Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung der Kraftschlussrichtung
eines automatischen oder automatisierten Fahrzeug-Getriebes nahe Fahrzeugstillstand
und eingelegter Fahrposition.
Steigende Anforderungen an die Fahr-, Betriebs- und Bediensicherheit
von modernen Kraftfahrzeugen erfordern einen zunehmend höheren Aufwand an Überwachungen
von Fahrzuständen des Fahrzeugs. So gehören bei Fahrzeug-Getrieben mit
automatischen oder automatisierten Gang- bzw. Übersetzungswechseln die Überwachung
von Schlupf im Getriebe zum Stand der Technik. Ein außerhalb von Schaltungen
bzw. Übersetzungswechseln auftretender unzulässiger Schlupf im Getriebe
wird üblicherweise mittels einer einfachen Plausibilisierungsabfrage von Drehzahl-
bzw. Übersetzungsverhältnissen ermittelt. Ein während eines Gang-
bzw. Übersetzungswechsels auftretender unzulässiger Schlupf im Getriebe
wird üblicherweise mittels Überwachung von Drehzahlverläufen oder
einzuhaltenden Drehzahl- bzw. Übersetzungs-Toleranzbändern ermittelt.
In beiden Fällen wird hierzu üblicherweise die Signale von Drehzahlsensoren
am Getriebeeingang und am Getriebeausgang ausgewertet. Ein Automatgetriebe mit einem
im Kraftfluss zwischen dem Antriebsmotor des Fahrzeugs und dem Getriebe angeordneten
Drehmomentwandler als Anfahrelement beispielsweise weist üblicherweise am Getriebeeingang
einen so genannten Turbinendrehzahlsensor und am Getriebeausgang einen so genannten
Abtriebsdrehzahlsensor auf. Um einen Schlupf im Getriebe überhaupt bestimmen
zu können, sind in jedem Fall messbare Mindestdrehzahlen erforderlich, die
von dem jeweils vorhandenen Drehzahlerfassungssystem (Sensortyp, Impulsfolge bzw.
Impulsabstand) abhängig sind. Das bedeutet, dass nach dem Stand der Technik
das Fahrzeug in jedem Fall mit einer gewissen Mindestgeschwindigkeit rollen muss,
damit für die Gang- bzw. Übersetzungsüberwachung verwertbare Messsignale
vorliegen.
Der vorliegenden Erfindung Liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
darzustellen, mittels dem nahe Fahrzeugstillstand überwacht wird, ob eine vom
Fahrer des Fahrzeugs eingelegte bzw. vorgegebene Fahrtrichtung bzw. Kraftschlussrichtung
des Getriebes mit der tatsächlichen Kraftschlussrichtung des Getriebes übereinstimmt.
Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch eine
Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 bzw. des Patentanspruchs 5 bzw.
des Patentanspruchs 10 bzw. des Patentanspruchs 15 bzw. des Patentanspruchs 18.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus
den Unteransprüchen.
In einer ersten erfindungsgemäßen Lösung der Aufgabe
wird in Patentanspruch 1 ein Verfahren zur Überwachung der Kraftschlussrichtung
eines automatischen oder automatisierten Fahrzeug-Getriebes nahe Fahrzeugstillstand
und eingelegter Fahrposition vorgeschlagen, bei dem bei Fahrzeugstillstand oder
unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs eine Soll-Kraftschlussrichtung des Getriebes
aus der eingelegten Fahrposition ermittelt wird und unmittelbar beim Anrollen des
Fahrzeugs aus einer sensierten Drehrichtung einer Getriebeeingangswelle und einer
sensierten Drehrichtung einer Getriebeabtriebswelle eine tatsächliche Kraftschlussrichtung
des Getriebes ermittelt wird, wobei auf einen Fehler geschlossen wird, wenn die
Soll-Kraftschlussrichtung und die tatsächliche Kraftschlussrichtung nicht identisch
sind.
In einer Ausgestaltung hierzu kann vorgesehen sein, dass aus der eingelegten
Fahrposition eine Soll-Drehrichtung der Getriebeeingangswelle und eine Soll-Drehrichtung
der Getriebeabtriebswelle bestimmt wird, dass unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs
eine tatsächliche Drehrichtung der Getriebeeingangswelle mittels eines ersten
Sensors und eine tatsächliche Drehrichtung der Getriebeabtriebswelle mittels
eines zweiten Sensors ermittelt wird, und dass die ermittelten tatsächlichen
Drehrichtungen von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle mit den Soll-Drehrichtungen
von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle verglichen werden und bei einer
vordefinierten Abweichung auf einen Fehler geschlossen wird.
In einer anderen Ausgestaltung der ersten erfindungsgemäßen
Lösung kann vorgesehen sein, dass unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs eine
tatsächliche Drehrichtung der Getriebeeingangswelle mittels eines ersten Sensors
und eine tatsächliche Drehrichtung der Getriebeabtriebswelle mittels eines
zweiten Sensors ermittelt wird, die ermittelten tatsächlichen Drehrichtungen
von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle miteinander verglichen werden
und der Vergleich der ermittelten tatsächlichen Drehrichtungen von Getriebeeingangswelle
und Getriebeabtriebswelle in Abhängigkeit der eingelegten Fahrposition bewertet
wird.
