Gebiet der vorliegenden Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Herstellung von
Mikrostrukturen und betrifft insbesondere ein Verfahren zum Definieren von Mikrostrukturelementen
auf der Grundlage von Nano-Einprägetechniken.
Beschreibung des Stands der Technik
Die Herstellung von Mikrostrukturen, etwa integrierter Schaltungen,
erfordert, dass kleine Gebiete mit genau gesteuerter Größe in einer Materialschicht
eines geeigneten Substrats, etwa eines Siliziumsubstrats hergestellt werden. Diese
kleinen Gebiete mit präzise gesteuerter Größe werden durch Strukturieren
der Materialschicht durch beispielsweise Photolithographie und Ätzprozesse
hergestellt. Zu diesem Zweck wird in konventionellen Halbleiterverfahren eine Maskenschicht
über der betrachteten Materialschicht gebildet, um diese kleinen Gebiete zunächst
in der Maskenschicht zu definieren. Im Allgemeinen besteht eine Maskenschicht aus
einer Schicht aus Photolack oder wird daraus hergestellt, die mittels eines lithographischen
Prozesses, etwa eines photolithographischen Prozesses, strukturiert wird. Während
eines typischen photolithographischen Prozesses wird Lack auf die Scheibenoberfläche
aufgeschleudert und wird dann mit ultravioletter Strahlung belichtet. Nach dem Entwickeln
des Photolacks, abhängig von der Art des Lackes, d. h. Positivlack oder Negativlack,
werden die belichteten Bereiche oder die nicht belichteten Bereiche entfernt, um
das erforderliche Muster in der Schicht aus Photolack zu bilden. Da die Abmessungen
der Muster in modernen integrierten Schaltung ständig kleiner werden, muss
die für das Strukturieren der Strukturelemente verwendete Anlage äußerst
strenge Anforderungen im Hinblick auf die Auflösung und die Überlagerungsgenauigkeit
der beteiligten Herstellungsprozesse erfüllen. In dieser Hinsicht ist die Auflösung
als ein Maß zu sehen, das die konsistente Fähigkeit angibt, Abbildungen
mit minimaler Größe unter vordefinierten Fertigungstoleranzen zu erzeugen.
Ein wichtiger Faktor bei der Verbesserung der Auflösung ist der photolithographische
Prozess selbst, in welchem Muster, die in einer Photomaske oder einem Retikal enthalten
sind, über ein optisches Abbildungssystem optisch auf ein Substrat übertragen
werden. Daher werden große Anstrengungen untemommen, um die optischen Eigenschaften
des Lithographiesystems ständig zu verbessern, etwa die numerische Apertur,
die Brennweite und die Wellenlänge der verwendeten Lichtquelle.
Die Qualität der lithographischen Abbildung ist äußerst
wichtig beim Erzeugen sehr kleiner Strukturgrößen. Von mindestens vergleichbarer
Wichtigkeit ist jedoch die Genauigkeit, mit der eine Abbildung auf der Oberfläche
des Substrat positioniert werden kann. Viele Arten von Mikrostrukturen, etwa integrierte
Schaltungen, werden durch aufeinanderfolgendes Strukturieren von Materialschichten
hergestellt, wobei Strukturelemente aufeinanderfolgende Materialschichten eine genau
definierte räumliche Beziehung zueinander aufweisen. Jedes in einer nachfolgenden
Materialschicht gebildete Muster muss zu einem entsprechenden Muster ausgerichtet
werden, das in der zuvor strukturierten Materialschicht gebildet ist, wobei spezielle
Justiertoleranzen einzuhalten sind. Diese Justiertoleranzen werden beispielsweise
durch eine Schwankung eines Photolackbildes auf dem Substrat auf Grund von Ungleichförmigkeiten
in Prozessparametern, etwa der Lackdicke, der Ausbacktemperatur, der Belichtung
und der Entwicklung hervorgerufen. Ferner können auch Ungleichförmigkeiten
der Ätzprozesse ebenso zu Schwankungen in den geätzten Strukturelementen
führen. Ferner besteht eine gewisse Unsicherheit bei der Überlagerung
des Bildes des Musters für die aktuelle Materialschicht mit der geätzten
Struktur der zuvor gebildeten Materialschicht, wenn das Bild lithographisch auf
das Substrat übertragen wird. Es tragen diverse Faktoren zur Fähigkeit
des Abbildungssystems bei, um in genauer Weise zwei Schichten zu überlagern,
etwa Ungenauigkeiten innerhalb eines Maskensatzes, Temperaturdifferenzen zu unterschiedlichen
Zeiten der Belichtung und eine begrenzte Justierfähigkeit des Justiersystems.
Als Folge davon sind die wesentlichen Kriterien, die die minimale Strukturgröße
bestimmen, die schließlich erreicht wird, die Auflösung für das Erzeugen
von Strukturelementen in einzelnen Substratschichten und der Gesamtüberlagerungsfehler,
zu welchem die zuvor erläuterten Faktoren und insbesondere der lithographische
Prozess beitragen.
Die ständige Reduzierung der Mikrostrukturen erfordert das entsprechende
Anpassen photolithographischer Systeme im Hinblick auf die Belichtungswellenlänge,
die Strahloptik, die Justiereinrichtungen und dergleichen, um damit für die
erforderliche Auflösung zu sorgen, wodurch jedoch den Anlagenherstellern im
Hinblick auf Entwicklungsarbeiten ein hoher Aufwand entsteht, während die Hersteller
von Mikrostrukturen mit zunehmenden Anlageninvestitionen und deutlichen Betriebskosten
konfrontiert sind. Daher wurden neue Verfahren vorgeschlagen, um Mikrostrukturelemente
in entsprechende Materialschichten zu definieren, wobei einige der Probleme vermieden
oder reduziert werden, die mit konventionellen photolithographischen Verfahren verknüpft
sind. Ein vielversprechender Ansatz ist die Nano-Einprägetechnik, die ein Verfahren
zum mechanischen Übertragen eines Musters ist, das in einer Gießform oder
einem Prägestempel definiert ist, und in eine geeignete Maskenschicht übertragen
wird, die dann zum Strukturieren der betrachteten Materialschicht
verwendet wird. Beispielsweise wird während der Herstellung von Metallisierungsschichten
moderner Halbleiterbauelemente, die Metallstrukturen mit reduzierten Strukturgrößen,
einer geringen parasitären Kapazität und einer hohen Widerstandsfähigkeit
gegen Elektromigration erfordern, für gewöhnlich die sogenannte Einlege-
oder Damaszener-Technik angewendet. In dieser Technologie zur Herstellung von Verdrahtungsschichten,
die die komplexe Schaltungskonfiguration integrierter Schaltungen bereitstellen,
wird ein geeignetes dielektrisches Material strukturiert, so dass dieses Gräben
und Kontaktlöcher aufweist, die nachfolgend mit einem gut leitenden Material,
etwa Kupfer, Kupferlegierungen, Silber oder anderen geeigneten Metallen gefüllt
werden. Somit müssen die Kontaktlöcher, die die elektrische Verbindung
zwischen Metallgebieten unterschiedlicher Metallisierungsschichten im Stapel herstellen,
in präziser Weise in Bezug auf die Metallgebiete, etwa Metallleitungen, ausgerichtet
werden, wobei die lateralen Abmessungen der Metallleitungen Kontaktdurchführungen
zumindest in tieferliegenden Metallisierungsschichten vergleichbar sind mit minimalen
kritischen Abmessungen, wodurch äußerst anspruchsvolle Lithographieverfahren
erforderlich sind. Des weiteren ist die Oberflächentopographie in höheren
Bauteilschichten für optische Strukturierungsverfahren gewissenhaft einzustellen,
was äußerst anspruchsvolle Einebnungstechniken auf Grund der Verwendung
von dielektrischen Materialien mit kleinem &egr; erfordern kann, die eine geringere
mechanische Stabilität im Vergleich zu "konventionellen" dielektrischen Materialien,
etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, und dergleichen aufweisen können. Durch
Vermeiden eines optischen Strukturierungsvorganges können entsprechende Gräben
oder Kontaktlöcher auf der Grundlage von Nano-Einprägeverfahren hergestellt
werden, wobei ein Lackmaterial oder ein anderes Maskenmaterial durch einen entsprechenden
Prägestempel mit einem Relief in Kontakt gebracht werden, das entsprechende
Leitungen und Abstände zur Herstellung von Gräben beinhaltet, wenn die
Gräben für Metallleitungen herzustellen sind. In einem nächsten Prozessschritt
wird die Maskenschicht verwendet, um das Muster von der Maskenschicht in die Materialschicht
zu übertragen, etwa das dielektrische Material der Metallisierungsschicht.
Obwohl viele Probleme, die mit der Photolithographie verknüpft sind, durch
Verwenden der Nano-Einprägetechnik vermieden werden können, müssen
die Gräben, die durch den Einprägeprozess definiert werden, in präziser
Weise zu den zuvor gebildeten Kontaktlöchern justiert werden, wodurch ebenso
sehr strikte Anforderungen an den Einprägeprozess gestellt werden. In anderen
Situationen weist die Nano-Einprägetechnik eine geringere Flexibilität
im Hinblick auf die Formung von Öffnungen auf, wenn diese direkt in einem Zwischenschichtdielektrikumsmaterial
hergestellt werden, da dann die Einstellung von Belichtungs- und/oder Ätzparametern
zum Erhalten beispielsweise einer schräg verlaufenden Form, wie dies in einem
effizienten Steuermechanismus in konventionellen Photolithographieverfahren möglich
ist, nicht mehr verfügbar ist.
Angesichts der zuvor erwähnten Probleme besteht ein Bedarf für
eine Technik, die die Definition von Strukturelementen mittels Nano-Einprägeverfahren
mit erhöhter Flexibilität ermöglicht, während eines oder mehrere
der zuvor erkannten Probleme vermieden oder zumindest in ihren Auswirkungen verringert
werden.
Überblick über die Erfindung
Im Allgemeinen richtet sich die vorliegende Erfindung an eine Technik
zur Herstellung von Strukturelementen von Mikrostrukturen, etwa von Halbleiterbauelementen,
unter Anwendung von Techniken, in denen eine mechanische Wechselwirkung ausgenutzt
wird, um ein entsprechendes Strukturelement, etwa eine Leitung, eine Kontaktdurchführung
und dergleichen, innerhalb einer spezifizierten Materialschicht bereitzustellen.
Zu diesem Zweck wird ein erhöhtes Maß an Flexibilität in einigen
Aspekten bereitgestellt, indem die Anzahl der Prozessschritte deutlich reduziert
wird, die zur Herstellung von beispielsweise Metallisierungsschichten von Halbleiterbauelementen
erforderlich sind, indem die Kontaktlochöffnungen und die Gräben in einem
gemeinsamen Einprägeprozess gebildet werden. In anderen Aspekten kann die Seitenwandkonfiguration
von Gräben, Kontaktlöchern, und dergleichen in effizienter Weise auf der
Grundlage entsprechend gestalteter Prägeformen oder Stempel eingestellt werden,
um damit nicht-sekrechte Seitenwandbereiche zu schaffen, wie dies vorteilhaft sein
kann für eine Vielzahl von speziellen Bauteilstrukturen, etwa von Gräben
und Öffnungen für Strukturelemente in Metallisierungsschichten und dergleichen.
