Die Erfindung betrifft einen gegossenen Stahlkolben für Verbrennungsmotoren,
aus einer dichtereduzierten Stahllegierung oder einer Edelstahllegierung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 oder einen teilweise aus ADI oder GJV gegossenen und teilweise
aus einer dichtereduzierten Stahllegierung oder einer Edelstahllegierung gebildeten
Stahlkolben mit den Merkmalen des Anspruchs 11, sowie ein Verfahren zur Herstellung
eines einstückigen und materialeinheiltlichen Stahlkolbens mit den Merkmalen
des Anspruchs 14.
Aufgrund der zunehmenden Anforderungen möglichst hoher Spitzendrücke
in Hubkolben-Verbrennungsmotoren die bei bis zu 250 bar liegen, sind die Leichtbau-Aluminiumkolben
zunehmend an ihre Leistungsgrenze gestoßen. Daher werden für den LKW-
aber auch den PKW-Bereich zunehmend wieder Stahlkolben gefordert. Die hohen Anforderungen
an Lebensdauer und Zuverlässigkeit machen dabei insbesondere vollständig
aus Stahl gefertigte Kolben erforderlich, welche die derzeit noch häufig eingesetzten
Kolben aus Stahl und Aluminium ersetzen sollen.
Gegenüber den Aluminium-Kolben haben die Stahlkolben aber den
Nachteil eines höheren Gewichts.
Die Herstellung von vollständig aus Stahl gefertigten Kolben
ist aufgrund der schwierigen Verarbeitbarkeit von Stahl für filigrane Bauteile
häufig aufwändig und kostspielig.
So ist es beispielsweise üblich, die Herstellung des Kolbens
durch Verschweißung zweier Schmiedeteile vorzunehmen. Hierdurch ist auch den
Einsatz unterschiedlicher Werkstoffe für Ober- und Unterteil möglich.
Die DE 102 44 513 A1
offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines mehrteiligen gekühlten Kolbens.
Das Kolbenoberteil ist aus warmfestem Stahl und das Kolbenunterteil aus geschmiedetem
AFP-Stahl gefertigt. Das nachfolgende Fügen bzw. Verbinden der Ringrippe des
Kolbenoberteils mit der Tragrippe des Kolbenunterteils erfolgt mittels eines Schweiß-
oder Lötverfahrens. Die Vorbereitung der Teile zum Fügen und das Fügeverfahren
selbst stellen kostenintensive Verfahrensschritte dar.
In der EP 1612 395 A1
wird vorgeschlagen, den gesamten Kolben aus Stahl zu gießen. Es wird vorgeschlagen
eine der beiden folgenden Stahlzusammensetzungen (in Massenprozent) als Gusslegierung
zu verwenden:
C ≤ 0.8%, Si ≤ 3%, Mn ≤ 3%, S ≤ 0.2%, Ni ≤ 3%,
Cr ≤ 6%, Cu ≤ 6%, Nb 0.01–3%, Rest Fe mit unvermeidbaren Verunreinigungen
oder C ≤ 0.1–0.8%, S ≤ 3%, Si ≤ 3%, Mn ≤ 3%,
S ≤ 0.2%, Ni ≤ 10%, Cr ≤ 30%, Cu ≤ 6%, Nb ≤ 0.05–8%
und Rest Fe mit unvermeidbaren Verunreinigungen. Dabei spielen insbesondere die
gute Raumtemperatur Streckgrenze sowie eine hohe Hochtemperatur-Zugfestigkeit und
Bruchfestigkeit einer Rolle.