Erfindungswesentlich bei der ersten erfindungsgemäßen Lösung
ist also die Verwendung der gemessenen Drehrichtungen von Getriebeeingangwelle und
Getriebeabtriebswelle zur Detektierung der tatsächlichen Kraftschlussrichtung
des Getriebes, anhand derer das Fahrzeug anrollt, egal ob diese tatsächliche
Fahrtrichtung des Fahrzeugs derjenigen Fahrrichtung entspricht, die der Fahrer des
Fahrzeugs über eine Wähleinrichtung vorgegeben hat. Wenn die so ermittelte
tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes nicht identisch ist mit der
vom Fahrer vorgegebenen Kraftschlussrichtung bzw. Fahrtrichtung, so liegt ein Fehler
vor.
Auf einen so erkannten Fehler, der beispielsweise durch das Getriebe
oder durch die Fahrpositions-Wähleinrichtung oder durch die Signalübertragung
zwischen der Fahrpositions-Wähleinrichtung und dem Getriebe verursacht sein
kann, ist getriebeseitig und/oder fahrzeugseitig mit einer geeigneten Diagnosefunktion
zu reagieren.
Die sensorspezifische Signalerkennungsschwelle für eine Drehrichtung
einer Welle ist geringer als die Signalschwelle, bei oder ab der der gleiche Sensors
einen zuverlässigen absoluten Drehzahlwert liefert; eine Aussage zur Drehrichtung
kann theoretisch bereits nach zwei Signalpulsen der dem Sensor zugeordneten Zählscheibe
getroffen werden. In besonders vorteilhafter Weise ist also bereits ab dem Zeitpunkt
des Fahrzeug-Anrollens, bei dem die Signalerkennungsschwelle für ein Drehrichtung
des jeweils eingesetzten Sensors erreicht bzw. überschritten ist, eine verlässliche
Aussage darüber möglich, ob die von dem Getriebe tatsächlich eingelegte
Kraftschlussrichtung identisch ist mit der vom Fahrer über die eingelegten
bzw. vorgewählten Fahrposition vorgegeben Fahrt- bzw. Kraftschlussrichtung.
Der bis zu diesem Zeitpunkt vom Fahrzeug zurückgelegte Rollweg ist in vorteilhafter
Weise vergleichsweise klein.
Würde im Unterschied zur ersten erfindungsgemäßen Lösung,
wie beim Stand der Technik zunächst eine eindeutige Bestimmung der tatsächlichen
Übersetzung im Getriebe vorgenommen und anschließend ein Vergleich dieser
tatsächlichen Getriebeübersetzung mit einer Sollübersetzung durchgeführt,
so wäre der vom Fahrzeug bis zur Fehlererkennung zurückgelegte Rollweg
insbesondere bei einer vom Betrag her großen Anfahrübersetzung des Fahrzeugs
wesentlich länger. Sind zudem die Anfahrübersetzungen in Vorwärts-
und Rückwärts-Fahrtrichtung ähnlich, so sind bei der Übersetzungsbestimmung
aus den am Getriebeeingang und Getriebeabtrieb tatsächlich gemessenen Drehzahlen
entsprechend dem Stand der Technik vergleichsweise große Toleranzbänder
zu berücksichtigen, um zuverlässig erkennen zu können, ob das Fahrzeug
tatsächlich in die falsche Fahrrichtung anrollt.
Wenn nicht zwischen Motor und Getriebe ein weiteres Getriebe mit Drehrichtungsumkehr
installiert ist, so ist die Drehrichtung der Getriebeeingangswelle beim Anrollen
des Fahrzeugs in der Ebene bei eingelegter Fahrposition und Kraftschluss im Getriebe
immer identisch der Drehrichtung der Motorkurbelwelle. Demgegenüber ist die
Drehrichtung der Getriebeabtriebswelle abhängig von der tatsächlich im
Getriebe eingelegten Kraftschussrichtung. Bei den meisten Fahrzeuggetrieben sind
die Drehrichtungen von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle identisch,
wenn in dem Getriebe eine Fahrposition mit Vorwärtsfahrtrichtung bzw. ein Vorwärtsgang
tatsächlich eingelegt ist, und entgegengesetzt, wenn in dem Getriebe eine Fahrposition
mit Rückwärtsfahrtrichtung bzw. ein Rückwärtsgang tatsächlich
eingelegt ist. Ein Beispiel zur Plausibilisierung der Kraftschlussrichtung im Getriebe
anhand der Drehrichtungen von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle ist
in 1 dargestellt, hier am Beispiel eines bekannten
Stufenautomatgetriebes mit sechs Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang.
Entsprechend kann bei dem Verfahren gemäß der ersten erfindungsgemäßen
Lösung vorgesehen sein, dass einerseits auf einen Fehler geschlossen wird,
wenn die ermittelten Drehrichtungen von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle
unterschiedlich sind und eine Fahrposition mit Vorwärtsfahrtrichtung eingelegt
ist, und dass andererseits auch auf einen Fehler geschlossen wird, wenn die ermittelten
Drehrichtungen von Getriebeeingangswelle und Getriebeabtriebswelle gleich sind und
eine Fahrposition mit Rückwärtsfahrtrichtung eingelegt ist.
In einer zweiten erfindungsgemäßen Lösung der Aufgabe
wird in Patentanspruch 5 ein Verfahren zur Überwachung der tatsächlichen
Kraftschlussrichtung eines automatischen oder automatisierten Fahrzeug-Getriebes
nahe Fahrzeugstillstand und eingelegter Fahrposition vorgeschlagen, bei dem bei
Fahrzeugstillstand oder unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs eine Soll-Kraftschlussrichtung
des Getriebes aus der eingelegten Fahrposition ermittelt wird und bei Fahrzeugstillstand
oder unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs eine tatsächliche Kraftschlussrichtung
des Getriebes aus einer sensierten Ventilstellung von hydraulischen oder elektrohydraulischen
Ventilen einer elektrohydraulischen Steuerung des Getriebes ermittelt wird, wobei
auf einen Fehler geschlossen wird, wenn die Soll-Kraftschlussrichtung und die tatsächliche
Kraftschlussrichtung nicht identisch sind.