Durch Reduzieren der Prozesskomplexität von Einprägeverfahren und/oder
durch Bereitstellen einer verbesserten Flexibilität bei der Formung entsprechender
Strukturelemente kann somit das Gesamtleistungsvermögen der entsprechenden
Mikrostrukturbauelemente bei reduzierter Prozesskomplexität verbessert werden,
da beispielsweise kritische Justiervorgänge reduziert und/oder das Prozessverhalten
gewisser Schaltungselemente verbessert werden kann, indem beispielsweise ein verbessertes
Füllverhalten erreicht wird, wenn Metallisierungsstrukturen moderner Halbleiterbauelementen
betrachtet werden.
Gemäß einer anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst ein Verfahren das gemeinsame Einprägen einer Kontaktlochöffnung
und eines Grabens in eine verformbare Materialschicht, die über einem Substrat
angeordnet ist, wobei die Kontaktlochöffnung und der Graben Strukturelementen
in einer Metallisierungsstruktur eines Mikrostrukturbauelements
entsprechen. Des weiteren umfasst das Verfahren das Bilden einer Kontaktdurchführung
und einer Leitung auf der Grundlage der Kontaktlochöffnung und des Grabens.
Gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Einprägen einer Öffnung
in eine verformbare Materialschicht, die über einem Substrat ausgebildet, wobei
die Öffnung einem Strukturelement eines Mikrostrukturbauelements entspricht
und einen Seitenwandbereich mit nicht-senkrechter Orientierung in Bezug auf eine
Unterseite der Öffnung aufweist. Des weiteren umfasst das Verfahren das Ausbilden
des Strukturelements auf der Grundlage der Öffnung, wobei das Strukturelement
einen nicht-senkrechten Seitenwandbereich in Bezug auf eine Unterseite des Strukturelements
aufweist.
Gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Bilden einer Metallisierungsschicht
für ein Halbleiterbauelement und das mechanische Übertragen der Metallisierungsschicht
auf ein Substrat, das darauf ausgebildet mehrere Schaltungselemente aufweist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Weitere Vorteile, Aufgaben und Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung sind in den angefügten Patentansprüchen in der folgenden Beschreibung
definiert und gehen deutlicher aus dem Studium der folgenden detaillierten Beschreibung
unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen hervor, in denen:
1a bis 1e schematisch
Querschnittsansichten einer Mikrostruktur während der Herstellung einer Kontaktloch/Leitungs-Metallisierungsstruktur
in einem gemeinsamen Einprägeprozess zum direkten Bilden der entsprechenden
Öffnungen in einem Zwischenschichtdielektrikumsmaterial gemäß anschaulicher
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigen;
2a bis 2d schematisch
Querschnittsansichten eines Mikrostrukturbauelements während der Herstellung
einer Kontaktloch/Leitungs-Metallisierungsstruktur auf der Grundlage eines gemeinsamen
Einprägeprozesses mit einem nachfolgenden Ätzprozess gemäß weiterer
anschaulicher Ausführungsformen zeigen;
3a bis 3e schematisch
Querschnittsansichten während diverser Fertigungsphasen zur Herstellung einer
Kontaktloch/Leitungsstruktur auf der Grundlage eines gemeinsamen Einprägeprozesses
mit einem nachfolgenden Entfernen von dielektrischen Material gemäß weiterer
anschaulicher Ausführungsformen zeigen;
4a bis 4c schematisch
einen Prozessablauf zur Herstellung einer Einprägeform oder Stempels zeigen,
d. h. einer Negativform einer Kontaktloch/Leitungsstruktur gemäß noch
weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung;
5 schematisch ein mechanisches Übertragen einer
oder mehrerer Metallisierungsstrukturen auf ein Substrat zeigt, das mehrere Schaltungselemente
aufweist, gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung;
6a bis 6c schematisch
Querschnittsansichten mehrerer Einprägeformen bzw. Stempel mit einer nicht-senkrechten
Seitenwandkonfiguration entsprechender Negativformen von Metallisierungsstrukturen
für Halbleiterbauelemente gemäß anschaulicher Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung zeigen;
7a und 7b schematisch
Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements während der Herstellung von
Isolationsgräben auf der Grundlage von sich verjüngenden Einprägestempeln
oder Formen gemäß noch weiterer anschaulicher Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung zeigen; und
8a bis 8d schematisch
Querschnittsansichten eines Halbleiterbauelements während diverser Fertigungsphasen
zur Herstellung einer Leitung, etwa einer Gateelektrode, mit einer modifizierten
Seitenwandkonfiguration zeigen, die durch Einprägeverfahren gemäß
weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung erhalten
wird.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug zu den Ausführungsformen
beschrieben ist, wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den
Zeichnungen dargestellt sind, sollte es selbstverständlich sein, dass die folgende
detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen nicht beabsichtigen, die vorliegende
Erfindung auf die speziellen anschaulichen offenbarten Ausführungsformen einzuschränken,
sondern die beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen stellen lediglich
beispielhaft die diversen Aspekte der vorliegenden Erfindung dar, deren Schutzbereich
durch die angefügten Patentansprüche definiert ist.
Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung eine Technik zur
Herstellung von Strukturelementen von Mikrostrukturen, etwa von Halbleiterbauelemente,
und dergleichen, in denen zumindest einige der Photolithographieschritte durch eine
Einprägetechnik ersetzt werden, in der ein Strukturelement oder zumindest eine
Maskenschicht zur Herstellung eines Strukturelements durch einen direkten mechanischen
Kontakt zwischen einem Gießmaterial bzw. verformbaren Material und einer entsprechenden
Einprägeform oder einem Nano-Stempel oder Prägestempel hergestellt wird,
wobei in einigen Aspekten der vorliegenden Erfindung zwei unterschiedliche Arten
an Strukturelementen in einem gemeinsamen Einprägeprozess hergestellt werden
können, um damit die Anzahl der erforderlichen Justierprozesse und damit auch
die Anzahl der einzelnen Prozessschritte, etwa der Abscheideschritte, Einebnungsschritte
und dergleichen zu verringern. In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung
wird die Form entsprechender Strukturelemente durch geeignetes Gestalten entsprechender
Einprägeformeln erreicht, um damit das Leistungsverhalten der entsprechenden
Strukturelemente und/oder die Effizienz des entsprechenden Strukturierungsprozesses
zu verbessern. Beispielsweise werden in einigen anschaulichen Ausführungsformen
sich verjüngende bzw. schräg zulaufende Kontaktlöcher oder Gräben
auf der Grundlage entsprechend gestalteter Einprägestempel oder Formeln hergestellt,
um damit das Füllverhalten in einem entsprechenden Abscheideprozess zum zuverlässigen
Auffüllen mit einem leitenden Material, etwa Metallen, Metalllegierungen, und
dergleichen, zu verbessern. Somit können die Gesamtprozesseffizienz und damit
die Herstellungskosten reduziert werden, da in vielen Fertigungsphasen äußerst
kostenintensive und komplexe Photolithographieschritte vermieden werden können,
oder entsprechende Photolithographieprozesse zur Herstellung geeigneter Einprägeformen
angewendet werden können, wodurch die Effizienz des entsprechenden Photolithographieprozesses
deutlich „vervielfacht" wird, da ein einzelner Photolithographieprozess eine
entsprechende Einprägeform oder einen Stempel ergibt, der wiederum zur Bearbeitung
einer Vielzahl von Substraten eingesetzt werden kann.
Mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen werden nunmehr weitere anschauliche
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung detaillierter beschrieben.
1a zeigt schematisch ein Mikrostrukturbauelement
100, das in einigen anschaulichen Ausführungsformen ein Halbleiterbauelement
repräsentiert, das eine Metallisierungsstruktur erhält, um damit entsprechende
Schaltungselemente, etwa Transistoren, Kondensatoren, Widerstände, und dergleichen,
die darin ausgebildet sind, miteinander elektrisch zu verbinden. In anderen Fallen
repräsentiert das Mikrostrukturbauelement 100 ein Bauelement mit darin
ausgebildeten optoelektronischen Komponenten und/oder mechanischen Komponenten,
und dergleichen. Das Mikrostrukturbauelement 100 umfasst ein Substrat
101, das ein beliebiges geeignetes Substrat repräsentieren kann, etwa
ein siliziumbasiertes Halbleitersubstrat, das eine vergrabene Isolierschicht (nicht
gezeigt) enthalten kann, wenn eine SOI-(Silizium-auf-Isolator-) Architektur betrachtet
wird, wobei eine geeignete Halbleiterschicht auf einer entsprechenden Isolierschicht
ausgebildet ist. In anderen Fallen repräsentiert das Substrat 101
ein beliebiges geeignetes Trägermaterial mit einer darauf ausgebildeten geeigneten
Materialschicht, die die Herstellung entsprechender Komponenten ermöglicht,
wovon zumindest einige eine entsprechende Metallisierungsstruktur erfordern, um
damit die elektrische Verbindung zwischen den entsprechenden Schaltungselementen
zu ermöglichen. In noch weiteren Fällen repräsentiert das Substrat
101 ein geeignetes Trägermaterial, über welchem eine Metallisierungsstruktur
herzustellen ist, die auf ein entsprechendes Halbleiterbauelement in einer späteren
Phase zu übertragen ist, wie dies nachfolgend detaillierter beschrieben ist.
In einigen anschaulichen Ausführungsformen weist das Substrat 101
darin ausgebildet mehrere Strukturelemente einschließlich entsprechender Kontaktgebiete
102 auf, die in Form von gut leitenden Halbleitergebieten, Metallgebieten
oder dergleichen vorgesehen sein können. Ferner ist eine Schicht aus einem
verformbaren bzw. gießbaren Material 103 über dem Substrat
101 ausgebildet, wobei in der in 1a dargestellten
Ausführungsform die Schicht 103 ein geeignetes dielektrisches Material
darstellt, um darin Strukturelemente einer Metallisierungsstruktur herzustellen.