Aufgrund der filigranen Bauweise eines Kolbens werden besonders hohe
Ansprüche an die Fließfähigkeit des Gießmetalls, sowie an das
Gießverfahren gestellt. Das Gießverfahren und die Fließfähigkeit
des Metalls sind von entscheidender Bedeutung für die Erzielung eines geeigneten
und fehlerfreien Gefüges, welches für die hohen Festigkeitsanforderungen
der gegossenen Bauteile unerlässlich ist. Bereits kleinste Gefügefehler
und Lunker im Gussteil können in den dünnen Wandungen des Kolbens zu einem
katastrophalen Werkstoffversagen führen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, Kolben aus mechanisch hochbelastbaren,
kostengünstig zu formenden und leichtgewichtigen Stählen bereit zu stellen.
Eine weitere erfindungsgemäße Aufgabe ist es, kostengünstiges und
einfaches Verfahren zur Herstellung dieser Stahlkolben aufzuzeigen.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, durch einen
Stahlkolben für Verbrennungsmotoren, der zumindest ein Kolbenoberteil mit Verbrennungsmulde
und eine Ringwand sowie ein Kolbenunterteil mit Pleuellager umfasst, welcher aus
einer dichtereduzierten Stahllegierung oder aus einer Edelstahllegierung gegossen
ist, mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie durch einen Stahlkolben der nur teilweise
aus einer dichtereduzierten Stahllegierung, einer Edelstahllegierung, Vermikulargraphit
(GJV) oder bainitischem Gusseisen mit Kugelgraphit (ADI) gegossen ist, mit den Merkmalen
des Anspruchs 11. Eine weitere erfindungsgemäße Lösung ist durch
ein Verfahren zur Herstellung eines einstückigen und materialeinheiltlichen
Stahlkolbens durch ein Niederdruckgießverfahren mit den Merkmalen Anspruchs
14 gegeben.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß wird der Stahlkolben somit einstückig
und materialeinheitlich gegossen. Hierdurch wird eine wesentliche Vereinfachung
des Herstellungsverfahrens erreicht. Für die Erfindung ist es damit von wesentlicher
Bedeutung, Stahllegierungen zu verwenden, die gießtechnisch gut verarbeitbar
sind, eine hohe Festigkeit, beziehungsweise Streckgrenze bei den hohen Einsatztemperaturen
aufzuweisen und eine möglichst geringe Materialdichte zu besitzen.
Die erste erfindungsgemäß eingesetzte Stahllegierung ist
eine dichtereduzierte Stahllegierung der folgenden Zusammensetzung (folgende Angaben
in Gew.-%, soweit nicht anders beschrieben)
Mn: 12–35
Al: 6–16
Si: 0,3–3
C: 0,8–1,1
Ti: bis 0,03
Rest Fe sowie unvermeidliche Stahlbegleitelemente.
Diese Legierung zeichnet sich durch ein gutes Fließvermögen
aus. Darüber hinaus ist die Dichte des Materials mit ca. 6,8 g/ccm vergleichsweise
niedrig. Ein weiterer Vorteil dieser Legierung liegt in der hohen Hochtemperatur-Korrosionsbeständigkeit
begründet. Der hohe Al-Gehalt trägt dabei besonders zu dieser Korrosionsbeständigkeit
bei. Derartige Legierungen sind auch den hohen mechanischen Anforderungen gewachsen.
Besonders bevorzugt liegt der Anteil von Mn und Al im Bereich von
Mn 18–32% und Al 8–12%.
Die weitere erfindungsgemäß eingesetzte Stahllegierung ist
eine Edelstahllegierung sehr guter Fließfähigkeit mit der folgenden Zusammensetzung
in Gew.-%:
Mn: 3–9
Si: 0,3–1
C: 0,01–0,03
Cr: 15–27
Ni: 1–3
Cu: 0,2–1
N: 0,05–0,17
Rest Fe sowie unvermeidliche Stahlbegleitelemente.
Bevorzugt liegt der Anteil von Mn und Cr im Bereich von Mn 4–6%
und Cr 19–22%.
Ein weiterer Vorteil dieser Legierung ist eine hervorragende Korrosionsbeständigkeit
bei den hohen im Brennraum von Verbrennungsmotoren herrschenden Temperaturen. Aufgrund
der hohen Festigkeit und guten Fließfähigkeit sind besonders dünne
beziehungsweise filigrane Strukturen des Kolbens möglich.