Hierzu kann vorgesehen sein, dass bei Fahrzeugstillstand oder unmittelbar
beim Anrollen des Fahrzeugs eine Soll-Ventilstellung derjenigen hydraulischen oder
elektrohydraulischen Ventile einer elektrohydraulischen Steuerung des Getriebes
ermittelt wird, welche gemäß der eingelegten Fahrposition angesteuert
sein müssen, dass bei Fahrzeugstillstand oder unmittelbar beim Anrollen des
Fahrzeugs eine tatsächliche Ventilstellung dieser Ventile sensiert wird, und
dass bei einer vordefinierten Abweichung von Soll-Ventilstellung und tatsächlicher
Ventilstellung dieser Ventile auf einen Fehler geschlossen wird.
Auf einen Fehler kann auch geschlossen werden, wenn bei Fahrzeugstillstand
oder unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs solche hydraulische oder elektrohydraulische
Ventile der elektrohydraulischen Steuerung des Getriebes tatsächlich
angesteuert sind, die entsprechend der eingelegten Fahrposition nicht angesteuert
sein dürfen.
Wenn Soll-Kraftschlussrichtung und tatsächliche Kraftschlussrichtung
bereits bei Fahrzeugstillstand bestimmt werden, kann in besonders vorteilhafter
Weise schon bereits vor dem tatsächlichen Anrollen des Fahrzeugs zuverlässig
diagnostiziert werden, ob das Fahrzeug in ein ungewünschte Fahrtrichtung anrollen
würde, wenn der Fahrer die Fahrzeugbremse bei eingelegter Fahrposition freigibt.
Auf einen so erkannten Fehler, der beispielsweise durch das Getriebe
oder durch die Fahrpositions-Wahleinrichtung oder durch die Signalübertragung
zwischen der Fahrpositions-Wahleinrichtung und dem Getriebe verursacht sein kann,
ist getriebeseitig und/oder fahrzeigseitig mit einer geeigneten Diagnosefunktion
zu reagieren.
Vorzugsweise wird die tatsächliche Ventilstellung mittels Wegsensoren
ermittelt. Um bei oder nahe Fahrzeugstillstand mit vom Fahrer vorgegebener Fahrposition
bzw. vorgegebenem Gang die tatsächlich im Getriebe des Fahrzeugs vorhandene
Kraftschlussrichtung bzw. die durch das Getriebe tatsächlich erzeugte Fahrtrichtung
des Fahrzeugs zu plausibilisieren, werden gemäß der zweiten Lösung
der Erfinder also mittels Wegmessungen an Hydraulikventilen der elektrohydraulischen
Getriebesteuerung die Ventilstellung derjenigen Ventile ermittelt, die zur Realisierung
der vorgegebenen Fahrposition bzw. der vorgegebenen Kraftschlussrichtung relevant
sind. Hierdurch wird einerseits die elektrische und/oder druckseitige Ansteuerung
dieser Ventile direkt überwacht, andererseits wird hierdurch auch die Druckbeaufschlagung
derjenigen Schaltelemente des Getriebes, die entsprechend der vorgegebenen Fahrposition
bzw. entsprechend dem vorgegebenen Gang geschaltet bzw. eingeschlossen sein müssten,
indirekt überwacht. Dabei können für die erfindungsgemäße
Ventilstellungs-Überwachung handelsübliche Wegsensoren verwendet werden.
Wegsensoren sind bekanntlich mechanisch robust und vergleichsweise kostengünstig,
zudem sind die Anforderungen hinsichtlich der Genauigkeit der Wegsensoren für
die erfindungsgemäße Ventilstellungs-Überwachung nicht besonders
groß.
Selbstverständlich wird der Fachmann die Anzahl und Anordnung
der für die erfindungsgemäße Ventilstellungs-Überwachung notwendigen
Wegsensoren auf den ihm vorliegenden Getriebetyp und den konkreten Anwendungsfall
abstimmen und dabei die Anzahl der Wegsensoren auf das Mindestmaß beschränken.
Anhand eines beispielhaften neueren Stufenautomatgetriebes mit acht
Vorwärtsgängen und einem Rückwärtsgang, die entsprechend der
in 2 dargestellten Schaltlogik schaltbar sind, soll
nachfolgend ein Beispiel zur Plausibilisierung der Kraftschlussrichtung im Getriebe
mittels Ventilstellungs-Überwachung näher erläutert werden. Wie in
2 ersichtlich, sind bei diesem Anwendungsbeispiel in
jedem Gang drei Schaltelemente geschlossen, wobei in jedem tatsächlich im Getriebe
eingelegten Vorwärtsgang zumindest eines der beiden Schaltelemente C, E geschaltet
bzw. geschlossen ist. Somit ermöglicht die Überwachung der Ventilstellung
von hydraulischen oder elektrohydraulische Ventilen der elektrohydraulischen Getriebesteuerung,
die auf die genannten Schaltelemente C und E wirken, zuverlässig eine eindeutige
Aussage darüber, ob in dem Getriebe ein Vorwärtsgang tatsächlich
nicht eingelegt bzw. nicht geschaltet ist. Ist nämlich keines der beiden Schaltelemente
C, E druckseitig angesteuert, so hat das Getriebe in Vorwärtsfahrtrichtung
in jedem Fall keinen Kraftschluss. Für eine zuverlässige und eindeutige
Aussage darüber, ob das Getriebe tatsächlich in Vorwärtsfahrtrichtung
oder in Rückwärtsfahrtrichtung kraftschlüssig geschaltet ist oder
kraftschlussfrei ist, ist in dem vorliegenden Anwendungsbeispiel für die erfindungsgemäße
Ventilstellungs-Überwachung ein zusätzlicher dritter Wegsensor erforderlich,
der die Ventilstellung eines hydraulischen oder elektrohydraulischen Ventils der
elektrohydraulischen Getriebesteuerung sensiert, welches auf das Schaltelement D
wirkt. Zum einen kann aus der sensierten Ventilstellung des auf das Schaltelement
D wirkenden Ventils die Aussage abgeleitet werden, ob der Rückwärtsgang
im Getriebe tatsächlich nicht eingelegt ist. Zum anderen kann aus den sensierten
Ventilstellungen der drei Schaltelemente C, D und E in Kombination die Aussage abgeleitet
werden, ob das Getriebe tatsächlich kraftschlussfrei ist.