Beispielswiese ist in einigen anschaulichen Ausführungsformen
das verformbare Material der Schicht 103 aus einem Dielektrikum mit einer
relativen Permittivität von 3,0 und deutlich kleiner ausgebildet, das typischerweise
als Dilektrikum mit kleinem &egr; oder als Dielektrikum mit ultrakleinem &egr;
bezeichnet wird. Es sollte beachtet werden, dass in diesem Zusammenhang der Begriff
„gießbar oder verformbar" Materialeigenschaften bezeichnet, die einen
mechanischen Kontakt mit einer Einprägeform oder einem Stempel, d. h. einer
Negativform einer Öffnung, die in der Materialschicht 103 zu bilden
ist, ermöglicht, um damit das verformbare Material zu deformieren und nachfolgend
den entsprechenden Einprägestempel zu entfernen, wobei dann das verformbare
Material 103 im Wesentlichen die deformierte Form nach dem Entfernen der
Einprägeform beibehält. Beispielsweise sind eine große Klasse thermoplastischer
Materialien verfügbar, die in einen Zustand geringer Viskosität beim Ausüben
von Wärme gebracht werden können, so dass in dem Zustand mit geringer
Viskosität eine entsprechende Deformierung des Materials 103 erreicht
wird, wobei nach dem Abkühlen des thermoplastischen Materials die entsprechende
deformierte Form beibehalten wird, selbst wenn der deformierende Einprägestempel
entfernt wird. in anderen Fallen können entsprechende Materialien,
etwa Polymermaterialien, Lackmaterialien, und dergleichen in einem Zustand geringer
Viskosität bereitgestellt werden, und nach dem Kontakt mit einer entsprechenden
Einprägefom ausgehärtet werden, beispielsweise auf der Grundlage von UV-Strahlung,
einer Wärmebehandlung, und dergleichen, um damit den deformierten Zustand beizubehalten.
In der in 1a gezeigten Ausführungsform wird das
Mikrostrukturbauelement 100 vor dem Kontakt mit einer entsprechenden Einprägeform
oder einem Stempel 150 gezeigt, der ein Substrat 151 aufweist,
das aus einem geeigneten Material hergestellt ist, etwa Silizium, Siliziumdioxid,
Metallen, Metalllegierungen, gewissen Kunststoffmaterialien, und dergleichen. Des
weiteren umfasst die Einprägeform 150 mehrere Negativformen
152 entsprechender komplexer Öffnungen, die in der Materialschicht
103 zu bilden sind. In der gezeigten Ausführungsform weisen die Negativformen
152 einen Kontaktlochbereich 152a und einen Grabenbereich
152b auf, die entsprechenden Kontaktlöchern und Metallleitungen einer
Metallisierungsstruktur entsprechen, die in der dielektrischen Schicht
103 herzustellen ist. Beispielsweise müssen in modernen Mikrostrukturbauelementen,
etwa dem Bauelement 100 entsprechende Metallleitungen oder andere Leitungen
mit einer Breite von ungefähr 100 nm bis einige Mikrometer hergestellt werden,
abhängig von der betrachteten Ebene der Metallisierungsstruktur und der minimalen
kritischen Abmessungen von Schaltungselementen des Bauelements 100. Wie
zuvor erläutert ist, werden entsprechende Strukturelemente von Metallisierungsstrukturen
typischerweise auf der Grundlage von Photolithographie und entsprechenden Ätzprozessen
hergestellt, wobei äußerst komplexe Lithographieanlagen mit entsprechend
komplexen Justiereinheiten erforderlich sind. Während einer entsprechenden
Fertigungssequenz zur Herstellung eines Kontaktlochs und einer damit verbundenen
Metallleitung müssen unabhängig von der betrachteten Prozessstrategie
der Graben und das Kontaktloch miteinander justiert werden, was schließlich
zu einem gewissen Justierfehler führen kann, der durch die entsprechenden Entwurfsregeln
zu berücksichtigen ist. Durch Verwenden der Einprägeform 150,
die die entsprechenden Negativformen 152a entsprechender Kontaktlochöffnungen
und die Negativformen 152b entsprechender Gräben aufweist, sind die
Kontaktdurchführungen und Metallleitungen automatisch zueinander mit hoher
Genauigkeit justiert, wodurch die Prozesskomplexität reduziert und das Bauteilleitungsverhalten
erhöht sowie eine Verringerung der Prozesstoleranzgrenzen ermöglicht wird,
die für gewöhnlich vorzusehen sind, um damit ein gewisses Maß an
Fehljustierung zwischen Kontaktlochöffnungen und Gräben zu berücksichtigen.
Ein typischer Prozessablauf zur Herstellung des Mikrostrukturbauelements
100 kann die folgenden Prozess umfassen. Nach der Herstellung von Mikrostrukturelementen,
falls diese vorgesehen sind, etwa die leitenden Gebiete 102, oder andere
Schaltungselemente auf der Grundlage gut etablierter Techniken, die Photolithographieprozesse
oder andere Einprägeprozesse beinhalten können, wie dies nachfolgend beschrieben
wird, oder Implantationsprozesse, Atzverfahren, Einebnungsprozesse, und dergleichen
aufweisen können, wird das verformbare Material der Schicht 103 auf
der Grundlage einer geeigneten Abscheidetechnik hergestellt. Beispielsweise kann
die Schicht 103 in einem Zustand geringer Viskosität durch Aufschleuderverfahren
aufgebracht und in diesem Zustand geringer Viskosität beibehalten werden, wenn
es ein aushärtbares Material ist, etwa ein spezielles Polymermaterial, ein
verformbares Lackmaterial, und dergleichen. In anderen anschaulichen Ausführungsformen
wird die Schicht 103 durch eine beliebige geeignete Abscheidetechnik aufgebracht
und wird entsprechend behandelt, um damit in einen gut verformbaren Zustand überzugehen,
beispielsweise durch Wärmebehandeln der Schicht 103, wenn ein thermoplastisches
Material verwendet wird. Anschließend wird die Einprägeform
150 positioniert und relativ zu der Mikrostruktur 100 auf der
Grundlage gut etablierbarer Justieranlagen ausgerichtet, wobei beispielsweise entsprechende
mechanische Justiermarken (nicht gezeigt), optische Justiermarken und dergleichen
eingesetzt werden. Nach dem geeigneten Positionieren der Einprägeform
150 und der Mikrostruktur 100 relativ zueinander, werden die Einprägeform
150 und/oder die Mikrostruktur 100 relativ zueinander bewegt,
wie dies durch die Pfeile 153 angedeutet ist, während deren laterale
Positionierung im Wesentlichen beibehalten wird.
1b zeigt schematisch das Mikrostrukturelement
100, wenn es mit der Einprägeform 150 in Kontakt ist, wobei
die entsprechenden Negativformen 152 die verformbare Materialschicht
103 verformen, um damit die Kontaktlochöffnung und einen Graben darin
zu definieren. Danach kann die Schicht 103 beispielsweise durch Reduzieren
der Temperatur, Aushärten der Schicht 103 mittels einer geeigneten
Behandlung, etwa mit UV- (ultraviolett) Strahlung, und dergleichen behandelt werden,
um das Material der Schicht 103 in einen im Wesentlichen nicht deformierbaren
Zustand überzuführen, d. h. in einen Zustand, in welchem die Materialschicht
103 im Wesentlichen ihre Form nach dem Entfernen der Einprägeform
150 mit einem gewünschten hohen Maß an Formtreue beibehält.
1c zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
100, wenn die Einprägeform 150 entfernt wird, wie dies durch
die Pfeile 154 angedeutet ist, wodurch auf Grund des im Wesentlichen nicht
deformierbaren Zustands des Materials 103, eine entsprechende eingeprägte
Struktur 104 mit einer Kontaktlochöffnung
104a und einem Graben 104b zurückbleibt, die im Wesentlichen
in der Größe und Form den entsprechenden Negativformen 152a,
152b der Einprägeform 150 entsprechen. Es sollte beachtet
werden, dass die Einprägeform 150 eine geringe Haftung zu dem Material
der Schicht 103 in ihrem im Wesentlichen nicht deformierbaren Zustand aufweist,
was auf der Grundlage entsprechender Oberflächenbehandlungen oder Materialzusammensetzung
unter Anwendung gut bekannter Techniken für Nano-Einprägeprozesse erreicht
werden kann. Während des gemeinsamen Einprägens der Kontaktlochöffnung
104a und des Grabens 104b in die Schicht 103 kann sich
der Höhenpegel, des Materials in der Schicht 103 auf Grund des zusätzlichen
Volumens der entsprechenden Negativformen 152 ändern, wobei ein entsprechender
Anstieg des Höhenpegels lokal variieren kann, abhängig von der Strukturdichte
der entsprechenden Negativformen 152 über das Substrat 101
hinweg. Wenn eine Fluidverbindung zwischen entsprechenden Bereichen der Schicht
103 über das Substrat 101 hinweg nicht vorgesehen ist –
beispielsweise auf Grund der Musterkonfiguration der Negativformen 152b,
die im Wesentlichen eine Fluidverbindung in einer abschließenden Phase der
Positionierung der Einprägeform 150 in dem Material 103 verhindert
– kann die Form 150 entsprechende Fluidkanäle (nicht gezeigt)
aufweisen, die eine effiziente Kommunikation zwischen unterschiedlichen Bauteilbereichen
ermöglicht oder die es ermöglichen Überschussmaterial der Schicht
103 zu entfernen. Folglich kann beim Entfernen der Einprägeform
150 von der Schicht 103 in ihren im Wesentlichen nicht deformierbaren
Zustand eine im Wesentlichen ebene Oberflächenkonfiguration erreicht werden,
wobei, abhängig davon, ob Überschussmaterial der Schicht 103
entfernt wurde, bevor das Material der Schicht 103 in seinen nicht deformierbaren
Zustand überführt wurde, die Dicke der Schicht 103 unterschiedlich
sein kann von einer Dicke der Schicht 103, wie sie ursprünglich abgeschieden
wurde. Des weiteren können entsprechende Materialreste 104c dennoch
an einer Unterseite der entsprechenden Kontaktlochöffnungen 104a auf
Grund geringer Ungleichförmigkeiten im Hinblick auf die Oberflächentopographie
der Mikrostruktur 100 und/oder der Einprägeform 150 vorhanden
sein, woraus sich ein nicht idealer mechanischer Kontakt mit der darunter liegenden
Struktur, etwa den leitenden Gebieten 102, ergeben kann.
1d zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
100 in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase, in der die Struktur
100 einer Ätzumgebung 105 zum Entfernen der Materialreste
104c ausgesetzt ist. Während des Ätzprozesses 105 können
gut etablierte Rezepte angewendet werden, um in effizienter Weise die Reste
104c zu entfernen, wobei in einigen anschaulichen Ausführungsformen
ein gewisses Maß an Selektivität der Ätzchemie des Prozesses
105 in Bezug auf das Material der leitenden Gebiete 102 vorgesehen
ist. Auf diese Weise kann die Prozesszeit des Ätzprozesses 105 gesteuert
werden, um in zuverlässiger Weise die Reste 104c über das gesamte
Substrat 101 hinweg zu entfernen, ohne im Wesentlichen einen unerwünschten
Schaden in den darunter liegenden Gebieten 102 hervorzurufen. Auf Grund
des Ätzprozesses 105 kann Material der Schicht 103 außerhalb
der Kontaktlochöffnungen 104a entfernt werden, wobei jedoch die entsprechenden
Tiefen der Graben 104b im Wesentlichen auf Grund des gleichzeitigen Materialabtrags
innerhalb der Gräben 104b und den horizontalen Oberflächenbereichen
103s der Schicht 103 gleich bleibt, während die Gesamtdicke
der Schicht 103 abhängig von dem Maß an Überätzung
während des Prozesses 105 reduziert wird. Danach wird das Mikrostrukturbauelement
100 für das Füllen der entsprechenden Struktur 104 mittels
eines leitenden Materials, etwa einem Metall, Metalllegierung, und dergleichen vorbereitet,
um damit eine entsprechende Kontaktdurchführung und Metallleitung bereitzustellen,
um eine entsprechende Metallisierungsstruktur der Mikrostruktur 100 zu
bilden.