Es ist vorgesehen, den Stahlkolben einstückig und materialeinheitlich
zu gießen. Darunter ist zu verstehen, dass Kolbenoberteil mit Verbrennungsmulde
und Ringwand sowie ein Kolbenunterteil mit Pleuellager aus einem Guss hervorgehen
und aus dem gleichen Material bestehen. Hierunter sind aber auch Stahlkolben zu
verstehen die weitere An- oder Einbauteile enthalten, die sich hinsichtlich des
Materials vom gegossenen Kolben unterscheiden können, oder die nicht während
des Gussvorgangs des Kolbens gebildet werden. Unter diesen weiteren Teilen sind
beispielsweise Einlegeteile zu verstehen, die an- oder eingegossen werden. Je nach
Material und Qualität des Ein- oder Angusses können die An- oder Einlegeteile
vom Stahlkolben nicht mehr unterschieden werden, so dass auch Stahlkolben und An-
oder Einlegeteile als einstückig und materialeinheitlich gegossen erscheinen.
Zur Erläuterung der Erfindung werden schematische Zeichnungen
herangezogen.
Dabei zeigen:
1 einen Kolben (1) im Querschnitt, mit Schmelzezufluss
(2), eingegossenem Stahlrohr (3), Kühlkanal (4),
Ringwand (5), Öffnungen des Kühlkanals zur Ringwand (7')
und Ringnuten (10),
2 einen Kolben (1) im Querschnitt, mit Oberteil
(12) und Unterteil (13), Ringwand (5), Kühlkanal
(4), Öffnung des Kühlkanals (7), Pleuellager (8),
Pleuellagerwand (9) und Verbrennungsmulde (11)
3 einen Kolben (1) im Schnitt, mit Oberteil
(12) und Unterteil (13), Ringwand (5), Kühlkanal
(4), Verschlussteil (6), Pleuellager (8), Pleuellagerwand
(9) und Verbrennungsmulde (11)
In einer bevorzugten Ausführung weist der Kolben im Kolbenoberteil
(12) einen oder mehrere Kühlkanäle (4) auf. Der Kühlkanal
kann dabei durchgängig, oder in mehrere Segmente aufgeteilt sein. Im Letzteren
Fall kann auch von mehreren Kühlkanälen gesprochen werden. Der zumindest
eine Kühlkanal weist Durchbrüche oder Öffnungen (7,
7') zum Kolbeninneren und/oder zur Ringwand (5) aufweisen.
Die Durchbrüche oder Öffnungen zum Kolbeninneren (7)
dienen zum Austausch von Kühlmittel bzw. Öl. Typischerweise handelt es
sich hierbei um runde Öffnungen oder um Bohrungen. Es können aber je nach
Erfordernis auch andere Geometrien realisiert werden. Dies ist insbesondere durch
das erfindungsgemäß gewählte Herstellungsverfahren des Gießens
einfach zu bewerkstelligen, beispielsweise indem geeignet geformte Gießkerne
oder Einlegeteile verwendet werden. In diesem Fall kann das Bohren von Öffnungen
eingespart werden.
Des Weiteren kann der Kühlkanal (4) auch zur Ringwand
hin unterbrochen sein, so dass eine Öffnung (7') entsteht. Damit der
Kühlkanal (4) mit Öffnungen zur Ringwand (5) nicht nach
außen geöffnet bleibt, ist er durch mindestens ein Verschlussteil (6)
nach außen abgeschlossen. Das Kühlrohrsystem ist somit mehrteilig aufgebaut.
