Gebiet der vorliegenden Erfindung
Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung die Herstellung
integrierter Schaltungen und betrifft insbesondere die Herstellung von Metallisierungsschichten
und Kontaminationen, die in nachfolgenden Bearbeitungen auftreten.
Beschreibung des Stands der Technik
Halbleiterbauelemente werden typischerweise auf im Wesentlichen scheibenförmigen
Substraten, die aus einem geeigneten Material hergestellt sind, gefertigt. Die Mehrzahl
der Halbleiterbauelemente mit äußerst komplexen elektronischen Schaltungen
werden gegenwärtig und in der absehbaren Zukunft auf der Grundlage von Silizium
hergestellt, wodurch Siliziumsubstrate und siliziumenthaltende Substrate, etwa SOI-(Silizium-auf-Isolator)Substrate
geeignete Träger zur Herstellung von Halbleiterbauelementen, etwa Mikroprozessoren,
SRAM's, ASIC's (anwendungsspezifische IC's) und dergleichen sind. Die einzelnen
integrierten Schaltungen sind in einer Arrayform bzw. Feldform angeordnet, wobei
die meisten Fertigungsschritte, die sich auf 500 bis 1000 und mehr einzelne Prozessschritte
in modernen integrierten Schaltungen belaufen können, gleichzeitig an allen
Chipbereichen auf dem Substrat ausgeführt werden, mit Ausnahme von Photolithographieprozessen,
gewissen Messprozessen und dem Einbringen in das Gehäuse der einzelnen Bauelemente
nach dem Zersägen des Substrats. Somit zwingen ökonomische Bedingungen
die Halbleiterhersteller dazu, die Substratabmessungen ständig zu vergrößern,
wodurch auch die verfügbare Fläche zur Erzeugung der eigentlichen Halbleiterbauelemente
zunimmt.
Zusätzlich zu dem Vergrößern der Substratfläche
ist es auch wichtig, die Ausnutzung der Substratfläche für eine Substratgröße
zu optimieren, um damit möglichst viel Substratfläche für Halbleiterbauelemente
und/oder Teststrukturen zu nutzen, die für Steuerungszwecke eingesetzt werden.
In dem Versuch, den nutzbaren Oberflächenbereich für eine vorgegebene
Substratgröße zu maximieren, werden die Randchips an dem Substratrand
so nahe angeordnet, wie dies mit dem Substrathantierungsprozessen verträglich
ist. Im Allgemeinen werden die meisten Fertigungsprozesse in einer automatisierten
Weise ausgeführt, wobei die Substrathandhabung an der Rückseite des Substrats
und/oder an dem Substratrand durchgeführt wird, der typischerweise eine Abschrägung
zumindest an der Vorderseite des Substrats aufweist.
Auf Grund der ständigen Anforderung für die Verringerung
der Strukturgrößen in äußerst modernen Halbleiterbauelementen
werden Kupfer und Legierungen davon in Verbindung mit dielektrischen Materialien
mit kleinem &egr; häufig als Alternative bei der Herstellung von sogenannten
Metallisierungsschichten eingesetzt, die Metallleitungen und Kontaktdurchführungen
enthalten, die die einzelnen Schaltungselemente miteinander verbinden, um damit
die erforderliche Funktion der integrierten Schaltung bereitzustellen. Obwohl Kupfer
deutlich Vorteile im Vergleich zu Aluminium aufweist, das das typische Metallisierungsmetall
für die jüngere Vergangenheit war, sind Halbleiterhersteller dennoch etwas
zögerlich, Kupfer in die Produktion einzuführen, auf Grund der Fähigkeit
des Kupfers, gut in Silizium und Siliziumdioxid zu diffundieren. Selbst wenn Kupfer
in sehr geringen Mengen vorhanden ist, kann es deutlich die elektrischen Eigenschaften
von Silizium und damit das Verhalten von Schaltungselementen, etwa von Transistoren
und dergleichen modifizieren. Es ist daher wesentlich, das Kupfer auf die Metallleitungen
und Kontaktdurchführungen durch Anwendung geeigneter isolierender und leitender
Barrierenschichten zu begrenzen, um damit die Diffusion des Kupfers in empfindliche
Bauteilgebiete möglichst zu unterdrücken. Des weiteren muss eine Kontamination
von Prozessanlagen, etwa von Transporteinrichtungen, Transportbehältern, Roboterarmen,
Scheibenauflagen und dergleichen effizient unterdrückt werden, da selbst geringe
Mengen an Kupfer, die auf der Rückseite eines Substrats aufgebracht werden,
zur Diffusion des Kupfers in empfindliche Bauteilbereiche führen kann.
Die Problematik des Kupfers und anderer Bauteil- und Anlagenkontaminationen
wird noch verschärft, wenn dielektrische Materialien mit kleinem &egr; in
Verbindung mit Kupfer eingesetzt werden, um Metallisierungsschichten zu bilden,
da die Dielektrika mit kleinem &egr; eine geringere mechanische Stabilität
aufweisen. Da zumindest einige der Abscheideprozesse, die bei der Herstellung von
Halbleiterbauelementen verwendet werden, nicht in effizienter Weise auf die „aktive"
Substratfläche eingeschränkt sind, können sich ein Schichtstapel
oder Materialreste auch an dem Substratrandgebiet einschließlich der Abschrägung
ausbilden, wodurch eine mechanisch instabile Schichtfolge auf Grund der Prozessungleichförmigkeiten
an dem Substratrand und insbesondere an der Abschrägung des Substrats ausbilden.
Insbesondere Dielektrika mit kleinem &egr;, die durch CVD (chemische Dampfabscheidung)
gebildet werden, neigen dazu, an der Abschrägung am Randgebiet besser zu haften
im Vergleich zu dem aktiven Substratgebiet, wodurch eine erhöhte Schichtdicke
aufgebaut wird, die bis zum Zweifachen der Dicke des dielektrischen Materials in
dem aktiven Gebiet aufweisen kann. Somit kann während der Herstellung mehrerer
Metallisierungsschichten ein Schichtstapel an dem Gebiet der Abschrägung erzeugt
werden, der Barrierenmaterial, Kupfer und Dielektrika aufweist, und damit eine geringere
Haftung zueinander besitzt. Während der weiteren Produktions-
und Substrathantierungsprozessen kann Material, etwa Kupfer, Barrierenmaterial und/oder
die Dielektrika abblättern und deutlich dieses Prozesse beeinflussen, wodurch
die Produktionsausbeute und die Anlagenintegrität negativ beeinflusst werden.
Beispielsweise wird bei der Herstellung einer kupferbasierten Metallisierungsschicht
die sogenannte Einlege- oder Damaszener-Technik gegenwärtig als bevorzugtes
Herstellungsverfahren eingesetzt, um Metallleitungen und Kontaktdurchführungen
herzustellen. Dazu wird eine dielektrische Schicht, die typischerweise ein Dielektrikum
mit kleinem &egr; aufweist, abgeschieden und so strukturiert, dass diese Gräben
und Kontaktlöcher gemäß den Entwurfserfordernissen aufweist. Während
des Strukturierungsprozesses werden Polymermaterialien, die zum Einstellen der Ätzeigenschaften
des Strukturierungsprozesses verwendet werden, auf Substratbereichen mit äußerst
ungleichförmigen Prozessbedingungen abgeschieden, etwa dem Substratrand, der
Abschrägung und dem benachbarten Rückseitenbereich. Die Polymermaterialien,
die Fluor enthalten, können zusätzlich zu modifizierten Eigenschaften
hinsichtlich der Haftung zu anderen Materialien, die in nachfolgenden Prozessen
abgeschieden werden, beitragen, wodurch eine erhöhte Neigung hervorgerufen
wird, Ablösereignisse zu bewirken. Daher wird in einigen Vorgehensweisen ein
entsprechender nasschemischer Reinigungsprozess ausgeführt, um zu versuchen,
die Polymerreste zu entfernen. Danach wird eine leitende Barrierenschicht, die beispielsweise
aus Tantal, Tantalnitrid, Titan, Titannitrid, und dergleichen aufgebaut ist, abgeschieden,
wobei die Zusammensetzung der Barrierenschicht so ausgewählt ist, dass die
Haftung des Kupfers an dem benachbarten Dielektrikum verbessert wird. Das Abscheiden
der Barrierenschicht kann durch chemische Dampfabscheidung (CVD) oder physikalische
Dampfabscheidung (PVD) bewerkstelligt werden, wobei eine Abscheidung des Barrierenmaterials
durch gegenwärtig etablierte Abscheideverfahren nicht in effizienter Weise
auf den aktiven Substratbereich beschränkt werden kann. Somit wird das Barrierenmaterial
auch auf der Substratabschrägung und insbesondere an der Rückseite des
Substrats abgeschieden, wodurch in Verbindung mit den Resten des dielektrischen
Materials, die nicht effizient in den vorhergehenden Ätzprozessen zur Strukturierung
der dielektrischen Schicht entfernt werden, ein Schichtstapel mit geringer mechanischer
Stabilität erzeugt wird, wobei Polymerreste, die nicht effizient entfernt wurden
auf Grund einer begrenzten Effizienz des vorhergehenden Nassreinigungsprozesses,
zusätzlich zur geringen mechanischen Stabilität beitragen können.