1e zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
100 in einem weiter fortgeschritten Herstellungsstadium, wobei entsprechende
Kontaktdurchführungen 106a in den zuvor gebildeten Kontaktlochöffnungen
104a ausgebildet sind, so dass diese einen Kontakt zu den darunter liegenden
leitenden Gebieten 102 herstellen. Ferner sind Leitungen 106b
in den zuvor definierten Gräben 104b gebildet. Folglich bildet die
Materialschicht 103, die ein beliebiges geeignetes dielektrisches Material
repräsentieren kann, in Verbindung mit den Leitungen 106b und den
Kontaktdurchführungen 106a eine entsprechende Metallisierungsschicht
107, wobei die entsprechenden Leitungen 106b die elektrische Verbindung
innerhalb der Ebene herstellen, während die Kontaktdurchführung
106a den elektrischen Kontakt zu den leitenden Gebieten 102 herstellen,
die Kontaktpfropfen, Kontaktgebiete von Schaltungselementen, Metallgebiete tieferliegender
Metallisierungsschichten, und dergleichen repräsentieren können. Es sollte
beachtet werden, dass abhängig von dem Technologiestandard der betrachten Mikrostruktur
100 laterale Abmessungen, d. h. in 1e die
horizontalen Abmessungen der Kontaktdurchführungen 106a und der Leitung
106b 100 nm oder sogar deutlich weniger für äußerst moderne
Halbleiterbauelemente betragen können, wobei die entsprechenden Abmessungen
von der Bauteilebene und den entsprechenden Stromdichten abhängen können,
die während des Betriebs des Mikrostrukturbauelements 100 auftreten.
Des weiteren sollte beachtet werden, dass die spezielle Form der entsprechenden
Kontaktdurchführungen und/oder Leitungen 106b entsprechend den Entwurfserfordernissen
variieren kann. Beispielsweise kann die Breite und/oder die Tiefe der entsprechenden
Leitungen 106b innerhalb der gleichen Bauteilebene variiert
werden, wodurch ein hohes Maß an Flexibilität bei der Anpassung der entsprechenden
Metallisierungsstrukturen an Betriebsbedingungen, Prozessbedingungen der Abscheideverfahren,
und dergleichen ermöglicht wird. Das gleiche gilt für die Kontaktdurchführungen
106a. Des weiteren können die Kontaktdurchführungen
106a und die Leitungen 106b auf der Grundlage eines beliebigen
geeigneten leitenden Materials hergestellt werden, wobei in anspruchsvollen Anwendungen
gut leitende Metalle, etwa Kupfer, Kupferlegierungen, Silber, Silberlegierungen,
und dergleichen eingesetzt werden, um eine hohe Effizienz der Metallstrukturen zu
erreichen. Abhängig von den Eigenschaften des leitenden Materials, das in die
entsprechenden Kontaktlochöffnungen 104a und die Gräben
104b einzufüllen ist, kann das leitende Material auch ein leitendes
Barrierenmaterial beinhalten, um damit in effizienter Weise eine Diffusion von Metall
in das umgebende dielektrische Material der Schicht 103 und schließlich
in empfindliche Bauteilbereiche zu verhindern und um ferner eine unerwünschte
Wechselwirkung zwischen dielektrischem Material oder reaktiven Komponenten, die
darin enthalten sind, etwa Sauerstoff, Fluor, und dergleichen, mit den entsprechenden
leitenden Materialien, etwa Kupfer, Kupferlegierungen, und dergleichen zu unterdrücken.
Die Mikrostruktur 100, wie sie in 1e
gezeigt ist, kann auf der Grundlage der folgenden Prozesse hergestellt werden. Nach
dem Ätzprozess 105 (siehe 1d) wird in
einigen anschaulichen Ausführungsformen ein entsprechendes leitendes Barrierenmaterial
(nicht gezeigt) auf der Grundlage einer geeigneten Abscheidetechnik, etwa Sputter-Abscheidung,
chemische Dampfabscheidung (CVD), stromlosen Plattieren, Atomlagenbeschichtung (ALD),
und dergleichen aufgebracht. Beispielsweise kann ein geeignetes Material, etwa Tantal,
Tantalnitrid, Titan, Titannitrid, Wolfram, Wolframnitrid, und dergleichen durch
Sputter-Abscheidung aufgebracht werden, wobei ein vorhergehender Sputter-Ätzschritt,
der als der Ätzprozess 105 oder ein zusätzlicher Ätzschritt
ausgeführt werden kann, zu einem zuverlässigen Freilegen der darunterliegenden
leitenden Gebiete 102 führt. Danach kann ein geeignetes Saatmaterial,
etwa Kupfer und dergleichen, beispielsweise durch Sputter-Abscheidung, stromlose
Abscheidung und dergleichen aufgebracht werden, woran sich das Abscheiden des Volumenmetalls,
etwa Kupfer, Kupferlegierung, Silber, Silberlegierung, und dergleichen anschließt.
Anschließend wird überschüssiges Material, etwa Barrierenmaterial,
Saatmaterial und das eigentliche Volumenmetall auf der Grundlage einer geeigneten
Technik entfernt, die elektrochemisches Ätzen, CMP (chemisch-mechanisches Polieren)
und dergleichen beinhalten kann. In einigen anschaulichen Ausführungsformen
wird während des entsprechenden Entfernens von überschüssigem Material
ein CMP-Prozess ausgeführt, wobei gleichzeitig die Oberflächentopographie
des Mikrostrukturbauelements 100 eingeebnet wird, wodurch auch unerwünschte
Unterschiede im Höhenpegel verringert werden, die möglicherweise während
des gemeinsamen Einprägeprozesses zur Herstellung der Kontaktlochöffnungen
104a und der Gräben 104b (siehe 1c)
hervorgerufen wurden.
Somit kann die Metallisierungsschicht 107 mit den Kontaktdurchführungen
106a und den Gräben 106b, die eine beliebige geeignete Größe
und Form besitzen können, effizient in einer äußerst effektiven Prozesssequenz
mit einem reduzierten Maß an Prozesskomplexität hergestellt, da die Kontaktdurchführungen
106a und die Metallleitungen 106b auf der Grundlage eines gemeinsamen
Lithographieprozesses hergestellt werden, ohne dass ein individueller Justierprozess
für jede Komponente erforderlich ist. Ferner können die spezielle Größe
und Form der Kontaktdurchführungen und Leitungen 106a, 106b
und insbesondere ein Zwischenbereich davon entsprechend den Bauteilerfordernissen
gestaltet werden, ohne dass dies durch Photolithographie und Atzverfahren beschränkt
ist, wie dies der Fall ist in vielen konventionellen Strukturierungsprozessen. Beispielsweise
können die Seitenwände der Kontaktdurchführungen 106a und/oder
der Gräben 106b in effizienter Weise an Prozess- und Bauteilerfordernisse
angepasst werden, wie dies später detailliert beschrieben ist, ohne dass im
Wesentlichen eine Einschränkung auf spezielle Prozessparameter von Prozessverfahren
auftritt, etwa von Photolithographie- und Ätzprozessen. Ferner können
in der mit Bezug zu den 1a bis 1e
gezeigten Ausführungsform die Kontaktdurchführungen 106a und
die Leitungen 106b direkt in dem dielektrischen Material der Metallisierungsschicht
107 hergestellt werden, d. h. in der verformbaren Materialschicht
103, wodurch ebenso die Prozesskomplexität verringert wird.
Mit Bezug zu den 2a bis 2d
werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
detaillierter beschrieben, in denen ein hohes Maß an Flexibilität in Bezug
auf das dielektrische Material einer Metallisierungsschicht erreicht wird, so dass
nicht-verformbare Materialien effektiv eingesetzt werden können, wobei dennoch
Kontaktlöcher und Gräben in einem gemeinsamen Einprägeverfahren hergestellt
werden können.
2a zeigt schematisch ein Mikrostrukturbauelement
200 mit einem Substrat 201, das darauf ausgebildet leitende Gebiete
202 aufweisen kann, zu denen eine elektrische Verbindung mittels einer
oder mehrerer Metallisierungsschichten herzustellen ist, die über dem Substrat
201 auszubilden sind. In Bezug auf die Komponenten 201 und
202 gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu dem Mikrostrukturbauelement
100 erläutert sind. Ferner ist in dieser Fertigungsphase
eine dielektrische Schicht 206 über dem Substrat 201 vorgesehen,
wobei das Material der dielektrischen Schicht 206 in Bezug auf seine Eigenschaften
als ein Zwischenschichtdielektrikumsmaterial für eine Metallisierungsschicht
ausgewählt ist. Beispielsweise weist in anspruchsvollen Anwendungen die dielektrische
Schicht 206 ein dielektrisches Material mit kleinem &egr; auf. Ferner
ist eine Maskenschicht 203 über der dielektrischen Schicht
206 gebildet, die aus einem verformbaren Material aufgebaut ist, d. h.
einem Material, das einen äußerst deformierbaren Zustand aufweist, wenn
es mechanisch mit einer Einprägeform 250 in Kontakt gebracht wird
und das in einem äußerst nicht deformierbaren Zustand überführt
werden kann, um ein entsprechendes Maß an Deformation beizubehalten, die durch
den Kontakt mit der Einprägeform 250 hervorgerufen wird. Beispielsweise
weist die Maskenschicht 203 ein verformbares Lackmaterial, ein thermoplastisches
Material, und dergleichen auf. Die Einprägeform oder der Einprägestempel
250 weist ein entsprechendes Substrat 251 auf, in welchem entsprechende
Negativformen 252 mit einer Negativform 252 für eine entsprechende
Kontaktlochöffnung und eine entsprechende Negativform 252b entsprechend
einem Graben ausgebildet sind. In Bezug auf die Einprägeform 250 gelten
die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu der Form 150 erläutert
sind.