In einer dritten erfindungsgemäßen Lösung der Aufgabe
wird in Patentanspruch 10 ein Verfahren zur Überwachung der tatsächlichen
Kraftschlussrichtung eines automatischen oder automatisierten Fahrzeug-Getriebes
nahe Fahrzeugstillstand und eingelegter Fahrposition vorgeschlagen, bei dem bei
Fahrzeugstillstand oder unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs eine Soll-Kraftschlussrichtung
des Getriebes aus der eingelegten Fahrposition ermittelt wird und bei Fahrzeugstillstand
oder unmittelbar beim Anrollen des Fahrzeugs eine tatsächliche Kraftschlussrichtung
des Getriebes aus einem in einer elektrohydraulischen Steuerung des Getriebes oder
an einem Schaltelement des Getriebes sensierten Druck ermittelt wird, wobei auf
einen Fehler geschlossen wird, wenn die Soll-Kraftschlussrichtung und die tatsächliche
Kraftschlussrichtung nicht identisch sind.
In besonders vorteilhafter Weise kann hierdurch bereits bei Fahrzeugstillstand
zuverlässig diagnostiziert werden, ob das Fahrzeug in ein ungewünschte
Fahrtrichtung anrollen würde, wenn der Fahrer die Fahrzeugbremse bei eingelegter
Fahrposition freigibt.
Um bei oder nahe Fahrzeugstillstand mit vom Fahrer vorgegebener Fahrposition
bzw. vorgegebenem Gang die tatsächlich im Getriebe des Fahrzeugs vorhandene
Kraftschlussrichtung bzw. die durch das Getriebe tatsächlich erzeugte Fahrtrichtung
des Fahrzeugs zu plausibilisieren, werden gemäß der dritten Lösung
der Erfinder also diejenigen Schaltelemente des Getriebes druckseitig überwacht,
die zur Realisierung der vom Fahrer vorgegebenen Fahrposition bzw. Kraftschlussrichtung
relevant sind. Es wird auf einen Fehler erkannt, wenn die tatsächlichen Drücke
an denjenigen Schaltelementen des Getriebes, die aufgrund der vom Fahrer eingelegten
Fahrposition nicht kraftschlüssig sein dürfen, einen definierten Schwellwert
überschreiten. Dabei können zur druckseitigen Überwachung sowohl
Drucksensoren als auch konstruktiv einfache Druckschalter eingesetzt sein.
Auf einen so erkannten Fehler, der beispielsweise durch das Getriebe
oder durch die Fahrpositions-Wähleinrichtung oder durch die Signalübertragung
zwischen der Fahrpositions-Wähleinrichtung und dem Getriebe verursacht sein
kann, ist getriebeseitig und/oder fahrzeugseitig mit einer geeigneten Diagnosefunktion
zu reagieren.
Selbstverständlich wird der Fachmann die Anzahl der für
die erfindungsgemäße druckseitige Überwachung notwendigen Drucksensoren
und/oder Druckschaltern auf den ihm vorliegenden Getriebetyp und den konkreten Anwendungsfall
abstimmen und auf ein Mindestmaß beschränken. Ebenso wird der Fachmann
anhand des ihm vorliegenden Getriebetyp und den konkreten Anwendungsfall festlegen,
in welchem Teil des hydraulischen Zweigs der Druckansteuerung der druckseitig zu
überwachenden Schaltelementes der entsprechende Drucksensor bzw. Druckschalter
angeordnet ist.