Danach wird gemäß einem standardmäßigen Damaszenerprozessablauf
eine dünne Kupfersaatschicht durch physikalische Dampfabscheidung oder ähnliche
geeignete Prozesse aufgebracht, um einen nachfolgenden elektrochemischen Abscheideprozess
in Gang zu setzen und zu beschleunigen, um damit Gräben und Kontaktlöcher,
die in dem dielektrischen Material ausgebildet sind, aufzufüllen.
Obwohl Reaktorgefäße für die elektrochemische Abscheidung,
etwa Elektroplattierungsreaktoren oder Reaktoren für eine stromlose Plattierung
so gestaltet sein können, dass im Wesentlichen kein Kupfer an dem Substratrand
abgeschieden wird, kann die vorhergehende Saatschichtabscheidung dennoch zu einer
merklichen Abscheidung von unerwünschtem Kupfer an dem Substratrandgebiet führen.
Nach dem elektrochemischen Aufbringen des Kupfervolumenmaterials muss überschüssiges
Material entfernt werden. Dies wird häufig durch chemisch-mechanisches Polieren
(CMP) erreicht, wobei Materialstücke, etwa Kupferstückchen, auf Grund
der reduzierten Stabilität des Metallisierungsschichtstapels insbesondere an
der Substratabschreckung sich „ablösen" können. Die kupferenthaltenden
Materialpartikel und andere Materialpartikel, die aus dielektrischem Material und/oder
Barrierenmaterial aufgebaut sind und die beispielsweise während des CMP-Prozesses
freigesetzt werden können, können sich dann unerwünschten Substratgebieten
wieder anhaften oder können den CMP-Prozess für nachfolgende Substrate
beeinflussen. Während der weiteren Bearbeitung der Substrate kann eine Kontamination,
die hauptsächlich durch das Ablösen an dem Substratrand hervorgerufen
wird, auftreten und kann insbesondere den sogenannten Endbearbeitungsprozessablauf
nachteilig beeinflussen, in welchem Kontaktflächen und Lothöcker hergestellt
werden.
Da Kontamination, die beispielsweise durch unerwünschtes Kupfer
an dem Substratrand hervorgerufen wird, als eine Hauptkontaminationsquelle erkannt
wurde, werden große Anstrengungen unternommen, um Kupfer von dem Substratrand
und der Abschrägung zu entfernen, ohne im Wesentlichen den inneren, d. h. aktiven,
Substratbereich zu beeinflussen. Dazu wurden von Herstellern von Halbleiteranlagen,
etwa Semitool, Inc., Novellus, Inc., Ätzmodule entwickelt, die so aufgebaut
sind, dass sie selektiv ein Mittel, das im Wesentlichen aus Schwefelsäure und
Wasserstoffperoxid aufgebaut ist, an dem Substratrand aufbringen, um damit unerwünschtes
Kupfer von diesem Gebiet zu entfernen. Obwohl das Abtragen des unerwünschten
Kupfers von dem Substratrand die Wahrscheinlichkeit einer Kupferkontamination in
nachfolgende Prozesse reduziert, zeigt sich dennoch, dass eine deutliche Reduzierung
der Produktionsausbeute vorhanden ist, insbesondere für die Fertigungssequenz
für höhere Metallisierungsschichten und während des Endbearbeitungsprozessablaufs
(BEoL).
Angesichts der zuvor beschriebenen Situation besteht
ein Bedarf für eine verbesserte Technik, um damit eines oder mehrere der oben
erkannten Probleme zu vermeiden oder zumindest deren Auswirkungen zu reduzieren.
Überblick über die Erfindung
Im Allgemeinen richtet sich die vorliegende Erfindung an eine Technik,
die eine deutliche Reduzierung des Ausbeuteverlusts während der Herstellung
von Metallisierungsschichten von Halbleiterbauelementen ermöglicht, die in
einigen anschaulichen Ausführungsformen Halbleiterbauelemente mit gut leitenden
Metallen, Kupfer, Kupferlegierungen, und dergleichen, das in ein dielektrisches
Material mit kleinem &egr; eingebettet ist, repräsentieren. Zu diesem Zweck
wird die Wahrscheinlichkeit für eine Materialablösung oder eine „Abblätterung"
während der Strukturierung von Metallisierungsschichten deutlich reduziert,
indem die Eigenschaften eines Abschrägungsgebiets des Substrats im Hinblick
auf die Haftung von Polymermaterialien und andere Materialresten geeignet modifiziert
werden, die an dem Abschrägungsgebiet abgeschieden werden, und damit eine mögliche
Gefahr für eine Materialablösung in nachfolgenden Prozessen darstellen.
Gemäß einem Aspekt können die Eigenschaften hinsichtlich der Haftung
von Polymermaterialien, die während anisotroper Ätzprozesse zum Strukturieren
des dielektrischen Schichtstapels eingesetzt werden, so eingestellt werden, dass
eine geringere Wahrscheinlichkeit für die Haftung des Polymermaterials erreicht
wird. In anderen Aspekten wird die Gesamthaftung von Materialresten verbessert,
beispielsweise indem der Oberflächenbereich des Abschrägungsgebiets vergrößert
wird, um damit eine insgesamt erhöhte mechanische Stabilität von Ätzresten
zu schaffen, die während des Strukturierens nachfolgender Metallisierungsschichten
erzeugt werden. In einigen Aspekten wird ein vergrößerter Oberflächenbereich,
der durch ein entsprechend angepasste Oberflächentopographie in dem Abschrägungsgebiet
geschaffen wird, vorteilhafterweise mit einer effizienten Modifizierung im Hinblick
auf die Polymerhaftung kombiniert, wodurch die Wahrscheinlichkeit für eine
Materialablösung während des Prozessablaufs zur Herstellung von Metallisierungsstrukturen
noch effizienter reduziert wird.
Gemäß einer anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst ein Verfahren das selektive Ausbilden einer Schutzschicht über
einem Bereich einer Oberfläche eines Abschrägungsgebiets eines Substrats,
das ein zentrales Gebiet benachbart zu dem Abschrägungsgebiet zur Aufnahme
von Schaltungselementen aufweist. Die Schutzschicht besitzt eine Oberfläche,
die unterschiedliche Hafteigenschaften im Hinblick auf Polymermaterialien im Ätzprozess
im Vergleich zu dem Oberflächenbereich des Abschrägungsgebiets aufweist.
Ferner umfasst das Verfahren das Ausbilden eines dielektrischen Schichtstapels für
eine Metallisierungsschicht über dem Substrat und das Strukturieren des dielektrischen
Schichtstapels mit eines anisotropen Ätzprozesses.
Gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Bilden eines dielektrischen
Schichtstapels für eine Metallisierungsschicht eines Halbleiterbauelements
über einem Substrat, wobei das Substrat ein zentrales Gebiet benachbart zu
einem Abschrägungsgebiet aufweist. Das Abschrägungsgebiet besitzt eine
Oberflächentopographie, die einen erhöhten Oberflächenbereich schafft.
Des weiteren wird der dielektrische Schichtstapel auf der Grundlage eines anisotropen
Ätzprozesses strukturiert.
Gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das selektive Bilden einer Schutzschicht
über einem Abschrägungsgebiet eines Substrats, wobei das Abschrägungsgebiet
mehrere Vertiefungen aufweist. Das Verfahren umfasst ferner nach dem selektiven
Herstellen der Schutzschicht das Strukturieren eines dielektrischen Schichtstapels,
der in einem zentralen Gebiet des Substrats ausgebildet ist, wobei das zentrale
Gebiete mehrere Schaltungselemente einer integrierten Schaltung aufweist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Weitere Vorteile, Aufgaben und Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sind in den angefügten Patentansprüchen definiert und gehen
deutlicher aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, wenn diese mit Bezug
zu den begleitenden Zeichnungen studiert wird, in denen:
1a schematisch eine Draufsicht eines Substrats mit
einem „aktiven" oder „zentralen" Gebiet ist, das benachbart zu einem
Abschrägungsgebiet angeordnet ist;
1b bis 1f schematisch
Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements während diverser Fertigungsphasen
bei der Herstellung einer Metallisierungsschicht zeigen, wobei eine Schutzschicht
selektiv an einem Abschrägungsgebiet zur Reduzierung der Wahrscheinlichkeit
einer Polymerabscheidung während des Strukturierungsprozesses gemäß
anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung bereitgestellt wird;
1g bis 1i schematisch
Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements während der Herstellung einer
Schutzschicht selektiv an einem Abschrägungsgebiet gemäß noch weiterer
anschaulicher Ausführungsformen zeigen; und
2a bis 2c schematisch
eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements während der Herstellung
einer Metallisierungsschicht zeigen, wobei ein Abschrägungsgebiet eine modifizierte
Oberflächentopographie gemäß noch weiterer anschaulicher Ausführungsformen
aufweist.