Während der Fertigungsphase, die in 2a
gezeigt ist, ist die Einprägeform 250 in Bezug auf das Mikrostrukturbauelement
200 ausgerichtet, ähnlich wie dies zuvor mit Bezug zu dem Bauelement
100 und der Form 150 beschrieben ist, und die Form 250
wird mit der Maskenschicht 203 in Kontakt gebracht, wie dies durch die
Pfeile 253 angedeutet ist, wobei sich die Maskenschicht 203 in
einem Zustand mit geringer Viskosität oder einem gut deformierbaren Zustand
befindet.
2b zeigt schematisch die Situation, wenn die Einprägeform
250 mit der Maskenschicht 203 in Kontakt ist, wobei eine entsprechende
Behandlung, etwa eine Wärmebehandlung und/oder eine UV-Bestrahlung ausgeführt
wird, um das Material der Maskenschicht 203 in einen äußerst
nicht-deformierbaren Zustand überzuführen.
2c zeigt schematisch das Entfernen der Einprägeform
250, wie dies durch die Pfeile 254 angezeigt ist, wodurch entsprechende
Kontaktlochöffnungen 204a und 204b auf Grund des im Wesentlichen
nicht deformierbaren Zustandsschicht 203 erzeugt werden. In Bezug auf die
Eigenschaften der Einprägeform 250 im Hinblick auf die Oberflächenhaftung
und dergleichen gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit Bezug zu der Einprägeform
150 dargestellt sind. Somit kann nach dem Entfernen der Einprägeform
250 die strukturierte Maskenschicht 203 als eine Abbildung oder
Maske während eines nachfolgenden anisotropen Ätzprozesses verwendet werden,
um die Kontaktlochöffnung 204a und den Graben 204b in die
darunter liegende dielektrische Schicht 206 zu übertragen.
2d zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
200 während eines anisotropen Ätzprozesses 205, in welchem
eine Ätzchemie verwendet wird, die zu einer vergleichbaren Ätzrate für
das Material der Schicht 203 und den darunter liegenden dielektrischen
Material der Schicht 206 führt. Folglich kann ein äußerst
anisotropes Ätzverhalten eingerichtet werden, da eine ausgeprägte Ätzselektivität
zwischen den Materialien der Schichten 203 und 207 nicht erforderlich
ist. Somit wird während des Ätzprozesses 205 Material der Maskenschicht
203 zunehmend zusammen mit dem Material der freiliegenden Bereiche der
dielektrischen Schicht 206 abgetragen. Auf diese Weise werden die Kontaktlochöffnungen
204a und die Gräben 204b der Maskenschicht 203 zunehmend
in die dielektrische Schicht 206 „getrieben", um schließlich
entsprechende Kontaktlochöffnungen 207a und Gräben
207b in der dielektrischen Schicht 207 zu erhalten, wobei ein
hohes Maß an Ätzformtreue auf Grund des äußerst anisotropen
Verhaltens des Ätzprozesses 205 erreicht werden kann. Schließlich
ist in einer abschließenden Phase des Ätzprozesses 205 die dielektrische
Schicht 207 von dem Rest der Maskenschicht 203, der nunmehr als
203r bezeichnet ist, bedeckt, während der Ätzprozess
205 fortgesetzt werden kann, um in zuverlässiger Weise die entsprechenden
leitenden Gebiete 202 an der Unterseite der Kontaktlochöffnungen
207a freizulegen, während der Rest 203r von dem Ätzprozess
205 verbraucht wird. In einigen anschaulichen Ausführungsformen wird
der Rest 203r während der abschließenden Phase des Ätzprozesses
205 beibehalten und nachfolgend durch einen zusätzlichen Ätzprozess
entfernt, beispielsweise einem nasschemischen Prozess, oder einen trockenchemischen
Prozess mit einer hohen Selektivität zwischen dem Material des Rests
203r und der dielektrischen Schicht 207, um den Rest
203r zu entfernen, wodurch die verbesserte Prozessflexibilität bereitgestellt
wird, da die anfängliche Dicke der Maskenschicht 203 weniger kritisch
ist. Nach dem Entfernen des Rest 203r durch den Ätzprozess
205 oder durch einen nachfolgenden zusätzlichen Ätzschritt wird
die weitere Bearbeitung der Mikrostruktur 200 in ähnlicher Weise fortgesetzt,
wie dies zuvor mit Bezug zu 1e für das Bauelement
100 beschrieben ist. D. h., es kann eine beliebige geeignete Prozesssequenz
ausgeführt werden, um ein geeignetes leitendes Material, etwa ein Barrierenmaterial
und ein gut leitendes Metall einzufüllen, um damit die entsprechenden Kontaktdurchführungen
und Leitungen bereitzustellen, um damit gemeinsam mit der dielektrischen Schicht
207 eine entsprechende Metallisierungsschicht zu bilden. Folglich kann
die entsprechende Metallisierungsstruktur auf der Grundlage eines
äußerst effizienten Einprägeprozesses hergestellt werden, wobei entsprechende
Kontaktlochöffnungen und Gräben in einem gemeinsamen Prozessschritt gebildet
werden, wobei zusätzlich ein hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl
geeigneter dielektrischer Materialien für eine Metallisierungsschicht gegeben
ist.
Mit Bezug zu den 3a und 3d
werden weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung nunmehr
beschrieben, in denen eine Metallisierungsstruktur auf der Grundlage einer effizienten
Einprägetechnik hergestellt wird, wobei eine Opferschicht zum Definieren entsprechender
Kontaktlochöffnungen und Gräben und zur Herstellung der Metallisierungsstruktur
verwendet wird.
3a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines
Mikrostrukturbauelements 300 mit einem Substrat 301 und einer
Schicht aus verformbaren Material 303, die über dem Substrat ausgebildet.
Ferner ist eine Einprägeform 350 mit einer Negativform für Kontaktlochöffnungen
352a und für Gräben 352b während des Entfernens
aus der Schicht 303 gezeigt, die sich in einem äußerst nicht
deformierbaren Zustand befindet, um damit entsprechende Kontaktlochöffnungen
304a und 304b darin zu bilden. Im Hinblick auf die Eigenschaften
der Einprägeform 350 sei auf die entsprechenden Komponenten
150 und 250 verwiesen, die zuvor beschrieben sind. Des weiteren
kann die Mikrostruktur 300 ein Mikrostrukturbauelement repräsentieren,
wie es zuvor mit Bezug zu den Bauelementen 100 und 200 beschrieben
ist oder diese kann eine Basiskomponente repräsentieren, um darin eine oder
mehrere Metallisierungsstrukturen herzustellen. Somit kann das Substrat
301 ein beliebiges geeignetes Trägermaterial repräsentieren,
um darauf die verformbaren Materialschicht 303 zu bilden, und besitzt in
einigen anschaulichen Ausführungsformen darin ausgebildete entsprechende Schaltungselemente
und leitenden Gebiete (nicht gezeigt), während in anderen Ausführungsformen
im Wesentlichen keine weiteren funktionalen Komponenten in dem Substrat
301 vorgesehen sind. Die verformbare Materialschicht 303 kann
in Form eines geeigneten Materials bereitgestellt werden, dessen dielektrische Eigenschaften
unwesentlich sind, da die Schicht 303 als eine Opferschicht verwendet wird,
die nach dem Herstellen von entsprechenden Kontaktdurchführungen und Metallleitungen
darin entfernt wird.
3b zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
300 in einer weiter fortgeschrittenen Fertigungsphase. Entsprechende Kontaktdurchführungen
306a und Leitungen 306b sind in der Opferschicht 303
ausgebildet, wobei ein geeignetes leitendes Material zur Herstellung der Kontaktdurchführungen
306a und der Leitungen 306b verwendet ist. In einer anschaulichen
Ausführungsform wird ein geeignetes gut leitendes Metall, etwa Kupfer, Kupferlegierungen,
Silber, Silberlegierungen, und dergleichen in die entsprechenden Kontaktlochöffnungen
304a und Gräben 304b (siehe 3a)
eingefüllt, wobei ein vorhergehender Schritt zur Herstellung eines entsprechenden
Barrierenmaterials unter Umständen nicht notwendig ist, da die entsprechenden
Barriereneigenschaften in einer späteren Phase bereitgestellt werden können.
In einigen anschaulichen Ausführungsformen kann ein Oberflächenbereich
des Substrats 301 ein geeignetes Katalysatormaterial, etwa Palladium, Platin,
Kupfer, und dergleichen aufweisen, das während der Herstellung der Kontaktlochöffnungen
304 und der Gräben 304b freigelegt wird. Somit können
hocheffiziente stromlose Plattierungsverfahren eingesetzt werden, beispielsweise
auf der Grundlage von Kupfer und Kupferlegierungen, im damit deutlich Anforderungen
im Hinblick auf das Füllverhalten zu vereinfachen, wie sie typischerweise in
konventionellen Elektroplattierungsabläufen angetroffen werden, um in zuverlässiger
Weise Öffnungen mit hohem Aspektverhältnis von unten nach oben zu füllen.
Somit kann in Verbindung mit einer sehr effizienten Definition der entsprechenden
Kontaktlochöffnungen 304a und der Gräben 304b in einem
gemeinsamen Einprägeprozess eine zusätzliche Reduzierung der Prozesskomplexität
und eine verbesserte Effizienz des Prozesses in Bezug auf das Füllverhalten
und das Abscheiden von Barrierenmaterial erreicht werden.
3c zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
300 während eines selektiven isotropen Ätzprozesses
308 zum Entfernen der Opferschicht 303 selektiv zu der Metallisierungsstruktur
306. Zu diesem Zweck werden äußerst selektive Ätzrezepte
eingesetzt, wobei ein hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter
Materialien gegeben ist, da die Schicht 303 lediglich in Bezug auf die
gewünschten Eigenschaften während des gemeinsamen Einprägeprozesses
vorgesehen wird, währenddessen dielektrische Eigenschaften nicht relevant sind.