Anhand dem beispielhaften neueren Stufenautomatgetriebe mit acht Vorwärtsgängen
und einem Rückwärtsgang gemäß 2
soll nachfolgend ein Beispiel zur Plausibilisierung der Kraftschlussrichtung im
Getriebe mittels druckseitige Überwachung von Schaltelementen des Getriebes
näher erläutert werden. Wie in 2 ersichtlich,
sind bei diesem Anwendungsbeispiel in jedem Gang drei Schaltelemente geschlossen,
wobei in jedem tatsächlich im Getriebe eingelegten Vorwärtsgang zumindest
eines der beiden Schaltelemente C, E geschaltet bzw. geschlossen ist. Somit ermöglicht
die druckseitige Überwachung der beiden Schaltelemente C und E eine eindeutige
Aussage darüber, ob in dem Getriebe ein Vorwärtsgang tatsächlich
nicht eingelegt bzw. nicht geschaltet ist. Für eine eindeutige Aussage darüber,
ob das Getriebe tatsächlich in Vorwärtsfahrtrichtung oder in Rückwärtsfahrtrichtung
kraftschlüssig geschaltet ist oder kraftschlussfrei ist, ist in dem vorliegenden
Anwendungsbeispiel auch die druckseitige Überwachung des Schaltelementes D
erforderlich. Zum einen kann aus der druckseitige Überwachung des Schaltelementes
D die Aussage abgeleitet werden, ob der Rückwärtsgang im Getriebe tatsächlich
nicht eingelegt ist. Zum anderen kann aus den druckseitigen Überwachung der
drei Schaltelemente C, D und E in Kombination die Aussage abgeleitet werden, ob
das Getriebe tatsächlich kraftschlussfrei ist. Für welche der drei Schaltelemente
C, D, E im Rahmen der erfindungsgemäßen druckseitigen Überwachung
sinnvollerweise ein Drucksensor einzusetzen ist und für welche der drei Schaltelemente
C, D, E ein einfacher Druckschalter für die erfindungsgemäße druckseitige
Überwachung genügt, wird der Fachmann von dem konkreten Anwendungsfall
abhängig machen, auch unter Berücksichtigung von anderen Funktionen des
Getriebes und Anforderungen an das Getriebe, die nicht Gegenstand der vorliegenden
Erfindung sind.
In einer vierten erfindungsgemäßen Lösung der Aufgabe
wird in Patentanspruch 15 ein Verfahren zur Überwachung der tatsächlichen
Kraftschlussrichtung eines automatischen oder automatisierten Fahrzeug-Getriebes
nahe Fahrzeugstillstand und eingelegter Fahrposition vorgeschlagen, bei dem bei
oder nahe Fahrzeugstillstand eine Soll-Kraftschlussrichtung des Getriebes aus der
eingelegten Fahrposition ermittelt wird und bei oder nahe Fahrzeugstillstand eine
tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes aus einer sensierten Drehrichtung
eines Radsatzelementes des Getriebes ermittelt wird, wobei auf einen Fehler geschlossen
wird, wenn die Soll-Kraftschlussrichtung und die tatsächliche Kraftschlussrichtung
nicht identisch sind.
Die genannte Soll-Kraftschlussrichtung des Getriebes kann durch eine
Soll-Drehrichtung dieses Radsatzelementes abgebildet werden. Hierzu kann vorgesehen
sein, dass aus der eingelegten Fahrposition eine Soll-Drehrichtung des Radsatzelementes
bestimmt wird, dass mittels eines ersten Sensors eine tatsächliche Drehrichtung
eines Radsatzelementes des Getriebes ermittelt wird, dass Soll-Drehrichtung und
tatsächliche Drehrichtung dieses Radsatzelementes miteinander verglichen werden
und bei einer vordefinierten Abweichung auf einen Fehler geschlossen wird.
In besonders vorteilhafter Weise kann hierdurch bereits bei Fahrzeugstillstand
zuverlässig diagnostiziert werden, ob das Fahrzeug in ein ungewünschte
Fahrtrichtung anrollen würde, wenn der Fahrer die Fahrzeugbremse bei eingelegter
Fahrposition freigibt.
Der vierten erfindungsgemäßen Lösung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass es in Abhängigkeit von dem jeweiligen Radsatzsystem des Getriebes,
also in Abhängigkeit von der jeweiligen Kinematik des Getriebes zumeist zumindest
ein Radsatzelement gibt, welches auch bei Fahrzeugstillstand, also stehender Getriebeabtriebswelle
rotiert, wenn in dem Getriebe eine Fahrstufe in Vorwärts- oder Rückwärtsfahrtrichtung
eingelegt ist. Rotieren bei eingelegter Fahrstufe und Fahrzeugstillstand mehrere
Radsatzelemente des Getriebes, so wird der Fachmann abhängig vom jeweiligen
Getriebe-Radsatzsystem eine geeignete Auswahl treffen, an welchen dieser Radsatzelemente
die Drehrichtung ermittelt werden soll, selbstverständlich unter Beachtung
der entsprechenden Absolutdrehzahlen und Sensorsignalschwellen. Dabei wird der Fachmann
selbstverständlich auch bestrebt sein, für das erfindungsgemäße
Verfahren möglichst einen bereits vorhandenen Drehzahlsensor verwenden zu können,
zumindest aber die Anzahl der zusätzlichen Drehzahlsensoren möglichst
auf eins zu beschränken.
Gemäß der Erfindung kann dann, wenn das Getriebe kein Radsatzelement
aufweist, welches bei Fahrzeugstillstand oder stehender Getriebeabtriebswelle rotiert,
bei Fahrzeugstillstand bzw. bei stehender Getriebeabtriebswelle ein definiertes
Radsatzelement mittels einer gezielten Ansteuerung eines der Schaltelemente des
Getriebes zumindest solange in Rotation versetzt wird, bis die tatsächliche
Kraftschlussrichtung des Getriebes bestimmt bzw. verifiziert ist. Die Auswahl, welches
der Getriebeschaltelement hierfür geeignet ist und die Definition des erforderlichen
Schlupfwertes an dem ausgewählten Schaltelement wird der Fachmann anhand des
jeweiligen Radsatzsystems des Getriebes festlegen. Selbstverständlich darf
eine derartige Ansteuerung eines Getriebeschaltelementes nicht zum Abwürgen
des mit der Getriebeeingangswelle verbundenen oder wirkverbundenen Antriebsmotors
führen und das Getriebe in seiner sonstigen Funktion auch nicht beeinträchtigen
oder gar beschädigen.
