und deren Abrechnung über die Telephonrechnung automatisch aus. Der Klick
auf das Feld kann veranlassen, dass der dafür vorgesehenen Funktion des Clients,
beispielsweise einer „callto"-Funktion, neben der Netzkennung der Ware zusätzlich
weitere Parameter betreffend die Ware, insbesondere eine Warenbezeichnung und der
Preis, übergeben wird. Diese Parameter können beim Netzbetreiber gespeichert
werden. Um den Handlungswillen des Kunden für dieses Rechtsgeschäft zu
dokumentieren, ist es auch bei dieser ansonsten automatisierten Bestellung vorteilhaft,
wenn vor der eigentlichen Bestellung eine Bestätigung abgefragt wird.
Durch den Klick wird also der diesem Link hinterlegte Client, ähnlich
einem E-Mail Client oder einem Internet-Browser, automatisch aktiviert und es wird
ein solches "Quasi"-Telephonat ("Telephon-Link") nur ohne die Funktion der Sprachtelephonie
aufgebaut. Der Nutzer kann mit einem Klick auf einen solchen Kauf- und Bezahl-Button
einerseits seinen Kaufwunsch ausdrücken und andererseits bequem über seine
Telephonrechnung bezahlen.
Wenn ein solcher Client insbesondere nach einem identifizierenden
Login-Prozess und/oder einer authentifizierenden Passwort-Vorgabe vom Kunden geöffnet
wird, kann er sich mit einer entsprechenden Plattform des Warenanbieters verbinden.
Nach der Identifikation ist der Kunde dem Netzanbieter bekannt, so dass ihm die
für bestellte Waren zu berechnenden Preise zugeordnet werden können. Im
Hinblick auf die mit steigender Leistungsfähigkeit des Mediums zunehmend mehr
Bedeutung gewinnenden Internet-Telephonie, ist diese Ausführungsform der Erfindung
von ganz besonderem Vorteil.
Das besonders vorteilhafte an diesen Clients ist, dass sie schon existieren
und bequem für die Verwirklichung der Erfindung einsetzbar sind. Letztendlich
werden sie dazu einfach nur ihrer Funktionalität der Sprachübertragung
zumindest in gewissem Rahmen beraubt. Ein solcher Client ist schließlich per
se in der Lage, die entsprechende Netzkennung anzuwählen und eine am Preis
der Ware bemessene Abrechnungsnotiz („Billing-Record") an das Konto des Nutzers,
auf dem die Telephongebühren auflaufen, zu verschicken. Dabei kann eine solche
Tarifierung wie ein erhöhter Minutentarif oder ein Blocktarif behandelt werden.
Die für das Versenden der Ware nötigen Kundendaten, insbesondere Name
und Adresse, werden vorteilhafterweise, wie gesagt, zusammen mit dem Anruf an den
Warenanbieter übermittelt, damit dieser die Ware dem Versand übergeben
kann. Im Hinblick auf eine erhöhte Datensicherheit kann der Versand aber auch
vom Netzanbieter selber organisiert werden, der die Ware zentral von den Anbietern
erhält. Die Identität des Nutzers tritt somit dem Warenanbieter gegenüber
nicht in Erscheinung.
Da ein Internet-Anbieter nicht unbedingt für jedes seiner Produkte
zum Abrechnen der Bezahlung eine separate und willkürliche Telephonnummer,
beispielsweise auf der Basis einer 0900-Nummer, generieren möchte, ist es vorteilhaft,
den „Telephon-Link" um einen variablen Parameter, der den Preis repräsentiert,
zu erweitern. Dieser Parameter kann derartig verschlüsselt hinterlegt werden,
dass er sicher und unverfälscht von der Webseite zum Client übertragen
werden kann. Dabei können die Schlüsselworte im Link und im Client durch
den Netzprovider autorisiert werden.
Wie schon erwähnt, ist es zur Vermeidung versehentlicher Bestellungen
vorteilhaft, wenn der Kunde im Rahmen des Verfahrens um eine Bestätigung gebeten
wird. Das kann auf schriftlichem Wege geschehen, indem nach Anklicken des Telephon-Links
eine entsprechende Abfrage auf dem Display erscheint. In dieser Abfrage können
beispielsweise die Daten des Nutzers, respektive des gerade benutzen Anschlusses,
also der Name und die Rechnungsadresse, sowie eine Anzeige des zu bestellenden Produktes
mit dessen Preis erscheinen. Die Bestellung wird dann erst ausgelöst, nachdem
die Bestätigung erfolgt ist. Da ehedem eine Kommunikationsverbindung aufgebaut
ist, kann um die Bestätigung aber auch im Rahmen einer Telephon-Ansage etwa
folgendermaßen gebeten werden: „Sehr geehrter Kunde XYZ, wollen Sie
wirklich das Produkt ABC zum Preis von
123 bestellen, dann antworten Sie jetzt mit ja".