3d zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
300 in einer weiter fortgeschrittenen Herstellungsphase. Hier unterliegt
das Bauelement 300 einer Behandlung 309 zum Bilden einer entsprechenden
Barrierenschicht 310 auf freiliegenden Oberflächenbereichen der Metallisierungsstrukturen
306. Wie zuvor erläutert ist, ist für viele gut leitende Metalle,
etwa Kupfer, Kupferlegierungen, und dergleichen ein zuverlässiger Einschluss
des Metalls erforderlich, um eine Wechselwirkung mit dem angebenden dielektrischen
Material zu unterdrücken. Auf Grund der moderat hohen Stromdichten, die typischerweise
in modernsten integrierten Schaltungen anzutreffen sind, spielen Elektromigrationseffekte
eine wesentliche Rolle im Hinblick auf die Gesamtzuverlässigkeit und
damit Lebensdauer entsprechender Metallisierungsstrukturen. Da Elektromigrationseffekte
mit der Existenz von Diffusionswegen stark korreliert sind, sind insbesondere Grenzflächengebiete
äußerst kritisch in Bezug auf die Elektromigration, und somit kann das
gesamte Elektromigrationsverhalten deutlich von der Qualität entsprechender
Grenzflächen mit dem Barrierenmaterial abhängen. Daher können auf
Grund des Vorsehens der Barrierenschicht 310 ohne das Vorhandensein eines
umgebenden dielektrischen Materials äußerst effiziente Fertigungsverfahren,
etwa stromloses Plattieren, eingesetzt werden, um einen zuverlässigen und gleichförmigen
Einschluss der Metallisierungsstrukturen 306 zu ermöglichen, wobei
zusätzlich äußerst effiziente Barrierenmaterialien, etwa Kobalt/Wolfram/Bor,
Kobalt/Wolfram/Phosphor, und dergleichen, eingesetzt werden können, von denen
man weiß, dass sie eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Elektromigrationseffekten
in Verbindung mit Kupfermaterial zeigen. Folglich können durch entsprechendes
Freilegen der Oberflächenbereiche der Metallisierungsstruktur 306
die entsprechenden Materialien in einer selbstjustierten Weise abgeschieden werden,
wodurch die Barrierenschicht 310 in äußerst gleichförmiger
Weise gebildet wird. Somit kann das Gesamtleistungsverhalten der entsprechenden
Metallisierungsstruktur 306 deutlich verbessert werden, wobei dennoch eine
reduzierte Prozesskomplexität und eine erhöhte Genauigkeit auf Grund des
gemeinsamen Strukturierens der entsprechenden Kontaktlochöffnungen
304a und der Graben 304b erreicht wird.
3e zeigt schematisch das Mikrostrukturbauelement
300 während eines Abscheideprozesses 311 zur Herstellung
einer geeigneten dielektrischen Schicht 307, um damit in Verbindung mit
dem Metallisierungsstrukturen 306 eine entsprechende Metallisierungsschicht
zu bilden. Der Abscheideprozess 311 kann eine beliebige geeignete Abscheidetechnik,
etwa Aufschleuderverfahren, CVD-Verfahren, und dergleichen repräsentieren,
um damit in zuverlässiger Weise die Metallisierungsstrukturen 306
mit einem geeigneten dielektrischen Material zu umgeben, das eine geringe relative
Permittivität aufweisen kann, wie dies in anspruchsvollen integrierten Schaltungen
erforderlich ist. Abhängig von den Eigenschaften des Abscheideprozesses
311 kann überschüssiges Material der dielektrischen Schicht
307 beispielsweise durch CMP entfernt werden, um eine im Wesentlichen ebene
Oberflächentopographie bereitzustellen, wobei der Prozess zuverlässig
beim Freilegen oberer Bereiche der Barrierenschicht 310 beendet werden
kann, während in anderen anschaulichen Ausführungsformen das CMP mit einem
selektiven Ätzprozess kombiniert werden kann, der ebenso auf der Grundlage
des Freilegens der Barrierenschicht 310 gesteuert werden kann.
Mit Bezug zu den 4a bis 4c
werden nunmehr weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
beschrieben, in denen eine geeignete Einprägeform oder ein Stempel so gebildet
ist, dass eine negative Form für eine Kontaktlochöffnung in Verbindung
mit einem Graben gebildet wird.
4a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht einer
Einprägeform oder eines Stempels 450 in einem fortgeschrittenen Herstellungsstadium.
Der Stempel 450 weist ein geeignetes Substrat 451 auf, das ein
geeignetes Trägermaterial repräsentiert, auf dem ein Oberflächenbereich
ausgebildet ist, der eine geeignete Strukturierung gemäß entsprechender
Prozessverfahren ermöglicht. Beispielsweise repräsentiert das Substrat
451 ein Siliziumsubstrat mit einer darauf ausgebildeten Siliziumschicht,
einer Siliziumdioxidschicht oder einem anderen geeigneten Material, das die erforderliche
mechanische Stabilität und entsprechenden Ätzeigenschaften während
der nachfolgenden Bearbeitung zur Herstellung eines entsprechenden Negativbildes
oder einer Negativform von Kontaktlochöffnungen und Gräben bereitstellt.
Entsprechende Negativformen von Gräben 452b sind in dem oberen Bereich
des Substrats 451 oder einer anderen geeigneten Materialschicht, die auf
dem Substrat 451 vorgesehen ist, ausgebildet, wobei die Negativformen
452b aus einem geeigneten Material, etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid,
und dergleichen, aufgebaut sind, das eine hohe Ätzselektivität in Bezug
auf das umgebende Material des Substrats 451 aufweist. Ferner ist eine
Ätzstoppschicht 455 über dem Substrat 451 gebildet,
woran sich eine zusätzliche Materialschicht 456 anschließt, in
der entsprechende Negativformen von Kontaktöffnungen 452a ausgebildet
sind. Die Negativformen 452a können im Wesentlichen aus dem gleichen
Material wie die Negativformen 452b aufgebaut sein, oder können ein
anderes Material aufweisen, abhängig von den Prozess- und Bauteilerfordernissen.
In der in 4a gezeigten anschaulichen Ausführungsform
weisen das Material die Schicht 456 und das Material der Negativformen
452a ein hohes Maß an Ätzselektivität in Bezug auf ein spezifiziertes
Ätzrezept auf. Beispielsweise ist die Schicht 456 aus Polysilizium
und dergleichen aufgebaut, während die Negativformen 452a aus Siliziumdioxid,
Siliziumnitrid oder dergleichen hergestellt sind.
Ein typischer Prozessablauf zur Herstellung der Einprägeform
450, wie sie in 4a gezeigt ist, kann die folgenden
Prozesse umfassen. Zunächst wird dies Substrat 451 strukturiert, um
entsprechende Gräben zu erhalten, was auf der Grundlage von Photolithographie
und entsprechenden Ätzverfahren bewerkstelligt werden kann, um damit eine entsprechende
Lackmaske bereitzustellen, wobei das Substrat 451 auf der Grundlage der
Lackmaske sodann strukturiert wird. In anderen anschaulichen Ausführungsformen
kann eine entsprechende Maskenschicht mit einem verformbaren Material
auf der Grundlage einer entsprechenden Einprägeform strukturiert und nachfolgend
wird die sich ergebende strukturierte Maskenschicht als eine Ätzmaske für
das Übertragen der entsprechenden Gräben in das Substrat 451
verwendet. Beispielsweise sind entsprechende Ätzverfahren für Silizium
oder andere geeignete Materialien im Stand der Technik gut etabliert. Danach werden
Gräben in dem Substrat 451 mit einem geeigneten Material, etwa Siliziumdioxid
oder dergleichen auf der Grundlage gut etablierter Abscheideverfahren gefüllt,
etwa CVD mit hochdichtem Plasma, subatmosphärisches CVD, und dergleichen. Danach
wird die Oberflächentopographie durch CMP eingeebnet und die Ätzstoppschicht
455, die beispielsweise aus Siliziumnitrid aufgebaut ist, wird auf der
Grundlage etablierter Prozessverfahren abgeschieden. Die Schicht 456 kann
beispielsweise mit CVD bei geringem Druck abgeschieden werden, wenn diese in Form
eines Polysiliziummaterials vorgesehen ist. Nachfolgend wird die Schicht
456 so strukturiert, dass diese entsprechende Öffnungen erhält,
die den Negativformen 452 entsprechen, was auf der Grundlage von Photolithographie
und anisotropen Ätzprozessen oder auf der Grundlage eines Einprägeprozesses
bewerkstelligt werden kann, in welchem eine entsprechende verformbare Materialschicht
über der Schicht 456 gebildet wird, die dann mittels entsprechender
Einprägeverfahren strukturiert wird, wie dies zuvor auch beschrieben ist. Danach
wird auf der Grundlage einer entsprechenden Lackmaske oder einer anderen Ätzmaske
die Schicht 456 strukturiert und die entsprechenden Öffnungen werden
mit einem geeigneten Material, etwa Siliziumdioxid, oder dergleichen aufgefüllt.
Somit kann die Form 450, wie sie in 4a gezeigt
ist, auf der Grundlage gut etablierter Photolithographieverfahren oder auf der Grundlage
von Einprägetechniken hergestellt werden, in denen die Negativformen
452b und 452a in nachfolgenden Prozessschritten hergestellt werden.
4b zeigt schematisch den Einprägestempel
450 in einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium. In einer anschaulichen
Ausführungsform wird ein selektiver Ätzprozess 457 ausgeführt,
um das Material der Schicht 456 selektiv zu entfernen, während das
Material der Negativformen 452a im Wesentlichen beibehalten wird. Beispielsweise
sind äußerst selektive nasschemische Ätzprozesse im Stand der Technik
für das selektive Abtragen von Polysilizium in Bezug auf Siliziumdioxid bekannt.
In anderen Ausführungsformen werden äußerst selektive Trockenätzprozesse
eingesetzt. In anderen anschaulichen Ausführungsformen repräsentiert der
Ätzprozess 457 einen äußerst anisotropen Ätzprozess
auf der Grundlage einer Ätzmaske (nicht gezeigt), die im Wesentlichen die negativen
Formen 452 abdeckt, die direkt aus der Schicht 456 gebildet sind.
Zu diesem Zweck wird die Einprägeform 450 so gebildet, dass die Negativformen
452b in ähnlicher Weise erhalten werden, wie dies zuvor mit Bezug
zu 4a beschrieben ist, und nachfolgend werden die Ätzstoppschicht
455 und 456 in der zuvor beschriebenen Weise abgeschieden. Danach
wird eine entsprechende Ätzmaske beispielsweise in Form einer Lackmaske durch
Photolithographie gebildet, oder es wird eine andere Maske, die beispielsweise durch
ein Einprägeverfahren hergestellt ist, verwendet, um die Bereiche
452 abzudecken, die dann während des Ätzprozesses 457
aus dem Material der Schicht 456 gebildet werden. Folglich werden unabhängig
von der gewählten Strategie die Negativformen 452a nach Ende des Ätzprozesses
457 bereitgestellt.