Detaillierte Beschreibung
Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug zu den Ausführungsformen
beschrieben wird, wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den
Zeichnungen dargestellt sind, sollte es selbstverständlich sein, dass die folgende
detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen nicht beabsichtigen, die vorliegende
Erfindung auf die speziellen anschaulichen offenbarten Ausführungsformen einzuschränken,
sondern die beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen stellen lediglich
beispielhaft die diversen Aspekte der vorliegenden Erfindung dar, deren Schutzbereich
durch die angefügten Patentansprüche definiert ist.
Im Allgemeinen richtet sich die vorliegende Erfindung an eine Technik,
die die Herstellung von Schaltungselementen in einem zentralen Gebiet eines Substrats
mit einer deutlich reduzierten Wahrscheinlichkeit einer Bauteil- und Anlagenkontamination
ermöglicht, insbesondere, wenn die entsprechenden Halbleiterbauelemente eine
komplexe Metallisierungsstruktur aufweisen, in der eine oder mehrere Metallisierungsschichten
auf Grundlage eines dielektrischen Materials mit kleinem &egr; vorgesehen ist.
Es wird angenommen, dass die Ausbildung mechanisch instabiler Schichtstapel an der
Abschrägung des Substrats deutlich zu der Gesamtkontamination und Defektrate
während der Herstellung kritischer Metallisierungsschichten beiträgt,
wodurch die Produktionsausbeute deutlich beeinflusst wird. Beispielsweise kann die
Anwesenheit von Polymermaterialien an der Abschrägung, die sich während
des Strukturierungsprozesses zur Herstellung entsprechender Kontaktlochöffnungen
und Gräben in dem dielektrischen Material anlagern, zu einer insgesamt erhöhten
Wahrscheinlichkeit für eine Materialablösung und nachfolgenden Fertigungsschritten
führen. Entsprechende Polymermaterialien sind erforderlich, um die Ätzeigenschaften
der anspruchsvollen anisotropen Ätzprozesse einzustellen, die zur Herstellung
von Öffnungen mit großem Aspektverhältnis in dielektrischen Materialien
mit kleinem &egr; verwendet werden. Da Polymermaterialien an sich eine moderate
Affinität zum Anhaften an einer Vielzahl von für gewöhnlich verwendeten
Materialien, etwa anorganische Dielektrika, und dergleichen aufweisen, kann das
Vorhandensein derartiger Polymermaterialien die Gesamtstabilität deutlich reduzieren
und damit zu einer deutlichen Gefahr für eine Materialablösung beitragen.
Folglich wird in konventionellen Lösungen häufig ein geeignet gestalteter
nasschemischer oder trockenchemischer Ätzprozess an dem Abschrägungsgebiet
durchgeführt, um die sich an dem Abschrägungsgebiet während des vorhergehenden
Ätzprozesses zur Strukturierung des dielektrischen Materials mit kleinem &egr;
angesammelten Polymerreste zu entfernen. Jedoch können die entsprechenden nasschemischen
Ätzprozesse eine große Menge an entsprechenden Chemikalien erfordern,
die deutliche Kosten für die Beschaffung und für das Entsorgen der Chemikalien
hervorrufen, während eine effiziente Entfernung der Polymermaterialien innerhalb
des gesamten Abschrägungsgebiets dennoch schwierig ist. Andererseits erzeugen
plasmagestützte Ätzprozesse eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für
das Abscheiden von Teilchen innerhalb des zentralen Gebiets des Substrats, wodurch
diese Lösung zum Entfernen von Polymermaterialien aus dem Abschrägungsgebiet
wenig attraktiv ist. Durch geeignetes Modifizieren des Oberflächenbereichs
des Abschrägungsgebiets, um damit unterschiedliche Eigenschaften im Hinblick
auf die Polymerhaftung an anderen dielektrischen und metallischen Materialien zu
schaffen, was in einigen Aspekten durch ein selektives Bereitstellen einer Schutzschicht
bewerkstelligt wird, die dem Abschrägungsgebiet eine modifizierte Polymerhaftungseigenschaft
verleiht, und durch Bereitstellen einer geeigneten Oberflächentopographie in
dem Abschrägungsgebiet, kann das Abscheiden von Polymermaterialien deutlich
reduziert werden und/oder abgeschiedenes Polymermaterial kann von anderen Materialien
„eingekapselt" werden, die eine erhöhte Haftung auf Grund der modifizierten
Oberflächentopographie besitzen. Folglich kann die Gefahr des „Ablösens"
von dielektrischem Material und metallischem Material während der weiteren
Bearbeitung des Substrats deutlich reduziert werden. Es sollte beachtet werden,
dass die vorliegende Erfindung besonders vorteilhaft im Zusammenhang mit Metallisierungsschichten
ist, die Kupfer und Kupferlegierungen in Verbindung mit dielektrischen Materialien
mit kleinem &egr; enthalten, da, wie zuvor erläutert wurde, während
des Abscheidens des dielektrischen Materials mit kleinem &egr;, das an sich eine
reduzierte mechanische Stabilität und Haftung im Vergleich zu konventionellen
dielektrischen Materialien, etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, und dergleichen
aufweist, eine nicht gleichförmige Schichtdicke, beispielsweise eine größere
Schichtdicke, an dem Abschrägungsgebiet erzeugt werden kann, wodurch die Gefahr
einer Materialablösung während nachfolgender Substrathantierungs- und
Fertigungsprozesse noch weiter erhöht wird. Die vorliegende Erfindung kann
jedoch auch in Verbindung mit anderen Fertigungs- und Metallisierungsschemata eingesetzt
werden, da die selektive Modifizierung von Haftungseigenschaften während eines
beliebigen geeigneten Fertigungszustands ausgeführt werden kann, wodurch die
Produktionsausbeute auf Grund einer deutlichen Reduzierung von
Teilchen erreicht wird, die durch Substrathantierungsprozesse, CMP-(chemisch-mechanische
Polier-)Prozesse und dergleichen hervorgerufen werden. Wenn somit nicht explizit
in der Beschreibung oder den angefügten Patentansprüchen eine andere Lehre
dargestellt ist, sollte die vorliegende Erfindung nicht auf eine spezielle Materialzusammensetzung
der dielektrischen Materialien und der leitenden Materialien, wie sie die Hersteller
der Metallisierungsschichten verwendet werden, beschränkt gesehen werden.
Mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen werden nunmehr weitere anschauliche
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung detaillierter beschrieben.
1a zeigt schematisch ein Substrat 100 mit
einer Vorderseite 101, auf der Schaltungselemente, etwa Transistoren und
dergleichen, hergestellt werden können und mit einer Rückseite
102, die häufig mit jeglicher Art an Substrathaltern während
des Transports und der Bearbeitung des Substrats 100 in Kontakt ist. Die
Vorderseite 101 des Substrats 100kann in ein „aktives"
oder „zentrales" Gebiet 104, in welchem die Vielzahl der einzelnen
Chips angeordnet sind, und in ein Rand- oder Abschrägungsgebiet 103
unterteilt werden, das nicht für die Herstellung von Schaltungselementen auf
Grund von Prozessungleichförmigkeiten, Substrathantierungserfordernissen und
dergleichen benutzt wird, wobei insbesondere Ungleichförmigkeiten bei der Abscheidung
in der Nähe des Substratrands, d. h. in dem Abschrägungsgebiet
103, auftreten, das typischerweise eine Abschrägung 105 enthält.
Die Größe des Abschrägungsgebiets 103 und damit des zentralen
Gebiets 104 hängen von der Steuerbarkeit der bei der Herstellung von
Schaltungselementen beteiligten Prozesse in und auf dem zentralen Gebiet
104, den Eigenschaften der zum Halten und Transportieren des Substrats
100 zwischen aufeinander folgenden Prozessen eingesetzten Transportmittel,
und dergleichen ab. Wünschenswerterweise wird die Größe des Abschrägungsgebiets
103 möglichst klein gehalten, um eine möglichst große Substratfläche
für die Herstellung integrierten Schaltungschips in dem zentralen Gebiet
104 verfügbar zu haben. Gegenwärtig sind 200 mm und 300 mm typische
Durchmesser von Substraten, die modernen Halbleiterfertigungsstätten eingesetzt
werden, wobei eine Breite D des Abschrägungsgebiets 103 im Bereich
von 1 bis 5 mm liegen kann.
1b zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines
Halbleiterbauelements 150 mit einem Teil des Substrats 100, wobei
ein Abschrägungsgebiet 103 die Abschrägung 105 umfasst.