Um dem Missbrauch der Bezahlfunktion durch automatisierte Hacker-Software
weiter vorzubeugen, ist es vorteilhaft, wenn von dem Nutzer eine Interaktion, beispielsweise
die Eingabe von dargestellten Zahlen und Buchstaben, gefordert wird, die nur er
leisten kann. Funktionen, die solche Interaktionen unterstützen, sind hinlänglich
bekannt. Neben der Authentifikation durch das Passwort kann auch noch eine Erhebung
biometrischer Daten durchgeführt werden. Die Authentifizierung kann aber auch
über eine dem Netzprovider bekannte Kennung des Anschlusses, in der Art einer
einzigartigen Adresse, geschehen, die auch wechseln kann und die ansonsten nicht
weiter kommuniziert wird.
Die Vorteile der Erfindung liegen auch darin, dass der Nutzer bei
der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Internet-Angebote von Internet-Shops insofern
keinen „Medienbruch" erfährt, als er sich immer in demselben Medium,
nämlich dem Internet, bewegt. Er kann surfen, kaufen und konsumieren, ohne
den Finger von der Tastatur zu nehmen. Dazu muss er sich nicht bei speziellen Internet-Payment-Diensten
anmelden. Diese Hürde fällt, da er nur noch sein in Zukunft „normales"
Internet-Telephon nutzen muss.
Zur technischen Umsetzung des erfindungsgemäßen Verfahrens
bedarf es der Mittel, insbesondere der Netzstruktur und der daran angeschlossenen
Endgeräte, der herkömmlichen Sprachtelephonie oder der Internettelephonie.
Anspruch[de]
Verfahren zum Bestellen und Fakturieren einer zu einem bestimmten Preis
angebotenen Ware, wobei ein Kunde vermittels eines über einen Anschluss an
ein Kommunikationsnetz angeschlossenes Endgerät die Ware bestellt, wobei dem
Anschluss von einem Netzbetreiber (Provider) eine Netzkennung zugeordnet ist, wobei
der Netzbetreiber in Zusammenhang mit den Anschlussdaten weitere Kundendaten, insbesondere
eine Kundenadresse, in einer Datenbank verwaltet, wobei der Netzbetreiber die von
diesem Anschluss geführten Anrufe gegenüber dem Kunden über eine
Sammelrechnung, insbesondere über eine Telephonrechnung, abrechnet,
dadurch gekennzeichnet,
– dass der von einem Warenanbieter angebotenen Ware neben dem Preis ebenfalls
ein Anschluss mit einer Netzkennung, insbesondere einer Telephonnummer, eindeutig
wird, die der Kunde zur Annahme des Angebotes über ein Endgerät anwählt,
– dass nach der Anwahl der der Ware zugeordneten Netzkennung eine Kommunikationsverbindung
zum Anschluss der Ware hergestellt wird, wobei das Angebot durch Herstellung der
Kommunikationsverbindung angenommen ist,
– dass der Netzbetreiber den Anruf des Kunden in der Datenbank registriert,
wobei die Gebühr für diesem Anruf den Preis der Ware beinhaltet,
– dass die Ware an die Kundenadresse versandt wird und
– dass der Netzbetreiber den Preis der Ware über die Gebühr für
diesen Anruf automatisch in der an den Kunden gerichteten Sammelrechnung fakturiert.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Endgerät
des Kunden über den Anschluss an ein Telephonnetz oder an das Internet angeschlossen
ist.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dem Warenanbieter
mit Herstellung der Verbindung neben der Warenspezifikation die in der Datenbank
gespeicherten Kundendaten, insbesondere der Name des Kunden und seine Adresse, automatisch
übermittelt werden.Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Netzbetreiber die dem Anschluss zugeordnete Adresse anhand physikalischer
Parameter, insbesondere anhand der zum Anschluss führenden Leitungen, lokalisiert,
wobei diese Anschlussadresse und die Kundenadresse zur Authentifikation des Kunden
verglichen werden.Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil des Netzes vom Internet gebildet wird, wobei auf dem Endgerät
des Kunden eine spezielle Software-Anwendung (Client), insbesondere ein „Voice
over IP-Client", beispielsweise ein SIP-Client oder ein H.323-Client, realisiert
ist, die die Sprachtelephonie über das Internet ermöglicht.Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Client automatisch
aufgerufen wird, wenn der Nutzer beim Surfen auf Homepages mit seinem Cursor auf
ein der gewünschten Ware zugeordnetes Feld klickt, wobei der Client nach dem
Klick die Verbindung zum Anschluss der Ware herstellt und damit die Bestellung der
Ware und deren Abrechnung über die Sammelrechnung automatisch auslöst.Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Klick
auf das Feld veranlasst, dass der dafür vorgesehenen Funktion des Clients,
beispielsweise einer „callto"-Funktion, neben der Netzkennung der Ware weitere
Parameter betreffend die Ware, insbesondere eine Warenbezeichnung und der Preis
übergeben wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kunde sich bei Aufruf des Clients durch Eingabe eines Passwortes authentifiziert.Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass der Ware für die Dauer des Angebotes der individuelle Anschluss und der
Preis dauerhaft zugeordnet wird.Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass vor der Herstellung der Kommunikationsverbindung zum Anschluss der Ware dem
Nutzer eine Bestätigungsabfrage dargeboten wird.Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Ware dem Nutzer auf einem Plakat, einer Littfass-Säule, in Fernsehen
oder Rundfunk in Verbindung mit einer Telephonnummer präsentiert wird.System zur Umsetzung des Verfahrens nach einem der vorherigen Ansprüche.