Erfindungswesentlich für die vierte erfindungsgemäße
Lösung ist also die Verwendung der gemessenen Drehrichtung eines zuvor definierten
Radsatzelementes wie beispielsweise die gemessenen Drehrichtung eines Hohlrades
eines Planetenradsatzes des Getriebes, um die tatsächliche Kraftschlussrichtung
des Getriebes zu detektieren, anhand derer das Fahrzeug anrollen würde, egal
ob diese tatsächliche Fahrtrichtung des Fahrzeugs derjenigen Fahrrichtung entspricht,
die der Fahrer des Fahrzeugs über eine Wähleinrichtung vorgegeben hat.
Wenn die so ermittelte tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes nicht
identisch ist mit der vom Fahrer vorgegebenen Kraftschlussrichtung bzw. Fahrtrichtung,
so liegt ein Fehler vor, der beispielsweise durch das Getriebe oder durch die Fahrpositions-Wähleinrichtung
oder durch die Signalübertragung zwischen der Fahrpositions-Wähleinrichtung
und dem Getriebe verursacht sein kann, und auf den mit einer geeigneten Diagnosefunktion
getriebeseitig und/oder fahrzeugseitig zu reagieren ist.
Anhand dem beispielhaften Stufenautomatgetriebe mit acht Vorwärtsgängen
und einem Rückwärtsgang gemäß 2
soll nachfolgend ein Beispiel zur Plausibilisierung der Kraftschlussrichtung im
Getriebe mittels Drehrichtungs-Überwachung eines Radsatzelementes des Getriebes
näher erläutert werden. Bei diesem beispielhaften Automatgetriebe mit
vier miteinander gekoppelten Planetenradsätzen RS1, RS2, RS3, RS4 kann über
eine Drehrichtung der Koppelwelle K, welche den Steg des ersten Planetenradsatzes
RS1 und das Hohlrad des vierten Planetenradsatzes RS4 ständig miteinander verbindet,
eine Aussage über die tatsächliche Kraftschlussrichtung im Getriebe bei
eingelegter Fahrstufe abgeleitet werden. Entsprechend dem Getriebeschema und der
zugehörigen Schaltlogik steht die genannte Koppelwelle K bei eingelegter Fahrstufe
und vollständig hergestelltem Kraftschluss im Getriebe normalerweise still.
Ist in dem Getriebe tatsächlich einer der Vorwärtsgänge 1 bis 5 eingelegt
und wird jetzt das Schaltelement B in Schlupf gebracht, so rotiert die Koppelwelle
K in zur Getriebeeingangswelle entgegen gesetzter Richtung. Da die Drehrichtung
der Getriebeeingangswelle bekannt ist (sie entspricht in der Regel der Kurbelwellendrehrichtung
des Verbrennungsmotors des Fahrzeugs entsprechende), kann hierdurch auf vergleichsweise
einfache Weise die tatsächliche Kraftschlussrichtung im Getriebe in all denen
Vorwärtsgängen bestimmt werden, die bei stehendem Fahrzeug sinnvollerweise
eingelegt sein könnten. Ist in dem Getriebe tatsächlich der Rückwärtsgang
R eingelegt und wird jetzt das Schaltelement B in Schlupf gebracht, so rotiert die
Koppelwelle K in die gleiche Richtung wie die Getriebeeingangswelle.
Wird beim Einlegen einer Fahrstufe, die einen der Vorwärtsgänge
1 bis 5 oder den Rückwärtsgang zur Folge hat, der Kraftschluss im Getriebe
durch das genannte Schaltelemente B hergestellt, ist also das Schaltelement B das
so genannte „kraftschließende Schaltelement des Getriebes", so kann
vor dem Schließen des Schaltelementes B die jetzt noch vorhandene tatsächliche
Drehrichtung der Koppelwelle K ermittelt und für den Vergleich mit einer Solldrehrichtung
der Koppelwelle K herangezogen werden. Dabei bildet die genannte Solldrehrichtung
der Koppelwelle die Soll-Kraftschlussrichtung des Getriebes ab und ist eine Funktion
der vom Fahrer über die Fahrpositions-Wähleinrichtung des Fahrzeugs vorgegebene
bzw. eingelegten Fahrpostion bzw. Fahrtrichtung. Wird hingegen das Fahrzeug aus
der Fahrt heraus bis zum Stillstand abgebremst und soll in diesem Betriebszustand
die Übereinstimmung der tatsächlichen Kraftschlussrichtung
im Getriebe und der vom Fahrer vorgegebene Kraftschlussrichtung verifiziert werden,
so muss das im Rahmen der erfindungsgemäßen Funktion ausgewählte
Schaltelement B durch eine gezielte Ansteuerung geöffnet oder zumindest soweit
in Schlupf gebracht werden, dass die zur Drehrichtungsbestimmung vorgesehene Koppelwelle
K hinlänglich schnell rotiert, um an dieser ein verwertbares Drehzahlsignal
messen zu können. Eine derartige Druckabsenkung an dem Schaltelement B kann
auch Bestandteil einer anderen Getriebefunktion sein, beispielsweise einer so genannten
„Standabkoppelung" („stand by control" oder „neutral idle control"),
sodass der programmtechnische Mehraufwand für die erfindungsgemäße
Funktion verhältnismäßig gering ist.