Es sollte beachtet werden, dass in einigen anschaulichen Ausführungsformen
in dieser Fertigungsphase das Substrat 100 darin und darauf ausgebildet
eine Vielzahl von Schaltungselementen aufweisen kann, die in dem zentralen Gebiet
104 angeordnet sind, wobei der Einfachheit halber derartige Schaltungselemente
nicht gezeigt sind. In anderen anschaulichen Ausführungsformen kann das Bauelement
150 in dieser Fertigungsphase keine darin ausgebildeten Schaltungselemente
in dem zentralen Gebiet 104 aufweisen. In einer anschaulichen Ausführungsform
ist eine Maskenschicht 106 so gebildet, dass diese im Wesentlichen das
zentrale Gebiet 104 abdeckt, während das Abschrägungsgebiet
103 im Wesentlichen frei liegt. Beispielsweise ist die Maskenschicht
106 aus einem geeigneten Material, etwa einem Photolack, einem Polymermaterial,
und dergleichen aufgebaut, das effizient durch geeignete Verfahren, zu der moderat
hohe Temperaturen, und dergleichen, gehören, entfernt werden kann. Des weiteren
ist eine Schutzschicht 107 auf der Maskenschicht 106 und auf und
über freiliegenden Substratbereichen 103s des Abschrägungsgebiets
103 ausgebildet, wobei die Schutzschicht 107 aus einem geeigneten
Material aufgebaut ist, um damit unterschiedliche Eigenschaften im Hinblick auf
das Anhaften eines fluorenthaltenden Polymermaterials aufzuweisen, wie es typischerweise
während eines anisotropen Ätzprozesses zum Strukturieren dielektrischer
Materialien von Metallisierungsstrukturen verwendet oder erzeugt wird, wie dies
nachfolgend detaillierte beschrieben ist. D. h., typischerweise weist der Oberflächenbereich
106s des Abschrägungsgebiets 103 Materialien auf, die typischerweise
für die Herstellung von Halbleiterbauelementen verwendet werden, etwa Silizium,
Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, und dergleichen. Somit ist abhängig von der
Prozessstrategie und dem Prozessverlauf des Halbleiterbauelements 150 das
Oberflächengebiet 103s typischerweise aus einem anorganischen Material
mit einer im Wesentlichen ebenen Oberflächentopographie versehen, wobei dies
so zu verstehen ist, dass eine Rauhigkeit von weniger als ungefähr 1 &mgr;m
enthalten ist. Die Schutzschicht 107 kann jedoch andere Oberflächeneigenschaften
im Hinblick auf eine Wechselwirkung mit Polymermaterialien aufweisen, wobei in einer
anschaulichen Ausführungsform der entsprechende Oberflächenbereich
107s eine geringere Haftung für mit Ätzprozess verknüpften
Polymeren, wie dies zuvor spezifiziert ist, im Vergleich zu dem Oberflächenbereich
103s aufweisen kann. Es sollte beachtet werden, dass ein entsprechendes
Maß für die Haftung eines Materials an einem anderen einfach auf der Grundlage
einer Messung bestimmt werden kann, in der eine Kraft pro Flächeneinheit bestimmt
wird, die erforderlich ist, um einen entsprechend definierten Oberflächenbereich
auf einem Material, das auf einem darunter liegenden Material gebildet ist, erforderlich
ist, oder indem ein anderer Parameter verwendet wird, der eine Quantifizierung der
Differenz der Haftung ermöglicht.
Beispielsweise kann eine Schicht eines betrachteten Polymermaterials
auf einer Materialschicht, etwa einem Testsubstrat und dergleichen
hergestellt werden, und es kann eine entsprechende Kraft, etwa eine Scherungskraft,
zum Entfernen der entsprechenden Polymerschicht bestimmt werden. In ähnlicher
Weise kann die Schutzschicht 107 auf einem geeigneten Trägermaterial
gebildet werden und Polymermaterial kann darauf abgeschieden und nachfolgend wird
die entsprechende Kraft zum Entfernen eines Bereichs des Polymermaterials bestimmt
und mit dem vorhergehenden Messergebnis verglichen. In anderen Fällen werden
die Oberflächeneigenschaften in Bezug auf die Haftung von Polymermaterial auf
der Grundlage optischer Inspektionsverfahren und dergleichen abgeschätzt, wobei
die Menge an Polymermaterial bestimmt wird, wenn ein entsprechendes Substrat mit
und ohne der Schutzschicht 107 speziellen Bedingungen ausgesetzt wird,
etwa einer speziellen Ätzumgebung, und dergleichen. Folglich können unterschiedliche
Hafteigenschaften in Bezug auf ätzabhängige Polymermaterialien als eine
Differenz eines geeigneten Parameters verstanden werden, etwa der Kraft, die zum
Entfernen des entsprechenden Polymermaterials von dem Oberflächenbereich
107s im Vergleich zu den Oberflächenbereich 103s erforderlich
ist oder als die Differenz der Menge an Polymermaterial, das auf einer Oberfläche
äquivalent zur Oberfläche 107s im Vergleich zu einer Oberfläche
äquivalent zur Oberfläche 103s ohne der Schutzschicht abgeschieden
wird. In einigen anschaulichen Ausführungsformen werden die entsprechenden
Oberflächenbereiche 107s, 103s als unterschiedlich Bezug
auf ihre Haftungseigenschaften für ein ätzbezogenes Polymermaterial betrachtet,
wenn die entsprechenden Testergebnisse für eine beliebige der zuvor beschriebenen
Testprozeduren einen numerischen Unterschied von mindestens 30% zwischen einer Oberfläche,
die die Schutzschicht 107 repräsentiert, und einer Oberfläche,
die die nicht geschützte Oberfläche 103s repräsentiert,
ergibt. D. h., wenn ein entsprechender Messwert, der für eine Oberfläche
äquivalent zu der Oberfläche 107s sich auf ungefähr 70%
oder weniger des Wertes beläuft, der für eine Oberfläche äquivalent
zu den Oberflächenbereich 103s erhalten wird, so besitzt die entsprechende
Schutzschicht 107 eine reduzierte Hafteigenschaft im Vergleich zu der Oberfläche
103s des Abschrägungsgebiets 103 in den oben definierten
Sinne. Wenn in ähnlicher Weise ein entsprechender Messwert für eine Oberfläche
äquivalent zu der Oberfläche 107s ungefähr 1,3 mal den entsprechenden
Messwert oder höher für eine Oberfläche äquivalent zu dem nicht
geschützten Oberflächenbereich 103s ergibt, ist die entsprechende
Hafteigenschaft für das Polymermaterial der Schutzschicht 107 höher
im Vergleich zu dem Abschrägungsgebiet 103.
In einer anschaulichen Ausführungsform ist die Schutzschicht
107 aus einem Polymermaterial aufgebaut, das eine reduzierte Hafteigenschaft
in dem oben definierten Sinne in Bezug auf ätzbezogene fluormodifizierte Polymermaterialien
aufweist. Ferner kann die Schutzschicht 107 auch einen gewissen Betrag
an Ätzwiderstand in Bezug auf ein Ätzrezept aufweisen, das in einer späteren
Fertigungsphase zum Strukturieren eines entsprechenden dielektrischen Schichtstapels
ausgeführt wird. Eine Dicke der Schutzschicht 107 kann, abhängig
von den sonstigen Materialeigenschaften, auf einen Bereich von ungefähr 10
bis 100 nm festgelegt werden.
Ein typischer Prozessablauf zur Herstellung des Halbleiterbauelements
150, wie es in 1b gezeigt ist, kann die folgenden
Prozesse umfassen. Nach der Herstellung von Schaltungselementen innerhalb des Bauteilgebiets
104 auf der Grundlage gut etablierter Rezepte wird die Maskenschicht
106 auf der Grundlage einer geeigneten Abscheidetechnik, etwa der chemischen
Dampfabscheidung (CVD), Aufschleuderverfahren, und dergleichen hergestellt. Es sollte
beachtet werden, dass abhängig von der eingesetzten Abscheidetechnik eine gewisse
Menge des Materials der Schicht 106 auch innerhalb des Abschrägungsgebiets
103 abgeschieden werden kann. In diesem Falle kann ein geeignet gestalteter
Strukturierungsprozess, beispielsweise ein selektives Aushärten von Polymermaterial,
eine selektive Belichtung mit geeigneter Strahlung, und dergleichen ausgeführt
werden, um in geeigneter Weise die Eigenschaften der Maskenschicht 106
in dem zentralen Gebiet 104 zu modifizieren, um damit ein effizientes Abtragen
von Materialresten innerhalb des Abschrägungsgebiets 103 zu ermöglichen.