Das Verschlussteil (6) ist bevorzugt durch einen Blech oder Verschlussblech
oder einen Stahlring gebildet. Zur Verklammerung kann das Verschlussteil dabei in
den Kühlkanal hineinragen. Das Verschlussteil ist typischerweise angeschweißt
oder angelötet. Durchbruch bzw. Öffnung (7') und Verschlussteil
(6) sind bevorzugt im Bereich oder innerhalb einer Ringnut (10)
angeordnet.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der
mindestens eine Kühlkanal (4) durch ein eingegossenes Stahlrohr (3)
ausgebildet. In der Regel ist das Stahlrohr auch im gegossenen Stahlkolben aufgrund
der im Grenzbereich bzw. Angussbereich herrschenden Unregelmäßigkeiten
des Gefüges noch identifizierbar. Ist das Stahlrohr vor dem Eingießen
zum Besseren Verbinden beschichtet, beispielsweise mit Sn, so bildet sich ein Grenzbereich
aus Mischlegierung um den Kühlkanal (4) herum aus.
In einer weiteren erfindungsgemäßen Variante ist der, beziehungsweise
sind die Kühlkanäle (4) vollständig durch eingegossene Stahlrohre
(3) gebildet und die Kühlkanäle (4) weisen keine Öffnung
(7') zur Ringwand hin auf. Sie sind nach außen geschlossen und erfordern
kein Verschlussteil (6). Bevorzugt sind auch hier Öffnungen (7)
nach innen vorhanden. Das Kühlrohrsystem ist somit einteilig aufgebaut.
Es ist möglich, dass der Stahl des Kolbens und der Stahl des
eingegossenen Stahlrohrs (3) eine unterschiedliche Zusammensetzung aufweisen.
Ebenso kann zwischen Kolben und eingegossenem Stahlrohr eine Zwischenschicht gebildet
sein, die eine vom Stahl des Kolbens unterschiedliche Zusammensetzung aufweist.
Bevorzugt werden die Stahlrohre aus hochschmelzenden Stählen oder hochwarmfesten
Stählen gebildet. Die Verwendung der gut gießfähigen Stähle
ist nicht erforderlich.
Bei dem Material des eingegossenen Stahlrohrs kann es sich auch um
die bewährten Stähle aus der Gruppe MoCr4, 42CrMo4, CrMo4 oder 31CrMoV6
handeln.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Pleuellagerwand
(9) eine Lagerschale auf, beziehungsweise ist die Pleuellagerwand (9)
zumindest teilweise durch eine Lagerschale gebildet, die aus einem Eingussteil besteht.
Das Eingussteil, beziehungsweise die hierdurch gebildete Lagerschale besteht bevorzugt
aus einem hochverschleißfesten Stahl. Durch das erfindungsgemäß gewählte
Gießen des Stahlkolbens kann in einfacher Weise durch Anguss ein besonders
geeignetes Material für eine Lagerschale eingebracht werden. Als Material der
Lagerschale wird insbesondere ein Stahl aus der Gruppe MoCr4, 42CrMo4, CrMo4 oder
31CrMoV6 gewählt. Die Lagerschale kann gegebenenfalls auch spezielle Gleitbeschichtungen
tragen.
In einer weiteren Variante der Erfindung wird nicht der gesamte Kolben
einstückig und Material einheitlich gegossen, sondern nur das Kolbenoberteil.
Erfindungsgemäß ist ein Kolben für Verbrennungsmotoren vorgesehen,
der zumindest ein Kolbenoberteil (12) mit Verbrennungsmulde (11)
und Ringwand (5) sowie ein Kolbenunterteil (13) mit Pleuellager
(8) umfasst, wobei das Kolbenunterteil (13) aus einer dichtereduzierten
Stahllegierung der Zusammensetzung Mn: 18–35, Al: 8–12, Si: 0,3–3,
C: 0,8–1,1, Ti: bis 0,03, Rest Fe sowie unvermeidliche Stahlbegleitelemente,
oder aus einer Edelstahllegierung der Zusammensetzung Mn: 4–6, Si: 0,3–1,
C: 0,01–0,03, Cr: 19–22, Ni: 1–3, Cu: 0,2–1, N: 0,05–0,17,
Rest Fe sowie unvermeidliche Stahlbegleitelemente, oder aus bainitischem Gusseisen
mit Kugelgraphit (austempered ductile iron), aus Gusseisen mit Vermikulargraphit
(GJV) oder aus Austenitisches beziehungsweise legiertem Gusseisen mit Kugelgraphit
(GJS) einstückig und materialeinheitlich gegossen ist und mit dem Kolbenoberteil
(12) aus Stahl durch Schweißen verbunden ist.