4c zeigt schematisch den Einprägestempel
450 während eines weiteren selektiven Ätzprozesses
458, um Selektivmaterial des Substrats 451 in Bezug auf die Materialien
der Negativformen 452a, 452b abzutragen. Beispielsweise sind äußerst
selektive Ätzrezepte zum Entfernen von Silizium in Bezug auf Siliziumdioxid
gut bekannt. Um den Ätzprozess 458 in zuverlässiger Weise zu
steuern, kann eine entsprechende Ätzstoppschicht (nicht gezeigt), die im Wesentlichen
aus dem gleichen Material wie die Negativformen 452a, 452b aufgebaut
ist, zu diesem Zweck vorgesehen werden. Somit werden nach dem Ende des Ätzprozesses
458 die entsprechenden Negativformen 452a, 452b freigelegt
und repräsentieren im Wesentlichen entsprechende Kontaktlochöffnungen
und Gräben für eine Metallisierungsstruktur, die in anderen Substraten
auf der Grundlage eines gemeinsamen Einprägeprozesses herzustellen ist. Es
sollte beachtet werden, dass der Stempel 450 in einer beliebigen geeigneten
Weise für nachfolgende Einprägeprozesse präpariert werden kann, indem
beispielsweise Oberflächenmodifizierungsprozesse durchgeführt werden,
um in geeigneter Weise die Oberflächenrauhigkeit oder Haftung in Bezug auf
geeignete verformbare Materialien zu reduzieren. Beispielsweise können entsprechende
dünne Oberflächenschichten auf der Grundlage geeigneter Abscheideverfahren,
etwa CVD, ALD, und dergleichen gebildet werden. In anderen anschaulichen Ausführungsformen
werden entsprechende Oberflächenbehandlungen, beispielsweise eine Nitrierung
und dergleichen, ausgeführt, um die gewünschten Oberflächeneigenschaften
bereitzustellen. Es sollte auch beachtet werden, dass abhängig von den Prozessverfahren
die spezielle Konfiguration, d. h. die Größe und Form der entsprechenden
Negativformen, auf der Grundlage der vorhergehenden Prozessverfahren eingestellt
werden kann. Wenn beispielsweise eine unterschiedliche Höhe für entsprechende
Negativformen 452b erforderlich ist, können entsprechende Bereiche
des Stempels 450 abgedeckt werden und es wird ein entsprechender anisotroper
Ätzprozess ausgeführt, um in selektiver Weise Material von den nicht abgedeckten
Negativformen 452b abzutragen. In anderen Fällen,
wenn die entsprechenden Ätzmasken durch Einprägeverfahren definiert werden,
können unterschiedliche Größen und Formen der entsprechenden Negativformen
452, 452b auf der Grundlage der entsprechenden Einprägeformen
erhalten werden. Somit kann der Stempel 450 in effizienter Weise in Prozessverfahren
eingesetzt werden, wie sie zuvor mit Bezug zu den Mikrostrukturbauelementen
100, 200 und 300 beschrieben sind, und kann auch in Verbindung
mit anderen anschaulichen Ausführungsformen eingesetzt werden, die noch zu
beschreiben sind. In noch weiteren anschaulichen Ausführungsformen wird die
Einprägeform 450 selbst als eine Metallisierungsstruktur hergestellt,
die dann auf ein entsprechendes Mikrostrukturbauelement "aufgedruckt" werden kann,
etwa die Bauelemente 100, 200 und 300, wie sie zuvor
beschrieben sind.
5 zeigt schematisch eine Metallisierungsstruktur
550, die in einigen anschaulichen Ausführungsformen als eine „Einprägeform"
oder ein „Stempel" betrachtet werden kann, der in eine entsprechende Mikrostruktur
500 eingeprägt wird, d. h. mit dieser mechanischen verbunden wird,
wobei das Bauelement 500 ein Halbleiterbauelement repräsentieren kann,
das mehrere Schaltungselemente 510 enthält, die mit einer entsprechenden
Anzahl an Kontaktbereichen 511 verbunden sind. Die Metallisierungsstruktur
550 weist wiederum eine oder mehrere Metallisierungsschichten auf, die
auf der Grundlage der Prozessverfahren hergestellt sein können, wie sie zuvor
mit Bezug zu den entsprechenden Metallisierungsschichten 107,
207 und 307 beschrieben sind, oder die gemäß einem Prozessablauf
hergestellt sind, wie er mit Bezug zu dem Einprägestempel 450 beschrieben
ist, wobei die entsprechenden Negativformen auf der Grundlage eines geeigneten Metallmaterials
hergestellt werden. In einer anschaulichen Ausführungsform wird die Metallisierungsstruktur
550 auf der Grundlage entsprechender Einprägeprozesse zum gemeinsamen
Strukturieren von entsprechenden Metallleitungen 552b in Verbindung mit
entsprechenden Kontaktdurchführungen 552a, wie dies zuvor beschrieben
ist, wobei mehrere entsprechende Prozesssequenzen wiederholt werden können,
um damit mehrere Metallisierungsschichten bei Bedarf bereitzustellen. Die Metallisierungsstruktur
550 wird dann in Bezug auf das Bauelement 500 auf der Grundlage
von Justierverfahren justiert, wie sie zuvor beschrieben sind. Ferner wird in einigen
anschaulichen Ausführungsformen eine „verformbare" Schicht
503 vorgesehen, beispielsweise in Form einer dünnen Schicht aus einer
geeigneten Elektrolytlösung, aus der bei Kontakt der Metallisierungsstruktur
550 mit der Schicht 503 eine selektive Materialabscheidung initiiert
wird, um einen elektrischen und mechanischen Kontakt mit den Kontaktbereichen
511 herzustellen. Danach wird überschüssiges Material der Schicht
503 entfernt und durch ein geeignetes dielektrisches Material ersetzt,
das in einem hohen viskosen Zustand aufgebracht wird.
Folglich kann die Metallisierungsstruktur 550 auf der Grundlage
äußerst effizienter Einprägeverfahren hergestellt werden, wie sie
zuvor beschrieben sind, wobei ein hohes Maß an Entkopplung des Prozesses zur
Herstellung der Metallisierungsstruktur entsprechender Halbleiterbauelement und
der Fertigungssequenz zur Herstellung von Schaltungselementen erreicht wird. Auf
diese Weise kann die Gesamtfertigungszeit ein vollständiges Bauelement, das
die Metallisierungsstruktur 550 und das Halbleiterbauelement
500 enthält, deutlich reduziert werden, wobei zusätzlich Prozessflexibilität
und Ausbeute verbessert werden können, da Fehler in der Metallisierungsstruktur
oder auf der Bauteilebene nicht zu einem Verlust der gesamten Mikrostruktur führen.
Mit Bezug zu den 6a bis 6c
werden weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben,
wobei geeignet gestaltete Einprägeformen oder Stempel vorgesehen werden, um
damit geeignete Formen insbesondere von Seitenwandbereichen entsprechender Schaltungsstrukturelemente
bereitzustellen.
6a zeigt schematisch eine Einprägeform
650 mit einem Substrat 651 und mehreren Negativformen
652 entsprechender Schaltungsstrukturelemente, die in einer anschaulichen
Ausführungsform Negativformen 652a für Kontaktlochöffnungen
und Negativformen 652b für Gräben für Leitungen von Metallisierungsstrukturen
repräsentieren. In anderen anschaulichen Ausführungsformen repräsentieren
die entsprechenden Negativformen 652 andere Schaltungselemente, etwa Isolationsgräben,
Gateelektroden, und dergleichen, wie dies nachfolgend detaillierter beschrieben
ist. Im Hinblick auf die Materialzusammensetzung des Substrats 651 und
der Negativformen 652 gelten die gleichen Kriterien, wie sie zuvor mit
Bezug zu den Einprägeformen 150, 250, 350 und
450 beschrieben sind. In der gezeigten Ausführungsform weisen zumindest
obere Bereiche entsprechender Seitenwände 652s der Negativformen
652a, 652b eine nicht senkrechte Orientierung in Bezug auf einen
Unterseitenbereich 652b auf, wobei in einer anschaulichen Ausführungsform
die entsprechenden Seitenwandbereiche 652s eine sich verjüngende oder
schräg zulaufende Form definieren, die eine größere Breite oder einen
größeren Durchmesser an einem entsprechenden oberen Bereich von Kontaktlochöffnungen
und Gräben bereitstellen, wodurch in effizienter Weise das Füllverhalten
während entsprechender Abscheideverfahren verbessert wird.
6b zeigt schematisch die Einprägeform
650, die darauf ausgebildet die Negativformen 652a für entsprechende
Kontaktlochöffnungen aufweist, was vorteilhaft sein kann, wenn ein Strukturierungsprozess
in separater Weise für Kontaktlochöffnungen und Gräben ausgeführt
wird. Es sollte beachtet werden, dass die Seitenwände 652s der Negativform
652a nicht notwendigerweise eine kontinuierliche Linie entlang der gesamten
Tiefe aufweisen müssen, sondern dass unterschiedliche Seitenwandwinkel vorgesehen
sein können, abhängig von den Bauteil- und Prozesserfordernissen. Beispielsweise
kann eine deutliche Abschrägung des Seitenwandbereichs 652s lediglich
an den oberen Bereich vorgesehen sein, während ein unterer Bereich eine im
Wesentlichen senkrechte Orientierung in Bezug auf die Unterseite 652d aufweist.
Jedoch kann auch eine andere Seitenwandkonfiguration vorgesehen werden, abhängig
von den Bauteilerfordernissen.
6c zeigt schematisch die Einprägeform
650 mit der Negativform 652b für entsprechende Gräben,
wobei eine geeignete Größe in dem vorliegenden Beispiel, eine entsprechende
Verjüngung der Seitenwandbereiche 652s gemäß den Bauteilerfordernissen
vorgesehen ist.
Folglich kann durch Verwenden der Einprägeformen 650
zur Herstellung entsprechender Öffnungen das Füllverhalten in der nachfolgenden
Abscheidung eines Barrierenmaterials und/oder des Volumenmaterials deutlich verbessert
werden, wodurch die Zuverlässigkeit der entsprechenden Metallisierungsstrukturen
erhöht wird, da beispielsweise eine zuverlässigere Abscheidung des Barrierenmaterials
deutlich zu einem erhöhten Widerstand gegen Elektromigration beitragen kann
und ferner verbesserte elektrische und mechanische Eigenschaften liefern kann. Beispielsweise
kann die Einprägeform 650, wie sie in 6a
gezeigt ist, vorteilhafterweise in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Prozessverfahren
eingesetzt werden, in denen entsprechende Kontaktlochöffnungen und Gräben
in einem gemeinsamen Einprägeprozess gebildet werden. Andererseits können
die Einprägeformen 650, wie sie in 6b
und 6c gezeigt sind, vorteilhafterweise in entsprechenden
Prozesssequenzen eingesetzt werden, in denen die entsprechenden Kontaktlochöffnungen
und Graben in separaten Prozessschritten strukturiert werden.
Mit Bezug zu den 7a bis 7b
und 8a bis 8d werden nunmehr
weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung beschrieben,
in denen entsprechende Einprägeformen mit nicht senkrechten Seitenwandbereichen
zur Strukturierung von Schaltungselementen, die keine Metallisierungsstrukturen
sind, für moderne integrierte Schaltungen eingesetzt werden.