Danach wird die Schutzschicht 107 auf der Grundlage geeigneter Verfahren,
etwa CVD, abgeschieden, wobei die entsprechenden Prozessbedingungen in geeigneter
Weise eingestellt werden, um nicht in unerwünschter Weise die Maskenschicht
106 zu schädigen. Beispielsweise wird eine Prozesstemperatur unterhalb
einer kritischen Temperatur gehalten, bei der die thermische Stabilität der
Maskenschicht 106 deutlich kleiner werden kann. Als nächstes wird
das Halbleiterbauelement 150 einem Abtragungsprozess 108 unterzogen,
der eine geeignete Behandlung, etwa eine Wärmebehandlung über einer kritischen
Temperatur und dergleichen beinhalten kann, um damit gemeinsam die Maskenschicht
106 und den entsprechenden Bereich der Schutzschicht 107, der
darauf ausgebildet ist, zu entfernen. Der Abtragungsprozess 108 kann auch
Reinigungsprozesse aufweisen, um in effizienter Weise Materialreste von der Maskenschicht
106 und der Schutzschicht 107 in dem zentralen Gebiet
104 zu entfernen.
1c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
150 nach dem Abtragungsprozess 108. Somit umfasst das Halbleiterbauelement
150 den verbleibenden Bereich der Schutzschicht 107, der ebenso
als 107 bezeichnet ist, und der über dem Abschrägungsgebiet
103 ausgebildet ist, wodurch dem Abschrägungsgebiet
103 unterschiedliche Hafteigenschaften im Hinblick auf das Anhaften von
Polymermaterialien während eines nachfolgenden Strukturierungsprozesses verliehen
werden.
1d zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
150 in einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium. Das Halbleiterbauelement
150 weist einen dielektrischen Schichtstapel 110 auf, der im Wesentlichen
innerhalb des zentralen Gebiets 104 ausgebildet ist, wobei auch gewisse
Materialreste 110r innerhalb des Abschrägungsgebiets 103
ausgebildet sein können. Der dielektrische Schichtstapel 110 kann
eine oder mehrere Materialschichten aufweisen, wobei in einigen anschaulichen Ausführungsformen
ein Dielektrikum mit kleinem &egr; in dem Schichtstapel 110 vorgesehen
ist. Es sollte beachtet werden, dass ein dielektrisches Material mit kleinem &egr;
als ein dielektrisches Material verstanden wird, das eine relative Permittivität
von 3,0 und deutlich weniger, etwa 2,5 und weniger aufweist. Das entsprechende dielektrische
Material mit kleinem &egr; wird in Form einer Unterschicht in dem Stapel
110 bereitgestellt oder kann im Wesentlichen über den gesamten Stapel
110 vorgesehen sein, mit Ausnahme von Ätzstoppschichten oder Deckschichten,
die zum Steuern entsprechender Ätzprozesse und/oder zum zuverlässigen
Einschließen eines Metalls und/oder zum Erhöhen der mechanischen Stabilität
des Schichtstapels 110 erforderlich sind. Ferner ist eine Maske
109, etwa eine Lackmaske, über dem Schichtstapel 110 ausgebildet
und in geeigneter Weise so strukturiert, dass mehrere Öffnungen 109a
enthalten sind, um damit entsprechende Öffnungen innerhalb des dielektrischen
Schichtstapels 110 zu bilden.
Der dielektrische Schichtstapel 110 kann auf der Grundlage
gut etablierter Abscheideverfahren, die beispielsweise CVD, Aufschleudertechniken
und dergleichen enthalten, hergestellt werden. Danach wird ein geeignetes Maskierungsmaterial,
etwa ein Photolackmaterial mit geeigneten ARC-Schichten (antireflektierende Beschichtung),
wenn ein optischer Lithographieprozess zur Herstellung der Öffnung
109a auf der Grundlage gut etablierter Lithographieverfahren eingesetzt
wird, aufgebracht. In anderen Beispielen repräsentiert die Maskenschicht
109 ein anderes geeignetes Maskenmaterial, das auf der Grundlage optischer
Lithographie, Einprägeverfahren, und dergleichen strukturiert wurde. Beispielsweise
kann die Schicht 109 ein verformbares Material repräsentieren, in
das eine geeignete Einprägeform oder ein Stempel in einem äußerst
deformierbaren Zustand des Materials 109 eingedrückt wird. Nachfolgend
kann das Material 109 in einen äußerst nicht deformierbaren Zustand
überführt werden, um die entsprechende Einprägeform zu entfernen,
um damit die Öffnung 109a zu bilden. Unabhängig von der Technik
zur Herstellung der Maskenschicht 109 wird nachfolgend ein entsprechend
anisotroper Ätzprozess 111 ausgeführt, um damit die Öffnung
109a in den dielektrischen Schichtstapel 110 zu übertragen.
Während des anisotropen Ätzprozesses 111 hängen die entsprechenden
Ätzeigenschaften, etwa das Maß an Isotropie und dergleichen, deutlich
von der entsprechenden Gasumgebung und den Plasmabedingungen ab. Beispielsweise
werden Gase, etwa Argon, Stickstoff, Sauerstoff und Fluor in Verbindung mit Kohlenwasserstoffverbindungen,
d. h. Polymeren, verwendet, wobei der Anteil an Polymeren in Verbindung mit den
spezifizierten Plasmaparametern, etwa der Vorspannung, dem Druck, und dergleichen,
die Richtungsstabilität der Ätzfront des Prozesses 111 bestimmen.
Beispielsweise kann in äußerst komplexen Halbleiterbauelementen es erforderlich
sein, die entsprechenden in dem dielektrischen Schichtstapel 110 herzustellenden
Öffnungen mit einem hohen Aspektverhältnis bereitzustellen, wodurch ebenso
entsprechende Bedingungen im Hinblick auf das anisotrope Verhalten des Ätzprozesses
111 erforderlich sind. Folglich können erhöhte Mengen an Polymermaterialien
erforderlich sein, wobei die Haftung des Polymermaterials an horizontalen Bereichen
der Maskenschicht 109 und dem dielektrischen Schichtstapel 110
durch den ständigen Ionenbeschuss deutlich unterdrückt wird, während
andererseits das entsprechende Polymermaterial mit freiliegenden Bereichen des Abschrägungsgebiets
103 in Kontakt kommt, wobei ein deutlich reduzierter Ionenbeschuss in konventionellen
Fällen, in denen die Schutzschicht 107 nicht vorgesehen ist, eine
moderate Abscheidung der fluorenthaltenden Polymere möglich ist, obwohl im
Prinzip die Haftung derartiger Polymermaterialien an anorganischen Dielektrika relativ
gering ist. Gemäß der in 1d gezeigten Ausführungsform
wird während des voranschreitenden Ätzprozesses 111 der Stapel
110 geätzt, während ebenso zunehmend Reste entfernt werden. Auf
Grund der modifizierten Haftungseigenschaften der Schutzschicht 107, die
in einigen Ausführungsformen auch einen erhöhten Ätzwiderstand im
Vergleich zu dem Material der Schicht 110 aufweist, kann die Haftung von
Polymermaterial deutlich reduziert werden im Vergleich zu einer Situation, in der
das Abschrägungsgebiet 103 nicht von der Schutzschicht 107
bedeckt ist. Beispielsweise kann, wie zuvor erläutert ist, Polyimidmaterial
eine deutliche geringere Neigung zur Ausbildung entsprechender Verbindungen mit
fluorenthaltenden Polymermaterialien aufweisen, wodurch die Menge des angesammelten
Polymermaterials in dem Abschrägungsgebiet 103 reduziert wird. Insbesondere
in Bereichen in der Nähe der Rückseite des Substrats 100, die
als 103b bezeichnet sind, kann in konventionellen Verfahren eine moderat
große Menge von Polymermaterialien beobachtet werden, selbst nach einem entsprechenden
Nassreinigungsprozess, während in der gezeigten Ausführungsform eine deutlich
reduzierte Polymeransammlung erreicht wird. Daher kann in einigen anschaulichen
Ausführungsformen nach dem Ätzprozess 111, der
optional einen Vorortlackentfernungsprozess enthalten kann, wenn die Maskenschicht
in Form einer Lackmaske bereitgestellt wird, ein entsprechender zusätzlicher
relativer Nassreinigungsprozess für das Abschrägungsgebiet 103
weggelassen werden, und der Prozessablauf kann zum Abscheiden eines geeigneten leitenden
Materials weitergehen. In diesem Falle können deutliche Einsparungen im Hinblick
auf teure Chemikalien erreicht werden, insbesondere, wenn Substrate mit großen
Durchmessern, etwa 300 mm Substrate betrachtet werden, da hier eine deutliche Menge
an Chemikalien für entsprechendes Reinigen des Abschrägungsgebiets
103 im Vergleich zu einem 200 mm Substrat mit einer ähnlichen Breite
D des Abschrägungsgebiets 103 erforderlich sind. In anderen anschaulichen
Ausführungsformen wird ein entsprechender Nassreinigungsprozess auf der Grundlage
einer geringen Prozesszeit und weniger effizienter und damit weniger teurer Chemikalien
durchgeführt, da die Abscheidung von Polymeren auf Grund des Bereitstellens
der Schutzschicht 107 deutlich reduziert wurde.
