| Dokumentenidentifikation |
DE102006030797A1 03.01.2008 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zum Datenaustausch zwischen technischen Produkten |
| Anmelder |
Robert Bosch GmbH, 70469 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Stein, Ralf, 73230 Kirchheim, DE; Hokenmaier, Fabian, 73116 Wäschenbeuren, DE |
| DE-Anmeldedatum |
30.06.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006030797 |
| Offenlegungstag |
03.01.2008 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
03.01.2008 |
| IPC-Hauptklasse |
H04L 29/08(2006.01)A, F, I, 20060630, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
H04L 12/24(2006.01)A, L, I, 20060630, B, H, DE
G08C 19/00(2006.01)A, L, I, 20060630, B, H, DE
G08C 17/02(2006.01)A, L, I, 20060630, B, H, DE
G06F 13/00(2006.01)A, L, I, 20060630, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Datenaustausch zwischen technischen Produkten mit drahtloser Datenübertragung. Eine einfache, sichere Bedienung wird dadurch erreicht, dass der Benutzer vor der oder bei der Konfiguration aufgefordert wird, zwei Produkte, die drahtlos kommunizieren sollen, über eine Drahtverbindung miteinander zu verbinden, dass die Produkte nach Herstellen der Drahtverbindung über diese Verbindung alle notwendigen Verbindungsdaten austauschen und dass anschließend nach Trennen der Drahtverbindung unter Zugrundelegung der Verbindungsdaten die betreffenden Produkte, die die Verbindungsdaten ausgetauscht haben, drahtlos miteinander kommunizieren können.
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| Beschreibung[de] |
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Stand der Technik
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Datenaustausch zwischen technischen Produkten mit drahtloser Datenübertragung.
Ein derartiges als bekannt angenommenes Verfahren zum Datenaustausch
zwischen technischen Produkten mit drahtloser Datenübertragung ist z.B. für
einen Datenaustausch zwischen einem Personalcomputer und Peripheriegeräten
vorgesehen, wobei über die drahtlose Verbindung, beispielsweise über eine
so genannte Blue Tooth-Verbindung, zunächst die Daten für einen Verbindungsaufbau
bzw. Konfigurationsdaten ausgetauscht werden. Hierzu muss der Benutzer zunächst
betreffende Daten, wie z.B. Adressen, Sicherheitsinformationen und Kommunikationsparameter
eingeben, um die Verbindung zu einem bestimmten Gerät aufzubauen. Insbesondere
für ungeübte Benutzer können sich damit zusammenhängend Schwierigkeiten
ergeben, und zwar insbesondere dann, wenn viele gleiche Produkttypen sich im Einzugsbereich
eines Produktes befinden, von dem aus die Verbindung hergestellt werden soll, etwa
zwischen einem Personalcomputer und einem Tester für Motorbetriebsdaten. Durch
die steigende Anzahl von Produkten, die mit einer drahtlosen Schnittstelle ausgestattet
sind, können sich beim Benutzer Produkte, die die gleiche drahtlose Technologie
verwenden, als potentielle Kommunikationspartner melden und zu Verwechslungen führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Datenaustausch zwischen technischen Produkten mit drahtloser Datenübertragung
bereitzustellen, das bzw. die eine einfachere Bedienung und erhöhte Betriebssicherheit
ergibt.