Hierbei kann das Kolbenoberteil auf konventionelle Weise gefertigt
sein. Bevorzugt ist das Kolbenoberteil (13) ein Schmiedeteil.
Das Material des Kolbenoberteils ist nicht auf die Stähle des
Unterteils beschränkt. Vielmehr kann auf die bereits bewährte Stähle
zurückgegriffen werden. Zu den geeigneten Stählen zählen unter anderem
MoCr4, 42CrMo4, CrMo4 oder 31CrMoV6.
Das Fügen von Kolbenoberteil (12) und Kolbenunterteil
(13) erfolgt erfindungsgemäß durch Schweißen. Besonders
bevorzugt ist das Reibschweißen. Die Trennlinie zwischen Ober- und Unterteil
kann je nach Ausgestaltung des Kolbens in unterschiedlicher Höhe des Kolbens
verlaufen. Bevorzugt ist die Trennlinie in etwa am unteren Ende der Ringwand (5)
(vergleiche 3) angeordnet.
Das bainitische Gusseisen mit Kugelgraphit des Kolbenunterteils wird
auch als Austempered Ductile Iron (ADI) oder bainitisch-ferritisches Gusseisen mit
Kugelgraphit bezeichnet. ADI ist ein verzugsarm isotherm vergütetes Gusseisen
mit Kugelgraphit. Es zeichnet sich aus durch eine sehr günstige Kombination
von Festigkeit und Dehnung sowie hohe Wechselfestigkeit und günstiges Verschleißverhalten.
Die Grundmasse des ADI ist ein Bainit-ähnliches Gefüge, bestehend aus
nadligem karbidfreiem Ferrit und kohlenstoffangereichertem stabilisierten Restaustenit
ohne Carbide.
Beim Gusseisen mit Vermikulargraphit (auch GJV oder GGV genannt) liegt
der Graphit weder in Lamellenform noch als Kugelform vor, sondern als Vermikeln.
Die mechanischen Eigenschaften dieses Werkstoffes liegen zwischen dem Gusseisen
mit Lamellengraphit und denen des Gusseisens mit Kugelgraphit. Seine Herstellung
ist jedoch schwieriger und erfordert eine in engen Toleranzen geführte Schmelzbehandlung.
Sowohl das ADI-Material als auch das GJV-oder GJS-Material sind gießtechnisch
einfacher zu beherrschen als die oben aufgeführten Stähle weisen aber
nicht deren hohe mechanische Belastbarkeit auf. Daher werden diese Materialien erfindungsgemäß
nur im Kolbenunterteil eingesetzt, wo die mechanischen und thermischen Belastungen
nicht so hoch sind, wie beispielsweise in der Verbrennungsmulde (11) des
Oberteils (12).
Diese zusammengesetzte Konstruktionsweise hat den Vorteil, dass die
gegenüber den Stählen kostengünstigeren ADI- oder GJV- oder GJS-Werkstoffe
eingesetzt werden können.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein besonders geeignetes
Verfahren zur gießtechnischen Herstellung eines Stahlkolbens.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines einstückigen
und materialeinheiltlichen Stahlkolbens der zumindest ein Kolbenoberteil (12)
mit Verbrennungsmulde (11) und Ringwand (5) sowie ein Kolbenunterteil
(13) mit Pleuellager (8) umfasst, sieht vor, dass ein Niederdruckgießverfahren
angewendet wird. Dabei wird die Stahlschmelze mittels eines Steigrohrs kontrolliert
von unten her in den Formhohlraum der aufgesetzten Gießform, mit einem Überdruck
von 0,3 bis 5 bar gedrückt wird, wobei der Anguss des Kolbens von unten über
den Bereich der Kolbenmulde (11) erfolgt. 1
zeigt schematisch den Zufluss (2) der Schmelze von unten in den Bereich
der Kolbenmulde (11).