1e zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
150 mit einer leitenden Schicht 112, die in einer entsprechenden
Öffnung 110a ausgebildet ist, die in dem dielektrischen Schichtstapel
110 vorgesehen ist, wobei, wie zuvor erläutert wurde, das Abscheiden
der leitenden Schicht 112 nicht in effizienter Weise auf das zentrale Gebiet
104 beschränkt werden kann, und damit die entsprechende Schicht
112 auch innerhalb des Abschrägungsgebiets 103 ausgebildet
sein kann. Beispielsweise kann die leitende Schicht 112 ein geeignetes
Barrierenmaterial und bei Bedarf ein geeignetes Saatmaterial aufweisen, um damit
den nachfolgenden elektrochemischen Abscheideprozess eines gut leitenden Metalls,
etwa Kupfer, Kupferlegierung, Silber, Silberlegierung, und dergleichen zu ermöglichen.
Die leitende Schicht 112 kann auf der Grundlage einer beliebigen geeigneten
Abscheidetechnik, etwa der Sputter-Abscheidung, CVD, ALD (Atomlagenabscheidung),
stromloses Plattieren, oder Kombinationen davon, und dergleichen ausgeführt
werden. Es sollte beachtet werden, dass obwohl die Schicht 112 auch unerwünschterweise
auf dem Abschrägungsgebiet 103 gebildet wird, die deutlich reduzierte
Menge an Polymermaterial zu einer moderat hohen Haftung des Barrierenmaterials
112 führt, wodurch zu einer geringeren Wahrscheinlichkeit für
eine Materialablösung in nachfolgenden Prozessschritten beigetragen wird. In
anderen anschaulichen Ausführungsformen, wie dies nachfolgend detaillierte
beschrieben ist, kann die Schutzschicht 107 auf der Grundlage eines räumlich
beschränkten Ätzprozesses entfernt werden, wenn die Eigenschaften der
Schutzschicht 107 als ungeeignet zur Ausbildung weiterer Materialschichten
darauf, etwa der Schicht 112, betrachtet wird. Nach dem Abscheiden der
Schicht 112 wird der Hauptanteil des Materials zur Herstellung eines entsprechenden
Metallgebiets in der Öffnung 110a auf der Grundlage elektrochemischer
Abscheideverfahren, etwa stromlosen Abscheidens, Elektroplattierens, oder einer
Kombination davon aufgebracht. Als nächstes wird überschüssiges Material
der Schicht 112 und des Hauptanteils des Materials auf der Grundlage von
Elektropolierverfahren, CMP, und dergleichen entfernt, wobei die erhöhte Haftung
des in dem Abschrägungsgebiets 103 abgeschiedenen Materials auf Grund
der reduzierten Menge an Polymermaterial daher deutlich die Materialablösung
und damit die Substrat- und Anlagenkontamination verringern kann.
1f zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
150 nach dem Ende der zuvor beschriebenen Prozesssequenz. Somit ist ein
Metallgebiet 113 in der Öffnung 110a gebildet. Des weiteren
ist ein moderat stabiler Stapel aus Materialien 114 in dem Abschrägungsgebiet
103 mit einer reduzierten Wahrscheinlichkeit für das Ablösen
während der vorhergehenden und nachfolgenden Prozessschritte ausgebildet. In
einigen anschaulichen Ausführungsformen wird der Materialstapel 114
selektiv durch geeignete Ätzverfahren abgetragen, um damit die Schutzschicht
107 freizulegen, abhängig von der Ätzselektivität des Materials
der Schicht 107 und des Metallmaterials, das während der Herstellung
der Schichten 112 des Metallgebiets 113 abgeschieden werden, oder
um das Abschrägungsgebiet 103 freizulegen. In einer anschaulichen
Ausführungsform wird die Schutzschicht 107 so bereitgestellt, dass
diese einen hohen Ätzwiderstand in Bezug auf die Ätzchemie zeigt, die
während des Abtragens unerwünschter Materials aus dem Abschrägungsgebiet
103 verwendet wird. Beispielsweise kann die Schutzschicht 107
Siliziumkarbid aufweisen, das einen hohen Ätzwiderstand in Bezug auf eine Vielzahl
von nasschemischen Ätzprozesse aufweist, wodurch diese als eine effiziente
Ätzstoppschicht für nasschemische Ätzprozesse zum Entfernen unerwünschter
metallischer und dielektrischer Materialien aus dem Abschrägungsgebiet
103 dient. Zusätzlich kann eine entsprechende Oberflächenschicht
(nicht gezeigt) in Verbindung mit dem Siliziumkarbidmaterial vorgesehen werden,
um damit der Schutzschicht 107 die gewünschten Hafteigenschaften im
Hinblick auf das Polymermaterial zu verleihen. Somit kann das entsprechende Material,
etwa Polymid, für die reduzierte Polymerabscheidung während des Ätzprozesses
111 sorgen, während das Siliziumkarbidmaterial für einen zuverlässigen
Ätzstopp sorgt, und das entsprechende Oberflächenmaterial mit den gewünschten
Hafteigenschaften wird zunehmend während nachfolgender Prozessschritte verbraucht.
Folglich kann ein unerwünschtes Material in effizienter Weise von dem Abschrägungsgebiet
103 auf der Grundlage der Ätzstoppeigenschaften abgetargen werden
und danach, wenn die die Haftung reduzierende Oberfläche verbraucht ist, kann
eine weitere Oberflächenschutzschicht, die jedoch kein Ätzstoppmaterial
enthalten muss, auf dem Siliziumkarbidmaterial wieder hergestellt werden, um damit
die verbesserte Eigenschaften für die Polymerabweisung während des Ausbildens
einer nachfolgenden Metallisierungsschicht bereitzustellen.
Mit Bezug zu den 1g bis 1j
werden weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung nunmehr
detailliert beschrieben, wobei das Halbleiterbauelement 150die Schutzschicht
107 in selektiver Weise auf der Grundlage entsprechender Maskenschichten
erhält, die nach dem Abscheiden der Schutzschicht 107 gebildet werden.
1g zeigt schematisch das Bauelement 150 mit
einer darauf ausgebildeten Schichtstapel 130 mit der Schutzschicht
107 und einer Maskenschicht 131. In einer anschaulichen Ausführungsform
ist die Maskenschicht 131 aus einem dielektrischen Material mit kleinem
&egr; aufgebaut, das die Eigenschaft aufweist, ein ungleichförmiges Abscheideverhalten
in Bezug auf das zentrale Gebiet 104 und das Abschrägungsgebiet
103 zu besitzen, wenn das Material durch CVD-Verfahren aufgebracht wird.
In einer Ausführungsform weist die Maskenschicht 131 ein Material
mit Silizium, Kohlenstoff, Sauerstoff und Wasserstoff auf, das als SiCOH bezeichnet
wird, dessen Abscheidung zu einer erhöhten Dicke 131a in dem Abschrägungsgebiet
103 führt, während in anderen Ausführungsformen der Bereich
131a zusätzlich oder alternativ zu der erhöhten Dicke eine modifizierte
Struktur im Bereich zu dem zentralen Gebiet 104 besitzt, wobei die modifizierte
Struktur in dem Bereich 131a zu einer geringeren Ätzrate in Bezug
auf ein spezifiziertes Ätzrezept führt.
Das Abscheiden der Schutzschicht 107 kann auf der Grundlage
gut etablierter plasmaunterstützter CVD-Techniken bewerkstelligt werden, wobei
üblicherweise auch Material in dem Abschrägungsgebiet 103 abgeschieden
wird. Danach wird die Maskenschicht 131 durch eine beliebige geeignete
Abscheidetechnik aufgebracht, wobei es sich zeigt, dass insbesondere während
der plasmaunterstützten Abscheidung von dielektrischen Materialien mit kleinem
&egr; eine erhöhte Abscheiderate an dem Abschrägungsgebiet
103 erreicht wird, wodurch automatisch der Bereich 131a mit erhöhter
Schichtdicke im Vergleich zu der Dicke der Schicht 131 in dem zentralen
Gebiet 104 erzeugt wird. Nach dem Abscheiden der Maskenschicht
131 wird ein Ätzprozess 131 ausgeführt, um die Maskenschicht
131 in dem zentralen Gebiet 104 zu entfernen, wobei ein deutlicher
Anteil des Bereichs 131a über dem Abschrägungsgebiet
103 bewahrt wird. Der Ätzprozess 133 kann als ein beliebiger
geeigneter Prozess gestaltet sein, etwa ein nasschemischer Prozess oder ein Trockenätzprozess
mit einer hohen Selektivität zwischen der Schutzschicht 107 und der
Maskenschicht 131.