Offenbarung der Erfindung
Vorteile der Erfindung
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Hierbei ist vorgesehen, dass der Benutzer vor der oder bei der Konfiguration aufgefordert
wird, zwei Produkte, die drahtlos kommunizieren sollen, über eine Drahtverbindung
miteinander zu verbinden, dass die Produkte nach Herstellen der Drahtverbindung
über diese Verbindung alle notwendigen Verbindungsdaten austauschen und dass
anschließend nach Trennen der Drahtverbindung unter Zugrundelegung der Verbindungsdaten
die betreffenden Produkte, die die Verbindungsdaten ausgetauscht haben, drahtlos
miteinander kommunizieren können. Bei der Vorrichtung ist vorgesehen, dass
alle technischen Produkte zusätzlich eine Schnittstelle für eine Drahtverbindung
aufweisen und so ausgebildet sind, dass sie bei ihrer Verbindung über die Drahtverbindung
Verbindungsdaten austauschen und speichern, auf deren Basis eine drahtlose Kommunikation
unter eindeutiger Zuordnung der Produkte durchführbar ist
Mit diesen Maßnahmen erübrigt sich für den Benutzer
die Eingabe von Daten, um die Verbindung mit einem bestimmten Produkt bzw. Gerät
aufzubauen. Der Verbindungsaufbau erfolgt über die hergestellte Drahtverbindung
einfach und sicher, wonach dann die Kommunikation über die drahtlose Verbindung
unter eindeutiger Zuordnung der beiden miteinander in Verbindung gebrachten Geräte
erfolgen kann. Die Funktionsweise wird dabei vorteilhaft zumindest weitgehend mit
einem Programm bewirkt.
Verschiedene vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens bestehen
dabei darin, dass die Produkte nach Herstellen der Drahtverbindung automatisch oder
nach Auslösen durch den Benutzer die Verbindungsdaten austauschen. Dabei kann
die Aufforderung zum Auslösen durch den Benutzer diesem über eine Anzeige
visuell oder akustisch geboten werden.
Verschiedene Informationsinhalte beim Verbindungsaufbau bestehen darin,
dass die Verbindungsdaten Adressen, Kommunikationsparameter und/oder Sicherheitsinformationen
beinhalten.
Zu einer einfachen Bedienung tragen des Weiteren die Maßnahmen
bei, dass nach Austausch der Verbindungsdaten der Benutzer über den Abschluss
des Datenaustausches informiert wird.
Die Funktionssicherheit des Verfahrens wird dadurch unterstützt,
dass nach Lösen der Drahtverbindung automatisch oder auf Anforderung des Benutzers
ein Test der drahtlosen Verbindung durchgeführt wird.
Ferner tragen zur einfachen Bedienung die Maßnahmen bei, dass
nach Lösen der Drahtverbindung automatisch oder auf Anforderung des Benutzers
die drahtlose Kommunikation aktiviert wird.
Eine eindeutige Zuordnung der Geräte und die Betriebssicherheit
werden dadurch unterstützt, dass bei Herstellen oder Bestehen der drahtlosen
Verbindung diese priorisiert wird und während des Bestehens der drahtlosen
Verbindung eine Funkverbindung zwischen den Produkten bzw. Geräten unterbunden
ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
1 ein Ablaufdiagramm des Verfahrens und
2 eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
in schematischer Blockdarstellung.
Ausführungsformen der Erfindung
Gemäß 1 wird einem Benutzer
auf einem ersten Produkt bzw. Gerät 20 (vgl. 2),
wie z.B. einem Personalcomputer, einem Minicomputer (PDA, MDA) oder dgl. mittels
entsprechender Anzeige die Möglichkeit geboten, eine Verbindung drahtlos einzurichten.
In einem Schritt 2 wird dabei gefragt, ob die Verbindungsdaten zu dem gewünschten
Gerät, die für die drahtlose Verbindung erforderlich sind, bekannt sind
und/oder abgespeichert sind. Ist dies der Fall und ist der Benutzer gewillt und
in der Lage, die entsprechenden Eingaben vorzunehmen (z.B. Kennnummer, Sicherheitsdaten
oder dgl.), wird in einem Schritt 3 das betreffende Gerät für
die Kommunikation ausgewählt. Die Konfiguration für die Verbindung wird
vorgenommen und in einem Schritt 4 abgeschlossen.