In einer fünften erfindungsgemäßen Lösung der
Aufgabe schließlich wird in Patentanspruch 18 ein Verfahren zur Überwachung
der tatsächlichen Kraftschlussrichtung eines automatischen oder automatisierten
Fahrzeug-Getriebes nahe Fahrzeugstillstand und eingelegter Fahrposition vorgeschlagen,
bei dem bei Fahrzeugstillstand eine Soll-Kraftschlussrichtung des Getriebes aus
der eingelegten Fahrposition ermittelt wird und bei dem bei Fahrzeugstillstand eine
tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes aus einer sensierten Axialbewegung
oder aus einer sensierten Axialkraft eines Bauelementes des Getriebes ermittelt
wird, wobei auf einen Fehler geschlossen wird, wenn die Soll-Kraftschlussrichtung
und die tatsächliche Kraftschlussrichtung nicht identisch sind.
Dabei kann vorgesehen sein, dass aus der eingelegten Fahrposition
eine Soll-Axialbewegung bzw. eine Soll-Axialkraft des Bauelementes bestimmt wird,
dass mittels eines ersten Sensors eine tatsächliche Axialbewegung bzw. eine
tatsächliche Axialkraft des Bauelementes des Getriebes ermittelt wird, dass
die Soll-Axialbewegung und die tatsächliche Axialbewegung bzw. die Soll-Axialkraft
und die tatsächliche Axialkraft dieses Bauelementes miteinander verglichen
werden und bei einer vordefinierten Abweichung auf einen Fehler geschlossen wird.
Auf einen so erkannten Fehler ist getriebeseitig und/oder fahrzeugseitig
mit einer geeigneten Diagnosefunktion zu reagieren.
Der vierten erfindungsgemäßen Lösung liegt die Erkenntnis
zugrunde, dass es in Abhängigkeit von dem jeweiligen Radsatzsystem des Getriebes,
also in Abhängigkeit von der jeweiligen Kinematik des Getriebes meistens zumindest
ein Getriebe-Bauelement gibt, welches eine vorzeichenbehaftete Axialkraft erzeugt,
die als Reaktion auf die spezifische Drehmomentverteilung in dem Getriebe je nach
tatsächlich vorhandener Drehmomentrichtung variiert. Derartige Bauelemente
können beispielsweise sein: ein Radsatzelement – beispielsweise ein
Hohlrad – eines schrägverzahnten Planetenradsatzes, ein schrägverzahntes
Stirnrad eines Stirntriebs oder ein (mechanisch betätigtes oder druckmittelbetätigtes)
Reibschaltelement. Durch die Identifizierung eines Getriebe-Bauelementes, das eine
die tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes repräsentierende Axialkraft
erzeugt, und durch die Überwachung dieser vorzeichenbehafteten Axialkraft oder
der vorzeichenbehafteten Axialbewegung an demjenigen Bauelement des Getriebes, welches
mit dieser die tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes repräsentierenden
Axialkraft belastet wird, wird erfindungsgemäß ermittelt, ob die tatsächliche
Kraftschlussrichtung des Getriebes übereinstimmt mit der vom Fahrer mittel
Fahrstufenwahl vorgegebenen Kraftschlussrichtung bzw. Fahrrichtung.
Eine Axialkraft kann in an sich bekannter Weise beispielsweise mittels
handelsüblicher Kraftmesseinrichtungen ermittelt werden, beispielsweise an
einer Axiallagerung des Getriebes, die mit einer die tatsächliche Kraftschlussrichtung
des Getriebes repräsentierenden Axialkraft belastet ist, oder beispielsweise
an einer Abstützfläche eines Lamellenpaketes eines Getriebe-Reibschaltelementes,
das mit einer die tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes repräsentierenden
Axialkraft belastet ist. Eine Axialbewegung kann in an sich bekannter Weise beispielsweise
mittels handelsüblicher induktiver Wegmesseinrichtungen oder eines einfachen
elektrischen Endlagenschalters ermittelt werden, beispielsweise an einem schägverzahnten
Hohlrad, an einem mit einem Radsatzelement verdrehfest verbundenen Übertragungselement,
an einem hydraulisch bzw. pneumatisch betätigten Kolben eines Getriebe-Schaltelementes
oder an einer Lamelle bzw. einem Lamellenpaket eines Getriebe-Schaltelementes.
Anhand dem beispielhaften Stufenautomatgetriebe mit acht Vorwärtsgängen
und einem Rückwärtsgang gemäß 2
soll nachfolgend ein Beispiel zur Plausibilisierung der Kraftschlussrichtung im
Getriebe mittels Überwachung der Axialbewegung eines Radsatzelementes des Getriebes
näher erläutert werden. Bei diesem beispielhaften Automatgetriebe mit
vier miteinander gekoppelten Planetenradsätzen RS1, RS2, RS3, RS4 kann in vergleichsweise
einfacher Weise an dem schrägverzahnten Hohlrad des vierten Planetenradsatzes
RS4 eine Wegmesseinrichtung wie beispielsweise ein induktiver Wegsensor vorgesehen
sein, der die tatsächliche Axialbewegung dieses Hohlrades sensiert. Je nach
konstruktiv realisierter Verzahnungsrichtung seiner Schrägverzahnung erfährt
das genannte Hohlrad infolge der Verdrehelastizitäten und der Axialspiele im
Getriebe bei tatsächlicher Getriebe-Kraftschlussrichtung „vorwärts"
ein messbare Axialbewegung in Richtung Getriebeabtrieb und bei tatsächlicher
Getriebe-Kraftschlussrichtung „rückwärts" ein
messbare Axialbewegung in Richtung Getriebeantrieb oder jeweils umgekehrt. Wesentlich
ist hierbei, dass sich das genannte Hohlrad bei Getriebe-Kraftschlussrichtung „vorwärts"
axial in eine andere Richtung bewegt als bei Getriebe-Kraftschlussrichtung „rückwärts";
der Fachmann wird bei der Definition der vorzeichenbehafteten Soll-Axial-bewegung
des Hohlrades aus der vom Fahrer vorgegebenen Fahrposition heraus die tatsächlich
konstruktiv realisierte Verzahnungsrichtung der Schrägverzahnung des genannten
Hohlrades entsprechend berücksichtigen. Somit kann unter Verwendung eines preiswerten
handelsüblichen Wegsensors die tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes
mit dem Fahrerwunsch zuverlässig plausibilisiert werden, ohne dass das Fahrzeug
überhaupt anrollt.