7a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines
Halbleiterbauelements 700 mit einem Substrat 701, das ein beliebiges
geeignetes Substrat mit einer darauf ausgebildeten Materialschicht zur Herstellung
von Halbleiterbauelementen darin, etwa Transistoren, Kondensatoren, und dergleichen
repräsentieren kann. Beispielsweise repräsentiert das Substrat
701 ein Trägermaterial mit einer darauf ausgebildeten siliziumbasierten
Halbleiterschicht zur Herstellung von Schaltungselementen darin. In dieser Hinsicht
ist eine siliziumbasierte Halbleiterschicht als eine im Wesentlichen kristalline
Halbleiterschicht zu verstehen, die einen wesentlichen Anteil an Silizium aufweist,
beispielsweise ungefähr 50 Atomprozent Silizium oder mehr. Ferner ist eine
Maskenschicht 703 über dem Substrat 701 gebildet und hat
darin ausgebildet entsprechende Öffnungen 704a mit Seitenwänden
704s, die zumindest teilweise eine nicht senkrechte Orientierung in Bezug
auf eine Unterseite 704 der Öffnungen 704a aufweisen. In
einer anschaulichen Ausführungsform repräsentieren die Öffnungen
704b Gräben, die zur Ausbildung entsprechender Gräben in dem
Substrat 701 verwendet werden, die dann als Isolationsgräben für
moderne Halbleiterbauelemente dienen, um damit entsprechende aktive Gebiete in dem
Substrat 701 zu definieren.
Ein typischer Prozessablauf zur Herstellung des Bauelements
700, wie es in 7a gezeigt ist, kann die folgenden
Prozesse umfassen. Nach dem Bereitstellen des Substrats 701 wird die Schicht
703 durch eine geeignete Abscheidetechnik gebildet, wobei das Material
der Schicht 703 ein verformbares Material ist, d. h. die Schicht
703 kann in einem Zustand geringer Viskosität oder kann gut deformierbar
sein, wenn es mit einer entsprechenden Einprägeform (nicht gezeigt) in Kontakt
gebracht wird, die eine geeignete Form aufweist, wie dies beispielsweise mit Bezug
zu der 6c erläutert ist. Somit kann die entsprechende
Einprägeform mit entsprechend gestalteten Seitenwandbereichen zur Ausbildung
der entsprechenden Öffnungen 704b führen, die eine erforderliche
nicht senkrechte Form aufweisen, beispielsweise eine sich verjüngende Konfiguration,
wie dies in 7a gezeigt ist. Danach wird die Einprägeform
entfernt, wie dies zuvor beschrieben ist, während das Material der Schicht
703 in einem nicht deformierbaren Zustand ist. Danach wird das Bauelement
700 einem entsprechenden Ätzprozess 705 unterzogen, während
welchem Material der Schicht 703 und Material freigelegter Bereiche des
Substrats 701 entfernt werden, wodurch zunehmen die Öffnung
704b in das Substrat 701 übertragen wird.
7b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement
700 nach dem Ende des Ätzprozesses 705, wobei entsprechende
Öffnungen 706b in dem Substrat 701 gebildet sind, wobei eine
gewünschte Verjüngung, d. h. eine nicht senkrechte Konfiguration des entsprechenden
Seitenwandbereichs 706s, auf der Grundlage entsprechend geformter Öffnungen
704b erreicht wird. Somit kann durch Bereitstellen der entsprechenden Einprägeformen
mit einer gewünschten Form und Größe die entsprechende Konfiguration der
Öffnungen 706b mit hoher Flexibilität gestaltet werden, ohne
dass speziell angepasste Ätzverfahren und dergleichen erforderlich sind.
8a zeigt schematisch ein Halbleiterbauelement
800 mit einem Substrat 801, das darauf ausgebildet eine Materialschicht
807 aufweist, die in einer anschaulichen Ausführungsform ein geeignetes
Material aufweist, etwa Siliziumdioxid und dergleichen, das mit den nachfolgenden
Prozessschritten kompatibel ist. Ferner ist eine Maskenschicht 803 über
der Schicht 807 ausgebildet und besitzt darin ausgebildet eine entsprechende
Öffnung 804b mit einer spezifizierten Form einschließlich eines
nicht senkrechten Seitenwandbereichs 804s in Bezug auf eine Unterseite
804d der Öffnung 804b. In der in 8a
gezeigten Ausführungsform besitzt die Öffnung 804b eine erhöhten
Durchmesser an einem oberen Bereich, während eine im Wesentlichen konstante
Breite an einem unteren Bereich vorhanden ist. Beispielsweise kann die Öffnung
804b eine Gateelektrode repräsentieren, die über dem Substrat
801 herzustellen ist.
Ein typischer Prozessablauf zur Herstellung des Halbleiterbauelements
800, wie es in 8a gezeigt ist, kann ähnliche
Prozesse umfassen, wie sie zuvor beschrieben sind, wobei nach der Herstellung von
Isolationsstrukturen, die auf der Grundlage von Isolationsgräben gebildet werden
können, wie sie in den 7a und 7b
gezeigt sind, die Materialschicht 807 auf der Grundlage gut etablierter
Abscheideverfahren hergestellt wird. Danach wird die Schicht 803 aus verformbarem
Material auf der Grundlage geeigneter Verfahren gebildet und anschließend wird
die Öffnung 804b auf der Grundlage einer geeignet gestalteten Einprägeform
eingestellt, um damit die gewünschte Konfiguration der Form der Öffnung
804b zu erhalten. In dem vorliegenden Beispiel wird ein im Wesentlichen
konstanter unterer Bereich mit im Wesentlichen konstanter Breite vorgesehen, um
damit eine gut definierte Gatelänge zu erhalten, während der obere Bereich
für eine erhöhte Leitfähigkeit der entsprechenden Gateelektrode sorgt.
Nach der Herstellung der Öffnung 804b durch entsprechendes Aushärten
der Schicht 803 und Entfernen der entsprechenden Einprägeform wird
das Bauelement 800 einem entsprechenden anisotropen Ätzprozess
805 unterzogen, um gemeinsam Material der Schicht 803 von freiliegenden
Bereichen der Schicht 807 zu entfernen, wodurch zunehmend die Öffnung
804b in die Schicht 807 übertragen wird.
8b zeigt schematisch das Bauelement 800 nach
dem Ende des Ätzprozesses 805, woraus sich eine entsprechende Öffnung
807b ergibt.
8c zeigt schematisch das Bauelement 800 in
einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium. Hier ist eine Gateisolationsschicht
812 an der Unterseite der Öffnung 807b gebildet, wobei die
Gateisolationsschicht 812 eine beliebige geeignete Konfiguration im Hinblick
auf Materialzusammensetzung und Dicke aufweist, wie dies für entsprechende
Transistorelemente erforderlich ist, die noch herzustellen sind. Ferner ist eine
Schicht aus Gateelektrodenmaterial 813, beispielsweise Polysilizium oder
dergleichen, so gebildet, dass dieses zuverlässig die Öffnung
807b füllt. Zu diesem Zweck können geeignete Abscheideverfahren,
etwa CVD bei geringem Druck, oder dergleichen, eingesetzt werden. Danach wird überschüssiges
Material der Schicht 813 durch CMP entfernt.
8d zeigt schematisch das Bauelement 800 in
einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium. Hier ist die Schicht
807 so entfernt, dass eine Gatelektrode 813a mit einem oberen
Bereich mit einer Breite 813u und mit einem unteren Bereich mit einer Breite
813l erhalten wird, wodurch eine erhöhte Leitfähigkeit der Gateelektrode
813a erreicht wird, während eine erforderliche Gatelänge beibehalten
wird, die im Wesentlichen durch die Breite 813l definiert ist. Die Gateelektrode
813a kann auf der Grundlage äußerst selektiver Ätzprozesse
hergestellt werden, wobei gut etablierte isotrope Ätzverfahren eingesetzt werden
können. Wenn beispielsweise die Gateisolationsschicht 812 aus Siliziumnitrid
aufgebaut ist, können gut etablierte isotrope Ätzrezepte eingesetzt werden,
um das Material der Schicht 813 zu entfernen, wenn dieses in Form von Siliziumdioxid
vorgesehen ist, wobei dies selektiv zu der Gateelektrode 813a und der Gateisolationsschicht
812 erfolgt. In anderen Fällen, wenn die Gateisolationsschicht
812 auf der Grundlage von Siliziumdioxid gebildet ist, kann ein geeignetes
Material für die Schicht 807, beispielsweise Siliziumnitrid, oder
ein anderes geeignetes Material, etwa Polymermaterialien, und dergleichen ausgewählt
werden, die lediglich die Fähigkeit aufweisen müssen, eine zuverlässige
Abscheidung des Gateelektrodenmaterials 813 zu ermöglichen.
Es gilt also: Die vorliegende Erfindung stellt eine verbesserte Technik
zum Strukturieren von Strukturelementen von Mikrostrukturen und in einigen anschaulichen
Ausführungsformen von Metallisierungsstrukturen, etwa Kontaktdurchführungen
und Metallleitungen, auf der Grundlage von Einprägeverfahren bereit, wobei
die Prozesskomplexität deutlich reduziert werden kann, indem zumindest einige
komplexe Justierprozeduren durch gemeinsames Einprägen von Kontaktlochöffnungen
und Gräben vermieden werden. Zu diesem Zweck werden geeignet ausgebildete Einprägeformen
mit einer Kontaktloch- und Leitungsstruktur verbessert. In anderen Aspekten ist
die Form und insbesondere die Seitenwandkonfiguration entsprechender Schaltungselemente
auf der Grundlage entsprechend gestalteter Einprägeformen angepasst, wodurch
ein hohes Maß an Flexibilität bei der Herstellung von Schaltungselementen,
etwa von Kontaktdurchführungen, Metallleitungen, Isolationsgräben, Gateelektroden,
und dergleichen ermöglicht wird, wobei zusätzlich die Gesamtgröße
der Seitewandkonfiguration so angepasst werden kann, dass ein nicht senkrechter
Bereich der Verbesserung des Fertigungsprozesses und/oder des endgültigen Leistungsverhaltens
des entsprechenden Schaltungselements dient. Somit kann zusätzlich zu einer
reduzierten Prozesskomplexität ein verbessertes Bauteil erhalten werden, da
beispielsweise im Hinblick auf Metallisierungsstrukturen eine erhöhte Zuverlässigkeit
und ein bessres Leistungsverhalten im Hinblick auf Elektromigration erreicht werden.
Des weiteren kann die „mechanische" Strukturierung zumindest wesentlicher
Anteile einer Metallisierungsstruktur für eine erhöhte Flexibilität
bei der Herstellung entsprechender Strukturen sorgen, wobei in einigen anschaulichen
Ausführungsformen die Herstellung von Metallisierungsstrukturen vollständig
von der Herstellung von Schaltungselementen auf Bauteilebene entkoppelt werden kann,
wodurch die Gesamtfertigungszeit reduziert und die Produktionsausbeute verbessert
werden kann.
Weitere Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Erfindung
werden für den Fachmann angesichts dieser Beschreibung offenkundig. Daher ist
diese Beschreibung als lediglich anschaulich und für die Zwecke gedacht, dem
Fachmann die allgemeine Art und Weise des Ausführens der vorliegenden Erfindung
zu vermitteln. Selbstverständlich sind die hierin gezeigten und beschriebenen
Formen der Erfindung als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen
zu betrachten.