Sind die Verbindungsdaten nicht bekannt bzw. nicht abgespeichert oder
kann der Benutzer aus irgendwelchen anderen Gründen die richtigen Eingaben
für den Verbindungsaufbau nicht vornehmen, wird ihn die Möglichkeit geboten
(Schritt 5), das erste Produkt bzw. Gerät 20 und das zweite
Produkt bzw. Gerät 30, zu dem die Verbindung hergestellt werden soll,
über eine Drahtverbindung 50, nämlich ein passendes Anschlusskabel
und zugehörige Schnittstellen 21, 31, zu verbinden. Sodann
sieht ein Programm und/oder gegebenenfalls Hardware in dem ersten Produkt
20 und/oder dem zweiten Produkt 30 vor, dass in einem Schritt
6 die beiden Produkte 20, 30 über die Drahtverbindung
50 die Verbindungsdaten für die Konfiguration austauschen. Die Parameter
für den Verbindungsaufbau werden anschließend in einem Schritt
7 in dem ersten und/oder zweiten Gerät 20, 30 gespeichert.
Sobald die Daten für den Verbindungsaufbau bzw. die Konfiguration ausgetauscht
sind, kann die Drahtverbindung 50 getrennt werden (Schritt 8).
Hierzu wird vorteilhaft an einem oder beiden Geräte 20,
30 eine entsprechende Anzeige generiert. Ist die Drahtverbindung
50 gelöst, wird in einem Schritt 9 entweder nach entsprechender
Anzeige und Auslösen durch den Benutzer oder automatisch ein Test der drahtlosen
Verbindung durchgeführt. Ist die drahtlose Verbindung hergestellt und fehlerfrei
(Abfrage in Schritt 10), wird das Gerät, mit dem die Kommunikation
erfolgen soll (z.B. Gerät 30), für die anschließende Kommunikation
entsprechend Schritt 3 ausgewählt und im Schritt 4 die Konfiguration
abgeschlossen. Wird in dem Schritt 10 festgestellt, dass die Verbindung
zu dem gewünschten Gerät 30 nicht oder nicht richtig erfolgt
ist, werden die evtl. schon ausgetauschten Daten in einem Schritt 11 gelöscht.
Sodann wird in einem Schritt 12 erneut die Möglichkeit geboten, den
Datenaustausch für den Verbindungsaufbau bzw. die Konfiguration zu versuchen.
Falls eine erneute Konfiguration durchgeführt werden soll und eine entsprechende
Wahl des Benutzers vorgenommen wird, springt das Programm zu dem Schritt
5 zurück und fordert dazu auf, die Geräte 20,
30 miteinander über die Drahtverbindung 50 zu verbinden.
Falls keine weitere Konfiguration versucht werden soll, erfolgt in einem Schritt
13 entweder automatisch oder nach Eingabe durch den Benutzer ein Abbruch.
Sobald die Verbindungsdaten ausgetauscht sind bzw. die Konfiguration
erfolgt ist, können die Geräte 20, 30, zwischen denen
die Kommunikation erfolgen soll, über die drahtlose Verbindung miteinander
kommunizieren. Dem Anwender bleibt auf diese Weise erspart, dass er Verbindungsdaten,
wie Sicherheitsinformationen, Adressen oder Kommunikationsparameter, aussuchen und
von Hand eingeben muss oder diese aus einer Auswahlliste übernehmen muss. Auf
diese Weise werden Fehler weitgehend ausgeschlossen und eine hohe Betriebssicherheit
erreicht. Die Geräte, insbesondere deren Software, ist so ausgebildet, dass
während des Bestehens der Drahtverbindung diese für die Datenübertragung
die Priorität besitzt und eine Datenübertragung über die drahtlose
Verbindung unterbunden ist. Dadurch können keine fehlerhaften Daten übertragen
werden und der Aufbau der Verbindung ist eindeutig und sicher.