Von wesentlicher Bedeutung ist dabei die erfindungsgemäße
Anwendung des Nierdruckgussverfahrens auf Stahlschmelzen.
Bei dem Niederdruckgießverfahren wird eine Gießanordnung,
gewählt bei der die Metallschmelze mittels eines Steigrohrs kontrolliert von
unten her, also entgegen der Schwerkraft, in den Formhohlraum der aufgesetzten Gießform
eingedrückt wird. Als Gießform kann eine Kokille oder auch Sandformen
verwendet werden. Der komplexen Form des abzugießenden Kolbens gemäß
ist es zweckmäßig die Kokille mit Sandkernen zu kombinieren, beziehungsweise
Sandkerne oder Kernpakete in die Gießform einzulegen.
Der beim Niederdruckgießen angewandte Druck ist üblicherweise
relativ niedrig und bewegt sich je nach notwendiger Steighöhe und der Dichte
des Gusswerkstoffes zwischen 0,02 und 0,1 MPa.
Der Gießdruck liegt erfindungsgemäß bei einem Überdruck
von ca. 0,3 bis 5 bar. Eine präzise Regelung des Gießdrucks, sowie des
Druckverlaufs (Druckaufbau, Haltephase und Nachdruck) ist für eine gleichmäßige
und lunkerfreie Formfüllung erforderlich. Bevorzugt werden 0,5 bis 1,5 bar
angewendet.
Der Gießofen und die Kokille bilden eine Kokillenguss-Einheit,
welche durch das Steigrohr verbunden sind. Der Gießofen ist insgesamt druckdicht
abgeschlossen. Der Ofen dient in der bevorzugt nur zum Warmhalten und nicht zum
Erschmelzen des Metalls. Dabei wird die Metallschmelze über die Druckbeaufschlagung
des Warmhalteofens mit geregeltem Gießdruck und gesteuerter Gießgeschwindigkeit
turbulenzarm von unten in die Gießform eingegossen. Anstelle von Druckluft
kann auch ein inertes Gas verwendet werden. Bevorzugt wird mit Stickstoff gearbeitet.
Der entstehende Kolben wird über den anstehenden Gießdruck bis zum Ende
seiner Erstarrung nachgespeist. Hierdurch wird ein dichteres Gefüge als beim
Kokillenguss oder Schwerkraftguss erreicht wird.
Aufgrund der filigranen Form des Kolbens, insbesondere der dünnen
Wände, ist ein möglichst lunkerfreier Guss von entscheidender Bedeutung.
In einer ersten Ausgestaltung wird auf einen Speiser fast vollständig
verzichtet, da die Speisung durch das Steigrohr erfolgt. Um diesen Vorteil nutzen
zu können, wird in der das Verfahren so ausgelegt, dass die Erstarrung von
oben her bis zu einer definierten Stelle direkt über dem Steigrohr erfolgt
und im Steigrohr flüssig bleibt. Das kann beispielsweise erreicht werden, indem
das Steigrohr beheizt wird oder eine besondere Wärmeisolierung erhält.
Des weiteren ist es möglich alleine oder zusätzlich zum beheizten Steigrohr
die Form an speziellen Stellen zu kühlen. Dies ist besonders effektiv, wenn
es sich um eine Kokille aus Metall oder Graphit handelt.