1h zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
150 nach dem Ende des zuvor beschriebenen Ätzprozesses 133.
Somit ist ein Rest 131r der Maskenschicht 131 in dem Abschrägungsgebiet
103 ausgebildet. Folglich kann der Rest 131r als eine Ätzmaske
in einem nachfolgenden Ätzprozess 134 dienen, um die Schutzschicht
107 von dem zentralen Gebiet 104 zu entfernen. Der Ätzprozess
134 ist entsprechend den Eigenschaften des Materials des Rests
131r und der Schutzschicht 107 ausgewählt, um damit den zentralen
Bereich zu entfernen, während zumindest ein Teil der Schutzschicht
107 innerhalb des Abschrägungsgebiets 103 zuverlässig
beibehalten wird. Wenn beispielsweise die Schutzschicht 107 Siliziumkarbid
aufweist, das durch ein geeignetes Oberflächenmaterial ergänzt sein kann,
etwa Polymid und dergleichen, sind effiziente anisotrope Ätzrezepte im Stand
der Technik verfügbar, wobei Prozessparameter so eingestellt werden, dass das
Entfernen des freiliegenden Bereichs der Schutzschicht 107 über dem
zentralen Gebiet 104 beendet ist, bevor ein deutlicher Materialabtrag der
Schicht 107 über dem Abschrägungsgebiet 103 einsetzt.
1i zeigt schematisch das Bauelement 150 nach
dem Endes des zuvor beschriebenen Ätzprozesses 134. Somit ist das
Abschrägungsgebiet 103 durch die Schutzschicht 107 bedeckt,
um damit dem Abschrägungsgebiet 103 die erforderlichen Hafteigenschaften
zu verleihen, wie dies zuvor erläutert ist.
1j zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
150 gemäß weiterer Ausführungsformen, in denen zusätzlich
oder alternativ die Maskenschicht 131 so behandelt ist, dass ihre Ätzrate
in dem zentralen Gebiet 104 im Vergleich zu dem Abschrägungsgebiet
103 erhöht ist. In der gezeigten Ausführungsform wird die Maskenschicht
131 einem Ionenimplantationsprozess 135 auf der Grundlage geeigneter
Ionensorten unterzogen, etwa Xenon und dergleichen, um damit in deutlicher Weise
die innere Struktur der Maskenschicht 131 zu ändern. In einer Ausführungsform
kann das im Wesentlichen „selbstjustierende" Verhalten des Implantationsprozesses
135 die Maskenschicht 131 in horizontalen Substratbereichen effizienter
als in geneigten Substratbereichen verändern, etwa in dem Abschrägungsgebiet
103, da die mittlere Dicke der Maskenschicht 131, die von den
eintreffenden Ionen „gesehen" wird, größer ist im Vergleich zu
horizontalen Substratbereichen. Folglich erstreckt sich ein geschädigter Bereich
der Schichtstruktur im Wesentlichen bis zu der Schutzschicht 107 innerhalb
des zentralen Gebiets 104, während ein merklicher Anteil der Maskenschicht
131 eine im Wesentlichen nicht geschädigte Struktur aufweist. Folglich
tritt in einem nachfolgenden Ätzprozess, etwa dem Prozess
133, der zuvor beschrieben ist, ein Materialabtrag in dem zentralen Gebiet
104 stärker auf, zumindest wenn die Ätzfront den im Wesentlichen
ungeschädigten Bereich in dem Abschrägungsgebiet 103 erreicht.
Folglich können die entsprechenden Reste 131r in dem Abschrägungsgebiet
103 effizient ausgebildet werden, und die weitere Bearbeitung kann fortgesetzt
werden, wie dies zuvor mit Bezug zu 1h erläutert
ist. In einer weiteren anschaulichen Ausführungsform wird die räumliche
Selektivität des Ionenimplantationsprozesses 135 vergrößert,
indem der Ionenbeschuss der Implantation 135 im Wesentlichen auf das zentrale
Gebiet 104 beschränkt wird, was durch entsprechendes Steuern des Abtastprozesses
und/oder durch Bereitstellen einer entsprechenden Abschattungsmaske 136
bewerkstelligt werden kann, die geeignet positioniert ist, um die Anzahl der an
dem Abschrägungsgebiet 103 eintreffenden Ionen deutlich zu verringern.
1f zeigt schematisch das Bauelement 150 gemäß
einer weiteren anschaulichen Ausführungsform, in der die Maskenschicht
131 oder die Schutzschicht 107 in dem Abschrägungsgebiet
103 selektiv ausgebildet sind, indem selektiv ein viskoses Material, etwa
Photolack, Polymermaterialien, und dergleichen mittels einer geeigneten Prozessanlage
aufgebracht werden, wie sie auch für das räumlich selektive Reinigen oder
Ätzen des Abschrägungsgebiets 103 eingesetzt wird. D. h., wenn
die Schutzschicht 107 geeignete Materialeigenschaften aufweist, um damit
das Abscheiden mittels Aufschleudern zu ermöglichen, beispielsweise durch eine
entsprechende Anlage 120 mit einer geeigneten Ausgabedüse
123, kann eine äußerst effiziente Technik bereitgestellt werden.
In anderen Fällen, wenn die Schutzschicht 107 auf der Grundlage räumlich
nicht selektiver Abscheideverfahren hergestellt wird, wird die Maskenschicht
131 innerhalb des Abschrägungsgebiets durch Aufschleudern ausgebildet
und nachfolgend wird die Schutzschicht 107 strukturiert, wie dies zuvor
beschrieben ist.
Danach kann die weitere Bearbeitung fortgesetzt werden, wie dies zuvor
mit Bezug zu den 1d bis 1f
erläutert ist, um die entsprechenden Materialisierungsstruktur mit dem dielektrischen
Schichtstapel 110 und dem Metallgebiet 113 zu bilden. Wie zuvor
dargestellt ist, kann unerwünschtes Material dann selektiv auf der Grundlage
der Anlage 120 entfernt werden, um eine geeignete Ätzchemikalie aufzubringen,
wobei die Schutzschicht 107 ein entsprechendes Ätzstoppmaterial enthalten
kann, um im Wesentlichen eine unerwünschte Schädigung des Substrats
100 zu vermeiden. Folglich wird eine äußerst effiziente Technik
erreicht, in der die Wahrscheinlichkeit einer Materialablösung während
des Ausbildens komplexer Metallisierungsstrukturen deutlich reduziert werden kann,
indem das Maß an Polymerhaftung verringert und damit das Ansammeln während
des Prozesses der Strukturierung dielektrischer Materialien, etwa dielektrischer
Materialien mit kleinem &egr; verringert wird, wodurch die mechanische Stabilität
von Materialresten innerhalb des Abschrägungsgebiets 103 erhöht
wird. Des weiteren können Materialreste entfernt werden, wobei die Schutzschicht
107 zusätzlich eine Ätzstoppkomponente, etwa eine Silizumkarbidteilschicht
aufweisen kann, um damit im Wesentlichen eine Ätzschädigung in dem Substrat
101 auf Grund des erhöhten Ätzwiderstandes von Siliziumkarbid
in Bezug auf eine Vielzahl von nasschemischen Reinigungsrezepten im Wesentlichen
zu verhindern.
Mit Bezug zu den 2a bis 2c
werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
beschrieben, wobei zusätzlich oder alternativ die Oberflächentopographie
des Abschrägungsgebiets des Substrats so modifiziert wird, dass ein vergrößerter
Oberflächenbereich entsteht, wodurch die Haftung eines Materials, das in dem
Abschrägungsgebiet abgeschieden wird, verbessert wird.
2a zeigt schematisch ein Halbleiterbauelement
250 mit einem Substrat 200 mit einem zentralen Gebiet
204 und einem Abschrägungsgebiet 203. Ferner ist ein dielektrischer
Schichtstapel 210 in dem zentralen Gebiet 204 gebildet, wobei
gewisse Materialreste 210r auch in dem Abschrägungsgebiet
203 ausgebildet sind. Des weiteren ist eine Maskenschicht 209
mit einer entsprechenden Öffnung 209a über dem dielektrischen
Schichtstapel 210 gebildet. In Bezug auf die Komponenten des Halbleiterbauelements
250 gelten im Wesentlichen die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug
zu den entsprechenden Komponenten des Bauelements 150 dargestellt sind.
Ferner besitzt in der gezeigten Ausführungsform das Abschrägungsgebiet
203 eine modifizierte Oberflächentopographie, wobei beispielsweise
eine oder mehrere Vertiefungen 203r vorgesehen sind, um damit deutlich
die Gesamtoberfläche des Abschrägungsgebiets 203 zu vergrößern.
Es sollte beachtet werden, dass die Vertiefungen 203r an sich auch entsprechende
Erhebungen 203p definieren. In einigen anschaulichen Ausführungsformen
sind die eine oder die mehreren Vertiefungen 203r in Form von rillenähnlichen
Vertiefungen vorgesehen, die sich über ausgedehnte Bereiche erstrecken und
in einigen Ausführungsformen sich am Rand über das gesamte Substrat
200 hinweg erstrecken.