Anstelle der Axialbewegung kann sinngemäß auch eine Überwachung
der Axialkraft an dem genannten Hohlrad des vierten Planetenradsatzes RS4 bzw. eine
Überwachung der durch das schrägverzahnte Hohlrad des vierten Planetenradsatzes
RS4 verursachten Axialkraft an einem benachbarten Axiallager vorgesehen sein. Jedoch
muss in diesem Fall der für eine derartige Axialkraftmesseinrichtung benötigt
Bauraum im Bereich der Axiallagerung berücksichtigt werden, auch ist eine derartige
Axialkraftmesseinrichtung gegenüber der zuvor genannten Wegmesseinrichtung
am Hohlrad teurer.
Durch die Verwendung von zusätzlichen Informationen im Rahmen
der erfindungsgemäßen Funktion können weitere umweltbedingte und
fahrsituationsbedingte Einflüsse berücksichtigt werden, die eine Rückwirkung
auf die im Rahmen der erfindungsgemäßen fünften Lösung sensierten
Axialbewegung bzw. Axialkraft haben. Derartige zusätzliche Informationen können
beispielsweise sein: eine Neigungserkennung oder ein Neigungswinkel des Fahrzeugs
bzw. der Fahrbahn, ein Bremssignal oder ein Bremsdrucks des Fahrzeugbremssystems,
Radmomente an den angetriebenen Rädern des Fahrzeugs.
Alle fünf erfindungsgemäßen Lösungen bzw. alle
erfindungsgemäßen Verfahren ermöglichen in besonders vorteilhafter
Weise eine sehr schnelle Erkennung, ob die Fahrrichtung des Fahrzeugs, die sich
in Folge des in dem Getriebe des Fahrzeugs tatsächlich eingelegten Gangs bzw.
in Folge der in dem Getriebe tatsächlich eingestellten Übersetzung ergibt,
abweicht von der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, die der Fahrer aufgrund seiner eingelegten
Fahrposition vorgegeben hat und erwartet. Der Anrollweg des Fahrzeugs bei Vorliegen
eines solchen Fehlers bis zu dessen Erkennung kann durch alle fünf erfindungsgemäßen
Verfahren wirkungsvoll minimiert werden. Die frühzeitige Erkennung eines solchen
Fehlers ist ein bedeutender Sicherheitsvorteil beim Betrieb des Fahrzeugs.
Wie bereits zuvor erwähnt, liegt dann, wenn die erfindungsgemäß
ermittelte tatsächliche Kraftschlussrichtung des Getriebes nicht mit der vom
Fahrer vorgegebenen Kraftschlussrichtung bzw. Fahrtrichtung identisch ist, ein schwerer
Fehler entweder im Getriebe selber oder bei der Signalübertragung zwischen
der Fahrpositions-Wahleinrichtung und dem Getriebe vor, auf den getriebeseitig und/oder
fahrzeugseitig zu reagieren ist. Derartige Maßnahmen können beispielsweise
sein:
- – Ansteuerung einer für den Fahrer optisch wahrnehmbaren Warnanzeige;
- – Ansteuerung eines für den Fahrer akustisch wahrnehmbaren Warnsignals;
- – Aktivierung einer Ersatzfunktion des Getriebes, bei der automatisch
in einen Gang bzw. in eine Übersetzung gewechselt wird, der die vom Fahrer
vorgegebenen Fahrtrichtung zur Folge hat, und bei dem die Schaltelementkombination
des Getriebes verboten wird, die den detektierten Fehler verursacht hat;
- – Aktivierung eines hydraulischen Notprogramms des Getriebes;
- – Unterbrechung des Kraftschlusses im Getriebe;
- – Eintrag in einem Fehlerspeicher des Getriebes;
- – automatische Betätigung eines Bremssystems oder einer Feststellbremse
des Fahrzeugs.
Selbstverständlich können einzelne dieser Maßnamen
auch miteinander kombiniert werden.
Auch ist die erfindungsgemäße Ermittlung der tatsächlichen
Kraftschlussrichtung des Getriebes nicht auf einen bestimmten Getriebetyp beschränkt,
sondern universell in automatischen und automatisierten Getrieben mit elektrohydraulischer
oder elektropneumatischer Getriebesteuerung beliebiger Bauart anwenden, insbesondere
in Stufenautomatgetrieben mit und ohne Drehmomentwandler als Anfahrelement, in Doppelkupplungsgetrieben,
in automatisierten Schaltgetrieben, in mechanisch stufenlos schaltbaren Automatgetrieben
ohne und mit Leistungsteilung, in hydrostatisch stufenlos schaltbaren Automatgetrieben
ohne und mit Leistungsteilung. Dabei können diese automatischen und automatisierten
Getrieben Bestandteil sowohl eines konventionellen Antriebstrangs mit Verbrennungsmotor
als alleinige Antriebsmaschine des Fahrzeugs sein, als auch Bestandteil eines Hybridantriebstrangs
mit Verbrennungsmotor und Elektromotor als Antriebsmaschinen des Fahrzeugs.