Wie 2 zeigt, sind die miteinander in Verbindung
bringbaren Produkte bzw. Geräte 20, 30, 40 jeweils
mit einer Schnittstelle 21, 31, 41 für eine drahtgebundene
Datenübertragung und einer Schnittstelle 22, 32,
42 für eine drahtlose Datenübertragung, insbesondere über
Funk, ausgebildet. Auch können alle Geräte 20, 30,
40 so ausgebildet sein, dass der Verbindungsaufbau bzw. die Konfiguration
zwischen jeweils zweien der Geräte nach dem vorstehenden Verfahren drahtgebunden
und dann die anschließende Kommunikation über den hergestellten Verbindungsaufbau
drahtlos erfolgen kann. Auch können die Geräte 20,
30, 40 zudem so ausgestattet sein, dass auch die nach dem Verbindungsaufbau
erfolgende Kommunikation über die Drahtverbindung 50 durchgeführt
werden kann, wozu eine entsprechende Auswahlmöglichkeit an dem Gerät dargeboten
wird. Sind z.B. die weiteren Produkte bzw. Geräte 30, 40
nicht mit einer Bildschirmanzeige ausgestattet, kann die Kommunikation zwischen
den weiteren Geräten auch indirekt über das mit einer Sichtanzeige ausgestattete
Gerät, beispielsweise das erste Gerät 20 in Form eines Personalcomputers,
erfolgen. Hierzu wird dann ein zweimaliger Verbindungsaufbau zwischen dem ersten
Gerät 20 und dann nacheinander dem zweiten und dritten Gerät
30 bzw. 40 hergestellt, wobei nach dem ersten
Verbindungsaufbau die Kommunikationsdaten von dem zweiten Gerät 30
in dem ersten Gerät 20 zwischengespeichert und nach dem zweiten Verbindungsaufbau
zu dem dritten Gerät 40 weitergegeben werden können.
Anstelle die Daten für den Verbindungsaufbau über die Drahtverbindung
50 zu übertragen, kann bei anderer Ausgestaltung vorgesehen sein,
dass der Datenaustausch für den Verbindungsaufbau über einen Datenträger
erfolgt. Die Benutzerführung ist dann im Wesentlichen entsprechend dem vorstehend
beschriebenen Verfahren vorgenommen, abgestimmt jedoch auf die Verwendung des Datenträgers.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zum Datenaustausch zwischen technischen Produkten mit drahtloser
Datenübertragung,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Benutzer vor der oder bei der Konfiguration aufgefordert wird, zwei Produkte,
die drahtlos kommunizieren sollen, über eine Drahtverbindung miteinander zu
verbinden,
dass die Produkte nach Herstellen der Drahtverbindung über diese Verbindung
alle notwendigen Verbindungsdaten austauschen und
dass anschließend nach Trennen der Drahtverbindung unter Zugrundelegung der
Verbindungsdaten die betreffenden Produkte, die die Verbindungsdaten ausgetauscht
haben, drahtlos miteinander kommunizieren können.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Produkte
nach Herstellen der Drahtverbindung automatisch oder nach Auslösen durch den
Benutzer die Verbindungsdaten austauschen.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsdaten
Adressen, Kommunikationsparameter und/oder Sicherheitsinformationen beinhalten.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass nach Austausch der Verbindungsdaten der Benutzer über den Abschluss des
Datenaustausches informiert wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass nach Lösen der Drahtverbindung (50) automatisch oder auf Anforderung
des Benutzers ein Test der drahtlosen Verbindung durchgeführt wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass nach Lösen der Drahtverbindung (50) automatisch oder auf Anforderung
des Benutzers die drahtlose Kommunikation aktiviert wird.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass bei Herstellen oder Bestehen der drahtlosen Verbindung diese priorisiert wird
und während des Bestehens der drahtlosen Verbindung eine Funkverbindung unterbunden
ist.
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit
mindestens zwei zum Datenaustausch miteinander über Schnittstellen (21,
31, 41) drahtlos in Verbindung bringbaren technischen Produkten
(20, 30, 40), dadurch gekennzeichnet, dass alle technischen
Produkte (20, 30, 40) zusätzlich eine Schnittstelle
(22, 32, 42) für eine Drahtverbindung (50)
aufweisen und so ausgebildet sind, dass sie bei ihrer Verbindung über die Drahtverbindung
(50) Verbindungsdaten austauschen und speichern, auf deren Basis eine drahtlose
Kommunikation unter eindeutiger Zuordnung der Produkte (20, 30,
40) durchführbar ist.
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