Das Halbleiterbauelement 250, wie es in 2a
gezeigt ist, kann auf der Grundlage der folgenden Prozesse hergestellt werden. In
einigen anschaulichen Ausführungsformen werden die Substrate 200 so
bearbeitet, dass diese eine oder mehrere Vertiefungen 203r in einer frühen
Fertigungsphase erhalten, beispielsweise vor der Herstellung von Schaltungselementen
innerhalb des zentralen Gebiets 204. Beispielsweise können
entsprechende Rillen oder Gräben eingeschliffen oder in entsprechende Bereiche
des Abschrägungsgebiets 203 geschnitten werden. Beispielsweise sind
entsprechende Prozessanlagen zur Herstellung der Abschrägung 205 in
dem Abschrägungsgebiet 203 im Stand der Technik gut etabliert und
ähnliche Anlagen können auch zur Herstellung der entsprechenden Vertiefungen
203r eingesetzt werden. In anderen Fällen kann die entsprechende modifizierte
Oberflächentopographie des Abschrägungsgebiets 203 in einer späteren
Phase hergestellt werden, abhängig von den Prozesserfordernissen. Danach werden
Schaltungselemente sowie der dielektrische Schichtstapel 210 und die Maskenschicht
209 auf der Grundlage von Prozessverfahren hergestellt, wie sie zuvor mit
Bezug zu dem Bauelement 150 beschrieben sind. Danach wird ein anisotroper
Ätzprozess 211 ausgeführt, um die Öffnung 209a
in den dielektrischen Schichtstapel 210 zu übertragen, wobei entsprechende
Polymermaterialien sich auf dem Abschrägungsgebiet 203 mit der erhöhten
Oberflächentopographie, beispielsweise basierend auf den Vertiefungen
203r abscheiden können. Somit können sich entsprechende Polymerreste
211r in dem Abschrägungsgebiet 203 bilden, wobei jedoch im
Gegensatz zu konventionellen Verfahren eine erhöhte Haftung auf Grund des erhöhten
Oberflächenbereichs und der komplexen Oberflächentopographie erreicht
wird. Nach dem Ende des Ätzprozesses 211 kann ein entsprechender räumlich
selektiver Ätzprozess ausgeführt werden, um zumindest einen Teil der Polymerreste
211r zu entfernen. Anschließend wird ein metallenthaltendes Material
abgeschieden, wie dies auch mit Bezug zu dem Bauelement 150 beschrieben
ist.
2b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
250 nach dem Abscheiden einer entsprechenden metallenthaltenden Schicht
212, die als eine Barrierenschicht und/oder eine Saatschicht für einen
nachfolgenden Prozessschritt dienen kann. Wie zuvor erläutert ist, kann die
Materialschicht 212 auch in dem Abschrägungsgebiet 203 abgeschieden
werden, wobei die reduzierten Polymerreste 211r von dem Material der Schicht
212 bedeckt werden können. Im Gegensatz zur konventionellen Vorgehensweise
können die entsprechenden Polymerreste 211r jedoch effizient in das
Material der Schicht 212 „eingebettet" werden, das jedoch eine moderat
hohe Haftung an dem Abschrägungsgebiet 203 auf Grund der vergrößerten
verfügbaren Oberfläche und der komplexen Oberflächentopographie besitzt.
Folglich kann das Halbleiterbauelement 250, wie es in 2b
gezeigt ist, eine deutlich geringerer Wahrscheinlichkeit für das Hervorrufen
von Ablöseereignissen in nachfolgenden Prozessschritten aufweisen. Danach kann
der Prozess fortgesetzt werden, indem der Hauptanteil des Metalls, etwa Kupfer,
Kupferlegierung, und dergleichen abgeschieden wird, und indem überschüssiges
Material abgetragen wird, um damit ein Metallgebiet innerhalb der Öffnung
210a des dielektrischen Schichtstapels 210 zu schaffen.
2c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
250 gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform,
in der die modifizierte Oberflächentopographie, die beispielsweise durch die
Vertiefungen 203r erzeugt wird, mit dem Vorsehen einer Schutzschicht
207 kombiniert wird, die im Wesentlichen die gleichen Eigenschaften aufweisen
kann, wie sie zuvor für die Schicht 107 beschrieben sind. Somit umfasst
die Schutzschicht 207 zumindest einen Oberflächenbereich
207s mit reduzierter Hafteigenschaft im Hinblick auf ätzabhängige
Polymermaterialien, im Vergleich zu dem Abschrägungsgebiet 203 ohne
die Schutzschicht 207, und die Schutzschicht 207 sorgt zusätzlich
für eine deutlich reduzierte Menge an Polymerresten 211r während
des Ätzprozesses 211. Ferner kann die Schutzschicht 207 selbst
eine hohe Haftung an dem Abschrägungsgebiet 203 auf Grund des vergrößerten
Oberflächenbereichs besitzen, wodurch die Wahrscheinlichkeit einer Materialablösung
in nachfolgenden Prozessschritten weiter reduziert wird. Folglich trifft während
der weiteren Bearbeitung ein zusätzlich abgeschiedenes Material auf eine geringere
Menge an Polymerresten 211r in Verbindung mit einer insgesamt erhöhten
Haftung, da jedes weitere Material sich mit dem Abschrägungsgebiet
203 mittels der Schutzschicht 207 „verzahnt", die ein deutlich
besseres Haftvermögen aufweist. In anderen Ausführungsformen kann die
vergrößerte Oberfläche des Abschrägungsgebiets 203
auf der Grundlage räumlich beschränkter Ätzprozesse erreicht werden,
indem ein geeignetes Ätzmittel selektiv dem Abschrägungsgebiet in einer
äußerst ungleichförmigen Weise zugeführt werden, indem beispielsweise
die Anlage 120, wie sie zuvor beschrieben wurde, verwendet wird, um damit
ein gewisses Maß an „Lochfraß" in der Oberfläche des Abschrägungsgebiets
bereitzustellen, wodurch der Oberflächenanteil deutlich erhöht wird.
Es gilt also: Die vorliegende Erfindung stellt eine effiziente Technik
zum Reduzieren der Wahrscheinlichkeit einer Materialablösung und damit einer
Bauteil- und Anlagenkontamination während der Herstellung komplexer Metallisierungsstrukturen
bereit, die in einigen anschaulichen Ausführungsformen ein dielektrisches Material
mit kleinem &egr; aufweisen. In einem Aspekt wird die Abscheidung von Polymermaterialien
während eines anisotropen Ätzprozesses zum Strukturieren des dielektrischen
Schichtstapels einer Metallisierungsschicht deutlich reduziert, indem die Oberflächeneigenschaften
des Abschrägungsgebiets so modifiziert werden, dass dieses ein deutlich geringes
Maß an Haftung im Hinblick auf die Polymermaterialien zeigt. Dies kann auf
der Grundlage einer geeignet gestalteten Schutzschicht bewerkstelligt werden, die
selektiv in dem Abschrägungsgebiet hergestellt wird, um damit eine geringere
Anzahl an chemischen Verbindungen bereitzustellen, an denen sich
die entsprechenden Polymermaterialien anhaften können. Auf Grund der reduzierten
Akkumulationsrate des Polymermaterials in dem Abschrägungsgebiet kann ein entsprechender
nasschemischer oder trockenchemischer Reinigungsprozess zum Entfernen von Polymerresten
weggelassen werden oder kann zumindest mit deutlich entschärften Prozessbedingungen
durchgeführt werden. In einem weiteren Aspekt wird die Oberflächentopographie
des Abschrägungsgebiets so modifiziert, dass dieses eine deutlich vergrößerte
Oberfläche aufweist, um damit die Haftung von Materialien, die während
der Herstellung einer Metallisierungsstruktur abgeschieden werden, zu verbessern,
wodurch die Wirkung von Polymermaterial effizient kompensiert oder zumindest reduziert
wird, das auf der modifizierten Oberflächentopographie abgeschieden wird. Die
Effizienz der modifizierten Oberflächentopographie kann deutlich verbessert
werden, indem eine Schutzschicht mit einer hohen Fähigkeit für die Zurückweisung
von Polymermaterialien während des entsprechenden Strukturierungsprozesses
zur Herstellung der Metallisierungsstruktur bereitgestellt wird.
Weitere Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Erfindung
werden für den Fachmann angesichts dieser Beschreibung offenkundig. Daher ist
diese Beschreibung als lediglich anschaulich und für die Zwecke gedacht, dem
Fachmann die allgemeine Art und Weise des Ausführens der vorliegenden Erfindung
zu vermitteln. Selbstverständlich sind die hierin beschriebenen Formen der
Erfindung als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen zu betrachten.