Eine weitere Variante sieht die Verwendung von Sandformen vor und
die Vorteile der steigenden Formfüllung zu nutzen, aber auf die Speisung durch
das Steigrohr zu verzichten. Bevor der gegossene Kolben vollständig erstarrt
ist, wird der Anschnitt der Form verschlossen. Hierauf wird der Druck im Niederdruckgussofen
gesenkt und die Schmelze läuft aus dem Steigrohr in den Ofen zurück. Hierdurch
lässt sich die Prozesszeit verkürzen.
Gegenüber den konventionellen Gießverfahren hat das Niederdruckgussverfahren
auch den Vorteil, dass die Temperatur der Schmelze kann genau eingestellt werden
kann. Hierdurch ist der Gießverlauf, beziehungsweise die exakte Formfüllung
gut berechenbar.
Ein weiterer Vorteil des Niederdruckgusses ist es, dass Gießfehler,
wie Gaseinschlüsse durch turbulente Formfüllung oder Kaltlauf durch zu
langsame Formfüllung, durch eine genau gesteuerte Formfüllung,
insbesondere genau gesteuerte Füllgeschwindigkeit verhindert werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird ein Gussteil gebildet,
das einstückig und materialeinheitlich ist. Weist der Stahlkolben weitere spezielle
Bauteile auf, wie beispielsweise Kühlkanäle, besteht die Möglichkeit,
dass diese im fertigen Kolben einstückig und materialeinheitlich mit dem Gussstück
sind.
Besonders bevorzugt werden die hinsichtlich Materialeigenschaften
und Gießfähigkeit besonders geeigneten folgenden Legierungen als Gießmetall
eingesetzt:
- – dichtereduzierte Stahllegierung der folgenden Zusammensetzung
Mn: 18–35
Al: 8–12
Si: 0,3–3
C: 0,8–1,1
Ti: bis 0,03
Rest Fe sowie unvermeidliche Stahlbegleitelemente.
- – Edelstahllegierung mit der folgenden Zusammensetzung:
Mn: 4–6
Si: 0,3–1
C: 0,01–0,03
Cr: 19–22
Ni: 1–3
Cu: 0,2–1
N: 0,05–0,17
Rest Fe sowie unvermeidliche Stahlbegleitelemente.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung werden in die Gießform
eines oder mehrere Einlegeteile zur Bildung spezieller Bauteile des Kolbens eingelegt.
Unter Einlegeteilen sind dabei im Gegensatz zu den ebenso beim Guss verwendbaren
Sandkernen Teile zu verstehen, die im gegossenen Kolben verbleiben.
Die Einlegeteile sind dabei zweckmäßigerweise aus Stahl,
da hier gute Materialkompatibilität zum Stahl des Kolbens besteht. Mit den
Einlegeteilen werden besonders bevorzugt mindestens ein Kühlkanal (4)
und/oder eine Pleuellagerwand (9) gebildet. Hierzu werden entsprechend
Stahlrohre (3) oder Stahlschalen in die Gießform eingelegt. Bevorzugt
sind die Einlegeteile Bestandteil von Sand-Kernpaketen.
Beim Stahlrohr kann sich auch um ein sandgefülltes Rohr handeln.
Durch die Sandfüllung des Rohrs ist ein gleichmäßiges Vorformen des
Rohrs möglich. Beim Gießen verhindert die Sandfüllung ein unbeabsichtigtes
Durchbrechen der Schmelze durch partielles Aufschmelzen des Rohrs.
Besonders bevorzugt ist das Stahlrohr dann mit Formsand gefüllt,
wenn es eine Öffnung (7') zur Ringwand (5) oder große
Öffnungen (7) zum Kolbeninneren aufweist.
Die Öffnungen (7) zum Kolbeninneren können gießtechnisch
und/oder durch spätere Bearbeitung des Gussteils eingebracht werden. Dagegen
wird die Öffnung (7') zur Ringwand (5) zweckmäßigerweise
beim Guss gebildet, da die große Öffnung ein leichtes und vollständiges
Entfernen von im Stahlrohr enthaltenen Kernsand ermöglicht.